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Title: Der Fall Vukobrankovics

Author: Ernst Weiss

Editor: Rudolf Leonhard

Release date: October 24, 2021 [eBook #66604]

Language: German

Other information and formats: www.gutenberg.org/ebooks/66604

Credits: Jens Sadowski

*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DER FALL
VUKOBRANKOVICS ***

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AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT
– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART –

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AUSSENSEITER
DER GESELLSCHAFT
– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART –

HERAUSGEGEBEN VON
RUDOLF LEONHARD

BAND 4

VERLAG DIE SCHMIEDE
BERLIN

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DER FALL
VUKOBRANKOVICS

VON
ERNST WEISS

VERLAG DIE SCHMIEDE
BERLIN

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EINBANDENTWURF
GEORG SALTER
BERLIN

Copyright 1924 by Verlag Die Schmiede Berlin

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Der erste Prozeß Vukobrankovics.
Am 28. Oktober 1918 begann der erste Prozeß gegen die 24jährige
Bürgerschullehrerin Milica Vukobrankovics de Vuko et Branko vor den
Wiener Geschworenen. Die Angeklagte war beschuldigt, in der Familie des
Landesschulinspektors Rudolf Piffl den Speisen Arsenik beigemengt und
eine Phosphorpille angefertigt zu haben, um die Ehefrau des Piffl aus der
Welt zu schaffen. Als die Nachforschungen, einmal unterbrochen und dann
wieder aufgenommen, auf die Angeklagte als Täterin hinwiesen, suchte sie
den Verdacht auf den Adoptivsohn des Ehepaares Piffl, Albert Zelenka Piffl,
zu lenken. Es wurde deshalb gegen sie die Anklage auf Mordversuch und
auf Verleumdung erhoben.
Die M. V. hatte in der Familie der Piffl freundschaftlich verkehrt und war
wie eine Tochter angesehen worden. Beide Eheleute waren bedeutend älter
als sie, der Mann war 56, die Frau 51 Jahre alt. Nun ereignete es sich, daß
Frau Piffl, sowie deren Mutter und Tante nach dem Genuß von Limonade
und später nach einer Mehlspeise erkrankten und daß die Ärzte eine
Arsenikvergiftung feststellten. Man brach hierauf den Verkehr mit der
Angeklagten, die sich durch den Besitz eines Buches über die Psychologie
des Giftmordes verdächtig gemacht hatte, ab; sie verstand es aber, sich
wieder einzudrängen und versuchte immer wieder, das Mißtrauen ihrer
Freunde zu entkräften. Am 14. Februar fand man nun in einer Schachtel,
aus der Frau Piffl ihre Pillen gegen Herzbeschwerden zu nehmen pflegte,
eine Phosphorpille. Daraufhin wurde die Anzeige erstattet. Am 11. März
schickte die Angeklagte ein Schulmädchen in die Wohnung des Piffl, das
dem öffnenden Dienstmädchen sagte, es wolle Herrn Piffl persönlich
sprechen. Es brachte Blumen für ihn. Da er nicht anwesend war, entfernte
sich das Kind, das man eine kurze Zeit im Vorzimmer allein gelassen hatte.
Zwei Stunden später wurde bei dem Inspektor ein Brief abgegeben, des
Inhalts, er möge unter dem Sofa im Vorzimmer nachsehen, es scheine dort
ein „geheimes Depot Alberts“ (des Stiefsohnes) zu sein. Es fand sich unter

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dem Sofa ein Tiegel mit rotem Phosphor und ein Fläschchen mit
Opiumtropfen. Es stellte sich bald heraus, daß das Schulmädchen auf
Befehl der V. die Gifte dort verborgen hatte.
Die Angeklagte wurde verhaftet. Sie leugnete beharrlich. Zur
Durchführung des Indizienbeweises waren über 40 Zeugen vorgeladen. Ein
psychiatrisches Gutachten war eingeholt worden, es bezeichnete die
Angeklagte als geistig gesund. Der Verteidiger versucht die Ablehnung der
Gutachter durchzusetzen, sie hätten sich in ihrem Bericht auch über die Tat
selbst geäußert und seien befangen. Dieser Antrag wird abgelehnt.
Wir lassen nun die wichtigsten Momente der Verhandlung folgen, weil
sich aus ihnen, besonders aus den Einzelheiten und aus der Art, wie sich die
V. benimmt und verteidigt, erst ein Bild der geistigen Voraussetzungen
ergibt, unter denen die Tat begangen wurde.
Vorsitzender: Bekennen Sie sich schuldig?
Angeklagte (sehr laut und energisch): Nein, nach keiner Richtung, Herr
Präsident.
Vors.: Sie leugnen also, Gift in die Speisen getan zu haben.
Angekl.: Ich habe das nicht getan.
Vors.: Und was ist es mit der Verleumdung?
Angekl.: Ich erkläre, daß es mir niemals darum zu tun war, den Buben zu
beschuldigen. In meiner grenzenlosen Aufregung wollte ich nur darauf
hinweisen, daß auch ein anderer es getan haben könne, denn ich hatte doch
keinen Grund, so etwas auszuführen.
Sie erzählt nun, daß sie kurz nach Kriegsausbruch aus der Schweiz
heimgekehrt sei und sich der Kriegsfürsorge zur Verfügung gestellt habe.
Dadurch kam sie mit ihrem ehemaligen Direktor, dem
Landesschulinspektor Piffl und dessen Frau in nähere Berührung. Frau P.
bat sie, sie möge dem Adoptivsohn Nachhilfestunden erteilen. Dies habe sie
unentgeltlich übernommen. Aus Erkenntlichkeit hierfür hatte die Familie sie
in den Jahren 1915/16 zum Sommeraufenthalt eingeladen. 1915 war sie in
Kranichberg, dem Schlosse des Kardinals Piffl, der der Bruder des
Landesschulinspektors ist. Am 17. Dezember 1917 habe sie zur Linderung
eines starken Hustens in der Apotheke ein Limonadenpulver gekauft. Als
sie bei der Familie P. zu Besuch war, hatte sie es benützen wollen, man
brachte ein Glas Wasser und Frau Piffl wollte auch davon kosten. Es
wurden noch zwei Gläser gebracht, sie bereitete für alle die Limonade und
tat auch Zucker hinein. Frau P. hätte eines von den Gläsern gewählt. Dem

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Sohne hätte es so geschmeckt, daß er sich ein Päckchen mit den
Limonadekristallen erbat. Bald nachher wurde Frau P. von einem
Unwohlsein befallen, sie klagte, daß sie erbrechen müsse. Sie hätte
vielleicht die Limonade nicht trinken sollen. Sie, die V., hätte gemeint, die
Limonade sei wohl nicht die Ursache des Erbrechens, sonst wäre sie doch
auch selbst erkrankt. Vorsichtshalber hätte sie aber Albert gesagt, er möge
das Limonadepulver einem Arzte zeigen, bevor er es benütze.
Nun kam die Rede auf die Mehlspeisevergiftungen am 23. März. Die
Angeklagte bestreitet, an diesem Tage vormittags bei P. gewesen zu sein, da
sie bestimmt wisse, damals sei sie unwohl gewesen. Erst nachmittags habe
sie von Herrn P. gehört, daß alle Familienmitglieder mit Ausnahme von ihm
und Albert nach dem Genuß einer Maisspeise erkrankt seien und zu Bette
lägen. Der herbeigeholte Hausarzt, Primarius Dr. Swoboda sprach sofort
den Verdacht aus, die Maisspeise habe Rattengift enthalten. (Diesem Arzte
stellte die V. später, als er „leider“ schon verstorben war, ein sehr lobendes
Zeugnis wegen seiner trefflichen Diagnostik aus. Er habe als der einzige
Arzt sofort das Richtige getroffen, während sich später, bei den
Vergiftungen im Hause Stülpnagel, alle anderen Ärzte sich als „Trottel“
bewiesen hätten, und sie selbst die einzige gewesen sei, die das „Rad
aufgehalten“ hätte.) Er nahm sofort ein Stück der verdächtigen Speise an
sich, um es untersuchen zu lassen und sagte, er müsse die Strafanzeige
erstatten. Sie selbst sei aber, führt die V. aus, an allem gänzlich unbeteiligt
gewesen.
Staatsanwalt: Es ist merkwürdig, daß Sie alles hervorheben, was Ihnen
bedenklich erscheint.
Angekl.: Nun ja, aus demselben Grunde, weshalb Sie alles hervorheben,
was mich belastet.
Trotzdem sei der Verkehr, wenn auch nicht in der ungezwungenen Weise
wie bisher weitergegangen. Sie, die V. hätte der Familie zeigen wollen, daß
sie ihr verzeihe, sie habe auch einen Besuch der Frau P. bei sich zuhause
empfangen, und eine Einladung nach Kranichberg für sich und ihre Mutter.
Bald nachher wurde sie wegen der Giftaffäre zur Polizei vorgeladen. Ihre
Mutter sei darüber so böse geworden, daß sie erklärte, mit den Piffl nicht
mehr verkehren zu wollen.
Der Vorsitzende stellt nun fest, daß der Verdacht gegen die V. erst rege
wurde, als Frau Piffl in der Handtasche der Angeklagten die Broschüre „Die
Psychologie des Giftmordes“ fand.

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Angekl.: Die Broschüre hat damit nichts zu tun.
Staatsanwalt: Sie gaben zu, daß Herr Piffl zumeist später mittagmahlte
als die Familie?
Angekl.: Nein, es kam öfter vor, daß, wenn er nicht im Büro weilte, er
rechtzeitig zum Essen kam, also auch vergiftet werden konnte.
Staatsanwalt: Sie haben stets behauptet, Frau Piffl sei Ihnen freundlich
entgegengekommen, trotzdem haben Sie eine Novelle geschrieben: „Das
Armband“, die auf Frau Piffl gemünzt ist, die Sie in der Figur der
Kommerzienrätin als herzloses, scheußliches Wesen hinstellen.
Angekl.: Es haben sich Zwischenfälle ereignet, Unstimmigkeiten.
Verteidiger: Sagen Sie es nur heraus, Eifersucht der Frau Piffl.
Angekl.: In der Novelle ist ja kein Name genannt und ich kann nichts
dafür, daß Frau Piffl die Kommerzienrätin auf sich bezogen hat.
Vors.: Wir kommen nun zum (3.) Giftmordversuch, dem mit der
Phosphorpille am 14. Februar. In einer Schachtel mit Pillen, die nur für Frau
Piffl bestimmt waren, wurde eine Phosphorpille gefunden und es wird
Ihnen zur Last gelegt, daß Sie die Pille hineingeschmuggelt haben.
Angekl.: Es ist befremdend, daß man nur mich beschuldigte, da ich doch
gar keine Ursache dazu hatte. Ich wußte ja auch gar nicht, aus welcher
Schachtel Frau Piffl Pillen nimmt, denn es waren auf der Kredenz zwei
Schachteln.
Staatsanwalt: Wie können Sie sich so genau erinnern, daß Sie damals nie
allein gewesen sind?
Angekl.: Ich bin ja drei Tage später zur Rede gestellt worden.
Psychiater Dr. v. Wieg: Nach Ihrer hier bekundeten ethischen Auffassung
frage ich Sie, was hatten Sie nach diesem Vorfall für einen Grund, sich
nochmals einem solchen Verdachte auszusetzen? Es wäre doch
psychologisch begründet, wenn Sie sich schuldlos fühlten, um keinen Preis
dieses Haus wieder zu betreten.
Angekl.: Ich selbst habe den Verkehr abgebrochen, ich wollte sogar die
Familie auf Ehrenbeleidigung klagen, stand aber davon ab, um den Skandal
zu vermeiden. Dann hat Frau Piffl mir die Hand zum Frieden geboten,
indem sie mir einmal Konzertkarten brachte. Ich war eben ein guter Tepp
(dummer Kerl). Denn wie könnten Sie sonst meine Handlungsweise
deuten?
Psychiater: Weil Sie moralisch defekt sind.

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Angekl. (gereizt): Ich bitte das zu begründen. Hat man einen moralischen
Defekt, wenn man einem Menschen die Hand zum Frieden reicht?
Vert.: Und nicht zu vergessen, daß die Frau des Vorgesetzten, des
Landesschulinspektors der Lehrerin das Versöhnungsangebot machte.
Angekl. (zum Gerichtshof): Ich hätte eine große Bitte. Schon von allem
Anfang an empfand ich, daß die Herren Psychiater gegen mich
voreingenommen sind. Sie haben mich von allem Anfang an wie eine
Schwerverbrecherin behandelt. Könnten nicht andere Psychiater
herangezogen werden?
Vors.: Es liegt kein Anlaß vor, die Herren für befangen zu halten, sie sind
Ihnen doch ganz fremd gewesen. Ihre Fragen stützen sich auf die
Untersuchungsergebnisse.
Später wendet sich die V. gegen die Bemerkung eines
Gerichtspsychiaters, daß sie nach dem Vorfall mit der Giftpille nicht
besonders aufgeregt gewesen sei.
Angekl. (sehr scharf): Ich war genug aufgeregt, denn es ist keine
Kleinigkeit, wenn man gegen jemand eine solche Beschuldigung erhebt.
Sie schildert nun ausführlich ihre vielfachen Bemühungen, sich vor der
Familie P. von dem auf sie gefallenen Verdachte zu reinigen. Endlich gelang
es ihr, von Herrn Piffl empfangen zu werden. Er begrüßte sie anscheinend
sehr verlegen und sagte dann, es sei etwas sehr peinliches geschehen, der
Verdacht, die Giftpille in die Schachtel getan zu haben richte sich gegen sie.
„Als ich,“ sagte die Angeklagte, dies mit Entschiedenheit zurückwies,
verschanzte sich Herr Piffl hinter seine Frau. So lassen Sie mich doch mit
ihr sprechen, meinte ich, und wirklich erschien dann Frau Piffl. Es kam zu
einer Auseinandersetzung, und ich war fest entschlossen, die Sache
anzuzeigen, dann überlegte ich es mir, denn Frau P. hatte mir am Schlusse
der Szene gesagt: „Sagen Sie aber ja nicht, daß ich Sie beschuldigt habe.“
Da dachte ich mir, was nützt denn die Anzeige, die Frau wird doch alles in
Abrede stellen. Außerdem dachte ich an die Aufregungen, denen meine
Mutter neuerlich ausgesetzt sein würde und ich beschloß, der Sache freien
Lauf zu lassen, da sie sich in ein paar Tagen aufklären müsse.
Vors.: Sie sollen auch Herrn Piffl gesagt haben, er möge im Kasten
nachsehen, vielleicht finde er dort etwas.
Sagen Sie nur, was Sie dachten. Sie begehen hier damit keine
Verleumdung, denn hier sind Sie, um sich zu rechtfertigen.

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Angekl.: Ich dachte mir, man sagt mir so kaltblütig ins Gesicht, daß ich
die Giftmischerin bin und es könnte doch auch der Bub gewesen sein. Ich
wollte ihm damit kein Unrecht tun.
Vors.: Sie haben schon vorher bei Herrn Piffl auf den Albert als den
möglichen Täter hingewiesen.
Angekl.: Ich wollte nur, daß einmal ordentlich nachgesehen wird.
Vors.: Wie haben Sie sich das Fläschchen mit der Aufschrift „Gift“
verschafft, das Sie dann an Piffl gesandt haben?
Angekl.: Ich war in höchster Aufregung, habe in der Schule die
Lehrmittelsammlung aufgesucht und in einem Kasten das Fläschchen
gefunden.
Vors.: Und Sie haben dann das Schulmädchen mit diesem Fläschchen
und mit einem zweiten aus Ihrer Wohnung zu Piffl gesandt.
Die Angeklagte erzählt nun den Vorfall und sagt, sie habe sich damals in
einem Traumzustand befunden (dieser Traumzustand kehrt in stereotyper,
erstarrter Form bei der Verantwortung der V. im zweiten Prozeß wieder), so
daß sie kaum wußte, was sie getan habe. Am Tage vorher habe sie eine
Wahrsagerin getroffen, die ihr prophezeit habe, daß Leute, die sie für
Freunde halte, gegen sie falsch sein würden.
Dann sprach die Wahrsagerin von einem Kasten mit einem Dantekopf,
und weil in der Wohnung Piffls ein solcher Kasten stand, kam ihr die Idee,
daß in dem Kasten etwas sein könne, das Aufklärung bringen würde. Sie
habe daraufhin dem Herrn Piffl gesagt, er möge in dem Kasten nachsehen.
Nie habe sie daran gedacht, den Verdacht auf Albert zu lenken, sie wollte
nur, daß man einmal gründlich in der Wohnung nachschaue, damit die
Wahrheit an den Tag komme.
Vors.: Sie haben einen Blumenstock gekauft und dem Schulkinde
eingeschärft, es solle sagen, eine ehemalige Schülerin bringe dem Herrn
Landesschulinspektor diesen Stock. Den ersten unbewachten Augenblick
soll das Kind dazu benützen, das Giftfläschchen unter dem Diwan zu
verstecken. Als das Kind Sie gefragt hat, was es antworten soll, wenn es um
seinen Namen gefragt wird, haben Sie gesagt: Sag, was du willst.
Angekl.: Das zeigt doch, wie verwirrt ich war. Da zeigt sich, fährt die
Angeklagte fort, daß meine Absicht nicht so verwerflich gewesen ist, denn
sonst hätte ich dem Kinde aufgetragen, einen falschen Namen zu nennen.
(Gerade das ist falsch. Denn wenn sie dem Kinde aufgetragen hätte, einen
falschen Namen zu nennen, hätte sie sich dem Kinde gegenüber bloßgestellt

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und es hätte bei einer späteren Einvernahme gegen sie zum Beweis werden
können.)
Staatsanwalt: Sie haben sich eben ein Kind ausgesucht, das als diebisch
und verdorben bekannt ist und vorausgesetzt, das Kind werde sich nicht
beim richtigen Namen nennen. Was haben Sie gemacht, als das Kind bei
Piffl war?
Angekl.: Ich habe in einem Kaffeehause gewartet.
Staatsanwalt: Und waren nach Angaben von Zeugen dort sehr heiter,
haben dem Kind nach der Rückkehr Schokolade gezahlt.
Vors.: Und eine Stunde später haben Sie auf der Rückseite einer
Extraausgabe dem Herrn Piffl geschrieben, er solle unter dem Diwan
nachsehen, es dürfte sich dort ein Giftdepot des Albert befinden. (Ein
Beweis für das Hineindrängen der Angeklagten in die Folgen ihrer Tat.
Hätte sie ruhig gewartet, bis beim Aufräumen das Giftdepot gefunden
wurde, dann hätte sich der Verdacht vielleicht doch auf Albert gelegt,
jedenfalls auf eine dritte Hand, da doch die V. damals nicht mehr im Haus
verkehrte. Aber sie konnte es nicht erwarten. Zeichen einer besonderen
Schlauheit gab sie damit nicht. Schlauheit ist aber auch für die
Giftmörderinnen gar nicht charakteristisch, viel eher ihr auffallendes
„Glück“.)
Die Angeklagte verantwortet sich wieder in ihrer Weise, sie habe das in
ihrer grenzenlosen Verzweiflung getan, um den ungerechten Verdacht von
sich abzuwälzen. Der Präsident stellt fest, daß die Angeklagte in einem
Turnsaal, wo Gift in versperrtem Kasten untergebracht war, einen Monat
hindurch Unterricht erteilt hat.
Angekl.: Da müßte festgestellt werden, daß in dieser Zeit der Kasten
erbrochen worden ist. (Die Gegenfrage des Vorsitzenden: Woher sonst
haben Sie sich das Fläschchen mit Opium und den Tiegel mit Phosphor
verschafft, unterblieb; denn einfach „finden“, wie sie vorhin aussagte,
konnte sie so gefährliche Stoffe nicht.) Dr. Swoboda, der Hausarzt der
Familie, konstatiert, daß infolge schlechtschmeckender Speisen
Erkrankungen in der Familie Piffl vorgekommen sind. Er habe der Frau
Pillen verschrieben, die in seiner Gegenwart in der Apotheke in das
Schächtelchen gefüllt wurden. Er halte es für ausgeschlossen, daß etwa aus
Fahrlässigkeit die Phosphorpille in die Schachtel gelangt sein könne. Früher
schon habe er Herrn und Frau Piffl Arsenikpillen verschrieben, die kleiner
waren als die zuletzt verordneten, fabrikmäßig erzeugten Pillen.

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Die Angeklagte versucht sofort diese Verschiedenheit für sich
auszunützen: diese zweiten Pillen hätte sie gar nicht zu Gesicht bekommen.
„Die angeblich von mir erzeugte Giftpille hätte daher nach dem Muster der
mir bekannten Pillen kleiner ausfallen müssen.“ (Daß sie aber die anderen
wirklich nicht gekannt hat, kann sie nicht beweisen und so scheinen ihre
Argumente immer schlagkräftig, sind aber durchaus nicht beweisend.) Im
Laufe des zweiten Verhandlungstages konstatiert der Präsident, daß die
Leihbibliothek Last das Buch „Die Psychologie des Giftmordes“ nie geführt
hat. Und aus der Leihbibliothek Last hat die V. ihre Bücher bezogen. M. V.
hätte nur Bücher ernsten Inhalts gelesen: „Also sprach Zarathustra“ von
Nietzsche, „Rom“ von Zola. Nun wird ausdrücklich von einer Broschüre
gesprochen, die in dem Täschchen der V. gefunden wird. Die Leihbibliothek
Last führt aber nur gebundene Bücher. Es ist also auch dieser Umstand
keineswegs entlastend für die V.
Die Schulbehörde bezeichnet die V. als sehr intelligent, sehr
wissensdurstig. Die Berufskolleginnen seien ihr niemals so nahe
gekommen, um ein klares Bild von ihrem Innenleben gewinnen zu können.
Auch sonst wird keine Freundin oder sonst ein Mensch namhaft gemacht,
der der V. menschlich wirklich nahe gestanden sei, ihre Mutter vielleicht
ausgenommen.
Sie hat kaum mit anderen Menschen als den Piffl verkehrt. Diese wurden
das Objekt ihrer Giftpläne; das Zentrum ihres Giftkomplexes, obgleich,
darin kann man ihr glauben, der Hausherr als Mann sie nicht sehr gereizt
hat. Ähnlich wie hier ist es dann auch mit dem Tatbestand des zweiten
Prozesses. Sie hat nicht etwa einen weiten Freundeskreis, aus dem sie die
Menschen auswählt, die sich für ihre Pläne aus irgendeinem Grunde
geeignet zeigen oder ihr Vorteile versprechen, sondern sie zieht eben die
Menschen zur Vergiftung heran, die sie gerade neben sich hat.
Nun wird Marie Pichlmayer vernommen, die Köchin bei Piffls war. Sie
berichtet über die Erkrankungen, die sich bei der Familie Piffl nach dem
Genusse von Powideltascherln und der Maisspeise eingestellt haben. Die V.
habe die Küche nur passiert, sich in derselben aber während der Zeit, in der
die Zeugin im Hause Piffl diente, niemals längere Zeit aufgehalten. Sie
entlastet also, soweit es auf sie ankommt, die Angeklagte, jedenfalls ein
Zeichen einer guten Gesinnung, und dies um so mehr, als aus der
Verhandlung hervorgeht, daß man die Köchin stark im Verdacht hatte, die
Vergiftungen verschuldet zu haben. Erst nach einer sehr umfangreichen

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Untersuchung hatte man den Verdacht aufgegeben, da er ein völlig
negatives Resultat ergeben hatte.
Nun schildert Frau Antonie Piffl, wie der Verkehr mit der V. entstand, wie
die Beziehungen der Familie zu ihr immer freundschaftlicher wurden und
sagt: „Wir haben sie immer sehr lieb gehabt, sie war wie das Kind im
Hause.“
Vors.: Hat die Angeklagte ein besonderes Interesse an Ihrem Mann
gezeigt?
Zeugin: Anfangs nicht.
Den ersten Verdacht gegen die V. hätte sie gefaßt, als ihr in Erinnerung
kam, daß sie bei ihr das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen habe.
Sie dachte nun daran, wie sich die V. in die Familie eingedrängt habe, teilte
nun eines Morgens ihrem Manne ihre Bedenken mit.
Man beschloß, die V. auf die Probe zu stellen. Nachdem sich die Frau P.
überzeugt hatte, daß sich das Buch noch in der Tasche der Angeklagten
befand, fragte man sie plötzlich in Gegenwart des Herrn Piffl: „Kennen Sie
das Buch ‚Psychologie des Giftmordes‘“? Sie erwiderte ganz unschuldig:
„Nein. Was ist denn das?“ Ich und mein Mann wechselten einen Blick und
waren ganz entsetzt.
Der Präsident fragte nun die Zeugin, ob sie glaube, daß die V.
Gelegenheit hatte, sich in der Speisekammer der Familie P. zu beschäftigen.
Die Zeugin erwidert, M. V. habe offenbar den Speisekammerschlüssel, der
eines Tages spurlos verschwunden sei, heimlich an sich genommen.
Die Angeklagte springt erregt auf und ruft, zum Staatsanwalt gewendet:
„Bitte, Herr Staatsanwalt, mich auch wegen Diebstahls und Einbruchs
anzuklagen!“ Die Angeklagte weiß natürlich genau, daß der Staatsanwalt
dies nicht tun kann. Selbst wenn man ihr beweisen könnte, was an sich sehr
plausibel ist und durch die Ergebnisse des zweiten Prozesses fast zur
apodiktischen Sicherheit wird, daß sie den Eingang in die Speisekammer
auf irgendeine Weise „gefunden“ hat, so wäre das doch nie als Einbruch
und ebensowenig als Diebstahl anzusehen, als man einen Raskolnikoff, der
mit einem Beil, das ihm nicht gehört, gemordet hat, des Diebstahls wegen
belangen wird. Der Präsident geht darauf gar nicht ein, bittet sie bloß, sich
zu beruhigen. Sie versucht eine zweite Attacke: „Es ist mir zu Ohren
gekommen, daß man mich für eine Serbin hält. Ich fühlte mich stets als
Wienerin. Mein Großvater war Hauptmann bei der Wiener Bürgergarde und

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die Wiener von damals würden sich keinen Serben als Hauptmann
genommen haben.“
Der erste Prozeß spielte sich noch unter der Regierung Habsburg ab,
wenn auch schon in den letzten Tagen des Kaiserreichs. In dem zweiten
Prozeß, der in der Republik Deutschösterreich stattfand, rechnete die V.
nicht mehr mit der Abneigung der Altösterreicher gegen die Serben. Sie
rühmt sich dann die Erbin eines serbischen Woiwodengeschlechtes, dem
einmal halb Serbien gehört habe und dessen tragisches Schicksal in einem
serbischen Heldenepos verherrlicht sei. Sie wendet sich also nach der Seite,
die ihr vorteilhafter erscheint.
Im weiteren Verlaufe des Verhörs mit Frau Piffl stellt diese fest, daß nur
ein Glas Limonade, und nicht deren drei auf dem Tische standen. Früher hat
die Frau Piffl, für deren außerordentlich humane Gesinnung auch die
Adoption des Albert spricht, günstiger für die V. in diesem Punkte
ausgesagt.
Staatsanwalt: Die Frau Zeugin hat damals ja dann selbst angegeben, sie
habe damals bei einem früheren Verhör alles vorgebracht, was der
Angeklagten günstig sein könnte. Nachher hat sie an den
Untersuchungsrichter eine Zuschrift gerichtet, sie fühle sich verpflichtet,
ihren früheren Aussagen etwas hinzuzufügen. „Ich war auch damals von der
Schuld der V. vollständig überzeugt, doch als Fräulein V. und ihre Mutter
bei mir erschienen und sagten, sie müßten sich das Leben nehmen, dachte
ich, christlich zu handeln, wenn ich meine Ansicht über den Fall
abschwäche. Jetzt bin ich aber von ihrer Schuld vollkommen wieder
überzeugt.“ (Eine ganz ähnliche Szene hat sich ein paar Jahre später
zwischen der V. und dem Verlagsbuchhändler Stülpnagel abgespielt. Auch
hier hat sie um Mitleid angefleht und gesagt, er müsse sie retten, denn sie
wisse, auf ihrer Tat, der Vergiftung der Familie St., stünde lebenslänglicher
Kerker. Freilich hat sie versucht, bei der Verhandlung auch dies
abzuleugnen, doch trotz ihres herausfordernden Benehmens blieb St. bei
seiner Aussage.) Diesmal, im ersten Prozeß, gelingt der V. der Bluff: Ohne
mit einer Wimper zu zucken, so erzählt der Berichterstatter, blickte sie der
Frau Piffl ins Gesicht und rief aus: „Schauen Sie mir in das Auge, wie ich
Ihnen ins Auge sehen kann, denn mein Gewissen ist rein.“ Kein Wunder,
wenn sich die herzkranke alte Dame einschüchtern ließ.
Sehr charakteristisch ist der Brief, den die V. nach Absendung des
Giftpaketes durch die Schülerin an das Ehepaar sandte. Sie spielt mit dem

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Gedanken des Giftes mit einer Selbstverständlichkeit, die staunen macht.
Sie schlägt der Frau P. vor, sich mit ihr auf neutralem Boden zu treffen.
„Unter den vielen Leuten,“ schreibt sie, „werde die Frau Piffl hoffentlich
keine Angst haben, daß ich sie umbringe. Von einer Anzeige stehe ich ab,
weil ich Ihnen keine Bosheit zufügen will und ich gesehen habe, daß die
Herren von der Polizei und vom Gerichte das Pulver nicht erfunden haben.“
Natürlich fühlt sich die V. völlig sicher. Ein Zeichen der besonderen Tücke
ist es, daß sich diese Szene mit dem Blumenstock und dem Giftdepot unter
dem Sofa gerade an dem Geburtstag der Frau Piffl abspielen muß. Zu den
schon bekannten Tatsachen über die Methode der V. kommt noch hinzu, daß
die V. das Kind nach vollzogenem Auftrage mit den Worten empfing: „Das
hast du gut gemacht.“ Außer der Schokolade gab sie ihr auch 4 Kronen.
Die Zeugin Piffl sagte nun aus, es schmerze sie tief, daß auch nur der
leiseste Verdacht auf ihren Adoptivsohn falle. Sie wolle auch gewissen
Verleumdungen entgegentreten, indem sie bekanntgebe, was sie bewogen
habe, dieses Kind zu adoptieren: Vor 12 Jahren sei sie mit ihrem Gatten bei
einer Weihnachtsfeier in einer klösterlichen Anstalt gewesen, dort wäre ein
dreijähriges Kind als Jesuskind in der Krippe gelegen. Das arme
Waisenkind hat mich so erbarmt, sagt die Frau Piffl, daß ich mich schon
damals entschlossen habe, es anzunehmen. Vorerst verblieb es im
Waisenhause. Das Kind war mir schon damals sehr anhänglich. Als der
Knabe sechs Jahre alt war, nahm ich ihn in mein Haus. Er war stark
unterernährt, ganz herabgekommen, trotz seiner sechs Jahre konnte er kaum
ein paar Worte sprechen, denn das Waisenhaus war tschechisch, der Knabe
deutsch. Mit Sorgfalt und Liebe habe ich ihn herangezogen, heute ist er ein
vollentwickelter kräftiger Junge, sehr brav, Vorzugsschüler in der sechsten
Gymnasialklasse. Er ist langsam im Sprechen und Denken, aber im Herzen
ein Gold, das Kind hat mich unendlich lieb, daß dieses Kind mich hätte
ermorden wollen – nein, das ist ganz undenkbar.
Staatsanwalt: Zur Zeit der Giftpille waren nur drei Personen in der
Wohnung. Kommen Ihr Gemahl und Albert nach Ihrer Meinung in
Betracht?
Zeugin: Absolut nicht. Das kann ich beschwören.
Vert.: Aus welchem Grunde soll es die V. gewesen sein? Glauben Sie,
daß irgendwelche unerlaubten Beziehungen zwischen Ihrem Mann und der
Angeklagten bestanden?
Zeugin: Ganz gewiß nicht. Mein Gatte ist ein tadelloser Charakter.

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Vert.: Glauben Sie, daß die V. ein Interesse an Ihrem Gemahl hatte?
Zeugin: Das schon. Ihr Verhalten war darnach.
Vert. (zur V.): Sie sollen darnach getrachtet haben, Frau
Landesschulinspektor zu werden.
Angekl. (energisch): Wenn die Sache nicht so traurig wäre, müßte ich
lächeln. Aus welchem Grunde denn?
Staatsanwalt: Weil Sie ehrgeizig sind.
Angekl.: Es wäre doch kein anderes gesellschaftliches Milieu, in das ich
kommen konnte. Mein Vater war Bezirkshauptmann und Herr Piffl ist
Landesschulinspektor. Das ist doch ziemlich die gleiche soziale Stellung.
Wäre ich so schlecht, wie man mich hinstellt, dann hätte ich eine Fürstin
umgebracht, um eben Fürstin zu werden. (!)
Staatsanwalt: Auch der Bruder des Herrn Piffl, der Kardinal, hat
fürstlichen Rang.
Angekl.: Frau Kardinal hätte ich doch nie werden können. (Lebhafte
Heiterkeit.)
Nun wird der 56jährige gebrechliche Herr Piffl vernommen, der mit
leiser Stimme aussagt. Er hält die V. in ihrem Berufe für sehr verwendbar
und hochbegabt, er habe manchmal das Bedürfnis gehabt, sich mit ihr über
pädagogische Themen auszusprechen.
Vors.: Haben Sie bemerkt, daß die Angeklagte ein besonderes sexuelles
Interesse für Sie bekundete?
Zeuge: Mir ist das nicht aufgefallen.
Staatsanwalt: Beim Untersuchungsrichter sagten Sie aus, daß Sie den
Eindruck hatten, M. V. sei Ihnen in gewissem Sinn nachgelaufen, sie habe
die Tat begangen, um Ihre Frau zu werden.
Zeuge: Ja, das sagte ich und es ist auch möglich, daß es so war.
Die weiteren Verhöre bringen wenig Interessantes. Nur ein kleiner Zug,
die philanthropische Heuchelei der V. wird an einer Stelle gestreift. Diese
philanthropische und scheinbar humane Neigung ist bei sehr vielen
Giftmischern zu finden. Ich komme darauf noch später zurück. Es handelt
sich hier darum, ob die V. gewußt hat, daß die Schülerin, die von ihr zu der
Familie P. gesandt wurde, verlogen und diebisch war. Eine Zeugin sagt aus,
die V. sei einmal dabei gewesen, wie die Schülerin wegen eines Diebstahls
eine Stunde lang verhört wurde. Darauf sagt die V.: Ich habe das nicht in
Abrede gestellt. Mein Zweck war, dem Mädchen, von dem ich wußte, daß
es sehr arm war, einen kleinen Verdienst zukommen zu lassen.

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Interessant ist auch folgender Augenblick des Verhörs. Es soll die
Novelle der V. „Das Armband“ verlesen werden. Nun erhebt sich die
Angeklagte und wendet sich direkt an die Geschworenen, was
prozeßtechnisch natürlich nicht zulässig ist. „Meine Herren Geschworenen!
Gestatten Sie, daß ich der Verlesung einige erläuternde Worte
vorausschicke. Ich habe in der Novelle lediglich die Erinnerungen
verwertet, die ich in der ersten gegen mich geführten gerichtlichen
Untersuchung gesammelt habe. Ich veränderte die Namen und die
Tatsachen so, daß nur ganz eingeweihte den Zusammenhang verstehen
konnten. Übrigens wird die Familie Piffl nicht im geringsten in der Novelle
beleidigt.“
Nun wird die Novelle verlesen, sie soll stilistisch sehr hübsch gehalten
sein, sie schildert die Geschichte einer Waise aus sehr gutem Hause, die in
den Verdacht gerät, an dem Verschwinden eines kostbaren Armbandes
beteiligt gewesen zu sein.
Hier drängt sich die Angeklagte in ihre Tat. Das ist verstandesmäßig gar
nicht zu erklären, hängt aber mit dem Wesen des Giftkomplexes zusammen.
Die Angeklagte mußte wissen, daß die Novelle gerade den Beteiligten in
die Hände kommen würde.
Staatsanwalt: Sie haben die Novelle im September verfaßt, also zu einer
Zeit, wo schon wieder freundschaftliche Beziehungen zu der Familie Piffl
bestanden. Halten Sie das für angemessen?
Angekl.: Ich war im September, wie ich beweisen kann, in Waidhofen, es
war also schon räumlich unmöglich, daß ich im Hause Piffl verkehrte.
(Sachlich ist auch dies unrichtig, denn die Familie Piffl befand sich ganz in
der Nähe.)
Staatsanwalt: Aber Sie hätten die Novelle doch zurückziehen können.
Angekl.: In meiner damaligen Aufregung habe ich daran gar nicht
gedacht.
Es wird nun festgestellt, daß in den Schulen zur Zeit, als die
Giftmordversuche sich in der Familie Piffl ereigneten, Giftstoffe abhanden
gekommen sind.
Der Gerichtschemiker gibt ferner an, daß die Giftpille, die in die
Arzneischachtel der Frau Piffl hineingeschmuggelt war, aus gelbem,
giftigem Phosphor hergestellt war. Sie ist nicht von einem Fachmann,
sondern von einem Laien angefertigt, der sich einige Kenntnisse in der
Chemie erworben hat. Es wird ferner festgestellt, daß aus der Flasche, die

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sich im Turnsaale der Schule in der Renngasse befand, einige Stücke von
dem Phosphor abgetrennt waren. In dieser Schule hatte die V. zuletzt
Unterricht erteilt.
Vors.: Die Lehrer sagten, daß dieser Flasche seit mindestens zwei bis drei
Jahren kein Phosphor entnommen worden war.
Sachverständiger: So lange scheint es nicht gewesen zu sein, die
Schnittflächen sind jüngeren Datums.
Der Indizienbeweis ist also hier dem Gerichte fast mit voller Sicherheit
geglückt, denn wer soll noch in der letzten Zeit Stücke vom Phosphor
abgeschnitten haben?
Nun äußert sich der Professor Haberda über die Arsenikvergiftung der
Familie Piffl. Die Dosis, welche nach Konstatierung der Ärzte den
einzelnen Speisen beigemengt war, hätte hingereicht, einen tötlichen
Ausgang herbeizuführen. Nun hätten die betreffenden Personen einen
widerlichen Geschmack verspürt und nur geringe Mengen davon gegessen.
Woher dieser Geschmack rühre, könne er nicht sagen, denn Arsenik habe
fast gar keinen Geschmack. Daher komme es, daß jemand eine Speise, der
Arsenik auch in tötlicher Dosis beigemengt ist, arglos verzehren kann. Er
faßt zusammen: bezüglich der Limonade lasse sich eine Vergiftung nicht
behaupten, die Erkrankung der Frau Piffl könne auch aus natürlichen
Ursachen erfolgt sein. Aber in den beiden anderen Fällen, Powidltascherln
und Maiskuchen, lag sicher eine Arsenikvergiftung vor.
Der nächste Zeuge, der Chefredakteur der „Österreichischen Illustrierten
Zeitung“, in dessen Blatt die Angeklagte Gedichte veröffentlicht hat, wird
nun vernommen. Dieser Mann zeigt nun Zeichen einer außerordentlichen
„Bezauberung“. So wie jetzt noch die Angeklagte auf ihn wirkt, hat sie
früher auf das Ehepaar Piffl gewirkt. Auf diese eigenartige Kraft der
Giftmischerinnen, Menschen bedingungslos an sich zu locken, zu
bezaubern, komme ich später noch zurück. Der Zeuge versucht zuerst, die
Verhandlung zu sabotieren; er erkenne das Recht des Schwurgerichtes,
Verhandlungen zu führen, nicht mehr an, denn die Regierung von
Österreich sei an den Deutschen Nationalrat übergegangen. Der Vorsitzende
erwidert, daß die bestehenden Gesetze noch in Kraft seien. Der Zeuge gibt
nun an, daß er die Angeklagte für unschuldig halte. Der
Untersuchungsrichter hätte alles, was er, der Zeuge, zugunsten der
Angeklagten erzählt habe, unterdrückt.
Präsident: Sie können sich hier vollkommen frei aussprechen.

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Staatsanwalt: Ich beantrage schon jetzt die Vorladung des
Untersuchungsrichters.
Der Zeuge erzählt hierauf, daß die Angeklagte gute Gedichte
veröffentlicht hat und daß sie eine angenehme Mitarbeiterin war. Sie habe
bloß in ganz belanglosen Dingen die Unwahrheit gesagt, sonst habe sie nie
gelogen. Von den Vorfällen im Hause Piffl habe er keine Kenntnis.
Nach dem Protokoll des Untersuchungsrichters hatte der Zeuge auch
angegeben, daß die V. ihm homosexuell schien, und daß sie eine besondere
Vorliebe für geistig tätige Personen und alte Herren hatte.
Eine Kollegin der Angeklagten erzählt, als Kameradin wäre die
Angeklagte sehr liebenswürdig, stets hilfsbereit, im Wesen und Betragen
stets gleichmäßig gewesen. Von der Familie Piffl hätte sie nur mit Achtung
und Wärme gesprochen, krankhaften Ehrgeiz hätte sie nicht an ihr
beobachtet.
Nun wird die vierzehnjährige Bürgerschülerin verhört, die auf Geheiß der
Angeklagten seinerzeit das Gift in die Wohnung Piffls gebracht hatte. Die
kleine Zeugin bestätigt, daß die V. ihr alles genau auseinandergesetzt habe,
und daß sie nach dieser Anleitung vorgegangen sei. Sie habe ihr auch
befohlen, im Notfalle falsche Angaben zu machen und selbst der eigenen
Mutter gegenüber tiefstes Stillschweigen zu bewahren. Trotzdem habe sie
daheim der Mutter alles erzählt.
Staatsanwalt zur Angeklagten: Was sagen Sie dazu?
Angekl.: Daß ich es heute tief bereue und daß dies mein einziger Fehltritt
in der ganzen Geschichte war. In meiner Verzweiflung suchte ich nach
einem Ausweg.
Staatsanwalt: Handelt man so, wenn man sich in einer großen Aufregung
befindet, daß man einem Kind einen förmlichen Feldzugsplan bekannt gibt?
Angekl. (erregt): Ja, so handelt man, wenn man sinnlos vor Verzweiflung
ist. (Dabei stand kein vitales Interesse der Angeklagten auf dem Spiel, da
die erste Untersuchung niedergeschlagen war. Daß die Angeklagte während
dieser Komödie heiter im Caféhause saß, wird von ihr offenbar gar nicht als
Widerspruch zu dieser „sinnlosen Verzweiflung“ empfunden. Da sie selbst
nicht logisch denkt und, typisch für eine Giftmischerin, planlos vorgeht,
setzt sie auch bei anderen voraus, daß sie nicht logisch denken.)
Der Präsident konstatiert, daß der Vater der Angeklagten an Blödsinn
gestorben ist.

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Außerordentlich interessant und charakteristisch für das Hereindrängen
der Giftmischerin in ihre Tat ist ein langer Brief, den die Angeklagte bald
nach der Giftpillenaffäre an den Kardinal Fürst-Erzbischof Dr. Piffl
geschrieben hat. Dieser war an der Sache selbst ganz unbeteiligt. Die M. V.
beleuchtete die Vorgänge im Hause Piffl, verteidigt sich gegen den
schweren Schuldverdacht und schreibt schließlich: „Eminenz, ich schwöre
bei allem, was mir heilig ist, ich bin unschuldig. Ich bitte Sie, sich nicht
eher ein Urteil über mich zu bilden, bevor Sie mich nicht gehört haben.
Nicht um Gnade und Gefälligkeit bitte ich Sie, sondern um ein gerechtes
Urteil, denn ich will rein dastehen. Wenn es einen gerechten Gott im
Himmel gibt, muß meine Unschuld zutage kommen.“ Die Angeklagte
verwahrt sich gegen die Anschauung, daß sie erblich belastet sei und bittet
schließlich den Kardinal, mit dem Herrn Inspektor und seiner hochgradig
hysterischen Frau ein ernstes Wort zu reden.
Staatsanwalt: Warum haben Sie diesen Brief geschrieben?
Angekl.: In meiner großen Aufregung damals. Er ist förmlich eine
Photographie meiner Seele.
Als die Angeklagte weitere Fragen des Vorsitzenden in polemischem
Sinne beantwortet, bemerkt der Staatsanwalt kopfschüttelnd: „Sie sind eine
Meisterin in der Verdrehung!“
Sofort gibt die V. zurück: „Und Sie, Herr Staatsanwalt, sind ein Künstler
im Nichtverstehenwollen!“
Nun erfolgt die Verlesung des psychiatrischen Gutachtens. Es ist einige
Jahre später ein Fakultätsgutachten über die V. erstattet worden. Jedes
dieser Gutachten beleuchtet die V. von einer anderen Seite. Im Detail ist das
erste recht interessant, und sicher weniger befangen als das zweite. Aber das
zweite gibt die ganze seelische Lage der Angeklagten wieder, nur ist es in
den Folgerungen zaghafter, es macht fast den Eindruck, als ob die V. in der
Zwischenzeit noch faszinierender, zwingender und geistig gewaltsamer
geworden wäre und daher kommt die Schüchternheit des zweiten
Gutachtens in wesentlichen Punkten.
Professor Dr. Hövel erstattet sodann folgendes psychiatrische Gutachten.
Die Angeklagte machte den Eindruck einer Persönlichkeit von geradezu
glänzender Intelligenz. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, ihr sprachlicher
Ausdruck außerordentlich gewandt, ihre Kombinationsgabe ungeheuer
entwickelt, sie erfaßt schnell die Situation und findet sich in jeder Lage
zurecht. Symptome von Geistesschwäche oder geistiger Erkrankung

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konnten nicht nachgewiesen werden. Wohl aber sind an der Angeklagten
während der Untersuchung durch die Zeugenaussagen einzelne
bemerkenswerte Eigenschaften wahrgenommen worden, die auf eine
degenerative Veranlagung hinweisen. Sie bietet eine Gesichtsasymmetrie
dar, ihr Augenweiß ist bläulich gefärbt, sie zeigt eine deutliche
Wirbelsäulenverkrümmung nach rückwärts. Das sind Symptome einer
leichten Körperverkrüppelung, der erfahrungsgemäß mehr oder
mindergradige Verkrüppelung des Seelenlebens gegenübersteht. Sie ist
nicht aus ganz gesundem Stamme hervorgegangen, gewisse
Charaktereigentümlichkeiten, die auch während der Verhandlung zutage
getreten sind, sind zweifellos angeboren.
Der Sachverständige führt als Degenerationsmerkmale an:
Rücksichtslose Streberei, berechnendes, herrisches, hochfahrendes Wesen,
Härte und Willenskraft, große Neigung zur Ironie gegen andere, während
sie selbst ungemein empfindlich ist. Sie hat sich selbst ihrer scharfen Zunge
gerühmt, und, daß sie am liebsten mit bissigen Menschen zu tun hat. Hinter
ihrer äußerlichen Ruhe verbirgt sich ihr krasser Egoismus, Strebertum,
Rücksichtslosigkeit und Bissigkeit.
Die Angeklagte sei aber auch ethisch defekt, das gehe daraus hervor, wie
sie dem geliebten Ziehsohn des Ehepaares Piffl gegenüber gehandelt hat. Er
war ihr geliebter Schüler und, wie sie wußte, ein braver Junge, und sie
verdächtigte ihn trotzdem. Es ist ihr bewußt, daß, wenn ihre Verleumdung
Glauben findet, sie damit dem Ehepaar Piffl, dem sie großen Dank schuldet,
den tiefsten Schmerz zufügt. Das, wie ihr Benehmen dem von ihr
verleiteten Schulmädchen gegenüber weist mit Bestimmtheit auf einen
ethischen Defekt hin. Und damit fällt ihr die Maske vom Gesicht. Sie ist
sicher nicht nur eine Egoistin und Streberin, sondern auch eine Heuchlerin,
der man die ihr zur Last gelegten Delikte wohl zutrauen kann. Sie ist auch
eine verlogene Person mit erotischen Neigungen. Sie macht gern frivole
Witze mit älteren Herren und habe sich nicht gescheut, bei der
Untersuchung ihres Geisteszustandes dem Psychiater zu sagen, am liebsten
seien ihr Geistliche, weil man mit ihnen frei sprechen kann, ohne gleich
einen Heiratsantrag fürchten zu müssen. Was die Motive der Tat betrifft, so
dürfte auch Rachsucht gegen Frau P. im Spiel gewesen sein, ein weiterer
Beweggrund kann auch das in der Anklageschrift geltend gemachte Motiv
sein, daß die V. Frau Landesschulinspektorin und damit die Schwägerin
eines Erzbischofs werden wollte. Rachsucht sei ja häufig die Wurzel von

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Giftmord (?). Zusammenfassend, schließt der Sachverständige, kann man
sagen, daß die V. eine Person mit erworbenen ethischen Defekten, daß sie
aber weder geisteskrank noch geistesschwach ist und es auch zur Zeit der
Begehung der ihr zur Last gelegten Taten nicht gewesen ist. Die Tat ist ihr
zuzutrauen und ihre hohe Intelligenz läßt sie nur um so gemeingefährlicher
erscheinen.
Nach einigen Fragen des Staatsanwaltes und des Verteidigers erhebt sich
die V. und sagt zu Prof. Hövel: „Ich bin Ihnen für ihre Ausführungen sehr
dankbar, Herr Professor. Ich wollte ja nichts anderes, als vollkommen
geistesgesund erklärt werden, damit die Verhandlung nicht verschoben
werde. Was aber die Schilderung meines Charakters anbetrifft, so schaut
mir da ein ganz fremdes Bild entgegen. Das bin ich nicht. Sie haben mich,
Herr Professor, im ganzen viermal gesehen und mir dreimal in den Hals
geschaut. Ich bestreite entschieden, daß man nach einer viermaligen
Begegnung ein solches Charakterbild abgeben kann.“
Am 1. November 1918 wurde nach den Schlußausführungen des
Staatsanwalts und des Verteidigers folgendes Urteil gefällt:
Die erste Frage auf Giftmordversuch (mit Powideltascherln) wurde
einstimmig verneint.
Die Fragen auf Giftmordversuch (mit Maisauflauf und der
Phosphorpillen) mit 7 Stimmen Ja gegen 5 Stimmen Nein beantwortet, was
ebenfalls eine Verneinung der Schuld bedeutet.
Die Frage auf Verleumdung des Albert Zelenka Piffl wurde einstimmig
bejaht und die Zusatzfrage, ob diese Tat mit besonderer Arglist verübt
wurde, bejahten die Geschworenen mit 10 Stimmen gegen 2 Nein.
Nun wurde die Angeklagte in den Saal gerufen und der Präsident teilte
ihr das Verdikt mit. Sie blieb regungslos an der Barre stehen und antwortete
auf die Frage, ob sie den Wahrspruch verstanden habe mit einem leisen Ja.
Auf Grund dieses Wahrspruches wurde die Angeklagte vom Verbrechen
des versuchten Giftmordes in drei Fällen freigesprochen, dagegen wegen
Verbrechens der Verleumdung zu zwei Jahren schweren Kerkers, verschärft
durch Fasten und hartes Lager alle Vierteljahr verurteilt. In diese Strafe
wurde die Untersuchungshaft vom 22. März d. J. bis 1. November d. J.
eingerechnet. Überdies wurde der Adelsverlust ausgesprochen.
Auf die Frage des Präsidenten, ob die Angeklagte etwas zu sagen habe,
antwortete sie: Jawohl! Ich danke den Herren Geschworenen.

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Der zweite Prozeß.
In der Zeit vom 11. bis 15. Dezember 1923 fand vor den Wiener
Geschworenen der zweite Prozeß Milica Vukobrankovics wegen
Giftmordversuches statt. Die Presse betrachtete diesen Prozeß von
vornherein als Sensationsangelegenheit und bevor noch das
Geschworenenkollegium zusammengestellt war, fanden sich in den großen
Blättern ausführliche Aufsätze über das persönliche, das private Verhalten
der Angeklagten, über ihre interessante Erscheinung und über ihren Namen,
ihre fürstliche Abstammung. Ursprünglich schien die Durchführung des
Prozesses gefährdet, nicht etwa, weil der Sachverhalt des neuen Vergehens
noch unklar war, denn dieser, gleich dem ersten, war so einfach in den
Tatsachen, daß es eines so lange dauernden Prozesses gar nicht bedurft
hätte, sondern weil die Angeklagte, nach versuchtem Hungerstreik, durch
verschiedene Maßnahmen von sich aus die Verhandlung als solche in Frage
gestellt hatte. Sie war dieses Mal ebenso wie das erste Mal auf der Straße
verhaftet worden und in den Polizeiarrest gekommen. Dort wurde sie für
vollkommen gesund erklärt, obwohl sie, nach ihrer späteren Angabe, sich
häufig erbrochen und sich so schlecht gefühlt habe, daß sie sich kaum auf
den Füßen halten konnte, offenbar hatte sie auch einen Hungerstreik
begonnen. Außerdem handelte es sich um Nachwirkungen einer
Bleivergiftung. Erst jetzt, als auf Antrag des Untersuchungsrichters die
Gerichtsärzte sie untersuchten, und die Bleivergiftung bei ihr festgestellt
hatten, wurde sie als krank behandelt. Am 9. Juli kam sie in die
psychiatrische Klinik, war klar und geordnet und befand sich nach Angabe
der Ärzte in einer durchaus ruhigen Stimmungslage. Sie erklärte dem
diensthabenden Arzte zuerst bestimmt, auch hier den Hungerstreik
durchführen zu wollen; auf die Möglichkeit der Ernährung durch die
Schlundsonde aufmerksam gemacht, entschloß sie sich, sogleich eine Tasse
Milch zu sich zu nehmen, ebenso die Abendmahlzeit zu verzehren.

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Während der ersten zwei Monate befand sie sich dort körperlich wohl, und
nahm um 8 Kilogramm zu. Alsdann wurde sie wieder in das Landgericht II
zurückgebracht, also in wesentlich strengere und schlechtere Behandlung.
In der Zelle soll es trotz des Sommers kalt gewesen sein, so daß sie ständig
fror und von der Mutter warme Kleidungsstücke erbat. Ganz unberechtigt
müssen ihre Klagen also nicht gewesen sein, wie auch aus ihren eigenen
Aufzeichnungen hervorgeht. Die Zeitungen sprachen aber mit
Voreingenommenheit „von einer wahren Passion, die das Landgericht II,
und zwar Richter, Beamte, Ärzte, die Funktionäre des
Gefangenenhausdienstes, keiner ausgenommen, mit diesem Häftling zu
erdulden hätten,“ der sich seit anderthalb Jahren im Gewahrsam des
Gerichts auf dem Hernalsergürtel in Wien befand. Die Frage der Schuld der
Vukobrankovics, schreibt eine Zeitung, ist das Thema des beginnenden
Prozesses, aber es hat wohl kaum jemals in Wien einen
Untersuchungshäftling gegeben, der seiner Umgebung soviel
Unannehmlichkeiten und Scherereien bereitet hätte. Die Haft ist
gewöhnlich eine unvermeidliche Unbill gegen den Beschuldigten, aber in
diesem Falle scheint es nach übereinstimmenden Berichten, daß das
Gerichtspersonal, immer in Atem gehalten, auch einen Teil davon tragen
mußte. Eine Probe ihres heftigen Temperamentes, des Eigensinns und
unzähliger weiblicher Ränke hat die V. allerdings auch schon in ihrem
ersten Prozesse gegeben. Die Öffentlichkeit hat eigentlich nur von dem
Hungerstreik erfahren, den sie in der Haft inszenierte, und der erst nach
einer Reihe von Tagen, mühsam durch Zuspruch ihres Verteidigers, Dr.
Kraszna, und des Gefangenenhausdirektors zu Ende kam. Wiederholt hat
sie verschiedene Exzesse begangen, insbesondere beschimpfende
Äußerungen gegen die Psychiater ...
Ganz anders wird der Ton der Presse, als die V. am ersten
Verhandlungstage vor dem zahlreich erschienenen vornehmen Publikum
sich persönlich zeigt. Ich lasse den Bericht desselben Berichterstatters
folgen: „Wenn die lohende Flamme der Sensation nicht wäre, von der die
Szene immerzu wie mit rotem Theaterlicht übergossen wird, es gäbe
vielleicht einen merkwürdigen, aber stillen Prozeß ... Nun aber belagert die
Neugier die Persönlichkeit der Angeklagten, die es in allen Nerven spürt.
Milica V. als Weib. Sie ist sicher ein eigenartiger Frauentypus
jugoslawischer Rasse. Ein längliches, energievolles Gesicht, das in
reizvollem Gegensatz steht zu üppigen, braunen Haarflechten, die

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kronenartig aufgebaut sind. Eine hübsche Frau, gut gewachsen, elegant. Ein
Schimmer von Geistigkeit, der über dem Gesicht liegt, sich in jeder
Kopfbewegung, und in den eigentümlichen, kleinen Rucken der Hände
ausspricht, fällt auf, und dieser harte Wille, mit dem sie sich selbst in Zucht
hält, ihre blitzschnellen klugen Reden formt. Ja, sie ist erstaunlich klug,
eine Dialektikerin, die mit gefährlichen Pointen, mit einem raffinierten
Zickzack von Antworten das System eines Verhöres in Verwirrung bringen
kann ...“ Man sieht also, es ist ein ganz anderer Eindruck, den die
geständige Giftmörderin, die wegen des gleichen Deliktes rückfällige
Verbrecherin erweckt. – Die feuilletonistische Stimmungsmache, die einem
Wiener Prozeß vorangeht, wäre dieser ausführlichen Darlegung nicht wert,
wenn sie nicht etwas bezeichnendes enthielte: den Beweis für den
außerordentlich begütigenden, bezaubernden Eindruck, den Giftmörder und
Giftmörderinnen bei den Richtern und bei anderen Menschen oft erwecken
und der, wie ich später ausführen will, sich bei der berühmten Brinvilliers,
bei der Gesche Gottfried in Bremen und anderen findet, auch bei einem
männlichen Giftmörder, Georg C. Diese Verbrecher verstehen sich das
Wohlwollen der Richter und der Zeugen in einem Maße zu erwerben, das
man um so weniger psychologisch erklären kann, als bei jedem doch die
Befürchtung bestehen müßte, er könne, wenn der Täter oder die Täterin
freigesprochen würde, selbst ein Opfer ihres Gifttriebes werden. Rationale
Betrachtung versagt am ehesten beim Giftmord. Wäre es denn anders
erklärlich, daß Giftmörder wie die Gottfried ihre Taten bis an dreißigmal in
typischer Weise wiederholen können, ohne daß der persönliche Zauber, der
sie schützend umgibt, gebrochen wird? Die V. kam aus dem Gefängnis, aber
sie war nicht wegen Giftmordversuchs, sondern nur wegen Verleumdung
darin gefangen gewesen, und der Richter, von einer in Österreich damals
ganz ungewohnten Milde, hatte seiner Zeit mit großem Wohlwollen den
ersten Prozeß geleitet, der Staatsanwalt hatte am Ende seines Plädoyers
gesagt: „Ich will es nicht allein auf mein Gewissen nehmen, daß eine
Unschuldige verurteilt werde. Prüfen Sie den Fall nüchtern und überlegen
Sie das Für und Wider!“ Dabei lagen die Arsenproben, das Opium und der
Phosphor auf dem Verhandlungstisch! Selbst zu der Verurteilung wegen
Verleumdung wäre es nicht gekommen, wenn nicht die Angeklagte selbst
durch einen schriftlichen Verleumdungsbrief an den Kardinal Piffl dem
Gerichte ein nicht umzustoßendes Beweismittel ihrer Schuld wenigstens
nach dieser Richtung gegeben hätte. Auch jetzt, vier Jahre nach der ersten

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Verurteilung, lag ein schriftliches Bekenntnis der V. vor, das sie ihrem
„Opfer“ und Mitschuldigen in einer Person, dem Verlagsbuchhändler Ernst
Stülpnagel „spontan“ übergeben hatte. Ich komme noch darauf zurück. Der
Tatbestand, der jetzt vorlag, war folgender:
Am 31. Oktober 1918 war das erste Urteil, wie oben erwähnt, gefällt: M.
V. wurde wegen Verleumdung des Sohnes ihrer Opfer, des jungen Piffl, zu
zwei Jahren schweren Kerkers und zum Verlust des Adels verurteilt. Gegen
Ende des Jahres 1919 wurde sie von Staatswegen begnadigt und kam
wieder nach Wien.
Sie suchte und fand Arbeit zuerst bei einer Modistin, war dann Sekretärin
in einer Schuhfabrik und kam dann durch eine Annonce zu der
Verlagsanstalt Konegen, deren Chef Ernst Stülpnagel war. Sie trat am 1.
Mai 1920 in das Geschäft ein, avanzierte sehr schnell zur ersten Sekretärin,
knüpfte ein intimes Verhältnis mit dem Chef an, wurde nach ungefähr
einem Jahre schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. In diese Zeit, Sommer
1920, fallen die Vergiftungen: vergiftet sollten werden: Die Frau des Chefs,
Dorothea Stülpnagel, und die beiden Söhne. Aber auch der Mann bekam
von dem Gift, es war Bleiweiß, sie selbst mußte auch davon nehmen, die
Dienstboten wurden ebensowenig verschont wie die Haustiere, Katze und
Hund, weil eben die gesamten Lebensmittelvorräte der Familie von ihr mit
Bleiweiß versetzt waren. Ein Angestellter Stülpnagels machte nun dessen
Schwiegermutter auf die Vorgeschichte der M. V. zur selben Zeit
aufmerksam, als eben der Arzt, spät genug, den Charakter der sonderbaren
Krankheit erkannt hatte, die alle Familienmitglieder betroffen und bei dem
älteren Knaben bereits bedrohliche Formen angenommen hatte. In diesem
Augenblick machte die Angeklagte ihrem Geliebten ein Geständnis erst
mündlich, dann in schriftlicher Form und beide gingen daran, die
vergifteten Lebensmittel wieder beiseite zu schaffen. Ein Teil mußte
untersucht werden, wurde als vergiftet befunden und die Angeklagte wurde
verhaftet. Sie versuchte erst davon zu überzeugen, daß sie das Bleiweiß als
Abtreibemittel für sich hatte verwenden wollen und daß durch Zufall das
Gift in die Lebensmittel hineingekommen sei. Raffiniert, aber nicht eben so
klug, als es dem oberflächlichen Beurteiler erschien, war das ausgeklügelte
Verfahren, daß sie den in der Küche verwendeten Staubzucker in einer
Drogerie eingekauft hatte, die auch Bleiweiß führte, um die Schuld an den
Vergiftungen im Notfall auf die Unachtsamkeit des Drogisten abzuwälzen.
Von der Unsinnigkeit dieses Versuches wurde sie bald überzeugt, erprobte

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dann die Ausrede, die im Kellerlokal ihres Büros hausenden Pfadfinder
hätten das Bleiweiß zum Weißen ihres Wohnraumes verwendet und dann sei
es durch Verwechslung in die Speisen der Familie S. gekommen, die aber in
einem anderen Stadtteil Wiens, in dem Vororte St. Veit, wohnte.
Das sind die Tatsachen und sie sind an sich sehr dürftig. Was sich an
Interessantem bot, ging erst aus der Verhandlung selbst hervor, die übrigens
nicht sehr planvoll geführt wurde. Der Vorsitzende, abwechselnd feig und
vor der Angeklagten zurückweichend, dann wieder brutal und höhnisch,
vermochte die Zügel nicht in der Hand zu behalten. Bei jeder Gelegenheit
war die Angeklagte imstande, ihre scheinbare Superiorität geltend zu
machen, wobei sie einmal mit unglaublichem Selbstbewußtsein auftrat, das
andere Mal sich hinter der weiblichen Ehre und ihrem zarten Schamgefühl
verschanzte.
Immerhin bietet der Prozeß eine Anzahl von Tatsachen, die das
Seelenleben dieser Giftmörderin beleuchten. Sie ist, wie schon aus dem
ersten Prozeß hervorgeht, keine Mörderin von großem Format. Man darf
auch keine Konflikte oder wirklichen Ausbrüche aus den Untergründen der
Seele erwarten. Auch besonders drückende Angst vor den Folgen tritt nicht
deutlich in Erscheinung. Aber dies alles ist überhaupt für die Giftmörder
nicht bezeichnend. Was aber diese Art Verbrecher gemein hat, außer der
unbeschreibbaren Verzauberung, die schon erwähnt wurde, ist folgendes:
Eine Planlosigkeit, die sich dummschlau hinter einem scheinbaren Plan,
einer scheinbaren Willensabsicht verbirgt. Alle echten Giftmörder morden
planlos, und das ist mit der erwähnten persönlichen Bezauberung der
Hauptgrund, weshalb sie oft nur durch „fremde“ Zufälle, oder erst so sehr
spät entdeckt werden. Die erwähnte Gesche Gottfried hatte im Verlauf von
zehn Jahren fünfzehn oder zwanzig Särge bei demselben Tischler für die
von ihr Ermordeten, Mann, Kinder, Freunde und Fremde bestellt. Trotzdem
fiel das nicht auf und selbst den letzten Mord erkannte man erst durch einen
Zufall. Die Brinvilliers wäre nie entdeckt worden, wenn nicht ihr Komplize,
Graf Saint Croix, bei dem Experimentieren mit Giften seine gläserne
Maske, die ihn vor den Giftschwaden schützen sollte, verloren hätte und
plötzlich selbst am eigenen Gift gestorben wäre. Er hinterließ eine Kassette
mit einer Unmasse Gift und mit der ausführlichen Angabe, alles sei an die
Marquise von B. uneröffnet zurückzustellen. Die Marquise aber verriet sich
durch ein sechzehn Seiten langes Memorial, das sie anstatt einer Beichte
niedergeschrieben hatte und das als Zeugnis gegen sie, formal-juristisch mit

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Recht, im höheren Sinne aber mit Unrecht verwendet wurde. Hang zu
schriftlichen Ergüssen findet man relativ oft bei Giftmördern. Ein anderer
Giftmörder, Georg C., hatte seine erste Frau, seine zehn Kinder umgebracht
und dann seine zweite Frau zu vergiften versucht. Verdächtig machte ihn
aber nicht die jedem Laien auffallende Gleichartigkeit seiner Taten,
sondern, daß er sich einem oberflächlich informatorischen Verhör nicht
stellen wollte, ohne Not floh und ohne Not zurückkam. Auch er war, ebenso
wie die M. V. mit unglaublicher Leichtfertigkeit an sein furchtbares Werk
gegangen. Motive im eigentlichen Sinne kennen diese Menschen nicht;
daher versagt jede „vernunftgemäße“ Betrachtungsweise. Er nahm, wie
auch die Gesche Gottfried und die Brinvilliers, seine Strafe mit einem
gewissen Gleichmut hin. Einsicht in das Grauenvolle seines Verbrechens
fehlte ihm bis zu dem Grade, daß er über dieses Fehlen selbst erstaunt war.
Er sagt sehr bezeichnend; nachdem er erzählt, wie er ein Kind, einen
Säugling vergiftet habe: Er glaube, während seiner zweiten Ehe seine fünf
Kinder vergiftet zu haben, und bekannte weiter, daß er „auch seinen Sohn
Lorenz erster Ehe, geboren den 1., gestorben den 28. August 1790 durch
einen gleichfalls mit Fliegenstein vergifteten Schluzer (Schnuller)
umgebracht habe. Das Kind habe sich, gleich nachdem es den Schluzer
ausgesogen habe, erbrochen und sei nach einem halben Tage, in Gichtern
(an Krämpfen) gestorben. Er wisse nicht, wie er dazu gekommen sei, all
dieses zu tun, es sei ihm nie beigefallen, daß er sich dadurch eines
Verbrechens schuldig mache. Er kenne doch die Gebote Gottes, und wisse,
was einem Christen zustehe, und könne darum nicht sagen, was ihn verleitet
habe. Weder Völlerei noch Übermut seien die Ursachen seiner Handlungen
gewesen, und auch nicht Wucher und Habsucht. Kurz, er könne nicht sagen,
warum er es getan habe, obschon er bei Vernunft gewesen sei. Auf ähnliche
Äußerungen bei der Gesche Gottfried komme ich später zurück.
Was ferner im höchsten Maße für diese Art Verbrecher kennzeichnend ist,
ist ihre völlige Fühllosigkeit und Kälte gegenüber den durch sie
hervorgebrachten Leiden, die sie von einer eigenartigen „Paradoxie des
Gefühls“ geleitet, durch ernst gemeinte Pflege und verschiedenartige
Linderung abzuschwächen suchen, ohne daß ihnen das Wesentliche ihrer
Taten auch nur ahnungsweise zum Bewußtsein kommt. Vielleicht ist es so
zu verstehen, wenn es in einem Briefe der Madame de Sevigné über die
Marquise von Brinvilliers heißt: Son Confesseur dit, que c’est une sainte.
Über die unerwartet milde Behandlung der Marquise, die den eigenen Vater

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und ihre Brüder durch qualvolles Leiden zugrunde gerichtet hatte, sagt die
kluge Sevigné: Le monde est bien injuste, il l’a bien été pour la B. Jamais
tant de crimes n’ont été traités si doucement ... Denn sie wurde nicht auf die
Folter gespannt, man machte sie so an Gnade glauben, ließ sie die Gnade so
fest erwarten, daß sie nicht darauf vorbereitet war, zu sterben und sagte, als
sie schon das Schafott betrat: Das ist also alles?
Diese drei Momente, als da sind: 1. die persönliche Bezauberung, die von
dem Giftmörder ausgeht, 2. die Planlosigkeit bei der Tat, und 3. fast völlige
Abwesenheit des subjektiven Schuldgefühls, völlige Gefühlskälte mit
einem gewissen Wohlwollen und einer Art Menschlichkeit kombiniert, wird
man auch bei der V. finden. Auch ein anderes Zeichen, das besonders bei
den weiblichen Giftmörderinnen charakteristisch zu sein scheint, fehlt
nicht. Eine gewisse Sentimentalität, ein Schwelgen in Phrasen, Frömmelei
oder Pochen auf ein Ehrgefühl, das nicht mehr da ist. Dazu kommt ein
eigenartiges Spielen: mit der Möglichkeit der Tat, ein Spiel mit den Folgen,
ein Spiel mit den Opfern. Alles geht leicht und ohne Ziel. So erprobte die
Brinvilliers ihre Giftdrogen an den Armen. Sie vergiftete Biskuits und
spendete sie den Armen und gab sich Mühe zu erfahren, wie sie gewirkt.
Aber sie nahm nichts davon ganz ernst. Die V. tat ähnliches. Die Gesche
vergiftete sogar ihre beste Freundin und weinte echte Tränen bei ihrem
Tode. Aber sie litt so wenig unter dem Gewicht ihrer Taten, daß sie noch
kurz vor ihrer Hinrichtung mit einer Begnadigung rechnete und mit einer
Anstellung im Weibergefängnis.
In dem Falle V. sprach man unaufhörlich von dem ungeheuren
Willensaufgebot der Angeklagten, ihrer ungemessenen Energie, ihrem
Ehrgeiz, doch es bleibt nichts als ein derber Wille zu leben und zu gelten
und das Pochen auf ihre feudale Abkunft. Daß sie die jüngste
Bürgerschullehrerin war, wird eigens rühmend hervorgehoben. Aber sie
selbst sagt den Richtern, es wäre gar kein Motiv des Ehrgeizes da, denn was
könne es für die ehemalige Fürstin bedeuten, daß sie Frau
Landesschulinspektor werde oder die Frau eines in nicht sehr guten
Verhältnissen sich befindenden Verlagsbuchhändlers Stülpnagel?
Wir lassen nun die Geschichte des Prozesses soweit folgen, als die
einzelnen Augenblicke der Verhandlung einen besonderen Einblick in das
Seelenleben der Angeklagten erlauben.
Am ersten Verhandlungstage bemerkte der Verteidiger: Weil schon vorhin
von ihren angeblichen Bestrebungen die Rede war (im Laufe des ersten

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Prozesses, da sie die Schwägerin des Kardinals werden sollte), so wäre es
auch am Platze, darüber zu sprechen, daß sie aus einem fürstlichen
Geschlecht stamme.
Angekl.: Ich kenne keinen Stolz in der Beziehung, ich hätte meine alten
Adelspapiere ausgraben und mich Fürstin nennen können, da brauchte ich
wahrlich nicht den Kardinal Piffl dazu.
Vors.: Auf dem Geschlechte der V. soll ein Fluch lasten. (!)
Angekl. (feierlich): Meine Vorfahren sollen Könige von Mösien gewesen
sein. Dann serbische Woywoden. Einer der V. hat die Tochter des damaligen
serbischen Königs Lazar geehelicht und wollte König von Serbien werden.
Vor der Schlacht auf dem Amselfelde zu Ende des vierzehnten Jahrhunderts
soll er die Serben an die Türken verraten und dafür das halbe Königreich
Serbien zum Lohne erhalten haben. Die Sache ist in einem serbischen Epos
behandelt worden und darin ist auch von einem Fluch die Rede:
Gott verdamme Vuk den Brankovicsen,
Nichts gedeihe ihm von seinen Händen,
Nicht der weiße Weizen auf den Feldern,
Nicht die saftige Rebe auf den Bergen,
Nicht die Kinder im verfluchten Hause.
Kaum war dieser Fluch gesprochen,
War das Herz der Milica gebrochen.

Sie fährt ‚mit tragischem Akzent‘ fort: Mein Vater war der letzte männliche
Nachkomme des Geschlechtes, er war sehr unglücklich.
Als der Vorsitzende weiter aus dem psychiatrischen Gutachten feststellt,
daß die Angeklagte für geistesgesund erklärt wurde, bemerkt sie
wegwerfend: Die Gerichtsärzte erklären nur einen Gestorbenen für krank.
(Heiterkeit im Auditorium.)
Vors.: In den Angaben des Anstaltsgeistlichen heißt es auch, daß Sie
keine Reue über die Tat gezeigt haben.
Angekl.: Der Anstaltsgeistliche kennt mich gar nicht, er hat mir nur ein
paarmal Bücher gebracht.
Vors.: Er hat als Geistlicher gesprochen und gesagt, daß Sie irreligiös
sind und nicht zur Beichte gehen ... Zu Ihrer Mutter sollen Sie sehr lieblos
gewesen sein.
Angekl.: Da verwechselt man Lieblosigkeit mit Zurückhaltung.
Vors.: Beobachten Sie selbst Dinge an sich, die Ihnen auffallen?
Angekl.: Ich habe manchmal das Empfinden, daß – mein Bewußtsein –
wie soll ich das sagen, parzelliert ist.

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Vors.: Was heißt das? Die Psychiater werden das neue Wort sehr gerne
verwenden.
Angekl.: Was eine Parzelle ist, wird doch jeder wissen, (wie träumend)
wenn ich mich sehr aufrege und mich krank fühle, dann spalten sich Teile
meines Bewußtseins von mir ab.
Vors.: Was macht der eine Teil? (!)
Angekl.: Wenn er sich abspaltet, ist er mir oft verloren gegangen.
Vors.: Der eine mischt Gift und der andere bereut es. Ihre Mutter spricht
von einer Doppelseele, von einer guten und einer schlechten.
Angekl.: Das meine ich nicht.
Vors.: War Ihnen bekannt, daß die Familie Stülpnagel gewußt hat, daß
Sie schon eine Giftaffäre im Hause Piffl gehabt haben?
Angekl.: Ich glaube nicht.
Vors.: Doch, doch. Eine bekannte Dame hat dies den Stülpnagels
mitgeteilt. Als Herr Stülpnagel selbst erkrankte, besuchten Sie ihn in seiner
Wohnung.
Angekl.: Da wurde mir manchmal aufgewartet, ich selbst mußte von den
vergifteten Speisen essen und erkrankte selbst.
Vors.: Zeugen werden uns sagen, daß Sie bei ihren Besuchen der Frau
Stülpnagel den vergifteten Zwieback als besonders gut empfohlen haben.
Angekl.: Das wird kaum stimmen.
Vors.: Wie kam Stülpnagel dazu, von Ihnen ein schriftliches Geständnis
zu verlangen?
Angekl.: Das weiß ich nicht, er hat es spontan verlangt.
Vors.: Was haben Sie dazu gesagt?
Angekl.: Ich habe ihm erzählt, er hat geschrieben und ich habe es
unterfertigt.
Vors.: Was hat er mit dem Schriftstück gemacht?
Angekl.: In die Brieftasche hat er es gesteckt.
Vors.: Haben Sie sich Gedanken gemacht, ob er es vielleicht als Waffe
gegen Sie verwenden will?
Angekl.: Mir war im Augenblick alles so egal.
Vors.: Sie haben sich also um das Schicksal dieses schriftlichen
Geständnisses gar nicht mehr gekümmert?
Angekl.: Gar nicht, auch nicht, als ich verhaftet wurde.
Das Geständnis lautete folgendermaßen: „Ich bestätige hiermit, daß ich
nicht mit Absicht und willens war, aber aus Leichtsinn Schuld an den im

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Juli 1922 im Hause Stülpnagel vorgekommenen Bleivergiftungen trage.“
Im weiteren Verlaufe des Verhöres verlangte die Angeklagte neuerlich
den Ausschluß der Öffentlichkeit, da sie zu ihrer Rechtfertigung delikate
Dinge vorbringen müsse.
Vors.: Wir werden ja die ganzen fünf Tage von diesen Dingen reden
müssen. Sie wissen ganz genau, daß wir irgendwelche Sachen, die delikat
sind, nicht berühren werden.
Angekl.: Um Himmelswillen, Sie müssen doch denken, daß ich als Frau
von dem anderen nicht reden konnte. Sind Sie denn kein Mensch, daß Sie
das nicht verstehen?
Vors.: Das verstehe ich vollkommen.
Die Angeklagte erzählt dann, daß sie sich in dieser Zeit sehr krank
gefühlt habe und in Anbetracht der Krankheit ihres Vaters für ihren
Geisteszustand gefürchtet habe. Sie suchte damals Beziehung zu einer
Wahrsagerin und diese, eine gewisse Frau Maresch, habe ihr ein
nervenstärkendes Mittel gegeben, das ihr sehr gut tat. Außerdem habe ihr
eine unbekannte Frau ein Abortivmittel ins Büro gebracht. Über die Farbe,
die Beschaffenheit und die Packung dieses Abtreibungsmittels gibt die
Angeklagte ganz unbestimmte Auskunft.
Vors.: Wie lange haben Sie das Mittel eingenommen?
Angekl.: Bis es mir einmal herunterfiel.
Vors.: In der Untersuchung haben Sie stets behauptet, daß dieses Mittel
auf die Lebensmittel Stülpnagels gefallen ist. Ist das richtig?
Angekl.: Die Sache hat sich wirklich so zugetragen.
Vors.: Und dadurch, daß das Pulver auf die verpackten Lebensmittel
herunterfiel, das Sie dann noch wegkehrten, sollen diese Lebensmittel
vergiftet worden sein? Das werden die Geschworenen kaum glauben. Sagen
Sie doch die Wahrheit. Fiel das Pulver wirklich auf die Lebensmittel?
Angekl.: Nein.
Vors.: Dem Stülpnagel haben Sie gesagt, das Pulver ist da, um „Leid und
Liebe zu wecken“. Als Stülpnagel fragte: „Um Gottes willen, warum denn
auch für die Jungen?“ haben Sie erwidert: „Die Jungen werden es leichter
aushalten.“
Angekl.: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Vors.: Bei der Beichte haben Sie dem Stülpnagel das Säckchen mit dem
Bleiweiß übergeben?
Angekl.: Jawohl.

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Vors.: Er hat es untersuchen lassen und da hat sich herausgestellt, daß das
Säckchen nur Mehl enthalten hat. Da hat er es weggeworfen.
Angekl.: Da muß er rein das Säckchen mit einem anderen vertauscht
haben.
Vors.: Die richtigere Lösung wäre aber die, daß Sie ihm eben nur ein
Säckchen mit Mehl übergeben haben, um nicht überwiesen werden zu
können.
Es wurde hierauf der Zeuge Ernst Stülpnagel vorgerufen. Er ist
einundfünfzig Jahre alt, ein Preuße. Er ist klein, untersetzt, rotwangig, ohne
Nerven. Die Angeklagte nannte ihn gerne „Stilpe“. Er steht mit beiden
Füßen auf dem Boden der Tatsachen; Familie, Frau und Kinder kommen in
zweiter Linie. Über die erotischen Beziehungen ist den Akten nichts zu
entnehmen, da die Verhandlungen, die sich darauf bezogen, unter Ausschluß
der Öffentlichkeit geführt wurden. Er hat die Angeklagte verführt, ist ihr
aber nicht treu geblieben und dies soll das Motiv ihrer Handlungen gewesen
sein. Aber es scheint vielmehr, daß die stärksten Grundlagen ihrer
Beziehungen geschäftlicher Natur waren und in diesem Kreise bewegen
sich auch die Aussagen am ersten Verhandlungstage. Er gibt an, er hätte im
Januar 1919, als er aus dem Felde zurückkehrte, annonciert, daß er für seine
Verlagsbuchhandlung eine Hilfskraft brauche. Wegen ihrer guten Zeugnisse
engagierte er die Angeklagte, ohne von ihrem Vorleben etwas zu wissen,
vorerst in untergeordneter Stellung. Sie erwies sich als sehr verwendbar und
tüchtig. Eines Tages, sagte der Zeuge, kam sie zu mir und meinte, ich möge
ihr eine bessere Verwendung geben, die Arbeit wäre ihrem Bildungsstand
und ihren Fähigkeiten nicht angemessen. Das habe ich denn auch getan. Ich
war erfreut, zu sehen, mit welchem Eifer und welcher Hingabe sie ihre
Pflicht erfüllte, wie erstaunlich leicht sie alles auffaßte und wie rasch sie
sich in den verwickelten Geschäftsbetrieb einarbeitete. Sie war auch ganz
bestimmt uneigennützig, und hat auch immer dagegen protestiert, wenn ich
ihren Gehalt aufbessern wollte. Selbstverständlich mußte ich ihr, wie sie in
die erste Stellung aufrückte, auch eine bessere Bezahlung geben. Im
Geschäft habe ich sie streng behandelt.
Vors.: Allmählich haben Sie sie auch liebgewonnen. Bitte mir kurz zu
sagen, wie sich das entwickelt hat. Wann sind Sie ihr näher gekommen?
Zeuge: Im September 1920.
Aus der Anklageschrift geht hervor, daß sie die Stellung einer Prokuristin
einnahm, daß sie infolge ihres Ehrgeizes in kürzester Zeit die eigentliche

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Leitung des Geschäftes übernehmen durfte und den Chef vertrat, wenn er
verreiste. Ihr Privatleben hielt sie vor anderen Angestellten geheim, machte
aber ihrem Chef zeitweise, wenn sie schlechter Laune war, große Szenen,
beschimpfte ihn, und es kam sogar zu Handgreiflichkeiten. Inzwischen
hatte sie zur Familie des Stülpnagel Beziehungen angeknüpft, war häufig
Gast in der in Ober-St. Veit gelegenen Wohnung und wurde so intim mit der
Familie, daß sie schließlich auch den Einkauf der Lebensmittel übernahm.
Diese Lebensmittel wurden im Büro im Heinrichshof gesammelt und dann
durch einen Diener oder von einem der jungen Söhne des Stülpnagel im
Rucksack in die Wohnung befördert. Im Mai 1922 fühlte sie sich Mutter
werden und soll nun von ihrem Chef verlangt haben, daß er sich scheiden
lasse und sie heiraten solle. Stülpnagel weigerte sich und das soll nun der
Anlaß gewesen sein, Mittel und Wege zu finden, um die Familie aus dem
Wege zu räumen.
Sie hatte sich eingehend mit Giftmordliteratur beschäftigt, schon deshalb,
weil in ihrem ersten Prozesse ein Buch über Giftmorde eine große Rolle
gespielt hatte. Dabei kam sie auf Bleiweiß, eine Chemikalie, die in
nordischen Ländern häufig zur Fruchtabtreibung verwendet wird. Sie
verschaffte sich also Bleiweiß, ein weißes, geschmack- und geruchloses
Pulver, mischte es unter das Mehl, den Gries, das Salz und den Zucker,
unter die Lebensmittel also, die sie im Büro ansammelte. Stülpnagel selbst
soll nicht so sehr von dem Gift betroffen worden sein, weil er, wie die V.
wußte, meist im Gasthause aß und am Sonntag Ausflüge unternahm. Drei
Wochen hindurch wurden die vergifteten Lebensmittel verwendet. Die V. aß
ziemlich regelmäßig mit und es scheint, daß ihre Erkrankung länger
dauernde Folgen hatte als die der übrigen. Auf Anraten des Hausarztes
wurden die Lebensmittel untersucht, Herr Stülpnagel nahm Proben in
Säckchen und brachte sie mit in sein Kontor. Jetzt erfolgte das schon
erwähnte schriftliche und mündliche Geständnis. Die Giftmischerin gab
ihrem Geliebten ziemlich deutlich ihre Mordabsicht zu, denn sie flehte ihn
an, sie zu schonen, sie müßte sich erschießen, auf ihre Tat stehe
lebenslänglicher Kerker. Als der Vorsitzende ihr dies vorhält, antwortet die
Angeklagte: „Das habe ich sicher nicht gesagt, ich hatte nur den einen
Gedanken, die Sache aufzuhalten.“ Da sich die Verhandlung in diesem
Augenblicke den sexuellen Beziehungen der Angeklagten zuwendet, wird
aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit die weitere Verhandlung wieder
für geheim erklärt und sodann die Sitzung geschlossen.

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Dem zweiten Verhandlungstage ging in der Presse folgendes
Stimmungsbild voraus: „Das Vorspiel hat lange gedauert. In der Sprache
des Films nennt man es Präsentation ... Man sieht das einschmeichelndste
Lächeln der Schauspieler, ihre wirkungsvollsten Attitüden. Die Tragödin
zum Beispiel macht ein bezauberndes, am liebsten überraschend
leichtsinniges Gesicht (wegen des Kontrastes). Damit alle Welt sagt: Ach,
wie ist sie schön! Dann füllen sich ihre Augen ganz unversehens mit Glut,
mit Leidenschaft, ihre Hände beginnen ein nerviges Spiel, sie atmet stark,
höher belebt. – Die atmende, innerlich kraftvoll gespannte Frau ist zu
tragischem Tun bereit, wobei alle erstaunlichen äußeren Eigenschaften der
Darstellerin die Szene allein beherrschen. Ein paar besondere Augensterne,
vollendete Linien ... Oft gerät die Schönheit im Laufe des Stückes in
Unordnung, kann nicht mehr in gleichem Maße die Einbildungskraft
umklammern. Aber die Präsentation hat sich tief in die Sinne des
Zuschauers eingeschrieben, es gibt Leute, die sich hoffnungslos vergafft
haben ... Nun kennt man die Klugheit der Angeklagten, ihre rassige
Heftigkeit, ihre stupende Rednergabe. Es war Anschauungsunterricht.“
Im Laufe des zweiten Verhandlungstages wurde vor allem die
Vernehmung des Ernst Stülpnagel, die schon am Abend vorher begonnen
hatte, weitergeführt. Hing gestern der Blick der Angeklagten, wie der
Berichterstatter schreibt, mit geradezu bezwingender Kraft und Schärfe an
ihm, als er zu sprechen begann, so hat heute diese Spannung nachgelassen.
Sie weiß, wie er auftritt und daß er sie nicht im Stiche läßt. Sie ist es, die
ihm zu Hilfe eilt, als sie fürchtet, er sei zu schwach im Kampf mit dem
entgegenkommenden Richter. Sie sekundiert.“
Nach den Angaben der Anklageschrift hatte die Angeklagte im Laufe der
Untersuchung ihre Verantwortung fortwährend gewechselt und so hatte sie
auch über ihre Beziehungen zu Stülpnagel ein wirres Durcheinander von
Widersprüchen zu Protokoll gegeben. Sie leugnete einmal ihre intimen
Beziehungen, um dann wieder von ihrer tiefen Neigung zu ihm zu sprechen.
Nicht ohne Interesse ist der Umstand, daß der Zeuge seiner Frau gegenüber
das Geständnis der V. verschwieg, obwohl er mit ihr in einer anscheinend
ganz glücklichen Ehe gelebt hat.
Auch dem Untersuchungsrichter gegenüber hat Stülpnagel vorerst mit
keinem Worte dieses schriftliche Geständnis erwähnt, obwohl er doch
wissen mußte, daß er sich durch dieses Verschweigen zum Mitschuldigen
machte. Er kommt bei seiner Aussage auf dieses schriftliche Geständnis

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zurück, und behauptet, daß er nur in seiner zerrissenen Gemütsverfassung
an dieses Schriftstück nicht gedacht habe. Der Vorsitzende hält ihm vor, er
solle nicht versuchen, seine Aussage zu verbessern. Er scheine sich nicht
darüber klar zu sein, und auch im Publikum herrsche diese Ansicht (!), daß
auch das Verschweigen gewisser Dinge für den Zeugen strafbar sei.
Zeuge Stülpnagel: Ich gebe ja ohne weiteres zu ...
Vors. (unterbricht ihn): Das brauchen Sie nicht zuzugeben, das war ein
Fehler, den Sie gemacht haben.
Die Angeklagte erhebt sich und bittet ums Wort (!): Sie übersehen (zum
Vorsitzenden gewendet), daß der Herr Zeuge eine gesetzliche Berechtigung
hatte, gewisse Dinge nicht zu sagen.
Vors.: Einen gesetzlichen Grund kenne ich nicht.
Zeuge: Ich möchte heute nur hinzufügen: die innigen Gefühle, die ich für
Milica Vukobrankovics heute natürlich nicht mehr empfinde – aber ich muß
doch alles in seinem inneren Zusammenhange darstellen, ich, der ich M. V.
am meisten belaste, muß auch alle ihre Lichtseiten schildern, die mir sie
wert gemacht haben und das will ich tun und davon will ich nicht mich
abbringen lassen.
Vors.: Sie tun so, als ob man Sie daran hindern wollte ...
Zeuge: Ich habe mir ein halbes Jahr mein Gehirn darüber zermartert über
das Warum. Was kann die Beschuldigte getrieben haben, eine derartige Tat
zu begehen? Wenn man einen großen Einsatz wagt, muß dem gegenüber
doch ein großes Gewinst stehen. Welchen Gewinn hätte sie durch ihre Tat
haben können, ich sehe keinen, nicht den geringsten. Im Gegenteil, sie hat
sich durch ihre Tat in jedem Falle in die größte Gefahr begeben. Wo soll der
Nutzen liegen? Meine Familie, von der sie weiß, daß ich sehr an ihr hänge,
erkrankt schwer. Ich selbst auch, ich war am schwersten krank. Nehmen Sie
an, ich gesunde und meine Familie geht zugrunde. Hat die V. als die
gescheite Person, als die sie immer hingestellt wurde, auch nur mit einem
Gedanken daran denken können, daß dann eine Verbindung zwischen ihr
und mir möglich wäre? Selbst, wenn ich nichts von der Sache gewußt hätte,
ich halte das psychologisch für ganz unmöglich.
Vors.: Warum nicht?
Zeuge: Ausgeschlossen, gänzlich ausgeschlossen.
Vors.: So sagen Sie, warum nicht. Sie haben sich doch gestern so warm
für die Angeklagte eingesetzt und haben gesagt, ich nehme sie wieder in
mein Geschäft.

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Zeuge: Ich habe gesagt: wenn das nicht geschehen wäre, das ist doch
selbstverständlich.
Eine Geschworene: Der Herr Zeuge hat gestern gesagt, ich bedaure jeden
Tag und jede Stunde, daß ich sie nicht mehr bei mir habe. Das hat bei mir
einen tiefen Eindruck gemacht und ich habe mir den Wortlaut gemerkt.
Zeuge: Ich werde das Gute, das ich an ihr kennen gelernt habe, weiter
schätzen. Ich will das sagen und muß das sagen ... Ich möchte jetzt an die
erste Frage anknüpfen, ich sehe tatsächlich nicht, wie diese kluge Person
mit kalter Überlegung gehandelt haben soll, selbst wenn sie hätte Rache
nehmen wollen. An mir hätte sie ein viel wirkungsvolleres Mittel gehabt.
Vors.: Zum Beispiel?
Zeuge: Sie hätte mir geschäftlich so viel schaden können, was mich viel
mehr getroffen hätte, als vielleicht dieser Giftmordversuch.
Vors.: Der eine macht es eben so, der andere so.
Hatten Sie den Eindruck, daß die Angeklagte etwas Strafwürdiges
begangen hat?
Zeuge: Daran hatte ich damals noch nicht gedacht.
Vors.: Für mich ist es wichtig, zu wissen, ob Sie aus dem Verhalten der
Angeklagten entnommen haben, daß etwas Strafbares geschehen ist.
Zeuge: Das gewiß.
Angekl.: Ich muß leider feststellen, daß sich Herr Stülpnagel irrt. Von
lebenslangem Kerker habe ich nie gesprochen. Ich bin auch heute noch der
Ansicht, daß ich nicht hierher gehöre, sondern zu einem Arzt. Wenn jemand
(es handelt sich um den Augenblick, in dem die V. den Stülpnagel um
Mitleid anflehte) von lebenslangem Kerker gesprochen hat, dann ist es
vielleicht meine Mutter, die damals mit Herrn Stülpnagel über die Sache
gesprochen hat und das verwechselt er vielleicht.
Zeuge: Ich habe diesen Ausspruch der Angeklagten in meiner
Erinnerung. Ich möchte ja gerne anders aussagen, aber ich halte mich an die
Wahrheit.
Eine Geschworene: Herr Zeuge, warum wäre die Möglichkeit einer Ehe
zwischen Ihnen und der V. ausgeschlossen gewesen?
Zeuge: Ich hätte nie wieder geheiratet.
Vors.: Wissen Sie, daß die Angeklagte gesagt hat, er hätte mich
wahrscheinlich nicht geheiratet, weil er andere gehabt hat?
Vert.: Das Fräulein V. war nicht auf die Gattin eifersüchtig, sondern auf
andere Mädchen.

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Vors.: Herr Stülpnagel hat auch von den großen Leidenschaftsausbrüchen
erzählt, die dieses Wort „niemals“ hervorgerufen hat.
Angekl.: Ich bitte, die Sache ist mir nicht gleichgültig. Sie ist für mich als
Frau von großem Wert. Ich hätte genug Männer gefunden, die mich
geheiratet hätten trotz meiner schrecklichen Vorstrafe, die ich ganz
unschuldig bekommen habe. (Unruhe im Auditorium.) Ich habe es nicht
notwendig gehabt, mich einem Mann an den Hals zu werfen. Ich bin Herrn
Stülpnagel nie nachgerannt. Ich glaube, jeder Frau muß die Geduld reißen,
wenn ihre Ehre systematisch in den Kot gezogen wird.
Als der Vorsitzende an den Zeugen die Frage stellt, ob er nicht mit der
Angeklagten darüber gesprochen habe, wie sie zu dieser Tat gekommen sei,
springt Milica Vukobrankovics auf und unter den Rufen: „Ich kann nicht!
Ich kann nicht!“ eilt sie bei der Saaltüre hinaus. Zwei Justizsoldaten folgen
ihr rasch nach. Im Einverständnis mit dem Verteidiger wird die
Verhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten fortgesetzt. Nun wird
eine kleine Pause eingerückt. Als der Gerichtshof wieder zusammentritt,
wird auch die Angeklagte wieder hereingeführt, und der Verteidiger bittet
für ihr Verhalten von vorhin um Entschuldigung. Es sei ein
Nervenzusammenbruch gewesen, verständlich bei einer Frau, die nur von
Brom lebt.
Vors.: Das wird zur Kenntnis genommen.
Nach Eröffnung der Verhandlung bittet dann am nächsten Tage die
Angeklagte ums Wort und sagt: Ich möchte heute um etwas Nachsicht
bitten. Ich habe die ganze Nacht erbrochen und habe mich nur
hergeschleppt, weil ich wirklich nicht wünsche, daß die Verhandlung
vertagt wird. Ich habe mich gestern auch nicht ganz richtig ausgedrückt. Ich
habe gesagt, daß ich im Gefängnis hungerte und fror. Ich möchte nochmals
betonen, daß ich gestern nur flüchtig gesagt habe: daß ich damit keinem der
Herren aus dem Landesgericht II. einen Vorwurf machen wollte. Gerade der
Herr Oberdirektor Schmidt ist mir außerordentlich liebenswürdig
entgegengekommen. Er ist ein sehr humaner Mann, aber ein Gefängnis ist
kein Sanatorium. Ich war damals schwer krank und hätte wohl eher in ein
Sanatorium als in ein Gefängnis gehört. Der Herr Oberdirektor Schmidt
konnte mir keine andere Kost als die Gefängniskost zur Verfügung stellen
und die Gefängniskost konnte ich nicht genießen, weil ich Bleivergiftung
hatte und alles erbrach. Infolgedessen habe ich wirklich buchstäblich
manchmal gehungert. Ebenso war das mit dem Frieren. Die Herren wissen

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selber, daß es in den Amtsräumen kalt ist, auch im Sommer. Ich habe mir
aber infolge der Bleivergiftung auch eine starke Blutarmut und einen
Gelenkrheumatismus zugezogen und daher die Kälte sehr unangenehm
empfunden. Am wenigsten möchte ich dem Herrn Untersuchungsrichter
einen Vorwurf machen. Er war ungemein streng, aber er hat mich immer
gerecht und human behandelt.
Vors.: Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, frage ich Sie: Wurden
Sie von irgend jemand zu dieser Erklärung beeinflußt?
Angekl.: Nein. Ich hatte diese Erklärung schon gestern abgeben wollen,
aber Herr Präsident werden sich erinnern, daß Sie mich unterbrochen
haben.
Es erfolgt nun das Verhör mit der Gattin des Ernst Stülpnagel. Der
Vorsitzende fragt Frau Stülpnagel, warum denn am 3. Juli ihre Lebensmittel
plötzlich beseitigt worden seien.
Zeugin: Mein Mann hat gesagt, er habe telephonisch mit dem Arzt
gesprochen, der die Meinung ausgedrückt hat, die Lebensmittel müssen
weg, sie enthalten offenbar Gift.
Vors.: Von dem Geständnis der V. haben Sie also nichts gewußt?
Zeugin: Nichts.
Vert.: Und dieses telephonische Gespräch mit dem Arzt hat gar nicht
stattgefunden. Herr Stülpnagel wollte offenbar das Geheimnis der V. nicht
preisgeben.
Vors.: Wie stehen Sie denn mit Ihrem Mann?
Zeugin: Wir haben immer sehr gut miteinander gelebt und leben auch
heute noch in bester Harmonie.
Die Zeugin erzählt dann vom Verlaufe ihrer Krankheit, die Mitte Juli am
stärksten auftrat. Dabei wird die Äußerung der Angeklagten erwähnt:
„Essen Sie nur viel von dem Zwieback!“, und der Verteidiger fragt die
Zeugin, ob ihr das nicht aufgefallen sei.
Diese an sich sehr überflüssige Äußerung der V., wie im weiteren
Verlaufe ihr Hineindrängen in die von ihr vergiftete Familie scheint im
gewissen Sinne für den Giftmord charakteristisch zu sein. Von einer
anderen Giftmischerin, der Marie Jeanerette, einer früheren
Krankenpflegerin und Pseudophilanthropin, wird berichtet, daß sie den
Verwandten und Freunden ihrer Opfer deren Tod und die Symptome, unter
denen er auftreten würde, voraussagte und damit Beweise für ihre Schuld
lieferte. In unserem Falle war die Anwesenheit der Angeklagten in dem

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Hause ihres Geliebten durchaus nicht notwendig und für die Angeklagte
selbst war dieser Verkehr auch gesundheitlich gefährlich. Abgesehen davon
kam sie dabei unter die Augen der alten Frau Konegen, einer
vierundsiebzigjährigen Frau, der Mutter der Dorothea Stülpnagel. Diese alte
Dame war die einzige, welche die Angeklagte durchschaute.
Nun wurde der praktische Arzt vorgerufen, den die Angeklagte während
ihrer Schwangerschaft aufgesucht hatte. Unmittelbar nach dem Zeugen tritt
die V. in den Saal und sagt erregt zum Vorsitzenden: „Ich bitte dieses Verhör
wieder unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu führen.“
Vors.: Aber diese Dinge sind doch schon wiederholt hier erörtert worden.
Jetzt ist doch eine geheime Verhandlung wahrhaftig nicht nötig.
Angekl.: Ja, Herr Präsident, es geht ja nicht um Ihre Nerven, nicht um
Ihre Schamhaftigkeit. Ich verlange Ausschluß der Öffentlichkeit.
Der Vorsitzende läßt den Saal räumen, und der Zeuge wird in geheimer
Verhandlung einvernommen.
Ist es schon an sich sehr interessant, daß die Angeklagte ihr
Hauptverbrechen unter ähnlichen Begleitumständen wiederholte und dem
Hause Piffl ein Haus Stülpnagel folgen ließ, so ist es nicht minder
merkwürdig, daß sie jetzt auch das Nebenverbrechen, die Verleumdung,
derentwegen allein sie im ersten Prozeß verurteilt worden war, im zweiten
Falle wiederholte.
Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß sie im Laufe der
Untersuchung wiederholt dem Untersuchungsrichter beteuert habe, es
müsse noch ein Zweiter Gift in die Lebensmittel gemengt haben, als sie
bereits ihre Versuche eingestellt hatte.
Vors.: Wie konnten Sie, Fräulein, dem Richter solche ungeheuerliche
Dinge erzählen?
Angekl.: Jeder kämpft um seine Existenz, Herr Hofrat, wenn Sie an
meiner Stelle wären, würden Sie auch so handeln.
Vors.: Nein, ich würde die Wahrheit sagen.
Angekl.: Aus Ihnen spricht der Richter, aber nicht der Mensch.
Vors.: Auch als Mensch würde ich sagen, das habe ich getan und so habe
ich gehandelt.
Vert.: Vielleicht hat sie sich geschämt, ein Geständnis abzulegen. (In
Wirklichkeit war das Geständnis schriftlich schon vor Monaten erfolgt.)
Angekl.: Bei einem Geständnis kam bei mir außer diesen Dingen auch
noch die weibliche Scham dazu, die mich nicht sprechen ließ.

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Vors.: Was Ihre weibliche Scham verletzt, hätten Sie ja verschweigen
können.
Angekl. (fast weinend): Sie nennen es Lügen, ich phantasiere so gern. Sie
nennen mich lügnerisch. Als Mensch würde ich ja so gern dem Menschen
ein Geständnis ablegen, es hat mich immer gedrängt, dem
Untersuchungsrichter, dem Menschen, zu gestehen. Aber hinter dem
Untersuchungsrichter steht der Staatsanwalt, der aus einer Verzweiflungstat
den tückischen Mord machen will.
Vors.: Sie vergessen eben, daß die Richter auch Menschen sind und
diesen Menschen hätten Sie sich als Mensch zeigen können.
Nun wird die alte Frau Konegen vernommen. Sie erzählt, daß sie einen
eigenen Haushalt führe, obwohl sie in einem Hause mit ihrer Tochter
zusammen wohne, und daß sie nur, als Frau Stülpnagel erkrankte, in der
Küche mitgeholfen habe. Sie selbst ist nie krank geworden.
Vors.: Wann ist Ihre Tochter erkrankt?
Zeugin Konegen: Das kann ich genau sagen. Am 12. Juni, ich brauche
nur in meinen Aufzeichnungen nachzusehen.
Unter vergnügtem Lachen im Zuschauerraum (!) zieht die alte Dame ihre
Papiere hervor und beginnt vorzulesen:
„Am 9. Juni waren die Kinder krank, dann wieder besser.
Am 12. Juni Dorothea krank.
20. Juni Dorothea sehr unwohl.
20. und 21. Juni starkes Erbrechen.
29. Juni Dora Verschlimmerung, fortwährendes Erbrechen, so daß abends
der Arzt geholt werden mußte.“
Erst am 13. Juli hat der Arzt die Bleiweißvergiftung festgestellt.
Vors.: Warum haben Sie diese Aufzeichnungen gemacht?
Zeugin: Weil mir die Geschichte nicht gefallen hat.
Vors.: Wieso hat Ihnen die Sache nicht gefallen?
Zeugin: Das hat mit dem Verstand nichts zu tun. Ich habe oft einen
Instinkt gegen Personen. Der Verstand hat damit nichts zu tun.
Vors.: Nun, können Sie sich erinnern, daß Ihnen ihr Schwiegersohn neue
Lebensmittel gebracht hat?
Zeugin: Ja, er ist mit der Aktentasche in die Küche gekommen und hat
gesagt: „Da hast du neue Lebensmittel, nimm von diesen, ja nicht mehr von
den anderen.“

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Vors.: Von der Vergangenheit der Angeklagten haben Sie damals noch
nichts gewußt?
Zeugin: Gar nichts. Erst als die zweite Anzeige erstattet wurde, erzählte
man mir ihre Geschichte.
Vors.: War die Ehe Stülpnagels glücklich?
Zeugin: Soweit ich beurteilen kann, ja. Meine Tochter ist literarisch
gebildet, eine gute Wirtschafterin, sehr fleißig.
Vors.: Aber ein gewisses Empfinden gegen die Verläßlichkeit Ihres
Schwiegersohnes hatten Sie einmal?
Zeugin: Einmal, es war im Sommer 1921, die anderen
Familienmitglieder waren auf Sommerurlaub, da kam Stülpnagel zu mir
und verlangte, daß im Zimmer der beiden Buben die V. wohnen solle. Das
habe ich natürlich energisch abgelehnt.
Vors.: Wie hat sich Ihr Schwiegersohn dazu verhalten?
Zeugin: Damals war er sehr wütend.
Vors.: Es liegt eine lieblose Äußerung vor, welche die V. einmal gemacht
hat. Wie kann man nur über eine Dame so sprechen, an deren Schmerzen
man selbst schuld ist? Eine arme Frau noch so zu verhöhnen.
Angekl.: Und eine andere arme Frau, die monatelang in Einzelhaft war,
auch so krank und ohne Pflege, die verhöhnen Sie, Herr Hofrat, wenn sie in
einer Aufwallung von Erbitterung auch nur ein Wort zu viel sagt. Ich bin
doch auch ein Mensch.
Nun reißt zwar nicht dem Richter, aber dem Publikum bei dieser
plumpen Äußerung die Geduld und man hört Rufe von den Tribünen: Sie ist
selbst schuld.
Die alte Frau Konegen wendet sich zur Angeklagten: Sie haben ja keinen
Begriff, was ich gelitten habe. Die Kinder, die Enkel, die ich aufgezogen
habe, sah ich sich in Schmerzen winden, auf dem Fußboden liegen, die
Wände emporkrallen. Fünfzehnmal in einer Nacht ist so ein armes Kind
hinausgegangen.
Vors.: Bitte, keine Übertreibung. (!)
Zeugin: Ich übertreibe nicht, es war wirklich fürchterlich.
Angekl.: Auch ich habe in der Einzelzelle dieselben Schmerzen gelitten,
und auch eine andere Mutter hat vielleicht noch mehr gelitten als diese alte
Frau, die ich ja von Herzen bedauere.
Vors.: Mit Bedauern ist es nicht getan, hätten Sie kein Gift verwendet.

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Angekl. (eindringlich): Seien Sie doch nur einmal fünf Minuten lang
Mensch und nicht immer Richter.
Der Vorsitzende hält der Angeklagten verschiedene häßliche Äußerungen
vor, die sie vor dem Untersuchungsrichter über die alte Frau Konegen
gemacht hat.
Angekl.: Ich gebe das zu und bedaure, daß ich in meiner Verteidigung zu
weit gegangen bin. Wenn Sie mich aber richtig beurteilen wollen, so
müssen Sie erlauben, daß ich meinen Zustand schildere, aus dem heraus
diese Verteidigung entstanden ist. Ich war selbst krank. Während aber die
anderen Erkrankten ins Sanatorium gekommen sind oder zu Hause gut
gepflegt wurden, kam ich in eine Einzelzelle, wo ich frieren und hungern
mußte und ohne Pflege war. Durch Hintertüren habe ich erfahren, daß man
über mich Böses geschrieben und gesprochen hat. Ich habe keinen einzigen
Freund gehabt, mit meinem Verteidiger konnte ich nicht sprechen,
(weinend) es war ein Zustand, wie eine Art Verfolgungswahn. Man sieht
nur Feinde um sich, man haßt alle, man verflucht alle, auch sich selber.
Vors.: Ich habe Sie jetzt aussprechen lassen, damit die Herren
Geschworenen nicht meinen, daß ich Ihre Redefreiheit beschränken will.
Wir wissen, was Sie mitgemacht haben, vielleicht durch Ihre eigene Schuld.
Angekl.: Ich muß ein Wort sprechen. Ich hätte vieles aufgeklärt. Gerade
diesem Untersuchungsrichter hätte ich vieles gesagt. Aber ich habe immer
wieder das Gefühl gehabt, man versteht mich doch nicht, man hält alles für
Heuchelei. Ich habe niemanden töten wollen, um des Himmels willen, und
immer wieder kommt man mir mit der Mordsache. Es ist gräßlich! Ich kann
nimmer!
Nach diesen Worten eilt die Angeklagte aus dem Saal.
Unter der Bezugnahme auf den Vorwurf der Angeklagten, daß die Mutter
der Frau Stülpnagel die Familie beeinflußt habe, belastend auszusagen,
verliest der Vorsitzende einen Brief der Frau Konegen an den
Untersuchungsrichter. In dem langen Schreiben heißt es unter anderem:
„Da junge Leute ihre Leiden schnell vergessen, so möge bei passender
Gelegenheit die Erinnerung aufgefrischt werden. Das Anhören ihrer Leiden
ist lange nicht so erschütternd, als wenn man es erlebt. Ich habe die beiden
Buben dahinsiechen sehen, während meine Tochter wimmernd
darniederlag. Sie dürfen das nicht als Bosheit auslegen, wenn ich mich
bemühe, auf welche Weise die V. überführt werden könnte. Es ist nämlich
schrecklich, wenn es sich ereignen könnte, daß sie sich auch fernerhin unter

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dem Deckmantel der Gefälligkeit in eine Familie einschleicht und ihr
gefährlich wird.“
Vors.: Nun, dieser Brief ist doch kein Verbrechen.
Zeugin Konegen ruft aus: Jede Mutter würde so handeln.
Der nächste Zeuge ist der Hausarzt in der Familie Vukobrankovics. Er
berichtet: Der Vater war an Paralyse erkrankt, erlitt einen Tobsuchtsanfall.
Milica war damals erst dreizehn Jahre alt und gerade in der Entwicklung
begriffen. Sie hat durch die Anfälle ihres Vaters schwer gelitten, war aber
trotzdem ruhig, energisch und hat den Kopf nicht verloren. Sie war
intellektuell ihrer Mutter weit überlegen. Sie war wohl launenhaft und
zurückhaltend, ihrem Vater gegenüber hatte sie aber viel Mitgefühl.
Am nächsten Verhandlungstage wurde das Zeugenverhör fortgesetzt und
zuerst wurde die Ärztin Dora Teleki vernommen, welche die Angeklagte
noch aus der Zeit kannte, da dieselbe noch in der Lehrerbildungsanstalt
studierte. Sie bezeichnet die V. als hochintelligent, sie hätte auch später
noch viel mit ihr verkehrt und gibt an, die Angeklagte sei immer sehr
korrekt gewesen.
Vert.: Ist Ihnen Lügenhaftigkeit an der V. aufgefallen?
Vors.: Man lügt ja nicht bei jeder Gelegenheit.
Vert.: Im Privatleben hat sie nicht gelogen. Sie hat nur hier kein
Geständnis abgelegt. Kein einziger Mensch hat gesagt, daß sie lügt. (Als ob
die Verleumdung des jungen Piffl, er habe den Topf mit Opium und
Phosphor herbeigeschafft, um seine Eltern zu vergiften, keine Lüge wäre.)
Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden erklärt die Zeugin, daß die
Angeklagte als Schülerin der Stolz der Anstalt und außerordentlich beliebt
war.
Vors.: War sie auch noch der Stolz der Anstalt, als sie noch in Haft war
und dann verurteilt wurde?
Zeugin: Dann hat man natürlich verschiedenes gesprochen.
Vors.: Man lernt den Menschen oft erst später kennen, außer es war das
Urteil von 1918 ein Fehlurteil.
Angekl.: Das Urteil braucht kein Fehlurteil gewesen zu sein, und man
braucht den Menschen nicht erst später kennen zu lernen, aber man darf
eben aus einer einzelnen Verzweiflungstat nicht den ganzen Menschen
beurteilen, verwerfen und verurteilen.
Es entspinnt sich nun eine Diskussion über den Ankauf von Staubzucker.
Die Angeklagte erklärt zu diesem Punkt, Stülpnagel hätte ihr den Auftrag

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gegeben, Zucker zu kaufen. Da habe sie vielleicht im Scherz gesagt: im
übrigen ist es vielleicht besser, Staubzucker zu kaufen, denn die Buben
fressen den Würfelzucker.
Zeugin: Das war ein Witz.
Sehr empfindlich wird die Angeklagte, sobald die Rede auf die
geschäftliche Lage des Unternehmens kommt.
Vors.: Wie war die geschäftliche Lage des Unternehmens damals?
Die Angeklagte erhebt sich und sagt: „Es ist sehr merkwürdig vielleicht,
daß ich die Interessen eines Zeugen schütze, aber ich glaube, diese Dinge
gehören nicht hierher.“
Vors.: Sie wissen ja nicht, aus welchem Grunde ich frage.
Angekl.: Vielleicht in meinem Interesse?
Vors.: Vielleicht auch nicht.
Angekl.: Aber ich glaube, daß man doch Rücksicht nehmen könne, daß
Herr Stülpnagel nicht auch noch in geschäftlicher Hinsicht geschädigt
werde.
Vorsitzender zu den Geschworenen: Es handelt sich nämlich um eine
Äußerung ...
Angekl.: Man könnte das vielleicht, wenn man es schon vorbringt, in
nichtöffentlicher Sitzung erwähnen.
Vors.: Warum denn? Die Angeklagte hat nämlich einmal gemeint, es
wäre doch ein Unsinn gewesen, mich in ein Geschäft hineinsetzen zu
wollen, das schlecht geht. –
Diese Äußerung ist wichtig, nicht als zureichendes Motiv, sondern eben
nur als Beweis für die völlige Planlosigkeit der inkriminierten Handlungen;
ebenso hat sie, mit dem Giftmord wie mit einem Ball spielend im ersten
Fall gesagt: „Ich hätte eine Fürstin umbringen müssen, nicht eine Frau
Piffl.“ Wie unsinnig ist erst das Motiv der Rache, denn es stellt sich
wirklich heraus, daß hier im Geschäftsleben ein empfindlicher Punkt bei
beiden, dem Mann wie bei der Frau zu treffen ist. Und da sie jetzt noch
seine geschäftliche Ehre selbst auf eigene Kosten und Gefahr hochzuhalten
sucht, sieht man, wie sehr der Mann recht hatte, sich auf sie als „Bürokraft“
zu verlassen.
Angekl.: Ich habe es leider gesagt, aber ich habe mir gedacht, das Gericht
wird schon diskret sein, solche Dinge nicht in der Öffentlichkeit zu
behandeln. Ich habe es ja leider gesagt, aber mein Gott ...
Vert.: Eine der tausend Wendungen, die man gebraucht.

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Angekl.: Es ist keine der Wendungen, ich kann ja die Sache erklären, ich
kann sie verallgemeinern. Gerade in dieser Zeit haben alle Buchhändler
geklagt.
Nun wird als Zeugin eine untergebene Kontoristin im Geschäfte
vernommen. Sie war erst gleichgestellt mit der Angeklagten, dann wurde
die V. ihre Vorgesetzte.
Vors.: Hat sie sich dann anders benommen?
Zeugin: Sie ist in jeder Beziehung gleich geblieben.
Vors.: Ist sie auch sonst entgegenkommend gewesen?
Zeugin: Sie war immer hilfsbereit und gerecht.
Vert.: Wollen Sie uns das präzisieren?
Zeugin: Ja, wenn jemand ein Anliegen gehabt hat, so hat sie das
Gewünschte wohlwollend getan und befürwortet.
Vert.: Hat sie dem Geschäfte bedeutende Dienste geleistet?
Zeugin: Ja, sehr bedeutende.
Vert.: Haben Sie es begreiflich gefunden, daß sie bald im Geschäfte eine
dirigierende Stellung erhielt?
Zeugin: Bei ihren hohen geistigen Fähigkeiten, ja.
Vert.: Haben Sie gemerkt, daß sie jähzornig ist?
Zeugin: Ich habe stets ihre hohe Selbstbeherrschung bewundert.
Vors.: Ist Ihnen an dem Zustand der Angeklagten in dieser Zeit nichts
aufgefallen?
Zeugin: Nein.
Angekl.: Weil ich meinen Zustand doch zu verbergen trachtete.
Vors.: Das ist Ihnen auch gut gelungen. Jedenfalls gibt es aber auch
Zustände, die man nicht verbergen kann. Wenn eine Frau eine Fehlgeburt
hat, muß sie liegen. (Zur Zeugin) Sind Ihnen besondere Reinigungsarbeiten
im Büro aufgefallen?
Zeugin: Nein, ich habe mich persönlich an den Reinigungsarbeiten
beteiligt.
Vors.: Sie waren die Kontoristin, die Angeklagte aber war die zweite
Chefin und hat auch mitgeholfen. (Die Aussage ist deshalb wichtig, weil
offenbar die Reste der vergifteten Lebensmittel aus dem Büro von der
Angeklagten trotz ihres leidenden Zustandes fortgebracht wurden.)
Angekl.: Herr Präsident, Arbeit schändet nicht.
Vors.: Warum haben Sie nicht dem Diener befohlen, er hat ja gesagt, er
wolle den Raum aufräumen und Sie haben es trotzdem selbst besorgt. Wäre

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es nicht möglich, daß Sie es aus dem Grunde getan haben, damit das
Bleiweiß, das, wie Sie zugeben, damals schon im Büro war, nicht gesehen
werde?
Angekl.: Erstens waren die Reinigungsarbeiten notwendig und zweitens
wollte ich Herrn Stülpnagel eine Freude damit machen. Er hat sich immer
kindisch gefreut, wenn er ins Büro kam, und alles rein war.
Der Kunstkritiker und Schriftsteller Artur Rößler, der mit der
Angeklagten gesellschaftlichen Verkehr gepflogen hatte, wurde nun
vernommen. Der Verkehr sei sehr anregend und gemütlich gewesen. Er
schätze die V. als ungewöhnlich intelligente, sehr liebenswürdige Dame und
nur eines habe ihn und seine Frau befremdet, nämlich ihr Verhalten zu ihrer
Mutter. Sie benutzte nämlich ein Zimmer allein für sich als Schlafraum,
während die Mutter draußen auf einer Bank schlafen mußte. Wir haben das
als ungehörig empfunden, sagt der Zeuge.
Vert.: Was hat denn Milica dazu gesagt?
Zeuge: Sie erklärte uns, daß ihre Mutter nicht im Zimmer schlafen wolle,
da es sonst zu unordentlich aussehen würde und die Mutter hat uns
gegenüber dasselbe gesagt.
Vert.: Ihre Mutter hat sie eben sehr verhätschelt.
Nach Erörterung von Zusammenkünften und Ausflügen richtet der
Staatsanwalt an den Zeugen einige Fragen. Besonderes Gewicht legt er
darauf, zu erfahren, ob dem Zeugen Anfang Juli nicht eine
Wesensveränderung aufgefallen sei. Sie selbst behaupte, daß sie sich
damals in einer Art Ausnahmezustand befunden habe. (Offenbar die
„Parzellierung“ des Bewußtseins. Aber es lag nur eine Einengung vor;
Gegenkräfte, Gegenleidenschaften, Gewissenskonflikte waren nie
vorhanden, und dieses Fehlen macht sie zur echten Verbrecherin, obwohl
sie doch zaghaft an ihre Taten heranging.)
Zeuge: Mir ist damals allerdings ihr verändertes Wesen aufgefallen. Denn
sie war wortkarg und bekundete wenig Interesse an einem Weihnachtsspiel,
das ich ihr damals vorlas.
Nun erkundigte sich der Vorsitzende, ob der Zeuge etwas von dem
Verhältnis zwischen Stülpnagel und der V. gewußt habe.
Zeuge: Erst durch den Brief bekam ich die erste Mitteilung, aber
geglaubt habe ich nicht daran.
Vors.: Beide waren eben gute Schauspieler.

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Angekl.: Bei mir war es nicht Schauspielerei, daß ich das
Liebesverhältnis verschwiegen habe, sondern weibliche Scham, doch das
können Sie nicht verstehen.
Nun muß von einem Brief gesprochen werden, den die V. dem Stülpnagel
ins Sanatorium sandte, und dessen Übermittlung der Zeuge besorgt hat.
Vert.: Glauben Sie, daß der erwähnte Brief den Zweck hatte, Herrn
Stülpnagel in seiner Aussage zu beeinflussen?
Der Zeuge schweigt nachdenklich, aber die V. springt erregt auf: Schuld
an dem Brief (dessen sie selbst belastende Wirkung sie gleichzeitig
unnötigerweise zugibt, bloß um ihrem augenblicklichen Zornimpuls freien
Lauf lassen zu können) trägt nur das schlechte Gesetz, das dem
Untersuchungshäftling verbietet, mit seinem Verteidiger zu sprechen.
Diesen Brief bedauere ich, weil er eine Unanständigkeit gegen den
Untersuchungsrichter darstellt, dem ich dankbar sein muß.
Im weiteren Verlaufe sucht der Verteidiger nachzuweisen, daß es die
Angeklagte war, die „das Rad aufgehalten hat“, das heißt, daß sie aus
eigenem Antrieb dafür gesorgt hat, daß die vergifteten Lebensmittel wieder
aus dem Hause Stülpnagel verschwinden.
Vert.: Es ist nämlich außerordentlich wichtig, festzustellen, an welchem
Tag der Arzt seinen Besuch bei S. gemacht hat. Es war nämlich das der Tag,
an dem die Angeklagte das dringende Ersuchen gestellt hat, die vergifteten
Lebensmittel beiseite zu räumen und nicht zu verwenden, und sie
behauptet, die erste gewesen zu sein, die darauf gedrängt hat. (Zu Dr.
Markus): Haben Sie jemals den Rat erteilt, daß die Lebensmittel beiseite
geschafft werden?
Arzt: Ich kann mich absolut nicht daran erinnern.
Der Vorsitzende stellt aber doch fest, daß der Zeuge einen ähnlichen Rat
gegeben hat; das Rad war eben nicht von der Angeklagten aufgehalten
worden.
Vors.: Es ist ja keine Schande, wenn Sie selbst die Bleiweißvergiftung
nicht erkannt haben. Sagen Sie uns ungeniert, ob Sie selbst darauf
gekommen sind oder ob Sie jemand darauf aufmerksam gemacht hat.
Arzt: Ich habe es selbst gefunden.
Daraus geht hervor, daß der Arzt, offenbar der Bezauberung der
Angeklagten erliegend, eine unrichtige Aussage gemacht hat. Am nächsten
Tage macht ihm der Vorsitzende den Vorwurf falscher Zeugenaussage, wird

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aber, prozeßtechnisch sicher kein alltäglicher Fall, vom Verteidiger
zurückgewiesen und muß, obgleich im Recht, schweigen.
Am dritten Verhandlungstage entrollte der Berichterstatter einer großen
Zeitung folgendes Stimmungsbild; es ist deshalb schon sehr interessant,
weil aus ihm die eigenartige Atmosphäre hervorgeht, welche die V. um sich
zu verbreiten gewußt hat.
„Es ist der Tag der kleinen Episoden. Flatternde und leicht zerflatternde
Geschichten werden von einer langen Reihe Zeugen vorgetragen. Sie
gehören nicht unmittelbar zum Gegenstand, sind nicht anklägerisch, auch
nicht recht entlastend. Ein paar neue Striche werden dem Bilde der V.
hinzugefügt, einige Flecken Schatten, dann wieder Licht: Sie war
sympathisch, verläßlich, tüchtig, fleißig. Mit einem Wort: bestens zu
empfehlen. Wenn einer vielleicht einen Vertrauensposten offen hat ... Es
wird überhaupt furchtbar viel Porträt gepinselt.
Dazwischen fällt das Wort Bleiweiß, stört freundliche Harmonien. Es
wird auch von den vergifteten Lebensmitteln gesprochen. Der
Untersuchungsrichter soll ergänzende Angaben machen. Aber er kommt
schlecht an. (Wiewohl er in nicht nur rein amtlicher Eigenschaft, sondern
vielleicht als einfacher Zeuge über Wahrnehmungen berichten könnte, die
nicht unbedingt in den Akten stehen müssen, die Umfangsgrenzen haben.)
Der Verteidiger Dr. Kraszna widerspricht temperamentvoll, nicht formell,
aber faktisch mit Erfolg. Der Kampf vollzieht sich nicht in heftigem Streit,
mehr in gereizten Reibungen, wobei der Staatsanwalt hauptsächlich die
Rolle des stillen Beobachters beibehält. Wenn Milica etwas gegen den Gang
des Beweisverfahrens einzuwenden hat, dann erhebt sie sich einfach mit der
ihr eigenen Geschmeidigkeit, rassig anmutig und löscht mit dem satten
Wohlklang der Stimme für eine Weile alles andere aus. Das sind die
wenigen starken Momente inmitten der unruhig flackernden, zumeist
langsam hingeschleppten Erörterungen im Gerichtsschauspiel. Dann
bewundert man ihre Bühnenwirksamkeit. Sie spricht Bonmots, übernimmt
irgend einen ihr gemachten Vorwurf, wendet ihn mit geistreicher Dialektik
blitzschnell, und pointiert damit gegen einen belastenden Umstand. Ihre
Hände vollführen dabei eine winzige Geste, eine anmutig weiblich
modulierte Bewegung von eigentümlichem Reiz; dann setzt sie sich
gelassen, ohne daß sich nur ein Zug in ihrem Gesicht ändert, das ganz
patiniert ist mit feingeistiger Distinktion. Aber es sind nur Momente.

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In der Mehrheit sind Miszellenberichte über die V., über Stülpnagel, über
beide. Buchhalter kommen, Angestellte, Freunde, der Arzt. Es ist viel
unsicheres Licht über den Erinnerungen. Mein Gott, es sind anderthalb
Jahre her seit den kritischen Ereignissen, oft noch längere Zeit. Manchmal
hängen an den Erzählungen spinnwebdünne Tatsachen, ein Eindruck, der
eine bestimmte Farbe trägt, eine imponderabile Beobachtung, die vielleicht
im Zusammenhang mit konsistenterem Material Bedeutung erlangt. Auch
der erste Prozeß spukt in den zweiten hinein. Schließlich gibt es Episoden,
die sich vor der Zuhörerschaft nicht mit der Wirkung behaupten, die sie
verdienen würden. Wahre Menschlichkeiten. So das Erscheinen der Mutter
der Milica. Man sieht die dunkelgekleidete Dame vor der Barre stehen,
ebenso schlank, von der gleichen Rasse wie die Tochter. Sie scheint
vollendete Ruhe. Bloß die weiß behandschuhten Hände, mit denen sie sich
auf das Holzgestell stützt, zittern. Sie spricht von dem Unglück, das sie
erduldet hat, vom Gatten und den anderen Familienmitgliedern, die dem
Wahnsinn verfallen sind, still, gelassen. Sie muß das alles im öffentlichen
Verhandlungssaal sagen, vor vielen hundert fremden Menschen, und tut es
anscheinend mit vornehmer Fassung. Doch ihre Hände, in den offiziellen,
weißen Handschuhen vibrieren unablässig, geben ihre Erschütterung preis.
Sie hat keine Macht über die Hände. Es packt tragisch, wie an der
schwarzen, feinen Frauengestalt die weißen Hände beben. Ob sie es wohl
gefühlt hat: die Menschenmauer hinter sich, den Moloch der Neugierde
usw. usw. ...“
An den Zeugenaussagen interessiert folgendes:
Die Angeklagte hat sich viel mit Büchern beschäftigt, wie aus dem ersten
Prozeß hervorging.
In dem damaligen Prozeß hat nun ein Buch des Staatsanwalts Wulffen:
„Psychologie des Giftmordes“ eine große Rolle gespielt. Nun wird ein
Zeuge, ein Geschäftsdiener bei Stülpnagel, namens Schneider, vorgerufen,
der im allgemeinen der V. das beste Zeugnis ausstellt.
Vors.: Als Fräulein V. im Dezember 1921 krank war, haben Sie sie in der
Wohnung besucht. Dabei sollen Sie eine besondere Beobachtung gemacht
haben.
Zeuge: Auf dem Tisch lag ein Buch, an den Titel kann ich mich nicht
genau mehr erinnern, es war etwas mit Physiologie oder Psychologie.
Vors.: Vielleicht die Psychologie des Giftmordes?
Zeuge: Vielleicht hat es so geheißen, genau weiß ich das nicht mehr.

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Vors.: (zur Angeklagten) Haben Sie das Buch damals auf dem Tisch
liegen gehabt?
Angekl.: Ganz gewiß nicht. Nur einmal, nach dem Jahre 1918 habe ich
mir dieses Buch, das in meinem ersten Prozeß eine so unselige Rolle gegen
mich gespielt hat, von Dr. Seifert zum Lesen geliehen, habe es ihm aber
bald zurückgegeben.
Vert.: Das Buch war in Wien vergriffen und ich habe tagelang arbeiten
müssen, um es mir zu verschaffen.
Vors.: Die Angeklagte aber ist im Buchhandel versiert, und hat es sich
leicht verschaffen können.
Angekl.: Wenn Sie mir schon das Kompliment machen, Herr Hofrat, daß
ich hier versiert bin, dann lassen Sie sich auch darüber belehren, daß ein
vergriffenes Buch auch für den Buchhändler nicht zu haben ist.
Staatsanwalt: Ich habe das Buch sofort bekommen.
Vert.: Ich konstatiere, Fräulein V. wurde auf der Straße verhaftet, nach
der Verhaftung fand sofort eine Hausdurchsuchung statt, das Buch wurde
aber bei ihr nicht gefunden.
Angekl.: Ich hätte das Buch damals noch ungeniert in meinem Besitz
haben können. Mein erster Prozeß war ja doch erledigt. Was hätte denn mir
der Besitz des Buches schaden können? Hätte ich das Buch gehabt, ich
würde es ruhig eingestehen.
(Dabei ist es vollkommen nebensächlich, ob sie das Buch wirklich
besessen hat oder nicht, da die Angeklagte ja spontan zugibt, es gekannt zu
haben, und ich erwähne dieses kurze Verhör nur deshalb, weil sich daran
eine sehr eigenartige Äußerung der V. anschließt. Meiner Ansicht nach die
einzige, die die geistige Superiorität dieser Frau beweist. Mit dieser
Äußerung scheint sie tatsächlich über der Sache zu stehen. Es handelt sich
um folgende Äußerung):
Ein Geschworener: Fräulein Angeklagte, hat Sie dieses Buch von
Wulffen wirklich interessiert?
Angekl. (eifrig): Aber natürlich. Nach dem Prozeß hatte ich doch ein
großes Interesse daran, das Buch kennen zu lernen, das als Beweis gegen
mich geführt wurde. Ja, ich habe es gelesen.
Vors.: Nun endlich. (Vor zehn Minuten hat die Angeklagte selbst
zugegeben, daß sie das Buch von Dr. Seifert ausgeliehen und es gelesen
habe. Die uns interessierende Äußerung ist aber folgende.)

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Angekl.: Herr Hofrat, wenn eine Köchin einen Apfelstrudel machen will,
kauft sie sich ein Kochbuch, sie wird sich aber kein Buch „Die Psychologie
der Köchin“ kaufen. Wenn ich einen Giftmord plane, würde ich mir ein
Buch über Gifte, aber nicht über die Psychologie des Giftmörders kaufen.
Darauf weiß der unbeholfene Vorsitzende natürlich nichts zu antworten.
Hätte er aber einen Blick in ein derartiges Buch über die Psychologie des
Giftmörders geworfen, mir selbst lag es leider nicht vor – so hätte er wohl
auch in dem Buch über Gift-Psychologie Tatsachen und Berichte und
Details aller Art über die reale Wirkung und die kluge Auswahl der Gifte
gefunden.
Nun wird Ernst Stülpnagel vernommen, ob er von einem
Selbstmordversuch der Angeklagten wisse. Auch dies ist sehr
charakteristisch und es ist nur bedauerlich, daß diese Frage nicht richtig
geklärt worden ist. Denn wie ich oben sagte, zeichnen sich die klassischen
Giftmörderinnen durch eine außerordentliche Ruhe und Heiterkeit aus.
Wenn die V. also einen ernstlichen Selbstmordversuch unternommen hätte,
würde das mit dem typischen Charakterbild einer Brinvilliers oder Gottfried
nicht übereinstimmen.
Der Zeuge erzählt, daß er eines Tages in die Wohnung der V. gekommen
sei, er habe sie in großer Depression vorgefunden, die Handgelenke waren
mit einem Verband umgeben, und auf seine Frage erfuhr er, daß sie sich in
einer Badeanstalt mit einer Nagelschere stark verletzt hätte, hierbei
umgefallen und vom Arzt, der sie verbunden hatte, nach Hause gebracht
worden ist.
Vorsitzender (zum Zeugen): Wie sah der Verband aus?
Zeuge: Es war über Gaze Heftpflaster geklebt in großen Streifen.
Vors.: Was war die Ursache des Selbstmordversuchs nach Ihrer
Meinung?
Zeuge: Das Fräulein V. befand sich damals, im April glaube ich, war es,
in der ärgsten Gemütsverfassung. Es hatte tags vorher wieder
Auseinandersetzungen gegeben wegen ihrer schiefen Stellung, wie sie
sagte.
Vors.: Glauben Sie, daß es wirklich ein Selbstmordversuch war, oder war
es vielleicht so ein Hungerstreik, bei dem sie doch gegessen hat?
Der Verteidiger erhob sich erregt: Wir können nicht verlangen, daß die
Angeklagte sich hier entkleidet, aber sie ist nur Haut und Bein, und Sie,
Herr Präsident, haben selbst gefürchtet, ob Sie die Verhandlung werden

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durchführen können, und haben ihr zugeredet, doch zu essen, sie werde
sonst zusammenbrechen. –
Ferner wäre folgendes interessant als ein kleiner Beweis für die
suggestive Kraft dieser Frau.
Der Zeuge Stülpnagel kommt noch einmal auf das telephonische
Gespräch mit dem Arzt am 3. Juli zu sprechen. Er meint, er wisse es nicht
genau, daß Fräulein V. die Anregung gegeben hat, die Lebensmittel zuhause
zu beseitigen, und daß er auch mit dem Arzt über die Wegräumung dieser
verdächtigen Lebensmittel gesprochen habe.
Angekl.: Ich möchte doch Herrn Stülpnagel bitten, sich an das zu
erinnern, was ich ihm damals sagte: er möge die Lebensmittel wegräumen.
Zeuge: Ich glaube mich zu erinnern.
Angekl. (heftig zum Zeugen): Sie wollen es nicht sagen. Es ist ein hartes
Wort, aber an so etwas muß man sich erinnern.
Der Vorsitzende richtet nun mehrere Fragen an die Angeklagte, die
Konstatierungen aus den Akten verlangen. Die V. steht einige Augenblicke
später auf und sagt: Herr Präsident, darf ich eine Frage stellen?
Vors.: An wen?
Angekl.: An Sie, Herr Vorsitzender, möchte ich nur eine einzige Frage
stellen.
Vors. (erstaunt): An mich?
Angekl.: Jawohl. Ich möchte Sie nämlich fragen, hängt es mit dem
Beamtenabbau zusammen, daß der Vorsitzende auch die Geschäfte des
Staatsanwalts besorgt? (Lebhafte Heiterkeit.) Ehe noch die Angeklagte
ausgesprochen hat, winkt ihr Hofrat Haerdtl mit der Hand ab und sagt:
„Setzen Sie sich.“
Es folgt das Verhör der Mutter. Sie erzählt zunächst, wie ihre Tochter
nach der Haftentlassung gelebt hat.
Vors.: Hat Sie Ihnen von ihren Beziehungen zu Stülpnagel erzählt?
Zeugin: Ich habe nichts davon gewußt.
Vors.: Fiel Ihnen seit Januar 1922 eine Veränderung auf?
Zeugin: Meine Tochter hat sehr schlecht ausgesehen, was ich für eine
Folge von Überarbeitung hielt. Dann wurde es besser, später sah sie wieder
sehr schlecht aus. Sie aß nichts anderes als Milch und war sehr nervös.
Vors.: Hat sie Ihnen nichts gestanden?
Zeugin: Nein, sie war sehr verschlossen, auch mir gegenüber.
Vors.: Wie haben Sie sich denn mit ihr vertragen?

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Zeugin: Sehr gut. Sie war immer ein liebes und gutes Kind zu mir.
Vors.: Aber Geschenke hat sie Ihnen nie gemacht?
Zeugin: O doch, bis ich es ihr verboten habe.
Vors.: Wir finden es aber für lieblos, daß die Tochter allein das elegante
Zimmer bewohnte, während die Mutter im Vorzimmer schlafen mußte.
Zeugin: Ich bitte, das war nur meine Schuld. Ich wollte dem armen Kind,
das so viel mitgemacht hatte, den Luxus eines eigenen Wohnraumes nicht
nehmen.
Ferner berichtet die Mutter: Ihr Mann sei an Paralyse gestorben.
Desgleichen eine Halbschwester des Vaters und deren Tochter, so wie ein
Cousin, letzterer an Größenwahn.
Vert.: Also die ganze Familie durchseucht.
Vors.: Ihre Tochter ist ein Siebenmonatskind und hat alle
Kinderkrankheiten durchgemacht?
Zeugin: Ja. In der Schule war sie immer die erste, sie war sehr fleißig und
hat außerdem sehr leicht aufgefaßt. Sie war die jüngste Bürgerschullehrerin
in Wien.
Vors.: Sie sagten, daß sie zwei Seelen in ihrer Brust hat. Was meinen Sie
damit?
Zeugin: Sie war oft geistesabwesend.
Vors.: Im vergangenen Frühjahr soll Ihre Tochter plötzlich den Wunsch
geäußert haben, in dem Zimmer, wo Sie sonst mit ihr schliefen, allein zu
schlafen. Warum?
Die Zeugin schweigt.
Vors.: Wenn diese Frage Sie aufregt, gehen wir darüber hinweg. Sie leben
jetzt achtundzwanzig Jahre mit Ihrem Kind zusammen. Wie erklären Sie es,
daß dieses hochbegabte Mädchen zum zweitenmal im Schwurgerichtssaale
erscheint?
Zeugin: Weil sie krank ist.
Vert.: In welcher Art?
Zeugin: Ist ein Trieb nicht Krankheit?
Vert.: Haben Sie bei Ihrer Tochter impulsive Handlungen bemerkt?
Zeugin: Gewiß, sie gleicht darin ihrem Papa.
Vors.: Er hat den Eindruck eines Blödsinnigen gemacht, was man von
Ihrer Tochter nicht behaupten kann.
Vert.: Was haben Sie sonst noch an ihr beobachtet?

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Zeugin: Verschiedene Eigentümlichkeiten. Seit 21 Jahren lebe ich in der
Angst, daß Milica wie ihr Vater in geistige Umnachtung fällt. Wenn sie sich
aufregte, merkte ich, daß das rechte Auge abweicht. Mitunter konnte ich
meine Angst nicht verbergen, sie las in meinem Blick und sagte mir dann
immer: „Was schaust du mich schon wieder so forschend an? Fürchtest du,
daß mir das Schicksal des Vaters werde?“
Vert.: Sie erzählten mir noch von einer anderen Eigentümlichkeit ihres
Wesens.
Zeugin: Ja, wir waren einmal dreieinhalb Wochen in Venedig, haben alle
Galerien und Museen besucht, so daß ich ihr schließlich sagte: „Nun kannst
du ein ganzes Buch über deine Eindrücke schreiben.“ Nach der Heimkehr
hatte sie sich aber von der Venediger Reise nichts gemerkt als die
Markuskirche.
Vert.: Auf einmal also eine leere Strecke im Gehirn. Das sagt auch die
Fakultät, daß bei ihr Zeiten sind, wo ihr Gedächtnis vollkommen versagt.
Ein Geschworener: Frau Zeugin, wie war denn Ihr Mann vor seiner
Krankheit, war er auch so intelligent wie seine Tochter?
Zeugin: Nicht im entferntesten.
Ein Geschworener: Der Zeuge Schneider hat uns gesagt, daß er in Ihrer
Wohnung das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen hat. Stimmt das,
gnädige Frau?
Zeugin: In meinem Hause war das Buch nie.
Vors.: Ihres Wissens nicht, aber es war doch in Ihrem Hause. Die
Angeklagte gibt das selbst zu.
Zeugin: Ich habe mich für alle Bücher meiner Tochter interessiert. Dieses
Buch habe ich nie gesehen. Mit Rücksicht auf den ersten Vorfall hätte ein
solches Buch mich doch sehr ängstlich gemacht. Aber es war wirklich nicht
im Hause.
Das nun folgende Verhör findet mit einer Graphologin und Chiromantin
statt, die von der Angeklagten trotz ihrer angeblichen „glänzenden
Intelligenz“ des öfteren aufgesucht worden ist.
Vors.: Sie kennen die Angeklagte?
Zeugin: Sie war einigemal bei mir, um sich wahrsagen zu lassen. So etwa
vor vier Jahren, als man von der ersten Sache noch nichts gewußt hat.
Vors.: Ist Ihnen etwas an ihr aufgefallen?
Zeugin: Sie war so schrecklich zurückhaltend, ganz furchtbar.
Vors.: Erinnern Sie sich, was Sie ihr damals gesagt haben?

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Zeugin: Ich habe ihr wahrgesagt, daß sie einen älteren, verheirateten
Mann liebt (Stülpnagel lernte sie aber erst zwei Jahre später kennen), sie
soll das aber sein lassen, weil sie ihn nicht erreichen wird.
Vors.: Und was hat die V. erwidert?
Zeugin: Sie war so untröstlich, hat geweint und hat gesagt: Ach, wenn
man einen so liebt. Sie hat hinzugefügt, daß es eine rein geistige Liebe ist,
die mehr ist als die geschlechtliche. Das war in einem Ton gesagt, daß sie
mir schrecklich leid getan hat und ich sie trösten mußte.
Vors.: Fräulein V., sind Sie wirklich einmal bei der Zeugin gewesen?
Angekl.: Ja, warum nicht, einige Male.
Vors.: Vielleicht haben Sie sich damals in dem Zustande des parzellierten
Bewußtseins befunden?
Angekl.: Mein Gott, was macht man denn nicht alles. Es sind
Stimmungen ...
Es wird nicht aufgeklärt, auf wen sich diese geistige, nicht
geschlechtliche, angeblich so tiefe Liebe bezieht. Als die Wahrsagerin der
V. einen Zettel mit einem frommen Gebet in die Hand drückt, wird dies
vom Vorsitzenden gerügt. Die Angeklagte sagt dann mit rotem Gesicht,
bittend: Sie hat es doch gut gemeint, Herr Hofrat, und beginnt zu weinen.
Es ist dies die erste Stelle, bei der der Prozeßbericht von wirklichen Tränen
spricht.
Schließlich wird ein Journalist vernommen, der oft im Hause V. verkehrt
hat. Er hat die V. degeneriert genannt. Dies sei der Inhalt eines Gespräches
gewesen. Fräulein V. habe unter starken seelischen Depressionen gelitten,
da sie in dem Glauben war, daß sie den Fluch, der auf dem Geschlechte V.
laste, „auszubaden“ habe.
Vors.: Haben Sie die V. für homosexuell gehalten?
Zeuge: Ja, aber ohne greifbaren Anlaß.
Vors.: Fräulein V. hat gern stark Witze gemacht?
Zeuge: Ja, aber nie unanständige.
Nach unwesentlichen Angaben und Verhören wird nun die Verhandlung
vertagt.
Am vierten Verhandlungstage erfolgt der Schluß des Beweisverfahrens.
Die Zeugen werden zu Ende verhört, die Gutachten erstattet. Inzwischen
sind einige Briefe aus dem Publikum an die Geschworenen abgeliefert
worden, in denen offenbar der Versuch gemacht werden soll, die
Geschworenen zu beeinflussen. An einem der früheren Verhandlungstage

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hat sich übrigens der Verteidiger sehr scharf gegen eine weibliche
Geschworene gewendet, die durch Zurufe und beredtes Mienenspiel ihren
Abscheu ausgedrückt hat und er hat versucht, sie aus dem
Geschworenenkollegium auszuscheiden. Der Antrag ist aber abgelehnt
worden. Die eingelieferten Briefe werden übrigens ungelesen zu den Akten
gelegt. Die Geschworenen wären zwar sehr vernünftigerweise dafür
gewesen, der Vorsitzende möge sie öffnen und lesen, denn sie konnten doch
auch sachliches, wesentliches enthalten, und wenn sie bloß die
Geschworenen beeinflussen wollten, brauchte er ja den Inhalt nicht weiter
zu geben. Aber der Vorsitzende ging nicht darauf ein.
Zuerst wird die Zeugenaussage einer Lehrerin verlesen, die auch in dem
ersten Prozeß eine Rolle gespielt hat, und die allerhand belastende Dinge
aus dem Vorleben der Angeklagten enthält. Unter anderen berichtet sie auch
von Männern, die sich um die V. als Frau beworben haben sollen. Als nun
ein Gerichtsbeamter bei der Verlesung auch den Namen eines solchen
Mannes nennt, springt die V. erregt auf und ruft: Bitte, Namen nennt man
doch nicht.
Vors.: Da hat sie recht. (Er gibt Auftrag bei der weiteren Verlesung die
Namen fortzulassen.)
Bei der Verlesung einer anderen Aussage, die nicht günstig ist, und die
von dem Verhalten der Angeklagten während ihrer Schulzeit spricht, ruft
die V. dazwischen: Das geht zu weit! Sie haben die Frau Dr. Teleki gehört,
die gesagt hat, wie sehr mich der Lehrkörper schätzte. Wenn Sie jetzt diesen
Klatsch aufgewärmt haben, so ist das Geschmackssache.
Nach diesen Worten will die V. den Saal eiligst verlassen.
Vors.: Bleiben Sie hier! Das werden wir auch abstellen!
Die V. wird von Justizbeamten zurückgehalten und zu ihrer Bank
zurückgeführt. Sie ruft aus: Ich weiche der brutalen Gewalt. Es ist sehr
hübsch, wenn Sie Gewalt anwenden müssen.
Sie setzt sich nieder, springt aber gleich darauf wieder wütend auf und
schreit: „Herr Hofrat, ich konstatiere wieder, daß Sie nicht objektiv sind.
Ich bin nicht die einzige im Saal, die das konstatiert.“
Der Staatsanwalt spricht nun über die Gerichtspsychiater, die er als
hochangesehene Psychiater bezeichnet. Jetzt lacht die V. und räuspert sich
auffällig.
Vors.: Das ist eine neue Ungezogenheit. Ich nehme nur Rücksicht auf Sie,
weil Sie ein Weib sind und etwas krank.

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In der Nachmittagsverhandlung bringt der Vorsitzende sehr interessante
Bruchstücke aus einem viele Seiten langen Briefe an den Fürsterzbischof
Piffl zur Verlesung.
„Wollen Sie ein übriges tun, dann bitte ich Sie, mit der hochmütigen Frau
Inspektor (seiner Schwägerin) ein ernstes Wort zu sprechen ... Unter dem
Schein des Edelmutes hat sie (Frau Piffl) nicht die Anzeige erstattet, um zu
verhindern, daß meine Unschuld an den Tag kommt ... Wenn es einen
gerechten Gott im Himmel gibt, dann wird die Gerechtigkeit die einzelnen
Mitglieder der Familie Piffl schwer zur Verantwortung ziehen ... Die Piffls
müßten sich bei mir bedanken, daß ich diese Schande nicht in die Welt
hinausgerufen habe ... Diese Menschen, die keine Freundschaft halten wie
ein Hund, sind ärger als diese. (!) Damit Sie ihnen das ungeheuere
Verbrechen vorhalten, das sie an mir begangen haben, es wenigstens
teilweise wieder gutmachen, denn ganz kann das nie geschehen.“
Besonders wichtig folgende Stelle: „oder kann Albert (der Stiefsohn
Piffls), der in seiner Jugend manche Abnormität gezeigt hat, nicht
ebensogut der Täter sein wie ich?“
Vors.: Wollen Sie zu diesen Stellen aus dem Briefe eine Bemerkung
machen?
Angekl.: Der Brief hängt mit der Verleumdung zusammen, derentwegen
ich ja schon befragt worden bin. Wollen Sie vielleicht, Herr Hofrat, hier
eine zweite Verurteilung beantragen?
Hier ist zu bemerken, daß der Vorsitzende gewiß eine zweite Verurteilung
hätte beantragen müssen. Denn im ersten Prozesse war die V. doch nur aus
Mangel an schlüssigen Beweisen von den Giftmordversuchen gegenüber
der Familie Piffl freigesprochen worden. Nach ihrem Verhalten gegen die
Familie Stülpnagel hat sie es aber bewiesen und durch schriftliches Zeugnis
bestätigt, daß sie Giftmischerin, wenn auch vielleicht nicht Giftmörderin ist.
Dadurch gewannen alle Tatsachen des ersten Prozesses ein anderes Licht.
Sie weiß dies genau, und hat schon in einem früheren Verhör mit dem
angeblichen „Fehlurteil“ des ersten Prozesses gespielt: „Es muß kein
Fehlurteil gewesen sein,“ das heißt, der Freispruch bezüglich des
Giftmordes. Dagegen könne es ein Fehlurteil gewesen sein, bezüglich der
Verleumdung, obwohl deren Beweise doch unumstößlich jedem
vernünftigen Menschen vor Augen liegen. Aber für die V. gibt es nichts
unumstößliches, sie spielt so gern, sie sagt selbst: ich „phantasiere“ so gern.

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Im heutigen Verhör vergeht eine lange Zeit mit der Aufzählung der
Beschuldigungen, Verdächtigungen und Vermutungen, die die Angeklagte
zu Beginn ihrer neuerlichen Untersuchungshaft vorgebracht hat, um sich
von dem Verdacht der Täterschaft zu reinigen. Aber sie hat auch damit nur
gespielt, keine der Beschuldigungen ist systematisch ausgebaut worden,
keine wurde auch nur einen Augenblick lang zwingend.
Hierzu kommt eine Schimpfwut, die man nur zum Teil den äußeren
Umständen zugute halten kann, es ist mehr als Wut, es ist auch Gift in den
Worten.
Vors.: Jetzt muß ich den Herren Geschworenen, um ihnen den Charakter
der Angeklagten zu illustrieren, noch erzählen, daß sie auch alle Zeugen
schwer beschimpft hat. So hat sie den Zeugen Schneider, der doch ihr guter
Freund war, einen pathologischen Lügner genannt.
Angekl.: Herr Hofrat, Sie waren doch selbst einmal Untersuchungsrichter
und wissen, daß ein Untersuchungsrichter, um einen in die Enge zu treiben,
die belastenden Aussagen nur in kleinen Portionen eingibt. So war ich
natürlich ungeheuer erregt, als Schneider die unwahre Behauptung
abgegeben hat, das Buch „Psychologie des Giftmordes“ bei mir gesehen zu
haben.
Vors.: Begründen läßt sich ja nachher jede Beschimpfung, wenn man den
Mut dazu hat.
Angekl.: Ich bedaure diese Ausfälle und (!) bedaure auch schon ein
Geständnis abgelegt zu haben.
Vors.: Über alle Personen, die mit der Untersuchung zu tun hatten, haben
Sie sich in der empörendsten Weise geäußert. So über Dr. Markus: „Das ist
ein würdiger Freund der Konegen.“ Über einen anderen Arzt haben Sie in
einem Brief geschrieben: „Ein solches Hornvieh von einem Arzt, der die
Vergiftung nicht sofort konstatieren konnte, hat es noch nicht gegeben.“
Angekl.: Im ersten Fall, bei Frau Piffl, wurde der seither leider
verstorbene Primarius Dr. Swoboda geholt, der auf den ersten Blick die
Vergiftung erkannt hat. Im zweiten Fall haben die Ärzte aber vollständig
versagt. Hätte ich nicht das Rad aufgehalten ... (Welche groteske Situation:
die Giftmischerin beklagt sich über die Ärzte, die ihre Untat so spät erkannt
haben!)
Vors.: Als ein Zeuge über ihr Liebesverhältnis zu Stülpnagel Äußerungen
machte, haben Sie geäußert: „Wie der Schelm ist, so denkt er auch über
andere.“

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Angekl.: Wobei ich zu bemerken habe, daß ich hier nicht nur meine Ehre,
sondern auch die Ehre eines anderen zu schützen habe. Das entschuldigt
mich wohl genügend.
Vors.: Über die Geschworenen schrieben Sie: „Wegen der Verleumdung
hätte ich mich schon verantworten können, das andere hätten die Trotteln
doch nicht geglaubt.“ (Das ist nur so zu verstehen: den Giftmord hätten sie
mir nicht zugemutet!) (Heiterkeit.) Über die Gerichtsbeamten: „Man hat
mich in der Strafhaft nicht gut behandelt, aus Sadismus, damit ich bald
verrecke.“ Über die Richter: „Die Richter sind alle Hunde. Der
Untersuchungsrichter Dr. Fischer ist genau so ein Hund wie die anderen.“
Angekl. (ruhig): Das über den Herrn Dr. Fischer nehme ich zurück.
Vors. (trocken): Das andere nicht? (Heiterkeit.)
Vors.: In einem anderen Brief, der aus der Zelle herausging, sagten Sie:
„Es wäre mein heißester Wunsch, daß der Skalp des Untersuchungsrichters
auf meinem Weihnachtsbaum hängen möge.“ (Stürmische Heiterkeit.)
Vors.: Wollen Sie diese Ausdrücke eines rohen Charakters entschuldigen?
Angekl.: Diese Briefe geben nur ein Bild meiner zerrissenen Seele. Aus
ihnen ersieht man, was ich gelitten habe.
Vors.: Alle Zeugen haben Ihnen in den letzten Tagen das beste Zeugnis
ausgestellt, niemand hat Sie als zynisch oder roh kennen gelernt. Wie
kommt es nun, daß Sie während der Haft diese förmliche Schimpfwut
besaßen? – Sie hat halt immer, wenn man ihr in der Untersuchung auf etwas
draufgekommen ist, ihrer Laune Luft gemacht. –
Vert.: Ich erkläre mir das anders. Auf eine so feingestimmte Seele, wie
Fräulein V. es ist, wirkt eben die Haft ganz anders ein, als auf stumpfe
Menschen.
Die Angeklagte erhebt sich und ruft: „Wenn man mir vielleicht meinen
Selbstmordversuch vorwirft, so lege ich keinen Wert darauf, daß er hier
konstatiert wird. Das ist meine Privatsache. Gut, ich mache dem Herrn
Vorsitzenden das Vergnügen und sage: Er war fingiert.“
Wieder ein Spiel. Es ist unverständlich, weshalb man die Handgelenke
der V. nicht auf Narben von dem Selbstmordversuch untersucht hat,
nachdem schon so oft von dieser Tat die Rede gewesen.
Der Vorsitzende teilt mit, daß bereits ein zweiter Brief an die
Geschworenen eingelangt sei und sagt: „Auch den legen wir gleich zu den
Akten, vielleicht kommen bis Abend noch ein paar.“ (Heiterkeit.)

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Hiermit sind die Zeugenaussagen abgeschlossen. Über das Tatsächliche
des Verbrechens haben sie etwas durchaus neues nicht gebracht. Interessant
waren nur die Spiegelungen der Persönlichkeit. Nun haben wir auch außer
diesen Zeugenaussagen, welche Menschen entstammen, denen die
Angeklagte irgendwie zu imponieren vermocht hat, noch ein ziemlich
ausführliches Fakultätsgutachten der Wiener Universität, auf dessen
Schlußfolgerungen es in diesem Falle sehr ankam. Das Urteil hat sich
schließlich auch ungefähr so gestaltet, wie dieses Fakultätsgutachten die
Schuld oder relative Schuld der Frau umschrieben hatte. Im weiteren
Verlaufe will ich aus den Pressestimmen noch das eine oder das andere
literarisch gezeichnete Porträt wenigstens teilweise wiedergeben. Das
Fakultätsgutachten lautete im wesentlichen folgendermaßen:
„Wie nach den übereinstimmenden Ergebnissen der wiederholten
Untersuchung kaum anders zu erwarten, gab sich die Beschuldigte auch vor
dem Psychiater besonnen und überlegt. Sie beherrschte die Konversation,
spricht geläufig über indifferente Themen, erweist sich aber da keineswegs
frei von Irrtümern, vorgefaßten Ansichten; von einer umfassenden,
allgemeinen Bildung ist keine Rede.
Schon bei der ausführlichen Erörterung ihrer Kindheitsentwicklung
retouchierte sie, schildert sie die Kinderstube gewissermaßen als Idyll.
Neben vielen ganz gleichgültigen Erinnerungen bringt sie die Episode, daß
sie als kleines Kind Regenwürmer ausgrub, sie verschluckte und auch
davon dem Großpapa in den Mund zu stecken versuchte, worauf sie Strafe
erhielt. Sie erzählt weiter von der Platzangst, die sie als Kind hatte.
Bezüglich ihres Geschlechtslebens ist sie bemüht, sich als durchaus
normal hinzustellen. Sie protestiert auch dagegen, daß sie seiner Zeit in
Herrn Piffl verliebt gewesen sei; wenn er irgendwie Witwer geworden wäre,
hätte sie ihn keinesfalls geheiratet. Hingegen bleibt sie entschieden dabei,
daß sie Herrn Stülpnagel liebt, wiewohl er ganz anders aussah, als sie sich
den Mann ihrer Liebe vorgestellt hat. Auf seine Zärtlichkeiten habe sie
schnell reagiert. Etwa ein Jahr war das Verhältnis friedlich und glücklich.
Mit der Tatsache der vorhandenen Ehefrau hatte sie sich abgefunden. Aber
daß er neben ihr noch andere Verhältnisse unterhielt, das mußte sie
empören.
Anschließend an dieses Examen hat die Beschuldigte den Ärzten noch
ein Schriftstück überreicht, um klarzulegen, daß sie ein ganz normales Weib
sei, daß sie als Kind und junges Mädchen die gleiche Entwicklung

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genommen habe wie ihre Altersgenossinnen; nur in einem einzigen Falle
hätte sie zu einer Kollegin ganz besondere Sympathie gefaßt.
Ausführlich beschäftigt sich dieser Teil der Untersuchung mit den
scharfen Angriffen gegen die Behörden, von denen sie sich immer
ungerecht behandelt fühlt. Es scheint ganz aussichtslos, heißt es in dem
Gutachten, der Beschuldigten klar zu machen, daß die Behörden für sie erst
Interesse gewannen und gewinnen mußten, nachdem gewisse Tatbestände
gesetzt worden seien. Zwangsläufig wiederholen sich immer wieder diese
Beschuldigungen. Es sind schon gewissermaßen erstarrte Gedanken.
Dunkel sind ihre Aussagen, wenn sie von ihrer Enttäuschung spricht. Sie
läßt offen, welche sie damit meint, ob den Umstand, daß Herr Stülpnagel
sie in der Schwangerschaft im Stich gelassen oder daß er im Zuge des
Untersuchungsverfahrens ihre intimen Beziehungen preisgegeben.
Verzweiflung oder Rache werden als Motiv abgelehnt, bei einer Sache,
die, wie sie sagt, kein Motiv habe. Über den ersten Prozeß wollte sie unter
keinen Umständen sprechen.
Das sind zunächst die Bemerkungen über die Ergebnisse der
persönlichen Untersuchung. Nun lag den Professoren der psychiatrischen
Klinik zur Beurteilung der geistigen Persönlichkeit der Beschuldigten noch
ein überreiches Material vor. Zunächst wird festgestellt, daß der Vater der
Beschuldigten an Epilepsie mit Charakterveränderung litt und schließlich
an Gehirnerweichung starb. Milica hatte, wie ein Freund des Hauses,
Direktor Dr. Böck, und Berichte der Mutter angegeben, eine schwere
Kindheit hinter sich. Sie war oft krank, anscheinend vielbegabt, lerneifrig
und ehrgeizig. Außer Zweifel steht ihr guter Intellekt. Das Gutachten führt
auch als bemerkenswert an, daß die Beschuldigte nicht über ihren Kreis
hinausstrebt, sondern den bescheidenen Beruf einer Lehrerin ergriff, für den
sie besonders geeignet zu sein schien. Außerdem ist sie mit guten Gedichten
hervorgetreten, sie zeigt auch schriftstellerische Fähigkeiten, ist jedenfalls
produktiv.
Hingegen weist sie trotz ihrer Auffassungs- und Kombinationsgabe, ihrer
formellen sprachlichen Begabung, beweglichen Phantasie und Gewandtheit
des Ausdrucks in der Rede und in der Schrift grobe Lücken im
Bildungswesen auf. Und in der Kritik ist sie schwach.
Über das Maß einer Verstandesbegabung kann man schwer durch ein
Examen ins klare kommen. Eine noch heiklere Aufgabe ist es jedoch, über
das Innere, den Kern der Persönlichkeit, eine gutachtliche Äußerung

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abzugeben. Das hängt ja auch meistens, nebst der Subjektivität des
Urteilenden von der Mentalität der Auskunftspersonen ab. Sie wird von
dem einen als unheimliches Wesen angesehen, mit Scheu und Abneigung
betrachtet, man schildert sie als kalt, rücksichtslos, ohne Moral und
Dankbarkeit, egoistisch, voll Berechnung, boshaft, wenig wahrheitsliebend,
als einen häßlichen Charakter. Aber sie macht ihren Weg, tritt einen Beruf
an, wird andererseits als ausgezeichnete Lehrerin beschrieben, die bei ihren
Schülerinnen beliebt war, im Umgang taktvoll, zurückhaltend,
liebenswürdig, hilfsbereit und uneigennützig. Sie hat Freunde, Freundinnen
und Förderung gefunden, war durch Jahre vertraute Hausgenossin in einer
gutbürgerlichen Familie. Trotz einer ihr zugeschriebenen angeblichen
Verlogenheit hat sie an kein Hochstaplerleben gedacht, niemand hat ihr eine
Handlung gegen das Eigentum oder auch nur großen Eigennutz zugemutet.
Trotz aller Freiheit des Benehmens wahrte sie ihre Geschlechtsehre.
Gefühlskälte fällt wohl allen Ärzten an ihr auf. Am wenigsten läßt sich vom
Standpunkt des Seelenarztes über das Wollen und Streben eines Menschen
aussagen. Seitdem sie zum erstenmal unter psychiatrische Beobachtung
kam, taucht bezüglich ihrer Person die Hysterie auf. Vielfach wird als
Grundlage, zumindest als auslösend für hysterische Reaktionen, eine
Störung des Trieblebens gefordert. Sicheres läßt sich hier nun nicht
angeben. Als sie ihr Verhältnis begann, war sie 26 Jahre alt geworden; sie
hatte bei ihrer bedenkenlosen Auffassung, ihrem umgänglichen Wesen
gewiß schon früher und leichter Gelegenheit gehabt, dazu mit einem
Manne, der ihr an Jahren näher gestanden. Das Gutachten meint, daß trotz
des normalen Eindrucks, den Herr Stülpnagel von ihr empfangen, mit der
Möglichkeit immerhin zu rechnen sei, daß Abweichungen in ihrem
Triebleben bestanden haben, vielleicht auch noch bestehen.
Die Gutachter haben sich trotz des Widerstrebens der Angeklagten, über
den ersten Fall zu sprechen, natürlich doch auch mit dem Vorakt
beschäftigt, um festzustellen, ob außer den Anomalien des
Geschlechtslebens vielleicht noch andere abnorme Triebrichtungen in
Betracht kommen könnten. Die Wiederholung des gleichen Delikts, das die
Gutachter schon vor dem Geständnis der Beschuldigten als erwiesen
annahmen, läßt die Frage eines triebhaften Vorgehens um so eher bejahen,
je mehr man Handlungen gleicher Art sich wiederholen sieht, während
normale, verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Zu den
Motiven bemerken die Gutachter bezüglich des ersten Falles: Da die

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Beschuldigte nur mit Herrn Landesschulinspektor gut stand, wurde damals
von den Gutachtern und der Anklagebehörde Eifersucht und das Bestreben
wahrgenommen, an Stelle der Gattin zu treten. Gewiß eine mögliche
Kombination, aber nicht die einzige, es kann auch einen anderen Anlaß
gegeben haben, zu einer Handlung des Affekts, den Wunsch, sich zu rächen.
In dem neuen Prozeßfall brachte die Beschuldigte als Erklärung für ihre
Handlung ihre Schwangerschaft, beendet durch eine spontane Fehlgeburt,
vor. Das reicht aber nicht aus, eine höhergradige, seelische Störung zu
beweisen, und für eine Geistesstörung fehlt jeder Anhaltspunkt. Es ist
natürlich, heißt es im Gutachten, nicht zu erfahren, wann die Beschuldigte
den Gedanken zur Tat gefaßt hat. Jedenfalls hat sie ein Geschäft ausfindig
gemacht, wo man Bleiweiß und Staubzucker zugleich kaufen kann. Der
Aufbau dieser Verantwortung ist gewiß eher vor als nach der Tat konzipiert
worden.
Damit kommen wir zur Frage über die Echtheit der Liebe der
Angeklagten. Ganz abgesehen von der Skepsis, mit welcher man jede ihrer
Äußerungen entgegenzunehmen lernen mußte: Wer kennt die Frauen?
Gerade bei hysterisch veranlagten beobachten wir Ärzte ganz regelmäßig
das Durcheinanderspielen echter und falscher Gefühlsausbrüche,
unvereinbare Widersprüche und doch auch Sinn und Zweck, selbst auf der
Höhe der Leidenschaft. Durch die Aufnahme einer intimen Beziehung mit
Stülpnagel konnte sie vielleicht einen Einfluß auf den Mann erwarten, den
sie sonst nicht gehabt hat. Aber auch die andere Möglichkeit soll
berücksichtigt werden: daß sie Herrn Stülpnagel wirklich liebte. Mit der
Tatsache der Ehegattin hatte sie sich, wie schon gesagt, von Anfang an
abgefunden. Als aber die Beschuldigte, ihrer Darstellung nach, sehen
mußte, daß ihre Reize, ihre Hingabe dem Mann nicht genügen, daß ihr
Erster, den sie auch für ihren Einzigen nehmen wollte, sie betrog,
begründete das gewiß eine Leidenschaftlichkeit, die sich in gewaltsamer
oder hysterischer Form entladen konnte, gerade bei hysterischen Frauen
beides so gern kombiniert. Bei der Reizbarkeit, der in Worten sofort
aufflammenden Feindseligkeit, wenn ihr Selbstbewußtsein oder
Selbstgefühl auch nur im mindesten verletzt wird, ist es wahrscheinlicher
anzunehmen, die Beschuldigte hätte ihrer schweren Enttäuschung, ihrer
verletzten Frauenehre, ihrer Eifersucht gemäß sich Luft gemacht, als an die
andere Annahme, die Beschuldigte hätte, kalt überlegend, die Ehegattin
Stülpnagels aus dem Wege räumen wollen, sei es auch um den Preis

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weiterer Opfer. Daß die Beschuldigte selbst sich gesundheitlich mindestens
gefährdete, spricht auch eher für eine hysterische Affekthandlung.
Wenn ein gereiztes und rachsüchtiges Weib einen lebensgefährlichen
Angriff unternimmt, ist das eine Affekthandlung, ein Verbrechen. Zum Gift
wird selten Zuflucht genommen. Deshalb kann aber die Wahl gerade dieses
Mittels nicht zur Diagnose Geisteskrankheit ausreichen.
Das Gutachten äußert sich nun über die Frage der Affekthandlung. Man
könnte sich vorstellen: Die Beschuldigte hat im Affekt zum Gift gegriffen,
um Herrn Stülpnagel ihr Leiden entgelten zu lassen, ihn und seinen Kreis.
Hingegen meint das Gutachten: Das Fassen des Entschlusses vom ersten
Auftauchen des Gedankens, der, verworfen, doch immer wieder kehrt, ein
innerer Kampf gegen Bedenken und Hemmungen, die Vorbereitung und
schließlich die Durchführung der Handlung sind aber, wenn ein
Giftverbrechen angenommen wird, nicht plötzlich, nicht in Affekthöhe,
nicht zu einer Zeit eingeengten Bewußtseins erfolgt.
Das Gutachten setzt sich dann mit einer Ansicht des in der Familie
verkehrenden Psychiaters Dr. Böck auseinander, der von einer Moral
insanity bei Milica gesprochen hat. Das Gutachten möchte nicht, daß die
Charakterzüge und Handlungen, die Milica aufweist, zu dieser Krankheit
gestempelt werden. Auch die behauptete Gemeingefährlichkeit der
Angeklagten ist zu bezweifeln. Auf die Jahre fruchtbringender, beruflicher
Tätigkeit, im allgemeinen klagloser, ja belobter Führung wurde bereits
hingewiesen.
Sohin faßt die medizinische Fakultät ihr Gutachten dahin zusammen:
1. Milica V. ist nicht geisteskrank, bietet aber Zeichen von
Charakterentartung, ein Mißverhältnis zwischen ihrer geistigen
Leistungsfähigkeit und ihrem sittlichen Empfinden.
2. Sie war zur kritischen Zeit körperlich leidend, heruntergekommen,
stand unter dem Einfluß von schweren Affekten. Eine Trübung oder
Aufhebung des Bewußtseins ist jedoch für keine ihrer Handlungen
Voraussetzung oder beweisbar.
3. Es liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten
um triebhafte Momente handelt. Die von ihr im ersten wie im
gegenwärtigen Strafverfahren gewählte Art der Verteidigung, sowie alles,
was sie zu Protokoll gegeben hat, gestattet darüber keine Feststellung.
Das Beweisverfahren wird hierauf geschlossen.

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Am nächsten Verhandlungstage wurden nach längerer Beratung die
Schuldfragen, die den Geschworenen vorgelegt werden sollten, wie folgt
formuliert:
Erste Hauptfrage: Ist die Angeklagte schuldig, im Mai und Juni 1922 in
der Absicht, Dorothea Stülpnagel und deren Söhne zu töten, durch
Beimengen von Bleiweiß in eine Anzahl Lebensmittelpakete, die für den
Haushalt Stülpnagel bestimmt waren, zur wirklichen Ausführung führende
Handlung unternommen zu haben, wobei die Vollbringung des Verbrechens
nur wegen Unvermögens, eventuell wegen Zwischenkunft eines fremden
Hindernisses, beziehungsweise durch Zufall unterblieb?
Zweite Frage (für den Fall der Bejahung der ersten Frage): Ist der Mord
tückischerweise versucht worden?
Dritte Frage (Eventualfrage): Ist die Angeklagte schuldig, durch eine aus
Bosheit unternommene Handlung eine Gefahr für das Leben, die
Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt zu
haben?
Vierte Frage: Ist wirklich eine Gefahr für die körperliche Sicherheit
entstanden?
Fünfte Frage (für den Fall der Bejahung der ersten und dritten Frage):
Hat die Angeklagte gegen Dorothea und Ernst Stülpnagel senior und deren
Söhne nicht in der Absicht zu töten, aber doch in anderer feindseliger
Absicht so gehandelt, daß eine schwere Verletzung derselben erfolgte?
Sechste Frage (für den Fall der Bejahung der fünften Frage): War es die
Absicht der Täterin, daß eine schwere Verletzung erfolge?
Siebente Frage: Erfolgte eine Gesundheitsstörung von mindestens
dreißigtägiger Dauer, wobei Dorothea Stülpnagel auch eine
Berufsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen erlitt?
Achte Frage: Ist die Tat in tückischer Weise erfolgt?
Neunte Frage (als Zusatzfrage zur ersten, dritten und fünften): Wurde die
Tat in einer Sinnesverwirrung begangen, in der sich die Täterin ihrer
Handlung nicht bewußt war?
Der Vorsitzende fügt noch hinzu, daß die fünfte Frage der Verantwortung
der Angeklagten entspräche.
Es folgt nun die Rede des Staatsanwalts.

Hoher Gerichtshof! Meine Frauen und Herren auf der
Geschworenenbank!

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Eine Zeitung hat im Verlaufe des Prozesses geschrieben, der Staatsanwalt
halte sich vorläufig im Hintergrunde, er werde die großen Worte erst im
Plaidoyer vorbringen; damit ja kein Mißverständnis obwaltet: ich will keine
großen Worte gebrauchen. Alle großen Worte sind ein bißchen hohl. Ich
will in voller Ruhe und Sachlichkeit, wie sie ungefähr einem Richter
geziemt, meinen Standpunkt vertreten. Im Laufe des Verfahrens ist, wie Sie
wohl gemerkt haben, nicht alles so gegangen, wie es in einem richtigen
Schwurgerichtsverfahren vor sich geht. Lassen Sie um Himmelswillen,
verehrte Geschworene, die Idee des Rechtes nicht Schaden leiden durch den
Schaden, den die Form des Rechtes hier genommen hat. Die
Sachverständigen haben festgestellt, daß in 15 Lebensmittelpaketen
Bleiweiß gefunden worden ist, es waren noch 502 Gramm Bleiweiß
drinnen, als die Pakete beschlagnahmt wurden. Es muß also eine größere
Menge Bleiweiß hinein getan worden sein, ungefähr drei Viertel
Kilogramm.
Sehen Sie davon ab, daß die gewesene Fürstin V. hier sitzt, übertragen
Sie den Fall in irgendein Bauernhaus, und nehmen Sie an, daß eine
Bauerndirne das Bleiweiß in die Lebensmittel hineinpraktiziert hat. Sie
hören, daß der Tat der Bauerndirne eine ganze Reihe von Szenen zwischen
ihr und dem Bauern vorhergegangen ist, bei denen es sich immer wieder
darum gehandelt hat: Ich will nicht deine Mätresse sein – M. V. hat ein
etwas deutlicheres Wort gebraucht – ich will Bäuerin sein. Sie hören, daß
der Bauer zu Mittag nicht aus der gemeinsamen Schüssel gegessen hat, und
Sie hören, daß im Dienste bei ihr schon einmal solche Dinge vorgefallen
sind, und daß die erste Bäuerin nur durch ein Wunder einem dreimaligen
Versuche, mit Arsenik und Phosphor ums Leben gebracht zu werden,
entgangen ist. Es ist kein Zweifel, diese Bauerndirne ist eine Mörderin, sie
wollte sich an den Platz der Bäuerin setzen.
Die Angeklagte wollte hier nicht den Gedanken aufkommen lassen, daß
sie eines jener Wesen sei, die man mit diesem gesunden, klaren Argument
einfach verurteilt.
Sie hat es verstanden, um ihre Person einen gewissen Nimbus zu
verbreiten und damit hat sie auch hier operiert. Sie geberdete sich unnahbar,
trat wie eine Fürstin auf, und zeigte damit von allem Anfang an die Rolle,
die sie hier zu spielen gedachte. Das große Publikum unterliegt sehr leicht
den Einflüssen solcher Äußerlichkeiten. Ich erinnere nur an das Beispiel
eines Breitwieser (gefährlicher Mörder und Räuber), wo das Urteil der

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Menge getrübt war, weil er es verstanden hat, sich mit einem Nimbus zu
umgeben. Die Angeklagte hat von Anfang an hier Theater gespielt. Ihre
Verantwortung lag nicht darin, was sie gesagt hat, sondern wie sie es gesagt
hat. Im Fakultätsgutachten ist (am Schluß) diese Seite ihres Wesens klar
gekennzeichnet. Da heißt es, daß M. V. die Prozeßlage verzweifelnd
beurteile, das heißt, sie glaubt, daß sie verurteilt werden wird. Und diese
Person tritt hier mit Allüren auf, kommandiert, begehrt auf, schafft dem
Vorsitzenden an, was er zu tun hat, greift in die Verhandlung ein, als ob sie
sie leiten würde. Das ist Theaterspiel einer Person, die mit ein bißchen
Galgenhumor, aber auch gewiß mit einer angeborenen Frechheit auftreten
will. (Bei diesen Worten fährt die V. auf, als ob sie etwas sagen wollte, setzt
sich aber auf einen Wink ihres Verteidigers wieder nieder.) Sie betrieb hier
Milieumalerei, sprach von den Entbehrungen der Haft, von Hunger und
Kälte, aber die große Pose, mit der sie alles vortrug, erwies sich als
Schauspielerei, als der furchtbar magere Sachverhalt (hier verspricht sich
der Staatsanwalt psychoanalytisch: denn die V. war wirklich nur Haut und
Bein) bekannt wurde. Sie sprach auch von ihrem ungeheuer empfindlichen
Schamgefühl, das ihr nicht erlaubt, vor der breiten Öffentlichkeit das Innere
ihrer Seele zu enthüllen. Aber aus den Berichten des Gefängnispersonals
habe ich erfahren, wie es um dieses Schamgefühl bestellt ist. Sie gebraucht
geradezu unqualifizierbare Schimpfworte, wie ich sie in meiner 25jährigen
Praxis mit einem Publikum minderer Sorte noch nicht gehört habe.
Schauspielerei ist auch der Hinweis auf ihre politische Überzeugung, denn
in ihren Gedichten trieft es geradezu von der entgegengesetzten politischen
Richtung, dynastischem Gefühl usw.
Man kann ruhig behaupten, daß sie auf die Urteilslosigkeit der Menge
spekuliert. Sie ist Giftmischerin. Die Verteidigung wird Sie, meine
Geschworenen, auf das Wort Hysterie verweisen. Das hysterische Wesen
der Angeklagten ist ihr Verteidigungsmittel, das sie geschickt zu benützen
versteht. Die Verteidigung rühmt auch ihre persönlichen Eigenschaften,
nennt sie taktvoll, klug, vornehm, ich sage einfach, sie ist eine
Giftmischerin. Das scheinen Gegensätze zu sein, die sich nicht miteinander
vertragen. Aber wenn man in der Geschichte der Giftmorde nachblättert, so
wird man finden, daß sich unter den Giftmischern Personen von hohem
Rang und Intelligenz befinden.
Nun will ich etwas, bevor ich auf ihre Beziehungen zu Stülpnagel
eingehe, über ihre Glaubwürdigkeit sagen. Selten ist eine solche Unsumme

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von Lügen, Verdächtigungen, Verleumdungen von einem Beschuldigten
zusammengetragen worden. Auch ihre Verantwortung, schließlich das
Märchen mit dem Traumzustand, ist ein Hohlgespinst. Nur glatte
Berechnung hat sie dazu gebracht, sich mit Stülpnagel einzulassen, und es
ist zu bezweifeln, daß nach anderthalb Jahren Verkehr sich diese Liebe in
einer so folgenschweren Eifersuchtsszene auflehnen sollte. Nehmen Sie an,
eine Frau würde durch einen Mann in einen derartigen Konflikt geraten,
daß sie glaubt, ihm unbedingt etwas antun zu müssen, was ja vorkommt. Sie
wird sich aber dann ganz anders verhalten, als es die Angeklagte nach jener
Szene mit Stülpnagel getan hat. Sie haben sich noch einmal und mehrmals
miteinander amüsiert. Sieht das nach jenem Seelenzustand aus, wie ihn die
Angeklagte schildert? Ich glaube nicht.
Aber wenn wir alle diese Lügen und Behauptungen außer Acht lassen, so
ergibt sich aus dem, was übrig bleibt, zusammen ein logisches Bild des
ganzen, aus dem die ganze Absicht klar hervorgeht. Die Angeklagte hat
behauptet, daß sie ihn, Stülpnagel, treffen wollte. Er war aber mittags nie
zuhause und hat Sonntags meist Partien gemacht, so daß er also von den
vergifteten Lebensmitteln am wenigsten genossen hat. Nein, diese
Behauptung muß falsch sein, weil sie zu stark durch die Tatsachen
widerlegt wird. Sie hat ihn ja auch in der kritischen Zeit gedrängt, wie der
Zeuge Rößler bestätigt hat, früher wegzufahren, auf Urlaub zu gehen. Die
Tat muß vorbereitet, vorbedacht gewesen sein. Es muß ein Plan bestanden
haben. Auch das Fakultätsgutachten spricht von einer Vorbereitung der Tat.
Die Angeklagte muß genau gewußt haben, in welcher Drogerie man
Bleiweiß bekommen kann, und hat es sich auch dorther verschafft.
Sie hat auch Kenntnis der Wirkungen des Bleiweißes gehabt. Das geht
aus einem bezeichnenden Detail hervor, daß sie nämlich einmal spöttisch
bemerkte, daß eine Bleiweißvergiftung, allerdings nur für eine kurze Zeit,
die sinnliche Erregung steigert!
Daß sie eine Menge von 600-700 Gramm in die Lebensmittel hineintat,
beweist, daß sie keinen Unfall, sondern einen Mord ausführen wollte. Sie
hat es darauf angelegt, daß die Frau Stülpnagel selbst die Speisen bereitet
hat, an denen sie zugrunde gehen sollte. Das nennt man Tücke.
Man muß Vorsatz und Motivierung voneinander scheiden. Motiviert war
die Handlung durch den Gedanken, daß Frau Stülpnagel sterben müsse,
damit Ernst St. Witwer werden und sie heiraten könne. Der Vorsatz ging
auch dahin, die Buben mitzunehmen –, um einen Unfall vorzutäuschen.

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Wenn auf die Unbeholfenheit des Mittels hingewiesen wird, so muß man
bedenken, daß M. V. im Jahre 1918 wegen dreier schwerer
Giftmord(versuch!)fälle in Untersuchung war und daher äußerste Vorsicht
anwenden mußte. Daß sie sich um den erkrankten Mann bemüht hat, ist
eine bei allen großen Giftmischerinnen und Giftmischern wiederkehrende
Erscheinung und hat mit der Durchführung des Verbrechens nichts zu tun.
(Im Gegenteil, es ist, wie er ja selbst zugibt, typisch und außerordentlich
wichtig. Giftmord ist eben nicht Raubmord, sondern ein weißes Verbrechen
und dabei – ein Verbrechen für Frauen. Das bezeugt schon der geniale
Pitaval.) Daß sie sich selbst der Gefahr ausgesetzt hat, beweist, wie
hartnäckig ihr Plan war, denn man setzt sich nicht einer schweren Gefahr
aus, wenn man nichts Hohes will. (Daß es sich für die Angeklagte um nichts
Hohes handelte, bewies der Verlauf der Aussagen und die Art der Beweise.)
Wenn sie vielleicht am 3. Juli tatsächlich den Auftrag gegeben hat, die
Lebensmittel zu beseitigen, so war das kein Rücktritt vom Versuch, sondern
die Konsequenz des Planes, um die Person nicht zu gefährden, um
derentwillen der Mord hätte vollbracht werden sollen.
Der Staatsanwalt wendet sich nun gegen Stülpnagel, den er mit einem
Strafverfahren bedroht. Sodann streift er die Frage der triebhaften
Handlung und meint, wenn auch im Gutachten die Vermutung
ausgesprochen sei, es handle sich um eine triebhafte Handlung, so sei damit
nicht gesagt, daß es sich um ein entschuldbares Verbrechen handle.
(Welchen Sinn soll aber dieser Trieb haben, wenn er nicht als
unwiderstehlicher oder kaum widerstehlicher Trieb gemeint ist?)
Auch die boshafte Gefährdung einer ganzen Reihe von unbekannten
Personen sei durch die Handlung der Angeklagten gegeben gewesen
(tatsächlich sind bei allen großen Giftmördern auch eine Menge
unbekannter Personen Opfer), deshalb habe er diese Frage gestellt, aber er
hoffe, daß die Geschworenen zu dieser Eventualfrage gar nicht kommen,
sondern die Angeklagte wegen des versuchten Meuchelmordes schuldig
sprechen werden.
Der Verteidiger Dr. Hermann Kraszna führt aus:

Meine Herren Geschworenen!

Sie haben sich mit einem Falle von außerordentlicher Schwierigkeit zu
beschäftigen, mit einem Mammutfall. Zwei hochgelehrte Herren

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Berufspsychiater haben sich mit der Angeklagten vier Monate hindurch
beschäftigt und sind gegeneinander in Kämpferstellung getreten, sie
konnten sich nicht einigen. Daraufhin habe ich das Oberlandesgericht
gebeten, ein Fakultäts-Gutachten einzuholen. Und auch die Fakultät hat in
ihrem Gutachten auf die besonderen Schwierigkeiten des vorliegenden
Problems hingewiesen. Diese Schwierigkeit ist evident. Das hat niemand
besser bekundet, als der Herr Staatsanwalt in einer derart drastischen Weise,
wie noch nie im Gerichtssaal es geschehen, er ist völlig verwirrt geworden
und hat den Boden unter den Füßen verloren. Die Anklage, die er im April
erhob, ist ihm zerstört worden. Damals schrieb er: Milica Vukobrankovics
hat dieses Attentat gemacht aus Liebe zu Stülpnagel, um seine Familie
auszurotten und um an Stelle seiner Gattin seine Ehefrau zu werden. In der
zweiten Anklage sagt er, sie habe aus Rache gehandelt. Und heute wieder
sagt er, sie hat es aus Liebe getan, weil sie Herrn Stülpnagel heiraten wollte.
Aus diesem wiederholten Wechsel der Anklage ist zu sehen, daß der
Staatsanwalt hin- und herschwankt. Er kennt sich angesichts dieser
Persönlichkeit nicht aus, was ich ihm nicht verdenke, weil die Angeklagte
eine hieroglyphe Persönlichkeit ist, die man nicht leicht entziffern kann.
Das Um und Auf der staatsanwaltschaftlichen Lösung ist: Hier eine
Giftmischerin – vernichte sie! Da war im Jahre 1917 ein Glas Limonade,
das der Frau Piffl gereicht wurde, es wurde ihr schlecht, aber es geschah ihr
nichts. Ein zweites Mal war es eine Mehlspeise mit Powidl (Pflaumenmus),
in der Arsen war. Und als die Mitglieder der Familie Piffl davon aßen, da
war diese Mehlspeise von einem ätzenden Geschmack, und alle hörten auf
zu essen. Das Arsen der Milica Vukobrankovics hatte einen ätzenden
Geschmack. Dann kam eine Phosphorpille dazu, so groß, daß man sie mit
freiem Auge entdecken konnte. Nun haben wir die Bleiweißvergiftungen
und wir haben gesehen, daß die Toten der Vukobrankovics alle leben. Wo
ist da die Fehlerquelle der Giftmischerei, daß sie nicht töten kann? Ein
Mörder geht kalt und berechnend zu Werke. Er handelt wie ein
Mathematiker. Wo ist diese Zielsicherheit der Vukobrankovics? In dem
vielzitierten Buch über Psychologie des Giftmordes wird von Gestalten
erzählt, wie von der Madame Brinvillier, die ganze Regimenter zu Fall
gebracht hat. (Das ist nicht richtig.) Das war alles Berechnung. Sie bediente
sich solcher Mittel, die zum Ziele führen. Die Vukobrankovics kann
niemanden töten. Wo ist das Geheimnis? Ist die Hand zu schwach, oder
versagt das Gift bei ihr gerade? Und bei der Betrachtung dieser Frage

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kommen wir zur Erörterung der Persönlichkeit der Angeklagten, aus der
hervorgehen wird, daß es sich nicht um Zufälle handelt, an die ich nicht
glaube. Ich glaube vielmehr an eine Weltseele und daran, daß dieses
Mädchen ein kranker Splitter davon ist.
Der Verteidiger spricht dann von den gerechten, hilfsbereiten,
menschenfreundlichen Charakterzügen der Angeklagten, die eine Person
untadeligen Wesens, nicht streberisch, aber diensteifrig zu nennen ist. Und
da will man, sagt der Anwalt, das Bild verbittern, indem man anführt, daß
sie während der Haft ganz anders gewesen. Wer kann es ermessen, wie die
Haft auf den oder jenen wirkt? Will man ihr das zum Vorwurf machen? Wie
kommt es nun, daß dieses Mädchen, das berufen war, an erster Stelle zu
wirken, zum zweitenmal vor das Schwurgericht kommt? Auch den
Psychiatern war dieses Rätsel nicht klar geworden. Aber das Gutachten
stößt doch ein Fenster auf. Im dritten Absatz heißt es: Es liegen Gründe vor,
zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten um triebhafte Momente
handelt. Und dann heißt es weiter: Die Frage eines triebhaften Vorgehens
wird um so eher zu bejahen sein, je mehr Handlungen in gleicher Art sich
wiederholen, während normale, verständliche und nachfühlbare Motive
vermißt werden. Scheinbar ausreichende Motivierung schließt freilich das
nicht aus, was wir Ärzte einen Impuls nennen. Es muß etwas nicht in
Ordnung sein. Aber der Triebmensch denkt nicht, rechnet nicht, wägt nicht
und mißt nicht. Und Milica Vukobrankovics ist eine solche Person, die in
gewissen Zeiten nicht normal denken und nicht normal fühlen kann, und die
von ihren Trieben übermannt wird.
Verteidiger schließt: In Wirklichkeit liegt eine schwere Körperverletzung
vor. Ich bitte daher diese Frage, aber auch die Frage auf Sinnesverwirrung
zu bejahen. Verderben Sie nicht diese Person voll Fähigkeit und Talent,
lassen Sie diese Friedlose in Frieden ziehen.
Nach einer Beratung von einer und einer halben Stunde erscheinen die
Geschworenen im Saale, um das Urteil zu verkünden.
Die erste Frage auf versuchten meuchlerischen Giftmord wurde mit
zwölf Stimmen verneint.
Die Zusatzfrage auf Tücke entfiel.
Die dritte Frage, ob die Angeklagte aus Bosheit eine Handlung
unternommen habe, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die
körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt habe, wurde verneint
mit sechs gegen sechs Stimmen.

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Die vierte Frage entfiel infolgedessen.
Die fünfte Frage (die der Verantwortung der Angeklagten entsprach)
dahingehend, daß die V. gegen Dorothea und Ernst Stülpnagel senior in
feindseliger Absicht, auf solche Art gehandelt habe, daß daraus eine
schwere Verletzung erfolgte, wurde mit zwölf Stimmen bejaht.
Die Zusatzfrage, ob die Absicht der Täterin auf einen schweren Erfolg
vorlag, wurde mit sechs gegen sechs Stimmen verneint.
Die Frage nach der dreißigtägigen Gesundheitsstörung wurde einstimmig
bejaht.
Die Frage, ob der Angriff in tückischer Weise erfolgte, wurde mit sechs
Nein gegen sechs Ja verneint.
Die letzte Frage auf Sinnesverwirrung wurde einstimmig verneint.
Als erschwerend wurde bei der Strafbemessung die Mehrzahl der Opfer
angenommen, die große weitere Gefahr für andere Opfer, die besonderen
Schmerzen der Betroffenen, die Verübung durch Gift. Ferner die hohe
Vorstrafe, die noch nicht weit zurückliegt.
Als mildernd wurde angenommen das Geständnis, das jedoch erst nach
hartnäckigem und langem Bemühen, die Wahrheit zu verwischen, abgelegt
wurde, ferner die erbliche Belastung, die jedenfalls eine gewisse
Verminderung der Hemmungen herbeigeführt hat, die Begehung der Tat
unter dem Einfluß von Affekten und die Gutmachung bezüglich der
Stadtherr (der Bedienerin).
Das Urteil lautete auf dreieinhalb Jahre schweren Kerkers, verschärft mit
einem harten Lager vierteljährlich. Die Dauer der Untersuchungshaft vom
28. Juni 1922 bis 15. Dezember 1923 wurde angerechnet. Die Verurteilung
erfolgte wegen schwerer körperlicher Beschädigung.
Der Verteidiger: Gegen diese Strafe (die von dem Berufsrichter bemessen
worden war), die eine Demonstration gegen das Geschworenenverdikt ist,
melde ich Berufung an.
Die Angeklagte nahm das Urteil ohne Zeichen von Erregung auf.
Die Geschworenen waren: ein Galvaniseur, ein Bankbeamter, zwei
Kaufleute, eine Verkäuferin, ein Schriftsteller (Obmann), eine
Schriftstellerin, ein Schlosser, ein Landmann, ein pensionierter Oberförster,
ein Beamter der Bezirkskrankenkasse, ein Buchdrucker und ein Schneider.
Wir lassen nun einige Berichte der Presse folgen, denen sich eine
Würdigung des Buches der V., betitelt „Weiberzelle 321“ anschließen wird.

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Der Wiener Feuilletonist Karl Marilaun bringt in einem Aufsatze
folgende Analyse der S.
„Man sucht im hochgetragenen, eigenwillig und eigenartig profilierten
Gesicht der Angeklagten nach einer Lösung des Rätsels. Und man glaubt in
diesem geschickt beherrschten und eisern kommandierten, tragisch, bösartig
und sentimental schauspielernden Gesicht einer gelernten Hysterikerin
etwas wie die Lösung des Rätsels zu finden: wenn die Züge der
Angeklagten in Augenblicken einer wirklichen, echten Abspannung
gewissermaßen aus den Fugen, in Unordnung geraten. Dann kommt für
halbe Sekunden das wahre Gesicht der V. zum Vorschein. Und das ist dann
das sonderbar geronnene, wesenlos fatale, verwischte und uferlose Gesicht
eines Menschen, dessen Intelligenz letzten Endes doch leer läuft[1]. Eines
Menschen, der so ziemlich alles zuwege bringen dürfte, was er sich
vorgenommen hat, aber im Grunde wahrscheinlich gar nicht weiß, was er
eigentlich will. Eine Hysterikerin und diesmal eine echte Hysterikerin. Eine
im tiefsten hoffnungslose, geprellte, einsame, niemanden begehrende und
nur irrtümlich begehrte Frau, die ein Genie sein müßte, um nicht ein
offenkundiges Malheur der Schöpfung zu sein. Die V. ist aber wahrhaftig
kein Genie, sie ist eine Intelligenz und ich versteige mich zu der
Behauptung: nur die sehr fatalen Grundzüge ihres Wesens verdunkeln
gewisse Anlagen zur Urschel. (Komische Alte.) Sie werden ja trotzdem
sichtbar. Z. B. wenn sie, deren messerscharfe Intelligenz ganz sonderbar zu
einem gebildeten Fräuleinpathos neigt, auffahrend sagt: ‚ich kann nicht
Fürstendienerin‘ sein, oder wenn sie ‚auf Fürstentitel keinen Wert legt‘, sich
für die Verhandlung aber doch eine ganze Anzahl melodramatischer
Hinweise auf erlauchte Abstammung von serbischen Heldenepen zurecht
gelegt hat ... An allem ist der Name schuld. Nein, die Laufbahn einer
städtischen Bürgerschullehrerin war nichts für sie. Schon im Pädagogium
war sie ‚der Stolz der Anstalt‘, intelligent, ehrgeizig, nicht auf den Mund
gefallen und außerdem heißt sie Milica. So wird man zum Hochstapeln
geboren (?!). So gerät man ans andere Ufer, wo nicht Menschen, sondern
Schemen wohnen. So sammelt es sich im Herzen an; spitznäsige
Selbstvergötterung, melodramatischer Hochmut, Verachtung des dummen
Bürgers, der auf den Mund gefallen ist ... Klugheit, Ehrgeiz, glühend kalter
Wille zur Karriere, zu irgendeiner Karriere. Aber diese Milica war vom
Schicksal ausersehen, kein Mensch, sondern eine Dame, keine Frau,

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sondern eine bei kleinen Bürgern angestellte und die kleinen Bürger
verachtende Gouvernante sein zu müssen.“

[1] So wirkt tatsächlich auch die Photographie der V., die ihrem Buche beigegeben ist.

Offenbar ist hier der Eindruck, den die V. auf widerstrebende Menschen
machte, gut wiedergegeben, und in manchen Charakterzügen ist sie gut
getroffen, aber das wesentliche, das einzig interessante, nämlich, was diese
V. von der spitznäsigen, verarmten, gouvernantenhaften Aristokratin
unterscheidet, und vor allem, was sie zu ihren paradoxen Taten gebracht
hat, kann der Feuilletonist nicht klarlegen. Die Abneigung macht ihn nicht
klarsichtiger als andere die Bezauberung, die an sich um so wirksamer
gewesen sein muß, als sie in diesem Falle versagt. Und gibt es einen
stärkeren Beweis für diese Ausstrahlung der V., als daß sie auch in dem
zweiten Prozeß nur wegen unwesentlicher Vergehen verurteilt, wegen des
Giftmordes eigentlich freigesprochen wird. Denn schwere körperliche
Beschädigung und Giftmordversuch sind nicht das gleiche.
Wesentlich tiefer geht ein anderer Schriftsteller. Er erfaßt das Wesen der
V. an vielen Stellen, er sieht das sehr charakteristische, trotzdem aber den
Richtern entgangene Spielen mit der Schuld, mit dem Gericht, ja mit der
Identität, was sie eben so gefährlich macht, und schließlich zeichnet er auch
die Wiener Umgebung, die den Ausgang des Prozesses mitbestimmt hat und
nicht das allein. Wir müssen in M. V. selbst ein Stück Wien und ein Stück
Balkan zugleich sehen. Es handelt sich um einen Artikel von Emil Kläger.
„Adeliger Umriß einer weiblichen Gestalt. Erst später das angestaunte
System einer verwirrend schleiernden Geistigkeit. Schöne Frauen auf der
unwirtlichen Sünderbank des Gerichtssaales ... Farbensprühend, seidig,
irisierend und irritierend, liegt ein Mantel erotischer Wirkungen um ihre
Schultern ... M. V. besitzt einen ungeheuren Reichtum an solch mysteriöser
Garderobe. Da geschah das Wunder, daß sie aus dem finstersten Schacht der
Ungekanntheit nur so hinaufflog zur Glorie der Berühmtheit des Tages.
Wien ist neugierig und galant. Wien hat in Mitteleuropa wohl den feinsten
Spürsinn für Sensation, naivste Schaulust und Erlebnisfreude. Es riß die
Augen auf, es bekam Beine, es hatte unbegrenzt Zeit. Unverdrossen stand
es halbe Tage auf der Straße, drückte sich mit kindlicher Geduld an das
große Gemäuer, von dem die Sensation umschlossen wurde, hübsch artig in
Doppelreihen, wenn es nicht kühn über ein Labyrinth von Treppen und

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Stiegen irrte, um plötzlich vor einem Gitter, einer Tür zu stehen, nur um
einen Blick zu tun in den Dunst eines Saales, in dem Mordgerüchte warten,
in dem sich die Silhouette dieser Frau abzeichnete. Kein Theater kann sich
solch tollen Zulaufs rühmen. Die erklärte Diva der Schaulust dieser Woche
war M. V. Sonderbar. Das Stück war eigentlich alt, stand schon einmal im
Repertoire der Justiz, vor fünf Jahren, bei allgemeiner Teilnahmslosigkeit ...
Nun muß es eingestanden sein. Dieses zweite Mal wurde eben Milica als
faszinierendes Weib entdeckt. Der einfache Sachverhalt läßt sich nicht
verschweigen. Ethik macht sauere Mienen, Rechtlichkeit ergrimmt, aber die
Massenempfindung ist nicht anders zu erklären, ohne sie zu verfälschen.
Moral hat keine Gewalt über die Sinne. M. V. fasziniert. Es ist nicht leicht,
auf den Grund ihres Wesens zu dringen, das ihr diese Macht gibt. Sie ist
allzu dicht verschleiert. Ihr Bild schimmert ferner. Vergeblich hat die
medizinische Fakultät ihre psychologischen Sonden angesetzt. Sie stach
dabei immer nur in Schleiergespinst, um am Ende die fast heiter anmutende
Schlußsentenz hinzuschreiben, ‚wer kennt die Frauen‘?
Eines aber ist sicher: Milica ist eine Herrennatur und wo sie steht, da
wächst sofort unsichtbar eine Bühne um sie herum. Sie braucht nur einfach
und ruhig dazustehen, und sofort wird um sie Platz. Ihre Stimme klingt und
schafft Raum. Der erste Eindruck ist durchaus nicht außerordentlich. Die
feine Gliederung des schlanken Körpers fällt wohl auf, das Kinn in dem
länglichen Gesicht, durchaus weiblich und doch merkwürdig energisch.
Doch hier ist keine eindeutige Schönheit, keine Lieblichkeit. Es ist nur
rassige, herbe Eigenart. Eine schmale, lange, nicht ganz regelmäßige Nase
senkt sich gar nicht streng harmonisch, die Lippen sind dünn, die Augen
lebhaft, von unbestimmter Farbe. Niemand möchte da gleich entzückt sein.
Auch wenn man die raffiniert über die Ohren herabgezogenen
Haarschwänze in die Betrachtung einbezieht, die da von glänzenden
Agraffen gehalten werden. Nein, es ist durchaus nichts, um die Ruhe zu
verlieren. (Daß sie, wie das erste Gutachten behauptet, an einer
Rückgratverkrümmung leidet, ist diesem wie allen anderen
Berichterstattern entgangen.) Da erhebt sich die V., Arme und Beine rühren
sich in fließender Bewegung von unvergleichlicher Anmut, der Kopf hebt
sich mit einfachem Stolz. Jetzt genießt man das Schauspiel einer
Geschmeidigkeit, wie sie an diesem musikgleichen Rhythmus nur die
großen Katzen bieten. Ihre Stimme klingt gesättigt von dunklem Schmelz,
nicht laut, aber von gedrungener Kraft. Sie greift fest zu und schmeichelt

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sich noch an den Hörer heran, nimmt gefangen. Und während des Klanges,
der auch das Geistige der Frau trägt und in den Saal versprüht, verwandelt
sie sich. Nun wird alles Herbe der Erscheinung unter dem Glanz der
Stimme erhöht. Man spürt das unterjochte, gesänftigte Männliche, das in
diesem feingliedrigen Weib lebt, ihr Intellekt, Willen gibt. Der Kontrast
zweigeschlechtlichen Wesens, zu einer Einheit vermählt, ist wohl der
hauptsächlichste Grund der Faszination. Die Dosierung von Mann und
Weib, von der Otto Weininger spricht, die einen prachtvollen Ausgleich in
ihr gefunden hat. Sie spricht mit brillanter Beredsamkeit, sie hat
überlegenen Witz, Dialektik, zieht scharfe Schlüsse, falsch, aber blendend.
Man betrachte die Stirne. Sie ist fein, vornehm und doch stark. Hinter ihr
sucht man das Geheimnis.
Endlich überwindet man Bild und Wirkung der Frau und findet dann den
Fall durchaus nicht so dunkel (?). Der geringste der Giftmord-Prozesse,
über den die Kriminalgeschichte berichtet, stellt den Leser vor ungleich
merkwürdigere Tatsachen. Wenn der Staatsanwalt Recht hätte, daß die V.
Giftmischerin ist, gewissermaßen ihrem inneren Berufe nach, dann wäre
weder ihr Äußeres, noch ihr trefflicher Leumund dazu im Gegensatz. Alle
großen Giftmischerinnen erfreuten sich der größten Schätzung, die meisten
waren schön. Von der Marquise de Brinvilliers berichtet der Chronist: ‚Ihr
Gesicht war rund und freundlich, von den regelmäßigsten Zügen. Sie wurde
besucht, bewundert und gefeiert, angebetet, als schon ein großer Teil ihres
Wandels bekannt war.‘ Nicht anders die große Zahl ihrer Nachfolgerinnen,
zu denen viele deutsche Verbrecherinnen gehören. Die meisten besaßen
delikate Kultur, waren gesellschaftlich gebildet, genossen den Ruf von
Herzensgüte. Sie verschafften sich eben außerordentlich viel Vertrauen. Alle
wurden spät entdeckt, schwer überführt ...
Slawische Naturinstinkte, prinzeßliches Herrenbewußtsein wird gedeckt
von einer Glasur, die unsere Pädagogik über ihr natürliches Wesen
gestrichen hat. Ihre Vorfahren waren nicht wählerisch in den Mitteln, wenn
es unerwünschte Konflikte zu lösen gab. Daheim herrscht Blutrache, auch
für enttäuschte Liebe (?). M. V. mußte in Wien ein Proletendasein fristen,
sie war eine Deklassierte (?!). Da mag eine innere Umstellung ihrer
Wunschträume erfolgt sein. Sie paßte sich gezwungen den Verhältnissen an,
die sie vorfand, wurde Lehrerin (übrigens ein Beruf, in dem man auch
herrscht, wenn auch nur über Kinder). Aber das Bedürfnis nach Macht hat
sie wohl nie verloren ... Sie war jemand, der sein eigenes Gewissen nicht

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fürchtet. Der Vorfall im Hause Piffl: kein versuchter Mord, es war nur ein
Spiel mit Gift um der Macht willen. Daß sie es mit Hilfe von Gift tat, ohne
den Erfolg eines Mordes herbeiführen zu wollen, ist seltsam, aber
charakteristisch. Viele Autoren, die sich mit der Psychologie von Menschen
befassen, die Gift ohne Mordabsicht anwenden, sind zur Überzeugung
gelangt, daß hier erotische Motive eine Rolle spielen können. Sie sind
wahrscheinlich der sadistischen ähnlich. Von der Marquise von Brinvilliers
ist sichergestellt, daß sie ihre Gesellschaftsdame, die sie vergötterte,
gelegentlich außer mit Bonbons auch mit ein bißchen Gift fütterte (?).
Beileibe nicht in Tötungsabsicht, sondern bloß, um ihr ein wenig Qualen zu
verursachen. Es schuf ihr erotische Sensationen und außerdem kokettierte
sie mit ihrer Macht. Wer Gift und das Vertrauen seiner Umgebung in seiner
Tasche fühlt, der darf den vermessenen Wahn genießen, gottähnlich über
das Leben beliebiger Leute zu herrschen. Er schneidet es lautlos ab, wenn
es ihm beliebt. Unsichtbar, unhörbar. Es findet kein Angriff auf das Opfer
statt, es kennt seinen Mörder nicht. Er tötet aus der Ferne usw. usw.“
Diese Gedankengänge sind zum Schluß schon ziemlich abwegig. Sie
treffen ganz gewiß an einzelnen Stellen wesentliches, aber der rationale
Gedanke, im Giftmord zeige sich ein (weiblicher, spezifischer) Wille zur
Macht, widerspricht der spielerischen, tändelnden, der „reinen Tat“ bis ins
paradoxe entfremdeten Seelenstimmung und Lebenshaltung, die alle
großen Giftmischer aufweisen.
In einer ganz anderen Richtung bewegt sich ein Artikel, der die
soziologische Bedeutung dieses und ähnlicher Fälle umschreibt und der die
sehr wichtige praktische Frage aufwirft, was solle mit diesen Menschen
geschehen? Die V. hat übrigens auch selbst diese Frage gestellt, freilich
nicht in dem luziden Intervall zwischen der ersten Rückkehr aus dem
Gefängnis und dem zweiten Delikt, sondern später, auf der Anklagebank.
Sie hat gesagt, ‚ich gehöre nicht her, vor das Gericht, sondern in ein
Sanatorium‘. Hier ist doch Sanatorium nur der milde, gesellschaftlich
gehobene Ausdruck für die Heilanstalt für Geisteskranke. Daß aber solch
eine Geisteskrankheit, deren bloße Erkennung und Bezeichnung schon
unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet, eine zum mindesten nicht
geringere Schwierigkeit der Heilung entgegensetzen wird, das ist völlig
klar.
Dies wußte auch die V. Daher ihr Haß gegen die Psychiater, der den
Berichterstattern des ersten Prozesses ebenso auffällt wie denen des

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zweiten. Sie hat spottend gesagt, die Psychiater des Gerichts erklären nur
einen Toten für krank. Aber der Satz wäre auch umgekehrt richtig: Wen die
Psychiater für krank erklären, ist für immer tot, das heißt, er wäre auf
immer in Detention zu halten, gleichgültig ob man diese Detention
Irrenhaus oder Kloster oder Sanatorium nennt. In diesem Sinne spricht sich
auch der folgende Artikel aus, der der „Neuen freien Presse“ entnommen
ist.
„Der Prozeß hat Wien aufgewühlt ... Solange es Menschen geben wird,
werden sie der Brunst nach dem Ereignis gehorchen, kein Philosoph wird
der Masse den elementaren Vorstoß wehren können, die Raserei hin zu den
Fechterspielen, ... der Mensch mit all seinem Anstrich von Kultur ist doch
organisch fühlend, dem Elementaren, dem Gewaltsamen zugeneigt, und
keine Intelligenz wird ausreichen, diese Tierheit seinem Wesen zu entziehen
... Kommt dazu noch das Flimmern, das Zweideutige dieser seltsamen
blassen und zarten Frau, die wie eine Hexe handelt, aber wie eine Dame
aussieht und wie eine geborene Rednerin zu sprechen weiß, so wird
verständlich, was auf den ersten Blick nichts anderes schien als die
phäakische Verschlampung, der Wiener oft genug anheimfallen. (Gemeint
ist offenbar das unbegreifliche Interesse der Wiener an dem Fall und das
Fehlen der moralischen Abwehr. Ging doch den Geschworenen des zweiten
Prozesses am letzten Tage ein Brief zu, worin stand, die einzige Lösung
wäre die, man solle ‚unser Königskind M. V. auf der Ringstraße
herumführen, krönen‘!) Der Schreiber des Artikels setzt seine
Ausführungen fort wie folgt: Wir wollen jedoch nicht über den Fall V.
sprechen, nur über die Strafe, die das Gericht verhängt hat. Hier ist ein
Mensch, der zum zweitenmal seiner derselben seelischen Einstellung zum
Opfer fällt ... niemand kann sich des Eindrucks erwehren, daß hie eine
spezifische Sucht, eine düstere Unterströmung, ein Unter-ich vorhanden ist,
um ein Wort von Freud zu verändern, etwas, was zwingend und mit
gewaltsamer Lockung den Lebensgang dieser Frau in Banden hält. (‚Ist
Trieb nicht Krankheit?‘ hatte die Mutter der V. gefragt.)
Es ist furchtbar leicht, wie der Staatsanwalt es getan, zu sagen:
Giftmischerin, steinigt sie! Ernster ist es jedoch, sich vor das Problem zu
stellen, wie schützt man die Gesellschaft vor solchen Unholden, wie tritt
man Wesen dieser besonderen seelischen Verkrüppelung entgegen, damit
nicht vielleicht in einem anderen Land, vielleicht in zwei, vielleicht in
anderthalb Jahren, von neuem das Spiel beginne und vielleicht dann

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endgültig zum Morde führe. (Man erinnert sich des Briefes der alten Frau
Konegen, der den gleichen Inhalt hatte. Es ist sonderbar: die Diagnose der
Krankheit Milica Vukobrankovics stellt ihre alte Mutter, die Therapie dieser
Krankheit oder wenigstens den Weg der Prophylaxe gibt eine andere alte
Frau an.) Wie schützt man diese M. V. und andere Verbrecher dieses
Schlages, wenn sie Verbrecher sind und nicht Kranke, deren Krankheit wir
noch nicht kennen, vor sich selber?
... Das bequemste ist natürlich der Paragraph, der juristische Schimmel.
Ein Mord war nicht vorhanden, denn die Menge des Giftes war zu gering,
und sie selber, die Giftmischerin, ist doch zurückgeschreckt vor den letzten
Konsequenzen. Folglich kann man ihr nicht die schwerste Strafe geben,
man kann sie aber auch nicht freisprechen, denn die Gerichtsärzte melden
keine Störung des Bewußtseins und die Fakultät behauptet dasselbe. Also
sagen wir nicht schwarz und nicht weiß, nennen sie nicht Mörderin, aber
geben sie doch ins Zuchthaus, lassen sie nicht triumphieren, aber führen
auch keinen Axtstoß, der sie für alle Zeiten zugrunde richtet.
Das ist so recht die Methode des juristischen Kleinbürgers. Sie sieht
vollkommen ab von dem ganzen Menschen und von der höchsten Aufgabe
des Richtertums, die immer darin bestehen muß, Verirrte zur rechten Bahn
zu leiten und (oder!) Gewähr zu schaffen gegen Wiederholung und
Verschlechterung. M. V. hat drei Jahre bekommen, anderthalb Jahre werden
ihr eingerechnet, und wenn sie in Einzelhaft verbleibt, kann sie sehr bald
wieder frei sein. Frei mit allen Härten, mit der immer steigenden
Verwirrung einer ohnehin zerrütteten Seele. Frei, aber ohne Stütze, ohne
Möglichkeit der Betätigung, ohne wirkliche und endgültige Gesundung.
Wer diese Frau während der Verhandlung vor sich gesehen hat, dieses
Aufzucken und Aufbegehren, diese herrische Sicherheit des Wortes, muß
den Eindruck empfangen, daß im Kern ihrer Seele ein Komplex von
unzerstörbarer Anmaßung und Menschenverachtung schlummert. Ein
lauerndes, losbrechendes Temperament, das jeder Schranke spottet. Glaubt
man ernstlich, daß dieses Jahr Kerker ein so tief verwurzeltes Übel heilen
werde, glaubt man mit diesem Jahr Kerker einem Giftherd beizukommen,
der nicht einmal berührt war durch zweijährige strenge Haft, der nicht
gereinigt war durch bitterste Erfahrung? (Auch die Begnadigung, die durch
objektive Gründe seitens der Behörden im Verlaufe der Vollstreckung des
ersten Urteiles nicht begründet war, ist ganz ohne Eindruck geblieben auf

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die Angeklagte. Eine Äußerung, die sich darauf bezieht, zitiere ich nachher
aus den Aufzeichnungen der M. V.)
Hier enthüllen sich, fährt der Referent fort, die ungeheuren Schwächen
unseres Strafsystems. Das Oberflächliche und Nichtige des
Symptomekurierens. In Amerika würde sicher die Form gefunden werden
zur bleibenden Überwachung und zur bleibenden Verbürgung schuldlosen
Lebens. (Man hat dies im Falle Henry Thaw versucht. Ob mit Erfolg, ist
sehr zu bezweifeln.) Es handelt sich um Pläne, derartige Verbrecher ohne
zeitliche Einschränkung aber in mildester Form in Gewahrsam zu halten, so
daß die Strafe nicht etwas mechanisches ist, eine kurze Cäsur im Laufe der
Verbrechen. Es müssen Mittel gefunden werden, um Grenzfälle zu
behandeln. Der Fall M. V. soll Anlaß bieten zu ernsten Gedanken über die
Mängel, die Lücken und Schwächen unseres Strafsystems. Dann wird die
rauschende Sensation ihren bleibenden Vorteil haben. Sonst war es eben ein
Film, der ein Menschenleben gekostet hat.

Das Buch der Milica Vukobrankovics.

Daß M. V. sich des öfteren schriftstellerisch betätigte, geht aus den beiden
Prozessen hervor. Es muß ihr das schriftliche Mitteilen eine innere
Notwendigkeit gewesen sein. In diesem Sinne ist auch ihr im Jahre 1924
erschienenes Buch „Weiberzelle 321“ interessant, das der Verlag R. Löwit
in Wien herausgegeben hat. Es ist ein Buch von 241 Seiten, bringt eine
Photographie der M. V. und ihren Namenszug. Das Inhaltsverzeichnis
enthält folgende Überschriften:

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1. Kapitel. Den Menschen, die guten Willens sind.
2. „ Im Namen des Gesetzes.
3. „ Im Polizeigefangenenhause.
4. „ Die Überstellung.
5. „ In der Gemeinschaftszelle des Landesgerichtes.
6. „ Die Einzelzelle.
Weder das Bild der V. noch der Text ihres Buches erklären auch nur im
mindesten den ungewöhnlichen Zauber, den die Persönlichkeit im
unmittelbaren Verkehr ausströmen mag. Wenn man die oft schwülstigen,
unecht philantropischen Schilderungen liest, findet man viel banales, selten
ein eigenes Wort, ein mehr oder weniger verschleiertes Bekenntnis. Diese
Stellen will ich auch zitieren. Der Stil ist journalistisch lebendig, bisweilen
lehrerhaft gespreizt, damenhaft süßlich, aber alles in allem doch interessant.
An ein Werk wie die Memoiren aus einem Totenhause von Dostojewski
darf man dabei auch im entferntesten nicht denken. Von Dämonie ist bei der
V. nirgends auch nur eine Spur. Geschrieben ist das Buch, das wohl vom
Verteidiger durchgesehen und zum Druck gebracht worden ist, in der langen
Untersuchungshaft vor dem zweiten Prozeß. Es beginnt folgendermaßen:
„Nicht für jene schreibe ich, die auf Sensationen ausgehen, die fremde
Skandalaffären brauchen, um das eigene Leben interessanter zu finden, –
wer Nervenkitzel braucht, der lege dieses Buch aus der Hand[2]. Wer aber
auch im verirrten, kranken, unglücklichen Mitmenschen den Menschen, den
Bruder sieht, wer die trübe Brille engherziger Moral abgelegt hat, wer
helfen, wer verstehen lernen will, für den sind diese Aufzeichnungen
geschrieben. Ich will versuchen, das äußere und innere Leben der
Gefangenen zu schildern.

[2] Sensationsgier und Sucht nach Nervenkitzel werden als Motive des Giftmordes bei der
Gesche Gottfried angeführt. Ob die V. hier im Unterbewußtsein aufrichtiger ist, als sie es
weiß?

Ist schon eine Psychologie der Gefangenen geschrieben worden? Meines
Wissens noch nicht. Ist es aber – allem Ignorantentum und Pharisäerstolz
zum Trotze – nicht wichtig, zu wissen, wie Menschen, die über von
Menschengehirnen erdachten und von Menschenherzen bestätigten
Gesetzen gestrauchelt, in von Menschen bewachten Kerker geworfen
werden, wie diese „Parias der Moral“ denken, fühlen, und leiden?“

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Auffällig ist die von vornherein aggressive Stimmung, die automatisch aus
jeder Situation sich ergebende „moralische“ Überhebung.
Über ihren eigenen Prozeß: „Ich war zweimal in Untersuchungshaft. Das
erste Mal in den Jahren 1918 und 19. Damals wurde ich von den
Geschworenen in der Hauptsache freigesprochen, jedoch wegen
Verleumdung verurteilt, nahm das Urteil nicht an, und wurde schließlich
von der Untersuchungszelle weg begnadigt und in Freiheit gesetzt.
Meine zweite Untersuchungshaft fällt in die Jahre 1922-23 und ist heute,
am 31. März 1923 nach achtmonatiger Dauer noch nicht zu Ende.
Dieses Buch hat nicht den Zweck, über meine Schuld und Unschuld zu
diskutieren. Meine persönlichsten Angelegenheiten sollen hier überhaupt
nicht berührt werden. Nur das, was von allem, was ich erlebte oder an
anderen beobachtend miterlebte, Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat
und allgemeines Interesse hat, will ich erzählen ...
Um die Diskretion, die ich mir auferlegen muß, nicht zu verletzen (wohl
auch, um sich selbst nicht zu belasten! Denn diese Aufzeichnungen konnten
vom Untersuchungsrichter gelesen werden und wurden es wahrscheinlich
auch, obwohl der Prozeß keinen Aufschluß darüber gibt) bin ich
gezwungen, manches, das ich selbst erlebte, als von anderen erlitten und
manches fremde Erlebnis als mein eigenes hinzustellen. (Für die letztere
Version findet sich im Buche kaum ein sicheres Beispiel. Es bestand dazu
auch nicht die geringste Notwendigkeit. Es ist bloß der Ausdruck der
Vorsicht, derselben dummschlauen Denkungsart, die die M. V. dazu
brachte, die Gifttöpfe in die Wohnung der Eheleute Piffl zu bringen, um
dadurch einen fremden Menschen zu belasten oder die raffinierte Methode,
sich das Bleiweiß von einem Drogisten zu verschaffen, der auch
Staubzucker führte.)
„Ort und Zeit,“ fährt die V. fort, „erscheinen dadurch verändert, nicht
aber die innere Wahrhaftigkeit dieser Zeilen. Denn vieles, was meine
Leidensgenossinnen erfahren und erdulden mußten, erschütterte mich so
sehr, als hätte ich es selbst erlebt. (Das kann doch unmöglich der Grund
sein, fremde Erlebnisse als die eigenen hinzustellen.)
Es ist selbstverständlich, daß unter den Umständen, unter denen diese
Blätter geschrieben sind, an die Wahrung einer auch nur menschlichen
Objektivität nicht immer gedacht werden kann. Hier ist alles nur vom
Standpunkt des Inhaftierten aus betrachtet und gewertet ... Ich gehe dabei
nicht von der Voraussetzung aus, daß diese Aufzeichnungen einmal in die

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Öffentlichkeit gelangen ... Ich möchte diese Blätter einem Menschen in die
Hand geben, der das wichtige und wesentliche daraus verwertet, ohne dabei
an die Verfasserin zu denken. Wenn die Bilder einer Welt, die ich hier als
ehrlicher und gewissenhafter Chronist aufzeichne, auch nur das Herz eines
Menschen zu fassen und zu erschüttern vermögen, der den Willen und die
Macht hat, Härten aus der Welt zu schaffen und zu lindern (wer sollte das
sein? der Verteidiger? der Untersuchungsrichter? Der Präsident der
Nationalversammlung, der die V. aus der ersten Haft heraus begnadigt hat,
ohne daß sie seiner gedenkt? Denn sie stellt es so hin, als hätte bloß ihr ‚ich
nehme das Urteil nicht an‘, ihre Freilassung bewirkt), dann ist ihr Zweck
erreicht und ich fühle mich für die Arbeit, der ich mich aus Interesse unter
den schwierigsten äußeren Verhältnissen unterzog, herrlich belohnt.“
Im zweiten Kapitel, das sie wie der gute Wiener Autor Wildgans mit den
pathetisch-banalen Worten: „Im Namen des Gesetzes“ betitelt, finden sich
folgende bemerkenswerte Stellen: „Die Leiden der Haft, der
Untersuchungshaft setzen stürmisch und mit einem Höhepunkt der Qual ein
– mit der Verhaftung selbst, die in den meisten Fällen überraschend kommt,
selbst für jene, die auf diesen Augenblick seit Monaten warten.“ Dieser
Gedanke wird einigemal an Beispielen erläutert und fast wörtlich noch
zweimal wiederholt. Er ist also nicht gleichgültig, sondern sehr wesentlich.
Ich zitiere hier aus dem außerordentlich wertvollen Buche von Dr. J.
Scholz über die Giftmörderin Gesche Gottfried, von der schon früher die
Rede war und der wir wichtige Aufschlüsse über die Metaphysik des
Giftmordes verdanken, eine Stelle, die sich auf das Warten auf die
Verhaftung bezieht. Der Giftmörder mordet nämlich nicht ins Blaue hinein,
er will den Schatten seiner Tat sehen. Er ist, und darin gleicht die V. sehr
ihrer größeren, teuflischeren Schwester Gesche Gottfried, auf der Suche
nach der Identität. Er drängt sich an das Opfer heran, auch wenn er das Gift
schon abgegeben hat und nichts mehr zu tun hat. Wie die Giftmörder nur
auf die Wirkung des Giftes warten, warten sie auch auf die Wirkung des
Giftmordes auf sich selbst, das ist: die Verhaftung und Untersuchung. Für
beides bringt der Fall Gottfried außerordentlich bezeichnende
Schilderungen. Für das erste: „Denjenigen, denen ich aus Trieb etwas gab,“
sagte die Gottfried aus, „gab ich weniger als den anderen. Wenn sie weg
waren, hatte ich Unruhe, wie es mit der Person geworden war, ich schickte
nächsten Tages unter leerem Vorwande hin und erfuhr dann jedesmal die
Wirkung, nämlich Erbrechen.“ So drängt sich die V. in das Haus Piffl und

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besonders an die Frau Stülpnagel mit krankhafter Neugierde, doppelt
bemerkenswert bei ihrer sonstigen Zurückhaltung, heran.
Über die Verhaftung und die Erwartung derselben bei der Gottfried: „Um
zwei Uhr erschien die Gerichtsbehörde in ihrem Zimmer. Die G. lag noch
im Bett, sie war äußerlich ziemlich gefaßt, innerlich offenbar voll Angst.
Auf die Anrede des Gerichtes, es gingen hier im Hause so eigene Dinge vor,
die eine genaue Untersuchung erforderten, beging sie gleich die
Unbesonnenheit, zu antworten, es habe sie auch schon längst verlangt, eine
Untersuchung über sich ergehen zu lassen.“ So hat die V. die schon auf
Betreiben der gutherzigen, humanen Frau Piffl eingestellte Untersuchung
wieder durch ihre „Komödie“ aktiviert. Über die Gefühle vor der
Gefangennahme erzählt sie in dem Buche verschiedenes, teils als selbst
erlebt, teils als von anderen erlebt: „Eine Hebamme, der eine Patientin an
den Folgen eines Eingriffs gestorben war, erzählte mir (der V.), wie sie von
Stunde zu Stunde gewartet habe, bis die Polizei sie holen komme. Bei
jedem Glockenzeichen sei sie tödlich erschrocken. Schließlich habe sie es
daheim nimmer ausgehalten und sei planlos und ziellos durch die Straßen
gelaufen, bis sie schließlich zu einer Kirche kam. Dort habe sie zum
heiligen Judas Thaddeus gebetet, und sei dann ruhiger wieder heimgekehrt
und daheim verhaftet worden.“ (An anderer Stelle erzählt sie, man habe sie,
die V., einige Tage durch Detektive beobachten lassen. Aber ihrer
Aufmerksamkeit zum Trotz habe sie fünfmal an einem Nachmittag das
Haus verlassen. Ist das nicht: Planlos Hin- und Herirren?)
Als Gegenstück, aber offenbar erfunden und gar nicht charakteristisch,
folgendes: „Eine andere Frau erzählte mir wieder, wie viel sie vor ihrer
Verhaftung gebetet habe. In allen möglichen Kirchen sei sie gewesen,
Messen habe sie lesen lassen, nun sei sie aber böse und wolle überhaupt
nimmer beten. Es helfe ja doch nichts.“
Die V. behauptet zwar, vorher von dem hl. Thaddeus von ihrer Schulzeit
her bloß gewußt zu haben, daß er ein Verwandter des Heilandes gewesen sei
und daß ein sehr altes Bild, ihn darstellend, in der Jesuitenkirche „zu den
neun Chören der Engel“ am Hof in Wien verehrt werde. Als sie nun in der
Gemeinschaftszelle ein Bildchen dieses Heiligen sieht, erkundigt sie sich
bei einer Leidensgefährtin sofort, was es für eine Bewandtnis mit dem
Bildchen habe. „Was, Sie kennen den hl. Judas Thaddeus nicht?“ habe die
Leidensgefährtin geantwortet, „und nun erzählt man mir von dem
wundertätigen Bilde am Hofe, dessen Kopie eben dieses Bildchen vorstelle.

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Viele Votivtafeln in der genannten Kirche sollen Zeugnis davon ablegen,
wie der Heilige jenen geholfen habe, die vertrauensvoll zu ihm flehten. Und
– berichtet meine Erzählerin weiter – sie selbst sei oft in jener Kirche vor
dem Gnadenbilde gekniet und habe dort auch diese und jene
Leidensgefährtin aus unserer oder der Nachbarzelle gesehen.“
Aber es ist gar nicht die „Leidensgefährtin“, die den Heiligen und das
alte Bild genau kennt und sich vor der erwarteten Verhaftung dorthin
flüchtet, sondern sie selbst ist es. Und wenn sie sagt, sie hätte es bloß in der
Schulzeit gekannt, so ist es eine Lüge und doch auch die Wahrheit. Das ist
nicht die Schule, in die sie als Schülerin ging, sondern die, in der sie
Unterricht erteilt hat, denn während dieser Schulzeit hat sie die
Giftmordversuche im Hause Piffl unternommen. Wie sie weiter über die
Sache spricht, beweist sehr deutlich, daß es ihre eigene Sache ist, um die es
sich dreht.
„Allerdings ist es keine gute Reklame für den Heiligen, wenn die, die bei
ihm Zuflucht suchen, nachher doch eingesperrt werden. Vielleicht hilft er
später bei der Verhandlung. (!) Andererseits wäre es doch auch wieder ein
schönes Zeichen seiner Unbestechlichkeit, wenn er der „Gerechtigkeit“
nicht in den Arm fiele.
Ja, Not lehrt beten, sagt ein altes Sprichwort, für dessen Richtigkeit ich
unter meinen Mithäftlingen eine Reihe von Zeugen fand. Manch eine, die
früher nie an Gott gedacht hatte, rannte zähneklappernd in die Kirche, als
die Polizei hinter ihr her war und betet jetzt, in stiller Zelle, ein Vaterunser
nach dem anderen. Theoretisch erklären kann ich mir das, der Mensch sucht
eben in seiner höchsten Not einen Trost, eine Stütze, eine Hoffnung; und je
hoffnungsloser der Fall ist, desto brünstiger hofft er, weil natürliche Mittel
ihn nicht mehr retten können, auf ein übernatürliches, auf das Wunder. Er
fleht und betet um das Unmögliche zu Gott und zu seinen Heiligen und
vermag durch seine Inbrunst eine ganze Schar von Zellengenossen
mitzureißen.“
Nachdem sie so sehr ergreifend ihren eigenen Seelenzustand geschildert
hat, nimmt sie schlau im folgenden alles wieder zurück.
„Theoretisch kann ich das, was ich eben gesagt, begreifen, persönlich
nachfühlen aber nicht.“ Aber es ist unverkennbar ihr eigenes
Gedankensystem, das überall sich geltend macht. Das merkantilische,
manchesterartige ihrer Weltanschauung, das schon in ihrem Verhalten zu
der Firma Stülpnagel in Erscheinung getreten ist, macht sich sehr

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charakteristisch geltend bei den Worten: es sei keine Reklame für den
Heiligen, nicht geholfen zu haben. Und was nun folgt, ist nur eine
Fortsetzung des eigenen, schlecht verhüllten Bekenntnisses.
„Ist eine Religiosität,“ fragt sie offenbar sich selbst, „die sich nur im
Unglück und auf Hilfe spekulierend zeigt, nicht höchst unmoralisch? Und
sollte man nicht meinen, daß gerade der vom Unglück verfolgte oder auch
nur der mit Unglücklichen fühlende Mensch denken müsse, wenn so viel
Jammer, so viel Ungerechtigkeit auf der Welt sei, könne es doch keinen
höchst gerechten und weisen, allwissenden und allmächtigen Gott geben?“
Die V. übt nun strenge, an manchen Stellen auch verständige Kritik an
den Polizeibehörden und den Gerichten, denen sie unnötige Härte vorwirft.
Sonderbar klingen diese philanthropisch angehauchten Erörterungen aus
dem Munde gerade dieses Menschen.
Sehr charakteristisch für die Verwirrung der Rechtsbegriffe ist folgende
Darlegung, sie zeigt, wie schlecht, wie unlogisch die V. denkt. Ihre Schlüsse
sind scharf, aber zwingend nur durch ihre Schärfe, nicht durch ihre
Wahrheit.
„In den Wachzimmern der Sicherheitsorgane (solche amtliche Ausdrücke
liebt die V. im allgemeinen sehr, so sprach sie in der Verhandlung auch von
dem „Lehrkörper“ der Schule) sind stets die Fälle plakatiert, die der
Aufklärung harren, mit der Angabe des Preises (!) natürlich. Ist es ein
Wunder, wenn man nicht gerade sich für die am schlechtesten honorierten
Fälle am meisten interessiert? In den anderen Ämtern (im Original gesperrt
gedruckt) wird es streng bestraft, wenn eine Partei dem Beamten ein
Geschenk macht, um ihre Angelegenheit schneller erledigt zu wissen.“
Hierbei sind folgende Irrtümer der V. unterlaufen. Erstens wenden sich
diese Plakate mit den Geldprämien nicht so sehr an die Beamten, als
vielmehr an das Publikum, um es zu reizen, sonst vielleicht unbeachtete
Wahrnehmungen, die zur Entdeckung eines Verbrechers dienen können,
dem Gerichte mitzuteilen.
Zweitens ist es ein fundamentaler Unterschied, ob man das rechtlich
positive Bestreben, den Schuldigen zu eruieren mit einer Prämie belohnt,
oder ob eine „Partei“ einen Beamten zu bestechen sucht, damit er das Recht
beuge.
Einen Rechtsbegriff im tieferen Sinne hat die V. überhaupt nicht. Sie
glaubt auch nicht daran, daß andere ihn haben könnten. Deshalb wurden die
Aussprüche in der Verhandlung als so bezeichnend angeführt, daß man sie

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aus sadistischen Gründen im Gefängnis schlecht behandele. Auch das
Fakultätsgutachten weist darauf hin, daß sie gerade in Rechtssachen eine
blinde Stelle in ihrer Seele hätte, „es eben nicht begreife.“ Auch die
Memoiren enthalten eine in diesem Sinn bezeichnende Stelle.
„Plötzlich – es dämmerte schon – wurde auch meine Zellentür wieder
geöffnet – ich war bis jetzt noch immer ruhelos auf- und abgerannt – und
Dr. Bruno (der Polizeikommissar) holte mich in höchsteigener Person nach
oben in seine Kanzlei. Gleich auf dem Wege beschwerte ich mich bei ihm
wegen der mir zuteil gewordenen schlechten Behandlung und wegen des
Schmutzes in der Zelle. Er heuchelte Bedauern und sagte, gegen die
Hausordnung könne er nichts machen. Aber ein zufriedenes Lächeln
umspielte seine Lippen und gab der Freude Ausdruck, daß die moderne
Folter so gut funktioniere. In seinem Büro angekommen, meinte er zu mir:
‚Es ist ja in Ihre Hand gegeben, diesem Zustand, den Sie als so qualvoll
empfinden, ein Ende zu machen. Legen Sie ein reumütiges Geständnis ab
und ich werde trachten, Sie zu enthaften.‘
Wie viele sind auf solche Versprechungen schon hereingefallen und
haben unter dem Druck der vorhin geschilderten Qualen und in der
Hoffnung, diesen Qualen dadurch ein Ende zu machen, ein fingiertes
Geständnis abgelegt.“ Nun erzählt sie ausführlich von einer unschuldig
verhafteten Geschäftsfrau. Dann setzt sie fort: „Aus meiner Art, wie ich auf
die verschiedenen Schikanen und Quälereien reagiert hatte, schloß Dr.
Bruno, daß man bei mir mit der Einschüchterungsmethode nicht viel
erreichen könne und suchte nun, mir durch freundliches Entgegenkommen
Vertrauen einzuflößen. Da er mein blasses Aussehen bemerkte, schrieb er
mir einen Zettel, daß ich auch tagsüber das Bett benützen dürfe. Damit
widerlegte er allerdings durch die Tat seine früher aufgestellte Behauptung,
daß er auf Dinge, die das Gefängniswesen betreffen, keinen Einfluß habe.
(Aber vor allem widerlegt er durch dieses humane Wesen die Behauptung
der verleumderischen V., daß er das Bedauern ihr gegenüber nur geheuchelt
habe. Das geht auch aus dem folgenden hervor.) Er bot mir eine Zigarette
und Feuer, zündete dann selbst eine Zigarette an und redete mir zuerst eine
Weile freundlich zu.“
Sich selbst stellt die V. immer als Menschenfreundin hin. Sie allein hat
„ein Herz“ für die armen Kreaturen, während „es Polizeibeamte gibt, denen
wehrlosen Frauen gegenüber der Mut wächst und denen es eine Art
Vergnügen bereiten muß, diese armen Geschöpfe zu erschrecken. Kurz vor

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meiner jetzigen Haft,“ erzählt die V., „ging ich einmal spät abends von
einem Konzert nach Hause. Mein Weg führte mich durch die
Kärntnerstraße. (Diese Straße entspricht der Friedrichstraße in Berlin.) Vor
mir trippelte eng an den Häusern entlang ein kleines Frauenzimmer. Ich
beachtete sie nicht weiter und sah erst später, daß sie ungefähr 25 Jahre alt
und entweder geheim oder behördlich sanktioniert der Prostitution ergeben
gewesen sein dürfte. (Curialstil.) Plötzlich fuhr aus einem Winkel ein
Wachmann so auf sie los, daß ich unwillkürlich erschrak. Er packte sie an
der Schulter und schnauzte sie an: Bist schon wieder da, du Kanaille, jetzt
kommst aber gleich mit. Sie weinte, sie bettelte, alles vergeblich. Er nahm
sie unsanft beim Arm und wollte sie fortführen. Da verstellte ich ihm den
Weg, verwies ihm ein barsches Benehmen in höflichen Worten und
ersuchte, das Mädchen frei zu lassen, da ich selbst hinter ihr hergegangen
sei und mich dafür verbürgen könne, daß sie nichts Unrechtes getan habe.
Da kam ich aber schön an! Nun entlud sich das Unwetter über meinem
Haupte und mit knapper Not entging ich der Verhaftung wegen
„Einmengung in eine Amtshandlung“. Der Wachmann aber zog mit seiner
Beute ab. Es ist für die V. überhaupt sehr charakteristisch, daß sie immer
den Wahn oder den Trieb hat, Justiz zu spielen. Mit Recht hat der
Staatsanwalt gerügt, daß sie bei der zweiten Verhandlung unaufhörlich in
den Gang der Verhandlung aktiv eingreift, oft mit scheinbarer
Berechtigung, oft aber auch ganz willkürlich und fast immer mit Erfolg.
Auch im ersten Prozeß hat sie bestimmte Zeugenaussagen gefordert, die
Psychiater strikt abgelehnt. Dann wird es auch verständlich, daß sie, statt
für ihre Begnadigung dankbar zu sein, einfach sagt: ich habe das Urteil
nicht angenommen.
Die sentimentale Einstellung, die Giftmörderinnen oft zu eigen ist,
ersieht man aus der folgenden Stelle, die vielleicht auch etwas
homosexuellen Einschlag hat. Freilich ist das erotische Gebiet gerade bei
den Verbrecherinnen schwer zu erforschen. Erotische Interessen sind, bei
einer solchen Frau ganz besonders, allgemeine Lebensinteressen und die
genaue Scheidung von den anderen Lebensbezirken und anderen
Gefühlsregungen ist schwer durchzuführen. Auch hier. Die Stelle lautet:
„Während meiner Verhaftung mußte ich plötzlich an meine
Lieblingsschülerin aus dem Vorjahr denken. Ich sah ihre großen, schönen
Kinderaugen auf mich gerichtet und fragte mich voll schmerzlicher

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Neugier: ‚Was wohl die kleine Käthe dazu sagen wird, wenn sie es
erfährt.‘“
Dabei ist allerdings sicher, daß „die kleine Käthe“ nicht allein das
schöne, unschuldige Mädchen mit den „Kinderaugen“ bedeutet, sondern die
ganze Welt der Schule, der Bürgerlichkeit oder besser der
Kleinbürgerlichkeit. Dieses kleinbürgerliche Element, Ordnungsliebe und
sentimentales Hängen an Gegenständen ist allerdings sehr stark bei der V.
Ganz anders bei der Gesche Gottfried. Diese sagte aus: „Meine Bestürzung,
meinen Schreck und Gefühl (als ich verhaftet wurde) kann ich unmöglich
beschreiben ... Stelle dein Schicksal Gott anheim, sagte ich im Stillen zu
mir selbst. Du bist für diese Welt verloren und wirst dein Haus nicht wieder
betreten.“
Als die V. erfährt, daß man genaue Hausdurchsuchung (ohne etwas zu
finden) in ihrem Zimmer gehalten habe, ist sie tief erschüttert. Ja, es
scheint, daß alles andere nicht so tief gegangen ist. Sie schreibt darüber: „Es
läßt sich nicht beschreiben, mit welchen Gefühlen ich hörte, daß in meinem
Heiligtum, in meinem Schreibtisch, in meinem Bücherkasten, wozu ich
keinem Menschen, nicht einmal meiner Mutter (?) Zutritt gewährt hatte,
nun fremde Fäuste gewühlt und das Unterste zu oberst gekehrt hatten. Ich
glaube an das, was Strindberg in einem seiner Werke „Die lebende Materie“
oder „Die belebte Materie“ nennt. Die Dinge, unter denen ich
aufgewachsen bin, sie sind für mich gute Kameraden, jedes dieser Stücke
hat sein eigenes Leben, seine besondere Geschichte, und oft glaube ich, daß
auch sie mich kennen und lieben. (!) Die Sehnsucht nach diesen
Gegenständen, nach unserem Haus, nach meinem Zimmer, nach dem
Bücherkasten, dem Klavier und der Gitarre packt mich jetzt oft
unbeschreiblich heiß und heftig und steigert die Qualen der Haft zur
Unerträglichkeit ... Es war ein Schmerz, als ob man mir einen guten Freund
gemordet hätte.“ Sie hat aber keinen „guten Freund“, wenigstens kennt sie
keinen Menschen, nach dem sie die Sehnsucht „unbeschreiblich heiß und
heftig packe“. Sind das die Gefühle der alten Jungfer, der Urschel, oder ist
es der Ausdruck dafür, daß ein zum Spielen verdammter Mensch nirgends
mehr festen Boden unter den Füßen hat und sich in seinen Zweifeln der
Identität an die leblosen Dinge klammert, von denen er sich geliebt glaubt,
weil er selbst sie liebt, während die belebten Dinge, das heißt, die
Menschen nur zu sehr unter ihm zu leiden haben und er auch unter ihnen.
Sie wird nicht müde, über diesen Eingriff in ihr wertvollstes Gut zu

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jammern. Kaum ein Wort über die Mutter, deren einzige Tochter und
einzige Freude sie ist, sondern wieder nur folgendes: „Namentlich für
Bücher hatten die Menschen, die meinen Bücherkasten durchwühlten, kein
Herz. Da waren Einbanddeckel losgerissen und gebrochen, Seiten
beschmutzt, Blätter eingerissen und eingebogen.“ Sie sagt später selbst, es
handle sich dabei um rein sentimentale Regungen, tut aber diese
abschwächende Äußerung nur deshalb, damit man in der Sorge um ihr
Eigentum nicht die Angst vor der Bestätigung des Giftverdachtes wittern
möge.
Für ihr erotisches Gefühl zu Frauen spricht folgende Stelle. Sie erzählt:
„Eine Zellengenossin, ein hübsches, blutjunges Mädel aus sehr gutem
Hause war während der Kriegszeit verschiedener politischer Delikte
beschuldigt worden. Wegen ihrer knabenhaften Körperformen, ihres kecken
Bubengesichtes und ihres oft jungenhaft übermütigen Benehmens wurde sie
von Angehörigen Sascha genannt und auch wir (in der Zelle) pflegten sie
mit diesem Bubennamen zu rufen. Sascha gehörte wirklich einer geheimen
Vereinigung von Anarchisten an usw.“
Es kommt ihr nicht darauf an, für die Republik in Österreich ein gutes
Wort einzulegen, an einer anderen Stelle setzt sie sich, an sich nicht
unvernünftig, gegen den ominösen Abtreibungsparagraphen ein, der bloß
die sozial schlecht gestellten Schichten treffe und die gut bürgerlichen
Kreise schone.
Wie sehr der V. das Geschäftliche ins Fleisch und Blut gedrungen war,
erhellt auch aus folgender Stelle. Man darf dabei nicht annehmen, daß im
Geschäfte Stülpnagels für sie besondere materielle Vorteile bestanden. Sie
mag da Eigennutz ebensowenig bewiesen haben, als er auch sonst bei ihr in
Erscheinung tritt. Wohl bedeutet die leitende Stellung die gesicherte
Gegenwart und sorgenlose Zukunft, beides hatte die V. schätzen gelernt,
aber ihr eigenes Schicksal hätte ihr doch näher liegen müssen als das
Schicksal des Geschäftes. Und doch gelten ihre ersten Gedanken, Bedenken
und Sorgen bei der Verhaftung nicht ihr selbst, sondern der Firma. – Man
geht vielleicht nicht fehl, wenn man ihr wenigstens in diesem Punkte
glaubt. „Da ich die Kassenschlüssel und andere Schlüssel des Büros bei mir
trug und aus Erfahrung wußte, daß man, wenn man bei einer
österreichischen Behörde zu tun hat, nicht unter ein paar Stunden
wegkommt, ersuchte ich den (verhaftenden) Detektiv, mich entweder
vorerst ins Büro zu begleiten oder mir sonstwie Gelegenheit zu verschaffen,

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die Schlüssel einem zuverlässigen Menschen zu übergeben, da ich für die
Kasse verantwortlich sei und man im Büro Geld und Geschäftsbücher
dringend brauche. Erst nach mehr als 24 Stunden wurde dieser dringenden
und sicher gerechtfertigten Bitte entsprochen. Auf der Polizei angekommen,
wieder dasselbe Warten. Ich saß wie auf Kohlen. Im Büro lag viel Arbeit für
mich und ich allein trug die ganze Verantwortung, da der Chef (an
Bleivergiftung) krank lag. Ein Teil des Personals war auf Urlaub, ein
anderer neu eingetreten und noch nicht so versiert, außerdem hatte ich mir
für den Vormittag mehrere Parteien zu Besprechungen bestellt, wollte Geld
kassieren, sollte Rechnungen bezahlen ... Viertelstunde auf Viertelstunde
verrann, der Kommissär kam nicht. Ich saß mit der Uhr in der Hand und
wartete.“
Sehr charakteristisch ist eine Stelle im dritten Kapitel des Buches. Der
Aufsichtsbeamte kann den undeutlich geschriebenen Namen der V. nicht
lesen. „Nachdem er eine Weile studiert und sich hinterm Ohr gekratzt hatte,
fragte er in fast beleidigtem Tone: ‚Wia haßen Se?‘ Ich gab ruhig Auskunft,
innerlich allerdings mit einiger Unsicherheit. Denn ich hatte in den letzten
Tagen und Stunden solche Aufregungen und Gemütserschütterungen
mitgemacht und war namentlich nach meinen Personaldaten so oft und
eindringlich gefragt worden, daß ich wirklich schon zu zweifeln begann, ob
ich wirklich ich sei, ob ich immer noch so und so heiße und ob ich je so
geheißen habe. (!)
Ich habe in der Folge Stunden erlebt, in denen ich mir die Nägel ins
Fleisch grub, um mich zu versichern, daß alles Wirklichkeit sei, daß ich
noch lebte, wachte und nicht einen bösen Traum träumte.“
Manches wieder ist albern romanhaft, es stammt eben aus einer Zeit der
Courths-Mahler, des Kinos. „Die Ruhe, die einen umfängt,“ erzählt die V.,
„hat nichts wohltuendes, sie ist furchtbar bedrückend und aufregend. Sie
kann zur Verzweiflung, zur Raserei bringen. ‚Lebendig begraben‘ mußte
ich in einem fort denken und noch heute verfolgt mich dieser Gedanke. Und
doch ist dieser Zustand noch bedeutend ärger, als lebendig begraben sein
(!), denn der lebendig Begrabene stirbt in kurzer Frist – dann ist er erlöst –.
Die Qualen der Haft aber dauern lange ... In kurzen Zeiträumen kam der
Posten an meiner Tür vorbei, dann guckte er herein. Mir kam blitzartig der
Gedanke: ich werde warten, bis er weitergeht, dann werde ich schnell
meinem Leben ein Ende machen, den Kopf gegen die Mauer rennen oder
die Pulsadern durchbeißen (!). Dann dachte ich aber weiter: wenn sie mich

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tot finden, werden sie sagen, ich sei doch schuldig gewesen, ich habe mich
selbst gerichtet ... ich erkannte daher, daß es nötig war, unter allen
Umständen durchzuhalten und diesen Kampf zu Ende zu kämpfen.“ Das ist
allerdings nur Phrase. Echter ist folgende Klage und wenn sie auf Wahrheit
beruht, macht sie der Stadt Wien und ihrer Polizei keine Ehre: „Es war kein
Trinkgefäß, auch kein Becher in der Zelle, ich hätte also aus dem Kruge
trinken müssen. Da auch keine Waschgelegenheit in der Zelle vorhanden
war, benützte ich das Wasser im Kruge, um mir ab und zu ein wenig Wasser
über der Klosettmuschel auf das Taschentuch zu gießen und mich so zu
waschen. Angeblich soll im Polizeigefangenhaus auch ein Bad sein, doch
hat man mich nie hin geführt und auch meine Leidensgenossinnen haben es
nie gesehen.“
Das Bett besteht aus einer eisernen Bettstelle, darauf liegt ein zerrissener
Strohsack aus graubrauner Sackleinwand, ein eben solcher Polster und eine
dunkelbraune, pferdedotzenähnliche Decke. „Mich ekelte,“ sagt die V., „als
ich dieses Bett näher besah. Strohsack und Polster zeigten reichlich Spuren
zerdrückter Insekten, daneben auch Blutflecke und Flecken undefinierbarer
Herkunft ...“ Natürlich sind auch Wanzen in reichlicher Menge vorhanden.
„Fiel solch ein Tierchen von der Decke auf mein Bett,“ erzählt sie weiter,
„daß ich es mühelos mit der Hand erreichen konnte oder kam es gar
meinem Gesicht zu nahe, was ich, wenn ich es nicht sah, sofort an dem
unleidlichen Geruch erkannte, dann gab ich ihm mit dem Finger einen
Stüber, so daß es in sanftem Bogen zur Erde fiel. Ich habe einmal gehört,
daß es mancher alte Türke ebenso machen soll. Was ich nicht mühelos
erreichen konnte, ließ ich ungestört. Zwar spürte ich bald ein heftiges
Krabbeln, Jucken und Brennen am ganzen Körper, doch war ich zu stumpf,
um etwas dagegen zu tun.
... Ich mußte weiter denken, wie ungerecht und hart die Menschen doch
eigentlich sind. Was tut uns die Wanze? Sie beißt uns und der Schaden ist so
gering, daß er, juristisch gesprochen, nicht einmal einer leichten
Körperbeschädigung gleich kommt. (Als leichte Körperbeschädigungen sah
die V. ihre eigenen Taten an.) Was tun wir Menschen dafür der Wanze? Wir
verurteilen sie zum Tode und vollstrecken dieses Urteil nicht immer auf die
humanste Art ... Ich war so apathisch, daß ich für die aktiven Gefühle, die
mich bei Tage beseelten, Zorn, Scham, Trotz, Enttäuschung, Erbitterung,
keine Kraft mehr fand, sondern still dalag, in Schmerz aufgelöst. Manchmal
schwieg für Augenblicke dieser Schmerz – dann betrachtete ich das ganze

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Erlebnis, meine Umgebung, mein Schicksal, mich selbst mit gespanntem,
fast neugierigem Interesse – als ob ich ein unbeteiligter Zuschauer wäre. Ich
fragte: „Wache ich oder träume ich? Bin ichs oder bin ichs nicht? Lebe ich
oder bin ich tot?“
Sehr interessant sind die moralisierenden Betrachtungen der V. Es ist
schon aufgefallen, welche eigenartige Kraft sie treibt, Gerechtigkeit zu
spielen. Im ethischen Sinn wird sich die V. trotz gelegentlicher Reue allen
anderen, und besonders den Berufsrichtern und Polizeibeamten gegenüber
im Punkte des Rechtsempfindens überlegen gefühlt haben. Das
moralisierende, frömmlerische wird man bei der Gottfried noch viel
deutlicher fühlen, das Courthsmalerische ist bei der anderen, einer ganz
geschlossenen Persönlichkeit, noch viel exemplarischer zum Ausdruck
gekommen. Daß aber die V. zu Gericht sitzt und zwar nicht über sich,
sondern auch über andere, das ist eine Eigenheit, die sich nicht so bald
wiederholt. Sie erzählt: „In der ersten Nacht, wenn der Gefangene das erste
Mal wieder mit sich allein ist, tritt gewöhnlich die erste Ernüchterung nach
der Tat ein. Er legt sich Rechenschaft ab über sein Tun und fühlt und ahnt
wohl die näheren und entfernteren Folgen zum erstenmal. Später sorgen
schon die meisten Herren von der Polizei und vom Gericht dafür, daß diese
Reue, wie jede andere bessere Regung im Häftling unterdrückt werde. Sie
bringen in der Regel dem Geständigen so wenig Verständnis entgegen,
nehmen überall die schwärzesten, unedelsten Motive an, sehen die böseste
Absicht und halten jeden für schlechter, als er in Wirklichkeit ist, so daß
sich auch der Schuldigste ungerecht behandelt fühlen muß. Das weckt
Erbitterung und Trotz, durch die die Herren sich selber schon manches
Geständnis verscherzt (!) haben – und durch sie auch in den meisten
Häftlingen die Reue ertöten. Wahre Reue ist für den Verirrten das erste und
wichtigste Heilsmittel, denn nicht die Strafe läutert ihn, die Strafe verdirbt
ihn nur ...
Mir ist es in der Folge mehreremal geschehen, daß Frauen, die den
Richtern gegenüber die ihnen zur Last gelegte Tat leugneten, mir ihr
Vergehen unter den Zeichen lebhaftester Reue eingestanden haben und mir,
da ich sie zu trösten, aufzurichten und zu gutem Vorsatz zu bewegen suchte,
unter Tränen das Versprechen gaben, sich in Zukunft nie mehr gegen die
Gesetze verfehlen zu wollen.“
Offenbar von sich selbst spricht sie in folgender Stelle: „Da hat einer
vielleicht wirklich einmal einem anderen eine leichte Körperverletzung

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zugefügt, er bereut sein Tun und es drängt ihm (!) förmlich, sich dem
Kommissar oder dem Richter anzuvertrauen. Aber Richter und Kommissar
wollen von der leichten Körperverletzung nichts wissen – ein interessanter
Fall winkt – die Affäre wird als versuchter Mord hingestellt, obwohl der
„ermordete“ lebt und heil und gesund ist. Der Täter erschrickt – Mord? Das
war nicht seine Absicht und war auch nicht geschehen. Wenn er sich nun
nicht als „Mörder“ verurteilt wissen will, bleibt ihm nur das eine Mittel, die
Handlung als solche überhaupt in Abrede zu stellen, also auch die leichte
Körperbeschädigung zu leugnen. Er wird verbittert und verzweifelt an der
Gerechtigkeit überhaupt.“
Zweifel an der irdischen Gerechtigkeit spricht sie wiederholt aus: „Die
innere Ungewißheit: der Verhaftete wisse nie, wie die Sache ausgeht, weil
er nie weiß, wie sie von den Herren, von denen sein Schicksal abhängt,
aufgefaßt werden wird. Vielleicht ist diese innere Ungewißheit bei der
zweiten Verhaftung noch größer, weil man da schon Erfahrung hat und
weiß, von welchen Zufällen man abhängig ist und wie wenig man auf
Menschlichkeit rechnen darf.“ (Dabei war sie doch nach kurzer Strafhaft
begnadigt worden. Wer konnte auf Menschlichkeit rechnen, wenn nicht
sie?) An anderer Stelle spricht sie von ihrem empörten
Gerechtigkeitsgefühl, aber es ist eher Größenwahn und Verfolgungswahn,
die sich überhaupt gern kombinieren. Denn wenn man eine sittliche oder
geistige Größe nicht anerkennt, wie es ihrem Wahne entspricht, wird sie
sich verfolgt wähnen und ihr Gerechtigkeitsgefühl wird sich empören. Aber
dieser Größenwahn erstreckt sich auch auf die Mitgefangenen: Sie gibt
ihnen „prächtige Anlagen“, die nur durch die Haft zerstört würden. Die
Haft, die Strafe ist an allem schuld, davon wird sie niemand abbringen. Daß
Haft nicht bessernd wirke, wird wohl richtig sein, aber ebensowenig wird
sie den seelischen Kern eines Menschen anfressen können, eher versteinern.
Und vor allem ist Strafe und Haft nur die Notwehr der menschlichen
Gesellschaft, und man müßte ohne Voreingenommenheit gegen die V.
sagen, die Haft für sie kann zwar nicht mild und rücksichtsvoll genug sein,
aber ebensowenig darf sie zu kurz währen. Nicht als Strafe, sondern als
Schutz und Prophylaxe. Sie selbst sagt: „Der Mensch wird in der Zelle
verbittert, gereizt, kleinlich, boshaft, er vertiert allmählich. Und wenn er
dann nach monatelanger Haft in den Gerichtssaal kommt, zeigen juristische
Richter, Staatsanwalt und Psychiater mit dem Finger nach ihm und rufen
entrüstet: Seht doch diesen schlechten, boshaften, gemeinen Menschen. Daß

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aber der Mensch erst in der Haft so geworden ist, daß er die Schlechtigkeit
von Mithäftlingen, die Kleinlichkeit von Richtern und Psychiatern, die
gemeinen Schimpfwörter von Aufsehern gelernt hat – das verschweigen sie
alle, diese Hüter des Gesetzes und der versumpften Moral ...
Es gibt sowohl unter den kleinen Gelegenheitsdiebinnen als auch unter
den ganz großen Berufsverbrecherinnen wahrhaft gütige Menschen, Leute,
auf deren Wort man bauen kann, die Treue und Freundschaft vielleicht
besser halten als mancher Spießbürger. (Spitze gegen Stülpnagel?) ... So
fand ich in den Weiberzellen des Landesgerichtes gerade unter den
‚schwersten Nummern‘ Frauen von genialen Fähigkeiten (!), von sittlichem
Werte, Frauen, um die ich hätte weinen mögen (offenbar sie selbst), daß
ihnen kein besseres Los beschieden war, als der Kerker, Frauen, die von
einem vernünftigen Psychiater – der anscheinend noch nicht geboren wurde
– sicherlich gerettet worden wären.“
Die Gesche Gottfried schreibt: „O wie leicht irrt man in der Beurteilung
des menschlichen Herzens! Wie empfindlich der Schmerz ist, von anderen
verkannt zu sein und sich bei bestem Willen hämisch beurteilt zu sehen,
davon hat wohl keiner mehr Ursache als ich ... So unedel, wie sie mich
schildern, bin ich nicht, bloß unglücklich. Wer hat mehr Tränen der
Verzweiflung geweint als ich – und lebe dennoch ... Können Sie mir eine
unedle Handlung beweisen? Eine unglückliche Ehe war mein Los, aber
Vertrauen zum lieben Gott ließ mich alles ertragen.“ Es handelt sich bei
diesen Briefstellen der dreißigfachen Giftmörderin um Briefe an einen
Mann, dem die Gottfried stets „als Frau von hohem Ehrgefühl und edelm
Stolz“ erschienen war, und der, als die Giftmorde ans Tageslicht gekommen
waren, mit der Veröffentlichung ihres Verhaltens in der Schuldsache
gedroht hatte. Der Größenwahn der Giftmörderin geht aus den Briefen
deutlich hervor.
Und doch, V. hat nicht nur ein sehr feines Gefühl für die Unhumanität
anderer, sie hat auch selbst Regungen von Menschlichkeit. Sie erzählt von
einer tschechischen Gefangenen, (auch hier mögen homosexuelle Motive
mitspielen aber das ändert nichts an dem ethischen Wert der Handlungen),
die wegen politischer Gründe gefangen war. „Bozena war damals am
Verhungern. Die ärarische Kost war unzureichend. Zu kaufen bekam man
im Gefängnis nur Wein und schwarzen Kaffee. (Es war gegen Ende des
Krieges und in Österreich herrschte Hungersnot.) Manchmal erhielt B.
Pakete von ihren Angehörigen aus Böhmen. Diese ließ man eine Zeitlang

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liegen, bis sie in der Kanzlei verdarben. So hatte B. nie satt zu essen und
meine erste Sorge war, sie ‚aufzufüttern‘. Freilich ging dies nur ein ganz
klein wenig, denn ich mußte von meinen Paketen auch an Sascha etwas
abgeben, die ebenfalls wenig von daheim erhielt. Und ich bekam von
meiner guten Mutter nur Pakete für mich, also nur für eine Person. Die
Zeiten ließen sich schlecht an, man bekam selbst für Geld nichts zu kaufen
und ich hatte nicht das Herz, meine Mutter um größere Sendungen zu
bitten. Was für eine Person bestimmt war, mußte für zwei reichen. B. sah
zwar nach einiger Zeit ein ganz klein wenig besser aus, aber ich fürchtete
doch, sie würde die Haft nicht mehr lange ertragen. Da schwor ich ihr zu
helfen. B. war älter als ich, aber ich war energischer“ (eben der Mann in der
homosexuellen Bindung). „Verhandlung um jeden Preis: war die Parole ...
Ich ließ kleinliche Erwägungen beiseite, schüttelte die Angst ab und
handelte. Der Streich gelang. Bozenas Freund intervenierte bei einem
Abgeordneten. Ich triumphierte, B. bekam durch mich ihre Verhandlung.“
„Im übrigen betone ich nochmals,“ sagt sie aber am Ende eines Kapitels,
„daß weder Sensationslust, noch Rachegier, noch sonst ein unlauteres
Motiv mich bestimmt, diese Dinge aufzuzeigen, sondern einzig und allein
der aufrichtige Wunsch, den Ärmsten der Armen zu helfen.“

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Zusammenfassung.
Es gelingt zwar durch die genaueste Berücksichtigung aller Dokumente sich
annähernd ein Bild von der Seele der V. zu machen; allerdings nur bis zu
dem Grade, daß man auch dann nicht positiv ihre Zukunft vor sich hat, was
immer noch der einzig sichere Beweis dafür bleibt, daß man einen
Menschen durchschaut und innerlich erkannt hat, aber man kann so viel
zusammenfassend über die V. sagen. Ob Giftmischerei ein Verbrechen ist
oder ein Trieb, das bleibt vorläufig offen, sicher ist nur, daß die V. eine
Giftmischerin war und daß sie alle typischen Züge der großen
Giftmörderinnen trägt. Sie hat wohl kein einziges Todesopfer. Aber das
beweist für die teuflische Absicht kaum etwas. Sie verwahrt sich oft genug
dagegen, sie wiederholt immer, sie hätte nur eine leichte körperliche
Beschädigung, nie aber einen Mord gewollt. Aber was sonst soll der große
Phosphorgiftklumpen in der Pillenschachtel der Frau Piffl bedeuten? Sie
verwahrt sich auch sehr bezeichnenderweise nicht in der Form, daß sie sagt,
ich bin unschuldig, man kann mir eine solche Tat vernünftigerweise nicht
zutrauen. Sondern sie geht von der Überzeugung aus: Alles ist möglich,
warum nicht auch Gift von meiner Hand. Alles ist denkbar, auch daß ich
gewollt habe, was geschah, nur will ich wissen, welches Motiv mich dabei
hätte leiten sollen. Welchen „vernünftigen Grund“ sie gehabt habe, wird sie
nicht müde, den Richtern und Geschworenen als Problem vorzuwerfen,
welche Logik hätte sie denn dazu veranlassen sollen, sich einer großen
Gefahr auszusetzen, ohne auch eine große Kompensation erwarten zu
können. Fürstin wäre ich doch nicht geworden, sagt sie und gibt mit diesen
schaurig kalten Worten einen Teil ihrer innersten Geheimnisse preis,
nämlich ihr Grundprinzip, so in Gift zu denken, so im Giftkomplex
befangen zu sein, wie ein Spieler in seinen Schachkombinationen, ein
Kaufmann in seinen Bilanzen und Abschlüssen, ein Feldherr in seinen
Plänen und strategischen Entwürfen. Das „Menschenmaterial“ sagt ja an

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sich dem Feldherrn auch nichts besonderes, er benützt es, um sich selbst
und sein Genie zu Ende zu leben, persönlich tritt er nun weder in Güte noch
in Haß entgegen, deshalb nennt er es ja Material und hütet sich, ihm nahe
zu kommen, denn er könnte es, da er nur in dem Komplex denkt, der für
den Einzelnen keinen Platz hat, nie gerecht behandeln, nie würdigen. Daher
ihre Fühllosigkeit und Kälte, die an sich nicht Ausdruck der Bosheit sein
müßte. Für die Würde, ja auch nur für die Existenzberechtigung des
anderen hat dieser Mensch so wenig ein Gefühl wie die V. Wohl aber behält
sie ihr Gefühl für die eigene Würde und das um so mehr, als sie sich und
ihre Giftmanie in gewissem Sinne heroisch durchführt. Man kann das bei
ihr sehr genau verfolgen. Man hört es nie von ihr und sieht es nie in den
Akten, daß sie schwankt, daß sie in ihrer Tat, in ihrer paradoxen
Zielstrebigkeit unsicher würde. Alles schwankt, alles bleibt unklar und
verworren, nur nicht das Gift und dessen Wirkung. Und daß sie der
Giftkomplex schändet, wird dieser Mensch nie verstehen. Denn wie wäre
sonst ihre Rückfälligkeit zu deuten? Semper in idem, ist ihr heroischer
Spruch. Sie kommt völlig ausgestoßen aus der Gesellschaft, verelendet und
abgehärmt aus dem ersten Gefängnis. Aber kaum hat sie Brot, Beruf,
Gesellschaft und Wirkungskreis, da vergiftet sie wieder von neuem.
Sie trägt einen weißen Anstandsunterrock und empfindet es als besonders
qualvoll, daß sie sich unter den Augen des schnüffelnden
Sicherheitswachmannes im Gefängnis auskleiden soll. Das mag ein Zeichen
ihrer „Menschenwürde“ sein, und doch fehlt ihr völlig jedes echte
Schamgefühl und bewiese sie dieses Fehlen nicht durch den Gebrauch der
scheußlichsten, unqualifizierbarsten Schimpfworte, so dann doch dadurch,
daß sie stets von ihrer Ehre und von ihrem Schamgefühl spricht und es eben
dadurch prostituiert. „Es geht doch nicht um Ihre Schamhaftigkeit,“
herrscht sie den Vorsitzenden des zweiten Prozesses an und erzielt dann,
was sie will.
Ihre Tücke, ihre Teufelei zeigen sich am deutlichsten im Verkehr mit
Halbfremden. Sie scheint da einem Ressentiment nachzugeben, dessen
innerste Wurzel so leicht nicht zu finden ist. Die Verleumdung des
Stiefsohnes der Eheleute Piffl, von dem sie wußte, daß er die furchtbarste
Kindheit hinter sich hatte und ganz auf die Ungnade oder Gnade der
Stiefeltern angewiesen war, ist da das sicherste Zeugnis. Das kann man
nicht durch „Triebe“ entschuldigen, es ist böser Wille und böses Herz. Eine
Notwendigkeit zu dieser Verleumdung lag durchaus nicht vor, sie mußte ihr

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zum Verhängnis werden. Man hatte wegen der unaufgeklärten Giftfunde
auch die Köchin beschuldigt. Man hatte bei dieser nichts gefunden. Die
Sache war im Abklingen, man hätte sich, besonders in den furchtbaren
Zeiten zu Ende des Weltkrieges, dabei beruhigt, hätte die V. nicht von selbst
darauf hingewiesen, um die Sache ja nicht in Vergessenheit kommen zu
lassen. Wir finden bei einer ungleich größeren Giftmörderin, der Gesche
Gottfried, von der hier schon öfter die Rede war, unter den vielen Taten,
eine, die ihr selbst am nächsten ging, nämlich die Vergiftung ihrer treuen
Freundin und Dienerin Beta. Und nicht der Tod der armen Frau liegt ihr
besonders am Herzen und macht ihr Gewissensbisse, sondern der Umstand,
sie habe zwei Menschen getrennt, die einander sehr nahe standen und die
für sie, die Giftmörderin, alles hergegeben haben würden. Ich lasse den
kurzen Bericht darüber folgen.
„Ihre treue (Dienerin) Beta Cornelius hatte während der Abwesenheit
ihres Mannes 50 Taler von diesem erhalten, die für die Kosten ihrer
bevorstehenden Entbindung bestimmt waren. Die Gottfried brauchte das
Geld. Die Wöchnerin mußte die letzte Mäusebutter (Arsenikbutter), welche
die G. noch vorrätig hatte, verzehren, aber Betas gesunde Natur widerstand
lange. Nun gebar sie einen Knaben. Nun mußte die Todkranke ihre
dreijährige Tochter vor sich sterben sehen, da das Kind von einer
vergifteten Kirschensuppe zu essen bekommen hatte. Neue Mäusebutter,
welche die G. sich schnell zu verschaffen gewußt, vollendete schließlich die
Zerstörung des kräftigen Körpers ihrer Beta. Kein Todesfall schien sie
später in gleicher Weise zu bedrücken als dieser und der ihres Sohnes
Heinrich. „Ach, ich bekenne,“ schrieb sie, „zwei Menschen getrennt zu
haben, die sehr glücklich waren und die beide ihr Leben für mich würden
hergegeben haben.“ Man braucht diese Handlungen nur neben die versuchte
Trennung des Stiefsohnes Piffl von seinen Zieheltern, ferner die versuchte
Aufhetzung des Kardinals Piffls gegen seine Schwägerin und gegen seinen
Bruder zu setzen. Und später ganz ähnlich: der Versuch, die Ehefrau
Stülpnagel und besonders die zwei Söhne von dem Vater zu trennen, der an
ihnen so sehr hing, daß die Giftmischerin sich doch hätte sagen müssen,
wenn sie stürben, würde das nur ein Hindernis mehr sein für die
Verehelichung mit dem Vater. Aber so sinnlos ist alles aufgebaut, daß sich
die V. einfach mit den Worten hilft: die Knaben sind jung und stark, sie
werden es leichter überstehen. So groß ist der Zynismus, daß sie über den
Zucker den Witz macht: Würfelzucker fräßen die Buben, allerdings ersparte

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sie ihnen auch nicht, den Staubzucker zu schlucken, dem das Bleiweiß
beigemischt war.
Über die Wahl des Giftes war die V. offenbar durch die Lektüre
verschiedener Schriften informiert. Es scheint auch, daß ihr das träge,
lymphatisch wirkende Gift Bleiweiß sympathisch war, daß es ihrer eigenen,
nur scheinbar lebensvollen Natur angemessen schien. Hierzu kommt noch
eins: Gerade träge, innerlich sumpfartige verrottete Naturen sehnen sich oft
nach starken Impressionen, nach Nervenkitzel und Abenteuer. Daß dies bei
der V. mitgewirkt hat, ist möglich. Entscheidend aber nicht.
Verfolgt man die Prozeßakten der Gesche Gottfried, so findet man mehr
als einen Punkt, der, allen Abstand zwischen diesen beiden Frauen
vorausgesetzt, wie er durch das Milieu, die Abstammung und das Alter
bedingt war, diesen Frauen gemeinsam ist, es bildet sich sogar ein typischer
Komplex heraus und die Analogie verschiedener Äußerungen geht fast bis
zur wörtlichen Wiederholung. Bevor wir darauf näher eingehen, sei zuerst
der sogenannten Hysterie gedacht, die man mit der V. in Zusammenhang
gebracht hat. Wirkliche Symptome der großen Hysterie fehlen freilich bei
ihr und Zeichen der kleinen Hysterie wird man bei keiner Frau ihrer Kreise
ganz vermissen. Die Theorien Freuds, die vor allem auf die Hysterie sich
beziehen, versagen also, von einer „Verdrängung“ kann keine Rede sein,
und daß die Wiener Schule, die im ganzen doch als Nachfolge Freuds
anzusehen ist, diesen Fall nicht psychoanalytisch aufzulösen vermocht hat,
beweist wohl, daß er einer solchen Beurteilung die größten Schwierigkeiten
entgegensetzt. Charakteristisch für die Hysteriedeutung Freuds bleibt
immer das System, das sich der Kranke oder das sich im Kranken aufbaut,
die strenge, fast ästhetisch schöne Methode, mit der dieser stille Wahnsinn
sich die Welt umgestaltet. Von solch einer durchgeführten Methode findet
man bei der V. so wenig sicheres wie bei der Gottfried.
Ganz ergebnislos ist die Untersuchung allerdings auch nach dieser
Richtung nicht. Ich erinnere vor allem an die zynische Äußerung der V., daß
das Bleiweiß die sexuelle Erregung, wenn auch nur auf kurze Zeit, steigere,
es wäre also denkbar, daß die V. im Unterbewußtsein mit dem Gift als
Aphrodysiakum operiert hat. Aber zwingend ist dies durchaus nicht. Es
scheint überhaupt keine übermäßig starke erotische Triebsphäre bei ihr
vorhanden gewesen sein und sie bedurfte daher nicht des Giftes als
Kompensation für entgangene Liebesfreuden. Es macht eher den Eindruck,
daß die V. lesbisch veranlagt war, eine Erscheinung, die bei Lehrerinnen

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nicht ganz selten ist. Aber hier trennen sich die beiden Sphären oder
Lebensbezirke: Gift und bürgerliches Leben vollständig, und kein
erotisches Erlebnis oder Sehnsuchtsgefühl vermag eine Brücke zwischen
beiden herzustellen. Anders bei der Gottfried, die wohl auch einen starken
bürgerlichen Komplex hatte, dabei auch einen starken Hunger nach
Männerfleisch und eine Geldgier, die sich paradox mit verschwenderischer
Wohltätigkeit paarte. Hier ist etwas, das an die Doppelseele der V. oder an
ihr parzelliertes Bewußtsein erinnert. Die verschiedenen Interessen sind so
von einander getrennt, widersprechen sich derart, daß manchmal ein
geradezu erschütternd gespenstisches Lachen Zeichen dieser gräßlichen
Entzweiung in einem gibt. Die Gottfried unternahm als ersten Giftmord die
Tötung ihrer Mutter, obwohl diese mit abgöttischer Liebe, nicht anders als
die Mutter der V., an der Tochter hing. Sie rührte der Alten Arsenik in ein
Glas Limonade, das Lieblingsgetränk der Alten. Die Verbrecherin bekannte
später: „Denken Sie, während ich das Gift hereinmachte, gibt mir der liebe
Gott ein herzliches, lautes Lachen, daß ich erst selbst erschrak. Aber gleich
besann ich mich: dies hätte der liebe Gott gefügt, zum Beweise, daß Mutter
nun bald so im Himmel lachen werde.“
Die Veranlagung der Gottfried scheint aber im Grunde ähnlich wie die
der V., eine lymphatische, temperamentlose gewesen zu sein. Man gab an,
von früh auf hätte etwas ätherisches über ihrem Wesen gelegen. Von der V.
sagt ihr Verteidiger, wie man annehmen muß, guten Glaubens, sie sei eine
feingestimmte Seele. Gemeinsam ist beiden eine gewisse abergläubische
Neigung, die sich daraus erklärt, wie schon ein zeitgenössischer Beurteiler
feststellt, daß sie, die Gottfried, in selbsttrügerischer Weise vom Schicksal
einen Wink erhalten wollte, um durch irgend etwas von außenher zum Werk
veranlaßt zu werden. Sie wendete sich ebenso wie die V. an
Kartenlegerinnen, oft an vier nacheinander und erhielt Auskünfte wie: die
ganze Familie würde aussterben, sie allein würde übrig bleiben und dann
ein sehr gutes Leben führen.
Ganz ähnlich wie bei der V. die große Rolle die Wahrsagerinnen bei ihren
Taten spielten. Gemeinsam ist beiden Frauen auch der Hang zu ernster
Lektüre: bei der Gottfried sind es religiöse Erbauungsbücher, Dräsekes
Predigten und das Liederbuch, die ihr nicht bloß zum oberflächlichen
Durchblättern dienen, sondern in Fleisch und Blut übergegangen sind, wie
ihr Briefstil beweist, bei der V. sind es Schopenhauer, Goethes Faust,
Nietzsche und Lieglers Buch über Karl Kraus.

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Sind in einer Seele so divergente Triebe und Wesenheiten aneinander
gekettet, so läßt es sich verstehen, daß solch eine Frau seelisch sich nicht
leicht ergibt, daß sie nur zu gern einen Teil ihres Wesens gegen den anderen
ausspielen möchte, und daß sie das Gute oder wertvoll scheinende, das
humane und Menschenfreundliche unter allen Umständen gegen das
teuflische in Erscheinung zu bringen trachtet. Sie sucht sich ihre Güte, ihre
Nichtteufelei selbst zu beweisen, spielt mit allem, weil sie die Konsequenz
ihrer innersten Natur zu ertragen nicht stark genug ist. Wer wäre so stark?
Mutter-, Vatermord, Bruder-, Kindermord – Diebstahl, Unterschlagung,
Abtreibung, wer sieht sich selbst ohne Schaudern? Das geht bei der
Gottfried so weit, daß sie Menschen unter den fürchterlichsten Martern den
Tod schickt, um wohltätige Werke verrichten zu können. Offen bekennen
kann solch ein Mensch nicht und es ist vielleicht ungerecht, ihm das allzu
lange Zögern bei der Beichte als erschwerend auszulegen, wie es das
Gericht beim zweiten Prozeß V. getan hat. Auch die G. hat nur langsam
bekannt, sie gestand nicht mit einem Male, es war ein fortgesetztes,
zweijähriges Bekennen und auch durch dieses Bekennen zog sich
fortgesetztes, neues Ableugnen, „sie machte immer wieder Versuche, mit
sich schön zu tun und das Mitleid und Interesse zu erwecken.“ In keinem
der Fälle dieser Art, wie denn auch in dem Fall Brinvilliers hat man die
Motive ganz aufklären können. Bei der V. ist als erschwerender Umstand
für eine reine Deutung eine maskenhafte, äußerlich ästhetisch orientierte[3]
Banalität und ein starres fast stupides Verharren auf dem dürftigsten
Geständnis, das sie wie ein Almosen dem Richter zubilligt. Auch die
Brinvilliers hat alles geleugnet, überhaupt nur stereotyp erstarrte Antworten
gegeben. Wichtig ist aber sicher zweierlei: der Mangel am Gedächtnis als
positives Kennzeichen des Giftkomplexes und das Fehlen wahrer starker
Affekte als negatives Kennzeichen; vor und nach der Tat können starke
Affekte einsetzen, aber die Tat muß kalten Herzens angefaßt worden sein,
daran ändern die wiederholten Motivierungen der V. von ihrer grenzenlosen
Verzweiflung nichts.

[3] Als sie zum zweiten Male vor dem Untersuchungsrichter steht, bewundert sie dessen
schöne Hände, möchte sie modellieren, nur ein verkrümmtes Fingerglied an seiner Hand
stört sie bei ihrem Anschmachten.

Über den Mangel an Gedächtnis hat die Mutter der V. gelegentlich der
italienischen Reise sehr bezeichnende Angaben gemacht. Handelt es sich

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hier um epileptoide Erscheinungen, um Absenzen oder um ein Phänomen,
das Proust „Intermittences du cœur“ nennt?
Von der Gottfried hören wir, daß die Napoleonische Zeit, das größte
weltgeschichtliche Ereignis Europas, spurlos an ihr vorüberging, denn als
man sie im Gefängnis darnach fragte, was das einzige, dessen sie sich
erinnerte, ihre Freude, als ihr die Einquartierungskommission ein paar Taler
zurückerstattet hat. Ihre Verbrechen haben auch nicht in ihr selbst stark
nachgewirkt. Wohl lebte sie sie sehr intensiv mit, während sie sie beging,
nachher ließ sie sie fallen, tat, als ob nichts gewesen wäre, ganz wie die V.
Ihre Seelenruhe war erstaunlich. Wenigstens bei Tage. Nachts scheinen
doch Träume und Gesichte über sie gekommen zu sein. Aber ihre Seele war
nie so aufgerührt, daß sie gebetet, daß sie innerlich zusammengebrochen
wäre. Und dieselbe Seelenruhe gibt der V. die Kraft, selbstbewußt und frech
aufzutreten und Richter, Publikum und die Geschworenen zu bluffen. „Mir
war gar nicht schlimm bei dem Vergiften zumute,“ schreibt die G. „Ich
konnte das Gift ohne die mindesten Gewissensbisse und mit völliger
Seelenruhe geben. Es war mir, als wenn eine Stimme zu mir sagte, ich
müsse es tun. Ich hatte gewissermaßen Wohlgefallen daran. Man schaudert
doch sonst vor dem Bösen, allein das war bei mir nicht der Fall. Ich konnte
mit Lust böses tun.“ Eine ganz gleichlautende Äußerung habe ich anfangs
von dem Giftmörder Georg C. zitiert. Diese hemmungslose Freude am Gift,
an der Wirksamkeit der weißen Körner und Pulver ging so weit, daß die G.,
um einen zeitgenössischen Ausdruck zu gebrauchen, „ihr Gift verspritzte
wie eine Rasende, die mit ihrem Vorrat an Kraft zu Ende kommen will.“ Es
handelt sich also zweifelsohne um einen Trieb, das glaubte auch die Mutter
der V., die doch über die möglichen Beweggründe der V. sehr nachgedacht
haben muß. Die G. sagte von sich: „Zuweilen war ich monatelang vom
Trieb frei, dann aber kam wieder eine Periode, wo ich mit dem Gedanken
aufwachte, wenn der oder die kommen sollte, so solltest du ihm etwas
geben.“ Über die verschiedene Behandlung der aus Trieb gemordeten im
Gegensatz zu den aus Zweck gemordeten habe ich schon berichtet.
Und doch keine Dämonie, weder hier noch dort. Ich habe das bei der V.
schon ausgeführt, über die G. gab ein Berichterstatter folgende Analyse:
„Es war nicht so, daß ein Unentrinnbares, daß dunkle, dämonische Mächte
ihre Lebensbahn bestimmten. Und was diese Frau so grauenhaft macht, das
ist gerade dieser Mangel an allem Dämonischen, ist das Fehlen jener
großen, das ganze Sein vergewaltigenden Leidenschaft, die über Leichen

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zum Ziele treibt. Denn auch an den ersten Mordtaten ist kaum etwas von
Leidenschaft zu spüren.“ Hier ist auch der große Kontrast zur Lady
Macbeth: Hier ist alles Blut, alles Zweck, alles Geist und daher alles
Dämonie bis zum Wahnsinn.
Wie wäre es denn auch sonst möglich, daß beide Frauen ihren Platz in
der bürgerlichen Gesellschaft mit gutem Gelingen ausgefüllt haben? Daß
die Gottfried wie die V. sich in ihrem Kreise wohl gefühlt haben, anderes
im Grunde nicht verlangten? Eine Fürstin zu werden lag der V. ja ganz fern,
überhaupt kam ihr nie der Gedanke, aus ihrem Kreis herauszutreten; sie
überhob sich nie, demütigte sich aber ebensowenig. Selbst wenn man von
ihrer Frechheit im Gerichtssaal absieht, die zum Teil Unsicherheit ist, merkt
man nie den Wunsch, sich zu erniedrigen, gegen sich selbst zu wüten, wie
es die Verbrecher in Dostojewskis „Memoiren aus dem Totenhause“ tun.
Es sind gute Bürgernaturen, in denen der Giftkomplex wuchert, und die
kleinen, begreiflichen Eitelkeiten, die sich bei der einen als „guter Ruf“, bei
der anderen als „weibliche Ehre und Schamhaftigkeit“ darstellen, sind so
echt, wie bei jeder anderen kleinen Bürgerfrau auch. Die V. häkelt in der
Zelle weibliche Handarbeiten für die Gefängniswärterin, sie leidet unter
dem schmutzigen Laken, es tut ihr weh, daß die Röcke schlottern, weil die
Bänder abgerissen sind, sie betont ausdrücklich, ihr Hut sei kaputt, als sie
ihn zurückbekommt, die Sachen sind nicht mehr zu gebrauchen, und
niemand kommt für den Schaden auf. Ihre weibliche Eitelkeit verläßt sie
nie, weder körperlich noch geistig und damit auch nie ihr menschliches
Gleichgewicht. Auch die G. hat ihrer Eitelkeit, wie berichtet wird, noch im
Gefängnis soweit möglich Rechnung getragen. So schätzte sie es als größte
Humanität, daß man es ihr vergönnt hatte (wieder diese große Milde und
Güte gegen die dreißigfache Mörderin!), statt der gewöhnlichen
Gefängniskleidung ihren seidenen „Schlumper“ zu tragen, den sie auch
trotz aller Flicken während all der Jahre der Gefangenschaft beibehielt. Sie
schlief ohne Laken, um dieses des morgens sauber über ihr Bett zu breiten,
für den Fall, daß Besuch käme. Auch die V. will sich ihre Zelle möglichst
behaglich ausstatten. Freilich wird man wenig dankbare Worte von ihr
hören, wie sie die Gottfried ausspricht, obgleich auch sie in vielem
besonderer Rücksicht sich erfreuen durfte.
Dieses dankbare Gefühl der Gottfried ist aber auch nicht tiefer gegründet,
als die humanen Anwandlungen der V. im Gefängnis. Im Grund sind beide
und alle ihrer Art unsozial oder asozial.

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Sie ist und bleibt der Mittelpunkt der ganzen Welt für sich, sie will
herrschen, wirken, selbst im Gefängnis. Den Hungerstreik, den die V. im
Gefängnisse inszenierte, hat ihr die Gottfried bereits vorgemacht. „Man
fürchtete (!) einen Selbstmord,“ wird berichtet, „und stellte die G. unter die
dauernde Bewachung von fünf Frauen. Da versuchte sie, durch den
Hungertod dem Schaffot zu entgehen. Vergebens stellte ihr der Pastor vor,
daß sich dieser Vorsatz nicht mit ihrer angeblichen Religiosität vereinbaren
lasse. Aber die Natur half sich selbst (ganz wie bei der V.). Wenn der
Hunger aufs höchste gestiegen war, verlangte sie doch etwas Fleischbrühe
und Apfelmus. Die fünf Frauen erzählten, in der letzten Zeit sei die G.
sichtlich immer galliger, häßlicher, unartiger geworden. Sie betete nie und
beklagte nie ihre Sünden. Die heuchlerisch-demütige Kreatur wurde nun
frech gegen die Beamten und Richter und behauptete, die Bewachung habe
ihr ein Gallenfieber zugezogen. „Es fehle nur noch, daß man sie auch noch
fessele.“ Dies alles genau wie bei der V. Ebenso ihre Aufmerksamkeit für
das Gefängnisleben, das sie mehr interessiert als ihr eigenes Leben; die G.
hatte das feinste Ohr für alles, was im Gefängnis vorfiel, sie horchte an den
Mauern, kannte die Gefangenensprache, interessierte sich aufs lebhafteste
für die anderen Gefangenen. Zu diesen haargenauen Analogien tritt bei der
G. auch noch die den Giftmördern eigentümliche Bezauberung und
Begütigung, die immer neue Opfer an die furchtbare Frau heranlockten. Die
G. war dürr wie Haut und Bein, nur dreizehn übereinander gezogene
Korsetts gaben ihr den Schein der Fülle, trotzdem galt sie als schöne,
bezaubernde, wunderbare Frau. Nicht anders wie die V., bei der nur der
einzig objektive Gerichtsarzt wirklich gesehen hat, daß sie eine
Rückgratverkrümmung hat.
Man darf vielleicht aus der großen Ähnlichkeit dieser Fälle den Schluß
ziehen, daß es sich um einen eigenartigen Komplex handelt. Die
Erscheinungen gleichen sich zu sehr. Zwei Fragen wären zu beantworten,
eine theoretische und eine praktische.
Theoretisch: Sind Menschen mit diesem Giftkomplex geistig gesund und
für ihre Handlungen kriminalistisch haftbar zu machen oder nicht?
Praktisch: Was soll mit solchen Menschen geschehen, kann man ihre
Taten verhüten, kann man die Gesellschaft und sie selbst vor sich selbst
schützen?
Auf die erste Frage würde ich, nach meinem persönlichen Ermessen,
antworten, daß solche Menschen Grenzfälle darstellen, daß sie aber meiner

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Ansicht nach nicht „unter den Paragraphen“ fallen. Sie gehören auch nicht
vor das Gericht.
Damit beantwortet sich die zweite Frage: Da es sich um einen Trieb
handelt, der meiner Ansicht nach mit dem Feueranlegetrieb und mit dem
unwiderstehlichen Wandertrieb Ähnlichkeit hat, ist eine Besserung nicht zu
erwarten, man kann auch derartige Taten nicht vorher verhüten, da das
Gewebe zu dicht ist, als daß man den giftigen Faden rechtzeitig erkennen
könnte. Ist man aber einem solchen Menschen auf die Spur gekommen und
dazu wird es nicht immer einer so großen Anzahl solcher Giftversuche
bedürfen, wenn der Psychiater, der Arzt überhaupt und das Publikum von
der Existenz solcher Anomalien unterrichtet sind, dann gehört ein solcher
Mensch in lebenslängliche Absperrung, es müssen Abteilungen für diese
und ähnliche Menschen, etwa wie für die mit moral insanity behafteten, den
Irrenanstalten angeschlossen werden, dort sollen diese Menschen nicht etwa
in Zellen festgehalten werden, sondern man muß versuchen, sie dort ihrem
geistigen Niveau entsprechend zu beschäftigen, eine Aufgabe, die nicht
über die Grenzen des tatsächlich möglichen geht.

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In der Sammlung
AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT
– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART. –
erscheinen in kürzester Zeit folgende Bände:
*Band 1: ALFRED DÖBLIN
DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND IHR GIFTMORD
*Band 2: EGON ERWIN KISCH
DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS REDL
*Band 3: EDUARD TRAUTNER
DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU
*Band 4: ERNST WEISS
DER FALL VUKOBRANKOVICS
Band 5: PAUL MAYER
DER FECHENBACHPROZESS
Band 6: FRIEDRICH STERNTHAL
DER FALL DER RATHENAUMÖRDER
Band 7: RENÉ SCHICKELE
DIE CAILLAUXPROZESSE
Band 8: IWAN GOLL
DER FALL DER GERMAINE BERTON
Band 9: HENRI BARBUSSE
DIE MATROSEN DES SCHWARZEN MEERES
Band 10: HERMANN UNGAR
DER FALL GRUPEN
Band 11: ARNOLT BRONNEN
DIE ERMORDUNG DES BÖRSENMAKLERS F.
Band 12: KARL OTTEN
DER FALL DES HAUPTMANN VON KÖPENICK
Band 13: OTTO KAUS
DER FALL GROSSMANN
Band 14: EUGEN ORTNER
DER FALL DES MASSENMÖRDERS SCHUMANN
Band 15: KARL FEDERN
DER FALL MURRI-BONMARTINI

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Band 16: KURT KERSTEN
DER PROZESS GEGEN DIE MOSKAUER SOZIALREVOLUTIONÄRE
Band 17: MARTIN BERADT
DER FALL HASSELBACH
Band 18: F. A. ANGERMAYER
DER FALL DER PARISER AUTOMOBILBANDITEN
Band 19: WILLY HAAS
DER FALL GROSS
Band 20: ARTHUR HOLITSCHER
DER FALL RAVACHOL
Band 21: JOSEPH ROTH
DER FALL HOFRICHTER
Die mit * versehenen Bände sind bereits erschienen.

Ferner Bände von:

MAX BROD, OTTO FLAKE, OSKAR MAURUS FONTANA, WALTER HASENCLEVER,
GEORG KAISER, THOMAS MANN, LEO MATTHIAS, RENÉ SCHICKELE, JAKOB
WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN und vielen Anderen.

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OHLENROTH’SCHE BUCHDRUCKEREI ERFURT

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Anmerkungen zur Transkription

Das Cover wurde vom Bearbeiter den ursprünglichen Bucheinbänden der Serie
nachempfunden und der public domain zur Verfügung gestellt.

Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Weitere Änderungen,
teilweise unter Zuhilfenahme anderer Auflagen, sind hier aufgeführt (vorher/nachher):

... ich phantasiere so gern. Sie nehmen mich lügnerisch. ...
... ich phantasiere so gern. Sie nennen mich lügnerisch. ...
... Dunst eines Saales, in dem Mordgerüche warten, ...
... Dunst eines Saales, in dem Mordgerüchte warten, ...
... der alten Frau Konegen, die den gleichen ...
... der alten Frau Konegen, der den gleichen ...
... Träume und Gerichte über sie gekommen zu ...
... Träume und Gesichte über sie gekommen zu ...
... Frau so grauenhaft macht, daß ist gerade dieser ...
... Frau so grauenhaft macht, das ist gerade dieser ...

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*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DER FALL
VUKOBRANKOVICS ***

Updated editions will replace the previous one—the old editions will
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Section 2. Information about the Mission of Project
Gutenberg

Project Gutenberg is synonymous with the free distribution of
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exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations
from people in all walks of life.

Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg’s goals
and ensuring that the Project Gutenberg collection will remain freely
available for generations to come. In 2001, the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation was created to provide a secure and
permanent future for Project Gutenberg and future generations. To
learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 and
the Foundation information page at www.gutenberg.org.

Section 3. Information about the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation

The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non-profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the state
of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal Revenue
Service. The Foundation’s EIN or federal tax identification number is
64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary Archive
Foundation are tax deductible to the full extent permitted by U.S.
federal laws and your state’s laws.

The Foundation’s business office is located at 41 Watchung Plaza
#516, Montclair NJ 07042, USA, +1 (862) 621-9288. Email contact

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links and up to date contact information can be found at the
Foundation’s website and official page at www.gutenberg.org/contact

Section 4. Information about Donations to the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation

Project Gutenberg™ depends upon and cannot survive without
widespread public support and donations to carry out its mission of
increasing the number of public domain and licensed works that can be
freely distributed in machine-readable form accessible by the widest
array of equipment including outdated equipment. Many small
donations ($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax
exempt status with the IRS.

The Foundation is committed to complying with the laws regulating
charities and charitable donations in all 50 states of the United States.
Compliance requirements are not uniform and it takes a considerable
effort, much paperwork and many fees to meet and keep up with these
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approach us with offers to donate.

International donations are gratefully accepted, but we cannot make
any statements concerning tax treatment of donations received from
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Please check the Project Gutenberg web pages for current donation
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Section 5. General Information About Project Gutenberg
electronic works

Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg
concept of a library of electronic works that could be freely shared
with anyone. For forty years, he produced and distributed Project
Gutenberg eBooks with only a loose network of volunteer support.

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