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The Project Gutenberg eBook of Die menschliche Familie nach
ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung
This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and
most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions
whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms
of the Project Gutenberg License included with this eBook or online at
www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you
will have to check the laws of the country where you are located
before using this eBook.
Title: Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen
Entwickelung
Author: Friedrich von Hellwald
Release date: September 10, 2016 [eBook #53025]
Most recently updated: October 23, 2024
Language: German
Other information and formats: www.gutenberg.org/ebooks/53025
Credits: E-text prepared by Odessa Paige Turner, Reiner Ruf, and the
Online Distributed Proofreading Team (http://www.pgdp.net)
from page images generously made available by the Google
Books Library Project (http://books.google.com)
*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE
MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER ENTSTEHUNG UND
NATÜRLICHEN ENTWICKELUNG ***
ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung
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Entwickelung
Author: Friedrich von Hellwald
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MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER ENTSTEHUNG UND
NATÜRLICHEN ENTWICKELUNG ***
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The Project Gutenberg eBook, Die menschliche Familie nach ihrer
Entstehung und natürlichen Entwickelung, by Friedrich Anton Heller von
Hellwald
Note: Images of the original pages are available through the Google
Books Library Project. See https://books.google.com/books?
id=1qAtAQAAMAAJ
Entstehung und natürlichen Entwickelung, by Friedrich Anton Heller von
Hellwald
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Books Library Project. See https://books.google.com/books?
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Page 5
Die
menschliche Familie
nach ihrer Entstehung
und natürlichen Entwickelung
von
Friedrich von Hellwald.
LEIPZIG
Ernst Günthers Verlag.
1888.
menschliche Familie
nach ihrer Entstehung
und natürlichen Entwickelung
von
Friedrich von Hellwald.
LEIPZIG
Ernst Günthers Verlag.
1888.
Page 6
Die
menschliche Familie
nach ihrer Entstehung
und natürlichen Entwickelung
von
Friedrich von Hellwald.
LEIPZIG
Ernst Günthers Verlag.
1889.
menschliche Familie
nach ihrer Entstehung
und natürlichen Entwickelung
von
Friedrich von Hellwald.
LEIPZIG
Ernst Günthers Verlag.
1889.
Page 7
Alle Rechte vorbehalten.
Page 8
Vorwort.
D em Buche, welches ich hiermit der Öffentlichkeit übergebe, habe ich
nur wenige Worte voranzusenden. Die Entstehungs- und
Entwicklungsgeschichte der menschlichen Familie ist in den jüngsten
Jahren mehrfach erörtert und selbst in populärer Weise dargestellt worden.
Ernste Forscher haben sich damit beschäftigt. Mein Buch, die Frucht
langjähriger und eingehender Studien, wendet sich nun vornehmlich an die
wissenschaftlichen Kreise und versucht mit Heranziehung besonders der
vergleichenden Völkerkunde die bisher vorgebrachten Meinungen zu
sichten, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen und auf diesem Wege ein
Gebäude aufzurichten, welches dem dermaligen Stande unserer Kenntnisse
sowohl von der Urzeit, als von der Gegenwart unseres Geschlechtes
entspricht. Wenn in den verwickelten und in die mannigfachsten Gebiete
einschlägigen Fragen, aus welchen die Geschichte der Familie sich
zusammensetzt, der Ethnograph hauptsächlich zum Worte kommt, so möge
dies in der Studienrichtung des Verfassers einige Entschuldigung finden. Ich
glaube dies um so sicherer erhoffen zu dürfen, als eben die Völkerkunde,
deren wachsende Bedeutung deswegen immer allgemeiner anerkannt wird,
den erklärenden Schlüssel zu den meisten kulturgeschichtlichen
Phänomenen und gesellschaftlichen Problemen verwahrt.
T ö l z , im September 1888.
Der Verfasser.
D em Buche, welches ich hiermit der Öffentlichkeit übergebe, habe ich
nur wenige Worte voranzusenden. Die Entstehungs- und
Entwicklungsgeschichte der menschlichen Familie ist in den jüngsten
Jahren mehrfach erörtert und selbst in populärer Weise dargestellt worden.
Ernste Forscher haben sich damit beschäftigt. Mein Buch, die Frucht
langjähriger und eingehender Studien, wendet sich nun vornehmlich an die
wissenschaftlichen Kreise und versucht mit Heranziehung besonders der
vergleichenden Völkerkunde die bisher vorgebrachten Meinungen zu
sichten, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen und auf diesem Wege ein
Gebäude aufzurichten, welches dem dermaligen Stande unserer Kenntnisse
sowohl von der Urzeit, als von der Gegenwart unseres Geschlechtes
entspricht. Wenn in den verwickelten und in die mannigfachsten Gebiete
einschlägigen Fragen, aus welchen die Geschichte der Familie sich
zusammensetzt, der Ethnograph hauptsächlich zum Worte kommt, so möge
dies in der Studienrichtung des Verfassers einige Entschuldigung finden. Ich
glaube dies um so sicherer erhoffen zu dürfen, als eben die Völkerkunde,
deren wachsende Bedeutung deswegen immer allgemeiner anerkannt wird,
den erklärenden Schlüssel zu den meisten kulturgeschichtlichen
Phänomenen und gesellschaftlichen Problemen verwahrt.
T ö l z , im September 1888.
Der Verfasser.
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Inhaltsverzeichnis.
I. Einleitung 1
II. Die Geschlechter und der
Paarungstrieb 4
III. Werbesitten und Geschlechtsverkehr
im Tierreiche 17
IV. Das Familienleben der Tiere 33
V. Naturmensch und Urmensch 43
VI. Das Schamgefühl und dessen
Äusserungen 60
VII. Kuss und Liebe 97
VIII. Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit 121
IX. Geschlechtsgenossenschaft und
Muttergruppe 145
X. Exogamie und Clanbildung 176
XI. Entwicklungsbedingungen und Wesen
des Matriarchats 197
XII. Einrichtungen und Sitten im
Matriarchat 208
XIII. Die Bündnisformen im Matriarchat 227
XIV. Die Polyandrie 241
XV. Das Levirat 262
XVI. Der Frauenraub und seine Folgen 275
XVII. Die Phasen des Scheinraubs 287
XVIII. Der Frauenkauf 306
XIX. Kulturwirkungen des Frauenkaufs 323
XX. Ausbildung des Patriarchats 347
XXI. Die patriarchalische Vielweiberei 366
I. Einleitung 1
II. Die Geschlechter und der
Paarungstrieb 4
III. Werbesitten und Geschlechtsverkehr
im Tierreiche 17
IV. Das Familienleben der Tiere 33
V. Naturmensch und Urmensch 43
VI. Das Schamgefühl und dessen
Äusserungen 60
VII. Kuss und Liebe 97
VIII. Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit 121
IX. Geschlechtsgenossenschaft und
Muttergruppe 145
X. Exogamie und Clanbildung 176
XI. Entwicklungsbedingungen und Wesen
des Matriarchats 197
XII. Einrichtungen und Sitten im
Matriarchat 208
XIII. Die Bündnisformen im Matriarchat 227
XIV. Die Polyandrie 241
XV. Das Levirat 262
XVI. Der Frauenraub und seine Folgen 275
XVII. Die Phasen des Scheinraubs 287
XVIII. Der Frauenkauf 306
XIX. Kulturwirkungen des Frauenkaufs 323
XX. Ausbildung des Patriarchats 347
XXI. Die patriarchalische Vielweiberei 366
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XXII. Die Familie im Islâm 391
XXIII. Der Harem 417
XXIV. Zeitehen und wilde Ehen 438
XXV. Entwicklung des Patriarchats in Indien 453
XXVI. Clan- und Dorfverfassung 481
XXVII. Der Geschlechter- oder Sippenverband 497
XXVIII. Die Altfamilie 529
XXIX. Entwicklung der modernen Ehe und
Familie 554
XXX. Rückblick und Ausblick 567
Sach-Register 582
XXIII. Der Harem 417
XXIV. Zeitehen und wilde Ehen 438
XXV. Entwicklung des Patriarchats in Indien 453
XXVI. Clan- und Dorfverfassung 481
XXVII. Der Geschlechter- oder Sippenverband 497
XXVIII. Die Altfamilie 529
XXIX. Entwicklung der modernen Ehe und
Familie 554
XXX. Rückblick und Ausblick 567
Sach-Register 582
Page 11
I.
Einleitung.
urch die leibliche und sittliche Verbindung von
Persönlichkeiten der beiden Geschlechter zur
Wiederherstellung des ganzen Menschen —
die Ehe — entsteht die F a m i l i e . Denn mit jener
Wiederherstellung des ganzen Menschen ist zugleich die Fortpflanzung des
Menschengeschlechtes gegeben und die drei Elemente der Familie: Vater,
Mutter und Kinder sind in ihr bereits vollständig vorausgesetzt. Die Familie
ist darum der erste und engste Kreis, in welchem wir unser ganzes
menschliches Wesen wiederfinden, uns in uns befriedigt und bei uns selbst
daheim fühlen.“ Also spricht einer der bedeutendsten deutschen
Kulturhistoriker, W . H . R i e h l , in seinem Buche über die Familie[1],
und da er fast ausschliesslich den Kulturmenschen und insbesondere den
deutschen Kulturmenschen im Auge hat, so ist seine Definition ziemlich
unantastbar. Er fährt indes fort: „Sie ist die ursprünglichste, urälteste
menschlich-sittliche Genossenschaft, zugleich eine a l l g e m e i n
menschliche; denn mit der Sprache und dem religiösen Glauben finden wir
die Familie bei allen Völkern der Erde wieder.“[2] Dem ist nun n i c h t so;
nicht nur kennt die Völkerkunde familienlose Menschenstämme, sondern
bei vielen, welche wir nicht als familienlos bezeichnen möchten, tritt das,
was man etwa mit starker Dehnung des Begriffes als „Familie“ gelten
lassen kann, unter sehr verschiedenen Formen auf, ja unter Formen, welche
mitunter unseren heftigsten Abscheu erregen und gradezu das Gegenteil von
der geheischten leiblichen u n d s i t t l i c h e n Verbindung zweier
Personen verschiedenen Geschlechtes zu sein scheinen. Die Frage ist daher
berechtigt, woher es kommt, dass uns Kulturmenschen der oben aufgestellte
Begriff der Familie gewissermassen der einzig zulässige geworden und ob
dem zu allen Zeiten so gewesen sei? Darin liegt aber die stillschweigende
Anerkennung, dass auch die Familie, dieser Eckpfeiler unserer Gesittung
und sozialen Anschauungen, kein Unwandelbares, weder eine göttliche
Einleitung.
urch die leibliche und sittliche Verbindung von
Persönlichkeiten der beiden Geschlechter zur
Wiederherstellung des ganzen Menschen —
die Ehe — entsteht die F a m i l i e . Denn mit jener
Wiederherstellung des ganzen Menschen ist zugleich die Fortpflanzung des
Menschengeschlechtes gegeben und die drei Elemente der Familie: Vater,
Mutter und Kinder sind in ihr bereits vollständig vorausgesetzt. Die Familie
ist darum der erste und engste Kreis, in welchem wir unser ganzes
menschliches Wesen wiederfinden, uns in uns befriedigt und bei uns selbst
daheim fühlen.“ Also spricht einer der bedeutendsten deutschen
Kulturhistoriker, W . H . R i e h l , in seinem Buche über die Familie[1],
und da er fast ausschliesslich den Kulturmenschen und insbesondere den
deutschen Kulturmenschen im Auge hat, so ist seine Definition ziemlich
unantastbar. Er fährt indes fort: „Sie ist die ursprünglichste, urälteste
menschlich-sittliche Genossenschaft, zugleich eine a l l g e m e i n
menschliche; denn mit der Sprache und dem religiösen Glauben finden wir
die Familie bei allen Völkern der Erde wieder.“[2] Dem ist nun n i c h t so;
nicht nur kennt die Völkerkunde familienlose Menschenstämme, sondern
bei vielen, welche wir nicht als familienlos bezeichnen möchten, tritt das,
was man etwa mit starker Dehnung des Begriffes als „Familie“ gelten
lassen kann, unter sehr verschiedenen Formen auf, ja unter Formen, welche
mitunter unseren heftigsten Abscheu erregen und gradezu das Gegenteil von
der geheischten leiblichen u n d s i t t l i c h e n Verbindung zweier
Personen verschiedenen Geschlechtes zu sein scheinen. Die Frage ist daher
berechtigt, woher es kommt, dass uns Kulturmenschen der oben aufgestellte
Begriff der Familie gewissermassen der einzig zulässige geworden und ob
dem zu allen Zeiten so gewesen sei? Darin liegt aber die stillschweigende
Anerkennung, dass auch die Familie, dieser Eckpfeiler unserer Gesittung
und sozialen Anschauungen, kein Unwandelbares, weder eine göttliche
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Einrichtung, noch ein a l l g e m e i n menschliches Bedürfnis sei. Über
Ursprung und Entwicklung dieser allerwichtigsten unserer
gesellschaftlichen Institute sollen nun die nachstehenden Blätter —
Ergebnisse langjähriger ethnographischer Forschungen — einigen
Aufschluss gewähren.
Ich will dabei ganz methodisch zu Werke gehen. Vater, Mutter und Kind
bilden, wie oben bemerkt, die drei Elemente der Familie nach unseren
Begriffen, und dabei spielt das Kind gewissermassen die Hauptrolle, denn
erst mit seinem Erscheinen erweitert sich die Vereinigung von Mann und
Frau zur „Familie“. „Haben Sie Familie?“ hört man fragen und meint damit,
ob Kinder vorhanden seien. Von kinderlosen Ehepaaren sagen wir
bedauernd, sie hätten „keine Familie“. Im weiteren Sinne lässt man zwar
solche Ehepaare als Familien gelten, weil vorausgesetzt wird, dass jede Ehe
behufs Begründung einer Familie zustande kommt; im eigentlichen Sinne
aber werden sie nicht als Familie anerkannt, denn es fehlt ihnen dazu eben
deren wesentlichstes Merkmal: die Nachkommenschaft. Da nun letztere erst
eine Folge der Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes
ist, welche Vereinigung in der Kulturwelt ihren anerkannten Ausdruck in
der Ehe findet, so wird jede Untersuchung über die Geschichte der Familie
notwendig eine solche über die Ehe einschliessen müssen. Weil aber die
Ehe ihrerseits wiederum nur innerhalb bestimmter Gesittungskreise als
Weihe des Geschlechtsverkehrs erachtet wird, so liegt uns zunächst die
Aufgabe ob, diesem letzteren selbst in seinen wechselnden Formen bis auf
jene untersten Stufen nachzuspüren, wo er sich als rein animale Verrichtung
des menschlichen Organismus erweist. Im Geiste der D a r w i n schen
Entwicklungslehre, welche eine qualitative Verschiedenheit zwischen
menschlichem und tierischem Organismus nicht anzuerkennen vermag,
glaube ich nun zu dem angedeuteten Zwecke zunächst einen flüchtigen
Blick auf das organische Gattungsleben in der Tierwelt werfen zu sollen,
der nicht ohne Nutzen für die späteren Untersuchungen bleiben dürfte.
[1] W . H . R i e h l . Die Familie. Stuttgart, 1873. S. 115.
[2] A. a. O. S. 116.
Ursprung und Entwicklung dieser allerwichtigsten unserer
gesellschaftlichen Institute sollen nun die nachstehenden Blätter —
Ergebnisse langjähriger ethnographischer Forschungen — einigen
Aufschluss gewähren.
Ich will dabei ganz methodisch zu Werke gehen. Vater, Mutter und Kind
bilden, wie oben bemerkt, die drei Elemente der Familie nach unseren
Begriffen, und dabei spielt das Kind gewissermassen die Hauptrolle, denn
erst mit seinem Erscheinen erweitert sich die Vereinigung von Mann und
Frau zur „Familie“. „Haben Sie Familie?“ hört man fragen und meint damit,
ob Kinder vorhanden seien. Von kinderlosen Ehepaaren sagen wir
bedauernd, sie hätten „keine Familie“. Im weiteren Sinne lässt man zwar
solche Ehepaare als Familien gelten, weil vorausgesetzt wird, dass jede Ehe
behufs Begründung einer Familie zustande kommt; im eigentlichen Sinne
aber werden sie nicht als Familie anerkannt, denn es fehlt ihnen dazu eben
deren wesentlichstes Merkmal: die Nachkommenschaft. Da nun letztere erst
eine Folge der Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes
ist, welche Vereinigung in der Kulturwelt ihren anerkannten Ausdruck in
der Ehe findet, so wird jede Untersuchung über die Geschichte der Familie
notwendig eine solche über die Ehe einschliessen müssen. Weil aber die
Ehe ihrerseits wiederum nur innerhalb bestimmter Gesittungskreise als
Weihe des Geschlechtsverkehrs erachtet wird, so liegt uns zunächst die
Aufgabe ob, diesem letzteren selbst in seinen wechselnden Formen bis auf
jene untersten Stufen nachzuspüren, wo er sich als rein animale Verrichtung
des menschlichen Organismus erweist. Im Geiste der D a r w i n schen
Entwicklungslehre, welche eine qualitative Verschiedenheit zwischen
menschlichem und tierischem Organismus nicht anzuerkennen vermag,
glaube ich nun zu dem angedeuteten Zwecke zunächst einen flüchtigen
Blick auf das organische Gattungsleben in der Tierwelt werfen zu sollen,
der nicht ohne Nutzen für die späteren Untersuchungen bleiben dürfte.
[1] W . H . R i e h l . Die Familie. Stuttgart, 1873. S. 115.
[2] A. a. O. S. 116.
Page 13
II.
Die Geschlechter und der Paarungstrieb.
ie Erhaltung der Art und in noch höherem Masse die
Weiterbildung und Entwicklung derselben zu neuen Formen ist
die wichtigste Sorge der Natur, welche zur Erreichung dieses
ihres vornehmsten Zweckes des Kampfes ums Dasein sich
bedient. Den höheren Geschöpfen wird dieser Kampf ums Dasein
wesentlich erleichtert durch die T r e n n u n g d e r G e s c h l e c h t e r .
Auf den niedrigsten Stufen des Tierreiches kommt sie noch nicht vor; sie
tritt erst dort auf, wo der kunstvoll gebaute Organismus eine grössere Reihe
von Verrichtungen zu vollziehen hat, um im Flusse des Geschehens dauernd
aufrecht sich zu erhalten. Wo also ein Tier zu grösserer Anstrengung
bestimmt ist, wo es arbeiten muss, um zu bestehen, wo es nicht mehr
widerstandslos den Strom der Ereignisse auf sich eindringen lässt, sondern
ihm sich entgegenstellt und in ihm eigene Bahnen zu verfolgen strebt, da
erscheint die Trennung der Geschlechter, und zwar als eine Teilung der
Arbeit, von der Natur zu ihrem Zwecke der Artenentwicklung geschaffen.
Dem einen, dem weiblichen Wesen, ist die Sorge für die
Nachkommenschaft, die Aufgabe der Erhaltung der Art übertragen; das
andere, das männliche Individuum ist für die Entwicklung geschaffen; es ist
bestimmt im Kampfe ums Dasein besondere Eigentümlichkeiten zu
erwerben, diese dadurch, dass es auch am Geschäfte der Fortpflanzung sich
beteiligt, den Nachkommen zu vererben und so eine allmähliche Steigerung
der letzteren, die endliche Ausbildung neuer Charaktere, die
Hervorbringung neuer Arten, zu ermöglichen.[3]
Dem entsprechend zeichnet sich fast das ganze Tierreich hindurch das
männliche Geschlecht durch grössere Kraft und Beweglichkeit des Leibes,
durch höhere Ausbildung der Sinne aus, ist auch mit grösserer
Leidenschaftlichkeit begabt. Das weibliche Geschlecht erscheint
unbeholfener und schwerfälliger in seinem Leibesbau; es ist behindert und
gehemmt durch vielfache Einrichtungen zum Schutz und zur Pflege der
Die Geschlechter und der Paarungstrieb.
ie Erhaltung der Art und in noch höherem Masse die
Weiterbildung und Entwicklung derselben zu neuen Formen ist
die wichtigste Sorge der Natur, welche zur Erreichung dieses
ihres vornehmsten Zweckes des Kampfes ums Dasein sich
bedient. Den höheren Geschöpfen wird dieser Kampf ums Dasein
wesentlich erleichtert durch die T r e n n u n g d e r G e s c h l e c h t e r .
Auf den niedrigsten Stufen des Tierreiches kommt sie noch nicht vor; sie
tritt erst dort auf, wo der kunstvoll gebaute Organismus eine grössere Reihe
von Verrichtungen zu vollziehen hat, um im Flusse des Geschehens dauernd
aufrecht sich zu erhalten. Wo also ein Tier zu grösserer Anstrengung
bestimmt ist, wo es arbeiten muss, um zu bestehen, wo es nicht mehr
widerstandslos den Strom der Ereignisse auf sich eindringen lässt, sondern
ihm sich entgegenstellt und in ihm eigene Bahnen zu verfolgen strebt, da
erscheint die Trennung der Geschlechter, und zwar als eine Teilung der
Arbeit, von der Natur zu ihrem Zwecke der Artenentwicklung geschaffen.
Dem einen, dem weiblichen Wesen, ist die Sorge für die
Nachkommenschaft, die Aufgabe der Erhaltung der Art übertragen; das
andere, das männliche Individuum ist für die Entwicklung geschaffen; es ist
bestimmt im Kampfe ums Dasein besondere Eigentümlichkeiten zu
erwerben, diese dadurch, dass es auch am Geschäfte der Fortpflanzung sich
beteiligt, den Nachkommen zu vererben und so eine allmähliche Steigerung
der letzteren, die endliche Ausbildung neuer Charaktere, die
Hervorbringung neuer Arten, zu ermöglichen.[3]
Dem entsprechend zeichnet sich fast das ganze Tierreich hindurch das
männliche Geschlecht durch grössere Kraft und Beweglichkeit des Leibes,
durch höhere Ausbildung der Sinne aus, ist auch mit grösserer
Leidenschaftlichkeit begabt. Das weibliche Geschlecht erscheint
unbeholfener und schwerfälliger in seinem Leibesbau; es ist behindert und
gehemmt durch vielfache Einrichtungen zum Schutz und zur Pflege der
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Nachkommenschaft, und seinem geistigen Wesen nach zeigt es sich scheu
und zurückhaltend. So ist es auch beim höchstorganisierten Lebewesen,
dem M e n s c h e n . Um in ihm etwas anderes zu sehen, als den obersten
und vornehmsten Vertreter der irdischen Tierwelt, muss man von
metaphysischem Nektar berauscht sein, und nichts ist mehr als die
vergleichende Physiologie geeignet in dieser Beziehung jeglichen Stolz zu
dämpfen. Des Menschen ganze Organisation ist homolog derjenigen der
höheren Tierarten. Er hat ein ähnliches Knochenskelett, ein ähnliches
Gebiss, ein Muskel-, Nerven-, Verdauungssystem, wie es bei den
Säugetieren sich vorfindet. Er ist fähig, ansteckende Krankheiten auf Tiere
zu übertragen[4] und von diesen anzunehmen, wodurch sich erweist, dass
eine grosse Ähnlichkeit zwischen dem Tier- und Menschenblute vorhanden
sein muss. Die Affen werden in einem ähnlichen hilflosen Zustande
geboren wie die Menschen, und die Völkerstämme in den Tropen kommen
mitunter in demselben Alter zu einer gewissen Reife, wie einige hoch
organisierte Vierhänder. Und wie bei letzteren Männchen und Weibchen auf
den ersten Anblick nur ganz geringfügige Abweichungen im Körperbau
aufweisen, so ist auch bei sehr vielen rohen Menschenstämmen das Weib
vom Manne leiblich nur sehr wenig unterschieden. Von den nackten
Insulanern auf Neubritannien erzählt W i l f r e d P o w e l l , welcher drei
Jahre unter diesen Kannibalen verweilte, dass die Frauen in einiger
Entfernung schwer von den Männern zu unterscheiden seien.[5] D é s i r é
C h a r n a y bemerkt das Gleiche von den Lacandon-Indianern
Mittelamerikas.[6] Negerinnen von unvermischtem Blute haben nur selten
üppige Formen und ähneln in Bezug auf den Knochenbau in auffälliger
Weise den Männern, so dass sie, aus einiger Entfernung gesehen, von
diesen kaum zu unterscheiden sind. Das Nämliche gilt von einer ganzen
Reihe niedriger Völkerstämme.
In diesem Zustande der Dinge bewirkt beim Menschen freilich eine
zuweilen bis ins Gegenteil umschlagende Veränderung oder
„Differenzierung“ den Hinzutritt jenes Etwas, das wiederum mit einem, in
unserer Sprache nicht völlig sinnerschöpfend wiederzugebenden,
Fremdworte als „Kultur“ bezeichnet wird. Die leibliche Differenzierung der
Geschlechter bleibt desto geringer, je tiefer die betreffenden Stämme auf
der Stufenleiter der Kulturentwicklung stehen; sie wächst mit dieser.
J u l i u s L i p p e r t , ein geistvoller Forscher, hat recht scharfsinnig
dargethan, wie das Fortschreiten von der in der Urzeit vorherrschenden
und zurückhaltend. So ist es auch beim höchstorganisierten Lebewesen,
dem M e n s c h e n . Um in ihm etwas anderes zu sehen, als den obersten
und vornehmsten Vertreter der irdischen Tierwelt, muss man von
metaphysischem Nektar berauscht sein, und nichts ist mehr als die
vergleichende Physiologie geeignet in dieser Beziehung jeglichen Stolz zu
dämpfen. Des Menschen ganze Organisation ist homolog derjenigen der
höheren Tierarten. Er hat ein ähnliches Knochenskelett, ein ähnliches
Gebiss, ein Muskel-, Nerven-, Verdauungssystem, wie es bei den
Säugetieren sich vorfindet. Er ist fähig, ansteckende Krankheiten auf Tiere
zu übertragen[4] und von diesen anzunehmen, wodurch sich erweist, dass
eine grosse Ähnlichkeit zwischen dem Tier- und Menschenblute vorhanden
sein muss. Die Affen werden in einem ähnlichen hilflosen Zustande
geboren wie die Menschen, und die Völkerstämme in den Tropen kommen
mitunter in demselben Alter zu einer gewissen Reife, wie einige hoch
organisierte Vierhänder. Und wie bei letzteren Männchen und Weibchen auf
den ersten Anblick nur ganz geringfügige Abweichungen im Körperbau
aufweisen, so ist auch bei sehr vielen rohen Menschenstämmen das Weib
vom Manne leiblich nur sehr wenig unterschieden. Von den nackten
Insulanern auf Neubritannien erzählt W i l f r e d P o w e l l , welcher drei
Jahre unter diesen Kannibalen verweilte, dass die Frauen in einiger
Entfernung schwer von den Männern zu unterscheiden seien.[5] D é s i r é
C h a r n a y bemerkt das Gleiche von den Lacandon-Indianern
Mittelamerikas.[6] Negerinnen von unvermischtem Blute haben nur selten
üppige Formen und ähneln in Bezug auf den Knochenbau in auffälliger
Weise den Männern, so dass sie, aus einiger Entfernung gesehen, von
diesen kaum zu unterscheiden sind. Das Nämliche gilt von einer ganzen
Reihe niedriger Völkerstämme.
In diesem Zustande der Dinge bewirkt beim Menschen freilich eine
zuweilen bis ins Gegenteil umschlagende Veränderung oder
„Differenzierung“ den Hinzutritt jenes Etwas, das wiederum mit einem, in
unserer Sprache nicht völlig sinnerschöpfend wiederzugebenden,
Fremdworte als „Kultur“ bezeichnet wird. Die leibliche Differenzierung der
Geschlechter bleibt desto geringer, je tiefer die betreffenden Stämme auf
der Stufenleiter der Kulturentwicklung stehen; sie wächst mit dieser.
J u l i u s L i p p e r t , ein geistvoller Forscher, hat recht scharfsinnig
dargethan, wie das Fortschreiten von der in der Urzeit vorherrschenden
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Pflanzennahrung zur Fleischkost, wie die auf Erfindung von Waffen und
Fangmethoden gegründete J a g d jene Differenzierung zuerst ermöglichte
und damit die natürliche Scheidung der Geschlechter erweitern musste.
Sowohl das Mädchen als Kind, wie das Weib als Mutter waren schlechte
Jagdgenossen. Auf der Stufe der höheren, gefahrvolleren Jagd sondert sich
die Erwerbs- und darnach auch die Nahrungsweise des Weibes von der des
Mannes ab, und zweifellos hat schon in früherer Zeit diese Verschiedenheit
der Ernährungsformen auch über die Gestaltung der untergeordneten,
jüngeren (sekundären) Merkmale der Geschlechter hinaus ihren Einfluss
üben müssen. Das längere Verharren bei der Pflanzenkost hat dem
weiblichen Geschlechte das Merkmal des Zarteren, Schwächeren verliehen,
was im Durchschnittsmasse der Körpergrösse, in Muskulatur und Stärke
sich ausspricht, bei einigen Stämmen, wie beispielsweise den
nordamerikanischen Indianern, so sehr, dass — ganz im Gegensatze zu den
oben gemeldeten, ursprünglicheren Erscheinungen — die beiden
Geschlechter desselben Volkes wie zwei verschiedenen Rassen angehörend
aussehen.[7] Aber nicht bloss die Nahrung, sondern auch andere Momente
können eine Rolle in der Differenzierung der Geschlechter spielen. Die
Erbreiterung des durch seine Schmalheit auffallenden weiblichen Beckens
und sonstige Ausbildung des Körpers bei den Negerinnen scheint z. B.
Herrn H u g o Z ö l l e r durch eine wenn auch noch unbedeutende
Beimischung europäischen Blutes begünstigt zu werden, darnach zu
urteilen, dass die meisten Mulattinnen fast übermässig stark entwickelte
Körperformen besitzen.[8] Man darf also füglich sagen, dass die leibliche
Differenzierung der Geschlechter mit ihrer jeweiligen Kulturentwicklung
gleichen Schritt halte.
Wie ähnlich oder verschieden nun männliche und weibliche Geschöpfe
sein mögen, stets ergänzen sie einander und bilden in ihrer Vereinigung erst
das rechte, wahre Individuum. Zu dieser Vereinigung werden sie aber durch
den mächtigsten Drang getrieben:
Einstweilen, bis den Bau der Welt
Philosophie zusammenhält,
Erhält sich das Getriebe
Durch Hunger und durch Liebe
Fangmethoden gegründete J a g d jene Differenzierung zuerst ermöglichte
und damit die natürliche Scheidung der Geschlechter erweitern musste.
Sowohl das Mädchen als Kind, wie das Weib als Mutter waren schlechte
Jagdgenossen. Auf der Stufe der höheren, gefahrvolleren Jagd sondert sich
die Erwerbs- und darnach auch die Nahrungsweise des Weibes von der des
Mannes ab, und zweifellos hat schon in früherer Zeit diese Verschiedenheit
der Ernährungsformen auch über die Gestaltung der untergeordneten,
jüngeren (sekundären) Merkmale der Geschlechter hinaus ihren Einfluss
üben müssen. Das längere Verharren bei der Pflanzenkost hat dem
weiblichen Geschlechte das Merkmal des Zarteren, Schwächeren verliehen,
was im Durchschnittsmasse der Körpergrösse, in Muskulatur und Stärke
sich ausspricht, bei einigen Stämmen, wie beispielsweise den
nordamerikanischen Indianern, so sehr, dass — ganz im Gegensatze zu den
oben gemeldeten, ursprünglicheren Erscheinungen — die beiden
Geschlechter desselben Volkes wie zwei verschiedenen Rassen angehörend
aussehen.[7] Aber nicht bloss die Nahrung, sondern auch andere Momente
können eine Rolle in der Differenzierung der Geschlechter spielen. Die
Erbreiterung des durch seine Schmalheit auffallenden weiblichen Beckens
und sonstige Ausbildung des Körpers bei den Negerinnen scheint z. B.
Herrn H u g o Z ö l l e r durch eine wenn auch noch unbedeutende
Beimischung europäischen Blutes begünstigt zu werden, darnach zu
urteilen, dass die meisten Mulattinnen fast übermässig stark entwickelte
Körperformen besitzen.[8] Man darf also füglich sagen, dass die leibliche
Differenzierung der Geschlechter mit ihrer jeweiligen Kulturentwicklung
gleichen Schritt halte.
Wie ähnlich oder verschieden nun männliche und weibliche Geschöpfe
sein mögen, stets ergänzen sie einander und bilden in ihrer Vereinigung erst
das rechte, wahre Individuum. Zu dieser Vereinigung werden sie aber durch
den mächtigsten Drang getrieben:
Einstweilen, bis den Bau der Welt
Philosophie zusammenhält,
Erhält sich das Getriebe
Durch Hunger und durch Liebe
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singt F r i e d r i c h S c h i l l e r und fasst in diesen wenigen Worten mit
scharfem Blicke die zwei Haupttriebfedern des Thuns und Lassens der
Lebewesen zusammen. Der mächtigste Urheber alles Fortschrittes ist
sonder Zweifel der Hunger gewesen, denn das Nahrungsbedürfnis kehrt
stets in kurzen Zeiträumen wieder und lässt sich darüber hinaus nur schwer
und dann nicht lange beschwichtigen. Überall auf Erden geht der Geschöpfe
erstes Sinnen und Trachten auf Stillung des Hungers aus, und welche
Eroberungen verdankt die Menschheit nicht diesem allgewaltigen Triebe!
Jagd, Fischfang, Ackerbau, ja eine Menge von Industriezweigen und selbst
von gesellschaftlichen Einrichtungen haben keine andre Ursache, als den
Stachel des Hungers.
Nächst dem Hunger der mächtigste Tyrann der organischen Welt ist der
G e s c h l e c h t s - oder P a a r u n g s t r i e b , welcher die Geschlechter
einander in die Arme führt. Ernährung, Kreislauf, Atmung, Ab- und
Aussonderungen sorgen für die Erhaltung des Individuums. Zur Erhaltung
der Gattung führt die Zeugung (Generatio), welche in der Pflanze auf einer
Notwendigkeit, im Tiere auf einem Instinkte beruht, im Menschen ein durch
die Dazwischenkunft des Geistigen v e r e d e l b a r e r Trieb ist,[9] zur
L i e b e werden kann, von der S c h i l l e r spricht und die Dichter aller
Zeiten singen. Dem Paarungstriebe sind in einem gewissen Stadium ihrer
Entwicklung ausnahmslos alle normal gebildeten Individuen der höheren
Tierarten unterworfen; er ist mit e i n e m Worte ein N a t u r g e s e t z . Auf
einer untersten Stufe ist dem Geschöpfe, nicht als Individuum, sondern in
Anbetracht seiner Erhaltung, nichts so sehr von Nutzen, als dass durch
unvermitteltes Nervenspiel dem Anreize zur Fortpflanzung sofort die
entsprechende Thätigkeit der Bewegungsnerven folge. Der Mensch bewahrt
noch unverloren dieses alte Erbe. Das Zeugungsgeschäft (Coitus) ist eine
reflexive, automatische Bewegung, welche man ererbt und welche sich
vollzieht wie das Atmen und Milchsaugen aus dem mütterlichen Busen.
Werden ein mannbarer Mann und ein eben solches Weib, so führt P a o l o
M a n t e g a z z a , der gefeierte Florentiner Anthropologe, aus, mögen sie
noch so unschuldig sein, sich selbst überlassen, so werden sie, nachdem sie
sich einander genähert haben, ohne es fast zu wissen, den Weg finden,
durch den ein neues Geschöpf in das Leben gerufen wird.[10] P l a t o hat
den Träger des Geschlechtssinnes deshalb nicht mit Unrecht als ein Tier für
sich innerhalb des Menschen bezeichnet; so selbständig erschien ihm sein
Verhalten unter Abweisung des Einflusses der „oberen Seelen“, so
scharfem Blicke die zwei Haupttriebfedern des Thuns und Lassens der
Lebewesen zusammen. Der mächtigste Urheber alles Fortschrittes ist
sonder Zweifel der Hunger gewesen, denn das Nahrungsbedürfnis kehrt
stets in kurzen Zeiträumen wieder und lässt sich darüber hinaus nur schwer
und dann nicht lange beschwichtigen. Überall auf Erden geht der Geschöpfe
erstes Sinnen und Trachten auf Stillung des Hungers aus, und welche
Eroberungen verdankt die Menschheit nicht diesem allgewaltigen Triebe!
Jagd, Fischfang, Ackerbau, ja eine Menge von Industriezweigen und selbst
von gesellschaftlichen Einrichtungen haben keine andre Ursache, als den
Stachel des Hungers.
Nächst dem Hunger der mächtigste Tyrann der organischen Welt ist der
G e s c h l e c h t s - oder P a a r u n g s t r i e b , welcher die Geschlechter
einander in die Arme führt. Ernährung, Kreislauf, Atmung, Ab- und
Aussonderungen sorgen für die Erhaltung des Individuums. Zur Erhaltung
der Gattung führt die Zeugung (Generatio), welche in der Pflanze auf einer
Notwendigkeit, im Tiere auf einem Instinkte beruht, im Menschen ein durch
die Dazwischenkunft des Geistigen v e r e d e l b a r e r Trieb ist,[9] zur
L i e b e werden kann, von der S c h i l l e r spricht und die Dichter aller
Zeiten singen. Dem Paarungstriebe sind in einem gewissen Stadium ihrer
Entwicklung ausnahmslos alle normal gebildeten Individuen der höheren
Tierarten unterworfen; er ist mit e i n e m Worte ein N a t u r g e s e t z . Auf
einer untersten Stufe ist dem Geschöpfe, nicht als Individuum, sondern in
Anbetracht seiner Erhaltung, nichts so sehr von Nutzen, als dass durch
unvermitteltes Nervenspiel dem Anreize zur Fortpflanzung sofort die
entsprechende Thätigkeit der Bewegungsnerven folge. Der Mensch bewahrt
noch unverloren dieses alte Erbe. Das Zeugungsgeschäft (Coitus) ist eine
reflexive, automatische Bewegung, welche man ererbt und welche sich
vollzieht wie das Atmen und Milchsaugen aus dem mütterlichen Busen.
Werden ein mannbarer Mann und ein eben solches Weib, so führt P a o l o
M a n t e g a z z a , der gefeierte Florentiner Anthropologe, aus, mögen sie
noch so unschuldig sein, sich selbst überlassen, so werden sie, nachdem sie
sich einander genähert haben, ohne es fast zu wissen, den Weg finden,
durch den ein neues Geschöpf in das Leben gerufen wird.[10] P l a t o hat
den Träger des Geschlechtssinnes deshalb nicht mit Unrecht als ein Tier für
sich innerhalb des Menschen bezeichnet; so selbständig erschien ihm sein
Verhalten unter Abweisung des Einflusses der „oberen Seelen“, so
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überwiegend wirksam erscheint hier noch der ererbte Instinkt aus der Zeit
primitivster Sorge für die Erhaltung des Lebens der Art.[11] Man nennt
daher diesen Paarungs- oder Begattungstrieb auch den „Zeugungstrieb“,
insoferne als dessen Befriedigung normal das Entstehen von
Nachkommenschaft zur Folge hat. Doch möchte ich letztere Benennung
weniger bevorzugen, weil in ihr der Sinn zu schlummern scheint, als ob die
Zeugung der von den Individuen b e a b s i c h t i g t e Zweck ihrer
Vereinigung wäre. Dies ist aber durchaus nicht der Fall.
Die Vereinigung der Tiere erfolgt instinktiv; sie dienen in derselben
nicht sich, nicht ihrem eigenen Nutzen, sondern sie folgen unbewusst den
Zwecken der Natur. Freilich wird der Geschlechtstrieb befriedigt, dessen
Unterdrückung für das Geschöpf die schwersten Schädigungen
herbeiführen kann und somit einfach widernatürlich ist. Das vornehmste
Wesen der Schöpfung vermag allerdings, wenn zum Kulturmenschen
emporgestiegen und auf der höchsten Staffel der Gesittung, diesen
Naturtrieb zu zügeln, einzuschränken und unter Umständen zu
unterdrücken, ohne gegen seinen Organismus allzu empfindlich zu freveln,
wie ja die fortschreitende Kultur so manche Äusserung unseres tierischen
Seins zu bemeistern versteht. Auf niedrigen Entwicklungsstufen und in der
Tierwelt fehlt die den Trieb bändigende Vernunft. Da aber dieser Trieb an
sich nicht dem Tiere, sondern nur den Zwecken der Natur dient, so kann
seine Befriedigung nicht als eigentlich nützlich angenommen werden. Er
erweist sich im Gegenteil in seinen Folgen als g e r a d e z u n a c h t e i l i g .
Schon die Erzeugung der Nachkommenschaft ist dem weiblichen
Individuum eine schwere Last. Die Pflege derselben erfordert von den
Eltern, mag sie nun von beiden in gemeinsamer Thätigkeit oder von einem
derselben allein geübt werden, eine grosse Aufopferung, das häufige
Hintansetzen des eigenen Wohlergehens eine persönliche Schädigung, die
durchaus nicht in dem Gefühl der Liebe der Eltern für ihre Jungen einen
Ausgleich finden kann. In den Nachkommen endlich erwachsen den Eltern
die ärgsten Feinde. Denn da gerade sie mit diesen unter den gleichen
Verhältnissen leben, so verkümmern sie ihnen am meisten den
Lebensunterhalt, so treten sie mit ihnen am unmittelbarsten in den Kampf
ums Dasein ein.[12] Dies gilt mit gleicher Schärfe, wie von den Tieren, vom
Menschen auf niederer Entwicklungsstufe und, wenn auch vielfach
abgeschwächt, gemildert und in veränderter, unauffälliger Form, selbst in
den Kreisen fortgeschrittenster Gesittung. Auch da wird gar oft
primitivster Sorge für die Erhaltung des Lebens der Art.[11] Man nennt
daher diesen Paarungs- oder Begattungstrieb auch den „Zeugungstrieb“,
insoferne als dessen Befriedigung normal das Entstehen von
Nachkommenschaft zur Folge hat. Doch möchte ich letztere Benennung
weniger bevorzugen, weil in ihr der Sinn zu schlummern scheint, als ob die
Zeugung der von den Individuen b e a b s i c h t i g t e Zweck ihrer
Vereinigung wäre. Dies ist aber durchaus nicht der Fall.
Die Vereinigung der Tiere erfolgt instinktiv; sie dienen in derselben
nicht sich, nicht ihrem eigenen Nutzen, sondern sie folgen unbewusst den
Zwecken der Natur. Freilich wird der Geschlechtstrieb befriedigt, dessen
Unterdrückung für das Geschöpf die schwersten Schädigungen
herbeiführen kann und somit einfach widernatürlich ist. Das vornehmste
Wesen der Schöpfung vermag allerdings, wenn zum Kulturmenschen
emporgestiegen und auf der höchsten Staffel der Gesittung, diesen
Naturtrieb zu zügeln, einzuschränken und unter Umständen zu
unterdrücken, ohne gegen seinen Organismus allzu empfindlich zu freveln,
wie ja die fortschreitende Kultur so manche Äusserung unseres tierischen
Seins zu bemeistern versteht. Auf niedrigen Entwicklungsstufen und in der
Tierwelt fehlt die den Trieb bändigende Vernunft. Da aber dieser Trieb an
sich nicht dem Tiere, sondern nur den Zwecken der Natur dient, so kann
seine Befriedigung nicht als eigentlich nützlich angenommen werden. Er
erweist sich im Gegenteil in seinen Folgen als g e r a d e z u n a c h t e i l i g .
Schon die Erzeugung der Nachkommenschaft ist dem weiblichen
Individuum eine schwere Last. Die Pflege derselben erfordert von den
Eltern, mag sie nun von beiden in gemeinsamer Thätigkeit oder von einem
derselben allein geübt werden, eine grosse Aufopferung, das häufige
Hintansetzen des eigenen Wohlergehens eine persönliche Schädigung, die
durchaus nicht in dem Gefühl der Liebe der Eltern für ihre Jungen einen
Ausgleich finden kann. In den Nachkommen endlich erwachsen den Eltern
die ärgsten Feinde. Denn da gerade sie mit diesen unter den gleichen
Verhältnissen leben, so verkümmern sie ihnen am meisten den
Lebensunterhalt, so treten sie mit ihnen am unmittelbarsten in den Kampf
ums Dasein ein.[12] Dies gilt mit gleicher Schärfe, wie von den Tieren, vom
Menschen auf niederer Entwicklungsstufe und, wenn auch vielfach
abgeschwächt, gemildert und in veränderter, unauffälliger Form, selbst in
den Kreisen fortgeschrittenster Gesittung. Auch da wird gar oft
Page 18
Kindersegen zum Unheil der Erzeuger. Wenn man trotzdem gar häufig
solche unter der Kinderlast seufzenden, auch wohl zusammenbrechenden
Paare beharrlich mit der Vermehrung ihrer Nachkommenschaft beschäftigt
sieht, so muss dies einen Beweggrund haben, welchem die Willenskraft nur
sehr schwer und selten zu widerstehen vermag. Das Zeugungsgeschäft ist
nämlich, wie man weiss, mit einem sinnlichen Reize verbunden, dem
heftigsten, berauschendsten, den man kennt, und die Steigerung des
Lustgefühls hält in Form und Wirksamkeit (Intensität) gleichen Schritt mit
der Entwicklung der diesem Zwecke dienenden Organe, sowie der
Vervollkommnung der Nervencentren. Wie in so vielen anderen Dingen
scheint der Mensch auch in den Freuden des Geschlechtsgenusses am
reichlichsten bedacht. Ist es doch, als ob die Natur alle ihre Schätze
verschwenden wollte, indem sie die Annäherung der Geschlechter mit allen
erdenklichen Reizen ausstattet, gleichsam um den Mann zu entschädigen
für den Verlust so vieler Kräfte, das Weib aber für die unsäglichen
Schmerzen und Opfer, deren Preis eben die kurzen Augenblicke sinnlicher
Glückseligkeit sind.[13] Diesen Taumel physischer Wollust, zu deren
Beschreibung keine Sprache Worte hat und den der schwache Mensch nicht
zu ertragen vermöchte, wenn er von längerer Dauer wäre, dies und n u r
d i e s a l l e i n erstrebt der seinem inneren Wesen nach völlig blinde
Paarungstrieb, und man darf dreist behaupten, dass ohne den Köder dieser
wichtigen Beigabe das Zeugungsgeschäft nimmer die Macht eines
Naturgesetzes ausüben würde und könnte. Dem „Wilden“ — wenn ich mich
dieses unzutreffenden Ausdruckes bedienen darf — gilt wenigstens die
Zeugung für eine Beigabe der Geschlechtswonnen, nicht umgekehrt; für
eine Beigabe, die oft weder erwünscht, noch viel weniger beabsichtigt ist.
Beweis dafür die sinnreichen Versuche so vieler ungesitteter Völker, auf
künstliche Art den Genuss sich zu sichern, dessen lästige Folgen, die
Nachkommenschaft, aber zu verhüten. Bei den barbarischen Völkern
Guyanas, wie bei den halbzivilisierten Bewohnern der Südseeinseln giebt es
viele junge Weiber, die nicht Mütter werden wollen und zu diesem Behufe
nach A l e x a n d e r v o n H u m b o l d t s Zeugnis giftige Kräuter
gebrauchen.[14]
Im allgemeinen dürfte jedoch dem Urteile nicht zu widersprechen sein,
dass bei niedrigen Menschenstämmen und unter normalen sozialen
Verhältnissen der erotische Antrieb, der Paarungstrieb — wie auch in der
Tierwelt — ein beschränkterer sei, als auf höheren Staffeln der Gesittung.
solche unter der Kinderlast seufzenden, auch wohl zusammenbrechenden
Paare beharrlich mit der Vermehrung ihrer Nachkommenschaft beschäftigt
sieht, so muss dies einen Beweggrund haben, welchem die Willenskraft nur
sehr schwer und selten zu widerstehen vermag. Das Zeugungsgeschäft ist
nämlich, wie man weiss, mit einem sinnlichen Reize verbunden, dem
heftigsten, berauschendsten, den man kennt, und die Steigerung des
Lustgefühls hält in Form und Wirksamkeit (Intensität) gleichen Schritt mit
der Entwicklung der diesem Zwecke dienenden Organe, sowie der
Vervollkommnung der Nervencentren. Wie in so vielen anderen Dingen
scheint der Mensch auch in den Freuden des Geschlechtsgenusses am
reichlichsten bedacht. Ist es doch, als ob die Natur alle ihre Schätze
verschwenden wollte, indem sie die Annäherung der Geschlechter mit allen
erdenklichen Reizen ausstattet, gleichsam um den Mann zu entschädigen
für den Verlust so vieler Kräfte, das Weib aber für die unsäglichen
Schmerzen und Opfer, deren Preis eben die kurzen Augenblicke sinnlicher
Glückseligkeit sind.[13] Diesen Taumel physischer Wollust, zu deren
Beschreibung keine Sprache Worte hat und den der schwache Mensch nicht
zu ertragen vermöchte, wenn er von längerer Dauer wäre, dies und n u r
d i e s a l l e i n erstrebt der seinem inneren Wesen nach völlig blinde
Paarungstrieb, und man darf dreist behaupten, dass ohne den Köder dieser
wichtigen Beigabe das Zeugungsgeschäft nimmer die Macht eines
Naturgesetzes ausüben würde und könnte. Dem „Wilden“ — wenn ich mich
dieses unzutreffenden Ausdruckes bedienen darf — gilt wenigstens die
Zeugung für eine Beigabe der Geschlechtswonnen, nicht umgekehrt; für
eine Beigabe, die oft weder erwünscht, noch viel weniger beabsichtigt ist.
Beweis dafür die sinnreichen Versuche so vieler ungesitteter Völker, auf
künstliche Art den Genuss sich zu sichern, dessen lästige Folgen, die
Nachkommenschaft, aber zu verhüten. Bei den barbarischen Völkern
Guyanas, wie bei den halbzivilisierten Bewohnern der Südseeinseln giebt es
viele junge Weiber, die nicht Mütter werden wollen und zu diesem Behufe
nach A l e x a n d e r v o n H u m b o l d t s Zeugnis giftige Kräuter
gebrauchen.[14]
Im allgemeinen dürfte jedoch dem Urteile nicht zu widersprechen sein,
dass bei niedrigen Menschenstämmen und unter normalen sozialen
Verhältnissen der erotische Antrieb, der Paarungstrieb — wie auch in der
Tierwelt — ein beschränkterer sei, als auf höheren Staffeln der Gesittung.
Page 19
[15] Einen sehr verwandten Gedanken spricht C e s a r e L o m b r o s o [16]
aus, ein hervorragender Kriminalstatistiker des modernen Italien. Es dünkt
mir indessen auch eine, zwar keines direkten Beweises fähige, aber sonst
nicht ganz unstatthafte Vermutung, dass die sinnlichen Freuden ihrerseits
einer Entwicklung, einer Steigerung fähig seien und dass unsere
urgeschichtlichen Vorfahren dieselben nicht in dem gleichen Grade
empfunden haben, wie spätere, feiner ausgebildete Geschlechter. Niemand
wird im Ernste bestreiten wollen, dass mit wachsender Gesittung auch das
menschliche Nervensystem sich verfeinere. Man blicke nur zurück auf die
Zustände innerhalb der europäischen Kulturnationen noch vor wenigen
Jahrhunderten; unwillkürlich drängt die Überzeugung sich auf, dass die
Menschen der Gegenwart wahrscheinlich anders geartet sind als ihre
Vorgänger. Es scheint wirklich, dass d e r physikalische
Charakter der Menschheit im Laufe der Zeit sich
w e s e n t l i c h v e r ä n d e r t h a t , und es unterliegt keinem Zweifel, dass
das B l u t und die Säfte des Menschen früher die vorherrschende Rolle
spielten, während es jetzt die N e r v e n sind, die fast ausschliesslich den
Körper der Europäer, sowie der Weissen in Nordamerika beherrschen.
Gröber angelegte Wesen vermögen aber Lust und Schmerz[17] nicht in
gleich wirksamer Weise zu empfinden, wie die feiner organisierten.
A l e x a n d e r v o n H u m b o l d t bezeugt, dass die ungemein
schmerzhaften Stiche und Bisse der Moskiten von den Indianern
Südamerikas weit weniger als von den Europäern empfunden werden, denn
Grad und Dauer des Schmerzes hängen von der Reizbarkeit des
Nervensystems der Haut ab.[18] Leutnant M a g e , der mit Dr. Q u i n t i n
mehreren mörderischen Gefechten gegen die Bambarra beiwohnte, hatte
dabei Gelegenheit wiederholt zu beobachten, — so sagt er selbst — wie viel
weniger entwickelt oder vielmehr wie viel weniger empfindlich das
Nervensystem der Neger ist als das unsrige, woraus es sich erklärt, dass sie
auch schwerere Operationen so leicht ertragen.[19] Freilich stehen über die
Empfindung der Lust noch weit weniger Beobachtungen zu Gebote als über
den Schmerz, der sich zu äussern viel mehr Gelegenheit findet. Indes hat
der leider der Wissenschaft zu rasch entrissene P a u l B r o c a an den
Schädeln der Pariser Katakomben den Nachweis geliefert, in welchem
Masse das Volumen derselben innerhalb sechs Jahrhunderte, d. h. mit
Fortschreiten der Gesittung sich vergrössert habe. Es hiesse aber aller
Analogie ins Gesicht schlagen, wollte man für das Nervensystem verneinen,
aus, ein hervorragender Kriminalstatistiker des modernen Italien. Es dünkt
mir indessen auch eine, zwar keines direkten Beweises fähige, aber sonst
nicht ganz unstatthafte Vermutung, dass die sinnlichen Freuden ihrerseits
einer Entwicklung, einer Steigerung fähig seien und dass unsere
urgeschichtlichen Vorfahren dieselben nicht in dem gleichen Grade
empfunden haben, wie spätere, feiner ausgebildete Geschlechter. Niemand
wird im Ernste bestreiten wollen, dass mit wachsender Gesittung auch das
menschliche Nervensystem sich verfeinere. Man blicke nur zurück auf die
Zustände innerhalb der europäischen Kulturnationen noch vor wenigen
Jahrhunderten; unwillkürlich drängt die Überzeugung sich auf, dass die
Menschen der Gegenwart wahrscheinlich anders geartet sind als ihre
Vorgänger. Es scheint wirklich, dass d e r physikalische
Charakter der Menschheit im Laufe der Zeit sich
w e s e n t l i c h v e r ä n d e r t h a t , und es unterliegt keinem Zweifel, dass
das B l u t und die Säfte des Menschen früher die vorherrschende Rolle
spielten, während es jetzt die N e r v e n sind, die fast ausschliesslich den
Körper der Europäer, sowie der Weissen in Nordamerika beherrschen.
Gröber angelegte Wesen vermögen aber Lust und Schmerz[17] nicht in
gleich wirksamer Weise zu empfinden, wie die feiner organisierten.
A l e x a n d e r v o n H u m b o l d t bezeugt, dass die ungemein
schmerzhaften Stiche und Bisse der Moskiten von den Indianern
Südamerikas weit weniger als von den Europäern empfunden werden, denn
Grad und Dauer des Schmerzes hängen von der Reizbarkeit des
Nervensystems der Haut ab.[18] Leutnant M a g e , der mit Dr. Q u i n t i n
mehreren mörderischen Gefechten gegen die Bambarra beiwohnte, hatte
dabei Gelegenheit wiederholt zu beobachten, — so sagt er selbst — wie viel
weniger entwickelt oder vielmehr wie viel weniger empfindlich das
Nervensystem der Neger ist als das unsrige, woraus es sich erklärt, dass sie
auch schwerere Operationen so leicht ertragen.[19] Freilich stehen über die
Empfindung der Lust noch weit weniger Beobachtungen zu Gebote als über
den Schmerz, der sich zu äussern viel mehr Gelegenheit findet. Indes hat
der leider der Wissenschaft zu rasch entrissene P a u l B r o c a an den
Schädeln der Pariser Katakomben den Nachweis geliefert, in welchem
Masse das Volumen derselben innerhalb sechs Jahrhunderte, d. h. mit
Fortschreiten der Gesittung sich vergrössert habe. Es hiesse aber aller
Analogie ins Gesicht schlagen, wollte man für das Nervensystem verneinen,
Page 20
was für den Behälter unseres Denkvermögens sich nicht bestreiten lässt.
Anthropologische Messungen haben auch ergeben, dass Grösse und
Gewicht des Gehirns mit der erklommenen Kulturstufe gewissermassen
Schritt halten, derart, dass die höchstgestiegenen Rassen sich auch der
grössten und schwersten Gehirne erfreuen, während bei niedrigen Stämmen
das Umgekehrte eintritt. Der geschätzte Anatom und Physiologe T h .
B i s c h o f f hat in einem neueren Werke[20] nachgewiesen, so weit dies die
noch unzulänglichen Materialien gestatten, dass: während das mittlere
Hirngewicht bei allen gesitteten Nationen so ziemlich das gleiche zu sein
scheint, das der niederen Negerrassen in der That nicht nur ein geringeres
ist, sondern auch geringere Unterschiede in Beziehung auf die Geschlechter
und die Individuen darbietet. Zu gleichen und manchen anderen
überraschenden Ergebnissen gelangt auch Dr. G u s t a v e L e B o n in
einer ungemein fleissigen, auf sorgfältigen Messungen beruhenden Arbeit.
[21] Innerhalb der Kulturwelt haben wiederum, wie der Pariser Gelehrte
ziffermässig darthut, die geistig thätigeren Klassen durchschnittlich die
grössten Gehirnmassen, wie der Schädelumfang zu schliessen gestattet.[22]
Wird auch das geistige Vermögen nicht ohne weiteres von der Massigkeit
des Gehirns beherrscht, so bilden doch den bisherigen Befunden zufolge bei
geistig hervorragenden Individuen grössere Gehirnmengen zwar keine
ausnahmslose Regel, aber doch die entschiedene Mehrzahl, und da das
Nervensystem mit den enkephalen Zuständen innig zusammenhängt, so ist
es vielleicht nicht unerlaubt zu schliessen, dass jene Geistesriesen auch
nervös feiner organisiert sind, d. h. Lust und Schmerz lebhafter empfinden
als andre. Vielleicht erklärt sich dadurch, dass gerade solche Individuen,
wie Napoleon oder ein Goethe, erotischen Freuden ganz besonders
zugethan sind. Bekanntlich bestehen auch innerhalb eines und desselben
Kulturvolkes, je nach seinen verschiedenen Schichten, starke Abstufungen
der individuellen Nervenorganisation. Was nun für die einzelnen richtig ist,
gilt wohl auch für die verschiedenen Stämme, Völker und Rassen.
Möge indes der Sinnengenuss einer Steigerung fähig sein oder nicht,
stets ist derselbe gross genug, um allen Lebewesen als begehrenswertestes
Ziel zu winken. Dabei ist es immer das Männchen, welches den Dingen
entgegenstürmt, oft des erhofften Genusses wegen Gefahren des Lebens
sich aussetzt, während das Weibchen sich scheu zurückzieht und dem
Strome des Geschehens auszuweichen sucht. „Jeder Jäger,“ bemerkt ein
bewährter Naturforscher,[23] „kennt das Sprengen bei Reh und Hirsch: das
Anthropologische Messungen haben auch ergeben, dass Grösse und
Gewicht des Gehirns mit der erklommenen Kulturstufe gewissermassen
Schritt halten, derart, dass die höchstgestiegenen Rassen sich auch der
grössten und schwersten Gehirne erfreuen, während bei niedrigen Stämmen
das Umgekehrte eintritt. Der geschätzte Anatom und Physiologe T h .
B i s c h o f f hat in einem neueren Werke[20] nachgewiesen, so weit dies die
noch unzulänglichen Materialien gestatten, dass: während das mittlere
Hirngewicht bei allen gesitteten Nationen so ziemlich das gleiche zu sein
scheint, das der niederen Negerrassen in der That nicht nur ein geringeres
ist, sondern auch geringere Unterschiede in Beziehung auf die Geschlechter
und die Individuen darbietet. Zu gleichen und manchen anderen
überraschenden Ergebnissen gelangt auch Dr. G u s t a v e L e B o n in
einer ungemein fleissigen, auf sorgfältigen Messungen beruhenden Arbeit.
[21] Innerhalb der Kulturwelt haben wiederum, wie der Pariser Gelehrte
ziffermässig darthut, die geistig thätigeren Klassen durchschnittlich die
grössten Gehirnmassen, wie der Schädelumfang zu schliessen gestattet.[22]
Wird auch das geistige Vermögen nicht ohne weiteres von der Massigkeit
des Gehirns beherrscht, so bilden doch den bisherigen Befunden zufolge bei
geistig hervorragenden Individuen grössere Gehirnmengen zwar keine
ausnahmslose Regel, aber doch die entschiedene Mehrzahl, und da das
Nervensystem mit den enkephalen Zuständen innig zusammenhängt, so ist
es vielleicht nicht unerlaubt zu schliessen, dass jene Geistesriesen auch
nervös feiner organisiert sind, d. h. Lust und Schmerz lebhafter empfinden
als andre. Vielleicht erklärt sich dadurch, dass gerade solche Individuen,
wie Napoleon oder ein Goethe, erotischen Freuden ganz besonders
zugethan sind. Bekanntlich bestehen auch innerhalb eines und desselben
Kulturvolkes, je nach seinen verschiedenen Schichten, starke Abstufungen
der individuellen Nervenorganisation. Was nun für die einzelnen richtig ist,
gilt wohl auch für die verschiedenen Stämme, Völker und Rassen.
Möge indes der Sinnengenuss einer Steigerung fähig sein oder nicht,
stets ist derselbe gross genug, um allen Lebewesen als begehrenswertestes
Ziel zu winken. Dabei ist es immer das Männchen, welches den Dingen
entgegenstürmt, oft des erhofften Genusses wegen Gefahren des Lebens
sich aussetzt, während das Weibchen sich scheu zurückzieht und dem
Strome des Geschehens auszuweichen sucht. „Jeder Jäger,“ bemerkt ein
bewährter Naturforscher,[23] „kennt das Sprengen bei Reh und Hirsch: das
Page 21
weibliche Thier flieht, das männliche verfolgt — dasselbe Verhältnis, wie
zwischen Raubtier und Beute. Mir ist kein Tier bekannt, bei welchem das
weibliche Geschlecht das verfolgende, überwältigende, das männliche das
verfolgte und Widerstand leistende wäre; es ist stets umgekehrt, auch in
solchen Fällen, in denen, wie bei den Spinnen, das weibliche Tier das
stärkere ist und nach der Begattung oft genug das Männchen auffrisst. Trotz
aller Maskierung, die der Instinkt beim Menschen durch erzieherische
Einflüsse erfährt, verleugnet sich dasselbe auch bei ihm nicht: die
Sprödigkeit ist eine Eigenschaft des Weibes, die Zudringlichkeit kommt
dem Manne zu.“ Und dieses Verhältnis gelangt, wie ich bemerken möchte,
auch schon zu deutlichem Ausdruck in dem anatomischen Bau der beiden
Geschlechter, welcher dem männlichen Zeugungsapparat eine bevorzugte,
zum Angriff geeignete Stellung anweist, während er den weiblichen in der
Tiefe des Beckens verbirgt und die Wahrung desselben gegen unerwünschte
Angriffe ermöglicht. Nur mit Gewalt kann das widerstrebende Weib
bezwungen werden, daher bleibt es von Natur aus der gewährende Teil,
physisch wie moralisch. Alle Phänomene, welche der Vereinigung der
Geschlechter vorangehen, laufen darauf hinaus, dass dem Weibe von Haus
aus die Aufgabe zufiel, eine gewisse zeitlang die Angriffe des Mannes zu
vereiteln, indem es einen für beide Teile schweren Strauss kämpft, welcher
den Sieg desto köstlicher erscheinen lässt, je heftiger und hartnäckiger der
Widerstand war. Das Weib des Wilden, vom Manne verfolgt, flüchtet und
verbirgt sich, während die europäische Jungfrau mit den Waffen der
Schamhaftigkeit und Züchtigkeit das glühende Verlangen des Geliebten
reizt und steigert, welchem sie erst nach harten Proben sich überlässt.[24]
Der Paarungstrieb spielt in der menschlichen wie in der tierischen
Gesellschaft auch um deswillen eine hochwichtige Rolle, weil seine
Befriedigung bei den höher organisierten Geschöpfen ein mehr oder minder
langes Zusammenleben nach sich zieht. Gewiss ist letzteres meist bloss
zeitweilig; die zum Aufziehen der Jungen erforderliche Frist bestimmt im
günstigsten Falle dessen Dauer. Wie kurz aber auch ein solches
Zusammenleben bemessen sein möge, so zwingt dasselbe doch jedes
höhere Wesen auf den oder die Gefährten Rücksicht zu nehmen, sie zu
schonen, ja oft um deren Gunst zu buhlen. Aus dieser notwendigen
Gemeinschaft entspringen, insbesondere wenn die beiden Geschlechter um
die Pflege der Jungen sich bekümmern, Neigungsgefühle, moralische
Bande und soziale Gewohnheiten.
zwischen Raubtier und Beute. Mir ist kein Tier bekannt, bei welchem das
weibliche Geschlecht das verfolgende, überwältigende, das männliche das
verfolgte und Widerstand leistende wäre; es ist stets umgekehrt, auch in
solchen Fällen, in denen, wie bei den Spinnen, das weibliche Tier das
stärkere ist und nach der Begattung oft genug das Männchen auffrisst. Trotz
aller Maskierung, die der Instinkt beim Menschen durch erzieherische
Einflüsse erfährt, verleugnet sich dasselbe auch bei ihm nicht: die
Sprödigkeit ist eine Eigenschaft des Weibes, die Zudringlichkeit kommt
dem Manne zu.“ Und dieses Verhältnis gelangt, wie ich bemerken möchte,
auch schon zu deutlichem Ausdruck in dem anatomischen Bau der beiden
Geschlechter, welcher dem männlichen Zeugungsapparat eine bevorzugte,
zum Angriff geeignete Stellung anweist, während er den weiblichen in der
Tiefe des Beckens verbirgt und die Wahrung desselben gegen unerwünschte
Angriffe ermöglicht. Nur mit Gewalt kann das widerstrebende Weib
bezwungen werden, daher bleibt es von Natur aus der gewährende Teil,
physisch wie moralisch. Alle Phänomene, welche der Vereinigung der
Geschlechter vorangehen, laufen darauf hinaus, dass dem Weibe von Haus
aus die Aufgabe zufiel, eine gewisse zeitlang die Angriffe des Mannes zu
vereiteln, indem es einen für beide Teile schweren Strauss kämpft, welcher
den Sieg desto köstlicher erscheinen lässt, je heftiger und hartnäckiger der
Widerstand war. Das Weib des Wilden, vom Manne verfolgt, flüchtet und
verbirgt sich, während die europäische Jungfrau mit den Waffen der
Schamhaftigkeit und Züchtigkeit das glühende Verlangen des Geliebten
reizt und steigert, welchem sie erst nach harten Proben sich überlässt.[24]
Der Paarungstrieb spielt in der menschlichen wie in der tierischen
Gesellschaft auch um deswillen eine hochwichtige Rolle, weil seine
Befriedigung bei den höher organisierten Geschöpfen ein mehr oder minder
langes Zusammenleben nach sich zieht. Gewiss ist letzteres meist bloss
zeitweilig; die zum Aufziehen der Jungen erforderliche Frist bestimmt im
günstigsten Falle dessen Dauer. Wie kurz aber auch ein solches
Zusammenleben bemessen sein möge, so zwingt dasselbe doch jedes
höhere Wesen auf den oder die Gefährten Rücksicht zu nehmen, sie zu
schonen, ja oft um deren Gunst zu buhlen. Aus dieser notwendigen
Gemeinschaft entspringen, insbesondere wenn die beiden Geschlechter um
die Pflege der Jungen sich bekümmern, Neigungsgefühle, moralische
Bande und soziale Gewohnheiten.
Page 22
[3] Dr. Herm. F r e r i c h s . Zur Naturgeschichte des Menschen. Norden.
1886. S. 97–100.
[4] Dr. O t t o M o h n i c k e teilt einen Fall mit, wo die dem Menschen für
spezifisch eigentümlich geltende Krankheit der Pocken auf einen Gibbon
übertragen wurde. (Ausland 1872, S. 800–801).
[5] W i l f r e d P o w e l l . Unter den Kannibalen von Neubritannien. Drei
Wanderjahre durch ein wildes Land. Leipzig, 1884. S. 123.
[6] D é s i r é C h a r n a y . Les anciennes villes du Nouveau Monde. Paris,
1885. S. 399.
[7] J u l i u s L i p p e r t . Kulturgeschichte der Menschheit in ihrem
organischen Aufbau. Stuttgart, 1886. Bd. I. S. 64–65.
[8] H u g o Z ö l l e r . Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun.
Berlin u. Stuttgart, 1886. Bd. II. S. 85.
[9] J o s e p h H y r t l . Lehrbuch der Anatomie des Menschen. Fünfzehnte
Aufl. Wien, 1881. S. 9.
[10] P a u l M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Skizzen
über die Geschlechtsverhältnisse des Menschen. Aus dem Italienischen. Jena,
1886. S. 48.
[11] L i p p e r t . A. a. O. Bd. I. S. 14.
[12] F r e r i c h s . A. a. O. S. 101.
[13] P a o l o M a n t e g a z z a . Fisiologia del piacere. Mailand, 1870. S.
37.
[14] A l e x a n d e r v o n H u m b o l d t s R e i s e in die Äquinoktial-
Gegenden des neuen Kontinents. In deutscher Bearbeitung von H e r m a n n
H a u f f . Stuttgart, 1860. Bd. III. S. 154. 156.
[15] J u l i u s L i p p e r t . Die Geschichte der Familie. Stuttgart, 1884. S.
30.
[16] Quanto più cresce l’intelletto e quanto più crescono i messi della vita,
più si moltiplicano i desiderii e la potenza d’amore. (Cesare Lombroso. L’amore
nel suicidio e nel delitto. Turin, 1881. S. 38.)
[17] Vom Schmerz weiss man bestimmt, wie manche Halbwilde uns schier
unerträgliche Pein und Qualen auszuhalten vermögen, ohne das leiseste Zeichen
von Schmerzempfindung zu geben. Wenn auch die dabei entfaltete Willensstärke
nicht gering anzuschlagen sein mag, so sprechen doch die vielfachen Martern,
welche sie sich selbst auferlegen, die mannigfachen Verstümmelungen, die sie
oft um einer nichtssagenden Zier willen sich zufügen, die ausgesuchten
Grausamkeiten, welche sie an ihren Feinden verüben, sattsam dafür, dass
leiblicher Schmerz von ihnen weniger gefühlt wird, als von den nervösen
Kulturvölkern. In unseren Augen möchte wohl schon oft der hundertste Teil der
auszustehenden Qualen als empörende Scheusslichkeit empfunden werden. Da
nun der Mensch stets von sich auf andere schliesst, so muss der Wilde selbst
schon ein beträchtliches Mass von Schmerz ertragen können, wenn er es für
nötig hält, dieses Mass, um seinen Feind zu quälen, in so barbarischer Weise zu
steigern. Auch die Roheiten unserer eigenen Vergangenheit wurzeln sicherlich
1886. S. 97–100.
[4] Dr. O t t o M o h n i c k e teilt einen Fall mit, wo die dem Menschen für
spezifisch eigentümlich geltende Krankheit der Pocken auf einen Gibbon
übertragen wurde. (Ausland 1872, S. 800–801).
[5] W i l f r e d P o w e l l . Unter den Kannibalen von Neubritannien. Drei
Wanderjahre durch ein wildes Land. Leipzig, 1884. S. 123.
[6] D é s i r é C h a r n a y . Les anciennes villes du Nouveau Monde. Paris,
1885. S. 399.
[7] J u l i u s L i p p e r t . Kulturgeschichte der Menschheit in ihrem
organischen Aufbau. Stuttgart, 1886. Bd. I. S. 64–65.
[8] H u g o Z ö l l e r . Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun.
Berlin u. Stuttgart, 1886. Bd. II. S. 85.
[9] J o s e p h H y r t l . Lehrbuch der Anatomie des Menschen. Fünfzehnte
Aufl. Wien, 1881. S. 9.
[10] P a u l M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Skizzen
über die Geschlechtsverhältnisse des Menschen. Aus dem Italienischen. Jena,
1886. S. 48.
[11] L i p p e r t . A. a. O. Bd. I. S. 14.
[12] F r e r i c h s . A. a. O. S. 101.
[13] P a o l o M a n t e g a z z a . Fisiologia del piacere. Mailand, 1870. S.
37.
[14] A l e x a n d e r v o n H u m b o l d t s R e i s e in die Äquinoktial-
Gegenden des neuen Kontinents. In deutscher Bearbeitung von H e r m a n n
H a u f f . Stuttgart, 1860. Bd. III. S. 154. 156.
[15] J u l i u s L i p p e r t . Die Geschichte der Familie. Stuttgart, 1884. S.
30.
[16] Quanto più cresce l’intelletto e quanto più crescono i messi della vita,
più si moltiplicano i desiderii e la potenza d’amore. (Cesare Lombroso. L’amore
nel suicidio e nel delitto. Turin, 1881. S. 38.)
[17] Vom Schmerz weiss man bestimmt, wie manche Halbwilde uns schier
unerträgliche Pein und Qualen auszuhalten vermögen, ohne das leiseste Zeichen
von Schmerzempfindung zu geben. Wenn auch die dabei entfaltete Willensstärke
nicht gering anzuschlagen sein mag, so sprechen doch die vielfachen Martern,
welche sie sich selbst auferlegen, die mannigfachen Verstümmelungen, die sie
oft um einer nichtssagenden Zier willen sich zufügen, die ausgesuchten
Grausamkeiten, welche sie an ihren Feinden verüben, sattsam dafür, dass
leiblicher Schmerz von ihnen weniger gefühlt wird, als von den nervösen
Kulturvölkern. In unseren Augen möchte wohl schon oft der hundertste Teil der
auszustehenden Qualen als empörende Scheusslichkeit empfunden werden. Da
nun der Mensch stets von sich auf andere schliesst, so muss der Wilde selbst
schon ein beträchtliches Mass von Schmerz ertragen können, wenn er es für
nötig hält, dieses Mass, um seinen Feind zu quälen, in so barbarischer Weise zu
steigern. Auch die Roheiten unserer eigenen Vergangenheit wurzeln sicherlich
Page 23
zum Teile in dem noch geringer entwickelten Nervensystem unserer Väter im
Altertum und Mittelalter.
[18] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktial-Gegenden. Bd. III. S. 208.
[19] Globus. Bd. XIV. S. 260.
[20] Siehe Dr. Th. L. W. B i s c h o f f . Das Gehirngewicht des Menschen.
Eine Studie. Bonn, 1880.
[21] G u s t a v e L e B o n . Recherches anatomiques et mathématiques sur
les lois des variations du volume du cerveau et sur leurs relations avec
l’intelligence. (Revue d’anthroprologie. 1879. S. 27–104.)
[22] A. a. O. S. 80 teilt L e B o n das Ergebnis seiner an 1200 Individuen
angestellten Messungen des Schädelumfanges mit. Es ist wohl interessant
genug, um hier eine Stelle zu finden. Darnach entfielen auf einen
Schädelumfang Gelehrte, Adel, Bürger
von 52–53 cm 0,0 0,0 0,6
„ 53–54 „ 2,0 3,7 1,9
„ 54–55 „ 4,0 9,2 6,2
„ 55–56 „ 6,0 12,8 14,0
„ 56–57 „ 18,0 28,5 24,5
„ 57–58 „ 36,0 22,0 24,5
„ 58–59 „ 18,0 12,8 14,9
„ 59–60 „ 8,0 8,3 7,6
„ 60–61 „ 6,0 1,8 3,3
„ 61–62 „ 2,0 0,0 1,8
„ 62–62,5 „ 0,0 0,9 0,7
[23] G u s t a v J ä g e r . Die Entdeckung der Seele. Leipzig, 1880. S. 31
[24] M a n t e g a z z a . Fisiologia del piacere. S. 39. Mit Bezugnahme auf
das oben über den anatomischen Bau Bemerkte, lässt sich die Frage aufwerfen,
ob nicht auch in dieser Hinsicht eine Art körperlicher Anpassung an die
Anforderungen des Geisteslebens stattfinde. Im Tierreiche versagt sich das
Weibchen innerhalb gewisser Zeiten nur selten dem verlangenden Männchen,
seine Geschlechtsorgane sind, übereinstimmend damit, ihrer Lage nach weniger
verborgen oder geschützt, zugänglicher als beim Menschen, bei dem, selbst auf
rohester Stufe, nebst dem Naturtrieb noch andere Momente die weibliche Hälfte
in Gewähr oder Versagen ihrer Gunst beeinflussen. Wer nun viel in
anthropologischen und ethnologischen Schriften sich unter den Abbildungen
wilder und daher noch ungebundener lebenden Menschenspezies umgesehen hat,
dem mag es aufgefallen sein, dass bei solchen, wenn anders die Zeichnungen
richtig sind, das ostium vaginae sichtbar erscheint in Stellungen, welche dies bei
Weibern gesitteterer, nach unseren Begriffen züchtigerer Volksstämme nicht
gestatten. Das Organ erscheint darnach weit mehr vorgerückt und zugänglich,
viel weniger in die Leibeshöhle zurückgezogen, als z. B. bei den durch ihre
Gesittung vielfach auf Versagen angewiesenen Europäerinnen. Vergleichende
Altertum und Mittelalter.
[18] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktial-Gegenden. Bd. III. S. 208.
[19] Globus. Bd. XIV. S. 260.
[20] Siehe Dr. Th. L. W. B i s c h o f f . Das Gehirngewicht des Menschen.
Eine Studie. Bonn, 1880.
[21] G u s t a v e L e B o n . Recherches anatomiques et mathématiques sur
les lois des variations du volume du cerveau et sur leurs relations avec
l’intelligence. (Revue d’anthroprologie. 1879. S. 27–104.)
[22] A. a. O. S. 80 teilt L e B o n das Ergebnis seiner an 1200 Individuen
angestellten Messungen des Schädelumfanges mit. Es ist wohl interessant
genug, um hier eine Stelle zu finden. Darnach entfielen auf einen
Schädelumfang Gelehrte, Adel, Bürger
von 52–53 cm 0,0 0,0 0,6
„ 53–54 „ 2,0 3,7 1,9
„ 54–55 „ 4,0 9,2 6,2
„ 55–56 „ 6,0 12,8 14,0
„ 56–57 „ 18,0 28,5 24,5
„ 57–58 „ 36,0 22,0 24,5
„ 58–59 „ 18,0 12,8 14,9
„ 59–60 „ 8,0 8,3 7,6
„ 60–61 „ 6,0 1,8 3,3
„ 61–62 „ 2,0 0,0 1,8
„ 62–62,5 „ 0,0 0,9 0,7
[23] G u s t a v J ä g e r . Die Entdeckung der Seele. Leipzig, 1880. S. 31
[24] M a n t e g a z z a . Fisiologia del piacere. S. 39. Mit Bezugnahme auf
das oben über den anatomischen Bau Bemerkte, lässt sich die Frage aufwerfen,
ob nicht auch in dieser Hinsicht eine Art körperlicher Anpassung an die
Anforderungen des Geisteslebens stattfinde. Im Tierreiche versagt sich das
Weibchen innerhalb gewisser Zeiten nur selten dem verlangenden Männchen,
seine Geschlechtsorgane sind, übereinstimmend damit, ihrer Lage nach weniger
verborgen oder geschützt, zugänglicher als beim Menschen, bei dem, selbst auf
rohester Stufe, nebst dem Naturtrieb noch andere Momente die weibliche Hälfte
in Gewähr oder Versagen ihrer Gunst beeinflussen. Wer nun viel in
anthropologischen und ethnologischen Schriften sich unter den Abbildungen
wilder und daher noch ungebundener lebenden Menschenspezies umgesehen hat,
dem mag es aufgefallen sein, dass bei solchen, wenn anders die Zeichnungen
richtig sind, das ostium vaginae sichtbar erscheint in Stellungen, welche dies bei
Weibern gesitteterer, nach unseren Begriffen züchtigerer Volksstämme nicht
gestatten. Das Organ erscheint darnach weit mehr vorgerückt und zugänglich,
viel weniger in die Leibeshöhle zurückgezogen, als z. B. bei den durch ihre
Gesittung vielfach auf Versagen angewiesenen Europäerinnen. Vergleichende
Page 24
Messungen des weiblichen Perineums, die aber leider noch fehlen, könnten
allein auf die interessante Frage Licht werfen.
allein auf die interessante Frage Licht werfen.
Page 25
III.
Werbesitten und Geschlechtsverkehr im
Tierreiche.
s ist unnötig bei der Frage zu verweilen, wieso der tyrannische
Geschlechtsinstinkt, dieser Erhalter der Arten, sich zuerst
gebildet habe, und woraus er noch in der Gegenwart entstehe.
Vom Standpunkte der Gesellschaftslehre (Soziologie) genügt
es, einfach die Thatsache seines Vorhandenseins festzustellen und die
verschiedenen Formen, welche im Geschlechtsverkehre sich kundgeben,
kurz zu beleuchten. Doch halte ich es für empfehlenswert, zuvörderst einen
Blick in das Gebahren der Tierwelt zu thun, ehe der Mensch und sein
geschlechtliches Treiben zur Erörterung gelangen. In der Tierwelt gelangt
nun der Paarungstrieb sehr deutlich zunächst in den W e r b e s i t t e n der
höheren Arten zum Ausdruck, wobei, anknüpfend an das im
vorhergehenden Abschnitt Gesagte, stets das Männchen als der werbende
Teil auftritt. Oft spielt darin der K a m p f u m d a s W e i b c h e n die
bedeutendste Rolle.
Von den zahlreichen Beispielen aller Arten erotischer Leidenschaften sei
bloss die launige Schilderung angeführt, welche Kapitän B r y a n t von dem
merkwürdigen Treiben der nach Art der türkischen Grossen sehr verliebten
und in Polygamie lebenden Ohrenrobben (Otaria jubata L.) auf der St.
Paulsinsel entwirft. Gegen den 15. Juni, erzählt B r y a n t , sind alle
Männchen versammelt und alle passenden Plätze vergeben. Die alten
Herren erwarten jetzt offenbar die Ankunft der Weibchen. Letztere
erscheinen zuerst in kleiner Anzahl, dann aber in immer zunehmenden
Scharen, bis Mitte Juli alle Landungsplätze überfüllt sind. Viele der
Weibchen scheinen bei ihrer Ankunft den Wunsch zu hegen, mit einem
bestimmten Männchen sich zu vereinigen. Aber sie werden daran durch die
„Junggesellen-Robben“ gehindert, welche längs der Küste schwimmend,
die ankommenden Weibchen beobachten und sie ans Land treiben. Sobald
Werbesitten und Geschlechtsverkehr im
Tierreiche.
s ist unnötig bei der Frage zu verweilen, wieso der tyrannische
Geschlechtsinstinkt, dieser Erhalter der Arten, sich zuerst
gebildet habe, und woraus er noch in der Gegenwart entstehe.
Vom Standpunkte der Gesellschaftslehre (Soziologie) genügt
es, einfach die Thatsache seines Vorhandenseins festzustellen und die
verschiedenen Formen, welche im Geschlechtsverkehre sich kundgeben,
kurz zu beleuchten. Doch halte ich es für empfehlenswert, zuvörderst einen
Blick in das Gebahren der Tierwelt zu thun, ehe der Mensch und sein
geschlechtliches Treiben zur Erörterung gelangen. In der Tierwelt gelangt
nun der Paarungstrieb sehr deutlich zunächst in den W e r b e s i t t e n der
höheren Arten zum Ausdruck, wobei, anknüpfend an das im
vorhergehenden Abschnitt Gesagte, stets das Männchen als der werbende
Teil auftritt. Oft spielt darin der K a m p f u m d a s W e i b c h e n die
bedeutendste Rolle.
Von den zahlreichen Beispielen aller Arten erotischer Leidenschaften sei
bloss die launige Schilderung angeführt, welche Kapitän B r y a n t von dem
merkwürdigen Treiben der nach Art der türkischen Grossen sehr verliebten
und in Polygamie lebenden Ohrenrobben (Otaria jubata L.) auf der St.
Paulsinsel entwirft. Gegen den 15. Juni, erzählt B r y a n t , sind alle
Männchen versammelt und alle passenden Plätze vergeben. Die alten
Herren erwarten jetzt offenbar die Ankunft der Weibchen. Letztere
erscheinen zuerst in kleiner Anzahl, dann aber in immer zunehmenden
Scharen, bis Mitte Juli alle Landungsplätze überfüllt sind. Viele der
Weibchen scheinen bei ihrer Ankunft den Wunsch zu hegen, mit einem
bestimmten Männchen sich zu vereinigen. Aber sie werden daran durch die
„Junggesellen-Robben“ gehindert, welche längs der Küste schwimmend,
die ankommenden Weibchen beobachten und sie ans Land treiben. Sobald
Page 26
sie dieses betreten haben, nähert sich ihnen das nächstliegende Männchen,
lässt einen glucksenden Laut vernehmen und sucht, der neu angekommenen
Genossin freundlich zunickend und sie auch wohl liebkosend, allmählich
zwischen sie und das Wasser zu kommen, so dass sie nicht mehr zu
entfliehen im stande ist. Sobald ihm dies gelungen, ändert der Haustyrann
sein Betragen vollständig, denn an Stelle der Liebkosungen tritt Zwang und
das Weibchen wird genötigt, einen der noch freien Plätze im Harem des
gestrengen Herrn einzunehmen. In dieser Weise verfährt jeder männliche
Seebär, bis alle Plätze in seinem Harem besetzt sind. Aber nun muss er den
Besitz seiner Auserkorenen auch energisch verteidigen, da seine über ihm
lagernden Kollegen versuchen, seine Weiber zu rauben, indem sie eines
derselben mit den Zähnen packen, wie eine Katze die Maus, und in ihren
eigenen Weiberzwinger schleppen. Die über ihnen lagernden Männchen
verfahren in derselben Weise, und so dauert das Weiberstehlen fort, bis alle
Plätze besetzt sind. Dabei giebt es denn oft sehr heftige Kämpfe der Herrn
Sultane, welche schliesslich, wenn jeder Harem gefüllt ist, selbstgefällig auf
und nieder wandeln, ihre Familien überblicken, die unruhigen Weibchen
schelten und alle Eindringlinge wütend davontreiben.
Auch den hässlichen Amphibien schlägt ein begehrendes Gefühl im
gepanzerten Busen. Der Alligator ist nach B a r t r a m bestrebt, die Gunst
des Weibchens dadurch zu gewinnen, dass er in der Mitte seiner Lagune
sich herumtummelt und brüllt und sich dabei benimmt „wie ein
Indianerhäuptling, der seine Kriegstänze einstudiert“. Manche Tierarten
wissen sogar ihr erotisches Streben mit einem — fast möchte man sagen —
poetischen Schimmer zu verklären. C h a r l e s D a r w i n ist der Ansicht,
dass den Tieren einiger Schönheitssinn zukomme, wenigstens solchen der
höchsten Klassen; dass demnach z. B. weibliche Vögel die Schönheit der
vor ihnen Staat machenden Männchen bewundern, sowie sie sich an deren
Gesang erfreuen. Hinsichtlich der männlichen Tiere glaubt aber G e r l a c h ,
dass die Entfaltung der Schmuckfedern vor den Weibchen männlicherseits
keine Kenntnis des Schmuckgefieders voraussetze, sondern nur den
geschlechtlichen Reiz, welcher auf diesen Teil des Sexuallebens wirke. Er
führt dabei eine Stelle aus W a i t z ’ Psychologie an: „Die sämtlichen Tiere
gebrauchen ihre Glieder im höchsten Grade zweckmässig, ohne dass es
darum wahrscheinlich würde, dass sie davon einige Kenntnis besässen.“ Sei
dem, wie ihm wolle, Thatsache ist es, dass viele Geschöpfe in der
Paarungszeit ihre besten Reize zu entfalten bestrebt sind.
lässt einen glucksenden Laut vernehmen und sucht, der neu angekommenen
Genossin freundlich zunickend und sie auch wohl liebkosend, allmählich
zwischen sie und das Wasser zu kommen, so dass sie nicht mehr zu
entfliehen im stande ist. Sobald ihm dies gelungen, ändert der Haustyrann
sein Betragen vollständig, denn an Stelle der Liebkosungen tritt Zwang und
das Weibchen wird genötigt, einen der noch freien Plätze im Harem des
gestrengen Herrn einzunehmen. In dieser Weise verfährt jeder männliche
Seebär, bis alle Plätze in seinem Harem besetzt sind. Aber nun muss er den
Besitz seiner Auserkorenen auch energisch verteidigen, da seine über ihm
lagernden Kollegen versuchen, seine Weiber zu rauben, indem sie eines
derselben mit den Zähnen packen, wie eine Katze die Maus, und in ihren
eigenen Weiberzwinger schleppen. Die über ihnen lagernden Männchen
verfahren in derselben Weise, und so dauert das Weiberstehlen fort, bis alle
Plätze besetzt sind. Dabei giebt es denn oft sehr heftige Kämpfe der Herrn
Sultane, welche schliesslich, wenn jeder Harem gefüllt ist, selbstgefällig auf
und nieder wandeln, ihre Familien überblicken, die unruhigen Weibchen
schelten und alle Eindringlinge wütend davontreiben.
Auch den hässlichen Amphibien schlägt ein begehrendes Gefühl im
gepanzerten Busen. Der Alligator ist nach B a r t r a m bestrebt, die Gunst
des Weibchens dadurch zu gewinnen, dass er in der Mitte seiner Lagune
sich herumtummelt und brüllt und sich dabei benimmt „wie ein
Indianerhäuptling, der seine Kriegstänze einstudiert“. Manche Tierarten
wissen sogar ihr erotisches Streben mit einem — fast möchte man sagen —
poetischen Schimmer zu verklären. C h a r l e s D a r w i n ist der Ansicht,
dass den Tieren einiger Schönheitssinn zukomme, wenigstens solchen der
höchsten Klassen; dass demnach z. B. weibliche Vögel die Schönheit der
vor ihnen Staat machenden Männchen bewundern, sowie sie sich an deren
Gesang erfreuen. Hinsichtlich der männlichen Tiere glaubt aber G e r l a c h ,
dass die Entfaltung der Schmuckfedern vor den Weibchen männlicherseits
keine Kenntnis des Schmuckgefieders voraussetze, sondern nur den
geschlechtlichen Reiz, welcher auf diesen Teil des Sexuallebens wirke. Er
führt dabei eine Stelle aus W a i t z ’ Psychologie an: „Die sämtlichen Tiere
gebrauchen ihre Glieder im höchsten Grade zweckmässig, ohne dass es
darum wahrscheinlich würde, dass sie davon einige Kenntnis besässen.“ Sei
dem, wie ihm wolle, Thatsache ist es, dass viele Geschöpfe in der
Paarungszeit ihre besten Reize zu entfalten bestrebt sind.
Page 27
Ganz besonders gilt dies von der Vogelwelt, welche zahlreiche
diesbezügliche Beispiele liefert. Wer hat nicht schon von den
Trommelkünsten der gefiederten Werber gehört, denen der Gesang versagt
ist? Der Schwarzspecht (Picus martius L.) hängt sich an den dürren Wipfel
eines hohen Baumes oder wenigstens an einen dürren Ast an und hämmert
mit seinem Schnabel so heftig dagegen, dass der Ast in zitternde Bewegung
gerät. Hierdurch entsteht ein wunderbares Trommeln, welches im Walde so
stark widerhallt, dass man es bei trockenem Wetter wohl eine Viertelstunde
weit hört. Dasselbe dient dazu, das Weibchen zu erfreuen, welches auf
dieses Geräusch auch gewöhnlich sofort herbeikommt und Antwort giebt.
Alle Künste der Buhlerei werden entfaltet zur Werbezeit, alle Mittel, um
persönliche Schönheit und Vorzüge ins rechte Licht zu setzen, mit heissem
Bemühen angewendet. Wer hörte nicht vom „Balzen“ des Auerhahns und
seiner Verwandten, in deren erotischer Verzückung Tanz und Gesang sich
vereinigen. Der Birkhahn (Tetrao tetrix L.) z. B. stösst in der Balze die
sonderbarsten Töne aus, macht die merkwürdigsten Gebärden, Sprünge und
Bewegungen bei gesträubten Federn und erhitzt sich immer mehr, bis er
zuletzt wie toll erscheint. Das Männchen des nordamerikanischen Tetrao
urophasianus hat beim Umwerben des Weibchens seinen nackten gelben
Kopf ungeheuer aufgetrieben, stösst kratzende, hohle, tiefe Töne aus, richtet
die Holle auf, breitet die Schwanzfedern aus, schleift die Flügel auf dem
Boden und nimmt die sonderbarsten Stellungen an. Das Männchen des
ebenfalls nordamerikanischen Tetrao umbellus trommelt mit seinen
gesenkten Flügeln laut auf seinem eigenen Körper, richtet den Schwanz auf
und entfaltet seine Krause, worauf das in der Nähe befindliche Weibchen
herbeifliegt. Der Albatros der südlichen Hemisphäre (Diomedea exulans)
berührt mit seinem Schnabel den des Weibchens, beide schaukeln die Köpfe
im Takte und sehen sich lange an. Das Schnäbeln unserer Turteltauben ist
nahezu ein wahres Küssen. Von dem niedlichen, kleinen, schwarzen
Webervogel (Ploceus socius Lath.) mit gelben Schultern erzählt D a v i d
L i v i n g s t o n e , dass drei bis vier derselben sich nach dem Frühstücke auf
den Büschen mit Gesang erlustigen, worauf ein Spiel im Fluge folgt. Diese
Spiele finden aber nur während der Paarungszeit und im Hochzeitskleide
statt, nicht so lange der Vogel sein einfaches braunes Winterkleid trägt. Bei
der australischen Moschusente ist der Moschusgeruch immer nur auf den
Enterich beschränkt und wird in der Paarungszeit lange vorher
wahrgenommen, ehe der Vogel sichtbar wird. Der Felshahn, die
diesbezügliche Beispiele liefert. Wer hat nicht schon von den
Trommelkünsten der gefiederten Werber gehört, denen der Gesang versagt
ist? Der Schwarzspecht (Picus martius L.) hängt sich an den dürren Wipfel
eines hohen Baumes oder wenigstens an einen dürren Ast an und hämmert
mit seinem Schnabel so heftig dagegen, dass der Ast in zitternde Bewegung
gerät. Hierdurch entsteht ein wunderbares Trommeln, welches im Walde so
stark widerhallt, dass man es bei trockenem Wetter wohl eine Viertelstunde
weit hört. Dasselbe dient dazu, das Weibchen zu erfreuen, welches auf
dieses Geräusch auch gewöhnlich sofort herbeikommt und Antwort giebt.
Alle Künste der Buhlerei werden entfaltet zur Werbezeit, alle Mittel, um
persönliche Schönheit und Vorzüge ins rechte Licht zu setzen, mit heissem
Bemühen angewendet. Wer hörte nicht vom „Balzen“ des Auerhahns und
seiner Verwandten, in deren erotischer Verzückung Tanz und Gesang sich
vereinigen. Der Birkhahn (Tetrao tetrix L.) z. B. stösst in der Balze die
sonderbarsten Töne aus, macht die merkwürdigsten Gebärden, Sprünge und
Bewegungen bei gesträubten Federn und erhitzt sich immer mehr, bis er
zuletzt wie toll erscheint. Das Männchen des nordamerikanischen Tetrao
urophasianus hat beim Umwerben des Weibchens seinen nackten gelben
Kopf ungeheuer aufgetrieben, stösst kratzende, hohle, tiefe Töne aus, richtet
die Holle auf, breitet die Schwanzfedern aus, schleift die Flügel auf dem
Boden und nimmt die sonderbarsten Stellungen an. Das Männchen des
ebenfalls nordamerikanischen Tetrao umbellus trommelt mit seinen
gesenkten Flügeln laut auf seinem eigenen Körper, richtet den Schwanz auf
und entfaltet seine Krause, worauf das in der Nähe befindliche Weibchen
herbeifliegt. Der Albatros der südlichen Hemisphäre (Diomedea exulans)
berührt mit seinem Schnabel den des Weibchens, beide schaukeln die Köpfe
im Takte und sehen sich lange an. Das Schnäbeln unserer Turteltauben ist
nahezu ein wahres Küssen. Von dem niedlichen, kleinen, schwarzen
Webervogel (Ploceus socius Lath.) mit gelben Schultern erzählt D a v i d
L i v i n g s t o n e , dass drei bis vier derselben sich nach dem Frühstücke auf
den Büschen mit Gesang erlustigen, worauf ein Spiel im Fluge folgt. Diese
Spiele finden aber nur während der Paarungszeit und im Hochzeitskleide
statt, nicht so lange der Vogel sein einfaches braunes Winterkleid trägt. Bei
der australischen Moschusente ist der Moschusgeruch immer nur auf den
Enterich beschränkt und wird in der Paarungszeit lange vorher
wahrgenommen, ehe der Vogel sichtbar wird. Der Felshahn, die
Page 28
Paradiesvögel u. a. sammeln sich in Gruppen vor den Weibchen und
machen Staat vor ihnen, welche dann die ihnen zusagendsten erwählen. Der
Felshahn (Rupicola aurantia L.), ein prachtvoller Schmuckvogel
Südamerikas, errichtet an abgelegenen Orten förmliche Tanzplätze von 1¼ -
1½ m Durchmesser, von denen jeder Grashalm entfernt wird und auf
welchen der Boden so glatt ist, als hätten ihn menschliche Hände geebnet.
Auf dieser Schaubühne, um welche die übrigen Vögel still und bewundernd
umherstehen oder auf niedrigen Büschen sitzen, tritt nun ein Männchen
nach dem andern auf, um seine Künste zu zeigen, welche in verschiedenen
Gebärden und dem Ausstossen eigentümlicher Töne bestehen.
S c h o m b u r g k sah auf diese Weise drei Helden nacheinander auftreten,
bis ein plötzliches Geräusch die ganze Vogelgesellschaft verscheuchte. Die
Indianer, welche die schönen Bälge dieser Vögel ungemein schätzen,
suchen deren Vergnügungsplätze eifrig auf und verbergen sich in der Nähe
mit Blasrohr und vergifteten Pfeilen. Sind die Tiere einmal mit ihrem
Tanzvergnügen beschäftigt, so werden sie davon derart eingenommen, dass
die Jäger mehrere hintereinander erlegen können, ehe es die übrigen merken
und davon fliegen.
Auch der gewöhnliche stelzbeinige Kranich (Grus cinerea Bech.) übt,
von dem allmächtigen Triebe angefeuert, die edle Tanzkunst mit
Leidenschaft, obwohl vielleicht mit weniger Geschicklichkeit aus. Die
Palme in jeder Hinsicht gebührt aber sicherlich australischen
Paradiesvögeln, wie Amblyornis ornata und ihren Verwandten. Die
australischen „Lustlauben-Verfertiger“ (Atlasvögel und Kragenvögel) bauen
nämlich gar Versammlungshäuser, die nicht etwa als Niststätten, als Nester
dienen, sondern lediglich als Ballsaal, worin Herren und Damen
Bekanntschaft machen und in minnigen Pantomimen sich ergehen. Der
merkwürdige Vogel beginnt damit, dass er einen ziemlich festen Fussboden
von kleinen Zweiglein webt. In diesen Fussboden stösst er an beiden Seiten
eine Anzahl langer und dünner Zweige derart ein, dass ihre Spitzen sich
kreuzen und ein einfaches Gewölbe bilden. Es entsteht so eine gewölbte
Laube oder ein Laubengang, bei grösseren Kragenvögeln etwa 1¼ m lang
und 45 cm hoch, welcher als Versammlungssaal oder Stelldichein dient.
Eine Anzahl Vögel kommen daselbst zur Minnezeit mehrere Stunden des
Tages über zusammen und geben sich ihren Vergnügungen hin. Aber nicht
genug damit — die beiden Eingänge der Laube werden mit einer Menge
schön gefärbter oder hellglänzender Gegenstände verziert, um sie dem
machen Staat vor ihnen, welche dann die ihnen zusagendsten erwählen. Der
Felshahn (Rupicola aurantia L.), ein prachtvoller Schmuckvogel
Südamerikas, errichtet an abgelegenen Orten förmliche Tanzplätze von 1¼ -
1½ m Durchmesser, von denen jeder Grashalm entfernt wird und auf
welchen der Boden so glatt ist, als hätten ihn menschliche Hände geebnet.
Auf dieser Schaubühne, um welche die übrigen Vögel still und bewundernd
umherstehen oder auf niedrigen Büschen sitzen, tritt nun ein Männchen
nach dem andern auf, um seine Künste zu zeigen, welche in verschiedenen
Gebärden und dem Ausstossen eigentümlicher Töne bestehen.
S c h o m b u r g k sah auf diese Weise drei Helden nacheinander auftreten,
bis ein plötzliches Geräusch die ganze Vogelgesellschaft verscheuchte. Die
Indianer, welche die schönen Bälge dieser Vögel ungemein schätzen,
suchen deren Vergnügungsplätze eifrig auf und verbergen sich in der Nähe
mit Blasrohr und vergifteten Pfeilen. Sind die Tiere einmal mit ihrem
Tanzvergnügen beschäftigt, so werden sie davon derart eingenommen, dass
die Jäger mehrere hintereinander erlegen können, ehe es die übrigen merken
und davon fliegen.
Auch der gewöhnliche stelzbeinige Kranich (Grus cinerea Bech.) übt,
von dem allmächtigen Triebe angefeuert, die edle Tanzkunst mit
Leidenschaft, obwohl vielleicht mit weniger Geschicklichkeit aus. Die
Palme in jeder Hinsicht gebührt aber sicherlich australischen
Paradiesvögeln, wie Amblyornis ornata und ihren Verwandten. Die
australischen „Lustlauben-Verfertiger“ (Atlasvögel und Kragenvögel) bauen
nämlich gar Versammlungshäuser, die nicht etwa als Niststätten, als Nester
dienen, sondern lediglich als Ballsaal, worin Herren und Damen
Bekanntschaft machen und in minnigen Pantomimen sich ergehen. Der
merkwürdige Vogel beginnt damit, dass er einen ziemlich festen Fussboden
von kleinen Zweiglein webt. In diesen Fussboden stösst er an beiden Seiten
eine Anzahl langer und dünner Zweige derart ein, dass ihre Spitzen sich
kreuzen und ein einfaches Gewölbe bilden. Es entsteht so eine gewölbte
Laube oder ein Laubengang, bei grösseren Kragenvögeln etwa 1¼ m lang
und 45 cm hoch, welcher als Versammlungssaal oder Stelldichein dient.
Eine Anzahl Vögel kommen daselbst zur Minnezeit mehrere Stunden des
Tages über zusammen und geben sich ihren Vergnügungen hin. Aber nicht
genug damit — die beiden Eingänge der Laube werden mit einer Menge
schön gefärbter oder hellglänzender Gegenstände verziert, um sie dem
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Auge angenehm zu machen. Muscheln, Zähne, Knochen, bunte Steine,
Scherben, Papier- oder Kattunschnitzel, auch allerhand kleine, dem
Menschen entwendete Gegenstände, wie Fingerhüte u. dgl. werden
herbeigetragen, um dem Schönheitssinne der gefiederten Gäste Genüge zu
thun. Diese Dinge werden beständig anders geordnet und von den Vögeln in
ihrem Spiel umhergeschleppt. Überdies wird, wie G o u l d berichtet, die
Laube selbst im Innern schön mit langen Grashalmen ausgefüttert, welche
so angeordnet werden, dass die Spitzen sich nahezu treffen, und die
Verzierungen sind ausserordentlich reich. Nach D a r w i n benützen die
Vögel runde Steine dazu, die Grasstengel an ihrem gehörigen Orte zu halten
und verschiedene nach der Laube hinleitende Pfade zu bilden. Es sind dies
sicherlich Verfeinerungen, welcher sehr niedrig stehende Menschenstämme,
wie die Australier, die früheren Tasmanier, die Pescheräh u. a. völlig
unfähig wären.
Wenden wir uns von den Werbesitten den Formen des Verkehrs
zwischen den Geschlechtern zu, so bietet die Tierwelt darin grosse
Mannigfaltigkeit. Wohl die niedrigste Stufe, zugleich aber eine der
häufigsten, ist jene der s c h r a n k e n l o s e n Ve r m i s c h u n g
(P r o m i s k u i t ä t . ) Sehr viele Tiere paaren sich, je nachdem der Zufall
sie zusammenführt, ohne Rücksicht auf die Freiheit der Wahl und ohne
irgend einen Anspruch auf Treue zu erheben. Dahin gehören die meisten
niederen Tiere, die lediglich Empfindungstrieben folgen. Diese Tiere
vermögen wenigstens scheinbar jene, mit welchen sie sich vereinigen
wollen, aus der Entfernung nicht zu unterscheiden; sie suchen nach solchen
auf Grund eines subjektiven Empfindungsgefühles, wahrscheinlich des
Geruches, umher und vollziehen die Verschmelzung, sobald sie sich
berühren. Aber selbst höhere Tiere, wie gewisse Vogelarten, leben in
völliger Ungebundenheit trotz des vorangehenden Werbens um das
Weibchen. Am lockersten zeigt sich das Verhältnis der Kuckucke, von
denen man gar nicht weiss, ob irgend ein bestimmtes Band unter ihnen
vorhanden ist. Bei anderen Species verlassen sich mitunter die Gatten,
sobald ihrem Triebe Genüge geschehen ist, oft auch erst nach Aufbringung
der Jungen. Aber selbst von den Sitten der auf den ostindischen Inseln
gesellig in grösserer oder geringerer Anzahl beisammen lebenden,
menschenähnlichen Hylobates-Arten, von welchen auf Borneo, Java und
Sumatra je eine Art vorkommt, ist ausser der Zärtlichkeit, womit das
Scherben, Papier- oder Kattunschnitzel, auch allerhand kleine, dem
Menschen entwendete Gegenstände, wie Fingerhüte u. dgl. werden
herbeigetragen, um dem Schönheitssinne der gefiederten Gäste Genüge zu
thun. Diese Dinge werden beständig anders geordnet und von den Vögeln in
ihrem Spiel umhergeschleppt. Überdies wird, wie G o u l d berichtet, die
Laube selbst im Innern schön mit langen Grashalmen ausgefüttert, welche
so angeordnet werden, dass die Spitzen sich nahezu treffen, und die
Verzierungen sind ausserordentlich reich. Nach D a r w i n benützen die
Vögel runde Steine dazu, die Grasstengel an ihrem gehörigen Orte zu halten
und verschiedene nach der Laube hinleitende Pfade zu bilden. Es sind dies
sicherlich Verfeinerungen, welcher sehr niedrig stehende Menschenstämme,
wie die Australier, die früheren Tasmanier, die Pescheräh u. a. völlig
unfähig wären.
Wenden wir uns von den Werbesitten den Formen des Verkehrs
zwischen den Geschlechtern zu, so bietet die Tierwelt darin grosse
Mannigfaltigkeit. Wohl die niedrigste Stufe, zugleich aber eine der
häufigsten, ist jene der s c h r a n k e n l o s e n Ve r m i s c h u n g
(P r o m i s k u i t ä t . ) Sehr viele Tiere paaren sich, je nachdem der Zufall
sie zusammenführt, ohne Rücksicht auf die Freiheit der Wahl und ohne
irgend einen Anspruch auf Treue zu erheben. Dahin gehören die meisten
niederen Tiere, die lediglich Empfindungstrieben folgen. Diese Tiere
vermögen wenigstens scheinbar jene, mit welchen sie sich vereinigen
wollen, aus der Entfernung nicht zu unterscheiden; sie suchen nach solchen
auf Grund eines subjektiven Empfindungsgefühles, wahrscheinlich des
Geruches, umher und vollziehen die Verschmelzung, sobald sie sich
berühren. Aber selbst höhere Tiere, wie gewisse Vogelarten, leben in
völliger Ungebundenheit trotz des vorangehenden Werbens um das
Weibchen. Am lockersten zeigt sich das Verhältnis der Kuckucke, von
denen man gar nicht weiss, ob irgend ein bestimmtes Band unter ihnen
vorhanden ist. Bei anderen Species verlassen sich mitunter die Gatten,
sobald ihrem Triebe Genüge geschehen ist, oft auch erst nach Aufbringung
der Jungen. Aber selbst von den Sitten der auf den ostindischen Inseln
gesellig in grösserer oder geringerer Anzahl beisammen lebenden,
menschenähnlichen Hylobates-Arten, von welchen auf Borneo, Java und
Sumatra je eine Art vorkommt, ist ausser der Zärtlichkeit, womit das
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Weibchen ihre Jungen behandelt, nichts Rühmliches zu melden, denn sie
streifen bedenklich an Promiskuität.
Ist nun schrankenlose Vermischung in der Tierwelt häufig genug, so
trifft man V i e l w e i b e r e i (P o l y g a m i e oder P o l y g y n i e ) nicht
selten; doch kommt sie mit wenigen Ausnahmen n u r b e i h ö h e r e n
T i e r a r t e n vor. Viele Affen, soweit sie truppenweise leben, wie Pavian,
Mycetes, Caraya, sind Polygamisten. Das Männchen eignet sich eine
gewisse Anzahl Weibchen an und hält alle Nebenbuhler fern. Selbst der
fürchterliche nomadische Gorilla, welcher einzeln mit seinen Weibchen im
Dickicht des Waldes lebt, scheint Polygamist zu sein. Der Amerikaner
P a u l D u c h a i l l u , der uns zuerst mit diesem Riesen des
Affengeschlechts vertraut gemacht hat, überraschte allerdings manchmal
ein Pärchen, D a r w i n aber berichtet: in einer Gruppe sei stets nur e i n
erwachsenes Männchen zu sehen. Wächst das junge Männchen heran, so
findet ein Kampf um die Herrschaft statt und der Stärkste setzt sich dann,
wenn er die andern getötet oder fortgetrieben hat, als Oberhaupt der
Gesellschaft fest.[25] Ganz ähnlich handeln die meisten Affen, von welchen
man kaum behaupten kann, dass sie ein nach europäischen Begriffen
nachahmenswertes Geschlechtsleben führen. Türkische Serailwirtschaft tritt
da mit altem Feudalrecht gepaart zu Tage. Der stärkste Affe ist nicht allein
der Führer, sondern kraft seiner Stärke der unbeschränkte Herr der
gesamten vielköpfigen Gesellschaft, der Gebieter aller der Männchen und
Weibchen, der Gutsherr, welcher sein jus primae noctis mit Gewalt festhält,
jedem jungen Stutzer die anwandelnde Lust zu etwaigem Liebesspiel mit
weiblichen Wesen der Herde gar unsanft vertreibt und auch den
wetterwendischen Affenschönen gegenüber keineswegs den galanten Herrn
spielt, vielmehr auch da derbe Strenge für die wichtigste Kur ansieht.
Nebst den Affen sind auch sehr viele Säuger und andere Tiere
ausgesprochene Anhänger der Vielweiberei; so z. B. alle Wiederkäuer, das
Pferd und der Esel, aber auch der Eber, der Elefant, der Löwe, ferner die
Robben und unter den Vögeln solche, welche ebenfalls in grösserer Anzahl
beisammen leben, also die Hühnerartigen, die Trappen, die Strausse und
vermutlich auch der Kampfhahn, ferner die Wachteln, Auer- und
Birkhühner, Fasanen, Kampfstrandläufer, Perlhühner, Puter, Pfauen. Ganz
besonders ist unser Haushahn der Typus eines polygamischen und
eifersüchtigen Geschöpfes. Auf dieser Stufe des Geschlechtsverkehrs tritt
streifen bedenklich an Promiskuität.
Ist nun schrankenlose Vermischung in der Tierwelt häufig genug, so
trifft man V i e l w e i b e r e i (P o l y g a m i e oder P o l y g y n i e ) nicht
selten; doch kommt sie mit wenigen Ausnahmen n u r b e i h ö h e r e n
T i e r a r t e n vor. Viele Affen, soweit sie truppenweise leben, wie Pavian,
Mycetes, Caraya, sind Polygamisten. Das Männchen eignet sich eine
gewisse Anzahl Weibchen an und hält alle Nebenbuhler fern. Selbst der
fürchterliche nomadische Gorilla, welcher einzeln mit seinen Weibchen im
Dickicht des Waldes lebt, scheint Polygamist zu sein. Der Amerikaner
P a u l D u c h a i l l u , der uns zuerst mit diesem Riesen des
Affengeschlechts vertraut gemacht hat, überraschte allerdings manchmal
ein Pärchen, D a r w i n aber berichtet: in einer Gruppe sei stets nur e i n
erwachsenes Männchen zu sehen. Wächst das junge Männchen heran, so
findet ein Kampf um die Herrschaft statt und der Stärkste setzt sich dann,
wenn er die andern getötet oder fortgetrieben hat, als Oberhaupt der
Gesellschaft fest.[25] Ganz ähnlich handeln die meisten Affen, von welchen
man kaum behaupten kann, dass sie ein nach europäischen Begriffen
nachahmenswertes Geschlechtsleben führen. Türkische Serailwirtschaft tritt
da mit altem Feudalrecht gepaart zu Tage. Der stärkste Affe ist nicht allein
der Führer, sondern kraft seiner Stärke der unbeschränkte Herr der
gesamten vielköpfigen Gesellschaft, der Gebieter aller der Männchen und
Weibchen, der Gutsherr, welcher sein jus primae noctis mit Gewalt festhält,
jedem jungen Stutzer die anwandelnde Lust zu etwaigem Liebesspiel mit
weiblichen Wesen der Herde gar unsanft vertreibt und auch den
wetterwendischen Affenschönen gegenüber keineswegs den galanten Herrn
spielt, vielmehr auch da derbe Strenge für die wichtigste Kur ansieht.
Nebst den Affen sind auch sehr viele Säuger und andere Tiere
ausgesprochene Anhänger der Vielweiberei; so z. B. alle Wiederkäuer, das
Pferd und der Esel, aber auch der Eber, der Elefant, der Löwe, ferner die
Robben und unter den Vögeln solche, welche ebenfalls in grösserer Anzahl
beisammen leben, also die Hühnerartigen, die Trappen, die Strausse und
vermutlich auch der Kampfhahn, ferner die Wachteln, Auer- und
Birkhühner, Fasanen, Kampfstrandläufer, Perlhühner, Puter, Pfauen. Ganz
besonders ist unser Haushahn der Typus eines polygamischen und
eifersüchtigen Geschöpfes. Auf dieser Stufe des Geschlechtsverkehrs tritt
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nämlich die E i f e r s u c h t auf, eine Gefühlsempfindung, welche den in
Ungebundenheit lebenden Tieren völlig fremd ist. Die Männchen auch
vieler Säugetiere sind sehr eifersüchtig und mit Waffen zum Kampfe um die
Weibchen ausgerüstet. Doch ist Polygamie keineswegs die Regel bei den
Tieren. In der That ist sie wohl nur möglich bei gesellig, also in Herden,
Rudeln oder Schwärmen lebenden Geschöpfen oder bei solchen, wo die
Anzahl der Weibchen jene der Männchen bei weitem übertrifft. Unbedingt
notwendig ist sie dagegen in den Tierstaaten der Hymenopteren, wo eine
ungeheure Anzahl von Weibchen bloss einige Männchen besitzt.
V i e l m ä n n e r e i (P o l y a n d r i e ), d. h. dauernde Verbindung eines
Weibchens mit mehreren bestimmten Männchen, kommt im Tierreiche so
gut wie gar nicht vor, da bei fast allen höheren Arten das Weibchen wegen
seiner relativen Schwäche gezwungen ist, die Liebkosungen des Männchens
zu erdulden, auch nimmer die Kraft hätte, ein männliches Serail sich zu
bilden und zu verteidigen. Dennoch scheint bei einigen Fischarten, beim
Karpfen, Brachsen, der Schleihe und Pfrille, etwas wie Polyandrie zu
herrschen, wenn die Deutung des Umstandes richtig ist, dass zwei bis vier
Männchen das Weibchen beim Laichen begleiten. Ebenso will ich es
dahingestellt sein lassen, ob bei einigen Vogelarten, wie z. B. beim
neuholländischen Kasuar, das Weibchen grösser und stärker geworden ist,
um, wie D a r w i n will, andere Weibchen besiegen und in den Besitz des
Männchens gelangen zu können. Umgekehrt hat aber unläugbar in vielen
Arten das Weibchen eine ausgesprochene Vorliebe für das stärkste
Männchen, und wenn die Nebenbuhler um ihren Besitz mit einander
kämpfen, wartet es geduldig auf den Ausgang des meist blutigen Streites,
um sich dem Sieger zu ergeben. Bei den Säugetieren insbesondere werden
die Weibchen mehr durch Kampf, als durch Entfaltung der Reize
gewonnen, und man hat diese Kämpfe bei einer Menge von Spezies,
besonders bei Hirschen und Löwen beobachtet. Nicht selten wird in der Zeit
des Werbens eine Löwin von drei oder vier Männchen begleitet, welche ihr
auf Schritt und Tritt folgen und fortwährend einander in den Haaren liegen,
bis ihr die Sache langweilig wird und sie im Ärger darüber, dass die
Verehrer sich unter einander um ihretwillen nicht umbringen, mit ihnen zu
einem grossen alten Löwen wandert, dessen Kraft sie schätzen lernte, als sie
ihn brüllen hörte. Die Liebhaber folgen ihr keck bis zu dem bevorzugten
Nebenbuhler. Von langen Verhandlungen ist nie die Rede und das Resultat
solcher Begegnungen zu jeder Zeit sicher. Der alte Löwe wird mit den
Ungebundenheit lebenden Tieren völlig fremd ist. Die Männchen auch
vieler Säugetiere sind sehr eifersüchtig und mit Waffen zum Kampfe um die
Weibchen ausgerüstet. Doch ist Polygamie keineswegs die Regel bei den
Tieren. In der That ist sie wohl nur möglich bei gesellig, also in Herden,
Rudeln oder Schwärmen lebenden Geschöpfen oder bei solchen, wo die
Anzahl der Weibchen jene der Männchen bei weitem übertrifft. Unbedingt
notwendig ist sie dagegen in den Tierstaaten der Hymenopteren, wo eine
ungeheure Anzahl von Weibchen bloss einige Männchen besitzt.
V i e l m ä n n e r e i (P o l y a n d r i e ), d. h. dauernde Verbindung eines
Weibchens mit mehreren bestimmten Männchen, kommt im Tierreiche so
gut wie gar nicht vor, da bei fast allen höheren Arten das Weibchen wegen
seiner relativen Schwäche gezwungen ist, die Liebkosungen des Männchens
zu erdulden, auch nimmer die Kraft hätte, ein männliches Serail sich zu
bilden und zu verteidigen. Dennoch scheint bei einigen Fischarten, beim
Karpfen, Brachsen, der Schleihe und Pfrille, etwas wie Polyandrie zu
herrschen, wenn die Deutung des Umstandes richtig ist, dass zwei bis vier
Männchen das Weibchen beim Laichen begleiten. Ebenso will ich es
dahingestellt sein lassen, ob bei einigen Vogelarten, wie z. B. beim
neuholländischen Kasuar, das Weibchen grösser und stärker geworden ist,
um, wie D a r w i n will, andere Weibchen besiegen und in den Besitz des
Männchens gelangen zu können. Umgekehrt hat aber unläugbar in vielen
Arten das Weibchen eine ausgesprochene Vorliebe für das stärkste
Männchen, und wenn die Nebenbuhler um ihren Besitz mit einander
kämpfen, wartet es geduldig auf den Ausgang des meist blutigen Streites,
um sich dem Sieger zu ergeben. Bei den Säugetieren insbesondere werden
die Weibchen mehr durch Kampf, als durch Entfaltung der Reize
gewonnen, und man hat diese Kämpfe bei einer Menge von Spezies,
besonders bei Hirschen und Löwen beobachtet. Nicht selten wird in der Zeit
des Werbens eine Löwin von drei oder vier Männchen begleitet, welche ihr
auf Schritt und Tritt folgen und fortwährend einander in den Haaren liegen,
bis ihr die Sache langweilig wird und sie im Ärger darüber, dass die
Verehrer sich unter einander um ihretwillen nicht umbringen, mit ihnen zu
einem grossen alten Löwen wandert, dessen Kraft sie schätzen lernte, als sie
ihn brüllen hörte. Die Liebhaber folgen ihr keck bis zu dem bevorzugten
Nebenbuhler. Von langen Verhandlungen ist nie die Rede und das Resultat
solcher Begegnungen zu jeder Zeit sicher. Der alte Löwe wird mit den
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jüngeren bald fertig. Ist das Feld rein, so schüttelt das edle Tier die Mähne,
dann streckt er sich demütig bei der Löwin aus, die ihm als erstes Pfand
ihrer Zuneigung mit schmeichelnden Blicken die Wunden leckt, welche er
im Kampfe um sie erhalten. Treffen unter solchen Umständen zwei völlig
ausgewachsene Löwen auf einander, so nimmt das Duell einen oft für beide
tödlichen Ausgang. Gleich im Beginn des Kampfes legt sich die Löwin auf
den Bauch um zuzusehen und gibt, so lange er dauert, durch Wedeln mit
dem Schweife zu erkennen, wie sehr sich ihre Eitelkeit geschmeichelt fühlt,
dass zwei solche Löwen um ihretwillen sich zerfleischen. Ist der Kampf
vorüber, so geht sie langsam und vorsichtig zu den beiden Toten, um sie zu
beriechen, und wandert dann stolz hinweg, ohne die Gefallenen weiter eines
Blickes zu würdigen. Vorzugsweise scheint die Löwin sich gerne einen
vollerwachsenen starken Löwen auszusuchen, der sie von den zudringlichen
jüngeren befreit, deren fortwährende erfolglose Kämpfe sie langweilen.
Sobald aber ein noch stärkerer erscheint, ist er stets willkommen. Alle diese
Kämpfe geschehen wohl unbewusst, naturgesetzlich, damit nur die
gesündesten und kräftigsten Männchen zur Fortpflanzung gelangen und
eine tüchtige Nachkommenschaft erzeugt werde. Man müsste aber
absichtlich die Augen verschliessen, um nicht bis ins Menschengeschlecht
hinauf diese eigentümliche Form von Liebeswahl, wenn auch verhüllter und
in mannigfachster Variation, wiederzuerkennen.
Die M o n o g a m i e oder E i n z e l e h e , welche einige der höher
stehenden Völkergruppen und insbesondere die höchstgestiegenen
christlichen Kulturnationen Europas zur Grundlage ihrer Gesittung erhoben
haben, die Einzelehe, welche unsere Morallehrer gewohnt sind, als die
Form κατ’ ἐξοχὴν der menschlichen „Ehe“ zu betrachten, e x i s t i e r t g a r
n i c h t s e l t e n b e i d e n T i e r e n . Sie wird vorerst geradezu zur
Notwendigkeit bei den sehr zerstreut lebenden Spezies, wie z. B. bei vielen
Raubtieren, sowie bei allen jenen, welche nur paarweise leben können, sei
es dass ihre Nahrungsmittel selten, sei es dass sie von Haus aus besonders
ungesellig sind. Doch sind diese Bedingungen nicht einmal unbedingt
unerlässlich, und es giebt sogar einige, wenn auch wenige, monogame
Affenarten. Der indische Makak Uanderu (Macacus silenus) hat nur e i n
Weibchen und bleibt ihm treu bis zum Tode. C u v i e r erzählt auch, dass
als im Jardin des plantes zu Paris eines der Uistitiäffchen (Harpale
Jacchus) gestorben war, der überlebende Gatte sich trostlos gebärdete,
lange Zeit die Leiche liebkoste, endlich aber von der Wirklichkeit
dann streckt er sich demütig bei der Löwin aus, die ihm als erstes Pfand
ihrer Zuneigung mit schmeichelnden Blicken die Wunden leckt, welche er
im Kampfe um sie erhalten. Treffen unter solchen Umständen zwei völlig
ausgewachsene Löwen auf einander, so nimmt das Duell einen oft für beide
tödlichen Ausgang. Gleich im Beginn des Kampfes legt sich die Löwin auf
den Bauch um zuzusehen und gibt, so lange er dauert, durch Wedeln mit
dem Schweife zu erkennen, wie sehr sich ihre Eitelkeit geschmeichelt fühlt,
dass zwei solche Löwen um ihretwillen sich zerfleischen. Ist der Kampf
vorüber, so geht sie langsam und vorsichtig zu den beiden Toten, um sie zu
beriechen, und wandert dann stolz hinweg, ohne die Gefallenen weiter eines
Blickes zu würdigen. Vorzugsweise scheint die Löwin sich gerne einen
vollerwachsenen starken Löwen auszusuchen, der sie von den zudringlichen
jüngeren befreit, deren fortwährende erfolglose Kämpfe sie langweilen.
Sobald aber ein noch stärkerer erscheint, ist er stets willkommen. Alle diese
Kämpfe geschehen wohl unbewusst, naturgesetzlich, damit nur die
gesündesten und kräftigsten Männchen zur Fortpflanzung gelangen und
eine tüchtige Nachkommenschaft erzeugt werde. Man müsste aber
absichtlich die Augen verschliessen, um nicht bis ins Menschengeschlecht
hinauf diese eigentümliche Form von Liebeswahl, wenn auch verhüllter und
in mannigfachster Variation, wiederzuerkennen.
Die M o n o g a m i e oder E i n z e l e h e , welche einige der höher
stehenden Völkergruppen und insbesondere die höchstgestiegenen
christlichen Kulturnationen Europas zur Grundlage ihrer Gesittung erhoben
haben, die Einzelehe, welche unsere Morallehrer gewohnt sind, als die
Form κατ’ ἐξοχὴν der menschlichen „Ehe“ zu betrachten, e x i s t i e r t g a r
n i c h t s e l t e n b e i d e n T i e r e n . Sie wird vorerst geradezu zur
Notwendigkeit bei den sehr zerstreut lebenden Spezies, wie z. B. bei vielen
Raubtieren, sowie bei allen jenen, welche nur paarweise leben können, sei
es dass ihre Nahrungsmittel selten, sei es dass sie von Haus aus besonders
ungesellig sind. Doch sind diese Bedingungen nicht einmal unbedingt
unerlässlich, und es giebt sogar einige, wenn auch wenige, monogame
Affenarten. Der indische Makak Uanderu (Macacus silenus) hat nur e i n
Weibchen und bleibt ihm treu bis zum Tode. C u v i e r erzählt auch, dass
als im Jardin des plantes zu Paris eines der Uistitiäffchen (Harpale
Jacchus) gestorben war, der überlebende Gatte sich trostlos gebärdete,
lange Zeit die Leiche liebkoste, endlich aber von der Wirklichkeit
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überzeugt, seine Augen mit den Vorderpfoten bedeckte und so lange ohne
Nahrung liegen blieb, bis er schliesslich selber zu leben aufgehört hatte.
Wohl etwas weniger „sittlich“, wenn man so sagen darf, aber noch immer
als Beispiel empfehlenswert, benimmt sich der Orang-Utan. Das Männchen
lebt nämlich nur in der Zeit der Paarung mit dem Weibchen vereinigt, die
übrige Zeit meistens allein und für sich.[26] Doch stiess der britische
Leutnant C. de C r e s p i g n y im südlichen Borneo auf eine Orang-Utan-
Familie, bestehend aus dem Männchen, dem Weibchen, einem grösseren
und einem kleineren Jungen, woraus sich schliessen lässt, dass ihr Bündnis
schon längere Zeit bestanden haben müsse. Bei dem ausserordentlich
scheuen Nschiego-mbouvé, dem kahlen Schimpanse (Troglodytes calvus)
des äquatorialen Westafrika, dessen Schädel viel geringere Unterschiede
von jenem der Australier aufweist, als mancher im stillen wünschen
möchte, nimmt nach Angaben der Eingebornen am Bau des Nestes das
Männchen wie das Weibchen teil. Dieser Anthropoide lebt, wie es scheint,
nicht herdenweise, sondern einsiedlerisch und in Monogamie; mit einem
lauten, eigentümlichen „Yuh! Yuh!“ ruft er in der Dämmerung seine
Genossin herbei.[27]
Auf diese Beispiele ist nicht geringes Gewicht zu legen, weil die
Anthropomorphen nicht bloss als die höchst organisierten Tiere, sondern
auch als die nächsten animalischen Verwandten des Menschen zu
betrachten sind. Weniger Wert messe ich deshalb der Monogamie in der
Vogelwelt bei, welche dem Menschen unvergleichlich ferner steht. Gerade
das gefiederte Volk ist reich an Beispielen von Einzelverbindungen, welche
übrigens eine merkwürdige Ähnlichkeit mit dem Eheleben gesitteter
Menschen aufweisen. Sing- und Raubvögel, Raben, Elstern, Tauben,
Sperlinge leben vielfach in lebenslänglicher Einzelehe. Zu den ganz
unzertrennlichen Vögeln gehören die sonst wilden Lerchenfalken. Sehr
viele Vögel scharen sich im Herbst in grösseren und kleineren Gruppen,
aber auch hier sind die einzelnen Paare treu vereint. Bei anderen Zugvögeln
vereinigen sich die Männchen und Weibchen in besonderen Schwärmen und
begeben sich, in dieser Weise getrennt, auf die Wanderung; im Frühling
finden sich jedoch stets dieselben Paare wieder zusammen. Pfarrer S n e l l ,
ein aufmerksamer Beobachter, sagt über das uns beschäftigende Thema:
Die Ehen der Vögel werden meist im Frühjahre nach dem Geburtsjahr
geschlossen, und es findet dabei eine ganz bestimmte Wahl statt, deren
Gründe ebenso wenig zu enträtseln sind, wie die der Menschen, wenn nicht
Nahrung liegen blieb, bis er schliesslich selber zu leben aufgehört hatte.
Wohl etwas weniger „sittlich“, wenn man so sagen darf, aber noch immer
als Beispiel empfehlenswert, benimmt sich der Orang-Utan. Das Männchen
lebt nämlich nur in der Zeit der Paarung mit dem Weibchen vereinigt, die
übrige Zeit meistens allein und für sich.[26] Doch stiess der britische
Leutnant C. de C r e s p i g n y im südlichen Borneo auf eine Orang-Utan-
Familie, bestehend aus dem Männchen, dem Weibchen, einem grösseren
und einem kleineren Jungen, woraus sich schliessen lässt, dass ihr Bündnis
schon längere Zeit bestanden haben müsse. Bei dem ausserordentlich
scheuen Nschiego-mbouvé, dem kahlen Schimpanse (Troglodytes calvus)
des äquatorialen Westafrika, dessen Schädel viel geringere Unterschiede
von jenem der Australier aufweist, als mancher im stillen wünschen
möchte, nimmt nach Angaben der Eingebornen am Bau des Nestes das
Männchen wie das Weibchen teil. Dieser Anthropoide lebt, wie es scheint,
nicht herdenweise, sondern einsiedlerisch und in Monogamie; mit einem
lauten, eigentümlichen „Yuh! Yuh!“ ruft er in der Dämmerung seine
Genossin herbei.[27]
Auf diese Beispiele ist nicht geringes Gewicht zu legen, weil die
Anthropomorphen nicht bloss als die höchst organisierten Tiere, sondern
auch als die nächsten animalischen Verwandten des Menschen zu
betrachten sind. Weniger Wert messe ich deshalb der Monogamie in der
Vogelwelt bei, welche dem Menschen unvergleichlich ferner steht. Gerade
das gefiederte Volk ist reich an Beispielen von Einzelverbindungen, welche
übrigens eine merkwürdige Ähnlichkeit mit dem Eheleben gesitteter
Menschen aufweisen. Sing- und Raubvögel, Raben, Elstern, Tauben,
Sperlinge leben vielfach in lebenslänglicher Einzelehe. Zu den ganz
unzertrennlichen Vögeln gehören die sonst wilden Lerchenfalken. Sehr
viele Vögel scharen sich im Herbst in grösseren und kleineren Gruppen,
aber auch hier sind die einzelnen Paare treu vereint. Bei anderen Zugvögeln
vereinigen sich die Männchen und Weibchen in besonderen Schwärmen und
begeben sich, in dieser Weise getrennt, auf die Wanderung; im Frühling
finden sich jedoch stets dieselben Paare wieder zusammen. Pfarrer S n e l l ,
ein aufmerksamer Beobachter, sagt über das uns beschäftigende Thema:
Die Ehen der Vögel werden meist im Frühjahre nach dem Geburtsjahr
geschlossen, und es findet dabei eine ganz bestimmte Wahl statt, deren
Gründe ebenso wenig zu enträtseln sind, wie die der Menschen, wenn nicht
Page 34
die gewöhnlichen Rücksichten des Lebens obwalten. Oft entscheidet der
blosse Zufall oder, wenn mehrere Bewerber sich um die Braut drängen, das
Recht des Stärkeren. Selbst wenn die Überzahl auf seiten der Weibchen ist
(was selten vorkommt, da es bei den Vögeln mehr Männchen als Weibchen
giebt) entstehen oft heftige Kämpfe der Eifersucht. In der Ehe selbst
kommen Streitigkeiten nicht vor. Das Weibchen ordnet sich dem Männchen
unter, geht also ihren menschlichen Schicksalsgefährtinnen mit gutem und
lehrreichem Beispiele voran. Die Wahl des Nestes z. B. trifft immer das
Männchen, und es sind bei Sperlingen und Tauben Fälle beobachtet worden,
wo das Männchen aus Dummheit oder Ängstlichkeit einen ganz
unpassenden Platz wählte, das Weibchen aber sofort Material
herbeischleppte, obwohl dasselbe gar nicht anzubringen war. Nur bei
Lerchenfalken kommen zuweilen Streitigkeiten vor, die aber nie zu
Thätlichkeiten führen. Die ganze Innigkeit und Treue der Vogelehe zeigt
sich uns am schönsten in den Pärchen der Prachtfinken und kleinen Sittiche.
Hier ist vollkommene Harmonie des Wollens und Thuns; diese beiden
Tierchen trennen sich während ihres ganzen Lebens freiwillig keinen
Augenblick; sämtliche Verrichtungen, Essen und Trinken, Baden und
Putzen des Gefieders, Schlafen und Wachen u. s. w. führen sie gemeinsam
aus, dicht aneinander gedrängt ruhen sie, viele von ihnen brüten auch
gemeinsam, und bei den andern sitzt das Männchen wenigstens die ganze
Nacht mit in dem Neste oder dicht neben demselben. Aber auch hier zeigen
sich für den scharfen Blick noch mancherlei Abstufungen.
Bei den kleinen Prachtfinken steht das innige Verhältnis wohl am
höchsten unter allen Vögeln. Andere Prachtfinken haben dieselben
Zärtlichkeitsbezeugungen, doch giebt es bei ihnen bereits hin und wieder,
besonders um das Futter, einen kleinen, freilich immer nur harmlosen Streit.
Dann folgen die Zwergpapageien, welche ebenfalls so innig
zusammenhängen, dass man eine Art ja sogar Inséparables,
Unzertrennliche, benannt hat. Im Menschenleben lässt der Tod eines
Ehegatten den Überlebenden nur in den seltensten Fällen für alle Zeiten
untröstlich zurück. Bei Psittacus pertinax ist aber Witwertum oder
Witwenschaft und Tod gewöhnlich gleichbedeutend. Dennoch zeigt diese
Ehe alle Augenblicke, selbst während der Brutzeit, kleine Zänkereien, oft
sogar von beiden Seiten arge Schnabelhiebe. Ebenso, nur während des
Nistens ganz verträglich, leben die Gatten eines Edelfinkenpärchens. Unser
kleiner Gimpel oder Dompfaff ist seinem Weibe ein liebevoller Gatte, hilft
blosse Zufall oder, wenn mehrere Bewerber sich um die Braut drängen, das
Recht des Stärkeren. Selbst wenn die Überzahl auf seiten der Weibchen ist
(was selten vorkommt, da es bei den Vögeln mehr Männchen als Weibchen
giebt) entstehen oft heftige Kämpfe der Eifersucht. In der Ehe selbst
kommen Streitigkeiten nicht vor. Das Weibchen ordnet sich dem Männchen
unter, geht also ihren menschlichen Schicksalsgefährtinnen mit gutem und
lehrreichem Beispiele voran. Die Wahl des Nestes z. B. trifft immer das
Männchen, und es sind bei Sperlingen und Tauben Fälle beobachtet worden,
wo das Männchen aus Dummheit oder Ängstlichkeit einen ganz
unpassenden Platz wählte, das Weibchen aber sofort Material
herbeischleppte, obwohl dasselbe gar nicht anzubringen war. Nur bei
Lerchenfalken kommen zuweilen Streitigkeiten vor, die aber nie zu
Thätlichkeiten führen. Die ganze Innigkeit und Treue der Vogelehe zeigt
sich uns am schönsten in den Pärchen der Prachtfinken und kleinen Sittiche.
Hier ist vollkommene Harmonie des Wollens und Thuns; diese beiden
Tierchen trennen sich während ihres ganzen Lebens freiwillig keinen
Augenblick; sämtliche Verrichtungen, Essen und Trinken, Baden und
Putzen des Gefieders, Schlafen und Wachen u. s. w. führen sie gemeinsam
aus, dicht aneinander gedrängt ruhen sie, viele von ihnen brüten auch
gemeinsam, und bei den andern sitzt das Männchen wenigstens die ganze
Nacht mit in dem Neste oder dicht neben demselben. Aber auch hier zeigen
sich für den scharfen Blick noch mancherlei Abstufungen.
Bei den kleinen Prachtfinken steht das innige Verhältnis wohl am
höchsten unter allen Vögeln. Andere Prachtfinken haben dieselben
Zärtlichkeitsbezeugungen, doch giebt es bei ihnen bereits hin und wieder,
besonders um das Futter, einen kleinen, freilich immer nur harmlosen Streit.
Dann folgen die Zwergpapageien, welche ebenfalls so innig
zusammenhängen, dass man eine Art ja sogar Inséparables,
Unzertrennliche, benannt hat. Im Menschenleben lässt der Tod eines
Ehegatten den Überlebenden nur in den seltensten Fällen für alle Zeiten
untröstlich zurück. Bei Psittacus pertinax ist aber Witwertum oder
Witwenschaft und Tod gewöhnlich gleichbedeutend. Dennoch zeigt diese
Ehe alle Augenblicke, selbst während der Brutzeit, kleine Zänkereien, oft
sogar von beiden Seiten arge Schnabelhiebe. Ebenso, nur während des
Nistens ganz verträglich, leben die Gatten eines Edelfinkenpärchens. Unser
kleiner Gimpel oder Dompfaff ist seinem Weibe ein liebevoller Gatte, hilft
Page 35
ihm das Nest bauen, die Kinder grossziehen und singt ihm während des
Brütens, sowie zur Zeit der keimenden Liebe seine sanften Lieder vor.
Einen glänzenden Beweis ehelicher Treue gab ein Gimpelmännchen, dessen
angstvolles Ab- und Zufliegen durch mehrere Tage beobachtet worden war,
bis man endlich unter den überhängenden Zweigen eines Busches sein
Weibchen mit gebrochenem Flügel im Grase sitzend fand. Der kleine Vogel
brachte ihr dorthin das Futter, sass neben ihr, umflatterte sie und gab alle
Zeichen der tödlichsten Angst, als man die Patientin forttrug, um sie gegen
allfällige Unbill und Überfälle zu schützen. Tagelang umflog er rufend und
lockend das Fenster, an dem das Bauer stand, in welchem das kranke
Weibchen sass, und erst nachdem er sich die Überzeugung geholt, dass es
gelähmt blieb und dass sein Fliegen und Rufen fruchtlos sei, flog er fort, um
nie wiederzukehren. Auch unsere Hausgans sowie alle anderen Gänsevögel
sind musterhafte Ehegatten. Hier ein charakteristischer Zug: Auf einem
Hofe zu Troisdorf waren von einer früheren zahlreichen Schar von Gänsen
zwei Exemplare, Männchen und Weibchen, übrig geblieben, denen man aus
Dankbarkeit für die von ihnen erzielte Nachkommenschaft mit löblicher
Pietät das Gnadenbrot zu teil werden liess. Das vielleicht gegen zwanzig
Jahre mit einander alt gewordene Pärchen empfand schon die Gebresten des
Alters, und namentlich war die mit einem stattlichen Fettbäuchlein
behaftete Gans in letzter Zeit nicht wohl mehr im Stande, den nahen Teich
zu erreichen. Da half ihr denn mit rührender Beflissenheit der treue
Lebensgefährte durch Aufmunterung, Ziehen und Schieben, so gut es gehen
wollte. Endlich einmal war alles umsonst. Die Gans kam nicht von der
Stelle und nach vergeblichen Anstrengungen schmiegte sich das
resignierende Männchen an, legte seinen Hals auf den Rücken der Freundin
und beharrte wohl eine Stunde lang in dieser Haltung, die endlich auffiel
und die Hofbewohner zum Nachsehen veranlasste. Man fand das Männchen
tot; es war ohne sichtbaren Todeskampf an der Seite der Gattin gestorben;
diese aber starb in gleich stiller Weise eine Stunde nachher. Ebenso schöne
Züge lassen sich von den Amseln berichten. Ein Amselpaar (Merula
vulgaris) hatte sein Nest in der Nähe einer Baustätte; eines Tages kam eine
zahme Elster, erfasste das Weibchen und trug es bis dicht zu den auf dem
Bauplatze beschäftigten Arbeitern; das Männchen eilte ihr aber mutig nach,
nahm einen erbitterten Kampf mit der Elster auf und befreite endlich seine
Gefährtin, worauf beide triumphierend nach ihrem Neste zurückflogen,
obgleich das Weibchen bei dem Scharmützel die Hälfte des Schwanzes
Brütens, sowie zur Zeit der keimenden Liebe seine sanften Lieder vor.
Einen glänzenden Beweis ehelicher Treue gab ein Gimpelmännchen, dessen
angstvolles Ab- und Zufliegen durch mehrere Tage beobachtet worden war,
bis man endlich unter den überhängenden Zweigen eines Busches sein
Weibchen mit gebrochenem Flügel im Grase sitzend fand. Der kleine Vogel
brachte ihr dorthin das Futter, sass neben ihr, umflatterte sie und gab alle
Zeichen der tödlichsten Angst, als man die Patientin forttrug, um sie gegen
allfällige Unbill und Überfälle zu schützen. Tagelang umflog er rufend und
lockend das Fenster, an dem das Bauer stand, in welchem das kranke
Weibchen sass, und erst nachdem er sich die Überzeugung geholt, dass es
gelähmt blieb und dass sein Fliegen und Rufen fruchtlos sei, flog er fort, um
nie wiederzukehren. Auch unsere Hausgans sowie alle anderen Gänsevögel
sind musterhafte Ehegatten. Hier ein charakteristischer Zug: Auf einem
Hofe zu Troisdorf waren von einer früheren zahlreichen Schar von Gänsen
zwei Exemplare, Männchen und Weibchen, übrig geblieben, denen man aus
Dankbarkeit für die von ihnen erzielte Nachkommenschaft mit löblicher
Pietät das Gnadenbrot zu teil werden liess. Das vielleicht gegen zwanzig
Jahre mit einander alt gewordene Pärchen empfand schon die Gebresten des
Alters, und namentlich war die mit einem stattlichen Fettbäuchlein
behaftete Gans in letzter Zeit nicht wohl mehr im Stande, den nahen Teich
zu erreichen. Da half ihr denn mit rührender Beflissenheit der treue
Lebensgefährte durch Aufmunterung, Ziehen und Schieben, so gut es gehen
wollte. Endlich einmal war alles umsonst. Die Gans kam nicht von der
Stelle und nach vergeblichen Anstrengungen schmiegte sich das
resignierende Männchen an, legte seinen Hals auf den Rücken der Freundin
und beharrte wohl eine Stunde lang in dieser Haltung, die endlich auffiel
und die Hofbewohner zum Nachsehen veranlasste. Man fand das Männchen
tot; es war ohne sichtbaren Todeskampf an der Seite der Gattin gestorben;
diese aber starb in gleich stiller Weise eine Stunde nachher. Ebenso schöne
Züge lassen sich von den Amseln berichten. Ein Amselpaar (Merula
vulgaris) hatte sein Nest in der Nähe einer Baustätte; eines Tages kam eine
zahme Elster, erfasste das Weibchen und trug es bis dicht zu den auf dem
Bauplatze beschäftigten Arbeitern; das Männchen eilte ihr aber mutig nach,
nahm einen erbitterten Kampf mit der Elster auf und befreite endlich seine
Gefährtin, worauf beide triumphierend nach ihrem Neste zurückflogen,
obgleich das Weibchen bei dem Scharmützel die Hälfte des Schwanzes
Page 36
eingebüsst hatte. Umgekehrt berichtet B e n n e t t von einem Fall, in
welchem das Weibchen die zärtlichste Liebe für ihren Gatten an den Tag
legte. Er selbst hat den Vorgang in Macao beobachtet. In einem dortigen
grossen Vogelbauer befanden sich mehrere chinesische Enten (Anas
galericulata); eines der Männchen wurde in der Nacht gestohlen; sofort
konnte man an dem Weibchen die unverkennbarsten Zeichen von Schmerz
gewahren; es verkroch sich in die Ecke und verweigerte die Nahrung. Da
versuchte ein anderes Männchen sich ihr zu nähern und sie zu trösten, doch
sie stiess den neuen Liebhaber rauh zurück und fuhr fort sich ihrer Trauer
hinzugeben. Mittlerweile wurde ihr ursprünglicher Gefährte
wiedergefunden und in den Käfig zurückgebracht. Überraschend waren die
lauten Freudenbezeigungen, womit das Paar seine Wiedervereinigung
feierte, und was mehr ist, das Männchen schien erfahren zu haben, dass es
während seiner Abwesenheit einen Nebenbuhler gehabt; denn es suchte
diesen auf und tötete ihn.
Die Tugend der e h e l i c h e n T r e u e muss man im allgemeinen allen
in Einweiberei lebenden Vögeln zuerkennen, doch ist ein Unterschied
zwischen beiden Geschlechtern zu machen. Von Seiten des Weibchens hat
z. B. Pfarrer S n e l l , so lange und so sorgfältig er auch die Vögel
beobachtete, niemals einen Fall von Untreue erlebt. Bei den Männchen
kommen hingegen, wenn auch nur ausnahmsweise, solche Fälle vor. Wenn
man erwägt, dass dem Weibchen von Natur eine grössere Zurückhaltung
und Schüchternheit eigen ist, so wird man diesen Unterschied erklärlich
finden. Wohl fehlen auch hier nicht Abirrungen vom „Rechte“. Wohl wird
auch hier zuweilen der Hausfrieden gebrochen und weiss sich ein
heiratslustiger Junggeselle in Ermangelung eines ledigen Weibchens in das
Eheglück eines Paares einzudrängen und den vielleicht älteren, hässlicheren
Gemahl auszustechen. So soll es unter den übrigens zu nicht ganz
verdienter Volkstümlichkeit gelangten Störchen „Ehebrecherinnen“ geben,
welche angeblich dann von den Männchen durch Schnabelstösse getötet
werden. Mehrere solcher „Strafgerichte“ der Störche will man erst wieder
in allerjüngster Zeit beobachtet haben.[28] Neuere Untersuchungen haben
aber ergeben, dass alle diesbezüglichen Anekdoten unbewiesen oder doch
die hier vorliegenden Beobachtungen einer andern Deutung fähig sind.
Immerhin beweist das Beispiel der nicht einmal monogamen Pferde, dass
Untreue wirklich empfunden wird. Hat sich eine Stute einer der
verwilderten Pferdeherden in Südamerika mit einem Hengste einer anderen
welchem das Weibchen die zärtlichste Liebe für ihren Gatten an den Tag
legte. Er selbst hat den Vorgang in Macao beobachtet. In einem dortigen
grossen Vogelbauer befanden sich mehrere chinesische Enten (Anas
galericulata); eines der Männchen wurde in der Nacht gestohlen; sofort
konnte man an dem Weibchen die unverkennbarsten Zeichen von Schmerz
gewahren; es verkroch sich in die Ecke und verweigerte die Nahrung. Da
versuchte ein anderes Männchen sich ihr zu nähern und sie zu trösten, doch
sie stiess den neuen Liebhaber rauh zurück und fuhr fort sich ihrer Trauer
hinzugeben. Mittlerweile wurde ihr ursprünglicher Gefährte
wiedergefunden und in den Käfig zurückgebracht. Überraschend waren die
lauten Freudenbezeigungen, womit das Paar seine Wiedervereinigung
feierte, und was mehr ist, das Männchen schien erfahren zu haben, dass es
während seiner Abwesenheit einen Nebenbuhler gehabt; denn es suchte
diesen auf und tötete ihn.
Die Tugend der e h e l i c h e n T r e u e muss man im allgemeinen allen
in Einweiberei lebenden Vögeln zuerkennen, doch ist ein Unterschied
zwischen beiden Geschlechtern zu machen. Von Seiten des Weibchens hat
z. B. Pfarrer S n e l l , so lange und so sorgfältig er auch die Vögel
beobachtete, niemals einen Fall von Untreue erlebt. Bei den Männchen
kommen hingegen, wenn auch nur ausnahmsweise, solche Fälle vor. Wenn
man erwägt, dass dem Weibchen von Natur eine grössere Zurückhaltung
und Schüchternheit eigen ist, so wird man diesen Unterschied erklärlich
finden. Wohl fehlen auch hier nicht Abirrungen vom „Rechte“. Wohl wird
auch hier zuweilen der Hausfrieden gebrochen und weiss sich ein
heiratslustiger Junggeselle in Ermangelung eines ledigen Weibchens in das
Eheglück eines Paares einzudrängen und den vielleicht älteren, hässlicheren
Gemahl auszustechen. So soll es unter den übrigens zu nicht ganz
verdienter Volkstümlichkeit gelangten Störchen „Ehebrecherinnen“ geben,
welche angeblich dann von den Männchen durch Schnabelstösse getötet
werden. Mehrere solcher „Strafgerichte“ der Störche will man erst wieder
in allerjüngster Zeit beobachtet haben.[28] Neuere Untersuchungen haben
aber ergeben, dass alle diesbezüglichen Anekdoten unbewiesen oder doch
die hier vorliegenden Beobachtungen einer andern Deutung fähig sind.
Immerhin beweist das Beispiel der nicht einmal monogamen Pferde, dass
Untreue wirklich empfunden wird. Hat sich eine Stute einer der
verwilderten Pferdeherden in Südamerika mit einem Hengste einer anderen
Page 37
Herde abgegeben, so wird sie nicht mehr von dem Leithengste ihrer
Stammherde geduldet. Gar nicht selten ist die Untreue gerade unter den sich
zärtlich schnäbelnden Tauben, die doch als das Muster des Gegenteils
gepriesen werden, und unter Beobachtung gewisser Vorsichten ist es
gelungen, wenigstens den Kanarienvögeln eine nichts weniger als
unfruchtbare Polygamie aufzunötigen oder richtiger mehrere in
verhältnismässig kurzen Zwischenräumen nacheinander folgende,
nachkommenreiche Monogamieen zwangsweise zuzuerkennen. Endlich
kommen auch Ehescheidungen bei den Vögeln vor, so gut wie bei den
Menschen, freilich bloss bisweilen, und auch nur die Weibchen vollziehen
manchmal freiwillig die Trennung von dem Gatten.
So sind denn die einzelnen Tierarten mit sehr verschiedenen
Empfindungen oder Gefühlen ausgestattet. Geschlechtsliebe wie auch
Mutterliebe können freilich, strenge genommen, nicht als wirkliche
Äusserungen des Gefühles betrachtet werden, denn das Tier, festgehalten im
Zwange der Natur, mit gering entwickeltem Intellekt, muss rücksichtslos
seinen Trieben folgen, und besonders der Paarungstrieb ist für dasselbe um
so zwingender, als er auf eine kurze und bestimmte Zeit eingeschränkt ist.
Immerhin lässt sich nicht verkennen, dass in einigen Tierehen, und zwar nur
in monogamen, ein Gefühl Platz greift, welches, wenn auch entfernt, jenem
der L i e b e im menschlichen Sinne sich nähert, wie die angeführten
Beispiele darthun. Gewiss, die idealisierte Liebe, wie die Dichter sie
schildern, d i e s e Liebe ist dem Tiere unbekannt, wie alle im Menschen
gesteigerten und im Kulturmenschen besonders verfeinerten Empfindungen.
Aber hier wie dort wirkt der Paarungstrieb, so wenig idealisiert als möglich,
dennoch seine Wunder. Niemals und nirgends völlig unterdrückt, vermag er
indes auch seltsame Einschränkungen zu erleiden, wie in den Tierstaaten
der Bienen und Ameisen, in welchen die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt
die Instinkte des einzelnen in solchem Masse besiegt hat, dass infolge
fortgesetzter Teilung der Arbeit das Zeugungsgeschäft die Aufgabe nur
einiger weniger Individuen geworden ist, ein Vorgang, der nicht ohne
Beispiel auch in der menschlichen Gesellschaft ist.
Aus all dem Gesagten ergiebt sich, dass gemeinsames Zusammenleben
und Zusammenwirken der Geschlechter im Tierreiche lange nicht
vorherrschen. Nicht das eheliche Leben zwischen zweien, sondern
Vielmännerei und Vielweiberei, Junggesellenwirtschaft, Vagabundentum
Stammherde geduldet. Gar nicht selten ist die Untreue gerade unter den sich
zärtlich schnäbelnden Tauben, die doch als das Muster des Gegenteils
gepriesen werden, und unter Beobachtung gewisser Vorsichten ist es
gelungen, wenigstens den Kanarienvögeln eine nichts weniger als
unfruchtbare Polygamie aufzunötigen oder richtiger mehrere in
verhältnismässig kurzen Zwischenräumen nacheinander folgende,
nachkommenreiche Monogamieen zwangsweise zuzuerkennen. Endlich
kommen auch Ehescheidungen bei den Vögeln vor, so gut wie bei den
Menschen, freilich bloss bisweilen, und auch nur die Weibchen vollziehen
manchmal freiwillig die Trennung von dem Gatten.
So sind denn die einzelnen Tierarten mit sehr verschiedenen
Empfindungen oder Gefühlen ausgestattet. Geschlechtsliebe wie auch
Mutterliebe können freilich, strenge genommen, nicht als wirkliche
Äusserungen des Gefühles betrachtet werden, denn das Tier, festgehalten im
Zwange der Natur, mit gering entwickeltem Intellekt, muss rücksichtslos
seinen Trieben folgen, und besonders der Paarungstrieb ist für dasselbe um
so zwingender, als er auf eine kurze und bestimmte Zeit eingeschränkt ist.
Immerhin lässt sich nicht verkennen, dass in einigen Tierehen, und zwar nur
in monogamen, ein Gefühl Platz greift, welches, wenn auch entfernt, jenem
der L i e b e im menschlichen Sinne sich nähert, wie die angeführten
Beispiele darthun. Gewiss, die idealisierte Liebe, wie die Dichter sie
schildern, d i e s e Liebe ist dem Tiere unbekannt, wie alle im Menschen
gesteigerten und im Kulturmenschen besonders verfeinerten Empfindungen.
Aber hier wie dort wirkt der Paarungstrieb, so wenig idealisiert als möglich,
dennoch seine Wunder. Niemals und nirgends völlig unterdrückt, vermag er
indes auch seltsame Einschränkungen zu erleiden, wie in den Tierstaaten
der Bienen und Ameisen, in welchen die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt
die Instinkte des einzelnen in solchem Masse besiegt hat, dass infolge
fortgesetzter Teilung der Arbeit das Zeugungsgeschäft die Aufgabe nur
einiger weniger Individuen geworden ist, ein Vorgang, der nicht ohne
Beispiel auch in der menschlichen Gesellschaft ist.
Aus all dem Gesagten ergiebt sich, dass gemeinsames Zusammenleben
und Zusammenwirken der Geschlechter im Tierreiche lange nicht
vorherrschen. Nicht das eheliche Leben zwischen zweien, sondern
Vielmännerei und Vielweiberei, Junggesellenwirtschaft, Vagabundentum
Page 38
und allerhand Laster, um mit unseren Begriffen zu reden, sind da an der
Tagesordnung. Wenn man aber die Frage aufwirft, warum die Formen des
Geschlechtsverkehrs in der Tierwelt so mannigfache seien, so kann es wohl
nur e i n e Antwort darauf gaben: e i n z i g u n d a l l e i n i n d e m
We t t b e w e r b , i n d e n H e i s c h e s ä t z e n d e s K a m p f e s
u m s D a s e i n i s t d i e U r s a c h e d a f ü r z u s u c h e n . Die
Zerstreuung oder Verdichtung der Individuen, das Zahlenverhältnis der
beiden Geschlechter zu einander spielen sicherlich die bedeutsamste Rolle
in dem Vorwalten der Promiskuität, der Polygamie oder Monogamie bei
den einzelnen Spezies. Jene Eheform, welche der Fortpflanzung der Art am
besten dient, welche sich den Umständen der Wohnstätte, der zu
besiegenden Nebenbuhlerschaften u. s. w. anpasst, jene nützliche Form ist
notwendigerweise mit Vorliebe gewählt, dann Gewohnheit, endlich Instinkt
geworden. Die nämlichen Gesetze, die nämlichen Notwendigkeiten haben
auch die verschiedenen menschlichen Gesellschaftskreise in diese oder jene
Form der Ehe gezwängt, und um die Wahrheit zu gestehen, hat darin der
Mensch, wie vernünftig er auch ist, sich kaum erfinderischer gezeigt als das
Tier. Nur hat er sein Geschlechtsleben durch gesellschaftliche
Vereinbarungen geregelt, die freilich weit davon entfernt sind, überall und
immer die Bindekraft strenger Gesetze zu besitzen.
[25] C h a r l e s D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Stuttgart,
1875. Bd. II. S. 324.
[26] O . M o h n i c k e im „Ausland“ 1872, S. 850.
[27] P a u l D u c h a i l l u . Explorations and adventures in Equatorial
Africa. London, 1861. S. 231–232.
[28] „Echo“. Bd. I. S. 23–24 und 93.
Tagesordnung. Wenn man aber die Frage aufwirft, warum die Formen des
Geschlechtsverkehrs in der Tierwelt so mannigfache seien, so kann es wohl
nur e i n e Antwort darauf gaben: e i n z i g u n d a l l e i n i n d e m
We t t b e w e r b , i n d e n H e i s c h e s ä t z e n d e s K a m p f e s
u m s D a s e i n i s t d i e U r s a c h e d a f ü r z u s u c h e n . Die
Zerstreuung oder Verdichtung der Individuen, das Zahlenverhältnis der
beiden Geschlechter zu einander spielen sicherlich die bedeutsamste Rolle
in dem Vorwalten der Promiskuität, der Polygamie oder Monogamie bei
den einzelnen Spezies. Jene Eheform, welche der Fortpflanzung der Art am
besten dient, welche sich den Umständen der Wohnstätte, der zu
besiegenden Nebenbuhlerschaften u. s. w. anpasst, jene nützliche Form ist
notwendigerweise mit Vorliebe gewählt, dann Gewohnheit, endlich Instinkt
geworden. Die nämlichen Gesetze, die nämlichen Notwendigkeiten haben
auch die verschiedenen menschlichen Gesellschaftskreise in diese oder jene
Form der Ehe gezwängt, und um die Wahrheit zu gestehen, hat darin der
Mensch, wie vernünftig er auch ist, sich kaum erfinderischer gezeigt als das
Tier. Nur hat er sein Geschlechtsleben durch gesellschaftliche
Vereinbarungen geregelt, die freilich weit davon entfernt sind, überall und
immer die Bindekraft strenger Gesetze zu besitzen.
[25] C h a r l e s D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Stuttgart,
1875. Bd. II. S. 324.
[26] O . M o h n i c k e im „Ausland“ 1872, S. 850.
[27] P a u l D u c h a i l l u . Explorations and adventures in Equatorial
Africa. London, 1861. S. 231–232.
[28] „Echo“. Bd. I. S. 23–24 und 93.
Page 39
IV.
Das Familienleben der Tiere.
ie verschiedenartig auch der geschlechtliche Verkehr in der
Tierwelt sich gestalten möge, die vereinigende Begegnung hat
doch nur in wenigen Fällen die F a m i l i e zur Folge. Natürlich
ist zur Erhaltung der Art die Erzeugung von Jungen
unerlässlich; unerlässlich auch, dass diese in genügender Menge am Leben
bleiben. Aber dieses Ziel kann auf verschiedenerlei Weise erreicht werden.
Als allgemeine Regel gilt, dass die Anzahl der Keime oder Nachkommen
desto grösser ist, je tiefer eine Art steht, je ärmer sie an Intellekt ist und je
weniger die Erzeuger sich um die Aufbringung der Brut kümmern. Dies ist
bei den meisten niederen Tieren der Fall, weil die Empfindungstriebe nur
bei den entwickelteren Geschöpfen, besonders bei den Gliederfüssern
(Arthropoden) und Wirbeltieren (Vertebraten) ausgebildet sind. Viele der
niederen Arten lassen die Eier einfach ins Wasser fallen, und diese
entwickeln sich zu Larven, welche ein vom Muttertiere ganz unabhängiges
Leben führen; die Fälle, in welchen Wirbellose den Eiern einige
Aufmerksamkeit widmen, sind ungemein selten. Von den Astdärmern oder
Plattwürmern (Plenarien) ist bekannt, dass sie die Eier in einem Kokon an
Steinen und Pflanzen befestigen. Noch interessanter ist die Eierpflege der
Janthina, der Amethyst-Schnecke. Das Tier schwimmt an der Oberfläche
des Wassers, nimmt durch Umbiegen des zungenförmigen vorderen
Körperendes Luftblasen herunter ins Wasser, welche durch einen
abgesonderten Schleim zusammengehalten werden, so dass sie ein Floss
bilden; hieran werden nun die Eier befestigt und dadurch schwimmend
erhalten, was jedenfalls für ihre Entwicklung unerlässliche Bedingung ist.
Von diesen allen zerstörenden Zufällen preisgegebenen Keimen geht die
Mehrzahl zu Grunde, es überleben ihrer aber dennoch genug, um die
Erhaltung der Art zu sichern. Auf dieser Stufe existiert noch keine Familie,
nicht einmal im allerrudimentärsten Zustande. Sehr allgemein ist dagegen
die Brutpflege schon bei den Spinnen und Insekten. Wie es scheint, geht
Das Familienleben der Tiere.
ie verschiedenartig auch der geschlechtliche Verkehr in der
Tierwelt sich gestalten möge, die vereinigende Begegnung hat
doch nur in wenigen Fällen die F a m i l i e zur Folge. Natürlich
ist zur Erhaltung der Art die Erzeugung von Jungen
unerlässlich; unerlässlich auch, dass diese in genügender Menge am Leben
bleiben. Aber dieses Ziel kann auf verschiedenerlei Weise erreicht werden.
Als allgemeine Regel gilt, dass die Anzahl der Keime oder Nachkommen
desto grösser ist, je tiefer eine Art steht, je ärmer sie an Intellekt ist und je
weniger die Erzeuger sich um die Aufbringung der Brut kümmern. Dies ist
bei den meisten niederen Tieren der Fall, weil die Empfindungstriebe nur
bei den entwickelteren Geschöpfen, besonders bei den Gliederfüssern
(Arthropoden) und Wirbeltieren (Vertebraten) ausgebildet sind. Viele der
niederen Arten lassen die Eier einfach ins Wasser fallen, und diese
entwickeln sich zu Larven, welche ein vom Muttertiere ganz unabhängiges
Leben führen; die Fälle, in welchen Wirbellose den Eiern einige
Aufmerksamkeit widmen, sind ungemein selten. Von den Astdärmern oder
Plattwürmern (Plenarien) ist bekannt, dass sie die Eier in einem Kokon an
Steinen und Pflanzen befestigen. Noch interessanter ist die Eierpflege der
Janthina, der Amethyst-Schnecke. Das Tier schwimmt an der Oberfläche
des Wassers, nimmt durch Umbiegen des zungenförmigen vorderen
Körperendes Luftblasen herunter ins Wasser, welche durch einen
abgesonderten Schleim zusammengehalten werden, so dass sie ein Floss
bilden; hieran werden nun die Eier befestigt und dadurch schwimmend
erhalten, was jedenfalls für ihre Entwicklung unerlässliche Bedingung ist.
Von diesen allen zerstörenden Zufällen preisgegebenen Keimen geht die
Mehrzahl zu Grunde, es überleben ihrer aber dennoch genug, um die
Erhaltung der Art zu sichern. Auf dieser Stufe existiert noch keine Familie,
nicht einmal im allerrudimentärsten Zustande. Sehr allgemein ist dagegen
die Brutpflege schon bei den Spinnen und Insekten. Wie es scheint, geht
Page 40
dieselbe aus Wahrnehmungstrieben hervor; allein es wirken auch
Empfindungstriebe, die durch das Gefühl vom Legen der Eier und durch die
Berührung derselben, nachdem sie gelegt sind, hervorgerufen werden.
Wenn die Tarantelspinne den Eikokon an die Spinnwarzen heftet, die
Uferfliege die Eier an den Bauch klebt, um sie dann klümpchenweise ins
Wasser fallen zu lassen, und der Kotkäfer, der im Miste lebt, unter
demselben Löcher in die Erde gräbt, einen Pfropfen Mist in jedes Loch
steckt und dann in jeden Pfropfen ein Ei legt, so wirken hierbei wohl
hauptsächlich Empfindungstriebe. Ebenso sind es vornehmlich
Tastempfindungen, welche das Insekt beim Legen der Eier in andere Tiere,
in junge Triebe, in die Erde u. s. w. leiten, wie schon aus den tastenden
Bewegungen, welche sie mit der Legeröhre oft machen, hervorgeht. Auch
manche Krokodilweibchen zeigen ein wenig Sorge um die Brut; sie
versuchen die Eier zu verbergen und tragen mitunter die eben
ausgekrochenen Jungen in das Wasser. Am Rio Guayaquil in Südamerika
legt das Krokodilweibchen seine Eier in den Sand, kehrt aber zur rechten
Zeit zurück, zerbricht sie mit Vorsicht und trägt dann die Jungen auf dem
Rücken in den Fluss.
Bei den höheren Tieren ist es hauptsächlich das Lustgefühl, das mit der
Umarmung der Jungen verbunden ist, aus welchem Empfindungstriebe zur
Pflege der Nachkommen entstehen. Darin wurzelt auch einer der
wesentlichsten Hebel in der Familie: die M u t t e r l i e b e , welche mit ihrer
aufopfernden Hingabe und unermüdlichen Fürsorge so oft zur
Bewunderung Anlass giebt. Welch’ glänzendes Beispiel von mit äusserster
List und Klugheit gepaarter Mutterliebe bieten Vogelmütter dar, welche
beim Herannahen des Verfolgers sich flügellahm stellen und denselben,
indem sie in kurzen Sätzen vorwärts trippeln oder am Boden hinfliegen, auf
ihre eigene Verfolgung hin- und von den Kindern abzulenken suchen, oder
auch die Elefantenmütter, von denen S c h w e i n f u r t h erzählt! Letztere
suchen bei den durch Anzünden der verbergenden Ufergebüsche
veranstalteten Jagden in Afrika ihre Jungen dadurch zu retten, dass sie ihre
Rüssel voll Wasser saugen und dieselben damit bespritzen, während sie
selbst dabei rösten. Auf dem Gute „Tralauer Holz“ in Holstein sah eine
Stute ihr Füllen, an dem eine Operation vorgenommen werden sollte, an
den Hinterbeinen aufgezogen im Hofe hängen und kläglich schreien. Sie
stürzte sofort tot zusammen und die Sektion ergab, dass ihr eine grosse
Herzader gesprungen, „das Herz gebrochen“ war. Aber diese opferwillige
Empfindungstriebe, die durch das Gefühl vom Legen der Eier und durch die
Berührung derselben, nachdem sie gelegt sind, hervorgerufen werden.
Wenn die Tarantelspinne den Eikokon an die Spinnwarzen heftet, die
Uferfliege die Eier an den Bauch klebt, um sie dann klümpchenweise ins
Wasser fallen zu lassen, und der Kotkäfer, der im Miste lebt, unter
demselben Löcher in die Erde gräbt, einen Pfropfen Mist in jedes Loch
steckt und dann in jeden Pfropfen ein Ei legt, so wirken hierbei wohl
hauptsächlich Empfindungstriebe. Ebenso sind es vornehmlich
Tastempfindungen, welche das Insekt beim Legen der Eier in andere Tiere,
in junge Triebe, in die Erde u. s. w. leiten, wie schon aus den tastenden
Bewegungen, welche sie mit der Legeröhre oft machen, hervorgeht. Auch
manche Krokodilweibchen zeigen ein wenig Sorge um die Brut; sie
versuchen die Eier zu verbergen und tragen mitunter die eben
ausgekrochenen Jungen in das Wasser. Am Rio Guayaquil in Südamerika
legt das Krokodilweibchen seine Eier in den Sand, kehrt aber zur rechten
Zeit zurück, zerbricht sie mit Vorsicht und trägt dann die Jungen auf dem
Rücken in den Fluss.
Bei den höheren Tieren ist es hauptsächlich das Lustgefühl, das mit der
Umarmung der Jungen verbunden ist, aus welchem Empfindungstriebe zur
Pflege der Nachkommen entstehen. Darin wurzelt auch einer der
wesentlichsten Hebel in der Familie: die M u t t e r l i e b e , welche mit ihrer
aufopfernden Hingabe und unermüdlichen Fürsorge so oft zur
Bewunderung Anlass giebt. Welch’ glänzendes Beispiel von mit äusserster
List und Klugheit gepaarter Mutterliebe bieten Vogelmütter dar, welche
beim Herannahen des Verfolgers sich flügellahm stellen und denselben,
indem sie in kurzen Sätzen vorwärts trippeln oder am Boden hinfliegen, auf
ihre eigene Verfolgung hin- und von den Kindern abzulenken suchen, oder
auch die Elefantenmütter, von denen S c h w e i n f u r t h erzählt! Letztere
suchen bei den durch Anzünden der verbergenden Ufergebüsche
veranstalteten Jagden in Afrika ihre Jungen dadurch zu retten, dass sie ihre
Rüssel voll Wasser saugen und dieselben damit bespritzen, während sie
selbst dabei rösten. Auf dem Gute „Tralauer Holz“ in Holstein sah eine
Stute ihr Füllen, an dem eine Operation vorgenommen werden sollte, an
den Hinterbeinen aufgezogen im Hofe hängen und kläglich schreien. Sie
stürzte sofort tot zusammen und die Sektion ergab, dass ihr eine grosse
Herzader gesprungen, „das Herz gebrochen“ war. Aber diese opferwillige
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Mutterliebe durchdringt durchaus nicht die ganze Tierwelt, sondern erwacht
erst in den höheren Arten. Und auch bei diesen giebt es in der Mutterliebe
zahlreiche Abstufungen, gerade wie in der Art des Zusammenlebens der
Eltern.
Hält manche Tiere der überaus rege Fortpflanzungstrieb beisammen,
wie in der Ordnung der Nager, so finden wir gerade aus diesem Grunde bei
ihnen wenig Beispiele zärtlicher Mutterliebe. Es werden nämlich die
Jungen so früh alt und kommen der Jungen so viele nacheinander, dass
einigermassen anhaltendere Beschäftigung mit ihnen seitens ihrer Mutter
wohl nicht zu verlangen ist. Am besten thun sich noch unter den Nagern,
was geselliges familiäres Zusammenleben anbelangt, die Murmeltiere
hervor, welche jährlich höchstens zweimal Junge zur Welt bringen, die
Biber, die einander beim Aufbau ihrer Burgen und Dämme hilfreich
beispringen, die Meerschweinchen, die sich mit grosser Zärtlichkeit immer
und immer liebkosen, einigermassen auch die Kaninchen, bei welchen
bisweilen ein Paar mit grosser Anhänglichkeit zusammenhält. Rührende
Episoden erzählt man von dem Löwenmute der bedrängten Mäusemutter,
von ihrer Kampfwut und der Blindheit, mit der sie sich in Todesgefahr
stürzt, um ihre bedrohten Kinder zu retten. Doch kennt man auch
unrühmliche Beispiele des Gegenteils. A g l a i a v o n E n d e r e s , eine
aufmerksame Beobachterin der Tierwelt, besass ein lustiges Pärchen
zahmer Albinomäuse. Da kam ein neues Ereignis in ihr harmloses
Mäuseleben. Eines Morgens lagen zehn wohlkonditionierte kleine
Mäusekinder in dem Lager der Eltern; aber mit diesem Kindersegen kam
eine erstaunliche Charakterwendung über die Alten. Sie wurden
misstrauisch und unstät, scheu gegen die Menschen und zanksüchtig unter
einander. Kleine häusliche Szenen fanden statt, infolge deren sich der Gatte
plötzlich aus dem Staube machte. Die Mutter besann sich einige Tage und
nährte ihre Kinder; als aber der lieblose Vater nicht wieder kommen wollte,
verdross sie die Kinderstube und ihre Mühen, und ohne weitere
Veranlassung überliess sie ihr holdes Mutteramt andern Händen und ging
auf und davon. Ein wahrhaft abschreckendes Beispiel zuchtlosen
Familienlebens bieten die Ratten, die bei ihrer überaus raschen Vermehrung
und dem dadurch oft bedingten Nahrungsmangel sich selbst gegenseitig
anfallen. Nicht minder das zänkische Hamsterpaar, bei welchem des
Männchens anfängliches Minnespiel gar bald in bissige Wut gegen das
Weibchen übergeht, das nun, wenn es nicht totgebissen werden will, ohne
erst in den höheren Arten. Und auch bei diesen giebt es in der Mutterliebe
zahlreiche Abstufungen, gerade wie in der Art des Zusammenlebens der
Eltern.
Hält manche Tiere der überaus rege Fortpflanzungstrieb beisammen,
wie in der Ordnung der Nager, so finden wir gerade aus diesem Grunde bei
ihnen wenig Beispiele zärtlicher Mutterliebe. Es werden nämlich die
Jungen so früh alt und kommen der Jungen so viele nacheinander, dass
einigermassen anhaltendere Beschäftigung mit ihnen seitens ihrer Mutter
wohl nicht zu verlangen ist. Am besten thun sich noch unter den Nagern,
was geselliges familiäres Zusammenleben anbelangt, die Murmeltiere
hervor, welche jährlich höchstens zweimal Junge zur Welt bringen, die
Biber, die einander beim Aufbau ihrer Burgen und Dämme hilfreich
beispringen, die Meerschweinchen, die sich mit grosser Zärtlichkeit immer
und immer liebkosen, einigermassen auch die Kaninchen, bei welchen
bisweilen ein Paar mit grosser Anhänglichkeit zusammenhält. Rührende
Episoden erzählt man von dem Löwenmute der bedrängten Mäusemutter,
von ihrer Kampfwut und der Blindheit, mit der sie sich in Todesgefahr
stürzt, um ihre bedrohten Kinder zu retten. Doch kennt man auch
unrühmliche Beispiele des Gegenteils. A g l a i a v o n E n d e r e s , eine
aufmerksame Beobachterin der Tierwelt, besass ein lustiges Pärchen
zahmer Albinomäuse. Da kam ein neues Ereignis in ihr harmloses
Mäuseleben. Eines Morgens lagen zehn wohlkonditionierte kleine
Mäusekinder in dem Lager der Eltern; aber mit diesem Kindersegen kam
eine erstaunliche Charakterwendung über die Alten. Sie wurden
misstrauisch und unstät, scheu gegen die Menschen und zanksüchtig unter
einander. Kleine häusliche Szenen fanden statt, infolge deren sich der Gatte
plötzlich aus dem Staube machte. Die Mutter besann sich einige Tage und
nährte ihre Kinder; als aber der lieblose Vater nicht wieder kommen wollte,
verdross sie die Kinderstube und ihre Mühen, und ohne weitere
Veranlassung überliess sie ihr holdes Mutteramt andern Händen und ging
auf und davon. Ein wahrhaft abschreckendes Beispiel zuchtlosen
Familienlebens bieten die Ratten, die bei ihrer überaus raschen Vermehrung
und dem dadurch oft bedingten Nahrungsmangel sich selbst gegenseitig
anfallen. Nicht minder das zänkische Hamsterpaar, bei welchem des
Männchens anfängliches Minnespiel gar bald in bissige Wut gegen das
Weibchen übergeht, das nun, wenn es nicht totgebissen werden will, ohne
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Säumen des Gemahls ungastliches Haus fliehen und ein eigenes Heim sich
wählen muss. Einsam bringt sie dann ihre Jungen zur Welt, die aber, wie sie
etwas herangewachsen sind, sich mit ihrer Mutter nicht mehr vertragen und
dieselbe gleich ihrem Vater verlassen. Nicht besser steht es um das
Familienleben der Insektenfresser. Einsam und verlassen liegt des
Swineigels Gattin auf selbstbereitetem Wochenbett mit ihren Kleinen. Und
echte Einsiedler beide, hausen Maulwurf und Maulwürfin in getrennten
Behausungen. Im Frühjahr, wenn über der Erde alles grünt und spriesst,
fängt der Paarungstrieb auch in der kleinen Maulwurfsbrust sich zu regen
an. Unruhig verlässt er seinen Bau — das grösste Wunder bewirkt der
Zauber des neuen Gefühles, und der scheue, mürrische Weltfeind läuft des
Nachts in drängender Sehnsucht und heissem Verlangen über die offene
Erde hin, um sich sein Liebchen zu suchen. Wie es schon in seinem
Charakter liegt, nimmt er die Liebe ernst und schwer. Er gaukelt nicht, er
spielt nicht und liebelt nicht; er sucht seine Braut mit Gefahr seines Lebens;
er kämpft manchen harten, heissen Strauss mit seinesgleichen, ehe es ihm
gelingt, die Auserwählte heimzuführen; und wenn er endlich an diesem
ersehnten Ziele ist, sie sein eigen nennt, wenn er sie in seinem Hause weiss,
wenn sie die Sorge für den künftigen Haushalt übernommen hat und in der
neuen Heimat zu schaffen beginnt, selbst dann kommen keine süssen
Flitterwochen, selbst dann kommt der sorglose Jubel der Liebe nicht auf.
Wie es sein einsames, scheues Leben mit sich bringt, fehlt ihm der Glaube
an seine Stammesgenossen, das Vertrauen auf sein Weib, und mit der Angst
des finsteren, brütenden Grillenfängers sperrt er seine junge Gattin in ihr
eigenes Haus und forscht und spürt mit mordgierigem Verlangen nach
Nebenbuhlern und Schelmen, die ihm den neuerworbenen Besitz stören
könnten. Ist diese erste Zeit vorüber, das Othellogefühl im kleinen
Maulwurfsherzen zur Ruhe gebracht, haben sich die beiden Sonderlinge
aneinander gewöhnt, dann beginnt die Sorge für die Zukunft; das Lager
wird bestellt, Gräser und Halme werden eingetragen zur warmen Stätte für
die drei bis fünf winzigen Maulwurfskinder, welche nach wenig Wochen
den futterbedürftigen, ewig hungrigen Haussegen der glücklichen Eltern
repräsentieren. In die Jugendzeit dieser Kinder fällt alles, was der
Maulwurfsvater an Liebenswürdigkeit zu leisten vermag. Mit Hingebung
und Treue widmet er sich Weib und Kind; er pflegt sie, schützt sie, hält in
Gefahr und Tod bei ihnen aus und wagt sein Leben, wenn es ihre Rettung
gilt. In dieser Zeit ist ihm seine Familie alles, und es geht von ihm die
wählen muss. Einsam bringt sie dann ihre Jungen zur Welt, die aber, wie sie
etwas herangewachsen sind, sich mit ihrer Mutter nicht mehr vertragen und
dieselbe gleich ihrem Vater verlassen. Nicht besser steht es um das
Familienleben der Insektenfresser. Einsam und verlassen liegt des
Swineigels Gattin auf selbstbereitetem Wochenbett mit ihren Kleinen. Und
echte Einsiedler beide, hausen Maulwurf und Maulwürfin in getrennten
Behausungen. Im Frühjahr, wenn über der Erde alles grünt und spriesst,
fängt der Paarungstrieb auch in der kleinen Maulwurfsbrust sich zu regen
an. Unruhig verlässt er seinen Bau — das grösste Wunder bewirkt der
Zauber des neuen Gefühles, und der scheue, mürrische Weltfeind läuft des
Nachts in drängender Sehnsucht und heissem Verlangen über die offene
Erde hin, um sich sein Liebchen zu suchen. Wie es schon in seinem
Charakter liegt, nimmt er die Liebe ernst und schwer. Er gaukelt nicht, er
spielt nicht und liebelt nicht; er sucht seine Braut mit Gefahr seines Lebens;
er kämpft manchen harten, heissen Strauss mit seinesgleichen, ehe es ihm
gelingt, die Auserwählte heimzuführen; und wenn er endlich an diesem
ersehnten Ziele ist, sie sein eigen nennt, wenn er sie in seinem Hause weiss,
wenn sie die Sorge für den künftigen Haushalt übernommen hat und in der
neuen Heimat zu schaffen beginnt, selbst dann kommen keine süssen
Flitterwochen, selbst dann kommt der sorglose Jubel der Liebe nicht auf.
Wie es sein einsames, scheues Leben mit sich bringt, fehlt ihm der Glaube
an seine Stammesgenossen, das Vertrauen auf sein Weib, und mit der Angst
des finsteren, brütenden Grillenfängers sperrt er seine junge Gattin in ihr
eigenes Haus und forscht und spürt mit mordgierigem Verlangen nach
Nebenbuhlern und Schelmen, die ihm den neuerworbenen Besitz stören
könnten. Ist diese erste Zeit vorüber, das Othellogefühl im kleinen
Maulwurfsherzen zur Ruhe gebracht, haben sich die beiden Sonderlinge
aneinander gewöhnt, dann beginnt die Sorge für die Zukunft; das Lager
wird bestellt, Gräser und Halme werden eingetragen zur warmen Stätte für
die drei bis fünf winzigen Maulwurfskinder, welche nach wenig Wochen
den futterbedürftigen, ewig hungrigen Haussegen der glücklichen Eltern
repräsentieren. In die Jugendzeit dieser Kinder fällt alles, was der
Maulwurfsvater an Liebenswürdigkeit zu leisten vermag. Mit Hingebung
und Treue widmet er sich Weib und Kind; er pflegt sie, schützt sie, hält in
Gefahr und Tod bei ihnen aus und wagt sein Leben, wenn es ihre Rettung
gilt. In dieser Zeit ist ihm seine Familie alles, und es geht von ihm die
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schöne Sage, dass er sich zuweilen über den Verlust von Weib und Kind zu
Tode härme. Leider hält diese Selbstverleugnung nicht lange vor; die
sonnige Zeit der Liebe und des Glücks geht wie ein Traum vorüber, die
Kinder werden nach wenigen Wochen gross und verlassen das Elternhaus,
um sich eine eigene Existenz zu gründen; die Mutter sucht ihre frühere
Wohnstätte auf, und der alte Sonderling, vereinsamt und verlassen, schliesst
sein verödetes Haus, um sein zornerfülltes, düsteres Räuberleben voll Blut-
und Mordgeschichten von neuem zu beginnen, um von nun an niemandem
zu leben, als sich und seinem Hunger.
Bezüglich des Familienlebens der Seehunde und Wale hat man wohl
noch wenig beobachtet; von der Fischotter aber weiss man, dass sie ihre
Jungen gegen jede Gefahr mit dem grössten Mute verteidigt. Nicht nur kein
Familienleben, nicht einmal lebhaftere Mutterliebe finden wir bei den
Zahnarmen. So säugt die Gürteltiermutter ihre Jungen nur ganz kurze Zeit
und überlässt sie dann sich selbst. Das Faultierweibchen lässt sein Junges
mit beispielloser Gleichgültigkeit an sich hängen und ohne weiteres sich
rauben. Nur vom Weibchen des Ameisenbären sagt man, dass es sein Junges
ein Jahr lang mit sich führe und tapfer verteidige. Die Beuteltierweibchen
schleppen ihre unbehilflichen Kleinen in der Beuteltasche mit sich herum
oder lassen sie, wie die Surinamsche Beutelratte, auf ihrem Rücken
herumkriechen, während diese ihre kleinen Schwänzchen um den Schwanz
der Alten schlängeln. Einen ausgeprägten Sinn für Häuslichkeit und
Familienleben aber in edelster Bedeutung findet man unter den Vögeln. Ihre
überwiegende Mehrzahl lebt, wie schon bemerkt, in Monogamie, führt ein
ungetrübtes Familienleben und teilt sich ehrlich in die Sorge der Ehe. Hier
erkennen wir auch, dass die Geschlechtsliebe nicht immer ein Produkt des
Zeugungsinstinktes ist. Das Zusammenwirken von Männchen und
Weibchen beim Bau des Nestes ist vielmehr der Ausdruck eines Gefühles
von Hilffertigkeit, und unzweifelhaft ist diese nämliche Regung im Spiele,
wenn wir das Männchen der Reihe nach die Sorge des Brütens übernehmen
sehen, denn vor dem Aufpicken der Eier kann doch von Elternliebe nicht
die Rede sein. Und das nämliche gilt auch von vielen niederen Tierarten.
Wie sorgt und müht sich z. B. das Weibchen einer Mauerbiene, eines
Blattschneiders, einer Lehmwespe oder dergl. den ganzen Sommer ab, um
den Brutbau herzustellen und Futter herbeizuschaffen! Selten nur, wie bei
den Totengräbern, den Pillendrehern, unterzieht sich auch das Männchen
diesen Arbeiten. Nur bei den Laufvögeln findet ein interessantes
Tode härme. Leider hält diese Selbstverleugnung nicht lange vor; die
sonnige Zeit der Liebe und des Glücks geht wie ein Traum vorüber, die
Kinder werden nach wenigen Wochen gross und verlassen das Elternhaus,
um sich eine eigene Existenz zu gründen; die Mutter sucht ihre frühere
Wohnstätte auf, und der alte Sonderling, vereinsamt und verlassen, schliesst
sein verödetes Haus, um sein zornerfülltes, düsteres Räuberleben voll Blut-
und Mordgeschichten von neuem zu beginnen, um von nun an niemandem
zu leben, als sich und seinem Hunger.
Bezüglich des Familienlebens der Seehunde und Wale hat man wohl
noch wenig beobachtet; von der Fischotter aber weiss man, dass sie ihre
Jungen gegen jede Gefahr mit dem grössten Mute verteidigt. Nicht nur kein
Familienleben, nicht einmal lebhaftere Mutterliebe finden wir bei den
Zahnarmen. So säugt die Gürteltiermutter ihre Jungen nur ganz kurze Zeit
und überlässt sie dann sich selbst. Das Faultierweibchen lässt sein Junges
mit beispielloser Gleichgültigkeit an sich hängen und ohne weiteres sich
rauben. Nur vom Weibchen des Ameisenbären sagt man, dass es sein Junges
ein Jahr lang mit sich führe und tapfer verteidige. Die Beuteltierweibchen
schleppen ihre unbehilflichen Kleinen in der Beuteltasche mit sich herum
oder lassen sie, wie die Surinamsche Beutelratte, auf ihrem Rücken
herumkriechen, während diese ihre kleinen Schwänzchen um den Schwanz
der Alten schlängeln. Einen ausgeprägten Sinn für Häuslichkeit und
Familienleben aber in edelster Bedeutung findet man unter den Vögeln. Ihre
überwiegende Mehrzahl lebt, wie schon bemerkt, in Monogamie, führt ein
ungetrübtes Familienleben und teilt sich ehrlich in die Sorge der Ehe. Hier
erkennen wir auch, dass die Geschlechtsliebe nicht immer ein Produkt des
Zeugungsinstinktes ist. Das Zusammenwirken von Männchen und
Weibchen beim Bau des Nestes ist vielmehr der Ausdruck eines Gefühles
von Hilffertigkeit, und unzweifelhaft ist diese nämliche Regung im Spiele,
wenn wir das Männchen der Reihe nach die Sorge des Brütens übernehmen
sehen, denn vor dem Aufpicken der Eier kann doch von Elternliebe nicht
die Rede sein. Und das nämliche gilt auch von vielen niederen Tierarten.
Wie sorgt und müht sich z. B. das Weibchen einer Mauerbiene, eines
Blattschneiders, einer Lehmwespe oder dergl. den ganzen Sommer ab, um
den Brutbau herzustellen und Futter herbeizuschaffen! Selten nur, wie bei
den Totengräbern, den Pillendrehern, unterzieht sich auch das Männchen
diesen Arbeiten. Nur bei den Laufvögeln findet ein interessantes
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Gegenstück zu der sonst üblichen Vorsorge der Mutter statt. Beim Strauss
und Nandu ist es nämlich das Männchen, welches die Eier bebrütet, die
Jungen füttert, ausführt, verteidigt und so bei ihnen anstatt der sorglosen
Ehegenossin Mutterstelle vertritt. Dies sind aber seltene Ausnahmen.
Zu diesen gehört unter den Fischen der wohlbekannte Stichling
(Gasterosteus pungitus), unser kleinster Süsswasserfisch, welcher, obwohl
er in Polygamie lebt, als Gatte und Vater eine solche Liebe und Sorgfalt an
den Tag legt, dass L u d w i g B ü c h n e r ihn gradezu als Muster eines
guten Familienvaters hinstellt. Man kann sein Treiben in unseren
durchsichtigen Aquarien leicht beobachten. Zuerst baut er ein wunderbares
kleines Nest aus Grashalmen und andern Körpern, die er mit Schleim
verkittet. Ist er damit fertig, so ladet er ein vorüberschwimmendes
Weibchen ein, das Nest in Augenschein zu nehmen, das er für dieses gebaut
hat, indem er fortwährend flink um dasselbe herum und zum Nest hin und
zurück schiesst. Und geht sie nicht willig, so stösst er sie mit der Schnauze
an und sucht sie mit den Seitenstacheln hineinzutreiben, um dort den Laich
abzulegen. So führt er nach und nach eine ganze Reihe Weibchen zum
Neste, die sich nach der Eierablage auf der entgegengesetzten Seite wieder
hinausbohren. Nach jedem Weibchen geht der Stichling selbst hinein, um
den Laich zu befruchten. Ist dies geschehen, so schliesst der vorsorgliche
Vater die eine Öffnung und bleibt wochenlang vor der andern Öffnung in
senkrechter Stellung stehen, indem er regelmässig die Flossen bewegt, um
eine der Erhaltung und Ausbrütung der Eier günstige Wasserströmung im
Innern des Nestes zu unterhalten. Jede feindliche Annäherung wird mit Wut
abgewiesen. Aber die Vatersorgen beginnen erst recht, wenn die Jungen
ausgeschlüpft sind. Er bewacht und behütet dieselben mit musterhafter
Sorgfalt, führt sie zum Neste zurück, wenn sie sich zu weit entfernt haben,
und füttert sie wie ein Vogel seine Jungen. Dank solcher Fürsorge ist der
Stichling so fruchtbar, dass man die Äcker mit diesen Fischchen düngt.
Auch bei andern Fischarten findet man ähnliche Vaterliebe. Bei dem
brasilianischen Pater familias (Familienvater) ist dieselbe sogar derart
entwickelt, dass er ein völliges „Männerkindbett“ durchmacht. Er treibt
nämlich die Sorgfalt für seine Jungen so weit, dass er sie in seinen eigenen
Kiemen zur Ausbrütung bringt und beherbergt. Er verschluckt anscheinend
die Eier, aber nur um sie durch eine eigentümliche Atembewegung in die
Kiemhöhle zu pressen. Hier durch den elastischen Druck der
Kiemenblättchen festgehalten, werden die Eier ausgebrütet. Die Jungen
und Nandu ist es nämlich das Männchen, welches die Eier bebrütet, die
Jungen füttert, ausführt, verteidigt und so bei ihnen anstatt der sorglosen
Ehegenossin Mutterstelle vertritt. Dies sind aber seltene Ausnahmen.
Zu diesen gehört unter den Fischen der wohlbekannte Stichling
(Gasterosteus pungitus), unser kleinster Süsswasserfisch, welcher, obwohl
er in Polygamie lebt, als Gatte und Vater eine solche Liebe und Sorgfalt an
den Tag legt, dass L u d w i g B ü c h n e r ihn gradezu als Muster eines
guten Familienvaters hinstellt. Man kann sein Treiben in unseren
durchsichtigen Aquarien leicht beobachten. Zuerst baut er ein wunderbares
kleines Nest aus Grashalmen und andern Körpern, die er mit Schleim
verkittet. Ist er damit fertig, so ladet er ein vorüberschwimmendes
Weibchen ein, das Nest in Augenschein zu nehmen, das er für dieses gebaut
hat, indem er fortwährend flink um dasselbe herum und zum Nest hin und
zurück schiesst. Und geht sie nicht willig, so stösst er sie mit der Schnauze
an und sucht sie mit den Seitenstacheln hineinzutreiben, um dort den Laich
abzulegen. So führt er nach und nach eine ganze Reihe Weibchen zum
Neste, die sich nach der Eierablage auf der entgegengesetzten Seite wieder
hinausbohren. Nach jedem Weibchen geht der Stichling selbst hinein, um
den Laich zu befruchten. Ist dies geschehen, so schliesst der vorsorgliche
Vater die eine Öffnung und bleibt wochenlang vor der andern Öffnung in
senkrechter Stellung stehen, indem er regelmässig die Flossen bewegt, um
eine der Erhaltung und Ausbrütung der Eier günstige Wasserströmung im
Innern des Nestes zu unterhalten. Jede feindliche Annäherung wird mit Wut
abgewiesen. Aber die Vatersorgen beginnen erst recht, wenn die Jungen
ausgeschlüpft sind. Er bewacht und behütet dieselben mit musterhafter
Sorgfalt, führt sie zum Neste zurück, wenn sie sich zu weit entfernt haben,
und füttert sie wie ein Vogel seine Jungen. Dank solcher Fürsorge ist der
Stichling so fruchtbar, dass man die Äcker mit diesen Fischchen düngt.
Auch bei andern Fischarten findet man ähnliche Vaterliebe. Bei dem
brasilianischen Pater familias (Familienvater) ist dieselbe sogar derart
entwickelt, dass er ein völliges „Männerkindbett“ durchmacht. Er treibt
nämlich die Sorgfalt für seine Jungen so weit, dass er sie in seinen eigenen
Kiemen zur Ausbrütung bringt und beherbergt. Er verschluckt anscheinend
die Eier, aber nur um sie durch eine eigentümliche Atembewegung in die
Kiemhöhle zu pressen. Hier durch den elastischen Druck der
Kiemenblättchen festgehalten, werden die Eier ausgebrütet. Die Jungen
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schlüpfen aus, wachsen rasch und wandern nun, da sie in dem beengten
Geburtsort nicht mehr Platz finden, in den Mund des Vaters, wo sie alle mit
nach der Mundöffnung gerichtetem Kopfe verbleiben. Der gutmütige Alte
bekommt dadurch ein höchst groteskes Aussehen. Mit weit aufgesperrtem
Maule und dickgeschwollenen Wangen steht er im Wasser, bis er endlich
seine selbständig gewordene Brut los wird.
Im allgemeinen wird man behaupten dürfen, dass die F ü r s o r g e f ü r
d i e B r u t bei den Tiergeschlechtern wie beim Menschen z u e r s t
b e i m W e i b c h e n e r w a c h t , und dass die Zärtlichkeit der weiblichen
Individuen auch bei den wildesten Tieren noch mehr als gegen den Gatten
sich im Benehmen gegen die Jungen ausspricht, welche die Mutter oft sogar
gegen die Wildheit des eigenen Vaters verteidigen muss. Bei den Säugern
ist es immer das Weibchen, welchem das Aufbringen der
Nachkommenschaft obliegt und das dieses Geschäft mit Hingebung und
Liebe besorgt. Die Liebe der Affenmutter ist geradezu sprichwörtlich
geworden. Allein selbst da ist die Familie keine dauernde, sondern bloss
eine vorübergehende, zeitweilige, insofern als sogar bei den am höchsten
entwickelten Arten die mütterlichen Gefühle erlöschen, sobald die Jungen
herangewachsen sind. Allerdings ist bei manchen Tieren das Bedürfnis der
Mutterliebe so gross, dass wenn sie selbst keine Jungen haben, sie andere
übernehmen, sogar sich solcher zu bemächtigen suchen. Dies ist dann
sicherlich der Ausfluss einer edleren Empfindung, welche mit dem Instinkt
nichts mehr zu schaffen hat. Die Henne kennt ihre Küchlein und verjagt die
fremden, die sich etwa unter ihre Schar mischen wollten. Ein Überrest
dieser Exklusivität tritt auch bei den Menschen und zwar in jenen Fällen zu
Tage, wo die Stiefmutter die Kinder aus erster Ehe lieblos behandelt.
Gleichwohl nimmt diese Eigenschaft an Härte ab, je höher man die
Stufenleiter der Säugetiere emporsteigt: die Kuh verstösst das Kalb einer
andern, das Elefantenweibchen hingegen lässt willig was immer für ein
Junges aus dem Trupp an sich saugen. Wenn eine Katze beim Wurfe zu
Grunde geht, fällt es nicht schwer, ihre verwaisten Jungen von einer noch
säugenden Hündin ernähren und aufziehen zu lassen und umgekehrt.
H o u z e a u berichtet diesbezüglich einen, seiner eigenen Erfahrung
entnommenen Fall, der deutlich darthut, dass bei der Katze sowohl wie bei
der Frau die Liebe zu den Jungen n i c h t von der Thatsache des Gebärens
abhängt und folglich nicht schlechtweg die Konsequenz eines
physiologischen Zustandes ist. Vater- und Kindesliebe haben gleichfalls mit
Geburtsort nicht mehr Platz finden, in den Mund des Vaters, wo sie alle mit
nach der Mundöffnung gerichtetem Kopfe verbleiben. Der gutmütige Alte
bekommt dadurch ein höchst groteskes Aussehen. Mit weit aufgesperrtem
Maule und dickgeschwollenen Wangen steht er im Wasser, bis er endlich
seine selbständig gewordene Brut los wird.
Im allgemeinen wird man behaupten dürfen, dass die F ü r s o r g e f ü r
d i e B r u t bei den Tiergeschlechtern wie beim Menschen z u e r s t
b e i m W e i b c h e n e r w a c h t , und dass die Zärtlichkeit der weiblichen
Individuen auch bei den wildesten Tieren noch mehr als gegen den Gatten
sich im Benehmen gegen die Jungen ausspricht, welche die Mutter oft sogar
gegen die Wildheit des eigenen Vaters verteidigen muss. Bei den Säugern
ist es immer das Weibchen, welchem das Aufbringen der
Nachkommenschaft obliegt und das dieses Geschäft mit Hingebung und
Liebe besorgt. Die Liebe der Affenmutter ist geradezu sprichwörtlich
geworden. Allein selbst da ist die Familie keine dauernde, sondern bloss
eine vorübergehende, zeitweilige, insofern als sogar bei den am höchsten
entwickelten Arten die mütterlichen Gefühle erlöschen, sobald die Jungen
herangewachsen sind. Allerdings ist bei manchen Tieren das Bedürfnis der
Mutterliebe so gross, dass wenn sie selbst keine Jungen haben, sie andere
übernehmen, sogar sich solcher zu bemächtigen suchen. Dies ist dann
sicherlich der Ausfluss einer edleren Empfindung, welche mit dem Instinkt
nichts mehr zu schaffen hat. Die Henne kennt ihre Küchlein und verjagt die
fremden, die sich etwa unter ihre Schar mischen wollten. Ein Überrest
dieser Exklusivität tritt auch bei den Menschen und zwar in jenen Fällen zu
Tage, wo die Stiefmutter die Kinder aus erster Ehe lieblos behandelt.
Gleichwohl nimmt diese Eigenschaft an Härte ab, je höher man die
Stufenleiter der Säugetiere emporsteigt: die Kuh verstösst das Kalb einer
andern, das Elefantenweibchen hingegen lässt willig was immer für ein
Junges aus dem Trupp an sich saugen. Wenn eine Katze beim Wurfe zu
Grunde geht, fällt es nicht schwer, ihre verwaisten Jungen von einer noch
säugenden Hündin ernähren und aufziehen zu lassen und umgekehrt.
H o u z e a u berichtet diesbezüglich einen, seiner eigenen Erfahrung
entnommenen Fall, der deutlich darthut, dass bei der Katze sowohl wie bei
der Frau die Liebe zu den Jungen n i c h t von der Thatsache des Gebärens
abhängt und folglich nicht schlechtweg die Konsequenz eines
physiologischen Zustandes ist. Vater- und Kindesliebe haben gleichfalls mit
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dem Instinkt der Fortpflanzung nichts gemein, trotzdem findet man von
beiden, wenn auch nicht so häufig, Beispiele im Tierreiche, zumal unter den
Vögeln. Unter den Säugern ist Kindesliebe eine seltene Ausnahme. Doch
erzählt H a r r i s von einem jungen, kaum meterhohen afrikanischen
Elefanten, der die tiefste Trauer an den Tag legte, als seine Mutter, von
einem Schusse getroffen, niedergestürzt war; er lief beständig jammernd um
sie herum und versuchte, obgleich vergebens, ihren schweren Körper mit
seinem kleinen Rüssel wiederaufzurichten.[29] Ebenso wenig macht sich die
Vaterliebe bei den Säugern bemerklich und auch die Völkerkunde versieht
uns, wie ich später ausführlicher darthun werde, mit einer genügenden
Menge von Beispielen, welche beweisen, dass das Gefühl der Vaterliebe
dem Menschen keineswegs angeboren ist. Bei den Tieren ist dasselbe so
rudimentär, dass oft der Vater die eigenen Kinder verspeist. Immer
wiederkehrt die fast die Regel bildende Erscheinung ärgster Belastung des
Weibchens und gänzlicher Sorglosigkeit des Männchens, nur ganz
flüchtigen Verkehrs zwischen den beiden Geschlechtern, der bald wieder
völliger Gleichgültigkeit weicht und einen krassen Ausdruck findet in der
Lieblosigkeit der stärkeren Spinnenweibchen, die ihren schwächeren
Ehegatten gemütlich aufzehren.
So ist denn bei den Säugern allgemein das Weibchen der Stamm der
zeitweiligen Tierfamilie; um die Mutter gruppieren sich die Jungen. Selbst
dann, wenn das Männchen in dieser Gesellschaft ausharrt, geschieht es weit
eher aus Anhänglichkeit an das Weibchen, denn aus Neigung zu den
Jungen. Das Matriarchat, bei niederen Menschenstämmen so häufig, ist im
Keime schon in der Tierwelt vorhanden. Sehr treffend und wahr sagt daher
der Mailänder Gelehrte V i g n o l i : „Die Gemeinschaft der Familie, in der
der Mensch sich ursprünglich befindet, ist nicht eine wesentlich
menschliche, sondern auch tierische Thatsache, da jene Weise
gesellschaftlichen Zusammenlebens sich bei dem grösseren Teile der Tiere
und immer bei den höheren Tieren vorfindet. Die Notwendigkeit der
Aufziehung der Jungen ist es, die die Eltern vereint und ihr Leben für eine
kürzere oder längere Periode zu einem gemeinsamen macht: ja in einigen
Spezies setzt sich diese Ehe der Liebe und Sorgen die ganze Dauer ihrer
Existenz hindurch fort. Demnach ist das Faktum familienhafter Geselligkeit
nicht ein ausschliessliches Produkt der
M e n s c h h e i t , sondern der allgemeinen Gesetze des ganzen Tierlebens
auf der Erde. Man behaupte nicht, dass im Menschen die Zuneigung
beiden, wenn auch nicht so häufig, Beispiele im Tierreiche, zumal unter den
Vögeln. Unter den Säugern ist Kindesliebe eine seltene Ausnahme. Doch
erzählt H a r r i s von einem jungen, kaum meterhohen afrikanischen
Elefanten, der die tiefste Trauer an den Tag legte, als seine Mutter, von
einem Schusse getroffen, niedergestürzt war; er lief beständig jammernd um
sie herum und versuchte, obgleich vergebens, ihren schweren Körper mit
seinem kleinen Rüssel wiederaufzurichten.[29] Ebenso wenig macht sich die
Vaterliebe bei den Säugern bemerklich und auch die Völkerkunde versieht
uns, wie ich später ausführlicher darthun werde, mit einer genügenden
Menge von Beispielen, welche beweisen, dass das Gefühl der Vaterliebe
dem Menschen keineswegs angeboren ist. Bei den Tieren ist dasselbe so
rudimentär, dass oft der Vater die eigenen Kinder verspeist. Immer
wiederkehrt die fast die Regel bildende Erscheinung ärgster Belastung des
Weibchens und gänzlicher Sorglosigkeit des Männchens, nur ganz
flüchtigen Verkehrs zwischen den beiden Geschlechtern, der bald wieder
völliger Gleichgültigkeit weicht und einen krassen Ausdruck findet in der
Lieblosigkeit der stärkeren Spinnenweibchen, die ihren schwächeren
Ehegatten gemütlich aufzehren.
So ist denn bei den Säugern allgemein das Weibchen der Stamm der
zeitweiligen Tierfamilie; um die Mutter gruppieren sich die Jungen. Selbst
dann, wenn das Männchen in dieser Gesellschaft ausharrt, geschieht es weit
eher aus Anhänglichkeit an das Weibchen, denn aus Neigung zu den
Jungen. Das Matriarchat, bei niederen Menschenstämmen so häufig, ist im
Keime schon in der Tierwelt vorhanden. Sehr treffend und wahr sagt daher
der Mailänder Gelehrte V i g n o l i : „Die Gemeinschaft der Familie, in der
der Mensch sich ursprünglich befindet, ist nicht eine wesentlich
menschliche, sondern auch tierische Thatsache, da jene Weise
gesellschaftlichen Zusammenlebens sich bei dem grösseren Teile der Tiere
und immer bei den höheren Tieren vorfindet. Die Notwendigkeit der
Aufziehung der Jungen ist es, die die Eltern vereint und ihr Leben für eine
kürzere oder längere Periode zu einem gemeinsamen macht: ja in einigen
Spezies setzt sich diese Ehe der Liebe und Sorgen die ganze Dauer ihrer
Existenz hindurch fort. Demnach ist das Faktum familienhafter Geselligkeit
nicht ein ausschliessliches Produkt der
M e n s c h h e i t , sondern der allgemeinen Gesetze des ganzen Tierlebens
auf der Erde. Man behaupte nicht, dass im Menschen die Zuneigung
Page 47
zwischen den beiden Geschlechtern und zu den Nachkommen, die von
ihnen geboren werden, lebhafter, intensiver und beständiger sei; denn mit
gleicher Stärke und bisweilen auch Ausdauer zeigt sie sich auch bei den
Tieren zu einander und zu den Jungen. Der Mensch also liebt, vereinigt sich
sinnlich und lebt gesellig in einer ursprünglichen Gemeinschaft der Familie
a l l e i n w e i l e r T i e r i s t und zwar höheres Tier in der organischen
Reihe derselben. Die Thatsache der Familie vollzieht sich also nach der
Notwendigkeit kosmischer Gesetze, die einen grossen Teil der wieder
erzeugenden und sozialen Thätigkeit des Tierreiches beherrschen.“[30]
[29] J . C . H o u z e a u . Etudes sur les facultés mentales des animaux.
Mons, 1872. Bd. II. S. 110.
[30] T i t o V i g n o l i . Über das Fundamentalgesetz der Intelligenz im
Tierreiche. Versuch einer vergleichenden Psychologie. Leipzig, 1879. S. 227–
228.
ihnen geboren werden, lebhafter, intensiver und beständiger sei; denn mit
gleicher Stärke und bisweilen auch Ausdauer zeigt sie sich auch bei den
Tieren zu einander und zu den Jungen. Der Mensch also liebt, vereinigt sich
sinnlich und lebt gesellig in einer ursprünglichen Gemeinschaft der Familie
a l l e i n w e i l e r T i e r i s t und zwar höheres Tier in der organischen
Reihe derselben. Die Thatsache der Familie vollzieht sich also nach der
Notwendigkeit kosmischer Gesetze, die einen grossen Teil der wieder
erzeugenden und sozialen Thätigkeit des Tierreiches beherrschen.“[30]
[29] J . C . H o u z e a u . Etudes sur les facultés mentales des animaux.
Mons, 1872. Bd. II. S. 110.
[30] T i t o V i g n o l i . Über das Fundamentalgesetz der Intelligenz im
Tierreiche. Versuch einer vergleichenden Psychologie. Leipzig, 1879. S. 227–
228.
Page 48
V.
Naturmensch und Urmensch.
on dem eigentlichen Urzustande der Menschheit — so habe ich
schon vor Jahren an einem andern Orte ausgeführt[31] —
vermögen wir uns kein zutreffendes Bild zu entwerfen, da es
uns hierzu an jeglichem Anhaltspunkte oder Vergleiche
gebricht. Selbst die rohesten Wilden der Gegenwart haben augenscheinlich
einen höheren Gesittungsrang errungen, als man dem Urmenschen
zusprechen kann. Überall finden sich dermalen mehr oder weniger
entwickelte gesellschaftliche Gliederungen, irgend eine wenn auch noch so
rohe Vorstellung von einer Gottheit, endlich gewisse Künste, ja sogar
Luxusgewerbe, und ein Schatz von Dichtungen. Kurzum man hat erkannt,
dass es wirklich wilde Völker n i c h t giebt; nicht einmal aussprechen lässt
sich, welches Volk auf Erden überhaupt am tiefsten, d. h. dem
Naturzustande am nächsten stehe. Zwar liest man oft von diesem oder
jenem Stamme, er befinde sich auf der denkbar niedrigsten Stufe und
erhebe sich kaum über die Tierheit; stets fand sich aber auch ein Verteidiger,
welcher den Angeschuldigten nach Kräften und auch nicht erfolglos von
dem ausgesprochenen Verdachte reinigte und um etliche Staffeln der
Gesittungsleiter emporrückte, indem er zu seinen Gunsten diese oder jene
übersehene Sitte, Einrichtung oder Geistesäusserung beibrachte. Gewiss
muss unter den jetzt lebenden Völkern eines den tiefsten Rang einnehmen,
welches es ist, lässt sich aber mit Bestimmtheit nicht sagen. Nur ganz im
allgemeinen kann man durch Abschätzung und Vergleichung der
Kulturunterschiede bei einzelnen Stämmen die Überzeugung gewinnen,
dieses Volk stehe höher oder tiefer als jenes. So ist denn auch die
vielgebrauchte Bezeichnung „Naturvölker“ im Gegensatze zu den
„Kulturvölkern“ eine den thatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechende,
insoferne als jene keineswegs mehr im Naturzustande leben. Nur in dem
Sinne darf man von Naturvölkern sprechen, als sie in der Regel mit dem
sich begnügen, was die Natur ihnen unmittelbar und freiwillig darbietet, sie
Naturmensch und Urmensch.
on dem eigentlichen Urzustande der Menschheit — so habe ich
schon vor Jahren an einem andern Orte ausgeführt[31] —
vermögen wir uns kein zutreffendes Bild zu entwerfen, da es
uns hierzu an jeglichem Anhaltspunkte oder Vergleiche
gebricht. Selbst die rohesten Wilden der Gegenwart haben augenscheinlich
einen höheren Gesittungsrang errungen, als man dem Urmenschen
zusprechen kann. Überall finden sich dermalen mehr oder weniger
entwickelte gesellschaftliche Gliederungen, irgend eine wenn auch noch so
rohe Vorstellung von einer Gottheit, endlich gewisse Künste, ja sogar
Luxusgewerbe, und ein Schatz von Dichtungen. Kurzum man hat erkannt,
dass es wirklich wilde Völker n i c h t giebt; nicht einmal aussprechen lässt
sich, welches Volk auf Erden überhaupt am tiefsten, d. h. dem
Naturzustande am nächsten stehe. Zwar liest man oft von diesem oder
jenem Stamme, er befinde sich auf der denkbar niedrigsten Stufe und
erhebe sich kaum über die Tierheit; stets fand sich aber auch ein Verteidiger,
welcher den Angeschuldigten nach Kräften und auch nicht erfolglos von
dem ausgesprochenen Verdachte reinigte und um etliche Staffeln der
Gesittungsleiter emporrückte, indem er zu seinen Gunsten diese oder jene
übersehene Sitte, Einrichtung oder Geistesäusserung beibrachte. Gewiss
muss unter den jetzt lebenden Völkern eines den tiefsten Rang einnehmen,
welches es ist, lässt sich aber mit Bestimmtheit nicht sagen. Nur ganz im
allgemeinen kann man durch Abschätzung und Vergleichung der
Kulturunterschiede bei einzelnen Stämmen die Überzeugung gewinnen,
dieses Volk stehe höher oder tiefer als jenes. So ist denn auch die
vielgebrauchte Bezeichnung „Naturvölker“ im Gegensatze zu den
„Kulturvölkern“ eine den thatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechende,
insoferne als jene keineswegs mehr im Naturzustande leben. Nur in dem
Sinne darf man von Naturvölkern sprechen, als sie in der Regel mit dem
sich begnügen, was die Natur ihnen unmittelbar und freiwillig darbietet, sie
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daher ganz von deren Laune abhängen. Sie sind aber, so weit sich heute
absehen lässt, nicht ohne jegliche Gesittung, nicht kulturlos, sondern nur
kulturarm. Nirgends giebt es da schroff gezogene Grenzen, überall vielmehr
zahlreiche Schwankungen und Abstufungen, nicht bloss zwischen, sondern
auch innerhalb der aufgestellten Gruppen, so dass insbesondere das Bereich
der gesitteten Menschheit von der ungesitteten durch Grenzpfähle sich nicht
abscheiden lässt. Auch so viel haben die neueren ethnologischen
Forschungen festgestellt, dass keinem der heute auf Erden lebenden
Menschenstämme die geistige A n l a g e , sich auf höhere Zustände
emporzuschwingen, abgesprochen werden darf. Es entspricht den
Thatsachen, a k t i v e und p a s s i v e Rassen zu unterscheiden; aber, wie
L i p p e r t sehr richtig bemerkt, in jeder Rasse, in jedem Volke, in jeder
Menschengruppe werden sich Typen aus beiden Gattungen finden,[32] und
nur das durch Zuchtwahl beeinflusste Überwiegen des einen oder des
anderen wird dem Ganzen seine Eigenart als vorherrschendes Merkmal
aufdrücken.
Die unter den zahlreichen Menschenstämmen der Gegenwart und der
Vergangenheit — so weit wir davon Kunde besitzen — unleugbar
obwaltenden Abstufungen gestatten nun, an ihnen bis zu einem gewissen
Grade der Wahrscheinlichkeit die Entwicklungsgeschichte der ganzen
Menschheit zu studieren. Unter den Wilden, und selbst unter den
allerrohesten, bei denen unter den an die Oberfläche tretenden
ursprünglichen, tierischen (primären) Instinkten kaum noch die Keime zu
den jüngeren edleren Regungen zu erkennen sind, lässt sich lernen, wie
unser Geschlecht allmählich zum menschlichen Dasein sich
emporgearbeitet und die Grundlagen der Gesittung erworben hat. Dieser
Fortschritt hat sich nicht lückenlos, sondern oft mit langen Stillständen,
selbst mit vereinzelten, durch äussere Ursachen veranlassten Rückfällen
vollzogen; immerhin ist gestattet den Weg der Menschheit rückwärts bis zu
seinem Ausgangspunkt zu ahnen, den man frühestens in die Tertiärzeit und
an die äusserste Grenze des Tierreichs verlegen darf, an jene denkwürdige
Stelle, wo aus dem höchstbegabtesten Lebewesen der vermutlich sprachlose
Urmensch ganz allmählich, o h n e j e g l i c h e n S p r u n g , sich
entwickelte. Es ist hier nicht meine Aufgabe, dem freundlichen Leser ein
der allgemeinen Kulturgeschichte angehöriges Gemälde dieser Vorgänge im
Lichte des wissenschaftlich Möglichen zu entrollen; nur Bruchteile des
gesamten Kulturlebens, Familie und Ehe, sollen in diesem Buche
absehen lässt, nicht ohne jegliche Gesittung, nicht kulturlos, sondern nur
kulturarm. Nirgends giebt es da schroff gezogene Grenzen, überall vielmehr
zahlreiche Schwankungen und Abstufungen, nicht bloss zwischen, sondern
auch innerhalb der aufgestellten Gruppen, so dass insbesondere das Bereich
der gesitteten Menschheit von der ungesitteten durch Grenzpfähle sich nicht
abscheiden lässt. Auch so viel haben die neueren ethnologischen
Forschungen festgestellt, dass keinem der heute auf Erden lebenden
Menschenstämme die geistige A n l a g e , sich auf höhere Zustände
emporzuschwingen, abgesprochen werden darf. Es entspricht den
Thatsachen, a k t i v e und p a s s i v e Rassen zu unterscheiden; aber, wie
L i p p e r t sehr richtig bemerkt, in jeder Rasse, in jedem Volke, in jeder
Menschengruppe werden sich Typen aus beiden Gattungen finden,[32] und
nur das durch Zuchtwahl beeinflusste Überwiegen des einen oder des
anderen wird dem Ganzen seine Eigenart als vorherrschendes Merkmal
aufdrücken.
Die unter den zahlreichen Menschenstämmen der Gegenwart und der
Vergangenheit — so weit wir davon Kunde besitzen — unleugbar
obwaltenden Abstufungen gestatten nun, an ihnen bis zu einem gewissen
Grade der Wahrscheinlichkeit die Entwicklungsgeschichte der ganzen
Menschheit zu studieren. Unter den Wilden, und selbst unter den
allerrohesten, bei denen unter den an die Oberfläche tretenden
ursprünglichen, tierischen (primären) Instinkten kaum noch die Keime zu
den jüngeren edleren Regungen zu erkennen sind, lässt sich lernen, wie
unser Geschlecht allmählich zum menschlichen Dasein sich
emporgearbeitet und die Grundlagen der Gesittung erworben hat. Dieser
Fortschritt hat sich nicht lückenlos, sondern oft mit langen Stillständen,
selbst mit vereinzelten, durch äussere Ursachen veranlassten Rückfällen
vollzogen; immerhin ist gestattet den Weg der Menschheit rückwärts bis zu
seinem Ausgangspunkt zu ahnen, den man frühestens in die Tertiärzeit und
an die äusserste Grenze des Tierreichs verlegen darf, an jene denkwürdige
Stelle, wo aus dem höchstbegabtesten Lebewesen der vermutlich sprachlose
Urmensch ganz allmählich, o h n e j e g l i c h e n S p r u n g , sich
entwickelte. Es ist hier nicht meine Aufgabe, dem freundlichen Leser ein
der allgemeinen Kulturgeschichte angehöriges Gemälde dieser Vorgänge im
Lichte des wissenschaftlich Möglichen zu entrollen; nur Bruchteile des
gesamten Kulturlebens, Familie und Ehe, sollen in diesem Buche
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Gegenstand der Betrachtung sein. Doch ist es unthunlich, dieselben aus
dem Ganzen derart loszulösen, dass die dasselbe beeinflussenden
Meinungen nicht auch für sie massgebend wären. Es darf daher nicht
verschwiegen bleiben, dass der eben kurz angedeutete
entwicklungsgeschichtliche Gedanke (dessen Durchführung in grossem
Massstabe durch die ganze Menschheitsgeschichte zuerst, schon vor Jahren,
versucht zu haben ich vielleicht wähnen darf), trotz des Anklanges, den er
bei unbefangenen Denkern und Freunden der naturwissenschaftlichen
Methode gefunden, durchaus nicht nach jedermanns Geschmack ist. Die
Gegner sind namentlich auf dogmatischer Seite zu suchen, welche an dem
biblischen Berichte von der ursprünglichen Paradiesesunschuld und dem
darauffolgenden Sündenfalle festhält, welche die Bevorzugung des
Urmenschen in Form göttlicher Belehrung oder einer ausserordentlichen
Führung bis zur Möglichkeit der eigenen Fortbildung für „unvergleichlich
anmutiger“ und „wissenschaftlich annehmbarer“ erachtet, als die
„Herabwürdigung“ desselben zum tierischen Urerzeuger. Diese von ihrem
Glaubenseifer völlig berauschte Schule erblickt auch in den kulturarmen,
geschichtslosen Stämmen der Gegenwart nicht zurückgebliebene, sondern
von ihrer uranfänglichen Reinheit in ihre dermaligen „Laster“ versunkene
Menschen und spricht unter Berufung auf die ganz unerweisliche, leere
Behauptung: philosophia quaerit, religio possidet veritatem der modernen
Forschung das Recht ab, aus den bei den heutigen Wilden herrschenden
Sitten und Empfindungen Schlüsse auf noch ältere Zustände, auf die Urzeit
und den Urmenschen zu ziehen. Obwohl das Beharren bei diesem
dogmatischen Gesichtspunkte in vielen Stücken lediglich subjektive
Geschmackssache ist, die mit ernstem Forschen nach wissenschaftlicher,
objektiver Wahrheit nichts gemein hat, scheint doch eine tiefere
Begründung der für uns massgebenden Ansichten an dieser Stelle geboten.
Was gegen dieselben von den Bibelgläubigen vorgebracht wird, hat mit
grossem Fleiss und Geschick Dr. W i l h e l m S c h n e i d e r in seinem
zweibändigen Werke[33] zusammengetragen. Zweierlei soll erhärtet werden:
dass auch der allerroheste Wilde, sowohl leiblich wie geistig und sittlich,
noch hoch über dem höchsten Tiere stehe; dann aber dass die Naturvölker
„entartet“ und die Voraussetzung unbewiesen und unbeweisbar sei, dass die
rohesten Wilden dem menschlichen Urzustande am nächsten stünden:[34]
„Nein, auf gleichem Niveau mit den Zuständen der äussersten Wildheit (d.
i. die Entartung) ist die Bildungsstufe unserer Stammeltern nicht
dem Ganzen derart loszulösen, dass die dasselbe beeinflussenden
Meinungen nicht auch für sie massgebend wären. Es darf daher nicht
verschwiegen bleiben, dass der eben kurz angedeutete
entwicklungsgeschichtliche Gedanke (dessen Durchführung in grossem
Massstabe durch die ganze Menschheitsgeschichte zuerst, schon vor Jahren,
versucht zu haben ich vielleicht wähnen darf), trotz des Anklanges, den er
bei unbefangenen Denkern und Freunden der naturwissenschaftlichen
Methode gefunden, durchaus nicht nach jedermanns Geschmack ist. Die
Gegner sind namentlich auf dogmatischer Seite zu suchen, welche an dem
biblischen Berichte von der ursprünglichen Paradiesesunschuld und dem
darauffolgenden Sündenfalle festhält, welche die Bevorzugung des
Urmenschen in Form göttlicher Belehrung oder einer ausserordentlichen
Führung bis zur Möglichkeit der eigenen Fortbildung für „unvergleichlich
anmutiger“ und „wissenschaftlich annehmbarer“ erachtet, als die
„Herabwürdigung“ desselben zum tierischen Urerzeuger. Diese von ihrem
Glaubenseifer völlig berauschte Schule erblickt auch in den kulturarmen,
geschichtslosen Stämmen der Gegenwart nicht zurückgebliebene, sondern
von ihrer uranfänglichen Reinheit in ihre dermaligen „Laster“ versunkene
Menschen und spricht unter Berufung auf die ganz unerweisliche, leere
Behauptung: philosophia quaerit, religio possidet veritatem der modernen
Forschung das Recht ab, aus den bei den heutigen Wilden herrschenden
Sitten und Empfindungen Schlüsse auf noch ältere Zustände, auf die Urzeit
und den Urmenschen zu ziehen. Obwohl das Beharren bei diesem
dogmatischen Gesichtspunkte in vielen Stücken lediglich subjektive
Geschmackssache ist, die mit ernstem Forschen nach wissenschaftlicher,
objektiver Wahrheit nichts gemein hat, scheint doch eine tiefere
Begründung der für uns massgebenden Ansichten an dieser Stelle geboten.
Was gegen dieselben von den Bibelgläubigen vorgebracht wird, hat mit
grossem Fleiss und Geschick Dr. W i l h e l m S c h n e i d e r in seinem
zweibändigen Werke[33] zusammengetragen. Zweierlei soll erhärtet werden:
dass auch der allerroheste Wilde, sowohl leiblich wie geistig und sittlich,
noch hoch über dem höchsten Tiere stehe; dann aber dass die Naturvölker
„entartet“ und die Voraussetzung unbewiesen und unbeweisbar sei, dass die
rohesten Wilden dem menschlichen Urzustande am nächsten stünden:[34]
„Nein, auf gleichem Niveau mit den Zuständen der äussersten Wildheit (d.
i. die Entartung) ist die Bildungsstufe unserer Stammeltern nicht
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gelegen,“[35] ruft Dr. S c h n e i d e r aus. Für alle Anhänger der
D a r w i n schen Entwicklungslehre bedarf die erstere der beiden
Behauptungen keines Beweises; es heisst das offene Thüren einstossen. Ein
anderes ist es mit der angeblichen „Entartung“ der Naturvölker, welche
auch von einem Gesinnungsgenossen Schneiders, dem
Oberlandesgerichtsrat Dr. K a r l S c h m i d t in Kolmar, verfochten wird.
[36] „In geschichtlicher Zeit,“ sagt dieser, „sind bekanntlich manche Völker,
die einst eine hohe Bildungsstufe einnahmen, später in Barbarei gesunken,
und kein Grund nötigt zu der Annahme, dass eine derartige Entartung der
Völker in vorgeschichtlicher Zeit nicht vorgekommen sei. Es kann daher
nicht angenommen werden, dass in vorgeschichtlicher Zeit sämtliche
Völker vom Zustande der Roheit zu dem der Gesittung vorgeschritten
seien.“ Die letztere Schlussfolgerung ist unzulässig. Die Geschichte
bewahrt uns k e i n Beispiel, dass jemals ein Volk von der erreichten
Gesittungshöhe v o n s e l b s t herabgestürzt wäre. Wo je Völker in
Barbarei versanken, da deckt sie auch die Ursachen des Rückfalles auf,
welche ausnahmslos in ä u s s e r e n A n s t ö s s e n zu suchen sind.
Zumeist sind es die Berührungen mit niedrigeren Kulturelementen, wie sie
die Blutmischungen mit roherem Volkstume am heftigsten mit sich
brachten, welche den Verfall bewirken. Die Völker gingen ihrer eigenen
ethnischen Reinheit verlustig und zwar in immer fortschreitendem Masse,
bis sie sich endlich völlig verflüchtigten und oft nichts als ihren Namen der
Nachwelt hinterliessen. So sind sie denn auch als Volksindividuen
verschwunden, die Ägypter, Perser, Hellenen und Römer des Altertums und
wie sonst die übrigen Kulturvölker hiessen, wenn nicht vollkommen
hinweggespült und verschlungen von der barbarischen Flut, so doch
zersetzt, umgestaltet fast zum Nimmererkennen oder in ihren schwachen
Resten, wie etwa die Kopten, den Einwirkungen einer erdrückenden
Mehrheit preisgegeben. Eine tiefgehende Umgestaltung verursachen
unbestritten auch die Berührungen der hochgestiegenen Weissen Europas
mit den Farbigen anderer Erdteile, und diese Umgestaltungen sind desto
nachhaltiger, je andauernder sie sind. Von ihren Zuständen v o r der
Bekanntschaft mit den Europäern sind diese Völkerschaften ohne alle Frage
„entartet“, wenn man damit vermehrten Kulturgewinn bezeichnen darf.
Denn wie grauenhaft und empörend ihre Misshandlungen sein und gewesen
sein mögen, nirgends auf Erden lässt sich der Nachweis führen, dass die
heute lebenden Vertreter dieser Völker auf einer niedrigeren Stufe der
D a r w i n schen Entwicklungslehre bedarf die erstere der beiden
Behauptungen keines Beweises; es heisst das offene Thüren einstossen. Ein
anderes ist es mit der angeblichen „Entartung“ der Naturvölker, welche
auch von einem Gesinnungsgenossen Schneiders, dem
Oberlandesgerichtsrat Dr. K a r l S c h m i d t in Kolmar, verfochten wird.
[36] „In geschichtlicher Zeit,“ sagt dieser, „sind bekanntlich manche Völker,
die einst eine hohe Bildungsstufe einnahmen, später in Barbarei gesunken,
und kein Grund nötigt zu der Annahme, dass eine derartige Entartung der
Völker in vorgeschichtlicher Zeit nicht vorgekommen sei. Es kann daher
nicht angenommen werden, dass in vorgeschichtlicher Zeit sämtliche
Völker vom Zustande der Roheit zu dem der Gesittung vorgeschritten
seien.“ Die letztere Schlussfolgerung ist unzulässig. Die Geschichte
bewahrt uns k e i n Beispiel, dass jemals ein Volk von der erreichten
Gesittungshöhe v o n s e l b s t herabgestürzt wäre. Wo je Völker in
Barbarei versanken, da deckt sie auch die Ursachen des Rückfalles auf,
welche ausnahmslos in ä u s s e r e n A n s t ö s s e n zu suchen sind.
Zumeist sind es die Berührungen mit niedrigeren Kulturelementen, wie sie
die Blutmischungen mit roherem Volkstume am heftigsten mit sich
brachten, welche den Verfall bewirken. Die Völker gingen ihrer eigenen
ethnischen Reinheit verlustig und zwar in immer fortschreitendem Masse,
bis sie sich endlich völlig verflüchtigten und oft nichts als ihren Namen der
Nachwelt hinterliessen. So sind sie denn auch als Volksindividuen
verschwunden, die Ägypter, Perser, Hellenen und Römer des Altertums und
wie sonst die übrigen Kulturvölker hiessen, wenn nicht vollkommen
hinweggespült und verschlungen von der barbarischen Flut, so doch
zersetzt, umgestaltet fast zum Nimmererkennen oder in ihren schwachen
Resten, wie etwa die Kopten, den Einwirkungen einer erdrückenden
Mehrheit preisgegeben. Eine tiefgehende Umgestaltung verursachen
unbestritten auch die Berührungen der hochgestiegenen Weissen Europas
mit den Farbigen anderer Erdteile, und diese Umgestaltungen sind desto
nachhaltiger, je andauernder sie sind. Von ihren Zuständen v o r der
Bekanntschaft mit den Europäern sind diese Völkerschaften ohne alle Frage
„entartet“, wenn man damit vermehrten Kulturgewinn bezeichnen darf.
Denn wie grauenhaft und empörend ihre Misshandlungen sein und gewesen
sein mögen, nirgends auf Erden lässt sich der Nachweis führen, dass die
heute lebenden Vertreter dieser Völker auf einer niedrigeren Stufe der
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Gesamtkultur stünden, denn vor diesen Berührungen. Allemal noch ward
die Einbusse in den sittlichen Eigenschaften durch Erweiterung des
geistigen Horizonts, durch die Entwicklung der jüngeren Instinkte grösserer
Lebensfürsorge und die Häufung materieller Güter schliesslich mehr denn
aufgewogen. Nach absteigender wie nach aufsteigender Richtung lassen
sich also die Ursachen der jeweiligen „Entartung“ erkennen, so dass nicht
das leiseste Recht vorliegt, eine solche dort vorauszusetzen, wo sich keine
Spur einer Begründung dafür beibringen lässt. Wir müssen daher den im
Glaubenstaumel befangenen Gegnern den Nachweis thatsächlich erfolgter
Entartung geschichtloser und gar vorgeschichtlicher Völker zuschieben und,
so lange dieser nicht erbracht ist, an der Meinung festhalten, dass wir von
Barbaren abstammen.[37]
Ehe man der Lehre vom „Sündenfalle“ beipflichten und unsere
Kulturarmen als durchweg Gesunkene betrachten könnte, müsste man auch
genau den „kulturlichen Urbesitz“, die Gesittungsstufe kennen, von welcher
sie auf ihren späteren Zustand herabgesunken sind. Welches dieser Urbesitz,
diese Urgesittung gewesen, kann ehrlich niemand sagen. Die
Glaubensstarken allerdings lassen unter deren Schätzen Religion und
Sittenreinheit glänzen, womit freilich der Urbesitz nicht erschöpft sein
kann, weil die beiden genannten Eigenschaften, so wichtig sie sind, nicht
ausreichen, um durch sie das Aufsteigen zur geschichtlichen Kultur zu
erklären. Aber selbst diese unzulänglichen Güter, woher w e i s s man denn,
dass sie bestanden? Wo liegen die Beweise für eine einst „bessere“ Zeit?
Wissenschaftlich sind deren keine vorhanden, es kann also die angedeutete
Annahme nur Glaubenssache sein. Zu w i s s e n , was „im Plane der
göttlichen Weltregierung“ liegt, ist ein ausschliessliches Vorrecht gläubiger
Gemüter. Die Wissenschaft, welche in ihrer nüchternen Betrachtungsweise
Gut und Böse mit gleichem Interesse behandelt, kennt solche
Unbescheidenheiten nicht. Sie behauptet nicht zu w i s s e n , was in der
Urzeit war und wofür sie über keine Beweise verfügt; wenn sie mit der
Fackel des Erkannten das vorgeschichtliche Dunkel zu erleuchten versucht,
so spricht sie doch nur Vermutungen aus, die sie durch den natürlichen
Zusammenhang der Dinge zu Wahrscheinlichkeiten zu erheben sich
bestrebt. Weiter geht ihr Verlangen nicht und kann auch nicht gehen, weil
dies vollständig genügt. Es ist demnach eine unbedingt zurückzuweisende
Unterstellung, dass die „gelehrte Dichtung“, wie ein V i r c h o w die
Darstellung der Urgeschichte im Lichte der Entwicklungslehre zu
die Einbusse in den sittlichen Eigenschaften durch Erweiterung des
geistigen Horizonts, durch die Entwicklung der jüngeren Instinkte grösserer
Lebensfürsorge und die Häufung materieller Güter schliesslich mehr denn
aufgewogen. Nach absteigender wie nach aufsteigender Richtung lassen
sich also die Ursachen der jeweiligen „Entartung“ erkennen, so dass nicht
das leiseste Recht vorliegt, eine solche dort vorauszusetzen, wo sich keine
Spur einer Begründung dafür beibringen lässt. Wir müssen daher den im
Glaubenstaumel befangenen Gegnern den Nachweis thatsächlich erfolgter
Entartung geschichtloser und gar vorgeschichtlicher Völker zuschieben und,
so lange dieser nicht erbracht ist, an der Meinung festhalten, dass wir von
Barbaren abstammen.[37]
Ehe man der Lehre vom „Sündenfalle“ beipflichten und unsere
Kulturarmen als durchweg Gesunkene betrachten könnte, müsste man auch
genau den „kulturlichen Urbesitz“, die Gesittungsstufe kennen, von welcher
sie auf ihren späteren Zustand herabgesunken sind. Welches dieser Urbesitz,
diese Urgesittung gewesen, kann ehrlich niemand sagen. Die
Glaubensstarken allerdings lassen unter deren Schätzen Religion und
Sittenreinheit glänzen, womit freilich der Urbesitz nicht erschöpft sein
kann, weil die beiden genannten Eigenschaften, so wichtig sie sind, nicht
ausreichen, um durch sie das Aufsteigen zur geschichtlichen Kultur zu
erklären. Aber selbst diese unzulänglichen Güter, woher w e i s s man denn,
dass sie bestanden? Wo liegen die Beweise für eine einst „bessere“ Zeit?
Wissenschaftlich sind deren keine vorhanden, es kann also die angedeutete
Annahme nur Glaubenssache sein. Zu w i s s e n , was „im Plane der
göttlichen Weltregierung“ liegt, ist ein ausschliessliches Vorrecht gläubiger
Gemüter. Die Wissenschaft, welche in ihrer nüchternen Betrachtungsweise
Gut und Böse mit gleichem Interesse behandelt, kennt solche
Unbescheidenheiten nicht. Sie behauptet nicht zu w i s s e n , was in der
Urzeit war und wofür sie über keine Beweise verfügt; wenn sie mit der
Fackel des Erkannten das vorgeschichtliche Dunkel zu erleuchten versucht,
so spricht sie doch nur Vermutungen aus, die sie durch den natürlichen
Zusammenhang der Dinge zu Wahrscheinlichkeiten zu erheben sich
bestrebt. Weiter geht ihr Verlangen nicht und kann auch nicht gehen, weil
dies vollständig genügt. Es ist demnach eine unbedingt zurückzuweisende
Unterstellung, dass die „gelehrte Dichtung“, wie ein V i r c h o w die
Darstellung der Urgeschichte im Lichte der Entwicklungslehre zu
Page 53
bezeichnen beliebte,[38] als wissenschaftlich gesicherte Wahrheit verkündet
werde.[39] Vielmehr betont jeder aufrichtige und gewissenhafte Forscher,
dass er über die Grenzen des positiv Erkannten nur Hypothesen vortragen
könne; aber Hypothesen aufzustellen, ist ein unantastbares Recht der
Wissenschaft, sie zu stützen und zu begründen ihre Pflicht, und wenn es ihr
gelingt, eine derselben zu bis an die Grenzen der Gewissheit streifender
Wahrscheinlichkeit zu erheben, so mag dies allerdings vielen sehr
unbequem sein, doch trifft die Forschung dafür wahrlich keine Schuld.
Es ist ein verdienstvolles Unternehmen die Kulturfähigkeit des
Menschen, die geistige und seelische Ebenbürtigkeit aller Völker den
Zweiflern gegenüber zu verfechten, die indes keineswegs in den Reihen der
Anhänger D a r w i n s zu suchen sind. An der Einheit des
Menschengeschlechts festhaltend, geben diese vielmehr willig zu, dass in
allen Menschen die A n l a g e n zu höherer Gesittung schlummern, und sie
müssen dies folgerichtig schon deshalb einräumen, weil sie eben schon im
Tiere so manche edlere Anlage erkennen wollen. Ohne dass deshalb die
Schranke zwischen Mensch und Tier falle, ist es indes nicht weniger wahr,
was ja auch die Dogmatiker anerkennen, dass je geringer der Grad der
Kultur, um so mehr der Habitus in vielen Beziehungen dem tierischen sich
nähere. „Wie die Domestikation auf das Tier einwirkt, so die Zivilisation
auf den Menschen,“[40] die, wie ich seinerzeit bemerkte, nichts anderes ist
als die „Zähmung“ der ursprünglichen Wildheit. Man kann sich nun noch so
viele Mühe geben darzuthun, dass die Schreckbilder der Menschheit, als
welche man abwechselnd Australier, Tasmanier, Eskimo, Botokuden,
Feuerländer, Hottentotten und Buschmänner, Weddah und Minkopie
hinstellen wollte, weit besser seien als ihr Ruf, dass ihr leibliches Aussehen
nicht so sehr abweiche von jenem der Kulturmenschen, die Thatsache ist
nicht hinwegzuräumen, dass es unter ihnen ausserordentlich hässliche
Exemplare der Gattung Homo giebt, und dass wenn es unrichtig sei, sich
nach diesen einen Begriff von dem ganzen Stamme zu machen, ihr
Vorhandensein allein genügt um zu zeigen, wie weit der Mensch hinter der
im Kulturbereiche erlangten körperlichen Beschaffenheit zurückbleiben
mag. Die beliebte Ausflucht, dass es sich da um „die verkümmertsten und
verkommensten Exemplare unserer Gattung handle, wie sie in den
elendesten Winkeln unseres Planeten hausen“,[41] ist nicht stichhaltig, denn
mehrere der Genannten bewohnen geradezu begünstigte Erdräume, wie die
Tasmanier, die Botokuden und Weddah. Wenn auch gründlicheres Studium
werde.[39] Vielmehr betont jeder aufrichtige und gewissenhafte Forscher,
dass er über die Grenzen des positiv Erkannten nur Hypothesen vortragen
könne; aber Hypothesen aufzustellen, ist ein unantastbares Recht der
Wissenschaft, sie zu stützen und zu begründen ihre Pflicht, und wenn es ihr
gelingt, eine derselben zu bis an die Grenzen der Gewissheit streifender
Wahrscheinlichkeit zu erheben, so mag dies allerdings vielen sehr
unbequem sein, doch trifft die Forschung dafür wahrlich keine Schuld.
Es ist ein verdienstvolles Unternehmen die Kulturfähigkeit des
Menschen, die geistige und seelische Ebenbürtigkeit aller Völker den
Zweiflern gegenüber zu verfechten, die indes keineswegs in den Reihen der
Anhänger D a r w i n s zu suchen sind. An der Einheit des
Menschengeschlechts festhaltend, geben diese vielmehr willig zu, dass in
allen Menschen die A n l a g e n zu höherer Gesittung schlummern, und sie
müssen dies folgerichtig schon deshalb einräumen, weil sie eben schon im
Tiere so manche edlere Anlage erkennen wollen. Ohne dass deshalb die
Schranke zwischen Mensch und Tier falle, ist es indes nicht weniger wahr,
was ja auch die Dogmatiker anerkennen, dass je geringer der Grad der
Kultur, um so mehr der Habitus in vielen Beziehungen dem tierischen sich
nähere. „Wie die Domestikation auf das Tier einwirkt, so die Zivilisation
auf den Menschen,“[40] die, wie ich seinerzeit bemerkte, nichts anderes ist
als die „Zähmung“ der ursprünglichen Wildheit. Man kann sich nun noch so
viele Mühe geben darzuthun, dass die Schreckbilder der Menschheit, als
welche man abwechselnd Australier, Tasmanier, Eskimo, Botokuden,
Feuerländer, Hottentotten und Buschmänner, Weddah und Minkopie
hinstellen wollte, weit besser seien als ihr Ruf, dass ihr leibliches Aussehen
nicht so sehr abweiche von jenem der Kulturmenschen, die Thatsache ist
nicht hinwegzuräumen, dass es unter ihnen ausserordentlich hässliche
Exemplare der Gattung Homo giebt, und dass wenn es unrichtig sei, sich
nach diesen einen Begriff von dem ganzen Stamme zu machen, ihr
Vorhandensein allein genügt um zu zeigen, wie weit der Mensch hinter der
im Kulturbereiche erlangten körperlichen Beschaffenheit zurückbleiben
mag. Die beliebte Ausflucht, dass es sich da um „die verkümmertsten und
verkommensten Exemplare unserer Gattung handle, wie sie in den
elendesten Winkeln unseres Planeten hausen“,[41] ist nicht stichhaltig, denn
mehrere der Genannten bewohnen geradezu begünstigte Erdräume, wie die
Tasmanier, die Botokuden und Weddah. Wenn auch gründlicheres Studium
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zu der sicheren Erkenntnis hingeleitet hat, dass die Menschen auf Grund
ihrer körperlichen Eigentümlichkeiten keineswegs als besondere Arten
anzusehen sind, so ist die Natur doch stets bestrebt oder bereit, nicht bloss
im Tierreiche, sondern auch in unserer Gattung S p i e l a r t e n zu erzeugen.
Solche Spielarten sind die verschiedenen Menschenrassen. Wie alles in der
Natur sind auch sie nichts Starres, Abgeschlossenes, sondern in stetem
Flusse begriffen, daher zwischen ihnen unzählige Übergänge stattfinden.
Die untersten dieser Stufen als „Affenmenschen“ zu beanspruchen, ist noch
keinem besonnenen Forscher beigefallen, die Behauptung, dass dies
geschähe, aber eine bösliche Unterschiebung. Niemand aber wird
gleichwohl verkennen wollen, welche mächtigen Unterschiede zwischen
den beiden äussersten Flügeln menschlicher Leibesbildung annoch gelegen
sind und wie unbestreitbar diese beiden Flügel durchschnittlich mit den
niedrigsten und höchsten Gesittungsstaffeln zusammenfallen. Reichen diese
Unterschiede, die sich nicht allein in der Grösse und Schwere des Gehirnes
und der edlen Form der Schädelkapsel, sondern auch im übrigen
Gliederbau, in der Länge und Gefälligkeit der Arme und Beine am
Lebenden wie am Skelett, an der Geräumigkeit und Stellung des Beckens u.
s. w. in aufsteigender Stufenfolge bekunden, nicht aus, um die
Gattungseinheit aufzuheben, so berechtigen sie doch vollauf, von höher und
niedriger organisierten Spielarten und Individuen zu sprechen. Es ist dann
nur ein logischer Schluss, wenn diese Menschen niedrigsten,
unvollkommensten Schlages als die unentwickeltsten aufgefasst werden, d.
h. als solche, welche — ohne die zwischen ihnen und den höchsten
Tierspezies aufgerichteten Schranken zu übersehen — doch eben diesen
tierischen Lebewesen am nächsten stehen.
Was vom Körper, gilt auch in seelischer und geistiger Beziehung. Die
Horden von Jammergestalten mit dünnen, schwächlichen Gliedmassen,
eckig, mager, abgezehrt bis auf das Knochengerüst oder mit
ungewöhnlicher Neigung zur Fettbildung, wieder andere von hässlichem
Aussehen, huldigen auch unbeschreiblich rohen, oft tierischen
Gewohnheiten. Dr. S c h n e i d e r sogar bequemt sich zu dem wichtigen
Zugeständnisse: „Cibus et venerea, wie der hl. T h o m a s v o n A q u i n
die Zwecke des Tierischen im Menschen nennt, sind bei allen Naturvölkern
die herrschenden, bei manchen die einzigen Triebfedern des Handelns.“[42]
Er gesteht, dass diese Naturkinder sich nicht selten als hochintelligente und
sinnlich raffinierte Bestien entpuppten, und die Wucht dieser Wahrheit wird
ihrer körperlichen Eigentümlichkeiten keineswegs als besondere Arten
anzusehen sind, so ist die Natur doch stets bestrebt oder bereit, nicht bloss
im Tierreiche, sondern auch in unserer Gattung S p i e l a r t e n zu erzeugen.
Solche Spielarten sind die verschiedenen Menschenrassen. Wie alles in der
Natur sind auch sie nichts Starres, Abgeschlossenes, sondern in stetem
Flusse begriffen, daher zwischen ihnen unzählige Übergänge stattfinden.
Die untersten dieser Stufen als „Affenmenschen“ zu beanspruchen, ist noch
keinem besonnenen Forscher beigefallen, die Behauptung, dass dies
geschähe, aber eine bösliche Unterschiebung. Niemand aber wird
gleichwohl verkennen wollen, welche mächtigen Unterschiede zwischen
den beiden äussersten Flügeln menschlicher Leibesbildung annoch gelegen
sind und wie unbestreitbar diese beiden Flügel durchschnittlich mit den
niedrigsten und höchsten Gesittungsstaffeln zusammenfallen. Reichen diese
Unterschiede, die sich nicht allein in der Grösse und Schwere des Gehirnes
und der edlen Form der Schädelkapsel, sondern auch im übrigen
Gliederbau, in der Länge und Gefälligkeit der Arme und Beine am
Lebenden wie am Skelett, an der Geräumigkeit und Stellung des Beckens u.
s. w. in aufsteigender Stufenfolge bekunden, nicht aus, um die
Gattungseinheit aufzuheben, so berechtigen sie doch vollauf, von höher und
niedriger organisierten Spielarten und Individuen zu sprechen. Es ist dann
nur ein logischer Schluss, wenn diese Menschen niedrigsten,
unvollkommensten Schlages als die unentwickeltsten aufgefasst werden, d.
h. als solche, welche — ohne die zwischen ihnen und den höchsten
Tierspezies aufgerichteten Schranken zu übersehen — doch eben diesen
tierischen Lebewesen am nächsten stehen.
Was vom Körper, gilt auch in seelischer und geistiger Beziehung. Die
Horden von Jammergestalten mit dünnen, schwächlichen Gliedmassen,
eckig, mager, abgezehrt bis auf das Knochengerüst oder mit
ungewöhnlicher Neigung zur Fettbildung, wieder andere von hässlichem
Aussehen, huldigen auch unbeschreiblich rohen, oft tierischen
Gewohnheiten. Dr. S c h n e i d e r sogar bequemt sich zu dem wichtigen
Zugeständnisse: „Cibus et venerea, wie der hl. T h o m a s v o n A q u i n
die Zwecke des Tierischen im Menschen nennt, sind bei allen Naturvölkern
die herrschenden, bei manchen die einzigen Triebfedern des Handelns.“[42]
Er gesteht, dass diese Naturkinder sich nicht selten als hochintelligente und
sinnlich raffinierte Bestien entpuppten, und die Wucht dieser Wahrheit wird
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durch die spätere, thunlichste Hervorhebung edlerer Charakterzüge nicht
abgeschwächt. Auch ist es ein unlösbarer Widerspruch, gewissermassen in
einem Atem in den Handlungen der Wilden das Tierische als das
Vorherrschende, ihre Ausschweifungen aber als sporadische Verirrungen zu
bezeichnen. Wohl hat noch Altmeister P e s c h e l manche schnöde Sitte als
„örtliche Verirrung“ oder „Sittenverwilderung“ gedeutet, und in einzelnen
beschränkten Fällen ist diese Auffassung auch nachweisbar die richtige. Seit
einem Jahrzehnt und darüber hat indes die Völkerkunde die Zahl solcher
„Verirrungen“ derart vermehrt, dass sie keineswegs mehr als örtliche oder
sporadische, sondern geradezu als Regel erscheinen, auf welche die mildere
Deutung nicht mehr anwendbar ist, weil durch keinerlei Beweisgründe
gestützt. Natürlich sind unter den Kulturarmen wiederum unzählige
Abstufungen vorhanden, welche vom Ärmsten zum Reichsten hinanführen;
wiederum ist es aber nur logisch vorauszusetzen, dass diese an
Gesittungsschätzen Allerärmsten ihrem Vorgänger, dem Urmenschen, am
nächsten kommen. Nur dieses, und nicht, dass der dermalige Naturmensch
den kulturlosen, tierähnlichen Urmenschen der Entwicklungslehre darstelle,
drängt sich einem logisch denkenden Hirn mit fast zwingender
Notwendigkeit auf, sobald es die lediglich auf subjektivem Glauben, nicht
auf Wissen beruhende Lehre ursprünglicher Vollkommenheit als mit der
Analogie alles positiv Erforschten unvereinbar erkannt hat. Es bedarf dazu
der Annahme nicht, dass die Kulturarmen seit der Urzeit gelebt und die
damaligen Sitten und Gebräuche unverändert beibehalten hätten. Wäre dies
der Fall, so gäbe es ja heutzutage noch wahre Wilde, die bekanntlich
dermalen vergeblich auf Erden gesucht werden. Wer aber die Zähigkeit der
Sitten und Gebräuche bei den g e s c h i c h t l i c h e n Völkern nicht
absichtlich übersehen will, wer nicht die gesamte Forschung über die
Überbleibsel der alten Heidenzeit inmitten unserer europäischen,
christlichen Kulturwelt über den Haufen zu werfen gesonnen ist, wer dann
vollends mit unserer rasch fortschreitenden, alles umgestaltenden Gesittung
die Abgeschlossenheit der Ideenkreise, die Unbeweglichkeit und
Unveränderlichkeit bloss des uns so nahe liegenden Morgenlandes
vergleicht, der wird vernünftigerweise an der Altertümlichkeit der Sitten
niedriger Völker keinen Zweifel hegen dürfen. Die Nomaden Syriens und
Arabiens denken und leben noch wie zur Zeit Abrahams; die Nachrichten
der Alten über die Brahmanen und Fakire Indiens scheinen wie im
neunzehnten Jahrhunderte geschrieben. Und nun sollen die Sitten noch weit
abgeschwächt. Auch ist es ein unlösbarer Widerspruch, gewissermassen in
einem Atem in den Handlungen der Wilden das Tierische als das
Vorherrschende, ihre Ausschweifungen aber als sporadische Verirrungen zu
bezeichnen. Wohl hat noch Altmeister P e s c h e l manche schnöde Sitte als
„örtliche Verirrung“ oder „Sittenverwilderung“ gedeutet, und in einzelnen
beschränkten Fällen ist diese Auffassung auch nachweisbar die richtige. Seit
einem Jahrzehnt und darüber hat indes die Völkerkunde die Zahl solcher
„Verirrungen“ derart vermehrt, dass sie keineswegs mehr als örtliche oder
sporadische, sondern geradezu als Regel erscheinen, auf welche die mildere
Deutung nicht mehr anwendbar ist, weil durch keinerlei Beweisgründe
gestützt. Natürlich sind unter den Kulturarmen wiederum unzählige
Abstufungen vorhanden, welche vom Ärmsten zum Reichsten hinanführen;
wiederum ist es aber nur logisch vorauszusetzen, dass diese an
Gesittungsschätzen Allerärmsten ihrem Vorgänger, dem Urmenschen, am
nächsten kommen. Nur dieses, und nicht, dass der dermalige Naturmensch
den kulturlosen, tierähnlichen Urmenschen der Entwicklungslehre darstelle,
drängt sich einem logisch denkenden Hirn mit fast zwingender
Notwendigkeit auf, sobald es die lediglich auf subjektivem Glauben, nicht
auf Wissen beruhende Lehre ursprünglicher Vollkommenheit als mit der
Analogie alles positiv Erforschten unvereinbar erkannt hat. Es bedarf dazu
der Annahme nicht, dass die Kulturarmen seit der Urzeit gelebt und die
damaligen Sitten und Gebräuche unverändert beibehalten hätten. Wäre dies
der Fall, so gäbe es ja heutzutage noch wahre Wilde, die bekanntlich
dermalen vergeblich auf Erden gesucht werden. Wer aber die Zähigkeit der
Sitten und Gebräuche bei den g e s c h i c h t l i c h e n Völkern nicht
absichtlich übersehen will, wer nicht die gesamte Forschung über die
Überbleibsel der alten Heidenzeit inmitten unserer europäischen,
christlichen Kulturwelt über den Haufen zu werfen gesonnen ist, wer dann
vollends mit unserer rasch fortschreitenden, alles umgestaltenden Gesittung
die Abgeschlossenheit der Ideenkreise, die Unbeweglichkeit und
Unveränderlichkeit bloss des uns so nahe liegenden Morgenlandes
vergleicht, der wird vernünftigerweise an der Altertümlichkeit der Sitten
niedriger Völker keinen Zweifel hegen dürfen. Die Nomaden Syriens und
Arabiens denken und leben noch wie zur Zeit Abrahams; die Nachrichten
der Alten über die Brahmanen und Fakire Indiens scheinen wie im
neunzehnten Jahrhunderte geschrieben. Und nun sollen die Sitten noch weit
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unbeweglicherer, geistig viel beschränkterer Völker nicht aus uralten
Epochen herrühren? Man sieht, eine solche Annahme ist bare Willkür und
schlägt aller Analogie ins Gesicht.
Wie alt aber die Sitten der Kulturarmen auch sein mögen, sie bekunden
sicherlich schon einen unermesslichen Fortschritt gegenüber den ersten
Anfängen der Urzeit. So weit wir die Geschichte rückwärts zu schauen
vermögen, überall sind selbst die rohesten Menschenhorden im Besitze der
Sprache, der einzigen hohen Schranke zwischen Mensch und Tier. Wie
lange aber es gedauert, ehe der sprachlose Urmensch (Homo alalus) zum
redenden Wesen sich entwickelte, entzieht sich jeder Berechnung. Auch die
rohesten Wilden der Geschichte wie der Gegenwart haben teil an den
eigenartigen Gütern der Menschheit und erweisen ihre
Zusammengehörigkeit durch die Kunst, Nahrung, Obdach, Schmuck und
Kleidung zu bereiten, Nährpflanzen zu ziehen, Nutztiere zu züchten und
höchst zweckmässige Geräte und Waffen zu verfertigen. Alle Wilden
kennen ferner, wenn auch in mehr oder weniger ausgebildetem Grade, die
Zählkunst, den Ausdruck der Gemütsbewegungen durch Lachen und
Weinen, durch Gesang und Musik, durch Spiel und Tanz. Sie sind vertraut
mit dem Austausche der Freundschaft, mit Begrüssungs- und
Höflichkeitsformen, sind der Mode und Etikette unterworfen, feiern zum
Teil Geburts-, Hochzeits- und Totenfeste, halten Ernte- und Siegestänze.
Alle haben zum mindesten einen gewissen Schatz abergläubischer
Vorstellungen, welche der genügsame Forscher als die ältesten Spuren von
Religion betrachtet, alle kennen und üben den Krieg. Sie leben endlich,
wenn auch auf unterster Stufe, horden- und familienweise, haben einen
Begriff von Eigentum und Sitten, welche die Begegnung der Geschlechter
und die Hinterlassenschaft der Verstorbenen regeln, besitzen in ihren
Stammessatzungen eine Art Rechtsgemeinschaft, stehen meist unter einer
Obrigkeit und haben auch einigen Anteil am Ruhme der Erfindungen. Es
bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass die Gesittungshabe der
Urzeit im Sinne der Entwicklungslehre eine beträchtlich geringere gewesen
sein müsse. Die Sitten niedrigster Menschenstämme der Jetztzeit können
daher als eine Art Grenze gelten, hinter welcher noch die Urzeit liegt, und
in d i e s e m Sinne ist deren Heranziehung bei urgeschichtlichen
Betrachtungen ganz unerlässlich. Nicht als Vertreter urzeitlicher Zustände,
sondern bloss als Wegweiser zu denselben haben sie zu dienen. Ist diese
oder jene Sitte an der dermaligen äussersten Kulturgrenze nachweisbar, so
Epochen herrühren? Man sieht, eine solche Annahme ist bare Willkür und
schlägt aller Analogie ins Gesicht.
Wie alt aber die Sitten der Kulturarmen auch sein mögen, sie bekunden
sicherlich schon einen unermesslichen Fortschritt gegenüber den ersten
Anfängen der Urzeit. So weit wir die Geschichte rückwärts zu schauen
vermögen, überall sind selbst die rohesten Menschenhorden im Besitze der
Sprache, der einzigen hohen Schranke zwischen Mensch und Tier. Wie
lange aber es gedauert, ehe der sprachlose Urmensch (Homo alalus) zum
redenden Wesen sich entwickelte, entzieht sich jeder Berechnung. Auch die
rohesten Wilden der Geschichte wie der Gegenwart haben teil an den
eigenartigen Gütern der Menschheit und erweisen ihre
Zusammengehörigkeit durch die Kunst, Nahrung, Obdach, Schmuck und
Kleidung zu bereiten, Nährpflanzen zu ziehen, Nutztiere zu züchten und
höchst zweckmässige Geräte und Waffen zu verfertigen. Alle Wilden
kennen ferner, wenn auch in mehr oder weniger ausgebildetem Grade, die
Zählkunst, den Ausdruck der Gemütsbewegungen durch Lachen und
Weinen, durch Gesang und Musik, durch Spiel und Tanz. Sie sind vertraut
mit dem Austausche der Freundschaft, mit Begrüssungs- und
Höflichkeitsformen, sind der Mode und Etikette unterworfen, feiern zum
Teil Geburts-, Hochzeits- und Totenfeste, halten Ernte- und Siegestänze.
Alle haben zum mindesten einen gewissen Schatz abergläubischer
Vorstellungen, welche der genügsame Forscher als die ältesten Spuren von
Religion betrachtet, alle kennen und üben den Krieg. Sie leben endlich,
wenn auch auf unterster Stufe, horden- und familienweise, haben einen
Begriff von Eigentum und Sitten, welche die Begegnung der Geschlechter
und die Hinterlassenschaft der Verstorbenen regeln, besitzen in ihren
Stammessatzungen eine Art Rechtsgemeinschaft, stehen meist unter einer
Obrigkeit und haben auch einigen Anteil am Ruhme der Erfindungen. Es
bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass die Gesittungshabe der
Urzeit im Sinne der Entwicklungslehre eine beträchtlich geringere gewesen
sein müsse. Die Sitten niedrigster Menschenstämme der Jetztzeit können
daher als eine Art Grenze gelten, hinter welcher noch die Urzeit liegt, und
in d i e s e m Sinne ist deren Heranziehung bei urgeschichtlichen
Betrachtungen ganz unerlässlich. Nicht als Vertreter urzeitlicher Zustände,
sondern bloss als Wegweiser zu denselben haben sie zu dienen. Ist diese
oder jene Sitte an der dermaligen äussersten Kulturgrenze nachweisbar, so
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spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Urzeit noch hinter derselben
zurückgeblieben, im günstigsten Falle sie erreicht hat.
Nimmt man im Gegensatze zu der ganz unbewiesenen und
unbeweisbaren Behauptung eines goldenen Zeitalters mit einem
vollkommenen Urvolke eine natürliche Entwicklung, eine schrittweise
Vervollkommnung namentlich der geistigen Fähigkeiten, sowie der
sittlichen und geselligen Ausbildung des Menschen, als das
Wahrscheinlichere an, so dürfen wir deshalb den ursprünglichen Zustand
desselben in der That als einen tierähnlichen denken. Aber auch nur einen
tierä h n l i c h e n , keinen tierischen mehr. Nur durch fortgesetzte, von
äusseren Einflüssen begünstigte Veredlung konnte der Mensch aus seinen
tierischen Vorfahren hervorgehen. Der Mensch im gewöhnlichen Sinne
kann nur ganz allmählich entstanden sein, so dass er schon da war, als er
noch nicht da war und umgekehrt, mithin der Ausdruck: „erster Mensch“
ein ungereimter ist. Einen ersten Menschen hat es niemals gegeben.[43] Ich
will, weil dies hier überflüssig, nicht näher eingehen auf die früheren
Urerzeuger des Menschen, wie sie D a r w i n auf Grund seiner Studien
ahnt,[44] sondern nur betonen, dass der sprachlose Urmensch auch damals
schon das höchstentwickelte und höchstgestiegene Lebewesen war, also in
der organischen Welt an derselben Stelle stand wie auch heute, nämlich an
der Spitze aller Geschöpfe. Gleichwohl ist die Annahme eines solchen
Wesens und seiner allmählichen Entwicklung, seiner ethischen
Menschwerdung, den Gläubigen aller Schattierungen höchst widerwärtig.
Ihm vor allem gilt ihr Sturmlauf. Sie klagen und jammern, dass der
Paradiesesmensch, „jene schön verzierte und tiefsinnige Initiale der
biblischen Urgeschichte, dem hässlichen Bilde eines affenartigen Wilden
weichen müsse, der an der Spitze der materialistischen Urgeschichte sich
als Lehrer der Civilisation spreizt“.[45] Auch hierin liegt wieder eine der
beliebten Verdrehungen. Nie und nirgends ward der „affenartige Wilde“ als
„Lehrer“ der Civilisation, sondern lediglich als deren Ausgangspunkt
dargestellt. Ein Ausgangspunkt ist aber kein Lehrer. Vollends frivol ist die
Anschuldigung, dass die angebliche Verdrängung „um der religiösen
Bedeutung und Lieblichkeit willen“ stattfinde. Die ernste Wissenschaft
kennt kein anderes Ziel als die Erkenntnis der Wahrheit. Dem Glauben tritt
sie nicht als solchem entgegen, dort wo er sich ausserhalb ihrer Sphäre
bewegt. Sie lässt sich bloss nicht vom Glauben die Pfade vorschreiben, auf
welchen sie ihrem Ziele entgegenschreitet. Endlich verlohnt es sich zu
zurückgeblieben, im günstigsten Falle sie erreicht hat.
Nimmt man im Gegensatze zu der ganz unbewiesenen und
unbeweisbaren Behauptung eines goldenen Zeitalters mit einem
vollkommenen Urvolke eine natürliche Entwicklung, eine schrittweise
Vervollkommnung namentlich der geistigen Fähigkeiten, sowie der
sittlichen und geselligen Ausbildung des Menschen, als das
Wahrscheinlichere an, so dürfen wir deshalb den ursprünglichen Zustand
desselben in der That als einen tierähnlichen denken. Aber auch nur einen
tierä h n l i c h e n , keinen tierischen mehr. Nur durch fortgesetzte, von
äusseren Einflüssen begünstigte Veredlung konnte der Mensch aus seinen
tierischen Vorfahren hervorgehen. Der Mensch im gewöhnlichen Sinne
kann nur ganz allmählich entstanden sein, so dass er schon da war, als er
noch nicht da war und umgekehrt, mithin der Ausdruck: „erster Mensch“
ein ungereimter ist. Einen ersten Menschen hat es niemals gegeben.[43] Ich
will, weil dies hier überflüssig, nicht näher eingehen auf die früheren
Urerzeuger des Menschen, wie sie D a r w i n auf Grund seiner Studien
ahnt,[44] sondern nur betonen, dass der sprachlose Urmensch auch damals
schon das höchstentwickelte und höchstgestiegene Lebewesen war, also in
der organischen Welt an derselben Stelle stand wie auch heute, nämlich an
der Spitze aller Geschöpfe. Gleichwohl ist die Annahme eines solchen
Wesens und seiner allmählichen Entwicklung, seiner ethischen
Menschwerdung, den Gläubigen aller Schattierungen höchst widerwärtig.
Ihm vor allem gilt ihr Sturmlauf. Sie klagen und jammern, dass der
Paradiesesmensch, „jene schön verzierte und tiefsinnige Initiale der
biblischen Urgeschichte, dem hässlichen Bilde eines affenartigen Wilden
weichen müsse, der an der Spitze der materialistischen Urgeschichte sich
als Lehrer der Civilisation spreizt“.[45] Auch hierin liegt wieder eine der
beliebten Verdrehungen. Nie und nirgends ward der „affenartige Wilde“ als
„Lehrer“ der Civilisation, sondern lediglich als deren Ausgangspunkt
dargestellt. Ein Ausgangspunkt ist aber kein Lehrer. Vollends frivol ist die
Anschuldigung, dass die angebliche Verdrängung „um der religiösen
Bedeutung und Lieblichkeit willen“ stattfinde. Die ernste Wissenschaft
kennt kein anderes Ziel als die Erkenntnis der Wahrheit. Dem Glauben tritt
sie nicht als solchem entgegen, dort wo er sich ausserhalb ihrer Sphäre
bewegt. Sie lässt sich bloss nicht vom Glauben die Pfade vorschreiben, auf
welchen sie ihrem Ziele entgegenschreitet. Endlich verlohnt es sich zu
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prüfen, wie sich denn „die schön verzierte und tiefsinnige Initiale der
biblischen Urgeschichte“ zu dem Bilde verhält, welches die moderne
Forschung vom Urmenschen entwerfen zu dürfen glaubt.
Der Urmensch, dem zuerst die Sprache fehlte, war auch lange nach
Entwicklung dieses Vermögens ein nach unseren Begriffen unbeholfenes
und hilfloses Wesen. Es wusste nichts von Obdach und Kleidung; das Feuer
war noch nicht erfunden, seine Nahrung also eine vegetabilische, den
Früchten der Bäume und Sträucher entnommen. Er hatte keine Waffen und
kein Gerät. Es gab kein Eigentum. Fürsorglosigkeit ist eines seiner
Merkmale. Auch später noch führt er den Kampf unmittelbar mit der Natur.
Das Sinnen um die Erhaltung des Lebens, das Ringen um die tägliche
Nahrung, die Abwehr der natürlichen, ihn stets und von allen Seiten her
bedrohenden Feinde nimmt ihn völlig in Anspruch. Keine Spur von höheren
geistigen Interessen ist noch bei ihm zu finden. Kein religiöser Begriff
erhellt sein Dasein, moralische Regungen sind noch nicht vorhanden.
Vermutlich fand er sich bald in kleinen Truppen zusammen, um so den
Kampf ums Dasein, in dem er allein wegen seiner natürlichen Hilfslosigkeit
nicht bestehen konnte, auf die Gesellschaft abzuwälzen. Aber roh und
tierisch in ihrem Wesen gleichen einander die Genossen der Horde. Arm
und inhaltsleer verrinnt ihr Leben. Keiner hat Gedanken, die er mit andern
auszutauschen Bedürfnis hätte, keiner besitzt einen Inhalt des Empfindens,
an welchem er einen andern möchte teilnehmen lassen. Gleichgültig leben
alle neben einander her, und stumpfsinnig wendet sich der Mann vom
Weibe ab, das ihm wohl gut ist, der Sinne Lüste zu stillen, das ihm nach
erlangter Befriedigung aber wertlos ist, das er daher gleichgültig dem
Genossen überlässt.[46] Sein impulsives Handeln folgt immer nur den
nächsten Antrieben, die a u s s e r ihm liegen, daher der Urmensch von Haus
aus weder gutartig noch bösartig erscheint. Gewissen und Reue sind ihm
fremd.
Wir nehmen nun die Bibel zur Hand, die einzige Quelle alles Wissens
der Gläubigen über die Urzeit. Es ist wohl unnötig zu betonen, dass wer
nicht mit vorgefassten Meinungen an dieses Buch herantritt, in demselben
eine der denkwürdigsten Geschichtsurkunden der Welt zu verehren hat.
Mehr kann man darin nicht erblicken, seitdem Bibelforschung und
Textkritik die verschiedenen Quellen aufgedeckt haben, aus welchen die
Verfasser schöpften, und erwiesen ist, dass, was den hier allein in Betracht
biblischen Urgeschichte“ zu dem Bilde verhält, welches die moderne
Forschung vom Urmenschen entwerfen zu dürfen glaubt.
Der Urmensch, dem zuerst die Sprache fehlte, war auch lange nach
Entwicklung dieses Vermögens ein nach unseren Begriffen unbeholfenes
und hilfloses Wesen. Es wusste nichts von Obdach und Kleidung; das Feuer
war noch nicht erfunden, seine Nahrung also eine vegetabilische, den
Früchten der Bäume und Sträucher entnommen. Er hatte keine Waffen und
kein Gerät. Es gab kein Eigentum. Fürsorglosigkeit ist eines seiner
Merkmale. Auch später noch führt er den Kampf unmittelbar mit der Natur.
Das Sinnen um die Erhaltung des Lebens, das Ringen um die tägliche
Nahrung, die Abwehr der natürlichen, ihn stets und von allen Seiten her
bedrohenden Feinde nimmt ihn völlig in Anspruch. Keine Spur von höheren
geistigen Interessen ist noch bei ihm zu finden. Kein religiöser Begriff
erhellt sein Dasein, moralische Regungen sind noch nicht vorhanden.
Vermutlich fand er sich bald in kleinen Truppen zusammen, um so den
Kampf ums Dasein, in dem er allein wegen seiner natürlichen Hilfslosigkeit
nicht bestehen konnte, auf die Gesellschaft abzuwälzen. Aber roh und
tierisch in ihrem Wesen gleichen einander die Genossen der Horde. Arm
und inhaltsleer verrinnt ihr Leben. Keiner hat Gedanken, die er mit andern
auszutauschen Bedürfnis hätte, keiner besitzt einen Inhalt des Empfindens,
an welchem er einen andern möchte teilnehmen lassen. Gleichgültig leben
alle neben einander her, und stumpfsinnig wendet sich der Mann vom
Weibe ab, das ihm wohl gut ist, der Sinne Lüste zu stillen, das ihm nach
erlangter Befriedigung aber wertlos ist, das er daher gleichgültig dem
Genossen überlässt.[46] Sein impulsives Handeln folgt immer nur den
nächsten Antrieben, die a u s s e r ihm liegen, daher der Urmensch von Haus
aus weder gutartig noch bösartig erscheint. Gewissen und Reue sind ihm
fremd.
Wir nehmen nun die Bibel zur Hand, die einzige Quelle alles Wissens
der Gläubigen über die Urzeit. Es ist wohl unnötig zu betonen, dass wer
nicht mit vorgefassten Meinungen an dieses Buch herantritt, in demselben
eine der denkwürdigsten Geschichtsurkunden der Welt zu verehren hat.
Mehr kann man darin nicht erblicken, seitdem Bibelforschung und
Textkritik die verschiedenen Quellen aufgedeckt haben, aus welchen die
Verfasser schöpften, und erwiesen ist, dass, was den hier allein in Betracht
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kommenden Pentateuch, d. h. die fünf Bücher Mosis anbelangt, die
Schlussredaktion erst zur Zeit des Esra geschehen und der Redaktor nur in
dem Kreise der in Babylonien lebenden Schriftgelehrten gesucht werden
kann, zu welchen auch Esra als einer der berühmtesten, wenn nicht der
berühmteste zählte.[47] Es liegt mir natürlich ferne, diese Ergebnisse
strengster Forschung des weiteren hier zu verfolgen. Unerlässlich däucht
mir aber der Hinweis, dass schon in Kapitel 1 und 2 der Genesis zwei völlig
verschiedene und mit einander nicht zu vereinbarende Schöpfungsberichte
vorliegen, von welchen das erste Kapitel, dem der sogenannte Priesterkodex
zu Grunde liegt, eine kosmogonische Theorie geben will,[48] während die
jahwistische Erzählung im zweiten und auch dritten Kapitel durch
Abwesenheit jeglichen rationellen Erklärungsstrebens, durch die
Verachtung jeglicher kosmologischer Spekulation glänzt.[49] Ich lege indes
auf diese Widersprüche hier kein Gewicht; es genügt vollständig
festzustellen, dass aus der biblischen Erzählung über den Urzustand des
Menschen sich so gut wie gar nichts herauslesen lässt. Wir erfahren bloss,
dass der Mensch im Garten Eden lebte, die Sprache besass und nackend
war, wessen er sich nicht schämte. Nichts hören wir davon, dass er ein
Obdach oder ein Werkzeug besessen; in seiner Nahrung war er auf die
Früchte der Bäume angewiesen. Von Gottesverehrung, Religion, keine
Spur; nur Scham lernen wir als erste Empfindung des Menschen kennen, als
er vom Baum des Erkenntnisses gegessen, dann Furcht, als er sich entdeckt
sieht. So weit ist also der biblische Urmensch von jenem der
wissenschaftlichen Vermutung nicht entfernt. Der fernere Verlauf der
biblischen Erzählung ist eben so arm an bestimmten Angaben. Nirgends
steht von einer ursprünglichen Vollkommenheit geschrieben, höchstens
tierische Glückseligkeit lässt im Paradiese sich vermuten, im Gegensatze zu
dem Lose, welches den Menschen nach seiner Vertreibung trifft. Auch ist
mit Gut und Böse, wie es in Genesis 2 und 3 gemeint ist, keine
E n t g e g e n s e t z u n g d e r H a n d l u n g e n nach ihren sittlichen
Unterschieden beabsichtigt, sondern eine Z u s a m m e n f a s s u n g d e r
D i n g e nach ihren zwei polaren Eigenschaften, wonach sie den Menschen
interessieren, ihm nützen oder schaden; denn nicht was die Dinge
metaphysisch sind, sondern wozu sie gut sind, will er wissen. Neben dem
ausführlichen Ausdruck kommt übrigens, wie W e l l h a u s e n hervorhebt,
auch der einfache, Erkenntnis schlechthin, vor, und zu beachten ist noch
das, dass es nicht heisst: erkennen d a s Gute und d a s Böse, sondern:
Schlussredaktion erst zur Zeit des Esra geschehen und der Redaktor nur in
dem Kreise der in Babylonien lebenden Schriftgelehrten gesucht werden
kann, zu welchen auch Esra als einer der berühmtesten, wenn nicht der
berühmteste zählte.[47] Es liegt mir natürlich ferne, diese Ergebnisse
strengster Forschung des weiteren hier zu verfolgen. Unerlässlich däucht
mir aber der Hinweis, dass schon in Kapitel 1 und 2 der Genesis zwei völlig
verschiedene und mit einander nicht zu vereinbarende Schöpfungsberichte
vorliegen, von welchen das erste Kapitel, dem der sogenannte Priesterkodex
zu Grunde liegt, eine kosmogonische Theorie geben will,[48] während die
jahwistische Erzählung im zweiten und auch dritten Kapitel durch
Abwesenheit jeglichen rationellen Erklärungsstrebens, durch die
Verachtung jeglicher kosmologischer Spekulation glänzt.[49] Ich lege indes
auf diese Widersprüche hier kein Gewicht; es genügt vollständig
festzustellen, dass aus der biblischen Erzählung über den Urzustand des
Menschen sich so gut wie gar nichts herauslesen lässt. Wir erfahren bloss,
dass der Mensch im Garten Eden lebte, die Sprache besass und nackend
war, wessen er sich nicht schämte. Nichts hören wir davon, dass er ein
Obdach oder ein Werkzeug besessen; in seiner Nahrung war er auf die
Früchte der Bäume angewiesen. Von Gottesverehrung, Religion, keine
Spur; nur Scham lernen wir als erste Empfindung des Menschen kennen, als
er vom Baum des Erkenntnisses gegessen, dann Furcht, als er sich entdeckt
sieht. So weit ist also der biblische Urmensch von jenem der
wissenschaftlichen Vermutung nicht entfernt. Der fernere Verlauf der
biblischen Erzählung ist eben so arm an bestimmten Angaben. Nirgends
steht von einer ursprünglichen Vollkommenheit geschrieben, höchstens
tierische Glückseligkeit lässt im Paradiese sich vermuten, im Gegensatze zu
dem Lose, welches den Menschen nach seiner Vertreibung trifft. Auch ist
mit Gut und Böse, wie es in Genesis 2 und 3 gemeint ist, keine
E n t g e g e n s e t z u n g d e r H a n d l u n g e n nach ihren sittlichen
Unterschieden beabsichtigt, sondern eine Z u s a m m e n f a s s u n g d e r
D i n g e nach ihren zwei polaren Eigenschaften, wonach sie den Menschen
interessieren, ihm nützen oder schaden; denn nicht was die Dinge
metaphysisch sind, sondern wozu sie gut sind, will er wissen. Neben dem
ausführlichen Ausdruck kommt übrigens, wie W e l l h a u s e n hervorhebt,
auch der einfache, Erkenntnis schlechthin, vor, und zu beachten ist noch
das, dass es nicht heisst: erkennen d a s Gute und d a s Böse, sondern:
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Gutes und Böses.[50] Ohne es irgendwie zu beabsichtigen, hat der
jahwistische Darsteller im „Sündenfalle“ einen wichtigen Markstein in der
Gesittungsentwicklung seines Urmenschen geschaffen, den auch die
moderne Anschauung gelten lassen muss, freilich ohne eines
„Sündenfalles“ zu bedürfen. Tief unter der untersten Grenze geschichtlichen
Menschentums bewegt sich aber auch nach dem Verlassen des Paradieses
der solchergestalt fortgeschrittene Urmensch. Nur die Kleidung trägt er
daraus mit, keinen ersichtlichen höheren Gedanken. Auch an ein Leben
n a c h dem Tode kein Gedanke. Unsterblichkeitsglaube existiert für ihn so
wenig wie Religion, und wenn die Eiferer sich heftig auflehnen gegen eine
religionslose Urzeit, weil h e u t z u t a g e — und, füge ich hinzu, wohl auch
geschichtlich — der religionslose Naturmensch ebenso ins Reich der Fabel
gehört, wie der sprachlose Urmensch,[51] so steht doch der modernen
Anschauung die Bibel n i c h t im Wege. Auch wir sind der entschiedenen
Ansicht, dass der Name „Religion“ selbst noch auf solche Vorstellungen
und Gebräuche anzuwenden sei, die allerdings von unserem höheren
Standpunkte als düsterer Aberglaube zu bezeichnen sind. Allein es handelt
sich nicht darum, wie R o s k o f f sehr treffend bemerkt, ob religiöse
Vorstellungen dem Europäer als Aberglaube erscheinen, sondern ob jene
einem Volksstamme als Religion gelten,[52] und in diesem Sinne darf man
wohl sagen, dass jedes Volk eine gewisse Religion besitze. Um dies
zuzugestehen, müssen wir indes unsere Genügsamkeit in vielen Fällen auf
das äusserste Mass herabsetzen, und es ist nur logisch, zu schliessen, dass
den urgeschichtlichen Vorgängern dieser Religionsarmen selbst dieses
geringste Mass nicht eigen war. Auf die gesellschaftlichen Zustände der
ausgetriebenen Ureltern fällt aber gar der schwärzeste Schatten, denn nach
Genesis 4 bleibt nichts übrig, als den ersten Menschen und ihre
Nachkommen der B l u t s c h a n d e , und zwar begangen mit der eigenen
Mutter, zu beschuldigen.[53] Im übrigen leuchtet auch aus der biblischen
Erzählung hervor, wie die einzelnen Künste des Lebens erst nach einander
erwuchsen in dem langen Zeitraume, der bis zur Sündflut verfloss. Soweit
die mosaische Überlieferung, denn nur solche und nicht beglaubigte
Geschichte ist es, welche im Pentateuch und den übrigen Schriften bis
herab zum Königsbuch redaktionellen Ausdruck gefunden. Unbefangener
Prüfung gegenüber hält die Wahrscheinlichkeit dieser Überlieferung,
verglichen mit jener der neueren Annahmen über die Urzeit, nicht im
entferntesten Stand. Immerhin schien mir der Hinweis von Belang, dass die
jahwistische Darsteller im „Sündenfalle“ einen wichtigen Markstein in der
Gesittungsentwicklung seines Urmenschen geschaffen, den auch die
moderne Anschauung gelten lassen muss, freilich ohne eines
„Sündenfalles“ zu bedürfen. Tief unter der untersten Grenze geschichtlichen
Menschentums bewegt sich aber auch nach dem Verlassen des Paradieses
der solchergestalt fortgeschrittene Urmensch. Nur die Kleidung trägt er
daraus mit, keinen ersichtlichen höheren Gedanken. Auch an ein Leben
n a c h dem Tode kein Gedanke. Unsterblichkeitsglaube existiert für ihn so
wenig wie Religion, und wenn die Eiferer sich heftig auflehnen gegen eine
religionslose Urzeit, weil h e u t z u t a g e — und, füge ich hinzu, wohl auch
geschichtlich — der religionslose Naturmensch ebenso ins Reich der Fabel
gehört, wie der sprachlose Urmensch,[51] so steht doch der modernen
Anschauung die Bibel n i c h t im Wege. Auch wir sind der entschiedenen
Ansicht, dass der Name „Religion“ selbst noch auf solche Vorstellungen
und Gebräuche anzuwenden sei, die allerdings von unserem höheren
Standpunkte als düsterer Aberglaube zu bezeichnen sind. Allein es handelt
sich nicht darum, wie R o s k o f f sehr treffend bemerkt, ob religiöse
Vorstellungen dem Europäer als Aberglaube erscheinen, sondern ob jene
einem Volksstamme als Religion gelten,[52] und in diesem Sinne darf man
wohl sagen, dass jedes Volk eine gewisse Religion besitze. Um dies
zuzugestehen, müssen wir indes unsere Genügsamkeit in vielen Fällen auf
das äusserste Mass herabsetzen, und es ist nur logisch, zu schliessen, dass
den urgeschichtlichen Vorgängern dieser Religionsarmen selbst dieses
geringste Mass nicht eigen war. Auf die gesellschaftlichen Zustände der
ausgetriebenen Ureltern fällt aber gar der schwärzeste Schatten, denn nach
Genesis 4 bleibt nichts übrig, als den ersten Menschen und ihre
Nachkommen der B l u t s c h a n d e , und zwar begangen mit der eigenen
Mutter, zu beschuldigen.[53] Im übrigen leuchtet auch aus der biblischen
Erzählung hervor, wie die einzelnen Künste des Lebens erst nach einander
erwuchsen in dem langen Zeitraume, der bis zur Sündflut verfloss. Soweit
die mosaische Überlieferung, denn nur solche und nicht beglaubigte
Geschichte ist es, welche im Pentateuch und den übrigen Schriften bis
herab zum Königsbuch redaktionellen Ausdruck gefunden. Unbefangener
Prüfung gegenüber hält die Wahrscheinlichkeit dieser Überlieferung,
verglichen mit jener der neueren Annahmen über die Urzeit, nicht im
entferntesten Stand. Immerhin schien mir der Hinweis von Belang, dass die
Page 61
spärlichen Angaben der Genesis keinen ernsten Widerspruch gegen jene
begründen. Nicht zur allergeringsten materiellen oder geistigen
Lebenskunst hat der Paradiesesmensch sich erhoben; in nichts, in rein gar
nichts äussert sich die göttliche Belehrung oder ausserordentliche Führung,
und nichts, auch nicht das Geringste nimmt der Verstossene mit sich, als
den Fluch der erzürnten Gottheit. Kurz, der vertriebene Adam der
mosaischen Schöpfungssage steht genau an dem nämlichen Punkte wie
unser Urmensch, dem kein Paradies geglänzt hat. Was Adam und sein
Geschlecht ersonnen und an Kulturschätzen erreicht, es geschah ohne die
Erleuchtung des feindseligen Gottes, der erst wieder eingreift, um durch die
Sündflut die verderbte Menschheit hinwegzutilgen. So kehrt sich denn
genau nicht mehr und auch nicht minder gegen den biblischen Urvater und
die Seinen der wohlfeile Spott, welcher „den Urmenschen, dem es einfiel,
die Kunst des Feuerzündens und des Kochens, der Tierzähmung und des
Ackerbaues zu erfinden, als ein Universal- und Säkulargenie“[54] angesehen
wissen will.
[31] H e l l w a l d . Kulturgeschichte in ihrer natürlichen Entwicklung bis zur
Gegenwart. Dritte Aufl. Augsburg, 1883. Bd. I. S. 11.
[32] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 43.
[33] Dr. W i l h e l m S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Missverständnisse,
Missdeutungen und Misshandlungen. Paderborn u. Münster, 1885–86, 2 Bde.
Das Buch zeugt von grosser Belesenheit und vielem Sammelfleiss. Auch kann
ich nicht umhin einzuräumen, dass der Verfasser meine eigenen Schriften mit
augenscheinlicher Bevorzugung gelesen und zu Rate gezogen hat, da ich ganze
Stellen aus denselben wiedererkenne und auch meine Quellenangaben reichlich
benützt finde. Sind letztere in dem S c h n e i d e r schen Werke also vielfach auch
nur aus zweiter Hand geschöpft, so verficht doch der Verfasser, wohl ein
katholischer Theologe, seinen Standpunkt mit Energie und in einzelnen Punkten
auch nicht ohne Glück. In manchem ist ihm unbedingt beizustimmen, so in fast
allem, was die Misshandlungen der Naturvölker betrifft. In anderem wirkt er
berichtigend, so dass sein Buch jedenfalls ein belehrendes bleibt und auch von
Denkern anderer Färbung als dankenswerte Leistung anerkannt zu werden
verdient.
[34] A. a. O. Bd. I. S. 63.
[35] A. a. O. Bd. I. S. 61.
[36] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1884. S. 39–41.
[37] Mit Bezug auf den auch auf religionswissenschaftlichem Gebiete
vorgeschützten „Rückschritt“ der Menschen von vollkommneren religiösen
Vorstellungen, sagt sehr treffend Prof. B e r n h a r d S t a d e in seiner
„Geschichte des Volkes Israel“. Berlin, 1887. Bd. I. S. 405: „Es ist dies wohl ein
begründen. Nicht zur allergeringsten materiellen oder geistigen
Lebenskunst hat der Paradiesesmensch sich erhoben; in nichts, in rein gar
nichts äussert sich die göttliche Belehrung oder ausserordentliche Führung,
und nichts, auch nicht das Geringste nimmt der Verstossene mit sich, als
den Fluch der erzürnten Gottheit. Kurz, der vertriebene Adam der
mosaischen Schöpfungssage steht genau an dem nämlichen Punkte wie
unser Urmensch, dem kein Paradies geglänzt hat. Was Adam und sein
Geschlecht ersonnen und an Kulturschätzen erreicht, es geschah ohne die
Erleuchtung des feindseligen Gottes, der erst wieder eingreift, um durch die
Sündflut die verderbte Menschheit hinwegzutilgen. So kehrt sich denn
genau nicht mehr und auch nicht minder gegen den biblischen Urvater und
die Seinen der wohlfeile Spott, welcher „den Urmenschen, dem es einfiel,
die Kunst des Feuerzündens und des Kochens, der Tierzähmung und des
Ackerbaues zu erfinden, als ein Universal- und Säkulargenie“[54] angesehen
wissen will.
[31] H e l l w a l d . Kulturgeschichte in ihrer natürlichen Entwicklung bis zur
Gegenwart. Dritte Aufl. Augsburg, 1883. Bd. I. S. 11.
[32] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 43.
[33] Dr. W i l h e l m S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Missverständnisse,
Missdeutungen und Misshandlungen. Paderborn u. Münster, 1885–86, 2 Bde.
Das Buch zeugt von grosser Belesenheit und vielem Sammelfleiss. Auch kann
ich nicht umhin einzuräumen, dass der Verfasser meine eigenen Schriften mit
augenscheinlicher Bevorzugung gelesen und zu Rate gezogen hat, da ich ganze
Stellen aus denselben wiedererkenne und auch meine Quellenangaben reichlich
benützt finde. Sind letztere in dem S c h n e i d e r schen Werke also vielfach auch
nur aus zweiter Hand geschöpft, so verficht doch der Verfasser, wohl ein
katholischer Theologe, seinen Standpunkt mit Energie und in einzelnen Punkten
auch nicht ohne Glück. In manchem ist ihm unbedingt beizustimmen, so in fast
allem, was die Misshandlungen der Naturvölker betrifft. In anderem wirkt er
berichtigend, so dass sein Buch jedenfalls ein belehrendes bleibt und auch von
Denkern anderer Färbung als dankenswerte Leistung anerkannt zu werden
verdient.
[34] A. a. O. Bd. I. S. 63.
[35] A. a. O. Bd. I. S. 61.
[36] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1884. S. 39–41.
[37] Mit Bezug auf den auch auf religionswissenschaftlichem Gebiete
vorgeschützten „Rückschritt“ der Menschen von vollkommneren religiösen
Vorstellungen, sagt sehr treffend Prof. B e r n h a r d S t a d e in seiner
„Geschichte des Volkes Israel“. Berlin, 1887. Bd. I. S. 405: „Es ist dies wohl ein
Page 62
rudimentärer Rest jener Theorieen früherer Zeiten über die Uroffenbarung,
welche heutzutage allenfalls noch ein Parlamentarier in einer unglücklichen
Stunde aufwärmt, welche aber die Theologen aufgegeben haben, da sie eine
genügende Würdigung der Offenbarung Gottes in Christo ausschliessen. In
Kreisen, welche von den wissenschaftlichen Hypothesen vergangener Zeiten
zehren, hält sich diese Theorie noch....“
[38] R u d o l f V i r c h o w . Die Urbevölkerung Europas. Berlin, 1874. S. 4.
[39] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 413–414.
[40] S c h n e i d e r . A. a. O. Bd. I. S. 5.
[41] Ebd. Bd. I. S. 61.
[42] A. a. O. S. 4.
[43] B . C a r n e r i . Sittlichkeit und Darwinismus. Wien, 1871. S. 28.
[44] C h a r l e s D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 210.
[45] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.
[46] F r e r i c h s . Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.
[47] Dr. B e r n h a r d S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. S. 64.
[48] J . W e l l h a u s e n . Geschichte Israels. Berlin, 1878. Bd. I. S. 341.
[49] A. a. O. S. 347.
[50] A. a. O. S. 345–346.
[51] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 348.
[52] G u s t a v R o s k o f f . Das Religionswesen der rohesten Naturvölker.
Leipzig, 1880. S. 13.
[53] F r . M ü l l e r . Allgemeine Ethnographie. Zweite Aufl. Wien, 1879. S.
50.
[54] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.
welche heutzutage allenfalls noch ein Parlamentarier in einer unglücklichen
Stunde aufwärmt, welche aber die Theologen aufgegeben haben, da sie eine
genügende Würdigung der Offenbarung Gottes in Christo ausschliessen. In
Kreisen, welche von den wissenschaftlichen Hypothesen vergangener Zeiten
zehren, hält sich diese Theorie noch....“
[38] R u d o l f V i r c h o w . Die Urbevölkerung Europas. Berlin, 1874. S. 4.
[39] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 413–414.
[40] S c h n e i d e r . A. a. O. Bd. I. S. 5.
[41] Ebd. Bd. I. S. 61.
[42] A. a. O. S. 4.
[43] B . C a r n e r i . Sittlichkeit und Darwinismus. Wien, 1871. S. 28.
[44] C h a r l e s D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 210.
[45] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.
[46] F r e r i c h s . Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.
[47] Dr. B e r n h a r d S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. S. 64.
[48] J . W e l l h a u s e n . Geschichte Israels. Berlin, 1878. Bd. I. S. 341.
[49] A. a. O. S. 347.
[50] A. a. O. S. 345–346.
[51] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 348.
[52] G u s t a v R o s k o f f . Das Religionswesen der rohesten Naturvölker.
Leipzig, 1880. S. 13.
[53] F r . M ü l l e r . Allgemeine Ethnographie. Zweite Aufl. Wien, 1879. S.
50.
[54] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.
Page 63
VI.
Das Schamgefühl und dessen
Äusserungen.
nbeirrt von dogmatischen Einwänden habe ich den Nachweis zu
führen versucht, wie die menschlichen Gefühle in wenn auch
sehr rudimentärem Zustande schon im Tierreiche sich
vorfinden. Unter diesen ist indes eines, welches dem Anscheine
nach eine unüberbrückbare Kluft zwischen Mensch und Tier herstellt und
das wegen seiner engen Beziehungen zum Geschlechtsleben vor allen eine
genauere Betrachtung erheischt. Ich meine die S c h a m h a f t i g k e i t ,
womit der Mensch alle natürlichen Leibesverrichtungen zu umgeben
gewohnt ist. Bei stark materialistisch zugeschliffenem Verstande mag man
es zwar ziemlich lächerlich finden, sich Handlungen oder Dingen zu
schämen, die ganz natürlich sind, ja die gradezu sein müssen, und doch
kann der zur Selbsterkenntnis gekommene Kulturmensch dieses Gefühl
nicht loswerden. Noch mehr, dieses Gefühl ist so stark, dass es sogar einen
besonderen physischen Ausdruck besitzt: das E r r ö t e n , von dem manche
meinen, es sei dem Geschöpfe vom Schöpfer als eine Art Talisman, als ein
Hemmnis seine Gebote zu überschreiten, eingepflanzt. Indes zeigt diese von
den Dichtern gepriesene Blüte edelster Menschlichkeit, diese Verräterin des
Gewissens und der leisesten Regungen des Gefühls, gewisse
Eigentümlichkeiten, welche beweisen, dass die Möglichkeit der Entfaltung
dieser psychischen Vorgänge schon im Tierreiche gegeben war, und das
Vermögen die Farbe zu wechseln, ist kein Vorzug des Menschen vor den
übrigen Geschöpfen. „Medizinische Beobachtungen der neueren Zeit,“ sagt
C a r u s S t e r n e , „hatten nämlich ergeben, dass die Einzelheiten, aus
denen sich diese Erscheinung zusammensetzt, die Beschleunigung des
Herzschlages, die geistige Verwirrung und die Röte, welche sich
gleichzeitig über Antlitz und Brust ergiesst, auch sehr schnell beim
Einatmen von Amylnitrit eintreten, einer zu medizinischen Zwecken
Das Schamgefühl und dessen
Äusserungen.
nbeirrt von dogmatischen Einwänden habe ich den Nachweis zu
führen versucht, wie die menschlichen Gefühle in wenn auch
sehr rudimentärem Zustande schon im Tierreiche sich
vorfinden. Unter diesen ist indes eines, welches dem Anscheine
nach eine unüberbrückbare Kluft zwischen Mensch und Tier herstellt und
das wegen seiner engen Beziehungen zum Geschlechtsleben vor allen eine
genauere Betrachtung erheischt. Ich meine die S c h a m h a f t i g k e i t ,
womit der Mensch alle natürlichen Leibesverrichtungen zu umgeben
gewohnt ist. Bei stark materialistisch zugeschliffenem Verstande mag man
es zwar ziemlich lächerlich finden, sich Handlungen oder Dingen zu
schämen, die ganz natürlich sind, ja die gradezu sein müssen, und doch
kann der zur Selbsterkenntnis gekommene Kulturmensch dieses Gefühl
nicht loswerden. Noch mehr, dieses Gefühl ist so stark, dass es sogar einen
besonderen physischen Ausdruck besitzt: das E r r ö t e n , von dem manche
meinen, es sei dem Geschöpfe vom Schöpfer als eine Art Talisman, als ein
Hemmnis seine Gebote zu überschreiten, eingepflanzt. Indes zeigt diese von
den Dichtern gepriesene Blüte edelster Menschlichkeit, diese Verräterin des
Gewissens und der leisesten Regungen des Gefühls, gewisse
Eigentümlichkeiten, welche beweisen, dass die Möglichkeit der Entfaltung
dieser psychischen Vorgänge schon im Tierreiche gegeben war, und das
Vermögen die Farbe zu wechseln, ist kein Vorzug des Menschen vor den
übrigen Geschöpfen. „Medizinische Beobachtungen der neueren Zeit,“ sagt
C a r u s S t e r n e , „hatten nämlich ergeben, dass die Einzelheiten, aus
denen sich diese Erscheinung zusammensetzt, die Beschleunigung des
Herzschlages, die geistige Verwirrung und die Röte, welche sich
gleichzeitig über Antlitz und Brust ergiesst, auch sehr schnell beim
Einatmen von Amylnitrit eintreten, einer zu medizinischen Zwecken
Page 64
benützten Ätherart. D a r w i n hatte schon vor Jahren auf die Ähnlichkeit
dieser künstlichen Scham mit der natürlichen die Aufmerksamkeit gelenkt,
und W . F i l e h n e zeigte vor kurzem, dass beide gleichmässig dadurch
entstehen, dass eine Gehirnpartie, welche die Blutgefäss-, Atmungs- und
Herznerven gleichzeitig beeinflusst, ihre regelnde Thätigkeit vorübergehend
einstellt. Es wurde ferner nachgewiesen, dass die meisten Säugetiere in
denselben Zustand versetzt werden konnten, dass also die A n l a g e , unter
Herzklopfen zu erröten und in Verwirrung zu geraten, schon bei den Tieren
vorhanden ist, wenn diese Erscheinungen auch für gewöhnlich nicht
eintreten, weil von der minder feinfühlig entwickelten Psyche kein Antrieb
zur Abspielung dieses interessanten Vorganges gegeben wird. Diese
Nachweisungen scheinen aber, wie ihr Urheber mit Recht hervorhob, ein
Verständnis dafür anzubahnen, wie sich beim Menschen im Verlaufe seiner
Veredlung jener eigentümliche Verräter seiner inneren Empfindung mit all
seinen Begleiterscheinungen hat ausbilden können.“[55]
Das Erröten ist mithin keineswegs ein ausschliessliches menschliches
Vorrecht. Weder besitzen wir es allein, noch besitzen es die Menschen alle
im nämlichen Grade. C h a r l e s D a r w i n gelangt allerdings zu dem
Schlusse, dass das Erröten „den meisten und wahrscheinlich allen
Menschenrassen gemeinsam zukommt;“[56] allein aus den von ihm
gesammelten Zeugnissen erhellt deutlich, dass dieses Vermögen doch
hauptsächlich den geistig entwickeltsten Stämmen eignet. Was er von den
Negern, den Kaffern und Australiern sagt, gestattet zwar auf das
Vorhandensein eines Schamgefühles zu schliessen, welches indes keinen
oder nur einen ungemein schwachen physischen Ausdruck findet. Und dies
ist auch recht erklärlich, denn um zu erröten, muss der Geist erregt werden.
Wo derselbe, wie bei rohen Völkern, seiner geringen Ausbildung halber, nur
selten und wenig erregbar ist, kann auch die Fähigkeit des Errötens nicht
besonders entwickelt sein. Selbst in unseren gebildeten Kreisen erröten
zartbesaitete Gemüter öfter und leichter als rohere Naturen, denn es hängt
die Empfindlichkeit des Schamgefühls von dem Grade der angebornen oder
anerzogenen Feinfühligkeit ab.[57] Diese wächst aber mit steigender
Geistesbildung und letztere ist ein Erzeugnis der Gesittung. An einen
etwaigen übersinnlichen Ursprung der Schamröte zu glauben, muss uns
schon der Umstand in Zweifel setzen, dass eine und dieselbe Erscheinung,
wie es das Erröten ist, bald den Abglanz der Unschuld, bald das
Kainszeichen der Schuld vorstellen soll. Beim Kulturmenschen tritt als
dieser künstlichen Scham mit der natürlichen die Aufmerksamkeit gelenkt,
und W . F i l e h n e zeigte vor kurzem, dass beide gleichmässig dadurch
entstehen, dass eine Gehirnpartie, welche die Blutgefäss-, Atmungs- und
Herznerven gleichzeitig beeinflusst, ihre regelnde Thätigkeit vorübergehend
einstellt. Es wurde ferner nachgewiesen, dass die meisten Säugetiere in
denselben Zustand versetzt werden konnten, dass also die A n l a g e , unter
Herzklopfen zu erröten und in Verwirrung zu geraten, schon bei den Tieren
vorhanden ist, wenn diese Erscheinungen auch für gewöhnlich nicht
eintreten, weil von der minder feinfühlig entwickelten Psyche kein Antrieb
zur Abspielung dieses interessanten Vorganges gegeben wird. Diese
Nachweisungen scheinen aber, wie ihr Urheber mit Recht hervorhob, ein
Verständnis dafür anzubahnen, wie sich beim Menschen im Verlaufe seiner
Veredlung jener eigentümliche Verräter seiner inneren Empfindung mit all
seinen Begleiterscheinungen hat ausbilden können.“[55]
Das Erröten ist mithin keineswegs ein ausschliessliches menschliches
Vorrecht. Weder besitzen wir es allein, noch besitzen es die Menschen alle
im nämlichen Grade. C h a r l e s D a r w i n gelangt allerdings zu dem
Schlusse, dass das Erröten „den meisten und wahrscheinlich allen
Menschenrassen gemeinsam zukommt;“[56] allein aus den von ihm
gesammelten Zeugnissen erhellt deutlich, dass dieses Vermögen doch
hauptsächlich den geistig entwickeltsten Stämmen eignet. Was er von den
Negern, den Kaffern und Australiern sagt, gestattet zwar auf das
Vorhandensein eines Schamgefühles zu schliessen, welches indes keinen
oder nur einen ungemein schwachen physischen Ausdruck findet. Und dies
ist auch recht erklärlich, denn um zu erröten, muss der Geist erregt werden.
Wo derselbe, wie bei rohen Völkern, seiner geringen Ausbildung halber, nur
selten und wenig erregbar ist, kann auch die Fähigkeit des Errötens nicht
besonders entwickelt sein. Selbst in unseren gebildeten Kreisen erröten
zartbesaitete Gemüter öfter und leichter als rohere Naturen, denn es hängt
die Empfindlichkeit des Schamgefühls von dem Grade der angebornen oder
anerzogenen Feinfühligkeit ab.[57] Diese wächst aber mit steigender
Geistesbildung und letztere ist ein Erzeugnis der Gesittung. An einen
etwaigen übersinnlichen Ursprung der Schamröte zu glauben, muss uns
schon der Umstand in Zweifel setzen, dass eine und dieselbe Erscheinung,
wie es das Erröten ist, bald den Abglanz der Unschuld, bald das
Kainszeichen der Schuld vorstellen soll. Beim Kulturmenschen tritt als
Page 65
letzter Grund des Errötens die Rücksichtnahme auf die Beurteilung durch
andere auf; es zeigt sich daher fast unausweichlich, wenn er in Gegenwart
dritter eine die Schamhaftigkeit verletzende Handlung begehen soll, eine
solche sieht oder auch nur davon hört. Es ist ein Gedicht, welches die
Tugend mit rosenfarbener Tinte auf die Wangen schreibt.
So wenig wie das Erröten kann auf ihrer untersten Stufe die Menschheit
die Schamhaftigkeit besessen haben. Unterscheidet man mit J u l i u s
L i p p e r t ursprüngliche, ältere (primäre) Instinkte, d. h. solche, welche
allen Menschen von Haus aus unbedingt gemeinsam sind, und jüngere
(sekundäre), welche später und nicht von allen, auch nicht von allen
gleichmässig im Laufe ihrer Entwicklung erworben wurden, so ist die
Schamhaftigkeit unzweifelhaft ein solcher Instinkt jüngerer,
gesellschaftlicher Art. „Auf der ersten Stufe,“ so führt L i p p e r t
überzeugend aus, „wird die möglichste Verstärkung des Geschlechtssinnes
von wohlthätigen Folgen für die Erhaltung der Art. Je feiner die Sinne für
die Wahrnehmung geschärft werden, je intensiver und unmittelbarer auf die
Sinnesempfindung der Antrieb folgt, desto weniger besorgt braucht Mutter
Natur um die Arterhaltung ihrer Geschöpfe zu sein. Die Intensität dieses
Instinktes ist in der That bei allen Geschöpfen ausserordentlich gross; sie
führt sie mit Ausserachtlassung der grössten Gefahren für das Individuum
dem Ziele zu. Seiner Intensität nach nimmt dieser Instinkt auf höheren
Entwicklungsstufen n i c h t a b , je nach der Anzahl seiner Impulse
v e r s t ä r k t e r s i c h n o c h . Zu den Sinneseindrücken, welche im
Tiere sowohl, als auch im Urmenschen die entsprechenden
Reflexerscheinungen, wie wir sie wenigstens einer Analogie nach nennen
können, auslösen, gesellt sich auf einer höheren Stufe die willkürliche und
unwillkürliche Reproduktion des Gedächtnisses und der Einfluss einer
entwickelteren Vorstellungskraft. Um so notwendiger erscheint, sobald die
Menschen zu erweiterter Fürsorge auf der Basis der Gesellschaft
fortschreiten, ein zügelnder Instinkt.“[58] Dieser hat aber ursprünglich so
wenig bestanden, wie gegenwärtig auch beim Tiere; erinnert doch noch die
biblische Überlieferung an einen Urzustand, in welchem die Menschen das
Gefühl geschlechtlicher Scham nicht besassen. Der Standpunkt der
Schamhaftigkeit, auf dem wir heutigen Tages in Europa stehen, ist also
nicht etwas von Hause aus Gegebenes und ein- für allemal Unwandelbares,
sondern vielmehr ein sehr wandelbares Erzeugnis jener Kultur, welche sich
hauptsächlich in der Entwicklung allgemein menschlicher und auch bei den
andere auf; es zeigt sich daher fast unausweichlich, wenn er in Gegenwart
dritter eine die Schamhaftigkeit verletzende Handlung begehen soll, eine
solche sieht oder auch nur davon hört. Es ist ein Gedicht, welches die
Tugend mit rosenfarbener Tinte auf die Wangen schreibt.
So wenig wie das Erröten kann auf ihrer untersten Stufe die Menschheit
die Schamhaftigkeit besessen haben. Unterscheidet man mit J u l i u s
L i p p e r t ursprüngliche, ältere (primäre) Instinkte, d. h. solche, welche
allen Menschen von Haus aus unbedingt gemeinsam sind, und jüngere
(sekundäre), welche später und nicht von allen, auch nicht von allen
gleichmässig im Laufe ihrer Entwicklung erworben wurden, so ist die
Schamhaftigkeit unzweifelhaft ein solcher Instinkt jüngerer,
gesellschaftlicher Art. „Auf der ersten Stufe,“ so führt L i p p e r t
überzeugend aus, „wird die möglichste Verstärkung des Geschlechtssinnes
von wohlthätigen Folgen für die Erhaltung der Art. Je feiner die Sinne für
die Wahrnehmung geschärft werden, je intensiver und unmittelbarer auf die
Sinnesempfindung der Antrieb folgt, desto weniger besorgt braucht Mutter
Natur um die Arterhaltung ihrer Geschöpfe zu sein. Die Intensität dieses
Instinktes ist in der That bei allen Geschöpfen ausserordentlich gross; sie
führt sie mit Ausserachtlassung der grössten Gefahren für das Individuum
dem Ziele zu. Seiner Intensität nach nimmt dieser Instinkt auf höheren
Entwicklungsstufen n i c h t a b , je nach der Anzahl seiner Impulse
v e r s t ä r k t e r s i c h n o c h . Zu den Sinneseindrücken, welche im
Tiere sowohl, als auch im Urmenschen die entsprechenden
Reflexerscheinungen, wie wir sie wenigstens einer Analogie nach nennen
können, auslösen, gesellt sich auf einer höheren Stufe die willkürliche und
unwillkürliche Reproduktion des Gedächtnisses und der Einfluss einer
entwickelteren Vorstellungskraft. Um so notwendiger erscheint, sobald die
Menschen zu erweiterter Fürsorge auf der Basis der Gesellschaft
fortschreiten, ein zügelnder Instinkt.“[58] Dieser hat aber ursprünglich so
wenig bestanden, wie gegenwärtig auch beim Tiere; erinnert doch noch die
biblische Überlieferung an einen Urzustand, in welchem die Menschen das
Gefühl geschlechtlicher Scham nicht besassen. Der Standpunkt der
Schamhaftigkeit, auf dem wir heutigen Tages in Europa stehen, ist also
nicht etwas von Hause aus Gegebenes und ein- für allemal Unwandelbares,
sondern vielmehr ein sehr wandelbares Erzeugnis jener Kultur, welche sich
hauptsächlich in der Entwicklung allgemein menschlicher und auch bei den
Page 66
Naturvölkern zu findenden Anlagen offenbart.[59] Der Neger z. B. besitzt
die gleiche Anlage zur Schamhaftigkeit wie wir, aber auf den
allerverschiedensten Stufen der Ausbildung. Thatsache ist, dass es noch
heute eine grosse Menge von Völkern giebt, bei welchen eine
Schamhaftigkeit in unserem Sinne gar nicht
v o r h a n d e n i s t . Brauch und Sitte entscheiden eben allein über
Verstattetes und Anstössiges, und erst nachdem sich eine Ansicht befestigt
hat, wird irgend ein Verstoss zu einer verwerflichen Handlung.[60]
Allerdings ist bei barbarischen Stämmen vieles des Charakters des
Herausfordernden entkleidet, das einen solchen erst einem geübteren
Verknüpfungs- (Kombinations-) und Vorstellungsvermögen gegenüber
gewonnen hat. So ist auf dem Standpunkte der Bibel vieles als Thatsache
längst unter das abwehrende Gesetz der Scham gestellt, aber noch nicht das
nackte, unverblümte W o r t dafür und der nackte Bericht. Seither ist das
Schamgefühl fortgeschritten, indem es auch das Wort verbietet, welches die
Vorstellung mit konkreter Bestimmtheit oder gerade nach der Richtung hin
hervorruft, in welcher sich jener Instinkt bewegt. Dieser Fortschritt
vollzieht sich noch in unserer Zeit, und es ist noch nicht allzulange her, dass
er angebahnt wurde.[61]
So schämt der Kulturmensch sich jeder Handlung, wenigstens vor
andern, die aus Notwendigkeit hervorgeht, selbst der zur Erhaltung des
Organismus unbedingt unerlässlichen. Während er aber anstandlos isst,
trinkt, raucht, schnupft, dünken ihm alle Ausscheidungen gleichsam
unverdiente Erniedrigungen, die der Haushalt des tierischen Leibes ihm
auferlegt. Über sie vor allem trachtet das Schamgefühl einen dichten
Schleier zu werfen, um vor andern zu erscheinen, als seien wir so rein und
sehenswürdig, wie die Lilien in der Sprache der Evangelien. An dieses
unser Naturleben wollen wir nicht gemahnt sein und verhüllen daher
ängstlich die Organe und Körperteile, welche diesem ausschliesslichen
Zwecke dienen. In der gesitteten Gesellschaft mit ihrer hochgradigen Scheu
vor der Nacktheit existiert diese Seite unseres Naturlebens scheinbar gar
nicht, und in der Rede geschieht von deren Vorhandensein keinerlei
Erwähnung. Vollends aber wird das Schamgefühl durch jede, auch die
leiseste Anspielung auf das Erotische empfindlichst beleidigt, freilich bei
Völkern, wie bei Individuen nicht immer im gleichen Grade. Und das kleine
Kind des Kulturmenschen kennt die Scham ebensowenig wie das Tier.
Dieses kommt nie dazu, weil es nicht zum Bewusstsein des Geistes gelangt,
die gleiche Anlage zur Schamhaftigkeit wie wir, aber auf den
allerverschiedensten Stufen der Ausbildung. Thatsache ist, dass es noch
heute eine grosse Menge von Völkern giebt, bei welchen eine
Schamhaftigkeit in unserem Sinne gar nicht
v o r h a n d e n i s t . Brauch und Sitte entscheiden eben allein über
Verstattetes und Anstössiges, und erst nachdem sich eine Ansicht befestigt
hat, wird irgend ein Verstoss zu einer verwerflichen Handlung.[60]
Allerdings ist bei barbarischen Stämmen vieles des Charakters des
Herausfordernden entkleidet, das einen solchen erst einem geübteren
Verknüpfungs- (Kombinations-) und Vorstellungsvermögen gegenüber
gewonnen hat. So ist auf dem Standpunkte der Bibel vieles als Thatsache
längst unter das abwehrende Gesetz der Scham gestellt, aber noch nicht das
nackte, unverblümte W o r t dafür und der nackte Bericht. Seither ist das
Schamgefühl fortgeschritten, indem es auch das Wort verbietet, welches die
Vorstellung mit konkreter Bestimmtheit oder gerade nach der Richtung hin
hervorruft, in welcher sich jener Instinkt bewegt. Dieser Fortschritt
vollzieht sich noch in unserer Zeit, und es ist noch nicht allzulange her, dass
er angebahnt wurde.[61]
So schämt der Kulturmensch sich jeder Handlung, wenigstens vor
andern, die aus Notwendigkeit hervorgeht, selbst der zur Erhaltung des
Organismus unbedingt unerlässlichen. Während er aber anstandlos isst,
trinkt, raucht, schnupft, dünken ihm alle Ausscheidungen gleichsam
unverdiente Erniedrigungen, die der Haushalt des tierischen Leibes ihm
auferlegt. Über sie vor allem trachtet das Schamgefühl einen dichten
Schleier zu werfen, um vor andern zu erscheinen, als seien wir so rein und
sehenswürdig, wie die Lilien in der Sprache der Evangelien. An dieses
unser Naturleben wollen wir nicht gemahnt sein und verhüllen daher
ängstlich die Organe und Körperteile, welche diesem ausschliesslichen
Zwecke dienen. In der gesitteten Gesellschaft mit ihrer hochgradigen Scheu
vor der Nacktheit existiert diese Seite unseres Naturlebens scheinbar gar
nicht, und in der Rede geschieht von deren Vorhandensein keinerlei
Erwähnung. Vollends aber wird das Schamgefühl durch jede, auch die
leiseste Anspielung auf das Erotische empfindlichst beleidigt, freilich bei
Völkern, wie bei Individuen nicht immer im gleichen Grade. Und das kleine
Kind des Kulturmenschen kennt die Scham ebensowenig wie das Tier.
Dieses kommt nie dazu, weil es nicht zum Bewusstsein des Geistes gelangt,
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das Kind aber erst dann, wenn es in sich den qualitativen Gegensatz
zwischen Geist und Körper zu fühlen beginnt. Ganz rohe Stämme, die auf
dem Standpunkte des Tieres oder richtiger auf jenem kleiner Kinder stehen,
wissen deshalb auch nichts von unserer Schamhaftigkeit. Ohne alle Scheu
vollziehen sie Verrichtungen, welche der Kulturmensch sorgfältig fremden
Blicken entzieht, und es ist nur zu beklagen, dass die meisten Reisenden,
welche uns mit fernen Völkern vertraut machen, über Dinge, die ihrer
Aufmerksamkeit unmöglich entgehen konnten, eine zwar erklärliche, aber
wissenschaftlich recht anfechtbare Zurückhaltung beobachten zu müssen
glauben. So sagt z. B. A l f r e d L o r t s c h in einer sonst verdienstvollen
Studie über Neukaledonien: „Die Tracht der Neukaledonier ist eine sehr
sonderbare und keineswegs geeignet, hier speziell beschrieben zu
werden.“[62] Mit solcher Zurückhaltung wird der Wissenschaft herzlich
schlecht gedient. Hunderte von Reisewerken wird man deshalb enttäuscht
aus der Hand legen, ehe man auf eine jener Mitteilungen stösst, welche
einen direkten Schluss auf das Schamgefühl der beschriebenen Völker
gestatten würden.
In der Beurteilung der Frage, ob einem Volke der Sinn für
Schamhaftigkeit abgehe oder bis zu welchem Grade derselbe etwa
vorhanden sei, werden häufig, ja sogar gewöhnlich ganz verschiedene
Regungen vermengt und insbesondere Sittsamkeit oder Anstandsgefühl und
Keuschheit mit Schamhaftigkeit verwechselt. Keuschheit (Castitas) oder,
was das Nämliche ist, Züchtigkeit erheischt zunächst strenge Eindämmung
der geschlechtlichen Verrichtungen innerhalb der von der Sittenlehre
vorgeschriebenen Schranken. Sie paart sich mit der Sittsamkeit, dem
äusseren Anstande, welcher seinerseits jeglichen Hinweis auf das
Geschlechtsleben, sei es in Wort oder Gebärde, verbietet. Auf der obersten
Stufe steht die geschlechtliche Scham (Pudor), welche vor der leisesten
Andeutung dieser Prozesse zurückbebt und daher vor allem die tierische
Seite des menschlichen Körpers fremden Blicken zu entziehen beflissen ist.
Zwischen ihr und der Sittsamkeit walten feine psychologische
Unterschiede, die nur selten die gebührende Beachtung finden. Mit der
Keuschheit im obigen Sinne hängt das Schamgefühl dagegen nur lose
zusammen. Die Keuschheit betrifft das verborgene, die Schamhaftigkeit das
augenscheinliche Thun und Lassen. Niemand schämt sich vor sich selbst,
stets nur vor dritten; die Keuschheit wird bewahrt oder verletzt auch ohne
Zeugen. Daraus ergiebt sich, wie sehr wohl Unkeuschheit mit Schamgefühl,
zwischen Geist und Körper zu fühlen beginnt. Ganz rohe Stämme, die auf
dem Standpunkte des Tieres oder richtiger auf jenem kleiner Kinder stehen,
wissen deshalb auch nichts von unserer Schamhaftigkeit. Ohne alle Scheu
vollziehen sie Verrichtungen, welche der Kulturmensch sorgfältig fremden
Blicken entzieht, und es ist nur zu beklagen, dass die meisten Reisenden,
welche uns mit fernen Völkern vertraut machen, über Dinge, die ihrer
Aufmerksamkeit unmöglich entgehen konnten, eine zwar erklärliche, aber
wissenschaftlich recht anfechtbare Zurückhaltung beobachten zu müssen
glauben. So sagt z. B. A l f r e d L o r t s c h in einer sonst verdienstvollen
Studie über Neukaledonien: „Die Tracht der Neukaledonier ist eine sehr
sonderbare und keineswegs geeignet, hier speziell beschrieben zu
werden.“[62] Mit solcher Zurückhaltung wird der Wissenschaft herzlich
schlecht gedient. Hunderte von Reisewerken wird man deshalb enttäuscht
aus der Hand legen, ehe man auf eine jener Mitteilungen stösst, welche
einen direkten Schluss auf das Schamgefühl der beschriebenen Völker
gestatten würden.
In der Beurteilung der Frage, ob einem Volke der Sinn für
Schamhaftigkeit abgehe oder bis zu welchem Grade derselbe etwa
vorhanden sei, werden häufig, ja sogar gewöhnlich ganz verschiedene
Regungen vermengt und insbesondere Sittsamkeit oder Anstandsgefühl und
Keuschheit mit Schamhaftigkeit verwechselt. Keuschheit (Castitas) oder,
was das Nämliche ist, Züchtigkeit erheischt zunächst strenge Eindämmung
der geschlechtlichen Verrichtungen innerhalb der von der Sittenlehre
vorgeschriebenen Schranken. Sie paart sich mit der Sittsamkeit, dem
äusseren Anstande, welcher seinerseits jeglichen Hinweis auf das
Geschlechtsleben, sei es in Wort oder Gebärde, verbietet. Auf der obersten
Stufe steht die geschlechtliche Scham (Pudor), welche vor der leisesten
Andeutung dieser Prozesse zurückbebt und daher vor allem die tierische
Seite des menschlichen Körpers fremden Blicken zu entziehen beflissen ist.
Zwischen ihr und der Sittsamkeit walten feine psychologische
Unterschiede, die nur selten die gebührende Beachtung finden. Mit der
Keuschheit im obigen Sinne hängt das Schamgefühl dagegen nur lose
zusammen. Die Keuschheit betrifft das verborgene, die Schamhaftigkeit das
augenscheinliche Thun und Lassen. Niemand schämt sich vor sich selbst,
stets nur vor dritten; die Keuschheit wird bewahrt oder verletzt auch ohne
Zeugen. Daraus ergiebt sich, wie sehr wohl Unkeuschheit mit Schamgefühl,
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Schamlosigkeit mit Keuschheit vereinbar ist. Die feinen Lebemänner
unserer Grossstädte, wie die eleganten Damen der sogenannten Halbwelt
lassen sich kaum einen Verstoss gegen die Sittsamkeit zu Schulden
kommen, während die Unzüchtigkeit ihres Wandels keinem Zweifel
unterliegt und wahres Schamgefühl höchstens in Gegenwart unberufener
Dritter sich ihrer wohl bemächtigen würde. Umgekehrt fehlt es nicht an
geschlechtlicher Zurückhaltung, an Keuschheit, bei einzelnen, wie bei
ganzen Völkern, die im Punkte der Schamhaftigkeit, wie wir sie auffassen,
unendlich viel, fast alles zu wünschen übrig lassen.
Aus dem Gesagten erhellt, dass wenn man vielleicht mit
„Schamlosigkeit“ den Mangel an Keuschheit, Sittsamkeit und Schamgefühl
zusammenfassend bezeichnen darf, doch nur für letzteres, nicht auch für
Anstand und Züchtigkeit, i n d e r g r ö s s e r e n o d e r g e r i n g e r e n
E n t b l ö s s u n g d e s K ö r p e r s e i n M a s s s t a b zu suchen ist. Nur
die Vermengung dieser verschiedenen Begriffe verleiht dem Schamgefühl
eine viel grössere Ausdehnung, als ihm thatsächlich zukommt. Auf
verschiedenen Stufen und unter verschiedenen Gestalten ist das
Schamgefühl fast unter allen Wilden zu finden, sagt A . d e
Q u a t r e f a g e s .[63] Und erst unlängst verkündete auch ein deutscher
Gelehrter wieder: „Das Schamgefühl ist allgemein in der heutigen
Menschheit; wo es aber zu fehlen scheint, ist sein Mangel ein zufälliger
oder vorübergehender Zustand.“[64] Das ist nun freilich ein weiter Sack, in
den man bequem die ganze Unzahl von Beispielen des Gegenteiles stecken
kann. Man sollte aber nicht als wissenschaftliches Ergebnis einführen, was
bloss persönliche Ansicht sein kann; denn der Zeugnisse moderner
Beobachter für einen völligen Mangel des Schamgefühls, der weder zufällig
noch vorübergehend ist, sind zu viele, um sie so kurz von der Hand weisen
zu dürfen. Weder für die Zufälligkeit, noch für den bloss vorübergehenden
Charakter dieses Mangels ist auch nur der entfernteste Beweis zu erbringen,
und so muss es denn wohl bis auf weiteres unerschüttert stehen bleiben,
dass es wirklich schamlose Völker giebt, Völker, bei welchen keine Spur
von Schamhaftigkeit vorhanden ist. Der grosse italienische Anthropologe
P a u l M a n t e g a z z a hat daher, diesen Thatsachen Rechnung tragend,
den sehr vernünftigen Vorschlag gemacht, die Völker — stillschweigend
will ich hinzudenken: die Menschen aller Völker — in s c h a m l o s e ,
h a l b s c h a m h a f t e und s c h a m h a f t e einzuteilen, um damit in
groben Umrissen eine aufsteigende Stufenfolge von Null bis zu einem
unserer Grossstädte, wie die eleganten Damen der sogenannten Halbwelt
lassen sich kaum einen Verstoss gegen die Sittsamkeit zu Schulden
kommen, während die Unzüchtigkeit ihres Wandels keinem Zweifel
unterliegt und wahres Schamgefühl höchstens in Gegenwart unberufener
Dritter sich ihrer wohl bemächtigen würde. Umgekehrt fehlt es nicht an
geschlechtlicher Zurückhaltung, an Keuschheit, bei einzelnen, wie bei
ganzen Völkern, die im Punkte der Schamhaftigkeit, wie wir sie auffassen,
unendlich viel, fast alles zu wünschen übrig lassen.
Aus dem Gesagten erhellt, dass wenn man vielleicht mit
„Schamlosigkeit“ den Mangel an Keuschheit, Sittsamkeit und Schamgefühl
zusammenfassend bezeichnen darf, doch nur für letzteres, nicht auch für
Anstand und Züchtigkeit, i n d e r g r ö s s e r e n o d e r g e r i n g e r e n
E n t b l ö s s u n g d e s K ö r p e r s e i n M a s s s t a b zu suchen ist. Nur
die Vermengung dieser verschiedenen Begriffe verleiht dem Schamgefühl
eine viel grössere Ausdehnung, als ihm thatsächlich zukommt. Auf
verschiedenen Stufen und unter verschiedenen Gestalten ist das
Schamgefühl fast unter allen Wilden zu finden, sagt A . d e
Q u a t r e f a g e s .[63] Und erst unlängst verkündete auch ein deutscher
Gelehrter wieder: „Das Schamgefühl ist allgemein in der heutigen
Menschheit; wo es aber zu fehlen scheint, ist sein Mangel ein zufälliger
oder vorübergehender Zustand.“[64] Das ist nun freilich ein weiter Sack, in
den man bequem die ganze Unzahl von Beispielen des Gegenteiles stecken
kann. Man sollte aber nicht als wissenschaftliches Ergebnis einführen, was
bloss persönliche Ansicht sein kann; denn der Zeugnisse moderner
Beobachter für einen völligen Mangel des Schamgefühls, der weder zufällig
noch vorübergehend ist, sind zu viele, um sie so kurz von der Hand weisen
zu dürfen. Weder für die Zufälligkeit, noch für den bloss vorübergehenden
Charakter dieses Mangels ist auch nur der entfernteste Beweis zu erbringen,
und so muss es denn wohl bis auf weiteres unerschüttert stehen bleiben,
dass es wirklich schamlose Völker giebt, Völker, bei welchen keine Spur
von Schamhaftigkeit vorhanden ist. Der grosse italienische Anthropologe
P a u l M a n t e g a z z a hat daher, diesen Thatsachen Rechnung tragend,
den sehr vernünftigen Vorschlag gemacht, die Völker — stillschweigend
will ich hinzudenken: die Menschen aller Völker — in s c h a m l o s e ,
h a l b s c h a m h a f t e und s c h a m h a f t e einzuteilen, um damit in
groben Umrissen eine aufsteigende Stufenfolge von Null bis zu einem
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äusserst hohen Grade schamhafter Anforderungen zu bezeichnen[65] —
zweifelsohne ein weit wissenschaftlicheres Vorgehen, als die oben
besprochene Verallgemeinerung.
Die Entblössung zum Massstabe nehmend, verweist man wohl mit
Recht in die unterste Klasse der Schamlosen alle jene Stämme, welche im
Zustande v ö l l i g e r N a c k t h e i t lebten oder noch leben. Auf diese
Liste gehören die Guantschen, d. h. die ausgestorbenen, angeblich
halbgesitteten Bewohner der Kanarischen Inseln, desgleichen, nach den
Beschreibungen der ersten spanischen Entdecker, die dahingeschwundenen
Bewohner der Bahamainseln, der Kleinen Antillen, sowie eine Anzahl von
Küstenstämmen des heutigen Venezuela und Guyana.[66] In letzterem Lande
fand noch A l e x a n d e r v o n H u m b o l d t die meisten Völkerschaften,
selbst solche mit schon ziemlich entwickelten Geisteskräften, so nackt, so
arm, so schmucklos, wie die Neuholländer. Bei der ungeheuren Hitze, beim
starken Schweiss, der den Körper den ganzen Tag über und zum Teil auch
bei der Nacht bedeckt, ist jede Bekleidung unerträglich. Die Putzsachen,
namentlich die Federbüsche, werden nur bei Tanz und Festlichkeiten
gebraucht.[67] Vor hundert Jahren beobachtete G . T . M a r l i e r die
brasilischen Puri in völliger Nacktheit, und in solcher ergehen sich heute
noch die Trumai und Suya am Schingu, welche Dr. K a r l v o n d e n
S t e i n e n erst 1884 besucht hat.[68] Desgleichen die Engeräckmung oder
Botokuden sowie die Pescheräh auf Feuerland. Zu C o o k s Zeiten gingen
bei vielen Australierstämmen beide Geschlechter ganz nackt, und einige
sind auch heute noch kaum weiter gekommen. So nach J o h n F o r r e s t
die Westaustralier, die doch von der Witterung viel zu leiden haben.[69] Am
Kap York in Nordaustralien gehen nach F r a n k J a r d i n e wenigstens die
Männer völlig entblösst, die Frauen mit einem blossen Laubgürtel, in den
sie vorn ein paar Palmblätter einfügen.[70] Dr. A d o l f B e r n h a r d
M e y e r fand bei seiner Bereisung Neuguineas an der Geelvinksbai
ebenfalls Stämme, die Tarungareh, welche „ganz und gar nackt gehen, ohne
jede, auch die geringste Bekleidung“.[71] C a ñ a m a q u e sprach den
philippinischen Tagalen alles Schamgefühl ab: „Männer wie Weiber,
besonders in der Provinz, lassen sich splitternackt erblicken, ohne die
geringste Verlegenheit zu zeigen.“[72] Ganz ähnlich benehmen sich die
Mincopies auf den Andamanen.[73] Afrika ist nicht minder reich an solchen
Beispielen. Splitternackt sind nicht bloss die Buschmänner im Süden des
schwarzen Erdteils, sondern auch die sanftmütigen Adiye oder Bubi auf der
zweifelsohne ein weit wissenschaftlicheres Vorgehen, als die oben
besprochene Verallgemeinerung.
Die Entblössung zum Massstabe nehmend, verweist man wohl mit
Recht in die unterste Klasse der Schamlosen alle jene Stämme, welche im
Zustande v ö l l i g e r N a c k t h e i t lebten oder noch leben. Auf diese
Liste gehören die Guantschen, d. h. die ausgestorbenen, angeblich
halbgesitteten Bewohner der Kanarischen Inseln, desgleichen, nach den
Beschreibungen der ersten spanischen Entdecker, die dahingeschwundenen
Bewohner der Bahamainseln, der Kleinen Antillen, sowie eine Anzahl von
Küstenstämmen des heutigen Venezuela und Guyana.[66] In letzterem Lande
fand noch A l e x a n d e r v o n H u m b o l d t die meisten Völkerschaften,
selbst solche mit schon ziemlich entwickelten Geisteskräften, so nackt, so
arm, so schmucklos, wie die Neuholländer. Bei der ungeheuren Hitze, beim
starken Schweiss, der den Körper den ganzen Tag über und zum Teil auch
bei der Nacht bedeckt, ist jede Bekleidung unerträglich. Die Putzsachen,
namentlich die Federbüsche, werden nur bei Tanz und Festlichkeiten
gebraucht.[67] Vor hundert Jahren beobachtete G . T . M a r l i e r die
brasilischen Puri in völliger Nacktheit, und in solcher ergehen sich heute
noch die Trumai und Suya am Schingu, welche Dr. K a r l v o n d e n
S t e i n e n erst 1884 besucht hat.[68] Desgleichen die Engeräckmung oder
Botokuden sowie die Pescheräh auf Feuerland. Zu C o o k s Zeiten gingen
bei vielen Australierstämmen beide Geschlechter ganz nackt, und einige
sind auch heute noch kaum weiter gekommen. So nach J o h n F o r r e s t
die Westaustralier, die doch von der Witterung viel zu leiden haben.[69] Am
Kap York in Nordaustralien gehen nach F r a n k J a r d i n e wenigstens die
Männer völlig entblösst, die Frauen mit einem blossen Laubgürtel, in den
sie vorn ein paar Palmblätter einfügen.[70] Dr. A d o l f B e r n h a r d
M e y e r fand bei seiner Bereisung Neuguineas an der Geelvinksbai
ebenfalls Stämme, die Tarungareh, welche „ganz und gar nackt gehen, ohne
jede, auch die geringste Bekleidung“.[71] C a ñ a m a q u e sprach den
philippinischen Tagalen alles Schamgefühl ab: „Männer wie Weiber,
besonders in der Provinz, lassen sich splitternackt erblicken, ohne die
geringste Verlegenheit zu zeigen.“[72] Ganz ähnlich benehmen sich die
Mincopies auf den Andamanen.[73] Afrika ist nicht minder reich an solchen
Beispielen. Splitternackt sind nicht bloss die Buschmänner im Süden des
schwarzen Erdteils, sondern auch die sanftmütigen Adiye oder Bubi auf der
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Insel Fernando Po. D a v i d L i v i n g s t o n e fand die Bawe am Sambesi,
Sir S a m u e l W h i t e B a k e r etliche Stämme am Weissen Nil, wie die
Latuka, ganz nackt, und das nämliche bestätigt G e o r g
S c h w e i n f u r t h für die Schilluk, Nuer und Dinka, J o h n P e t h e r i k
für die Dschangar. Von den ostafrikanischen Wataweta, die erst jetzt
bekannt werden, sagt einer ihrer Erforscher, H . H . J o h n s t o n : „Beide
Geschlechter entbehren jedes Begriffs und jeder Vorstellung von Scham.
Die Männer besonders sind sich völlig unbewusst, dass Nacktheit
unschicklich sei.“[74] Auch den Wadschagga schreibt dieser Forscher „fast
tierische Unbewusstheit des Schamgefühls“ zu.[75] Ja, die
Neukaledonierinnen gehen soweit, dass sie Abortus treiben, geradezu aus
Buhlkunst, nämlich um das Welken von Reizen zu verhüten, welche die
Schamhaftigkeit der Europäerinnen sorgfältig verbirgt, sie aber der
Öffentlichkeit preisgeben.[76] Bei allen diesen Menschen ist die Nacktheit
b u c h s t ä b l i c h zu nehmen.
In die Klasse von M a n t e g a z z a s halbschamhaften Völkern darf man
vielleicht die grosse Reihe jener einstellen, bei welchen der aufkeimende
Instinkt des Schamgefühls das vormannbare Alter noch nicht einschliesst.
Viele Menschenstämme legen nämlich die Bedeckung erst mit der
Altersreife an, lassen also die Kinder, Knaben wie Mädchen, bis zur
Pubertät noch völlig nackt. Diese Sitte findet sich bei den Aschira in
Westafrika, den Gamergu im mittleren Sudan, den Chaymas in
Mittelamerika, den Neuhebrideninsulanern und vielen andern. Als ich in
den sechziger Jahren die ungarische Tiefebene durchritt, war der Anblick
völlig nackter Zigeunerkinder, darunter selbst halbwüchsiger Mädchen mit
bronzefarbener Haut, durchaus keine Seltenheit. Ägyptische Bildwerke, die
Häuslichkeit der Pharaonen darstellend, zeigen selbst die Prinzessinnen im
Königshause bis zu jenem Lebensalter noch gänzlich unbekleidet. Diese
Sitte reicht, Knaben und Mädchen umfassend, sehr allgemein noch in
ziemlich hohe Epochen herauf. Viele Stämme lassen endlich die Mädchen
unbekleidet, und zwar bis zur Verheiratung, andere dagegen bloss die
verheirateten Frauen, die Mädchen nicht. Letzterer Fall ist allerdings der
weit seltenere, doch huldigen einige Afrikaner auch diesem Gebrauche. Bei
manchen Völkerschaften geht nur eines der Geschlechter, ohne Rücksicht
auf Alter und Stand, bekleidet, das andere gar nicht. Die Männer der Dinka
z. B. sind geradezu stolz auf ihre Nacktheit; sie erachten Kleidung für
entehrend und als eine ausschliessliche Sache der Weiber, daher sie den
Sir S a m u e l W h i t e B a k e r etliche Stämme am Weissen Nil, wie die
Latuka, ganz nackt, und das nämliche bestätigt G e o r g
S c h w e i n f u r t h für die Schilluk, Nuer und Dinka, J o h n P e t h e r i k
für die Dschangar. Von den ostafrikanischen Wataweta, die erst jetzt
bekannt werden, sagt einer ihrer Erforscher, H . H . J o h n s t o n : „Beide
Geschlechter entbehren jedes Begriffs und jeder Vorstellung von Scham.
Die Männer besonders sind sich völlig unbewusst, dass Nacktheit
unschicklich sei.“[74] Auch den Wadschagga schreibt dieser Forscher „fast
tierische Unbewusstheit des Schamgefühls“ zu.[75] Ja, die
Neukaledonierinnen gehen soweit, dass sie Abortus treiben, geradezu aus
Buhlkunst, nämlich um das Welken von Reizen zu verhüten, welche die
Schamhaftigkeit der Europäerinnen sorgfältig verbirgt, sie aber der
Öffentlichkeit preisgeben.[76] Bei allen diesen Menschen ist die Nacktheit
b u c h s t ä b l i c h zu nehmen.
In die Klasse von M a n t e g a z z a s halbschamhaften Völkern darf man
vielleicht die grosse Reihe jener einstellen, bei welchen der aufkeimende
Instinkt des Schamgefühls das vormannbare Alter noch nicht einschliesst.
Viele Menschenstämme legen nämlich die Bedeckung erst mit der
Altersreife an, lassen also die Kinder, Knaben wie Mädchen, bis zur
Pubertät noch völlig nackt. Diese Sitte findet sich bei den Aschira in
Westafrika, den Gamergu im mittleren Sudan, den Chaymas in
Mittelamerika, den Neuhebrideninsulanern und vielen andern. Als ich in
den sechziger Jahren die ungarische Tiefebene durchritt, war der Anblick
völlig nackter Zigeunerkinder, darunter selbst halbwüchsiger Mädchen mit
bronzefarbener Haut, durchaus keine Seltenheit. Ägyptische Bildwerke, die
Häuslichkeit der Pharaonen darstellend, zeigen selbst die Prinzessinnen im
Königshause bis zu jenem Lebensalter noch gänzlich unbekleidet. Diese
Sitte reicht, Knaben und Mädchen umfassend, sehr allgemein noch in
ziemlich hohe Epochen herauf. Viele Stämme lassen endlich die Mädchen
unbekleidet, und zwar bis zur Verheiratung, andere dagegen bloss die
verheirateten Frauen, die Mädchen nicht. Letzterer Fall ist allerdings der
weit seltenere, doch huldigen einige Afrikaner auch diesem Gebrauche. Bei
manchen Völkerschaften geht nur eines der Geschlechter, ohne Rücksicht
auf Alter und Stand, bekleidet, das andere gar nicht. Die Männer der Dinka
z. B. sind geradezu stolz auf ihre Nacktheit; sie erachten Kleidung für
entehrend und als eine ausschliessliche Sache der Weiber, daher sie den
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Reisenden G e o r g S c h w e i n f u r t h ironisch bloss „das Weib der
Türken“ nannten.[77] Ich möchte es dahingestellt sein lassen, ob diese
Völker überhaupt schon zu den Halbschamhaften gerechnet zu werden
verdienen.
Die Halbschamhaftigkeit reicht übrigens bis zu ganz ansehnlicher
Kulturhöhe hinauf. Bildhauereien auf alten indischen Tempeln beweisen
deutlich, dass ein Volk bis zu einer bedeutenden Gesittungsstufe sich
erheben und deshalb füglich nicht mehr zu den Schamlosen gezählt werden
kann, ohne dabei die leiseste Notwendigkeit einer Bekleidung einzusehen.
Dies ist aber der Fall bei den Frauen, die dem predigenden Buddha
lauschen, und selbst Buddhas Weib, sowie seine Mutter, Maya, werden in
der Regel nackt dargestellt. F e r g u s s o n behauptet sogar, dass bis zur
muhammedanischen Eroberung in Indien Nacktheit durchaus nicht das
Anstandsgefühl verletzt habe.[78] Jedenfalls duldet dasselbe auch heute
noch in Benares, gelegentlich auch sonst in Hindustan bis nach Assam, den
Anblick der scheusslichen Aghori oder Aghorpunts, einer Sekte, deren
Mitglieder, splitternackte Zweifüssler, den cynischen Ausdruck des
menschlichen Pessimismus darstellen.[79]
Es ist vielleicht hier der Hinweis am Platze, dass auch die längst gut
bekleideten klassischen Alten in ihren Bildwerken eine auffallende
Schaustellung des Nackten übten, was gewiss nicht sein könnte, hätte nicht
wirklich das Nackte noch in ihre Gesittung hineingeragt, wäre ihr
Schamgefühl so ausgebildet gewesen als das unserige. Ich rede nicht von so
archaistischen Darstellungen wie jene der behelmten, sonst aber ganz
nackten Äginatenkrieger, denn sie stammen aus einer Zeit, in welcher man
trotz der schon erreichten Kunsthöhe die hellenische Gesittung noch als
keine beträchtliche sich denken darf. Ich rede auch nicht davon, dass viele,
ja die meisten Götterstandbilder der Griechen und auch der Römer in
geringerem oder grösserem Masse der Bekleidung entbehren;[80] denn diese
Bildnisse knüpfen an uralte, barbarische Vorstellungen an, welche der Kult
für lange Zeiten befestigt hat, wie ja auch das christliche Kruzifix uns heute
noch den entblössten Leib des Erlösers zeigt, ohne Anstoss zu erregen.[81]
Ungemein kennzeichnend ist dagegen die augenscheinliche Freude am
Nackten, welche die weit fortgeschrittenere und uns viel näher gerückte
römische Kaiserzeit in Dingen bekundet, wo unser heutiges Schamgefühl
das Nackte geradezu ausschliesst. Wie wäre ohne geringere Feinfühligkeit
Türken“ nannten.[77] Ich möchte es dahingestellt sein lassen, ob diese
Völker überhaupt schon zu den Halbschamhaften gerechnet zu werden
verdienen.
Die Halbschamhaftigkeit reicht übrigens bis zu ganz ansehnlicher
Kulturhöhe hinauf. Bildhauereien auf alten indischen Tempeln beweisen
deutlich, dass ein Volk bis zu einer bedeutenden Gesittungsstufe sich
erheben und deshalb füglich nicht mehr zu den Schamlosen gezählt werden
kann, ohne dabei die leiseste Notwendigkeit einer Bekleidung einzusehen.
Dies ist aber der Fall bei den Frauen, die dem predigenden Buddha
lauschen, und selbst Buddhas Weib, sowie seine Mutter, Maya, werden in
der Regel nackt dargestellt. F e r g u s s o n behauptet sogar, dass bis zur
muhammedanischen Eroberung in Indien Nacktheit durchaus nicht das
Anstandsgefühl verletzt habe.[78] Jedenfalls duldet dasselbe auch heute
noch in Benares, gelegentlich auch sonst in Hindustan bis nach Assam, den
Anblick der scheusslichen Aghori oder Aghorpunts, einer Sekte, deren
Mitglieder, splitternackte Zweifüssler, den cynischen Ausdruck des
menschlichen Pessimismus darstellen.[79]
Es ist vielleicht hier der Hinweis am Platze, dass auch die längst gut
bekleideten klassischen Alten in ihren Bildwerken eine auffallende
Schaustellung des Nackten übten, was gewiss nicht sein könnte, hätte nicht
wirklich das Nackte noch in ihre Gesittung hineingeragt, wäre ihr
Schamgefühl so ausgebildet gewesen als das unserige. Ich rede nicht von so
archaistischen Darstellungen wie jene der behelmten, sonst aber ganz
nackten Äginatenkrieger, denn sie stammen aus einer Zeit, in welcher man
trotz der schon erreichten Kunsthöhe die hellenische Gesittung noch als
keine beträchtliche sich denken darf. Ich rede auch nicht davon, dass viele,
ja die meisten Götterstandbilder der Griechen und auch der Römer in
geringerem oder grösserem Masse der Bekleidung entbehren;[80] denn diese
Bildnisse knüpfen an uralte, barbarische Vorstellungen an, welche der Kult
für lange Zeiten befestigt hat, wie ja auch das christliche Kruzifix uns heute
noch den entblössten Leib des Erlösers zeigt, ohne Anstoss zu erregen.[81]
Ungemein kennzeichnend ist dagegen die augenscheinliche Freude am
Nackten, welche die weit fortgeschrittenere und uns viel näher gerückte
römische Kaiserzeit in Dingen bekundet, wo unser heutiges Schamgefühl
das Nackte geradezu ausschliesst. Wie wäre ohne geringere Feinfühligkeit
Page 72
in dieser Hinsicht es sonst zu erklären, dass die auf uns gekommenen
Standbilder so vieler hervorragender Persönlichkeiten dieselben gewandlos
zeigen? Die nackten Kaiserb ü s t e n mag man allenfalls hingehen lassen,
es am Ende auch noch begreiflich finden, wenn unter die Götter versetzte
Imperatoren in d i e s e r Eigenschaft nackt erscheinen.[82] Zahlreiche
Standbilder gefallen sich aber in halben oder ganzen Entblössungen ohne
jeglichen für unser heutiges Empfinden ersichtlichen Grund. Germanikus
ging zu seinen Lebzeiten gewiss nicht so halbnackt einher, wie ihn sowohl
die zu Frascati, als die 1792 in den Ruinen der Basilika von Gabii
ausgegrabene Statue (jetzt im Louvre) zeigt; auch Augustus, Claudius und
Nero nicht, wie sie, zum Teil in sitzender Stellung, in den Museen von
Neapel, des Louvre und des Vatikans zu schauen sind. In ähnlicher,
unbegründeter Halbnacktheit sitzt der ehrwürdige Kaiser Nerva und steht
der mit Eichenlaub bekränzte Antoninus im Vatikan. Allein nicht genug
daran, auch im „heroischen Kostüm“ wurden die Herrscher verewigt.
Dieses heroische Kostüm bestand darin, gar keines zu sein. Ein solches
„trägt“ z. B. der zu Otricoli gefundene Caligula, welchen eine andere Statue
(im Palast Farnese zu Rom) ebenfalls nackt, bloss einen nichts verhüllenden
Mantel über die Achsel geworfen, gar aufs Pferd setzt! Im Palaste Grimaldi
zu Venedig befindet sich eine ähnliche „heroische“ Statue des Agrippa, und
auf dem Kapitol zu Rom sieht man das zu Ceprano aufgefundene Standbild
des Kaisers Hadrian, bloss mit Helm und kurzem Armschild bekleidet,
weiter nichts. Sein Adoptivsohn L. Aelius Verus steht im Louvremuseum in
fröhlicher Nacktheit, und noch geringere Ansprüche verrät der die Viktoria
tragende Lucius Verus der Jüngere im Braccio nuovo des Vatikans. Was er
etwa an Gewandung besass, hat er sorgsam zur Seite gelegt und
buchstäblich splitternackt trägt Marc Aurels Schwiegersohn die — ein
seltsamer Kontrast — von wallenden Gewändern umflossene Viktoria. Am
drastischsten wirkt aber wohl das Standbild des Königs Ptolemäos auf dem
Kapitol, welches diesen Herrscher im vollkommensten Naturzustande
vorführt. Diese Beispiele könnte ich noch sehr beträchtlich vermehren. Die
mitgeteilte Blumenlese genügt indes, den Geist der damaligen Zeit zu
kennzeichnen. Erwägt man, dass alle diese Standbilder der Öffentlichkeit
preisgegeben waren, so muss man annehmen, dass deren Anblick das
Schamgefühl der in Toga und Tunika einherschreitenden Römer und
Römerinnen nicht sonderlich verletzt habe. Die Römer der Kaiserzeit waren
nun gewiss ein schon hohes Kulturvolk; dass aber neben den vielen
Standbilder so vieler hervorragender Persönlichkeiten dieselben gewandlos
zeigen? Die nackten Kaiserb ü s t e n mag man allenfalls hingehen lassen,
es am Ende auch noch begreiflich finden, wenn unter die Götter versetzte
Imperatoren in d i e s e r Eigenschaft nackt erscheinen.[82] Zahlreiche
Standbilder gefallen sich aber in halben oder ganzen Entblössungen ohne
jeglichen für unser heutiges Empfinden ersichtlichen Grund. Germanikus
ging zu seinen Lebzeiten gewiss nicht so halbnackt einher, wie ihn sowohl
die zu Frascati, als die 1792 in den Ruinen der Basilika von Gabii
ausgegrabene Statue (jetzt im Louvre) zeigt; auch Augustus, Claudius und
Nero nicht, wie sie, zum Teil in sitzender Stellung, in den Museen von
Neapel, des Louvre und des Vatikans zu schauen sind. In ähnlicher,
unbegründeter Halbnacktheit sitzt der ehrwürdige Kaiser Nerva und steht
der mit Eichenlaub bekränzte Antoninus im Vatikan. Allein nicht genug
daran, auch im „heroischen Kostüm“ wurden die Herrscher verewigt.
Dieses heroische Kostüm bestand darin, gar keines zu sein. Ein solches
„trägt“ z. B. der zu Otricoli gefundene Caligula, welchen eine andere Statue
(im Palast Farnese zu Rom) ebenfalls nackt, bloss einen nichts verhüllenden
Mantel über die Achsel geworfen, gar aufs Pferd setzt! Im Palaste Grimaldi
zu Venedig befindet sich eine ähnliche „heroische“ Statue des Agrippa, und
auf dem Kapitol zu Rom sieht man das zu Ceprano aufgefundene Standbild
des Kaisers Hadrian, bloss mit Helm und kurzem Armschild bekleidet,
weiter nichts. Sein Adoptivsohn L. Aelius Verus steht im Louvremuseum in
fröhlicher Nacktheit, und noch geringere Ansprüche verrät der die Viktoria
tragende Lucius Verus der Jüngere im Braccio nuovo des Vatikans. Was er
etwa an Gewandung besass, hat er sorgsam zur Seite gelegt und
buchstäblich splitternackt trägt Marc Aurels Schwiegersohn die — ein
seltsamer Kontrast — von wallenden Gewändern umflossene Viktoria. Am
drastischsten wirkt aber wohl das Standbild des Königs Ptolemäos auf dem
Kapitol, welches diesen Herrscher im vollkommensten Naturzustande
vorführt. Diese Beispiele könnte ich noch sehr beträchtlich vermehren. Die
mitgeteilte Blumenlese genügt indes, den Geist der damaligen Zeit zu
kennzeichnen. Erwägt man, dass alle diese Standbilder der Öffentlichkeit
preisgegeben waren, so muss man annehmen, dass deren Anblick das
Schamgefühl der in Toga und Tunika einherschreitenden Römer und
Römerinnen nicht sonderlich verletzt habe. Die Römer der Kaiserzeit waren
nun gewiss ein schon hohes Kulturvolk; dass aber neben den vielen
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Bildsäulen der Imperatoren, welche diese im vollen Schmucke ihrer
Amtstracht zeigen, so zahlreiche Abbildungen sie auch in einem Zustande
verherrlichen konnten, der dem sittlichen Geschmacke einer schon sehr
bald darauf folgenden Epoche nicht mehr entsprach, berechtigt uns gewiss,
sie trotz ihrer Gesittungshöhe nur zu den Halbschamhaften zu zählen.
Zu den letzteren gehören auch eine Menge von Stämmen, um welche
die europäische Gesittung der Gegenwart wirbt und die ihr erst zum Teil
gewonnen sind. Auf mehreren Südseeinseln haben die christlichen
Missionäre den Frauen und Mädchen ein kurzes, bis zum Nabel reichendes
Busenhemdchen, „Pinnafore“, aufgenötigt; doch machen diese meist nur in
der Kirche damit Staat, sonst tragen sie diese Hemdchen fast immer, aus
den lästigen Ärmeln geschlüpft, über die Schultern zurückgeworfen. Selbst
auf Hawaii, wo doch schon europäische Kleidung üblich ist, wird auch bei
den Vornehmen zu Hause schnell alles ausgezogen, um frei und nackt sich
es so viel wie möglich bequem zu machen und von dem erlittenen Zwange
gehörig auszuschnaufen. Die dortigen Damen aber, die Kanakinnen, obwohl
sie mit den europäischen Kulturformen schon vertraut sind, legen sogar von
ihren in der That staunenswerten Schwimmkünsten den Vorübergehenden
alltäglich die bereitwilligsten Proben ab, wobei diese bronzenen
Aphroditen, völlig nackt, um die Preisgebung ihrer Reize sich wenig
besorgt zeigen — wie M a x B u c h n e r berichtet, bei dem man eine
gelungene Schilderung dieser in unseren Augen wenig schicklichen
Schwimmvergnügungen nachlesen kann.[83] Selbst einem so
hochgestiegenen Volke wie die Japaner ist das gemeinsame Baden beider
Geschlechter[84] in geschlossenem Raume sowie im Freien erst neuerlich
von den Behörden untersagt worden. Das Gleiche beobachtet man bei den
spanisch-indianischen Mischlingen, welche dermalen den Grundstock der
zivilisierten Bevölkerung in den Freistaaten Südamerikas ausmachen.
Bezüglich der Cholos in Ekuador wurde der moderne Reisende H u g o
Z ö l l e r mehrfach darauf aufmerksam gemacht, „wie sich Männer und
Weiber gemeinschaftlich mit einer Unverfrorenheit im Flusse
herumtummelten, die selbst den naiven Südseeinsulanern fremd ist.“[85]
Von den schon im Alltagsleben nach europäischen Begriffen nicht sehr
züchtig gekleideten Paraguitinnen erzählt ein Berichterstatter aus der Zeit
des grossen Krieges von 1864–1870: „Die Weiber wuschen die wenigen
Kleidungsstücke, welche sie noch besassen, häufig. Viele hatten nur noch
einen Anzug, und während sie diesen auf dem Grase zum Trocknen
Amtstracht zeigen, so zahlreiche Abbildungen sie auch in einem Zustande
verherrlichen konnten, der dem sittlichen Geschmacke einer schon sehr
bald darauf folgenden Epoche nicht mehr entsprach, berechtigt uns gewiss,
sie trotz ihrer Gesittungshöhe nur zu den Halbschamhaften zu zählen.
Zu den letzteren gehören auch eine Menge von Stämmen, um welche
die europäische Gesittung der Gegenwart wirbt und die ihr erst zum Teil
gewonnen sind. Auf mehreren Südseeinseln haben die christlichen
Missionäre den Frauen und Mädchen ein kurzes, bis zum Nabel reichendes
Busenhemdchen, „Pinnafore“, aufgenötigt; doch machen diese meist nur in
der Kirche damit Staat, sonst tragen sie diese Hemdchen fast immer, aus
den lästigen Ärmeln geschlüpft, über die Schultern zurückgeworfen. Selbst
auf Hawaii, wo doch schon europäische Kleidung üblich ist, wird auch bei
den Vornehmen zu Hause schnell alles ausgezogen, um frei und nackt sich
es so viel wie möglich bequem zu machen und von dem erlittenen Zwange
gehörig auszuschnaufen. Die dortigen Damen aber, die Kanakinnen, obwohl
sie mit den europäischen Kulturformen schon vertraut sind, legen sogar von
ihren in der That staunenswerten Schwimmkünsten den Vorübergehenden
alltäglich die bereitwilligsten Proben ab, wobei diese bronzenen
Aphroditen, völlig nackt, um die Preisgebung ihrer Reize sich wenig
besorgt zeigen — wie M a x B u c h n e r berichtet, bei dem man eine
gelungene Schilderung dieser in unseren Augen wenig schicklichen
Schwimmvergnügungen nachlesen kann.[83] Selbst einem so
hochgestiegenen Volke wie die Japaner ist das gemeinsame Baden beider
Geschlechter[84] in geschlossenem Raume sowie im Freien erst neuerlich
von den Behörden untersagt worden. Das Gleiche beobachtet man bei den
spanisch-indianischen Mischlingen, welche dermalen den Grundstock der
zivilisierten Bevölkerung in den Freistaaten Südamerikas ausmachen.
Bezüglich der Cholos in Ekuador wurde der moderne Reisende H u g o
Z ö l l e r mehrfach darauf aufmerksam gemacht, „wie sich Männer und
Weiber gemeinschaftlich mit einer Unverfrorenheit im Flusse
herumtummelten, die selbst den naiven Südseeinsulanern fremd ist.“[85]
Von den schon im Alltagsleben nach europäischen Begriffen nicht sehr
züchtig gekleideten Paraguitinnen erzählt ein Berichterstatter aus der Zeit
des grossen Krieges von 1864–1870: „Die Weiber wuschen die wenigen
Kleidungsstücke, welche sie noch besassen, häufig. Viele hatten nur noch
einen Anzug, und während sie diesen auf dem Grase zum Trocknen
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ausbreiteten, standen sie selbst in adamitischem Kostüme dabei und
rauchten ihre Zigarren.“[86] Und M a n t e g a z z a erzählt bestätigend: „Auf
meiner Reise in Paraguay habe ich in den Strassen der Hauptstadt Kinder
beiderlei Geschlechts nackend gesehen, und in einem Dorfe sah ich ein
schon mannbares Mädchen nackt wie Eva, die, ohne sich im geringsten zu
schämen, einem meiner Begleiter Feuer gab, um seine Zigarre
anzuzünden.“[87] In der argentinischen Stadt Mendoza baden die spanischen
Damen jeden Morgen und Abend völlig nackt und gemeinsam mit den
Herren in einem Bache, welcher der „Alameda“, dem öffentlichen
Spaziergange, entlang fliesst. Dazu kann ich Seitenstücke sogar aus Europa
anführen. Ausserhalb der Stadt Jassy tummeln sich in den Fluten des Bahlu
neben Pferden und Ochsen jüdische Knäblein und Mägdlein, weiterhin
Männer und Weiber Israels, alle in unverfälschtem Adamskostüm und nicht
die geringste Notiz von dem verblüfft dastehenden Fremden nehmend.[88]
Auch in Russland, längs den Flüssen, in den Städten und Dörfern am Don
und an der Wolga ist es nichts Seltenes, namentlich am Samstag, Mädchen
oder Frauen ohne jegliche Bekleidung sich scharenweise an wenig
abgelegenen Orten, mitunter sogar unter den begangensten Brücken, baden
zu sehen.[89] Ebensowenig lässt das Innere einer finnischen „Badstube“ im
entferntesten eine schamhafte Scheu der beiden Geschlechter erkennen,[90]
ja selbst vor der Badstube, im Freien, sitzen, wie die photographischen
Aufnahmen beweisen, die streng protestantischen Leute in starker
Entblössung. Auch ein rein germanischer Stamm, die christliche, des
Lesens durchweg kundige Bevölkerung Islands, ist noch nicht bis zu der
Erkenntnis gelangt, welche die biblischen Eltern des Menschengeschlechts
schon in Eden sich erwarben, denn sie ziehen sich vor dem Schlafengehen,
um die Kleider zu ersparen, splitternackt aus.[91]
Bei den ganz schamhaften Völkern, obenan bei den gesitteten Nationen
Europas, hat sich die Schamhaftigkeit vornehmlich in der Kleidung
befestigt, welche in den gebildeten Ständen den Körper bis auf Antlitz und
Hände vollkommen verbirgt, während die nackten Füsse der Gassenjungen
oder mancher ländlichen Bevölkerung schon an die Grenze des Geduldeten
streifen. Jede weitere Entblössung des Körpers verbietet unser
Schamgefühl, völlige Nacktheit aber fällt unter das Strafgesetz.[92] Da die
Weissen Europas auch die klimatisch weniger begünstigten Erdräume
innehaben, so hat bei ihnen das Schutzbedürfnis die Bekleidung
naturgemäss gefördert, und die in unserem Erdteile nachweislich seit der
rauchten ihre Zigarren.“[86] Und M a n t e g a z z a erzählt bestätigend: „Auf
meiner Reise in Paraguay habe ich in den Strassen der Hauptstadt Kinder
beiderlei Geschlechts nackend gesehen, und in einem Dorfe sah ich ein
schon mannbares Mädchen nackt wie Eva, die, ohne sich im geringsten zu
schämen, einem meiner Begleiter Feuer gab, um seine Zigarre
anzuzünden.“[87] In der argentinischen Stadt Mendoza baden die spanischen
Damen jeden Morgen und Abend völlig nackt und gemeinsam mit den
Herren in einem Bache, welcher der „Alameda“, dem öffentlichen
Spaziergange, entlang fliesst. Dazu kann ich Seitenstücke sogar aus Europa
anführen. Ausserhalb der Stadt Jassy tummeln sich in den Fluten des Bahlu
neben Pferden und Ochsen jüdische Knäblein und Mägdlein, weiterhin
Männer und Weiber Israels, alle in unverfälschtem Adamskostüm und nicht
die geringste Notiz von dem verblüfft dastehenden Fremden nehmend.[88]
Auch in Russland, längs den Flüssen, in den Städten und Dörfern am Don
und an der Wolga ist es nichts Seltenes, namentlich am Samstag, Mädchen
oder Frauen ohne jegliche Bekleidung sich scharenweise an wenig
abgelegenen Orten, mitunter sogar unter den begangensten Brücken, baden
zu sehen.[89] Ebensowenig lässt das Innere einer finnischen „Badstube“ im
entferntesten eine schamhafte Scheu der beiden Geschlechter erkennen,[90]
ja selbst vor der Badstube, im Freien, sitzen, wie die photographischen
Aufnahmen beweisen, die streng protestantischen Leute in starker
Entblössung. Auch ein rein germanischer Stamm, die christliche, des
Lesens durchweg kundige Bevölkerung Islands, ist noch nicht bis zu der
Erkenntnis gelangt, welche die biblischen Eltern des Menschengeschlechts
schon in Eden sich erwarben, denn sie ziehen sich vor dem Schlafengehen,
um die Kleider zu ersparen, splitternackt aus.[91]
Bei den ganz schamhaften Völkern, obenan bei den gesitteten Nationen
Europas, hat sich die Schamhaftigkeit vornehmlich in der Kleidung
befestigt, welche in den gebildeten Ständen den Körper bis auf Antlitz und
Hände vollkommen verbirgt, während die nackten Füsse der Gassenjungen
oder mancher ländlichen Bevölkerung schon an die Grenze des Geduldeten
streifen. Jede weitere Entblössung des Körpers verbietet unser
Schamgefühl, völlige Nacktheit aber fällt unter das Strafgesetz.[92] Da die
Weissen Europas auch die klimatisch weniger begünstigten Erdräume
innehaben, so hat bei ihnen das Schutzbedürfnis die Bekleidung
naturgemäss gefördert, und die in unserem Erdteile nachweislich seit der
Page 75
sogenannten „Rentierzeit“ andauernde und zunehmende Entwöhnung an
den Anblick des Nackten hat sehr wahrscheinlich unendlich viel zur
Ausbildung dieser schamhaften Scheu vor ungewohnter Entblössung
beigetragen. „Nackte oder kaum bekleidete Menschen zu sehen,“ sagt der
vielgewanderte Dr. O t t o K u n t z e , „fällt ja einem Weltreisenden nicht
besonders auf, aber es ist mit solchen Erscheinungen stets der Eindruck
eines rohen Naturzustandes oder von Hässlichkeit verbunden.“[93]
Gleichwohl bleibt es wahr, dass selbst europäische Augen von der Nacktheit
dunkelfarbiger Völker nicht beleidigt werden, während sie bei Weissen
meist anstössig erscheint. „Sie sind so schwarz, man bemerkt es ja kaum,
dass sie nackt sind,“ sagte eine Dame zu H u g o Z ö l l e r von den Negern
in Dakar.[94]
Gewiss ist es nun von hohem Interesse, den ersten Regungen des eine so
grosse Stufenleiter durchlaufenden Schamgefühles nachzuspüren.
P e s c h e l warnt aus diesem Anlasse vor der Annahme, dass sich dasselbe
früher beim weiblichen Geschlecht rege, als beim männlichen, weil die
Zahl solcher Menschenstämme, bei denen die Männer allein sich bekleiden,
keine unbeträchtliche sei.[95] In der That lassen sich dafür viele Beispiele
anführen. Am Orinoko klagten die Missionäre unserm A l e x a n d e r v o n
H u m b o l d t , dass Scham und Gefühl für das Anständige bei den jungen
Mädchen nicht viel entwickelter seien, als bei den Männern,[96] und
C r i s t o b a l C o l o n fand bei seiner Ankunft auf Trinidad die dortigen
Frauen in völliger Nacktheit, während die Männer den „Guayuco“, eine Art
schmalen Lendenstreifens, trugen. Bei den Obbonegern, nordöstlich vom
Ausflusse des Nil aus dem Albertsee, besteht die Bedeckung der Frauen in
einem Laubbüschel, während die Männer einen Fellschurz tragen. Die
völlige Nacktheit der im schönsten Ebenmasse gebauten Longofrauen bei
Foweira am oberen Nil bezeugt Dr. R . W . F e l k i n .[97] In Rohl darf
ausser den arabischen Frauen kein Weib irgend ein Kleidungsstück anlegen.
[98] In dem merkwürdigen Staate der Monbuttu am Uelle bedecken sich die
Männer mit einem Gewande aus Baumrinde, das von der Brust bis auf die
Knie reicht, ihre Frauen dagegen befestigen bloss ein handgrosses Stück
Bananenlaub an der Lendenschnur. Ausserordentliche Strenge in Bezug auf
sittsame Kleidung fand S p e k e am Hofe Mtesas,[99] des Königs von
Uganda, welcher mit dem Tode jeden Mann bestrafte, der in seiner
Gegenwart auch nur auf Zollbreite sein Bein unbedeckt liess, während doch
gleichzeitig völlig nackte Frauen Kammerdienste verrichten mussten. Der
den Anblick des Nackten hat sehr wahrscheinlich unendlich viel zur
Ausbildung dieser schamhaften Scheu vor ungewohnter Entblössung
beigetragen. „Nackte oder kaum bekleidete Menschen zu sehen,“ sagt der
vielgewanderte Dr. O t t o K u n t z e , „fällt ja einem Weltreisenden nicht
besonders auf, aber es ist mit solchen Erscheinungen stets der Eindruck
eines rohen Naturzustandes oder von Hässlichkeit verbunden.“[93]
Gleichwohl bleibt es wahr, dass selbst europäische Augen von der Nacktheit
dunkelfarbiger Völker nicht beleidigt werden, während sie bei Weissen
meist anstössig erscheint. „Sie sind so schwarz, man bemerkt es ja kaum,
dass sie nackt sind,“ sagte eine Dame zu H u g o Z ö l l e r von den Negern
in Dakar.[94]
Gewiss ist es nun von hohem Interesse, den ersten Regungen des eine so
grosse Stufenleiter durchlaufenden Schamgefühles nachzuspüren.
P e s c h e l warnt aus diesem Anlasse vor der Annahme, dass sich dasselbe
früher beim weiblichen Geschlecht rege, als beim männlichen, weil die
Zahl solcher Menschenstämme, bei denen die Männer allein sich bekleiden,
keine unbeträchtliche sei.[95] In der That lassen sich dafür viele Beispiele
anführen. Am Orinoko klagten die Missionäre unserm A l e x a n d e r v o n
H u m b o l d t , dass Scham und Gefühl für das Anständige bei den jungen
Mädchen nicht viel entwickelter seien, als bei den Männern,[96] und
C r i s t o b a l C o l o n fand bei seiner Ankunft auf Trinidad die dortigen
Frauen in völliger Nacktheit, während die Männer den „Guayuco“, eine Art
schmalen Lendenstreifens, trugen. Bei den Obbonegern, nordöstlich vom
Ausflusse des Nil aus dem Albertsee, besteht die Bedeckung der Frauen in
einem Laubbüschel, während die Männer einen Fellschurz tragen. Die
völlige Nacktheit der im schönsten Ebenmasse gebauten Longofrauen bei
Foweira am oberen Nil bezeugt Dr. R . W . F e l k i n .[97] In Rohl darf
ausser den arabischen Frauen kein Weib irgend ein Kleidungsstück anlegen.
[98] In dem merkwürdigen Staate der Monbuttu am Uelle bedecken sich die
Männer mit einem Gewande aus Baumrinde, das von der Brust bis auf die
Knie reicht, ihre Frauen dagegen befestigen bloss ein handgrosses Stück
Bananenlaub an der Lendenschnur. Ausserordentliche Strenge in Bezug auf
sittsame Kleidung fand S p e k e am Hofe Mtesas,[99] des Königs von
Uganda, welcher mit dem Tode jeden Mann bestrafte, der in seiner
Gegenwart auch nur auf Zollbreite sein Bein unbedeckt liess, während doch
gleichzeitig völlig nackte Frauen Kammerdienste verrichten mussten. Der
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arabische Reisende I b n B a t u t a versichert, dass dem Könige des
Mandingoreiches von Melli Frauen, selbst Prinzessinnen, nur unbekleidet
nahen durften. Dies war freilich in der Zeit unseres Mittelalters, aber auch
in unseren Tagen empfing die Königin der südafrikanischen Balonda den
Missionär L i v i n g s t o n e im Zustande völliger Nacktheit, und nicht
anders erschienen die Frauen der benachbarten Kissama bei Festlichkeiten.
[100] In der centralafrikanischen Stadt Lari gehen nach D e n h a m und
C l a p p e r t o n die Weiber gleichfalls splitternackt, obwohl die Bewohner
eher Barbaren als Wilde sind. Bei den Heidenstämmen im Süden von
Bagirmi sind die Männer mit dem einfachen Felle einer Ziege oder Gazelle
um die Hüften bekleidet, die Weiber eigentlich gar nicht.[101] Die Männer
der Tschumbuka und Tscheva im südlichen Afrika tragen einen aus Bast
selbstverfertigten Schurz, die sonst sehr keuschen Frauen aber gehen meist
völlig nackt und nehmen jeden Vorwurf darüber wie eine Beleidigung auf.
[102]
Auch bei den Apingi Westafrikas gehört Schamhaftigkeit zu den
geringsten Schwächen des schönen Geschlechts, denn als die Königin, ein
noch junges Weib, dem Reisenden D u c h a i l l u einen Besuch machte und
er ihr aus Erbarmen über ihre dürftige Bedeckung — zwei an den Hüften
herabhängende Stückchen Zeug von Sacktuchformat — ein Stück Kaliko
schenkte, war sie so vergnügt über diese Gabe, dass sie in seiner Gegenwart
auch das wenige noch ablegte, was sie besass, um ihre Garderobe zu
wechseln.[103] Die Weiber der Maravaneger in Mittelafrika befestigen eine
vier Finger breite Schürze vorn am Gürtel nebst zwei kleinen Läppchen an
den Hüften, und auch diese luftige Gewandung entfernen sie, so oft sie sich
gegen Ungeziefer wehren, mag sich dabei befinden, wer da will.[104] Der
britische Reisende J o s e p h T h o m s o n sah sich bei den Wakawirondo
in Ostafrika von einer Schar unbekleideter Dämchen umgeben, deren
einzige Tracht und Schmuck lediglich in einer Perlenschnur bestand.[105]
Der französische Reisende M a g e traf zu Kita im Innern Senegambiens
einen Marabut aus Wallata. Seine Tochter, ein grosses schönes Mädchen
von siebzehn Jahren, ging völlig unbekleidet, denn einen drei Finger breiten
Streifen von Baumwolle kann man doch eben so wenig als Kleidung
bezeichnen, wie einen Gürtel von Glasperlen. „Als ich dem Marabut einige
Bemerkungen darüber machte,“ erzählt M a g e , „entgegnete er, das sei bei
ihm zu Lande so der Brauch und altes Herkommen. Und in der That
erinnerte ich mich, dass ich die Tochter Bakaos, des Königs der Duaïsch-
Mandingoreiches von Melli Frauen, selbst Prinzessinnen, nur unbekleidet
nahen durften. Dies war freilich in der Zeit unseres Mittelalters, aber auch
in unseren Tagen empfing die Königin der südafrikanischen Balonda den
Missionär L i v i n g s t o n e im Zustande völliger Nacktheit, und nicht
anders erschienen die Frauen der benachbarten Kissama bei Festlichkeiten.
[100] In der centralafrikanischen Stadt Lari gehen nach D e n h a m und
C l a p p e r t o n die Weiber gleichfalls splitternackt, obwohl die Bewohner
eher Barbaren als Wilde sind. Bei den Heidenstämmen im Süden von
Bagirmi sind die Männer mit dem einfachen Felle einer Ziege oder Gazelle
um die Hüften bekleidet, die Weiber eigentlich gar nicht.[101] Die Männer
der Tschumbuka und Tscheva im südlichen Afrika tragen einen aus Bast
selbstverfertigten Schurz, die sonst sehr keuschen Frauen aber gehen meist
völlig nackt und nehmen jeden Vorwurf darüber wie eine Beleidigung auf.
[102]
Auch bei den Apingi Westafrikas gehört Schamhaftigkeit zu den
geringsten Schwächen des schönen Geschlechts, denn als die Königin, ein
noch junges Weib, dem Reisenden D u c h a i l l u einen Besuch machte und
er ihr aus Erbarmen über ihre dürftige Bedeckung — zwei an den Hüften
herabhängende Stückchen Zeug von Sacktuchformat — ein Stück Kaliko
schenkte, war sie so vergnügt über diese Gabe, dass sie in seiner Gegenwart
auch das wenige noch ablegte, was sie besass, um ihre Garderobe zu
wechseln.[103] Die Weiber der Maravaneger in Mittelafrika befestigen eine
vier Finger breite Schürze vorn am Gürtel nebst zwei kleinen Läppchen an
den Hüften, und auch diese luftige Gewandung entfernen sie, so oft sie sich
gegen Ungeziefer wehren, mag sich dabei befinden, wer da will.[104] Der
britische Reisende J o s e p h T h o m s o n sah sich bei den Wakawirondo
in Ostafrika von einer Schar unbekleideter Dämchen umgeben, deren
einzige Tracht und Schmuck lediglich in einer Perlenschnur bestand.[105]
Der französische Reisende M a g e traf zu Kita im Innern Senegambiens
einen Marabut aus Wallata. Seine Tochter, ein grosses schönes Mädchen
von siebzehn Jahren, ging völlig unbekleidet, denn einen drei Finger breiten
Streifen von Baumwolle kann man doch eben so wenig als Kleidung
bezeichnen, wie einen Gürtel von Glasperlen. „Als ich dem Marabut einige
Bemerkungen darüber machte,“ erzählt M a g e , „entgegnete er, das sei bei
ihm zu Lande so der Brauch und altes Herkommen. Und in der That
erinnerte ich mich, dass ich die Tochter Bakaos, des Königs der Duaïsch-
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Mauren, in ähnlicher Evakleidung gesehen hatte; nur war sie noch mehr
Eva als die Tochter des Marabut, und eben so wenig wie diese
verlegen.“[106]
Die Südseeinsulanerinnen entkleiden sich ohne jede Ziererei und
schwimmen den ankommenden Schiffen in vollkommen paradiesischem
Zustande entgegen.[107] „Es ist beinahe keine unanständige Stellung zu
denken,“ sagt G . H . v o n L a n g s d o r f f , „die sie uns nicht zum besten
gegeben hätten.“[108] Auf Tahiti machten noch nach der Christianisierung
der Insel die Damen ihre geheimste Toilette am seichten Meeresstrande und
mit Vorliebe an solchen Plätzen, wo zahlreiche Fremde vorübergingen.[109]
In früheren Zeiten war es noch schlimmer. Die Frauen entblössten sich vom
Gürtel abwärts aus reiner Höflichkeit, wie C o o k versichert, welcher auch
berichtet, wie eine junge tahitische Prinzessin verlangte, sich durch den
Augenschein zu überzeugen, ob die Europäer eben so gebaut seien, wie die
Männer ihres Landes. Das Nämliche geschah dem französischen Reisenden
J o s e p h H a l e v y in der südarabischen Stadt Scheub, wo die Weiber
ganz ernstlich sein Geschlecht untersuchten,[110] und von allen Dingen, die
einem in Westafrika zugemutet werden, klagt H u g o Z ö l l e r , sind ihm
wenige so schwer geworden, als sich vom Kopf bis zum Fusse umkleiden
zu müssen vor den Augen einiger Dutzend unverschämter und unzüchtiger
Weiber und Mädchen, die gerade darauf zu lauern pflegten.[111]
Die Wucht aller dieser Thatsachen ist nicht zu unterschätzen, und auch
L i p p e r t scheint der P e s c h e l schen Ansicht beizupflichten; ja er
unterstützt dieselbe durch ein weiteres schwer wiegendes Argument. In dem
Umstande, dass bei vielen Völkern das Schamgefühl beim männlichen
Geschlechte entwickelter war, d. h. auf mehr Stellen des Leibes sich
erstreckte als bei der Frau, erblickt er einen trefflichen Fingerzeig für den
Hergang der Entwicklung, denn eben bei diesen Völkern ist es auch nur der
Mann, der sich in reicherem Masse schmückt[112] — ganz wie auch im
Tierreiche das Männchen meist als der von Natur aus geschmücktere Teil
erscheint. Nach M a n t e g a z z a wäre es freilich ein allgemeines Gesetz,
dass die Frauen die Schamgegend mehr bedecken als die Männer,[113] allein
der italienische Gelehrte unterlässt es, diese Behauptung genügend zu
beglaubigen. Und trotzdem möchte ich mich jenen anschliessen, welche,
wie D r . C h a r l e s L e t o u r n e a u , die ersten Regungen der
Schamhaftigkeit dem w e i b l i c h e n Geschlechte zuschreiben.[114] Dafür
Eva als die Tochter des Marabut, und eben so wenig wie diese
verlegen.“[106]
Die Südseeinsulanerinnen entkleiden sich ohne jede Ziererei und
schwimmen den ankommenden Schiffen in vollkommen paradiesischem
Zustande entgegen.[107] „Es ist beinahe keine unanständige Stellung zu
denken,“ sagt G . H . v o n L a n g s d o r f f , „die sie uns nicht zum besten
gegeben hätten.“[108] Auf Tahiti machten noch nach der Christianisierung
der Insel die Damen ihre geheimste Toilette am seichten Meeresstrande und
mit Vorliebe an solchen Plätzen, wo zahlreiche Fremde vorübergingen.[109]
In früheren Zeiten war es noch schlimmer. Die Frauen entblössten sich vom
Gürtel abwärts aus reiner Höflichkeit, wie C o o k versichert, welcher auch
berichtet, wie eine junge tahitische Prinzessin verlangte, sich durch den
Augenschein zu überzeugen, ob die Europäer eben so gebaut seien, wie die
Männer ihres Landes. Das Nämliche geschah dem französischen Reisenden
J o s e p h H a l e v y in der südarabischen Stadt Scheub, wo die Weiber
ganz ernstlich sein Geschlecht untersuchten,[110] und von allen Dingen, die
einem in Westafrika zugemutet werden, klagt H u g o Z ö l l e r , sind ihm
wenige so schwer geworden, als sich vom Kopf bis zum Fusse umkleiden
zu müssen vor den Augen einiger Dutzend unverschämter und unzüchtiger
Weiber und Mädchen, die gerade darauf zu lauern pflegten.[111]
Die Wucht aller dieser Thatsachen ist nicht zu unterschätzen, und auch
L i p p e r t scheint der P e s c h e l schen Ansicht beizupflichten; ja er
unterstützt dieselbe durch ein weiteres schwer wiegendes Argument. In dem
Umstande, dass bei vielen Völkern das Schamgefühl beim männlichen
Geschlechte entwickelter war, d. h. auf mehr Stellen des Leibes sich
erstreckte als bei der Frau, erblickt er einen trefflichen Fingerzeig für den
Hergang der Entwicklung, denn eben bei diesen Völkern ist es auch nur der
Mann, der sich in reicherem Masse schmückt[112] — ganz wie auch im
Tierreiche das Männchen meist als der von Natur aus geschmücktere Teil
erscheint. Nach M a n t e g a z z a wäre es freilich ein allgemeines Gesetz,
dass die Frauen die Schamgegend mehr bedecken als die Männer,[113] allein
der italienische Gelehrte unterlässt es, diese Behauptung genügend zu
beglaubigen. Und trotzdem möchte ich mich jenen anschliessen, welche,
wie D r . C h a r l e s L e t o u r n e a u , die ersten Regungen der
Schamhaftigkeit dem w e i b l i c h e n Geschlechte zuschreiben.[114] Dafür
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spricht die allgemeine Erfahrung, dass es dem starken Geschlechte in der
Regel in viel höherem Grade als dem zarten gelingt, sich über das Urteil
seines lieben Nächsten hinwegzusetzen und nicht mehr über jede
Kleinigkeit zu erröten, dann aber auch die in der ganzen Schöpfung
wiederkehrende Sprödigkeit der weiblichen Wesen. Endlich scheinen mir
mehrere von den oben angeführten Beispielen nicht völlig beweiskräftig zu
sein, so hauptsächlich die Frauennacktheit bei festlichen Gelegenheiten,
welche sehr wohl eine auf die Missachtung des Geschlechtes gegründete
Vorschrift der Etikette sein kann. So sah z. B. H u g o Z ö l l e r zu Mahin
an der Küste von Oberguinea eine ganze Anzahl erwachsener Mädchen
pudelnackt einherspringen, und in Kamerun beobachtete er das Nämliche.
Dies ist aber dort „Trauertoilette“, ebenso wie bei uns die Damen Schwarz
anzulegen pflegen, und diese Sitte scheint in Westafrika sehr weit verbreitet
zu sein.[115] Auch wissen wir von, freilich recht schwachen, Spuren des
Schamgefühls bei ganz rohen Wilden und zwar fast immer nur bei
weiblichen Individuen. Die gewöhnlich durchaus unbekleidete Tasmanierin
achtete sorgfältig darauf, wenn sie auf den Boden sich niedersetzte und
dabei die Knie öffnen musste, mit einem ihrer Füsse zu bedecken, was die
elementarste Reserve zu verbergen gebietet, und unter den so schamlosen
Insulanerinnen der Südsee rühmt H r . v o n L a n g s d o r f f doch jenen
der Markesas eine gewisse Schamhaftigkeit nach, „denn alle diejenigen, die
ihre Blätter verloren hatten, waren nicht wenig besorgt, man möchte einen
Teil ihrer sonst verborgenen Reize sehen, und um dieses zu vermeiden,
gingen sie in kleinen Schritten, kaum einen Fuss vor den andern setzend,
gekrümmt, mit eingezogenen und enge zusammengeschlossenen Knien und
Schenkeln, indem sie mit der Hand das Blatt zu ersetzen suchten, so dass
sie in dieser, der mediceischen Venus ähnlichen Stellung dem
philosophischen Beobachter des Menschen ein schönes Schauspiel
gewährten. Diejenigen hingegen, die noch ein Blättchen umhängen hatten,
waren bei jeder ihrer Bewegungen beschäftigt, demselben wieder die rechte
Stelle anzuweisen.“[116] Obschon die Ponapesinnen keinerlei Verlegenheit
oder Verschämtheit zeigen, gegen entsprechendes Entgelt den Augen
mehrerer zugleich sonst streng verhüllte Teile preiszugeben, machen sie
doch niemals irgend welche unzüchtige Gebärden oder Gesten und
überschreiten im Betragen niemals die Grenzen des Anstandes.[117] Ähnlich
geht es oder richtiger ging es in Ohinemotu zu, dem durch die
Erdbebenkatastrophe vom 10. Juni 1886 zerstörten beliebten Bade auf
Regel in viel höherem Grade als dem zarten gelingt, sich über das Urteil
seines lieben Nächsten hinwegzusetzen und nicht mehr über jede
Kleinigkeit zu erröten, dann aber auch die in der ganzen Schöpfung
wiederkehrende Sprödigkeit der weiblichen Wesen. Endlich scheinen mir
mehrere von den oben angeführten Beispielen nicht völlig beweiskräftig zu
sein, so hauptsächlich die Frauennacktheit bei festlichen Gelegenheiten,
welche sehr wohl eine auf die Missachtung des Geschlechtes gegründete
Vorschrift der Etikette sein kann. So sah z. B. H u g o Z ö l l e r zu Mahin
an der Küste von Oberguinea eine ganze Anzahl erwachsener Mädchen
pudelnackt einherspringen, und in Kamerun beobachtete er das Nämliche.
Dies ist aber dort „Trauertoilette“, ebenso wie bei uns die Damen Schwarz
anzulegen pflegen, und diese Sitte scheint in Westafrika sehr weit verbreitet
zu sein.[115] Auch wissen wir von, freilich recht schwachen, Spuren des
Schamgefühls bei ganz rohen Wilden und zwar fast immer nur bei
weiblichen Individuen. Die gewöhnlich durchaus unbekleidete Tasmanierin
achtete sorgfältig darauf, wenn sie auf den Boden sich niedersetzte und
dabei die Knie öffnen musste, mit einem ihrer Füsse zu bedecken, was die
elementarste Reserve zu verbergen gebietet, und unter den so schamlosen
Insulanerinnen der Südsee rühmt H r . v o n L a n g s d o r f f doch jenen
der Markesas eine gewisse Schamhaftigkeit nach, „denn alle diejenigen, die
ihre Blätter verloren hatten, waren nicht wenig besorgt, man möchte einen
Teil ihrer sonst verborgenen Reize sehen, und um dieses zu vermeiden,
gingen sie in kleinen Schritten, kaum einen Fuss vor den andern setzend,
gekrümmt, mit eingezogenen und enge zusammengeschlossenen Knien und
Schenkeln, indem sie mit der Hand das Blatt zu ersetzen suchten, so dass
sie in dieser, der mediceischen Venus ähnlichen Stellung dem
philosophischen Beobachter des Menschen ein schönes Schauspiel
gewährten. Diejenigen hingegen, die noch ein Blättchen umhängen hatten,
waren bei jeder ihrer Bewegungen beschäftigt, demselben wieder die rechte
Stelle anzuweisen.“[116] Obschon die Ponapesinnen keinerlei Verlegenheit
oder Verschämtheit zeigen, gegen entsprechendes Entgelt den Augen
mehrerer zugleich sonst streng verhüllte Teile preiszugeben, machen sie
doch niemals irgend welche unzüchtige Gebärden oder Gesten und
überschreiten im Betragen niemals die Grenzen des Anstandes.[117] Ähnlich
geht es oder richtiger ging es in Ohinemotu zu, dem durch die
Erdbebenkatastrophe vom 10. Juni 1886 zerstörten beliebten Bade auf
Page 79
Neuseeland, wo braune Maoriherren und -Damen kunterbunt
herumschwammen. Von einer Art Bekleidung ist dort natürlich nicht die
geringste Rede, die Weiber und Mädchen beobachten aber in der Regel die
grösste Sorgfalt, beim Hinein- und Herausgehen so wenig als möglich von
ihren Reizen den Blicken auszusetzen. „Es war mir auffallend,“ schreibt ein
moderner Reisender, D r . M a x B u c h n e r , „dass ich im Bade niemals
einen gröberen Verstoss gegen die Decenz zwischen beiden Geschlechtern,
niemals eine Äusserung erotischer Triebe wahrnahm, obwohl doch die
Anschauungen der Maori in diesem Punkte sehr liberal sind.“[118] Freilich
ist eine solche Beobachtung des Anstandes nicht überall zu finden und die
oben besprochenen Schwimmvergnügungen der hawaiischen Damenwelt
lassen z. B. in diesem Punkte fast alles zu wünschen übrig.
Demnach genügen, wie ich glaube, die angeführten Beispiele, um die
Meinung zu begründen, dass die ersten Regungen der Schamhaftigkeit sich
weit eher beim weiblichen, als beim männlichen Geschlechte beobachten
lassen. Wenn übrigens Menschen, die zum vollen Bewusstsein ihres Wesens
gekommen sind, sich so kleiden, dass alles verdeckt ist, was nur auf das
Naturleben, besonders auf das Geschlechtsleben hindeutet, so ist das
Entstehen dieses Wunsches beim Weibe leicht begreiflich und natürlich.
Denn beim Weibe ist das Geschlechtsleben so scharf und markiert, wie es
beim Manne in solchem Grade nicht der Fall ist; vielleicht deshalb erwacht
auch das Schamgefühl im Weibe früher und lebhafter als im Manne. Ich
bleibe mit L e t o u r n e a u dabei, dass es eine vorwiegend w e i b l i c h e
Empfindung ist, von der die Männer selbst im Banne der Gesittung nur
wenig berührt werden, während sie den Kulturarmen unter ihnen meistens
völlig unbekannt ist.[119]
Wenn nun, wie im vorstehenden gezeigt wurde, die grössere oder
geringere Entblössung des Körpers mit dem Schamgefühle in so inniger
Verbindung steht, dass für dessen Entwicklung die B e k l e i d u n g einen
gewissen Massstab abgiebt, so gilt es doch vor einem schweren Irrtum zu
warnen. Sowohl den Urgrund zur Bekleidung, den wir hier streifen müssen,
hat man im Schamgefühl entdecken wollen, als auch jenen zur
H a u t m a l e r e i , welche bei der Mehrzahl der Indianer Amerikas die
Kleidung ersetzte, sowie den zur T ä t t o w i e r u n g , die an verschiedenen
Stellen der Erde üblich, am vollkommensten aber bei den Polynesiern der
Südsee entwickelt ist und in der That bis zu einem hohen Grade den
herumschwammen. Von einer Art Bekleidung ist dort natürlich nicht die
geringste Rede, die Weiber und Mädchen beobachten aber in der Regel die
grösste Sorgfalt, beim Hinein- und Herausgehen so wenig als möglich von
ihren Reizen den Blicken auszusetzen. „Es war mir auffallend,“ schreibt ein
moderner Reisender, D r . M a x B u c h n e r , „dass ich im Bade niemals
einen gröberen Verstoss gegen die Decenz zwischen beiden Geschlechtern,
niemals eine Äusserung erotischer Triebe wahrnahm, obwohl doch die
Anschauungen der Maori in diesem Punkte sehr liberal sind.“[118] Freilich
ist eine solche Beobachtung des Anstandes nicht überall zu finden und die
oben besprochenen Schwimmvergnügungen der hawaiischen Damenwelt
lassen z. B. in diesem Punkte fast alles zu wünschen übrig.
Demnach genügen, wie ich glaube, die angeführten Beispiele, um die
Meinung zu begründen, dass die ersten Regungen der Schamhaftigkeit sich
weit eher beim weiblichen, als beim männlichen Geschlechte beobachten
lassen. Wenn übrigens Menschen, die zum vollen Bewusstsein ihres Wesens
gekommen sind, sich so kleiden, dass alles verdeckt ist, was nur auf das
Naturleben, besonders auf das Geschlechtsleben hindeutet, so ist das
Entstehen dieses Wunsches beim Weibe leicht begreiflich und natürlich.
Denn beim Weibe ist das Geschlechtsleben so scharf und markiert, wie es
beim Manne in solchem Grade nicht der Fall ist; vielleicht deshalb erwacht
auch das Schamgefühl im Weibe früher und lebhafter als im Manne. Ich
bleibe mit L e t o u r n e a u dabei, dass es eine vorwiegend w e i b l i c h e
Empfindung ist, von der die Männer selbst im Banne der Gesittung nur
wenig berührt werden, während sie den Kulturarmen unter ihnen meistens
völlig unbekannt ist.[119]
Wenn nun, wie im vorstehenden gezeigt wurde, die grössere oder
geringere Entblössung des Körpers mit dem Schamgefühle in so inniger
Verbindung steht, dass für dessen Entwicklung die B e k l e i d u n g einen
gewissen Massstab abgiebt, so gilt es doch vor einem schweren Irrtum zu
warnen. Sowohl den Urgrund zur Bekleidung, den wir hier streifen müssen,
hat man im Schamgefühl entdecken wollen, als auch jenen zur
H a u t m a l e r e i , welche bei der Mehrzahl der Indianer Amerikas die
Kleidung ersetzte, sowie den zur T ä t t o w i e r u n g , die an verschiedenen
Stellen der Erde üblich, am vollkommensten aber bei den Polynesiern der
Südsee entwickelt ist und in der That bis zu einem hohen Grade den
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Eindruck der Nacktheit aufhebt. Die Menschen, welche diese Sitte pflegen,
so meinte man, seien sich zwar weder des Grundes, noch des Zweckes klar
bewusst, aber ein dunkles Gefühl treibe sie doch dazu, wenigstens auf diese
Art die rohe Natürlichkeit an sich zu verklären und die Aufmerksamkeit des
Beobachters von der Nacktheit auf die künstlichen Figuren und Zeichen
abzulenken. L i p p e r t tritt nun lebhaft dafür ein, und es ist ihm darin nur
beizustimmen, dass der erste Anlass zur Bekleidung noch n i c h t das
Schamgefühl war.[120] Kein Zweifel, dass der echte Urmensch nur völlig
nackt zu denken ist und von Schamhaftigkeit nichts wusste. Aber auch seine
Nachkommen, die schon mit Waffen ausgerüstet umhergingen, gehören
noch in die Klasse der schamlosen Völker. Zwar begannen sie ihren Leib in
mannigfacher Weise zu schmücken, aber sie trugen vorerst keine Kleider,
und sogar als sie solche erfunden hatten, benützten sie dieselben bloss als
festtäglichen Schmuck. Auf diesem Standpunkte bewegen sich auch heute
noch manche Völker, besonders dunkelfarbige, welche das Bedürfnis einer
Umhüllung weniger lebhaft empfinden als hellhäutige.
Längst hatte man erkannt, dass der Schmuck viel älter als die Kleidung
sei, und Hautmalerei wie Tättowierung sind lediglich als Ausschmückungen
des Körpers zu betrachten. Auch der Wilde frönt schon in bedeutendem
Masse der Eitelkeit. Der Einzelne will sich nicht nur im allgemeinen als
Persönlichkeit, sondern als eine an sich bedeutende erhalten. Dazu dient
ihm die Schmückung des eigenen Ichs, besonders das Bemalen mit
leuchtender Farbe, eine Sitte, welche den Australier unserer Tage auf die
Stufe des vorgeschichtlichen Ureuropäers rückt, denn schon in den dereinst
bewohnt gewesenen Höhlen der Dordogne stiess man auf Knollen roten
Ockers, der wohl nur zum Bemalen des nackten Körpers gedient haben
mochte. L i p p e r t s Verdienst bleibt es, überzeugend nachgewiesen zu
haben, wie eine natürliche Zuchtwahl des Schmuckes gerade jenen Platz
auserwählte, der zugleich oder wohl etwas später von einer ganz anderen
Seite aus der Bedeckung empfohlen wurde.[121] Fast alle nackten Wilden
behängen sich, wie die kannibalischen Fan im äquatorialen Westafrika,
Arme und Beine mit dem mannigfaltigsten Zierrat und wenden zumeist
dem Kopfputze eine erstaunliche Sorgfalt zu. Die merkwürdigen
Haarkronen der Papua sowie mancher Negerstämme gehen bei
entwickelteren Völkern in Kopfbinde, Kranz, Reif, Diadem und Krone über,
an welch letzterem Kopfschmuck nach einer älteren Anschauung das Recht
der Herrschaft hängt. So trat die Kopfzier gleichsam als Vertretung des
so meinte man, seien sich zwar weder des Grundes, noch des Zweckes klar
bewusst, aber ein dunkles Gefühl treibe sie doch dazu, wenigstens auf diese
Art die rohe Natürlichkeit an sich zu verklären und die Aufmerksamkeit des
Beobachters von der Nacktheit auf die künstlichen Figuren und Zeichen
abzulenken. L i p p e r t tritt nun lebhaft dafür ein, und es ist ihm darin nur
beizustimmen, dass der erste Anlass zur Bekleidung noch n i c h t das
Schamgefühl war.[120] Kein Zweifel, dass der echte Urmensch nur völlig
nackt zu denken ist und von Schamhaftigkeit nichts wusste. Aber auch seine
Nachkommen, die schon mit Waffen ausgerüstet umhergingen, gehören
noch in die Klasse der schamlosen Völker. Zwar begannen sie ihren Leib in
mannigfacher Weise zu schmücken, aber sie trugen vorerst keine Kleider,
und sogar als sie solche erfunden hatten, benützten sie dieselben bloss als
festtäglichen Schmuck. Auf diesem Standpunkte bewegen sich auch heute
noch manche Völker, besonders dunkelfarbige, welche das Bedürfnis einer
Umhüllung weniger lebhaft empfinden als hellhäutige.
Längst hatte man erkannt, dass der Schmuck viel älter als die Kleidung
sei, und Hautmalerei wie Tättowierung sind lediglich als Ausschmückungen
des Körpers zu betrachten. Auch der Wilde frönt schon in bedeutendem
Masse der Eitelkeit. Der Einzelne will sich nicht nur im allgemeinen als
Persönlichkeit, sondern als eine an sich bedeutende erhalten. Dazu dient
ihm die Schmückung des eigenen Ichs, besonders das Bemalen mit
leuchtender Farbe, eine Sitte, welche den Australier unserer Tage auf die
Stufe des vorgeschichtlichen Ureuropäers rückt, denn schon in den dereinst
bewohnt gewesenen Höhlen der Dordogne stiess man auf Knollen roten
Ockers, der wohl nur zum Bemalen des nackten Körpers gedient haben
mochte. L i p p e r t s Verdienst bleibt es, überzeugend nachgewiesen zu
haben, wie eine natürliche Zuchtwahl des Schmuckes gerade jenen Platz
auserwählte, der zugleich oder wohl etwas später von einer ganz anderen
Seite aus der Bedeckung empfohlen wurde.[121] Fast alle nackten Wilden
behängen sich, wie die kannibalischen Fan im äquatorialen Westafrika,
Arme und Beine mit dem mannigfaltigsten Zierrat und wenden zumeist
dem Kopfputze eine erstaunliche Sorgfalt zu. Die merkwürdigen
Haarkronen der Papua sowie mancher Negerstämme gehen bei
entwickelteren Völkern in Kopfbinde, Kranz, Reif, Diadem und Krone über,
an welch letzterem Kopfschmuck nach einer älteren Anschauung das Recht
der Herrschaft hängt. So trat die Kopfzier gleichsam als Vertretung des
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gesamten Leibschmuckes neben die Leibwaffen. Indes ist die Wahl der
Vertretung des gesamten Leibschmuckes nicht überall auf den Gürtel des
Hauptes gefallen. Der tragfähigere der Lenden ist da und dort als
siegreicher Nebenbuhler hervorgetreten.[122] Sobald die Faser zur Schnur
geworden, wird die Lendenschnur zum Hauptträger des urwüchsigen
Geschmeides. Sie wird zugleich in gutem Sinne der gemeinste
Schmuckträger; wer auch gar nichts zu seiner Auszeichnung zu verwenden
vermag, er würde für unanständig arm gelten, wenn nicht zum wenigsten
von jenem Lendengürtel ein Schmuckstück herabhinge, das die
schreitenden Füsse insbesondere der Mitte zuweisen.[123] Blätter oder
Laubbüschel, auch eine Handvoll langen Grases, werden in die
Lendenschnur gesteckt. Nicht viel besser ist der „Maro“, d. h. der Gürtel
aus Gras oder Palmengeflecht der Polynesier, und der afrikanische „Rahad“,
der Lederfransengürtel, welcher im ägyptischen Sudan vom weiblichen
Geschlechte getragen wird und von Unyoro bis zum letzten Katarakte von
Syene im Norden reicht. „Es wäre eine Verkehrung der Thatsachen, wenn
man den in tausendfältigen Variationen über die ganze Erde mit nur sehr
geringen Ausnahmen verbreiteten Lendengürtel von vornherein einen
‚Schamgürtel‘ nennen wollte;“ Beweis dessen, dass Professor K a r l
S e m p e r die Männer von Aibukit auf der Palauinsel Babelthaub teilweise
ganz nackt oder nur mit einem Lendengürtel bekleidet fand, den sie oft
genug auch in der Hand hielten.[124] Die Neukaledonier gehen völlig nackt,
mit Ausnahme einer höchst eigentümlichen Umhüllung aus Bast oder
grellfarbigem Kaliko, die weniger den Zweck zu haben scheint zu
verbergen, als vielmehr hervorzuheben.[125] „Ebenso wenig ist der
Lendengürtel ursprünglich ein Schurz; zu einem solchen wird er erst in fast
unausweichlicher Weise als Träger irgendwelchen Schmuckgegenstandes,
der, wiewohl nicht ohne Ausnahme, aber doch meistenteils schon um
deswillen nach vorn hin gehängt werden muss, weil er ja wie jeder
Schmuck gesehen werden will. Dann muss er aber an jene Stelle zu liegen
kommen, die eben d e s h a l b von frühester Kindheit der Menschheit an der
Bedeckung sich erfreut.“[126]
So erklärt sich denn sehr natürlich, wie P e s c h e l meint und ihm
vielfach nachgesprochen wird, dass die überwältigende Mehrzahl der
Völker „immer genau gewusst habe, was einer Hülle am meisten
bedürfe.“[127] Dieses „Wissen“ ist aber nur S c h e i n und mangelt manchen
Völkern vollständig. Die ostafrikanischen Massai z. B. halten es geradezu
Vertretung des gesamten Leibschmuckes nicht überall auf den Gürtel des
Hauptes gefallen. Der tragfähigere der Lenden ist da und dort als
siegreicher Nebenbuhler hervorgetreten.[122] Sobald die Faser zur Schnur
geworden, wird die Lendenschnur zum Hauptträger des urwüchsigen
Geschmeides. Sie wird zugleich in gutem Sinne der gemeinste
Schmuckträger; wer auch gar nichts zu seiner Auszeichnung zu verwenden
vermag, er würde für unanständig arm gelten, wenn nicht zum wenigsten
von jenem Lendengürtel ein Schmuckstück herabhinge, das die
schreitenden Füsse insbesondere der Mitte zuweisen.[123] Blätter oder
Laubbüschel, auch eine Handvoll langen Grases, werden in die
Lendenschnur gesteckt. Nicht viel besser ist der „Maro“, d. h. der Gürtel
aus Gras oder Palmengeflecht der Polynesier, und der afrikanische „Rahad“,
der Lederfransengürtel, welcher im ägyptischen Sudan vom weiblichen
Geschlechte getragen wird und von Unyoro bis zum letzten Katarakte von
Syene im Norden reicht. „Es wäre eine Verkehrung der Thatsachen, wenn
man den in tausendfältigen Variationen über die ganze Erde mit nur sehr
geringen Ausnahmen verbreiteten Lendengürtel von vornherein einen
‚Schamgürtel‘ nennen wollte;“ Beweis dessen, dass Professor K a r l
S e m p e r die Männer von Aibukit auf der Palauinsel Babelthaub teilweise
ganz nackt oder nur mit einem Lendengürtel bekleidet fand, den sie oft
genug auch in der Hand hielten.[124] Die Neukaledonier gehen völlig nackt,
mit Ausnahme einer höchst eigentümlichen Umhüllung aus Bast oder
grellfarbigem Kaliko, die weniger den Zweck zu haben scheint zu
verbergen, als vielmehr hervorzuheben.[125] „Ebenso wenig ist der
Lendengürtel ursprünglich ein Schurz; zu einem solchen wird er erst in fast
unausweichlicher Weise als Träger irgendwelchen Schmuckgegenstandes,
der, wiewohl nicht ohne Ausnahme, aber doch meistenteils schon um
deswillen nach vorn hin gehängt werden muss, weil er ja wie jeder
Schmuck gesehen werden will. Dann muss er aber an jene Stelle zu liegen
kommen, die eben d e s h a l b von frühester Kindheit der Menschheit an der
Bedeckung sich erfreut.“[126]
So erklärt sich denn sehr natürlich, wie P e s c h e l meint und ihm
vielfach nachgesprochen wird, dass die überwältigende Mehrzahl der
Völker „immer genau gewusst habe, was einer Hülle am meisten
bedürfe.“[127] Dieses „Wissen“ ist aber nur S c h e i n und mangelt manchen
Völkern vollständig. Die ostafrikanischen Massai z. B. halten es geradezu
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für schändlich, die ausserordentlich grossen Attribute ihrer Männlichkeit zu
verbergen und tragen dieselben vielmehr prunkend zur Schau.[128] Die
Lendenschnur der Trumai Centralbrasiliens lässt in gleicher Weise gerade
das unverhüllt, was nach unseren Begriffen zu verhüllen am nötigsten wäre.
[129] Vielfach wird endlich der Gürtel in einer Weise getragen, welche
beweist, dass jene Gewöhnung eine F o l g e , aber nicht der ursprüngliche
Zweck solcher Schmuckverlegung sein konnte, weil der damit angeblich
angestrebte Zweck nur höchst unvollkommen erfüllt wird. Daher ist auch
diesem „Minimum einer Toilette“ der Name einer „Kleidung“ gar nicht
zuzugestehen und die sich damit begnügenden Völker sind sittlich den
völlig nackten beizuzählen. Doch lässt sich der Lendenschmuck in seiner
ferneren Ausbildung als Hülle um den Mittelleib verfolgen, welche der
darüber gezogene Gürtel festhält, d. h. mit dem Aufkommen von Stoffen
und Zeugen entsteht das Lendentuch, dessen weitere Entwicklung zu einer
Form von Kleidung hinüberführt, die in den mannigfaltigsten Stadien
überall in wärmeren Himmelsstrichen den Grundstock der Bekleidung
bildet.[130]
Die Schamhaftigkeit ist also nicht die Mutter der Bekleidung, vielmehr
schämt sich der Mensch, lediglich dem werdenden Instinkte der
Gewohnheit folgend, der Entblössung dessen, was die Gewohnheit zu
bedecken pflegt, oder, mit genauer Anpassung an die Thatsachen bei den
Naturvölkern: er schämt sich ungeschmückt zu zeigen, was
gewohnheitsmässig auch der Ärmste zu schmücken pflegt. Und er schämt
sich dessen auch nur in dem Masse, in welchem die Gewohnheit ihren
Einfluss übt. L i p p e r t , dem ich auch hier unbedingt folge, bemerkt sehr
richtig: „Wir schämen uns nicht, dieses mit blosser Hand zu schreiben, aber
in einer Gesellschaft Behandschuhter schämen wir uns derselben blossen
Hand, und wenn wir die Blicke auf sie gerichtet sehen, entsteht in uns
dasselbe Gefühl, das wir als Schamgefühl kennen.“ Ganz ebenso heftet sich
das Schamgefühl der Naturvölker immer an jene Stelle des Leibes, welche
ein Gegenstand des Schmuckes zu sein pflegt, ohne ursprüngliche
Beachtung der betreffenden Teile an sich. A l e x a n d e r v o n
H u m b o l d t hat gezeigt, dass der übliche Schmuck nicht einmal in einer
eigentlichen Bedeckung bestehen müsse, um Schamgefühl für den
betreffenden Teil zu erzeugen. Man drückte am Orinoko die verächtliche
Armseligkeit eines Menschen mit den Worten aus: „Der Mensch ist so
elend, dass er sich den Leib nicht einmal halb malen kann.“[131] Es ist also
verbergen und tragen dieselben vielmehr prunkend zur Schau.[128] Die
Lendenschnur der Trumai Centralbrasiliens lässt in gleicher Weise gerade
das unverhüllt, was nach unseren Begriffen zu verhüllen am nötigsten wäre.
[129] Vielfach wird endlich der Gürtel in einer Weise getragen, welche
beweist, dass jene Gewöhnung eine F o l g e , aber nicht der ursprüngliche
Zweck solcher Schmuckverlegung sein konnte, weil der damit angeblich
angestrebte Zweck nur höchst unvollkommen erfüllt wird. Daher ist auch
diesem „Minimum einer Toilette“ der Name einer „Kleidung“ gar nicht
zuzugestehen und die sich damit begnügenden Völker sind sittlich den
völlig nackten beizuzählen. Doch lässt sich der Lendenschmuck in seiner
ferneren Ausbildung als Hülle um den Mittelleib verfolgen, welche der
darüber gezogene Gürtel festhält, d. h. mit dem Aufkommen von Stoffen
und Zeugen entsteht das Lendentuch, dessen weitere Entwicklung zu einer
Form von Kleidung hinüberführt, die in den mannigfaltigsten Stadien
überall in wärmeren Himmelsstrichen den Grundstock der Bekleidung
bildet.[130]
Die Schamhaftigkeit ist also nicht die Mutter der Bekleidung, vielmehr
schämt sich der Mensch, lediglich dem werdenden Instinkte der
Gewohnheit folgend, der Entblössung dessen, was die Gewohnheit zu
bedecken pflegt, oder, mit genauer Anpassung an die Thatsachen bei den
Naturvölkern: er schämt sich ungeschmückt zu zeigen, was
gewohnheitsmässig auch der Ärmste zu schmücken pflegt. Und er schämt
sich dessen auch nur in dem Masse, in welchem die Gewohnheit ihren
Einfluss übt. L i p p e r t , dem ich auch hier unbedingt folge, bemerkt sehr
richtig: „Wir schämen uns nicht, dieses mit blosser Hand zu schreiben, aber
in einer Gesellschaft Behandschuhter schämen wir uns derselben blossen
Hand, und wenn wir die Blicke auf sie gerichtet sehen, entsteht in uns
dasselbe Gefühl, das wir als Schamgefühl kennen.“ Ganz ebenso heftet sich
das Schamgefühl der Naturvölker immer an jene Stelle des Leibes, welche
ein Gegenstand des Schmuckes zu sein pflegt, ohne ursprüngliche
Beachtung der betreffenden Teile an sich. A l e x a n d e r v o n
H u m b o l d t hat gezeigt, dass der übliche Schmuck nicht einmal in einer
eigentlichen Bedeckung bestehen müsse, um Schamgefühl für den
betreffenden Teil zu erzeugen. Man drückte am Orinoko die verächtliche
Armseligkeit eines Menschen mit den Worten aus: „Der Mensch ist so
elend, dass er sich den Leib nicht einmal halb malen kann.“[131] Es ist also
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ursprünglich niemals der Gegenstand, der nackte Körperteil selbst, dessen
man sich schämt, sondern der Mangel des üblichen Schmuckes und dann
jene Nacktheit, die dadurch entsteht.[132]
Ist die Sitte der Körperverhüllung also wohl nicht zum wenigsten der
Lust am Schmuck und der Prunksucht entsprungen, so kam ihr in rauheren
Gegenden das Bedürfnis nach Schutz des Leibes gegen die Unbilden der
Witterung zweifelsohne unterstützend zu Hilfe. Schon an den Orang-Utan
auf Borneo nimmt man die Neigung wahr, gern und anhaltend mit Decken,
alten Kleidungsstücken, Matten u. dgl. zu spielen; sie ziehen dieselben über
Kopf und Rücken, wickeln sich in sie ein oder untersuchen mit grosser
Aufmerksamkeit ihr Gewebe. „Mitunter, wenn ich sie auf diese Weise
beschäftigt sah,“ bemerkt D r . M o h n i c k e , „stieg der Gedanke in mir
auf, als spreche sich hierin bei ihnen das erste, freilich noch ganz dunkle
und unbestimmte Verlangen oder Bedürfnis nach Kleidung aus;“[133] und
ich glaube, der nämliche Gedanke wird sich bei den meisten einstellen,
welche einmal in unseren Tiergärten den in ganz menschlicher Weise sich in
warme Decken hüllenden Schimpanse beobachteten. Wo das Bedürfnis zur
Kleidung zwingt, hat die Schamhaftigkeit an ihr abermals keinen Anteil.
Dies zeigt sich an den gut verhüllten Maori Neuseelands,[134] wie an andern
Völkern. Die Eskimo, zu Winterzeiten bis zum Gesicht in Pelz gehüllt,
legen gleichwohl in ihren unterirdischen warmen Bauten ihre Kleidung
völlig ab, nach E m i l B e s s e l s mit Ausnahme der kurzen Höschen; die
Kleinen gehen aber nicht selten splitternackt.[135] Von den meist völlig
nackten Feuerländern wissen wir, dass sie gegen die Kälte Pelze an einer
um den Hals gehenden Schnur auf einer Schulter tragen und abwechselnd
von einer Seite auf die andere werfen, wobei der übrige Leib völlig
unbedeckt bleibt. Ein Gefühl der Scham macht sich aber bei keinem der
Geschlechter bemerkbar.[136] Ebenso gelangen bei den nackten Australiern
manchmal Schürzen aus Baumrinde oder Fellen zur Anwendung, aber nur
zum Schutze beim Durchschreiten dorniger Gebüsche, niemals aus
Schicklichkeitsgründen. Den vor einigen Jahren in Europa gezeigten
Australiern aus Queensland sprechen aufmerksame Beobachter jegliches
Schamgefühl ab.[137] Im gleichen Sinne berichtet J o h n s t o n von den
schon oben angeführten Wataweita in Ostafrika: „Alle Kleidung, die sie
tragen, dient nur als Zierrat oder zum Schutze gegen die Kälte in der Nacht
und am Morgen.“[138]
man sich schämt, sondern der Mangel des üblichen Schmuckes und dann
jene Nacktheit, die dadurch entsteht.[132]
Ist die Sitte der Körperverhüllung also wohl nicht zum wenigsten der
Lust am Schmuck und der Prunksucht entsprungen, so kam ihr in rauheren
Gegenden das Bedürfnis nach Schutz des Leibes gegen die Unbilden der
Witterung zweifelsohne unterstützend zu Hilfe. Schon an den Orang-Utan
auf Borneo nimmt man die Neigung wahr, gern und anhaltend mit Decken,
alten Kleidungsstücken, Matten u. dgl. zu spielen; sie ziehen dieselben über
Kopf und Rücken, wickeln sich in sie ein oder untersuchen mit grosser
Aufmerksamkeit ihr Gewebe. „Mitunter, wenn ich sie auf diese Weise
beschäftigt sah,“ bemerkt D r . M o h n i c k e , „stieg der Gedanke in mir
auf, als spreche sich hierin bei ihnen das erste, freilich noch ganz dunkle
und unbestimmte Verlangen oder Bedürfnis nach Kleidung aus;“[133] und
ich glaube, der nämliche Gedanke wird sich bei den meisten einstellen,
welche einmal in unseren Tiergärten den in ganz menschlicher Weise sich in
warme Decken hüllenden Schimpanse beobachteten. Wo das Bedürfnis zur
Kleidung zwingt, hat die Schamhaftigkeit an ihr abermals keinen Anteil.
Dies zeigt sich an den gut verhüllten Maori Neuseelands,[134] wie an andern
Völkern. Die Eskimo, zu Winterzeiten bis zum Gesicht in Pelz gehüllt,
legen gleichwohl in ihren unterirdischen warmen Bauten ihre Kleidung
völlig ab, nach E m i l B e s s e l s mit Ausnahme der kurzen Höschen; die
Kleinen gehen aber nicht selten splitternackt.[135] Von den meist völlig
nackten Feuerländern wissen wir, dass sie gegen die Kälte Pelze an einer
um den Hals gehenden Schnur auf einer Schulter tragen und abwechselnd
von einer Seite auf die andere werfen, wobei der übrige Leib völlig
unbedeckt bleibt. Ein Gefühl der Scham macht sich aber bei keinem der
Geschlechter bemerkbar.[136] Ebenso gelangen bei den nackten Australiern
manchmal Schürzen aus Baumrinde oder Fellen zur Anwendung, aber nur
zum Schutze beim Durchschreiten dorniger Gebüsche, niemals aus
Schicklichkeitsgründen. Den vor einigen Jahren in Europa gezeigten
Australiern aus Queensland sprechen aufmerksame Beobachter jegliches
Schamgefühl ab.[137] Im gleichen Sinne berichtet J o h n s t o n von den
schon oben angeführten Wataweita in Ostafrika: „Alle Kleidung, die sie
tragen, dient nur als Zierrat oder zum Schutze gegen die Kälte in der Nacht
und am Morgen.“[138]
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Geleugnet soll nicht werden, dass die Bekleidung ihrerseits zur
Erweckerin der Schamhaftigkeit wird oder werden kann, aber bloss
mittelbar, indem sie als Putz aufgefasst, die Eitelkeit und Prunksucht
aufstachelt. Je wohlhabender in Westafrika z. B. ein Neger ist und je mehr
er mit Europäern oder andern Kulturvölkern in Berührung kommt, einen
desto grösseren Wert pflegt er auf die ausgiebige Verhüllung seines Körpers
zu legen, bis schliesslich mit dem Christentume oder dem Islâm auch die
europäische oder orientalische Kleidung ihren Einzug hält. Setzt der
männliche Neger einen Cylinder auf und verbreitert das Weib die
Hüftenschnur zu einem Hüftentuch oder zieht sogar das Hüftentuch bis über
die Brust hinauf, so geschieht das zunächst nur aus Prunksucht, die
demnach als Vorläuferin der Schamhaftigkeit zu betrachten ist und ihr die
Wege ebnet.[139] Auch die Marava-Negerinnen bedecken sich mitunter den
Busen mit einem Tuche, doch nur aus Eitelkeit und wenn sie mager sind,
denn das afrikanische Schönheitsgefühl verlangt, dass die Brüste der
Weiber bis auf den Nabel herabhängen.[140] Wie die Bekleidung die
Schamhaftigkeit fördert, lehrt das Beispiel jener zwei Baenda-Mädchen,
welchen L i v i n g s t o n e Kleider anlegte und die nach vierzehn Tagen
schon sogar den Busen bedeckten, wenn man durch ihr Schlafgemach ging.
Ein junger Mincopie (Andamaneninsulaner), welcher von den Engländern
gefangen und in Kleider gesteckt, eine Zeitlang in Kalkutta sich aufhielt,
musste sich dort einer photographischen Verewigung unterziehen. Als man
ihm dabei zumutete, sich in seinem nationalen Kostüm zu zeigen, d. h. alle
Kleider abzulegen, sträubte er sich anfangs, — so rasch war ihm das
Schamgefühl anerzogen worden.[141] Freilich ist damit keine Gewähr für
die Dauerhaftigkeit dieses Gefühles gegeben, denn ungemein zahlreich sind
die Beispiele von R ü c k f a l l in die frühere Nacktheit und Barbarei bei
etwaiger Rückkehr in die Heimat. Ich erinnere unter anderen bloss an jene
drei Pescheräh, welche Kapitän F i t z r o y nach England gebracht, wo sie
auf Kosten der Regierung erzogen und unterhalten wurden. Einer von
ihnen, J e m m y B u t t o n getauft, war sogar eine Zeitlang in vornehmen
Gesellschaften als Schosskind verhätschelt worden, hatte in Europa stets
Handschuhe und blankgeputzte Stiefel getragen und sprach sogar englisch.
In seine Heimat zurückgebracht und mit seinen Verwandten vereinigt,
wurde er aber bald wieder der frühere nackte, ungewaschene und
ungekämmte Feuerländer. J . J . v . T s c h u d i berichtet von einem
talentvollen Botokudenknaben, der sorgfältig erzogen es zuletzt soweit
Erweckerin der Schamhaftigkeit wird oder werden kann, aber bloss
mittelbar, indem sie als Putz aufgefasst, die Eitelkeit und Prunksucht
aufstachelt. Je wohlhabender in Westafrika z. B. ein Neger ist und je mehr
er mit Europäern oder andern Kulturvölkern in Berührung kommt, einen
desto grösseren Wert pflegt er auf die ausgiebige Verhüllung seines Körpers
zu legen, bis schliesslich mit dem Christentume oder dem Islâm auch die
europäische oder orientalische Kleidung ihren Einzug hält. Setzt der
männliche Neger einen Cylinder auf und verbreitert das Weib die
Hüftenschnur zu einem Hüftentuch oder zieht sogar das Hüftentuch bis über
die Brust hinauf, so geschieht das zunächst nur aus Prunksucht, die
demnach als Vorläuferin der Schamhaftigkeit zu betrachten ist und ihr die
Wege ebnet.[139] Auch die Marava-Negerinnen bedecken sich mitunter den
Busen mit einem Tuche, doch nur aus Eitelkeit und wenn sie mager sind,
denn das afrikanische Schönheitsgefühl verlangt, dass die Brüste der
Weiber bis auf den Nabel herabhängen.[140] Wie die Bekleidung die
Schamhaftigkeit fördert, lehrt das Beispiel jener zwei Baenda-Mädchen,
welchen L i v i n g s t o n e Kleider anlegte und die nach vierzehn Tagen
schon sogar den Busen bedeckten, wenn man durch ihr Schlafgemach ging.
Ein junger Mincopie (Andamaneninsulaner), welcher von den Engländern
gefangen und in Kleider gesteckt, eine Zeitlang in Kalkutta sich aufhielt,
musste sich dort einer photographischen Verewigung unterziehen. Als man
ihm dabei zumutete, sich in seinem nationalen Kostüm zu zeigen, d. h. alle
Kleider abzulegen, sträubte er sich anfangs, — so rasch war ihm das
Schamgefühl anerzogen worden.[141] Freilich ist damit keine Gewähr für
die Dauerhaftigkeit dieses Gefühles gegeben, denn ungemein zahlreich sind
die Beispiele von R ü c k f a l l in die frühere Nacktheit und Barbarei bei
etwaiger Rückkehr in die Heimat. Ich erinnere unter anderen bloss an jene
drei Pescheräh, welche Kapitän F i t z r o y nach England gebracht, wo sie
auf Kosten der Regierung erzogen und unterhalten wurden. Einer von
ihnen, J e m m y B u t t o n getauft, war sogar eine Zeitlang in vornehmen
Gesellschaften als Schosskind verhätschelt worden, hatte in Europa stets
Handschuhe und blankgeputzte Stiefel getragen und sprach sogar englisch.
In seine Heimat zurückgebracht und mit seinen Verwandten vereinigt,
wurde er aber bald wieder der frühere nackte, ungewaschene und
ungekämmte Feuerländer. J . J . v . T s c h u d i berichtet von einem
talentvollen Botokudenknaben, der sorgfältig erzogen es zuletzt soweit
Page 85
brachte, dass er sich das Doktordiplom bei einer medizinischen Fakultät
Brasiliens erwarb, dann aber plötzlich verschwand und nach längerer Zeit
unter einer Botokudenhorde in seinem ursprünglichen, völlig nackten
Naturzustande wieder angetroffen wurde. Ebenso lehrreich ist auch das
Beispiel des neuerworbenen deutschen Schützlings Manga Bell, Sohn des
vielbesprochenen „König“ Bell in Kamerun. Derselbe ist eigentlich Christ
und in Bristol gut englisch erzogen worden, macht aber, von seinem
häufigen Briefschreiben etwa abgesehen, keinen Gebrauch mehr von diesen
Vorzügen.[142]
Unzweifelhaft bezeichnet das Erwachen des Bedürfnisses nach
Kleidung bei jeder Völkerschaft eine gewisse Erhebung; fraglich muss es
aber doch nach den bisherigen Ausführungen bleiben, ob wirklich, wie
P e s c h e l will, dieses Bedürfnis erst mit dem „Bewusstsein einer höheren
Würde“ erwache und namentlich ob es das „Bestreben“ verkünde, die
Scheidewand zwischen Mensch und Tier zu erhöhen.[143] Ein solches
„Bestreben“ sollte doch in gesteigerter Sittsamkeit und Keuschheit seinen
nächsten Ausdruck finden. Dem ist aber nicht so, und halb oder ganz
bekleidete Völker thun es in dieser Beziehung nackten Stämmen häufig
gleich. Ja, die völlig nackten Wakawirondo in Ostafrika sind z. B. wahre
Engel der Keuschheit gegenüber den schamhaft verhüllten Massai, ihren
Nachbarn, bei denen die Zügellosigkeit in der unverschleiertsten Form
verbreitet ist.[144] Die gut bekleideten japanischen Mädchen besitzen unter
anderen Spielen auch das der „Wunderschachtel“, aus der rosenrot gefärbte,
erhobene Phallus hervorspringen. Der gewissenhafte russische
Naturforscher N i k o l a u s v . M i k l u c h o - M a c l a y , welcher so viel
für die Entschleierung Neuguineas geleistet, berichtet, dass die
australischen Eingebornen, wenn von Europäern aufgefordert und wenn
Weiber bei der Hand sind, gegen eine geringfügige Belohnung durchaus
kein Bedenken finden, am hellen Tage vor Zuschauern auszuüben, was
selbst niedrige Rassen sonst mit dem Schleier des Geheimnisses zu
umhüllen pflegen. Europäer, beim Zusammentreffen mit Eingebornen in
fernen Bezirken, gönnen sich nicht selten „zum Spass“ für ein Glas Gin
dieses Schauspiel.[145] Die Australier sind nun allerdings nackt, aber ein
gleiches Beispiel von Schamlosigkeit bewahrt auch von einem
wohlgekleideten Volke kein geringeres Buch als die Bibel, wo sie von den
Juden erzählt: „Da machten sie Absalom eine Hütte auf dem Dache, und
Absalom beschlief die Kebsweiber seines Vaters vor den Augen des ganzen
Brasiliens erwarb, dann aber plötzlich verschwand und nach längerer Zeit
unter einer Botokudenhorde in seinem ursprünglichen, völlig nackten
Naturzustande wieder angetroffen wurde. Ebenso lehrreich ist auch das
Beispiel des neuerworbenen deutschen Schützlings Manga Bell, Sohn des
vielbesprochenen „König“ Bell in Kamerun. Derselbe ist eigentlich Christ
und in Bristol gut englisch erzogen worden, macht aber, von seinem
häufigen Briefschreiben etwa abgesehen, keinen Gebrauch mehr von diesen
Vorzügen.[142]
Unzweifelhaft bezeichnet das Erwachen des Bedürfnisses nach
Kleidung bei jeder Völkerschaft eine gewisse Erhebung; fraglich muss es
aber doch nach den bisherigen Ausführungen bleiben, ob wirklich, wie
P e s c h e l will, dieses Bedürfnis erst mit dem „Bewusstsein einer höheren
Würde“ erwache und namentlich ob es das „Bestreben“ verkünde, die
Scheidewand zwischen Mensch und Tier zu erhöhen.[143] Ein solches
„Bestreben“ sollte doch in gesteigerter Sittsamkeit und Keuschheit seinen
nächsten Ausdruck finden. Dem ist aber nicht so, und halb oder ganz
bekleidete Völker thun es in dieser Beziehung nackten Stämmen häufig
gleich. Ja, die völlig nackten Wakawirondo in Ostafrika sind z. B. wahre
Engel der Keuschheit gegenüber den schamhaft verhüllten Massai, ihren
Nachbarn, bei denen die Zügellosigkeit in der unverschleiertsten Form
verbreitet ist.[144] Die gut bekleideten japanischen Mädchen besitzen unter
anderen Spielen auch das der „Wunderschachtel“, aus der rosenrot gefärbte,
erhobene Phallus hervorspringen. Der gewissenhafte russische
Naturforscher N i k o l a u s v . M i k l u c h o - M a c l a y , welcher so viel
für die Entschleierung Neuguineas geleistet, berichtet, dass die
australischen Eingebornen, wenn von Europäern aufgefordert und wenn
Weiber bei der Hand sind, gegen eine geringfügige Belohnung durchaus
kein Bedenken finden, am hellen Tage vor Zuschauern auszuüben, was
selbst niedrige Rassen sonst mit dem Schleier des Geheimnisses zu
umhüllen pflegen. Europäer, beim Zusammentreffen mit Eingebornen in
fernen Bezirken, gönnen sich nicht selten „zum Spass“ für ein Glas Gin
dieses Schauspiel.[145] Die Australier sind nun allerdings nackt, aber ein
gleiches Beispiel von Schamlosigkeit bewahrt auch von einem
wohlgekleideten Volke kein geringeres Buch als die Bibel, wo sie von den
Juden erzählt: „Da machten sie Absalom eine Hütte auf dem Dache, und
Absalom beschlief die Kebsweiber seines Vaters vor den Augen des ganzen
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Israel.“[146] Noch vor einem Jahrhunderte wurden auf Tahiti, wie C o o k s
Reisebegleiter sahen, die Umarmungen öffentlich vor aller Augen
vollzogen, unter gutem Rat der Umstehenden, namentlich der Weiber,
worunter die vornehmsten sich befanden. Ähnliches erlebte L a P é r o u s e
auf Samoa.[147] Bei den Malayen der Philippinen geschieht dies nach
C a ñ a m a q u e gleichfalls angeblich ganz ungescheut auf offener Strasse;
desgleichen heute noch auf dem Eilande Peling, dem grössten in der
Banggai-Gruppe östlich von Celebes.[148] Auf den Andamanen verlangt
endlich die Sitte, dass die Frauen der nackten Mincopies gar öffentlich
gebären müssen;[149] aber auch in Kamtschatka, wo doch das Klima eine
starke Bekleidung erheischt, gebären die Frauen ohne jegliche Scheu in
Gegenwart der sämtlichen Ostrogbewohner, ohne Unterschied des Alters
und Geschlechtes. Man sieht, dass die Kleidung an sich keinen Unterschied
in dem sittlichen Verhalten der Völker bewirkt.
Aus dem Gesagten erhellt zur Genüge, dass die Schamhaftigkeit nichts
Ursprüngliches, sondern ein Erzeugnis der Erziehung des
Menschengeschlechts, und zwar sowohl der persönlichen wie der
allgemeinen im Laufe der Jahrtausende ist,[150] ein jüngerer,
gesellschaftlicher Instinkt und, wie alle zarten Gefühle, eine moralische
Zierde, welche der Mensch nur langsam und spät erworben hat. Deshalb
verschwindet sie auch wieder rasch und leicht, sowie Gefahr, Krankheit
oder dergleichen hereinbrechen. Nichts anderes als die Ausgeburt einer von
der Geisteskrankheit seiner Zeit angesteckten Phantasie, als eine
widernatürliche Ungeheuerlichkeit, vermag ich daher in dem Gedanken
B e r n a r d i n s d e S a i n t - P i e r r e zu erblicken, der in seinem
vielgepriesenen Buche „Paul und Virginie“ die Heldin den Untergang in
den Wellen der Verletzung ihres Schamgefühls durch, nebenbei gesagt,
recht überflüssiges Entkleiden vorziehen lässt. Wie wenig Schamhaftigkeit
der menschlichen Natur als solcher eigen ist, haben wiederum recht
schlagend die modernen hypnotischen Versuche dargethan, bei welchen die
züchtigsten Frauenzimmer das Gefühl der Schamhaftigkeit verlieren und,
wenn man ihnen eine entsprechende Idee suggeriert, Akte eines offenbaren
geschlechtlichen Cynismus begehen.[151]
Nur aus der sekundären Natur dieses Instinktes erklären sich endlich die
erstaunlichen Rösselsprünge, welche das mehr oder weniger entwickelte
Schamgefühl macht. Bei den sehr wenig bekleideten Mortlockinsulanern
Reisebegleiter sahen, die Umarmungen öffentlich vor aller Augen
vollzogen, unter gutem Rat der Umstehenden, namentlich der Weiber,
worunter die vornehmsten sich befanden. Ähnliches erlebte L a P é r o u s e
auf Samoa.[147] Bei den Malayen der Philippinen geschieht dies nach
C a ñ a m a q u e gleichfalls angeblich ganz ungescheut auf offener Strasse;
desgleichen heute noch auf dem Eilande Peling, dem grössten in der
Banggai-Gruppe östlich von Celebes.[148] Auf den Andamanen verlangt
endlich die Sitte, dass die Frauen der nackten Mincopies gar öffentlich
gebären müssen;[149] aber auch in Kamtschatka, wo doch das Klima eine
starke Bekleidung erheischt, gebären die Frauen ohne jegliche Scheu in
Gegenwart der sämtlichen Ostrogbewohner, ohne Unterschied des Alters
und Geschlechtes. Man sieht, dass die Kleidung an sich keinen Unterschied
in dem sittlichen Verhalten der Völker bewirkt.
Aus dem Gesagten erhellt zur Genüge, dass die Schamhaftigkeit nichts
Ursprüngliches, sondern ein Erzeugnis der Erziehung des
Menschengeschlechts, und zwar sowohl der persönlichen wie der
allgemeinen im Laufe der Jahrtausende ist,[150] ein jüngerer,
gesellschaftlicher Instinkt und, wie alle zarten Gefühle, eine moralische
Zierde, welche der Mensch nur langsam und spät erworben hat. Deshalb
verschwindet sie auch wieder rasch und leicht, sowie Gefahr, Krankheit
oder dergleichen hereinbrechen. Nichts anderes als die Ausgeburt einer von
der Geisteskrankheit seiner Zeit angesteckten Phantasie, als eine
widernatürliche Ungeheuerlichkeit, vermag ich daher in dem Gedanken
B e r n a r d i n s d e S a i n t - P i e r r e zu erblicken, der in seinem
vielgepriesenen Buche „Paul und Virginie“ die Heldin den Untergang in
den Wellen der Verletzung ihres Schamgefühls durch, nebenbei gesagt,
recht überflüssiges Entkleiden vorziehen lässt. Wie wenig Schamhaftigkeit
der menschlichen Natur als solcher eigen ist, haben wiederum recht
schlagend die modernen hypnotischen Versuche dargethan, bei welchen die
züchtigsten Frauenzimmer das Gefühl der Schamhaftigkeit verlieren und,
wenn man ihnen eine entsprechende Idee suggeriert, Akte eines offenbaren
geschlechtlichen Cynismus begehen.[151]
Nur aus der sekundären Natur dieses Instinktes erklären sich endlich die
erstaunlichen Rösselsprünge, welche das mehr oder weniger entwickelte
Schamgefühl macht. Bei den sehr wenig bekleideten Mortlockinsulanern
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geht die Wahrung des äusseren Anstandes so weit, dass man in Gegenwart
einer Frau, deren Stammesgenosse zugegen ist, sich nicht erlauben darf,
irgend welche freien Redensarten zu führen, ja man darf dann nicht einmal
das Wort Nabel, Bauch, den Namen des Gürtels, „Kinsak“, oder des die
Hüften deckenden „Arvar“ nennen. Ein Europäer, durch das geschickte
Muster des letzteren oder die gelungene Ausführung des Kinsak zu einem
Ausdruck der Bewunderung verleitet, würde argen Anstoss erregen; die
beiden Stammesgenossen würden sich schamrot abwenden und den
unschuldigen Fremdling verachten. Würden die Gegenstände seines Lobes
sich aber nicht an dem Leibe der Frau befunden, sondern etwa auf der Erde
gelegen haben, so würde deren Nennung kein Vergehen gegen den Anstand
gewesen sein.[152] Auf den Markesas schämt man sich durchaus nicht nackt
zu gehen, aber es gilt für äusserst unanständig, das Praeputium nicht
zuzubinden; ebenso auch auf Neuseeland und auf vielen andern Inseln der
Südsee, wo die sonst ganz nackten Männer es schamlos fänden, sich ohne
den Bambubehälter, das zusammengerollte Blatt, den Kürbis oder die
Muschel (Bulla ovum) zu zeigen, in denen sie das Geschlechtswerkzeug
verstecken. Dasselbe gilt von den sonst ausschweifenden Patagonen. Die
Tubariweiber in Mittelafrika gehen ganz nackt bis auf einen schmalen
Leibriemen, an welchem ein nur nach hinten herabhängender Zweig
befestigt ist, bei dessen Verlust sie in Gesellschaft von der äussersten Scham
ergriffen werden.[153] Die sehr mässig bekleideten Hottentottinnen tragen
stets ein Tuch als Haube auf dem Kopfe und manche lassen sich durch
nichts bewegen, es zu entfernen; umgekehrt erachten es die
Palauinsulanerinnen für unanständig, einen Hut aufzusetzen. Der
Schamhaftigkeit mancher Malayenvölker ist Genüge geleistet, wenn nur der
Nabel bedeckt ist. Für eine grosse Frechheit wird es in dem alten
Kulturlande China angesehen, wenn eine Frau einem Manne ihren künstlich
verkümmerten Fuss zeigt; ja es ist sogar unschicklich von ihm zu sprechen
und auf züchtigen Gemälden bleibt er immer unter dem Kleide versteckt.
Die Frauen der germanischen Langobarden hielten sich ebenfalls für tötlich
beschimpft, wenn Männer ihre Füsse bis zu den Knieen sahen; feine
Europäerinnen denken heute über diesen Punkt viel weniger strenge.
Was aber einer grossen Reihe von Völkern am allermeisten der
Verhüllung bedürftig erscheint, das ist das Antlitz der Frau! In Maskat sieht
nicht einmal mehr die Mutter nach dem zwölften Jahre ihre Tochter mit
unbedecktem Gesichte, dagegen lassen die durchsichtigen Gewänder Leib
einer Frau, deren Stammesgenosse zugegen ist, sich nicht erlauben darf,
irgend welche freien Redensarten zu führen, ja man darf dann nicht einmal
das Wort Nabel, Bauch, den Namen des Gürtels, „Kinsak“, oder des die
Hüften deckenden „Arvar“ nennen. Ein Europäer, durch das geschickte
Muster des letzteren oder die gelungene Ausführung des Kinsak zu einem
Ausdruck der Bewunderung verleitet, würde argen Anstoss erregen; die
beiden Stammesgenossen würden sich schamrot abwenden und den
unschuldigen Fremdling verachten. Würden die Gegenstände seines Lobes
sich aber nicht an dem Leibe der Frau befunden, sondern etwa auf der Erde
gelegen haben, so würde deren Nennung kein Vergehen gegen den Anstand
gewesen sein.[152] Auf den Markesas schämt man sich durchaus nicht nackt
zu gehen, aber es gilt für äusserst unanständig, das Praeputium nicht
zuzubinden; ebenso auch auf Neuseeland und auf vielen andern Inseln der
Südsee, wo die sonst ganz nackten Männer es schamlos fänden, sich ohne
den Bambubehälter, das zusammengerollte Blatt, den Kürbis oder die
Muschel (Bulla ovum) zu zeigen, in denen sie das Geschlechtswerkzeug
verstecken. Dasselbe gilt von den sonst ausschweifenden Patagonen. Die
Tubariweiber in Mittelafrika gehen ganz nackt bis auf einen schmalen
Leibriemen, an welchem ein nur nach hinten herabhängender Zweig
befestigt ist, bei dessen Verlust sie in Gesellschaft von der äussersten Scham
ergriffen werden.[153] Die sehr mässig bekleideten Hottentottinnen tragen
stets ein Tuch als Haube auf dem Kopfe und manche lassen sich durch
nichts bewegen, es zu entfernen; umgekehrt erachten es die
Palauinsulanerinnen für unanständig, einen Hut aufzusetzen. Der
Schamhaftigkeit mancher Malayenvölker ist Genüge geleistet, wenn nur der
Nabel bedeckt ist. Für eine grosse Frechheit wird es in dem alten
Kulturlande China angesehen, wenn eine Frau einem Manne ihren künstlich
verkümmerten Fuss zeigt; ja es ist sogar unschicklich von ihm zu sprechen
und auf züchtigen Gemälden bleibt er immer unter dem Kleide versteckt.
Die Frauen der germanischen Langobarden hielten sich ebenfalls für tötlich
beschimpft, wenn Männer ihre Füsse bis zu den Knieen sahen; feine
Europäerinnen denken heute über diesen Punkt viel weniger strenge.
Was aber einer grossen Reihe von Völkern am allermeisten der
Verhüllung bedürftig erscheint, das ist das Antlitz der Frau! In Maskat sieht
nicht einmal mehr die Mutter nach dem zwölften Jahre ihre Tochter mit
unbedecktem Gesichte, dagegen lassen die durchsichtigen Gewänder Leib
Page 88
und Glieder deutlich erkennen.[154] Auch die häusliche Tracht der
Perserinnen lässt den Busen vollständig durchscheinen, den Bauch und die
Beine aber ganz frei und unbedeckt;[155] dagegen darf sich das Weib nur vor
ihrem Manne und einigen nächsten Anverwandten unverschleiert sehen
lassen; selbst dem Arzte ist das allerletzte, was ihm die Kranke zeigt, ihr
Gesicht, sie glaubt sich dadurch zu prostituieren. Freilich weiss die wahre
Tochter Evas auch dafür ein Auskunftsmittel; sie hat zuerst an den Zähnen
etwas zu verbessern und hebt den Schleier bis zur Nase; dann findet sich ein
Fleck auf der Stirn und sie senkt die obere Hälfte des Schleiers, so dass der
Arzt nur zu addieren braucht, um die Totalsumme zu erhalten.[156]
Muhammedanerinnen zu Basra, ja selbst zu Konstantinopel, die im Bade
von Männern überrascht werden, verhüllen gleichfalls nur das Gesicht.
Ebenso entblössen sich in Ägypten die Frauen der Fellahin vor Männern
ohne Scheu, wenn nur das Antlitz verhüllt bleibt. Die Araberin, sagt
E b e r s , wird Fuss, Bein und Busen ohne Verlegenheit sehen lassen,
dagegen gilt die Entblössung des Hinterhauptes für noch unanständiger als
die des Gesichtes, welches letztere jede ehrbare Frau sorgsam verbirgt.
Beleidigt der enganschliessende Anzug europäischer Frauen das
Anstandsgefühl des Chinesen, dem jene als nackt erscheinen, so würde ein
frommer Moslim aus Ferghana, wenn er auf unseren Bällen die
Entblössungen unserer Frauen und Töchter, die halben Umarmungen bei
unseren Rundtänzen wahrnähme, im Stillen nur die Langmut Allahs
bewundern, der nicht schon längst über dieses sündhafte und schamlose
Geschlecht Schwefelgluten habe herabregnen lassen. In der That liegt
keinerlei Logik darin, wenn dieselbe Dame, die Herrn So und So vormittags
nicht empfangen zu können meinte, da sie noch nicht — angekleidet sei,
ihm abends im hellerleuchteten Ballsaale oder in der Opernloge ohne ein
Zucken der Verlegenheit weit weniger bekleidet als sie es morgens war,
entgegentritt. Auch die sehr koketten Französinnen stellen an öffentlichen
Orten ihre allerdings anmutig geformten Schultern und Arme, ihre feinen
Knöchel und noch etwas darüber bloss. Freilich, wollte man sich in ihrem
Hause erlauben, auch nur die Spitze ihres Ellbogens zu bewundern,
Entrüstung würde ihnen das Blut in die Wangen jagen.[157] Sie finden es
ganz natürlich, ihre Reize der Gesamtheit preiszugeben, um sie sodann
jedem einzelnen zu versagen. Gefallsucht und Buhlkunst veranlassen eben
überall manchen Verzicht auf die Schamhaftigkeit. Aus einem
Beweggrunde, den man bei uns Koketterie nennen würde, legen z. B. die
Perserinnen lässt den Busen vollständig durchscheinen, den Bauch und die
Beine aber ganz frei und unbedeckt;[155] dagegen darf sich das Weib nur vor
ihrem Manne und einigen nächsten Anverwandten unverschleiert sehen
lassen; selbst dem Arzte ist das allerletzte, was ihm die Kranke zeigt, ihr
Gesicht, sie glaubt sich dadurch zu prostituieren. Freilich weiss die wahre
Tochter Evas auch dafür ein Auskunftsmittel; sie hat zuerst an den Zähnen
etwas zu verbessern und hebt den Schleier bis zur Nase; dann findet sich ein
Fleck auf der Stirn und sie senkt die obere Hälfte des Schleiers, so dass der
Arzt nur zu addieren braucht, um die Totalsumme zu erhalten.[156]
Muhammedanerinnen zu Basra, ja selbst zu Konstantinopel, die im Bade
von Männern überrascht werden, verhüllen gleichfalls nur das Gesicht.
Ebenso entblössen sich in Ägypten die Frauen der Fellahin vor Männern
ohne Scheu, wenn nur das Antlitz verhüllt bleibt. Die Araberin, sagt
E b e r s , wird Fuss, Bein und Busen ohne Verlegenheit sehen lassen,
dagegen gilt die Entblössung des Hinterhauptes für noch unanständiger als
die des Gesichtes, welches letztere jede ehrbare Frau sorgsam verbirgt.
Beleidigt der enganschliessende Anzug europäischer Frauen das
Anstandsgefühl des Chinesen, dem jene als nackt erscheinen, so würde ein
frommer Moslim aus Ferghana, wenn er auf unseren Bällen die
Entblössungen unserer Frauen und Töchter, die halben Umarmungen bei
unseren Rundtänzen wahrnähme, im Stillen nur die Langmut Allahs
bewundern, der nicht schon längst über dieses sündhafte und schamlose
Geschlecht Schwefelgluten habe herabregnen lassen. In der That liegt
keinerlei Logik darin, wenn dieselbe Dame, die Herrn So und So vormittags
nicht empfangen zu können meinte, da sie noch nicht — angekleidet sei,
ihm abends im hellerleuchteten Ballsaale oder in der Opernloge ohne ein
Zucken der Verlegenheit weit weniger bekleidet als sie es morgens war,
entgegentritt. Auch die sehr koketten Französinnen stellen an öffentlichen
Orten ihre allerdings anmutig geformten Schultern und Arme, ihre feinen
Knöchel und noch etwas darüber bloss. Freilich, wollte man sich in ihrem
Hause erlauben, auch nur die Spitze ihres Ellbogens zu bewundern,
Entrüstung würde ihnen das Blut in die Wangen jagen.[157] Sie finden es
ganz natürlich, ihre Reize der Gesamtheit preiszugeben, um sie sodann
jedem einzelnen zu versagen. Gefallsucht und Buhlkunst veranlassen eben
überall manchen Verzicht auf die Schamhaftigkeit. Aus einem
Beweggrunde, den man bei uns Koketterie nennen würde, legen z. B. die
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schwarzen Mädchen von Quitta in Westafrika an Stelle der sonst üblichen
breiten, den grössten Teil des Körpers bedeckenden Hüftentücher, lieber
unverhältnismässig schmale an.[158] Ein ganz ähnlicher sinnlicher
Gedankengang schlummert aber am Urgrunde der vorhin besprochenen
Sitte, welche im Kreise der schamhaften Kulturnationen widerspruchsvoll
verlangt, dass eine Dame, um salonfähig zu erscheinen, Arme und Büste
entblösst tragen müsse — eine beklagenswerte Versündigung gegen den
guten Geschmack und den ästhetischen Sinn, da nur in Ausnahmefällen die
Schaustellung dem Salon zur Zierde und den Beschauern zum Vergnügen
gereicht!
Aus den Beispielen, welche ich hier angehäuft habe, ersieht man wohl
sattsam, dass das Schamgefühl an gar vielen Stellen des Körpers haften
kann, befestigt durch Sitte und Gewohnheit. Bei allem Schwanken
desselben in einzelnem darf man aber immerhin ein doppeltes behaupten:
Das Erwachen des geschlechtlichen Schamgefühls
b e d e u t e t e i n e E r h e b u n g b e i j e d e r V ö l k e r s c h a f t ;[159]
und ferner: D a s S c h a m g e f ü h l h ä l t g l e i c h e n S c h r i t t m i t
der Kulturentwicklung der Menschheit.
[55] Carus Sterne. Werden und Vergehen. Eine
Entwicklungsgeschichte des Naturganzen in gemeinverständlicher Fassung.
Zweite Aufl. Berlin, 1880. S. 483.
[56] C h a r l e s D a r w i n . Der Ausdruck der Gemütsbewegungen bei dem
Menschen und den Tieren. Stuttgart, 1887. S. 293.
[57] C a r u s S t e r n e . Die Krone der Schöpfung. Wien u. Teschen, o. J. S.
79.
[58] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 16.
[59] H u g o Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86.
[60] O s k a r P e s c h e l . Völkerkunde. Fünfte Aufl. Leipzig, 1881. S. 173.
[61] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 17.
[62] G l o b u s . Bd. XLIV. S. 106.
[63] Revue d’anthropologie. 1872. S. 209.
[64] Prof. Dr. F r i e d r i c h R a t z e l . Völkerkunde. Leipzig, 1885. Bd. I.
Grundzüge der Völkerkunde. S. 63.
[65] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 28.
[66] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 173.
breiten, den grössten Teil des Körpers bedeckenden Hüftentücher, lieber
unverhältnismässig schmale an.[158] Ein ganz ähnlicher sinnlicher
Gedankengang schlummert aber am Urgrunde der vorhin besprochenen
Sitte, welche im Kreise der schamhaften Kulturnationen widerspruchsvoll
verlangt, dass eine Dame, um salonfähig zu erscheinen, Arme und Büste
entblösst tragen müsse — eine beklagenswerte Versündigung gegen den
guten Geschmack und den ästhetischen Sinn, da nur in Ausnahmefällen die
Schaustellung dem Salon zur Zierde und den Beschauern zum Vergnügen
gereicht!
Aus den Beispielen, welche ich hier angehäuft habe, ersieht man wohl
sattsam, dass das Schamgefühl an gar vielen Stellen des Körpers haften
kann, befestigt durch Sitte und Gewohnheit. Bei allem Schwanken
desselben in einzelnem darf man aber immerhin ein doppeltes behaupten:
Das Erwachen des geschlechtlichen Schamgefühls
b e d e u t e t e i n e E r h e b u n g b e i j e d e r V ö l k e r s c h a f t ;[159]
und ferner: D a s S c h a m g e f ü h l h ä l t g l e i c h e n S c h r i t t m i t
der Kulturentwicklung der Menschheit.
[55] Carus Sterne. Werden und Vergehen. Eine
Entwicklungsgeschichte des Naturganzen in gemeinverständlicher Fassung.
Zweite Aufl. Berlin, 1880. S. 483.
[56] C h a r l e s D a r w i n . Der Ausdruck der Gemütsbewegungen bei dem
Menschen und den Tieren. Stuttgart, 1887. S. 293.
[57] C a r u s S t e r n e . Die Krone der Schöpfung. Wien u. Teschen, o. J. S.
79.
[58] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 16.
[59] H u g o Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86.
[60] O s k a r P e s c h e l . Völkerkunde. Fünfte Aufl. Leipzig, 1881. S. 173.
[61] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 17.
[62] G l o b u s . Bd. XLIV. S. 106.
[63] Revue d’anthropologie. 1872. S. 209.
[64] Prof. Dr. F r i e d r i c h R a t z e l . Völkerkunde. Leipzig, 1885. Bd. I.
Grundzüge der Völkerkunde. S. 63.
[65] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 28.
[66] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 173.
Page 90
[67] A l e x . v o n H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktial-Gegenden des
neuen Kontinents. Bd. III. S. 96.
[68] K a r l v o n d e n S t e i n e n . Durch Centralbrasilien. Expedition zur
Erforschung des Schingu im Jahre 1884. Leipzig, 1886. S. 192. 195.
[69] G l o b u s . Bd. XXIX. S. 207.
[70] Ausland 1867. S. 892.
[71] G l o b u s . Bd. XXV. S. 165.
[72] F e r d i n a n d B l u m e n t r i t t . Versuch einer Ethnographie der
Philippinen. Gotha, 1882. S. 15.
[73] F r e d e r i c J . M o u a t . Adventures and researches among the
Andaman Islanders. London, 1863. S. 122.
[74] H . H . J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im
östlichen Äquatorialafrika. Leipzig, 1886. S. 409.
[75] A. a. O. S. 412.
[76] V i c t o r d e R o c h a s . La Nouvelle Calédonie et ses habitants.
Paris, 1862. S. 237.
[77] G e o r g S c h w e i n f u r t h . Im Herzen von Afrika. Reisen und
Entdeckungen im äquatorialen Centralafrika. Leipzig, 1874. Bd. I. S. 163.
[78] S i r J o h n L u b b o c k . Pre-historic Times as illustrated by ancient
remains and the manners and customs of modern Savages. London, 1869. S.
533.
[79] P a u l M a n t e g a z z a . Indien. Aus dem Italienischen von H .
M e i s t e r . Jena, 1885. S. 207.
[80] Merkwürdigerweise werden hauptsächlich m ä n n l i c h e Gottheiten
ganz nackt dargestellt, oder die Gewandung erscheint, wie beim Apoll vom
Belvedere, dort, wo sie nach unseren Begriffen überflüssig wäre. Ganz ähnlich
verhalten sich, um nur einige Beispiele zu nennen, die Sylvanusstatue in der
B l u n d e l l schen Sammlung, die Bronzestatue von Herculaneum, der Eros im
Pariser Louvre, der vatikanische Apoll (im Museo Pio-Clementino) und das
Marmorstandbild des erst spät aufgekommenen Gottes Atys in der
L a n d s d o w n e schen Sammlung. Letzterer hat nicht die allergeringste Spur
von Bekleidung, nur den das Geschlechtswerkzeug verdeckenden üblichen
Blätterschmuck, welcher an sich schon ein Beweis ist, dass das Schamgefühl
sich dessen bewusst geworden, was der Verhüllung bedürftig. Der im Hause des
Augustus gefundene Apollo Sauroktonos verzichtet aber sogar darauf und prangt
als splitternacktes Menschenkind mit dem völlig unverhüllten Wahrzeichen
seiner Männlichkeit. Seltener sind ganz nackte Göttinnen. Ausser Venus in ihren
mannigfachen Gestalten und den Grazien erscheinen die übrigen Göttinnen nicht
leicht ohne irgend eine Gewandung. Liegt in dieser auffallenden Bevorzugung
des männlichen Körpers in der Darstellung des Nackten durch die antike Kunst
nicht etwa ein Fingerzeig, dass die Alten das menschliche Schönheitsideal in der
männlichen und nicht in der weiblichen Gestalt erblickten?
[81] Ich will indess nicht unbemerkt lassen, dass die alten byzantinischen
Kruzifixe, wie z. B. jenes, welches im Dom zu Braunschweig aufbewahrt wird,
neuen Kontinents. Bd. III. S. 96.
[68] K a r l v o n d e n S t e i n e n . Durch Centralbrasilien. Expedition zur
Erforschung des Schingu im Jahre 1884. Leipzig, 1886. S. 192. 195.
[69] G l o b u s . Bd. XXIX. S. 207.
[70] Ausland 1867. S. 892.
[71] G l o b u s . Bd. XXV. S. 165.
[72] F e r d i n a n d B l u m e n t r i t t . Versuch einer Ethnographie der
Philippinen. Gotha, 1882. S. 15.
[73] F r e d e r i c J . M o u a t . Adventures and researches among the
Andaman Islanders. London, 1863. S. 122.
[74] H . H . J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im
östlichen Äquatorialafrika. Leipzig, 1886. S. 409.
[75] A. a. O. S. 412.
[76] V i c t o r d e R o c h a s . La Nouvelle Calédonie et ses habitants.
Paris, 1862. S. 237.
[77] G e o r g S c h w e i n f u r t h . Im Herzen von Afrika. Reisen und
Entdeckungen im äquatorialen Centralafrika. Leipzig, 1874. Bd. I. S. 163.
[78] S i r J o h n L u b b o c k . Pre-historic Times as illustrated by ancient
remains and the manners and customs of modern Savages. London, 1869. S.
533.
[79] P a u l M a n t e g a z z a . Indien. Aus dem Italienischen von H .
M e i s t e r . Jena, 1885. S. 207.
[80] Merkwürdigerweise werden hauptsächlich m ä n n l i c h e Gottheiten
ganz nackt dargestellt, oder die Gewandung erscheint, wie beim Apoll vom
Belvedere, dort, wo sie nach unseren Begriffen überflüssig wäre. Ganz ähnlich
verhalten sich, um nur einige Beispiele zu nennen, die Sylvanusstatue in der
B l u n d e l l schen Sammlung, die Bronzestatue von Herculaneum, der Eros im
Pariser Louvre, der vatikanische Apoll (im Museo Pio-Clementino) und das
Marmorstandbild des erst spät aufgekommenen Gottes Atys in der
L a n d s d o w n e schen Sammlung. Letzterer hat nicht die allergeringste Spur
von Bekleidung, nur den das Geschlechtswerkzeug verdeckenden üblichen
Blätterschmuck, welcher an sich schon ein Beweis ist, dass das Schamgefühl
sich dessen bewusst geworden, was der Verhüllung bedürftig. Der im Hause des
Augustus gefundene Apollo Sauroktonos verzichtet aber sogar darauf und prangt
als splitternacktes Menschenkind mit dem völlig unverhüllten Wahrzeichen
seiner Männlichkeit. Seltener sind ganz nackte Göttinnen. Ausser Venus in ihren
mannigfachen Gestalten und den Grazien erscheinen die übrigen Göttinnen nicht
leicht ohne irgend eine Gewandung. Liegt in dieser auffallenden Bevorzugung
des männlichen Körpers in der Darstellung des Nackten durch die antike Kunst
nicht etwa ein Fingerzeig, dass die Alten das menschliche Schönheitsideal in der
männlichen und nicht in der weiblichen Gestalt erblickten?
[81] Ich will indess nicht unbemerkt lassen, dass die alten byzantinischen
Kruzifixe, wie z. B. jenes, welches im Dom zu Braunschweig aufbewahrt wird,
Page 91
Christus in eine lange Kutte gekleidet darstellen.
[82] So z. B. der Hermes-Augustus im Museum zu Rennes, die
Kolossalstatue aus Bronze, welche Augustus als Jupiter darstellt (Museum zu
Neapel), Britannikus als Bacchus, gefunden zu Tivoli. Ganz nackt ist ein Mars
Ultor, eine Marmorstatue, welche aber eher einen Römer des ersten Jahrhunderts
als Mars Ultor vorstellen dürfte, denn gerade die Gottheit an sich.
[83] M a x B u c h n e r . Reise durch den Stillen Ozean. Breslau, 1878. S.
352–354.
[84] G e o r g e s B o u s q u e t . Le Japon de nos jours et les échelles de
l’extrème Orient. Paris, 1877. Bd. I. S. 87.
[85] H u g o Z ö l l e r . Pampas und Anden. Sitten- und Kulturschilderungen
aus dem spanisch redenden Südamerika mit besonderer Berücksichtigung des
Deutschtums. Stuttgart u. Berlin, 1884, S. 364.
[86] Ausland, 1870. S. 294.
[87] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturgesch. Studien. S. 36–37.
[88] R u d o l f B e r g n e r . Rumänien. Eine Darstellung des Landes und der
Leute. Breslau, 1887. S. 61.
[89] A n a t o l e L e r o y - B e a u l i e n . L’empire des Tsars et les Russes.
Paris, 1881. Bd. I. S. 132.
[90] G u s t a f R e t z i u s . Finska kranier jämte några Natur- och Literatur-
Studier inom andra områden af finsk antropologie. Stockholm, 1878. S. 119.
[91] G . G . W i n k l e r . Island, seine Bewohner, Landesbildung und
vulkanische Natur. Braunschweig, 1861. S. 107–111.
[92] Dies hindert freilich nicht, dass die Künstler, Maler wie Bildhauer, sich
mit Vorliebe das Nackte und insbesondere das nackte Weib zum Vorwurfe ihrer
Darstellungen wählen und dass solche Kunstleistungen von Herren und Damen
gemeinsam besichtigt und ohne Erröten bewundert und besprochen werden, wie
denn auch die Kunstläden Nuditäten der Schaulust ausstellen, welche alt und
jung mit Behagen betrachten. Jedenfalls auch ein Widerspruch, den selbst das
„Göttliche in der Kunst“ nicht zu erklären vermag.
[93] Dr. O t t o K u n t z e . Um die Erde. Reiseberichte eines
Naturforschers. Leipzig, 1881. S. 487.
[94] Z ö l l e r . Pampas und Anden. S. 64. Treffend fügt der Verfasser hinzu:
„Es ist in der That seltsam, wie viel weniger die Nacktheit eines Farbigen
unserem Auge auffällt, als diejenige eines Europäers. Erzählt man einem
Mitreisenden, der noch niemals wilde oder halbwilde Länder besucht hat, von
der Nacktheit der sogenannten Naturkinder, deutet man namentlich dem
weiblichen Teil der Passagiere dergleichen an, so denken sie sich darunter etwas
Fürchterliches. Naht der betreffende Augenblick, so ist es höchst interessant,
jenen eigentümlichen Kampf zwischen Zurückhaltung, Furcht, Übermut und
Neugierde zu beobachten, der stets mit dem Siege der letzteren endet. Und lebt
man nun gar in Ländern, wo die Mehrzahl der eingeborenen Bevölkerung den
grössten Teil des Körpers unbedeckt lässt, so gewöhnt man sich so schnell daran,
dass man schon nach wenigen Tagen die Sache weit weniger komisch findet, als
[82] So z. B. der Hermes-Augustus im Museum zu Rennes, die
Kolossalstatue aus Bronze, welche Augustus als Jupiter darstellt (Museum zu
Neapel), Britannikus als Bacchus, gefunden zu Tivoli. Ganz nackt ist ein Mars
Ultor, eine Marmorstatue, welche aber eher einen Römer des ersten Jahrhunderts
als Mars Ultor vorstellen dürfte, denn gerade die Gottheit an sich.
[83] M a x B u c h n e r . Reise durch den Stillen Ozean. Breslau, 1878. S.
352–354.
[84] G e o r g e s B o u s q u e t . Le Japon de nos jours et les échelles de
l’extrème Orient. Paris, 1877. Bd. I. S. 87.
[85] H u g o Z ö l l e r . Pampas und Anden. Sitten- und Kulturschilderungen
aus dem spanisch redenden Südamerika mit besonderer Berücksichtigung des
Deutschtums. Stuttgart u. Berlin, 1884, S. 364.
[86] Ausland, 1870. S. 294.
[87] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturgesch. Studien. S. 36–37.
[88] R u d o l f B e r g n e r . Rumänien. Eine Darstellung des Landes und der
Leute. Breslau, 1887. S. 61.
[89] A n a t o l e L e r o y - B e a u l i e n . L’empire des Tsars et les Russes.
Paris, 1881. Bd. I. S. 132.
[90] G u s t a f R e t z i u s . Finska kranier jämte några Natur- och Literatur-
Studier inom andra områden af finsk antropologie. Stockholm, 1878. S. 119.
[91] G . G . W i n k l e r . Island, seine Bewohner, Landesbildung und
vulkanische Natur. Braunschweig, 1861. S. 107–111.
[92] Dies hindert freilich nicht, dass die Künstler, Maler wie Bildhauer, sich
mit Vorliebe das Nackte und insbesondere das nackte Weib zum Vorwurfe ihrer
Darstellungen wählen und dass solche Kunstleistungen von Herren und Damen
gemeinsam besichtigt und ohne Erröten bewundert und besprochen werden, wie
denn auch die Kunstläden Nuditäten der Schaulust ausstellen, welche alt und
jung mit Behagen betrachten. Jedenfalls auch ein Widerspruch, den selbst das
„Göttliche in der Kunst“ nicht zu erklären vermag.
[93] Dr. O t t o K u n t z e . Um die Erde. Reiseberichte eines
Naturforschers. Leipzig, 1881. S. 487.
[94] Z ö l l e r . Pampas und Anden. S. 64. Treffend fügt der Verfasser hinzu:
„Es ist in der That seltsam, wie viel weniger die Nacktheit eines Farbigen
unserem Auge auffällt, als diejenige eines Europäers. Erzählt man einem
Mitreisenden, der noch niemals wilde oder halbwilde Länder besucht hat, von
der Nacktheit der sogenannten Naturkinder, deutet man namentlich dem
weiblichen Teil der Passagiere dergleichen an, so denken sie sich darunter etwas
Fürchterliches. Naht der betreffende Augenblick, so ist es höchst interessant,
jenen eigentümlichen Kampf zwischen Zurückhaltung, Furcht, Übermut und
Neugierde zu beobachten, der stets mit dem Siege der letzteren endet. Und lebt
man nun gar in Ländern, wo die Mehrzahl der eingeborenen Bevölkerung den
grössten Teil des Körpers unbedeckt lässt, so gewöhnt man sich so schnell daran,
dass man schon nach wenigen Tagen die Sache weit weniger komisch findet, als
Page 92
das gemeinsame Baden der Geschlechter in belgischen, französischen und
italienischen Seeplätzen. Ich habe auf Timor, in den Bergen von Java, in
Hinterindien u. s. w. junge Damen so ungeniert und augenscheinlich so
unschuldig und arglos einem Dutzend nackter Eingeborener ihre Befehle erteilen
sehen, als ob es europäische Wäscherinnen oder Dienstmädchen gewesen
wären.“
[95] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 173.
[96] H u m b o l d t s Reise nach den Äquinoktialgegenden des neuen
Kontinents. Bd. II. S. 19.
[97] W i l s o n u. F e l k i n . Uganda und der ägyptische Sudan. Stuttgart,
1883. Bd. II. S. 33.
[98] A. a. O. S. 75.
[99] Gestorben am 10. Oktober 1884.
[100] P e s c h e l . A. a. O.
[101] Dr. G u s t a v N a c h t i g a l . Sahara und Sudan. Ergebnisse
sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin, 1881. Bd. II. S. 574.
[102] Ausland 1858. S. 261.
[103] P a u l D u c h a i l l u . Explorations and adventures in equatorial
Africa. S. 444.
[104] Ausland. A. o. O.
[105] J o s e p h T h o m s o n . Durch Massailand. Erforschungsreisen in
Ostafrika. Leipzig, 1885. S. 422.
[106] G l o b u s . Bd. XIV. S. 38.
[107] F e n t o n A y l m e r . A cruise in the Pacific. London, 1860. Bd. I. S.
209.
[108] G . H . v o n L a n g s d o r f f . Bemerkungen auf einer Reise um die
Welt. Frankfurt, 1813. Bd. I. S. 125.
[109] M o e r e n h o u t . Voyage aux îles du grand océan. Paris, 1837. Bd. I.
S. 219.
[110] Bulletin de la Société de géographie de Paris. 1873. Bd. II. S. 252.
[111] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 133.
[112] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 433.
[113] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 30.
[114] Dr. C h a r l e s Letourneau. La Sociologie d’après
l’éthnographie. Paris, 1880. S. 48.
[115] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 79. 185.
[116] L a n g s d o r f f . Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.
127.
[117] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 318.
[118] B u c h n e r . Reise durch den Stillen Ozean. S. 129.
italienischen Seeplätzen. Ich habe auf Timor, in den Bergen von Java, in
Hinterindien u. s. w. junge Damen so ungeniert und augenscheinlich so
unschuldig und arglos einem Dutzend nackter Eingeborener ihre Befehle erteilen
sehen, als ob es europäische Wäscherinnen oder Dienstmädchen gewesen
wären.“
[95] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 173.
[96] H u m b o l d t s Reise nach den Äquinoktialgegenden des neuen
Kontinents. Bd. II. S. 19.
[97] W i l s o n u. F e l k i n . Uganda und der ägyptische Sudan. Stuttgart,
1883. Bd. II. S. 33.
[98] A. a. O. S. 75.
[99] Gestorben am 10. Oktober 1884.
[100] P e s c h e l . A. a. O.
[101] Dr. G u s t a v N a c h t i g a l . Sahara und Sudan. Ergebnisse
sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin, 1881. Bd. II. S. 574.
[102] Ausland 1858. S. 261.
[103] P a u l D u c h a i l l u . Explorations and adventures in equatorial
Africa. S. 444.
[104] Ausland. A. o. O.
[105] J o s e p h T h o m s o n . Durch Massailand. Erforschungsreisen in
Ostafrika. Leipzig, 1885. S. 422.
[106] G l o b u s . Bd. XIV. S. 38.
[107] F e n t o n A y l m e r . A cruise in the Pacific. London, 1860. Bd. I. S.
209.
[108] G . H . v o n L a n g s d o r f f . Bemerkungen auf einer Reise um die
Welt. Frankfurt, 1813. Bd. I. S. 125.
[109] M o e r e n h o u t . Voyage aux îles du grand océan. Paris, 1837. Bd. I.
S. 219.
[110] Bulletin de la Société de géographie de Paris. 1873. Bd. II. S. 252.
[111] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 133.
[112] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 433.
[113] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 30.
[114] Dr. C h a r l e s Letourneau. La Sociologie d’après
l’éthnographie. Paris, 1880. S. 48.
[115] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 79. 185.
[116] L a n g s d o r f f . Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.
127.
[117] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 318.
[118] B u c h n e r . Reise durch den Stillen Ozean. S. 129.
Page 93
[119] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 59.
[120] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 18.
[121] A. a. O. Bd. I. S. 19.
[122] A. a. O. S. 407.
[123] L i p p e r t . A. a. O. S. 18.
[124] K a r l S e m p e r . Die Palauinseln im Stillen Ozean. Reiseerlebnisse.
Leipzig, 1873. S. 35.
[125] G l o b u s . Bd. XLIV. S. 106.
[126] L i p p e r t . A. a. O. S. 408.
[127] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 176.
[128] J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. S. 389.
[129] Vgl. die Abbildung bei: Dr. K a r l v o n d e n S t e i n e n . Durch
Centralbrasilien. S. 195. Im Text bemerkt der Verfasser, dass diese Indianer sich
in sehr primitiver Weise gegen eindringende Insekten schützen: praeputium filo
gossypii rubro ante glandem farciminis instar constringunt, was nicht nötig
wäre, wenn eine Verhüllung die Stelle schützte.
[130] L i p p e r t . A. a. O. S. 410.
[131] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 92.
[132] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. I. S. 432–433.
[133] Ausland 1872. S. 802–803.
[134] T h e o d o r W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Zweite Aufl.
von Dr. G . G e r l a n d . Leipzig, 1877. Bd. I. S. 356.
[135] E m i l B e s s e l s . Die amerikanische Nordpolexpedition. Leipzig,
1879. S. 358.
[136] Verhandlungen d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 62.
[137] So die Herren H o u z é und J a c q u e s , welchen wir umständliche
Mitteilungen über dieselben verdanken im Bulletin de la Société d’anthropologie
de Bruxelles 1885. S. 53–156, ganz besonders auf S. 124.
[138] J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. S. 409.
[139] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86–87.
[140] Ausland 1858. S. 261.
[141] M o u a t . Adventures and researches among the Andaman islanders.
S. 284.
[142] Charakteristisch, ja typisch und ungemein drollig ist die Geschichte
seines Rückfalles ins Negertum, wie Dr. M a x B u c h n e r sie erzählt: „Als er
noch nicht zwanzig Jahre alt, von Bristol zurückkam, hatte er auf dem Kopf
einen schwarzen Cylinderhut, am Halse zwei Vatermörder und eine schwarze
Kravatte, auf dem Leibe aber einen strenggläubigen schwarzen Anzug, an den
Füssen gewichste Stiefel. Selbst ein Veloziped soll er damals besessen und hie
und da kunstgerecht getummelt haben. Sogleich auch liess er sich von den
[120] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 18.
[121] A. a. O. Bd. I. S. 19.
[122] A. a. O. S. 407.
[123] L i p p e r t . A. a. O. S. 18.
[124] K a r l S e m p e r . Die Palauinseln im Stillen Ozean. Reiseerlebnisse.
Leipzig, 1873. S. 35.
[125] G l o b u s . Bd. XLIV. S. 106.
[126] L i p p e r t . A. a. O. S. 408.
[127] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 176.
[128] J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. S. 389.
[129] Vgl. die Abbildung bei: Dr. K a r l v o n d e n S t e i n e n . Durch
Centralbrasilien. S. 195. Im Text bemerkt der Verfasser, dass diese Indianer sich
in sehr primitiver Weise gegen eindringende Insekten schützen: praeputium filo
gossypii rubro ante glandem farciminis instar constringunt, was nicht nötig
wäre, wenn eine Verhüllung die Stelle schützte.
[130] L i p p e r t . A. a. O. S. 410.
[131] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 92.
[132] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. I. S. 432–433.
[133] Ausland 1872. S. 802–803.
[134] T h e o d o r W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Zweite Aufl.
von Dr. G . G e r l a n d . Leipzig, 1877. Bd. I. S. 356.
[135] E m i l B e s s e l s . Die amerikanische Nordpolexpedition. Leipzig,
1879. S. 358.
[136] Verhandlungen d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 62.
[137] So die Herren H o u z é und J a c q u e s , welchen wir umständliche
Mitteilungen über dieselben verdanken im Bulletin de la Société d’anthropologie
de Bruxelles 1885. S. 53–156, ganz besonders auf S. 124.
[138] J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. S. 409.
[139] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86–87.
[140] Ausland 1858. S. 261.
[141] M o u a t . Adventures and researches among the Andaman islanders.
S. 284.
[142] Charakteristisch, ja typisch und ungemein drollig ist die Geschichte
seines Rückfalles ins Negertum, wie Dr. M a x B u c h n e r sie erzählt: „Als er
noch nicht zwanzig Jahre alt, von Bristol zurückkam, hatte er auf dem Kopf
einen schwarzen Cylinderhut, am Halse zwei Vatermörder und eine schwarze
Kravatte, auf dem Leibe aber einen strenggläubigen schwarzen Anzug, an den
Füssen gewichste Stiefel. Selbst ein Veloziped soll er damals besessen und hie
und da kunstgerecht getummelt haben. Sogleich auch liess er sich von den
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Missionären ein eheliches Weib, eine untadelhafte Negerlady, kirchlich antrauen.
Es dauerte nicht lange, da spotteten seine Kameraden, dass ein so hoher Jüngling
wie Manga doch unmöglich mit einer einzigen Gattin auskommen könne, und
siehe, er nahm eine zweite. Kirchlich konnte er sich diese allerdings nicht mehr
antrauen lassen, er nahm sie aber doch, und zugleich zog er für immer die Stiefel
aus. Bald folgte eine dritte, und die Vatermörder nebst der schwarzen Halsbinde
schwanden dahin. Eine vierte kam und mit ihr gingen Frack und Hose. Heute hat
Manga Bell ungefähr zwanzig Weiber und geht wieder ebenso nackt oder
halbnackt wie sein Vater.“ (M. B u c h n e r . Kamerun. Skizzen und
Betrachtungen. Leipzig, 1887. S. 49).
[143] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 176.
[144] T h o m s o n . Durch Massailand. S. 435.
[145] Verhdlgen. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 88.
[146] Lib. II Samuelis. Cap. 16. V. 22.
[147] Dr. H. P l o s s . Das Weib in der Natur- und Völkerkunde.
Anthropologische Studien. Leipzig, 1885. Bd. I. S. 224.
[148] G . A . W i l k e n . Over de Verwantschap en het Huwelijks-en
Erfrecht by de volken van den indischen Archipel. Leiden, 1883. S. 7.
[149] M o u a t . Adventures and researches among the Andaman Islanders.
S. 294.
[150] C a r u s S t e r n e . Die Krone der Schöpfung. S. 101.
[151] Ludwig Büchner. Thatsachen und Theorieen aus dem
naturwissenschaftlichen Leben der Gegenwart. Berlin, 1887. S. 216–217.
[152] J . K u b a r y . Die Bewohner der Mortlock-Inseln, in den Mitteil. der
geographischen Gesellschaft in Hamburg. 1878–79. S. 252.
[153] P e t e r m a n n s . Geographische Mitteilungen. 1857. S. 138.
[154] G r ä f i n P a u l i n e N o s t i t z . Reisen in Vorderasien und Indien.
Leipzig, 1873. Bd. II. S. 13.
[155] Dr. J a k . E d . P o l a k . Persien. Das Land und seine Bewohner.
Leipzig, 1865. Bd. I. S. 160.
[156] A. a. O. S. 224.
[157] Quelle femme du monde ne rougirait, si elle était surprise c h e z
e l l e décolletée comme elle se montre au bal? sagt A . d e Q u a t r e f a g e s
in der Revue d’anthropologie. 1872. S. 209.
[158] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 16.
[159] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 176.
Es dauerte nicht lange, da spotteten seine Kameraden, dass ein so hoher Jüngling
wie Manga doch unmöglich mit einer einzigen Gattin auskommen könne, und
siehe, er nahm eine zweite. Kirchlich konnte er sich diese allerdings nicht mehr
antrauen lassen, er nahm sie aber doch, und zugleich zog er für immer die Stiefel
aus. Bald folgte eine dritte, und die Vatermörder nebst der schwarzen Halsbinde
schwanden dahin. Eine vierte kam und mit ihr gingen Frack und Hose. Heute hat
Manga Bell ungefähr zwanzig Weiber und geht wieder ebenso nackt oder
halbnackt wie sein Vater.“ (M. B u c h n e r . Kamerun. Skizzen und
Betrachtungen. Leipzig, 1887. S. 49).
[143] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 176.
[144] T h o m s o n . Durch Massailand. S. 435.
[145] Verhdlgen. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 88.
[146] Lib. II Samuelis. Cap. 16. V. 22.
[147] Dr. H. P l o s s . Das Weib in der Natur- und Völkerkunde.
Anthropologische Studien. Leipzig, 1885. Bd. I. S. 224.
[148] G . A . W i l k e n . Over de Verwantschap en het Huwelijks-en
Erfrecht by de volken van den indischen Archipel. Leiden, 1883. S. 7.
[149] M o u a t . Adventures and researches among the Andaman Islanders.
S. 294.
[150] C a r u s S t e r n e . Die Krone der Schöpfung. S. 101.
[151] Ludwig Büchner. Thatsachen und Theorieen aus dem
naturwissenschaftlichen Leben der Gegenwart. Berlin, 1887. S. 216–217.
[152] J . K u b a r y . Die Bewohner der Mortlock-Inseln, in den Mitteil. der
geographischen Gesellschaft in Hamburg. 1878–79. S. 252.
[153] P e t e r m a n n s . Geographische Mitteilungen. 1857. S. 138.
[154] G r ä f i n P a u l i n e N o s t i t z . Reisen in Vorderasien und Indien.
Leipzig, 1873. Bd. II. S. 13.
[155] Dr. J a k . E d . P o l a k . Persien. Das Land und seine Bewohner.
Leipzig, 1865. Bd. I. S. 160.
[156] A. a. O. S. 224.
[157] Quelle femme du monde ne rougirait, si elle était surprise c h e z
e l l e décolletée comme elle se montre au bal? sagt A . d e Q u a t r e f a g e s
in der Revue d’anthropologie. 1872. S. 209.
[158] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 16.
[159] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 176.
Page 95
VII.
Kuss und Liebe.
s ist ganz unerlässlich für den Gang der späteren
Auseinandersetzungen, zuvor noch einige Punkte zu erörtern,
die wie die Schamhaftigkeit mit dem Geschlechtsleben der
Völker und dem Gegenstande unserer Untersuchungen in
augenscheinlichem Zusammenhange stehen. Der vornehmste dieser Punkte
betrifft jenes Gefühl, welches der europäische Kulturmensch als L i e b e
empfindet. Über dieses müssen wir uns zunächst verständigen. Forscht man
vom ethischen Standpunkte nach dem wirklichen Wesen der Liebe, so trifft
man schon bei A r i s t o t e l e s die Auslegung: „Lieben ist, dass wir für
jemand das wollen, was er für gut hält und zwar seinetwegen, nicht
unsertwegen.“[160] Der uns bedeutend näher gerückte L e i b n i z erklärt die
Liebe als „die Empfänglichkeit für die eigene Freude an der
Vollkommenheit, dem Wohl oder Glück des geliebten Gegenstandes.“[161]
Den in diesen Sätzen verkappten Egoismus, der darin besteht, dass jene
fremde Lust doch schliesslich nur Ziel und Ursache unserer eigenen Lust
ist, bringt S p i n o z a sehr richtig, aber nur nicht scharf genug zum
Ausdruck, indem er die Liebe „als eigene Lust, begleitet von der
Vorstellung der diese Lust bewirkenden Ursache“ betrachtet. Dies gilt wohl
von allen Arten von Liebe, der Freundes-, Kinder-, Eltern- und
Geschlechtsliebe. Letztere, die uns hier allein angeht, darf man
insbesondere, alles in allem genommen, wohl mit K a r l B l e i b t r e u
bezeichnen als: „das Gefühl, die Sinnlichkeit bis zur Aufopferung derselben
auf ein Einzelwesen zu übertragen.“[162] Aber Liebe ist nicht bloss Sache
des Gefühls, sondern sie wohnt auch auf dem tiefsten Grunde des Willens.
Liebe heisst: nicht sich selbst wollen. Liebe ist Selbstverleugnung und
dadurch der gerade Gegensatz der Selbstsucht, vom Lebensprinzip des
Egoismus aus betrachtet, auf welchem doch schliesslich alles menschliche
Thun und Lassen beruht, also ein a n o r m a l e r Z u s t a n d , freilich nur
scheinbar; denn obwohl diese Liebe sich dem andern völlig unterordnet,
Kuss und Liebe.
s ist ganz unerlässlich für den Gang der späteren
Auseinandersetzungen, zuvor noch einige Punkte zu erörtern,
die wie die Schamhaftigkeit mit dem Geschlechtsleben der
Völker und dem Gegenstande unserer Untersuchungen in
augenscheinlichem Zusammenhange stehen. Der vornehmste dieser Punkte
betrifft jenes Gefühl, welches der europäische Kulturmensch als L i e b e
empfindet. Über dieses müssen wir uns zunächst verständigen. Forscht man
vom ethischen Standpunkte nach dem wirklichen Wesen der Liebe, so trifft
man schon bei A r i s t o t e l e s die Auslegung: „Lieben ist, dass wir für
jemand das wollen, was er für gut hält und zwar seinetwegen, nicht
unsertwegen.“[160] Der uns bedeutend näher gerückte L e i b n i z erklärt die
Liebe als „die Empfänglichkeit für die eigene Freude an der
Vollkommenheit, dem Wohl oder Glück des geliebten Gegenstandes.“[161]
Den in diesen Sätzen verkappten Egoismus, der darin besteht, dass jene
fremde Lust doch schliesslich nur Ziel und Ursache unserer eigenen Lust
ist, bringt S p i n o z a sehr richtig, aber nur nicht scharf genug zum
Ausdruck, indem er die Liebe „als eigene Lust, begleitet von der
Vorstellung der diese Lust bewirkenden Ursache“ betrachtet. Dies gilt wohl
von allen Arten von Liebe, der Freundes-, Kinder-, Eltern- und
Geschlechtsliebe. Letztere, die uns hier allein angeht, darf man
insbesondere, alles in allem genommen, wohl mit K a r l B l e i b t r e u
bezeichnen als: „das Gefühl, die Sinnlichkeit bis zur Aufopferung derselben
auf ein Einzelwesen zu übertragen.“[162] Aber Liebe ist nicht bloss Sache
des Gefühls, sondern sie wohnt auch auf dem tiefsten Grunde des Willens.
Liebe heisst: nicht sich selbst wollen. Liebe ist Selbstverleugnung und
dadurch der gerade Gegensatz der Selbstsucht, vom Lebensprinzip des
Egoismus aus betrachtet, auf welchem doch schliesslich alles menschliche
Thun und Lassen beruht, also ein a n o r m a l e r Z u s t a n d , freilich nur
scheinbar; denn obwohl diese Liebe sich dem andern völlig unterordnet,
Page 96
weshalb auch Mitleid und Bewunderung so mächtige Nährgefühle
derselben sind; obwohl sie sich völlig vergisst über dem Du und auch nicht
zerstört wird durch das Leid, das etwa der Liebende vom Geliebten erfährt;
obwohl sie nicht der Rausch der Sinne, sondern die ruhige Entschlossenheit
der Seele ist, woran der Geist einen sehr hervorragenden Anteil hat: so ist
die Liebe, unbestreitbar die höchste menschliche Leidenschaft, welche der
Ansporn zu allem Schönen und Hässlichen im moralischen Sinne des
Wortes werden kann, doch sich augenscheinlich Selbstzweck und Selbstlust
und erwägt den Fortpflanzungstrieb erst in zweiter Linie, welcher, wie
schon früher betont, mit der fleischlichen Begierde und gar m i t d e r
L i e b e gar nichts zu thun haben braucht; denn es unterliegt keinem
Zweifel, dass es einer solchen psychischen Regung wenigstens seitens des
weiblichen Teiles für die Fortpflanzung des Geschlechtes gar nicht bedarf.
[163] So sehr indes sinnliche Begierde und Liebe an sich auseinander zu
halten sind, so haben sie doch einen gemeinsamen Berührungspunkt darin,
dass ohne sinnliche Beimischung Liebe
d u r c h s c h n i t t l i c h k a u m d e n k b a r i s t . Wie krystallhell die
Quelle, wie rein ihr Wesen auch sei, immer strebt doch die Liebe nach dem
nämlichen groben Endzweck.[164] Jedes Wesen fühlt wohl das Lieben als
eine Notdurft der Natur, aber erst durch Beimischung des sinnlichen
Elements erhält das Liebebedürfnis jene bittere Schärfe, welche den ganzen
Organismus durchzittert. Die Sinnlichkeit selbst und insbesondere d e r
Gattungstrieb ist aber darum weder Liebe, noch
h a t e r b e s t i m m e n d e n E i n f l u s s d a r a u f . Er ist bloss, wie
schon H y r t l vor mehr denn dreissig Jahren bemerkte, veredelbar durch
die Dazwischenkunft des Geistigen, und das ist die Liebe. Sehr richtig sagt
ein scharfsinniger Schilderer menschlicher Leidenschaften, L e o p o l d
v o n S a c h e r - M a s o c h : „Von der Sinnlichkeit geht jede noch so tiefe
Neigung aus, ohne sie giebt es keine Liebe, kein Glück, — a b e r e s
d a r f n i c h t d a b e i b l e i b e n .“[165]
Es ist also immerhin die Rolle der Sinnlichkeit selbst in der idealsten
Liebe, die sich ausschliesslich und heroisch einem einzigen Gegenstande
opfert, nicht zu unterschätzen. Sogar die selbstloseste Liebe, welche unter
Umständen völlige Entsagung zu ihren leidenvollen Freuden zählt,
verzichtet ungern auf die Liebkosung des geliebten Wesens, worunter das
Küssen obenansteht. Uns europäischen Menschen erscheint der K u s s als
der natürliche Ausdruck der Liebe, und zwar nicht nur der geschlechtlichen.
derselben sind; obwohl sie sich völlig vergisst über dem Du und auch nicht
zerstört wird durch das Leid, das etwa der Liebende vom Geliebten erfährt;
obwohl sie nicht der Rausch der Sinne, sondern die ruhige Entschlossenheit
der Seele ist, woran der Geist einen sehr hervorragenden Anteil hat: so ist
die Liebe, unbestreitbar die höchste menschliche Leidenschaft, welche der
Ansporn zu allem Schönen und Hässlichen im moralischen Sinne des
Wortes werden kann, doch sich augenscheinlich Selbstzweck und Selbstlust
und erwägt den Fortpflanzungstrieb erst in zweiter Linie, welcher, wie
schon früher betont, mit der fleischlichen Begierde und gar m i t d e r
L i e b e gar nichts zu thun haben braucht; denn es unterliegt keinem
Zweifel, dass es einer solchen psychischen Regung wenigstens seitens des
weiblichen Teiles für die Fortpflanzung des Geschlechtes gar nicht bedarf.
[163] So sehr indes sinnliche Begierde und Liebe an sich auseinander zu
halten sind, so haben sie doch einen gemeinsamen Berührungspunkt darin,
dass ohne sinnliche Beimischung Liebe
d u r c h s c h n i t t l i c h k a u m d e n k b a r i s t . Wie krystallhell die
Quelle, wie rein ihr Wesen auch sei, immer strebt doch die Liebe nach dem
nämlichen groben Endzweck.[164] Jedes Wesen fühlt wohl das Lieben als
eine Notdurft der Natur, aber erst durch Beimischung des sinnlichen
Elements erhält das Liebebedürfnis jene bittere Schärfe, welche den ganzen
Organismus durchzittert. Die Sinnlichkeit selbst und insbesondere d e r
Gattungstrieb ist aber darum weder Liebe, noch
h a t e r b e s t i m m e n d e n E i n f l u s s d a r a u f . Er ist bloss, wie
schon H y r t l vor mehr denn dreissig Jahren bemerkte, veredelbar durch
die Dazwischenkunft des Geistigen, und das ist die Liebe. Sehr richtig sagt
ein scharfsinniger Schilderer menschlicher Leidenschaften, L e o p o l d
v o n S a c h e r - M a s o c h : „Von der Sinnlichkeit geht jede noch so tiefe
Neigung aus, ohne sie giebt es keine Liebe, kein Glück, — a b e r e s
d a r f n i c h t d a b e i b l e i b e n .“[165]
Es ist also immerhin die Rolle der Sinnlichkeit selbst in der idealsten
Liebe, die sich ausschliesslich und heroisch einem einzigen Gegenstande
opfert, nicht zu unterschätzen. Sogar die selbstloseste Liebe, welche unter
Umständen völlige Entsagung zu ihren leidenvollen Freuden zählt,
verzichtet ungern auf die Liebkosung des geliebten Wesens, worunter das
Küssen obenansteht. Uns europäischen Menschen erscheint der K u s s als
der natürliche Ausdruck der Liebe, und zwar nicht nur der geschlechtlichen.
Page 97
„Jedenfalls,“ sagt S t e e l e , „war die Natur die Erfinderin desselben und
der erste Kuss entstand mit der ersten Bewerbung.“ Niemand wird mir aber
wohl darin widersprechen, dass der Kuss ein durchaus s i n n l i c h e r
Genuss ist, hervorgerufen durch die fremde Berührung mit den in den
Lippen auslaufenden feinen Nervenenden und unterstützt durch die Nähe
des ebenso feinfühligen Riechorganes. Mit Recht fragt man wie der erste
Kuss „schmeckt“, wenn man auch nicht die von einer jungen Dame darauf
erteilte überschwängliche Antwort gelten zu lassen geneigt sein dürfte.[166]
Unter Verliebten gilt der Kuss gewissermassen als eine Vorstufe der
Liebeslust, und obwohl ein altdeutscher Spruch meint:
Einen Kuss in Ehren
Soll Niemand wehren,
so traut man dem Kuss „in Ehren“ doch nur sehr wenig, betrachtet vielmehr
ziemlich allgemein die Gewährung eines Kusses seitens des Mädchens an
einen Fremden als Ausdruck der Geneigtheit zu schliesslicher Hingabe, die
dann oft nicht lange auf sich warten lässt, und behütet es daher sorgsam vor
der Gefahr des Küssens. „Wenigstens“ einen Kuss! erfleht der unerhörte
Jüngling, sozusagen als Ersatz für den entgangenen vollen Sinnengenuss.
Der erste Kuss der Jungfrau gehört deshalb bei uns erst dem Verlobten, der
ja ohnehin die gutgeheissene Anwartschaft auf die höchsten Wonnen
besitzt. Aber auch wo geschlechtliche Beziehungen nicht im Spiele sind, z.
B. beim Kusse unter Verwandten, unter Freunden, liegt demselben stets
auch ein sinnliches Moment zu Grunde.
Daran ändert der Umstand nichts, dass der Kuss vielfach zum leeren
Gebrauch herabgesunken, rein zeremoniell geworden ist. An
altisraelitischen Kultstätten, an welchen Götterbilder sich befanden,
begegnet uns schon als Gebärde huldigender Anbetung auch der Kuss,[167]
ohne dass wir jedoch erfahren, ob wirklicher Kuss oder Kusszuwerfung
oder beides sich fand,[168] wie es bei den alten Hellenen weit verbreitet war.
An dem schwarzen Stein der Kaaba zu Mekka wird es heute noch geübt,
und im Christentume hat sich das Küssen des Kruzifixes sowie der
Heiligenbilder erhalten. Seinen europäischen Verehrern ist ferner der Kuss
ein uraltes Zeichen, nicht bloss der Liebe, sondern auch der Versöhnung,
des Friedens und der Freundschaft. Im Märchen bewirkt er einerseits
Vergessenheit und ruft andererseits Vergessenes ins Gedächtnis zurück; ein
der erste Kuss entstand mit der ersten Bewerbung.“ Niemand wird mir aber
wohl darin widersprechen, dass der Kuss ein durchaus s i n n l i c h e r
Genuss ist, hervorgerufen durch die fremde Berührung mit den in den
Lippen auslaufenden feinen Nervenenden und unterstützt durch die Nähe
des ebenso feinfühligen Riechorganes. Mit Recht fragt man wie der erste
Kuss „schmeckt“, wenn man auch nicht die von einer jungen Dame darauf
erteilte überschwängliche Antwort gelten zu lassen geneigt sein dürfte.[166]
Unter Verliebten gilt der Kuss gewissermassen als eine Vorstufe der
Liebeslust, und obwohl ein altdeutscher Spruch meint:
Einen Kuss in Ehren
Soll Niemand wehren,
so traut man dem Kuss „in Ehren“ doch nur sehr wenig, betrachtet vielmehr
ziemlich allgemein die Gewährung eines Kusses seitens des Mädchens an
einen Fremden als Ausdruck der Geneigtheit zu schliesslicher Hingabe, die
dann oft nicht lange auf sich warten lässt, und behütet es daher sorgsam vor
der Gefahr des Küssens. „Wenigstens“ einen Kuss! erfleht der unerhörte
Jüngling, sozusagen als Ersatz für den entgangenen vollen Sinnengenuss.
Der erste Kuss der Jungfrau gehört deshalb bei uns erst dem Verlobten, der
ja ohnehin die gutgeheissene Anwartschaft auf die höchsten Wonnen
besitzt. Aber auch wo geschlechtliche Beziehungen nicht im Spiele sind, z.
B. beim Kusse unter Verwandten, unter Freunden, liegt demselben stets
auch ein sinnliches Moment zu Grunde.
Daran ändert der Umstand nichts, dass der Kuss vielfach zum leeren
Gebrauch herabgesunken, rein zeremoniell geworden ist. An
altisraelitischen Kultstätten, an welchen Götterbilder sich befanden,
begegnet uns schon als Gebärde huldigender Anbetung auch der Kuss,[167]
ohne dass wir jedoch erfahren, ob wirklicher Kuss oder Kusszuwerfung
oder beides sich fand,[168] wie es bei den alten Hellenen weit verbreitet war.
An dem schwarzen Stein der Kaaba zu Mekka wird es heute noch geübt,
und im Christentume hat sich das Küssen des Kruzifixes sowie der
Heiligenbilder erhalten. Seinen europäischen Verehrern ist ferner der Kuss
ein uraltes Zeichen, nicht bloss der Liebe, sondern auch der Versöhnung,
des Friedens und der Freundschaft. Im Märchen bewirkt er einerseits
Vergessenheit und ruft andererseits Vergessenes ins Gedächtnis zurück; ein
Page 98
Kuss löst den Bann der zum Drachen, zur Schlange oder Kröte
verzauberten Jungfrau. Der altchristliche Friedenskuss lebt noch fort in dem
Osterkuss der griechischen Kirche. Bei Übernahme des Lehens küsste im
deutschen Mittelalter der Vasall den Lehensherrn. Der Kuss kam ferner in
Anwendung nach Abschluss eines Vertrages, zur Besiegelung eines
Versprechens, daher noch heute unsere Redensart „mit Kuss und Hand“. Im
feineren (höfischen, hoflichen, d. h. ursprünglich hofartigen) Verkehr des
Mittelalters wird von dem berühmten steirischen Ritter und Sänger
U l r i c h v o n L i c h t e n s t e i n (gest. 1275 oder 1276) unterschieden
zwischen dem Kuss der Minne, der Freundschaft und der Sühne. Der
Sühnekuss hat als Pfand und Siegel aufgehobener Feindschaft und
wiederkehrender Zuneigung ernstere Bedeutung. Der Judaskuss ist der Kuss
des Verräters. Dem Herzenskuss steht der Kuss der höfischen Sitte
gegenüber. Der Ankommende küsst die Herrin, wenn er ihr an Rang
wenigstens gleichsteht. Meist ersuchte die Frau den Vorgestellten um den
Kuss oder bat der Geringere den Vornehmeren, seiner Gattin oder Tochter
den Willkommenkuss zu bieten. Auch beim Abschied küsste man sich, und
zwar auf Mund, Wangen oder Augen; die erstere Form bildet immer eine
Auszeichnung. Bei den Franzosen kam dazu noch der Kuss auf Nase, Kinn
und Hals. In dem Heldengedicht Titurel werden sogar dem Sieger im
Turnier die Küsse von achtzig Jungfrauen in Aussicht gestellt. Der Kuss der
Geliebten aber, schon gewährt oder erst ersehnt, begeistert heute noch die
Dichter zu Dithyramben voll himmlischer Verzückung, und selbst ein so
leichtfertiger Schriftsteller wie A d o l p h e B e l o t hat sich veranlasst
gefunden, in die Physiologie und Philosophie des Kusses sich zu vertiefen,
[169] worin ihm sein Landsmann H . d e M o l i è r e längst vorangegangen
war.[170] Dass trotz des S c h e f f e l schen Katers Hiddigeigei tiefsinniger
Frage:
Warum küssen sich die Menschen?
’s ist nicht Hass, sie beissen sich nicht,
Hunger nicht, sie fressen sich nicht,
’s kann auch kein zweckloser, blinder
Unverstand sein, denn sie sind sonst
Klug und selbstbewusst im Handeln;
Warum also, frag’ umsonst ich,
Warum küssen sich die Menschen?[171]
verzauberten Jungfrau. Der altchristliche Friedenskuss lebt noch fort in dem
Osterkuss der griechischen Kirche. Bei Übernahme des Lehens küsste im
deutschen Mittelalter der Vasall den Lehensherrn. Der Kuss kam ferner in
Anwendung nach Abschluss eines Vertrages, zur Besiegelung eines
Versprechens, daher noch heute unsere Redensart „mit Kuss und Hand“. Im
feineren (höfischen, hoflichen, d. h. ursprünglich hofartigen) Verkehr des
Mittelalters wird von dem berühmten steirischen Ritter und Sänger
U l r i c h v o n L i c h t e n s t e i n (gest. 1275 oder 1276) unterschieden
zwischen dem Kuss der Minne, der Freundschaft und der Sühne. Der
Sühnekuss hat als Pfand und Siegel aufgehobener Feindschaft und
wiederkehrender Zuneigung ernstere Bedeutung. Der Judaskuss ist der Kuss
des Verräters. Dem Herzenskuss steht der Kuss der höfischen Sitte
gegenüber. Der Ankommende küsst die Herrin, wenn er ihr an Rang
wenigstens gleichsteht. Meist ersuchte die Frau den Vorgestellten um den
Kuss oder bat der Geringere den Vornehmeren, seiner Gattin oder Tochter
den Willkommenkuss zu bieten. Auch beim Abschied küsste man sich, und
zwar auf Mund, Wangen oder Augen; die erstere Form bildet immer eine
Auszeichnung. Bei den Franzosen kam dazu noch der Kuss auf Nase, Kinn
und Hals. In dem Heldengedicht Titurel werden sogar dem Sieger im
Turnier die Küsse von achtzig Jungfrauen in Aussicht gestellt. Der Kuss der
Geliebten aber, schon gewährt oder erst ersehnt, begeistert heute noch die
Dichter zu Dithyramben voll himmlischer Verzückung, und selbst ein so
leichtfertiger Schriftsteller wie A d o l p h e B e l o t hat sich veranlasst
gefunden, in die Physiologie und Philosophie des Kusses sich zu vertiefen,
[169] worin ihm sein Landsmann H . d e M o l i è r e längst vorangegangen
war.[170] Dass trotz des S c h e f f e l schen Katers Hiddigeigei tiefsinniger
Frage:
Warum küssen sich die Menschen?
’s ist nicht Hass, sie beissen sich nicht,
Hunger nicht, sie fressen sich nicht,
’s kann auch kein zweckloser, blinder
Unverstand sein, denn sie sind sonst
Klug und selbstbewusst im Handeln;
Warum also, frag’ umsonst ich,
Warum küssen sich die Menschen?[171]
Page 99
Dass Küssen den Kulturmenschen als ein Genuss gilt, bezeugen unter
anderen die strengen Sonntagsgesetze, wie sie vor zweihundert Jahren in
manchen Teilen der Vereinigten Staaten bestanden. Für den Sonntag war
nicht nur Spazierengehen, das Kochen, Bartscheren u. dgl. verboten,
sondern auch den Müttern untersagt, ihre Kinder zu küssen. Der
Geschichtsschreiber M a c C a b e erzählt, dass diesem Kussverbote im
Jahre 1654 bei einem Prozesse in Connecticut die weiteste Ausdehnung
gegeben wurde, indem ein Liebespaar — Sarah Tuttle und Giacobbe
Newton — wegen Übertretung desselben mit hoher Geldstrafe belegt ward.
Es spricht nun, glaube ich, für meine im ersten Kapitel entwickelte
Vermutung, wonach die Geschlechtsfreuden des Urmenschen geringer
bemessen gewesen seien, dass selbst heute noch, der poetischen Auffassung
S t e e l e s zum Trotz, das Küssen durchaus nicht allerorten Brauch ist,
namentlich das Küssen auf den Mund. Der Kabyle küsst ins Gesicht, oft
auch auf den Mund, während der Araber, nach H e i n r i c h v o n
M a l t z a n , meist nur die Schulter küsst.[172] Das Küssen ist natürlich von
vorne herein ausgeschlossen bei allen Völkern, welche die Lippen
aufschlitzen und kleine Hölzer einsetzen, wie es die Stämme an der Küste
des Beringsmeeres und ihre Nachbarn, die Koljuschen, ferner die
Botokuden in Brasilien und die mittel- und südafrikanischen Schwarzen
thun, deren Frauen das „Pelele“ tragen.[173] Aber auch wo solche materielle
Hindernisse fehlen, verschmäht man den Kuss in Afrika wie in Amerika
und Ozeanien. Der Weltreisende Dr. O t t o K u n t z e , welcher manchen
tieferen Einblick in die Lebensgeheimnisse der verschiedensten Völker
nahm und darüber mit anerkennenswerter Offenheit berichtet, weiss vom
Küssen gar nichts zu erzählen; ja, ich glaube, das Wort kommt in seinem
umfangreichen Werke gar nicht vor. W i n w o o d R e a d e erregte das
Entsetzen eines Negermädchens, als er sie küsste, denn in ganz Westafrika
sind solche Liebkosungen völlig ungebräuchlich, was neuerdings auch
wieder H u g o Z ö l l e r bestätigte.[174] Desgleichen in Ostafrika, bei den
Somal. Von den Kariben Guyanas bemerkt K a r l F e r d i n a n d
A p p u n , vom Küssen sei bei ihnen gar nicht die Rede und diese
angenehme Beschäftigung ihnen völlig unbekannt.[175] Weder Feuerländer
noch Eskimo kennen diesen Ausdruck der Zärtlichkeit und sogar im
europäischen Lappland stiess B a y a r d T a y l o r bei den Frauen auf eine
entschiedene Abneigung gegen jede derartige Berührung. Kusslos sind auch
nach D a r w i n s Ermittlungen die Südseevölker, wie die Maori
anderen die strengen Sonntagsgesetze, wie sie vor zweihundert Jahren in
manchen Teilen der Vereinigten Staaten bestanden. Für den Sonntag war
nicht nur Spazierengehen, das Kochen, Bartscheren u. dgl. verboten,
sondern auch den Müttern untersagt, ihre Kinder zu küssen. Der
Geschichtsschreiber M a c C a b e erzählt, dass diesem Kussverbote im
Jahre 1654 bei einem Prozesse in Connecticut die weiteste Ausdehnung
gegeben wurde, indem ein Liebespaar — Sarah Tuttle und Giacobbe
Newton — wegen Übertretung desselben mit hoher Geldstrafe belegt ward.
Es spricht nun, glaube ich, für meine im ersten Kapitel entwickelte
Vermutung, wonach die Geschlechtsfreuden des Urmenschen geringer
bemessen gewesen seien, dass selbst heute noch, der poetischen Auffassung
S t e e l e s zum Trotz, das Küssen durchaus nicht allerorten Brauch ist,
namentlich das Küssen auf den Mund. Der Kabyle küsst ins Gesicht, oft
auch auf den Mund, während der Araber, nach H e i n r i c h v o n
M a l t z a n , meist nur die Schulter küsst.[172] Das Küssen ist natürlich von
vorne herein ausgeschlossen bei allen Völkern, welche die Lippen
aufschlitzen und kleine Hölzer einsetzen, wie es die Stämme an der Küste
des Beringsmeeres und ihre Nachbarn, die Koljuschen, ferner die
Botokuden in Brasilien und die mittel- und südafrikanischen Schwarzen
thun, deren Frauen das „Pelele“ tragen.[173] Aber auch wo solche materielle
Hindernisse fehlen, verschmäht man den Kuss in Afrika wie in Amerika
und Ozeanien. Der Weltreisende Dr. O t t o K u n t z e , welcher manchen
tieferen Einblick in die Lebensgeheimnisse der verschiedensten Völker
nahm und darüber mit anerkennenswerter Offenheit berichtet, weiss vom
Küssen gar nichts zu erzählen; ja, ich glaube, das Wort kommt in seinem
umfangreichen Werke gar nicht vor. W i n w o o d R e a d e erregte das
Entsetzen eines Negermädchens, als er sie küsste, denn in ganz Westafrika
sind solche Liebkosungen völlig ungebräuchlich, was neuerdings auch
wieder H u g o Z ö l l e r bestätigte.[174] Desgleichen in Ostafrika, bei den
Somal. Von den Kariben Guyanas bemerkt K a r l F e r d i n a n d
A p p u n , vom Küssen sei bei ihnen gar nicht die Rede und diese
angenehme Beschäftigung ihnen völlig unbekannt.[175] Weder Feuerländer
noch Eskimo kennen diesen Ausdruck der Zärtlichkeit und sogar im
europäischen Lappland stiess B a y a r d T a y l o r bei den Frauen auf eine
entschiedene Abneigung gegen jede derartige Berührung. Kusslos sind auch
nach D a r w i n s Ermittlungen die Südseevölker, wie die Maori
Page 100
Neuseelands, die polynesischen Tahitier, die Papua und endlich die
Australier.[176] Die Nervenempfindsamkeit aller dieser Völker ist eben noch
nicht genügend entwickelt, um den Kuss als einen Sinnengenuss zu
erkennen. Während mit fortschreitender Gesittung und Nervenverfeinerung
das Lustgefühl bei uns sich ungemein ausgebildet hat, schärfte aber das
Leben des Urmenschen, wie heute noch das der Wilden, die übrigen Sinne:
Gesicht, Gehör und Geruch, daher bei ihnen das Riechorgan vielfach die
Stelle des Mundes vertritt. Dafür zeugt der noch bei einzelnen Rassen und
Völkerfamilien verbreitete „Nasengruss“,[177] wobei der Geruchssinn, nicht
die Berührung, die Hauptrolle spielt, indem der Freund vom Freunde einen
Teil von dessen individueller Ausdünstung durch den Nasengruss in sich
aufzunehmen sucht. Die Hügelstämme von Tschittagong sagen nicht:
„küsse mich“, sondern „rieche mich“. Die Maori Neuseelands reiben sich
die Nasen zum Zeichen der Liebe und Freundschaft, oder, wie man in
Neuseeland sagt: „Die Maori schnäbeln sich.“[178] Auch die ungleich höher
stehenden Malgaschen gebrauchen statt des Kusses ein Drücken oder
Reiben der Nasen: manóraka. Jetzt fangen sie wohl an, sich an den ihnen
bisher unbekannt gewesenen Lippenkuss zu gewöhnen, doch kommt ein
solcher heute noch sowohl zwischen alten als auch jungen Malgaschen nur
höchst selten einmal vor.[179]
Selbst ein Kulturvolk vom Range der Chinesen kennt den Kuss nicht,
und G u s t a v K r e i t n e r , welcher das Innere des Himmlischen Reiches
mit scharf beobachtendem Auge bereist hat, sagt es geradezu heraus: Dem
Chinesen e k e l t es vor dem Kusse. „Derselbe Mandarin, welcher sich so
angelegentlich um die Grösse der Damenfüsse in Europa erkundigte, war
es, der, als er vernahm, dass man weit im Westen seine Zuneigung oft durch
einen Kuss auszudrücken gewohnt sei, mit einem der ganzen Welt
verständlichen Worte antwortete: Brr!“.[180] Und in der höchst interessanten
Sammlung von Volksliedern und poetischen Theaterstücken, welche auf das
vertrauliche Leben der Chinesen Bezug nehmen und von J u l e s A r è n e
zusammengetragen worden sind,[181] ist vom Kusse niemals die Rede. Auch
in der japanischen Familie ist der Kuss eine unbekannte
Zärtlichkeitsäusserung. Dies bezeugen übereinstimmend sowohl Professor
R e i n ,[182] als G e o r g e s B o u s q u e t , welch letzterer beifügt, dass um
das Küssen sprachlich auszudrücken, die Japaner, in einer brutalen
Metapher, kein anderes Wort kennen als jenes, welches in ihrer Sprache
„saugen“ (nameru) bedeutet.[183] Dagegen scheint der Kuss den Mincopies
Australier.[176] Die Nervenempfindsamkeit aller dieser Völker ist eben noch
nicht genügend entwickelt, um den Kuss als einen Sinnengenuss zu
erkennen. Während mit fortschreitender Gesittung und Nervenverfeinerung
das Lustgefühl bei uns sich ungemein ausgebildet hat, schärfte aber das
Leben des Urmenschen, wie heute noch das der Wilden, die übrigen Sinne:
Gesicht, Gehör und Geruch, daher bei ihnen das Riechorgan vielfach die
Stelle des Mundes vertritt. Dafür zeugt der noch bei einzelnen Rassen und
Völkerfamilien verbreitete „Nasengruss“,[177] wobei der Geruchssinn, nicht
die Berührung, die Hauptrolle spielt, indem der Freund vom Freunde einen
Teil von dessen individueller Ausdünstung durch den Nasengruss in sich
aufzunehmen sucht. Die Hügelstämme von Tschittagong sagen nicht:
„küsse mich“, sondern „rieche mich“. Die Maori Neuseelands reiben sich
die Nasen zum Zeichen der Liebe und Freundschaft, oder, wie man in
Neuseeland sagt: „Die Maori schnäbeln sich.“[178] Auch die ungleich höher
stehenden Malgaschen gebrauchen statt des Kusses ein Drücken oder
Reiben der Nasen: manóraka. Jetzt fangen sie wohl an, sich an den ihnen
bisher unbekannt gewesenen Lippenkuss zu gewöhnen, doch kommt ein
solcher heute noch sowohl zwischen alten als auch jungen Malgaschen nur
höchst selten einmal vor.[179]
Selbst ein Kulturvolk vom Range der Chinesen kennt den Kuss nicht,
und G u s t a v K r e i t n e r , welcher das Innere des Himmlischen Reiches
mit scharf beobachtendem Auge bereist hat, sagt es geradezu heraus: Dem
Chinesen e k e l t es vor dem Kusse. „Derselbe Mandarin, welcher sich so
angelegentlich um die Grösse der Damenfüsse in Europa erkundigte, war
es, der, als er vernahm, dass man weit im Westen seine Zuneigung oft durch
einen Kuss auszudrücken gewohnt sei, mit einem der ganzen Welt
verständlichen Worte antwortete: Brr!“.[180] Und in der höchst interessanten
Sammlung von Volksliedern und poetischen Theaterstücken, welche auf das
vertrauliche Leben der Chinesen Bezug nehmen und von J u l e s A r è n e
zusammengetragen worden sind,[181] ist vom Kusse niemals die Rede. Auch
in der japanischen Familie ist der Kuss eine unbekannte
Zärtlichkeitsäusserung. Dies bezeugen übereinstimmend sowohl Professor
R e i n ,[182] als G e o r g e s B o u s q u e t , welch letzterer beifügt, dass um
das Küssen sprachlich auszudrücken, die Japaner, in einer brutalen
Metapher, kein anderes Wort kennen als jenes, welches in ihrer Sprache
„saugen“ (nameru) bedeutet.[183] Dagegen scheint der Kuss den Mincopies
Page 101
nicht fremd zu sein. Wenigstens wird berichtet, dass Mincopiesträflinge in
Port Blair ihren Gefangenwärter so lieb gewannen, dass sie ihm beim
Abschiede die Hand küssten, und als einer derselben das erste englische
Frauenzimmer zu Gesicht bekam, wollte er sie sogleich küssen.[184]
Im allgemeinen wird man kaum fehl gehen, wenn man hauptsächlich
die Europäer und insbesondere die Gruppe der sogenannten Arier bis zu den
Zigeunern[185] herab, für Liebhaber des Kusses hält. Ausnahmen kommen
gleichwohl vor. Beim kleinrussischen Bauern ist der Kuss nicht Sawedenje
(Gebrauch), und ein Beobachter, der vierzehn Jahre am untern Dnjepr
zubrachte, sah in dieser Zeit niemals einen Bauer, ausser in der Trunkenheit,
Jemanden küssen.[186] Auch dem Bewohner des norddeutschen Flachlandes
sind Zärtlichkeitsbeweise jeder Art, darunter das Küssen, meist im höchsten
Grade zuwider.[187] Aber schon die klassischen Völker des Altertums
kannten den Kuss. Dass die der Liebe holden Hellenen auch
Kussverständige waren, lässt sich erwarten. Doch findet sich bei ihnen das
Wort für küssen gleichbedeutend mit dem für lieben: φιλεῖν, auch verstärkt
zu καταφιλεῖν. Andere Ausdrücke für küssen sind ἀςπάζεσθαι und κυνεῖν.
Der Kuss ist φίλημα, was freilich auch Liebkosung bedeutet; φιλεῖν τινα τῷ
στόματι hiess aber unbedingt: jemanden einen Kuss geben. Das ernste Volk
der Römer hatte für Kuss die Worte osculum, basium oder suavium, welch
letzteres wohl ziemlich klar auf die Süssigkeit des Genusses hindeutet.
Meum suavium gebraucht T e r e n z für: meine Liebste. O v i d geizt nicht
mit Küssen und selbst der keusche Ve r g i l kennt die Redewendung: alicui
osculum libare. Von den küssenden Europäern ging die Mode später auch
auf ihre Mischlinge mit farbigen Rassen in fremden Erdteilen über. Die
amerikanischen Mulatten küssen und lassen sich küssen; desgleichen die
Schwarzen, welche in Amerika unter dem Einflusse der Weissen zu einer
gewissen Gesittungshöhe aufgestiegen sind. H u g o Z ö l l e r beobachtete
einen solchen Fall.[188]
Die Geschichte des Kusses ist in gewisser Beziehung auch die
Geschichte der Liebe, worunter ich ausschliesslich die in den höheren
Sphären der Menschheit die Geschlechter beherrschende, bis zur wahren
Leidenschaft steigerungsfähige Herzensneigung verstehe, im Gegensatze
zum gewöhnlichen erotischen Triebe, den man gerne euphemistisch als
„sinnliche Liebe“ bezeichnet. Es ist in hohem Grade beklagenswert, dass
diese verschiedenen Zustände sprachlich nicht scharf auseinander gehalten
Port Blair ihren Gefangenwärter so lieb gewannen, dass sie ihm beim
Abschiede die Hand küssten, und als einer derselben das erste englische
Frauenzimmer zu Gesicht bekam, wollte er sie sogleich küssen.[184]
Im allgemeinen wird man kaum fehl gehen, wenn man hauptsächlich
die Europäer und insbesondere die Gruppe der sogenannten Arier bis zu den
Zigeunern[185] herab, für Liebhaber des Kusses hält. Ausnahmen kommen
gleichwohl vor. Beim kleinrussischen Bauern ist der Kuss nicht Sawedenje
(Gebrauch), und ein Beobachter, der vierzehn Jahre am untern Dnjepr
zubrachte, sah in dieser Zeit niemals einen Bauer, ausser in der Trunkenheit,
Jemanden küssen.[186] Auch dem Bewohner des norddeutschen Flachlandes
sind Zärtlichkeitsbeweise jeder Art, darunter das Küssen, meist im höchsten
Grade zuwider.[187] Aber schon die klassischen Völker des Altertums
kannten den Kuss. Dass die der Liebe holden Hellenen auch
Kussverständige waren, lässt sich erwarten. Doch findet sich bei ihnen das
Wort für küssen gleichbedeutend mit dem für lieben: φιλεῖν, auch verstärkt
zu καταφιλεῖν. Andere Ausdrücke für küssen sind ἀςπάζεσθαι und κυνεῖν.
Der Kuss ist φίλημα, was freilich auch Liebkosung bedeutet; φιλεῖν τινα τῷ
στόματι hiess aber unbedingt: jemanden einen Kuss geben. Das ernste Volk
der Römer hatte für Kuss die Worte osculum, basium oder suavium, welch
letzteres wohl ziemlich klar auf die Süssigkeit des Genusses hindeutet.
Meum suavium gebraucht T e r e n z für: meine Liebste. O v i d geizt nicht
mit Küssen und selbst der keusche Ve r g i l kennt die Redewendung: alicui
osculum libare. Von den küssenden Europäern ging die Mode später auch
auf ihre Mischlinge mit farbigen Rassen in fremden Erdteilen über. Die
amerikanischen Mulatten küssen und lassen sich küssen; desgleichen die
Schwarzen, welche in Amerika unter dem Einflusse der Weissen zu einer
gewissen Gesittungshöhe aufgestiegen sind. H u g o Z ö l l e r beobachtete
einen solchen Fall.[188]
Die Geschichte des Kusses ist in gewisser Beziehung auch die
Geschichte der Liebe, worunter ich ausschliesslich die in den höheren
Sphären der Menschheit die Geschlechter beherrschende, bis zur wahren
Leidenschaft steigerungsfähige Herzensneigung verstehe, im Gegensatze
zum gewöhnlichen erotischen Triebe, den man gerne euphemistisch als
„sinnliche Liebe“ bezeichnet. Es ist in hohem Grade beklagenswert, dass
diese verschiedenen Zustände sprachlich nicht scharf auseinander gehalten
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und dem Worte Liebe ganz verschiedene Bedeutungen unterschoben
werden, woraus eine heillose Verwirrung entsteht. Man spricht von einer
„wahren“ oder „idealen“, von einer „romantischen“ oder „platonischen“
Liebe gerade so wie von einer „sinnlichen“ oder „fleischlichen“ Liebe, und
beschönigt mit dem höhere Vorstellungen erweckenden geistigen Begriffe
der Liebe die einfache Begierde der Sinne. Aber nur die auf
Herzensneigung beruhenden Gefühle verdienen die Bezeichnung „Liebe“;
alles was darunter bleibt, ist einfach Begierde, Freude an der Befriedigung
der Sinnenlust mit einem oder mehreren bestimmten Wesen des andern
Geschlechtes. Die überwiegende Mehrzahl hat nun Verständnis bloss für
den tierischen Genuss, für die Wollust, sehr wenig oder keines für die
Liebe. Diese spriesst vornehmlich im Gehirn der Idealisten, denn in ihr
überwiegt das Geistige derart, dass nur in Menschen der höchsten
Entwicklungsstufen die erforderlichen Grundbedingungen dazu vorhanden
sind. Auch unter uns Europäern vermögen nur feiner organisierte Naturen
wärmer zu empfinden. Wenigstens malen unsere Dichter Gluten und
Liebesqualen, von welchen der Alltagsmensch sich nichts träumen lässt.
Sicherlich, wenn wir auch die von F e o d o r W e h l in seinen
„Herzensgeheimnissen“ erzählten Geschichten für bare Münze nehmen
wollten, wird doch jedermann zugeben, dass solche ins Übersinnliche
gesteigerte Weissglut der Leidenschaft zu den allergrössten Seltenheiten
gehört, jedenfalls für die grosse Menge nicht massgebend ist. Sie bleibt
Neunhundertneunundneunzig unter Tausend vollständig
u n b e k a n n t , — bei wenigen, weil kein günstiger, oder richtiger
ungünstiger, Zufall sie weckte, bei der Mehrzahl, weil sie zu einer solchen
Liebe überhaupt unfähig sind.
In noch weit strengerem Sinne gilt dies von den ausserhalb unserer
Gesittung sich bewegenden Völkern. D r . P l o s s ’ fleissige Forschungen
gestatten keinen Zweifel, dass — wie das Küssen — die Liebe (ich
gebrauche das Wort fernerhin nur noch in seinem idealen Sinne) einer
grossen Anzahl von Völkern durchaus unbekannt ist, wofür eine ganze
Reihe von Zeugnissen vorliegen. Von den Schwarzen im oberen Nilgebiet
sagt der erfahrene Sir S a m u e l W h i t e B a k e r ausdrücklich: Das was
wir als Liebe bezeichnen, ist ein Gefühl, welches man in diesen Ländern
nicht kennt und versteht; es existiert gar nicht. In dieser Beziehung ist alles
handgreiflich, praktisch, ohne eine Spur von romantischer Zuthat.[189]
„Eines der schönsten Geschenke des Schöpfers,“ sagt A p p u n , der
werden, woraus eine heillose Verwirrung entsteht. Man spricht von einer
„wahren“ oder „idealen“, von einer „romantischen“ oder „platonischen“
Liebe gerade so wie von einer „sinnlichen“ oder „fleischlichen“ Liebe, und
beschönigt mit dem höhere Vorstellungen erweckenden geistigen Begriffe
der Liebe die einfache Begierde der Sinne. Aber nur die auf
Herzensneigung beruhenden Gefühle verdienen die Bezeichnung „Liebe“;
alles was darunter bleibt, ist einfach Begierde, Freude an der Befriedigung
der Sinnenlust mit einem oder mehreren bestimmten Wesen des andern
Geschlechtes. Die überwiegende Mehrzahl hat nun Verständnis bloss für
den tierischen Genuss, für die Wollust, sehr wenig oder keines für die
Liebe. Diese spriesst vornehmlich im Gehirn der Idealisten, denn in ihr
überwiegt das Geistige derart, dass nur in Menschen der höchsten
Entwicklungsstufen die erforderlichen Grundbedingungen dazu vorhanden
sind. Auch unter uns Europäern vermögen nur feiner organisierte Naturen
wärmer zu empfinden. Wenigstens malen unsere Dichter Gluten und
Liebesqualen, von welchen der Alltagsmensch sich nichts träumen lässt.
Sicherlich, wenn wir auch die von F e o d o r W e h l in seinen
„Herzensgeheimnissen“ erzählten Geschichten für bare Münze nehmen
wollten, wird doch jedermann zugeben, dass solche ins Übersinnliche
gesteigerte Weissglut der Leidenschaft zu den allergrössten Seltenheiten
gehört, jedenfalls für die grosse Menge nicht massgebend ist. Sie bleibt
Neunhundertneunundneunzig unter Tausend vollständig
u n b e k a n n t , — bei wenigen, weil kein günstiger, oder richtiger
ungünstiger, Zufall sie weckte, bei der Mehrzahl, weil sie zu einer solchen
Liebe überhaupt unfähig sind.
In noch weit strengerem Sinne gilt dies von den ausserhalb unserer
Gesittung sich bewegenden Völkern. D r . P l o s s ’ fleissige Forschungen
gestatten keinen Zweifel, dass — wie das Küssen — die Liebe (ich
gebrauche das Wort fernerhin nur noch in seinem idealen Sinne) einer
grossen Anzahl von Völkern durchaus unbekannt ist, wofür eine ganze
Reihe von Zeugnissen vorliegen. Von den Schwarzen im oberen Nilgebiet
sagt der erfahrene Sir S a m u e l W h i t e B a k e r ausdrücklich: Das was
wir als Liebe bezeichnen, ist ein Gefühl, welches man in diesen Ländern
nicht kennt und versteht; es existiert gar nicht. In dieser Beziehung ist alles
handgreiflich, praktisch, ohne eine Spur von romantischer Zuthat.[189]
„Eines der schönsten Geschenke des Schöpfers,“ sagt A p p u n , der
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jahrelang unter den Karibenstämmen Guyanas gelebt hat, „ist dem Indianer
nicht zu teil geworden: die leidenschaftliche Liebe zum Weibe; unbekannt
mit der schönsten und zartesten der Neigungen bleiben alle ihre
Empfindungen dieser Art kalt und matt, und nur die physische Liebe ist
ihnen bekannt. Während meines langjährigen Aufenthaltes unter den
Indianern sind mir nur äusserst wenige Fälle vorgekommen, in welchen
Ehepaare sich mit allen jenen Liebkosungen überschütteten, deren ein
Europäer fähig ist. Ebenso wenig habe ich eine Liebkosung bei jungen
unverheirateten Leuten bemerkt.“[190] Bei den Dualla Westafrikas hat
Z ö l l e r wohl gesehen, dass ein Neger sein Kind, aber er hat nie gesehen,
dass er sein Weib geliebkost hätte.[191] Ja sogar weniger rohe oder schon
gesittete Völker wissen von keiner zarteren Neigung. Im Orient ist die Ehe
rein sinnlicher Natur, und der Türke, sagt Feldmarschall M o l t k e , geht
über das ganze „Brimborium“ von Verliebtsein, Hofmachen, Schmachten
und Überglücklichsein als eben so viele faux frais hinweg zur Sache.[192] In
ganz Ostasien — Japan, China, Java — werden die Ehen wohl nie aus
Liebe geschlossen; immerhin kommt doch Liebe sporadisch vor.[193] Selbst
unter Wilden finden sich unleugbar Beispiele von Herzensneigungen mehr
oder weniger ausgeprägter Art. Von einzelnen Fällen, dass auch ein
australisches Herz in einem jener poetisch-zarten Gefühle erglühte, welchen
man die Benennung Liebe zugestehen muss, erzählen Hr. T h o m a s [194]
und Dr. M ü c k e ,[195] welch letzterer in den Roman solch einer wilden
Liebe selbst handelnd eingriff. Auch unter den Negern kennt man einzelne
Beispiele grosser Beständigkeit unter ungünstigsten Verhältnissen und
wunderlicher Aufopferungsfähigkeit. B r o d i e C r u i c k s h a n k teilt
zwei Fälle dieser Art mit.[196] D a v i s erzählt von einem Neger, der nach
vergeblichen Versuchen seine Geliebte aus der Sklaverei loszukaufen, sich
entschloss, lieber selbst Sklave zu werden, als die Trennung von ihr zu
ertragen.[197] Auch von den Sulukaffern weiss man ein Beispiel
romantischer Liebe.[198]
Alle diese Fälle sind indes so sehr vereinzelt, dass aus ihnen kein
gültiger Beweis gegen das Fehlen der über Sinnlichkeit hinausgehenden
Liebe bei den Wilden zu schöpfen ist. Höchstens gestatten sie zu schliessen,
was nicht erst des Beweises bedarf: dass die A n l a g e n zur Entwicklung
höherer Gefühle bei allen Menschen vorhanden sind. Diese Ausbildung hat
aber eben bei der Allgemeinheit noch nicht stattgefunden, daher alle
Versicherungen des Gegenteiles mit einem gewissen Misstrauen
nicht zu teil geworden: die leidenschaftliche Liebe zum Weibe; unbekannt
mit der schönsten und zartesten der Neigungen bleiben alle ihre
Empfindungen dieser Art kalt und matt, und nur die physische Liebe ist
ihnen bekannt. Während meines langjährigen Aufenthaltes unter den
Indianern sind mir nur äusserst wenige Fälle vorgekommen, in welchen
Ehepaare sich mit allen jenen Liebkosungen überschütteten, deren ein
Europäer fähig ist. Ebenso wenig habe ich eine Liebkosung bei jungen
unverheirateten Leuten bemerkt.“[190] Bei den Dualla Westafrikas hat
Z ö l l e r wohl gesehen, dass ein Neger sein Kind, aber er hat nie gesehen,
dass er sein Weib geliebkost hätte.[191] Ja sogar weniger rohe oder schon
gesittete Völker wissen von keiner zarteren Neigung. Im Orient ist die Ehe
rein sinnlicher Natur, und der Türke, sagt Feldmarschall M o l t k e , geht
über das ganze „Brimborium“ von Verliebtsein, Hofmachen, Schmachten
und Überglücklichsein als eben so viele faux frais hinweg zur Sache.[192] In
ganz Ostasien — Japan, China, Java — werden die Ehen wohl nie aus
Liebe geschlossen; immerhin kommt doch Liebe sporadisch vor.[193] Selbst
unter Wilden finden sich unleugbar Beispiele von Herzensneigungen mehr
oder weniger ausgeprägter Art. Von einzelnen Fällen, dass auch ein
australisches Herz in einem jener poetisch-zarten Gefühle erglühte, welchen
man die Benennung Liebe zugestehen muss, erzählen Hr. T h o m a s [194]
und Dr. M ü c k e ,[195] welch letzterer in den Roman solch einer wilden
Liebe selbst handelnd eingriff. Auch unter den Negern kennt man einzelne
Beispiele grosser Beständigkeit unter ungünstigsten Verhältnissen und
wunderlicher Aufopferungsfähigkeit. B r o d i e C r u i c k s h a n k teilt
zwei Fälle dieser Art mit.[196] D a v i s erzählt von einem Neger, der nach
vergeblichen Versuchen seine Geliebte aus der Sklaverei loszukaufen, sich
entschloss, lieber selbst Sklave zu werden, als die Trennung von ihr zu
ertragen.[197] Auch von den Sulukaffern weiss man ein Beispiel
romantischer Liebe.[198]
Alle diese Fälle sind indes so sehr vereinzelt, dass aus ihnen kein
gültiger Beweis gegen das Fehlen der über Sinnlichkeit hinausgehenden
Liebe bei den Wilden zu schöpfen ist. Höchstens gestatten sie zu schliessen,
was nicht erst des Beweises bedarf: dass die A n l a g e n zur Entwicklung
höherer Gefühle bei allen Menschen vorhanden sind. Diese Ausbildung hat
aber eben bei der Allgemeinheit noch nicht stattgefunden, daher alle
Versicherungen des Gegenteiles mit einem gewissen Misstrauen
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aufzunehmen sind. So versichert z. B. R . S m y t h nach B u n c e , dass bei
den Australiern die festeste Liebe bestehe zwischen Mann und Weib,[199]
was nach der dort üblichen Behandlung der Frau ganz unglaubhaft
erscheint, sich also höchstens auf einzelne Ausnahmen beziehen kann.
Desgleichen meint H . H . J o h n s t o n , die Unsittlichkeit der Bakongo
und anderer Anwohner des unteren Kongo entspringe eher aus übertriebener
Liebe zu ihren Frauen, als aus Neigung zum Laster,[200] fährt aber in einem
Atem fort zu berichten, dass Ehebruch nicht ungewöhnlich sei. Die Weiber
gäben wenig auf ihre eigene Tugend vor und nach der Verheiratung, und
ohne die Eifersucht der Männer würde ungehinderter Verkehr unter den
Geschlechtern die Regel bilden.[201] Ausnahmen sind natürlich
zuzugestehen; für die grosse Masse der Wilden und Barbaren gilt indes
sicherlich als allgemeine Regel, was H u g o Z ö l l e r von den
Westafrikanern beobachtete: Niemals, thatsächlich niemals hört man dort
von einer Liebesgeschichte. Die Negerin besitzt niemals einen „Schatz“,
weder in ganz jungen Jahren, noch nach der sogenannten Verheiratung. Das
Verliebtsein ist auf den untersten Staffeln der Menschheit ein unbekanntes
Ding, auf den folgenden kennt man darin dann gar viele Stadien und
Abstufungen. Zwischen den beiden äussersten Grenzen, der blossen
Sinnenlust und der vergeistigsten Liebe, läuft unverkennbar, sowohl
individuell innerhalb der gesitteten Welt als ethnisch von Volksgruppe zu
Gruppe, eine unabsehbare Reihenfolge feiner, oft kaum unterscheidbarer
Zwischenstufen jenes geistigen Anteils, welcher ein unerlässlicher
Bestandteil der Liebe ist und in der poetischen Verklärung der
Geschlechtsbeziehungen gipfelt. Es ist mir ganz aus der Seele gesprochen
— weil ich längst zur gleichen Überzeugung gelangte — wenn H u g o
Z ö l l e r schreibt: „Die Liebe in dem Sinne, wie wir sie auffassen, i s t
e i n e F r u c h t u n s e r e r K u l t u r . Sie entspricht einer höheren
Entwicklungsstufe der in unserer Natur schlummernden Anlagen, als die
Negerrasse sie erreicht hat. Nicht bloss, dass jene zahlreichen Funktionen
des Geistes, des Gemütes und des Herzens, welche wir unter den Begriff
der Liebe zusammenfassen, dem Neger fremd sind; nein, auch in rein
körperlicher Hinsicht kann man behaupten, dass sein Nervensystem nicht
nur weniger reizbar, sondern auch weniger gut entwickelt sei. Der Neger
liebt, wie er isst und trinkt. Aber ebenso wenig wie einen schwarzen
Feinschmecker habe ich jemals einen Neger gesehen, welcher der Wollust
eine idealere Seite abzugewinnen vermocht hätte.“[202] Ungescheut darf
den Australiern die festeste Liebe bestehe zwischen Mann und Weib,[199]
was nach der dort üblichen Behandlung der Frau ganz unglaubhaft
erscheint, sich also höchstens auf einzelne Ausnahmen beziehen kann.
Desgleichen meint H . H . J o h n s t o n , die Unsittlichkeit der Bakongo
und anderer Anwohner des unteren Kongo entspringe eher aus übertriebener
Liebe zu ihren Frauen, als aus Neigung zum Laster,[200] fährt aber in einem
Atem fort zu berichten, dass Ehebruch nicht ungewöhnlich sei. Die Weiber
gäben wenig auf ihre eigene Tugend vor und nach der Verheiratung, und
ohne die Eifersucht der Männer würde ungehinderter Verkehr unter den
Geschlechtern die Regel bilden.[201] Ausnahmen sind natürlich
zuzugestehen; für die grosse Masse der Wilden und Barbaren gilt indes
sicherlich als allgemeine Regel, was H u g o Z ö l l e r von den
Westafrikanern beobachtete: Niemals, thatsächlich niemals hört man dort
von einer Liebesgeschichte. Die Negerin besitzt niemals einen „Schatz“,
weder in ganz jungen Jahren, noch nach der sogenannten Verheiratung. Das
Verliebtsein ist auf den untersten Staffeln der Menschheit ein unbekanntes
Ding, auf den folgenden kennt man darin dann gar viele Stadien und
Abstufungen. Zwischen den beiden äussersten Grenzen, der blossen
Sinnenlust und der vergeistigsten Liebe, läuft unverkennbar, sowohl
individuell innerhalb der gesitteten Welt als ethnisch von Volksgruppe zu
Gruppe, eine unabsehbare Reihenfolge feiner, oft kaum unterscheidbarer
Zwischenstufen jenes geistigen Anteils, welcher ein unerlässlicher
Bestandteil der Liebe ist und in der poetischen Verklärung der
Geschlechtsbeziehungen gipfelt. Es ist mir ganz aus der Seele gesprochen
— weil ich längst zur gleichen Überzeugung gelangte — wenn H u g o
Z ö l l e r schreibt: „Die Liebe in dem Sinne, wie wir sie auffassen, i s t
e i n e F r u c h t u n s e r e r K u l t u r . Sie entspricht einer höheren
Entwicklungsstufe der in unserer Natur schlummernden Anlagen, als die
Negerrasse sie erreicht hat. Nicht bloss, dass jene zahlreichen Funktionen
des Geistes, des Gemütes und des Herzens, welche wir unter den Begriff
der Liebe zusammenfassen, dem Neger fremd sind; nein, auch in rein
körperlicher Hinsicht kann man behaupten, dass sein Nervensystem nicht
nur weniger reizbar, sondern auch weniger gut entwickelt sei. Der Neger
liebt, wie er isst und trinkt. Aber ebenso wenig wie einen schwarzen
Feinschmecker habe ich jemals einen Neger gesehen, welcher der Wollust
eine idealere Seite abzugewinnen vermocht hätte.“[202] Ungescheut darf
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man in obigem den Neger, an welchen Z ö l l e r anknüpft, durch den
allgemeinen Begriff des Wilden ersetzen, ohne sich irgendwie von der
Wahrheit zu entfernen. Man darf aber auch hinzufügen: D i e L i e b e i s t
e w i g w e c h s e l n d . Jedes Zeitalter, jede Geschlechtsfolge drückt ihr
einen besonderen Stempel auf. So oft Männer und Weiber sich lieben,
lieben sie sich anders als ihre Voreltern sich liebten, als ihre Nachkommen
sich lieben werden. Heute schon ist in unseren Kreisen die Liebe nicht
mehr, was sie vor einem Menschenalter war, und ebenso wechselt sie von
Volk zu Volk. Der Italiener, der Spanier liebt in seiner höchsten geistigen
Erregung immerhin anders als der Franzmann, der Deutsche anders als der
Brite. Es ist n i c h t w a h r , dass das menschliche Herz überall und immer
das gleiche sei. Die menschlichen Leidenschaften sind die nämlichen, aber
sie erregen in verschiedenartiger Weise das Gemüt der einzelnen Völker.
Welches darunter Anspruch habe auf den höchsten Preis, ist
wissenschaftlich nicht zu ergründen. Jedes vermeint ihn zu besitzen,
wahrscheinlich gehört er keinem.
Übrigens können selbst schöngeistige Schriftsteller, welche in solchen
Dingen allein zu Rate zu ziehen sind, weil subjektive Empfindungen nicht
leicht Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung werden, sich der
Einsicht nicht verschliessen, dass die Liebe kein dem Menschen als
solchem von der Natur zugewiesenes Gemeingut sei. So sagt der bekannte
Roman- und Kriegsschriftsteller H a n s W a c h e n h u s e n , dem Reise-
Beobachtungen in mannigfachen Länderstrichen zur Seite stehen, vom
gläubigen Standpunkte ganz logisch: „Als Gott die Welt erschuf, legte er
den ganzen Schwerpunkt seiner Schöpfung, um den sich diese von
Anbeginn bis zu Ende drehen sollte, in die Beziehungen der beiden
Geschlechter zu einander. Der Mann sucht das Weib, das Weib den Mann,
und wenn sie sich gefunden haben, ist der alle beide verurteilende
Seelenprozess zu Ende. Die Liebe ist also nichts als eine ganz kurze
Episode mit langem Vorspiel des Sehnens und endlosem Nachspiel der
Nüchternheit. Die Liebe hat auch an sich keine moralische Berechtigung,
nicht einmal eine historische. Moralisch nicht, weil sie n u r b e i
Kulturvölkern durch Sublimierung eines von Hause
aus ganz untergeordneten Instinktes mit der
Z i v i l i s a t i o n e i n h e i m i s c h g e w o r d e n und sich naturgemäss in
dieser wieder zu einer ganz ordinären Spekulation verflacht. Historisch
nicht, weil die Heil. Schrift uns nicht sagt, dass Adam und Eva sich
allgemeinen Begriff des Wilden ersetzen, ohne sich irgendwie von der
Wahrheit zu entfernen. Man darf aber auch hinzufügen: D i e L i e b e i s t
e w i g w e c h s e l n d . Jedes Zeitalter, jede Geschlechtsfolge drückt ihr
einen besonderen Stempel auf. So oft Männer und Weiber sich lieben,
lieben sie sich anders als ihre Voreltern sich liebten, als ihre Nachkommen
sich lieben werden. Heute schon ist in unseren Kreisen die Liebe nicht
mehr, was sie vor einem Menschenalter war, und ebenso wechselt sie von
Volk zu Volk. Der Italiener, der Spanier liebt in seiner höchsten geistigen
Erregung immerhin anders als der Franzmann, der Deutsche anders als der
Brite. Es ist n i c h t w a h r , dass das menschliche Herz überall und immer
das gleiche sei. Die menschlichen Leidenschaften sind die nämlichen, aber
sie erregen in verschiedenartiger Weise das Gemüt der einzelnen Völker.
Welches darunter Anspruch habe auf den höchsten Preis, ist
wissenschaftlich nicht zu ergründen. Jedes vermeint ihn zu besitzen,
wahrscheinlich gehört er keinem.
Übrigens können selbst schöngeistige Schriftsteller, welche in solchen
Dingen allein zu Rate zu ziehen sind, weil subjektive Empfindungen nicht
leicht Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung werden, sich der
Einsicht nicht verschliessen, dass die Liebe kein dem Menschen als
solchem von der Natur zugewiesenes Gemeingut sei. So sagt der bekannte
Roman- und Kriegsschriftsteller H a n s W a c h e n h u s e n , dem Reise-
Beobachtungen in mannigfachen Länderstrichen zur Seite stehen, vom
gläubigen Standpunkte ganz logisch: „Als Gott die Welt erschuf, legte er
den ganzen Schwerpunkt seiner Schöpfung, um den sich diese von
Anbeginn bis zu Ende drehen sollte, in die Beziehungen der beiden
Geschlechter zu einander. Der Mann sucht das Weib, das Weib den Mann,
und wenn sie sich gefunden haben, ist der alle beide verurteilende
Seelenprozess zu Ende. Die Liebe ist also nichts als eine ganz kurze
Episode mit langem Vorspiel des Sehnens und endlosem Nachspiel der
Nüchternheit. Die Liebe hat auch an sich keine moralische Berechtigung,
nicht einmal eine historische. Moralisch nicht, weil sie n u r b e i
Kulturvölkern durch Sublimierung eines von Hause
aus ganz untergeordneten Instinktes mit der
Z i v i l i s a t i o n e i n h e i m i s c h g e w o r d e n und sich naturgemäss in
dieser wieder zu einer ganz ordinären Spekulation verflacht. Historisch
nicht, weil die Heil. Schrift uns nicht sagt, dass Adam und Eva sich
Page 106
g e l i e b t haben, sie vielmehr als zwei ganz untergeordneten Instinkten
folgende Wesen hinstellt.“[203]
Unwillkürlich fragen wir nach Gründen, geeignet, die Lieblosigkeit der
Urzeit einigermassen zu erklären. Einer darunter mochte wohl darin liegen,
dass die Geschlechter von einander noch zu wenig differenziert, einander
noch in jeder Hinsicht zu ähnlich waren, um jene tiefere Neigung des
Gemütes zu erwecken, welche nicht zum wenigsten auf dem „Anderssein“
des geliebten Gegenstandes beruht. So weit ich sehe, ist der von mir schon
im ersten Kapitel hervorgehobene Umstand noch nicht gehörig gewürdigt
worden, dass bei niedrigen Stämmen Mann und Weib auch leiblich nur
wenig unterschieden sind. Dies spricht sich zunächst deutlich in der
Bekleidung aus; beschränkt, wie sie ist, zeigt sie fast gar keine Abweichung
für die beiden Geschlechter. Die Haartracht, auf welche namentlich
Unbekleidete hohes Gewicht zu legen pflegen, ist nicht selten bei Männern
und Weibern eine sehr ähnliche, und auch die Unterschiede in Lebensweise
und Beschäftigung, obwohl sehr frühzeitig auftretend, doch noch nicht
gross genug, um die weibliche Individualität in ihrer so anziehenden
leiblichen und seelischen Eigenart voll auszuprägen. Mit e i n e m Worte:
das Weib ist noch zu wenig Weib, um die Geistesthätigkeit des Mannes
herauszufordern, sich mit ihr zu beschäftigen, und in gleichem Masse ist
auch der Mann unter seinesgleichen noch zu wenig individualisiert. Klagen
doch europäische Reisende selbst bei höheren Rassen, wie bei Chinesen,
Japanern oder Mongolen, dass ein Einzelwesen aussehe wie das andere und
dass es langer Übung bedürfe, um die Physiognomien unterscheiden zu
lernen.
Die wie in der Tierwelt nur schwach mit den Kennzeichen der
Weiblichkeit ausgerüsteten Wesen lassen auch in psychischer Beziehung
alles vermissen, was gesitteten Epochen als ureigentümlich gilt. Von Natur
ist der Mensch nicht g u t im modernen Sinne, und seine Laster, wieder im
modernen Sinne, sind keine Störungen einer göttlichen Weltordnung,
sondern umgekehrt die Ordnung der Welt, die sich allerdings, aber langsam,
zum Bessern entwickelt, ist Mord, Raub und Unzucht. Insbesondere ist der
Mensch ein g r a u s a m e s G e s c h ö p f , ein fleischfressendes Tier und
somit vielfach mit Roheit und Gleichgültigkeit gegen die Leiden anderer
behaftet. Nährungsweise und Erziehung vermögen eine Milderung zu
bewirken,[204] aber bei vielen Wilden und Halbwilden ist eine solche
folgende Wesen hinstellt.“[203]
Unwillkürlich fragen wir nach Gründen, geeignet, die Lieblosigkeit der
Urzeit einigermassen zu erklären. Einer darunter mochte wohl darin liegen,
dass die Geschlechter von einander noch zu wenig differenziert, einander
noch in jeder Hinsicht zu ähnlich waren, um jene tiefere Neigung des
Gemütes zu erwecken, welche nicht zum wenigsten auf dem „Anderssein“
des geliebten Gegenstandes beruht. So weit ich sehe, ist der von mir schon
im ersten Kapitel hervorgehobene Umstand noch nicht gehörig gewürdigt
worden, dass bei niedrigen Stämmen Mann und Weib auch leiblich nur
wenig unterschieden sind. Dies spricht sich zunächst deutlich in der
Bekleidung aus; beschränkt, wie sie ist, zeigt sie fast gar keine Abweichung
für die beiden Geschlechter. Die Haartracht, auf welche namentlich
Unbekleidete hohes Gewicht zu legen pflegen, ist nicht selten bei Männern
und Weibern eine sehr ähnliche, und auch die Unterschiede in Lebensweise
und Beschäftigung, obwohl sehr frühzeitig auftretend, doch noch nicht
gross genug, um die weibliche Individualität in ihrer so anziehenden
leiblichen und seelischen Eigenart voll auszuprägen. Mit e i n e m Worte:
das Weib ist noch zu wenig Weib, um die Geistesthätigkeit des Mannes
herauszufordern, sich mit ihr zu beschäftigen, und in gleichem Masse ist
auch der Mann unter seinesgleichen noch zu wenig individualisiert. Klagen
doch europäische Reisende selbst bei höheren Rassen, wie bei Chinesen,
Japanern oder Mongolen, dass ein Einzelwesen aussehe wie das andere und
dass es langer Übung bedürfe, um die Physiognomien unterscheiden zu
lernen.
Die wie in der Tierwelt nur schwach mit den Kennzeichen der
Weiblichkeit ausgerüsteten Wesen lassen auch in psychischer Beziehung
alles vermissen, was gesitteten Epochen als ureigentümlich gilt. Von Natur
ist der Mensch nicht g u t im modernen Sinne, und seine Laster, wieder im
modernen Sinne, sind keine Störungen einer göttlichen Weltordnung,
sondern umgekehrt die Ordnung der Welt, die sich allerdings, aber langsam,
zum Bessern entwickelt, ist Mord, Raub und Unzucht. Insbesondere ist der
Mensch ein g r a u s a m e s G e s c h ö p f , ein fleischfressendes Tier und
somit vielfach mit Roheit und Gleichgültigkeit gegen die Leiden anderer
behaftet. Nährungsweise und Erziehung vermögen eine Milderung zu
bewirken,[204] aber bei vielen Wilden und Halbwilden ist eine solche
Page 107
Veränderung noch nicht eingetreten, und selbst in Mitte der gesitteten
Gesellschaft giebt es bekanntlich noch, wie J o h n S t u a r t M i l l mit
Recht betont, „Personen, welche von Charakter oder, wie man zu sagen
pflegt, von Natur aus grausam sind, welche ein wirkliches Vergnügen daran
empfinden, Schmerz zu bereiten oder bereiten zu sehen. Diese Art von
Grausamkeit ist nicht blosse Hartherzigkeit oder Mangel an Mitleid oder
Gewissensbissen; sie ist eine ganz positive Erscheinung, eine Art von
wollüstiger Erregung.“ Dies erklärt auch, wie ich schon an einem andern
Orte[205] bemerkte, warum sie in der Regel stärker aufzutreten scheint bei
männlichen als bei weiblichen Individuen, und in warmen Himmelstrichen
intensiver als in kälteren. Bemerkenswert bleibt auch, worauf ich bei den
uns beschäftigenden Untersuchungen besonderes Gewicht legen möchte,
dass, obwohl so nahe verwandt mit der Leidenschaft der Liebe, d i e
Grausamkeit weit früher in der Lebensgeschichte
d e s I n d i v i d u u m s s i c h e n t w i c k e l t . In der That sind die
Kindheit und das Jünglingsalter, wenigstens in der gesitteten Gesellschaft,
jene Stadien, worin die Grausamkeit am auffallendsten sich äussert. Die
Ursache dafür liegt wohl darin, dass in jenem Lebensalter die
einschränkende Kraft, welche in späteren Jahren die Überlegung ausübt,
noch nicht zur Thätigkeit wachgerufen ist. Ebenso sind die das Jugendalter
der Menschheit darstellenden Naturvölker deshalb grausam, weil die die
Reflexion vertretende Kultur an ihnen noch nicht wirksam gewesen ist.
Dass die Grausamkeit eine positiv tierische Seite der menschlichen Natur
bildet, dürfte kaum irgend jemand in Zweifel zu ziehen gesonnen sein, und
es ist interessant zu wissen, dass dieselbe am ähnlichsten beim Affen sich
äussert.[206] Insbesondere von den Anthropomorphen hat B r o d e r i p in
seinen Zoological recreations nachgewiesen, dass sie andere Tiere prügeln,
ja selbst töten, obwohl sie selbst keine Fleischfresser sind.
Darnach wird es wohl niemanden in Erstaunen setzen, zu vernehmen,
dass das Weib des Wilden heute noch vielfach, wie die Tigerin, den Instinkt
der Grausamkeit besitzt und, wie die Löwin oft teilnimmt an den blutigen
Kämpfen der Männer. Ungesprochen ist für das Weib des Wilden das
schöne Frauenwort, welches S o p h o k l e s seine Antigone sagen lässt:
„Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da!“ Die französischen Schwestern
der katholischen Mission in Weidah klagen, dass der jugendliche Teil der
weiblichen Bevölkerung Dahomehs aus wahrhaften Tigerkatzen bestehe
und weit schwerer zu erziehen sei als die Knaben.[207] W i l f r i e d
Gesellschaft giebt es bekanntlich noch, wie J o h n S t u a r t M i l l mit
Recht betont, „Personen, welche von Charakter oder, wie man zu sagen
pflegt, von Natur aus grausam sind, welche ein wirkliches Vergnügen daran
empfinden, Schmerz zu bereiten oder bereiten zu sehen. Diese Art von
Grausamkeit ist nicht blosse Hartherzigkeit oder Mangel an Mitleid oder
Gewissensbissen; sie ist eine ganz positive Erscheinung, eine Art von
wollüstiger Erregung.“ Dies erklärt auch, wie ich schon an einem andern
Orte[205] bemerkte, warum sie in der Regel stärker aufzutreten scheint bei
männlichen als bei weiblichen Individuen, und in warmen Himmelstrichen
intensiver als in kälteren. Bemerkenswert bleibt auch, worauf ich bei den
uns beschäftigenden Untersuchungen besonderes Gewicht legen möchte,
dass, obwohl so nahe verwandt mit der Leidenschaft der Liebe, d i e
Grausamkeit weit früher in der Lebensgeschichte
d e s I n d i v i d u u m s s i c h e n t w i c k e l t . In der That sind die
Kindheit und das Jünglingsalter, wenigstens in der gesitteten Gesellschaft,
jene Stadien, worin die Grausamkeit am auffallendsten sich äussert. Die
Ursache dafür liegt wohl darin, dass in jenem Lebensalter die
einschränkende Kraft, welche in späteren Jahren die Überlegung ausübt,
noch nicht zur Thätigkeit wachgerufen ist. Ebenso sind die das Jugendalter
der Menschheit darstellenden Naturvölker deshalb grausam, weil die die
Reflexion vertretende Kultur an ihnen noch nicht wirksam gewesen ist.
Dass die Grausamkeit eine positiv tierische Seite der menschlichen Natur
bildet, dürfte kaum irgend jemand in Zweifel zu ziehen gesonnen sein, und
es ist interessant zu wissen, dass dieselbe am ähnlichsten beim Affen sich
äussert.[206] Insbesondere von den Anthropomorphen hat B r o d e r i p in
seinen Zoological recreations nachgewiesen, dass sie andere Tiere prügeln,
ja selbst töten, obwohl sie selbst keine Fleischfresser sind.
Darnach wird es wohl niemanden in Erstaunen setzen, zu vernehmen,
dass das Weib des Wilden heute noch vielfach, wie die Tigerin, den Instinkt
der Grausamkeit besitzt und, wie die Löwin oft teilnimmt an den blutigen
Kämpfen der Männer. Ungesprochen ist für das Weib des Wilden das
schöne Frauenwort, welches S o p h o k l e s seine Antigone sagen lässt:
„Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da!“ Die französischen Schwestern
der katholischen Mission in Weidah klagen, dass der jugendliche Teil der
weiblichen Bevölkerung Dahomehs aus wahrhaften Tigerkatzen bestehe
und weit schwerer zu erziehen sei als die Knaben.[207] W i l f r i e d
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P o w e l l erzählt von den entsetzlichen Martern und Qualen, welche die
Neubritannier ihren Kriegsgefangenen aufzuerlegen pflegen. „Eine Art
solcher Martern besteht darin, dass man Hände und Beine des Opfers an
Stöcke im Boden festbindet und ihm Feuer auf den Leib legte. Diese
teuflische Quälerei wird durch die Frauen vorgenommen, welche weit
grausamer sind, als die Männer; letztere erlösen bisweilen den armen
Gefangenen durch einen Speerstoss oder Beilhieb von seiner Pein, aber die
Weiber lachen und jubeln dabei, stossen auch wohl den Dulder mit einem
Speere, um ihn aufzustören, falls er ihnen nicht genug zuckt und heult.“[208]
Wer dächte dabei nicht an die verschiedenen Sippen der Katzen, deren
Weibchen an Grausamkeit den Männchen nichts nachgeben! Sogar unter
Kulturnationen fehlt es nicht an Beispielen, dass Frauen blutgieriger sich
zeigen als Männer.[209] Zwar verfehlt die vorwiegendere Pflanzenkost, auf
welche das Weib sich im Laufe der Entwicklung bald angewiesen sieht,
nicht, eine grössere Differenzierung der Geschlechter zu bewirken und aus
dem Weibe im Durchschnitt eine immer schwächere Genossin des Mannes
auf seinen rauhen Lebenspfaden zu machen; dagegen sehen wir auf tieferen
Kulturstufen dasselbe ihn noch in den Krieg begleiten, Speere, Steine u.
dergl. tragend und durch Zuruf aufreizend. P o w e l l berichtet von einem
Kampfe mit den Eingebornen Neubritanniens, welche standhielten, ermutigt
durch die Weiber, die wie die Teufel herumsprangen und tanzten und Hohn-
und Schimpfreden der ekelhaftesten Art dem Feinde entgegenschleuderten.
[210] Das Gleiche berichtet der englische Forscher J o s e p h T h o m s o n
von dem bislang noch wenig bekannten Volke der wilden Massai in
Ostafrika. Auch dort spornen die mit ins Feld ziehenden Weiber auf beiden
Seiten die kämpfenden Krieger zu den kühnsten Thaten an.[211] Wie die
Frauen der alten Germanen reizen auch die Kabylenweiber in Algerien
durch Geschrei und Gesang zum Kampfe; bei diesem kriegerischen Volke
muss das Weib eben so viel wagen und dulden als der Mann; ihr Scharfblick
begleitet ihn in das Schlachtengetümmel, um über sein Betragen zu urteilen
und zu richten. Die Weiber der Hesareh im Hindukusch, deren Männer
keine Eifersucht kennen und welche sich dies zu nutze machen, sind stolz
darauf, ein Ross mit Gewandtheit reiten und das Schwert mit gleicher
Tapferkeit gebrauchen zu wissen, wie ihre kriegerischen Brüder und Gatten;
[212] ihre Gegner fürchten sogar die Grausamkeit der Weiber mehr als jene
der Männer.[213] Diese kühnen Reiterinnen nehmen stets Anteil am Kampfe
und kein Mädchen heiratet, ehe es nicht eine Heldenthat vollbracht.[214] In
Neubritannier ihren Kriegsgefangenen aufzuerlegen pflegen. „Eine Art
solcher Martern besteht darin, dass man Hände und Beine des Opfers an
Stöcke im Boden festbindet und ihm Feuer auf den Leib legte. Diese
teuflische Quälerei wird durch die Frauen vorgenommen, welche weit
grausamer sind, als die Männer; letztere erlösen bisweilen den armen
Gefangenen durch einen Speerstoss oder Beilhieb von seiner Pein, aber die
Weiber lachen und jubeln dabei, stossen auch wohl den Dulder mit einem
Speere, um ihn aufzustören, falls er ihnen nicht genug zuckt und heult.“[208]
Wer dächte dabei nicht an die verschiedenen Sippen der Katzen, deren
Weibchen an Grausamkeit den Männchen nichts nachgeben! Sogar unter
Kulturnationen fehlt es nicht an Beispielen, dass Frauen blutgieriger sich
zeigen als Männer.[209] Zwar verfehlt die vorwiegendere Pflanzenkost, auf
welche das Weib sich im Laufe der Entwicklung bald angewiesen sieht,
nicht, eine grössere Differenzierung der Geschlechter zu bewirken und aus
dem Weibe im Durchschnitt eine immer schwächere Genossin des Mannes
auf seinen rauhen Lebenspfaden zu machen; dagegen sehen wir auf tieferen
Kulturstufen dasselbe ihn noch in den Krieg begleiten, Speere, Steine u.
dergl. tragend und durch Zuruf aufreizend. P o w e l l berichtet von einem
Kampfe mit den Eingebornen Neubritanniens, welche standhielten, ermutigt
durch die Weiber, die wie die Teufel herumsprangen und tanzten und Hohn-
und Schimpfreden der ekelhaftesten Art dem Feinde entgegenschleuderten.
[210] Das Gleiche berichtet der englische Forscher J o s e p h T h o m s o n
von dem bislang noch wenig bekannten Volke der wilden Massai in
Ostafrika. Auch dort spornen die mit ins Feld ziehenden Weiber auf beiden
Seiten die kämpfenden Krieger zu den kühnsten Thaten an.[211] Wie die
Frauen der alten Germanen reizen auch die Kabylenweiber in Algerien
durch Geschrei und Gesang zum Kampfe; bei diesem kriegerischen Volke
muss das Weib eben so viel wagen und dulden als der Mann; ihr Scharfblick
begleitet ihn in das Schlachtengetümmel, um über sein Betragen zu urteilen
und zu richten. Die Weiber der Hesareh im Hindukusch, deren Männer
keine Eifersucht kennen und welche sich dies zu nutze machen, sind stolz
darauf, ein Ross mit Gewandtheit reiten und das Schwert mit gleicher
Tapferkeit gebrauchen zu wissen, wie ihre kriegerischen Brüder und Gatten;
[212] ihre Gegner fürchten sogar die Grausamkeit der Weiber mehr als jene
der Männer.[213] Diese kühnen Reiterinnen nehmen stets Anteil am Kampfe
und kein Mädchen heiratet, ehe es nicht eine Heldenthat vollbracht.[214] In
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der für Muhammed so unglücklichen Schlacht am Berge Ochod erschienen
die ungeordneten aber frohmutigen Haufen der arabischen Heiden mit den
Scharen der Weiber vor sich, welche ihre Pauken schlugen und das alte
Kriegslied sangen:
Wir Kinder eines Recken
Ruhen auf weichen Decken,
Vordringende zu wecken,
Rückweichende zu schrecken.[215]
Solcher Beispiele liessen sich noch gar viele anführen.
Endlich ist es bekannt, dass heute noch in einem Reiche des
äquatorialen Afrika Weibersoldaten nichts Ungewöhnliches sind. Der König
der Dahomehneger, deren eigentlicher Name Ffons ist, besitzt nämlich eine
Leibgarde weiblicher Krieger, die früher 3000–8000 Köpfe stark, jetzt bloss
noch 1500 Köpfe zählt, immerhin aber noch den Kern des mit Kanonen und
Schiesswaffen versehenen Heeres bildet. Ich habe nach R i c h a r d
B u r t o n eine ausführliche Schilderung dieser Weibertruppe an anderer
Stelle[216] gegeben und begnüge mich hier auf dieselbe zu verweisen. Dass
diese Weiber tapfer sind und von ihren Waffen einen tüchtigen Gebrauch zu
machen wissen, das haben anfangs der siebziger Jahre die Engländer
erfahren, welche von der Meeresküste nach Dahomeh mit einem kleinen
Heere einzudringen versuchten, aber von den schwarzen Weibersoldaten
mit grossem Verluste zurückgeworfen wurden. Meiner Ansicht nach sehr
richtig erklärt Z ö l l e r diese Vereinigung des Weiblichen mit dem
Kriegerischen aus der eigentümlichen männlichen Bildung des
Negerskelettes, dem nichts weniger als üppigen Körperbau und besonders
der Schmalheit des weiblichen Negerbeckens, wozu dann noch das kurz
geschorene Haar und die von jener der Männer durchaus nicht abweichende
Kleidung kommen.[217]
Dass es solche Weiberregimenter auch in Indien giebt oder wenigstens
noch bis in die Hälfte unseres Jahrhunderts gab, ist weniger bekannt. Eine
aus jener Zeit stammende Quelle sagt vom damals noch unabhängigen
Nizam von Haiderabad: „Ausser den gewöhnlichen prätorianischen
Banden, die man aus Misstrauen gegen die englische Herrschaft im Solde
behielt, hatte der Nizam noch vor wenigen Jahren und, so weit wir immer
wissen, noch jetzt eine eigentümlich zusammengesetzte, nämlich ganz aus
die ungeordneten aber frohmutigen Haufen der arabischen Heiden mit den
Scharen der Weiber vor sich, welche ihre Pauken schlugen und das alte
Kriegslied sangen:
Wir Kinder eines Recken
Ruhen auf weichen Decken,
Vordringende zu wecken,
Rückweichende zu schrecken.[215]
Solcher Beispiele liessen sich noch gar viele anführen.
Endlich ist es bekannt, dass heute noch in einem Reiche des
äquatorialen Afrika Weibersoldaten nichts Ungewöhnliches sind. Der König
der Dahomehneger, deren eigentlicher Name Ffons ist, besitzt nämlich eine
Leibgarde weiblicher Krieger, die früher 3000–8000 Köpfe stark, jetzt bloss
noch 1500 Köpfe zählt, immerhin aber noch den Kern des mit Kanonen und
Schiesswaffen versehenen Heeres bildet. Ich habe nach R i c h a r d
B u r t o n eine ausführliche Schilderung dieser Weibertruppe an anderer
Stelle[216] gegeben und begnüge mich hier auf dieselbe zu verweisen. Dass
diese Weiber tapfer sind und von ihren Waffen einen tüchtigen Gebrauch zu
machen wissen, das haben anfangs der siebziger Jahre die Engländer
erfahren, welche von der Meeresküste nach Dahomeh mit einem kleinen
Heere einzudringen versuchten, aber von den schwarzen Weibersoldaten
mit grossem Verluste zurückgeworfen wurden. Meiner Ansicht nach sehr
richtig erklärt Z ö l l e r diese Vereinigung des Weiblichen mit dem
Kriegerischen aus der eigentümlichen männlichen Bildung des
Negerskelettes, dem nichts weniger als üppigen Körperbau und besonders
der Schmalheit des weiblichen Negerbeckens, wozu dann noch das kurz
geschorene Haar und die von jener der Männer durchaus nicht abweichende
Kleidung kommen.[217]
Dass es solche Weiberregimenter auch in Indien giebt oder wenigstens
noch bis in die Hälfte unseres Jahrhunderts gab, ist weniger bekannt. Eine
aus jener Zeit stammende Quelle sagt vom damals noch unabhängigen
Nizam von Haiderabad: „Ausser den gewöhnlichen prätorianischen
Banden, die man aus Misstrauen gegen die englische Herrschaft im Solde
behielt, hatte der Nizam noch vor wenigen Jahren und, so weit wir immer
wissen, noch jetzt eine eigentümlich zusammengesetzte, nämlich ganz aus
Page 110
Weibern bestehende Wache. Diese Amazonen heissen Gardonis —
wahrscheinlich aus dem europäischen Worte Garden verderbt — und sind
oder waren zu der Zeit, von der wir sprechen, nämlich vor zwanzig oder
dreissig Jahren, wie Sipahis gekleidet, mit Musketen versehen und bis zu
einem gewissen Grade diszipliniert. Dass sie zum mindesten nicht
schlechter waren als andere Haustruppen des Nizam, ergiebt sich aus dem
Umstande, dass sie oft thätigen Anteil an den kriegerischen Operationen
nahmen, deren Schauplatz das Gebiet des Nizam so häufig gewesen.
Während des Krieges mit den Mahratten am Schlusse des vorigen
Jahrhunderts nahm der Nizam Ali, als er ins Feld zog, zwei dieser
weiblichen Bataillone, jedes tausend Köpfe stark, unter dem Namen Zaffer
Pultuns, d. h. Siegesbataillone, mit sich. Sie nahmen Teil an dem Gefecht
von Kurdlah, wo der Nizam von Daulet Rao Scindia geschlagen wurde und
sie, wie die Geschichte jener Zeit meldet, zum mindesten nicht schlechter
fochten, als der übrige Teil der Armee.“[218] Ja, selbst im Jahre 1885, als ein
englisch-russischer Krieg auszubrechen drohte, machte die verwittwete
Maharani von Baroda dem Vizekönig von Indien das Anerbieten, auf eigene
Kosten ein Amazonenkorps aus Maharattifrauen bestehend aufzustellen und
zu unterhalten.[219]
Wenden wir den Blick nach unserem eigenen Weltteile, so fällt selbst in
der Gegenwart dem Weibe des Tschernagorzen im Kriege noch eine
besondere Rolle zu, denn es wird zum Transport der Bagage, selbst bis
mitten ins Feuergefecht hinein, verwendet. Die Heldengesänge der
Südslaven vollends haben das Charakteristische, dass sie das verherrlichte
Weib immer auch als Heldin darstellen. Sie muss Türken massakrieren und
Köpfe abschneiden und auf das Schlachtfeld gehen wie unsere Frauen auf
den Marktplatz. Bei den Bulgaren vermag manches junge Mädchen dem
Drange zum Haidukentume nicht zu widerstehen. Sie legen dann
Männerkleider an, ergreifen die Waffen und teilen, manchmal gekannt,
manchmal auch nicht gekannt, mit ihren männlichen Genossen getreulich
Kampf und Ungemach, und manche von ihnen, wie die heldenmütige
Syrma aus dem bulgarischen Dorfe Tresanatz, schwang sich durch
hervorleuchtende Tapferkeit sogar zur Harambaschenwürde empor.[220] Als
letzte Ausläufer dieser dem Manne es gleichthuenden kriegerischen
Thätigkeit der Weiber mögen jene zwar sporadischen, aber immerhin
zahlreich genug auftretenden Beispiele von Frauen und Mädchen sein,
welche aus Begeisterung fürs Vaterland die Waffen ergriffen. Spanien,
wahrscheinlich aus dem europäischen Worte Garden verderbt — und sind
oder waren zu der Zeit, von der wir sprechen, nämlich vor zwanzig oder
dreissig Jahren, wie Sipahis gekleidet, mit Musketen versehen und bis zu
einem gewissen Grade diszipliniert. Dass sie zum mindesten nicht
schlechter waren als andere Haustruppen des Nizam, ergiebt sich aus dem
Umstande, dass sie oft thätigen Anteil an den kriegerischen Operationen
nahmen, deren Schauplatz das Gebiet des Nizam so häufig gewesen.
Während des Krieges mit den Mahratten am Schlusse des vorigen
Jahrhunderts nahm der Nizam Ali, als er ins Feld zog, zwei dieser
weiblichen Bataillone, jedes tausend Köpfe stark, unter dem Namen Zaffer
Pultuns, d. h. Siegesbataillone, mit sich. Sie nahmen Teil an dem Gefecht
von Kurdlah, wo der Nizam von Daulet Rao Scindia geschlagen wurde und
sie, wie die Geschichte jener Zeit meldet, zum mindesten nicht schlechter
fochten, als der übrige Teil der Armee.“[218] Ja, selbst im Jahre 1885, als ein
englisch-russischer Krieg auszubrechen drohte, machte die verwittwete
Maharani von Baroda dem Vizekönig von Indien das Anerbieten, auf eigene
Kosten ein Amazonenkorps aus Maharattifrauen bestehend aufzustellen und
zu unterhalten.[219]
Wenden wir den Blick nach unserem eigenen Weltteile, so fällt selbst in
der Gegenwart dem Weibe des Tschernagorzen im Kriege noch eine
besondere Rolle zu, denn es wird zum Transport der Bagage, selbst bis
mitten ins Feuergefecht hinein, verwendet. Die Heldengesänge der
Südslaven vollends haben das Charakteristische, dass sie das verherrlichte
Weib immer auch als Heldin darstellen. Sie muss Türken massakrieren und
Köpfe abschneiden und auf das Schlachtfeld gehen wie unsere Frauen auf
den Marktplatz. Bei den Bulgaren vermag manches junge Mädchen dem
Drange zum Haidukentume nicht zu widerstehen. Sie legen dann
Männerkleider an, ergreifen die Waffen und teilen, manchmal gekannt,
manchmal auch nicht gekannt, mit ihren männlichen Genossen getreulich
Kampf und Ungemach, und manche von ihnen, wie die heldenmütige
Syrma aus dem bulgarischen Dorfe Tresanatz, schwang sich durch
hervorleuchtende Tapferkeit sogar zur Harambaschenwürde empor.[220] Als
letzte Ausläufer dieser dem Manne es gleichthuenden kriegerischen
Thätigkeit der Weiber mögen jene zwar sporadischen, aber immerhin
zahlreich genug auftretenden Beispiele von Frauen und Mädchen sein,
welche aus Begeisterung fürs Vaterland die Waffen ergriffen. Spanien,
Page 111
Italien und Frankreich — man darf nur an J e a n n e d ’ A r c erinnern —
haben mehrere solcher Heldinnen aufzuweisen. Weibliche Soldaten der
Fortuna fehlen auch bei den Deutschen nicht ganz und auch hier hat die Zeit
der Befreiungskriege die meisten und bekanntesten der grösstenteils unter
Verheimlichung ihres Geschlechtes kämpfenden „Frauen in Reih und
Glied“ hervorgebracht.[221]
Wenn wir in der Tierwelt Umschau halten, so zeigt sich gar bald, dass in
dieser den weiblichen Individuen es keineswegs an Mut gebricht, und zwar
nicht etwa bloss da, wo die Sorge um die Brut in Frage kommt. Im Angriff
wie in der Verteidigung steht das weibliche Tier dem Männchen an
Kampfeslust nur wenig nach. Das Weib des Wilden bewegt sich vielfach
noch auf dieser, von der Natur gegebenen Stufe. Wie die Liebe ist auch der
durchschnittliche Mut- und Tapferkeitsmangel des Weibes nichts
Ursprüngliches, sondern erst ein künstliches Erzeugnis, eine Folge der
Gesittung, welche, wie in so vielen anderen Dingen, schliesslich als
unweiblich brandmarkte und durch Vererbung unterdrückte, was meist
natürlich war, in der Heranbildung anderer, sekundärer Eigenschaften
Ersatz suchend und findend. Überbleibsel „barbarischer“ Sitten, wie wir
jetzt sagen, haben sich aber, wie das Vorstehende lehrt, selbst noch zu höher
stehenden Völkern und in uns nahe gerückte Epochen hinübergeflüchtet,
und zahlreiche Sagen weisen in den verschiedensten Gegenden auf eine
ähnliche Vergangenheit zurück. Weil die scheinbare Umkehrung der
Gesetze, welche die Geschlechtsverschiedenheit der menschlichen
Kulturentwicklung vorschreibt, immer lebhaft die Phantasie beschäftigt hat,
so haben schon die Alten einen Staat kriegerischer Weiber erdichtet, dessen
Heimat freilich nach Massgabe der Zunahme geographischer Kenntnisse
immer weiter zurückweicht, in welchem aber, wie sich zeigen wird, wenn
auch durch die Sage verhüllt und entstellt, das Spiegelbild eines längst
entschwundenen Gesellschaftszustandes sich erkennen lässt. Bedenkt man
nun, wie selbst Europäerinnen, die sich männlichem Sport hingeben,
dadurch an weiblicher Anmut verlieren, um einigermassen Viragines zu
werden, bedenkt man, wie sehr und wie oft dies der Annäherung hinderlich
wird, so begreift sich, dass das vom Manne körperlich noch wenig
differenzierte Weib der Urzeit, kräftig, mutig und grausam wie er, seinem
geistig entwickelten männlichen Genossen in keiner Weise begehrenswerter
erschien, als es die Natur zur Erfüllung ihrer Zwecke, hier wie im Kreise
haben mehrere solcher Heldinnen aufzuweisen. Weibliche Soldaten der
Fortuna fehlen auch bei den Deutschen nicht ganz und auch hier hat die Zeit
der Befreiungskriege die meisten und bekanntesten der grösstenteils unter
Verheimlichung ihres Geschlechtes kämpfenden „Frauen in Reih und
Glied“ hervorgebracht.[221]
Wenn wir in der Tierwelt Umschau halten, so zeigt sich gar bald, dass in
dieser den weiblichen Individuen es keineswegs an Mut gebricht, und zwar
nicht etwa bloss da, wo die Sorge um die Brut in Frage kommt. Im Angriff
wie in der Verteidigung steht das weibliche Tier dem Männchen an
Kampfeslust nur wenig nach. Das Weib des Wilden bewegt sich vielfach
noch auf dieser, von der Natur gegebenen Stufe. Wie die Liebe ist auch der
durchschnittliche Mut- und Tapferkeitsmangel des Weibes nichts
Ursprüngliches, sondern erst ein künstliches Erzeugnis, eine Folge der
Gesittung, welche, wie in so vielen anderen Dingen, schliesslich als
unweiblich brandmarkte und durch Vererbung unterdrückte, was meist
natürlich war, in der Heranbildung anderer, sekundärer Eigenschaften
Ersatz suchend und findend. Überbleibsel „barbarischer“ Sitten, wie wir
jetzt sagen, haben sich aber, wie das Vorstehende lehrt, selbst noch zu höher
stehenden Völkern und in uns nahe gerückte Epochen hinübergeflüchtet,
und zahlreiche Sagen weisen in den verschiedensten Gegenden auf eine
ähnliche Vergangenheit zurück. Weil die scheinbare Umkehrung der
Gesetze, welche die Geschlechtsverschiedenheit der menschlichen
Kulturentwicklung vorschreibt, immer lebhaft die Phantasie beschäftigt hat,
so haben schon die Alten einen Staat kriegerischer Weiber erdichtet, dessen
Heimat freilich nach Massgabe der Zunahme geographischer Kenntnisse
immer weiter zurückweicht, in welchem aber, wie sich zeigen wird, wenn
auch durch die Sage verhüllt und entstellt, das Spiegelbild eines längst
entschwundenen Gesellschaftszustandes sich erkennen lässt. Bedenkt man
nun, wie selbst Europäerinnen, die sich männlichem Sport hingeben,
dadurch an weiblicher Anmut verlieren, um einigermassen Viragines zu
werden, bedenkt man, wie sehr und wie oft dies der Annäherung hinderlich
wird, so begreift sich, dass das vom Manne körperlich noch wenig
differenzierte Weib der Urzeit, kräftig, mutig und grausam wie er, seinem
geistig entwickelten männlichen Genossen in keiner Weise begehrenswerter
erschien, als es die Natur zur Erfüllung ihrer Zwecke, hier wie im Kreise
Page 112
aller Lebewesen, gebot. Damit erklärt sich aber auch, wie ich glaube, d i e
Liebelosigkeit der Urzeit.
[160] A r i s t o t e l e s . Rhetor. 2, 4.
[161] L e i b n i z . Nouv. Essais II. 20 § 4.
[162] K a r l B l e i b t r e u . Schlechte Gesellschaft. Realistische Novellen.
Berlin, 1886. S. 33.
[163] Dr. H . P l o s s . Das Weib in der Natur- und Völkerkunde. Bd. I. S.
240.
[164] H e n r i R a b u s s o n in der Revue des deux Mondes vom 15.
Oktober 1883. S. 746.
[165] L e o p o l d v o n S a c h e r - M a s o c h . Vermächtnis Kains. Die
Liebe. Marzella. Stuttgart, 1870. Bd. II. S. 409.
[166] Dieselbe schrieb in ihrem Tagebuche: „Am 20. Mai küsste mich R.
zum erstenmale. Ich fühlte mich wie in einem Kübel mit Rosen, die in Honig,
E a u d e C o l o g n e und Champagner schwammen; als ob etwas auf
Diamantenfüssen über meine Nerven liefe und viele kleine Gondeln mit Engeln
durch meine Adern strömten und als ob durch meinen ganzen Körper ein
magisches Regenbogenlicht sich ergösse!“ —
[167] Hosea 13, 2.
[168] B e r n h a r d S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Berlin, 1887. Bd.
I, S. 489.
[169] A d o l p h e B e l o t . La bouche de Madame X. Paris, 1883. S. 106–
117.
[170] H . d e M o l i è r e . Code l’amour ou corps complet de définitions,
lois, règles et maximes applicables à l’art d’aimer et de se faire aimer. Brüssel,
1829. S. 14. Im Deutschen giebt es „Das Buch vom Küssen“, ferner: „Der Kuss
und das Küssen. Eine Studie von L i e b r o w i c z “, Schriften, die ich jedoch
nicht selbst kenne. Eine gelungene Charakteristik der Kussarten gewährt endlich
L e s s i n g s Gedicht: „Der Kuss“.
[171] Jos. V. v o n S c h e f f e l . Der Trompeter von Säkkingen. Stuttgart,
1872. S. 195.
[172] G l o b u s . Bd. XVII. S. 297.
[173] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 236.
[174] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60. Bloss an
einzelnen Orten, wie z. B. Lagos, Gabun u. s. w. ist durch den Einfluss der
Europäer die Sitte des Küssens auch unter den Schwarzen verbreitet worden. A.
a. O. S. 71.
[175] Ausland. 1871. S. 832–833.
[176] D a r w i n . Der Ausdruck der Gemütsbewegungen. S. 196.
[177] Siehe darüber: R i c h a r d A n d r e e im „Globus.“ Bd. XXXI. S. 151.
Liebelosigkeit der Urzeit.
[160] A r i s t o t e l e s . Rhetor. 2, 4.
[161] L e i b n i z . Nouv. Essais II. 20 § 4.
[162] K a r l B l e i b t r e u . Schlechte Gesellschaft. Realistische Novellen.
Berlin, 1886. S. 33.
[163] Dr. H . P l o s s . Das Weib in der Natur- und Völkerkunde. Bd. I. S.
240.
[164] H e n r i R a b u s s o n in der Revue des deux Mondes vom 15.
Oktober 1883. S. 746.
[165] L e o p o l d v o n S a c h e r - M a s o c h . Vermächtnis Kains. Die
Liebe. Marzella. Stuttgart, 1870. Bd. II. S. 409.
[166] Dieselbe schrieb in ihrem Tagebuche: „Am 20. Mai küsste mich R.
zum erstenmale. Ich fühlte mich wie in einem Kübel mit Rosen, die in Honig,
E a u d e C o l o g n e und Champagner schwammen; als ob etwas auf
Diamantenfüssen über meine Nerven liefe und viele kleine Gondeln mit Engeln
durch meine Adern strömten und als ob durch meinen ganzen Körper ein
magisches Regenbogenlicht sich ergösse!“ —
[167] Hosea 13, 2.
[168] B e r n h a r d S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Berlin, 1887. Bd.
I, S. 489.
[169] A d o l p h e B e l o t . La bouche de Madame X. Paris, 1883. S. 106–
117.
[170] H . d e M o l i è r e . Code l’amour ou corps complet de définitions,
lois, règles et maximes applicables à l’art d’aimer et de se faire aimer. Brüssel,
1829. S. 14. Im Deutschen giebt es „Das Buch vom Küssen“, ferner: „Der Kuss
und das Küssen. Eine Studie von L i e b r o w i c z “, Schriften, die ich jedoch
nicht selbst kenne. Eine gelungene Charakteristik der Kussarten gewährt endlich
L e s s i n g s Gedicht: „Der Kuss“.
[171] Jos. V. v o n S c h e f f e l . Der Trompeter von Säkkingen. Stuttgart,
1872. S. 195.
[172] G l o b u s . Bd. XVII. S. 297.
[173] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 236.
[174] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60. Bloss an
einzelnen Orten, wie z. B. Lagos, Gabun u. s. w. ist durch den Einfluss der
Europäer die Sitte des Küssens auch unter den Schwarzen verbreitet worden. A.
a. O. S. 71.
[175] Ausland. 1871. S. 832–833.
[176] D a r w i n . Der Ausdruck der Gemütsbewegungen. S. 196.
[177] Siehe darüber: R i c h a r d A n d r e e im „Globus.“ Bd. XXXI. S. 151.
Page 113
[178] Globus. Bd. XVIII. S. 64.
[179] J a m e s S i b r e e . Madagaskar. Geographie, Naturgeschichte,
Ethnographie der Insel. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig, 1881. S. 233.
[180] G u s t a v K r e i t n e r . Im fernen Osten. Reisen des Grafen Béla
Széchenyi in Indien, Japan, China, Tibet und Birma in den Jahren 1877–80.
Wien, 1881. S. 522.
[181] J u l e s A r è n e . La Chine familière. Paris, 1883.
[182] J . J . R e i n . Japan nach Reisen u. Studien. Leipzig, 1881. Bd. I. S.
494.
[183] B o u s q u e t . Le Japon de nos jours. Bd. I. S. 93.
[184] Ausland. 1862. S. 471. 472.
[185] In einem Hochzeitsgedichte der siebenbürgischen Zigeuner ist vom
„Kuss auf den weissen Mund“ die Rede. (Globus Bd. XXXVI. S. 91.) Auch
finde ich von ihnen ein Sprichwort verzeichnet, welches lautet: „Das ist wie ein
Kuss, nichtsnütz, wenn es nicht zwischen zweien geteilt wird.“ (Beilage zur
Wiener Abendpost vom 18. Juli 1876. S. 647)
[186] Globus. Bd. XVII. S. 170.
[187] F r i e d r i c h E w a l d im Globus Bd. IX. S. 267: Wie eigentümlich
lautet nicht z. B. die (buchstäblich wahre) Geschichte von jenem Bauern, der
gegen seinen Prediger sich über das schamlose Benehmen seiner Frau beklagte
und auf die Frage, worin sich denn dasselbe äussere, zögernd zur Antwort gab:
„Ja, sehn Se, neelich, als ick ruhig in de Kök (Küche) seet, do geef si mi mit
eenmal, mit Erlaubnis to seggen, ’n Kuss!“
[188] Z ö l l e r . Pampas und Anden. S. 392.
[189] S i r S a m u e l W h i t e B a k e r . The Albert Nyanza, great basin of
the Nile. London, 1866. Bd. I. S. 219.
[190] Ausland. 1871. S. 832–833.
[191] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60.
[192] H e l m u t h v o n M o l t k e . Briefe über Zustände und
Begebenheiten in der Türkei aus den Jahren 1835–1839. Berlin, 1876. S. 34.
[193] K u n t z e . Um die Erde. S. 253.
[194] Ausland. 1860. S. 64.
[195] Die Natur. Halle, 1866. S. 30 ff.
[196] B r o d i e C r u i c k s h a n k . Eighteen Years on the Gold Coast of
Africa. London, 1853. Bd. II. S. 208–210: Ein Fantivater verweigert seinem
Sohne ein Mädchen, das ihm verpfändet war, und entschliesst sich endlich sie
selbst zum Weibe zu nehmen. Er quält sie nunmehr mit Eifersucht hinsichtlich
seines Sohnes, den er bevorzugt glaubt, und infolge dessen lässt sich letzterer
von seiner Stiefmutter bewegen, ihrem Leben zugleich mit dem seinigen ein
Ende zu machen: er erschiesst sie und versucht sich selbst den Hals
abzuschneiden; doch misslingt ihm dies und er stirbt durch den Strang. Ein
anderer erdolcht Weib und Kind und bringt zuletzt sich selbst um, aus
[179] J a m e s S i b r e e . Madagaskar. Geographie, Naturgeschichte,
Ethnographie der Insel. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig, 1881. S. 233.
[180] G u s t a v K r e i t n e r . Im fernen Osten. Reisen des Grafen Béla
Széchenyi in Indien, Japan, China, Tibet und Birma in den Jahren 1877–80.
Wien, 1881. S. 522.
[181] J u l e s A r è n e . La Chine familière. Paris, 1883.
[182] J . J . R e i n . Japan nach Reisen u. Studien. Leipzig, 1881. Bd. I. S.
494.
[183] B o u s q u e t . Le Japon de nos jours. Bd. I. S. 93.
[184] Ausland. 1862. S. 471. 472.
[185] In einem Hochzeitsgedichte der siebenbürgischen Zigeuner ist vom
„Kuss auf den weissen Mund“ die Rede. (Globus Bd. XXXVI. S. 91.) Auch
finde ich von ihnen ein Sprichwort verzeichnet, welches lautet: „Das ist wie ein
Kuss, nichtsnütz, wenn es nicht zwischen zweien geteilt wird.“ (Beilage zur
Wiener Abendpost vom 18. Juli 1876. S. 647)
[186] Globus. Bd. XVII. S. 170.
[187] F r i e d r i c h E w a l d im Globus Bd. IX. S. 267: Wie eigentümlich
lautet nicht z. B. die (buchstäblich wahre) Geschichte von jenem Bauern, der
gegen seinen Prediger sich über das schamlose Benehmen seiner Frau beklagte
und auf die Frage, worin sich denn dasselbe äussere, zögernd zur Antwort gab:
„Ja, sehn Se, neelich, als ick ruhig in de Kök (Küche) seet, do geef si mi mit
eenmal, mit Erlaubnis to seggen, ’n Kuss!“
[188] Z ö l l e r . Pampas und Anden. S. 392.
[189] S i r S a m u e l W h i t e B a k e r . The Albert Nyanza, great basin of
the Nile. London, 1866. Bd. I. S. 219.
[190] Ausland. 1871. S. 832–833.
[191] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60.
[192] H e l m u t h v o n M o l t k e . Briefe über Zustände und
Begebenheiten in der Türkei aus den Jahren 1835–1839. Berlin, 1876. S. 34.
[193] K u n t z e . Um die Erde. S. 253.
[194] Ausland. 1860. S. 64.
[195] Die Natur. Halle, 1866. S. 30 ff.
[196] B r o d i e C r u i c k s h a n k . Eighteen Years on the Gold Coast of
Africa. London, 1853. Bd. II. S. 208–210: Ein Fantivater verweigert seinem
Sohne ein Mädchen, das ihm verpfändet war, und entschliesst sich endlich sie
selbst zum Weibe zu nehmen. Er quält sie nunmehr mit Eifersucht hinsichtlich
seines Sohnes, den er bevorzugt glaubt, und infolge dessen lässt sich letzterer
von seiner Stiefmutter bewegen, ihrem Leben zugleich mit dem seinigen ein
Ende zu machen: er erschiesst sie und versucht sich selbst den Hals
abzuschneiden; doch misslingt ihm dies und er stirbt durch den Strang. Ein
anderer erdolcht Weib und Kind und bringt zuletzt sich selbst um, aus
Page 114
Verzweiflung darüber, jene an seinen Gläubiger verpfänden zu müssen, den er
nicht zu befriedigen vermochte.
[197] D a v i s . Evenings in my tent or wanderings in Balad Ejjareed.
London, 1854. Bd. I. S. 232.
[198] Ausland. 1857. S. 888.
[199] Globus. Bd. XLIII. S. 185.
[200] H . H . J o h n s t o n . Der Kongo. Reise von seiner Mündung bis
Bolobo. Leipzig, 1884. S. 375.
[201] A. a. O. S. 376.
[202] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 69.
[203] H. W a c h e n h u s e n . Geschichten aus dem Badeleben. Stuttgart,
1875. S. 165–166.
[204] Globus. Bd. XXI. S. 335.
[205] H e l l w a l d . Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. II. S. 355–356.
[206] Londoner Nature. Bd. IX. S. 149.
[207] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 28.
[208] P o w e l l . Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 80.
[209] Als 1880 der amerikanische Sozialistenführer K e a r n y an der Spitze
der „Arbeiterpartei“ in San Francisko eine wilde Chinesenhetze zu Wege brachte
und Geld sammelte für die Errichtung ständiger Chinesengalgen auf den
Sandlots, schien seine Parteigängerin A n n a S m i t h selbstloser zu sein, denn
sie forderte in öffentlicher Rede auf, nicht bis zu Fertigstellung jener Galgen zu
warten, sondern die schon vorhandenen Laternenpfähle sofort zu benutzen.
Frauen sind aber immer auch sparsamer. Siehe: Newyorker Staatszeitung vom 6.
März 1880.
[210] P o w e l l . A. a. O. S. 122.
[211] T h o m s o n . Durch Massailand. S. 391.
[212] J . P. F e r r i e r . Caravan Journeys and Wanderings in Persia,
Afghanistan, Turkistan and Beloochistan. London, 1857. S. 194.
[213] A. a. O. S. 237.
[214] A. a. O. S. 252.
[215] A. M ü l l e r . Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin, 1885.
Bd. I. S. 123.
[216] H e l l w a l d . Naturgeschichte des Menschen. Stuttgart, o. J. Bd. II. S.
149. Die neueste Schilderung der Dahomeh-Amazonen verdanken wir H u g o
Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 42–46.
[217] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 43. Bd II. S. 82.
[218] United Service Magazine vom April 1870.
[219] Schwäbischer Merkur vom 23. Mai 1885.
[220] Von ihr wird heute noch im Volke gesungen:
nicht zu befriedigen vermochte.
[197] D a v i s . Evenings in my tent or wanderings in Balad Ejjareed.
London, 1854. Bd. I. S. 232.
[198] Ausland. 1857. S. 888.
[199] Globus. Bd. XLIII. S. 185.
[200] H . H . J o h n s t o n . Der Kongo. Reise von seiner Mündung bis
Bolobo. Leipzig, 1884. S. 375.
[201] A. a. O. S. 376.
[202] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 69.
[203] H. W a c h e n h u s e n . Geschichten aus dem Badeleben. Stuttgart,
1875. S. 165–166.
[204] Globus. Bd. XXI. S. 335.
[205] H e l l w a l d . Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. II. S. 355–356.
[206] Londoner Nature. Bd. IX. S. 149.
[207] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 28.
[208] P o w e l l . Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 80.
[209] Als 1880 der amerikanische Sozialistenführer K e a r n y an der Spitze
der „Arbeiterpartei“ in San Francisko eine wilde Chinesenhetze zu Wege brachte
und Geld sammelte für die Errichtung ständiger Chinesengalgen auf den
Sandlots, schien seine Parteigängerin A n n a S m i t h selbstloser zu sein, denn
sie forderte in öffentlicher Rede auf, nicht bis zu Fertigstellung jener Galgen zu
warten, sondern die schon vorhandenen Laternenpfähle sofort zu benutzen.
Frauen sind aber immer auch sparsamer. Siehe: Newyorker Staatszeitung vom 6.
März 1880.
[210] P o w e l l . A. a. O. S. 122.
[211] T h o m s o n . Durch Massailand. S. 391.
[212] J . P. F e r r i e r . Caravan Journeys and Wanderings in Persia,
Afghanistan, Turkistan and Beloochistan. London, 1857. S. 194.
[213] A. a. O. S. 237.
[214] A. a. O. S. 252.
[215] A. M ü l l e r . Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin, 1885.
Bd. I. S. 123.
[216] H e l l w a l d . Naturgeschichte des Menschen. Stuttgart, o. J. Bd. II. S.
149. Die neueste Schilderung der Dahomeh-Amazonen verdanken wir H u g o
Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 42–46.
[217] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 43. Bd II. S. 82.
[218] United Service Magazine vom April 1870.
[219] Schwäbischer Merkur vom 23. Mai 1885.
[220] Von ihr wird heute noch im Volke gesungen:
Page 115
Ward dergleichen je vernommen,
Dass ein Mädchen siebzig sieben
Trotzigen Haiduken herrsche?
Dort auf jenen grünen Bergen
In den Forsten dort geschah’s so!
Also zu den siebzig sieben
Männern sprach alsdort das Mädchen:
„Nicht bedarf es hier der Herbheit,
Nicht des Neides, nicht des Zornes!
Zieh’ den Ring vom Finger einer,
Häng’ ihn dort an jene Buche,
Und der Reih’ nach, Freunde, mögt ihr
Alle nach dem Ringe schiessen!
Wer den Ring schiesst von der Buche,
Der fortan mag uns gebieten,
Ihm als Weib füg’ ich mich selber!“
Und sie schossen nach dem Ringe
Und den Ring traf auch nicht einer.
Und das Mädchen drauf sprach weiter,
„Gebt das Rohr, dass ich nun schiesse!“
Schoss — und von der Buche nieder
Fiel das Ringlein auf den Rasen.
Weiter sprach darauf das Mägdlein:
„Nehmt nun einen Stein und werfet!
Wer den bessern Wurf, denn ich, thut,
Gern als Weib will ich ihm dienen
Und fortan sei er uns Führer!“
Und sie warfen all’ der Reih’ nach,
Einer besser als der andre;
Doch den besten Wurf von allen,
Volle zehn Schritt über alle,
That das Mädchen. Und so blieb’s denn,
Dass ein Mädchen siebzig sieben
Trotzigen Haiduken herrschte.
[221] Am bekanntesten ist vielleicht jene E l e o n o r e P r o h a s k a
(geboren zu Potsdam am 11. März 1785), welche unter dem Namen A u g u s t
B e n z als freiwilliger Lützowscher Jäger diente und in der Schlacht bei der
Göhrde am 16. September 1813 tötlich verwundet mit dem Ausrufe fiel: „Herr
Lieutnant, ich bin ein Mädchen!“ Zahlreiche Beispiele solcher Fälle finden sich
gesammelt bei: Dr. W i l h e l m S t r i c k e r . Die Amazonen in Sage und
Geschichte. Berlin, 1868.
Dass ein Mädchen siebzig sieben
Trotzigen Haiduken herrsche?
Dort auf jenen grünen Bergen
In den Forsten dort geschah’s so!
Also zu den siebzig sieben
Männern sprach alsdort das Mädchen:
„Nicht bedarf es hier der Herbheit,
Nicht des Neides, nicht des Zornes!
Zieh’ den Ring vom Finger einer,
Häng’ ihn dort an jene Buche,
Und der Reih’ nach, Freunde, mögt ihr
Alle nach dem Ringe schiessen!
Wer den Ring schiesst von der Buche,
Der fortan mag uns gebieten,
Ihm als Weib füg’ ich mich selber!“
Und sie schossen nach dem Ringe
Und den Ring traf auch nicht einer.
Und das Mädchen drauf sprach weiter,
„Gebt das Rohr, dass ich nun schiesse!“
Schoss — und von der Buche nieder
Fiel das Ringlein auf den Rasen.
Weiter sprach darauf das Mägdlein:
„Nehmt nun einen Stein und werfet!
Wer den bessern Wurf, denn ich, thut,
Gern als Weib will ich ihm dienen
Und fortan sei er uns Führer!“
Und sie warfen all’ der Reih’ nach,
Einer besser als der andre;
Doch den besten Wurf von allen,
Volle zehn Schritt über alle,
That das Mädchen. Und so blieb’s denn,
Dass ein Mädchen siebzig sieben
Trotzigen Haiduken herrschte.
[221] Am bekanntesten ist vielleicht jene E l e o n o r e P r o h a s k a
(geboren zu Potsdam am 11. März 1785), welche unter dem Namen A u g u s t
B e n z als freiwilliger Lützowscher Jäger diente und in der Schlacht bei der
Göhrde am 16. September 1813 tötlich verwundet mit dem Ausrufe fiel: „Herr
Lieutnant, ich bin ein Mädchen!“ Zahlreiche Beispiele solcher Fälle finden sich
gesammelt bei: Dr. W i l h e l m S t r i c k e r . Die Amazonen in Sage und
Geschichte. Berlin, 1868.
Page 116
VIII.
Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit.
weifellos hat von allem Anfange an der Mensch zu den geselligen
Geschöpfen gehört. Sind doch gerade diese Triebe bei seinen
nächsten Verwandten im Tierreiche besonders stark entwickelt.
Wohl darf man daher schon den sprachlosen Urmenschen zu
Herden vereinigt denken, die bei dem Mangel natürlicher Waffen in der
Eintracht ihre Stärke suchten,[222] wie ja auch die Vierhänder thun. Lange
über die Periode der Sprachlosigkeit hinaus mochte der nur langsam von
Errungenschaft zu Errungenschaft sich forttastende Urmensch
ausschliesslich in den Banden gröbster Sinnlichkeit liegen, während die
seelischen Prozesse, welche das höher gestiegene Menschentum bewegen,
zuerst gar nicht vorhanden waren und später noch, bei ihrer sehr
allmählichen Entwicklung, bloss eine höchst untergeordnete Rolle spielten.
Und dies trifft selbst heute noch zu bei ganz niedrigen Rassen, welche
thatsächlich in ordnungs- und zusammenhangslosen Haufen oder Horden
leben, wie die südamerikanischen Pescheräh. Von einer Gliederung in
Sippen oder Stämme ist auf urzeitlicher Stufe nichts zu bemerken, noch viel
weniger Spuren von dem, was wir mit einem fremden Worte und im
weitesten, noch unbestimmtesten Sinne die „Familie“ nennen. Ein
Bedürfnis, eine Veranlassung zur Bildung einer Familie besteht für den
einzelnen nicht, und auch die Gesellschaft hat noch keinen Anlass, auf jene
hinzuleiten. Keiner hat etwas, das er den Kindern mitteilen könnte; er
besitzt weder ein geistiges, noch ein materielles Eigentum, das er den
Seinen vererben möchte. Alle sind gleich, alles ist gemeinsam; die Horde
bildet eine in sich völlig gleichförmige Einheit, s i e i s t s e l b e r d i e
F a m i l i e , die in ihrem Innern noch keine besonderen Trennungen erträgt.
[223] Natürlich wäre es ein schwerer Irrtum, wollte man darunter etwas auch
nur im Entferntesten den dermaligen Vorstellungen von der Familie
Annäherndes verstehen. Es beruht auf einem beklagenswerten Mangel an
Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit.
weifellos hat von allem Anfange an der Mensch zu den geselligen
Geschöpfen gehört. Sind doch gerade diese Triebe bei seinen
nächsten Verwandten im Tierreiche besonders stark entwickelt.
Wohl darf man daher schon den sprachlosen Urmenschen zu
Herden vereinigt denken, die bei dem Mangel natürlicher Waffen in der
Eintracht ihre Stärke suchten,[222] wie ja auch die Vierhänder thun. Lange
über die Periode der Sprachlosigkeit hinaus mochte der nur langsam von
Errungenschaft zu Errungenschaft sich forttastende Urmensch
ausschliesslich in den Banden gröbster Sinnlichkeit liegen, während die
seelischen Prozesse, welche das höher gestiegene Menschentum bewegen,
zuerst gar nicht vorhanden waren und später noch, bei ihrer sehr
allmählichen Entwicklung, bloss eine höchst untergeordnete Rolle spielten.
Und dies trifft selbst heute noch zu bei ganz niedrigen Rassen, welche
thatsächlich in ordnungs- und zusammenhangslosen Haufen oder Horden
leben, wie die südamerikanischen Pescheräh. Von einer Gliederung in
Sippen oder Stämme ist auf urzeitlicher Stufe nichts zu bemerken, noch viel
weniger Spuren von dem, was wir mit einem fremden Worte und im
weitesten, noch unbestimmtesten Sinne die „Familie“ nennen. Ein
Bedürfnis, eine Veranlassung zur Bildung einer Familie besteht für den
einzelnen nicht, und auch die Gesellschaft hat noch keinen Anlass, auf jene
hinzuleiten. Keiner hat etwas, das er den Kindern mitteilen könnte; er
besitzt weder ein geistiges, noch ein materielles Eigentum, das er den
Seinen vererben möchte. Alle sind gleich, alles ist gemeinsam; die Horde
bildet eine in sich völlig gleichförmige Einheit, s i e i s t s e l b e r d i e
F a m i l i e , die in ihrem Innern noch keine besonderen Trennungen erträgt.
[223] Natürlich wäre es ein schwerer Irrtum, wollte man darunter etwas auch
nur im Entferntesten den dermaligen Vorstellungen von der Familie
Annäherndes verstehen. Es beruht auf einem beklagenswerten Mangel an
Page 117
sprachlichen Unterscheidungen, dass man genötigt ist, mit dem nämlichen
Worte zwei einander nicht im mindesten denkende Begriffe zu bezeichnen.
In den Geschlechtsgenossenschaften der Urzeit, wie man nach dem
Vorgange A l b e r t P o s t s [224] die ältesten Menschenvereinigungen
nennen kann, hat die Familie in unserem Sinne also nicht bestanden und
konnte auch nicht bestehen. Auch die mosaische Überlieferung, welche in
die Urzeiten zurückführt, weiss nichts von der Familie. Nirgends meldet die
Bibel, dass die vorsintflutlichen Menschen Familien gebildet hätten. Gen. 4
und 5 geben allerdings Geschlechtsregister, die aber keineswegs unsere
Familie zwingend voraussetzen. Ebensowenig ist darin von der „Ehe“, noch
welcher Art diese gewesen, die Rede. Auch diese hat es in den Urzeiten
nicht gegeben. Durchaus zutreffend sondert L i p p e r t scharf die Paarung
oder den Geschlechtsverkehr von der Ehe als Gesellschaftsform im engsten
Sinne; der Geschlechtsverkehr beruht auf einem Antriebe des
allerursprünglichsten Instinktes und hat daher seit jeher stattgefunden; die
Ehe als Grundlage der Familienorganisation welcher Art immer ist eine
Schöpfung gesellschaftlicher Fürsorge, wie sie die Urzeit noch nicht kannte.
Beide, Paarung und Ehe, stehen nach Entstehung und Zweck weit
auseinander.[225] Der folgenschweren Verwechslung dieser beiden Begriffe
scheint sogar D a r w i n nicht entronnen zu sein, insofern er davon spricht,
dass in der Urzeit „alle Erwachsenen sich verheiratet oder gepaart haben“
werden.[226] Letzteres ist sicher, ersteres aber um so weniger, als sogar im
heutigen Kreise grösster Kulturarmut die Ehe fast unbekannt und nur die
Paarung unter den Schutz gewisser, oft sehr wenig drückender Sitten
gestellt ist. Die nämliche Verwechslung der Begriffe „Geschlechtsverkehr“
und „Ehe“ begeht auch Dr. W i l h e l m S c h n e i d e r , der doch
„Missverständnisse“ und „Missdeutungen“ in der Völkerkunde beseitigen
will. Nur indem er beides vermengt, kann er versuchen, die Ehe als eine
allgemeine Einrichtung (göttlichen Ursprungs) zu verteidigen.
Mag man übrigens betreffs der lebenden Rassen sich zu dieser Frage
stellen wie man wolle, für die Urzeit kommt wohl nur der
Geschlechtsverkehr in Betracht. Wie hat sich dieser gestaltet, das ist die
Frage. Selbstredend waren viele Verhältnisse, in denen der Urmensch lebte,
verschieden von denen, welche jetzt bei Wilden anzutreffen sind. Nach
Analogie mit niederen Tieren, urteilt D a r w i n , dürfte er damals entweder
mit einem einzigen Weibe oder als Polygamist gelebt haben.[227] Der
Worte zwei einander nicht im mindesten denkende Begriffe zu bezeichnen.
In den Geschlechtsgenossenschaften der Urzeit, wie man nach dem
Vorgange A l b e r t P o s t s [224] die ältesten Menschenvereinigungen
nennen kann, hat die Familie in unserem Sinne also nicht bestanden und
konnte auch nicht bestehen. Auch die mosaische Überlieferung, welche in
die Urzeiten zurückführt, weiss nichts von der Familie. Nirgends meldet die
Bibel, dass die vorsintflutlichen Menschen Familien gebildet hätten. Gen. 4
und 5 geben allerdings Geschlechtsregister, die aber keineswegs unsere
Familie zwingend voraussetzen. Ebensowenig ist darin von der „Ehe“, noch
welcher Art diese gewesen, die Rede. Auch diese hat es in den Urzeiten
nicht gegeben. Durchaus zutreffend sondert L i p p e r t scharf die Paarung
oder den Geschlechtsverkehr von der Ehe als Gesellschaftsform im engsten
Sinne; der Geschlechtsverkehr beruht auf einem Antriebe des
allerursprünglichsten Instinktes und hat daher seit jeher stattgefunden; die
Ehe als Grundlage der Familienorganisation welcher Art immer ist eine
Schöpfung gesellschaftlicher Fürsorge, wie sie die Urzeit noch nicht kannte.
Beide, Paarung und Ehe, stehen nach Entstehung und Zweck weit
auseinander.[225] Der folgenschweren Verwechslung dieser beiden Begriffe
scheint sogar D a r w i n nicht entronnen zu sein, insofern er davon spricht,
dass in der Urzeit „alle Erwachsenen sich verheiratet oder gepaart haben“
werden.[226] Letzteres ist sicher, ersteres aber um so weniger, als sogar im
heutigen Kreise grösster Kulturarmut die Ehe fast unbekannt und nur die
Paarung unter den Schutz gewisser, oft sehr wenig drückender Sitten
gestellt ist. Die nämliche Verwechslung der Begriffe „Geschlechtsverkehr“
und „Ehe“ begeht auch Dr. W i l h e l m S c h n e i d e r , der doch
„Missverständnisse“ und „Missdeutungen“ in der Völkerkunde beseitigen
will. Nur indem er beides vermengt, kann er versuchen, die Ehe als eine
allgemeine Einrichtung (göttlichen Ursprungs) zu verteidigen.
Mag man übrigens betreffs der lebenden Rassen sich zu dieser Frage
stellen wie man wolle, für die Urzeit kommt wohl nur der
Geschlechtsverkehr in Betracht. Wie hat sich dieser gestaltet, das ist die
Frage. Selbstredend waren viele Verhältnisse, in denen der Urmensch lebte,
verschieden von denen, welche jetzt bei Wilden anzutreffen sind. Nach
Analogie mit niederen Tieren, urteilt D a r w i n , dürfte er damals entweder
mit einem einzigen Weibe oder als Polygamist gelebt haben.[227] Der
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britische Forscher stützt diese seine Ansicht auf die Lebensgewohnheiten
der Vierhänder, die allerdings in einem ungemein weit gespannten Rahmen
sich bewegen und dabei der freiesten Auffassung Spielraum gönnen.
Beachtenswert ist indes, dass gerade die menschenähnlichsten unter ihnen,
die Troglodytes-Arten, welche sich auch durch den Bau eines künstlichen
Obdaches uns nähern, in grösserer „Sittenreinheit“ glänzen. Dass sich auch
bei anderen Tieren strenge Paarung findet, ist schon an gehöriger Stelle
erwähnt. Mit Unrecht werden aber zu diesen auch Huftiere und
Wiederkäuer gezählt, welche in Rudeln oder Herden leben und damit den
urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften sozial ziemlich nahe stehen.
Dieserhalb und aus verschiedenen andern Gründen hat eine nicht
unbeträchtliche Reihe angesehener Forscher geschlossen, dass
Weibergemeinschaft, allgemeine Vermischung, oder Promiskuität, die
urwüchsigste Form des Geschlechtsverkehres gewesen sei. Alle Weiber
einer Horde seien Gemeingut aller Männer gewesen. J. J. B a c h o f e n ,
dem trotz mannigfacher Irrtümer das unbestreitbare Verdienst gebührt, die
schwierige Frage der Ehe- und Familienentstehung zuerst beleuchtet zu
haben,[228] hat für den „hässlichen Gedanken“,[229] wie P e s c h e l ihn
nannte, die Bezeichnung „Hetärismus“ vorgeschlagen. Trotz der gegen
diesen Ausdruck vorgebrachten, nicht ungegründeten Bedenken[230] würde
derselbe indes, meines Dafürhaltens, noch weitaus jenem der
„Gemeinschaftsehe“ (Communal marriage) vorzuziehen sein, welchen der
verdiente Erforscher der Urzeit, Sir J o h n L u b b o c k , dafür gewählt hat.
[231] Er scheint mir ganz besonders deshalb unzutreffend, weil er durch die
Herbeiziehung des Wortes „Ehe“ die Vorstellung erweckt, als ob irgend
etwas wie eine Ehe, wenn auch in schnödester Ausdehnung des Begriffes,
ursprünglich existiert habe.
Obwohl D a r w i n zugiebt, „dass eine beinahe allgemeine Vermischung
einmal äusserst verbreitet auf der ganzen Erde war,“[232] so scheint ihm
doch allgemeine Vermischung der Geschlechter im Naturzustande äusserst
unwahrscheinlich, ganz besonders nach dem, was wir von der Eifersucht
aller männlichen Säugetiere wissen.[233] Ganz abgesehen von der grossen
Schar der durch dogmatische Anschauungen mehr oder weniger
beeinflussten Gelehrten, hat aber auch K a r l K a u t s k y , dem wir ein
scharfsinniges Werk über Volksvermehrung verdanken, die
Weibergemeinschaft verworfen und als urwüchsigste Form des
Geschlechtsverkehrs die Monogamie erklärt, wofür er den Grund in der
der Vierhänder, die allerdings in einem ungemein weit gespannten Rahmen
sich bewegen und dabei der freiesten Auffassung Spielraum gönnen.
Beachtenswert ist indes, dass gerade die menschenähnlichsten unter ihnen,
die Troglodytes-Arten, welche sich auch durch den Bau eines künstlichen
Obdaches uns nähern, in grösserer „Sittenreinheit“ glänzen. Dass sich auch
bei anderen Tieren strenge Paarung findet, ist schon an gehöriger Stelle
erwähnt. Mit Unrecht werden aber zu diesen auch Huftiere und
Wiederkäuer gezählt, welche in Rudeln oder Herden leben und damit den
urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften sozial ziemlich nahe stehen.
Dieserhalb und aus verschiedenen andern Gründen hat eine nicht
unbeträchtliche Reihe angesehener Forscher geschlossen, dass
Weibergemeinschaft, allgemeine Vermischung, oder Promiskuität, die
urwüchsigste Form des Geschlechtsverkehres gewesen sei. Alle Weiber
einer Horde seien Gemeingut aller Männer gewesen. J. J. B a c h o f e n ,
dem trotz mannigfacher Irrtümer das unbestreitbare Verdienst gebührt, die
schwierige Frage der Ehe- und Familienentstehung zuerst beleuchtet zu
haben,[228] hat für den „hässlichen Gedanken“,[229] wie P e s c h e l ihn
nannte, die Bezeichnung „Hetärismus“ vorgeschlagen. Trotz der gegen
diesen Ausdruck vorgebrachten, nicht ungegründeten Bedenken[230] würde
derselbe indes, meines Dafürhaltens, noch weitaus jenem der
„Gemeinschaftsehe“ (Communal marriage) vorzuziehen sein, welchen der
verdiente Erforscher der Urzeit, Sir J o h n L u b b o c k , dafür gewählt hat.
[231] Er scheint mir ganz besonders deshalb unzutreffend, weil er durch die
Herbeiziehung des Wortes „Ehe“ die Vorstellung erweckt, als ob irgend
etwas wie eine Ehe, wenn auch in schnödester Ausdehnung des Begriffes,
ursprünglich existiert habe.
Obwohl D a r w i n zugiebt, „dass eine beinahe allgemeine Vermischung
einmal äusserst verbreitet auf der ganzen Erde war,“[232] so scheint ihm
doch allgemeine Vermischung der Geschlechter im Naturzustande äusserst
unwahrscheinlich, ganz besonders nach dem, was wir von der Eifersucht
aller männlichen Säugetiere wissen.[233] Ganz abgesehen von der grossen
Schar der durch dogmatische Anschauungen mehr oder weniger
beeinflussten Gelehrten, hat aber auch K a r l K a u t s k y , dem wir ein
scharfsinniges Werk über Volksvermehrung verdanken, die
Weibergemeinschaft verworfen und als urwüchsigste Form des
Geschlechtsverkehrs die Monogamie erklärt, wofür er den Grund in der
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ursprünglichen Gleichheit zwischen Mann und Weib sucht.[234] Dabei ist
jedoch, wie er selbst sofort beifügt, an Ehen in unserem Sinne nicht zu
denken. Sowie die Geschlechtsverbindungen im Urzustande formlos
eingegangen wurden, so waren sie auch ohne Umstände jederzeit wieder
löslich und zwar sehr leicht löslich. Solche Verbindungen nennt K a u t s k y
hetäristische, seine Monogamie fällt also mit Hetärismus zusammen und
solche Bündnisse als Monogamie zu bezeichnen, scheint mir ebenso
unstatthaft als die Bezeichnung derselben als Ehen, wie seitens
K a u t s k y s geschieht. Derselbe trägt auch dem Liebemangel der Urzeit
viel zu wenig Rechnung oder vielmehr er schlägt, wie ich glaube, die
zarteren Regungen jener Urmenschen viel zu hoch an, wenn er ihre
geschlechtlichen Vereinigungen den Freundschaftsbündnissen unserer Tage
gleich erachtet. Freundschaftsbündnisse sind allerdings nicht unlöslich, aber
doch ihrer Natur nach n i c h t l e i c h t löslich, weil sie eben sonst keine
F r e u n d s c h a f t s bündnisse wären. Erwägt man, dass der Eifersucht der
männlichen Individuen deren unbestreitbaren und stark ausgeprägten
p o l y g a m e n Triebe gegenüberstehen, welche weder D a r w i n noch
K a u t s k y und andere genügend berücksichtigen, so wird man weniger
geneigt sein, K a u t s k y s idealerer Auffassung des Hetärismus
zuzustimmen. Für eine ursprüngliche Ungebundenheit des
Geschlechtsverkehrs beim Urmenschen (Promiskuität) sprechen sich auch
die Mehrzahl der mit dem Gegenstande vertrauten Forscher aus, unter
andern der in Deutschland noch so gut wie unbekannt gebliebene
Niederländer G. A. W i l k e n ,[235] dessen Arbeiten ich einen grösseren
Wert als allen übrigen zuerkennen muss, weil er von allen
„Urstandsphilosophen“, wie Dr. S c h n e i d e r sie spöttisch nennt, der
einzige ist, dem ein jahrelanger Aufenthalt und genaue persönliche
Beobachtungen inmitten barbarischer Völkerschaften zur Seite stehen.
Freilich, eine s c h r a n k e n l o s e Vermischung, wie sie etwa Sir J o h n
L u b b o c k und schon vor ihm Mc L e n n a n , B a c h o f e n und
M o r g a n annahmen, wonach jeder Mann physische Rechte über alle
Weiber gehabt hätte, jedes Weib dem Manne unterschiedslos zu Willen
gewesen wäre, eine solche Vermischung hat gewiss niemals bestanden.
Dem widerspricht schon das Beispiel der Herdentiere, das Vorbild der
urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften. Niemals findet da Verkehr
zwischen den Gliedern verschiedener Herden statt, und wenn dies
ausnahmsweise geschieht, so wird der abtrünnige Teil durch Ausstossen aus
jedoch, wie er selbst sofort beifügt, an Ehen in unserem Sinne nicht zu
denken. Sowie die Geschlechtsverbindungen im Urzustande formlos
eingegangen wurden, so waren sie auch ohne Umstände jederzeit wieder
löslich und zwar sehr leicht löslich. Solche Verbindungen nennt K a u t s k y
hetäristische, seine Monogamie fällt also mit Hetärismus zusammen und
solche Bündnisse als Monogamie zu bezeichnen, scheint mir ebenso
unstatthaft als die Bezeichnung derselben als Ehen, wie seitens
K a u t s k y s geschieht. Derselbe trägt auch dem Liebemangel der Urzeit
viel zu wenig Rechnung oder vielmehr er schlägt, wie ich glaube, die
zarteren Regungen jener Urmenschen viel zu hoch an, wenn er ihre
geschlechtlichen Vereinigungen den Freundschaftsbündnissen unserer Tage
gleich erachtet. Freundschaftsbündnisse sind allerdings nicht unlöslich, aber
doch ihrer Natur nach n i c h t l e i c h t löslich, weil sie eben sonst keine
F r e u n d s c h a f t s bündnisse wären. Erwägt man, dass der Eifersucht der
männlichen Individuen deren unbestreitbaren und stark ausgeprägten
p o l y g a m e n Triebe gegenüberstehen, welche weder D a r w i n noch
K a u t s k y und andere genügend berücksichtigen, so wird man weniger
geneigt sein, K a u t s k y s idealerer Auffassung des Hetärismus
zuzustimmen. Für eine ursprüngliche Ungebundenheit des
Geschlechtsverkehrs beim Urmenschen (Promiskuität) sprechen sich auch
die Mehrzahl der mit dem Gegenstande vertrauten Forscher aus, unter
andern der in Deutschland noch so gut wie unbekannt gebliebene
Niederländer G. A. W i l k e n ,[235] dessen Arbeiten ich einen grösseren
Wert als allen übrigen zuerkennen muss, weil er von allen
„Urstandsphilosophen“, wie Dr. S c h n e i d e r sie spöttisch nennt, der
einzige ist, dem ein jahrelanger Aufenthalt und genaue persönliche
Beobachtungen inmitten barbarischer Völkerschaften zur Seite stehen.
Freilich, eine s c h r a n k e n l o s e Vermischung, wie sie etwa Sir J o h n
L u b b o c k und schon vor ihm Mc L e n n a n , B a c h o f e n und
M o r g a n annahmen, wonach jeder Mann physische Rechte über alle
Weiber gehabt hätte, jedes Weib dem Manne unterschiedslos zu Willen
gewesen wäre, eine solche Vermischung hat gewiss niemals bestanden.
Dem widerspricht schon das Beispiel der Herdentiere, das Vorbild der
urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften. Niemals findet da Verkehr
zwischen den Gliedern verschiedener Herden statt, und wenn dies
ausnahmsweise geschieht, so wird der abtrünnige Teil durch Ausstossen aus
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der Herdengemeinschaft bestraft. Der Hetärismus war also sicherlich auch
beim Urmenschen zunächst auf die eigene Geschlechtsgenossenschaft
beschränkt, und diese müssen wir uns anfänglich als ziemlich wenig
zahlreich denken. Obendrein verhielten sich die einzelnen Herden, wie dies
der Kampf ums Dasein eben mit sich bringt, meist feindlich gegen einander.
Die Paarung konnte also nur innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft und
auf friedlichem Wege vor sich gehen. D a r w i n und K a u t s k y , deren
Anschauung auch M a n t e g a z z a sich anschliesst, haben also
unzweifelhaft Recht, die angebliche Weibergemeinschaft der Urzeit zu
verwerfen, denn in einer menschlichen Gesellschaft konnte sie nie als
dauernder Zustand existieren.[236] Ursprünglich, d. h. von Natur aus war das
Weib sicher nicht Sklavin, sondern wenn auch der körperlich schwächere
Teil, doch die freie Genossin des Mannes, der um ihre Gunst buhlen musste,
[237] wie überall in der Natur. Wahr, der innere Trieb ist fast bei allen
Männern der Erde polygam und fast bei allen Weibern polyandrisch;[238]
immerhin lässt der urzeitliche Hetärismus nicht anders sich auffassen, als
dass einfach noch keine Normen aufgestellt waren, welche das Paaren
regeln sollten, dieses vielmehr ausschliesslich von dem Willen der
betreffenden Individuen während der Herrschaft dieser Gesellschaftsform
abhing. Schon vor K a u t s k y hat M. K u l i s c h e r in Kijew, dem wir
wertvolle Untersuchungen über die geschlechtlichen Urzustände verdanken,
wahrscheinlich gemacht, dass die Zeitdauer des Zusammenlebens zweier
Individuen unbestimmt war, dass dasselbe nach Belieben gelöst und von
denselben Personen mit andern aus der nämlichen Gemeinschaft
aufgenommen werden konnte.[239]
Derart umgrenzt und eingeschränkt verliert die Ungebundenheit der
Urzeit sehr viel von dem gesitteten Begriffe des Widerwärtigen, wogegen
so heftig die Milch frommer Denkungsart eifert. Eine weitere Einengung
erfährt dieselbe dadurch, dass d a s P a a r e n , wie K u l i s c h e r s
Ausführungen ungemein glaubhaft erscheinen lassen, n u r z u e i n e r
g e w i s s e n Z e i t i m J a h r e s t a t t f a n d .[240] Nicht wie später
erstreckte sich dasselbe auf alle Zeiten des Jahres; wenn auch der Urmensch
gleich uns das menschliche Vorrecht gehabt haben mag, in jedem Klima
und jeder Jahreszeit seine Lust befriedigen zu können, so stellte sich der
Paarungstrieb doch vornehmlich in jener Zeit ein, als er auch in der Tierwelt
erwacht, nämlich im Frühjahre und zur Erntezeit. Vielleicht klingt eine
Erinnerung an jene entfernten, längst entschwundenen Zustände in der
beim Urmenschen zunächst auf die eigene Geschlechtsgenossenschaft
beschränkt, und diese müssen wir uns anfänglich als ziemlich wenig
zahlreich denken. Obendrein verhielten sich die einzelnen Herden, wie dies
der Kampf ums Dasein eben mit sich bringt, meist feindlich gegen einander.
Die Paarung konnte also nur innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft und
auf friedlichem Wege vor sich gehen. D a r w i n und K a u t s k y , deren
Anschauung auch M a n t e g a z z a sich anschliesst, haben also
unzweifelhaft Recht, die angebliche Weibergemeinschaft der Urzeit zu
verwerfen, denn in einer menschlichen Gesellschaft konnte sie nie als
dauernder Zustand existieren.[236] Ursprünglich, d. h. von Natur aus war das
Weib sicher nicht Sklavin, sondern wenn auch der körperlich schwächere
Teil, doch die freie Genossin des Mannes, der um ihre Gunst buhlen musste,
[237] wie überall in der Natur. Wahr, der innere Trieb ist fast bei allen
Männern der Erde polygam und fast bei allen Weibern polyandrisch;[238]
immerhin lässt der urzeitliche Hetärismus nicht anders sich auffassen, als
dass einfach noch keine Normen aufgestellt waren, welche das Paaren
regeln sollten, dieses vielmehr ausschliesslich von dem Willen der
betreffenden Individuen während der Herrschaft dieser Gesellschaftsform
abhing. Schon vor K a u t s k y hat M. K u l i s c h e r in Kijew, dem wir
wertvolle Untersuchungen über die geschlechtlichen Urzustände verdanken,
wahrscheinlich gemacht, dass die Zeitdauer des Zusammenlebens zweier
Individuen unbestimmt war, dass dasselbe nach Belieben gelöst und von
denselben Personen mit andern aus der nämlichen Gemeinschaft
aufgenommen werden konnte.[239]
Derart umgrenzt und eingeschränkt verliert die Ungebundenheit der
Urzeit sehr viel von dem gesitteten Begriffe des Widerwärtigen, wogegen
so heftig die Milch frommer Denkungsart eifert. Eine weitere Einengung
erfährt dieselbe dadurch, dass d a s P a a r e n , wie K u l i s c h e r s
Ausführungen ungemein glaubhaft erscheinen lassen, n u r z u e i n e r
g e w i s s e n Z e i t i m J a h r e s t a t t f a n d .[240] Nicht wie später
erstreckte sich dasselbe auf alle Zeiten des Jahres; wenn auch der Urmensch
gleich uns das menschliche Vorrecht gehabt haben mag, in jedem Klima
und jeder Jahreszeit seine Lust befriedigen zu können, so stellte sich der
Paarungstrieb doch vornehmlich in jener Zeit ein, als er auch in der Tierwelt
erwacht, nämlich im Frühjahre und zur Erntezeit. Vielleicht klingt eine
Erinnerung an jene entfernten, längst entschwundenen Zustände in der
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hellenischen Sage von den Amazonen nach, welche der Erhaltung ihres
mythischen Staates wegen nur im Frühjahre mit den Männern der
Nachbarländer Umgang pflogen. Bei einzelnen Völkern hat sich die Sitte
der Paarung im Frühlinge und zur Erntezeit sogar noch bis in unsere Tage
bewahrt, und auch wo sie untergegangen, weisen mitunter symbolische
Handlungen auf jenen Urzustand zurück. Dies hat K u l i s c h e r sogar für
vorgerücktere Zeiten bei den gesitteten Nationen unseres Erdteiles sehr
schön nachgewiesen.[241] Sicher ist auch, dass wir mitten im
Kulturbereiche, ebenso wie die Menschen der vormetallischen Zeit, den
Stachel der Sinne im Frühjahre und Sommer schärfer empfinden,[242] und
statistische Erhebungen lassen darüber keinen Zweifel, dass eben um diese
Zeiten der Paarungstrieb am stärksten thätig ist. Um wie viel mehr erst in
der Urzeit, als der Mensch der Tierwelt noch um so viel näher gerückt war!
Wie in dieser war die Paarung damals kein Geheimnis, die ganze
Geschlechtsgenossenschaft vollzog sie öffentlich, aber nur in den gedachten
Zeiten. Man sieht, wenn auch bei noch fehlender Zügelung durch geistige
Thätigkeit in den Banden grösster Sinnlichkeit gefangen, frönte der
Urmensch nicht etwa heftiger oder leidenschaftlicher dem erotischen Triebe
als seine fortgeschritteneren Nachkommen. Eine Verstärkung dieser Ansicht
läge in meiner Vermutung, wonach dem Urmenschen bei gröber
organisiertem Nervensystem auch die physischen Freuden geschlechtlicher
Umarmungen in bescheidenerem Grade zugemessen waren. Giebt es doch
in der Gegenwart Völker, welche, wenigstens weiblichen Teils, nur
geringen Hang zu erotischen Genüssen haben, wie z. B. die im
Geschlechtsakte phlegmatischen Karibinnen,[243] ja die sich sogar
unendlich kalt und eisig bezeigen, wie nach Dr. O t t o F i n s c h s
Mitteilungen die Frauen und Mädchen auf der Karolineninsel Ponape.[244]
Dem Manne der Urzeit konnte hinwieder das Weib, körperlich wie physisch
von ihm wenig differenziert, ihm ähnlicher, nicht anders begehrenswert
erscheinen als in dem, was jede gewähren konnte, während auch dem
Weibe, dessen Urtrieb es ohnehin im allgemeinen unwiderstehlich zum
Gewöhnlichen, zum Dutzendmenschen hinzieht, ein besonderes männliches
Individuum kaum beglückenswerter erscheinen mochte, als ein anderes,
sofern nicht Gesundheit und Körperkraft in Frage kamen. Zu gleichem
Ergebnisse gelangt wohl auch D a r w i n in Bezug auf die Urzeit. „Wenn,“
so sagt er, „den Frauen ebenso wie den Männern gestattet wurde, irgend
welche Wahl auszuüben, so werden beide Geschlechter sich ihren Gatten
mythischen Staates wegen nur im Frühjahre mit den Männern der
Nachbarländer Umgang pflogen. Bei einzelnen Völkern hat sich die Sitte
der Paarung im Frühlinge und zur Erntezeit sogar noch bis in unsere Tage
bewahrt, und auch wo sie untergegangen, weisen mitunter symbolische
Handlungen auf jenen Urzustand zurück. Dies hat K u l i s c h e r sogar für
vorgerücktere Zeiten bei den gesitteten Nationen unseres Erdteiles sehr
schön nachgewiesen.[241] Sicher ist auch, dass wir mitten im
Kulturbereiche, ebenso wie die Menschen der vormetallischen Zeit, den
Stachel der Sinne im Frühjahre und Sommer schärfer empfinden,[242] und
statistische Erhebungen lassen darüber keinen Zweifel, dass eben um diese
Zeiten der Paarungstrieb am stärksten thätig ist. Um wie viel mehr erst in
der Urzeit, als der Mensch der Tierwelt noch um so viel näher gerückt war!
Wie in dieser war die Paarung damals kein Geheimnis, die ganze
Geschlechtsgenossenschaft vollzog sie öffentlich, aber nur in den gedachten
Zeiten. Man sieht, wenn auch bei noch fehlender Zügelung durch geistige
Thätigkeit in den Banden grösster Sinnlichkeit gefangen, frönte der
Urmensch nicht etwa heftiger oder leidenschaftlicher dem erotischen Triebe
als seine fortgeschritteneren Nachkommen. Eine Verstärkung dieser Ansicht
läge in meiner Vermutung, wonach dem Urmenschen bei gröber
organisiertem Nervensystem auch die physischen Freuden geschlechtlicher
Umarmungen in bescheidenerem Grade zugemessen waren. Giebt es doch
in der Gegenwart Völker, welche, wenigstens weiblichen Teils, nur
geringen Hang zu erotischen Genüssen haben, wie z. B. die im
Geschlechtsakte phlegmatischen Karibinnen,[243] ja die sich sogar
unendlich kalt und eisig bezeigen, wie nach Dr. O t t o F i n s c h s
Mitteilungen die Frauen und Mädchen auf der Karolineninsel Ponape.[244]
Dem Manne der Urzeit konnte hinwieder das Weib, körperlich wie physisch
von ihm wenig differenziert, ihm ähnlicher, nicht anders begehrenswert
erscheinen als in dem, was jede gewähren konnte, während auch dem
Weibe, dessen Urtrieb es ohnehin im allgemeinen unwiderstehlich zum
Gewöhnlichen, zum Dutzendmenschen hinzieht, ein besonderes männliches
Individuum kaum beglückenswerter erscheinen mochte, als ein anderes,
sofern nicht Gesundheit und Körperkraft in Frage kamen. Zu gleichem
Ergebnisse gelangt wohl auch D a r w i n in Bezug auf die Urzeit. „Wenn,“
so sagt er, „den Frauen ebenso wie den Männern gestattet wurde, irgend
welche Wahl auszuüben, so werden beide Geschlechter sich ihren Gatten
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gewählt haben, und zwar nicht um geistige Reize oder grossen Besitz oder
soziale Stellung, sondern beinahe einzig und allein der äusseren
Erscheinung nach.“[245] Der grosse britische Forscher, der alle seine
bisherigen Gegner um Haupteslänge überragt, urteilt weiter, dass in der
Urzeit alle Bedingungen für geschlechtliche Zuchtwahl viel günstiger
gewesen sein dürften, wie in einer späteren Periode, als der Mensch, in
seinem geistigen Vermögen vorgeschritten, aber in seinen Instinkten
zurückgegangen war.[246]
Aus dem Gesagten lässt sich, denke ich, schliessen, dass es nicht gut
angeht, monogame Zustände an der Wiege unseres Geschlechts
vorauszusetzen, nicht einmal wenn man sie mit K a u t s k y zu
„hetäristischen Ehen“ abschwächt, ebensowenig einfache Vielweiberei,
wenn darunter die mehr oder weniger geregelte Polygamie der Gegenwart
verstanden wird. Was Platz griff, war wohl ungeregelte Polygamie, welche
aber ziemlich naturgemäss Polyandrie nach sich zieht und aus dieser
Vermischung jenen ehelosen Geschlechtsverkehr schuf, für welchen noch
die richtige Benennung fehlt. Das Wort „Hetärismus“ brandmarkt den
„ausserehelichen“ Verkehr der Geschlechter. Von solchem kann man aber
nicht reden, so lange es noch keine „Ehe“ giebt. Versteht man unter „Ehe“
mit Professor F r i e d r i c h R a t z e l „das stillschweigende oder
vertragsmässig formulierte Übereinkommen zwischen Mann und Weib,
einen gemeinsamen Hausstand zu begründen und in demselben ihre Kinder
aufzuziehen“,[247] so ist sogar innerhalb dieser weiten Grenzen in der Urzeit
davon keine Rede. Mit Recht besteht daher L i p p e r t darauf, dass der
Name „Ehe“ in dem angedeuteten Sinne einer jüngeren gesellschaftlichen
Schöpfung vorbehalten bleibe.[248] So müssen wir denn ehelose
Geschlechtsgenossenschaften für die ältesten geselligen
Menschenvereinigungen halten, in welchen, wie sich von selbst ergiebt,
man weder von B l u t s c h a n d e noch von K e u s c h h e i t wusste. Auch
diese beiden Begriffe gehören einem jüngeren Zeitalter an. Dass den
Ehezeiten eine solche Periode grösserer Ungebundenheit, wenn auch
keineswegs schrankenloser Vermischung, voranschritt, leuchtet wohl auch
durch die Worte der Bibel hindurch, wo es heisst: „Da sahen die Kinder
Gottes nach den Töchtern der Menschen, wie sie schön waren, und nahmen
zu Weibern, w e l c h e s i e w o l l t e n .“[249]
soziale Stellung, sondern beinahe einzig und allein der äusseren
Erscheinung nach.“[245] Der grosse britische Forscher, der alle seine
bisherigen Gegner um Haupteslänge überragt, urteilt weiter, dass in der
Urzeit alle Bedingungen für geschlechtliche Zuchtwahl viel günstiger
gewesen sein dürften, wie in einer späteren Periode, als der Mensch, in
seinem geistigen Vermögen vorgeschritten, aber in seinen Instinkten
zurückgegangen war.[246]
Aus dem Gesagten lässt sich, denke ich, schliessen, dass es nicht gut
angeht, monogame Zustände an der Wiege unseres Geschlechts
vorauszusetzen, nicht einmal wenn man sie mit K a u t s k y zu
„hetäristischen Ehen“ abschwächt, ebensowenig einfache Vielweiberei,
wenn darunter die mehr oder weniger geregelte Polygamie der Gegenwart
verstanden wird. Was Platz griff, war wohl ungeregelte Polygamie, welche
aber ziemlich naturgemäss Polyandrie nach sich zieht und aus dieser
Vermischung jenen ehelosen Geschlechtsverkehr schuf, für welchen noch
die richtige Benennung fehlt. Das Wort „Hetärismus“ brandmarkt den
„ausserehelichen“ Verkehr der Geschlechter. Von solchem kann man aber
nicht reden, so lange es noch keine „Ehe“ giebt. Versteht man unter „Ehe“
mit Professor F r i e d r i c h R a t z e l „das stillschweigende oder
vertragsmässig formulierte Übereinkommen zwischen Mann und Weib,
einen gemeinsamen Hausstand zu begründen und in demselben ihre Kinder
aufzuziehen“,[247] so ist sogar innerhalb dieser weiten Grenzen in der Urzeit
davon keine Rede. Mit Recht besteht daher L i p p e r t darauf, dass der
Name „Ehe“ in dem angedeuteten Sinne einer jüngeren gesellschaftlichen
Schöpfung vorbehalten bleibe.[248] So müssen wir denn ehelose
Geschlechtsgenossenschaften für die ältesten geselligen
Menschenvereinigungen halten, in welchen, wie sich von selbst ergiebt,
man weder von B l u t s c h a n d e noch von K e u s c h h e i t wusste. Auch
diese beiden Begriffe gehören einem jüngeren Zeitalter an. Dass den
Ehezeiten eine solche Periode grösserer Ungebundenheit, wenn auch
keineswegs schrankenloser Vermischung, voranschritt, leuchtet wohl auch
durch die Worte der Bibel hindurch, wo es heisst: „Da sahen die Kinder
Gottes nach den Töchtern der Menschen, wie sie schön waren, und nahmen
zu Weibern, w e l c h e s i e w o l l t e n .“[249]
Page 123
Nirgends mehr in unseren Tagen trifft man eine völlige Ungebundenheit
als Grundlage einer Gesellschaft oder als tägliche Gewohnheit in den
geschlechtlichen Beziehungen, selbst nicht auf den niedersten Staffeln der
menschlichen Stufenleiter. Dürften wir indes geschichtlichen Nachrichten
trauen, so hätte es im Altertume an Völkern nicht gefehlt, welche in
gänzlicher Vermischung lebten, und bei welchen die Weiber einen
Gemeinbesitz des Stammes bildeten. S t r a b o erzählt dies von den
Massageten und den afrikanischen Troglodyten, was D i o d o r v o n
S i z i l i e n bestätigt; M e l a , P l i n i u s , S o l i n u s und M a r t i a n u s
C a p e l l a von den Garamanten, X e n o p h o n endlich von den
Mösinöken, welche den Kriegern des Kyros durch die Öffentlichkeit ihrer
Umarmungen Ärgernis gaben. N i k o l a u s v o n D a m a s k u s bezeugt
die Weibergemeinschaft bei den Liburnern und den Galaktophagen.
S e x t u s E m p i r i u s behauptet das Nämliche von einigen indischen
Stämmen, ohne jedoch deren Namen zu nennen. Von den Mäaten berichtet
D i o C a s s i u s , dass sie ebenfalls ihre Frauen in Gemeinschaft besassen
und alle Kinder gemeinschaftlich auferziehen liessen.[250] Die Agathyrsen,
die südlichen Nachbarn der Skythen, lebten, alles nach H e r o d o t , mit den
Weibern insgemein, damit sie alle Brüder untereinander seien und als
Verwandte keiner wider den andern Neid oder Feindschaft hegten.[251] Von
den Nasamonen berichtet der nämliche H e r o d o t : „Weiber hat jeder in
grosser Zahl, aber den Umgang mit ihnen pflegen alle Männer insgemein.
Wer zu einer Frau will, der stellt seinen Stab vor ihre Thüre und wohnt ihr
bei, ähnlich wie bei den Massageten. Freiet ein Nasamone sein erstes Weib,
so ist es Brauch, dass sich die junge Frau in der ersten Nacht allen
Hochzeitsgästen der Reihe nach hingiebt und jeder der ihr beiwohnt, giebt
ihr ein mitgebrachtes Geschenk.“[252] Und von den äthiopischen Ausern am
Tritonissee sagt er gar: „Die Weiber sind alle gemein; Ehen kennen sie
nicht, sondern sie kommen zusammen, wie das Vieh. Hat ein Weib ihr Kind
aufgenährt, so kommen im dritten Monat hernach die Männer zusammen,
und welchem Manne das Kind ähnlich sieht, der gilt für den Vater.“[253] Bei
aller Ehrfurcht vor dem Vater der Geschichte möchte ich diese Angaben, so
bestimmt sie auch klingen, doch durchaus nicht an sich für beweiskräftig
erklären, denn Völkerkunde ist niemals die starke Seite der Alten gewesen
und wenn wir uns vergegenwärtigen, welch unsinnige Fabeln noch vor
wenigen Jahrhunderten über entfernte Völker bei uns in Umlauf waren, so
dürfen wir dies den Alten um so weniger verargen; dafür haben wir das
als Grundlage einer Gesellschaft oder als tägliche Gewohnheit in den
geschlechtlichen Beziehungen, selbst nicht auf den niedersten Staffeln der
menschlichen Stufenleiter. Dürften wir indes geschichtlichen Nachrichten
trauen, so hätte es im Altertume an Völkern nicht gefehlt, welche in
gänzlicher Vermischung lebten, und bei welchen die Weiber einen
Gemeinbesitz des Stammes bildeten. S t r a b o erzählt dies von den
Massageten und den afrikanischen Troglodyten, was D i o d o r v o n
S i z i l i e n bestätigt; M e l a , P l i n i u s , S o l i n u s und M a r t i a n u s
C a p e l l a von den Garamanten, X e n o p h o n endlich von den
Mösinöken, welche den Kriegern des Kyros durch die Öffentlichkeit ihrer
Umarmungen Ärgernis gaben. N i k o l a u s v o n D a m a s k u s bezeugt
die Weibergemeinschaft bei den Liburnern und den Galaktophagen.
S e x t u s E m p i r i u s behauptet das Nämliche von einigen indischen
Stämmen, ohne jedoch deren Namen zu nennen. Von den Mäaten berichtet
D i o C a s s i u s , dass sie ebenfalls ihre Frauen in Gemeinschaft besassen
und alle Kinder gemeinschaftlich auferziehen liessen.[250] Die Agathyrsen,
die südlichen Nachbarn der Skythen, lebten, alles nach H e r o d o t , mit den
Weibern insgemein, damit sie alle Brüder untereinander seien und als
Verwandte keiner wider den andern Neid oder Feindschaft hegten.[251] Von
den Nasamonen berichtet der nämliche H e r o d o t : „Weiber hat jeder in
grosser Zahl, aber den Umgang mit ihnen pflegen alle Männer insgemein.
Wer zu einer Frau will, der stellt seinen Stab vor ihre Thüre und wohnt ihr
bei, ähnlich wie bei den Massageten. Freiet ein Nasamone sein erstes Weib,
so ist es Brauch, dass sich die junge Frau in der ersten Nacht allen
Hochzeitsgästen der Reihe nach hingiebt und jeder der ihr beiwohnt, giebt
ihr ein mitgebrachtes Geschenk.“[252] Und von den äthiopischen Ausern am
Tritonissee sagt er gar: „Die Weiber sind alle gemein; Ehen kennen sie
nicht, sondern sie kommen zusammen, wie das Vieh. Hat ein Weib ihr Kind
aufgenährt, so kommen im dritten Monat hernach die Männer zusammen,
und welchem Manne das Kind ähnlich sieht, der gilt für den Vater.“[253] Bei
aller Ehrfurcht vor dem Vater der Geschichte möchte ich diese Angaben, so
bestimmt sie auch klingen, doch durchaus nicht an sich für beweiskräftig
erklären, denn Völkerkunde ist niemals die starke Seite der Alten gewesen
und wenn wir uns vergegenwärtigen, welch unsinnige Fabeln noch vor
wenigen Jahrhunderten über entfernte Völker bei uns in Umlauf waren, so
dürfen wir dies den Alten um so weniger verargen; dafür haben wir das
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Recht, ihnen gegenüber misstrauisch zu sein, zumal ihre Berichte
ausnahmslos solchen Völkern gelten, welche am äussersten Rande der
damals bekannten Erde, abseits vom Weltgetriebe standen.
Haben wir die schrankenlose Vermischung schon für die Urzeit als
unglaubwürdig zurückgewiesen, so wäre es selbstredend vergeblich, um
Beispiele derselben im heutigen Kreise der kulturarmen Menschheit sich
umzusehen. Immerhin kennt die letztere Verhältnisse, Zustände und Sitten,
welche die urzeitliche Ehelosigkeit sehr nahe streifen. Unter dem Einflusse
einer dem Glaubensbedürfnisse zugänglicheren Zeitströmung hat sich
indessen in Deutschland neuerdings eine Ethnologenschule aufgethan,
welche die Benutzung dieser Fingerzeige verwehren will und es als
leichtsinnig und unwissenschaftlich erklärt, von den heutigen Wilden auf
den Urmenschen zu schliessen. Diese Schule merkt nicht, dass sie im
Grunde ganz das Nämliche thut, indem sie sich bestrebt, von den Barbaren
der Jetztzeit jeden Makel möglichst zu entfernen, dort aber, wo dies
unthunlich, für eine örtliche Verirrung auszugeben, welche eben keine
Schlüsse zulässt. Auch die sogenannten „Rudimente in Brauch und Sitte“,
sowie die „Nachklänge in Mythe und Sage“ sollen nichts beweisen, da sich
die Entstehung derselben vielfach recht wohl auf andere Weise erklären
lasse. Uns diese andere Erklärung mitzuteilen, damit befassten sich diese
Völkerkundigen nicht; sie sind mit dem Reinwaschen, mit dem
Emporziehen ihrer Pfleglinge, der Wilden und Halbwilden, vollauf
beschäftigt. So stehen denn den älteren Angaben über Barbarei,
Grausamkeit, Hartherzigkeit, Sinnenlust und Unkultur für ein und das
nämliche Volk aus neuerer Zeit Zeugnisse von Milde, Liebesgefühlen,
Enthaltsamkeit, Treue und Sittsamkeit, kurz einer bunten Musterkarte aller
Tugenden entgegen. Die älteren und auch die ungünstig lautenden Berichte
Neuerer beruhen eben auf ungenauen Beobachtungen, so sagt man, ohne für
die Richtigkeit der widersprechenden Angaben die geringste Bürgschaft zu
bieten. Sie bezwecken insgesamt, die Ungesitteten der Gegenwart in
unserer Achtung zu heben, weil ganz unabwendbar ein günstigerer
Rückschluss auf ihre vorgeschichtlichen Vorgänger damit verknüpft ist und
der Abstand, welcher diese von ihren tierischen Anfängen trennt, immer
mehr vergrössert wird, was schliesslich des Pudels Kern ist. Die Weisen
dieser Schule verzichten damit allerdings auf jegliche vernunftgemässe
Erklärung der Kulturerscheinungen, sie begnügen sich — anspruchslos wie
sie überhaupt auch in der Auffassung und Deutung der physischen und
ausnahmslos solchen Völkern gelten, welche am äussersten Rande der
damals bekannten Erde, abseits vom Weltgetriebe standen.
Haben wir die schrankenlose Vermischung schon für die Urzeit als
unglaubwürdig zurückgewiesen, so wäre es selbstredend vergeblich, um
Beispiele derselben im heutigen Kreise der kulturarmen Menschheit sich
umzusehen. Immerhin kennt die letztere Verhältnisse, Zustände und Sitten,
welche die urzeitliche Ehelosigkeit sehr nahe streifen. Unter dem Einflusse
einer dem Glaubensbedürfnisse zugänglicheren Zeitströmung hat sich
indessen in Deutschland neuerdings eine Ethnologenschule aufgethan,
welche die Benutzung dieser Fingerzeige verwehren will und es als
leichtsinnig und unwissenschaftlich erklärt, von den heutigen Wilden auf
den Urmenschen zu schliessen. Diese Schule merkt nicht, dass sie im
Grunde ganz das Nämliche thut, indem sie sich bestrebt, von den Barbaren
der Jetztzeit jeden Makel möglichst zu entfernen, dort aber, wo dies
unthunlich, für eine örtliche Verirrung auszugeben, welche eben keine
Schlüsse zulässt. Auch die sogenannten „Rudimente in Brauch und Sitte“,
sowie die „Nachklänge in Mythe und Sage“ sollen nichts beweisen, da sich
die Entstehung derselben vielfach recht wohl auf andere Weise erklären
lasse. Uns diese andere Erklärung mitzuteilen, damit befassten sich diese
Völkerkundigen nicht; sie sind mit dem Reinwaschen, mit dem
Emporziehen ihrer Pfleglinge, der Wilden und Halbwilden, vollauf
beschäftigt. So stehen denn den älteren Angaben über Barbarei,
Grausamkeit, Hartherzigkeit, Sinnenlust und Unkultur für ein und das
nämliche Volk aus neuerer Zeit Zeugnisse von Milde, Liebesgefühlen,
Enthaltsamkeit, Treue und Sittsamkeit, kurz einer bunten Musterkarte aller
Tugenden entgegen. Die älteren und auch die ungünstig lautenden Berichte
Neuerer beruhen eben auf ungenauen Beobachtungen, so sagt man, ohne für
die Richtigkeit der widersprechenden Angaben die geringste Bürgschaft zu
bieten. Sie bezwecken insgesamt, die Ungesitteten der Gegenwart in
unserer Achtung zu heben, weil ganz unabwendbar ein günstigerer
Rückschluss auf ihre vorgeschichtlichen Vorgänger damit verknüpft ist und
der Abstand, welcher diese von ihren tierischen Anfängen trennt, immer
mehr vergrössert wird, was schliesslich des Pudels Kern ist. Die Weisen
dieser Schule verzichten damit allerdings auf jegliche vernunftgemässe
Erklärung der Kulturerscheinungen, sie begnügen sich — anspruchslos wie
sie überhaupt auch in der Auffassung und Deutung der physischen und
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geistigen Thätigkeitsäusserungen beim Wilden sind — mit der einfachen
Feststellung ihrer Beobachtungen und suchen Trost dafür in der Ansicht,
dass alles andere „Spekulation“, „gelehrte Dichtung“, wenn nicht gar
Märchen und daher unwissenschaftlich sei. Übersehen wird dabei bloss,
dass schon aus S c h e f f e l s nach den Quellen herausgearbeitetem Roman
Ekkehard ein viel plastischeres Kulturbild des zehnten Jahrhunderts
gewonnen wird, als aus so manchem gelehrten Geschichtswerke.
Unbeirrt durch das angedeutete Getriebe stelle ich im folgenden einige
der bemerkenswertesten einschlägigen Sitten oder „Unsitten“ Kulturarmer
zusammen, es dem geneigten Leser überlassend, ob und welche Schlüsse er
daraus ableiten will.
Ich wende mich zunächst nach jenem Erdteile, welcher seiner
Entdeckung nach der jüngste, doch in Wahrheit als einer der ältesten zu
betrachten ist, denn wir haben ihn als eine versinkende Weltinsel im
Gewande der Tertiärzeit uns zu denken, als einen Erdraum, dessen
Geschöpfe noch die Trachten der geologischen Vorzeit nicht abgelegt
haben, da die Beuteltiere Mode waren. Wo immer Australien von
europäischen Wanderern betreten wurde, begegneten sie Eingebornen oder
ihren Spuren. Diese Bewohner des australischen Festlandes, samt den
Küsteninseln und Tasmanien, bilden nun — so wird allgemein
angenommen — ihrer Körpermerkmale wegen eine scharf abgesonderte
Menschengruppe, welche als Verwandte den Papuanen, nicht den
afrikanischen Negern am nächsten steht,[254] wie R o b e r t H a r t m a n n
meint. An der Rasseneinheit der Australier halten die meisten Forscher[255]
fest, wiewohl sie zugeben, dass zwischen den einzelnen Stämmen grosse
Unterschiede in Körperbau wie in Gesittung stattfinden und die
Berührungen, welche der Nordrand des Festlandes seit geraumer Zeit mit
andern Völkerstämmen hatte, nicht ohne Einfluss auf die dortigen
Bewohner geblieben sind.[256] Dr. P a u l T o p i n a r d hat es dagegen
ungemein wahrscheinlich gemacht, dass es in Australien zwei Rassen gebe.
[257] Sei dem wie ihm wolle, jedenfalls darf man mit Recht die heutigen
Australier für die ä l t e s t e n M e n s c h e n erklären, für die Überbleibsel
einer uralten und ganz besonderen Rasse, und in dieser sind wieder die
westlichen Stämme den ersten Anfängen der menschlichen Gesittung am
nächsten geblieben, somit die ältesten Australier.[258] Ihnen folgen dem
Alter nach die Südaustralier, während die Bewohner der Nordhälfte wohl
Feststellung ihrer Beobachtungen und suchen Trost dafür in der Ansicht,
dass alles andere „Spekulation“, „gelehrte Dichtung“, wenn nicht gar
Märchen und daher unwissenschaftlich sei. Übersehen wird dabei bloss,
dass schon aus S c h e f f e l s nach den Quellen herausgearbeitetem Roman
Ekkehard ein viel plastischeres Kulturbild des zehnten Jahrhunderts
gewonnen wird, als aus so manchem gelehrten Geschichtswerke.
Unbeirrt durch das angedeutete Getriebe stelle ich im folgenden einige
der bemerkenswertesten einschlägigen Sitten oder „Unsitten“ Kulturarmer
zusammen, es dem geneigten Leser überlassend, ob und welche Schlüsse er
daraus ableiten will.
Ich wende mich zunächst nach jenem Erdteile, welcher seiner
Entdeckung nach der jüngste, doch in Wahrheit als einer der ältesten zu
betrachten ist, denn wir haben ihn als eine versinkende Weltinsel im
Gewande der Tertiärzeit uns zu denken, als einen Erdraum, dessen
Geschöpfe noch die Trachten der geologischen Vorzeit nicht abgelegt
haben, da die Beuteltiere Mode waren. Wo immer Australien von
europäischen Wanderern betreten wurde, begegneten sie Eingebornen oder
ihren Spuren. Diese Bewohner des australischen Festlandes, samt den
Küsteninseln und Tasmanien, bilden nun — so wird allgemein
angenommen — ihrer Körpermerkmale wegen eine scharf abgesonderte
Menschengruppe, welche als Verwandte den Papuanen, nicht den
afrikanischen Negern am nächsten steht,[254] wie R o b e r t H a r t m a n n
meint. An der Rasseneinheit der Australier halten die meisten Forscher[255]
fest, wiewohl sie zugeben, dass zwischen den einzelnen Stämmen grosse
Unterschiede in Körperbau wie in Gesittung stattfinden und die
Berührungen, welche der Nordrand des Festlandes seit geraumer Zeit mit
andern Völkerstämmen hatte, nicht ohne Einfluss auf die dortigen
Bewohner geblieben sind.[256] Dr. P a u l T o p i n a r d hat es dagegen
ungemein wahrscheinlich gemacht, dass es in Australien zwei Rassen gebe.
[257] Sei dem wie ihm wolle, jedenfalls darf man mit Recht die heutigen
Australier für die ä l t e s t e n M e n s c h e n erklären, für die Überbleibsel
einer uralten und ganz besonderen Rasse, und in dieser sind wieder die
westlichen Stämme den ersten Anfängen der menschlichen Gesittung am
nächsten geblieben, somit die ältesten Australier.[258] Ihnen folgen dem
Alter nach die Südaustralier, während die Bewohner der Nordhälfte wohl
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am spätesten den Boden des Kontinents betreten haben. Dort, besonders im
hohen Norden der Kolonie Queensland, finden sich heute die Eingeborenen
noch am zahlreichsten, dann von dort gegen die Flüsse Darling und Murray
hinunter, von wo sie öfters in kleinen Horden zwischen den grossen, von
den Europäern bewohnten Länderstrichen umherziehen. Kulturgeschichtlich
müssen indessen gerade diese jüngsten unter den Australiern nebst jenen
des Westens für die altertümlichsten gelten, denn im Süden sind die
Eingebornen zum grössten Teile ausgerottet, ihre spärlichen Überbleibsel
aber durch die mannigfachen Berührungen mit den Weissen ihrem
Urzustande entfremdet worden. Es ist demnach ganz unzulässig zu
generalisieren und von „Australiern“ im allgemeinen zu sprechen, wie
zumeist geschieht, denn es herrschen bei den verschiedenen Stämmen die
widersprechendsten Sitten, welche die grellen Abweichungen in den
Urteilen der Beobachter begreiflich machen. Dank denselben werden die
Australier nicht ohne Erfolg gerade so geschildert, wie man ihrer jeweils
bedarf. Wert besitzen aber bloss jene Angaben, die sich auf bestimmte
Stämme oder Landstriche beziehen. Im allgemeinen befestigen auch die
rohesten der australischen Stämme, welche von europäischen Einflüssen
noch unberührt geblieben, uns in der Überzeugung, dass die Stufe der
Urzeit schon weit hinter ihnen liegt. Immerhin ist es bezeichnend, dass die
Paarung meist während der wärmeren Jahreszeit, wo die von der Natur
dargebotene Nahrung in reichlicher Fülle vorhanden und der Körper zu
wollüstigen Regungen gestimmt ist, zu geschehen pflegt und auch in vielen
Fällen auf jene Jahreszeit beschränkt bleibt.[259] Einzelne Stämme, wie die
Watschandi am Murchisonstrome in Westaustralien, feiern dann ein grosses
Fest, das „Kaoro“, das in Orgien ausartet. Die Männer umtanzen höchst
unflätig eine Grube, die Gebüsch umgiebt, springen mit geschwungenen
Speeren[260] und wilden, leidenschaftlichen Gebärden, welche ihre erregte
Sinnlichkeit verraten, umher und stossen die Speere in die Grube unter
Absingung des Liedes:
Pulli nira, pulli nira,
Pulli nira, wataka.[261]
Ein Seitenstück zu diesem Tanze der Watschandi besitzen die
Eingebornen des St. Vincentgolfes in Südaustralien.[262] A u g u s t u s
O l d f i e l d , welcher den Stämmen Westaustraliens sein besonderes
hohen Norden der Kolonie Queensland, finden sich heute die Eingeborenen
noch am zahlreichsten, dann von dort gegen die Flüsse Darling und Murray
hinunter, von wo sie öfters in kleinen Horden zwischen den grossen, von
den Europäern bewohnten Länderstrichen umherziehen. Kulturgeschichtlich
müssen indessen gerade diese jüngsten unter den Australiern nebst jenen
des Westens für die altertümlichsten gelten, denn im Süden sind die
Eingebornen zum grössten Teile ausgerottet, ihre spärlichen Überbleibsel
aber durch die mannigfachen Berührungen mit den Weissen ihrem
Urzustande entfremdet worden. Es ist demnach ganz unzulässig zu
generalisieren und von „Australiern“ im allgemeinen zu sprechen, wie
zumeist geschieht, denn es herrschen bei den verschiedenen Stämmen die
widersprechendsten Sitten, welche die grellen Abweichungen in den
Urteilen der Beobachter begreiflich machen. Dank denselben werden die
Australier nicht ohne Erfolg gerade so geschildert, wie man ihrer jeweils
bedarf. Wert besitzen aber bloss jene Angaben, die sich auf bestimmte
Stämme oder Landstriche beziehen. Im allgemeinen befestigen auch die
rohesten der australischen Stämme, welche von europäischen Einflüssen
noch unberührt geblieben, uns in der Überzeugung, dass die Stufe der
Urzeit schon weit hinter ihnen liegt. Immerhin ist es bezeichnend, dass die
Paarung meist während der wärmeren Jahreszeit, wo die von der Natur
dargebotene Nahrung in reichlicher Fülle vorhanden und der Körper zu
wollüstigen Regungen gestimmt ist, zu geschehen pflegt und auch in vielen
Fällen auf jene Jahreszeit beschränkt bleibt.[259] Einzelne Stämme, wie die
Watschandi am Murchisonstrome in Westaustralien, feiern dann ein grosses
Fest, das „Kaoro“, das in Orgien ausartet. Die Männer umtanzen höchst
unflätig eine Grube, die Gebüsch umgiebt, springen mit geschwungenen
Speeren[260] und wilden, leidenschaftlichen Gebärden, welche ihre erregte
Sinnlichkeit verraten, umher und stossen die Speere in die Grube unter
Absingung des Liedes:
Pulli nira, pulli nira,
Pulli nira, wataka.[261]
Ein Seitenstück zu diesem Tanze der Watschandi besitzen die
Eingebornen des St. Vincentgolfes in Südaustralien.[262] A u g u s t u s
O l d f i e l d , welcher den Stämmen Westaustraliens sein besonderes
Page 127
Augenmerk zugewandt hat,[263] bemerkt, dass der Geschlechtsverkehr der
Watschandi z. B. sich wenig über ein tierisches Beisammensein erhebe.
Nebenbei bemerkt, erinnern auch Art und Weise der Paarung an sehr
niedrige Zustände,[264] doch herrscht darin grosse Verschiedenheit unter den
Stämmen Australiens.[265] M ’ C o m b i e beschuldigt auch die Wilden im
Innern der, übrigens weit ins Land greifenden, Kolonie Neusüdwales fast
völliger geschlechtlicher Ungebundenheit.[266]
Die meisten Stämme der australischen Urbewohner befinden sich heute
auf einer Stufe des Geschlechtsverkehrs, welche auch sonst gar häufig
wiederkehrt. Sie kennen nämlich schon den B e s i t z b e s t i m m t e r
W e i b e r , für deren Wahl strenge Gewohnheitsgesetze bestehen und von
welchen auch Treue gefordert wird, während die Jugend völlig ungebunden
ist und weder Mädchen noch Witwen Keuschheit auferlegt wird, da sie gar
nicht als Tugend gilt. Wer nicht absichtlich auf jede logische Erklärung
verzichtet, wird nicht umhin können, in diesen Verhältnissen Spuren
einstiger Schrankenlosigkeit zu erblicken. Wäre jemals in der Urzeit
Keuschheit als eine Tugend angesehen worden und allgemein herrschend
gewesen, wie es die Anhänger der Lehre vom Sündenfalle annehmen
müssen, so liesse sich platterdings nicht erklären, wie dieselbe für den
einen, sehr starken Bruchteil der Gesellschaft ihren Wert verloren, für den
andern, schwächeren, behalten haben sollte. So weit die Leuchte der
Geschichte der Zeiten Nacht erhellt, sehen wir stets das Besondere aus dem
Allgemeinen hervorgehen. Und ist es nicht eine geradezu widersinnige
Annahme, dass der Mensch von allem Urbeginn her eine Tugend besessen
habe, die ihm die Bändigung eines der mächtigsten aller Triebe, gerade
jenes Triebes zur Pflicht macht, auf dem die Erhaltung seines Geschlechts
beruht? Die nämliche Logik könnte den alten Adam mit der Kraft
ausstatten, seinem Hunger zu gebieten, was doch noch niemandem
beigefallen ist. Wenn das Beispiel a l l e r Völker a u s n a h m s l o s lehrt,
dass der Mensch, wie natürlich, seinen ursprünglichen Instinkten desto
freier folgt, je gesittungsärmer er ist, und umgekehrt die mit der
zunehmenden Kultur schritthaltende Lebensfürsorge jüngere
gesellschaftliche Instinkte zeitigt, welche erstere zu zügeln bestimmt sind,
so ist es doch wahrlich aller Logik bar, einen umgekehrten Verlauf der
Dinge vorauszusetzen. Bis auf weiteres, d. h. so lange nicht die
Wahrscheinlichkeit urzeitlicher Vollkommenheit des Menschen mit streng
logischen Gründen gestützt wird, halte ich die Annahme berechtigt, dass die
Watschandi z. B. sich wenig über ein tierisches Beisammensein erhebe.
Nebenbei bemerkt, erinnern auch Art und Weise der Paarung an sehr
niedrige Zustände,[264] doch herrscht darin grosse Verschiedenheit unter den
Stämmen Australiens.[265] M ’ C o m b i e beschuldigt auch die Wilden im
Innern der, übrigens weit ins Land greifenden, Kolonie Neusüdwales fast
völliger geschlechtlicher Ungebundenheit.[266]
Die meisten Stämme der australischen Urbewohner befinden sich heute
auf einer Stufe des Geschlechtsverkehrs, welche auch sonst gar häufig
wiederkehrt. Sie kennen nämlich schon den B e s i t z b e s t i m m t e r
W e i b e r , für deren Wahl strenge Gewohnheitsgesetze bestehen und von
welchen auch Treue gefordert wird, während die Jugend völlig ungebunden
ist und weder Mädchen noch Witwen Keuschheit auferlegt wird, da sie gar
nicht als Tugend gilt. Wer nicht absichtlich auf jede logische Erklärung
verzichtet, wird nicht umhin können, in diesen Verhältnissen Spuren
einstiger Schrankenlosigkeit zu erblicken. Wäre jemals in der Urzeit
Keuschheit als eine Tugend angesehen worden und allgemein herrschend
gewesen, wie es die Anhänger der Lehre vom Sündenfalle annehmen
müssen, so liesse sich platterdings nicht erklären, wie dieselbe für den
einen, sehr starken Bruchteil der Gesellschaft ihren Wert verloren, für den
andern, schwächeren, behalten haben sollte. So weit die Leuchte der
Geschichte der Zeiten Nacht erhellt, sehen wir stets das Besondere aus dem
Allgemeinen hervorgehen. Und ist es nicht eine geradezu widersinnige
Annahme, dass der Mensch von allem Urbeginn her eine Tugend besessen
habe, die ihm die Bändigung eines der mächtigsten aller Triebe, gerade
jenes Triebes zur Pflicht macht, auf dem die Erhaltung seines Geschlechts
beruht? Die nämliche Logik könnte den alten Adam mit der Kraft
ausstatten, seinem Hunger zu gebieten, was doch noch niemandem
beigefallen ist. Wenn das Beispiel a l l e r Völker a u s n a h m s l o s lehrt,
dass der Mensch, wie natürlich, seinen ursprünglichen Instinkten desto
freier folgt, je gesittungsärmer er ist, und umgekehrt die mit der
zunehmenden Kultur schritthaltende Lebensfürsorge jüngere
gesellschaftliche Instinkte zeitigt, welche erstere zu zügeln bestimmt sind,
so ist es doch wahrlich aller Logik bar, einen umgekehrten Verlauf der
Dinge vorauszusetzen. Bis auf weiteres, d. h. so lange nicht die
Wahrscheinlichkeit urzeitlicher Vollkommenheit des Menschen mit streng
logischen Gründen gestützt wird, halte ich die Annahme berechtigt, dass die
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Keuschheit eine allmähliche Kulturerrungenschaft ist, an welcher die
Wilden keinen oder nur einen sehr schwachen Anteil haben. Dort wo
dieselbe, wie in Australien, nur auf einen Teil der Gesellschaft beschränkt
ist, verdient sie überhaupt noch kaum diesen Namen. Man v e r w e c h s e l t
n ä m l i c h T r e u e m i t K e u s c h h e i t . Keuschheit (Castitas) ist eine
in der Kulturwelt durch langandauernde Vererbung gehäufter
Selbstbeherrschung gewonnene Eigenschaft, die infolge dessen
gewissermassen reflexiv sich äussert; Treue kann aber e r z w u n g e n
werden, also auch ohne Keuschheit vorhanden sein. Und so verhält es sich
auch in der That sowohl in Australien als anderwärts. Obwohl willig
zugestanden werden soll, dass vereinzelte Beispiele von Liebe auch in
Australien vorkommen, so ist es doch in der Regel durchaus nicht diese,
welche dem Manne das Weib gewinnt. Solches erwirbt er zumeist durch
rohe Gewalt, durch Tausch oder Kauf, und die Behandlung, die er ihr
angedeihen lässt, unglaubliche Roheit, gepaart mit tiefster Verachtung, ist
nicht geeignet, im Weibe zärtliche Gefühle für den Gatten — dies Wort
gebraucht im physischen Sinne — zu erwecken. Wenngleich dies dennoch
öfter geschieht, als man vermuten sollte, so stimmen doch alle Beobachter
darin überein, dass die Treue nicht unter die Tugenden der Australierinnen
zählt, wenn sie auch strenge gefordert wird. Oft genug geschieht es, dass
während der Gatte mit seinen Freunden beim Feuer sitzt und arglos dem
Gelage sich hingiebt, auf ein Gewisper oder ein anderes Zeichen, welches
aus dem Gebüsche herübertönt, das Weib unter irgend einem Vorwande sich
entfernt, um dort mit einem jungen Galan dem Genusse einiger seligen
Augenblicke sich hinzugeben.[267] Der Treubruch wird freilich blutig
gerächt, d. h. mit dem Tode, der an den Schuldigen meist von den eigenen
nächsten Verwandten vollzogen wird,[268] denn die Männer sind angeblich
meist erstaunlich eifersüchtig und haben, je älter sie sind, um so mehr
Grund dazu. Nur muss man sich hüten, in der Liebe den Grund zu dieser
Eifersucht zu suchen, wie dies gar zu gerne geschieht. Diese Eiferfurcht,
wenn man sie überhaupt mit diesem Namen bezeichnen darf, entspringt
lediglich dem Gefühle des Besitzes. Tausende von Beispielen sprechen
dafür, dass dem Wilden das Weib eine einfache Sache des Besitzes ist; jeder
Besitz aber macht eifersüchtig auf die Erhaltung desselben. Der Treubruch
ist eine offenkundige Verletzung des Eigentumsrechtes, welches der Mann
am Weibe durch Gewalt oder Vertrag erworben hat, und wird als solcher
geahndet. Beweis dafür, dass öfters Männer, welche mehrere Weiber
Wilden keinen oder nur einen sehr schwachen Anteil haben. Dort wo
dieselbe, wie in Australien, nur auf einen Teil der Gesellschaft beschränkt
ist, verdient sie überhaupt noch kaum diesen Namen. Man v e r w e c h s e l t
n ä m l i c h T r e u e m i t K e u s c h h e i t . Keuschheit (Castitas) ist eine
in der Kulturwelt durch langandauernde Vererbung gehäufter
Selbstbeherrschung gewonnene Eigenschaft, die infolge dessen
gewissermassen reflexiv sich äussert; Treue kann aber e r z w u n g e n
werden, also auch ohne Keuschheit vorhanden sein. Und so verhält es sich
auch in der That sowohl in Australien als anderwärts. Obwohl willig
zugestanden werden soll, dass vereinzelte Beispiele von Liebe auch in
Australien vorkommen, so ist es doch in der Regel durchaus nicht diese,
welche dem Manne das Weib gewinnt. Solches erwirbt er zumeist durch
rohe Gewalt, durch Tausch oder Kauf, und die Behandlung, die er ihr
angedeihen lässt, unglaubliche Roheit, gepaart mit tiefster Verachtung, ist
nicht geeignet, im Weibe zärtliche Gefühle für den Gatten — dies Wort
gebraucht im physischen Sinne — zu erwecken. Wenngleich dies dennoch
öfter geschieht, als man vermuten sollte, so stimmen doch alle Beobachter
darin überein, dass die Treue nicht unter die Tugenden der Australierinnen
zählt, wenn sie auch strenge gefordert wird. Oft genug geschieht es, dass
während der Gatte mit seinen Freunden beim Feuer sitzt und arglos dem
Gelage sich hingiebt, auf ein Gewisper oder ein anderes Zeichen, welches
aus dem Gebüsche herübertönt, das Weib unter irgend einem Vorwande sich
entfernt, um dort mit einem jungen Galan dem Genusse einiger seligen
Augenblicke sich hinzugeben.[267] Der Treubruch wird freilich blutig
gerächt, d. h. mit dem Tode, der an den Schuldigen meist von den eigenen
nächsten Verwandten vollzogen wird,[268] denn die Männer sind angeblich
meist erstaunlich eifersüchtig und haben, je älter sie sind, um so mehr
Grund dazu. Nur muss man sich hüten, in der Liebe den Grund zu dieser
Eifersucht zu suchen, wie dies gar zu gerne geschieht. Diese Eiferfurcht,
wenn man sie überhaupt mit diesem Namen bezeichnen darf, entspringt
lediglich dem Gefühle des Besitzes. Tausende von Beispielen sprechen
dafür, dass dem Wilden das Weib eine einfache Sache des Besitzes ist; jeder
Besitz aber macht eifersüchtig auf die Erhaltung desselben. Der Treubruch
ist eine offenkundige Verletzung des Eigentumsrechtes, welches der Mann
am Weibe durch Gewalt oder Vertrag erworben hat, und wird als solcher
geahndet. Beweis dafür, dass öfters Männer, welche mehrere Weiber
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besitzen, einem unbeweibten Freunde eines derselben abgeben, ja dass in
Victoria die Männer ihre Weiber für eine bestimmte Zeit wechseln. Dies
nennen sie Be-ama. Es giebt Fälle, in welcher diese Frist einen Monat
dauert.[269] Solches Ausleihen und Vertauschen der Weiber kommt auch
anderwärts, sogar bei den christlichen Insulanern Hawaiis[270] vor und ist
wohl überall ein Beweis, dass die männliche Eifersucht nur im
Besitzgefühle wurzelt, in keiner höheren Regung. Andernfalls wären
Zustände wie die angedeuteten nicht möglich. Der Mann legt Wert auf die
weibliche Treue nur insofern als er selbst darüber nicht anders verfügt. Wer
sie gegen seinen Willen verletzt, begeht einfach einen Diebstahl. Und dass
auch bei den Verführern zumeist nicht Liebe, sondern sinnliche Gründe
vorwalten, geht aus mancherlei Thatsachen hervor. So hat in australischen
Augen z. B. ein sehr fettes Weib einen solchen Reiz, dass dasselbe
beständig in Gefahr schwebt, gestohlen zu werden, wäre es auch noch so alt
und hässlich.[271]
Gewiss ist der Geschlechtsverkehr der meisten australischen Stämme,
wie er sich für Victoria nach den neueren Forschungen von B r o u g h
S m y t h darstellt,[272] schon weit entfernt von völliger Ungebundenheit;
immerhin steht derselbe in Bezug auf die Anbahnung des Zusammenlebens
auf ungemein niedriger Stufe. Noch handelt es sich dort weder um „Ehe“,
noch um „Ehebruch“, sondern einfach um Besitz und Eigentumsverletzung.
Das australische Besitzverhältnis mit der Benennung „Ehe“ zu schmücken,
den Bruch einseitig geforderter Treue zum „Ehebruch“ zu stempeln, wie
jetzt Mode wird, zeugt von einer Genügsamkeit ethischer Ansprüche, die
ich anzustaunen bereit bin, aber nicht zu teilen vermag. Kulturgeschichtlich
ist nach meinem Dafürhalten scharf zu unterscheiden zwischen Beweibtsein
und Ehe, welch letztere sich unseren Begriffen nach an die Begründung der
D a u e r f a m i l i e knüpft. Von einer solchen ist aber, wie ich später zeigen
werde, noch keine Rede auf der Stufe der Australier. Erst unlängst sind wir
über die Sitten und Zustände der Kamilaroi im Gebiete des Darlingflusses
unterrichtet worden.[273] Darnach herrscht bei den Kamilaroi, sehr
wahrscheinlich aber unter den meisten Stämmen Australiens, das
ursprüngliche System, dass ein Mann nicht mit e i n e m bestimmten Weibe
lebt, sondern dass (in der Theorie) eine ganze Sippe Männer einer gewissen
Klasse, von Geburts wegen, mit einer ganzen Sippe Weiber einer andern
Klasse geschlechtlich verkehren. Heute ist dieses Verhältnis ebenfalls schon
weit von eigentlicher Vermischung entfernt, denn in Wirklichkeit sind diese
Victoria die Männer ihre Weiber für eine bestimmte Zeit wechseln. Dies
nennen sie Be-ama. Es giebt Fälle, in welcher diese Frist einen Monat
dauert.[269] Solches Ausleihen und Vertauschen der Weiber kommt auch
anderwärts, sogar bei den christlichen Insulanern Hawaiis[270] vor und ist
wohl überall ein Beweis, dass die männliche Eifersucht nur im
Besitzgefühle wurzelt, in keiner höheren Regung. Andernfalls wären
Zustände wie die angedeuteten nicht möglich. Der Mann legt Wert auf die
weibliche Treue nur insofern als er selbst darüber nicht anders verfügt. Wer
sie gegen seinen Willen verletzt, begeht einfach einen Diebstahl. Und dass
auch bei den Verführern zumeist nicht Liebe, sondern sinnliche Gründe
vorwalten, geht aus mancherlei Thatsachen hervor. So hat in australischen
Augen z. B. ein sehr fettes Weib einen solchen Reiz, dass dasselbe
beständig in Gefahr schwebt, gestohlen zu werden, wäre es auch noch so alt
und hässlich.[271]
Gewiss ist der Geschlechtsverkehr der meisten australischen Stämme,
wie er sich für Victoria nach den neueren Forschungen von B r o u g h
S m y t h darstellt,[272] schon weit entfernt von völliger Ungebundenheit;
immerhin steht derselbe in Bezug auf die Anbahnung des Zusammenlebens
auf ungemein niedriger Stufe. Noch handelt es sich dort weder um „Ehe“,
noch um „Ehebruch“, sondern einfach um Besitz und Eigentumsverletzung.
Das australische Besitzverhältnis mit der Benennung „Ehe“ zu schmücken,
den Bruch einseitig geforderter Treue zum „Ehebruch“ zu stempeln, wie
jetzt Mode wird, zeugt von einer Genügsamkeit ethischer Ansprüche, die
ich anzustaunen bereit bin, aber nicht zu teilen vermag. Kulturgeschichtlich
ist nach meinem Dafürhalten scharf zu unterscheiden zwischen Beweibtsein
und Ehe, welch letztere sich unseren Begriffen nach an die Begründung der
D a u e r f a m i l i e knüpft. Von einer solchen ist aber, wie ich später zeigen
werde, noch keine Rede auf der Stufe der Australier. Erst unlängst sind wir
über die Sitten und Zustände der Kamilaroi im Gebiete des Darlingflusses
unterrichtet worden.[273] Darnach herrscht bei den Kamilaroi, sehr
wahrscheinlich aber unter den meisten Stämmen Australiens, das
ursprüngliche System, dass ein Mann nicht mit e i n e m bestimmten Weibe
lebt, sondern dass (in der Theorie) eine ganze Sippe Männer einer gewissen
Klasse, von Geburts wegen, mit einer ganzen Sippe Weiber einer andern
Klasse geschlechtlich verkehren. Heute ist dieses Verhältnis ebenfalls schon
weit von eigentlicher Vermischung entfernt, denn in Wirklichkeit sind diese
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Verkehrsrechte schon beträchtlich eingeschränkt, und zweifelsohne
bekunden die jetzigen Sitten der Kamilaroi einen entschiedenen Fortschritt
gegenüber der ursprünglichen ehelosen Geschlechtsgenossenschaft. Die
Verkehrsrechte haben schon sehr an Umfang verloren, aber die
Nomenklatur der Urzeit hat sich im Gebrauche erhalten. Begreiflicherweise
kennt die urzeitliche Geschlechtsgenossenschaft kein Individuum als
solches, sondern bloss als Teil einer Sippe. Das Nämliche gilt von den
Kindern. Alle Kinder einer Sippe sind untereinander Geschwister und zwar
nicht bloss dem Namen nach, sondern jedes einzelne Individuum einer
Sippe anerkennt seine Geschwisterpflicht gegen alle übrigen.
Beispiele eheloser Zustände oder was dem ungemein nahe kommt
lassen sich noch an verschiedenen Stellen unseres Planeten nachweisen.
Ziemlich gut beglaubigt ist durch A z u r a r a eine ausgedehnte
Vermischung bei den Guantschen der Kanarieninsel Gomera,[274] die nackt
in Höhlen hausten, wie der Venezianer A l o i s i o C a d a m o s t o
berichtet, welcher 1455 den Archipel besuchte. G a r c i l a s o d e l a
Ve g a versichert desgleichen, dass bei einigen peruanischen Stämmen vor
der Inkazeit kein Mann eine ihm allein gehörende Frau besessen habe. Ganz
besonders gilt dies von den barbarischen, völlig nackten Passau, welche
weder Götter, noch Kultus, weder Dörfer, noch Häuser hatten, sondern in
den hohlen Bäumen der dichten Waldungen ihres Landes lebten, keine
eigenen Weiber besassen, ihre eigenen Kinder nicht kannten und öffentlich
Sodomie begingen.[275] Da G a r c i l a s o selbst ein Abkömmling der Inka
und ein guter Kenner seines Volkes sowie dessen Geschichte war, so ist sein
Zeugnis wohl nicht ganz kurzer Hand abzuweisen. Die Engeräckmung oder
Botokuden Brasiliens werden zwar stark von Eifersucht geplagt und
besitzen sogar den Ausdruck Hä-rang für Schamröte,[276] dennoch ist ihre
Polygamie nicht viel besser als ein wechselndes Konkubinat. Ein Fehlen der
Ehe wird in Amerika ferner bemerkt bei den Guaykuru, Arawaken in der
südlichen Hälfte des Kontinents, dann in Nordamerika bei den Kutschin-
Indianern und den Kuskokwim, sowie bei den Haidah und manchen
Kaliforniern. Von den letzteren bemerkt B a e g e r t , sie hätten „nicht viel
acht auf die Freund- und Schwägerschaft, so dass sich auch die eigene
Tochter unter den Ehefrauen finden mochte.“ Das Wort für „heiraten“
(tikere undini) wurde erst seit den Missionären gebildet, das Wort
„Ehemann“ dagegen „kann von einem jeden Mann, der ein Weibsbild
missbrauchet, in all seiner Bedeutung und Etymologie gesagt werden“ (wie
bekunden die jetzigen Sitten der Kamilaroi einen entschiedenen Fortschritt
gegenüber der ursprünglichen ehelosen Geschlechtsgenossenschaft. Die
Verkehrsrechte haben schon sehr an Umfang verloren, aber die
Nomenklatur der Urzeit hat sich im Gebrauche erhalten. Begreiflicherweise
kennt die urzeitliche Geschlechtsgenossenschaft kein Individuum als
solches, sondern bloss als Teil einer Sippe. Das Nämliche gilt von den
Kindern. Alle Kinder einer Sippe sind untereinander Geschwister und zwar
nicht bloss dem Namen nach, sondern jedes einzelne Individuum einer
Sippe anerkennt seine Geschwisterpflicht gegen alle übrigen.
Beispiele eheloser Zustände oder was dem ungemein nahe kommt
lassen sich noch an verschiedenen Stellen unseres Planeten nachweisen.
Ziemlich gut beglaubigt ist durch A z u r a r a eine ausgedehnte
Vermischung bei den Guantschen der Kanarieninsel Gomera,[274] die nackt
in Höhlen hausten, wie der Venezianer A l o i s i o C a d a m o s t o
berichtet, welcher 1455 den Archipel besuchte. G a r c i l a s o d e l a
Ve g a versichert desgleichen, dass bei einigen peruanischen Stämmen vor
der Inkazeit kein Mann eine ihm allein gehörende Frau besessen habe. Ganz
besonders gilt dies von den barbarischen, völlig nackten Passau, welche
weder Götter, noch Kultus, weder Dörfer, noch Häuser hatten, sondern in
den hohlen Bäumen der dichten Waldungen ihres Landes lebten, keine
eigenen Weiber besassen, ihre eigenen Kinder nicht kannten und öffentlich
Sodomie begingen.[275] Da G a r c i l a s o selbst ein Abkömmling der Inka
und ein guter Kenner seines Volkes sowie dessen Geschichte war, so ist sein
Zeugnis wohl nicht ganz kurzer Hand abzuweisen. Die Engeräckmung oder
Botokuden Brasiliens werden zwar stark von Eifersucht geplagt und
besitzen sogar den Ausdruck Hä-rang für Schamröte,[276] dennoch ist ihre
Polygamie nicht viel besser als ein wechselndes Konkubinat. Ein Fehlen der
Ehe wird in Amerika ferner bemerkt bei den Guaykuru, Arawaken in der
südlichen Hälfte des Kontinents, dann in Nordamerika bei den Kutschin-
Indianern und den Kuskokwim, sowie bei den Haidah und manchen
Kaliforniern. Von den letzteren bemerkt B a e g e r t , sie hätten „nicht viel
acht auf die Freund- und Schwägerschaft, so dass sich auch die eigene
Tochter unter den Ehefrauen finden mochte.“ Das Wort für „heiraten“
(tikere undini) wurde erst seit den Missionären gebildet, das Wort
„Ehemann“ dagegen „kann von einem jeden Mann, der ein Weibsbild
missbrauchet, in all seiner Bedeutung und Etymologie gesagt werden“ (wie
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tägliches Ehebrechen vorkam, „ohne alle Furcht und ohne alle Scham“).
Mitunter besuchten sich die angrenzenden Völkerschaften, um „etliche Täg
in öffentlichem Luderleben unter einander zuzubringen, bei welcher
Gelegenheit alles Preis war“. Sobald die Einsegnung (oder die Mission)
vorbei ist, gehen Mann und Frau nach verschiedenen Seiten auseinander,
„ihr Essen, eines jedes für sich zu suchen“ und sahen sich oft tagelang
nicht, wie sie sich auch wenig um die Kinder kümmerten. Ein treffenderes
Bild eheloser Ungebundenheit konnte B a e g e r t gar nicht liefern! Auch
bei den Cayapo, dem zahlreichsten Volke auf den centralen Tafelplatten
Brasiliens, das jetzt etwa 10000 Köpfe zählt, herrscht nach Dr. C o u t o d e
M a g e l h a e s so gut wie Weibergemeinschaft. Das mannbar gewordene
Mädchen kann sich jedem beliebigen Manne zum Umgange hingeben.
Sobald sie sich in anderen Umständen befindet und so lange sie ihr Kind an
der Brust hat, bleibt sie bei dem Vater des letzteren; diesem aber ist es
unverwehrt, mit andern, die auch noch in derselben Hütte wohnen, die
vertraulichsten Beziehungen zu unterhalten. Die Verbindung mit dem Vater
des Kindes hört auf, sobald das letztere nicht mehr die Muttermilch
bekommt, kann aber wieder angeknüpft werden. Nimmt des Mädchen sich
einen andern Mann, so hat dieser das Kind seines Vorgängers zu erhalten.
[277] Über die Geschlechtssitten der Pescheräh wissen wir nichts
Bestimmtes; Beobachtungen an den vor mehreren Jahren nach Europa
gebrachten Gruppen lassen aber auf das Fehlen jeglicher ehelichen Bande
schliessen.
In Afrika hat man die Saan oder Buschmänner, nach G u s t a v
F r i t s c h eine Urrasse,[278] höchst ungeordneter Sitten geziehen. Sie haben
aber in dem Engländer C h a p m a n einen warmen Verteidiger gefunden,
welcher ihre Sittsamkeit rühmt.[279] Seither sind die Buschmänner die
Lieblinge mancher Ethnologen geworden, welche sie gegen ihre
„Verleumder“ kräftig in Schutz nehmen.[280] Dem gegenüber laufen die
Zeugnisse Neuerer, darunter des in Südafrika geborenen Dr.
T h e o p h i l u s H a h n [281], sowie des Missionärs A. M e r e n s k y ,[282]
welcher fünfzehn Jahre dort verweilte, darauf hinaus, dass Ehe- und
Familienbande bei den Saan fast gar nicht vorhanden sind. Selbst gegen den
Verkehr der Weiber mit Fremden benehmen sie sich, wie A l e x a n d e r
bezeugt,[283] zum Teil ganz gleichgültig. Die bei überraschender
Verstandesschärfe unglaublich niedrige Gesittungsstufe des Buschmanns,
dem das Weib bloss Lasttier ist, hat man damit entschuldigen wollen, dass
Mitunter besuchten sich die angrenzenden Völkerschaften, um „etliche Täg
in öffentlichem Luderleben unter einander zuzubringen, bei welcher
Gelegenheit alles Preis war“. Sobald die Einsegnung (oder die Mission)
vorbei ist, gehen Mann und Frau nach verschiedenen Seiten auseinander,
„ihr Essen, eines jedes für sich zu suchen“ und sahen sich oft tagelang
nicht, wie sie sich auch wenig um die Kinder kümmerten. Ein treffenderes
Bild eheloser Ungebundenheit konnte B a e g e r t gar nicht liefern! Auch
bei den Cayapo, dem zahlreichsten Volke auf den centralen Tafelplatten
Brasiliens, das jetzt etwa 10000 Köpfe zählt, herrscht nach Dr. C o u t o d e
M a g e l h a e s so gut wie Weibergemeinschaft. Das mannbar gewordene
Mädchen kann sich jedem beliebigen Manne zum Umgange hingeben.
Sobald sie sich in anderen Umständen befindet und so lange sie ihr Kind an
der Brust hat, bleibt sie bei dem Vater des letzteren; diesem aber ist es
unverwehrt, mit andern, die auch noch in derselben Hütte wohnen, die
vertraulichsten Beziehungen zu unterhalten. Die Verbindung mit dem Vater
des Kindes hört auf, sobald das letztere nicht mehr die Muttermilch
bekommt, kann aber wieder angeknüpft werden. Nimmt des Mädchen sich
einen andern Mann, so hat dieser das Kind seines Vorgängers zu erhalten.
[277] Über die Geschlechtssitten der Pescheräh wissen wir nichts
Bestimmtes; Beobachtungen an den vor mehreren Jahren nach Europa
gebrachten Gruppen lassen aber auf das Fehlen jeglicher ehelichen Bande
schliessen.
In Afrika hat man die Saan oder Buschmänner, nach G u s t a v
F r i t s c h eine Urrasse,[278] höchst ungeordneter Sitten geziehen. Sie haben
aber in dem Engländer C h a p m a n einen warmen Verteidiger gefunden,
welcher ihre Sittsamkeit rühmt.[279] Seither sind die Buschmänner die
Lieblinge mancher Ethnologen geworden, welche sie gegen ihre
„Verleumder“ kräftig in Schutz nehmen.[280] Dem gegenüber laufen die
Zeugnisse Neuerer, darunter des in Südafrika geborenen Dr.
T h e o p h i l u s H a h n [281], sowie des Missionärs A. M e r e n s k y ,[282]
welcher fünfzehn Jahre dort verweilte, darauf hinaus, dass Ehe- und
Familienbande bei den Saan fast gar nicht vorhanden sind. Selbst gegen den
Verkehr der Weiber mit Fremden benehmen sie sich, wie A l e x a n d e r
bezeugt,[283] zum Teil ganz gleichgültig. Die bei überraschender
Verstandesschärfe unglaublich niedrige Gesittungsstufe des Buschmanns,
dem das Weib bloss Lasttier ist, hat man damit entschuldigen wollen, dass
Page 132
man ihn als eine verkümmerte Wüstenpflanze schilderte, den Not und
Entbehrung so tief herabgebracht. G u s t a v F r i t s c h , einer der
gründlichsten Kenner der Verhältnisse, hat diesen Wahn zerstört und
gezeigt, dass das Volk der Saan jedenfalls Jahrtausende nahezu unverändert
in seiner Entwicklung geblieben sein muss.[284] Seine Sitten, zu welchen
weder gewohnheitsgesetzliche Monogamie, noch die Scheu vor
Blutschande[285] zählen, können deshalb wohl als Zeugen altertümlicher
Zustände gelten. Jedenfalls ist es auch bei ihnen ein unverdienter
Euphemismus, von einer „Ehe“ zu reden, da es sich im günstigsten Falle
um den Besitz des Weibes handelt.
Fortschreitend nach Asien stossen wir bei den Keriah, Kurumbar in
Indien, den Hügelstämmen Tschittagongs, dann in Hinterindien und im
malayischen Archipel auf verschiedene Beispiele starker Ungebundenheit.
So meldet M i k l u c h o - M a c l a y von den Orang Sakai im malayischen
Binnenlande: „Ein Mädchen, nachdem sie einige Tage oder einige Wochen
mit einem Manne verheiratet ist, geht mit dem Einverständnisse desselben
und freiwillig zu einem andern, mit welchem sie wieder kürzere oder
längere Zeit zubringt. So macht sie die Runde bei sämtlichen Männern der
Gesellschaft, bis sie zu ihrem ersten Gemahl kommt, bei dem sie aber
wiederum nicht bleibt, und setzt fort diese durch Zufall und Wunsch
regulierten Ehen zu schliessen.“ Die Lubu auf der benachbarten Insel
Sumátra, in der Landschaft Mandailing, vermischen sich gar mit Müttern
und Schwestern, und zwar ganz nach den Eingebungen des Augenblicks;
der nämlichen Gepflogenheit huldigen ferner die Poggi- oder
Pagehinsulaner, der Dayakenstamm der Olo Ot und die Bewohner der Insel
Paling, östlich von Celébes.[286] Die Kalang auf Java wohnen gleichfalls
ihren Müttern und Schwestern bei, und der Volksglaube erblickt Glück und
Reichtum im Gefolge solcher Bündnisse.[287] Endlich sei noch verwiesen
auf das, was L o r i m e r F i s o n von den „Manga“-Mysterien auf den
Vitiinseln berichtet, mit denen wir erst jetzt bekannt werden; es herrscht
dabei in jeder Beziehung der vollste Kommunismus und die
unglaublichsten Szenen spielen sich auf offener Strasse ab. Die allernächste
Verwandtschaft, selbst die zwischen Bruder und Schwester, scheint keine
Schranke für die allgemeine Ungebundenheit zu sein, deren Ausdehnung
durch den ausdrucksvollen Spruch eines alten Nandi-Häuptlings angedeutet
wird. Er sagte von dem Feste: so lange es währt, sind wir grade so wie die
Säue.[288]
Entbehrung so tief herabgebracht. G u s t a v F r i t s c h , einer der
gründlichsten Kenner der Verhältnisse, hat diesen Wahn zerstört und
gezeigt, dass das Volk der Saan jedenfalls Jahrtausende nahezu unverändert
in seiner Entwicklung geblieben sein muss.[284] Seine Sitten, zu welchen
weder gewohnheitsgesetzliche Monogamie, noch die Scheu vor
Blutschande[285] zählen, können deshalb wohl als Zeugen altertümlicher
Zustände gelten. Jedenfalls ist es auch bei ihnen ein unverdienter
Euphemismus, von einer „Ehe“ zu reden, da es sich im günstigsten Falle
um den Besitz des Weibes handelt.
Fortschreitend nach Asien stossen wir bei den Keriah, Kurumbar in
Indien, den Hügelstämmen Tschittagongs, dann in Hinterindien und im
malayischen Archipel auf verschiedene Beispiele starker Ungebundenheit.
So meldet M i k l u c h o - M a c l a y von den Orang Sakai im malayischen
Binnenlande: „Ein Mädchen, nachdem sie einige Tage oder einige Wochen
mit einem Manne verheiratet ist, geht mit dem Einverständnisse desselben
und freiwillig zu einem andern, mit welchem sie wieder kürzere oder
längere Zeit zubringt. So macht sie die Runde bei sämtlichen Männern der
Gesellschaft, bis sie zu ihrem ersten Gemahl kommt, bei dem sie aber
wiederum nicht bleibt, und setzt fort diese durch Zufall und Wunsch
regulierten Ehen zu schliessen.“ Die Lubu auf der benachbarten Insel
Sumátra, in der Landschaft Mandailing, vermischen sich gar mit Müttern
und Schwestern, und zwar ganz nach den Eingebungen des Augenblicks;
der nämlichen Gepflogenheit huldigen ferner die Poggi- oder
Pagehinsulaner, der Dayakenstamm der Olo Ot und die Bewohner der Insel
Paling, östlich von Celébes.[286] Die Kalang auf Java wohnen gleichfalls
ihren Müttern und Schwestern bei, und der Volksglaube erblickt Glück und
Reichtum im Gefolge solcher Bündnisse.[287] Endlich sei noch verwiesen
auf das, was L o r i m e r F i s o n von den „Manga“-Mysterien auf den
Vitiinseln berichtet, mit denen wir erst jetzt bekannt werden; es herrscht
dabei in jeder Beziehung der vollste Kommunismus und die
unglaublichsten Szenen spielen sich auf offener Strasse ab. Die allernächste
Verwandtschaft, selbst die zwischen Bruder und Schwester, scheint keine
Schranke für die allgemeine Ungebundenheit zu sein, deren Ausdehnung
durch den ausdrucksvollen Spruch eines alten Nandi-Häuptlings angedeutet
wird. Er sagte von dem Feste: so lange es währt, sind wir grade so wie die
Säue.[288]
Page 133
Wenn man erwägt, dass unter den Indianern Guyanas heutzutage Ehen
unter Verwandten e r s t e n Grades nicht zu den Seltenheiten gehören, so
dass die Frau häufig auch die Tochter ihres Gatten ist,[289] so genügt wohl
der Hinweis auf diese Sitten, um eine gewisse Ungebundenheit des
Geschlechtsverkehrs für die Anfänge der Menschen in hohem Grade
wahrscheinlich zu machen. Bei vielen Stämmen fehlen die sprachlichen
Ausdrücke für Ehe, die Unterscheidung für Frau und Jungfrau; doch ist
daraus an sich noch nicht auf Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche
Reinheit zu schliessen, da das Nichtvorhandensein eines Wortes in einer
Sprache nicht auch das Nichtvorhandensein des Begriffes beweist, den das
Wort ausdrücken soll. Auch ohne solch zweifelhafte Hilfstruppen scheint
die Ehelosigkeit und damit zusammenhängend die „Unkeuschheit“ der
Urzeit zu hinreichender Wahrscheinlichkeit erhoben. Die rohen Stämme der
Gegenwart stehen fast alle schon auf dem Standpunkte des Weiberbesitzes,
der sich erst mit der Entstehung des Eigentumsbegriffes entwickeln konnte.
Diese roheste Form der Beweibung trenne ich, wie bemerkt, von Ehe, in der
eine höhere kulturgeschichtliche Stufe zu erkennen ist. Der Weiberbesitz
kennt keine Grenze. Ein Australier gilt als in angenehmen häuslichen
Verhältnissen lebend, wenn er drei bis vier Weiber hat; zwei Frauen sind
nicht selten, und nicht wenige halten auch dafür, dass an einer Frau vollauf
genug sei. Monogamie beweist in solchem Falle gar nichts. Unzweifelhaft
aber leitet der Weiberbesitz zur „Ehe“ und zur Ausbildung der Keuschheit.
Die am Besitze haftende Eifersucht führt zur Einprägung der weiblichen
Tugend, und da diese dann geehrt wird, trägt sie auch dazu bei, sich auf
noch ungefesselte Weiber und Mädchen zu verbreiten. Wie langsam es
geschieht, bemerkt sehr richtig D a r w i n ,[290] bis sie sich auch auf das
männliche Geschlecht verbreitet, sehen wir bis auf den heutigen Tag.
Unsere Urteile über die Sitten, sagt B e a u m a r c h a i s , beziehen sich
immer auf das weibliche Geschlecht; das männliche wird nicht genug
geschätzt, um so viel von ihm in dieser heiklen Frage zu verlangen.
Thatsächlich ist auch von allen Tugenden, welcher die gesittete Menschheit
einen heuchlerischen Kult widmet, die Keuschheit im Grunde genommen
jene, welche die Frauen an einem Manne am wenigsten schätzen.[291] Die
Keuschheit bleibt also ein Instinkt zweiten, jüngeren Ranges, von höchstem
Werte für die Gesittung, nicht aber von der Natur gegeben. Die in
Australien und anderwärts zur Erhöhung der Geschlechtsfreuden üblichen
Massnahmen geben einen deutlichen Fingerzeig, wie einzig und allein die
unter Verwandten e r s t e n Grades nicht zu den Seltenheiten gehören, so
dass die Frau häufig auch die Tochter ihres Gatten ist,[289] so genügt wohl
der Hinweis auf diese Sitten, um eine gewisse Ungebundenheit des
Geschlechtsverkehrs für die Anfänge der Menschen in hohem Grade
wahrscheinlich zu machen. Bei vielen Stämmen fehlen die sprachlichen
Ausdrücke für Ehe, die Unterscheidung für Frau und Jungfrau; doch ist
daraus an sich noch nicht auf Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche
Reinheit zu schliessen, da das Nichtvorhandensein eines Wortes in einer
Sprache nicht auch das Nichtvorhandensein des Begriffes beweist, den das
Wort ausdrücken soll. Auch ohne solch zweifelhafte Hilfstruppen scheint
die Ehelosigkeit und damit zusammenhängend die „Unkeuschheit“ der
Urzeit zu hinreichender Wahrscheinlichkeit erhoben. Die rohen Stämme der
Gegenwart stehen fast alle schon auf dem Standpunkte des Weiberbesitzes,
der sich erst mit der Entstehung des Eigentumsbegriffes entwickeln konnte.
Diese roheste Form der Beweibung trenne ich, wie bemerkt, von Ehe, in der
eine höhere kulturgeschichtliche Stufe zu erkennen ist. Der Weiberbesitz
kennt keine Grenze. Ein Australier gilt als in angenehmen häuslichen
Verhältnissen lebend, wenn er drei bis vier Weiber hat; zwei Frauen sind
nicht selten, und nicht wenige halten auch dafür, dass an einer Frau vollauf
genug sei. Monogamie beweist in solchem Falle gar nichts. Unzweifelhaft
aber leitet der Weiberbesitz zur „Ehe“ und zur Ausbildung der Keuschheit.
Die am Besitze haftende Eifersucht führt zur Einprägung der weiblichen
Tugend, und da diese dann geehrt wird, trägt sie auch dazu bei, sich auf
noch ungefesselte Weiber und Mädchen zu verbreiten. Wie langsam es
geschieht, bemerkt sehr richtig D a r w i n ,[290] bis sie sich auch auf das
männliche Geschlecht verbreitet, sehen wir bis auf den heutigen Tag.
Unsere Urteile über die Sitten, sagt B e a u m a r c h a i s , beziehen sich
immer auf das weibliche Geschlecht; das männliche wird nicht genug
geschätzt, um so viel von ihm in dieser heiklen Frage zu verlangen.
Thatsächlich ist auch von allen Tugenden, welcher die gesittete Menschheit
einen heuchlerischen Kult widmet, die Keuschheit im Grunde genommen
jene, welche die Frauen an einem Manne am wenigsten schätzen.[291] Die
Keuschheit bleibt also ein Instinkt zweiten, jüngeren Ranges, von höchstem
Werte für die Gesittung, nicht aber von der Natur gegeben. Die in
Australien und anderwärts zur Erhöhung der Geschlechtsfreuden üblichen
Massnahmen geben einen deutlichen Fingerzeig, wie einzig und allein die
Page 134
Sinnlichkeit den Wilden beherrscht, lange noch nachdem er dem
Urzustande entronnen und seine Verstandeskräfte genügend gestärkt hatte,
um in dieser Hinsicht Verfeinerungen zu ersinnen, die wir irrtümlich für
beklagenswerte Auswüchse unserer Hypergesittung zu betrachten gewohnt
sind, Verfeinerungen, die selbst den Römern unbekannt waren, als Tiberius
auf Capri weilte, oder den Byzantinern zur Zeit, wo T h e o d o r a , die
Gemahlin des Kaisers Justinian, noch mit Schauspielerbanden umherzog.
[292]
[222] C a r u s S t e r n e . Werden und Vergehen. S. 481, und D a r w i n .
Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 318.
[223] F r e r i c h s . Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.
[224] Dr. A l b . H e r m . P o s t . Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit
und die Entstehung der Ehe. Oldenburg, 1875. S. 3.
[225] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 70.
[226] D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347.
[227] D a r w i n . A. a. O. S. 346.
[228] J. J. B a c h o f e n . Das Mutterrecht, eine Untersuchung über die
Gynaikokratrie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen Natur.
Stuttgart, 1861.
[229] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 228.
[230] P l o s s . Das Weib. Bd. I. S. 234.
[231] Sir J o h n L u b b o c k . Die Entstehung der Zivilisation und der
Urzustand des Menschengeschlechts. Jena, 1875. S. 79.
[232] D a r w i n . Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 341.
[233] A. a. O.
[234] K a r l K a u t s k y . Die Entstehung der Ehe und Familie. (Kosmos.
Bd. XII. S. 205.)
[235] G. A. W i l k e n . Over de primitieve vormen van het Huwelijk en den
Oorsprong van het Gezin. (Indische Gids. Oktober 1880. Dezember 1880. Januar
1881.)
[236] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 235.
[237] K a u t s k y . A. a. O. (Kosmos. Bd. XII. S. 205.)
[238] „In Europa zum Beispiel ruht die Gesellschaft auf der sehr moralischen
Basis der Monogamie, aber wie viele Männer giebt es, die nur eine einzige Frau
besessen haben, und wie viele Frauen, die keinen anderen Mann als ihren
legitimen einzigen Gatten begehrt und geliebkost haben?“ (M a n t e g a z z a . A.
a. O. S. 303.)
Urzustande entronnen und seine Verstandeskräfte genügend gestärkt hatte,
um in dieser Hinsicht Verfeinerungen zu ersinnen, die wir irrtümlich für
beklagenswerte Auswüchse unserer Hypergesittung zu betrachten gewohnt
sind, Verfeinerungen, die selbst den Römern unbekannt waren, als Tiberius
auf Capri weilte, oder den Byzantinern zur Zeit, wo T h e o d o r a , die
Gemahlin des Kaisers Justinian, noch mit Schauspielerbanden umherzog.
[292]
[222] C a r u s S t e r n e . Werden und Vergehen. S. 481, und D a r w i n .
Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 318.
[223] F r e r i c h s . Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.
[224] Dr. A l b . H e r m . P o s t . Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit
und die Entstehung der Ehe. Oldenburg, 1875. S. 3.
[225] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 70.
[226] D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347.
[227] D a r w i n . A. a. O. S. 346.
[228] J. J. B a c h o f e n . Das Mutterrecht, eine Untersuchung über die
Gynaikokratrie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen Natur.
Stuttgart, 1861.
[229] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 228.
[230] P l o s s . Das Weib. Bd. I. S. 234.
[231] Sir J o h n L u b b o c k . Die Entstehung der Zivilisation und der
Urzustand des Menschengeschlechts. Jena, 1875. S. 79.
[232] D a r w i n . Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 341.
[233] A. a. O.
[234] K a r l K a u t s k y . Die Entstehung der Ehe und Familie. (Kosmos.
Bd. XII. S. 205.)
[235] G. A. W i l k e n . Over de primitieve vormen van het Huwelijk en den
Oorsprong van het Gezin. (Indische Gids. Oktober 1880. Dezember 1880. Januar
1881.)
[236] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 235.
[237] K a u t s k y . A. a. O. (Kosmos. Bd. XII. S. 205.)
[238] „In Europa zum Beispiel ruht die Gesellschaft auf der sehr moralischen
Basis der Monogamie, aber wie viele Männer giebt es, die nur eine einzige Frau
besessen haben, und wie viele Frauen, die keinen anderen Mann als ihren
legitimen einzigen Gatten begehrt und geliebkost haben?“ (M a n t e g a z z a . A.
a. O. S. 303.)
Page 135
[239] M. K u l i s c h e r . Die geschlechtliche Zuchtwahl bei den Menschen in
der Urzeit. (Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1876. S. 142.)
[240] A. a. O. S. 149.
[241] A. a. O. S. 152–156.
[242] Ich selbst hatte einmal Gelegenheit, aus dem Munde einer jungen,
nicht ungebildeten und durchaus nicht sinnlich veranlagten Deutschen das naive
Geständnis zu vernehmen, dass jedes Frühjahr ihr die Sehnsucht nach
Geschlechtslust erwecke.
[243] A p p u n im: „Ausland“ 1871. S. 835.
[244] Zeitschrift für Ethnologie. 1880. S. 318.
[245] D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347.
[246] A. a. O.
[247] F r i e d r i c h R a t z e l . Völkerkunde. Leipzig, 1885. Grundzüge der
Völkerkunde. S. 79.
[248] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 71–72.
[249] Gen. Kap. 6, v. 2.
[250] D i o C a s s i u s . Hist. rom. lib. LXXVI §. XII T. 10.
[251] H e r o d o t . lib. IV. 104.
[252] H e r o d o t . lib. IV. 172.
[253] A. a. O. lib. IV. 180.
[254] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 318–319.
[255] So J a m e s C o w l e s P r i c h a r d , J . G . W o o d , T h e o d o r
Wa i t z , K a r l E m i l J u n g .
[256] K a r l E m i l J u n g . Der Weltteil Australien. I. Abteilung. Leipzig,
1882. S. 83.
[257] Revue d’anthropologie 1872. S. 313, und in seiner Schrift: Etude sur
les races indigènes de l’Australie. Paris, 1872.
[258] Ausland 1867. S. 1013.
[259] M ü l l e r . Allgemeine Ethnographie. S. 212–213.
[260] Vaginae formam effingit fossa, virorum hastae penum simulacra.
[261] D. h.
Non fossa, non fossa,
Non fossa, sed cunnus.
[262] K ö l e r in den Monatsberichten der geographischen Gesellschaft zu
Berlin. Bd. III. S. 53.
[263] A u g u s t u s O l d f i e l d . On the aborigines of Australia in den
Transactions of the Ethnological Society of London. Bd. III. S. 215–298.
der Urzeit. (Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1876. S. 142.)
[240] A. a. O. S. 149.
[241] A. a. O. S. 152–156.
[242] Ich selbst hatte einmal Gelegenheit, aus dem Munde einer jungen,
nicht ungebildeten und durchaus nicht sinnlich veranlagten Deutschen das naive
Geständnis zu vernehmen, dass jedes Frühjahr ihr die Sehnsucht nach
Geschlechtslust erwecke.
[243] A p p u n im: „Ausland“ 1871. S. 835.
[244] Zeitschrift für Ethnologie. 1880. S. 318.
[245] D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347.
[246] A. a. O.
[247] F r i e d r i c h R a t z e l . Völkerkunde. Leipzig, 1885. Grundzüge der
Völkerkunde. S. 79.
[248] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 71–72.
[249] Gen. Kap. 6, v. 2.
[250] D i o C a s s i u s . Hist. rom. lib. LXXVI §. XII T. 10.
[251] H e r o d o t . lib. IV. 104.
[252] H e r o d o t . lib. IV. 172.
[253] A. a. O. lib. IV. 180.
[254] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 318–319.
[255] So J a m e s C o w l e s P r i c h a r d , J . G . W o o d , T h e o d o r
Wa i t z , K a r l E m i l J u n g .
[256] K a r l E m i l J u n g . Der Weltteil Australien. I. Abteilung. Leipzig,
1882. S. 83.
[257] Revue d’anthropologie 1872. S. 313, und in seiner Schrift: Etude sur
les races indigènes de l’Australie. Paris, 1872.
[258] Ausland 1867. S. 1013.
[259] M ü l l e r . Allgemeine Ethnographie. S. 212–213.
[260] Vaginae formam effingit fossa, virorum hastae penum simulacra.
[261] D. h.
Non fossa, non fossa,
Non fossa, sed cunnus.
[262] K ö l e r in den Monatsberichten der geographischen Gesellschaft zu
Berlin. Bd. III. S. 53.
[263] A u g u s t u s O l d f i e l d . On the aborigines of Australia in den
Transactions of the Ethnological Society of London. Bd. III. S. 215–298.
Page 136
[264] Propter intra conversorum positionem pedum plusculumque
retrocendentis vaginae causa aborigines a tergo coitum perficiunt. Siehe
W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.
[265] In Australiae septentrionalis partibus Port Darwin circumjectis,
exempli gratia, aborigines copulam peragunt sidentes. (Verhdl. d. Berl.
Gesellschaft f. Anthrop. 1880. S. 87–88.)
[266] T h o m a s M ’ C o m b i e . Arabin; or adventures of a colonist in New
South Wales, with an essay on the aboriginals of Australia. London, 1845. S.
254.
[267] M ü l l e r . Allg. Ethnographie. S. 214.
[268] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.
[269] Revue d’anthropologie. 1882. S. 376.
[270] Diese pflegen heute noch, wenn sie unter sich sind, ihre jungen Weiber
auszutauschen, was früher als ein Gebot der Gastfreundschaft allgemeine Übung
war; bei feierlichen Gelegenheiten kennt man hierin auch heute noch keine
Grenzen.
[271] A. a. O. S. 377.
[272] B r o u g h S m y t h . The Aborigines of Victoria with notes relating to
the Habits of the Natives of other Parts of Australia and Tasmania. London,
1878. 2. Bde.
[273] L o r i m e r F i s o n & A . W . H o w i t t . Kamilaroi and Kurnai:
Group-Marriage and relationship, and Marriage by elopement. Melbourne,
1880.
[274] H e n r y R i c h a r d M a j o r . The Canarian, or book of the
Conquest and Conversion of the Canarians. London, 1872. S. XXXII.
[275] Y n c a G a r c i l a s o d e l a Ve g a . The Royal Commentaries of
the Yncas. Translated and edited by Clements R. Markham. London, 1871. Bd.
II. S. 443.
[276] M a x P r i n z z u N e u w i e d . Reise nach Brasilien in den Jahren
1815–1817. Wien, 1825. Bd. III. S. 161.
[277] Globus. Bd. XXV. S. 298.
[278] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 289–300.
[279] C h a p m a n . Travels in the Interior of South Africa. London, 1868.
Bd. I. S. 320.
[280] Z. B. Dr. S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 156. 434.
[281] Globus. Bd. XVIII. S. 122.
[282] A. M e r e n s k y . Beiträge zur Erkenntnis Südafrikas. Berlin, 1875. S.
68.
[283] J. G. A l e x a n d e r . An expedition of discovery into the Interior of
Africa. London, 1838. Bd. II. S. 23.
[284] Zeitschr. f. Ethnol. 1880. S. 300.
retrocendentis vaginae causa aborigines a tergo coitum perficiunt. Siehe
W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.
[265] In Australiae septentrionalis partibus Port Darwin circumjectis,
exempli gratia, aborigines copulam peragunt sidentes. (Verhdl. d. Berl.
Gesellschaft f. Anthrop. 1880. S. 87–88.)
[266] T h o m a s M ’ C o m b i e . Arabin; or adventures of a colonist in New
South Wales, with an essay on the aboriginals of Australia. London, 1845. S.
254.
[267] M ü l l e r . Allg. Ethnographie. S. 214.
[268] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.
[269] Revue d’anthropologie. 1882. S. 376.
[270] Diese pflegen heute noch, wenn sie unter sich sind, ihre jungen Weiber
auszutauschen, was früher als ein Gebot der Gastfreundschaft allgemeine Übung
war; bei feierlichen Gelegenheiten kennt man hierin auch heute noch keine
Grenzen.
[271] A. a. O. S. 377.
[272] B r o u g h S m y t h . The Aborigines of Victoria with notes relating to
the Habits of the Natives of other Parts of Australia and Tasmania. London,
1878. 2. Bde.
[273] L o r i m e r F i s o n & A . W . H o w i t t . Kamilaroi and Kurnai:
Group-Marriage and relationship, and Marriage by elopement. Melbourne,
1880.
[274] H e n r y R i c h a r d M a j o r . The Canarian, or book of the
Conquest and Conversion of the Canarians. London, 1872. S. XXXII.
[275] Y n c a G a r c i l a s o d e l a Ve g a . The Royal Commentaries of
the Yncas. Translated and edited by Clements R. Markham. London, 1871. Bd.
II. S. 443.
[276] M a x P r i n z z u N e u w i e d . Reise nach Brasilien in den Jahren
1815–1817. Wien, 1825. Bd. III. S. 161.
[277] Globus. Bd. XXV. S. 298.
[278] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 289–300.
[279] C h a p m a n . Travels in the Interior of South Africa. London, 1868.
Bd. I. S. 320.
[280] Z. B. Dr. S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 156. 434.
[281] Globus. Bd. XVIII. S. 122.
[282] A. M e r e n s k y . Beiträge zur Erkenntnis Südafrikas. Berlin, 1875. S.
68.
[283] J. G. A l e x a n d e r . An expedition of discovery into the Interior of
Africa. London, 1838. Bd. II. S. 23.
[284] Zeitschr. f. Ethnol. 1880. S. 300.
Page 137
[285] Woher Dr. S c h n e i d e r (die Naturvölker. B. II. S. 156) weiss, dass
die Buschmänner aus Abscheu vor Blutschande die verschiedenen
Verwandtschaftsgrade sorgfältig beobachten, habe ich nicht ermittelt.
[286] G. A. W i l k e n . Over de Verwandtschap en het Huwelijks-en-Erfrecht
bij de volken van den indischen Archipel. S. 6–7.
[287] E. K e t j e n . De Kalangers. (Tijdschrift voor Indische Taal-Landen
Volkenkunde. Deel XXIV. Batavia, 1877. S. 427.)
[288] Journal of the Anthrop. Institute. Bd. XIV. S. 24, 28.
[289] Globus. Bd. XL. S. 276.
[290] D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 153.
[291] A n d r é T h e u r i e t in der Revue des deux Mondes vom 15. Januar
1885. S. 267.
[292] Ausland. 1867. S. 867.
die Buschmänner aus Abscheu vor Blutschande die verschiedenen
Verwandtschaftsgrade sorgfältig beobachten, habe ich nicht ermittelt.
[286] G. A. W i l k e n . Over de Verwandtschap en het Huwelijks-en-Erfrecht
bij de volken van den indischen Archipel. S. 6–7.
[287] E. K e t j e n . De Kalangers. (Tijdschrift voor Indische Taal-Landen
Volkenkunde. Deel XXIV. Batavia, 1877. S. 427.)
[288] Journal of the Anthrop. Institute. Bd. XIV. S. 24, 28.
[289] Globus. Bd. XL. S. 276.
[290] D a r w i n . Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 153.
[291] A n d r é T h e u r i e t in der Revue des deux Mondes vom 15. Januar
1885. S. 267.
[292] Ausland. 1867. S. 867.
Page 138
IX.
Geschlechtsgenossenschaft und
Muttergruppe.
o wenig ein mehr oder weniger dauernder Weiberbesitz den
Namen einer Ehe verdient, so wenig stellt er die erste Stufe dar,
auf welche die Menschheit aus der ursprünglichen
Ungebundenheit sich emporschwang. Dazwischen lagen
vielmehr noch verschiedene Durchgangsstufen, die im Vorstehenden
unbeachtet blieben, da es sich zunächst darum handelte, das Irrtümliche
jener Ethnologenschule zu beleuchten, welche durch geradezu
sinnverwirrende Dehnung der Begriffe den modernen Wilden in den Kreis
unserer Gesittungsmarken einzubeziehen strebt, ein Beginnen, das um so
überflüssiger ist, als die Einheit unseres Geschlechtes keinem Zweifel
begegnet. Auch wird ja nicht die Befähigung selbst der rohesten Menschen
zur Kultur bestritten, sondern nur, dass sie sich dieses oder jenes ihrer
Elemente schon angeeignet hätten. Auf die übersprungenen
Entwicklungsstadien ist nunmehr zurückzukommen.
Die urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften, auf welche der
ungebundene Verkehr beschränkt gedacht werden muss, sind vielleicht
einem Rudel Hirsche vergleichbar, die mitunter paarweise sich
zusammenfinden, die Gefährten wechseln und wieder auseinander laufen.
Unmöglich aber kann man sich dieselben besonders kopfreich vorstellen.
[293] Weil aber noch keine zweite Gruppe mit der
Geschlechtsgenossenschaft in irgend einer Art Organisationsverband stand,
vielmehr um jede einzelne sich noch die Grenze der Fremdfeindlichkeit
zog, so war jede Gruppe betreffs der geschlechtlichen Bedürfnisse auf sich
selbst angewiesen; es herrschte E n d o g a m i e als der natürliche, weil
einzig mögliche Zustand der Dinge bei dieser Art von Menschenrudeln,
welche das Fehlen jeglicher gesellschaftlichen Gliederung, sowie des
Eigentumsbegriffes zur Voraussetzung hat. Innerhalb dieser
Geschlechtsgenossenschaft und
Muttergruppe.
o wenig ein mehr oder weniger dauernder Weiberbesitz den
Namen einer Ehe verdient, so wenig stellt er die erste Stufe dar,
auf welche die Menschheit aus der ursprünglichen
Ungebundenheit sich emporschwang. Dazwischen lagen
vielmehr noch verschiedene Durchgangsstufen, die im Vorstehenden
unbeachtet blieben, da es sich zunächst darum handelte, das Irrtümliche
jener Ethnologenschule zu beleuchten, welche durch geradezu
sinnverwirrende Dehnung der Begriffe den modernen Wilden in den Kreis
unserer Gesittungsmarken einzubeziehen strebt, ein Beginnen, das um so
überflüssiger ist, als die Einheit unseres Geschlechtes keinem Zweifel
begegnet. Auch wird ja nicht die Befähigung selbst der rohesten Menschen
zur Kultur bestritten, sondern nur, dass sie sich dieses oder jenes ihrer
Elemente schon angeeignet hätten. Auf die übersprungenen
Entwicklungsstadien ist nunmehr zurückzukommen.
Die urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften, auf welche der
ungebundene Verkehr beschränkt gedacht werden muss, sind vielleicht
einem Rudel Hirsche vergleichbar, die mitunter paarweise sich
zusammenfinden, die Gefährten wechseln und wieder auseinander laufen.
Unmöglich aber kann man sich dieselben besonders kopfreich vorstellen.
[293] Weil aber noch keine zweite Gruppe mit der
Geschlechtsgenossenschaft in irgend einer Art Organisationsverband stand,
vielmehr um jede einzelne sich noch die Grenze der Fremdfeindlichkeit
zog, so war jede Gruppe betreffs der geschlechtlichen Bedürfnisse auf sich
selbst angewiesen; es herrschte E n d o g a m i e als der natürliche, weil
einzig mögliche Zustand der Dinge bei dieser Art von Menschenrudeln,
welche das Fehlen jeglicher gesellschaftlichen Gliederung, sowie des
Eigentumsbegriffes zur Voraussetzung hat. Innerhalb dieser
Page 139
Geschlechtsgenossenschaften stand das Weib dem Manne gleich selbständig
und unabhängig gegenüber. Auch war das Weib der Urzeit, wenngleich
körperlich dem Manne niemals überlegen, doch keineswegs das schwache
Geschöpf, zu dem es mit der steigenden Gesittung geworden.
Vorgeschichtliche Knochenfunde verraten, dass der Unterschied zwischen
männlicher und weiblicher Kraft dereinst ein verhältnismässig geringerer
gewesen sein müsse als in unseren Tagen, daher denn auch das Weib für
sich allein im stande war, sich und ihr Kind zu erhalten. In jener Zeit, als es
noch keine Werkzeuge und Waffen gab, in deren Gebrauch er grössere
Fortschritte machen konnte, war der Mann in betreff des Nahrungserwerbes
dem Weibe in nichts voraus; er konnte einem vorstellbaren Haushalte nichts
bieten, was die Frau nicht selbst — eine kurze Unterbrechung abgerechnet
— zu sammeln vermochte; das Leben niederer Stämme zeigt heute noch,
dass die Mutter durch die Bürde des Kindes von keiner Arbeit
zurückgehalten wird.[294] M u t t e r u n d K i n d , das waren auch, wie
L i p p e r t sehr richtig betont,[295] die einfachsten Elemente der ältesten
Urorganisation. Das Verhältnis von Mutter und Kind a l l e i n ist von der
Natur gegeben, das Band zwischen beiden wird durch den Zwang aller
Umstände einer einfachen Lebensweise und durch die mehr oder weniger
entwickelte M u t t e r l i e b e geknüpft, jenen n a t ü r l i c h e n Instinkt, der
durch die Jungenbeschützung die Art sichert, welche allen übrigen
Interessen stets vorangeht. Anfänglich hat allerdings auch diese
ursprünglichste aller Gefühlsregungen beim Menschen wahrscheinlich in
keinem wesentlich höheren Grade bestanden, als in der Tierwelt, nämlich so
viel als erforderlich ist, das Aufkommen der Brut zu sichern; aber dies
genügte.
Neuerdings hat man sich wieder erschrecklich viel Mühe mit dem
Nachweise gegeben, dass das naturgemässeste aller Gefühle, die
Mutterliebe — im Sinne des heutigen Mutterbegriffes — den niedrigeren
Stämmen der Gegenwart in gleicher Stärke innewohne, wie den Gesitteten.
Bei sehr vielen trifft dies auch zu, was nicht überraschen kann, wenn man
erwägt, dass auch sie schon eine vieltausendjährige Vergangenheit hinter
sich haben, in welcher die ursprünglichen Instinkte sich stärker und in
immer schärferer Ausprägung vererben konnten. Um so mehr Gewicht
gewinnen die glücklicherweise seltenen Beispiele, welche die Gegenwart
von nur schwacher Ausbildung der Mutterliebe bietet. So hat der schon
mehrfach erwähnte W i l f r e d P o w e l l gesehen, dass bei einem Kampfe
und unabhängig gegenüber. Auch war das Weib der Urzeit, wenngleich
körperlich dem Manne niemals überlegen, doch keineswegs das schwache
Geschöpf, zu dem es mit der steigenden Gesittung geworden.
Vorgeschichtliche Knochenfunde verraten, dass der Unterschied zwischen
männlicher und weiblicher Kraft dereinst ein verhältnismässig geringerer
gewesen sein müsse als in unseren Tagen, daher denn auch das Weib für
sich allein im stande war, sich und ihr Kind zu erhalten. In jener Zeit, als es
noch keine Werkzeuge und Waffen gab, in deren Gebrauch er grössere
Fortschritte machen konnte, war der Mann in betreff des Nahrungserwerbes
dem Weibe in nichts voraus; er konnte einem vorstellbaren Haushalte nichts
bieten, was die Frau nicht selbst — eine kurze Unterbrechung abgerechnet
— zu sammeln vermochte; das Leben niederer Stämme zeigt heute noch,
dass die Mutter durch die Bürde des Kindes von keiner Arbeit
zurückgehalten wird.[294] M u t t e r u n d K i n d , das waren auch, wie
L i p p e r t sehr richtig betont,[295] die einfachsten Elemente der ältesten
Urorganisation. Das Verhältnis von Mutter und Kind a l l e i n ist von der
Natur gegeben, das Band zwischen beiden wird durch den Zwang aller
Umstände einer einfachen Lebensweise und durch die mehr oder weniger
entwickelte M u t t e r l i e b e geknüpft, jenen n a t ü r l i c h e n Instinkt, der
durch die Jungenbeschützung die Art sichert, welche allen übrigen
Interessen stets vorangeht. Anfänglich hat allerdings auch diese
ursprünglichste aller Gefühlsregungen beim Menschen wahrscheinlich in
keinem wesentlich höheren Grade bestanden, als in der Tierwelt, nämlich so
viel als erforderlich ist, das Aufkommen der Brut zu sichern; aber dies
genügte.
Neuerdings hat man sich wieder erschrecklich viel Mühe mit dem
Nachweise gegeben, dass das naturgemässeste aller Gefühle, die
Mutterliebe — im Sinne des heutigen Mutterbegriffes — den niedrigeren
Stämmen der Gegenwart in gleicher Stärke innewohne, wie den Gesitteten.
Bei sehr vielen trifft dies auch zu, was nicht überraschen kann, wenn man
erwägt, dass auch sie schon eine vieltausendjährige Vergangenheit hinter
sich haben, in welcher die ursprünglichen Instinkte sich stärker und in
immer schärferer Ausprägung vererben konnten. Um so mehr Gewicht
gewinnen die glücklicherweise seltenen Beispiele, welche die Gegenwart
von nur schwacher Ausbildung der Mutterliebe bietet. So hat der schon
mehrfach erwähnte W i l f r e d P o w e l l gesehen, dass bei einem Kampfe
Page 140
eine verfolgte Neubritannierin, welche mit einem Säugling und einem
Bündel „Tabu“ belastet war, um zu entkommen, lieber ihr Kind als ihr
Muschelgeld fallen liess;[296] ähnliches erwähnt auch ein neuerer
Beobachter[297]. Bei den Miranha-Indianern am Japura in Brasilien giebt die
Mutter eine Tochter für ein paar Ellen Kattun, ein Halsband von Glasperlen
und etwas Messingtand fort, ebenso wie der Mann sein Kind gern und
willig für zwei bis drei Beile verkauft.[298] Bei sehr vielen Völkern erstreckt
sich die Mutterliebe nicht über die ersten Lebensjahre der Kinder hinaus;
das als Instinkt vorhandene Gefühl der Fürsorge für die Jungen ist noch
nicht veredelt durch Erziehung, Schrifttum und Überlieferung. So hat der
italienische Seeoffizier G i a c o m o B o v e sichergestellt, dass bei den
Feuerländern, welche nach W a l l i s ihre Kinder doch liebkosen und mit
ihnen spielen, die Mutterliebe nur etwa so lange dauert, als das Kind an der
Brust liegt. Mit sieben bis acht Jahren hört der elterliche Einfluss bald ganz
auf, denn sobald der Sohn im stande ist die Eltern zu entbehren, trennt er
sich von ihnen. Das einzige Gefühl, welches sie leitet, ist Liebe zum
eigenen Ich.[299] Auch die Zärtlichkeit vieler Australierinnen erstreckt sich
bloss auf die erste Jugendzeit ihrer Kinder, also etwa bis in deren drittes
Lebensjahr. Später hört jeder familienartige Zusammenhang auf und dies
geht bei einigen Stämmen soweit, dass Eltern und Kinder ihr gegenseitiges
Verhältnis entschieden vergessen, und in dieser Beziehung das Ganze sich
also nicht über den Standpunkt der Tierwelt erhebt. So berichtet R i c h a r d
O b e r l ä n d e r ,[300] der nicht weniger denn vierzehn Jahre in Australien
zubrachte, und neuerdings hat A . W . S t i r l i n g , ein ganz moderner
Reisender, die geringe Mutterliebe der Australierinnen in Nordqueensland
bestätigt.[301] Ähnlich verhält es sich bei den doch ungleich höher stehenden
Kariben Südamerikas. Hat der Knabe das Alter der Mannbarkeit erreicht,
dann bekümmert sich die Mutter nicht weiter um ihn und er ist für sie ein
Fremdling geworden.[302]
Solche Beispiele liessen sich noch häufen. Das Gesagte genügt indes
um darzuthun, dass auf sehr niedrigen Stufen der urwüchsige Instinkt der
Mutterliebe das für die Erhaltung der Art notwendige Mass noch nicht
überschreitet. Empfindsamkeit ist unbekannt in diesen embryonalen
Gesittungskreisen und die im Menschen schlummernde Bestialität noch
nicht im Zaume gehalten durch Moral, Achtung und Strenge der Satzungen.
Wohl liebt und herzt auch der Naturmensch seine Kinder, wenn nicht der
Hunger zu laut spricht, vor allem aber gilt ihm der Heischesatz: Primo
Bündel „Tabu“ belastet war, um zu entkommen, lieber ihr Kind als ihr
Muschelgeld fallen liess;[296] ähnliches erwähnt auch ein neuerer
Beobachter[297]. Bei den Miranha-Indianern am Japura in Brasilien giebt die
Mutter eine Tochter für ein paar Ellen Kattun, ein Halsband von Glasperlen
und etwas Messingtand fort, ebenso wie der Mann sein Kind gern und
willig für zwei bis drei Beile verkauft.[298] Bei sehr vielen Völkern erstreckt
sich die Mutterliebe nicht über die ersten Lebensjahre der Kinder hinaus;
das als Instinkt vorhandene Gefühl der Fürsorge für die Jungen ist noch
nicht veredelt durch Erziehung, Schrifttum und Überlieferung. So hat der
italienische Seeoffizier G i a c o m o B o v e sichergestellt, dass bei den
Feuerländern, welche nach W a l l i s ihre Kinder doch liebkosen und mit
ihnen spielen, die Mutterliebe nur etwa so lange dauert, als das Kind an der
Brust liegt. Mit sieben bis acht Jahren hört der elterliche Einfluss bald ganz
auf, denn sobald der Sohn im stande ist die Eltern zu entbehren, trennt er
sich von ihnen. Das einzige Gefühl, welches sie leitet, ist Liebe zum
eigenen Ich.[299] Auch die Zärtlichkeit vieler Australierinnen erstreckt sich
bloss auf die erste Jugendzeit ihrer Kinder, also etwa bis in deren drittes
Lebensjahr. Später hört jeder familienartige Zusammenhang auf und dies
geht bei einigen Stämmen soweit, dass Eltern und Kinder ihr gegenseitiges
Verhältnis entschieden vergessen, und in dieser Beziehung das Ganze sich
also nicht über den Standpunkt der Tierwelt erhebt. So berichtet R i c h a r d
O b e r l ä n d e r ,[300] der nicht weniger denn vierzehn Jahre in Australien
zubrachte, und neuerdings hat A . W . S t i r l i n g , ein ganz moderner
Reisender, die geringe Mutterliebe der Australierinnen in Nordqueensland
bestätigt.[301] Ähnlich verhält es sich bei den doch ungleich höher stehenden
Kariben Südamerikas. Hat der Knabe das Alter der Mannbarkeit erreicht,
dann bekümmert sich die Mutter nicht weiter um ihn und er ist für sie ein
Fremdling geworden.[302]
Solche Beispiele liessen sich noch häufen. Das Gesagte genügt indes
um darzuthun, dass auf sehr niedrigen Stufen der urwüchsige Instinkt der
Mutterliebe das für die Erhaltung der Art notwendige Mass noch nicht
überschreitet. Empfindsamkeit ist unbekannt in diesen embryonalen
Gesittungskreisen und die im Menschen schlummernde Bestialität noch
nicht im Zaume gehalten durch Moral, Achtung und Strenge der Satzungen.
Wohl liebt und herzt auch der Naturmensch seine Kinder, wenn nicht der
Hunger zu laut spricht, vor allem aber gilt ihm der Heischesatz: Primo
Page 141
vivere.[303] Innerhalb dieser Grenzen erscheint aber die Mutterliebe überall,
und wohl zu allen Zeiten von Urbeginn an, stärker und früher, als die
Neigung zum Manne, und bleibt auch für das Kind eines wenig oder gar
nicht geliebten Vaters die gleiche, wie denn auch in unseren Kreisen eine
Mutter den geliebtesten Gatten rascher vergisst, als das durch den Tod
entrissene Kind. In der Urzeit vereinigte aber noch kein Band der Liebe das
Weib mit dem Manne, welcher seinen und ihren erotischen Trieben
Befriedigung brachte. Das Kind selbst war die blosse Frucht mütterlicher
Lust, welche je nach Laune den Kindern verschiedene Väter gab. So bildete
denn Mutter und Säugling von Natur aus die e r s t e , wenn auch winzige
Gesellschaftsgruppe, die freilich nicht nur keinen Vater, sondern auch keine
Dauer besass, weil das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zwischen
Mutter und Kind beiderseits schon frühzeitig erlosch, die Kinder
gewissermassen in der Horde sich verloren oder darin aufgingen. Will man
auf diese Gruppe nun die Bezeichnung „Familie“ anwenden, so ist in
diesem Sinne ihr Begriff allerdings älter als der der Ehe. „Die Familie spielt
ihre kulturgeschichtlich bedeutsame Rolle lange vor dem Ehebunde, und
obgleich jene sekundäre Vergesellschaftung auf einem ganz anderen
Prinzipe beruht, so ist es doch der T h a t s a c h e nach vorzugsweise die
Familie, welche jene Gesellschaften gleichsam dem Materiale nach
schafft.“[304] Freilich wäre es besser und verständlicher, diese erste
Grundlage unserer späteren geschichtlichen Familienformen von dieser
durch ein eigenes Wort zu unterscheiden, weshalb ich jene erste, auf Mutter
und Kind beschränkte Gruppierung als M u t t e r g r u p p e bezeichne.
Vermöge dieser schärferen Unterscheidung ist auch leichter eine
Verständigung möglich in dem übrigens ziemlich müssigen Streite, ob die
Familie oder der Staat das Urspüngliche gewesen. Für die letztere
Annahme, der auch K a u t s k y beistimmt, indem er im „Stamm“ die erste
Menschenvereinigung erblickt,[305] spricht der Umstand, dass die Wahl
einer zeitweiligen Gefährtin seitens des Gefährten oder, umgekehrt, einen
schon irgendwie beschaffenen „Haufen“ Menschen voraussetzt, der den
beiden Geschlechtern ihre gegenseitige Ergänzung bot. Schon aus dieser
Annahme folgt, wie F r e r i c h s bemerkt, dass die Familie erst in zweiter
Linie sich bilden konnte.[306] In einer lebhaften Begeisterung für die
Familie hat man, wie F r e r i c h s meint, ihre Bedeutung gar oft
überschätzt, indem man sie für die Grundlage aller geselligen und sittlichen
Ordnung ausgab. Der wahre Verlauf sei aber der entgegengesetzte gewesen.
und wohl zu allen Zeiten von Urbeginn an, stärker und früher, als die
Neigung zum Manne, und bleibt auch für das Kind eines wenig oder gar
nicht geliebten Vaters die gleiche, wie denn auch in unseren Kreisen eine
Mutter den geliebtesten Gatten rascher vergisst, als das durch den Tod
entrissene Kind. In der Urzeit vereinigte aber noch kein Band der Liebe das
Weib mit dem Manne, welcher seinen und ihren erotischen Trieben
Befriedigung brachte. Das Kind selbst war die blosse Frucht mütterlicher
Lust, welche je nach Laune den Kindern verschiedene Väter gab. So bildete
denn Mutter und Säugling von Natur aus die e r s t e , wenn auch winzige
Gesellschaftsgruppe, die freilich nicht nur keinen Vater, sondern auch keine
Dauer besass, weil das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zwischen
Mutter und Kind beiderseits schon frühzeitig erlosch, die Kinder
gewissermassen in der Horde sich verloren oder darin aufgingen. Will man
auf diese Gruppe nun die Bezeichnung „Familie“ anwenden, so ist in
diesem Sinne ihr Begriff allerdings älter als der der Ehe. „Die Familie spielt
ihre kulturgeschichtlich bedeutsame Rolle lange vor dem Ehebunde, und
obgleich jene sekundäre Vergesellschaftung auf einem ganz anderen
Prinzipe beruht, so ist es doch der T h a t s a c h e nach vorzugsweise die
Familie, welche jene Gesellschaften gleichsam dem Materiale nach
schafft.“[304] Freilich wäre es besser und verständlicher, diese erste
Grundlage unserer späteren geschichtlichen Familienformen von dieser
durch ein eigenes Wort zu unterscheiden, weshalb ich jene erste, auf Mutter
und Kind beschränkte Gruppierung als M u t t e r g r u p p e bezeichne.
Vermöge dieser schärferen Unterscheidung ist auch leichter eine
Verständigung möglich in dem übrigens ziemlich müssigen Streite, ob die
Familie oder der Staat das Urspüngliche gewesen. Für die letztere
Annahme, der auch K a u t s k y beistimmt, indem er im „Stamm“ die erste
Menschenvereinigung erblickt,[305] spricht der Umstand, dass die Wahl
einer zeitweiligen Gefährtin seitens des Gefährten oder, umgekehrt, einen
schon irgendwie beschaffenen „Haufen“ Menschen voraussetzt, der den
beiden Geschlechtern ihre gegenseitige Ergänzung bot. Schon aus dieser
Annahme folgt, wie F r e r i c h s bemerkt, dass die Familie erst in zweiter
Linie sich bilden konnte.[306] In einer lebhaften Begeisterung für die
Familie hat man, wie F r e r i c h s meint, ihre Bedeutung gar oft
überschätzt, indem man sie für die Grundlage aller geselligen und sittlichen
Ordnung ausgab. Der wahre Verlauf sei aber der entgegengesetzte gewesen.
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Es musste sich zuerst die Gesellschaft, der Staat ausbilden, und erst
nachdem dieser letztere feste Formen angenommen hatte, konnte aus ihm
und durch ihn die Familie werden. Seine rechtlichen und sittlichen
Anschauungen, seine geselligen Ordnungen übertrugen sich auf die
Familie, nicht aber bestimmte diese umgekehrt jenen.[307] Für die
geschichtliche Familie ist dies wohl zuzugestehen, aber ohne die
Muttergruppe — diese Urfamilie, wie unvollkommen sie uns bedünken
mag, — ist ein Zustand der Menschen auf Erden überhaupt nicht denkbar,
und L i p p e r t hat an dem Beispiele der Bienen und Wandervögel gezeigt,
dass man in gleichem Sinne auch beim Menschen die Familie als die
Grundlage aller gesellschaftlichen Organisation, als Ausgangspunkt aller
gesellschaftlichen Fürsorge betrachten dürfe.[308] Die Muttergruppe, wie ich
fortfahren will sie zu nennen, war zweifellos schon bei Bildung des
Stammes vorhanden, aber die Muttergruppe deckt in keiner Weise den
Begriff der vollen Familie späterer Zeit, und d i e s e war wirklich noch
nicht vorhanden, als die Stammesbildung sich vollzog. In der Muttergruppe,
diesem gesellschaftlichen Erstlingszustande der Menschheit, ist die
M u t t e r f o l g e , d. h. die Bedingung der Zugehörigkeit durch die
Abstammung von derselben Mutter, das aufbauende Grundprinzip, und da
nun das Kind ein Teil der Mutter selbst ist, so hat diese an ihm auch ein
R e c h t , so unzweifelhaft, wie es noch kein zweites Rechtsverhältnis der
Urzeit bietet.[309] Das Kind ist das unbedingte Eigentum der Mutter, ihre
„Sache“.[310]
Die Muttergruppe erwuchs also inmitten des ungebundenen
Geschlechtsverkehres der Horde; da diese mit der Familie in weiterem
Sinne zusammenfiel, so bildete auch Blutsverwandtschaft noch kein
Hindernis des Verkehrs; die Natur der Sache verbot noch den die Wahl
beschränkenden Begriff der Blutschande. Vielmehr war die Muttergruppe
auf die engere Inzucht in der Geschlechtsgenossenschaft angewiesen. Man
sieht, dieser Urfamilie fehlt alles und jegliches, um sie nach unseren
Begriffen zur „Familie“ zu stempeln. Nun lassen sich in der Entwicklung
derselben wiederum zwei Stufen, eine ältere und eine jüngere wahrnehmen,
sofern es sich wenigstens um das Mutterr e c h t handelt. Erst in der
zweiten, jüngeren Periode erscheint dasselbe in strengerem Sinne
ausgebildet. Nach dem Vorgange des niederländischen Forschers W i l k e n ,
welchem die Aufhellung der Anfänge der Familie schon so vielfache
Förderungen verdankt, lege ich ihr die Benennung „Matriarchat“ bei,
nachdem dieser letztere feste Formen angenommen hatte, konnte aus ihm
und durch ihn die Familie werden. Seine rechtlichen und sittlichen
Anschauungen, seine geselligen Ordnungen übertrugen sich auf die
Familie, nicht aber bestimmte diese umgekehrt jenen.[307] Für die
geschichtliche Familie ist dies wohl zuzugestehen, aber ohne die
Muttergruppe — diese Urfamilie, wie unvollkommen sie uns bedünken
mag, — ist ein Zustand der Menschen auf Erden überhaupt nicht denkbar,
und L i p p e r t hat an dem Beispiele der Bienen und Wandervögel gezeigt,
dass man in gleichem Sinne auch beim Menschen die Familie als die
Grundlage aller gesellschaftlichen Organisation, als Ausgangspunkt aller
gesellschaftlichen Fürsorge betrachten dürfe.[308] Die Muttergruppe, wie ich
fortfahren will sie zu nennen, war zweifellos schon bei Bildung des
Stammes vorhanden, aber die Muttergruppe deckt in keiner Weise den
Begriff der vollen Familie späterer Zeit, und d i e s e war wirklich noch
nicht vorhanden, als die Stammesbildung sich vollzog. In der Muttergruppe,
diesem gesellschaftlichen Erstlingszustande der Menschheit, ist die
M u t t e r f o l g e , d. h. die Bedingung der Zugehörigkeit durch die
Abstammung von derselben Mutter, das aufbauende Grundprinzip, und da
nun das Kind ein Teil der Mutter selbst ist, so hat diese an ihm auch ein
R e c h t , so unzweifelhaft, wie es noch kein zweites Rechtsverhältnis der
Urzeit bietet.[309] Das Kind ist das unbedingte Eigentum der Mutter, ihre
„Sache“.[310]
Die Muttergruppe erwuchs also inmitten des ungebundenen
Geschlechtsverkehres der Horde; da diese mit der Familie in weiterem
Sinne zusammenfiel, so bildete auch Blutsverwandtschaft noch kein
Hindernis des Verkehrs; die Natur der Sache verbot noch den die Wahl
beschränkenden Begriff der Blutschande. Vielmehr war die Muttergruppe
auf die engere Inzucht in der Geschlechtsgenossenschaft angewiesen. Man
sieht, dieser Urfamilie fehlt alles und jegliches, um sie nach unseren
Begriffen zur „Familie“ zu stempeln. Nun lassen sich in der Entwicklung
derselben wiederum zwei Stufen, eine ältere und eine jüngere wahrnehmen,
sofern es sich wenigstens um das Mutterr e c h t handelt. Erst in der
zweiten, jüngeren Periode erscheint dasselbe in strengerem Sinne
ausgebildet. Nach dem Vorgange des niederländischen Forschers W i l k e n ,
welchem die Aufhellung der Anfänge der Familie schon so vielfache
Förderungen verdankt, lege ich ihr die Benennung „Matriarchat“ bei,
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während ich der älteren Stufe der Mutterfolge die Bezeichnung
„Muttergruppe“ bewahre. Nicht immer wird zwischen diesen beiden Stufen
scharf unterschieden, und so kommt es, dass manche Gelehrte das
Mutterrecht gänzlich in Abrede stellen, andere das Matriarchat für eine
notwendige Durchgangsstufe a l l e r Völker erklären. In Wahrheit lässt sich
mit B a c h o f e n und Dr. L o t h a r D a r g u n [311] behaupten: jeder
Volksstamm müsse notwendig eine Zeit durchleben, wo ihm alle
Verwandtschaft allein durch mütterliches Blut vermittelt ward. Diese Zeit
war aber jene der Muttergruppe.
Oben ward bemerkt, dass die Urzeit, in welcher die Muttergruppe ein
von Natur aus Gegebenes war, auch das Eigentum noch nicht kannte. Der
Begriff des E i g e n t u m s ist in der That der Menschheit eben sowenig
angeboren, als sich die Einrichtung überall und zu allen Zeiten findet. Ja, es
lässt sich noch mehr behaupten und L i p p e r t hat es erfolgreich bewiesen:
die Ansammlung von Eigentum widerstrebt dem Urmenschen, und die
ganze Einrichtung stösst auf so viele Hindernisse, dass sie sich nicht ohne
harten Kampf gegen die mächtigsten Einflüsse endlich doch behaupten
kann. Soweit von Gütern in jenen entfernten Epochen die Rede sein kann,
herrschte naturgemäss allgemeine Gemeinschaft. Alles auf der Erde gehörte
noch allen in gleicher Weise, beziehungsweise jedem, der es ergriff — nur
die Werkzeuge waren ausgesondert.[312] So sehen wir den ersten Anfang zu
einem persönlichen Eigentum darin, dass einzelne Gegenstände des
beweglichen Vermögens, welche eine hervorragende Beziehung zu einem
einzelnen Geschlechtsgenossen haben, als diesem allein angehörig
betrachtet werden. Unser Wort „Leib“-Waffe bezeichnet noch recht
natürlich die auserlesen enge Verbindung dieser Gegenstände mit dem
Menschen; sie sind ein Teil von ihm. Persönliches Eigentum entsteht also
zuerst am beweglichen Vermögen, während beim unbeweglichen Besitze
noch lange die ältere Gütergemeinschaft bestehen bleibt. Noch heute ist die
Gemeinsamkeit des Grundeigentums bei niedrigen Stämmen über die ganze
Erde verbreitet; bei Völkerschaften, die ein Jäger- oder Nomadenleben
führen, kann man von einem „Grundeigentum“ überall nicht sprechen; es
finden sich an dessen Stelle nur abgegrenzte Jagd- und Wanderungsbezirke,
wie solche z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Da alle heutigen
Wilden ausnahmslos — es kann dies nicht genug oft erinnert werden —
dem Urzustande schon weit entrückt sind, so ist bei ihnen „absoluter
Kommunismus“ nirgends mehr zu finden, und sie gegen diesen in Schutz zu
„Muttergruppe“ bewahre. Nicht immer wird zwischen diesen beiden Stufen
scharf unterschieden, und so kommt es, dass manche Gelehrte das
Mutterrecht gänzlich in Abrede stellen, andere das Matriarchat für eine
notwendige Durchgangsstufe a l l e r Völker erklären. In Wahrheit lässt sich
mit B a c h o f e n und Dr. L o t h a r D a r g u n [311] behaupten: jeder
Volksstamm müsse notwendig eine Zeit durchleben, wo ihm alle
Verwandtschaft allein durch mütterliches Blut vermittelt ward. Diese Zeit
war aber jene der Muttergruppe.
Oben ward bemerkt, dass die Urzeit, in welcher die Muttergruppe ein
von Natur aus Gegebenes war, auch das Eigentum noch nicht kannte. Der
Begriff des E i g e n t u m s ist in der That der Menschheit eben sowenig
angeboren, als sich die Einrichtung überall und zu allen Zeiten findet. Ja, es
lässt sich noch mehr behaupten und L i p p e r t hat es erfolgreich bewiesen:
die Ansammlung von Eigentum widerstrebt dem Urmenschen, und die
ganze Einrichtung stösst auf so viele Hindernisse, dass sie sich nicht ohne
harten Kampf gegen die mächtigsten Einflüsse endlich doch behaupten
kann. Soweit von Gütern in jenen entfernten Epochen die Rede sein kann,
herrschte naturgemäss allgemeine Gemeinschaft. Alles auf der Erde gehörte
noch allen in gleicher Weise, beziehungsweise jedem, der es ergriff — nur
die Werkzeuge waren ausgesondert.[312] So sehen wir den ersten Anfang zu
einem persönlichen Eigentum darin, dass einzelne Gegenstände des
beweglichen Vermögens, welche eine hervorragende Beziehung zu einem
einzelnen Geschlechtsgenossen haben, als diesem allein angehörig
betrachtet werden. Unser Wort „Leib“-Waffe bezeichnet noch recht
natürlich die auserlesen enge Verbindung dieser Gegenstände mit dem
Menschen; sie sind ein Teil von ihm. Persönliches Eigentum entsteht also
zuerst am beweglichen Vermögen, während beim unbeweglichen Besitze
noch lange die ältere Gütergemeinschaft bestehen bleibt. Noch heute ist die
Gemeinsamkeit des Grundeigentums bei niedrigen Stämmen über die ganze
Erde verbreitet; bei Völkerschaften, die ein Jäger- oder Nomadenleben
führen, kann man von einem „Grundeigentum“ überall nicht sprechen; es
finden sich an dessen Stelle nur abgegrenzte Jagd- und Wanderungsbezirke,
wie solche z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Da alle heutigen
Wilden ausnahmslos — es kann dies nicht genug oft erinnert werden —
dem Urzustande schon weit entrückt sind, so ist bei ihnen „absoluter
Kommunismus“ nirgends mehr zu finden, und sie gegen diesen in Schutz zu
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nehmen, wie Dr. W. S c h n e i d e r thut, heisst offene Thüren einrennen.
Mit diesem siegreichen Beweise wird aber die Thatsache nicht beseitigt,
dass ein starker kommunistischer Zug noch durch diese Völkerschaften
weht,[313] wie die von den verschiedensten Reisenden aufgezeichneten
„Anekdoten“ — womit Dr. S c h n e i d e r diese Angaben zu entwerten
versucht — deutlich darthun. Wenn er den Australiern nachrühmt, die
Rechte des Eigentümers an Grund und Boden würden so sehr geachtet, dass
niemand daselbst ohne Erlaubnis einen Baum fällen oder ein Feuer
anmachen dürfe,[314] so verschweigt er, dass „der Eigentümer“ kein
einzelnes Individuum, sondern der ganze Stamm oder die Horde ist. Die
Australier haben eben nur den Gemeinbesitz (Kollektiveigentum), die
älteste Form des Eigentums, in welcher der Kommunismus wurzelt. Jagd
und Fischfang werden gemeinsam betrieben, das persönliche Eigentum an
beweglichen Dingen auf wenige Geräte und Gegenstände beschränkt. Jede
einem Einzelnen zugedachte Gabe wird sofort unter allen
Hordenmitgliedern verteilt,[315] und an diesem kommunistischen Zuge
scheitert jeder Versuch, auf das divide et impera sich stützend, die
Australier durch eine ungleiche Auszeichnung leichter zu beherrschen.
D a r w i n meldet desgleichen von den Pescheräh, es werde selbst ein Stück
Tuch, was dem einen gegeben wird, in Streifen zerrissen und verteilt, und
kein Individuum wird reicher als das andere.[316] Mag immerhin Dr.
S c h n e i d e r auf G e o r g F o r s t e r sich berufen,[317] der den Wilden zu
sehen begehrt, welcher, ohne blödsinnig zu sein, von Mein und Dein gar
keine Begriffe habe, was ohnehin niemand behauptet, so viel ist
unumstösslich, dass die Begriffe der Menschen über das Mein und Dein
sehr verschieden sind. Die Indianer achten z. B. kein Besitzrecht eines
andern an Lebensmitteln; sie brechen überall ein, wo Mais oder sonst ein
Lebensmittel wächst, und „stehlen“ — nach dem Begriffe der Europäer; sie
selbst haben diesen Begriff nicht. Ebenso lernten die Weissen die meisten
Südseeinsulaner als die frechsten Diebe kennen; sie suchten sich alles
anzueignen, was ihnen gefiel, und wenn sie ertappt wurden, ärgerten sie
sich sehr. Aber dieser Ärger führte nicht zur Entwicklung eines
Schamgefühls, denn sie ärgerten sich nicht über ihre That, sondern über
deren Misslingen. Den arabischen Beduinen sind Geben, Betteln und
Plündern wechselseitige und notwendig zusammenhängende Handlungen,
die der Hauptsache nach aus dem vollständigen Mangel eines Begriffes von
Eigentum hervorgehen.[318] Ein gewisser kommunistischer Zug
Mit diesem siegreichen Beweise wird aber die Thatsache nicht beseitigt,
dass ein starker kommunistischer Zug noch durch diese Völkerschaften
weht,[313] wie die von den verschiedensten Reisenden aufgezeichneten
„Anekdoten“ — womit Dr. S c h n e i d e r diese Angaben zu entwerten
versucht — deutlich darthun. Wenn er den Australiern nachrühmt, die
Rechte des Eigentümers an Grund und Boden würden so sehr geachtet, dass
niemand daselbst ohne Erlaubnis einen Baum fällen oder ein Feuer
anmachen dürfe,[314] so verschweigt er, dass „der Eigentümer“ kein
einzelnes Individuum, sondern der ganze Stamm oder die Horde ist. Die
Australier haben eben nur den Gemeinbesitz (Kollektiveigentum), die
älteste Form des Eigentums, in welcher der Kommunismus wurzelt. Jagd
und Fischfang werden gemeinsam betrieben, das persönliche Eigentum an
beweglichen Dingen auf wenige Geräte und Gegenstände beschränkt. Jede
einem Einzelnen zugedachte Gabe wird sofort unter allen
Hordenmitgliedern verteilt,[315] und an diesem kommunistischen Zuge
scheitert jeder Versuch, auf das divide et impera sich stützend, die
Australier durch eine ungleiche Auszeichnung leichter zu beherrschen.
D a r w i n meldet desgleichen von den Pescheräh, es werde selbst ein Stück
Tuch, was dem einen gegeben wird, in Streifen zerrissen und verteilt, und
kein Individuum wird reicher als das andere.[316] Mag immerhin Dr.
S c h n e i d e r auf G e o r g F o r s t e r sich berufen,[317] der den Wilden zu
sehen begehrt, welcher, ohne blödsinnig zu sein, von Mein und Dein gar
keine Begriffe habe, was ohnehin niemand behauptet, so viel ist
unumstösslich, dass die Begriffe der Menschen über das Mein und Dein
sehr verschieden sind. Die Indianer achten z. B. kein Besitzrecht eines
andern an Lebensmitteln; sie brechen überall ein, wo Mais oder sonst ein
Lebensmittel wächst, und „stehlen“ — nach dem Begriffe der Europäer; sie
selbst haben diesen Begriff nicht. Ebenso lernten die Weissen die meisten
Südseeinsulaner als die frechsten Diebe kennen; sie suchten sich alles
anzueignen, was ihnen gefiel, und wenn sie ertappt wurden, ärgerten sie
sich sehr. Aber dieser Ärger führte nicht zur Entwicklung eines
Schamgefühls, denn sie ärgerten sich nicht über ihre That, sondern über
deren Misslingen. Den arabischen Beduinen sind Geben, Betteln und
Plündern wechselseitige und notwendig zusammenhängende Handlungen,
die der Hauptsache nach aus dem vollständigen Mangel eines Begriffes von
Eigentum hervorgehen.[318] Ein gewisser kommunistischer Zug
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kennzeichnet sogar noch solche Völker, welche das Einzeleigentum schon
sehr wohl kennen. Hat der Bergkalmyk keine Kleidung oder keine Speise,
so erhält er sie vom reicheren Nachbar, denn sämtliche Bewohner einer
Gegend bilden gleichsam eine Familie, und der Reiche ist nur reich, um alle
ihn umgebenden ärmeren Faullenzer mitzufüttern.[319]
In der eigentumslosen und jedenfalls lange hindurch eigentumsarmen
Urzeit brauchen wir uns die Geschlechtsgenossenschaften auch nicht
notwendig unter der Gewalt irgend eines Oberhauptes zu denken; sehr
wahrscheinlich fehlte es in den meisten Fällen an einem solchen und
keinesfalls kam demselben, wenn vorhanden, eine grössere Bedeutung als
dem Leittiere in der Herde zu. Zweifelsohne entwickelte sich indes
allmählich aus dieser Führerschaft das Häuptlingstum, welches zuerst in
den allgemeinen Kommunismus Bresche legt und dadurch der Grundpfeiler
aller späteren Gesittung wird. „So lange,“ sagt C h a r l e s D a r w i n ,
„nicht im Feuerland irgend ein Häuptling aufsteht, welcher Kraft genug hat,
irgend einen erlangten Vorteil, wie z. B. domestizierte Tiere, zu bewahren,
scheint es kaum möglich, dass der politische Zustand des Landes verbessert
werden kann“.[320] In der ersten Zeit war aber der spätere Häuptling nichts
weiter als ein Gleicher unter Gleichen.
Fasst man das über die älteste Urzeit Gesagte zusammen, so darf man
wohl mit M o r i z W a g n e r [321] behaupten: Der Mensch war in seiner
frühesten Entwicklung während der vergangenen geologischen Perioden
den gleichen Faktoren der Naturzüchtung unterworfen, wie die übrigen
Organismen. Die ältesten Menschenrassen bildeten sich, analog der ihnen
somatisch am nächsten verwandten Typen der Säugetiere, durch
fortgesetzte Inzucht vereinzelter Gruppen in räumlich gesonderten
Wohnbezirken oder Kolonieen. Die Fortbildung seines Sprachvermögens
ermöglichte dem Menschen indes den Übergang vom Zustande der
geselligen Horde, die wir auch bei anderen Tierarten sehen, der
Geschlechtsgenossenschaft, in den Zustand der sich besser schützenden,
organisierten und für ihre Bedürfnisse sorgenden Horde oder des
S t a m m e s .[322] Auch durch den Druck der äusseren Verhältnisse, der auf
die Horde wirkt, wird diese zu einer langsamen Entwicklung getrieben. So
können wir etwa annehmen, dass die eine oder die andere
Geschlechtsgenossenschaft gewisse Listen oder Fertigkeiten erwirkt, die ihr
vielleicht für die Erjagung des Wildes oder für die Bereitung der Waffen
sehr wohl kennen. Hat der Bergkalmyk keine Kleidung oder keine Speise,
so erhält er sie vom reicheren Nachbar, denn sämtliche Bewohner einer
Gegend bilden gleichsam eine Familie, und der Reiche ist nur reich, um alle
ihn umgebenden ärmeren Faullenzer mitzufüttern.[319]
In der eigentumslosen und jedenfalls lange hindurch eigentumsarmen
Urzeit brauchen wir uns die Geschlechtsgenossenschaften auch nicht
notwendig unter der Gewalt irgend eines Oberhauptes zu denken; sehr
wahrscheinlich fehlte es in den meisten Fällen an einem solchen und
keinesfalls kam demselben, wenn vorhanden, eine grössere Bedeutung als
dem Leittiere in der Herde zu. Zweifelsohne entwickelte sich indes
allmählich aus dieser Führerschaft das Häuptlingstum, welches zuerst in
den allgemeinen Kommunismus Bresche legt und dadurch der Grundpfeiler
aller späteren Gesittung wird. „So lange,“ sagt C h a r l e s D a r w i n ,
„nicht im Feuerland irgend ein Häuptling aufsteht, welcher Kraft genug hat,
irgend einen erlangten Vorteil, wie z. B. domestizierte Tiere, zu bewahren,
scheint es kaum möglich, dass der politische Zustand des Landes verbessert
werden kann“.[320] In der ersten Zeit war aber der spätere Häuptling nichts
weiter als ein Gleicher unter Gleichen.
Fasst man das über die älteste Urzeit Gesagte zusammen, so darf man
wohl mit M o r i z W a g n e r [321] behaupten: Der Mensch war in seiner
frühesten Entwicklung während der vergangenen geologischen Perioden
den gleichen Faktoren der Naturzüchtung unterworfen, wie die übrigen
Organismen. Die ältesten Menschenrassen bildeten sich, analog der ihnen
somatisch am nächsten verwandten Typen der Säugetiere, durch
fortgesetzte Inzucht vereinzelter Gruppen in räumlich gesonderten
Wohnbezirken oder Kolonieen. Die Fortbildung seines Sprachvermögens
ermöglichte dem Menschen indes den Übergang vom Zustande der
geselligen Horde, die wir auch bei anderen Tierarten sehen, der
Geschlechtsgenossenschaft, in den Zustand der sich besser schützenden,
organisierten und für ihre Bedürfnisse sorgenden Horde oder des
S t a m m e s .[322] Auch durch den Druck der äusseren Verhältnisse, der auf
die Horde wirkt, wird diese zu einer langsamen Entwicklung getrieben. So
können wir etwa annehmen, dass die eine oder die andere
Geschlechtsgenossenschaft gewisse Listen oder Fertigkeiten erwirkt, die ihr
vielleicht für die Erjagung des Wildes oder für die Bereitung der Waffen
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nützlich sind. Diese bleiben ihr Eigentum und werden als wichtige
Hilfsmittel sorgfältig gewahrt. Durch dieselben aber ist die Besitzerin
anderen gegenüber im Vorteil. Sie erhält sich leichter und besser und wird
dadurch zahlreicher. Mit der Zahl ihrer Mitglieder aber wachsen ihre
Kräfte, mit diesen wiederum ihre Fähigkeit sich zu erhalten, zu gedeihen
und weiter zu wachsen. Die grössere Genossenschaft ist kräftiger als die
kleine, sie unterdrückt diese oder nimmt sie in sich auf. Auf diese oder auf
irgend eine andere Art der natürlichen Entwicklung bilden sich allmählich
aus den vielen kleinen, wenige grössere Horden, die nun in den Stamm
übergehen.[323]
Auf diesem langen Wege der Entwickelung der Horde zum Stamme
musste in einer schon etwas jüngeren, aber immer noch ehelosen Zeit mit
ihrer Muttergruppe, Mutter und Kind, eine erste kindliche Spekulation das
Band befestigen, welches den werdenden Stamm zusammenhielt. Sie gehört
ohne Zweifel zu jenen, welche der gesamten Menschheit ohne Ausnahme
eigen waren, also wohl in frühester Zeit erworben sein mussten. Dem
Urmenschen stellte sich nämlich fest, dass es die Gleichheit oder vielmehr
die E i n h e i t d e s B l u t e s in ganz wörtlichem Sinne ist, welches
dasjenige begründet, was wir Ve r w a n d t s c h a f t oder genauer, von der
alten Auffassung selbst noch Zeugnis gebend, die Blutsverwandtschaft
nennen, und dass diese Gleichheit des wesentlichsten Stoffes in der Mutter
und nur in dieser ihre Quelle habe. Alle sonach, die, in welcher Generation
immer, von derselben Urmutter stammten, natürlich stets nur in mütterlicher
Linie gerechnet, waren im Besitze ein und desselben Blutes; sie waren alle
Blutgenossen, im wirklichen Sinne „blutsverwandt“.
L i p p e r t , welcher diese sehr richtigen Ansichten ausspricht,[324] so
sehr richtig, dass selbst die eingefleischten Gegner aufsteigender
Entwicklung trotz ihrer gewundenen Deutungen zu ziemlich
übereinstimmenden Endergebnissen sich gedrängt sehen,[325] weist zu deren
Bekräftigung mit Recht auf die dermalen noch weitverbreitete Sitte der
„Blutbruderschaft“ hin. „Dass Blut die Seele und das Leben sei, darauf
bauen sich noch sämtliche Kultformen des Alten Testamentes auf. Brüder
sind nur deshalb Brüder, weil in ihren Adern dasselbe Blut fliesst, und echte
Verwandte sind consanguinei. Nicht Redensarten drehten sich den Alten
darum; sie nahmen es genau und bewiesen das durch Thaten. Wenn ein
Zusatz von Blut die Verwandtschaft begründet, so können auch Wildfremde
Hilfsmittel sorgfältig gewahrt. Durch dieselben aber ist die Besitzerin
anderen gegenüber im Vorteil. Sie erhält sich leichter und besser und wird
dadurch zahlreicher. Mit der Zahl ihrer Mitglieder aber wachsen ihre
Kräfte, mit diesen wiederum ihre Fähigkeit sich zu erhalten, zu gedeihen
und weiter zu wachsen. Die grössere Genossenschaft ist kräftiger als die
kleine, sie unterdrückt diese oder nimmt sie in sich auf. Auf diese oder auf
irgend eine andere Art der natürlichen Entwicklung bilden sich allmählich
aus den vielen kleinen, wenige grössere Horden, die nun in den Stamm
übergehen.[323]
Auf diesem langen Wege der Entwickelung der Horde zum Stamme
musste in einer schon etwas jüngeren, aber immer noch ehelosen Zeit mit
ihrer Muttergruppe, Mutter und Kind, eine erste kindliche Spekulation das
Band befestigen, welches den werdenden Stamm zusammenhielt. Sie gehört
ohne Zweifel zu jenen, welche der gesamten Menschheit ohne Ausnahme
eigen waren, also wohl in frühester Zeit erworben sein mussten. Dem
Urmenschen stellte sich nämlich fest, dass es die Gleichheit oder vielmehr
die E i n h e i t d e s B l u t e s in ganz wörtlichem Sinne ist, welches
dasjenige begründet, was wir Ve r w a n d t s c h a f t oder genauer, von der
alten Auffassung selbst noch Zeugnis gebend, die Blutsverwandtschaft
nennen, und dass diese Gleichheit des wesentlichsten Stoffes in der Mutter
und nur in dieser ihre Quelle habe. Alle sonach, die, in welcher Generation
immer, von derselben Urmutter stammten, natürlich stets nur in mütterlicher
Linie gerechnet, waren im Besitze ein und desselben Blutes; sie waren alle
Blutgenossen, im wirklichen Sinne „blutsverwandt“.
L i p p e r t , welcher diese sehr richtigen Ansichten ausspricht,[324] so
sehr richtig, dass selbst die eingefleischten Gegner aufsteigender
Entwicklung trotz ihrer gewundenen Deutungen zu ziemlich
übereinstimmenden Endergebnissen sich gedrängt sehen,[325] weist zu deren
Bekräftigung mit Recht auf die dermalen noch weitverbreitete Sitte der
„Blutbruderschaft“ hin. „Dass Blut die Seele und das Leben sei, darauf
bauen sich noch sämtliche Kultformen des Alten Testamentes auf. Brüder
sind nur deshalb Brüder, weil in ihren Adern dasselbe Blut fliesst, und echte
Verwandte sind consanguinei. Nicht Redensarten drehten sich den Alten
darum; sie nahmen es genau und bewiesen das durch Thaten. Wenn ein
Zusatz von Blut die Verwandtschaft begründet, so können auch Wildfremde
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Brüder werden — durch Blutmischung. Läge dieser seltsame Gedanke nicht
in so notwendiger Folgerichtigkeit, so wäre es undenkbar, dass derselbe
Brauch der Blutmischung und Blutbrüderschaft in allen Teilen der Erde,
deren Bevölkerung kaum je in irgend eine Art gegenseitiger Berührung
kommen konnte, Verbreitung gefunden hätte.“ Nirgends aber ist diese Sitte
vielleicht fester eingewurzelt als in Afrika, was, um es vorneweg zu
bemerken, an sich nicht ohne Bedeutung ist. Noch in der Gegenwart wird
bei den Schwarzen jenes Erdteiles die Blutbrüderschaft für ein Unterpfand
des freundlichen und friedlichen Verkehres betrachtet. „Im Frieden stehen
wir uns einander bei, im Kriege schonen wir uns gegenseitig,“ so lautete der
Wahlspruch der Vertragschliessenden im Bezirke Nabanda-Juru des
Niamniamlandes, wo G e o r g S c h w e i n f u r t h zum ersten Male Zeuge
dieser Sitte wurde, die er eine barbarische nennt.[326] Zu solchen Schutz-
und Trutzbündnissen verhilft nur ein Blutaustausch. Auch S t a n l e y auf
seiner Kongofahrt stiess allenthalben auf den eigentümlichen Brauch,
welchem sich mehrere seiner Begleiter, darunter der Europäer P o c o c k
unterwerfen mussten. Ja S t a n l e y selbst trank Blutbrüderschaft mit dem
gefürchteten Araberfeind und Ruga-Rugaführer M i r a m b o , dem „Mars
von Afrika“. Nachdem M a n w a S e r a , der eingeborene Führer der
S t a n l e y schen Expedition beide einander gegenüber hatte niedersetzen
lassen, machte er in ihre rechten Beine einen kleinen Einschnitt, aus dem er
das Blut entnahm, und indem er dies unter ihnen austauschte, rief er laut
aus: „Wenn einer von euch beiden diese jetzt zwischen euch geschlossene
Brüderschaft bricht, so möge der Löwe ihn verschlingen, die Schlange ihn
vergiften, möge Bitterkeit in seiner Nahrung sein, mögen seine Freunde ihn
verlassen, möge seine Flinte in seinen Händen zerspringen und ihn
verwunden und alles Böse ihm widerfahren, bis dass er stirbt.“[327] Darauf
wurden zwischen den neuen Brüdern Geschenke ausgetauscht. In Rubunga,
bemerkt S t a n l e y , ist das Blutbrüderschaftschliessen eine viehisch-
kannibalische Zeremonie, die aber doch sehr eifrig begehrt wird, sei es nun
um den Blutdurst zu befriedigen, oder weil damit ein Austausch von
Geschenken verbunden ist, bei dem die Rubungaleute notwendigerweise
den grössten Vorteil hatten. Nachdem ein Einschnitt in jeden der beiden
Arme gemacht war, beugten beide Brüder ihre Köpfe nieder und man
konnte bemerken, wie der Eingeborne mit der grössten Gier das Blut
einsog; es dürfte aber schwer zu entscheiden sein, ob ihn Blutliebe oder ein
Übermass der Freundschaft dazu veranlasste.[328] Die Entscheidung kann
in so notwendiger Folgerichtigkeit, so wäre es undenkbar, dass derselbe
Brauch der Blutmischung und Blutbrüderschaft in allen Teilen der Erde,
deren Bevölkerung kaum je in irgend eine Art gegenseitiger Berührung
kommen konnte, Verbreitung gefunden hätte.“ Nirgends aber ist diese Sitte
vielleicht fester eingewurzelt als in Afrika, was, um es vorneweg zu
bemerken, an sich nicht ohne Bedeutung ist. Noch in der Gegenwart wird
bei den Schwarzen jenes Erdteiles die Blutbrüderschaft für ein Unterpfand
des freundlichen und friedlichen Verkehres betrachtet. „Im Frieden stehen
wir uns einander bei, im Kriege schonen wir uns gegenseitig,“ so lautete der
Wahlspruch der Vertragschliessenden im Bezirke Nabanda-Juru des
Niamniamlandes, wo G e o r g S c h w e i n f u r t h zum ersten Male Zeuge
dieser Sitte wurde, die er eine barbarische nennt.[326] Zu solchen Schutz-
und Trutzbündnissen verhilft nur ein Blutaustausch. Auch S t a n l e y auf
seiner Kongofahrt stiess allenthalben auf den eigentümlichen Brauch,
welchem sich mehrere seiner Begleiter, darunter der Europäer P o c o c k
unterwerfen mussten. Ja S t a n l e y selbst trank Blutbrüderschaft mit dem
gefürchteten Araberfeind und Ruga-Rugaführer M i r a m b o , dem „Mars
von Afrika“. Nachdem M a n w a S e r a , der eingeborene Führer der
S t a n l e y schen Expedition beide einander gegenüber hatte niedersetzen
lassen, machte er in ihre rechten Beine einen kleinen Einschnitt, aus dem er
das Blut entnahm, und indem er dies unter ihnen austauschte, rief er laut
aus: „Wenn einer von euch beiden diese jetzt zwischen euch geschlossene
Brüderschaft bricht, so möge der Löwe ihn verschlingen, die Schlange ihn
vergiften, möge Bitterkeit in seiner Nahrung sein, mögen seine Freunde ihn
verlassen, möge seine Flinte in seinen Händen zerspringen und ihn
verwunden und alles Böse ihm widerfahren, bis dass er stirbt.“[327] Darauf
wurden zwischen den neuen Brüdern Geschenke ausgetauscht. In Rubunga,
bemerkt S t a n l e y , ist das Blutbrüderschaftschliessen eine viehisch-
kannibalische Zeremonie, die aber doch sehr eifrig begehrt wird, sei es nun
um den Blutdurst zu befriedigen, oder weil damit ein Austausch von
Geschenken verbunden ist, bei dem die Rubungaleute notwendigerweise
den grössten Vorteil hatten. Nachdem ein Einschnitt in jeden der beiden
Arme gemacht war, beugten beide Brüder ihre Köpfe nieder und man
konnte bemerken, wie der Eingeborne mit der grössten Gier das Blut
einsog; es dürfte aber schwer zu entscheiden sein, ob ihn Blutliebe oder ein
Übermass der Freundschaft dazu veranlasste.[328] Die Entscheidung kann
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indes nicht schwer fallen. Manche Schwarze ersetzen nämlich beim Trinken
der Blutbruderschaft das Blut durch Milch. Es ist also nicht Blutd u r s t ,
sondern lediglich die Vorstellung des an die Zeremonie sich knüpfenden
neuen Verwandtschaftsbandes Anlass der seltsamen Sitte. Es wird in
solchem Falle auf die Milch die Rolle übertragen, welche ältere
Vorstellungen dem Blute beimassen.[329]
An der Vorstellung festhaltend, dass Blut allein die erste Verwandtschaft
der Menschen unter einander begründe, war in dieser Verwandtschaft
eigentlich ihrem Grundprinzipe nach keine weitere Abstufung denkbar;
jedes erste wie letzte Glied besass, in welcher Ableitung immer, dasselbe
Blut; den ganzen Stamm umschloss ein und dasselbe Verwandtschaftsband,
und nur die U n t e r s c h i e d e d e r A l t e r s s t u f e n konnten sich
geltend machen. Denn wer nicht stammfremd war, der gehörte zur
Geschlechtsgenossenschaft, und weil es darin nur e i n Blut gab, so war
auch jeder dem ersten wie dem letzten derselben in g l e i c h e r Weise
verwandt oder, wenngleich mit einem Fremdworte, richtiger ausgedrückt:
k o n s a n g u i n , „gleichen Blutes“, „ebenblütig“ möchte ich sagen. Noch
heute stehen manche Völker auf dieser Stufe der Anschauung, wie
namentlich des Amerikaners L e w i s H . M o r g a n s grosse Arbeit[330]
ganz unwiderleglich dargethan. Ihre Sprachen haben keinen Anlass gehabt,
Lautformen zur Bezeichnung von Ebenblütigkeitsg r a d e n d. h. von
Verwandtschaftsgraden in unserem Sinne zu entwickeln. Was innerhalb
derselben ebenblütigen Geschlechtsgenossenschaft unterscheidbar war, das
waren bloss die Generationsstufen, und so entstand, im Gegensatze zu der
in unserer Kulturwelt üblichen beschreibenden, die
k l a s s i f i k a t o r i s c h e Ebenblütigkeitsbezeichnung. Mit Unrecht wird
dieselbe als jene eines Ve r w a n d t s c h a f t systemes aufgefasst. Die
Wahrheit ist, dass es auf der Stufe d i e s e r Bezeichnungen den Begriff der
Verwandtschaft in unserem Sinne gar nicht giebt. Die Namen, mit denen
wir jetzt vielleicht mit Recht unser Vater, Mutter, Kind u. s. f. übersetzen,
hatten ursprünglich gewiss keinen solchen Sinn, sondern bezeichneten
lediglich die Generationsstufen innerhalb der allgemeinen und gleichen
Ebenblütigkeit.[331] So nennt der Mortlockinsulaner einen Bruder oder
Schwester Pui (Puim, Puin u. s. w.) und betrachtet einen jeden Menschen
für seinen Puin, wenn die Mutter des letzteren von demselben Blute war,
wie seine eigene. Durch Puipui bezeichnet er das Verwandtschaftsverhältnis
selbst und dann die ganze Gesamtheit seiner Verwandten von mütterlicher
der Blutbruderschaft das Blut durch Milch. Es ist also nicht Blutd u r s t ,
sondern lediglich die Vorstellung des an die Zeremonie sich knüpfenden
neuen Verwandtschaftsbandes Anlass der seltsamen Sitte. Es wird in
solchem Falle auf die Milch die Rolle übertragen, welche ältere
Vorstellungen dem Blute beimassen.[329]
An der Vorstellung festhaltend, dass Blut allein die erste Verwandtschaft
der Menschen unter einander begründe, war in dieser Verwandtschaft
eigentlich ihrem Grundprinzipe nach keine weitere Abstufung denkbar;
jedes erste wie letzte Glied besass, in welcher Ableitung immer, dasselbe
Blut; den ganzen Stamm umschloss ein und dasselbe Verwandtschaftsband,
und nur die U n t e r s c h i e d e d e r A l t e r s s t u f e n konnten sich
geltend machen. Denn wer nicht stammfremd war, der gehörte zur
Geschlechtsgenossenschaft, und weil es darin nur e i n Blut gab, so war
auch jeder dem ersten wie dem letzten derselben in g l e i c h e r Weise
verwandt oder, wenngleich mit einem Fremdworte, richtiger ausgedrückt:
k o n s a n g u i n , „gleichen Blutes“, „ebenblütig“ möchte ich sagen. Noch
heute stehen manche Völker auf dieser Stufe der Anschauung, wie
namentlich des Amerikaners L e w i s H . M o r g a n s grosse Arbeit[330]
ganz unwiderleglich dargethan. Ihre Sprachen haben keinen Anlass gehabt,
Lautformen zur Bezeichnung von Ebenblütigkeitsg r a d e n d. h. von
Verwandtschaftsgraden in unserem Sinne zu entwickeln. Was innerhalb
derselben ebenblütigen Geschlechtsgenossenschaft unterscheidbar war, das
waren bloss die Generationsstufen, und so entstand, im Gegensatze zu der
in unserer Kulturwelt üblichen beschreibenden, die
k l a s s i f i k a t o r i s c h e Ebenblütigkeitsbezeichnung. Mit Unrecht wird
dieselbe als jene eines Ve r w a n d t s c h a f t systemes aufgefasst. Die
Wahrheit ist, dass es auf der Stufe d i e s e r Bezeichnungen den Begriff der
Verwandtschaft in unserem Sinne gar nicht giebt. Die Namen, mit denen
wir jetzt vielleicht mit Recht unser Vater, Mutter, Kind u. s. f. übersetzen,
hatten ursprünglich gewiss keinen solchen Sinn, sondern bezeichneten
lediglich die Generationsstufen innerhalb der allgemeinen und gleichen
Ebenblütigkeit.[331] So nennt der Mortlockinsulaner einen Bruder oder
Schwester Pui (Puim, Puin u. s. w.) und betrachtet einen jeden Menschen
für seinen Puin, wenn die Mutter des letzteren von demselben Blute war,
wie seine eigene. Durch Puipui bezeichnet er das Verwandtschaftsverhältnis
selbst und dann die ganze Gesamtheit seiner Verwandten von mütterlicher
Page 149
Seite. Die Verwandten von väterlicher Seite gehören nicht zu dem Puipui.
Letzteres entspricht also dem Begriffe „Stamm“ und ist die eigentliche
Basis, von welcher alle Erscheinungen des mortlockschen Lebens ihren
Ursprung nehmen.[332]
Das einfachste dieser Systeme findet sich noch auf Hawaii und fast
identisch auf den Kingsmill-Inseln. Beide kennen bloss fünf Abstufungen:
Geschwister, Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel. Die Bezeichnungen
Oheim, Muhme, Neffe, Nichte, Vetter, Base sind dort unbekannt. Es gelten
aber die aufgezählten Verwandtschaftsgrade nicht bloss für diejenigen
Verwandten, für die sie bei uns gelten, sondern für ganze Klassen von
Personen. Alle Geschwister von Egos Grosseltern oder deren Vorfahren sind
ebenfalls Egos Grosseltern. Alle Geschwister von Egos Eltern sind seine
Eltern, also die Brüder seines Vaters und die seiner Mutter seine Väter, die
Schwestern seines Vaters und die seiner Mutter seine Mütter. Alle Kinder
seiner Geschwister sind Egos Kinder. Alle Kinder und weiteren
Nachkommen seiner Kinder, ob wirklicher oder Geschwisterkinder, sind
Egos Enkel. Alle Kinder von Geschwistern sind wieder Geschwister,
ebenso deren Kinder in infinitum. Es sind also z. B. die Urenkel des Bruders
von Egos Urgrossenkel seine Brüder. Deren Söhne sind demnach auch Egos
Söhne und zugleich die Brüder seiner leiblichen Söhne.[333] Diese
Eigentümlichkeiten sind nicht etwa durch Wortarmut der Kanakensprache
zu erklären, denn in derselben werden genaue Unterschiede in
Verwandtschaftsbezeichnungen gemacht, die sich bei uns nicht finden. So
heisst z. B. auf Hawaii, wenn der Sprechende ein Mann ist, der ältere
Bruder Kaikuaana, der jüngere Kaikaina, die Schwester Kaikuwahina.
Spricht dagegen eine Frau, so nennt sie ihren Bruder Kaikunana, die ältere
Schwester dagegen Kaikuaana, und die jüngere Kaikana.[334]
Sehr ähnlich sind die Verwandtschaftsbenennungen der H o v a auf
Madagaskar. Die Wörter für Vater: Ray, und Mutter: Rény haben eine sehr
weite Bedeutung und werden nicht nur für die eigentlichen Eltern, sondern
auch für den Stiefvater und die Stiefmutter, sowie für Oheim und Muhme
und deren Gatten und Gattinnen angewendet. Es giebt demzufolge im
Madagassischen keine einzelnen Wörter, die unserem „Onkel“ und „Tante“
entsprächen; man sagt Vaterbruder, Vaterschwester, Mutterbruder,
Mutterschwester. Hieraus folgt dann weiter, dass Sonderbezeichnungen für
„Neffe“ und „Nichte“ ebenfalls nicht vorhanden sind; diese heissen
Letzteres entspricht also dem Begriffe „Stamm“ und ist die eigentliche
Basis, von welcher alle Erscheinungen des mortlockschen Lebens ihren
Ursprung nehmen.[332]
Das einfachste dieser Systeme findet sich noch auf Hawaii und fast
identisch auf den Kingsmill-Inseln. Beide kennen bloss fünf Abstufungen:
Geschwister, Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel. Die Bezeichnungen
Oheim, Muhme, Neffe, Nichte, Vetter, Base sind dort unbekannt. Es gelten
aber die aufgezählten Verwandtschaftsgrade nicht bloss für diejenigen
Verwandten, für die sie bei uns gelten, sondern für ganze Klassen von
Personen. Alle Geschwister von Egos Grosseltern oder deren Vorfahren sind
ebenfalls Egos Grosseltern. Alle Geschwister von Egos Eltern sind seine
Eltern, also die Brüder seines Vaters und die seiner Mutter seine Väter, die
Schwestern seines Vaters und die seiner Mutter seine Mütter. Alle Kinder
seiner Geschwister sind Egos Kinder. Alle Kinder und weiteren
Nachkommen seiner Kinder, ob wirklicher oder Geschwisterkinder, sind
Egos Enkel. Alle Kinder von Geschwistern sind wieder Geschwister,
ebenso deren Kinder in infinitum. Es sind also z. B. die Urenkel des Bruders
von Egos Urgrossenkel seine Brüder. Deren Söhne sind demnach auch Egos
Söhne und zugleich die Brüder seiner leiblichen Söhne.[333] Diese
Eigentümlichkeiten sind nicht etwa durch Wortarmut der Kanakensprache
zu erklären, denn in derselben werden genaue Unterschiede in
Verwandtschaftsbezeichnungen gemacht, die sich bei uns nicht finden. So
heisst z. B. auf Hawaii, wenn der Sprechende ein Mann ist, der ältere
Bruder Kaikuaana, der jüngere Kaikaina, die Schwester Kaikuwahina.
Spricht dagegen eine Frau, so nennt sie ihren Bruder Kaikunana, die ältere
Schwester dagegen Kaikuaana, und die jüngere Kaikana.[334]
Sehr ähnlich sind die Verwandtschaftsbenennungen der H o v a auf
Madagaskar. Die Wörter für Vater: Ray, und Mutter: Rény haben eine sehr
weite Bedeutung und werden nicht nur für die eigentlichen Eltern, sondern
auch für den Stiefvater und die Stiefmutter, sowie für Oheim und Muhme
und deren Gatten und Gattinnen angewendet. Es giebt demzufolge im
Madagassischen keine einzelnen Wörter, die unserem „Onkel“ und „Tante“
entsprächen; man sagt Vaterbruder, Vaterschwester, Mutterbruder,
Mutterschwester. Hieraus folgt dann weiter, dass Sonderbezeichnungen für
„Neffe“ und „Nichte“ ebenfalls nicht vorhanden sind; diese heissen
Page 150
sämtlich Zánaka d. i. „Kinder“ und werden zur genaueren Bestimmung in
Kinder der Brüder oder Schwestern des Vaters oder der Mutter
unterschieden. Ray, Vater, scheint im Madagassischen nicht, wie in vielen
semitischen Sprachen, in dem Sinne von Schöpfer, Macher oder Verfertiger
einer Sache gebraucht zu werden, sondern im weiteren Sinne jeden Älteren
oder Höhergestellten zu bezeichnen; wohl aber nimmt Rény, Mutter, häufig
die Bedeutung „Urheberin einer Sache“ an. Ein gleichwertiger Ersatz für
unser Wort „Eltern“ ist nicht vorhanden. Die Zusammensetzung Ray-aman-
drény d. i. „Vater und Mutter zusammen“ wird für alle Höherstehenden,
Älteren oder Gönner beiderlei Geschlechts gebraucht, das Wort Zánaka
dient aber auch als Bezeichnung und Anredeform für jüngere Personen,
gerade wie Ray und Rény für ältere. In den Bezeichnungen für „Bruder“
und „Schwester“ finden sich dagegen Unterscheidungen, die unsere
Sprache nicht besitzt; Rahalaky bedeutet nämlich „Bruder eines Bruders“,
Anadahy „Bruder einer Schwester“, Rahavany „Schwester eines Bruders“
und Anabavy endlich „Schwester einer Schwester“. Dieselben Wörter
werden auch für Vettern und Basen gebraucht, für welche ebenfalls keine
Sonderbezeichnungen vorhanden sind. Die Verwandtschaft zwischen
Geschwisterkindern wird aber als so nahe und diejenige zwischen
wirklichen Geschwistern so gleichstehend betrachtet, dass es auch aus
diesem Grunde ohne genaue Erkundigungen meist nicht möglich ist, die
Verwandtschaftsgrade zu erkennen, in denen die einzelnen Mitglieder einer
Hovafamilie zu einander stehen. Für Enkel oder Grosskinder hat man die
Bezeichnung Afy oder Zafy, die man auch für „Nachkommen“ im weiteren
Sinne gebraucht. Die Wörter für Grossvater und Grossmutter sind den
unserigen fast gleichbedeutend: Raibé (Be=gross) und Renibé. Es scheint
jedoch keine besonderen Bezeichnungen für höher hinaufreichende
Verwandtschaftsgrade zu geben; dieselben werden sämtlich mit dem
allgemeinen Ausdrucke Razana d. i. „Vorfahren“ bezeichnet.[335]
Dieses klassifikatorische System steht in mancher Hinsicht in schroffem
Gegensatze zu unserem heutigen Verwandtschaftssystem, welches einfach
die Verwandtschaftsgrade als solche nach ihren Abstufungen bezeichnet und
worin der Vetter ungefähr den fernsten Grad bildet, der noch bestimmt wird.
Darüber hinaus fängt die Familie an sich aus den Augen zu verlieren. Das
klassifikatorische System, welches die Geschlechtsfolgen gruppenweise in
den Bezeichnungen zusammenfasst, strebt dagegen dahin, die vermeintliche
Einheit des Geschlechts festzuhalten, die Geschlechtsgenossenschaft
Kinder der Brüder oder Schwestern des Vaters oder der Mutter
unterschieden. Ray, Vater, scheint im Madagassischen nicht, wie in vielen
semitischen Sprachen, in dem Sinne von Schöpfer, Macher oder Verfertiger
einer Sache gebraucht zu werden, sondern im weiteren Sinne jeden Älteren
oder Höhergestellten zu bezeichnen; wohl aber nimmt Rény, Mutter, häufig
die Bedeutung „Urheberin einer Sache“ an. Ein gleichwertiger Ersatz für
unser Wort „Eltern“ ist nicht vorhanden. Die Zusammensetzung Ray-aman-
drény d. i. „Vater und Mutter zusammen“ wird für alle Höherstehenden,
Älteren oder Gönner beiderlei Geschlechts gebraucht, das Wort Zánaka
dient aber auch als Bezeichnung und Anredeform für jüngere Personen,
gerade wie Ray und Rény für ältere. In den Bezeichnungen für „Bruder“
und „Schwester“ finden sich dagegen Unterscheidungen, die unsere
Sprache nicht besitzt; Rahalaky bedeutet nämlich „Bruder eines Bruders“,
Anadahy „Bruder einer Schwester“, Rahavany „Schwester eines Bruders“
und Anabavy endlich „Schwester einer Schwester“. Dieselben Wörter
werden auch für Vettern und Basen gebraucht, für welche ebenfalls keine
Sonderbezeichnungen vorhanden sind. Die Verwandtschaft zwischen
Geschwisterkindern wird aber als so nahe und diejenige zwischen
wirklichen Geschwistern so gleichstehend betrachtet, dass es auch aus
diesem Grunde ohne genaue Erkundigungen meist nicht möglich ist, die
Verwandtschaftsgrade zu erkennen, in denen die einzelnen Mitglieder einer
Hovafamilie zu einander stehen. Für Enkel oder Grosskinder hat man die
Bezeichnung Afy oder Zafy, die man auch für „Nachkommen“ im weiteren
Sinne gebraucht. Die Wörter für Grossvater und Grossmutter sind den
unserigen fast gleichbedeutend: Raibé (Be=gross) und Renibé. Es scheint
jedoch keine besonderen Bezeichnungen für höher hinaufreichende
Verwandtschaftsgrade zu geben; dieselben werden sämtlich mit dem
allgemeinen Ausdrucke Razana d. i. „Vorfahren“ bezeichnet.[335]
Dieses klassifikatorische System steht in mancher Hinsicht in schroffem
Gegensatze zu unserem heutigen Verwandtschaftssystem, welches einfach
die Verwandtschaftsgrade als solche nach ihren Abstufungen bezeichnet und
worin der Vetter ungefähr den fernsten Grad bildet, der noch bestimmt wird.
Darüber hinaus fängt die Familie an sich aus den Augen zu verlieren. Das
klassifikatorische System, welches die Geschlechtsfolgen gruppenweise in
den Bezeichnungen zusammenfasst, strebt dagegen dahin, die vermeintliche
Einheit des Geschlechts festzuhalten, die Geschlechtsgenossenschaft
Page 151
zusammenzuhalten und zu verengen, indem sie die nach unseren Begriffen
entfernten Grade auf nähere zurückführt und unsere Seitenverwandten
immer wieder in die direkte Linie der auf- und absteigenden
Geschlechtsfolge hineinzieht. Bei den Irokesen z. B. wird der Bruder der
Mutter Vater genannt, sein Sohn (der Vetter) wird dadurch zum Bruder und
dessen Sohn zum eigenen Sohn, Enkel zum Enkel u. s. w. Die Muhme
heisst Mutter, ob väterlicher- oder mütterlicherseits, während der Oheim,
als Bruder des Vaters, die Bezeichnung Oheim bewahrt. Bei den Kingsmill-
Insulanern heisst auch der väterliche Oheim Vater, die Muhme, ob
mütterlicher- oder väterlicherseits, Mutter, wogegen z. B. wieder bei den
Tamulen die mütterliche Muhme Mutter heisst, die väterliche aber Muhme.
Es finden sich nun noch eine Menge sonstiger Variationen. Bei den
Delawaren oder Leni-Lennape z. B. heisst der Vetter nicht Bruder, sondern
nur Stiefbruder, sein Sohn bei den Tschiroki heisst bereits Enkel; bei den
Japanern wurde der Oheim „kleiner Vater“, bei den Krih der mütterliche
Oheim älterer Bruder genannt. Die Bezeichnungen älter oder jünger
kommen überhaupt vielfach vor und beruhen eben auf genauer Scheidung
der Verwandtschaftsgrade. Die Geschwister unter sich bezeichnen sich, wie
z. B. bei den Chinesen, vielfach als ältere oder jüngere; so auch bei den
Magyaren, welche sehr genau den „Batya“, den älteren Bruder, vom Öcs
oder Öcse, dem jüngeren Bruder, sowie die Néne, ältere Schwester, von der
Hug, der jüngeren Schwester, unterscheiden, während bei uns die
Bezeichnungen oft sehr lose und wechselnd sind. Im allgemeinen sind bei
den Indianern alle Nachkommen desselben Paares Consanguinei d. h.
Blutsverwandte. Blut- und Heiratsverwandte werden unter besonderen
Bezeichnungen begriffen; die Nebenlinien gehen in der geraden Linie auf.
Die Kinder der Brüder sind Brüder und Schwestern zu einander; die Kinder
der Schwestern sind ebenfalls Brüder und Schwestern zu einander; die
Kinder der Schwestern und Brüder stehen aber in entfernter
Verwandtschaft. Die Bezeichnung Oheim ist auf der Mutter Brüder und die
Brüder der Scheinmütter beschränkt, desgleichen die Bezeichnung
Schwestern auf des Vaters Schwester. Neffe und Nichte sind dem Manne
Kinder der Schwester, nicht des Bruders, umgekehrt dem Weibe Kinder des
Bruders, nicht der Schwester; die Bezeichnung ist wechselseitig. In der
Linie folgen: Ururgrossvater, Ururgrossmutter, Urgrossvater, Urgrossmutter,
Grossvater, Grossmutter, alle zusammen als „Ahn“. Dann Vater, Mutter,
Tochter, Enkel, Enkelin, Urenkel, Urenkelin, Ururenkel, Ururenkelin,
entfernten Grade auf nähere zurückführt und unsere Seitenverwandten
immer wieder in die direkte Linie der auf- und absteigenden
Geschlechtsfolge hineinzieht. Bei den Irokesen z. B. wird der Bruder der
Mutter Vater genannt, sein Sohn (der Vetter) wird dadurch zum Bruder und
dessen Sohn zum eigenen Sohn, Enkel zum Enkel u. s. w. Die Muhme
heisst Mutter, ob väterlicher- oder mütterlicherseits, während der Oheim,
als Bruder des Vaters, die Bezeichnung Oheim bewahrt. Bei den Kingsmill-
Insulanern heisst auch der väterliche Oheim Vater, die Muhme, ob
mütterlicher- oder väterlicherseits, Mutter, wogegen z. B. wieder bei den
Tamulen die mütterliche Muhme Mutter heisst, die väterliche aber Muhme.
Es finden sich nun noch eine Menge sonstiger Variationen. Bei den
Delawaren oder Leni-Lennape z. B. heisst der Vetter nicht Bruder, sondern
nur Stiefbruder, sein Sohn bei den Tschiroki heisst bereits Enkel; bei den
Japanern wurde der Oheim „kleiner Vater“, bei den Krih der mütterliche
Oheim älterer Bruder genannt. Die Bezeichnungen älter oder jünger
kommen überhaupt vielfach vor und beruhen eben auf genauer Scheidung
der Verwandtschaftsgrade. Die Geschwister unter sich bezeichnen sich, wie
z. B. bei den Chinesen, vielfach als ältere oder jüngere; so auch bei den
Magyaren, welche sehr genau den „Batya“, den älteren Bruder, vom Öcs
oder Öcse, dem jüngeren Bruder, sowie die Néne, ältere Schwester, von der
Hug, der jüngeren Schwester, unterscheiden, während bei uns die
Bezeichnungen oft sehr lose und wechselnd sind. Im allgemeinen sind bei
den Indianern alle Nachkommen desselben Paares Consanguinei d. h.
Blutsverwandte. Blut- und Heiratsverwandte werden unter besonderen
Bezeichnungen begriffen; die Nebenlinien gehen in der geraden Linie auf.
Die Kinder der Brüder sind Brüder und Schwestern zu einander; die Kinder
der Schwestern sind ebenfalls Brüder und Schwestern zu einander; die
Kinder der Schwestern und Brüder stehen aber in entfernter
Verwandtschaft. Die Bezeichnung Oheim ist auf der Mutter Brüder und die
Brüder der Scheinmütter beschränkt, desgleichen die Bezeichnung
Schwestern auf des Vaters Schwester. Neffe und Nichte sind dem Manne
Kinder der Schwester, nicht des Bruders, umgekehrt dem Weibe Kinder des
Bruders, nicht der Schwester; die Bezeichnung ist wechselseitig. In der
Linie folgen: Ururgrossvater, Ururgrossmutter, Urgrossvater, Urgrossmutter,
Grossvater, Grossmutter, alle zusammen als „Ahn“. Dann Vater, Mutter,
Tochter, Enkel, Enkelin, Urenkel, Urenkelin, Ururenkel, Ururenkelin,
Page 152
älterer Bruder von Mannesseite, ältere Schwester von Mannesseite, jüngerer
Bruder, jüngere Schwester, Bruder, Schwester.
Wenn wir uns in diesem Systeme, welches übrigens nur nach der einen
Richtung hin uraltertümlich ist, während es nach einer andern Richtung
schon die Verwandtschaft durch den Vater angenommen hat, als „wir“ in die
Mitte stellen wollen, so haben, wie L i p p e r t sehr richtig bemerkt, die
verschiedenen Benennungen einst zweifelsohne nur bedeutet: die Ältesten,
die Alten, wir, die Jungen, die Jüngeren oder Kleinen, die Kleinsten. Alle
auf unserer Geschlechtsstufe Stehenden, die in „wir“ Eingeschlossenen,
sind die „Brüder“. Solches sind aber immer die Mitglieder derselben
Geschlechtsstufe, alle Grossmütter, alle Väter untereinander, während sich
die übrigen Bezeichnungen natürlich verschieben, je nach der
Geschlechtsstufe, auf welcher der Sprechende steht. Damit waren zugleich
die einzigen natürlichen Abhängigkeitsstufen der dem Blute nach
Gleichgestellten in der Geschlechtsgenossenschaft genügend
gekennzeichnet, und unter den Nordindianern ist es heute noch üblich, dass
die Redenden ihre gegenseitigen Titulaturen nach diesem Altersverhältnisse
wählen.[336] L i p p e r t befindet sich in dieser seiner Auffassung des
klassifikatorischen Systems durchaus in Übereinstimmung mit K a r l
K a u t s k y , welcher schon vor ihm zu dem Schlusse gelangte, dass
dasselbe gar kein Verwandtschaftssystem in unserem Sinne sei, weil es
nicht auf der Abstammung beruht, dass daher auf der Kulturstufe, die es
hervorbrachte, eine Familie in unserem Sinne nicht existierte. Auch ihm
bedeuten die Bezeichnungen jenes Systems nicht Grade der Abstammung,
sondern der Generation. Es entstand zu einer Zeit, als weder der
Zusammenhang zwischen Vater und Kind, noch auch der viel klarere
zwischen Mutter und Kind eine Bedeutung hatte, so dass man diesen
Zusammenhang nicht beachtete und ihn nicht eigens bezeichnete.[337] So
bleibt denn kein Anhalt, rings um die Muttergruppe eine andere
Beschränkung des Verkehrs der Geschlechter sich vorzustellen, als wie sie
allenfalls die Natur selbst gebot. Nur insoweit d i e s e jeweilig die jüngsten
und die ältesten Geschlechtsfolger ausschloss, kann sich der Verkehr immer
nur innerhalb weniger der nächstliegenden Generationsschichten bewegt
haben. Innerhalb dieser Schichten und in der Geschlechtsgenossenschaft
verkehrte der Mann mit mehreren Weibern, das Weib mit mehreren
Männern. Ja, es haben sich sehr sprechende Rudimente bis in späte
Bruder, jüngere Schwester, Bruder, Schwester.
Wenn wir uns in diesem Systeme, welches übrigens nur nach der einen
Richtung hin uraltertümlich ist, während es nach einer andern Richtung
schon die Verwandtschaft durch den Vater angenommen hat, als „wir“ in die
Mitte stellen wollen, so haben, wie L i p p e r t sehr richtig bemerkt, die
verschiedenen Benennungen einst zweifelsohne nur bedeutet: die Ältesten,
die Alten, wir, die Jungen, die Jüngeren oder Kleinen, die Kleinsten. Alle
auf unserer Geschlechtsstufe Stehenden, die in „wir“ Eingeschlossenen,
sind die „Brüder“. Solches sind aber immer die Mitglieder derselben
Geschlechtsstufe, alle Grossmütter, alle Väter untereinander, während sich
die übrigen Bezeichnungen natürlich verschieben, je nach der
Geschlechtsstufe, auf welcher der Sprechende steht. Damit waren zugleich
die einzigen natürlichen Abhängigkeitsstufen der dem Blute nach
Gleichgestellten in der Geschlechtsgenossenschaft genügend
gekennzeichnet, und unter den Nordindianern ist es heute noch üblich, dass
die Redenden ihre gegenseitigen Titulaturen nach diesem Altersverhältnisse
wählen.[336] L i p p e r t befindet sich in dieser seiner Auffassung des
klassifikatorischen Systems durchaus in Übereinstimmung mit K a r l
K a u t s k y , welcher schon vor ihm zu dem Schlusse gelangte, dass
dasselbe gar kein Verwandtschaftssystem in unserem Sinne sei, weil es
nicht auf der Abstammung beruht, dass daher auf der Kulturstufe, die es
hervorbrachte, eine Familie in unserem Sinne nicht existierte. Auch ihm
bedeuten die Bezeichnungen jenes Systems nicht Grade der Abstammung,
sondern der Generation. Es entstand zu einer Zeit, als weder der
Zusammenhang zwischen Vater und Kind, noch auch der viel klarere
zwischen Mutter und Kind eine Bedeutung hatte, so dass man diesen
Zusammenhang nicht beachtete und ihn nicht eigens bezeichnete.[337] So
bleibt denn kein Anhalt, rings um die Muttergruppe eine andere
Beschränkung des Verkehrs der Geschlechter sich vorzustellen, als wie sie
allenfalls die Natur selbst gebot. Nur insoweit d i e s e jeweilig die jüngsten
und die ältesten Geschlechtsfolger ausschloss, kann sich der Verkehr immer
nur innerhalb weniger der nächstliegenden Generationsschichten bewegt
haben. Innerhalb dieser Schichten und in der Geschlechtsgenossenschaft
verkehrte der Mann mit mehreren Weibern, das Weib mit mehreren
Männern. Ja, es haben sich sehr sprechende Rudimente bis in späte
Page 153
geschichtliche Zeiten erhalten, aus denen hervorgeht, dass diese Übung
einst als ein Rechtszustand aufgefasst wurde.[338]
Gegen diese Deutung, die er eine „verwegene“ nennt, wendet sich der
jüngste, glaubensstarke Anwalt der Naturvölker, Dr. S c h n e i d e r , und es
verlohnt der Mühe, den Bocksprüngen eines von vorne herein in der
Entartungslehre befangenen Geistes zuzusehen. „Wir selbst,“ sagt unser
Kämpe, „gebrauchen die Bezeichnungen Onkel und Tante, Vetter und
Cousine, Neffe und Nichte ohne Rücksicht auf die Blutnähe, nennen
Schwager sowohl den Bruder der Frau, als den Mann der Schwester der
Frau, und Schwägerin die Frau des Bruders, wie die des Bruders der Frau,
und dennoch verbinden wir mit diesen Worten stets ein bestimmtes
Verwandtschaftsverhältnis. Aus dem Umstande, dass das leibliche Band
zwischen Eltern und Kindern durch die Sprache nicht bezeichnet wird, folgt
keineswegs, dass dasselbe überhaupt nicht erkannt oder anerkannt
wird.“[339] Bis dahin kann man dem Autor folgen, da sich in der That aus
dem Mangel sprachlicher Ausdrücke nicht mit Sicherheit auf die gänzliche
Abwesenheit der entsprechenden Begriffe schliessen lässt. Kein
vorurteilslos denkender Forscher vermag ihm aber zuzustimmen, wenn er
sagt: „Statt der empörenden Annahme beizupflichten, welche darin einen
Rückstand urzeitlicher Gemeinschaftsehe verteidigt, würden wir lieber auf
jede Erklärung verzichten.“[340] Dass dieses Zurschautragen sittlicher
Entrüstung nicht die Sprache wissenschaftlicher Denkweise sein kann,
bedarf keiner Erörterung. Die Wissenschaft kennt keine „empörenden“
Annahmen, wird durch nichts empört, durch nichts begeistert; sie sucht
nach Wahrheit, gleichgültig, wo und wie sie dieselbe findet. Die Wahrheit
ist aber an sich weder gut noch böse, weder schön noch hässlich, weder
sittlich noch unsittlich, sondern nichts als wahr. Dr. S c h n e i d e r ist indes
im Besitze einer in seinen Augen sehr befriedigenden Erklärung: „Die in
Rede stehenden Verwandtschaftssysteme hören auf, widersinnig oder
unverständlich zu sein“ — (dies sind sie auch uns nicht) — „sobald
dieselben aus ihren Grundgedanken und Zwecken erklärt und durch die
gesellschaftlichen Bedürfnisse der urzeitlichen Menschheit beleuchtet
werden.“ Sehr richtig; den „Grundgedanken“, den „Zweck“ und die
„gesellschaftlichen Bedürfnisse“ des Urmenschen erblickt Dr.
S c h n e i d e r aber in folgendem: „Denselben ist offenbar die Absicht zu
Grunde zu legen, das höhere Ansehen und mit ihm die Verantwortlichkeit
aller Glieder der älteren Geschlechterreihen über die der jüngeren zu
einst als ein Rechtszustand aufgefasst wurde.[338]
Gegen diese Deutung, die er eine „verwegene“ nennt, wendet sich der
jüngste, glaubensstarke Anwalt der Naturvölker, Dr. S c h n e i d e r , und es
verlohnt der Mühe, den Bocksprüngen eines von vorne herein in der
Entartungslehre befangenen Geistes zuzusehen. „Wir selbst,“ sagt unser
Kämpe, „gebrauchen die Bezeichnungen Onkel und Tante, Vetter und
Cousine, Neffe und Nichte ohne Rücksicht auf die Blutnähe, nennen
Schwager sowohl den Bruder der Frau, als den Mann der Schwester der
Frau, und Schwägerin die Frau des Bruders, wie die des Bruders der Frau,
und dennoch verbinden wir mit diesen Worten stets ein bestimmtes
Verwandtschaftsverhältnis. Aus dem Umstande, dass das leibliche Band
zwischen Eltern und Kindern durch die Sprache nicht bezeichnet wird, folgt
keineswegs, dass dasselbe überhaupt nicht erkannt oder anerkannt
wird.“[339] Bis dahin kann man dem Autor folgen, da sich in der That aus
dem Mangel sprachlicher Ausdrücke nicht mit Sicherheit auf die gänzliche
Abwesenheit der entsprechenden Begriffe schliessen lässt. Kein
vorurteilslos denkender Forscher vermag ihm aber zuzustimmen, wenn er
sagt: „Statt der empörenden Annahme beizupflichten, welche darin einen
Rückstand urzeitlicher Gemeinschaftsehe verteidigt, würden wir lieber auf
jede Erklärung verzichten.“[340] Dass dieses Zurschautragen sittlicher
Entrüstung nicht die Sprache wissenschaftlicher Denkweise sein kann,
bedarf keiner Erörterung. Die Wissenschaft kennt keine „empörenden“
Annahmen, wird durch nichts empört, durch nichts begeistert; sie sucht
nach Wahrheit, gleichgültig, wo und wie sie dieselbe findet. Die Wahrheit
ist aber an sich weder gut noch böse, weder schön noch hässlich, weder
sittlich noch unsittlich, sondern nichts als wahr. Dr. S c h n e i d e r ist indes
im Besitze einer in seinen Augen sehr befriedigenden Erklärung: „Die in
Rede stehenden Verwandtschaftssysteme hören auf, widersinnig oder
unverständlich zu sein“ — (dies sind sie auch uns nicht) — „sobald
dieselben aus ihren Grundgedanken und Zwecken erklärt und durch die
gesellschaftlichen Bedürfnisse der urzeitlichen Menschheit beleuchtet
werden.“ Sehr richtig; den „Grundgedanken“, den „Zweck“ und die
„gesellschaftlichen Bedürfnisse“ des Urmenschen erblickt Dr.
S c h n e i d e r aber in folgendem: „Denselben ist offenbar die Absicht zu
Grunde zu legen, das höhere Ansehen und mit ihm die Verantwortlichkeit
aller Glieder der älteren Geschlechterreihen über die der jüngeren zu
Page 154
befestigen, die letzteren in der Ehrfurcht und im Gehorsam gegen das Alter
zu erhalten und endlich die Genossenschaft vor Zersplitterung in
Seitenzweige zu schützen. Dadurch, dass die Bezeichnungen Vater und
Sohn, Mutter und Tochter, Bruder und Schwester ohne Rücksicht auf die
Blutnähe angewendet wurden, bildeten die einzelnen Familien einer Sippe
in Wirklichkeit nur eine einzige, deren sämtliche Angehörige sich als
nächste Blutsverwandten betrachteten.“[341] Man sieht, in seinem Eifer
gelangt unser Gegner zur nämlichen Auffassung der
Geschlechtsgenossenschaft wie wir, nur erscheint diese ihm, statt als
Ausgangs-, als Endpunkt der klassifikatorischen Bezeichnungsweise.
Wessen Phantasie fähig ist, den Urmenschen mit den ihm vom Verfasser
unterschobenen Absichten und dem Begriffe von Verantwortlichkeit und
Fürsorge auszustatten, bringt am Ende wohl auch die weitere
Schlussfolgerung fertig. Die Verwandtschaftsbezeichnungen wurden bei
den Irokesen bekanntlich auf die einzelnen Nationen ihres Bundes
ausgedehnt, und dies belehrt uns nach Dr. S c h n e i d e r deutlich, „dass das
so übel missdeutete Verwandtschaftssystem innerhalb der Clanschaft zu
keinem andern Zwecke diente, als innerhalb des Staatenbundes, nämlich zur
Bezeichnung des Ranges, zur Sicherstellung der Autorität und zur Stärkung
des Stammesbewusstseins.“ Dass man, wenn z. B. die Onondaga „die
Väter“, die Cayuga „die Kinder“ hiessen, damit die Stämme nach ihrem
Alter einfach als ältere und jüngere bezeichnen wollte, wie sie es in der
That auch waren, — daran scheint Dr. S c h n e i d e r gar nicht gedacht zu
haben. Ganz Köstliches leistet er aber in folgendem: „Aus der instinktiven
Bereitwilligkeit, mit welcher der einzelne Naturmensch auf alle
Sonderinteressen verzichtet und in der Familie oder Sippe aufgeht“, —
(also doch!) — „wird niemand folgern wollen, das individuelle Bewusstsein
sei in der Urzeit vom Kollektivbewusstsein nicht“ — — „geschieden
gewesen; ebenso wenig kann durch die sprachliche und thatsächliche
Verschmelzung mehrerer Familien zu einer einzigen die begriffliche
Abwesenheit der Einzelfamilie glaubhaft gemacht werden.“[342] Was
hierunter sich zu denken sei, ist nicht recht verständlich. Unter
Verschmelzung versteht man doch ein Einswerden derart, dass die
einzelnen Bestandteile als solche aufhören erkennbar zu sein. Hat nun eine
solche Verschmelzung thatsächlich stattgefunden, wie sollte und könnte
sich in der Geschlechtsgenossenschaft die Einzelfamilie erkennen, wie
könnte der Begriff einer solchen vorhanden sein? Der Leser mag nach dem
zu erhalten und endlich die Genossenschaft vor Zersplitterung in
Seitenzweige zu schützen. Dadurch, dass die Bezeichnungen Vater und
Sohn, Mutter und Tochter, Bruder und Schwester ohne Rücksicht auf die
Blutnähe angewendet wurden, bildeten die einzelnen Familien einer Sippe
in Wirklichkeit nur eine einzige, deren sämtliche Angehörige sich als
nächste Blutsverwandten betrachteten.“[341] Man sieht, in seinem Eifer
gelangt unser Gegner zur nämlichen Auffassung der
Geschlechtsgenossenschaft wie wir, nur erscheint diese ihm, statt als
Ausgangs-, als Endpunkt der klassifikatorischen Bezeichnungsweise.
Wessen Phantasie fähig ist, den Urmenschen mit den ihm vom Verfasser
unterschobenen Absichten und dem Begriffe von Verantwortlichkeit und
Fürsorge auszustatten, bringt am Ende wohl auch die weitere
Schlussfolgerung fertig. Die Verwandtschaftsbezeichnungen wurden bei
den Irokesen bekanntlich auf die einzelnen Nationen ihres Bundes
ausgedehnt, und dies belehrt uns nach Dr. S c h n e i d e r deutlich, „dass das
so übel missdeutete Verwandtschaftssystem innerhalb der Clanschaft zu
keinem andern Zwecke diente, als innerhalb des Staatenbundes, nämlich zur
Bezeichnung des Ranges, zur Sicherstellung der Autorität und zur Stärkung
des Stammesbewusstseins.“ Dass man, wenn z. B. die Onondaga „die
Väter“, die Cayuga „die Kinder“ hiessen, damit die Stämme nach ihrem
Alter einfach als ältere und jüngere bezeichnen wollte, wie sie es in der
That auch waren, — daran scheint Dr. S c h n e i d e r gar nicht gedacht zu
haben. Ganz Köstliches leistet er aber in folgendem: „Aus der instinktiven
Bereitwilligkeit, mit welcher der einzelne Naturmensch auf alle
Sonderinteressen verzichtet und in der Familie oder Sippe aufgeht“, —
(also doch!) — „wird niemand folgern wollen, das individuelle Bewusstsein
sei in der Urzeit vom Kollektivbewusstsein nicht“ — — „geschieden
gewesen; ebenso wenig kann durch die sprachliche und thatsächliche
Verschmelzung mehrerer Familien zu einer einzigen die begriffliche
Abwesenheit der Einzelfamilie glaubhaft gemacht werden.“[342] Was
hierunter sich zu denken sei, ist nicht recht verständlich. Unter
Verschmelzung versteht man doch ein Einswerden derart, dass die
einzelnen Bestandteile als solche aufhören erkennbar zu sein. Hat nun eine
solche Verschmelzung thatsächlich stattgefunden, wie sollte und könnte
sich in der Geschlechtsgenossenschaft die Einzelfamilie erkennen, wie
könnte der Begriff einer solchen vorhanden sein? Der Leser mag nach dem
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Gesagten entscheiden, ob den Ausführungen Dr. S c h n e i d e r s und seiner
Anhänger auch nur die geringste Spur von Wahrscheinlichkeit innewohne.
Es ist also wohl ein durchaus vergebliches Bemühen, der Urzeit die
Ehe, die Verwandtschaft und die Familie in unserem Sinne retten zu wollen.
Ohne Begriffsvermischung kann innerhalb der urzeitlichen
Geschlechtsgenossenschaft von „ehelichen“ Verhältnissen nicht die Rede
sein. Wir kommen nicht über die auf Mutter und Kind beschränkte
Muttergruppe hinaus, die inmitten der liebeleeren Ungebundenheit stets von
der Natur gegeben war und in welcher die Mutterfolge herrschte, herrschen
musste, so lange es zu keiner bestimmten Vaterschaft kam. Deswegen kann
ich auf die Urzeit des sonst so gewiegten und vorsichtigen E d w a r d
T y l o r Meinung nicht ausdehnen: „Selbst bei den rohesten Völkern,
vorausgesetzt, dass sie nicht durch Laster oder Elend verkommen sind,
finden wir eine Vorstellung von der sittlichen Bedeutung des
Familienlebens.“[343] Diese Voraussetzung bricht zusammen, sobald man
die Liebe aus dem Bereiche der niederen Kultur hinwegräumt, wie sogar
noch heute lebende, unberührte Menschenstämme zu thun gestatten. Die
Wahrheit ist, dass wo die Familie überhaupt noch nicht vorhanden ist, es
auch keine Vorstellung von ihrer sittlichen Bedeutung geben kann.
In allen Weltteilen, bei den verschiedensten Völkern und durch alle
Zeiten ist das Vorhandensein eheloser Ungebundenheit des
Geschlechtsverkehrs und damit der Muttergruppe nachweislich. In diesen
allerältesten Zeiten liess sich die Vaterschaft natürlich nicht feststellen, das
Kind gehörte unzweifelhaft der Mutter, und zwar der Mutter ganz allein.
Freilich der römische Rechtssatz: mater semper certa est, etiamsi vulgo
conceperit, pater vero is tantum, quem nuptiae demonstrant, konnte damals
noch keine Geltung haben, und es ist irrig, spätere Erscheinungen daraus
abzuleiten, dass man den Frauen keine Treue zutrauen konnte, da ja der
Begriff der Treue noch gar nicht bestand; immerhin ist anzuerkennen, dass
die Unsicherheit der Vaterschaft, was freilich niemanden interessierte,
thatsächlich vorhanden war. Wenn nun einige Forscher, wie P o s t und
W i l k e n , meinen, dass in der ersten Urzeit selbst die dauernde Beziehung
zwischen Mutter und Kind so gut wie unbekannt war, und das Kind, keiner
bestimmten Person angehörend, in der Horde aufging,[344] von der es einen
Teil ausmachte, daher auch seiner natürlichen Mutter nicht näher verwandt
galt, als irgend einem andern Stammgenossen oder wenigstens einer Klasse
Anhänger auch nur die geringste Spur von Wahrscheinlichkeit innewohne.
Es ist also wohl ein durchaus vergebliches Bemühen, der Urzeit die
Ehe, die Verwandtschaft und die Familie in unserem Sinne retten zu wollen.
Ohne Begriffsvermischung kann innerhalb der urzeitlichen
Geschlechtsgenossenschaft von „ehelichen“ Verhältnissen nicht die Rede
sein. Wir kommen nicht über die auf Mutter und Kind beschränkte
Muttergruppe hinaus, die inmitten der liebeleeren Ungebundenheit stets von
der Natur gegeben war und in welcher die Mutterfolge herrschte, herrschen
musste, so lange es zu keiner bestimmten Vaterschaft kam. Deswegen kann
ich auf die Urzeit des sonst so gewiegten und vorsichtigen E d w a r d
T y l o r Meinung nicht ausdehnen: „Selbst bei den rohesten Völkern,
vorausgesetzt, dass sie nicht durch Laster oder Elend verkommen sind,
finden wir eine Vorstellung von der sittlichen Bedeutung des
Familienlebens.“[343] Diese Voraussetzung bricht zusammen, sobald man
die Liebe aus dem Bereiche der niederen Kultur hinwegräumt, wie sogar
noch heute lebende, unberührte Menschenstämme zu thun gestatten. Die
Wahrheit ist, dass wo die Familie überhaupt noch nicht vorhanden ist, es
auch keine Vorstellung von ihrer sittlichen Bedeutung geben kann.
In allen Weltteilen, bei den verschiedensten Völkern und durch alle
Zeiten ist das Vorhandensein eheloser Ungebundenheit des
Geschlechtsverkehrs und damit der Muttergruppe nachweislich. In diesen
allerältesten Zeiten liess sich die Vaterschaft natürlich nicht feststellen, das
Kind gehörte unzweifelhaft der Mutter, und zwar der Mutter ganz allein.
Freilich der römische Rechtssatz: mater semper certa est, etiamsi vulgo
conceperit, pater vero is tantum, quem nuptiae demonstrant, konnte damals
noch keine Geltung haben, und es ist irrig, spätere Erscheinungen daraus
abzuleiten, dass man den Frauen keine Treue zutrauen konnte, da ja der
Begriff der Treue noch gar nicht bestand; immerhin ist anzuerkennen, dass
die Unsicherheit der Vaterschaft, was freilich niemanden interessierte,
thatsächlich vorhanden war. Wenn nun einige Forscher, wie P o s t und
W i l k e n , meinen, dass in der ersten Urzeit selbst die dauernde Beziehung
zwischen Mutter und Kind so gut wie unbekannt war, und das Kind, keiner
bestimmten Person angehörend, in der Horde aufging,[344] von der es einen
Teil ausmachte, daher auch seiner natürlichen Mutter nicht näher verwandt
galt, als irgend einem andern Stammgenossen oder wenigstens einer Klasse
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von andern Stammgenossen,[345] so kann doch dieser Zustand
begreiflicherweise nicht lange gedauert haben. Es lässt sich hören, dass bei
den indischen Naïr kein Sohn seinen Va t e r , kein Vater seinen Sohn kennt;
das von der Natur um M u t t e r und K i n d geschlungene Band musste
jedenfalls sehr bald seine Rechte geltend machen, und diese Naturwahl trug
dazu bei, dasselbe immer inniger und fester zu gestalten. Alle Beispiele
rascher Entfremdung zwischen Mutter und Kind, womit die moderne
Völkerkunde uns versieht, betreffen auch stets nur den ohnehin überall von
der Familie sich frühzeitig ablösenden S o h n , niemals die T o c h t e r ,
welche bis zum mannbaren Alter fast ausnahmslos bei der Mutter bleibt, ein
Verhältnis, für das man sich in der ganzen übrigen Welt der Lebewesen
vergeblich nach einem Beispiele umsieht. Aber auch beim männlichen
Kinde kann die Entfremdung und das Aufgehen in die Horde nicht
allzurasch vor sich gehen.
Nichts in der That, bemerkt L i p p e r t , ist hilfloser als das neugeborene
Kind; nicht Wochen und Monate, sondern Jahre bedarf es seiner Mutter zur
Ernährung, und somit ist schon ein dauerndes Verhältnis zwischen Kind und
Mutter begründet. Auch lange nach der Entwöhnung bleibt selbst den
Kindern in unseren Zivilisationskreisen die Milch der wichtigste und
hauptsächlichste Teil ihrer Nahrung. Wir ersetzen diesen Mangel durch
Kuhmilch; den Völkern, welche keine milchspendenden Haustiere besitzen,
wie z. B. die Amerikaner und die Schwarzen Zentralafrikas, fehlt natürlich
dieses Surrogat, und zur Aufbringung des Kindes kennen sie kein anderes
Mittel, als das der möglichsten Erstreckung der natürlichen
Ernährungsweise und ein entsprechendes Hinausschieben der Zeit des
Überganges. Damit trifft zusammen, dass die Ernährung aus dem
mütterlichen Busen für die Sitte und Lebensweise der Urzeit wie der
Unkultur zugleich die leichteste, bequemste ist. Aus diesem Grunde
erstreckt sich die Zeit des Nährens bei allen Völkern niederer Kultur auf
ungewöhnlich grosse Zeiträume. Drei bis vier Jahre des Säugens und mehr
sind nichts Seltenes,[346] und es giebt Völker, bei welchen halb
herangewachsene Buben ihre Spiele unterbrechen, um nach der Mutterbrust
zu verlangen, welche manche von ihnen schon mit der glimmenden Zigarre
vertauschen. L i p p e r t glaubt nun, dass alle Völker einmal durch die
Schule der langen Nährfrist gegangen, weil eben die Erfindung der besten
Ersatznahrung erst ein spätes Ereignis sei. Allein die Richtigkeit der
letzteren Behauptung auch zugegeben, so kann dieselbe doch nicht der
begreiflicherweise nicht lange gedauert haben. Es lässt sich hören, dass bei
den indischen Naïr kein Sohn seinen Va t e r , kein Vater seinen Sohn kennt;
das von der Natur um M u t t e r und K i n d geschlungene Band musste
jedenfalls sehr bald seine Rechte geltend machen, und diese Naturwahl trug
dazu bei, dasselbe immer inniger und fester zu gestalten. Alle Beispiele
rascher Entfremdung zwischen Mutter und Kind, womit die moderne
Völkerkunde uns versieht, betreffen auch stets nur den ohnehin überall von
der Familie sich frühzeitig ablösenden S o h n , niemals die T o c h t e r ,
welche bis zum mannbaren Alter fast ausnahmslos bei der Mutter bleibt, ein
Verhältnis, für das man sich in der ganzen übrigen Welt der Lebewesen
vergeblich nach einem Beispiele umsieht. Aber auch beim männlichen
Kinde kann die Entfremdung und das Aufgehen in die Horde nicht
allzurasch vor sich gehen.
Nichts in der That, bemerkt L i p p e r t , ist hilfloser als das neugeborene
Kind; nicht Wochen und Monate, sondern Jahre bedarf es seiner Mutter zur
Ernährung, und somit ist schon ein dauerndes Verhältnis zwischen Kind und
Mutter begründet. Auch lange nach der Entwöhnung bleibt selbst den
Kindern in unseren Zivilisationskreisen die Milch der wichtigste und
hauptsächlichste Teil ihrer Nahrung. Wir ersetzen diesen Mangel durch
Kuhmilch; den Völkern, welche keine milchspendenden Haustiere besitzen,
wie z. B. die Amerikaner und die Schwarzen Zentralafrikas, fehlt natürlich
dieses Surrogat, und zur Aufbringung des Kindes kennen sie kein anderes
Mittel, als das der möglichsten Erstreckung der natürlichen
Ernährungsweise und ein entsprechendes Hinausschieben der Zeit des
Überganges. Damit trifft zusammen, dass die Ernährung aus dem
mütterlichen Busen für die Sitte und Lebensweise der Urzeit wie der
Unkultur zugleich die leichteste, bequemste ist. Aus diesem Grunde
erstreckt sich die Zeit des Nährens bei allen Völkern niederer Kultur auf
ungewöhnlich grosse Zeiträume. Drei bis vier Jahre des Säugens und mehr
sind nichts Seltenes,[346] und es giebt Völker, bei welchen halb
herangewachsene Buben ihre Spiele unterbrechen, um nach der Mutterbrust
zu verlangen, welche manche von ihnen schon mit der glimmenden Zigarre
vertauschen. L i p p e r t glaubt nun, dass alle Völker einmal durch die
Schule der langen Nährfrist gegangen, weil eben die Erfindung der besten
Ersatznahrung erst ein spätes Ereignis sei. Allein die Richtigkeit der
letzteren Behauptung auch zugegeben, so kann dieselbe doch nicht der
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ausschliessliche Grund der beregten Sitte sein, denn bekanntlich beschränkt
sich die Nahrung des Kindes bei jenen Völkern, welche die Säugezeit
ungebührlich lange ausdehnen, durchaus nicht auf die mütterliche Milch,
sondern es werden dem Säuglinge schon frühzeitig andere Stoffe zugeführt.
Im nordwestlichen Amerika gewöhnen die Tlinkit und Koljuschen ihre
Kinder schon nach zehn Monaten an den Genuss eines Seetieres, und die
Eskimokinder, welche noch nicht sprechen können, verzehren mit
ungeheurer Gefrässigkeit grosse Fett- und Fleischklumpen vom Walross,
[347] während die Kinder der Chippeway-Indianer beständig mit dem Essen
von Musetier- und Elenfleisch sich beschäftigen, wenn sie nicht gerade am
mütterlichen Busen saugen.[348] Es ist also bei den Urvölkern, wie Dr.
P l o s s mit grösserer Wahrscheinlichkeit annimmt, die Bequemlichkeit, die
Einfachheit und Billigkeit dieser Ernährungsweise, dann die Gewohnheit,
und endlich auch die Fähigkeit, jahrelang ohne Nachteil stillen zu können,
massgebend.[349]
Sei dem indes wie immer, Thatsache ist, dass die meisten Wilden
ungemein lange Nährfristen beobachten, und dies musste die Folge üben,
dass in der Urzeit das Kind selbst schon mit erwachenden Sinnen auch des
Bandes bewusst ward, das es an die Mutter knüpfte. So zeitigte die
Mutterliebe im Kinde die jüngere Frucht der Kindesliebe, der Liebe zur
Mutter.[350] Weil weit weniger erforderlich zur Erhaltung der Art, ist dieses
Gefühl auch weniger verbreitet und viel schwächer als die Liebe der Eltern
zu den Kindern. Den Tieren ist es völlig unbekannt; der kulturarme Wilde
empfindet es meist nur leise und selbst beim Gesitteten vermag es in der
Regel an Kraft sich mit der elterlichen, besonders der mütterlichen Liebe
nicht zu messen.[351] Immerhin dürfen wir erwarten, dass in den Zeiten der
Muttergruppe die Kinder der nämlichen Mutter für längere Dauer eine der
Art der Zusammengehörigkeit sich bewusste Gemeinschaft um die Mutter
bildeten und dass die Töchter an dieser Gemeinschaft noch festhielten,
wenn die Söhne der Paarungstrieb oder der Hunger davonführte. Hingegen
war der Einfluss jener Grundsitte des jahrelangen Nährens auf das
Verhältnis von Mann und Frau, sowie auf dessen Dauer n i c h t günstig.
Darin muss man L i p p e r t beistimmen, nicht aber in seiner Begründung
der beobachteten Thatsachen. Ihm zufolge gebietet nämlich ein
physiologisches Gesetz für die ganze Dauer der Muttersorge strenge
Entsagung, wodurch der Mann sich vollständig vereinsamt sah und der
Bund durch Trennung der beiden Erzeuger wieder gesprengt war. Frühzeitig
sich die Nahrung des Kindes bei jenen Völkern, welche die Säugezeit
ungebührlich lange ausdehnen, durchaus nicht auf die mütterliche Milch,
sondern es werden dem Säuglinge schon frühzeitig andere Stoffe zugeführt.
Im nordwestlichen Amerika gewöhnen die Tlinkit und Koljuschen ihre
Kinder schon nach zehn Monaten an den Genuss eines Seetieres, und die
Eskimokinder, welche noch nicht sprechen können, verzehren mit
ungeheurer Gefrässigkeit grosse Fett- und Fleischklumpen vom Walross,
[347] während die Kinder der Chippeway-Indianer beständig mit dem Essen
von Musetier- und Elenfleisch sich beschäftigen, wenn sie nicht gerade am
mütterlichen Busen saugen.[348] Es ist also bei den Urvölkern, wie Dr.
P l o s s mit grösserer Wahrscheinlichkeit annimmt, die Bequemlichkeit, die
Einfachheit und Billigkeit dieser Ernährungsweise, dann die Gewohnheit,
und endlich auch die Fähigkeit, jahrelang ohne Nachteil stillen zu können,
massgebend.[349]
Sei dem indes wie immer, Thatsache ist, dass die meisten Wilden
ungemein lange Nährfristen beobachten, und dies musste die Folge üben,
dass in der Urzeit das Kind selbst schon mit erwachenden Sinnen auch des
Bandes bewusst ward, das es an die Mutter knüpfte. So zeitigte die
Mutterliebe im Kinde die jüngere Frucht der Kindesliebe, der Liebe zur
Mutter.[350] Weil weit weniger erforderlich zur Erhaltung der Art, ist dieses
Gefühl auch weniger verbreitet und viel schwächer als die Liebe der Eltern
zu den Kindern. Den Tieren ist es völlig unbekannt; der kulturarme Wilde
empfindet es meist nur leise und selbst beim Gesitteten vermag es in der
Regel an Kraft sich mit der elterlichen, besonders der mütterlichen Liebe
nicht zu messen.[351] Immerhin dürfen wir erwarten, dass in den Zeiten der
Muttergruppe die Kinder der nämlichen Mutter für längere Dauer eine der
Art der Zusammengehörigkeit sich bewusste Gemeinschaft um die Mutter
bildeten und dass die Töchter an dieser Gemeinschaft noch festhielten,
wenn die Söhne der Paarungstrieb oder der Hunger davonführte. Hingegen
war der Einfluss jener Grundsitte des jahrelangen Nährens auf das
Verhältnis von Mann und Frau, sowie auf dessen Dauer n i c h t günstig.
Darin muss man L i p p e r t beistimmen, nicht aber in seiner Begründung
der beobachteten Thatsachen. Ihm zufolge gebietet nämlich ein
physiologisches Gesetz für die ganze Dauer der Muttersorge strenge
Entsagung, wodurch der Mann sich vollständig vereinsamt sah und der
Bund durch Trennung der beiden Erzeuger wieder gesprengt war. Frühzeitig
Page 158
soll die Erfahrung dieses Gesetz der Enthaltsamkeit gelehrt haben, welches
gar bald auch zur menschlichen Satzung ward, auf deren Übertretung ein
schwerer Fluch lastete. Starb gar das Kind während der üblichen langen
Säugeperiode, so erweckte dies die Vermutung, dass die Frau die
Gemeinschaft des Mannes den Mutterpflichten vorgezogen habe. Das
Entsagungsopfer, welches für die Existenz des Kindes gebracht wurde,
zerstörte aber für die ferneren Zeiten der Urgeschichte die Möglichkeit
einer dauernden und einpaarigen Ehe.
So legt, anschliessend an L u b b o c k , der geistvolle L i p p e r t den
Sachverhalt dar.[352] Richtig ist, dass unter manchen kulturarmen Völkern
der Geschlechtsgenuss dem Weibe so lange untersagt ist, als sie ihr Kind
säugt. Allein diese Vorschrift hat durchaus nicht allgemeine Gültigkeit. Bei
den marokkanischen Arabern z. B. pflegen die Mütter ihre Kinder zwei
Jahre lang zu nähren und während dieser Zeit leben sie zumeist allein; doch
ist es ihrem Manne nach Ablauf von drei Perioden gestattet, sie wieder zu
besuchen und mit ihnen Umgang zu pflegen.[353] Ferner ist es wohl eine
durchaus i r r i g e Voraussetzung, dass Entsagung ein physiologisches
Gesetz und vollends, dass sie zur Erhaltung des Kindes notwendig sei.
Vielmehr ist in der überlangen, sich nicht selten auf vier bis fünf, ja
mitunter bis zu zehn und zwölf Jahren erstreckenden Nährfrist eine der
U r s a c h e n d e r ü b e r g r o s s e n K i n d e r s t e r b l i c h k e i t zu
suchen, während sie zugleich eine frühzeitig eintretende Hinfälligkeit und
Abgelebtheit der Mutter nach sich zieht. Man kann also nur so viel sagen,
dass unter günstigen Verhältnissen die kräftigen Mütter wilder und
halbwilder Völker ihren Kindern eine nach unseren Begriffen ungemein
lange Zeit die Milch ihrer Brust als fast ausschliessliche Nahrung
darreichen können, ohne dass sie selbst oder ihre Sprösslinge dadurch
besondern Schaden erleiden. Allerdings beobachtet man auch vielfach, dass
wilde Mütter durch ein mehrere Jahre lang dauerndes Säugen frühzeitig
welken und altern.[354] Von einem „Entsagungsopfer“ ist vollends keine
Rede. Es ist vielmehr die blosse F u r c h t v o r d e r G e b u r t , welche
die Weiber so lange stillen lässt, um einer frühzeitigen Wiederholung der
Schwangerschaft zu entgehen, denn in der That sind sie in der Lage,
während des Säugens geschlechtlich zu geniessen unter verringerter Gefahr
des Empfangens. Freilich hilft das Mittel nicht immer. Bei den Serben stillt
die Mutter so lange, als sie nicht von neuem schwanger wird, ein Beweis,
dass sie also in der Nährzeit den Geschlechtsgenuss sich nicht versagt. Alle
gar bald auch zur menschlichen Satzung ward, auf deren Übertretung ein
schwerer Fluch lastete. Starb gar das Kind während der üblichen langen
Säugeperiode, so erweckte dies die Vermutung, dass die Frau die
Gemeinschaft des Mannes den Mutterpflichten vorgezogen habe. Das
Entsagungsopfer, welches für die Existenz des Kindes gebracht wurde,
zerstörte aber für die ferneren Zeiten der Urgeschichte die Möglichkeit
einer dauernden und einpaarigen Ehe.
So legt, anschliessend an L u b b o c k , der geistvolle L i p p e r t den
Sachverhalt dar.[352] Richtig ist, dass unter manchen kulturarmen Völkern
der Geschlechtsgenuss dem Weibe so lange untersagt ist, als sie ihr Kind
säugt. Allein diese Vorschrift hat durchaus nicht allgemeine Gültigkeit. Bei
den marokkanischen Arabern z. B. pflegen die Mütter ihre Kinder zwei
Jahre lang zu nähren und während dieser Zeit leben sie zumeist allein; doch
ist es ihrem Manne nach Ablauf von drei Perioden gestattet, sie wieder zu
besuchen und mit ihnen Umgang zu pflegen.[353] Ferner ist es wohl eine
durchaus i r r i g e Voraussetzung, dass Entsagung ein physiologisches
Gesetz und vollends, dass sie zur Erhaltung des Kindes notwendig sei.
Vielmehr ist in der überlangen, sich nicht selten auf vier bis fünf, ja
mitunter bis zu zehn und zwölf Jahren erstreckenden Nährfrist eine der
U r s a c h e n d e r ü b e r g r o s s e n K i n d e r s t e r b l i c h k e i t zu
suchen, während sie zugleich eine frühzeitig eintretende Hinfälligkeit und
Abgelebtheit der Mutter nach sich zieht. Man kann also nur so viel sagen,
dass unter günstigen Verhältnissen die kräftigen Mütter wilder und
halbwilder Völker ihren Kindern eine nach unseren Begriffen ungemein
lange Zeit die Milch ihrer Brust als fast ausschliessliche Nahrung
darreichen können, ohne dass sie selbst oder ihre Sprösslinge dadurch
besondern Schaden erleiden. Allerdings beobachtet man auch vielfach, dass
wilde Mütter durch ein mehrere Jahre lang dauerndes Säugen frühzeitig
welken und altern.[354] Von einem „Entsagungsopfer“ ist vollends keine
Rede. Es ist vielmehr die blosse F u r c h t v o r d e r G e b u r t , welche
die Weiber so lange stillen lässt, um einer frühzeitigen Wiederholung der
Schwangerschaft zu entgehen, denn in der That sind sie in der Lage,
während des Säugens geschlechtlich zu geniessen unter verringerter Gefahr
des Empfangens. Freilich hilft das Mittel nicht immer. Bei den Serben stillt
die Mutter so lange, als sie nicht von neuem schwanger wird, ein Beweis,
dass sie also in der Nährzeit den Geschlechtsgenuss sich nicht versagt. Alle
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glauben aber, dass sie nicht schwanger werden könnten, so lange sie
säugen, ein Punkt, in dem sie sich freilich oft irren.[355] Wenn die
Arawakenfrauen die Kinder mehrere Jahre fortstillen, bis das nächste Kind
da ist, so ist damit gleichfalls ausgesprochen, dass das Säugen die
Empfängnis nicht hindert; auch bei den Negerinnen in Altkalabar dauert das
Säugen bis zu einigen Monaten in die nächste Schwangerschaft hinein, es
hat also während desselben Befruchtung stattgefunden. Im allgemeinen darf
man aber wohl annehmen, dass die Gefahr einer neuen Schwangerschaft
durch eine lange Säugeperiode verringert werde, ja bei einigen Frauen ist
die Meinung verbreitet, dadurch gänzliche Unfruchtbarkeit herbeiführen zu
können; wenn auch nicht diese, eine Verringerung der Kinderzahl hat sie
jedenfalls zur Folge, denn es tritt durch lang fortgesetztes Säugen Atrophie
des Uterus ein.[356] Dr. P l o s s , der diesen Fragen jahrelanges Studium
gewidmet hat, hält den thatsächlich unrichtigen Gedanken, dass Ausübung
der Begattung der Säugenden oder dem Säuglinge schaden könne, für einen
den wilden Völkern allzu ferne liegenden; ich glaube mit Recht, denn es lag
sicher nicht im Wesen des gedankenarmen Urmenschen, das Wohl des
kommenden Geschlechtes fürsorgend durch sein eigenes zu erkaufen. Wie
der Zweck der Natur mit dem Erscheinen des Kindes erreicht ist und
dieselbe sich nicht weiter um die Eltern bekümmert, welche sie oft grausam
ihrem Schicksale überlässt, so lebt als wirksames Gegengewicht in jedes
Menschen Brust der egoistische Erhaltungstrieb, der zuvörderst auf das
eigene Wohl bedacht ist. Die lange Säugezeit auf niedrigen
Gesittungsstufen bedeutet also nicht nur k e i n Entsagungsopfer des
Weibes, sondern vielmehr das gerade G e g e n t e i l , nämlich das Streben,
den Geschlechtsgenuss sich zu sichern mit thunlichster Vermeidung seiner
Folgen. Doch soll nicht geleugnet werden, dass in der That Enthaltsamkeit
während der Stillungsperiode vielfach auf niederen Stufen geübt wird; nur
liegen ihr nicht die von L i p p e r t vermuteten Gefühle zu Grunde.
Vielmehr darf man wohl mit Dr. P l o s s annehmen, dass nach allgemeiner
Volksstimmung die weibliche Person, so lange sie ü b e r h a u p t in einer
geschlechtlichen Verrichtung begriffen ist, als im Ausnahmezustand
befindlich gilt, der für a n d e r e dann eine gewisse Gefahr darbietet, wenn
sie sich mit der darin Befindlichen in zu nahe Berührung einlassen.[357] Die
Enthaltsamkeit geht also nicht vom Weibe, sondern vom Manne aus, und
was diesen zurückhält, ist gemeine Furcht. Zu Gunsten dieser Ansicht
spricht, dass bei den meisten Wilden und Halbwilden das Weib während der
säugen, ein Punkt, in dem sie sich freilich oft irren.[355] Wenn die
Arawakenfrauen die Kinder mehrere Jahre fortstillen, bis das nächste Kind
da ist, so ist damit gleichfalls ausgesprochen, dass das Säugen die
Empfängnis nicht hindert; auch bei den Negerinnen in Altkalabar dauert das
Säugen bis zu einigen Monaten in die nächste Schwangerschaft hinein, es
hat also während desselben Befruchtung stattgefunden. Im allgemeinen darf
man aber wohl annehmen, dass die Gefahr einer neuen Schwangerschaft
durch eine lange Säugeperiode verringert werde, ja bei einigen Frauen ist
die Meinung verbreitet, dadurch gänzliche Unfruchtbarkeit herbeiführen zu
können; wenn auch nicht diese, eine Verringerung der Kinderzahl hat sie
jedenfalls zur Folge, denn es tritt durch lang fortgesetztes Säugen Atrophie
des Uterus ein.[356] Dr. P l o s s , der diesen Fragen jahrelanges Studium
gewidmet hat, hält den thatsächlich unrichtigen Gedanken, dass Ausübung
der Begattung der Säugenden oder dem Säuglinge schaden könne, für einen
den wilden Völkern allzu ferne liegenden; ich glaube mit Recht, denn es lag
sicher nicht im Wesen des gedankenarmen Urmenschen, das Wohl des
kommenden Geschlechtes fürsorgend durch sein eigenes zu erkaufen. Wie
der Zweck der Natur mit dem Erscheinen des Kindes erreicht ist und
dieselbe sich nicht weiter um die Eltern bekümmert, welche sie oft grausam
ihrem Schicksale überlässt, so lebt als wirksames Gegengewicht in jedes
Menschen Brust der egoistische Erhaltungstrieb, der zuvörderst auf das
eigene Wohl bedacht ist. Die lange Säugezeit auf niedrigen
Gesittungsstufen bedeutet also nicht nur k e i n Entsagungsopfer des
Weibes, sondern vielmehr das gerade G e g e n t e i l , nämlich das Streben,
den Geschlechtsgenuss sich zu sichern mit thunlichster Vermeidung seiner
Folgen. Doch soll nicht geleugnet werden, dass in der That Enthaltsamkeit
während der Stillungsperiode vielfach auf niederen Stufen geübt wird; nur
liegen ihr nicht die von L i p p e r t vermuteten Gefühle zu Grunde.
Vielmehr darf man wohl mit Dr. P l o s s annehmen, dass nach allgemeiner
Volksstimmung die weibliche Person, so lange sie ü b e r h a u p t in einer
geschlechtlichen Verrichtung begriffen ist, als im Ausnahmezustand
befindlich gilt, der für a n d e r e dann eine gewisse Gefahr darbietet, wenn
sie sich mit der darin Befindlichen in zu nahe Berührung einlassen.[357] Die
Enthaltsamkeit geht also nicht vom Weibe, sondern vom Manne aus, und
was diesen zurückhält, ist gemeine Furcht. Zu Gunsten dieser Ansicht
spricht, dass bei den meisten Wilden und Halbwilden das Weib während der
Page 160
Katamenien als „unrein“ gilt und eine unerschöpfliche Liste von Vorurteilen
und darauf gegründeten Sitten diese Momente des Geschlechtslebens in den
dunkelsten Zeiten umgab und noch umgiebt. Nur der hochgestiegene
Europäer ächtet das Weib weder in dieser Zeit, noch wenn sie schwanger
oder gar Wöchnerin ist. M a n t e g a z z a erzählt von einem seiner
Bekannten, welcher seine eigene Frau so sehr liebte (?) dass er schon in der
ersten Woche nach ihrer Entbindung zu ihr kam. Drei Tage nach derselben
war sie von neuem in der Hoffnung und neun Monate darauf schenkte sie
einem zweiten Kinde das Leben.[358]
Ich muss mich also von L i p p e r t etwas trennen in der Deutung der
urzeitlichen Entsagung und darin nicht so sehr einen Triumph der auf die
Erhaltung der Nachkommenschaft bedachten Mutterliebe, als einen
Ausfluss der auf Beschränkung der Brut abzielenden Eigenliebe erkennen,
eine Beschränkung, die derselben andererseits freilich wieder zum
unbeabsichtigten Vorteile gereicht. Für die Urzeit ist diese Deutung, däucht
mir, die weitaus glaubwürdigere, und vielleicht wird auch L i p p e r t sich
ihr anschliessen, wenn er die beigebrachten Gründe auf ihre Wichtigkeit
und Tragweite hin sorgsam prüft. Das Kind war für die Mutter zuerst unter
allen Umständen eine Last, und war sie auch in der Lage, dasselbe
selbständig aufzubringen, so erschwerte sich ihr doch sehr erheblich der
Kampf ums Dasein mit der wachsenden Kinderzahl. Der
allerursprünglichste Grad von Fürsorge für das Eigenwohl wies daher das
Weib auf deren Beschränkung hin, und die Entsagung mochte ihr desto
leichter fallen, als die Lust an Geschlechtsfreuden noch weniger ausgebildet
war. Die fürsorgende Entsagung während des Stillens im Hinblick auf die
Nachkommenschaft gehört wohl erst einer späteren Epoche an, wie sie
manche Barbaren der Gegenwart darstellen mögen. So betrachten es auf
den Vitiinseln z. B. die Angehörigen der Frau als eine offenbare
Beleidigung, wenn diese vor Ablauf der üblichen drei bis vier Jahre wieder
ein Kind bekommt, und halten es dann für ihre Pflicht, sich in derselben
offenkundigen Weise zu rächen. B e r t h o l d S e e m a n n , welcher 1860
den Vitiarchipel besuchte, erzählt von einem Weissen, welcher auf die Frage
der Eingebornen nach der Zahl seiner Geschwister, offenherzig mit: „Zehn“
antwortete. „Aber das ist ja nicht möglich,“ meinten die Insulaner, „eine
Mutter kann kaum so viele Kinder erzeugen.“ Belehrt, dass diese Kinder in
jährlichen Zwischenräumen zur Welt gekommen und dass dies ein in
Europa häufiges Vorkommnis sei, fanden die dem Kannibalismus
und darauf gegründeten Sitten diese Momente des Geschlechtslebens in den
dunkelsten Zeiten umgab und noch umgiebt. Nur der hochgestiegene
Europäer ächtet das Weib weder in dieser Zeit, noch wenn sie schwanger
oder gar Wöchnerin ist. M a n t e g a z z a erzählt von einem seiner
Bekannten, welcher seine eigene Frau so sehr liebte (?) dass er schon in der
ersten Woche nach ihrer Entbindung zu ihr kam. Drei Tage nach derselben
war sie von neuem in der Hoffnung und neun Monate darauf schenkte sie
einem zweiten Kinde das Leben.[358]
Ich muss mich also von L i p p e r t etwas trennen in der Deutung der
urzeitlichen Entsagung und darin nicht so sehr einen Triumph der auf die
Erhaltung der Nachkommenschaft bedachten Mutterliebe, als einen
Ausfluss der auf Beschränkung der Brut abzielenden Eigenliebe erkennen,
eine Beschränkung, die derselben andererseits freilich wieder zum
unbeabsichtigten Vorteile gereicht. Für die Urzeit ist diese Deutung, däucht
mir, die weitaus glaubwürdigere, und vielleicht wird auch L i p p e r t sich
ihr anschliessen, wenn er die beigebrachten Gründe auf ihre Wichtigkeit
und Tragweite hin sorgsam prüft. Das Kind war für die Mutter zuerst unter
allen Umständen eine Last, und war sie auch in der Lage, dasselbe
selbständig aufzubringen, so erschwerte sich ihr doch sehr erheblich der
Kampf ums Dasein mit der wachsenden Kinderzahl. Der
allerursprünglichste Grad von Fürsorge für das Eigenwohl wies daher das
Weib auf deren Beschränkung hin, und die Entsagung mochte ihr desto
leichter fallen, als die Lust an Geschlechtsfreuden noch weniger ausgebildet
war. Die fürsorgende Entsagung während des Stillens im Hinblick auf die
Nachkommenschaft gehört wohl erst einer späteren Epoche an, wie sie
manche Barbaren der Gegenwart darstellen mögen. So betrachten es auf
den Vitiinseln z. B. die Angehörigen der Frau als eine offenbare
Beleidigung, wenn diese vor Ablauf der üblichen drei bis vier Jahre wieder
ein Kind bekommt, und halten es dann für ihre Pflicht, sich in derselben
offenkundigen Weise zu rächen. B e r t h o l d S e e m a n n , welcher 1860
den Vitiarchipel besuchte, erzählt von einem Weissen, welcher auf die Frage
der Eingebornen nach der Zahl seiner Geschwister, offenherzig mit: „Zehn“
antwortete. „Aber das ist ja nicht möglich,“ meinten die Insulaner, „eine
Mutter kann kaum so viele Kinder erzeugen.“ Belehrt, dass diese Kinder in
jährlichen Zwischenräumen zur Welt gekommen und dass dies ein in
Europa häufiges Vorkommnis sei, fanden die dem Kannibalismus
Page 161
huldigenden Naturkinder dies ungemein anstössig und meinten, dies erkläre
zur Genüge, warum so viele Weisse blosse Knirpse seien.[359] Auf diesen
fortgeschritteneren Stufen ist übrigens die Beschränkung der Geburten gar
nicht die Folge von Entsagung, sondern künstlich bewirkt. Von den
Chewsuren im Kaukasus meldet Dr. G u s t a v R a d d e , selten werde man
mehr als drei Kinder in einer Familie finden, denn „es ist bei den
verheirateten Chewsuren eine grosse Schande, wenn dem jungen Paare vor
Ablauf der ersten vier Jahre ein Kind geboren wird. Aber später darf erst im
Verlaufe von abermals wieder drei Jahren eine zweite Geburt statthaben; die
Leute meinen, dass bei der raschen Aufeinanderfolge der Kinder das
jüngere dem älteren die nötige Pflege rauben würde. Die also mit dem
zwanzigsten Jahre eingegangene Ehe bleibt vier Jahre lang unfruchtbar und
das absichtlich“, nicht aber auf dem Wege der Enthaltung.[360] Immerhin
bleibt L i p p e r t s Folgerung zu Recht bestehen, dass die mit der langen
Nährfrist in irgend einer Weise zusammenhängende Enthaltsamkeit den
Wechsel der Frauen seitens der Männer bedinge; er hätte hinzufügen
können: wie jenen der Männer seitens der Frauen. Denn spätestens nach der
Geburt des Kindes schied der Mann, um seine Freuden in den Armen eines
andern Weibes zu suchen, die Mutter aber blieb während der langen
Nährzeit auf sich selbst angewiesen. Bei dem geringen Vorrate an
Zärtlichkeit, welcher den niederen Gesittungsstufen eignet, ist kaum
anzunehmen, dass die Neigung des Weibes zum nämlichen Manne die
Probe der Jahre zu bestehen vermochte. So lange sich das Weib nicht in den
Besitz eines einzigen Mannes gab, — und bis dahin war noch ein weiter
Weg — fiel sie leicht in den verschiedenen Zeiten ihrer Freiheit
Verschiedenen zu. Hatte sie doch, so lange sie frei für sich in ihrer eigenen
Gewalt stand, für niemanden ihre Unberührtheit zu wahren.[361] Die
wenigen Kinder, welche das Weib in langen Zeitabständen gebar, dürften
also nur selten vom gleichen Vater stammen. Denn der Trieb nach
Fortpflanzung verlangt eben so heftig nach Wechsel, wie der Trieb nach
Erhaltung der Gattung nach Dauer in dem Verhältnis von Mann und Weib.
So ist also schon in der Natur der Zwiespalt zwischen Begierde und Familie
gegeben, und nicht im Manne kann von Anfang an der Antrieb gelegen sein,
sich dem Weibe zuzugesellen, um der Versorger ihrer Kinder zu werden.
[362]
[293] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 88.
zur Genüge, warum so viele Weisse blosse Knirpse seien.[359] Auf diesen
fortgeschritteneren Stufen ist übrigens die Beschränkung der Geburten gar
nicht die Folge von Entsagung, sondern künstlich bewirkt. Von den
Chewsuren im Kaukasus meldet Dr. G u s t a v R a d d e , selten werde man
mehr als drei Kinder in einer Familie finden, denn „es ist bei den
verheirateten Chewsuren eine grosse Schande, wenn dem jungen Paare vor
Ablauf der ersten vier Jahre ein Kind geboren wird. Aber später darf erst im
Verlaufe von abermals wieder drei Jahren eine zweite Geburt statthaben; die
Leute meinen, dass bei der raschen Aufeinanderfolge der Kinder das
jüngere dem älteren die nötige Pflege rauben würde. Die also mit dem
zwanzigsten Jahre eingegangene Ehe bleibt vier Jahre lang unfruchtbar und
das absichtlich“, nicht aber auf dem Wege der Enthaltung.[360] Immerhin
bleibt L i p p e r t s Folgerung zu Recht bestehen, dass die mit der langen
Nährfrist in irgend einer Weise zusammenhängende Enthaltsamkeit den
Wechsel der Frauen seitens der Männer bedinge; er hätte hinzufügen
können: wie jenen der Männer seitens der Frauen. Denn spätestens nach der
Geburt des Kindes schied der Mann, um seine Freuden in den Armen eines
andern Weibes zu suchen, die Mutter aber blieb während der langen
Nährzeit auf sich selbst angewiesen. Bei dem geringen Vorrate an
Zärtlichkeit, welcher den niederen Gesittungsstufen eignet, ist kaum
anzunehmen, dass die Neigung des Weibes zum nämlichen Manne die
Probe der Jahre zu bestehen vermochte. So lange sich das Weib nicht in den
Besitz eines einzigen Mannes gab, — und bis dahin war noch ein weiter
Weg — fiel sie leicht in den verschiedenen Zeiten ihrer Freiheit
Verschiedenen zu. Hatte sie doch, so lange sie frei für sich in ihrer eigenen
Gewalt stand, für niemanden ihre Unberührtheit zu wahren.[361] Die
wenigen Kinder, welche das Weib in langen Zeitabständen gebar, dürften
also nur selten vom gleichen Vater stammen. Denn der Trieb nach
Fortpflanzung verlangt eben so heftig nach Wechsel, wie der Trieb nach
Erhaltung der Gattung nach Dauer in dem Verhältnis von Mann und Weib.
So ist also schon in der Natur der Zwiespalt zwischen Begierde und Familie
gegeben, und nicht im Manne kann von Anfang an der Antrieb gelegen sein,
sich dem Weibe zuzugesellen, um der Versorger ihrer Kinder zu werden.
[362]
[293] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 88.
Page 162
[294] L i p p e r t . A. a. O. S. 73.
[295] A. a. O. S. 76. — Geschichte der Familie. S. 20. — Ferner: L i p p e r t .
Die Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Leipzig u. Prag, 1886. II.
Abteilung. S. 3.
[296] P o w e l l . Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 123.
[297] R . P a r k i n s o n . Im Bismarck-Archipel. Erlebnisse und
Beobachtungen auf der Insel Neupommern. Leipzig, 1887. S. 105.
[298] Globus. Bd. XIII. S. 230.
[299] Globus. Bd. XLIII. S. 158.
[300] R i c h a r d O b e r l ä n d e r . Australien. Geschichte der Entdeckung
und Kolonisation. Zweite Aufl. Leipzig, 1880. S. 307–308.
[301] A. W. S t i r l i n g . The Never, never Land. A ride in North Queensland.
London, 1884. S. 87.
[302] Nach A p p u n .
[303] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 138.
[304] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 76.
[305] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 194.
[306] F r e r i c h s . Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.
[307] A. a. O. S. 103–104.
[308] L i p p e r t . A. a. O. S. 76.
[309] A. a. O.
[310] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 138.
[311] Dr. L o t h a r D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe und ihre Reste im
germanischen Recht und Leben. Breslau. 1883. S. 3.
[312] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 281.
[313] „Es giebt kein kommunistisches Volk,“ sagt ziemlich gewagt Professor
R a t z e l (Völkerkunde. Bd. I. Grundzüge S. 85), setzt aber hinzu: doch ist
besonders bei nomadisierenden und daher dünn wohnenden Naturvölkern der
Eigentumsbegriff nicht nach allen Richtungen hin gleich entwickelt.
[314] Dr. S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 90.
[315] Ausland. 1862. S. 594.
[316] D a r w i n . Reise eines Naturforschers um die Welt. Stuttgart, 1875. S.
263.
[317] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. I. S. 96.
[318] L i p p e r t . Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S.
89–92.
[319] W i l h e l m R a d l o f f . Aus Sibirien. Leipzig, 1884. Bd. I. S. 287.
[320] D a r w i n . Reise eines Naturforschers. A. a. O.
[295] A. a. O. S. 76. — Geschichte der Familie. S. 20. — Ferner: L i p p e r t .
Die Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Leipzig u. Prag, 1886. II.
Abteilung. S. 3.
[296] P o w e l l . Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 123.
[297] R . P a r k i n s o n . Im Bismarck-Archipel. Erlebnisse und
Beobachtungen auf der Insel Neupommern. Leipzig, 1887. S. 105.
[298] Globus. Bd. XIII. S. 230.
[299] Globus. Bd. XLIII. S. 158.
[300] R i c h a r d O b e r l ä n d e r . Australien. Geschichte der Entdeckung
und Kolonisation. Zweite Aufl. Leipzig, 1880. S. 307–308.
[301] A. W. S t i r l i n g . The Never, never Land. A ride in North Queensland.
London, 1884. S. 87.
[302] Nach A p p u n .
[303] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 138.
[304] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 76.
[305] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 194.
[306] F r e r i c h s . Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.
[307] A. a. O. S. 103–104.
[308] L i p p e r t . A. a. O. S. 76.
[309] A. a. O.
[310] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 138.
[311] Dr. L o t h a r D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe und ihre Reste im
germanischen Recht und Leben. Breslau. 1883. S. 3.
[312] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 281.
[313] „Es giebt kein kommunistisches Volk,“ sagt ziemlich gewagt Professor
R a t z e l (Völkerkunde. Bd. I. Grundzüge S. 85), setzt aber hinzu: doch ist
besonders bei nomadisierenden und daher dünn wohnenden Naturvölkern der
Eigentumsbegriff nicht nach allen Richtungen hin gleich entwickelt.
[314] Dr. S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 90.
[315] Ausland. 1862. S. 594.
[316] D a r w i n . Reise eines Naturforschers um die Welt. Stuttgart, 1875. S.
263.
[317] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. I. S. 96.
[318] L i p p e r t . Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S.
89–92.
[319] W i l h e l m R a d l o f f . Aus Sibirien. Leipzig, 1884. Bd. I. S. 287.
[320] D a r w i n . Reise eines Naturforschers. A. a. O.
Page 163
[321] M o r i z W a g n e r . Die Kulturzüchtung des Menschen gegenüber der
Naturzüchtung im Tierreich. (Kosmos 1886. Bd. I. S. 34.)
[322] W a g n e r . A. a. O. S. 24.
[323] F r e r i c h s . Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 107.
[324] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 79–81 und Geschichte der
Familie. S. 8.
[325] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 477.
[326] G e o r g S c h w e i n f u r t h . Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 574.
[327] H e n r y M . S t a n l e y . Durch den dunklen Weltteil. Leipzig, 1878.
Bd. I. S. 535.
[328] A. a. O. Bd. II. S. 317.
[329] Erst 1885 trank Dr. J ü h l k e auf solche Weise Blutbruderschaft mit
dem „Sultan“ Mandara von Dschagga, indem er mit demselben zusammen von
derselben Milch trank. Dr. J ü h l k e zuerst aus seinem Munde und der Sultan
sodann aus jenem des deutschen Freundes. Und dies geschähe deshalb, so
erklärte der Ostafrikaner ausdrücklich, weil Kinder, wenn sie klein seien, Milch
tränken und zwei Brüder von e i n e r Mutter eine und dieselbe. Wenn sie nun
das thäten, so bedeute es, dass sie, J ü h l k e und der Sultan, ebenso Brüder
seien, als wenn sie eine Mutter gehabt hätten. (Schwäb. Merkur vom 21.
Oktober 1885 nach Dr. J ü h l k e s Bericht in der Kolonialpolitischen
Korrespondenz.)
[330] L e w i s H . M o r g a n . Systems of Consanguinity and affinity of the
human family. Washington, 1871.
[331] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 81–83.
[332] K u b a r y in den Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. zu Hamburg. 1878–
1879. S. 245.
[333] M o r g a n . A. a. O. S. 454.
[334] A. a. O. S. 456.
[335] S i b r e e . Madagaskar. S. 273–279.
[336] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 83–84.
[337] K a u t s k y im „Kosmos“. Bd. XII. S. 196–198.
[338] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.
[339] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 475–476.
[340] A. a. O. S. 477.
[341] A. a. O.
[342] A. a. O. S. 480.
[343] Dr. E d w a r d B . T y l o r . Einleitung in das Studium der
Anthropologie und Zivilisation. Deutsche autorisierte Ausgabe von G.
S i e b e r t . Braunschweig, 1884. S. 488.
Naturzüchtung im Tierreich. (Kosmos 1886. Bd. I. S. 34.)
[322] W a g n e r . A. a. O. S. 24.
[323] F r e r i c h s . Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 107.
[324] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 79–81 und Geschichte der
Familie. S. 8.
[325] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 477.
[326] G e o r g S c h w e i n f u r t h . Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 574.
[327] H e n r y M . S t a n l e y . Durch den dunklen Weltteil. Leipzig, 1878.
Bd. I. S. 535.
[328] A. a. O. Bd. II. S. 317.
[329] Erst 1885 trank Dr. J ü h l k e auf solche Weise Blutbruderschaft mit
dem „Sultan“ Mandara von Dschagga, indem er mit demselben zusammen von
derselben Milch trank. Dr. J ü h l k e zuerst aus seinem Munde und der Sultan
sodann aus jenem des deutschen Freundes. Und dies geschähe deshalb, so
erklärte der Ostafrikaner ausdrücklich, weil Kinder, wenn sie klein seien, Milch
tränken und zwei Brüder von e i n e r Mutter eine und dieselbe. Wenn sie nun
das thäten, so bedeute es, dass sie, J ü h l k e und der Sultan, ebenso Brüder
seien, als wenn sie eine Mutter gehabt hätten. (Schwäb. Merkur vom 21.
Oktober 1885 nach Dr. J ü h l k e s Bericht in der Kolonialpolitischen
Korrespondenz.)
[330] L e w i s H . M o r g a n . Systems of Consanguinity and affinity of the
human family. Washington, 1871.
[331] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 81–83.
[332] K u b a r y in den Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. zu Hamburg. 1878–
1879. S. 245.
[333] M o r g a n . A. a. O. S. 454.
[334] A. a. O. S. 456.
[335] S i b r e e . Madagaskar. S. 273–279.
[336] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 83–84.
[337] K a u t s k y im „Kosmos“. Bd. XII. S. 196–198.
[338] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.
[339] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 475–476.
[340] A. a. O. S. 477.
[341] A. a. O.
[342] A. a. O. S. 480.
[343] Dr. E d w a r d B . T y l o r . Einleitung in das Studium der
Anthropologie und Zivilisation. Deutsche autorisierte Ausgabe von G.
S i e b e r t . Braunschweig, 1884. S. 488.
Page 164
[344] W i l k e n . Primitieve vormen van het huwelijk en den oorsprong van
het gezin. (Ind. Gids. 1881. S. 101.)
[345] P o s t . Geschlechtsgenossenschaft. S. 88.
[346] L u b b o c k . Die Entstehung der Zivilisation und der Urzustand des
Menschengeschlechts. S. 65. — L i p p e r t . Geschichte der Familie. S. 21.
[347] Dr. H e r m a n n H e i n r i c h P l o s s . Das Kind in Brauch und Sitte
der Völker. Stuttgart, 1876. Bd. II. S. 123.
[348] A. a. O. S. 114.
[349] A. a. O. S. 92.
[350] L i p p e r t . Die Geschichte der Familie. S. 23.
[351] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 140.
[352] L i p p e r t . Die Geschichte der Familie. S. 24–26.
[353] G e r h a r d R o h l f s im: Globus, Bd. XXVII. S. 286.
[354] P l o s s . Das Kind. Bd. II. S. 112–113.
[355] M . P e t r o w i t s c h , im: Globus, Bd. XXXIII. S. 348.
[356] P l o s s . A. a. O. S. 92.
[357] P l o s s . Das Weib. Bd. II S. 476.
[358] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 76.
[359] Dr. B e r t h o l d S e e m a n n . Viti: an account of a government
mission to the Vitian or Fijian Islands in the years 1860–1861. Cambridge,
1862. S. 191.
[360] G u s t a v R a d d e . Die Chewsuren und ihr Land. Cassel, 1878. S.
88: coitu non perfecto semineque ejaculato usque ad determinationem non
perveniendo.
[361] L i p p e r t . Die Familie. S. 68–69.
[362] A. a. O. S. 24.
het gezin. (Ind. Gids. 1881. S. 101.)
[345] P o s t . Geschlechtsgenossenschaft. S. 88.
[346] L u b b o c k . Die Entstehung der Zivilisation und der Urzustand des
Menschengeschlechts. S. 65. — L i p p e r t . Geschichte der Familie. S. 21.
[347] Dr. H e r m a n n H e i n r i c h P l o s s . Das Kind in Brauch und Sitte
der Völker. Stuttgart, 1876. Bd. II. S. 123.
[348] A. a. O. S. 114.
[349] A. a. O. S. 92.
[350] L i p p e r t . Die Geschichte der Familie. S. 23.
[351] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 140.
[352] L i p p e r t . Die Geschichte der Familie. S. 24–26.
[353] G e r h a r d R o h l f s im: Globus, Bd. XXVII. S. 286.
[354] P l o s s . Das Kind. Bd. II. S. 112–113.
[355] M . P e t r o w i t s c h , im: Globus, Bd. XXXIII. S. 348.
[356] P l o s s . A. a. O. S. 92.
[357] P l o s s . Das Weib. Bd. II S. 476.
[358] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 76.
[359] Dr. B e r t h o l d S e e m a n n . Viti: an account of a government
mission to the Vitian or Fijian Islands in the years 1860–1861. Cambridge,
1862. S. 191.
[360] G u s t a v R a d d e . Die Chewsuren und ihr Land. Cassel, 1878. S.
88: coitu non perfecto semineque ejaculato usque ad determinationem non
perveniendo.
[361] L i p p e r t . Die Familie. S. 68–69.
[362] A. a. O. S. 24.
Page 165
X.
Exogamie und Clanbildung.
ngezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben,
ohne eine Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer
Fortschritt in den Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte.
Nichts was nur entfernt den Namen einer „Ehe“ verdiente, war
vorhanden in der endogamen Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es
unselbständig, einzig der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es
galt allein die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein
völlig unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen liess.
Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde untereinander
und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war ein
gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft gar kein
Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die alleinige
Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten Masse. Die
Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren noch nicht geboren, man
unterschied bloss ältere und jüngere Generationsschichten, und keine
anderen Grenzen beschränkten die Geschlechtsvermischungen als jene,
welche die Natur selbst zwischen den älteren und jüngeren
Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch Geschlechtsverbindungen
innerhalb derselben Generationsschicht — zwischen „Brüdern“ und
„Schwestern“ im Sinne jener Zeiten — als der normale Zustand galten.[363]
Die durch Sprachgemeinsamkeit verbundene Geschlechtsgenossenschaft
bildet aber auch die ganze Welt jener Menschen; was ausserhalb stand, galt
ihr als Feind. Die wilden Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denen
H u m b o l d t erzählt, „zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich
tödlich hassen und niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre
Mundarten demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner
Flussarm oder eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich
die Stämme sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang
dieselben Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige
Exogamie und Clanbildung.
ngezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben,
ohne eine Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer
Fortschritt in den Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte.
Nichts was nur entfernt den Namen einer „Ehe“ verdiente, war
vorhanden in der endogamen Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es
unselbständig, einzig der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es
galt allein die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein
völlig unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen liess.
Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde untereinander
und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war ein
gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft gar kein
Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die alleinige
Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten Masse. Die
Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren noch nicht geboren, man
unterschied bloss ältere und jüngere Generationsschichten, und keine
anderen Grenzen beschränkten die Geschlechtsvermischungen als jene,
welche die Natur selbst zwischen den älteren und jüngeren
Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch Geschlechtsverbindungen
innerhalb derselben Generationsschicht — zwischen „Brüdern“ und
„Schwestern“ im Sinne jener Zeiten — als der normale Zustand galten.[363]
Die durch Sprachgemeinsamkeit verbundene Geschlechtsgenossenschaft
bildet aber auch die ganze Welt jener Menschen; was ausserhalb stand, galt
ihr als Feind. Die wilden Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denen
H u m b o l d t erzählt, „zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich
tödlich hassen und niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre
Mundarten demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner
Flussarm oder eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich
die Stämme sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang
dieselben Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige
Page 166
Bildung, ein organischer, recht eigentlich nationaler Typus festsetzen.
Dieser Typus erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nur e i n e
Völkerschaft unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark wie
früher; Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft
geschlossen. Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine
ganze Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer, die in
den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in den Wäldern
spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie von Leuten
sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen sie mis parientes, meine
Verwandten.“[364] So kennen sie heute noch bloss ihre Familie und ein
Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer Verwandtschaftskreis. „Die
Wilden verabscheuen alles, was nicht zu ihrer Familie oder ihrem Stamme
gehört, und Indianer einer benachbarten Völkerschaft, mit der sie im Kriege
leben, jagen sie, wie wir das Wild. Die Pflichten gegen Familie und
Verwandtschaft sind ihnen wohl bekannt, keineswegs aber die Pflichten der
Menschlichkeit, die auf dem Bewusstsein beruhen, dass alle Wesen, die
geschaffen sind wie wir, e i n Band umschlingt. Keine Regung von Mitleid
hält sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen Stammes ums Leben zu
bringen.“[365] Erst die Kultur hat dem Menschen die Einheit des
Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm offenbart, dass
auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd sind, ein Band der
Blutsverwandtschaft ihn verbindet.
Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich
vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den
Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste
bezweifeln, dass in H u m b o l d t s obiger Schilderung zugleich ein
treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie lange die
Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln, — höchster
Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn die e r s t e n Schritte
sind es stets, welche am schwersten fallen. Allzu leicht sind wir geneigt,
„Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz der menschlichen Gesellschaft zu
halten; nähere Prüfung lehrt jedoch, dass dem nur mit einer gewissen
Einschränkung so sei. Nur wenige Nationen, und zwar europäischer
Abkunft, schreiten wirklich fort, die meisten verhalten sich stationär; aber
bei a l l e n hat es eine Zeit gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte
machten. Diese hielten auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum
Stillstande gebracht; zweifellos hat aber der englische Soziologe W a l t e r
Dieser Typus erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nur e i n e
Völkerschaft unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark wie
früher; Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft
geschlossen. Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine
ganze Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer, die in
den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in den Wäldern
spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie von Leuten
sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen sie mis parientes, meine
Verwandten.“[364] So kennen sie heute noch bloss ihre Familie und ein
Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer Verwandtschaftskreis. „Die
Wilden verabscheuen alles, was nicht zu ihrer Familie oder ihrem Stamme
gehört, und Indianer einer benachbarten Völkerschaft, mit der sie im Kriege
leben, jagen sie, wie wir das Wild. Die Pflichten gegen Familie und
Verwandtschaft sind ihnen wohl bekannt, keineswegs aber die Pflichten der
Menschlichkeit, die auf dem Bewusstsein beruhen, dass alle Wesen, die
geschaffen sind wie wir, e i n Band umschlingt. Keine Regung von Mitleid
hält sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen Stammes ums Leben zu
bringen.“[365] Erst die Kultur hat dem Menschen die Einheit des
Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm offenbart, dass
auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd sind, ein Band der
Blutsverwandtschaft ihn verbindet.
Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich
vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den
Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste
bezweifeln, dass in H u m b o l d t s obiger Schilderung zugleich ein
treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie lange die
Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln, — höchster
Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn die e r s t e n Schritte
sind es stets, welche am schwersten fallen. Allzu leicht sind wir geneigt,
„Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz der menschlichen Gesellschaft zu
halten; nähere Prüfung lehrt jedoch, dass dem nur mit einer gewissen
Einschränkung so sei. Nur wenige Nationen, und zwar europäischer
Abkunft, schreiten wirklich fort, die meisten verhalten sich stationär; aber
bei a l l e n hat es eine Zeit gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte
machten. Diese hielten auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum
Stillstande gebracht; zweifellos hat aber der englische Soziologe W a l t e r
Page 167
B a g e h o t Recht mit der Behauptung: in geschichtlicher Zeit sei der
Fortschritt gering gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den
vorgeschichtlichen Epochen gewesen sein.[366] Zu diesen wesentlichsten
Fortschritten rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit der
sich daran knüpfenden Sitte der E x o g a m i e und der Ausbildung des
Begriffes der B l u t s c h a n d e , welche dermalen bei ungemein niedrig
stehenden Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die Scheu
vor Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern als ein
m e n s c h l i c h e r C h a r a k t e r z u g zu betrachten, welcher sich schon
in unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.[367] Sie ist ein
gesellschaftlicher Instinkt j ü n g e r e r Ordnung, und wenn sich in der
Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche Nichtberücksichtigung
desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus der oben gekennzeichneten
Urzeit hereinragende Überbleibsel der ursprünglich herrschenden Inzucht
oder E n d o g a m i e . Die Entstehung dieses wertvollen jüngeren Instinktes
hat niemand wahrscheinlicher gemacht, als M o r i z W a g n e r , dem ich
mich bis auf ein paar untergeordnete Einzelnheiten anschliesse.
Es wurde schon betont: in der ursprünglichen
Geschlechtsgenossenschaft scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad
kein Paarungshindernis gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad,
also der Verkehr unter Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit
der Muttergruppen, wird das Weib innerhalb derselben
Geschlechtsgenossenschaft gewählt; so beweibten sich die Khoikhoin oder
Hottentotten nicht ausser ihren Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen
wir den Geschlechtsverkehr auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den
Kooch, Toda und Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten.
Die Lappen mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die
Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so
allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der Eiszeit
zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen der
einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde stattfand.
Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten eine gemeinsame
Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen Kälte und Nässe mit
künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete und die ihn zu einem engen
bleibenden Beisammensein nötigte, aus welchem das menschliche
Familienleben, so verschieden von der Tierfamilie, sich allmählich
entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann der Verkehr der
Fortschritt gering gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den
vorgeschichtlichen Epochen gewesen sein.[366] Zu diesen wesentlichsten
Fortschritten rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit der
sich daran knüpfenden Sitte der E x o g a m i e und der Ausbildung des
Begriffes der B l u t s c h a n d e , welche dermalen bei ungemein niedrig
stehenden Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die Scheu
vor Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern als ein
m e n s c h l i c h e r C h a r a k t e r z u g zu betrachten, welcher sich schon
in unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.[367] Sie ist ein
gesellschaftlicher Instinkt j ü n g e r e r Ordnung, und wenn sich in der
Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche Nichtberücksichtigung
desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus der oben gekennzeichneten
Urzeit hereinragende Überbleibsel der ursprünglich herrschenden Inzucht
oder E n d o g a m i e . Die Entstehung dieses wertvollen jüngeren Instinktes
hat niemand wahrscheinlicher gemacht, als M o r i z W a g n e r , dem ich
mich bis auf ein paar untergeordnete Einzelnheiten anschliesse.
Es wurde schon betont: in der ursprünglichen
Geschlechtsgenossenschaft scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad
kein Paarungshindernis gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad,
also der Verkehr unter Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit
der Muttergruppen, wird das Weib innerhalb derselben
Geschlechtsgenossenschaft gewählt; so beweibten sich die Khoikhoin oder
Hottentotten nicht ausser ihren Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen
wir den Geschlechtsverkehr auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den
Kooch, Toda und Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten.
Die Lappen mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die
Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so
allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der Eiszeit
zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen der
einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde stattfand.
Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten eine gemeinsame
Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen Kälte und Nässe mit
künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete und die ihn zu einem engen
bleibenden Beisammensein nötigte, aus welchem das menschliche
Familienleben, so verschieden von der Tierfamilie, sich allmählich
entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann der Verkehr der
Page 168
Geschlechtsgenossen eine gewisse Stetigkeit und verlor die
Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe zu zeitweiligen
Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich zwar sehr hüten werde
mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die aber immerhin als Vorläufer
derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit des dauernden Beisammenseins
übt nun, wie die Erfahrung lehrt, eine a b s t u m p f e n d e W i r k u n g
a u f d e n s i n n l i c h e n R e i z : was man von frühester Kindheit an
täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man nicht mit Leidenschaft.
Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens, wie es der eine
gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich eigen wurde, war
und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer der Phantasie und
Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche Neigung zwischen
Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch, so geschieht es
nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur Befriedigung des
Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und Fernerliegende
reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz. Deswegen pflegen
jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten Grade der
Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum erst das
Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach darf man nun
die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft zum Stamme in eine wenig
spätere Zeit, als das Aufkommen des Beisammenlebens unter künstlichem
Obdach versetzen: in den Anfang des Diluviums. Die durch Gewohnheit
verbotenen Verwandtschaftsgrade werden nunmehr auf den ganzen Stamm
ausgedehnt, denn der Stamm, innerhalb dessen Grenzen man sich nicht
beweiben mag, wird eben als die Erweiterung der ursprünglichen
Geschlechtsgenossenschaft gedacht, und alle Stammesmitglieder gelten,
wie die obigen Beispiele zeigen, miteinander für verwandt,[368] sind es ja
auch in gewissem Grade. Es entstand daher allmählich die Sitte, einem
f r e m d e n Stamme die Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so
leichter, als mit der Stammesbildung auch jene grösseren
Massenwanderungen begannen, jene Raubzüge und Eroberungen, die in der
Regel von selbst zu massenhaften Vermischungen mit fremdem Blute
führten. Die menschliche Neigung zu fremden Weibern und zur
Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm die Weiber der Besiegten
verschonen und sich aneignen, wenn er die männliche Bevölkerung tötete
oder zu Sklaven machte. Durch Generationen vererbt ist dann in der
späteren morphologischen und physiologischen Fortbildung des
Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe zu zeitweiligen
Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich zwar sehr hüten werde
mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die aber immerhin als Vorläufer
derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit des dauernden Beisammenseins
übt nun, wie die Erfahrung lehrt, eine a b s t u m p f e n d e W i r k u n g
a u f d e n s i n n l i c h e n R e i z : was man von frühester Kindheit an
täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man nicht mit Leidenschaft.
Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens, wie es der eine
gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich eigen wurde, war
und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer der Phantasie und
Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche Neigung zwischen
Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch, so geschieht es
nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur Befriedigung des
Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und Fernerliegende
reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz. Deswegen pflegen
jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten Grade der
Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum erst das
Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach darf man nun
die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft zum Stamme in eine wenig
spätere Zeit, als das Aufkommen des Beisammenlebens unter künstlichem
Obdach versetzen: in den Anfang des Diluviums. Die durch Gewohnheit
verbotenen Verwandtschaftsgrade werden nunmehr auf den ganzen Stamm
ausgedehnt, denn der Stamm, innerhalb dessen Grenzen man sich nicht
beweiben mag, wird eben als die Erweiterung der ursprünglichen
Geschlechtsgenossenschaft gedacht, und alle Stammesmitglieder gelten,
wie die obigen Beispiele zeigen, miteinander für verwandt,[368] sind es ja
auch in gewissem Grade. Es entstand daher allmählich die Sitte, einem
f r e m d e n Stamme die Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so
leichter, als mit der Stammesbildung auch jene grösseren
Massenwanderungen begannen, jene Raubzüge und Eroberungen, die in der
Regel von selbst zu massenhaften Vermischungen mit fremdem Blute
führten. Die menschliche Neigung zu fremden Weibern und zur
Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm die Weiber der Besiegten
verschonen und sich aneignen, wenn er die männliche Bevölkerung tötete
oder zu Sklaven machte. Durch Generationen vererbt ist dann in der
späteren morphologischen und physiologischen Fortbildung des
Page 169
Menschengeschlechts, gegen das Ende der Tertiärzeit, eine geschlechtliche
Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und damit eine starke
Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch und Sitte
geworden,[369] welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes gewann und
sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe geradezu als
Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des Stammes wird z.
B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und mit dem Tode
bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren Brüderschaften oft
Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das Heiraten durch altes
Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der Fall bei den Samojeden, und
ebenso hat es Manu in seinen Satzungen angeordnet, welche Heiraten unter
Leuten desselben Familiennamens untersagen. So z. B. könnten in
Schottland ein Fraser keine Fraser, ein Mac Intosh keine M’Intosh heiraten.
Auch in China müssen Frau und Mann verschiedene Namen tragen. In
Australien hindert bei einigen Stämmen, nicht bei allen, der „Kobong“, bei
den Indianern Nordamerikas der „Totem“ jede Verbindung, und es bestand
sogar, wie es jetzt scheint, eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern
von Schottland.
Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche
beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit
der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat,
dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe
gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden
statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege der
Gewalt, des R a u b e s , seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht
unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr
bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung
wurde, wie K a u t s k y bemerkt.[370] O l a u s M a g n u s schildert z. B.
die Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege mit
einander liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu raubender
Jungfrauen, „propter rapias virgines aut arripiendas.“ Sein Bruder
Johannes bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge Fälle, in
welchen die Räuber den Königshäusern von Dänemark oder Schweden
angehörten. Wie es die Könige machten, so machten es auch ihre
Unterthanen. Unter den Skandinaviern, ehe sie Christen wurden, kämpfte
man fast beständig um die Frauen und beweibte sich auf der Spitze des
Schwertes. In Schweden wurden die Weiber, selbst lange nach der
Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und damit eine starke
Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch und Sitte
geworden,[369] welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes gewann und
sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe geradezu als
Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des Stammes wird z.
B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und mit dem Tode
bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren Brüderschaften oft
Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das Heiraten durch altes
Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der Fall bei den Samojeden, und
ebenso hat es Manu in seinen Satzungen angeordnet, welche Heiraten unter
Leuten desselben Familiennamens untersagen. So z. B. könnten in
Schottland ein Fraser keine Fraser, ein Mac Intosh keine M’Intosh heiraten.
Auch in China müssen Frau und Mann verschiedene Namen tragen. In
Australien hindert bei einigen Stämmen, nicht bei allen, der „Kobong“, bei
den Indianern Nordamerikas der „Totem“ jede Verbindung, und es bestand
sogar, wie es jetzt scheint, eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern
von Schottland.
Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche
beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit
der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat,
dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe
gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden
statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege der
Gewalt, des R a u b e s , seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht
unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr
bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung
wurde, wie K a u t s k y bemerkt.[370] O l a u s M a g n u s schildert z. B.
die Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege mit
einander liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu raubender
Jungfrauen, „propter rapias virgines aut arripiendas.“ Sein Bruder
Johannes bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge Fälle, in
welchen die Räuber den Königshäusern von Dänemark oder Schweden
angehörten. Wie es die Könige machten, so machten es auch ihre
Unterthanen. Unter den Skandinaviern, ehe sie Christen wurden, kämpfte
man fast beständig um die Frauen und beweibte sich auf der Spitze des
Schwertes. In Schweden wurden die Weiber, selbst lange nach der
Page 170
Einführung des Christentums, oft noch geraubt, wenn sie schon der
Schliessung der Heirat wegen auf dem Gange zur Kirche waren. Ein
Heiratsgeleite bestand aus einer Abteilung Bewaffneter, und der grösseren
Sicherheit halber wurden die Vermählungen gemeiniglich bei Nacht
gefeiert. Noch jetzt soll in der alten Kirche von Husaby, in Gotland, ein
Haufen Lanzen aufbewahrt werden, auf welche Fackeln gesteckt wurden;
diese Waffen wurden von den Leuten des Bräutigams getragen und dienten
zu dem doppelten Zwecke, Licht und Schutz zu verschaffen. Ein solches
Vorherrschen von Gesetzlosigkeit, das nach Einführung des Christentums
und vergleichsweiser Sittigung noch bestand, lässt uns auf die
Gewohnheiten des Volkes in einem ursprünglicheren Zeitalter schliessen.
Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche
E n t f ü h r u n g zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene Erscheinung
als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche Form, um in den
Besitz eines Weibes zu gelangen. N e s t o r , der russische Chronist, sagt
von den slavischen Drewiern: Ehen hatten sie gar nicht, sondern mit Gewalt
entführten sie Jungfrauen und legten sie sich als Weiber bei. In seiner
brutalsten Gestalt lernen wir den Frauenraub bei mehreren
Australierstämmen kennen,[371] und verwandte Bräuche herrschen oder
herrschten zur Zeit der Entdeckung bei den ausgestorbenen Tasmaniern,
sowie bei den Papua Neuguineas, auf den Vitiinseln, sowie auf der Insel
Bali, wo dem Raube unmittelbar Notzüchtigung folgt. Selbst in Europa
muss jeder Lappe noch heutigen Tages wie in Vorzeiten die Finnen, sich mit
List oder Gewalt eines Mädchens aus fremdem Stamme bemächtigen, und
ebenso halten es die Ostjaken und Samojeden, ferner viele amerikanische
Urvölker, unter welchen Frauenraub in solchem Masse gebräuchlich ist,
dass dadurch abwechselnd Überzahl und Mangel an Weibern hervorgerufen
wird. Die Stämme am Orinoko, Rio Negro und Amazonenstrome führten
gleich den kannibalischen Kariben unaufhörliche Kriege mit ihren
Nachbarn, um deren Weiber zu rauben, die Männer zu töten, und bei den
Indianern Brasiliens fand Hr. v o n M a r t i u s die Sitte noch in vollem
Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen Nordamerikas, wo das
Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten Kriege und beliebtes
Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch Wandervölker, welche
oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals eingerissenen
Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren zur Zeit
ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss, welche, um sich
Schliessung der Heirat wegen auf dem Gange zur Kirche waren. Ein
Heiratsgeleite bestand aus einer Abteilung Bewaffneter, und der grösseren
Sicherheit halber wurden die Vermählungen gemeiniglich bei Nacht
gefeiert. Noch jetzt soll in der alten Kirche von Husaby, in Gotland, ein
Haufen Lanzen aufbewahrt werden, auf welche Fackeln gesteckt wurden;
diese Waffen wurden von den Leuten des Bräutigams getragen und dienten
zu dem doppelten Zwecke, Licht und Schutz zu verschaffen. Ein solches
Vorherrschen von Gesetzlosigkeit, das nach Einführung des Christentums
und vergleichsweiser Sittigung noch bestand, lässt uns auf die
Gewohnheiten des Volkes in einem ursprünglicheren Zeitalter schliessen.
Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche
E n t f ü h r u n g zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene Erscheinung
als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche Form, um in den
Besitz eines Weibes zu gelangen. N e s t o r , der russische Chronist, sagt
von den slavischen Drewiern: Ehen hatten sie gar nicht, sondern mit Gewalt
entführten sie Jungfrauen und legten sie sich als Weiber bei. In seiner
brutalsten Gestalt lernen wir den Frauenraub bei mehreren
Australierstämmen kennen,[371] und verwandte Bräuche herrschen oder
herrschten zur Zeit der Entdeckung bei den ausgestorbenen Tasmaniern,
sowie bei den Papua Neuguineas, auf den Vitiinseln, sowie auf der Insel
Bali, wo dem Raube unmittelbar Notzüchtigung folgt. Selbst in Europa
muss jeder Lappe noch heutigen Tages wie in Vorzeiten die Finnen, sich mit
List oder Gewalt eines Mädchens aus fremdem Stamme bemächtigen, und
ebenso halten es die Ostjaken und Samojeden, ferner viele amerikanische
Urvölker, unter welchen Frauenraub in solchem Masse gebräuchlich ist,
dass dadurch abwechselnd Überzahl und Mangel an Weibern hervorgerufen
wird. Die Stämme am Orinoko, Rio Negro und Amazonenstrome führten
gleich den kannibalischen Kariben unaufhörliche Kriege mit ihren
Nachbarn, um deren Weiber zu rauben, die Männer zu töten, und bei den
Indianern Brasiliens fand Hr. v o n M a r t i u s die Sitte noch in vollem
Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen Nordamerikas, wo das
Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten Kriege und beliebtes
Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch Wandervölker, welche
oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals eingerissenen
Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren zur Zeit
ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss, welche, um sich
Page 171
Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes zu verschaffen,
Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden unternahmen,[372] so
endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im Deuteronom und dem
Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben würdigen, bei ihnen
gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht deutet P e s c h e l auch des
L i v i u s Erzählung vom Raube der Sabinerinnen als eine verdunkelte
Erinnerung einer alten Sitte der Römer, welche auch bei ihnen die
Verbindungen innerhalb der Stammesgemeinde verbot. Bei manchen
Völkern tritt der gewaltsame Frauenraub nur noch aushülfsweise neben
anderen, fortgeschritteneren Beweibungsformen auf. So greifen die west-
und mittelasiatischen Reiternomaden, Kalmücken, Kirgisen, nogaische
Tataren, Turkmenen, dann aber auch die kaukasischen Tscherkessen,
Chewsuren, wenn die Hand der Auserwählten verweigert wird oder
Schwierigkeiten wegen des Preises entstehen, zum Mittel gewaltsamer
Entführung, eben so manche Nordamerikaner, die Neuseeländer und
verschiedene Stämme der Sundainseln und Vorderindiens. Ist das Mädchen
einmal in der Behausung ihres Entführers, so haben die Eltern kein Recht
mehr auf sie, doch erfolgt fast regelmässig eine nachträgliche
Verständigung wegen ihres Preises. Und selbst im gesitteten Europa giebt es
ein Land, wo Entführung, bei der es freilich ganz ehrbar zugeht, das
alltäglichste Auskunftsmittel der Liebespaare in der kleineren Bürgerschaft
ist: Der Sizilianer entführt nämlich zumeist seine Braut, um sich in der
nächsten Stadt mit ihr trauen zu lassen und dann die Eltern
hochachtungsvollst nachträglich um ihre Einwilligung zu bitten. Der Vater
schmollt einige Tage, weil es die Sitte so erheischt, doch kommt bald alles
ins rechte Gleis.[373]
Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten
Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären, und
sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie
herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in
einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien der
menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft der
Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt werden
darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht, wie
mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert werden, denn
Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen. Damit ist auch
angedeutet, dass er für kein unbedingt notwendiges
Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden unternahmen,[372] so
endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im Deuteronom und dem
Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben würdigen, bei ihnen
gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht deutet P e s c h e l auch des
L i v i u s Erzählung vom Raube der Sabinerinnen als eine verdunkelte
Erinnerung einer alten Sitte der Römer, welche auch bei ihnen die
Verbindungen innerhalb der Stammesgemeinde verbot. Bei manchen
Völkern tritt der gewaltsame Frauenraub nur noch aushülfsweise neben
anderen, fortgeschritteneren Beweibungsformen auf. So greifen die west-
und mittelasiatischen Reiternomaden, Kalmücken, Kirgisen, nogaische
Tataren, Turkmenen, dann aber auch die kaukasischen Tscherkessen,
Chewsuren, wenn die Hand der Auserwählten verweigert wird oder
Schwierigkeiten wegen des Preises entstehen, zum Mittel gewaltsamer
Entführung, eben so manche Nordamerikaner, die Neuseeländer und
verschiedene Stämme der Sundainseln und Vorderindiens. Ist das Mädchen
einmal in der Behausung ihres Entführers, so haben die Eltern kein Recht
mehr auf sie, doch erfolgt fast regelmässig eine nachträgliche
Verständigung wegen ihres Preises. Und selbst im gesitteten Europa giebt es
ein Land, wo Entführung, bei der es freilich ganz ehrbar zugeht, das
alltäglichste Auskunftsmittel der Liebespaare in der kleineren Bürgerschaft
ist: Der Sizilianer entführt nämlich zumeist seine Braut, um sich in der
nächsten Stadt mit ihr trauen zu lassen und dann die Eltern
hochachtungsvollst nachträglich um ihre Einwilligung zu bitten. Der Vater
schmollt einige Tage, weil es die Sitte so erheischt, doch kommt bald alles
ins rechte Gleis.[373]
Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten
Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären, und
sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie
herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in
einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien der
menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft der
Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt werden
darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht, wie
mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert werden, denn
Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen. Damit ist auch
angedeutet, dass er für kein unbedingt notwendiges
Page 172
Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten
ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden, für ein solches, dem nur
wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst im
Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht
ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl der
Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei welchen
die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie M o r i z
W a g n e r gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen und Geltung
gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der Frauenraub
erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie K a u t s k y im Anschlusse
an die meisten Kulturhistoriker will,[374] sondern umgekehrt, ihr verdankt in
erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. Auch L i p p e r t vermag ich nur
bedingt beizustimmen, wenn er die Entstehung der Exogamie mehr auf
wirtschaftliche Einflüsse, als auf physiologische Erkenntnisse
zurückführt[375] und die indische Sitte, wonach Braut und Bräutigam zum
Zeichen ihrer innigen Vereinigung wechselseitig mit dem Blute des andern
gezeichnet werden, als Beweis dafür deutet, wie wenig die Exogamie in
ihrem Ursprunge von der Scheu der Verbindung gleichen Blutes beherrscht
sei.[376] Es ist ja eben nicht g l e i c h e s Blut, womit die beiden gezeichnet
werden, sondern jeder erhält das Blut des andern und dies lässt sich, meines
Erachtens, füglich nicht anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich
auch thatsächlich vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert
wird. Dass sie gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt.
Physiologische „Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu
Grunde, dagegen mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen
haben, die Bahn der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie
verharrte oder zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, wie
schon M a r t i u s [377] von den Brasilianern treffend bemerkte, seine
jeweiligen Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese ihm
auferlegten. Wie liesse sich sonst der Umstand deuten, dass exogame und
endogame Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume
nebeneinander wohnen, ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den
kleinen Horden Brasiliens kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, in
den bevölkerteren Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir J o h n
L u b b o c k s und K a r l K a u t s k y s Erklärung des Gebots der
Exogamie aus der Sitte des Frauenraubes und als Urheber des Begriffs der
Blutschande gegenüber scheint mir die umgekehrte Deutung W a g n e r s ,
ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden, für ein solches, dem nur
wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst im
Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht
ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl der
Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei welchen
die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie M o r i z
W a g n e r gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen und Geltung
gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der Frauenraub
erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie K a u t s k y im Anschlusse
an die meisten Kulturhistoriker will,[374] sondern umgekehrt, ihr verdankt in
erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. Auch L i p p e r t vermag ich nur
bedingt beizustimmen, wenn er die Entstehung der Exogamie mehr auf
wirtschaftliche Einflüsse, als auf physiologische Erkenntnisse
zurückführt[375] und die indische Sitte, wonach Braut und Bräutigam zum
Zeichen ihrer innigen Vereinigung wechselseitig mit dem Blute des andern
gezeichnet werden, als Beweis dafür deutet, wie wenig die Exogamie in
ihrem Ursprunge von der Scheu der Verbindung gleichen Blutes beherrscht
sei.[376] Es ist ja eben nicht g l e i c h e s Blut, womit die beiden gezeichnet
werden, sondern jeder erhält das Blut des andern und dies lässt sich, meines
Erachtens, füglich nicht anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich
auch thatsächlich vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert
wird. Dass sie gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt.
Physiologische „Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu
Grunde, dagegen mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen
haben, die Bahn der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie
verharrte oder zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, wie
schon M a r t i u s [377] von den Brasilianern treffend bemerkte, seine
jeweiligen Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese ihm
auferlegten. Wie liesse sich sonst der Umstand deuten, dass exogame und
endogame Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume
nebeneinander wohnen, ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den
kleinen Horden Brasiliens kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, in
den bevölkerteren Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir J o h n
L u b b o c k s und K a r l K a u t s k y s Erklärung des Gebots der
Exogamie aus der Sitte des Frauenraubes und als Urheber des Begriffs der
Blutschande gegenüber scheint mir die umgekehrte Deutung W a g n e r s ,
Page 173
wonach Frauenraub erst Folge der aufkeimenden Scheu vor Blutnähe wird,
als die naturgemässere den Vorzug zu verdienen. Willig kann eingeräumt
werden, dass das Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend die schon
vorhandene Scheu zum Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.
Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener
Ausdehnung unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die
zu Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine
andere Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen
Muttergruppe, die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter
aus gerechnet, und d a r a n konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern.
So gewährte denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen
den Verkehr mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie
systematisch geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen
Halbgeschwistern väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar der
Herr, der Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, und eben
die Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme seiner Kinder
fremd blieb.[378] Die alten Araber übten ursprünglich Exogamie und hatten
Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die Töchter ihres Oheims
väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in modernem Sinne, zu
Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der Frauenraub allgemeine
Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit Frauen des eigenen
Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar niemals gänzlich
aufgegeben worden. Nicht einzusehen ist dagegen, warum der Frauenraub
geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben sollte. Der Verfechter
dieser Ansicht,[379] K a r l K a u t s k y , hat auch versäumt dieselbe
ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass die in den
Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des ganzen
Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen
existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern die
geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme gehöre, ist
von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst gesucht werden,
wo die Weiber ein Gesamte i g e n t u m des Stammes bilden. Die bei
exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit im
Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der K a u t s k y schen
Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit
versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben
ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue Sitte
als die naturgemässere den Vorzug zu verdienen. Willig kann eingeräumt
werden, dass das Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend die schon
vorhandene Scheu zum Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.
Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener
Ausdehnung unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die
zu Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine
andere Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen
Muttergruppe, die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter
aus gerechnet, und d a r a n konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern.
So gewährte denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen
den Verkehr mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie
systematisch geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen
Halbgeschwistern väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar der
Herr, der Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, und eben
die Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme seiner Kinder
fremd blieb.[378] Die alten Araber übten ursprünglich Exogamie und hatten
Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die Töchter ihres Oheims
väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in modernem Sinne, zu
Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der Frauenraub allgemeine
Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit Frauen des eigenen
Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar niemals gänzlich
aufgegeben worden. Nicht einzusehen ist dagegen, warum der Frauenraub
geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben sollte. Der Verfechter
dieser Ansicht,[379] K a r l K a u t s k y , hat auch versäumt dieselbe
ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass die in den
Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des ganzen
Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen
existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern die
geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme gehöre, ist
von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst gesucht werden,
wo die Weiber ein Gesamte i g e n t u m des Stammes bilden. Die bei
exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit im
Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der K a u t s k y schen
Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit
versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben
ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue Sitte
Page 174
mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen, überall sehen
wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche Reste, oft aus grauer
Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch herein ragen, wenn sie ihrem
Sinn und Wesen nach sogar längst schon in geraden Widerspruch zu den
neuen Anschauungen getreten sind. Auch die vielfach noch vorkommende
und in unseren Augen schnöde Sitte der Überlassung von Frau und Tochter
an den fremden Gast — der „gastlichen Prostitution“ — stammt gewiss
nicht erst aus jener Periode, sondern erwuchs teils auf der Unterlage eines
Überbleibsels aus den Tagen der älteren Ungebundenheit, teils aus dem
Herrschaftsrechte, welches der Mann später über das Weib errang und
worauf noch zurückzukommen sein wird. Dagegen darf man dem Wiener
Soziologen sehr wohl in der Erklärung folgen, die er von der Entstehung
des sogenannten C l a n [380] oder Unterstammes liefert.
Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches,
wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der
Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die
Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten Frauen
innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in grossem
Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den Wäldern des
Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei jedem Stamme
zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in derselben Sprache
wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich ihre Muttersprache fort,
da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache würdigten, — was das
seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge beleuchtet, nicht aber zu
der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch Herr der Familie gewesen.
Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr noch frei und selbständig, nur
an Körperkraft dem Manne nachstehend. Auch ist die
Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass wirklich zwei
gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden. Der gelehrte
Linguist L u c i e n A d a m in Rennes hat gezeigt, dass der wesentlichste
Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den Weibern ein Teil des
Wortschatzes und gewisse grammatische Formen eigen waren, deren sie
sich im Gespräche mit den Männern nicht bedienen durften und welche die
letzteren unter sich auch niemals anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich
die gedachte Zweisprachigkeit auf etwa 400 Wörter (unter 2–3000), die
doppelt vorhanden sind, auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen
und ein doppeltes Verneinungszeitwort.[381] Immerhin genügt dies, um die
wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche Reste, oft aus grauer
Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch herein ragen, wenn sie ihrem
Sinn und Wesen nach sogar längst schon in geraden Widerspruch zu den
neuen Anschauungen getreten sind. Auch die vielfach noch vorkommende
und in unseren Augen schnöde Sitte der Überlassung von Frau und Tochter
an den fremden Gast — der „gastlichen Prostitution“ — stammt gewiss
nicht erst aus jener Periode, sondern erwuchs teils auf der Unterlage eines
Überbleibsels aus den Tagen der älteren Ungebundenheit, teils aus dem
Herrschaftsrechte, welches der Mann später über das Weib errang und
worauf noch zurückzukommen sein wird. Dagegen darf man dem Wiener
Soziologen sehr wohl in der Erklärung folgen, die er von der Entstehung
des sogenannten C l a n [380] oder Unterstammes liefert.
Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches,
wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der
Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die
Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten Frauen
innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in grossem
Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den Wäldern des
Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei jedem Stamme
zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in derselben Sprache
wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich ihre Muttersprache fort,
da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache würdigten, — was das
seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge beleuchtet, nicht aber zu
der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch Herr der Familie gewesen.
Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr noch frei und selbständig, nur
an Körperkraft dem Manne nachstehend. Auch ist die
Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass wirklich zwei
gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden. Der gelehrte
Linguist L u c i e n A d a m in Rennes hat gezeigt, dass der wesentlichste
Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den Weibern ein Teil des
Wortschatzes und gewisse grammatische Formen eigen waren, deren sie
sich im Gespräche mit den Männern nicht bedienen durften und welche die
letzteren unter sich auch niemals anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich
die gedachte Zweisprachigkeit auf etwa 400 Wörter (unter 2–3000), die
doppelt vorhanden sind, auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen
und ein doppeltes Verneinungszeitwort.[381] Immerhin genügt dies, um die
Page 175
tiefe Kluft anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber
von ihren Gatten scheidet.
Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine
Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen, dass die
Frauen als Fremde selbst sich wieder in verschiedene Gruppen teilten.
Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D und E
umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im Stamme A
vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn der Stamm
rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der Verkehr mit
den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich fünf Gruppen
bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.
Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres
eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und
auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die
gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen,
sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass mit der
Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen angehört.
Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört natürlich
ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans; aber
innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den
Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts
und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche Gefühle
für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger das
exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden
Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander
gesondert.[382] Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der
„Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar
nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische
„Sippe“, altsächsisch Sibbja, sansk. Sabhâ, Gemeinde. Das gotische Sibja
umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere Familie; die
lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig mit Gens, die
griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge heissen φυλῶν ἄρχοντες. Die
Chinesen nennen sich als Volk Pih-sing, es ist aber falsch dies mit „die
hundert Familien“ zu übersetzen. Welcher Art diese „Familien“ sind, ersieht
man aus einer Bemerkung H a r t s : „In einigen Teilen des Landes begegnet
man grossen Dörfern, in deren jedem nur ein Familienname existiert. So
von ihren Gatten scheidet.
Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine
Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen, dass die
Frauen als Fremde selbst sich wieder in verschiedene Gruppen teilten.
Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D und E
umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im Stamme A
vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn der Stamm
rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der Verkehr mit
den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich fünf Gruppen
bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.
Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres
eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und
auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die
gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen,
sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass mit der
Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen angehört.
Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört natürlich
ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans; aber
innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den
Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts
und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche Gefühle
für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger das
exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden
Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander
gesondert.[382] Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der
„Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar
nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische
„Sippe“, altsächsisch Sibbja, sansk. Sabhâ, Gemeinde. Das gotische Sibja
umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere Familie; die
lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig mit Gens, die
griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge heissen φυλῶν ἄρχοντες. Die
Chinesen nennen sich als Volk Pih-sing, es ist aber falsch dies mit „die
hundert Familien“ zu übersetzen. Welcher Art diese „Familien“ sind, ersieht
man aus einer Bemerkung H a r t s : „In einigen Teilen des Landes begegnet
man grossen Dörfern, in deren jedem nur ein Familienname existiert. So
Page 176
findet man in einem Bezirke drei Dörfer, jedes von 2–3000 Einwohnern,
das eine mit dem Familiennamen des Pferdes, das zweite mit dem des
Schafes, das dritte mit dem des Ochsen.“ Es ist klar, dass dies nicht
Familien-, sondern Clannamen sind. Lebhaft erinnern sie an die
amerikanischen „Totem“, die auch meist der Tierwelt entnommen und
nichts anderes als Clanbezeichnungen sind. Dieses Clanwesen ist von
ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung des Stammes sowohl wie der
Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In mannigfachen Formen kehrt es
an verschiedenen Punkten unseres Planeten wieder.
Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl
von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3 bis 8
oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich
bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für
dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in seiner
gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen
Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen in
der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber, Krebs
u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass sie
behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in den Bereich
der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen Einteilungen,
namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen Einrichtungen, welche
damit verbunden sind, einen höchst wichtigen Abschnitt des Rechtes und
der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er gehört nur insoweit in das Gebiet
der Religion, als die Clantiere u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung
sind oder wirklich als Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den
Algonkin selbst der Fall zu sein scheint.[383] Dass diese Totem in exogamen
Zuständen wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder
ausnahmslos durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind.
Dr. A u r e l K r a u s e hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den Tlinkit
in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.[384] Diese
Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung Koljuschen
bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in mehrere
Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam im Wappen
führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von denen die eine
durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die andere durch das
Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten wird. Die
verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das wichtigste von
das eine mit dem Familiennamen des Pferdes, das zweite mit dem des
Schafes, das dritte mit dem des Ochsen.“ Es ist klar, dass dies nicht
Familien-, sondern Clannamen sind. Lebhaft erinnern sie an die
amerikanischen „Totem“, die auch meist der Tierwelt entnommen und
nichts anderes als Clanbezeichnungen sind. Dieses Clanwesen ist von
ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung des Stammes sowohl wie der
Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In mannigfachen Formen kehrt es
an verschiedenen Punkten unseres Planeten wieder.
Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl
von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3 bis 8
oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich
bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für
dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in seiner
gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen
Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen in
der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber, Krebs
u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass sie
behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in den Bereich
der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen Einteilungen,
namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen Einrichtungen, welche
damit verbunden sind, einen höchst wichtigen Abschnitt des Rechtes und
der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er gehört nur insoweit in das Gebiet
der Religion, als die Clantiere u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung
sind oder wirklich als Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den
Algonkin selbst der Fall zu sein scheint.[383] Dass diese Totem in exogamen
Zuständen wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder
ausnahmslos durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind.
Dr. A u r e l K r a u s e hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den Tlinkit
in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.[384] Diese
Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung Koljuschen
bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in mehrere
Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam im Wappen
führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von denen die eine
durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die andere durch das
Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten wird. Die
verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das wichtigste von
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allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes seiner Mitglieder
der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan, dem grössten Dorfe
des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem ist gänzlich unabhängig
von der räumlichen Verteilung der Stämme. Dasselbe „Geschlecht“ — so
nennt K r a u s e den Totem — finden wir an verschiedenen Orten, so den
Kagontan bei den Tlinkitstämmen Sitka, Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder
Ort wird also von mehreren Totem bewohnt und zwar sowohl von denen
des Bären — wie von denen des Wolfszeichens, während andrerseits ein
Totem auf mehrere Orte verteilt ist, was sich bloss durch den Brauch der
wechselseitigen Verbindungen und durch das Gesetz der mütterlichen
Erbfolge erklärt. Die unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese
Sippen immerwährend fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich
darin, erstlich, dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich
beweiben durfte, und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die
weiblichen Kinder der Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den
Tlinkit gelangen diese Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke,
dass sie alle nicht zum gleichen Totem Gehörigen „Kunjétkanagi“ d. h.
„nicht hier“ oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie
dieselben mit „Achssari“ d. h. „Oheime“ oder „Achkani“ d. h.
„Schwiegersöhne“ oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen
verbunden sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „Achcháni“
d. h. „Landsleute“ oder „Achgakáu“, d. h. „Freunde“.
Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des
Stammes in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt,
wie Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die
Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches, noch ein
weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche Verbindung mit
einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt. So führt z. B. eine
Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen wie ihre Mutter, aber weder
ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser Gruppe angehören. Ihre Kinder und
die Kinder ihrer Töchter heissen ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen,
noch ihren Töchtern ist es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder
einer Trägerin gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen
gefällt, aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern
versorgen. Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“
nicht mehr üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie L u b b o c k thut, die
erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“ wird
der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan, dem grössten Dorfe
des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem ist gänzlich unabhängig
von der räumlichen Verteilung der Stämme. Dasselbe „Geschlecht“ — so
nennt K r a u s e den Totem — finden wir an verschiedenen Orten, so den
Kagontan bei den Tlinkitstämmen Sitka, Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder
Ort wird also von mehreren Totem bewohnt und zwar sowohl von denen
des Bären — wie von denen des Wolfszeichens, während andrerseits ein
Totem auf mehrere Orte verteilt ist, was sich bloss durch den Brauch der
wechselseitigen Verbindungen und durch das Gesetz der mütterlichen
Erbfolge erklärt. Die unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese
Sippen immerwährend fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich
darin, erstlich, dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich
beweiben durfte, und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die
weiblichen Kinder der Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den
Tlinkit gelangen diese Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke,
dass sie alle nicht zum gleichen Totem Gehörigen „Kunjétkanagi“ d. h.
„nicht hier“ oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie
dieselben mit „Achssari“ d. h. „Oheime“ oder „Achkani“ d. h.
„Schwiegersöhne“ oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen
verbunden sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „Achcháni“
d. h. „Landsleute“ oder „Achgakáu“, d. h. „Freunde“.
Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des
Stammes in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt,
wie Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die
Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches, noch ein
weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche Verbindung mit
einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt. So führt z. B. eine
Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen wie ihre Mutter, aber weder
ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser Gruppe angehören. Ihre Kinder und
die Kinder ihrer Töchter heissen ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen,
noch ihren Töchtern ist es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder
einer Trägerin gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen
gefällt, aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern
versorgen. Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“
nicht mehr üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie L u b b o c k thut, die
erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“ wird
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man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte einen
ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine Spur
vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes sind
daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der
gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit von
Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als sie, wie es
scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und plebejische
(unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse Vorrechte
verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst wieder zwei
Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser Art dadurch
auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen besondere Namen
führen; also: Ippai und Ippata; Kumbo und Buta; Murri und Mata; Kubbi
und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun wieder in
Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“, zum Freunde
und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht ein
geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem
Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein eigener
Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so führt jeder
Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres mit sich. Die
Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt man deren
durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche und sechzehn
weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai gnuri (Emu),
Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum) giebt, und ähnlich
in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die Verbindung eines
Individuums mit einem solchen, das den nämlichen Kobong hat. Ausserdem
legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier und Plebejer noch weitere
Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine Ippata aus einem anderen
Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen, vorausgesetzt dass sie nicht
wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi
nur eine Ippata wählen, natürlich in beliebiger Zahl. Aber das Weib des
fremden Kobong tritt nicht ein in die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt
Zeitlebens in dem Verbande ihrer eigenen. Die Nachkommenschaft aber
folgt stets der Mutter und gehört nur ihrem Kobong an; auf die väterliche
Seite wird gar keine Rücksicht genommen, doch werden die Kinder in eine
andere Kaste versetzt, als jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch
werden die Sprösslinge der verschiedenen Verbindungen gleichmässig des
Patriziats teilhaftig. Die Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.
ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine Spur
vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes sind
daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der
gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit von
Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als sie, wie es
scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und plebejische
(unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse Vorrechte
verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst wieder zwei
Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser Art dadurch
auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen besondere Namen
führen; also: Ippai und Ippata; Kumbo und Buta; Murri und Mata; Kubbi
und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun wieder in
Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“, zum Freunde
und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht ein
geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem
Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein eigener
Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so führt jeder
Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres mit sich. Die
Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt man deren
durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche und sechzehn
weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai gnuri (Emu),
Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum) giebt, und ähnlich
in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die Verbindung eines
Individuums mit einem solchen, das den nämlichen Kobong hat. Ausserdem
legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier und Plebejer noch weitere
Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine Ippata aus einem anderen
Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen, vorausgesetzt dass sie nicht
wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi
nur eine Ippata wählen, natürlich in beliebiger Zahl. Aber das Weib des
fremden Kobong tritt nicht ein in die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt
Zeitlebens in dem Verbande ihrer eigenen. Die Nachkommenschaft aber
folgt stets der Mutter und gehört nur ihrem Kobong an; auf die väterliche
Seite wird gar keine Rücksicht genommen, doch werden die Kinder in eine
andere Kaste versetzt, als jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch
werden die Sprösslinge der verschiedenen Verbindungen gleichmässig des
Patriziats teilhaftig. Die Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.
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Die Kinder von: werden
Ippai und Kubbota Murri und Mata.
Murri „ Buta Ippai „ Ippata.
Kubbi „ Ippata Kumbo „ Buta.
Kumbo „ Mata Kubbi „ Kubbota.
Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata
murruwi, jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre
Nachkommen bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.[385] Wie man
sieht, spielt der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er
auch in dem beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen
fällt. Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere
hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat, und
nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben.
Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe auf
die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung eines
bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu
Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich
hier unerörtert. Gegen M a c L e n n a n und Sir J o h n L u b b o c k erhebt
sich E d w a r d B . T y l o r ;[386] doch zieht die Geschichte der Familie
keinen Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln nicht, wie Dr.
W i l h e l m S c h n e i d e r und andere, in religiösen, von vorn herein
gegebenen Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen Vorschriften sucht.
Welche Gründe einen Clan zur Annahme dieses oder jenes Schutztieres
bewogen, ist gleichgültig; wichtig dagegen festzuhalten, dass der Clan
schon vorhanden war, als er sich die gewählte Bezeichnung beilegte, nicht
etwa, dass letztere erst den Clan gewissermassen schuf, indem sie für
dessen einzelne Glieder das zusammenhaltende sprachliche Band gewährte.
Die Entstehung des Clans, wie K a u t s k y sie sehr natürlich und schwer
widerlegbar darstellt, war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen
mythologischen Einflüssen.
Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger verweilt,
lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie eine zu grosse
Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist, sei die Exogamie
Regel, werde wirklicher oder scheinbarer Weiberraub geübt, immer aber das
Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist aber, wie wir sahen, nicht
Ippai und Kubbota Murri und Mata.
Murri „ Buta Ippai „ Ippata.
Kubbi „ Ippata Kumbo „ Buta.
Kumbo „ Mata Kubbi „ Kubbota.
Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata
murruwi, jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre
Nachkommen bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.[385] Wie man
sieht, spielt der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er
auch in dem beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen
fällt. Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere
hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat, und
nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben.
Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe auf
die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung eines
bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu
Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich
hier unerörtert. Gegen M a c L e n n a n und Sir J o h n L u b b o c k erhebt
sich E d w a r d B . T y l o r ;[386] doch zieht die Geschichte der Familie
keinen Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln nicht, wie Dr.
W i l h e l m S c h n e i d e r und andere, in religiösen, von vorn herein
gegebenen Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen Vorschriften sucht.
Welche Gründe einen Clan zur Annahme dieses oder jenes Schutztieres
bewogen, ist gleichgültig; wichtig dagegen festzuhalten, dass der Clan
schon vorhanden war, als er sich die gewählte Bezeichnung beilegte, nicht
etwa, dass letztere erst den Clan gewissermassen schuf, indem sie für
dessen einzelne Glieder das zusammenhaltende sprachliche Band gewährte.
Die Entstehung des Clans, wie K a u t s k y sie sehr natürlich und schwer
widerlegbar darstellt, war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen
mythologischen Einflüssen.
Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger verweilt,
lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie eine zu grosse
Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist, sei die Exogamie
Regel, werde wirklicher oder scheinbarer Weiberraub geübt, immer aber das
Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist aber, wie wir sahen, nicht
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so, denn nicht die Verbindungen innerhalb des Stammes, sondern nur unter
Gliedern des gleichen Kobong sind untersagt. Es ist die leidige
Verwechslung von Stamm, Clan und Familie, von welcher sich die
wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld an solchen
Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe, wie sie innerhalb
eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen Mitgliedern wegen der
Abstammung durch die Mutter existieren muss, welche die Kamilaroi und
mit ihnen andere Australier meiden. Dr. S c h n e i d e r , der ebenfalls den
Clan mit der Familie verwechselt, thut aber Unrecht, diese Scheu als einen
Beweis dafür anzuführen, wie weit die Australier schon vom Urzustande
entfernt seien.[387] Abgesehen davon, dass letzteres niemand bezweifelt, hat
ja M o r i z W a g n e r gezeigt, in wie frühe Epochen die Bildung dieses
Instinktes zu versetzen ist. Begründet Scheu vor Blutnähe noch nicht
Exogamie, welche als unerlässliche Hauptbedingung Beweibung ausserhalb
des Stammes erheischt, so soll doch nicht geleugnet werden, dass in
Australien häufig genug Verbindungen zwischen Individuen verschiedener
Stämme, nicht Clans, vorkommen. Das ist dann erst die wahre Exogamie,
sei sie nun von Gewaltthaten begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine
Eroberung, ein Tausch oder einfach ein Kauf.
Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben
verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher Ursachen
den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die Befehdung und
Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der Vorteil der Kreuzung
gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern ein ausgeprägtes
Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann ihr häufiges
Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend erscheinen. Hatte
dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden, so steigerte die Macht
der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen die schon vorhandene
Abneigung gegen jede Vermischung mit einem Mädchen des eigenen
Kreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur wahren Scheu wurde
und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas annahm, welches unsere
entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als ursprüngliches Sittengesetz,
als Ursache statt als Wirkung ausgeben. Aber auch wo Frauenraub üblich
war, erhielt sich die Muttergruppe und mit ihr, soweit es um die rechtliche
Seite sich handelt, die „Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine
„Ehe“, daher auch die von mehreren Schriftstellern gebrauchte
Bezeichnung „Raubehe“, als gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene
Gliedern des gleichen Kobong sind untersagt. Es ist die leidige
Verwechslung von Stamm, Clan und Familie, von welcher sich die
wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld an solchen
Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe, wie sie innerhalb
eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen Mitgliedern wegen der
Abstammung durch die Mutter existieren muss, welche die Kamilaroi und
mit ihnen andere Australier meiden. Dr. S c h n e i d e r , der ebenfalls den
Clan mit der Familie verwechselt, thut aber Unrecht, diese Scheu als einen
Beweis dafür anzuführen, wie weit die Australier schon vom Urzustande
entfernt seien.[387] Abgesehen davon, dass letzteres niemand bezweifelt, hat
ja M o r i z W a g n e r gezeigt, in wie frühe Epochen die Bildung dieses
Instinktes zu versetzen ist. Begründet Scheu vor Blutnähe noch nicht
Exogamie, welche als unerlässliche Hauptbedingung Beweibung ausserhalb
des Stammes erheischt, so soll doch nicht geleugnet werden, dass in
Australien häufig genug Verbindungen zwischen Individuen verschiedener
Stämme, nicht Clans, vorkommen. Das ist dann erst die wahre Exogamie,
sei sie nun von Gewaltthaten begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine
Eroberung, ein Tausch oder einfach ein Kauf.
Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben
verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher Ursachen
den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die Befehdung und
Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der Vorteil der Kreuzung
gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern ein ausgeprägtes
Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann ihr häufiges
Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend erscheinen. Hatte
dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden, so steigerte die Macht
der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen die schon vorhandene
Abneigung gegen jede Vermischung mit einem Mädchen des eigenen
Kreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur wahren Scheu wurde
und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas annahm, welches unsere
entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als ursprüngliches Sittengesetz,
als Ursache statt als Wirkung ausgeben. Aber auch wo Frauenraub üblich
war, erhielt sich die Muttergruppe und mit ihr, soweit es um die rechtliche
Seite sich handelt, die „Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine
„Ehe“, daher auch die von mehreren Schriftstellern gebrauchte
Bezeichnung „Raubehe“, als gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene
Page 181
ersten Zeiten nicht zutrifft. Erst nachdem in sehr langer Dauer der
Frauenraub das Privateigentum am Weibe begründet hatte, darf man
vielleicht von einer „Raubehe“ sprechen. Für den Anfang schufen weder
Exogamie noch Frauenraub etwas unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie
änderten zuerst nur wenig an den Zuständen der vaterlosen Muttergruppe,
welche überall, ohne Rücksicht auf Exogamie oder Endogamie, die
Grundlage bildete, aus welcher verschiedene Gesellschaftsformen sich
auszuspitzen vermochten.[388]
[363] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.
[364] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15–16.
„Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie mit mir
sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen und in den
Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.)
[365] A. a. O.
[366] W a l t e r B a g e h o t . Physics and Politics. London, 1872. S. 42.
[367] M o r i z W a g n e r im Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.
[368] A d o l f B a s t i a n . Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol.
1874. S. 387.
[369] M o r i z W a g n e r im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24–34.
[370] Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[371] O l d f i e l d schildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf
solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände, so geht
er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch einen Schlag mit
dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise hervorquillt, schleift sie an
den Haaren in das nächste Gebüsch und wartet, bis ihr die Besinnung
wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen,
der die Beute bei seiner Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt
eine Szene, so haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die
Verwandten des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht;
sie entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That
(Transact. Ethnol. Soc. London. Bd. III. S. 250).
[372] C o n s t a n t i n J o s . J i r e č e k . Geschichte der Bulgaren. Prag,
1876. S. 164.
[373] A u g u s t S c h n e e g a n s . Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte
und Leben. Leipzig, 1887. S. 263.
[374] Kosmos. Bd. XII. S. 272.
[375] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.
[376] A. a. O. S. 156.
Frauenraub das Privateigentum am Weibe begründet hatte, darf man
vielleicht von einer „Raubehe“ sprechen. Für den Anfang schufen weder
Exogamie noch Frauenraub etwas unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie
änderten zuerst nur wenig an den Zuständen der vaterlosen Muttergruppe,
welche überall, ohne Rücksicht auf Exogamie oder Endogamie, die
Grundlage bildete, aus welcher verschiedene Gesellschaftsformen sich
auszuspitzen vermochten.[388]
[363] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.
[364] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15–16.
„Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie mit mir
sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen und in den
Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.)
[365] A. a. O.
[366] W a l t e r B a g e h o t . Physics and Politics. London, 1872. S. 42.
[367] M o r i z W a g n e r im Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.
[368] A d o l f B a s t i a n . Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol.
1874. S. 387.
[369] M o r i z W a g n e r im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24–34.
[370] Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[371] O l d f i e l d schildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf
solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände, so geht
er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch einen Schlag mit
dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise hervorquillt, schleift sie an
den Haaren in das nächste Gebüsch und wartet, bis ihr die Besinnung
wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen,
der die Beute bei seiner Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt
eine Szene, so haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die
Verwandten des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht;
sie entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That
(Transact. Ethnol. Soc. London. Bd. III. S. 250).
[372] C o n s t a n t i n J o s . J i r e č e k . Geschichte der Bulgaren. Prag,
1876. S. 164.
[373] A u g u s t S c h n e e g a n s . Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte
und Leben. Leipzig, 1887. S. 263.
[374] Kosmos. Bd. XII. S. 272.
[375] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.
[376] A. a. O. S. 156.
Page 182
[377] C. F. Ph. v o n M a r t i u s . Von den Rechtszuständen unter den
Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.
[378] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.
[379] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[380] Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland, auf den
Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine Art freiwilligen, auf
Familienzusammengehörigkeit begründeten Lebensverbandes zwischen einem
Gutsherrn als dem mit patriarchalischer Obergewalt ausgestatteten
Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen Unterthanen. Die Clanverfassung
ward 1745 aufgehoben.
[381] L u c i e n A d a m . Du parler des hommes et du parler des femmes
dans la langue caraïbe. Paris, 1879. S. 2.
[382] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 266.
[383] E d w a r d B . T y l o r . Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über
die Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte.
Deutsch von J. W. S p e n g e l und Fr. P o s k e . Leipzig, 1873. Bd. II. S. 235–
236.
[384] Dr. A u r e l K r a u s e . Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise
nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt im
Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren 1880–1882.
Jena, 1885.
[385] P r i c h a r d . The natural history of Man. Fourth Edition. London
1885. 8o Bd. II. S. 491–492. — F r i e d r i c h M ü l l e r . Allg. Ethnographie S.
216. — L u b b o c k . Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. — Bulletin de la
Société d’anthropologie de Bruxelles 1855. S. 129–130.
[386] T y l o r . Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.
[387] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.
[388] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 109–115.
Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.
[378] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.
[379] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[380] Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland, auf den
Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine Art freiwilligen, auf
Familienzusammengehörigkeit begründeten Lebensverbandes zwischen einem
Gutsherrn als dem mit patriarchalischer Obergewalt ausgestatteten
Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen Unterthanen. Die Clanverfassung
ward 1745 aufgehoben.
[381] L u c i e n A d a m . Du parler des hommes et du parler des femmes
dans la langue caraïbe. Paris, 1879. S. 2.
[382] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 266.
[383] E d w a r d B . T y l o r . Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über
die Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte.
Deutsch von J. W. S p e n g e l und Fr. P o s k e . Leipzig, 1873. Bd. II. S. 235–
236.
[384] Dr. A u r e l K r a u s e . Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise
nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt im
Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren 1880–1882.
Jena, 1885.
[385] P r i c h a r d . The natural history of Man. Fourth Edition. London
1885. 8o Bd. II. S. 491–492. — F r i e d r i c h M ü l l e r . Allg. Ethnographie S.
216. — L u b b o c k . Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. — Bulletin de la
Société d’anthropologie de Bruxelles 1855. S. 129–130.
[386] T y l o r . Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.
[387] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.
[388] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 109–115.
Page 183
XI.
Entwicklungsbedingungen und Wesen
des Matriarchats.
inige der rohesten Menschenstämme sind über die ursprüngliche
Stufe der Muttergruppe kaum oder doch nur wenig
hinausgelangt. Wo aber die Gunst der Umstände den Fortschritt
zur Häuptlingsschaft im Stamme und zum Privateigentume
gestattete, welches sich, wie schon bemerkt, stets zuerst an einzelnen
Gegenständen des beweglichen Vermögens bildet,[389] dort vermochten
auch die geschlechtlichen Beziehungen bestimmtere Formen anzunehmen.
Diese Formen waren verschiedener Art, je nachdem aus dem wilden Jäger
sich der streitlustige Wanderhirt oder der friedliebende Ackerbauer
entwickelte. Dies hing natürlich nicht von bewusstem Wollen, sondern von
der Natur der Umgebung ab, in welcher die einzelnen
Geschlechtsgenossenschaften sich bewegten. Schon in meiner
Kulturgeschichte habe ich auf die Irrtümlichkeit der lange gehegten
Vorstellung hingewiesen,[390] als ob Jagd, Hirtenleben und Ackerbau drei
aufeinander folgende Stadien der Kulturentwicklung seien, welche jedes
Volk durchlaufen müsse. In Übereinstimmung damit bestreitet auch
L i p p e r t , „dass ü b e r a l l die Sesshaftigkeit in Verbindung mit irgend
einer Art Landbau erst einer notwendig vorangehenden Stufe des
Nomadentums nachgefolgt sei.“[391] Diese Reihenfolge ist k e i n
natürliches Kulturgesetz: die ganze Neue Welt hat Viehzucht und
Nomadentum nie gekannt, aber dennoch waren einzelne Stämme
unmittelbar von der Jagd weg zum Anbau von Mais gelangt. Ja, bei den
Kariben Guyanas ist der stete Anbau der mehlreichen Kassava- oder
Mandiokwurzel (Manihot utilissima) die Hauptsorge. Auch den Polynesiern
blieb das Nomadentum, dessen Begriff nicht im Umherschweifen — dies
thut der wilde Jäger auch, — sondern im Zähmen, Züchten und
Beherrschen einer bis dahin ungebändigten, wenn auch gejagten Tierwelt zu
Entwicklungsbedingungen und Wesen
des Matriarchats.
inige der rohesten Menschenstämme sind über die ursprüngliche
Stufe der Muttergruppe kaum oder doch nur wenig
hinausgelangt. Wo aber die Gunst der Umstände den Fortschritt
zur Häuptlingsschaft im Stamme und zum Privateigentume
gestattete, welches sich, wie schon bemerkt, stets zuerst an einzelnen
Gegenständen des beweglichen Vermögens bildet,[389] dort vermochten
auch die geschlechtlichen Beziehungen bestimmtere Formen anzunehmen.
Diese Formen waren verschiedener Art, je nachdem aus dem wilden Jäger
sich der streitlustige Wanderhirt oder der friedliebende Ackerbauer
entwickelte. Dies hing natürlich nicht von bewusstem Wollen, sondern von
der Natur der Umgebung ab, in welcher die einzelnen
Geschlechtsgenossenschaften sich bewegten. Schon in meiner
Kulturgeschichte habe ich auf die Irrtümlichkeit der lange gehegten
Vorstellung hingewiesen,[390] als ob Jagd, Hirtenleben und Ackerbau drei
aufeinander folgende Stadien der Kulturentwicklung seien, welche jedes
Volk durchlaufen müsse. In Übereinstimmung damit bestreitet auch
L i p p e r t , „dass ü b e r a l l die Sesshaftigkeit in Verbindung mit irgend
einer Art Landbau erst einer notwendig vorangehenden Stufe des
Nomadentums nachgefolgt sei.“[391] Diese Reihenfolge ist k e i n
natürliches Kulturgesetz: die ganze Neue Welt hat Viehzucht und
Nomadentum nie gekannt, aber dennoch waren einzelne Stämme
unmittelbar von der Jagd weg zum Anbau von Mais gelangt. Ja, bei den
Kariben Guyanas ist der stete Anbau der mehlreichen Kassava- oder
Mandiokwurzel (Manihot utilissima) die Hauptsorge. Auch den Polynesiern
blieb das Nomadentum, dessen Begriff nicht im Umherschweifen — dies
thut der wilde Jäger auch, — sondern im Zähmen, Züchten und
Beherrschen einer bis dahin ungebändigten, wenn auch gejagten Tierwelt zu
Page 184
m o t o r i s c h e n Zwecken wurzelt[392], völlig fremd; aber dennoch haben
sie gelernt, die geniessbaren Pflanzen ihrer Heimat, die Brotfrucht,
Kokosnuss, Yams, Taro und die Batate in ihre Hegung zu nehmen, sowie
Hunde und Schweine der Fleischnahrung wegen in sesshafter Weise zu
züchten.[393] Umgekehrt fehlt Ackerbau auch manchen Wanderhirten nicht
gänzlich, ohne sie jedoch zur Sesshaftigkeit, zum Aufgeben ihres
Nomadentums zu veranlassen. Jeder arabische Stamm Algeriens pflügt, wie
G e r h a r d R o h l f s betont,[394] und hat seinen ganz bestimmten Weide-
und Ackerbezirk, denn jede arabische Nomadentribe ackert und säet im
Winter. Nichtsdestoweniger sind die Beduinen Nomaden geblieben und
werden es voraussichtlich bleiben. Der Hang zu unstäter Lebensweise, der
ärgsten Feindin unserer Gesittung, ist ihnen zur zweiten Natur geworden.
Da mit dem Nomadentume eine besondere Befähigung zur Schaffung
grösserer Organisationen verbunden zu sein scheint und dasselbe in der
Geschichte gerne erobernd auftrat, so blicken die ihm ergebenen Völker
zumeist auf die an die Scholle gefesselten Ackerbauer als auf tiefer
Stehende mit einer gewissen Verachtung herab. Das freie Hirtenwesen gilt
ihnen als das Edlere, Höhere. Wie schwer der Übergang vom Nomadentume
zum Ackerbau sich mitunter vollzieht, zeigt das Beispiel der tatarischen
Kasaken in der sogenannten Kirgisensteppe. Nur der arme Kasak, jener, der
seine Herde und dadurch seine gewohnte Nahrung verloren hat, ergreift aus
Not den Ackerbau. Er bearbeitet sein Feld, das er immer an einem Flusse
oder See anlegt, bewässert es so oft, als sein heisser Himmel es gebietet,
und ernährt sich während dessen von spärlichem Fischfang. Er treibt dieses
mühevolle, beschwerliche Arbeitsleben aber nur so lange, bis er wieder im
stande ist, aus dem Ertrag seiner Feldfrüchte einiges Vieh zu kaufen; dann
kehrt er vom Ackerbau zu seinem Hirtenleben zurück und frönt wie zuvor
der geliebten Unthätigkeit des ihm natürlichen Wanderlebens. In der
afrikanischen Steppe endlich hat bis zur Stunde sich in ursprünglicher
Reinheit das Bild jener wandernden Hirtenvölker bewahrt, von denen schon
die Bibel erzählt, in unmittelbarster Nähe einer dichten, dem Ackerbau
ergebenen Bevölkerung.
Kulturgeschichtlich ist es demnach zweifellos richtiger, nicht Viehzucht
und Ackerbau, sondern Nomadentum und Sesshaftigkeit als Merkmale
zweier verschiedener Gesittungsstufen zu bezeichnen; wohl weist die
Geschichte so mancher sesshaft gewordenen Völker unzweifelhaft auf eine
vorangegangene Nomadenstufe hin, aber beide sind durchaus nicht
sie gelernt, die geniessbaren Pflanzen ihrer Heimat, die Brotfrucht,
Kokosnuss, Yams, Taro und die Batate in ihre Hegung zu nehmen, sowie
Hunde und Schweine der Fleischnahrung wegen in sesshafter Weise zu
züchten.[393] Umgekehrt fehlt Ackerbau auch manchen Wanderhirten nicht
gänzlich, ohne sie jedoch zur Sesshaftigkeit, zum Aufgeben ihres
Nomadentums zu veranlassen. Jeder arabische Stamm Algeriens pflügt, wie
G e r h a r d R o h l f s betont,[394] und hat seinen ganz bestimmten Weide-
und Ackerbezirk, denn jede arabische Nomadentribe ackert und säet im
Winter. Nichtsdestoweniger sind die Beduinen Nomaden geblieben und
werden es voraussichtlich bleiben. Der Hang zu unstäter Lebensweise, der
ärgsten Feindin unserer Gesittung, ist ihnen zur zweiten Natur geworden.
Da mit dem Nomadentume eine besondere Befähigung zur Schaffung
grösserer Organisationen verbunden zu sein scheint und dasselbe in der
Geschichte gerne erobernd auftrat, so blicken die ihm ergebenen Völker
zumeist auf die an die Scholle gefesselten Ackerbauer als auf tiefer
Stehende mit einer gewissen Verachtung herab. Das freie Hirtenwesen gilt
ihnen als das Edlere, Höhere. Wie schwer der Übergang vom Nomadentume
zum Ackerbau sich mitunter vollzieht, zeigt das Beispiel der tatarischen
Kasaken in der sogenannten Kirgisensteppe. Nur der arme Kasak, jener, der
seine Herde und dadurch seine gewohnte Nahrung verloren hat, ergreift aus
Not den Ackerbau. Er bearbeitet sein Feld, das er immer an einem Flusse
oder See anlegt, bewässert es so oft, als sein heisser Himmel es gebietet,
und ernährt sich während dessen von spärlichem Fischfang. Er treibt dieses
mühevolle, beschwerliche Arbeitsleben aber nur so lange, bis er wieder im
stande ist, aus dem Ertrag seiner Feldfrüchte einiges Vieh zu kaufen; dann
kehrt er vom Ackerbau zu seinem Hirtenleben zurück und frönt wie zuvor
der geliebten Unthätigkeit des ihm natürlichen Wanderlebens. In der
afrikanischen Steppe endlich hat bis zur Stunde sich in ursprünglicher
Reinheit das Bild jener wandernden Hirtenvölker bewahrt, von denen schon
die Bibel erzählt, in unmittelbarster Nähe einer dichten, dem Ackerbau
ergebenen Bevölkerung.
Kulturgeschichtlich ist es demnach zweifellos richtiger, nicht Viehzucht
und Ackerbau, sondern Nomadentum und Sesshaftigkeit als Merkmale
zweier verschiedener Gesittungsstufen zu bezeichnen; wohl weist die
Geschichte so mancher sesshaft gewordenen Völker unzweifelhaft auf eine
vorangegangene Nomadenstufe hin, aber beide sind durchaus nicht
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unbedingt stets a u f e i n a n d e r f o l g e n d e , sondern sehr häufig
n e b e n e i n a n d e r auftretende, also p a r a l l e l e Stadien menschlicher
Entwicklung. Die Bedingungen, welche zur Herdenzucht oder zum
Landbau reizen, sind vollkommen verschiedene und der Art, dass die einen
nicht selten die anderen ausschliessen. Ein Land, das zur Viehzucht sich
eignet, ist in der Regel nicht zum Ackerbau geschickt, welcher ihm dann
nur durch Gewalt, nämlich durch die Geistesgewalt des Kulturmenschen,
aufgedrungen ist, wie z. B. in Savoyen und Irland. Wohl sind in den
Vereinigten Staaten kolossale Gebiete, die man ehedem bloss für Viehzucht
passend erachtete, in die fruchtbarsten Ackerländereien umgewandelt
worden, und an Stelle der baumlosen, grasreichen Prärien prangen heute
schon auf Hunderten und Aberhunderten von Quadratkilometern wogende
Mais- und Weizenfelder. Dies ist aber das Werk des Kulturmenschen des
neunzehnten Jahrhunderts, welcher mit den reichen Hilfsmitteln, die eine
mehrtausendjährige Gesittung ihm in die Hand gedrückt, die Natur zu
beherrschen vermag. Dem rohen Natursohne wäre selbst dort, wo Boden
und Klima ausnahmsweise beides erlauben, nimmer gelungen, das eine
durch das andere zu verdrängen.
Von den beiden, nach verschiedenen Richtungen strebenden
Auszweigungen des urzeitlichen Jägerlebens war das Nomadentum
unvermögend, den Begriff des G r u n d e i g e n t u m s zu zeitigen. Es
finden sich an Stelle desselben nur abgegrenzte Wanderungsbezirke, wie
solche auch bei den wilden Jägern z. B. in Brasilien und Australien
vorkommen. Kehrte der Wanderhirt zu einem festen Punkte zurück, so
wohnte er in den leicht beweglichen Hütten der Weiber. Ursprünglich, in
der Zeit der Muttergruppe, war nämlich die Hütte in der Obhut und im
Besitze der Frau a l l e i n und bildete einen Teil des beweglichen Besitzes;
denn während der Mann unstät umherschweifte, sah die Mutter mit ihren
Kindern sich frühzeitig auf einen festeren Wohnsitz hingewiesen. Die Hütte,
in ältester Form wohl nichts anderes als der Schirm und das Dach des
Herdes, wurde aber durch die Weiber ebenso rasch abgeschlagen als
aufgerichtet — sehr bezeichnend ist dies noch bei den Nomaden unserer
Tage das ausschliessliche Geschäft der Weiber — und so bedurfte es zu
einer Hausung überhaupt noch keines Eigentums am Boden, auf welchem
sie zeitweilig stand. Unleugbar führte das Nomadentum einen nicht
unbeträchtlichen Fortschritt in der Geschichte des Eigentums herbei, indem
sich die Zahl der Gegenstände, an denen der Mensch Besitz gewann,
n e b e n e i n a n d e r auftretende, also p a r a l l e l e Stadien menschlicher
Entwicklung. Die Bedingungen, welche zur Herdenzucht oder zum
Landbau reizen, sind vollkommen verschiedene und der Art, dass die einen
nicht selten die anderen ausschliessen. Ein Land, das zur Viehzucht sich
eignet, ist in der Regel nicht zum Ackerbau geschickt, welcher ihm dann
nur durch Gewalt, nämlich durch die Geistesgewalt des Kulturmenschen,
aufgedrungen ist, wie z. B. in Savoyen und Irland. Wohl sind in den
Vereinigten Staaten kolossale Gebiete, die man ehedem bloss für Viehzucht
passend erachtete, in die fruchtbarsten Ackerländereien umgewandelt
worden, und an Stelle der baumlosen, grasreichen Prärien prangen heute
schon auf Hunderten und Aberhunderten von Quadratkilometern wogende
Mais- und Weizenfelder. Dies ist aber das Werk des Kulturmenschen des
neunzehnten Jahrhunderts, welcher mit den reichen Hilfsmitteln, die eine
mehrtausendjährige Gesittung ihm in die Hand gedrückt, die Natur zu
beherrschen vermag. Dem rohen Natursohne wäre selbst dort, wo Boden
und Klima ausnahmsweise beides erlauben, nimmer gelungen, das eine
durch das andere zu verdrängen.
Von den beiden, nach verschiedenen Richtungen strebenden
Auszweigungen des urzeitlichen Jägerlebens war das Nomadentum
unvermögend, den Begriff des G r u n d e i g e n t u m s zu zeitigen. Es
finden sich an Stelle desselben nur abgegrenzte Wanderungsbezirke, wie
solche auch bei den wilden Jägern z. B. in Brasilien und Australien
vorkommen. Kehrte der Wanderhirt zu einem festen Punkte zurück, so
wohnte er in den leicht beweglichen Hütten der Weiber. Ursprünglich, in
der Zeit der Muttergruppe, war nämlich die Hütte in der Obhut und im
Besitze der Frau a l l e i n und bildete einen Teil des beweglichen Besitzes;
denn während der Mann unstät umherschweifte, sah die Mutter mit ihren
Kindern sich frühzeitig auf einen festeren Wohnsitz hingewiesen. Die Hütte,
in ältester Form wohl nichts anderes als der Schirm und das Dach des
Herdes, wurde aber durch die Weiber ebenso rasch abgeschlagen als
aufgerichtet — sehr bezeichnend ist dies noch bei den Nomaden unserer
Tage das ausschliessliche Geschäft der Weiber — und so bedurfte es zu
einer Hausung überhaupt noch keines Eigentums am Boden, auf welchem
sie zeitweilig stand. Unleugbar führte das Nomadentum einen nicht
unbeträchtlichen Fortschritt in der Geschichte des Eigentums herbei, indem
sich die Zahl der Gegenstände, an denen der Mensch Besitz gewann,
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vergrösserte und nicht bloss auf die Herdentiere, sondern auch auf seine
Mitgeschöpfe, nämlich auf Weiber und Knechte, d. h. Sklaven erstreckte.
Aber zu einem Eigentume an Grund und Boden war ihm keine
Veranlassung geboten. Nur im Streite um ein Weidegebiet konnte sich für
den siegenden Teil, der aber stets eine Mehrheit, kein einzelner war, eine
Art Besitzbegriff entwickeln, der zunächst an die Machtfrage anknüpfte.
Man besass nur, was man auch mit der Hand wahren und verteidigen
konnte. Dies war aber bloss einer Gesamtheit, einem ganzen Stamme oder
Clane möglich, und nur in diesem Masse gestaltete sich das erste
Besitzverhältnis gegenüber von Grund und Boden. Innerhalb dieses
Gemeinbesitzes fehlt jedes persönliche Eigentumsrecht des einzelnen. Er
kann zwar das Land als Gemeingut benützen, hört aber seine Nutzung auf,
so tritt es wieder in das allgemeine Stammeseigentum zurück. So hat bei
den Kasaken jedermann Anspruch auf so viel Grund und Boden, als er zur
Erhaltung seines Herdenstandes bedarf; aber nie ist weder ein einzelner,
noch ein Aul, d. h. eine Wanderdorfschaft, Besitzer des Bodens. Was sollte
ihnen auch ein Eigentum daran, wenn sie kurz nach der Ernte ihres
spärlichen Anbaues weiterziehen?
Unbefangene Forscher, wie E d o u a r d de Laveleye,
L e t o u r n e a u und L i p p e r t , erblicken die Vorbedingung zu der
Entwicklung des Grundeigentums in der Feststauung des Nomadentums, in
der Überhandnahme des Ackerbaues und in dem schliesslich errungenen
Übergewicht desselben über die Viehzucht überhaupt. Aber auch bei jenen
Stämmen, welche vom rohen Jägerleben zum Landbau übergingen, beruhte
das Eigentum an Grundbesitz zuvörderst auf Gütergemeinschaft. Die
ungeteilte Gemeinsamkeit des Grundeigentums findet sich auf niedrigen
Stufen a u f d e r g a n z e n E r d e verbreitet und man kann mit grosser
Sicherheit annehmen, dass alle späteren Rechte am Grund und Boden aus
der ursprünglichen Grundeigentumsgemeinschaft entstanden sind.[395] Jene,
welche sich so sehr entrüsten über den dem Urmenschen zugemuteten
Mangel an allen Eigentumsbegriffen und zum mindesten die heutigen
Kulturarmen in Schutz nehmen gegen die Anschuldigung eines mitunter
noch deutlich erkennbaren Kommunismus, können das Vorhandensein eines
solchen wenigstens in Bezug auf das Grundeigentum nicht bestreiten. Hat
sich derselbe doch sogar bei hoch gestiegenen Völkern bis in unsere Tage
und mitunter selbst dort erhalten, wo daneben schon das Sondereigentum
am Grundbesitze aufgekommen ist, wie auf Java, in China und Russland.
Mitgeschöpfe, nämlich auf Weiber und Knechte, d. h. Sklaven erstreckte.
Aber zu einem Eigentume an Grund und Boden war ihm keine
Veranlassung geboten. Nur im Streite um ein Weidegebiet konnte sich für
den siegenden Teil, der aber stets eine Mehrheit, kein einzelner war, eine
Art Besitzbegriff entwickeln, der zunächst an die Machtfrage anknüpfte.
Man besass nur, was man auch mit der Hand wahren und verteidigen
konnte. Dies war aber bloss einer Gesamtheit, einem ganzen Stamme oder
Clane möglich, und nur in diesem Masse gestaltete sich das erste
Besitzverhältnis gegenüber von Grund und Boden. Innerhalb dieses
Gemeinbesitzes fehlt jedes persönliche Eigentumsrecht des einzelnen. Er
kann zwar das Land als Gemeingut benützen, hört aber seine Nutzung auf,
so tritt es wieder in das allgemeine Stammeseigentum zurück. So hat bei
den Kasaken jedermann Anspruch auf so viel Grund und Boden, als er zur
Erhaltung seines Herdenstandes bedarf; aber nie ist weder ein einzelner,
noch ein Aul, d. h. eine Wanderdorfschaft, Besitzer des Bodens. Was sollte
ihnen auch ein Eigentum daran, wenn sie kurz nach der Ernte ihres
spärlichen Anbaues weiterziehen?
Unbefangene Forscher, wie E d o u a r d de Laveleye,
L e t o u r n e a u und L i p p e r t , erblicken die Vorbedingung zu der
Entwicklung des Grundeigentums in der Feststauung des Nomadentums, in
der Überhandnahme des Ackerbaues und in dem schliesslich errungenen
Übergewicht desselben über die Viehzucht überhaupt. Aber auch bei jenen
Stämmen, welche vom rohen Jägerleben zum Landbau übergingen, beruhte
das Eigentum an Grundbesitz zuvörderst auf Gütergemeinschaft. Die
ungeteilte Gemeinsamkeit des Grundeigentums findet sich auf niedrigen
Stufen a u f d e r g a n z e n E r d e verbreitet und man kann mit grosser
Sicherheit annehmen, dass alle späteren Rechte am Grund und Boden aus
der ursprünglichen Grundeigentumsgemeinschaft entstanden sind.[395] Jene,
welche sich so sehr entrüsten über den dem Urmenschen zugemuteten
Mangel an allen Eigentumsbegriffen und zum mindesten die heutigen
Kulturarmen in Schutz nehmen gegen die Anschuldigung eines mitunter
noch deutlich erkennbaren Kommunismus, können das Vorhandensein eines
solchen wenigstens in Bezug auf das Grundeigentum nicht bestreiten. Hat
sich derselbe doch sogar bei hoch gestiegenen Völkern bis in unsere Tage
und mitunter selbst dort erhalten, wo daneben schon das Sondereigentum
am Grundbesitze aufgekommen ist, wie auf Java, in China und Russland.
Page 187
[396] Ursprünglich erscheint alles Grundeigentum als Gemeingut auch
unveräusserlich und unvererblich. Der einzelne hat nur ein Gebrauchsrecht
und nur dieses kann — in einem Stadium s p ä t e r e r Entwicklung —
vererbt, verschenkt, verkauft oder verpfändet werden. Berechtigt zur
Nutzung des Stammlandes ist nur der Stammesgenosse. Die Ungeteiltheit
des Gemeineigentums hat vielfach auch die gemeinsame Bearbeitung
desselben zur Folge; daneben bildet sich der allgemeine Grundsatz, dass
jedem, der unbebautes Land urbar macht, dasselbe gehört, aber auch, dass
jeder, welcher sein Land nicht mehr bebaut, dasselbe verliert. Bei sehr
vielen Völkern dauert heute noch alles Grundeigentum nur so lange, als der
Boden bebaut wird.[397] So berichtet H . v o n R o s e n b e r g von den
Papua bei Doreh auf Neuguinea: „Grundeigentum giebt es nicht; jeder
nimmt nach Willkür eine Bodenstrecke in Besitz und wird, so lange er
dieselbe bepflanzt, als deren Eigentümer betrachtet.“[398]
Wie man sieht, hat die Entwicklung des beweglichen und des
unbeweglichen Eigentums keineswegs gleichen Schritt gehalten. Der
Mensch kannte längst ein Eigentum an Waffen, Schmuck, Geräten, kurz an
fahrender Habe, zu welcher auch sein schirmendes Obdach zählte; auf einer
höheren Stufe auch an Tieren und Menschen, aber noch immer keines an
Grund und Boden. Es wird verstattet sein zu vermuten, dass auch die
friedliche Ausgestaltung des Lebens in der Sesshaftigkeit, wozu der
Feldbau reizt, nach mancher Richtung hin auf die Befestigung des Begriffes
vom Sondereigentume an beweglichen Gütern fördernder wirkte, als in dem
unstäten Wanderleben der kriegerischen und oft räuberischen Nomaden
möglich war. Vorerst war auch im Kreise der feldbauenden Bevölkerungen
die Frau als Mutter bloss der anerkannte Mittelpunkt der Familie; doch
entwickelte sie sich daraus zu deren bleibender Achse, während die
ungebundene Manneskraft noch frei zu- und abschwärmte. Unter solchen
Umständen mochten leicht die Gegenstände des Besitzes, der über die
Waffen des Mannes hinausreicht, sich um jenen allein festen Punkt herum
anhäufen,[399] und die ursprüngliche Muttergruppe konnte bald auf jene
zweite Stufe einer jüngeren Periode sich emporschwingen, jene Stufe, für
welche allein ich die Bezeichnung M a t r i a r c h a t in Anspruch nehme. In
der That trifft man dasselbe in Vergangenheit und Gegenwart hauptsächlich
bei pflugführenden Völkerschaften. Von den alten Kantabrern hebt
S t r a b o ausdrücklich hervor, dass es die Frau sei, welche den Ackerbau
betreibe, und bei den matriarchalischen Balonda Südafrikas liegt die
unveräusserlich und unvererblich. Der einzelne hat nur ein Gebrauchsrecht
und nur dieses kann — in einem Stadium s p ä t e r e r Entwicklung —
vererbt, verschenkt, verkauft oder verpfändet werden. Berechtigt zur
Nutzung des Stammlandes ist nur der Stammesgenosse. Die Ungeteiltheit
des Gemeineigentums hat vielfach auch die gemeinsame Bearbeitung
desselben zur Folge; daneben bildet sich der allgemeine Grundsatz, dass
jedem, der unbebautes Land urbar macht, dasselbe gehört, aber auch, dass
jeder, welcher sein Land nicht mehr bebaut, dasselbe verliert. Bei sehr
vielen Völkern dauert heute noch alles Grundeigentum nur so lange, als der
Boden bebaut wird.[397] So berichtet H . v o n R o s e n b e r g von den
Papua bei Doreh auf Neuguinea: „Grundeigentum giebt es nicht; jeder
nimmt nach Willkür eine Bodenstrecke in Besitz und wird, so lange er
dieselbe bepflanzt, als deren Eigentümer betrachtet.“[398]
Wie man sieht, hat die Entwicklung des beweglichen und des
unbeweglichen Eigentums keineswegs gleichen Schritt gehalten. Der
Mensch kannte längst ein Eigentum an Waffen, Schmuck, Geräten, kurz an
fahrender Habe, zu welcher auch sein schirmendes Obdach zählte; auf einer
höheren Stufe auch an Tieren und Menschen, aber noch immer keines an
Grund und Boden. Es wird verstattet sein zu vermuten, dass auch die
friedliche Ausgestaltung des Lebens in der Sesshaftigkeit, wozu der
Feldbau reizt, nach mancher Richtung hin auf die Befestigung des Begriffes
vom Sondereigentume an beweglichen Gütern fördernder wirkte, als in dem
unstäten Wanderleben der kriegerischen und oft räuberischen Nomaden
möglich war. Vorerst war auch im Kreise der feldbauenden Bevölkerungen
die Frau als Mutter bloss der anerkannte Mittelpunkt der Familie; doch
entwickelte sie sich daraus zu deren bleibender Achse, während die
ungebundene Manneskraft noch frei zu- und abschwärmte. Unter solchen
Umständen mochten leicht die Gegenstände des Besitzes, der über die
Waffen des Mannes hinausreicht, sich um jenen allein festen Punkt herum
anhäufen,[399] und die ursprüngliche Muttergruppe konnte bald auf jene
zweite Stufe einer jüngeren Periode sich emporschwingen, jene Stufe, für
welche allein ich die Bezeichnung M a t r i a r c h a t in Anspruch nehme. In
der That trifft man dasselbe in Vergangenheit und Gegenwart hauptsächlich
bei pflugführenden Völkerschaften. Von den alten Kantabrern hebt
S t r a b o ausdrücklich hervor, dass es die Frau sei, welche den Ackerbau
betreibe, und bei den matriarchalischen Balonda Südafrikas liegt die
Page 188
Anordnung des Feldbaues gleichfalls ganz in den Händen der Frauen.
Matriarchalische Völker thun sich daher auch durch Friedensliebe und
Gerechtigkeitssinn hervor.[400] Diese Stufe der Familienentwicklung ist
endlich durch einen gewissen Grad von Arbeitsteilung und eine Art
Ehebündnis sowie durch Vererben der mütterlichen Habe an die Kinder, das
M u t t e r r e c h t , gekennzeichnet. Schon aus letzterem Grunde ergiebt
sich, dass das Matriarchat zu einer, die ganzen gesellschaftlichen Zustände
und Anschauungen beherrschenden Einrichtung erst dann werden konnte,
nachdem das bewegliche Sondereigentum zu einer gewissen Höhe sich
ausgebildet hatte.[401] Das auf die Muttergruppe der Urzeit folgende und aus
ihr hervorgegangene Matriarchat ist also ohne allen Zweifel zwar ungemein
alt und führt bei vielen Völkern in deren v o r geschichtliche Vergangenheit
zurück; es ist aber keine Satzung der U r zeit mehr, sondern die Frucht
bereits gereifterer Gesittungszustände. In gewissem Sinne betreten wir
damit geschichtlichen Boden.
Neben diesem friedlich aus der ursprünglichen endogamen
Muttergruppe hervorgewachsenen Matriarchate hat freilich, wie wir sahen,
die Sitte des Frauenraubes und der Exogamie eine zweite gesellschaftliche
Ordnung auf mutterrechtlicher Grundlage geschaffen, welche mit dem
eigentlichen Matriarchate naturgemäss mancherlei Berührungspunkte
aufweist, sich aber in Gegensatz zu jenem bei kriegerischen Jäger- und
Hirtenvölkern vorfindet. K a r l K a u t s k y sondert scharf diese beiden
Formen, indem er eine Fortentwicklung des Mutter- zum Vaterrechte bloss
bei den Exogamen erblickt, während bei den friedfertigen, endogamen
Völkern des Matriarchats dieses auch den Endpunkt ihrer ehelichen
Entwicklung bilde, von welchem keine Brücke zum System der Agnation
hinüberführe.[402] Ob dies nun in solcher Schroffheit zu behaupten, ist doch
zweifelhaft. Bei verschiedenen, heute patriarchalischen Stämmen erkennt
man nämlich Spuren früheren Mutterrechtes, und für die so fern hinter uns
liegenden Zeiten lässt sich nicht mehr ermitteln, in welchem Umfange es in
Übung gewesen. Das Auseinanderhalten beider Gattungen von Matriarchat
auf Grund ihrer Entstehungsart stösst daher auf Schwierigkeit. Warum
K a u t s k y das Matriarchat bei den Endogamen sich nur durch die
Annahme erklären kann, dasselbe sei ihnen von a u s s e n zugebracht
worden,[403] ist vollends nicht recht einleuchtend. Keimten ja doch schon
dessen Grundzüge in der ursprünglichen Muttergruppe, und die Ausbildung
Matriarchalische Völker thun sich daher auch durch Friedensliebe und
Gerechtigkeitssinn hervor.[400] Diese Stufe der Familienentwicklung ist
endlich durch einen gewissen Grad von Arbeitsteilung und eine Art
Ehebündnis sowie durch Vererben der mütterlichen Habe an die Kinder, das
M u t t e r r e c h t , gekennzeichnet. Schon aus letzterem Grunde ergiebt
sich, dass das Matriarchat zu einer, die ganzen gesellschaftlichen Zustände
und Anschauungen beherrschenden Einrichtung erst dann werden konnte,
nachdem das bewegliche Sondereigentum zu einer gewissen Höhe sich
ausgebildet hatte.[401] Das auf die Muttergruppe der Urzeit folgende und aus
ihr hervorgegangene Matriarchat ist also ohne allen Zweifel zwar ungemein
alt und führt bei vielen Völkern in deren v o r geschichtliche Vergangenheit
zurück; es ist aber keine Satzung der U r zeit mehr, sondern die Frucht
bereits gereifterer Gesittungszustände. In gewissem Sinne betreten wir
damit geschichtlichen Boden.
Neben diesem friedlich aus der ursprünglichen endogamen
Muttergruppe hervorgewachsenen Matriarchate hat freilich, wie wir sahen,
die Sitte des Frauenraubes und der Exogamie eine zweite gesellschaftliche
Ordnung auf mutterrechtlicher Grundlage geschaffen, welche mit dem
eigentlichen Matriarchate naturgemäss mancherlei Berührungspunkte
aufweist, sich aber in Gegensatz zu jenem bei kriegerischen Jäger- und
Hirtenvölkern vorfindet. K a r l K a u t s k y sondert scharf diese beiden
Formen, indem er eine Fortentwicklung des Mutter- zum Vaterrechte bloss
bei den Exogamen erblickt, während bei den friedfertigen, endogamen
Völkern des Matriarchats dieses auch den Endpunkt ihrer ehelichen
Entwicklung bilde, von welchem keine Brücke zum System der Agnation
hinüberführe.[402] Ob dies nun in solcher Schroffheit zu behaupten, ist doch
zweifelhaft. Bei verschiedenen, heute patriarchalischen Stämmen erkennt
man nämlich Spuren früheren Mutterrechtes, und für die so fern hinter uns
liegenden Zeiten lässt sich nicht mehr ermitteln, in welchem Umfange es in
Übung gewesen. Das Auseinanderhalten beider Gattungen von Matriarchat
auf Grund ihrer Entstehungsart stösst daher auf Schwierigkeit. Warum
K a u t s k y das Matriarchat bei den Endogamen sich nur durch die
Annahme erklären kann, dasselbe sei ihnen von a u s s e n zugebracht
worden,[403] ist vollends nicht recht einleuchtend. Keimten ja doch schon
dessen Grundzüge in der ursprünglichen Muttergruppe, und die Ausbildung
Page 189
des Mutterrechtes konnte mit der Anhäufung des Privateigentums und der
Vermehrung der Kulturgüter kaum ausbleiben.
Im Matriarchate, das noch jetzt und keineswegs bei den niedrigsten
Völkern verbreitet ist, gehört das Kind immer noch ausschliesslich der
Mutter, und in ihm setzt sich fort, was man mit weiter Dehnung des
Begriffes „die Familie“ zu nennen anfangen darf. Im Kreise der
matriarchalischen Verwandtschaft ist das Kind immer noch bloss vom
Geblüte der Mutter, daher auch nur der Mutter allein und durch sie jenen
Personen verwandt, die aus derselben Quelle des Lebens ihr Dasein
schöpfen, also seinen leiblichen Geschwistern. So ist aber auch dem Weibe
der nächste männliche Blutsverwandte der B r u d e r , d. h. der Bruder von
derselben Mutter, unter den älteren Personen der Bruder der Mutter selbst,
also der mütterliche Onkel, falls auch ihn und diese wieder dieselbe Mutter
geboren hat. Eines der bedeutsamsten Merkmale in den alten
Verwandtschaftsbezeichnungen ist daher die Unterscheidung zwischen dem
väterlichen und dem mütterlichen Onkel, dem Oheim und dem Vetter, dem
θειος und παραδελφος (πατρως). Die Wolofneger Senegambiens nennen die
Brüder des Vaters „Papae“ und die Neffen väterlicherseits „Domae“ d. h.
Kinder, während die Kinder der Mutterbrüder (Nidhiaye) Dhiaerbate, d. i.
Neffen und Nichten heissen. Die Römer selbst unterscheiden den
väterlichen Oheim als patruus (pitraya im Sanskrit) vom mütterlichen
avunculus, und avunculus ist eine Verkleinerungsform von avus, Grossvater
oder Ahn. In analoger Weise unterschied man im Deutschen zwischen
Muoma oder Muhme, nämlich Mutterschwester oder Matertera, und Base
oder Vatersschwester, eine Unterscheidung, die durch das Vorwiegen der
Benennung „Tante“ verloren gegangen ist. Der Mutterbruder oder Oheim
mütterlicherseits steht nun bei einer grossen Zahl von Volksstämmen in
einer besonderen Beziehung zu seinem Neffen, die nicht besser ausgedrückt
werden kann, als mit den von T a c i t u s bei den Germanen gebrauchten
Worten, indem er von dem Avunculus (qui apud patrem honor) sagt:
sanctiorem arctioremque hunc nexum sanguinis arbitrantur.[404] Die
grössere Heiligkeit dieses Verwandtschaftsverhältnisses, die Ansicht, dass
die Verwandtschaft zwischen Oheim und Neffe eine engere sei als zwischen
Vater und Sohn, findet sich unter anderen bei den Batta auf Sumatra, bei
den Vitiinsulanern im pazifischen Ozean, bei den Kenaivölkern
Nordwestamerikas, bei den Khasia in Assam, an der Malabarküste, bei den
Schwarzen am Kongo, in Loango, Senegambien und an unzähligen anderen
Vermehrung der Kulturgüter kaum ausbleiben.
Im Matriarchate, das noch jetzt und keineswegs bei den niedrigsten
Völkern verbreitet ist, gehört das Kind immer noch ausschliesslich der
Mutter, und in ihm setzt sich fort, was man mit weiter Dehnung des
Begriffes „die Familie“ zu nennen anfangen darf. Im Kreise der
matriarchalischen Verwandtschaft ist das Kind immer noch bloss vom
Geblüte der Mutter, daher auch nur der Mutter allein und durch sie jenen
Personen verwandt, die aus derselben Quelle des Lebens ihr Dasein
schöpfen, also seinen leiblichen Geschwistern. So ist aber auch dem Weibe
der nächste männliche Blutsverwandte der B r u d e r , d. h. der Bruder von
derselben Mutter, unter den älteren Personen der Bruder der Mutter selbst,
also der mütterliche Onkel, falls auch ihn und diese wieder dieselbe Mutter
geboren hat. Eines der bedeutsamsten Merkmale in den alten
Verwandtschaftsbezeichnungen ist daher die Unterscheidung zwischen dem
väterlichen und dem mütterlichen Onkel, dem Oheim und dem Vetter, dem
θειος und παραδελφος (πατρως). Die Wolofneger Senegambiens nennen die
Brüder des Vaters „Papae“ und die Neffen väterlicherseits „Domae“ d. h.
Kinder, während die Kinder der Mutterbrüder (Nidhiaye) Dhiaerbate, d. i.
Neffen und Nichten heissen. Die Römer selbst unterscheiden den
väterlichen Oheim als patruus (pitraya im Sanskrit) vom mütterlichen
avunculus, und avunculus ist eine Verkleinerungsform von avus, Grossvater
oder Ahn. In analoger Weise unterschied man im Deutschen zwischen
Muoma oder Muhme, nämlich Mutterschwester oder Matertera, und Base
oder Vatersschwester, eine Unterscheidung, die durch das Vorwiegen der
Benennung „Tante“ verloren gegangen ist. Der Mutterbruder oder Oheim
mütterlicherseits steht nun bei einer grossen Zahl von Volksstämmen in
einer besonderen Beziehung zu seinem Neffen, die nicht besser ausgedrückt
werden kann, als mit den von T a c i t u s bei den Germanen gebrauchten
Worten, indem er von dem Avunculus (qui apud patrem honor) sagt:
sanctiorem arctioremque hunc nexum sanguinis arbitrantur.[404] Die
grössere Heiligkeit dieses Verwandtschaftsverhältnisses, die Ansicht, dass
die Verwandtschaft zwischen Oheim und Neffe eine engere sei als zwischen
Vater und Sohn, findet sich unter anderen bei den Batta auf Sumatra, bei
den Vitiinsulanern im pazifischen Ozean, bei den Kenaivölkern
Nordwestamerikas, bei den Khasia in Assam, an der Malabarküste, bei den
Schwarzen am Kongo, in Loango, Senegambien und an unzähligen anderen
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Orten, ganz vornehmlich aber in Afrika, und zwar dort wie anderwärts
zumeist in Verbindung mit der matriarchalischen Verwandtschaft, von
welcher im Altertume Spuren bei den Lokrern, Etruskern und Lykiern sich
zeigten. Von den letzteren, einer vorhellenischen Völkerschaft, berichtet
H e r o d o t , dass sie sich nach ihren Müttern benannten, nicht nach ihren
Vätern, „und fragst du einen nach seiner Herkunft, so wird er sein
Geschlecht von Mutterseite angeben und seiner Mutter Mütter aufzählen.
Hat eine Frau des Landes einen Knecht zum Ehemann genommen, so gelten
die Kinder für edelbürtig; nimmt aber ein Mann des Landes, und wäre es
auch der vornehmsten einer, ein fremdes Weib oder ein Kebsweib, so
werden die Kinder unehelich“.[405] N i k o l a u s v o n D a m a s k u s
bestätigt diese Nachricht und fügt hinzu: „sie vererben ihre
Hinterlassenschaft auf die Töchter, nicht auf die Söhne.“
In der That, wenn die Kinder als Fortsetzer der Mutter galten, so musste
auch ihr Eigentum bei ihnen sich fortsetzen. Aber auch die Brüder der
Mutter konnten ihr Eigentum nur der Schwester oder deren Kindern
hinterlassen, da der Zusammenhang zwischen ihnen und ihren eigenen
Kindern unerkannt blieb. Sobald Ämter und Würden als Eigentum vererbt
wurden, galt für sie die nämliche Erbfolgeordnung. Daher der bei so vielen
Völkern der Vergangenheit wie der Gegenwart geltende Rechtsgrundsatz:
Partus sequitur ventrem. Von der Mutter also hatten auf diese Weise die
Kinder Reichtum und Würden zu erhalten; das E r b r e c h t war es, welches
das Band zwischen Mutter und Kind aus einem idealen zu einem realen
gestaltete.[406] Es ist auch ungemein bezeichnend, dass die der Mutter
entgegengebrachte Kindesliebe nirgends stärker sich zeigt, als auf dem alten
Boden des Matriarchats, bei den Negern Afrikas; für diese ist es die
empfindlichste Kränkung, wenn man von ihrer Mutter unehrerbietig spricht,
was sie „der Mutter fluchen“ heissen.[407] Jene, welche eine fortschreitende
Entwicklung der Menschheit annehmen, bedürfen nicht des Hinweises, dass
der Inhalt des Mutterrechtes nicht in allen Fällen der gleiche ist,[408] dass
auch das Matriarchat nicht überall und zu allen Zeiten die nämlichen
Formen zeigt. Wesentlich ist jedoch dafür überall, dass der Kreis der
Verwandtschaft sich bloss auf die Spillmagen beschränkte, so dass die
Familie nur durch Weiber fortgesetzt werden kann und nach Aussterben
ihrer weiblichen Mitglieder dem Erlöschen anheimfällt. Dieses System wird
durch die Einsetzung und Ausbildung der Ehe k e i n e s w e g s
v e r d r ä n g t ; man kennt dann wohl den Erzeuger des Kindes, allein er gilt
zumeist in Verbindung mit der matriarchalischen Verwandtschaft, von
welcher im Altertume Spuren bei den Lokrern, Etruskern und Lykiern sich
zeigten. Von den letzteren, einer vorhellenischen Völkerschaft, berichtet
H e r o d o t , dass sie sich nach ihren Müttern benannten, nicht nach ihren
Vätern, „und fragst du einen nach seiner Herkunft, so wird er sein
Geschlecht von Mutterseite angeben und seiner Mutter Mütter aufzählen.
Hat eine Frau des Landes einen Knecht zum Ehemann genommen, so gelten
die Kinder für edelbürtig; nimmt aber ein Mann des Landes, und wäre es
auch der vornehmsten einer, ein fremdes Weib oder ein Kebsweib, so
werden die Kinder unehelich“.[405] N i k o l a u s v o n D a m a s k u s
bestätigt diese Nachricht und fügt hinzu: „sie vererben ihre
Hinterlassenschaft auf die Töchter, nicht auf die Söhne.“
In der That, wenn die Kinder als Fortsetzer der Mutter galten, so musste
auch ihr Eigentum bei ihnen sich fortsetzen. Aber auch die Brüder der
Mutter konnten ihr Eigentum nur der Schwester oder deren Kindern
hinterlassen, da der Zusammenhang zwischen ihnen und ihren eigenen
Kindern unerkannt blieb. Sobald Ämter und Würden als Eigentum vererbt
wurden, galt für sie die nämliche Erbfolgeordnung. Daher der bei so vielen
Völkern der Vergangenheit wie der Gegenwart geltende Rechtsgrundsatz:
Partus sequitur ventrem. Von der Mutter also hatten auf diese Weise die
Kinder Reichtum und Würden zu erhalten; das E r b r e c h t war es, welches
das Band zwischen Mutter und Kind aus einem idealen zu einem realen
gestaltete.[406] Es ist auch ungemein bezeichnend, dass die der Mutter
entgegengebrachte Kindesliebe nirgends stärker sich zeigt, als auf dem alten
Boden des Matriarchats, bei den Negern Afrikas; für diese ist es die
empfindlichste Kränkung, wenn man von ihrer Mutter unehrerbietig spricht,
was sie „der Mutter fluchen“ heissen.[407] Jene, welche eine fortschreitende
Entwicklung der Menschheit annehmen, bedürfen nicht des Hinweises, dass
der Inhalt des Mutterrechtes nicht in allen Fällen der gleiche ist,[408] dass
auch das Matriarchat nicht überall und zu allen Zeiten die nämlichen
Formen zeigt. Wesentlich ist jedoch dafür überall, dass der Kreis der
Verwandtschaft sich bloss auf die Spillmagen beschränkte, so dass die
Familie nur durch Weiber fortgesetzt werden kann und nach Aussterben
ihrer weiblichen Mitglieder dem Erlöschen anheimfällt. Dieses System wird
durch die Einsetzung und Ausbildung der Ehe k e i n e s w e g s
v e r d r ä n g t ; man kennt dann wohl den Erzeuger des Kindes, allein er gilt
Page 191
noch nicht als Verwandter desselben und im Falle einer Trennung der
Gatten ziehen alle Kinder mit der Mutter. Ebensowenig sind die Söhne
desselben Vaters von verschiedenen Müttern verwandt. In Westaustralien
gehören die Kinder zur Familie der Mutter ohne weitere Beziehung zu ihren
Halbgeschwistern von anderen Müttern, daher sie nach dem Tode des Vaters
geradezu verteilt werden.[409] Kommt ein Krieg zwischen dem Stamme der
Mutter und dem des Vaters zum Ausbruch, so kämpfen die Söhne mit
ersterem gegen die eigenen Väter. In Australien befehden sich nicht nur die
Stämme, sondern auch die Clans, und zwar in der Weise, dass alle, die
denselben Kobongnamen führen, welchem Stamme immer sie angehören
mögen, verpflichtet sind, zusammenzustehen. Da die Australier polygam
sind, so stehen nicht selten Söhne desselben Vaters, aber verschiedener
Mütter, in entgegengesetzten Lagern. Die nächste Verwandtschaft ist und
bleibt also die mit der Mutter, darauf folgt die unter Geschwistern derselben
Mutter, endlich die zwischen Oheim und Neffen (Schwesterkinder). Der
Oheim (Mutterbruder) wird regelmässig als natürlicher Gewalthaber,
Beschützer und Erzieher der Kinder angesehen; er hinterlässt ihnen, sofern
überhaupt ein Erbrecht ins Vermögen oder eine Erbfolge in Würden und
Titel entstanden ist, gewöhnlich das Erbe; mit einem Worte: was später der
Vater, das ist der Oheim zur Zeit des Mutterrechtes und des Matriarchats.
[410] Ja, selbst dort, wo die Vaterschaft bereits ihr Recht erstritten hat, behält
der Oheim oft durch lange Zeit eine wetteifernde Gewalt; das
Neffenverhältnis wird vielfach höher angeschlagen, als das der Kinder zu
ihrem Vater, wie oben von den Germanen erwähnt ist. Das Verhältnis der
Mutterschwester zu ihrem Neffen ist bei diesem System naturgemäss ein
ebenfalls sehr nahes, und auf den Marianen wird es merkwürdiger Weise für
geheiligter gehalten, als das der Mutter zu den eigenen Kindern.[411]
[389] P o s t . Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens. Oldenburg 1878. S.
278.
[390] H e l l w a l d . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 103.
[391] L i p p e r t . Gesch. d. Familie. S. 30.
[392] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. I. S. 180. 507.
[393] L i p p e r t . Gesch. d. Familie. S. 31.
[394] Ausland 1881. S. 759.
[395] P o s t . Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 115.
Gatten ziehen alle Kinder mit der Mutter. Ebensowenig sind die Söhne
desselben Vaters von verschiedenen Müttern verwandt. In Westaustralien
gehören die Kinder zur Familie der Mutter ohne weitere Beziehung zu ihren
Halbgeschwistern von anderen Müttern, daher sie nach dem Tode des Vaters
geradezu verteilt werden.[409] Kommt ein Krieg zwischen dem Stamme der
Mutter und dem des Vaters zum Ausbruch, so kämpfen die Söhne mit
ersterem gegen die eigenen Väter. In Australien befehden sich nicht nur die
Stämme, sondern auch die Clans, und zwar in der Weise, dass alle, die
denselben Kobongnamen führen, welchem Stamme immer sie angehören
mögen, verpflichtet sind, zusammenzustehen. Da die Australier polygam
sind, so stehen nicht selten Söhne desselben Vaters, aber verschiedener
Mütter, in entgegengesetzten Lagern. Die nächste Verwandtschaft ist und
bleibt also die mit der Mutter, darauf folgt die unter Geschwistern derselben
Mutter, endlich die zwischen Oheim und Neffen (Schwesterkinder). Der
Oheim (Mutterbruder) wird regelmässig als natürlicher Gewalthaber,
Beschützer und Erzieher der Kinder angesehen; er hinterlässt ihnen, sofern
überhaupt ein Erbrecht ins Vermögen oder eine Erbfolge in Würden und
Titel entstanden ist, gewöhnlich das Erbe; mit einem Worte: was später der
Vater, das ist der Oheim zur Zeit des Mutterrechtes und des Matriarchats.
[410] Ja, selbst dort, wo die Vaterschaft bereits ihr Recht erstritten hat, behält
der Oheim oft durch lange Zeit eine wetteifernde Gewalt; das
Neffenverhältnis wird vielfach höher angeschlagen, als das der Kinder zu
ihrem Vater, wie oben von den Germanen erwähnt ist. Das Verhältnis der
Mutterschwester zu ihrem Neffen ist bei diesem System naturgemäss ein
ebenfalls sehr nahes, und auf den Marianen wird es merkwürdiger Weise für
geheiligter gehalten, als das der Mutter zu den eigenen Kindern.[411]
[389] P o s t . Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens. Oldenburg 1878. S.
278.
[390] H e l l w a l d . Kulturgeschichte. Bd. I. S. 103.
[391] L i p p e r t . Gesch. d. Familie. S. 30.
[392] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. I. S. 180. 507.
[393] L i p p e r t . Gesch. d. Familie. S. 31.
[394] Ausland 1881. S. 759.
[395] P o s t . Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 115.
Page 192
[396] Den Nachrichten der Alten zufolge herrschte Gemeingut an Grund und
Boden bei den keltiberischen Vaccaei, den Geten und den alten Germanen, ja
selbst in Sparta und im ältesten Rom. Unter den Ackerbauern der Gegenwart
findet sich das ungeteilte Grundeigentum bei den Indianern Kolumbiens, bei den
Malayen und vielen Stämmen Indiens, wie die Naïr, die Tihur in Audh, die
Singhalesen; auch Manus Gesetzbuch kennt noch kein Sondereigentum. Die
Zahl der niedrigeren Stämme ohne persönliches Grundeigentum ist aber Legion.
[397] P o s t . A. a. O. S. 119–127.
[398] H . v o n R o s e n b e r g . Der malayische Archipel. Leipzig 1878. S.
453.
[399] L i p p e r t . Gesch. d. Familie. S. 17.
[400] B a c h o f e n . Mutterrecht. S. 312.
[401] K a u t s k y , im Kosmos. Bd. XII. S. 339.
[402] A. a. O. S. 347.
[403] A. a. O. S. 338.
[404] T a c i t u s . Germ. Cap. XX.
[405] H e r o d o t (deutsch von Heinrich Stein). Bd. I. 88.
[406] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 339.
[407] W a i t z , Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 122.
[408] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 14.
[409] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 777.
[410] A . G i r a u d - T e u l o n . Les origines de la famille. Questions sur les
antécédents des sociétés patriarcales. Genève et Paris 1874. S. 163.
[411] D a r g u n . A. a. O. S. 15.
Boden bei den keltiberischen Vaccaei, den Geten und den alten Germanen, ja
selbst in Sparta und im ältesten Rom. Unter den Ackerbauern der Gegenwart
findet sich das ungeteilte Grundeigentum bei den Indianern Kolumbiens, bei den
Malayen und vielen Stämmen Indiens, wie die Naïr, die Tihur in Audh, die
Singhalesen; auch Manus Gesetzbuch kennt noch kein Sondereigentum. Die
Zahl der niedrigeren Stämme ohne persönliches Grundeigentum ist aber Legion.
[397] P o s t . A. a. O. S. 119–127.
[398] H . v o n R o s e n b e r g . Der malayische Archipel. Leipzig 1878. S.
453.
[399] L i p p e r t . Gesch. d. Familie. S. 17.
[400] B a c h o f e n . Mutterrecht. S. 312.
[401] K a u t s k y , im Kosmos. Bd. XII. S. 339.
[402] A. a. O. S. 347.
[403] A. a. O. S. 338.
[404] T a c i t u s . Germ. Cap. XX.
[405] H e r o d o t (deutsch von Heinrich Stein). Bd. I. 88.
[406] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 339.
[407] W a i t z , Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 122.
[408] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 14.
[409] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 777.
[410] A . G i r a u d - T e u l o n . Les origines de la famille. Questions sur les
antécédents des sociétés patriarcales. Genève et Paris 1874. S. 163.
[411] D a r g u n . A. a. O. S. 15.
Page 193
XII.
Einrichtungen und Sitten im Matriarchat.
oraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen
gegenwärtig noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross
sein; in den Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge,
sind aber dessen Spuren noch vielfach sehr deutlich
wahrnehmbar. Die meisten Spuren des Matriarchats bewahrt A f r i k a .
Wenn man im schwarzen Erdteile, vom mittelländischen Meere und dessen
Küstenbewohnern ausgehend, west- und südwärts bis zum Kap der Guten
Hoffnung und von hier nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet,
wird man finden, dass die grosse Mehrzahl der Stämme — an der Westküste
fast alle ausnahmslos — reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser
alten Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch
ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen
hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen Prinzip
aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen der Berber
oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle Oasen des
nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der westlichen
Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem Blute der Mutter.
Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt ein Edler; jener eines Edlen
und einer Sklavin ist ein Sklave. Im allgemeinen verleiht bei den
Berberstämmen die Mutter dem Kinde den Rang, sei der Vater wer da
wolle, und ein Volksspruch drückt dieses Verhältnis sehr kategorisch mit
den Worten aus: „Der Schoss färbt das Kind.“ Endlich erbt der
Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter, sondern auch die öffentlichen
und mitunter selbst die priesterlichen Würden.[412] Diese Einrichtungen sind
zweifellos sehr alt, älter jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den
Berbern, denn seitdem sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalb
Ebna-Sid d. h. „Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen,
während die der alten Sitte treu gebliebenen als Beni-Ummia d. h. „Söhne
ihrer Mutter“ bezeichnet werden.[413] Verwandtschaft durch die Mutter
Einrichtungen und Sitten im Matriarchat.
oraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen
gegenwärtig noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross
sein; in den Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge,
sind aber dessen Spuren noch vielfach sehr deutlich
wahrnehmbar. Die meisten Spuren des Matriarchats bewahrt A f r i k a .
Wenn man im schwarzen Erdteile, vom mittelländischen Meere und dessen
Küstenbewohnern ausgehend, west- und südwärts bis zum Kap der Guten
Hoffnung und von hier nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet,
wird man finden, dass die grosse Mehrzahl der Stämme — an der Westküste
fast alle ausnahmslos — reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser
alten Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch
ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen
hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen Prinzip
aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen der Berber
oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle Oasen des
nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der westlichen
Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem Blute der Mutter.
Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt ein Edler; jener eines Edlen
und einer Sklavin ist ein Sklave. Im allgemeinen verleiht bei den
Berberstämmen die Mutter dem Kinde den Rang, sei der Vater wer da
wolle, und ein Volksspruch drückt dieses Verhältnis sehr kategorisch mit
den Worten aus: „Der Schoss färbt das Kind.“ Endlich erbt der
Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter, sondern auch die öffentlichen
und mitunter selbst die priesterlichen Würden.[412] Diese Einrichtungen sind
zweifellos sehr alt, älter jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den
Berbern, denn seitdem sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalb
Ebna-Sid d. h. „Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen,
während die der alten Sitte treu gebliebenen als Beni-Ummia d. h. „Söhne
ihrer Mutter“ bezeichnet werden.[413] Verwandtschaft durch die Mutter
Page 194
allein findet sich ferner im Westen bei den Wolof, dem grossen, den breiten
Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden
Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und
Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs der
ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der
Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda
und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im
südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche
Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter, nicht
dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven, gehören
dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke an, je
nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo und in Akkra
wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder nur nach der
Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche Verbindungen
kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat gar keine
Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und unter seiner
Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater, sondern ihren
Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht über sie verfügen,
ja sogar im Notfalle sie verkaufen.[414] Zeugnisse für die Mutterfolge sind
ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim und Kommi, welch letztere
nach D u c h a i l l u den von einem Kommi mit einem fremden Weibe
gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen. Die Würde des Königs ist
bei den Negern meist erblich, geht aber gleichfalls auf den Bruder oder den
Schwestersohn des Königs über. Nach arabischen Schriftstellern des elften
Jahrhunderts ging die Regierung in Ganah, in Walata und bei den Mandingo
überhaupt an den Bruder oder Mutterbruder über. Der vielgereiste I b n
B a t u t a erwähnt dasselbe Prinzip der Erbfolge bei den Negern, und im
Lande Bedscha fand nach M a k r i z i ebenso die Vererbung der Regierung
auf den Schwestersohn statt, wie dies in Nubien in alter Zeit der Fall war.
Auch in Rhât oder Ghât, wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber
nichts vom Vater, sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese
Nachfolge gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden,
erbt der Thron — wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den
Mandingo von Bambarra, Wulli und Tenda — auf den Bruder fort, und
dasselbe geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge.
Bei den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer
Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester des
Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden
Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und
Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs der
ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der
Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda
und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im
südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche
Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter, nicht
dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven, gehören
dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke an, je
nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo und in Akkra
wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder nur nach der
Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche Verbindungen
kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat gar keine
Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und unter seiner
Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater, sondern ihren
Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht über sie verfügen,
ja sogar im Notfalle sie verkaufen.[414] Zeugnisse für die Mutterfolge sind
ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim und Kommi, welch letztere
nach D u c h a i l l u den von einem Kommi mit einem fremden Weibe
gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen. Die Würde des Königs ist
bei den Negern meist erblich, geht aber gleichfalls auf den Bruder oder den
Schwestersohn des Königs über. Nach arabischen Schriftstellern des elften
Jahrhunderts ging die Regierung in Ganah, in Walata und bei den Mandingo
überhaupt an den Bruder oder Mutterbruder über. Der vielgereiste I b n
B a t u t a erwähnt dasselbe Prinzip der Erbfolge bei den Negern, und im
Lande Bedscha fand nach M a k r i z i ebenso die Vererbung der Regierung
auf den Schwestersohn statt, wie dies in Nubien in alter Zeit der Fall war.
Auch in Rhât oder Ghât, wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber
nichts vom Vater, sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese
Nachfolge gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden,
erbt der Thron — wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den
Mandingo von Bambarra, Wulli und Tenda — auf den Bruder fort, und
dasselbe geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge.
Bei den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer
Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester des
Page 195
Königs oder das der verstorbenen Königin. In Bondu wird meist der Bruder
des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den Serere folgt der
Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der Bruder, nach
welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen, endlich der
erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah folgt häufig der
Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe Thronfolge
gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder, der
Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das erste
Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten Ämter des
Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der höheren
erledigt wird.[415]
Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaften fort, so
stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan folgte
nach I b n B a t u t a der Schwestersohn. Was W e r n e r M u n z i n g e r
von Kordofan berichtet,[416] deutet darauf hin, dass auch dort Neffenrecht
nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den Barea und Bazen im
Süden von Ägypten. Dort erbt in
erster Linie: der Bruder von gleicher Mutter,
zweiter „ der älteste Sohn seiner ältesten Schwester,
dritter „ der zweite Sohn der ältesten Schwester,
vierter „ der Sohn der jüngeren Schwester,
fünfter „ die Schwester des Erblassers,
sechster „ ihr Schwesterkind.
Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen von
weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache
durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich
sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts angeht.
[417] Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt das
Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit seiner
Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse
Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fand L i v i n g s t o n e auch bei den
Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,[418] und ein genaues Bild von
Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am Sambesi inmitten
von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda. Matriarchalische
des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den Serere folgt der
Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der Bruder, nach
welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen, endlich der
erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah folgt häufig der
Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe Thronfolge
gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder, der
Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das erste
Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten Ämter des
Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der höheren
erledigt wird.[415]
Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaften fort, so
stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan folgte
nach I b n B a t u t a der Schwestersohn. Was W e r n e r M u n z i n g e r
von Kordofan berichtet,[416] deutet darauf hin, dass auch dort Neffenrecht
nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den Barea und Bazen im
Süden von Ägypten. Dort erbt in
erster Linie: der Bruder von gleicher Mutter,
zweiter „ der älteste Sohn seiner ältesten Schwester,
dritter „ der zweite Sohn der ältesten Schwester,
vierter „ der Sohn der jüngeren Schwester,
fünfter „ die Schwester des Erblassers,
sechster „ ihr Schwesterkind.
Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen von
weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache
durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich
sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts angeht.
[417] Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt das
Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit seiner
Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse
Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fand L i v i n g s t o n e auch bei den
Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,[418] und ein genaues Bild von
Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am Sambesi inmitten
von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda. Matriarchalische
Page 196
Gewohnheiten sind endlich bei den endogamen Hova auf der grossen Insel
Madagaskar erhalten.
Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das
Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz rein stand dasselbe in
Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker von der Mündung
des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von Kalifornien bis zur
Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des mittleren und in
beschränkterer Weise auch von denen des südlichen Amerika. Auf
durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst man dagegen in einigen
Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des ostindischen Archipels. Ich will
daher bei diesen Gruppen länger verweilen.
Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger
Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen
Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit des w e i b l i c h e n
Blutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung besass einst auch
Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer Frauenlinie den Vorzug
hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf den Bruder, nicht auf den
Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren Karolinen, insbesondere die
Mortlock-Gruppe, scheinen nach J o h a n n K u b a r y s ausführlichen
Mitteilungen diese Stammesverfassung am reinsten erhalten zu haben. Zu
einem Stamme gehören Individuen beiderlei Geschlechts, welche ihre
Abkunft der Überlieferung zufolge von einer und derselben Frau ableiten
können. Es herrscht strenge Exogamie. Die Mitglieder eines Stammes oder
richtiger Clans, beiderlei Geschlechts, betrachten sich als Geschwister und
dürfen sich weder geschlechtlich vermischen, noch körperlich oder
moralisch schädigen. Die Bande der Bluts- oder Stammesverwandtschaft
bestehen ohne Rücksicht auf Entfernung und geographische Verteilung.
Diese Grundgesetze der Stammesverfassung wurden von den ersten
Einwanderern aus ihrer Heimat mitgebracht. Da aber die Einwanderung
keine gleichzeitige und einmalige für die verschiedenen Stämme war, so
kamen auf verschiedenen Inseln einzelne Stämme mehr zur Geltung; jedoch
fanden sie sich sämtlich auf beinahe jeder Insel vertreten. Sobald daher die
Bewohner einer Insel einen Staat, d. h. ein nach aussen als politische
Einheit wirkendes Ganzes bilden, finden sich Mitglieder eines und
desselben Stammes oder Clans in verschiedenen Lagern vor und es tritt
dann der Fall ein, dass zwei einander gegenüberstehende Krieger sich nichts
Madagaskar erhalten.
Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das
Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz rein stand dasselbe in
Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker von der Mündung
des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von Kalifornien bis zur
Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des mittleren und in
beschränkterer Weise auch von denen des südlichen Amerika. Auf
durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst man dagegen in einigen
Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des ostindischen Archipels. Ich will
daher bei diesen Gruppen länger verweilen.
Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger
Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen
Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit des w e i b l i c h e n
Blutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung besass einst auch
Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer Frauenlinie den Vorzug
hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf den Bruder, nicht auf den
Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren Karolinen, insbesondere die
Mortlock-Gruppe, scheinen nach J o h a n n K u b a r y s ausführlichen
Mitteilungen diese Stammesverfassung am reinsten erhalten zu haben. Zu
einem Stamme gehören Individuen beiderlei Geschlechts, welche ihre
Abkunft der Überlieferung zufolge von einer und derselben Frau ableiten
können. Es herrscht strenge Exogamie. Die Mitglieder eines Stammes oder
richtiger Clans, beiderlei Geschlechts, betrachten sich als Geschwister und
dürfen sich weder geschlechtlich vermischen, noch körperlich oder
moralisch schädigen. Die Bande der Bluts- oder Stammesverwandtschaft
bestehen ohne Rücksicht auf Entfernung und geographische Verteilung.
Diese Grundgesetze der Stammesverfassung wurden von den ersten
Einwanderern aus ihrer Heimat mitgebracht. Da aber die Einwanderung
keine gleichzeitige und einmalige für die verschiedenen Stämme war, so
kamen auf verschiedenen Inseln einzelne Stämme mehr zur Geltung; jedoch
fanden sie sich sämtlich auf beinahe jeder Insel vertreten. Sobald daher die
Bewohner einer Insel einen Staat, d. h. ein nach aussen als politische
Einheit wirkendes Ganzes bilden, finden sich Mitglieder eines und
desselben Stammes oder Clans in verschiedenen Lagern vor und es tritt
dann der Fall ein, dass zwei einander gegenüberstehende Krieger sich nichts
Page 197
zu Leide thun, ja sich im Kampfe ausweichen müssen, sobald sie sich als
„Puipui“, d. h. als Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen,
erkannt haben. Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die
politische Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach nur
innerhalb ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel die
Stämme A und B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert ist,
dann wird A der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit A der
letzteren kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist nicht von
Dauer, weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen eingehen
dürfen. Zu seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme in
Berührung treten und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen.
Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen
und Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit
seines höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung der
Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau des Stammes
als dessen g e s e l l s c h a f t l i c h e s Haupt angesehen und mit besonderer
Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen im Stamme,
besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen Inseln der Karolinen
verschieden. Das Verhältnis scheint von den Bedingungen abzuhängen, in
welcher sich die Stämme vereinigten, um Staaten zu bilden. Die älteste Frau
des Stammes heisst überall, ebenso wie das männliche politische Haupt des
Stammes: „Häuptling“. Auf den Palau-Inseln oder westlichen Karolinen
stehen der ältesten Frau der Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl
Frauenhäuptlinge zur Seite, welche den Rupak el Dil ausmachen und von
grossem Einfluss auf die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei
den Tip, den völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel
Ponape. Auch die Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen
Linie, aber es sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des
Königs, welche den Thron besteigen.[419] Ebenso besteht bei den
Mortlockern immer neben den weiblichen ein männlicher Häuptling,
nämlich der älteste Mann aus der ältesten Familie, und dieser ist das
p o l i t i s c h e Haupt des Stammes.[420]
Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunter
z w e i Gewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale und eine
politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die „Herrin ist im
Hause,“ a b e r n i c h t s m e h r , während der Mann sich noch nicht um
„Puipui“, d. h. als Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen,
erkannt haben. Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die
politische Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach nur
innerhalb ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel die
Stämme A und B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert ist,
dann wird A der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit A der
letzteren kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist nicht von
Dauer, weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen eingehen
dürfen. Zu seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme in
Berührung treten und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen.
Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen
und Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit
seines höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung der
Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau des Stammes
als dessen g e s e l l s c h a f t l i c h e s Haupt angesehen und mit besonderer
Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen im Stamme,
besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen Inseln der Karolinen
verschieden. Das Verhältnis scheint von den Bedingungen abzuhängen, in
welcher sich die Stämme vereinigten, um Staaten zu bilden. Die älteste Frau
des Stammes heisst überall, ebenso wie das männliche politische Haupt des
Stammes: „Häuptling“. Auf den Palau-Inseln oder westlichen Karolinen
stehen der ältesten Frau der Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl
Frauenhäuptlinge zur Seite, welche den Rupak el Dil ausmachen und von
grossem Einfluss auf die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei
den Tip, den völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel
Ponape. Auch die Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen
Linie, aber es sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des
Königs, welche den Thron besteigen.[419] Ebenso besteht bei den
Mortlockern immer neben den weiblichen ein männlicher Häuptling,
nämlich der älteste Mann aus der ältesten Familie, und dieser ist das
p o l i t i s c h e Haupt des Stammes.[420]
Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunter
z w e i Gewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale und eine
politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die „Herrin ist im
Hause,“ a b e r n i c h t s m e h r , während der Mann sich noch nicht um
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die Angelegenheiten der Familie, zu der er nur in einem nebensächlichen
Verhältnisse steht, bekümmert und daher hauptsächlich den auswärtigen,
die Gesamtheit betreffenden Dingen — der Politik, wenn man so sagen
dürfte — sich zuwendet. Es war daher sicherlich ein Fehler J . J .
B a c h o f e n s , wenn dieser verdiente Forscher Matriarchat und
Mutterfolge mit allgemeiner Weiberherrschaft verwechselte, was sehr
zweierlei ist. Das Matriarchat begründet die Herrschaft der Frau im Hause,
erhebt sie zum Familienoberhaupt, ist aber noch lange keine
G y n a i k o k r a t i e , worunter eine Weiberherrschaft im Staate zu
verstehen wäre. Wohl ist es denkbar, dass die Herrschaft der Frau im Hause,
in der Familie, unter günstigen Umständen sich weit genug entwickeln
konnte, um der Frau auch im politischen Leben eine grosse Rolle
anzuweisen. Wie auf den Palau besitzen bei vielen Völkern die Frauen,
namentlich die bejahrteren, bedeutenden Einfluss — so ehedem bei den
Germanen — und beteiligen sich an den Ratsversammlungen, in welchen
sie Stimmrecht üben, wie bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich
den Odschibwä, Navajos, Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen
sogar die wirkliche Häuptlingsschaft zu.[421] Mit dieser Würde bekleidet
fand man Weiber bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch
bei den Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.[422] Die Nehannes, eine
kriegerische und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem
Weibe geführt worden sein und als Oberst L a n g b e r g die Komantschen
im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau
angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem
Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken sind
und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung einnehmen.
[423] Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern Nordwestamerikas
die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie erblich, thatsächlich von
Frauen erlangt wird.[424] Auch bei den Südkaliforniern fällt die
Häuptlingsschaft in Ermangelung eines männlichen Erben an die nächste
weibliche Erbin. Im australischen Queensland ist die höchste Gewalt bei
dem ältesten Weibe der Horde; dieses hat, nach des Schweizers E d u a r d
M a r c e t Versicherung, Macht über Leben und Tod und giebt den
Kriegern, welche gegen den Feind ausziehen, Befehle.[425] Auf der von
Polynesiern bewohnten Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls
weibliche Häuptlinge, „Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in
Vielmännerei leben. In Afrika sind solche weibliche Oberhäupter keine
Verhältnisse steht, bekümmert und daher hauptsächlich den auswärtigen,
die Gesamtheit betreffenden Dingen — der Politik, wenn man so sagen
dürfte — sich zuwendet. Es war daher sicherlich ein Fehler J . J .
B a c h o f e n s , wenn dieser verdiente Forscher Matriarchat und
Mutterfolge mit allgemeiner Weiberherrschaft verwechselte, was sehr
zweierlei ist. Das Matriarchat begründet die Herrschaft der Frau im Hause,
erhebt sie zum Familienoberhaupt, ist aber noch lange keine
G y n a i k o k r a t i e , worunter eine Weiberherrschaft im Staate zu
verstehen wäre. Wohl ist es denkbar, dass die Herrschaft der Frau im Hause,
in der Familie, unter günstigen Umständen sich weit genug entwickeln
konnte, um der Frau auch im politischen Leben eine grosse Rolle
anzuweisen. Wie auf den Palau besitzen bei vielen Völkern die Frauen,
namentlich die bejahrteren, bedeutenden Einfluss — so ehedem bei den
Germanen — und beteiligen sich an den Ratsversammlungen, in welchen
sie Stimmrecht üben, wie bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich
den Odschibwä, Navajos, Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen
sogar die wirkliche Häuptlingsschaft zu.[421] Mit dieser Würde bekleidet
fand man Weiber bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch
bei den Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.[422] Die Nehannes, eine
kriegerische und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem
Weibe geführt worden sein und als Oberst L a n g b e r g die Komantschen
im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau
angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem
Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken sind
und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung einnehmen.
[423] Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern Nordwestamerikas
die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie erblich, thatsächlich von
Frauen erlangt wird.[424] Auch bei den Südkaliforniern fällt die
Häuptlingsschaft in Ermangelung eines männlichen Erben an die nächste
weibliche Erbin. Im australischen Queensland ist die höchste Gewalt bei
dem ältesten Weibe der Horde; dieses hat, nach des Schweizers E d u a r d
M a r c e t Versicherung, Macht über Leben und Tod und giebt den
Kriegern, welche gegen den Feind ausziehen, Befehle.[425] Auf der von
Polynesiern bewohnten Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls
weibliche Häuptlinge, „Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in
Vielmännerei leben. In Afrika sind solche weibliche Oberhäupter keine
Page 199
Seltenheit, und dies ist sehr bemerkenswert, da ja gerade der dunkle Erdteil
die meisten Spuren des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein
gewissenhaften Forscher D r . G u s t a v N a c h t i g a l zufolge liegt
südlich von den Njillem in Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer
Frau — Mbang-Nê — beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der
arabischen Bezeichnung Beled-el-Mrâ, d. h. „Land der Frau“ oder unter
dem Bagirmi-Namen Bê-Mbang-Nê, d. h. „Land der Königin“ bekannt.[426]
Endlich wird einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe
beherrscht, das den Titel Noi-Tak führt. Die Unterthanen bringen ihrer
Regentin die denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind als Nue-Kun,
d. h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen
dieserhalb ganz besonders verachtet. Die Thronfolge ist auf die weiblichen
Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.[427]
Ob sich nun irgendwo aus dieser T e i l n a h m e der Frauen an der
politischen Thätigkeit der Männer eine H e r r s c h a f t über diese auch auf
p o l i t i s c h e m Felde entwickelt hat (was erst recht „Gynaikokratie“ zu
heissen verdiente), wie B a c h o f e n annimmt, halte ich mit den meisten
Forschern für überaus zweifelhaft. Die uns zugänglichen Berichte
berechtigen noch lange nicht zu dieser ganz unwahrscheinlichen Annahme.
Was wir über das „Amazonentum“ wissen,[428] an welchem J . J .
B a c h o f e n für Südamerika trotz der erschöpfenden Untersuchungen von
M a r t i u s und R i c h a r d S c h o m b u r g k fest hält, ist zu dürftig, zu
dunkel, um eine feste Grundlage für die Hypothese einer solchen
Gynaikokratie abzugeben. Sieht man sich indes auch gezwungen, die
Gynaikokratie, wie sie nach der hellenischen Amazonensage ebensowohl
wie nach der erhitzten Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich
darstellt, schlankweg zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die
Indianer des Marañon die Sage von einem Stamme der Aikeam-benanos, d.
h. „der Weiber, die allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero
versetzen, wie A . v o n H u m b o l d t berichtet.[429] Sehr überraschend ist
es aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea
wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder ein
Eiland an der Südostküste Haine Anna oder „Frauenland“ heisst, welches
der Reisende S . M a c F a r l a n e zu entdecken sich vergeblich bemühte.
Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen Männer diesen
Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der Begattung, und es
ist ihnen nicht gestattet, sich länger aufzuhalten, bei Gefahr der Ermordung.
die meisten Spuren des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein
gewissenhaften Forscher D r . G u s t a v N a c h t i g a l zufolge liegt
südlich von den Njillem in Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer
Frau — Mbang-Nê — beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der
arabischen Bezeichnung Beled-el-Mrâ, d. h. „Land der Frau“ oder unter
dem Bagirmi-Namen Bê-Mbang-Nê, d. h. „Land der Königin“ bekannt.[426]
Endlich wird einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe
beherrscht, das den Titel Noi-Tak führt. Die Unterthanen bringen ihrer
Regentin die denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind als Nue-Kun,
d. h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen
dieserhalb ganz besonders verachtet. Die Thronfolge ist auf die weiblichen
Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.[427]
Ob sich nun irgendwo aus dieser T e i l n a h m e der Frauen an der
politischen Thätigkeit der Männer eine H e r r s c h a f t über diese auch auf
p o l i t i s c h e m Felde entwickelt hat (was erst recht „Gynaikokratie“ zu
heissen verdiente), wie B a c h o f e n annimmt, halte ich mit den meisten
Forschern für überaus zweifelhaft. Die uns zugänglichen Berichte
berechtigen noch lange nicht zu dieser ganz unwahrscheinlichen Annahme.
Was wir über das „Amazonentum“ wissen,[428] an welchem J . J .
B a c h o f e n für Südamerika trotz der erschöpfenden Untersuchungen von
M a r t i u s und R i c h a r d S c h o m b u r g k fest hält, ist zu dürftig, zu
dunkel, um eine feste Grundlage für die Hypothese einer solchen
Gynaikokratie abzugeben. Sieht man sich indes auch gezwungen, die
Gynaikokratie, wie sie nach der hellenischen Amazonensage ebensowohl
wie nach der erhitzten Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich
darstellt, schlankweg zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die
Indianer des Marañon die Sage von einem Stamme der Aikeam-benanos, d.
h. „der Weiber, die allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero
versetzen, wie A . v o n H u m b o l d t berichtet.[429] Sehr überraschend ist
es aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea
wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder ein
Eiland an der Südostküste Haine Anna oder „Frauenland“ heisst, welches
der Reisende S . M a c F a r l a n e zu entdecken sich vergeblich bemühte.
Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen Männer diesen
Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der Begattung, und es
ist ihnen nicht gestattet, sich länger aufzuhalten, bei Gefahr der Ermordung.
Page 200
Die männlichen Kinder, welche diese Weiber gebären, werden bei der
Geburt sofort getötet und nur die Mädchen bleiben am Leben.[430]
Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im Sinne
eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht doch
andererseits eben so fest: für die F a m i l i e — aber auch bloss innerhalb
dieser — bedeutet das Matriarchat die Herrschaft der Frau, nicht im
materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen Sinne. Altmeister
P e s c h e l hat gewiss sehr mit Unrecht es als eine „wenig glaubwürdige“
Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der menschlichen Gesellschaft
die Mütter als Familienhäupter gegolten hätten, „als ob“ — so sagt er —
„von den sogenannten Naturmenschen nicht das Recht des Stärkeren,
sondern das Recht des Schwächeren anerkannt worden wäre“.[431] Wäre
diese, durchaus unzutreffende Auffassung richtig, so würde sie freilich
allein genügen, um jedweden Glauben an einstige matriarchalische
Zustände in der Vorzeit unseres Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine
anderen als die Naturgesetze schwangen damals wie heute ihr Szepter.
Naturgesetz ist aber allein das Recht der Stärkeren, und dieses würde auch
P e s c h e l durch das Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben,
wenn er die Zustände und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und
im malayischen Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen
aber unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will.
Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann aus
der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der ganze
Stamm nennt ihn seinen Häuptling: Sómol. Der Häuptling nennt jedes
Mitglied seines Stammes Pui, d. h. Schwester oder Bruder, ohne Rücksicht
auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder oder, falls
dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die älteste Familie
aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so dass der letzte Mann des
Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn die Reihe kommt. Jedes
Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan, aus welchem die
Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen und nur die des
weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der Clanverwandtschaft
aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als den Sitz der
Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert. Jedes dieser
Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise angeordneten
Geburt sofort getötet und nur die Mädchen bleiben am Leben.[430]
Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im Sinne
eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht doch
andererseits eben so fest: für die F a m i l i e — aber auch bloss innerhalb
dieser — bedeutet das Matriarchat die Herrschaft der Frau, nicht im
materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen Sinne. Altmeister
P e s c h e l hat gewiss sehr mit Unrecht es als eine „wenig glaubwürdige“
Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der menschlichen Gesellschaft
die Mütter als Familienhäupter gegolten hätten, „als ob“ — so sagt er —
„von den sogenannten Naturmenschen nicht das Recht des Stärkeren,
sondern das Recht des Schwächeren anerkannt worden wäre“.[431] Wäre
diese, durchaus unzutreffende Auffassung richtig, so würde sie freilich
allein genügen, um jedweden Glauben an einstige matriarchalische
Zustände in der Vorzeit unseres Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine
anderen als die Naturgesetze schwangen damals wie heute ihr Szepter.
Naturgesetz ist aber allein das Recht der Stärkeren, und dieses würde auch
P e s c h e l durch das Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben,
wenn er die Zustände und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und
im malayischen Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen
aber unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will.
Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann aus
der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der ganze
Stamm nennt ihn seinen Häuptling: Sómol. Der Häuptling nennt jedes
Mitglied seines Stammes Pui, d. h. Schwester oder Bruder, ohne Rücksicht
auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder oder, falls
dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die älteste Familie
aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so dass der letzte Mann des
Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn die Reihe kommt. Jedes
Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan, aus welchem die
Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen und nur die des
weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der Clanverwandtschaft
aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als den Sitz der
Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert. Jedes dieser
Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise angeordneten
Page 201
Reihe bestimmt ist, kann das Hauptdorf werden, falls die vorgehenden
wichtigeren Dörfer ausgestorben sind.
Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder
eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine eigene
Niederlassung: Key, und mit den dazu gehörenden Ländereien Bey
geheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan entspricht, hat
seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der Gemeinde, welcher diese
nach aussen vertritt. Die Einrichtung des Key — ein grosses Haus (Le Fel),
wo der Somol mit den männlichen Bewohnern schläft, umgeben von
kleinen Hütten, in welchen die Frauen und Mädchen des Clan für sich allein
oder erstere mit ihren Männern, die nicht zum Stamme gehören, sich
aufhalten — ist bloss ein sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die
beiden Geschlechter sich als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist
kein Dorf, in dessen Häusern die Familien gemütlich zusammenleben,
sondern die Frauen und Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird
ein Geschwisterpaar in e i n e m Hause schlafen, sondern der Sohn schläft
in dem Fel, die Tochter mit ihrer Mutter im Im. Eine geschlechtliche
Vermischung seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste
Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere
Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige
Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast immer
von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau von
einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das ihr
zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes Land in
ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteils nach der Familie der
Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst Weiber suchen, treiben
sich in fremden Dörfern umher, putzen sich, um möglichst guten Eindruck
auf die Töchter des Landes zu machen und warten ungeduldig auf die
Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige Unterhaltung am Strande
stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei Geschlechts unter Gesang und
Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.[432]
Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in
besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge
und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in
einem Bure, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts
benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.[433] Auch
wichtigeren Dörfer ausgestorben sind.
Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder
eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine eigene
Niederlassung: Key, und mit den dazu gehörenden Ländereien Bey
geheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan entspricht, hat
seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der Gemeinde, welcher diese
nach aussen vertritt. Die Einrichtung des Key — ein grosses Haus (Le Fel),
wo der Somol mit den männlichen Bewohnern schläft, umgeben von
kleinen Hütten, in welchen die Frauen und Mädchen des Clan für sich allein
oder erstere mit ihren Männern, die nicht zum Stamme gehören, sich
aufhalten — ist bloss ein sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die
beiden Geschlechter sich als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist
kein Dorf, in dessen Häusern die Familien gemütlich zusammenleben,
sondern die Frauen und Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird
ein Geschwisterpaar in e i n e m Hause schlafen, sondern der Sohn schläft
in dem Fel, die Tochter mit ihrer Mutter im Im. Eine geschlechtliche
Vermischung seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste
Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere
Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige
Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast immer
von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau von
einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das ihr
zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes Land in
ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteils nach der Familie der
Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst Weiber suchen, treiben
sich in fremden Dörfern umher, putzen sich, um möglichst guten Eindruck
auf die Töchter des Landes zu machen und warten ungeduldig auf die
Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige Unterhaltung am Strande
stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei Geschlechts unter Gesang und
Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.[432]
Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in
besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge
und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in
einem Bure, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts
benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.[433] Auch
Page 202
auf den Palau, wo doch der Mann schon Herr im Hause ist, beobachten wir
deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannte Clöbbergöll,
wovon die ersteren im Bai, die letzteren im Balai oder Bli wohnen.
Professor S e m p e r vermutet, dass das Bai oder Fel, das Männerhaus,
eigentlich papuanischen Ursprungs sei[434] und bringt dafür einige
Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz Melanesien früher
derartige Einrichtungen bestanden. L i p p e r t hat es wahrscheinlich zu
machen versucht, dass sich an vielen Orten und zu verschiedenen Zeiten
z w e i Gruppen von Organisationen zeigten: die eine bestehend aus Frauen,
Männern und Kindern, die andere aus Männern und Jünglingen. Die
wesentliche Unterscheidung liegt ihm zufolge in der verschiedenen Art des
Nahrungserwerbs und der davon abhängigen Beschäftigungsweise. Diese
Männerverbände standen den Familienverbänden gegenüber, und
L i p p e r t meint, dass durch den Übergang der Männer von der Jagd zur
Viehzucht diese Doppelorganisation nur noch mehr gefestigt werden
konnte.[435] Allein auf den Palau- und Mortlockinseln, wo das Doppelhaus
so scharf in den Vordergrund tritt, hat ein solcher Übergang zur Viehzucht
niemals stattfinden können, und ebensowenig auf der übrigen Eilandsflur
des Grossen Ozeans. Wenn also auf diesen bei ihrer Entdeckung Frauen und
Männer eine vollkommen getrennte Wirtschaft führten, so scheint mir der
Grund hauptsächlich in einstigen matriarchalischen Zuständen zu liegen,
welche der Männerwelt noch eine weit grössere Unabhängigkeit von der
„Familie“ zuwiesen. Im Grunde genommen war und ist überall, wo das
Matriarchat obwaltet, immer noch keine Familie in unserem Sinne
vorhanden, d. h. ein Verband, in welchem die natürlichen Beziehungen
zwischen Mutter und Kind, zwischen Mann und Frau vertreten und
geschützt erscheinen. Die matriarchalische „Familie“ ist immer noch ein
viel weiterer Begriff als der, welchen wir heute mit diesem Worte
verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die Sippe umfassend.
Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“ ist
allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon grössere
Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter bemerkbar.
Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche Spuren der älteren
freiheitlichen Epoche. Von einer We r t s c h ä t z u n g
j u n g f r ä u l i c h e r K e u s c h h e i t ist noch keine Rede. Nach dem, was
H u g o Z ö l l e r selbst gesehen und was man ihm erzählt hat, scheint so
etwas wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit nach, im
deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannte Clöbbergöll,
wovon die ersteren im Bai, die letzteren im Balai oder Bli wohnen.
Professor S e m p e r vermutet, dass das Bai oder Fel, das Männerhaus,
eigentlich papuanischen Ursprungs sei[434] und bringt dafür einige
Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz Melanesien früher
derartige Einrichtungen bestanden. L i p p e r t hat es wahrscheinlich zu
machen versucht, dass sich an vielen Orten und zu verschiedenen Zeiten
z w e i Gruppen von Organisationen zeigten: die eine bestehend aus Frauen,
Männern und Kindern, die andere aus Männern und Jünglingen. Die
wesentliche Unterscheidung liegt ihm zufolge in der verschiedenen Art des
Nahrungserwerbs und der davon abhängigen Beschäftigungsweise. Diese
Männerverbände standen den Familienverbänden gegenüber, und
L i p p e r t meint, dass durch den Übergang der Männer von der Jagd zur
Viehzucht diese Doppelorganisation nur noch mehr gefestigt werden
konnte.[435] Allein auf den Palau- und Mortlockinseln, wo das Doppelhaus
so scharf in den Vordergrund tritt, hat ein solcher Übergang zur Viehzucht
niemals stattfinden können, und ebensowenig auf der übrigen Eilandsflur
des Grossen Ozeans. Wenn also auf diesen bei ihrer Entdeckung Frauen und
Männer eine vollkommen getrennte Wirtschaft führten, so scheint mir der
Grund hauptsächlich in einstigen matriarchalischen Zuständen zu liegen,
welche der Männerwelt noch eine weit grössere Unabhängigkeit von der
„Familie“ zuwiesen. Im Grunde genommen war und ist überall, wo das
Matriarchat obwaltet, immer noch keine Familie in unserem Sinne
vorhanden, d. h. ein Verband, in welchem die natürlichen Beziehungen
zwischen Mutter und Kind, zwischen Mann und Frau vertreten und
geschützt erscheinen. Die matriarchalische „Familie“ ist immer noch ein
viel weiterer Begriff als der, welchen wir heute mit diesem Worte
verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die Sippe umfassend.
Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“ ist
allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon grössere
Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter bemerkbar.
Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche Spuren der älteren
freiheitlichen Epoche. Von einer We r t s c h ä t z u n g
j u n g f r ä u l i c h e r K e u s c h h e i t ist noch keine Rede. Nach dem, was
H u g o Z ö l l e r selbst gesehen und was man ihm erzählt hat, scheint so
etwas wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit nach, im
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Nigirdelta nicht bloss unbekannt, sondern auch den Leuten
u n v e r s t ä n d l i c h zu sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht jeder,
der sie sah, auch besiegte, wenn er kam.[436] Heute noch sind die Ideen der
Australier über die Keuschheit der Jungfrauen gleich Null;[437] in
Melanesien ist der geschlechtliche Umgang den Mädchen meistens
unbehindert, wie denn auch in Polynesien zur Zeit der Entdeckung die
ungebundenste Zügellosigkeit herrschte. Auf der Markesasinsel Nukuhiwa
konnten die Mädchen ungehindert und ohne ihre Familie zu entehren, dem
Hange ihrer Sinnlichkeit nach Wohlgefallen frönen,[438] ja, es wurde
erwachsenen Mädchen zur Schande angerechnet, wenn sie, von den
Männern verachtet, keine Gunstbezeugung austeilen konnten, und ein
Mädchen sah sich desto mehr geschätzt, je mehr sie Liebhaber gehabt[439]
— eine Ansicht, die sehr häufig und bei den verschiedensten Völkern
wiederkehrt. Auf den Palau-Inseln, wo schon patriarchalische Polygamie
herrscht, leben im Männer-Bai stets zur Bedienung junge Mädchen,
Armungul, welche an dem freien ungebundenen Leben, das sie dort führen,
grossen Gefallen finden. Die Armungul bleiben gewöhnlich drei Monate
lang in dem Bai, lernen hier den Männern dienen und ihnen gehorsam sein,
und wenn sie zurückkehren, so bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück
Geld mit. Es ist dies, so denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine
köstliche Sitte.[440] Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll
nächtlicherweile zu einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel; wenn
nämlich ein junger Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter kommt, treibt
es ihn irgend wohin zu gehen, und keines der Mädchen dürfte dann zurück
bleiben, auf die Gefahr hin, von ihren Eltern ausgescholten zu werden und
keinen Mann finden, da sie in den Ruf käme, ein ungeschicktes Mädchen zu
sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die andern, wenn sie heimkehren,
verheiraten sich rasch.[441] Ähnlich denken und handeln die algerischen
Araber vom Stamme der Uled Naïl. Sobald die Töchter im elterlichen
Hause reif geworden, schickt sie der Vater nach der nächsten grösseren
Stadt, besonders nach Biskra, damit sie dort mit ihren Reizen so viel Geld
als möglich verdienen. Die Töchter folgen den väterlichen Ratschlägen
auch willig, und es erhält diejenige, welche mit Schätzen reich beladen
heimkommt, am frühesten einen Gatten, keineswegs der Schätze wegen, die
ja dem Vater gehören, sondern des Anwertes halber, den sie in der Fremde
gefunden.[442] Sogar bei den gesitteten Japanern kommt es nicht selten vor,
dass ein Vater aus den niedrigen Ständen seine Tochter auf eine bestimmte
u n v e r s t ä n d l i c h zu sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht jeder,
der sie sah, auch besiegte, wenn er kam.[436] Heute noch sind die Ideen der
Australier über die Keuschheit der Jungfrauen gleich Null;[437] in
Melanesien ist der geschlechtliche Umgang den Mädchen meistens
unbehindert, wie denn auch in Polynesien zur Zeit der Entdeckung die
ungebundenste Zügellosigkeit herrschte. Auf der Markesasinsel Nukuhiwa
konnten die Mädchen ungehindert und ohne ihre Familie zu entehren, dem
Hange ihrer Sinnlichkeit nach Wohlgefallen frönen,[438] ja, es wurde
erwachsenen Mädchen zur Schande angerechnet, wenn sie, von den
Männern verachtet, keine Gunstbezeugung austeilen konnten, und ein
Mädchen sah sich desto mehr geschätzt, je mehr sie Liebhaber gehabt[439]
— eine Ansicht, die sehr häufig und bei den verschiedensten Völkern
wiederkehrt. Auf den Palau-Inseln, wo schon patriarchalische Polygamie
herrscht, leben im Männer-Bai stets zur Bedienung junge Mädchen,
Armungul, welche an dem freien ungebundenen Leben, das sie dort führen,
grossen Gefallen finden. Die Armungul bleiben gewöhnlich drei Monate
lang in dem Bai, lernen hier den Männern dienen und ihnen gehorsam sein,
und wenn sie zurückkehren, so bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück
Geld mit. Es ist dies, so denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine
köstliche Sitte.[440] Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll
nächtlicherweile zu einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel; wenn
nämlich ein junger Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter kommt, treibt
es ihn irgend wohin zu gehen, und keines der Mädchen dürfte dann zurück
bleiben, auf die Gefahr hin, von ihren Eltern ausgescholten zu werden und
keinen Mann finden, da sie in den Ruf käme, ein ungeschicktes Mädchen zu
sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die andern, wenn sie heimkehren,
verheiraten sich rasch.[441] Ähnlich denken und handeln die algerischen
Araber vom Stamme der Uled Naïl. Sobald die Töchter im elterlichen
Hause reif geworden, schickt sie der Vater nach der nächsten grösseren
Stadt, besonders nach Biskra, damit sie dort mit ihren Reizen so viel Geld
als möglich verdienen. Die Töchter folgen den väterlichen Ratschlägen
auch willig, und es erhält diejenige, welche mit Schätzen reich beladen
heimkommt, am frühesten einen Gatten, keineswegs der Schätze wegen, die
ja dem Vater gehören, sondern des Anwertes halber, den sie in der Fremde
gefunden.[442] Sogar bei den gesitteten Japanern kommt es nicht selten vor,
dass ein Vater aus den niedrigen Ständen seine Tochter auf eine bestimmte
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Zeit einem Yoshiwara (Freudenhause) überlässt,[443] was der Achtung des
Musme (Mädchen) keinen Eintrag thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu
schimpflich für ein Mädchen, wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht
wird.[444] Die zum Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen
auch heute noch nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie in
der früheren Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.[445]
Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen
Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr
ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im
Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des
Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird das
Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst die
Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam zurück.[446]
Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein Mädchen ehrenvoll,
Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren Mann und ihr Vater
einen höheren Kalim (Brautpreis) für sie bezahlt. Sogar bis in den Kreis
unserer Kulturvölker hat diese den geläuterten Begriffen der Keuschheit
widersprechende Wertschätzung der vorehelichen Schwangerschaft sich
geflüchtet. Thatsache ist, dass in einigen Gegenden Englands, wie
S t a n i l a n d W a k e , ein ausgesprochener Gegner unserer Anschauungen,
selbst einräumt, ein Mädchen nur dann einen Gatten findet, wenn es früher
schon ein Kind geboren;[447] und in der niederländischen Provinz Seeland
ist, wie H e n r i H a v a r d berichtet, die Keuschheit den Mädchen eine
Last, von welcher sie sich frühzeitig zu befreien wissen.[448] Als Jungfrau
tritt dort ein Mädchen fast niemals in die Ehe, wohl aber meist in schon
vorgerücktem Zustande der Schwangerschaft; dies geht soweit, dass in
vielen Fällen dieselbe als unbedingte Notwendigkeit erachtet und ihr
Ausbleiben zum thatsächlichen Ehehindernis wird,[449] und man merke
wohl, dass dabei der Verkehr des Mädchens durchaus nicht auf e i n e n
Verehrer beschränkt ist. Ziemlich ähnlich liegen die Dinge in der
bäuerlichen Bevölkerung von Oberösterreich und Oberbayern, wie in den
Alpenländern überhaupt. Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre im
modernen Sinne sind dort noch fast unbekannt. An eine uneheliche Geburt
knüpft sich weder für die Mutter, noch das Kind irgend welcher besonderer
Makel, für das Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es mehrere Kinder
von verschiedenen Vätern zur Welt bringt.[450] Ein erst siebzehnjähriges,
aber schon schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich mir gegenüber
Musme (Mädchen) keinen Eintrag thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu
schimpflich für ein Mädchen, wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht
wird.[444] Die zum Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen
auch heute noch nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie in
der früheren Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.[445]
Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen
Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr
ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im
Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des
Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird das
Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst die
Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam zurück.[446]
Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein Mädchen ehrenvoll,
Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren Mann und ihr Vater
einen höheren Kalim (Brautpreis) für sie bezahlt. Sogar bis in den Kreis
unserer Kulturvölker hat diese den geläuterten Begriffen der Keuschheit
widersprechende Wertschätzung der vorehelichen Schwangerschaft sich
geflüchtet. Thatsache ist, dass in einigen Gegenden Englands, wie
S t a n i l a n d W a k e , ein ausgesprochener Gegner unserer Anschauungen,
selbst einräumt, ein Mädchen nur dann einen Gatten findet, wenn es früher
schon ein Kind geboren;[447] und in der niederländischen Provinz Seeland
ist, wie H e n r i H a v a r d berichtet, die Keuschheit den Mädchen eine
Last, von welcher sie sich frühzeitig zu befreien wissen.[448] Als Jungfrau
tritt dort ein Mädchen fast niemals in die Ehe, wohl aber meist in schon
vorgerücktem Zustande der Schwangerschaft; dies geht soweit, dass in
vielen Fällen dieselbe als unbedingte Notwendigkeit erachtet und ihr
Ausbleiben zum thatsächlichen Ehehindernis wird,[449] und man merke
wohl, dass dabei der Verkehr des Mädchens durchaus nicht auf e i n e n
Verehrer beschränkt ist. Ziemlich ähnlich liegen die Dinge in der
bäuerlichen Bevölkerung von Oberösterreich und Oberbayern, wie in den
Alpenländern überhaupt. Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre im
modernen Sinne sind dort noch fast unbekannt. An eine uneheliche Geburt
knüpft sich weder für die Mutter, noch das Kind irgend welcher besonderer
Makel, für das Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es mehrere Kinder
von verschiedenen Vätern zur Welt bringt.[450] Ein erst siebzehnjähriges,
aber schon schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich mir gegenüber
Page 205
geradezu ihres Zustandes, „da ja damit die Welt sehe, dass sie etwas wert
sei“. Das sogenannte „Fensterln“, das nächtliche Anklopfen des Burschen
an den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur dann vergeblich bleibt,
wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder andere Hindernisse das
Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens verwehren, ist ein uralter,
weit verbreiteter und durch keine Macht der Welt auszurottender Brauch in
den Alpen, welchen das einsame Leben der Sennerinnen in den Almhütten
noch unterstützt. So hat denn Professor J o s e f S e p p , ein Tölzer Kind
und genauer Kenner seiner Heimat, den bezeichnenden Ausspruch wagen
dürfen, dass fast alle Mädchen im Gebirge Maria heissen, aber von der
heiligen Jungfrau nichts besässen, als eben nur den Namen und — das
Kind. Auch in der Schweiz herrscht in vielen Kantonen noch die wohl aus
burgundionischen Zeiten herstammende Sitte des „Kiltganges.“ Damit, oder
wie es in einigen Alpengegenden heisst, „z’ Licht goh“, bezeichnet man im
allgemeinen die nächtlichen Besuche junger lediger Bursche bei
heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche Kinder sind das endliche Ergebnis.
Die Eltern wissen es, müssen es aber geschehen lassen, wenn sie ihre
Töchter unter der Haube sehen wollen, — weil es einmal so Sitte ist; denn
der Kiltgang, wo er Volksbrauch, ist so allgemein, dass arm und reich
demselben huldigen. Es giebt auch in der Schweiz nicht wenig
einsichtsvolle Leute, welche dem Kiltgang ernstlich das Wort reden.[451]
Eine ähnliche „Freierei“ ist in Norwegen üblich.[452] Herben Sittenrichtern
mag es nur zu mässigem Troste gereichen, zu erfahren, dass schon die alten
Vedalieder davon erzählen, wie der Jüngling nächtlicherweile ins
Elternhaus und in die Kammer seines Mädchens gelangt,[453] was
W e i n h o l d zu interessanten Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges
veranlasst, der übrigens nach E l p h i n s t o n e auch „feste Sitte bei vielen
Afghanen und Stämmen des nordwestlichen Indiens“ geworden sei.
Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit wie
mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen Völkern
keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in deren
Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von den
rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie ist ein erst spät
erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten gesitteter Nationen, wie
obige Beispiele darthun, derselbe nicht immer seinem vollen Werte nach
gewürdigt wird, so hat man darin sicherlich nicht mit dem
Entartungsapostel Dr. S c h n e i d e r ein Unvermögen der Überlieferung
sei“. Das sogenannte „Fensterln“, das nächtliche Anklopfen des Burschen
an den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur dann vergeblich bleibt,
wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder andere Hindernisse das
Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens verwehren, ist ein uralter,
weit verbreiteter und durch keine Macht der Welt auszurottender Brauch in
den Alpen, welchen das einsame Leben der Sennerinnen in den Almhütten
noch unterstützt. So hat denn Professor J o s e f S e p p , ein Tölzer Kind
und genauer Kenner seiner Heimat, den bezeichnenden Ausspruch wagen
dürfen, dass fast alle Mädchen im Gebirge Maria heissen, aber von der
heiligen Jungfrau nichts besässen, als eben nur den Namen und — das
Kind. Auch in der Schweiz herrscht in vielen Kantonen noch die wohl aus
burgundionischen Zeiten herstammende Sitte des „Kiltganges.“ Damit, oder
wie es in einigen Alpengegenden heisst, „z’ Licht goh“, bezeichnet man im
allgemeinen die nächtlichen Besuche junger lediger Bursche bei
heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche Kinder sind das endliche Ergebnis.
Die Eltern wissen es, müssen es aber geschehen lassen, wenn sie ihre
Töchter unter der Haube sehen wollen, — weil es einmal so Sitte ist; denn
der Kiltgang, wo er Volksbrauch, ist so allgemein, dass arm und reich
demselben huldigen. Es giebt auch in der Schweiz nicht wenig
einsichtsvolle Leute, welche dem Kiltgang ernstlich das Wort reden.[451]
Eine ähnliche „Freierei“ ist in Norwegen üblich.[452] Herben Sittenrichtern
mag es nur zu mässigem Troste gereichen, zu erfahren, dass schon die alten
Vedalieder davon erzählen, wie der Jüngling nächtlicherweile ins
Elternhaus und in die Kammer seines Mädchens gelangt,[453] was
W e i n h o l d zu interessanten Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges
veranlasst, der übrigens nach E l p h i n s t o n e auch „feste Sitte bei vielen
Afghanen und Stämmen des nordwestlichen Indiens“ geworden sei.
Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit wie
mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen Völkern
keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in deren
Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von den
rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie ist ein erst spät
erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten gesitteter Nationen, wie
obige Beispiele darthun, derselbe nicht immer seinem vollen Werte nach
gewürdigt wird, so hat man darin sicherlich nicht mit dem
Entartungsapostel Dr. S c h n e i d e r ein Unvermögen der Überlieferung
Page 206
und des Beispiels christlicher Zucht und Sitte, sowie der durch beide
beeinflussten staatlichen Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes zu
erkennen;[454] vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren bislang unfähig
gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden Begriffe zu jener
Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer als ursprünglicher
Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der Sünde, welche in der
fleischlichen Lust kulminiert“,[455] zu den geschlechtlichen Verhältnissen
der erforschbaren Perioden geführt. Einen Beweis für dieses Paradoxon
vermag natürlich niemand zu erbringen, und dasselbe gewinnt auch
keinerlei Stütze durch die Frage: wie es denn glaublich sei, dass der
tierische Urmensch lediglich durch die Erwägung von Nützlichkeitsgründen
vom Hetärismus abgelassen und allmählich zur Einzelehe sich bequemt
habe? Sicherlich war es nicht die E r w ä g u n g von Nützlichkeitsgründen,
welche den Menschen auf diesen Pfad leitete, sondern der Weg war durch
die Notwendigkeit und den Gang vorgezeichnet, welchen die Entwicklung
jeweils bei jedem Volke nahm. Die Entartungstheoretiker geben sich alle
erdenkliche Mühe, Beispiele von niedrig stehenden Stämmen
zusammenzutragen, welche doch durch auffallende Sittenreinheit glänzen.
Ist die Zahl solcher Beispiele auch keine übermässig grosse, so widerspricht
doch die Völkerkunde diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so
möchte ich dagegen fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide
prangenden Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“
voraus haben, nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut
sich entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die
Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden
und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen,
eine verschiedene gewesen und die einen früher, die anderen später zur
Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe?
Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung
zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die
Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch
keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit der
Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem
Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer
Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen sei.
Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit erst
allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie wir sie heute
beeinflussten staatlichen Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes zu
erkennen;[454] vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren bislang unfähig
gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden Begriffe zu jener
Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer als ursprünglicher
Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der Sünde, welche in der
fleischlichen Lust kulminiert“,[455] zu den geschlechtlichen Verhältnissen
der erforschbaren Perioden geführt. Einen Beweis für dieses Paradoxon
vermag natürlich niemand zu erbringen, und dasselbe gewinnt auch
keinerlei Stütze durch die Frage: wie es denn glaublich sei, dass der
tierische Urmensch lediglich durch die Erwägung von Nützlichkeitsgründen
vom Hetärismus abgelassen und allmählich zur Einzelehe sich bequemt
habe? Sicherlich war es nicht die E r w ä g u n g von Nützlichkeitsgründen,
welche den Menschen auf diesen Pfad leitete, sondern der Weg war durch
die Notwendigkeit und den Gang vorgezeichnet, welchen die Entwicklung
jeweils bei jedem Volke nahm. Die Entartungstheoretiker geben sich alle
erdenkliche Mühe, Beispiele von niedrig stehenden Stämmen
zusammenzutragen, welche doch durch auffallende Sittenreinheit glänzen.
Ist die Zahl solcher Beispiele auch keine übermässig grosse, so widerspricht
doch die Völkerkunde diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so
möchte ich dagegen fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide
prangenden Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“
voraus haben, nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut
sich entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die
Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden
und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen,
eine verschiedene gewesen und die einen früher, die anderen später zur
Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe?
Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung
zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die
Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch
keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit der
Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem
Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer
Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen sei.
Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit erst
allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie wir sie heute
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kennen, dem Urzustande längst entrückt. Zur Ausbildung jener Tugend, d.
h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung, mochten aber bei diesen
Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen, vielleicht die nämlichen,
welche ihr Zurückbleiben auf andern Kulturgebieten verschuldeten.
[412] H e n r i D u v e y r i e r . Les Touaregs du Nord. Paris 1864. Bd. I. S.
337. 397.
[413] A. a. O. S. 393.
[414] L a d i s l a u s M a g y a r . Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis
1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.
[415] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131–132.
[416] W e r n e r M u n z i n g e r . Ostafrikanische Studien. Schaffhausen
1864. S. 555.
[417] M u n z i n g e r . A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher wohl
keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte, kann sich
diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den Barea, wo die Ehe
streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist.
[418] L i v i n g s t o n e . Narrative of an expedition to the Zambesi and its
tributaries. London 1865. S. 162.
[419] S e m p e r . Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen Mutterrecht
und Mutterfolge herrsche — wie es wohl wahrscheinlich ist — vermochte
Semper nicht zu enträtseln.
[420] K u b a r y in den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“
1878 bis 1879. S. 244–247.
[421] L i p p e r t . Geschichte d. Familie. S. 35.
[422] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101.
[423] Ausland 1858. S. 431.
[424] Globus. Bd. III. S. 272.
[425] H e l l w a l d . Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.
[426] Dr. G u s t a v N a c h t i g a l . Sahara und Sudan. Ergebnisse
sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.
[427] L e o p o l d K a t s c h e r . Bilder aus dem chinesischen Leben mit
besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg 1881. S.
320.
[428] Vgl. Dr. W i l h e l m S t r i c k e r . Ethnographische Untersuchungen
über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im „Archiv
f. Anthrop.“ B. V. S. 220–225.
[429] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399.
[430] Globus. Bd. XXXI. S. 334.
h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung, mochten aber bei diesen
Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen, vielleicht die nämlichen,
welche ihr Zurückbleiben auf andern Kulturgebieten verschuldeten.
[412] H e n r i D u v e y r i e r . Les Touaregs du Nord. Paris 1864. Bd. I. S.
337. 397.
[413] A. a. O. S. 393.
[414] L a d i s l a u s M a g y a r . Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis
1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.
[415] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131–132.
[416] W e r n e r M u n z i n g e r . Ostafrikanische Studien. Schaffhausen
1864. S. 555.
[417] M u n z i n g e r . A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher wohl
keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte, kann sich
diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den Barea, wo die Ehe
streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist.
[418] L i v i n g s t o n e . Narrative of an expedition to the Zambesi and its
tributaries. London 1865. S. 162.
[419] S e m p e r . Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen Mutterrecht
und Mutterfolge herrsche — wie es wohl wahrscheinlich ist — vermochte
Semper nicht zu enträtseln.
[420] K u b a r y in den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“
1878 bis 1879. S. 244–247.
[421] L i p p e r t . Geschichte d. Familie. S. 35.
[422] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101.
[423] Ausland 1858. S. 431.
[424] Globus. Bd. III. S. 272.
[425] H e l l w a l d . Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.
[426] Dr. G u s t a v N a c h t i g a l . Sahara und Sudan. Ergebnisse
sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.
[427] L e o p o l d K a t s c h e r . Bilder aus dem chinesischen Leben mit
besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg 1881. S.
320.
[428] Vgl. Dr. W i l h e l m S t r i c k e r . Ethnographische Untersuchungen
über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im „Archiv
f. Anthrop.“ B. V. S. 220–225.
[429] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399.
[430] Globus. Bd. XXXI. S. 334.
Page 208
[431] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 233.
[432] K u b a r y . A. a. O. S. 250–252.
[433] S e e m a n n . Viti. S. 110.
[434] S e m p e r . Palau-Inseln. S. 367–368.
[435] L i p p e r t . Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S. 43–48.
[436] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90.
[437] Nach P a u l T o p i n a r d in der Revue d’Anthrop. 1872. S. 315.
[438] L a n g s d o r f f . Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.
206.
[439] A. a. O. Bd. I. S. 128.
[440] S e m p e r . Die Palau-Inseln. S. 48. 65.
[441] A. a. O. S. 324.
[442] Dr. B e r n h a r d S c h w a r z . Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P. d e
T c h i h a t c h e f f . Espagne, Algérie et Tunisie. Paris 1880. S. 290.
[443] J. J. R e i n . Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I. S.
495.
[444] M a x B u c h . Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart
1882. S. 45.
[445] B l u m e n t r i t t . Ethnographie der Philippinen. S. 15.
[446] A. a. O. S. 27–28.
[447] Revue d’Anthropologie 1874. S. 737.
[448] H e n r i H a v a r d . La Hollande pittoresque. Le coeur du pays. Paris
1878. S. 219.
[449] A. a. O. S. 221–222. Als Havard sich erkundigte, warum ein auffallend
hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die Antwort: „Was
wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie kann kein Kind
bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht, aber die Kirmessen
vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die Verehrer wieder zurück.“
[450] A r t h u r M ü l l e r . Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“
vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer Notar,
der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte des
Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag abgeschlossen
habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute sich verpflichteten, nicht
weniger als vier verschiedene wilde Zweige von Sprösslingen, zwei dieser
Zweige von der Braut mit verschiedenen Männern, zwei vom Bräutigam mit
verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit gezeugt, in ihren neu zu
begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass also, wenn von ihrer Seite noch
Kinder hinzukommen, nicht weniger als fünf verschiedene Sorten von
Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und Müttern unter e i n e m Dache
zusammen hausten.
[432] K u b a r y . A. a. O. S. 250–252.
[433] S e e m a n n . Viti. S. 110.
[434] S e m p e r . Palau-Inseln. S. 367–368.
[435] L i p p e r t . Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S. 43–48.
[436] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90.
[437] Nach P a u l T o p i n a r d in der Revue d’Anthrop. 1872. S. 315.
[438] L a n g s d o r f f . Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.
206.
[439] A. a. O. Bd. I. S. 128.
[440] S e m p e r . Die Palau-Inseln. S. 48. 65.
[441] A. a. O. S. 324.
[442] Dr. B e r n h a r d S c h w a r z . Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P. d e
T c h i h a t c h e f f . Espagne, Algérie et Tunisie. Paris 1880. S. 290.
[443] J. J. R e i n . Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I. S.
495.
[444] M a x B u c h . Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart
1882. S. 45.
[445] B l u m e n t r i t t . Ethnographie der Philippinen. S. 15.
[446] A. a. O. S. 27–28.
[447] Revue d’Anthropologie 1874. S. 737.
[448] H e n r i H a v a r d . La Hollande pittoresque. Le coeur du pays. Paris
1878. S. 219.
[449] A. a. O. S. 221–222. Als Havard sich erkundigte, warum ein auffallend
hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die Antwort: „Was
wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie kann kein Kind
bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht, aber die Kirmessen
vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die Verehrer wieder zurück.“
[450] A r t h u r M ü l l e r . Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“
vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer Notar,
der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte des
Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag abgeschlossen
habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute sich verpflichteten, nicht
weniger als vier verschiedene wilde Zweige von Sprösslingen, zwei dieser
Zweige von der Braut mit verschiedenen Männern, zwei vom Bräutigam mit
verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit gezeugt, in ihren neu zu
begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass also, wenn von ihrer Seite noch
Kinder hinzukommen, nicht weniger als fünf verschiedene Sorten von
Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und Müttern unter e i n e m Dache
zusammen hausten.
Page 209
[451] Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A. B e r l e p s c h . Die Alpen in Natur- und
Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.
[452] H a r t u n g u. D u l k . Fahrten durch Norwegen und die Lappmark.
Stuttgart 1877. S. 244–245.
[453] S. L e f m a n n . Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98.
[454] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.
[455] A. a. O.
Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.
[452] H a r t u n g u. D u l k . Fahrten durch Norwegen und die Lappmark.
Stuttgart 1877. S. 244–245.
[453] S. L e f m a n n . Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98.
[454] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.
[455] A. a. O.
Page 210
XIII.
Die Bündnisformen im Matriarchat.
enn man das in den vorstehenden Abschnitten Dargelegte
zusammenfasst, so wird im allgemeinen zu vermuten gestattet
sein, dass in den Tagen der Mutterherrschaft die Mädchen —
mitunter in schrankenloser Weise, — mit einer Art
Vorausberechnung die Zeit benutzten und noch benutzen, welche dem
Genusse gegönnt ist, denn die Mutterschaft brachte für die Frau nur Jahre
der Entbehrung. Beim Menschen scheint freilich dadurch, dass sein
Wachstum so lange dauert und das Weib daher, weit mehr als in der
Tierwelt, des Mannes zum Heranziehen des Kindes bedarf, schon in der
Natur die Bedingung, ja eine Art Zwang zu d a u e r n d e r Ve r b i n d u n g
zu liegen, und zwar, da während des Aufwachsens des einen immer neue
Kinder kommen, einer Verbindung für das Leben. Auch ist leicht
einzusehen, dass wenn Mutter und Vater sich in die Arbeit des Aufziehens
teilen, das Kind weit mehr Aussicht hat, die Gefahren der zarten Jugend zu
überstehen, als wenn die Mutter allein, des Menschenpaares schwächerer
Teil, die ganze Sorge zu übernehmen hat. Daher der Satz unserer
Bevölkerungsstatistik: dass nur die legitime Ehe fruchtbar sei, womit gesagt
werden will, dass bloss ein sehr kleiner Teil der unehelichen Kinder das
erste Jahr überlebt. Gestalteten sich unter der Herrschaft des
matriarchalischen Mutterrechtes die Bündnisse zwischen Frau und Mann
zweifelsohne fester und dauernder, als die rohen Beweibungen der
vorhergegangenen Zeiten, so entsprachen sie doch nur sehr unvollkommen
unserem Begriffe der E h e , insoferne wir darunter die durch Liebe bedingte
gesetzmässige Vereinigung eines Mannes und Weibes zu vollständiger
Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse verstehen. Die „Ehe“ der
matriarchalischen Organisation entbehrte zunächst der Festigkeit und der
Dauer, sie war nicht auf Lebenszeit geschlossen, wärmere Gefühle spielten
bei der noch vorhandenen Stumpfheit der psychischen Regungen eine
untergeordnete Rolle, und der Gatte und Vater erscheint als ein ausserhalb
Die Bündnisformen im Matriarchat.
enn man das in den vorstehenden Abschnitten Dargelegte
zusammenfasst, so wird im allgemeinen zu vermuten gestattet
sein, dass in den Tagen der Mutterherrschaft die Mädchen —
mitunter in schrankenloser Weise, — mit einer Art
Vorausberechnung die Zeit benutzten und noch benutzen, welche dem
Genusse gegönnt ist, denn die Mutterschaft brachte für die Frau nur Jahre
der Entbehrung. Beim Menschen scheint freilich dadurch, dass sein
Wachstum so lange dauert und das Weib daher, weit mehr als in der
Tierwelt, des Mannes zum Heranziehen des Kindes bedarf, schon in der
Natur die Bedingung, ja eine Art Zwang zu d a u e r n d e r Ve r b i n d u n g
zu liegen, und zwar, da während des Aufwachsens des einen immer neue
Kinder kommen, einer Verbindung für das Leben. Auch ist leicht
einzusehen, dass wenn Mutter und Vater sich in die Arbeit des Aufziehens
teilen, das Kind weit mehr Aussicht hat, die Gefahren der zarten Jugend zu
überstehen, als wenn die Mutter allein, des Menschenpaares schwächerer
Teil, die ganze Sorge zu übernehmen hat. Daher der Satz unserer
Bevölkerungsstatistik: dass nur die legitime Ehe fruchtbar sei, womit gesagt
werden will, dass bloss ein sehr kleiner Teil der unehelichen Kinder das
erste Jahr überlebt. Gestalteten sich unter der Herrschaft des
matriarchalischen Mutterrechtes die Bündnisse zwischen Frau und Mann
zweifelsohne fester und dauernder, als die rohen Beweibungen der
vorhergegangenen Zeiten, so entsprachen sie doch nur sehr unvollkommen
unserem Begriffe der E h e , insoferne wir darunter die durch Liebe bedingte
gesetzmässige Vereinigung eines Mannes und Weibes zu vollständiger
Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse verstehen. Die „Ehe“ der
matriarchalischen Organisation entbehrte zunächst der Festigkeit und der
Dauer, sie war nicht auf Lebenszeit geschlossen, wärmere Gefühle spielten
bei der noch vorhandenen Stumpfheit der psychischen Regungen eine
untergeordnete Rolle, und der Gatte und Vater erscheint als ein ausserhalb
Page 211
der Familie stehendes Anhängsel. Ein Mann konnte auch in mehreren
solchen Mutterfamilien als Anhängsel dienen, — dann war die Ehe
polygamisch, und umgekehrt beutete die Frau ihre Stellung in der Familie
nach der geschlechtlichen Seite durch den Wechsel der Männer aus, so dass
die P o l y a n d r i e oder Vielmännerei ganz naturgemäss aus dem
Matriarchate herauswächst und nicht etwa, nach L u b b o c k , für eine
Ausnahme zu erklären ist, welche in den normal fortschreitenden
Entwicklungsgang sich nicht einreihen liesse.[456] K a u t s k y , dem wir
meines Wissens zuerst diese richtige Erkenntnis verdanken, hat gezeigt,
dass in der Polyandrie überall die Frauen der wählende, nicht der gewählte
Teil sind.[457]
Gleichviel indessen, ob Vielweiberei oder Vielmännerei Platz griff, ein
Zusammenleben der Gatten ist in der matriarchalischen
Gesellschaftsordnung durchaus n i c h t erforderlich und findet auch
thatsächlich an vielen Orten nicht statt, wo jetzt noch das Matriarchat
erhalten ist. Bei den polygamen Vitiinsulanern wäre es der gröbste Verstoss
gegen die Sitte, wenn ein Mann mit seiner Familie unter e i n e m Dache
übernachten würde. Erst am Morgen besucht der Mann Frau und Kinder.
Sonstige Begegnungen aber finden immer nur verstohlen im Walde statt. So
will es die alte Vitisitte, die heute, nach Einführung des Christentums,
allerdings nur noch der dortige Adel beobachtet. Die oben besprochene
Trennung der Geschlechter in besonderen Häusern, die auch bei
patriarchalisch geordneten Stämmen getroffen wird, darf wohl als ein
Überrest aus der voraufgehenden mutterrechtlichen Periode angesprochen
werden. Die Familienverfassung der Naïr im malabarischen Indien gewährt
endlich ein vollkommen klares Bild des auf Abstammung von der
Mutterseite gegründeten Matriarchats, worin der Vater nichts ist, als der für
eine ihm fremde Familie Kinder Zeugende. Den tiefsten Einblick in die
matriarchalischen Verhältnisse hat uns aber G. A. W i l k e n erschlossen
durch seine sorgfältigen Studien über die Sitten und Satzungen der Völker
im ostindischen Archipel. Bei diesen müssen wir länger verweilen.
Die Malayenstämme jener Eilande befinden sich alle schon längst im
Besitze eines nicht unbeträchtlichen Gesittungsschatzes. Es kann daher
nicht Wunder nehmen, sie auf einer Übergangsstufe zu erblicken, auf
welcher nebst der Stammeseinteilung auch die territoriale Einteilung
besteht; beide sind in eigenartiger Weise miteinander verbunden.
solchen Mutterfamilien als Anhängsel dienen, — dann war die Ehe
polygamisch, und umgekehrt beutete die Frau ihre Stellung in der Familie
nach der geschlechtlichen Seite durch den Wechsel der Männer aus, so dass
die P o l y a n d r i e oder Vielmännerei ganz naturgemäss aus dem
Matriarchate herauswächst und nicht etwa, nach L u b b o c k , für eine
Ausnahme zu erklären ist, welche in den normal fortschreitenden
Entwicklungsgang sich nicht einreihen liesse.[456] K a u t s k y , dem wir
meines Wissens zuerst diese richtige Erkenntnis verdanken, hat gezeigt,
dass in der Polyandrie überall die Frauen der wählende, nicht der gewählte
Teil sind.[457]
Gleichviel indessen, ob Vielweiberei oder Vielmännerei Platz griff, ein
Zusammenleben der Gatten ist in der matriarchalischen
Gesellschaftsordnung durchaus n i c h t erforderlich und findet auch
thatsächlich an vielen Orten nicht statt, wo jetzt noch das Matriarchat
erhalten ist. Bei den polygamen Vitiinsulanern wäre es der gröbste Verstoss
gegen die Sitte, wenn ein Mann mit seiner Familie unter e i n e m Dache
übernachten würde. Erst am Morgen besucht der Mann Frau und Kinder.
Sonstige Begegnungen aber finden immer nur verstohlen im Walde statt. So
will es die alte Vitisitte, die heute, nach Einführung des Christentums,
allerdings nur noch der dortige Adel beobachtet. Die oben besprochene
Trennung der Geschlechter in besonderen Häusern, die auch bei
patriarchalisch geordneten Stämmen getroffen wird, darf wohl als ein
Überrest aus der voraufgehenden mutterrechtlichen Periode angesprochen
werden. Die Familienverfassung der Naïr im malabarischen Indien gewährt
endlich ein vollkommen klares Bild des auf Abstammung von der
Mutterseite gegründeten Matriarchats, worin der Vater nichts ist, als der für
eine ihm fremde Familie Kinder Zeugende. Den tiefsten Einblick in die
matriarchalischen Verhältnisse hat uns aber G. A. W i l k e n erschlossen
durch seine sorgfältigen Studien über die Sitten und Satzungen der Völker
im ostindischen Archipel. Bei diesen müssen wir länger verweilen.
Die Malayenstämme jener Eilande befinden sich alle schon längst im
Besitze eines nicht unbeträchtlichen Gesittungsschatzes. Es kann daher
nicht Wunder nehmen, sie auf einer Übergangsstufe zu erblicken, auf
welcher nebst der Stammeseinteilung auch die territoriale Einteilung
besteht; beide sind in eigenartiger Weise miteinander verbunden.
Page 212
Ursprünglich waren alle Mitglieder des Stammes in einer einzigen
Siedelung vereinigt. Später, bei wachsender Bevölkerung, bekundete die
Siedelung den Hang zur Spaltung, zur Abzweigung. Auf Java sendet heute
in solchem Falle die Dessa oder Dorfgemeinde einen Schwarm aus, eine
Dukuh, welche eine neue Siedelung gründet, anfangs auch mit der Mutter-
Dessa ein Ganzes ausmacht, später aber sich als eine selbständige Dessa
loslöst. Dieselbe Erscheinung beobachtet man in den Sundalanden und auf
Sumatra, hauptsächlich bei den Malayen der Padangschen Oberlande, dann
bei den Battak, in den Palembangschen Oberlanden, in den Lambong-
Bezirken, ferner bei den Alfuren der Minahassa auf Nordcelebes.[458] So
lange die Abzweigungen mit der Muttergemeinde verbunden bleiben, bilden
sie eine Gebiets-Einheit, einen Bezirk. Ursprünglich entsprach jedem
Stamme ein solcher Bezirk, in welchem alle Siedlungen, die im Zeitenlauf
darin entstanden, mit dem Stammdorfe verbunden blieben. Zwei Fälle, die
zu verschiedener Entwicklung führten, konnten nun eintreten und lassen
sich auch in der That deutlich wahrnehmen. Entweder hielt sich der Stamm
an sein ursprüngliches Gebiet, und dann ist dasselbe, wie zu Anfang auch
jetzt noch, bloss von e i n e m Stamme bewohnt, oder es fand mit der Zeit
eine Vermengung statt, es siedelten sich Mitglieder des einen Stammes auf
dem Gebiete des andern an, und dann ist das Territorium nicht mehr durch
e i n e n , sondern durch zwei oder mehr Stämme bewohnt. Natürlich behielt
jeder eingeborne Stamm innerhalb seines Gebietes die Oberherrschaft über
die eingewanderten Fremdlinge, daher denn stets, wo mehrere Stämme in
solcher Weise untereinander leben, einer von ihnen der Herrschende ist.
Bei den Battak heisst der „Stamm“, deren jeder seinen besonderen
Namen führt, Marga, sein Bezirk Kuria, Saksi oder Dschandschian, und
dieser besteht aus einer gewissen Anzahl Dörfer mit den dazu gehörigen
Kuta und Pagaran. Ursprünglich wird jeder Kuria nur von einem Stamme
bewohnt. Später ist dies nicht mehr der Fall. Typisch wird nun jeder Kuria
durch zwei Marga bewohnt, den Namora-mora und den Bajo-Bajo. Die
Namora-mora ist die ursprünglich im Bezirke sesshafte Marga, während die
Bajo-Bajo (d. h. Gast, Fremdling) erst später eingewandert sind. Beide
Marga sind nunmehr aber unverbrüchlich miteinander verbunden. Die
Ursache dieses Verhältnisses ist die bei den Battak herrschende Sitte der
Exogamie. Begreiflicherweise entwickelte sich dieselbe am leichtesten und
bequemsten zwischen zwei Stämmen, die zuerst Grenznachbarn waren.
Mitglieder des Stammes A beweibten sich im Stamme B und umgekehrt. So
Siedelung vereinigt. Später, bei wachsender Bevölkerung, bekundete die
Siedelung den Hang zur Spaltung, zur Abzweigung. Auf Java sendet heute
in solchem Falle die Dessa oder Dorfgemeinde einen Schwarm aus, eine
Dukuh, welche eine neue Siedelung gründet, anfangs auch mit der Mutter-
Dessa ein Ganzes ausmacht, später aber sich als eine selbständige Dessa
loslöst. Dieselbe Erscheinung beobachtet man in den Sundalanden und auf
Sumatra, hauptsächlich bei den Malayen der Padangschen Oberlande, dann
bei den Battak, in den Palembangschen Oberlanden, in den Lambong-
Bezirken, ferner bei den Alfuren der Minahassa auf Nordcelebes.[458] So
lange die Abzweigungen mit der Muttergemeinde verbunden bleiben, bilden
sie eine Gebiets-Einheit, einen Bezirk. Ursprünglich entsprach jedem
Stamme ein solcher Bezirk, in welchem alle Siedlungen, die im Zeitenlauf
darin entstanden, mit dem Stammdorfe verbunden blieben. Zwei Fälle, die
zu verschiedener Entwicklung führten, konnten nun eintreten und lassen
sich auch in der That deutlich wahrnehmen. Entweder hielt sich der Stamm
an sein ursprüngliches Gebiet, und dann ist dasselbe, wie zu Anfang auch
jetzt noch, bloss von e i n e m Stamme bewohnt, oder es fand mit der Zeit
eine Vermengung statt, es siedelten sich Mitglieder des einen Stammes auf
dem Gebiete des andern an, und dann ist das Territorium nicht mehr durch
e i n e n , sondern durch zwei oder mehr Stämme bewohnt. Natürlich behielt
jeder eingeborne Stamm innerhalb seines Gebietes die Oberherrschaft über
die eingewanderten Fremdlinge, daher denn stets, wo mehrere Stämme in
solcher Weise untereinander leben, einer von ihnen der Herrschende ist.
Bei den Battak heisst der „Stamm“, deren jeder seinen besonderen
Namen führt, Marga, sein Bezirk Kuria, Saksi oder Dschandschian, und
dieser besteht aus einer gewissen Anzahl Dörfer mit den dazu gehörigen
Kuta und Pagaran. Ursprünglich wird jeder Kuria nur von einem Stamme
bewohnt. Später ist dies nicht mehr der Fall. Typisch wird nun jeder Kuria
durch zwei Marga bewohnt, den Namora-mora und den Bajo-Bajo. Die
Namora-mora ist die ursprünglich im Bezirke sesshafte Marga, während die
Bajo-Bajo (d. h. Gast, Fremdling) erst später eingewandert sind. Beide
Marga sind nunmehr aber unverbrüchlich miteinander verbunden. Die
Ursache dieses Verhältnisses ist die bei den Battak herrschende Sitte der
Exogamie. Begreiflicherweise entwickelte sich dieselbe am leichtesten und
bequemsten zwischen zwei Stämmen, die zuerst Grenznachbarn waren.
Mitglieder des Stammes A beweibten sich im Stamme B und umgekehrt. So
Page 213
ist es zu erklären, dass man in jedem Kuria zwei verbundene Marga antrifft
und zwar in der Weise, dass wenn von den zwei Marga C und D, C als
Bajo-Bajo in einem Kuria auftritt, wo D Namora-mora ist, umgekehrt keine
andere Marga als D Bajo-Bajo sein kann, wo C Namora-mora ist. Eine ganz
entsprechende Stammeseinteilung befolgen die Malayen von Menangkabau,
namentlich in den Padangschen Oberlanden auf Sumatra. Die Stämme
heissen bei ihnen Suku. Ursprünglich mag es nur vier Suku (wörtlich: ein
Viertel) gegeben haben, aus welchen die jetzigen Stämme, etwa vierzig an
der Zahl, durch Splitterung hervorgegangen sind. Der Bezirk der Suku ist
der Negari, welcher mehrere Kota und Tarataq umfasst in dem gegenwärtig
regelmässig jeder der vier uranfänglichen Suku vertreten ist. Sowie bei den
Battak zwei Marga zum Bestande des Kuria erforderlich sind, so gilt hier
kein Negari für vollständig, wenn nicht Personen aus allen vier Suku darin
wohnen. Ein Unterschied zwischen beiden Völkern besteht bloss darin, dass
während bei den Battak der Häuptling der Namora-mora stets auch der
Radscha des Kuria und das Oberhauptes der Bajo-Bajo, der Natobang-
Bajo-Bajo ihm untergeordnet ist, eine solche hervorragende Stellung
keinem der malayischen Suku eingeräumt ist. Sie stehen vielmehr alle auf
dem Fusse der Gleichheit zueinander, jeder hat seine besondere Verwaltung,
unabhängig von den andern. Die Gesamtheit der Panghulu, der
Sukuhäupter, bilden die Regierung des Negari.[459]
W i l k e n führt uns noch zu einer ganzen Reihe anderer Völker, bei
denen sich ähnliche Einrichtungen wiederfinden. Ich muss mich hier mit
der weiteren Erwähnung begnügen, dass die Pasemaher ungeteilt geblieben
sind, während die Lamponger sich in der oben beschriebenen Art vermischt
haben. Auch die ganze Insel Nias ist in etwa 15–25 Bezirke,
beziehungsweise das Volk in ebenso viele Stämme eingeteilt. Desgleichen
zerfallen die Alfuren der Insel Buru in eine Anzahl Stämme, die sich
unvermengt erhielten, während bei jenen der Nordküste von Ceram die
Stamm- und Gebietseinteilung wieder ineinander greifen. Bei diesen, sowie
bei den Timoresen, behauptet e i n Stamm stets den Vorrang. Man sieht
also, dass bei den Völkern des ostindischen Archipels gegenwärtig teils
jeder Stamm sein eigenes Gebiet bewohnt, teils eine Vermengung der
Stämme in der Art stattgefunden hat, dass in jedem Bezirke die Mitglieder
verschiedener Stämme leben. Wo letzteres der Fall, herrscht in der Regel
auch Exogamie, so bei den Battak, den Padangschen Malayen, den Alfuren
von Ceram, den Niasern, den Alfuren von Buru und den Timoresen. Allen
und zwar in der Weise, dass wenn von den zwei Marga C und D, C als
Bajo-Bajo in einem Kuria auftritt, wo D Namora-mora ist, umgekehrt keine
andere Marga als D Bajo-Bajo sein kann, wo C Namora-mora ist. Eine ganz
entsprechende Stammeseinteilung befolgen die Malayen von Menangkabau,
namentlich in den Padangschen Oberlanden auf Sumatra. Die Stämme
heissen bei ihnen Suku. Ursprünglich mag es nur vier Suku (wörtlich: ein
Viertel) gegeben haben, aus welchen die jetzigen Stämme, etwa vierzig an
der Zahl, durch Splitterung hervorgegangen sind. Der Bezirk der Suku ist
der Negari, welcher mehrere Kota und Tarataq umfasst in dem gegenwärtig
regelmässig jeder der vier uranfänglichen Suku vertreten ist. Sowie bei den
Battak zwei Marga zum Bestande des Kuria erforderlich sind, so gilt hier
kein Negari für vollständig, wenn nicht Personen aus allen vier Suku darin
wohnen. Ein Unterschied zwischen beiden Völkern besteht bloss darin, dass
während bei den Battak der Häuptling der Namora-mora stets auch der
Radscha des Kuria und das Oberhauptes der Bajo-Bajo, der Natobang-
Bajo-Bajo ihm untergeordnet ist, eine solche hervorragende Stellung
keinem der malayischen Suku eingeräumt ist. Sie stehen vielmehr alle auf
dem Fusse der Gleichheit zueinander, jeder hat seine besondere Verwaltung,
unabhängig von den andern. Die Gesamtheit der Panghulu, der
Sukuhäupter, bilden die Regierung des Negari.[459]
W i l k e n führt uns noch zu einer ganzen Reihe anderer Völker, bei
denen sich ähnliche Einrichtungen wiederfinden. Ich muss mich hier mit
der weiteren Erwähnung begnügen, dass die Pasemaher ungeteilt geblieben
sind, während die Lamponger sich in der oben beschriebenen Art vermischt
haben. Auch die ganze Insel Nias ist in etwa 15–25 Bezirke,
beziehungsweise das Volk in ebenso viele Stämme eingeteilt. Desgleichen
zerfallen die Alfuren der Insel Buru in eine Anzahl Stämme, die sich
unvermengt erhielten, während bei jenen der Nordküste von Ceram die
Stamm- und Gebietseinteilung wieder ineinander greifen. Bei diesen, sowie
bei den Timoresen, behauptet e i n Stamm stets den Vorrang. Man sieht
also, dass bei den Völkern des ostindischen Archipels gegenwärtig teils
jeder Stamm sein eigenes Gebiet bewohnt, teils eine Vermengung der
Stämme in der Art stattgefunden hat, dass in jedem Bezirke die Mitglieder
verschiedener Stämme leben. Wo letzteres der Fall, herrscht in der Regel
auch Exogamie, so bei den Battak, den Padangschen Malayen, den Alfuren
von Ceram, den Niasern, den Alfuren von Buru und den Timoresen. Allen
Page 214
diesen Völkern gilt die Beweibung innerhalb der Stammesgenossenschaft
als Blutschande, doch wird das Verbot heute nicht mehr mit grosser Strenge
gehandhabt. Nur bei den Battak steht noch Todesstrafe auf dessen
Übertretung. Auf die Stammesbildung übt nun die Exogamie, wie ich schon
früher ausgeführt, einen bedeutenden Einfluss. Wo Mutter und Vater zwei
verschiedenen Stämmen angehören, ist nämlich nur zweierlei möglich: die
Kinder folgen entweder dem Stamme des Vaters oder jenem der Mutter, und
in letzterem Falle entsteht Matriarchat mit Mutterrecht. Von diesen zwei
Richtungen ist die letztere, wie schon des breiteren dargethan, die ältere,
ursprünglichere und hat sich bei einigen Völkerschaften, durch die Macht
der Gewohnheit, bis auf unsere Tage erhalten. Andere hingegen, und wohl
die Mehrzahl, haben im Laufe der Zeit die Mutterfolge durch die
Vaterfolge, das Matriarchat durch das Patriarchat ersetzt, doch weist auch
bei ihnen, wie z. B. bei den Battak, noch mancherlei auf das matriarchale
Verhältnis zurück.
Von allen malayischen Völkern sind die Bewohner der Padangschen
Oberlande, in Menangkabau, die einzigen, welche die matriarchale
Stammesordnung bewahrt haben. Der Stamm oder Suku umfasst bei ihnen
nur Glieder mütterlicher Abstammung. Der Stammesbezirk, Negari, enthält
mehrere Dörfer, Kota, und Negari wie Kota sind nicht von einem einzelnen,
sondern stets von mehreren Suku besetzt. Aber die Mitglieder dieser
verschiedenen Suku wohnen nicht durcheinander; es schliessen sich
vielmehr in jedem Kota die zusammengehörenden Sukugenossen stets
aneinander und bewohnen ein eigenes Viertel, ein Kumpulan Rumah; von
diesem aber sagen die Malayen: „Die Bewohner eines Kumpulan Rumah
seien Familiengenossen; sie haben einen Scheitel und eine Wurzel; Schuld
und Schuldforderung haben sie gemeinsam; Schande und Ehre teilen sie
miteinander.“ Damit ist deutlich ausgedrückt, dass die Insassen eines
Kumpulan Rumah nichts anderes als eine grosse Familie, richtiger einen
Clan, bilden. Jeder im Kota anwesende Clan ist ein für sich abgeschlossenes
Ganzes, räumlich geschieden von den aus anderen Suku gebildeten Clans.
Der Clan setzt sich immer nur in der weiblichen Linie fort, und die
notwendige Folge davon ist, dass das Mädchen, wenn es in die Ehe tritt, in
ihrem Suku, in ihrem Kumpulan Rumah bleibt. Thatsächlich verlässt sie
auch nicht das Haus, worin sie zur Welt kam und aufwuchs. Aber auch der
Gatte verbleibt in seinem Kumpulan Rumah, in seinem Geburtshaus.
Obwohl in dem nämlichen Kota wohnend, hat also die Ehe doch k e i n
als Blutschande, doch wird das Verbot heute nicht mehr mit grosser Strenge
gehandhabt. Nur bei den Battak steht noch Todesstrafe auf dessen
Übertretung. Auf die Stammesbildung übt nun die Exogamie, wie ich schon
früher ausgeführt, einen bedeutenden Einfluss. Wo Mutter und Vater zwei
verschiedenen Stämmen angehören, ist nämlich nur zweierlei möglich: die
Kinder folgen entweder dem Stamme des Vaters oder jenem der Mutter, und
in letzterem Falle entsteht Matriarchat mit Mutterrecht. Von diesen zwei
Richtungen ist die letztere, wie schon des breiteren dargethan, die ältere,
ursprünglichere und hat sich bei einigen Völkerschaften, durch die Macht
der Gewohnheit, bis auf unsere Tage erhalten. Andere hingegen, und wohl
die Mehrzahl, haben im Laufe der Zeit die Mutterfolge durch die
Vaterfolge, das Matriarchat durch das Patriarchat ersetzt, doch weist auch
bei ihnen, wie z. B. bei den Battak, noch mancherlei auf das matriarchale
Verhältnis zurück.
Von allen malayischen Völkern sind die Bewohner der Padangschen
Oberlande, in Menangkabau, die einzigen, welche die matriarchale
Stammesordnung bewahrt haben. Der Stamm oder Suku umfasst bei ihnen
nur Glieder mütterlicher Abstammung. Der Stammesbezirk, Negari, enthält
mehrere Dörfer, Kota, und Negari wie Kota sind nicht von einem einzelnen,
sondern stets von mehreren Suku besetzt. Aber die Mitglieder dieser
verschiedenen Suku wohnen nicht durcheinander; es schliessen sich
vielmehr in jedem Kota die zusammengehörenden Sukugenossen stets
aneinander und bewohnen ein eigenes Viertel, ein Kumpulan Rumah; von
diesem aber sagen die Malayen: „Die Bewohner eines Kumpulan Rumah
seien Familiengenossen; sie haben einen Scheitel und eine Wurzel; Schuld
und Schuldforderung haben sie gemeinsam; Schande und Ehre teilen sie
miteinander.“ Damit ist deutlich ausgedrückt, dass die Insassen eines
Kumpulan Rumah nichts anderes als eine grosse Familie, richtiger einen
Clan, bilden. Jeder im Kota anwesende Clan ist ein für sich abgeschlossenes
Ganzes, räumlich geschieden von den aus anderen Suku gebildeten Clans.
Der Clan setzt sich immer nur in der weiblichen Linie fort, und die
notwendige Folge davon ist, dass das Mädchen, wenn es in die Ehe tritt, in
ihrem Suku, in ihrem Kumpulan Rumah bleibt. Thatsächlich verlässt sie
auch nicht das Haus, worin sie zur Welt kam und aufwuchs. Aber auch der
Gatte verbleibt in seinem Kumpulan Rumah, in seinem Geburtshaus.
Obwohl in dem nämlichen Kota wohnend, hat also die Ehe doch k e i n
Page 215
Zusammenleben der Gatten zur Folge. Das
Geschlechtsbündnis offenbart sich lediglich in der Form von Besuchen, die
der Gatte der Gattin abstattet. Tagsüber kommt nämlich der Mann zu der
Frau, hilft ihr bei der Arbeit und nimmt mit ihr das Mittagsmahl ein. Später
werden die Tagesbesuche seltener, der Mann kommt des Abends in die
Wohnung des Weibes und verweilt bei ihr, wenn er anders ein treuer Gatte
ist, bis zum folgenden Morgen. Dieses Bündnis, welches unseren
Ehebegriffen noch wenig entspricht, heisst Sumandô. Mann und Frau bilden
dabei noch keine Familie. Der Mann bleibt bei seinem Clan, die Frau mit
ihren Kindern bei dem ihrigen. Die Familie umfasst demnach noch nicht
Mann, Frau und Kind, sondern immer nur Mutter und Kind. Samandei, d. h.
„jene die e i n e Mutter haben“, so nennt sich deshalb im Malayischen die
Familie. An ihrer Spitze steht in der Regel der älteste Mutterbruder, und er,
der mütterliche Oheim, der Mamaq, ist seinen Rechten und Pflichten nach
der eigentliche Vater seiner Schwesterkinder, seiner Kamanakan. Der wahre
Vater hat, als gar nicht zur Familie gehörig, über seine Kinder auch nicht
die leiseste Gewalt. Er darf sie nicht schelten, viel weniger züchtigen, weil
der Mamaq dies gewöhnlich übel vermerkt. Dagegen nimmt er, falls er der
älteste Bruder seiner Schwester ist, in deren Hause die nämliche
hervorragende Stellung ein, welche ihm in jenem seiner Gattin versagt
bleibt.
Unter solchen Umständen und weil die Frau ihr Geburtshaus nicht
verlässt, kann es nicht befremden, in einem malayischen Hause stets eine
sehr grosse Anzahl von Hausgenossen zu finden. Man trifft da unter einem
Dache beisammen Mütter mit ihren Kindern, Oheime, Muhmen,
Grossmütter, Grossoheime und Grossmuhmen, natürlich alle
mütterlicherseits. Diese Gruppe von Verwandten bezeichnet der Malaye
sehr treffend als Sabuah Paruï, wörtlich: jene, die von e i n e m Bauch sind.
Das Oberhaupt der Sabuah Paruï ist gemeiniglich der Älteste unter den
Häuptern der Samandei, also der älteste Mamaq. Er trägt den Namen
Tungganei, Panghulu Rumah oder Tuwo Rumah. Mit jeder Heirat eines
weiblichen Gliedes der Sabuah Paruï vermehrt sich natürlich die Anzahl der
Hausgenossen, und der gemeinschaftlichen Wohnung wird dann ein neuer
Anbau hinzugefügt. Wird die Familie zu kopfreich, so spaltet sie sich,
zumeist derart, dass die untereinander am nächsten Verwandten beisammen
bleiben, in zwei Gruppen und zwei Wohnhäuser. Diese bilden dann ein
Geschlechtsbündnis offenbart sich lediglich in der Form von Besuchen, die
der Gatte der Gattin abstattet. Tagsüber kommt nämlich der Mann zu der
Frau, hilft ihr bei der Arbeit und nimmt mit ihr das Mittagsmahl ein. Später
werden die Tagesbesuche seltener, der Mann kommt des Abends in die
Wohnung des Weibes und verweilt bei ihr, wenn er anders ein treuer Gatte
ist, bis zum folgenden Morgen. Dieses Bündnis, welches unseren
Ehebegriffen noch wenig entspricht, heisst Sumandô. Mann und Frau bilden
dabei noch keine Familie. Der Mann bleibt bei seinem Clan, die Frau mit
ihren Kindern bei dem ihrigen. Die Familie umfasst demnach noch nicht
Mann, Frau und Kind, sondern immer nur Mutter und Kind. Samandei, d. h.
„jene die e i n e Mutter haben“, so nennt sich deshalb im Malayischen die
Familie. An ihrer Spitze steht in der Regel der älteste Mutterbruder, und er,
der mütterliche Oheim, der Mamaq, ist seinen Rechten und Pflichten nach
der eigentliche Vater seiner Schwesterkinder, seiner Kamanakan. Der wahre
Vater hat, als gar nicht zur Familie gehörig, über seine Kinder auch nicht
die leiseste Gewalt. Er darf sie nicht schelten, viel weniger züchtigen, weil
der Mamaq dies gewöhnlich übel vermerkt. Dagegen nimmt er, falls er der
älteste Bruder seiner Schwester ist, in deren Hause die nämliche
hervorragende Stellung ein, welche ihm in jenem seiner Gattin versagt
bleibt.
Unter solchen Umständen und weil die Frau ihr Geburtshaus nicht
verlässt, kann es nicht befremden, in einem malayischen Hause stets eine
sehr grosse Anzahl von Hausgenossen zu finden. Man trifft da unter einem
Dache beisammen Mütter mit ihren Kindern, Oheime, Muhmen,
Grossmütter, Grossoheime und Grossmuhmen, natürlich alle
mütterlicherseits. Diese Gruppe von Verwandten bezeichnet der Malaye
sehr treffend als Sabuah Paruï, wörtlich: jene, die von e i n e m Bauch sind.
Das Oberhaupt der Sabuah Paruï ist gemeiniglich der Älteste unter den
Häuptern der Samandei, also der älteste Mamaq. Er trägt den Namen
Tungganei, Panghulu Rumah oder Tuwo Rumah. Mit jeder Heirat eines
weiblichen Gliedes der Sabuah Paruï vermehrt sich natürlich die Anzahl der
Hausgenossen, und der gemeinschaftlichen Wohnung wird dann ein neuer
Anbau hinzugefügt. Wird die Familie zu kopfreich, so spaltet sie sich,
zumeist derart, dass die untereinander am nächsten Verwandten beisammen
bleiben, in zwei Gruppen und zwei Wohnhäuser. Diese bilden dann ein
Page 216
Kampong, dessen Häuptling oder Panghulu Kampueng der älteste
Tungganei des ursprünglichen Hauses ist.
Völlig übereinstimmend gestaltet sich das Erbrecht. Natürlich erbt der
nächste Verwandte mütterlicherseits. Stirbt die Frau, so erben zuerst ihre
Kinder, sind solche aber nicht vorhanden, ihre Brüder, Schwestern,
Schwesterkinder u. s. f. Stirbt der Mann, so geht sein Erbe in erster Reihe
an seine Brüder und Schwestern, dann an seine Schwesterkinder über. Die
Kinder erben also nur von der Mutter, nicht vom Vater. Auch Titel pflanzen
sich in gleicher Weise fort. Dem Panghulu folgt also nicht sein eigener
Sohn, sondern der älteste Sohn seiner Schwester bei Ermanglung von
Brüdern. Der Vermögens- oder Besitzstand zerfällt in die Harta pusaka, d.
h. den Teil, den man selbst ererbt, und in die Harta Pentscharian, d. h.
jenen, den man durch eigenen Fleiss erworben hat. Dieser ist persönliches
Eigentum, jener aber Gemeinbesitz einer Familie und kann nicht verteilt
werden, sondern geht insgesamt in den Besitz der Erben über.
Erbschaftsteilung ist erst an die Erben vierten Grades gestattet. Die Harta
pusaka steht unter der Verwaltung des Tungganei und alle Familienglieder
haben daran die nämlichen Rechte. Die Männer erhalten davon erst dann
einen Teil zur Nutzniessung, wenn die weiblichen Miteigentümer
genügende Ersparnisse gemacht haben für den eigenen und ihrer Samandei
Unterhalt. Der Hauptzweck der Harta pusaka ist nämlich die Frauen mit
ihren Kindern stets vor Verarmung zu schützen. Wie man sieht, ist in der
malayischen Sumando nicht nur kein Zusammenleben, sondern auch keine
Gütergemeinschaft der Gatten möglich. Nur was beide Gatten durch
gemeinschaftliche Arbeit erworben, ist auch ihr gemeinschaftliches
Eigentum und dieses wird bei einem Todesfalle derart geteilt, dass die eine
Hälfte an die Verwandten des oder der Verstorbenen fällt, die andere Hälfte
aber dem überlebenden Teile verbleibt. Die Kinder können vom Vater nie
erben, sondern bloss Geschenke zu Lebzeiten erhalten. Damit eine solche
Schenkung (Hibah) gültig sei, muss sie aber dem Adat, d. h. dem
Herkommen, dem Gewohnheitsrechte gemäss, nämlich in Gegenwart der
Brüder und Schwestern, der Dorfhäuptlinge und noch einiger weiterer
Zeugen erfolgen.
Die ersten Sumando oder Ehebündnisse, welche gewöhnlich die Eltern,
ohne die Neigung der künftigen Gatten zu befragen, zu schliessen pflegen,
werden gewöhnlich sehr bald, oft schon nach wenigen Monaten aufgelöst.
Tungganei des ursprünglichen Hauses ist.
Völlig übereinstimmend gestaltet sich das Erbrecht. Natürlich erbt der
nächste Verwandte mütterlicherseits. Stirbt die Frau, so erben zuerst ihre
Kinder, sind solche aber nicht vorhanden, ihre Brüder, Schwestern,
Schwesterkinder u. s. f. Stirbt der Mann, so geht sein Erbe in erster Reihe
an seine Brüder und Schwestern, dann an seine Schwesterkinder über. Die
Kinder erben also nur von der Mutter, nicht vom Vater. Auch Titel pflanzen
sich in gleicher Weise fort. Dem Panghulu folgt also nicht sein eigener
Sohn, sondern der älteste Sohn seiner Schwester bei Ermanglung von
Brüdern. Der Vermögens- oder Besitzstand zerfällt in die Harta pusaka, d.
h. den Teil, den man selbst ererbt, und in die Harta Pentscharian, d. h.
jenen, den man durch eigenen Fleiss erworben hat. Dieser ist persönliches
Eigentum, jener aber Gemeinbesitz einer Familie und kann nicht verteilt
werden, sondern geht insgesamt in den Besitz der Erben über.
Erbschaftsteilung ist erst an die Erben vierten Grades gestattet. Die Harta
pusaka steht unter der Verwaltung des Tungganei und alle Familienglieder
haben daran die nämlichen Rechte. Die Männer erhalten davon erst dann
einen Teil zur Nutzniessung, wenn die weiblichen Miteigentümer
genügende Ersparnisse gemacht haben für den eigenen und ihrer Samandei
Unterhalt. Der Hauptzweck der Harta pusaka ist nämlich die Frauen mit
ihren Kindern stets vor Verarmung zu schützen. Wie man sieht, ist in der
malayischen Sumando nicht nur kein Zusammenleben, sondern auch keine
Gütergemeinschaft der Gatten möglich. Nur was beide Gatten durch
gemeinschaftliche Arbeit erworben, ist auch ihr gemeinschaftliches
Eigentum und dieses wird bei einem Todesfalle derart geteilt, dass die eine
Hälfte an die Verwandten des oder der Verstorbenen fällt, die andere Hälfte
aber dem überlebenden Teile verbleibt. Die Kinder können vom Vater nie
erben, sondern bloss Geschenke zu Lebzeiten erhalten. Damit eine solche
Schenkung (Hibah) gültig sei, muss sie aber dem Adat, d. h. dem
Herkommen, dem Gewohnheitsrechte gemäss, nämlich in Gegenwart der
Brüder und Schwestern, der Dorfhäuptlinge und noch einiger weiterer
Zeugen erfolgen.
Die ersten Sumando oder Ehebündnisse, welche gewöhnlich die Eltern,
ohne die Neigung der künftigen Gatten zu befragen, zu schliessen pflegen,
werden gewöhnlich sehr bald, oft schon nach wenigen Monaten aufgelöst.
Page 217
Die späteren dagegen, wo der Mann eine Frau und das Mädchen einen
Mann eigener Wahl nehmen kann, sind natürlich dauerhafter. Bei der
Scheidung verbleiben die Kinder bei der Mutter, und in Bezug auf das
Vermögen gelten die nämlichen Bestimmungen wie im Erbschaftsfalle.
Dieses durchgebildete matriarchalische System haben die Malayen von
Menangkabau so ziemlich überall bewahrt, wo sie sich verbreiteten, also
über einen grossen Teil von Mittel-Sumatra, selbst über die Ostküste und
die Halbinsel Malakka, auf welch letzterer allerdings das alte Erbrecht unter
dem Einflusse des Islâm mancherlei Einbusse erlitten hat.[460]
Die meisten Völker des ostindischen Archipels sind indessen, wie
bemerkt, schon zur Vaterfolge oder Agnation übergegangen; viele haben
aber doch neben den patriarchalischen Einrichtungen solche der früheren
matriarchalischen Zeit beibehalten. So kommt bei mehreren neben der Ehe
nach Vaterrecht auch die Ehe nach Mutterrecht vor. Im Gesetzbuche der
Redschang auf Sumatra vom Jahre 1779 werden drei Ehearten erwähnt,
nämlich die Ehe mit Ambel-anak (d. h. Kind annehmen), mit Dschudschur
und mit Semando, welche der Richter P o s t mit Recht als drei grosse
universalgeschichtliche Entwicklungsstufen im Eherechte auffasst.[461] Die
Ambel-anak-Ehe, welche in diesem Gesetzbuch als veraltet abgeschafft
wird, gehört der matriarchalischen Familie an, die Dschudschurehe der
patriarchalischen Stufe, die Semandoehe der Periode der Staatenbildung.
Bei der Ambel-anak-Ehe heiratet der Bräutigam in die Familie der Braut,
bei der Dschudschurehe heiratet die Braut in die Familie des Bräutigams,
die Semandoehe wird auf dem Fusse völliger Gleichberechtigung der
Ehegatten eingegangen. Bei der Ambel-anak-Ehe ersieht man, wie der Gatte
vollständig in die Familie der Frau übergeht, man könnte sagen: in ihr
untergeht; sie bietet das klarste Beispiel für den Zustand des
geschlechtlichen Lebens zur Zeit der matriarchalischen
Familienorganisation. Wird eine Ehe durch den Ambel-anak geschlossen,
sagt M a r s d e n ,[462] so wählt der Vater seiner Tochter aus einigen jungen
Männern einen Gatten aus. Gewöhnlich stammt derselbe aus einer weniger
vornehmen Familie und diese muss allen ferneren Rechten oder Ansprüchen
auf ihn entsagen. Er wird in das Haus seines Schwiegervaters geführt, der
bei dieser Gelegenheit einen Büffel schlachtet und von den Verwandten
seines Eidams zwanzig Dollars erhält. Von dieser Zeit an trifft das Buruk
baik nia (das Gute und Schlechte das er thut) die Angehörigen seiner Frau.
Mordet oder stiehlt er, so zahlen sie das Bañgun oder Strafgeld; wird er
Mann eigener Wahl nehmen kann, sind natürlich dauerhafter. Bei der
Scheidung verbleiben die Kinder bei der Mutter, und in Bezug auf das
Vermögen gelten die nämlichen Bestimmungen wie im Erbschaftsfalle.
Dieses durchgebildete matriarchalische System haben die Malayen von
Menangkabau so ziemlich überall bewahrt, wo sie sich verbreiteten, also
über einen grossen Teil von Mittel-Sumatra, selbst über die Ostküste und
die Halbinsel Malakka, auf welch letzterer allerdings das alte Erbrecht unter
dem Einflusse des Islâm mancherlei Einbusse erlitten hat.[460]
Die meisten Völker des ostindischen Archipels sind indessen, wie
bemerkt, schon zur Vaterfolge oder Agnation übergegangen; viele haben
aber doch neben den patriarchalischen Einrichtungen solche der früheren
matriarchalischen Zeit beibehalten. So kommt bei mehreren neben der Ehe
nach Vaterrecht auch die Ehe nach Mutterrecht vor. Im Gesetzbuche der
Redschang auf Sumatra vom Jahre 1779 werden drei Ehearten erwähnt,
nämlich die Ehe mit Ambel-anak (d. h. Kind annehmen), mit Dschudschur
und mit Semando, welche der Richter P o s t mit Recht als drei grosse
universalgeschichtliche Entwicklungsstufen im Eherechte auffasst.[461] Die
Ambel-anak-Ehe, welche in diesem Gesetzbuch als veraltet abgeschafft
wird, gehört der matriarchalischen Familie an, die Dschudschurehe der
patriarchalischen Stufe, die Semandoehe der Periode der Staatenbildung.
Bei der Ambel-anak-Ehe heiratet der Bräutigam in die Familie der Braut,
bei der Dschudschurehe heiratet die Braut in die Familie des Bräutigams,
die Semandoehe wird auf dem Fusse völliger Gleichberechtigung der
Ehegatten eingegangen. Bei der Ambel-anak-Ehe ersieht man, wie der Gatte
vollständig in die Familie der Frau übergeht, man könnte sagen: in ihr
untergeht; sie bietet das klarste Beispiel für den Zustand des
geschlechtlichen Lebens zur Zeit der matriarchalischen
Familienorganisation. Wird eine Ehe durch den Ambel-anak geschlossen,
sagt M a r s d e n ,[462] so wählt der Vater seiner Tochter aus einigen jungen
Männern einen Gatten aus. Gewöhnlich stammt derselbe aus einer weniger
vornehmen Familie und diese muss allen ferneren Rechten oder Ansprüchen
auf ihn entsagen. Er wird in das Haus seines Schwiegervaters geführt, der
bei dieser Gelegenheit einen Büffel schlachtet und von den Verwandten
seines Eidams zwanzig Dollars erhält. Von dieser Zeit an trifft das Buruk
baik nia (das Gute und Schlechte das er thut) die Angehörigen seiner Frau.
Mordet oder stiehlt er, so zahlen sie das Bañgun oder Strafgeld; wird er
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ermordet, so erhalten sie das Bañgun. Sie sind verantwortlich für alle
Schulden, die er als Ehemann macht; für die früheren haften seine Eltern.
Er nimmt in der Familie eine Mittelstellung zwischen einem Kinde und
einem Schuldner ein. Er hat als Sohn an allem Teil, was der Haushalt liefert,
besitzt aber selbst kein Eigentum. Die Reispflanzungen, der Ertrag seines
Pfeffergartens, kurz alles was er gewinnt oder erntet, gehört der Familie
seiner Frau. Dieselbe darf ihn nach Belieben fortjagen, und in solchem Falle
muss er sogar seine Kinder verlassen und nackt, wie er gekommen,
zurückkehren. Genau ebenso findet sich die Ambel-anak-Ehe auf Java[463]
und bei den Lampongern.[464]
Die hier angeführten Beispiele dürften einen genügenden Einblick in die
matriarchalisch geordnete Gesellschaft gewähren. Sie liessen sich auch
noch beträchtlich vermehren. Die Garo in Assam sind heute noch in kleine
Clane geteilt, welche Mahari, nämlich „Mutterschaften“ heissen. Ehedem
stand auch eine Frau an deren Spitze und übte die oberste Gewalt aus; jetzt
versieht diesen Posten ein Häuptling, Laskar, welcher gewöhnlich aus den
reichsten Sklavenhaltern, aber stets mit Zustimmung der Weiber, gewählt
wird und mehr oder weniger ihren Ratschlägen unterworfen bleibt. Bei den
Garo ist es auch das Mädchen, welches den Gatten wählt, und nicht selten
erfolgt ein Scheinraub des Verlobten durch die Leute der Mahari, welcher
die Braut angehört. Die Söhne erben bloss nach der Vatersschwester und
deren Kindern. Scheidungen sind häufig und die Kinder verbleiben dann bei
der Mutter; sehr oft kennen sie gar nicht ihren Vater oder leben zwar ganz in
seiner Nähe, betrachten ihn aber als einen völlig Fremden.[465] Weitere
Beispiele bietet sogar der Kreis der Völker mittelländischen Stammes. Bei
den altiberischen Kantabrern besassen die Frauen das Erbe und dieses ging
von der Mutter auf die Töchter über. Diese gaben ihre Brüder zur Ehe
hinaus, und so brachte der Mann seiner Frau, als Abfindung für seinen
Nutzgenuss am Erbe, eine Aussteuer, eine Dos, ins Haus. Die Araber übten
ursprünglich Exogamie, welche sie aber bald mit der Endogamie
vertauschten, nachdem das Patriarchat dem Matriarchate gefolgt war,
welches W i l k e n für die vorislamitische Zeit ungemein wahrscheinlich
gemacht hat.[466] Nach R o b e r t s o n S m i t h waren die alten
Araberstämme, mit ihren so häufigen Tiernamen, ursprünglich
Totemstämme, und das tiefere Studium der Quellen zeigt ihre
geschlechtlichen Sitten auf einer dem Matriarchate sogar noch
vorangehenden niedrigeren Stufe. Es herrschte grosse Ungebundenheit, und
Schulden, die er als Ehemann macht; für die früheren haften seine Eltern.
Er nimmt in der Familie eine Mittelstellung zwischen einem Kinde und
einem Schuldner ein. Er hat als Sohn an allem Teil, was der Haushalt liefert,
besitzt aber selbst kein Eigentum. Die Reispflanzungen, der Ertrag seines
Pfeffergartens, kurz alles was er gewinnt oder erntet, gehört der Familie
seiner Frau. Dieselbe darf ihn nach Belieben fortjagen, und in solchem Falle
muss er sogar seine Kinder verlassen und nackt, wie er gekommen,
zurückkehren. Genau ebenso findet sich die Ambel-anak-Ehe auf Java[463]
und bei den Lampongern.[464]
Die hier angeführten Beispiele dürften einen genügenden Einblick in die
matriarchalisch geordnete Gesellschaft gewähren. Sie liessen sich auch
noch beträchtlich vermehren. Die Garo in Assam sind heute noch in kleine
Clane geteilt, welche Mahari, nämlich „Mutterschaften“ heissen. Ehedem
stand auch eine Frau an deren Spitze und übte die oberste Gewalt aus; jetzt
versieht diesen Posten ein Häuptling, Laskar, welcher gewöhnlich aus den
reichsten Sklavenhaltern, aber stets mit Zustimmung der Weiber, gewählt
wird und mehr oder weniger ihren Ratschlägen unterworfen bleibt. Bei den
Garo ist es auch das Mädchen, welches den Gatten wählt, und nicht selten
erfolgt ein Scheinraub des Verlobten durch die Leute der Mahari, welcher
die Braut angehört. Die Söhne erben bloss nach der Vatersschwester und
deren Kindern. Scheidungen sind häufig und die Kinder verbleiben dann bei
der Mutter; sehr oft kennen sie gar nicht ihren Vater oder leben zwar ganz in
seiner Nähe, betrachten ihn aber als einen völlig Fremden.[465] Weitere
Beispiele bietet sogar der Kreis der Völker mittelländischen Stammes. Bei
den altiberischen Kantabrern besassen die Frauen das Erbe und dieses ging
von der Mutter auf die Töchter über. Diese gaben ihre Brüder zur Ehe
hinaus, und so brachte der Mann seiner Frau, als Abfindung für seinen
Nutzgenuss am Erbe, eine Aussteuer, eine Dos, ins Haus. Die Araber übten
ursprünglich Exogamie, welche sie aber bald mit der Endogamie
vertauschten, nachdem das Patriarchat dem Matriarchate gefolgt war,
welches W i l k e n für die vorislamitische Zeit ungemein wahrscheinlich
gemacht hat.[466] Nach R o b e r t s o n S m i t h waren die alten
Araberstämme, mit ihren so häufigen Tiernamen, ursprünglich
Totemstämme, und das tiefere Studium der Quellen zeigt ihre
geschlechtlichen Sitten auf einer dem Matriarchate sogar noch
vorangehenden niedrigeren Stufe. Es herrschte grosse Ungebundenheit, und
Page 219
nicht selten war eine Art von Ehe, die diesen Namen kaum verdient und der
sie den Namen Nikâh al-motá, Genussehe, gaben. Diese Verbindung ward
auf bestimmte Zeit, gegen einen vorher verabredeten, der Frau
auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen. Muhammed erst schaffte diese
Sitte ab. Für mutterrechtliche Zustände spricht schon der arabische Name
für Stamm, Familie, nämlich Bain, d. i. so viel als Bauch. I b n B a t u t a
bezeugt, dass es namentlich die Mütter seien, welche für die Kinder sorgten.
Endlich wurzelt sicherlich in ehemaligen matriarchalischen Zuständen der
seltsame Glaube der Araber, die Art eines Mannes gehe auf den
Schwestersohn über. Sehr enge Beziehungen verknüpfen daher den Neffen
mit seinem Oheim mütterlicherseits, seinem Châl. Auch von den
indogermanischen Völkern, den Kelten und den asiatischen Ariern sind
mancherlei analoge Nachrichten überliefert; sogar in den römischen
Gesetzen und Sitten sind deutliche Spuren eines alten Mutterrechtes zu
erkennen, und was die Germanen anbelangt, so bildet des T a c i t u s
bekannter Ausspruch[467] für sich allein einen Wahrscheinlichkeitsbeweis
für die Herrschaft des Mutterrechts in vorhistorischer Zeit bei den
germanischen Völkern. Dr. L o t h a r Darguns gründliche
rechtsgeschichtliche Forschungen ergeben, dass die gemeinsamen
Vorfahren der Hindu, Griechen, Römer, Kelten und Germanen, die alten
Arier, zur Zeit ihrer Trennung die Verwandtschaft durch Mütter als einzige
oder hauptsächliche Grundlage der Blutsverwandtschaft ansahen und ihr
gesamtes Familienrecht diesem Grundsatze unterordneten. Die Arier haben,
der gewöhnlichen Annahme der Sprachforscher entgegen, nicht in
patriarchalischer, agnatischer Familienordnung gelebt, sondern unter der
Herrschaft des Mutterrechts. Dieses musste also den Ausgangspunkt für die
Entwicklung des Familienrechts der einzelnen arischen Völker, folglich
auch des germanischen Familienrechts bilden.[468] Den Spuren des
vorgeschichtlichen Matriarchates werden wir im Verfolge der weiteren
Entwicklung in diesen Blättern noch vielfach begegnen.
So darf man es wohl als ein gesichertes Forschungsergebnis betrachten,
dass das Matriarchat eine Erscheinung gewesen, welche bei sehr vielen
Völkern dem agnatischen Verwandtschaftssysteme vorausgegangen ist.
Jene, welche nicht, wie ich, die ältere, urzeitliche Muttergruppe von dem
späteren vorgeschichtlichen Matriarchate trennen, weil allerdings in beiden
die Mutterfolge waltete, nahmen dafür unbedingte Allgemeinheit in
Anspruch. Die Gründe, warum ich das schon ein bestimmtes festeres
sie den Namen Nikâh al-motá, Genussehe, gaben. Diese Verbindung ward
auf bestimmte Zeit, gegen einen vorher verabredeten, der Frau
auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen. Muhammed erst schaffte diese
Sitte ab. Für mutterrechtliche Zustände spricht schon der arabische Name
für Stamm, Familie, nämlich Bain, d. i. so viel als Bauch. I b n B a t u t a
bezeugt, dass es namentlich die Mütter seien, welche für die Kinder sorgten.
Endlich wurzelt sicherlich in ehemaligen matriarchalischen Zuständen der
seltsame Glaube der Araber, die Art eines Mannes gehe auf den
Schwestersohn über. Sehr enge Beziehungen verknüpfen daher den Neffen
mit seinem Oheim mütterlicherseits, seinem Châl. Auch von den
indogermanischen Völkern, den Kelten und den asiatischen Ariern sind
mancherlei analoge Nachrichten überliefert; sogar in den römischen
Gesetzen und Sitten sind deutliche Spuren eines alten Mutterrechtes zu
erkennen, und was die Germanen anbelangt, so bildet des T a c i t u s
bekannter Ausspruch[467] für sich allein einen Wahrscheinlichkeitsbeweis
für die Herrschaft des Mutterrechts in vorhistorischer Zeit bei den
germanischen Völkern. Dr. L o t h a r Darguns gründliche
rechtsgeschichtliche Forschungen ergeben, dass die gemeinsamen
Vorfahren der Hindu, Griechen, Römer, Kelten und Germanen, die alten
Arier, zur Zeit ihrer Trennung die Verwandtschaft durch Mütter als einzige
oder hauptsächliche Grundlage der Blutsverwandtschaft ansahen und ihr
gesamtes Familienrecht diesem Grundsatze unterordneten. Die Arier haben,
der gewöhnlichen Annahme der Sprachforscher entgegen, nicht in
patriarchalischer, agnatischer Familienordnung gelebt, sondern unter der
Herrschaft des Mutterrechts. Dieses musste also den Ausgangspunkt für die
Entwicklung des Familienrechts der einzelnen arischen Völker, folglich
auch des germanischen Familienrechts bilden.[468] Den Spuren des
vorgeschichtlichen Matriarchates werden wir im Verfolge der weiteren
Entwicklung in diesen Blättern noch vielfach begegnen.
So darf man es wohl als ein gesichertes Forschungsergebnis betrachten,
dass das Matriarchat eine Erscheinung gewesen, welche bei sehr vielen
Völkern dem agnatischen Verwandtschaftssysteme vorausgegangen ist.
Jene, welche nicht, wie ich, die ältere, urzeitliche Muttergruppe von dem
späteren vorgeschichtlichen Matriarchate trennen, weil allerdings in beiden
die Mutterfolge waltete, nahmen dafür unbedingte Allgemeinheit in
Anspruch. Die Gründe, warum ich das schon ein bestimmtes festeres
Page 220
Gefüge zeigende Matriarchat von der in Ungebundenheit sich bewegenden
Muttergruppe absondere, habe ich früher auseinandergesetzt. Desgleichen,
dass ich letztere gleichfalls für eine allgemeine Durchgangsphase unseres
Geschlechtes halte, während das Matriarchat sich nicht notwendig bei
jedem Volke entwickeln musste und je nach den bedingenden Umständen
auch ein direkter Übergang zum Patriarchate mir nicht ausgeschlossen
erscheint. Hierin berühre ich mich mit K a r l K a u t s k y , welcher im
Gegensatze zu den meisten Kulturgeschichtsforschern Frauenraub und
Kaufehe gleichfalls nicht als notwendige Durchgangsstadien für die
eheliche Entwicklung jedes Volkes gelten, das Mutterrecht sich aber
selbständig neben diesen aus der Geschlechtsfreiheit der Urzeit entwickeln
lässt.[469] Inwiefern Mutterrecht und Frauenraub zusammenhängen, wird
noch zu untersuchen sein. Trennen muss ich mich dagegen von K a u t s k y ,
wenn er im Matriarchate, das ihm zufolge in Polyandrie und
Weiberherrschaft ausläuft, den E n d p u n k t einer bestimmten
Entwicklungsrichtung erblickt, von welchem keine Brücke zu dem andern
Systeme hinüberführe.[470] Vielmehr zeigt das Mutterrecht allerwärts die
Neigung, in die Verwandtschaft durch die Väter überzugehen und nirgends
ist es umgekehrt.[471] Auch besitzen wir einen nennenswerten Schatz von
Erfahrungen über schon vollzogenen oder sich gegenwärtig noch
vollziehenden Übergang vom Matriarchat zu Agnation oder Patriarchat.
[456] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 83.
[457] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 346.
[458] G. A. W i l k e n . Over de verwantschap en het Huwelijks- en Erfrecht
bij de volken van het maleische Ras. Amsterdam 1883. S. 7. Die Namen dieser
Siedlungen sind bei den angeführten Stämmen verschiedene. So heisst bei den
Sundanesen die Muttersiedlung Kotâ, die Tochtersiedlung Tarataq, bei den
Battak Kuta und Pagaran, in Palembang Dusun und Talang, in Lampong
Tidschuh und Umbul, in Minahassa Wanua oder Roöng und Tumani.
[459] W i l k e n . A. a. O. S. 8–13.
[460] A. a. O. S. 13–31.
[461] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 26.
[462] M a r s d e n . Natürliche und bürgerliche Beschreibung der Insel
Sumatra in Ostindien. Aus dem Englischen. Leipzig 1785. S. 285–286.
[463] O l i v i e r . Land- und Seereisen im niederländischen Indien in den
Jahren 1817–1826. Aus dem Holländischen. Weimar 1829. Bd. I. S. 93.
[464] W i l k e n . Verwantschap en het Huwelijk- en Erfrecht. S. 63.
Muttergruppe absondere, habe ich früher auseinandergesetzt. Desgleichen,
dass ich letztere gleichfalls für eine allgemeine Durchgangsphase unseres
Geschlechtes halte, während das Matriarchat sich nicht notwendig bei
jedem Volke entwickeln musste und je nach den bedingenden Umständen
auch ein direkter Übergang zum Patriarchate mir nicht ausgeschlossen
erscheint. Hierin berühre ich mich mit K a r l K a u t s k y , welcher im
Gegensatze zu den meisten Kulturgeschichtsforschern Frauenraub und
Kaufehe gleichfalls nicht als notwendige Durchgangsstadien für die
eheliche Entwicklung jedes Volkes gelten, das Mutterrecht sich aber
selbständig neben diesen aus der Geschlechtsfreiheit der Urzeit entwickeln
lässt.[469] Inwiefern Mutterrecht und Frauenraub zusammenhängen, wird
noch zu untersuchen sein. Trennen muss ich mich dagegen von K a u t s k y ,
wenn er im Matriarchate, das ihm zufolge in Polyandrie und
Weiberherrschaft ausläuft, den E n d p u n k t einer bestimmten
Entwicklungsrichtung erblickt, von welchem keine Brücke zu dem andern
Systeme hinüberführe.[470] Vielmehr zeigt das Mutterrecht allerwärts die
Neigung, in die Verwandtschaft durch die Väter überzugehen und nirgends
ist es umgekehrt.[471] Auch besitzen wir einen nennenswerten Schatz von
Erfahrungen über schon vollzogenen oder sich gegenwärtig noch
vollziehenden Übergang vom Matriarchat zu Agnation oder Patriarchat.
[456] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 83.
[457] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 346.
[458] G. A. W i l k e n . Over de verwantschap en het Huwelijks- en Erfrecht
bij de volken van het maleische Ras. Amsterdam 1883. S. 7. Die Namen dieser
Siedlungen sind bei den angeführten Stämmen verschiedene. So heisst bei den
Sundanesen die Muttersiedlung Kotâ, die Tochtersiedlung Tarataq, bei den
Battak Kuta und Pagaran, in Palembang Dusun und Talang, in Lampong
Tidschuh und Umbul, in Minahassa Wanua oder Roöng und Tumani.
[459] W i l k e n . A. a. O. S. 8–13.
[460] A. a. O. S. 13–31.
[461] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 26.
[462] M a r s d e n . Natürliche und bürgerliche Beschreibung der Insel
Sumatra in Ostindien. Aus dem Englischen. Leipzig 1785. S. 285–286.
[463] O l i v i e r . Land- und Seereisen im niederländischen Indien in den
Jahren 1817–1826. Aus dem Holländischen. Weimar 1829. Bd. I. S. 93.
[464] W i l k e n . Verwantschap en het Huwelijk- en Erfrecht. S. 63.
Page 221
[465] Dr. G u s t a v e L e B o n . Les civilisations de l’Inde. Paris 1887. S.
101–102.
[466] G. A. W i l k e n . Hat Matriarcheat by de oude Arabieren. Amsterdam
1884.
[467] T a c i t u s . Germ. cap. 20: Sororum filiis idem apud avunculum quam
apud patrem honor. Quidam sanctiorem, arctiorem qua hunc nexum sanguinis
arbitrantur et in accipiendis obsidibus magis exigunt, tanquam ii et animum
firmius et domum latius teneant.
[468] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 13. 76.
[469] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 338.
[470] A. a. O. S. 347.
[471] D a r g u n . A. a. O. S. 17.
101–102.
[466] G. A. W i l k e n . Hat Matriarcheat by de oude Arabieren. Amsterdam
1884.
[467] T a c i t u s . Germ. cap. 20: Sororum filiis idem apud avunculum quam
apud patrem honor. Quidam sanctiorem, arctiorem qua hunc nexum sanguinis
arbitrantur et in accipiendis obsidibus magis exigunt, tanquam ii et animum
firmius et domum latius teneant.
[468] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 13. 76.
[469] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 338.
[470] A. a. O. S. 347.
[471] D a r g u n . A. a. O. S. 17.
Page 222
XIV.
Die Polyandrie.
icht als eine n o t w e n d i g e Fortbildungsstufe des Matriarchats,
sagte ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten,
wohl aber erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes
und kann als dessen schärfste Ausprägung angesehen werden.
Es verlohnt sich einen Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so
widerlichen Sitte zu werfen. Natürlich kann dabei nur von g e r e g e l t e r
Vielmännerei die Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit schrankenloser
Vermischung zusammen und liegt auch dem Wesen dessen zu Grunde, was
bei sonst irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in Ermanglung eines
anständig klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte P r o s t i t u t i o n
bezeichnet wird. Von schrankenloser Ungebundenheit unterscheidet sich die
Polyandrie dadurch, dass in letzterer die Frau a u s s c h l i e s s l i c h mit
mehreren b e s t i m m t e n Männern verbunden ist, und das Weib den Vater
ihrer Kinder, oder die Sitte den ältesten oder ersten ihrer Gatten bezeichnet.
Innerhalb dieses geregelten Verhältnisses hat man nun wieder eine r o h e r e
und eine h ö h e r e Form zu unterscheiden, welche beide schon aus dem
Altertume überliefert werden. Schon damals hat nämlich die Sitte der
Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden, besonders bei den
Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei den Liburnern an den
Küsten des Adriatischen Meeres und bei einigen Völkerschaften des alten
Britannien. Allerdings unterscheiden die alten Schriftsteller nicht scharf
zwischen freier Vermischung und geregelter Vielmännerei, so dass die von
ihnen beigebrachten Beispiele mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit
weniger Recht, für allgemeine Weibergemeinschaft beansprucht werden
konnten. Ganz besonders gilt dies von den Agathyrsen, den Mäaten des
D i o C a s s i u s und anderen. S e y l a x von Caryanda berichtet von den
Liburnern, dass die freien Männer sich von ihren Frauen beherrschen
liessen, welche sich mit ihren Sklaven und den Männern der Nachbarschaft
zu paaren pflegten. T a c i t u s erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten
Die Polyandrie.
icht als eine n o t w e n d i g e Fortbildungsstufe des Matriarchats,
sagte ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten,
wohl aber erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes
und kann als dessen schärfste Ausprägung angesehen werden.
Es verlohnt sich einen Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so
widerlichen Sitte zu werfen. Natürlich kann dabei nur von g e r e g e l t e r
Vielmännerei die Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit schrankenloser
Vermischung zusammen und liegt auch dem Wesen dessen zu Grunde, was
bei sonst irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in Ermanglung eines
anständig klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte P r o s t i t u t i o n
bezeichnet wird. Von schrankenloser Ungebundenheit unterscheidet sich die
Polyandrie dadurch, dass in letzterer die Frau a u s s c h l i e s s l i c h mit
mehreren b e s t i m m t e n Männern verbunden ist, und das Weib den Vater
ihrer Kinder, oder die Sitte den ältesten oder ersten ihrer Gatten bezeichnet.
Innerhalb dieses geregelten Verhältnisses hat man nun wieder eine r o h e r e
und eine h ö h e r e Form zu unterscheiden, welche beide schon aus dem
Altertume überliefert werden. Schon damals hat nämlich die Sitte der
Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden, besonders bei den
Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei den Liburnern an den
Küsten des Adriatischen Meeres und bei einigen Völkerschaften des alten
Britannien. Allerdings unterscheiden die alten Schriftsteller nicht scharf
zwischen freier Vermischung und geregelter Vielmännerei, so dass die von
ihnen beigebrachten Beispiele mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit
weniger Recht, für allgemeine Weibergemeinschaft beansprucht werden
konnten. Ganz besonders gilt dies von den Agathyrsen, den Mäaten des
D i o C a s s i u s und anderen. S e y l a x von Caryanda berichtet von den
Liburnern, dass die freien Männer sich von ihren Frauen beherrschen
liessen, welche sich mit ihren Sklaven und den Männern der Nachbarschaft
zu paaren pflegten. T a c i t u s erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten
Page 223
Germanen. Nach C a e s a r war dieselbe den alten Britanniern eigen; bei
ihnen gehörten die Weiber zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber
auch Vätern und Söhnen gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen
entsprossenen Kinder wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst
besessen, zuerkannt.[472] D i o C a s s i u s lässt eine britische Frau in
Verteidigung ihrer Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie offen
mit ihresgleichen das thäten, was die Römerinnen im geheimen mit unter
ihnen Stehenden. Auch waren die alten Britannier äusserst empfindlich für
den Schimpf, welchen ihnen die Römer angethan, und T a c i t u s erzählt in
seinen Annalen, dass Boadicea, die Gattin eines Häuptlings der Icenen, als
sie ihre Landsleute zur Abschüttelung des römischen Joches aufforderte,
dieselben daran erinnerte, dass sie selbst mit Rutenhieben geschlagen und
ihre Töchter geschändet worden seien.[473] Daraus liesse sich auf geregelte
Polyandrie schliessen, die eben weit entfernt von Unzucht ist. Unleugbare
Zeugnisse für das Vorhandensein der Vielmännerei unter den Pikten lassen
sich beibringen. Und während in einigen Teilen Mediens, nach S t r a b o ,
Polygamie durch bestimmte Gesetze geboten war, da jeder Mann
mindestens sieben Frauen halten musste, hatten in anderen Provinzen des
Reiches die Weiber mehrere Männer und blickten mit Stolz auf diejenigen
herab, welche deren weniger hatten als sie. Ehe der Islâm dort Eingang
fand, schätzten desgleichen die Weiber Azerbeidschans die Höhe ihrer
sozialen Stellung nach der Zahl der Männer, deren sie sich rühmen durften.
Auch die Goten in Transoxiana übten Polyandrie und die Hindutraditionen
weisen ebenfalls darauf hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut geheissen
im Gesetzbuche des Manu, welches den Bruder ermächtigt, die Schwägerin
zu befruchten, und ohne irgend welchen Vorwurf spricht davon das Epos
Mahabharata, dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf Pandavabrüdern
war. Als der König Drupada, Draupadis Vater, seine Unzufriedenheit
darüber aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder entgegen, dass
Dschatita, aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche Frau, mit sieben
Heiligen zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die Tochter eines
„Muni“ (heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet gewesen sei,
sämtlich „Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch Büssungen
geläutert worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der Sitte
durchaus gebilligte Satzung.
In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von
den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft der
ihnen gehörten die Weiber zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber
auch Vätern und Söhnen gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen
entsprossenen Kinder wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst
besessen, zuerkannt.[472] D i o C a s s i u s lässt eine britische Frau in
Verteidigung ihrer Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie offen
mit ihresgleichen das thäten, was die Römerinnen im geheimen mit unter
ihnen Stehenden. Auch waren die alten Britannier äusserst empfindlich für
den Schimpf, welchen ihnen die Römer angethan, und T a c i t u s erzählt in
seinen Annalen, dass Boadicea, die Gattin eines Häuptlings der Icenen, als
sie ihre Landsleute zur Abschüttelung des römischen Joches aufforderte,
dieselben daran erinnerte, dass sie selbst mit Rutenhieben geschlagen und
ihre Töchter geschändet worden seien.[473] Daraus liesse sich auf geregelte
Polyandrie schliessen, die eben weit entfernt von Unzucht ist. Unleugbare
Zeugnisse für das Vorhandensein der Vielmännerei unter den Pikten lassen
sich beibringen. Und während in einigen Teilen Mediens, nach S t r a b o ,
Polygamie durch bestimmte Gesetze geboten war, da jeder Mann
mindestens sieben Frauen halten musste, hatten in anderen Provinzen des
Reiches die Weiber mehrere Männer und blickten mit Stolz auf diejenigen
herab, welche deren weniger hatten als sie. Ehe der Islâm dort Eingang
fand, schätzten desgleichen die Weiber Azerbeidschans die Höhe ihrer
sozialen Stellung nach der Zahl der Männer, deren sie sich rühmen durften.
Auch die Goten in Transoxiana übten Polyandrie und die Hindutraditionen
weisen ebenfalls darauf hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut geheissen
im Gesetzbuche des Manu, welches den Bruder ermächtigt, die Schwägerin
zu befruchten, und ohne irgend welchen Vorwurf spricht davon das Epos
Mahabharata, dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf Pandavabrüdern
war. Als der König Drupada, Draupadis Vater, seine Unzufriedenheit
darüber aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder entgegen, dass
Dschatita, aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche Frau, mit sieben
Heiligen zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die Tochter eines
„Muni“ (heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet gewesen sei,
sämtlich „Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch Büssungen
geläutert worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der Sitte
durchaus gebilligte Satzung.
In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von
den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft der
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Spanier auf Lanzarote hatte daselbst eine Frau mehrere Männer, welche in
der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten. Der eine
Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes anerkannt;
sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in das Hausgesinde
zurück.[474] Diese eigentümliche Sitte herrscht übrigens noch in der
Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas und sogar in Afrika,
sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im Süden Australiens giebt es
Stämme, unter denen nicht nur die Brüder fast völlige Weibergemeinschaft
pflegen, sondern die Frau ihren Schwager sogar regelrecht als ihren
Mitgatten bezeichnet.[475] Für den Australkontinent ist Polyandrie für die
Eingeborenen am unteren Murray von A n g a s , für die an der Moretonbai
von L a n g , für jene bei Port Lincoln von W i l h e l m i nachgewiesen
worden. K a r l E m i l J u n g hat sie aber während eines mehrjährigen
Aufenthalts in Inneraustralien weder am Murray, Murrumbidschi oder
Darling, noch am Cooper und im Seendistrikte mit Sicherheit finden
können.[476] Auch auf einigen Eilanden Polynesiens tritt die Polyandrie
neben der Polygamie auf, in der Weise, dass in den höheren Klassen die
Sitte dem Manne gestattete, so viele Frauen zu nehmen als er wollte,
während den Frauen das nämliche Recht in Bezug auf die Zahl ihrer
Männer zustand. Ist die Frau von höherem Adel und reicher als der Mann,
so hat sie das Recht polyandrisch zu leben, während sich der Mann den
Luxus der Polygamie nicht gestatten darf.[477] So giebt es auf der
Markesasinsel Nukuhiwa die schon einmal erwähnten weiblichen
Häuptlinge „Atapeius“, welche zwei Männer hatten, deren einem sie schon
in früher Jugend vermählt wurden; beide nahm dann ein reiferer Liebhaber
ins Haus. Die Männer lebten ohne Eifersucht in voller Eintracht
nebeneinander.[478] Desgleichen gedenkt E l l i s der Vielmännerei gewisser
Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art beginnender Polyandrie bestand
auf Hawaii durch Zuführung eines Cicisbeo, Punula genannt, zum Manne.
Neuseeland wird von L a f i t a u , M a c L e n n a n und anderen gleichfalls
in den Kreis polyandrischer Sitten einbezogen, doch gelingt es mir,
abgesehen von einer Legende, welche Sir G e o r g e G r e y mitteilt, nicht,
glaubhafte Anhaltspunkte dafür aufzufinden. Im allgemeinen darf man die
Vielmännerei in Polynesien wohl nur als eine ausnahmsweise Erscheinung
betrachten, weniger in Melanesien.[479] So ist es auf den Neuen Hebriden
bei der Witwenschaft eine Art Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer
Witwe leben; sie gehört beiden, ebenso die Kinder.
der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten. Der eine
Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes anerkannt;
sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in das Hausgesinde
zurück.[474] Diese eigentümliche Sitte herrscht übrigens noch in der
Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas und sogar in Afrika,
sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im Süden Australiens giebt es
Stämme, unter denen nicht nur die Brüder fast völlige Weibergemeinschaft
pflegen, sondern die Frau ihren Schwager sogar regelrecht als ihren
Mitgatten bezeichnet.[475] Für den Australkontinent ist Polyandrie für die
Eingeborenen am unteren Murray von A n g a s , für die an der Moretonbai
von L a n g , für jene bei Port Lincoln von W i l h e l m i nachgewiesen
worden. K a r l E m i l J u n g hat sie aber während eines mehrjährigen
Aufenthalts in Inneraustralien weder am Murray, Murrumbidschi oder
Darling, noch am Cooper und im Seendistrikte mit Sicherheit finden
können.[476] Auch auf einigen Eilanden Polynesiens tritt die Polyandrie
neben der Polygamie auf, in der Weise, dass in den höheren Klassen die
Sitte dem Manne gestattete, so viele Frauen zu nehmen als er wollte,
während den Frauen das nämliche Recht in Bezug auf die Zahl ihrer
Männer zustand. Ist die Frau von höherem Adel und reicher als der Mann,
so hat sie das Recht polyandrisch zu leben, während sich der Mann den
Luxus der Polygamie nicht gestatten darf.[477] So giebt es auf der
Markesasinsel Nukuhiwa die schon einmal erwähnten weiblichen
Häuptlinge „Atapeius“, welche zwei Männer hatten, deren einem sie schon
in früher Jugend vermählt wurden; beide nahm dann ein reiferer Liebhaber
ins Haus. Die Männer lebten ohne Eifersucht in voller Eintracht
nebeneinander.[478] Desgleichen gedenkt E l l i s der Vielmännerei gewisser
Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art beginnender Polyandrie bestand
auf Hawaii durch Zuführung eines Cicisbeo, Punula genannt, zum Manne.
Neuseeland wird von L a f i t a u , M a c L e n n a n und anderen gleichfalls
in den Kreis polyandrischer Sitten einbezogen, doch gelingt es mir,
abgesehen von einer Legende, welche Sir G e o r g e G r e y mitteilt, nicht,
glaubhafte Anhaltspunkte dafür aufzufinden. Im allgemeinen darf man die
Vielmännerei in Polynesien wohl nur als eine ausnahmsweise Erscheinung
betrachten, weniger in Melanesien.[479] So ist es auf den Neuen Hebriden
bei der Witwenschaft eine Art Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer
Witwe leben; sie gehört beiden, ebenso die Kinder.
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Zweifelhaft ist auch die Vielmännerei der Aleuten und Korjäken. Von
ersteren berichtet allerdings L a n g s d o r f f , man finde zuweilen, dass eine
und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich nach willkürlichen
Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin ihres Lebens teilen;[480]
doch scheint hier von keiner allgemeinen Gepflogenheit die Rede zu sein,
und heute sind überdies auch solche Spuren völlig verschwunden. Von den
Korjäken weiss man vollends nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch,
dem Gastfreunde Frau und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche
merkwürdige Sitte keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode
der schon stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind
die gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker
oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen
allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die
Eskimo brechen, nach D a v i d C r a n t z , ohne Scheu von beiden Seiten
die Ehe, wo sie können;[481] in manchen Gegenden kommen auch wirklich
vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum guten
Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen zu rechnen
sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen Irokesenstämmen
gestattet;[482] H u m b o l d t traf sie in Südamerika bei den Avanos und
Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur eine Frau besitzen.[483]
Im allgemeinen trifft man Polyandrie in der Neuen Welt bloss vereinzelt. In
Afrika begegnet man ihr bisweilen bei den Herero, nach G u s t a v
F r i t s c h aus Armut,[484] wogegen nach B ü t t n e r eine gewisse
Gemeinsamkeit der Frauen herrscht, nicht zwischen allen Stammesgliedern,
sondern nur zwischen Angehörigen gewisser durch einen Bund
geschlossenen Gemeinschaften, der Oma-Pange.[485] In Westafrika tritt die
Vielmännerei in anderer, loserer Form bei reichen und vornehmen Frauen
auf. So leben in Akra reiche Mädchen mit wem sie wollen, ohne dass ihre
Unbeständigkeit Anstoss erregt. Dagegen ist das willkürliche Verstossen
und Ersetzen des Gatten durch einen andern, wie bei den Fürstinnen in
Kongo und Loango üblich, entschieden nicht als Vielmännerei aufzufassen,
welche den geregelten Verkehr g l e i c h z e i t i g — nicht nacheinander —
mit mehreren Männern voraussetzt.
Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in Asien,
insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten, allerdings weniger
bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher Bruchteil arischen
Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden Urvölkern, sowohl im
ersteren berichtet allerdings L a n g s d o r f f , man finde zuweilen, dass eine
und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich nach willkürlichen
Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin ihres Lebens teilen;[480]
doch scheint hier von keiner allgemeinen Gepflogenheit die Rede zu sein,
und heute sind überdies auch solche Spuren völlig verschwunden. Von den
Korjäken weiss man vollends nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch,
dem Gastfreunde Frau und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche
merkwürdige Sitte keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode
der schon stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind
die gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker
oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen
allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die
Eskimo brechen, nach D a v i d C r a n t z , ohne Scheu von beiden Seiten
die Ehe, wo sie können;[481] in manchen Gegenden kommen auch wirklich
vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum guten
Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen zu rechnen
sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen Irokesenstämmen
gestattet;[482] H u m b o l d t traf sie in Südamerika bei den Avanos und
Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur eine Frau besitzen.[483]
Im allgemeinen trifft man Polyandrie in der Neuen Welt bloss vereinzelt. In
Afrika begegnet man ihr bisweilen bei den Herero, nach G u s t a v
F r i t s c h aus Armut,[484] wogegen nach B ü t t n e r eine gewisse
Gemeinsamkeit der Frauen herrscht, nicht zwischen allen Stammesgliedern,
sondern nur zwischen Angehörigen gewisser durch einen Bund
geschlossenen Gemeinschaften, der Oma-Pange.[485] In Westafrika tritt die
Vielmännerei in anderer, loserer Form bei reichen und vornehmen Frauen
auf. So leben in Akra reiche Mädchen mit wem sie wollen, ohne dass ihre
Unbeständigkeit Anstoss erregt. Dagegen ist das willkürliche Verstossen
und Ersetzen des Gatten durch einen andern, wie bei den Fürstinnen in
Kongo und Loango üblich, entschieden nicht als Vielmännerei aufzufassen,
welche den geregelten Verkehr g l e i c h z e i t i g — nicht nacheinander —
mit mehreren Männern voraussetzt.
Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in Asien,
insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten, allerdings weniger
bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher Bruchteil arischen
Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden Urvölkern, sowohl im
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Dekkan als im Himalaya. Insbesondere sind es die Bewohner der Nilgherry-
Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm der Toda, Tuda oder
Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche strenge Polyandrie
üben und seit Generationen eng untereinander sich verbinden oder heiraten,
wenn man dieses Wortes sich bedienen darf. Es bestehen aber unter ihnen
fünf Kasten, und diese heiraten niemals untereinander. Die Gatten müssen
stets derselben Kaste oder Klasse angehören. Sonst entscheidet aber nur die
Neigung, wie Frau J a n s s e n berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre
Mutter, sie in die erwählte Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt
der Bräutigam seinem Schwiegervater 20–30 Rupien (40–60 Mark), und
damit ist die Ehe geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau
zugleich die Gattin a l l e r Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind gilt als das
des ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten und so fort. Diese
Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn es der Frau in der Familie
ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie dieselbe verlassen, sich eine andere
suchen und dieses Verfahren mehrmals wiederholen. Der Mann geniesst
dasselbe Recht.[486] In dieser Darstellung der Frau J a n s s e n fällt
sicherlich auf, dass der Anstoss zur Heirat vom Mädchen ausgeht, was auf
matriarchalische Sitten hindeutet. Etwas anders allerdings schildert den
Vorgang Oberst W i l l i a m E . M a r s h a l l , dem wir ein anziehendes
Buch[487] über jenes Hirtenvolk verdanken. Darnach erlangt der Jüngling
die Einwilligung seines künftigen Schwiegervaters und vereinbart mit ihm
den in wenigen Monaten zu entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist
nunmehr geschlossen, bis auf die Zustimmung des Mädchens, welches
diese von der üblichen Probe abhängig macht. Die beiden jungen Leute
werden nämlich allein in eine Hütte gesperrt, in welche die Mutter des
Mädchens Nahrungsmittel reicht, und nach vierundzwanzig Stunden giebt
das Mädchen, je nach seiner Zufriedenheit, die Entscheidung kund. Es
erscheint also auch in dieser Fassung immerhin das Mädchen als der
wählende, sogar als der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf Monaten der
vereinbarte Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als aufgelöst und der Vater
nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück, wenn sie eines hat.[488]
Weiteren Angaben des Major W . R o s s K i n g zufolge lebt die Todafrau
mit jedem ihrer Männer einen Monat lang. Aus naheliegenden Gründen
herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und Kind, was M a r s h a l l
indes in Abrede stellt. Von den Mädchen, die geboren werden, lässt man nur
eines am Leben und beseitigt die übrigen durch Erdrosselung, was
Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm der Toda, Tuda oder
Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche strenge Polyandrie
üben und seit Generationen eng untereinander sich verbinden oder heiraten,
wenn man dieses Wortes sich bedienen darf. Es bestehen aber unter ihnen
fünf Kasten, und diese heiraten niemals untereinander. Die Gatten müssen
stets derselben Kaste oder Klasse angehören. Sonst entscheidet aber nur die
Neigung, wie Frau J a n s s e n berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre
Mutter, sie in die erwählte Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt
der Bräutigam seinem Schwiegervater 20–30 Rupien (40–60 Mark), und
damit ist die Ehe geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau
zugleich die Gattin a l l e r Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind gilt als das
des ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten und so fort. Diese
Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn es der Frau in der Familie
ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie dieselbe verlassen, sich eine andere
suchen und dieses Verfahren mehrmals wiederholen. Der Mann geniesst
dasselbe Recht.[486] In dieser Darstellung der Frau J a n s s e n fällt
sicherlich auf, dass der Anstoss zur Heirat vom Mädchen ausgeht, was auf
matriarchalische Sitten hindeutet. Etwas anders allerdings schildert den
Vorgang Oberst W i l l i a m E . M a r s h a l l , dem wir ein anziehendes
Buch[487] über jenes Hirtenvolk verdanken. Darnach erlangt der Jüngling
die Einwilligung seines künftigen Schwiegervaters und vereinbart mit ihm
den in wenigen Monaten zu entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist
nunmehr geschlossen, bis auf die Zustimmung des Mädchens, welches
diese von der üblichen Probe abhängig macht. Die beiden jungen Leute
werden nämlich allein in eine Hütte gesperrt, in welche die Mutter des
Mädchens Nahrungsmittel reicht, und nach vierundzwanzig Stunden giebt
das Mädchen, je nach seiner Zufriedenheit, die Entscheidung kund. Es
erscheint also auch in dieser Fassung immerhin das Mädchen als der
wählende, sogar als der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf Monaten der
vereinbarte Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als aufgelöst und der Vater
nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück, wenn sie eines hat.[488]
Weiteren Angaben des Major W . R o s s K i n g zufolge lebt die Todafrau
mit jedem ihrer Männer einen Monat lang. Aus naheliegenden Gründen
herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und Kind, was M a r s h a l l
indes in Abrede stellt. Von den Mädchen, die geboren werden, lässt man nur
eines am Leben und beseitigt die übrigen durch Erdrosselung, was
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M a r s h a l l als ein Liebeswerk, das ohne unnütze Härte ausgeübt wird,
entschuldigt. Es giebt also in jeder Todafamilie höchstens eine Tochter und
es erzeugt dies natürlich einen so beträchtlichen Weibermangel, dass sehr
häufig ein junger Mann zu keiner Frau kommen kann. Nach W . R o s s
K i n g , der drei Jahre unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam
beobachtet hat, gestatten dann in solchen Fällen die Brüder-Männer oder
Männer-Brüder, dass auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an ihrer
gemeinschaftlichen Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt hinzu,
dass die Verlobung mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend
stattfindet; alle andern Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt ab
an dessen zukünftige Frau gebunden. Nach M a r s h a l l muss dagegen
jeder zweite Gatte von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis
des ersten Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann der
Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe
eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile
zulässig.[489] Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt
haben, bekennen sich die Toda, wie M a n t e g a z z a berichtet, allmählich
zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige unter ihnen,
die der Polygamie huldigten.[490]
Ausser bei den Toda herrscht Polyandrie unter den Kurg oder Kudagu
von Maissur, bei welchen indes die Sitte, dass die Weiber mehrerer Brüder
diesen allen gemeinschaftlich angehören, immer mehr in Verfall gerät, dann
unter den Völkern der Malabarküste, von wo der tüchtige französische
Reisende und Beobachter L . R o u s s e l e t berichtet: Nachdem ein
Mädchen einen Mann geheiratet, der ihr Beschützer und Ernährer wird,
steht es ihr frei, sich noch eine beliebige Anzahl von andern Männern zu
Gatten zu nehmen, welche es in der That auch sind, während der erste nur
den Namen führt. Polyandrie üben an der Malabarküste auch die der
Brahmanenkaste der Hindu angehörenden Naïr, welche ursprünglich
Soldaten zu sein behaupten. Deshalb will P e s c h e l die
Frauengemeinschaft dieser Kriegerkaste, welcher wie den saporogischen
Kosaken Ehelosigkeit als Ordensgelübde vorgeschrieben war, nicht mit
eigentlicher Vielmännerei verwechselt wissen.[491] Wahr ist, dass die
Polyandrie der Naïr sehr hart an rein matriarchale Zustände streift. Sie
„heiraten“ nämlich, bevor die Braut zehn Jahre alt ist, aber nach der ersten
Nacht wohnt der Mann nie wieder seinem Weibe bei. Diese lebt in ihrer
Mutter Hause oder, nach dem Tode ihrer Eltern, bei ihren Geschwistern und
entschuldigt. Es giebt also in jeder Todafamilie höchstens eine Tochter und
es erzeugt dies natürlich einen so beträchtlichen Weibermangel, dass sehr
häufig ein junger Mann zu keiner Frau kommen kann. Nach W . R o s s
K i n g , der drei Jahre unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam
beobachtet hat, gestatten dann in solchen Fällen die Brüder-Männer oder
Männer-Brüder, dass auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an ihrer
gemeinschaftlichen Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt hinzu,
dass die Verlobung mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend
stattfindet; alle andern Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt ab
an dessen zukünftige Frau gebunden. Nach M a r s h a l l muss dagegen
jeder zweite Gatte von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis
des ersten Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann der
Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe
eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile
zulässig.[489] Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt
haben, bekennen sich die Toda, wie M a n t e g a z z a berichtet, allmählich
zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige unter ihnen,
die der Polygamie huldigten.[490]
Ausser bei den Toda herrscht Polyandrie unter den Kurg oder Kudagu
von Maissur, bei welchen indes die Sitte, dass die Weiber mehrerer Brüder
diesen allen gemeinschaftlich angehören, immer mehr in Verfall gerät, dann
unter den Völkern der Malabarküste, von wo der tüchtige französische
Reisende und Beobachter L . R o u s s e l e t berichtet: Nachdem ein
Mädchen einen Mann geheiratet, der ihr Beschützer und Ernährer wird,
steht es ihr frei, sich noch eine beliebige Anzahl von andern Männern zu
Gatten zu nehmen, welche es in der That auch sind, während der erste nur
den Namen führt. Polyandrie üben an der Malabarküste auch die der
Brahmanenkaste der Hindu angehörenden Naïr, welche ursprünglich
Soldaten zu sein behaupten. Deshalb will P e s c h e l die
Frauengemeinschaft dieser Kriegerkaste, welcher wie den saporogischen
Kosaken Ehelosigkeit als Ordensgelübde vorgeschrieben war, nicht mit
eigentlicher Vielmännerei verwechselt wissen.[491] Wahr ist, dass die
Polyandrie der Naïr sehr hart an rein matriarchale Zustände streift. Sie
„heiraten“ nämlich, bevor die Braut zehn Jahre alt ist, aber nach der ersten
Nacht wohnt der Mann nie wieder seinem Weibe bei. Diese lebt in ihrer
Mutter Hause oder, nach dem Tode ihrer Eltern, bei ihren Geschwistern und
Page 228
begattet sich mit irgend einem Liebhaber oder mit so viel Liebhabern als sie
wählt, von gleichem oder höherem Rang. Die sehr hübschen Naïrweiber
sind stolz darauf, Brahmanen, Radscha und andere hochstehende Personen
unter ihren Verehrern zu zählen. Nach anderen Angaben ist der Verkehr mit
einer unbeschränkten Anzahl von Männern indes nicht immer gestattet,
vielmehr auf zehn bis zwölf beschränkt. In solchem Falle hat die Frau ihr
eigenes Haus und ihre Männer bringen abwechselnd je zehn Tage bei ihr zu.
Jeder Mann kann seinerseits Mitglied mehrerer solcher Bündnisse sein.
Natürlich bedingt die Vielmännerei Verwandtschaft durch das weibliche
Geschlecht. Kein Naïr kennt seinen Vater, und jeder Mann betrachtet die
Kinder seiner Schwester als seine letzten Erben. Er benimmt sich gegen sie
mit derselben Zärtlichkeit, welche Väter in anderen Teilen der Welt ihren
eigenen Kindern zeigen. Eines Mannes Mutter steht an der Spitze der
Familie und nach ihrem Tode übernimmt seine älteste Schwester die
Leitung. Brüder leben fast stets unter einem und demselben Dach, aber
wenn einer sich von den übrigen trennt, so wird ihn stets seine
Lieblingsschwester begleiten. Das bewegliche Eigentum eines Mannes wird
nach seinem Tode unter die Kinder seiner Schwester geteilt; wenn aber
Ländereien vorhanden sind, so fallen diese an den überlebenden Bruder.
Dieses Erbrecht in der weiblichen Linie heisst „Aliga Santâna“ oder
„Marumakkatâyam“. Die Naïr stehen im Rufe grosser Zügellosigkeit und
Unsittlichkeit; übrigens hat der Mangel an Zurückhaltung bei den Frauen
durchaus keinen nachteiligen Einfluss auf die Bevölkerung, ja es fehlt hier
sogar die spärliche Fruchtbarkeit, wie sie anderen Hindu eigen ist.
Auch die Telugu oder Telinga sind Polyandristen, wie ihre Verwandten,
die Reddi, die Tottiyar und die Mopla oder Mapilla. Bei allen diesen wird
die Jungfrau im Alter von 16–20 Jahren einem Knaben von fünf bis zehn
Jahren angeheiratet und giebt sich sofort den erwachsenen Verwandten ihres
knabenhaften Gatten, den Schwiegervater mit inbegriffen, hin. Für alle
Kinder gilt der angetraute Mann als Vater, der, wenn er erwachsen, eine
gealterte und hässliche Frau sich gegenüber hat[492] und nun, wie bei den
Reddi, zur Entschädigung wiederum mit der dem unmündigen Sohne
gekauften Frau leben mag.[493] Untrügliche Zeichen, dass Polyandrie noch
vor kurzem bestand, finden sich in Garwhal, einer Landschaft der
Nordwestprovinzen, in Sylhet und Kaschar in Bengalen; sie kommt noch,
wie man sagt, vor in den Siwalikbergen, im Süden von Garwhal, und bei
den Khassia in Assam, am Brahmaputra. Doch sind wir über die Sitten
wählt, von gleichem oder höherem Rang. Die sehr hübschen Naïrweiber
sind stolz darauf, Brahmanen, Radscha und andere hochstehende Personen
unter ihren Verehrern zu zählen. Nach anderen Angaben ist der Verkehr mit
einer unbeschränkten Anzahl von Männern indes nicht immer gestattet,
vielmehr auf zehn bis zwölf beschränkt. In solchem Falle hat die Frau ihr
eigenes Haus und ihre Männer bringen abwechselnd je zehn Tage bei ihr zu.
Jeder Mann kann seinerseits Mitglied mehrerer solcher Bündnisse sein.
Natürlich bedingt die Vielmännerei Verwandtschaft durch das weibliche
Geschlecht. Kein Naïr kennt seinen Vater, und jeder Mann betrachtet die
Kinder seiner Schwester als seine letzten Erben. Er benimmt sich gegen sie
mit derselben Zärtlichkeit, welche Väter in anderen Teilen der Welt ihren
eigenen Kindern zeigen. Eines Mannes Mutter steht an der Spitze der
Familie und nach ihrem Tode übernimmt seine älteste Schwester die
Leitung. Brüder leben fast stets unter einem und demselben Dach, aber
wenn einer sich von den übrigen trennt, so wird ihn stets seine
Lieblingsschwester begleiten. Das bewegliche Eigentum eines Mannes wird
nach seinem Tode unter die Kinder seiner Schwester geteilt; wenn aber
Ländereien vorhanden sind, so fallen diese an den überlebenden Bruder.
Dieses Erbrecht in der weiblichen Linie heisst „Aliga Santâna“ oder
„Marumakkatâyam“. Die Naïr stehen im Rufe grosser Zügellosigkeit und
Unsittlichkeit; übrigens hat der Mangel an Zurückhaltung bei den Frauen
durchaus keinen nachteiligen Einfluss auf die Bevölkerung, ja es fehlt hier
sogar die spärliche Fruchtbarkeit, wie sie anderen Hindu eigen ist.
Auch die Telugu oder Telinga sind Polyandristen, wie ihre Verwandten,
die Reddi, die Tottiyar und die Mopla oder Mapilla. Bei allen diesen wird
die Jungfrau im Alter von 16–20 Jahren einem Knaben von fünf bis zehn
Jahren angeheiratet und giebt sich sofort den erwachsenen Verwandten ihres
knabenhaften Gatten, den Schwiegervater mit inbegriffen, hin. Für alle
Kinder gilt der angetraute Mann als Vater, der, wenn er erwachsen, eine
gealterte und hässliche Frau sich gegenüber hat[492] und nun, wie bei den
Reddi, zur Entschädigung wiederum mit der dem unmündigen Sohne
gekauften Frau leben mag.[493] Untrügliche Zeichen, dass Polyandrie noch
vor kurzem bestand, finden sich in Garwhal, einer Landschaft der
Nordwestprovinzen, in Sylhet und Kaschar in Bengalen; sie kommt noch,
wie man sagt, vor in den Siwalikbergen, im Süden von Garwhal, und bei
den Khassia in Assam, am Brahmaputra. Doch sind wir über die Sitten
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dieser Völker nicht genügend unterrichtet. Von den Khassia berichtet Oberst
D a l t o n z. B. bloss: „Sie schliessen ihre Ehen ohne besondere
Zeremonieen und lösen sie eben so leicht.“[494] Der Mann zieht dabei nicht
die Frau zu sich hinüber, sondern tritt als neues Mitglied in Familie und
Besitz der Gattin ein. Bei der sehr einfachen Trennung bleiben die Kinder
bei der Mutter. Ist der Thron erledigt, so geht die Herrschaft auf den Sohn
der Schwester des verstorbenen oder abgesetzten Königs über. Allein alles
dies sind wohl Merkmale oder Überreste matriarchalischer Zustände,
deuten aber nicht notwendig auf Vielmännerei. Auf solche allerdings
bezeichnende Spuren des ehemaligen Mutterrechtes stösst man vielfach bei
den Bergstämmen des Brahmaputrathales. So üben bei den Garo die
Mädchen das matriarchalische Recht, sich ihre Ehemänner zu wählen. Hat
ein Mädchen Gefallen an einem Burschen gefunden, so teilt sie ihm mit,
dass sie an einem versteckten Orte im Walde auf ihn warten würde. Sie
selbst begiebt sich dorthin und nimmt für einige Tage Nahrung mit. Dort
bringt das Paar eine Zeit lang zu, worauf sie in das Dorf zurückkehren und
ihre Vereinigung verkünden. Sollte ein Jüngling aber sich von seinen
Gefühlen hinreissen lassen und einem Mädchen seine Liebe erklären, so
wird das als eine Beleidigung der ganzen Familie angesehen, welche nur
durch Schweinsblut und grosse Mengen Reisbier ausgetilgt werden kann.
[495] Bei den Kotsch oder Koctsch, welche zweifelsohne zu den ältesten
Völkern Indiens gehören, spielen die Frauen ebenfalls eine grosse Rolle.
Sie sind es, welche die Sorge für die Erhaltung des Eigentums zu
übernehmen haben. Nach dem Tode einer Frau fällt das Eigentum den
Töchtern zu und wenn ein Mann heiratet, so lebt er bei seiner
Schwiegermutter und muss den Befehlen derselben, sowie jenen seiner Frau
gehorchen. Heiraten werden von den Müttern eingeleitet, welche für den
Bräutigam zehn Rupien zahlen, während der letztere nur fünf für die Braut
giebt. Wenn der Gatte stirbt, so nimmt die Frau einen andern. Begeht er
Ehebruch, so muss er sechzig Rupien Busse zahlen und wenn seine
Angehörigen dies nicht aufbringen können, so wird er als Sklave verkauft.
[496] Bei den Dafla oder Dophla endlich ist Vielweiberei und Vielmännerei
gleichmässig erlaubt.[497] Stark und ausgeprägt geht Polyandrie im
Schwange in Kaschmir, unter den Kulu, in Ladakh, in Kistewar und Sirmor,
überhaupt in den Gegenden am Himalaya, welche an Tibet grenzen und vor
allem in Tibet selbst.
D a l t o n z. B. bloss: „Sie schliessen ihre Ehen ohne besondere
Zeremonieen und lösen sie eben so leicht.“[494] Der Mann zieht dabei nicht
die Frau zu sich hinüber, sondern tritt als neues Mitglied in Familie und
Besitz der Gattin ein. Bei der sehr einfachen Trennung bleiben die Kinder
bei der Mutter. Ist der Thron erledigt, so geht die Herrschaft auf den Sohn
der Schwester des verstorbenen oder abgesetzten Königs über. Allein alles
dies sind wohl Merkmale oder Überreste matriarchalischer Zustände,
deuten aber nicht notwendig auf Vielmännerei. Auf solche allerdings
bezeichnende Spuren des ehemaligen Mutterrechtes stösst man vielfach bei
den Bergstämmen des Brahmaputrathales. So üben bei den Garo die
Mädchen das matriarchalische Recht, sich ihre Ehemänner zu wählen. Hat
ein Mädchen Gefallen an einem Burschen gefunden, so teilt sie ihm mit,
dass sie an einem versteckten Orte im Walde auf ihn warten würde. Sie
selbst begiebt sich dorthin und nimmt für einige Tage Nahrung mit. Dort
bringt das Paar eine Zeit lang zu, worauf sie in das Dorf zurückkehren und
ihre Vereinigung verkünden. Sollte ein Jüngling aber sich von seinen
Gefühlen hinreissen lassen und einem Mädchen seine Liebe erklären, so
wird das als eine Beleidigung der ganzen Familie angesehen, welche nur
durch Schweinsblut und grosse Mengen Reisbier ausgetilgt werden kann.
[495] Bei den Kotsch oder Koctsch, welche zweifelsohne zu den ältesten
Völkern Indiens gehören, spielen die Frauen ebenfalls eine grosse Rolle.
Sie sind es, welche die Sorge für die Erhaltung des Eigentums zu
übernehmen haben. Nach dem Tode einer Frau fällt das Eigentum den
Töchtern zu und wenn ein Mann heiratet, so lebt er bei seiner
Schwiegermutter und muss den Befehlen derselben, sowie jenen seiner Frau
gehorchen. Heiraten werden von den Müttern eingeleitet, welche für den
Bräutigam zehn Rupien zahlen, während der letztere nur fünf für die Braut
giebt. Wenn der Gatte stirbt, so nimmt die Frau einen andern. Begeht er
Ehebruch, so muss er sechzig Rupien Busse zahlen und wenn seine
Angehörigen dies nicht aufbringen können, so wird er als Sklave verkauft.
[496] Bei den Dafla oder Dophla endlich ist Vielweiberei und Vielmännerei
gleichmässig erlaubt.[497] Stark und ausgeprägt geht Polyandrie im
Schwange in Kaschmir, unter den Kulu, in Ladakh, in Kistewar und Sirmor,
überhaupt in den Gegenden am Himalaya, welche an Tibet grenzen und vor
allem in Tibet selbst.
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Zu den Polyandristen des Himalayagebietes zählen vornehmlich
mongolenähnliche, wenn auch in schwachem Masse hinduisierte Stämme,
wie die Bhutia, welche als Hirten in Bhutan an der nördlichen Grenze von
Assam umherziehen. Bei ihnen ist Polyandrie eine gesellschaftliche
Einrichtung, artet aber, wozu sie überhaupt neigt, nach M a n t e g a z z a in
„freie Liebe“ aus.[498] Auch D a l t o n versichert: Die Einrichtung der Ehe
scheint bei den Bhutia entweder gar nicht vorhanden oder von geringem
Wert zu sein, denn die Männer kümmern sich um das sittliche Verhalten
ihrer Frauen gar nicht.[499] Weiterhin gegen Westen fortschreitend, begegnet
man der Vielmännerei in Nepal, im Quellgebiete der Dschamna, im Bezirke
von Dschaunsar (Jounsar), bei den Pahari, den Kulu und den meisten
Stämmen tibetischer Rasse, soweit sie dem Buddhismus anhängen. In
Dschaunsar ist, wenn der älteste Bruder heiratet, die Frau, wie auch meist
anderwärts, zugleich die Gattin seiner jüngeren Brüder, obgleich die
Sprösslinge höflichkeitshalber die Kinder des ältesten Bruders genannt
werden. Wenn eine so grosse Altersverschiedenheit unter den Brüdern einer
Familie besteht, dass z. B. bei sechs Brüdern der älteste schon
herangewachsen, die jüngsten aber noch Kinder sind, so heiraten, wie
D u n l o p berichtet, die älteren drei Brüder dann eine Frau, und haben die
jüngeren das heiratsfähige Alter erreicht, so heiraten sie eine andere, beide
Frauen aber werden in gleicher Weise als die Frauen aller sechs Brüder
betrachtet.[500] Zu F r a s e r s Zeiten kostete eine Frau zehn bis zwölf
Rupien, für den Bauer ein Betrag, den er nur schmerzlich erlegte. Mehrere
Brüder kauften sich eine Frau, welche sie übrigens ohne Schwierigkeiten an
Fremde vermieteten. Bei den Pahari herrscht Vielweiberei, daneben jedoch,
beim ärmeren Volke, Polyandrie. Der älteste Bruder heiratet und alle seine
anderen Brüder haben teil an dem Weibe; die Kinder werden
gemeinschaftlich geliebt und gepflegt.[501] Von den Kindern wird bei den
meisten Polyandristen am Himalaya, wie H e r m a n n von
S c h l a g i n t w e i t mitteilt, der älteste Gatte der Mutter als Vater, die
jüngeren werden als Onkel angeredet. Von den verheirateten Frauen sagt der
genannte Gewährsmann, dass sie, auch wenn sie nur e i n e n Mann haben,
sich nicht zur Untreue verleiten lassen; die Mädchen dagegen geben sich
einem ausschweifenden Lebenswandel hin.[502] Von den polyandrisch
lebenden Frauen in Kulu bemerkt J . C a l v e r t , dass sie mehr durch ihre
Schönheit, als durch ihre Tugend sich auszeichnen,[503] und bestätigend sagt
K a r l E u g e n v o n U j f a l v y , dass die Reisenden von Kulu die
mongolenähnliche, wenn auch in schwachem Masse hinduisierte Stämme,
wie die Bhutia, welche als Hirten in Bhutan an der nördlichen Grenze von
Assam umherziehen. Bei ihnen ist Polyandrie eine gesellschaftliche
Einrichtung, artet aber, wozu sie überhaupt neigt, nach M a n t e g a z z a in
„freie Liebe“ aus.[498] Auch D a l t o n versichert: Die Einrichtung der Ehe
scheint bei den Bhutia entweder gar nicht vorhanden oder von geringem
Wert zu sein, denn die Männer kümmern sich um das sittliche Verhalten
ihrer Frauen gar nicht.[499] Weiterhin gegen Westen fortschreitend, begegnet
man der Vielmännerei in Nepal, im Quellgebiete der Dschamna, im Bezirke
von Dschaunsar (Jounsar), bei den Pahari, den Kulu und den meisten
Stämmen tibetischer Rasse, soweit sie dem Buddhismus anhängen. In
Dschaunsar ist, wenn der älteste Bruder heiratet, die Frau, wie auch meist
anderwärts, zugleich die Gattin seiner jüngeren Brüder, obgleich die
Sprösslinge höflichkeitshalber die Kinder des ältesten Bruders genannt
werden. Wenn eine so grosse Altersverschiedenheit unter den Brüdern einer
Familie besteht, dass z. B. bei sechs Brüdern der älteste schon
herangewachsen, die jüngsten aber noch Kinder sind, so heiraten, wie
D u n l o p berichtet, die älteren drei Brüder dann eine Frau, und haben die
jüngeren das heiratsfähige Alter erreicht, so heiraten sie eine andere, beide
Frauen aber werden in gleicher Weise als die Frauen aller sechs Brüder
betrachtet.[500] Zu F r a s e r s Zeiten kostete eine Frau zehn bis zwölf
Rupien, für den Bauer ein Betrag, den er nur schmerzlich erlegte. Mehrere
Brüder kauften sich eine Frau, welche sie übrigens ohne Schwierigkeiten an
Fremde vermieteten. Bei den Pahari herrscht Vielweiberei, daneben jedoch,
beim ärmeren Volke, Polyandrie. Der älteste Bruder heiratet und alle seine
anderen Brüder haben teil an dem Weibe; die Kinder werden
gemeinschaftlich geliebt und gepflegt.[501] Von den Kindern wird bei den
meisten Polyandristen am Himalaya, wie H e r m a n n von
S c h l a g i n t w e i t mitteilt, der älteste Gatte der Mutter als Vater, die
jüngeren werden als Onkel angeredet. Von den verheirateten Frauen sagt der
genannte Gewährsmann, dass sie, auch wenn sie nur e i n e n Mann haben,
sich nicht zur Untreue verleiten lassen; die Mädchen dagegen geben sich
einem ausschweifenden Lebenswandel hin.[502] Von den polyandrisch
lebenden Frauen in Kulu bemerkt J . C a l v e r t , dass sie mehr durch ihre
Schönheit, als durch ihre Tugend sich auszeichnen,[503] und bestätigend sagt
K a r l E u g e n v o n U j f a l v y , dass die Reisenden von Kulu die
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merkwürdigsten Geschichten zu berichten wissen. Man erzählte ihm sogar,
dass der englische Assistent-Commissioner strengste Vorschriften hatte
treffen müssen, um dem freien Leben der Kuluweiber zu steuern.[504] Die
Ehegenossenschaften im Kululande, wo der Kindermord an Mädchen Sitte
ist, leben übrigens in der besten Eintracht, die Kinder sprechen von einem
älteren und einem jüngeren Vater, und sobald ein Gatte die Schuhe eines
seiner Brüder vor dem Ehegemache erblickt, weiss er, dass er dasselbe nicht
zu betreten hat. Man nennt dieses Vorhandensein der Schuhe auf der
Schwelle Dschutika tabu.[505] Wer fühlt sich da nicht auf das lebhafteste
gemahnt an das, was H e r o d o t von den alten Nasamonen berichtet!
Übrigens kommen in Kulu in einem und dem nämlichen Dorfe Fälle von
Polyandrie und Polygamie vor. So ist es auch in Ladakh oder Klein-Tibet,
wo die Frau das Vorrecht geniesst, ausser der Brüdergenossenschaft, der sie
als Eigentum verfällt, noch einen fünften oder sechsten Gatten nach ihrem
Geschmack wählen zu können. Auch hier sprechen die Kinder von einem
„älteren“ und von „jüngeren Vätern“, doch bleiben letztere in einer
untergeordneten Stellung; die Sorge für die Kinder fällt allein dem ältesten
zu. Ladakhs Frauen haben im Verhältnis zu denen Indiens grosse Freiheiten;
sie gehen stets unverschleiert. In Lahul herrscht Vielmännerei, ob auch in
Spiti ist wahrscheinlich, aber nicht erwiesen.
Am verbreitetsten vielleicht ist die Vielmännerei im buddhistischen
Tibet, aber nur in den niederen Volksschichten. Die Frau darf jedoch mit
den Männern, die ebenfalls stets Brüder sind, nicht blutsverwandt sein. Bei
Staatsbeamten, sowie solchen, die nach dergleichen Ehrenstellen streben,
scheint dort das Heiraten etwas Verhasstes zu sein, als eine schwere Last
betrachtet und daher vermieden zu werden. S a m u e l T u r n e r , den die
Ostindische Kompanie 1783 nach Tibet sandte, meldet nämlich: „Die
Häupter der Regierung, die Staatsbeamten und alle, die es zu werden
streben, halten es unter ihrer Würde und nicht für ihre Pflicht, Kinder zu
haben; sie glauben sich dessen überhoben und überlassen diese Mühe den
Männern des Volks. Die Tibeter betrachten die Heirat als eine verdriessliche
Sache und als eine störende und beschämende Last, welche die Männer
einer Familie sich zu erleichtern trachten müssen, indem sie dieselbe
untereinander teilen.“ Im Grunde genommen war diese Ansicht der Ehe
beiläufig auch jene des Apostel Paulus.
dass der englische Assistent-Commissioner strengste Vorschriften hatte
treffen müssen, um dem freien Leben der Kuluweiber zu steuern.[504] Die
Ehegenossenschaften im Kululande, wo der Kindermord an Mädchen Sitte
ist, leben übrigens in der besten Eintracht, die Kinder sprechen von einem
älteren und einem jüngeren Vater, und sobald ein Gatte die Schuhe eines
seiner Brüder vor dem Ehegemache erblickt, weiss er, dass er dasselbe nicht
zu betreten hat. Man nennt dieses Vorhandensein der Schuhe auf der
Schwelle Dschutika tabu.[505] Wer fühlt sich da nicht auf das lebhafteste
gemahnt an das, was H e r o d o t von den alten Nasamonen berichtet!
Übrigens kommen in Kulu in einem und dem nämlichen Dorfe Fälle von
Polyandrie und Polygamie vor. So ist es auch in Ladakh oder Klein-Tibet,
wo die Frau das Vorrecht geniesst, ausser der Brüdergenossenschaft, der sie
als Eigentum verfällt, noch einen fünften oder sechsten Gatten nach ihrem
Geschmack wählen zu können. Auch hier sprechen die Kinder von einem
„älteren“ und von „jüngeren Vätern“, doch bleiben letztere in einer
untergeordneten Stellung; die Sorge für die Kinder fällt allein dem ältesten
zu. Ladakhs Frauen haben im Verhältnis zu denen Indiens grosse Freiheiten;
sie gehen stets unverschleiert. In Lahul herrscht Vielmännerei, ob auch in
Spiti ist wahrscheinlich, aber nicht erwiesen.
Am verbreitetsten vielleicht ist die Vielmännerei im buddhistischen
Tibet, aber nur in den niederen Volksschichten. Die Frau darf jedoch mit
den Männern, die ebenfalls stets Brüder sind, nicht blutsverwandt sein. Bei
Staatsbeamten, sowie solchen, die nach dergleichen Ehrenstellen streben,
scheint dort das Heiraten etwas Verhasstes zu sein, als eine schwere Last
betrachtet und daher vermieden zu werden. S a m u e l T u r n e r , den die
Ostindische Kompanie 1783 nach Tibet sandte, meldet nämlich: „Die
Häupter der Regierung, die Staatsbeamten und alle, die es zu werden
streben, halten es unter ihrer Würde und nicht für ihre Pflicht, Kinder zu
haben; sie glauben sich dessen überhoben und überlassen diese Mühe den
Männern des Volks. Die Tibeter betrachten die Heirat als eine verdriessliche
Sache und als eine störende und beschämende Last, welche die Männer
einer Familie sich zu erleichtern trachten müssen, indem sie dieselbe
untereinander teilen.“ Im Grunde genommen war diese Ansicht der Ehe
beiläufig auch jene des Apostel Paulus.
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Seltsamerweise ist in Tibet, diesem Kernlande des Buddhismus, die
Eheschliessung ein rein bürgerlicher Akt, an welchem die tibetischen
Priester, die die Gesellschaft der Weiber meiden, keinen Teil haben;
Scheidung ist bei Zustimmung beider Teile statthaft. Der älteste Gatte ist
auch hier für die Kinder der Vater, die jüngeren sind Onkel. Vor der Ehe
kann das Mädchen beliebig über sich verfügen, ohne ihren Ruf zu
gefährden. Mitunter geht die Polyandrie mit Geschwister-Polygamie Hand
in Hand; ein junger Mann, welcher eine ältere Frau nimmt, erhält nämlich
zugleich die jüngere Schwester.
Eine Heimstätte der Vielmännerei ist auch die herrliche Insel Ceylon,
das alte Taprobane, dessen buddhistische Bewohner dieser Sitte früher in
ausgedehntem Masse ergeben waren. Gegenwärtig kommt sie nur noch bei
den singhalesischen Kandhyan vor, einer kräftigen Rasse, welche im
gebirgigen Innern der Insel wohnt und bis in die jüngste Zeit sich nie mit
der Bevölkerung der Ebenen vermischt hat. Sir J a m e s E m e r s o n
T e n n e n t , dem wir ein umfangreiches und erschöpfendes Werk über
Ceylon verdanken, zweifelt nicht, dass die Vielmännerei dort dereinst ganz
allgemein gewesen und in ein ungemein hohes Alter hinaufreicht.[506] Die
englische Regierung ist seit langem eifrig bemüht sie zu unterdrücken,
ausgetilgt hat sie die Sitte noch nicht.[507] In der Regel sind die Gatten
Verwandte, sehr häufig Brüder. Nicht selten haben ihrer zwei oder drei eine
Frau gemeinschaftlich; es soll jedoch, wie H ä c k e l berichtet, auch Damen
geben, die sich des Besitzes von acht bis zwölf anerkannten Männern
erfreuen. Wenn nun schon die Vielmännerei im allgemeinen auf ein
bedeutendes m o r a l i s c h e s Übergewicht der Frauen hindeutet, so ist die
auf Ceylon übliche doppelte Art der Heirat dafür ein weiterer Beweis: Diese
beiden Heiratsmethoden sind die Diga und die Bina. Nur bei der ersteren
Form verlässt die Frau das elterliche Haus, um bei ihrem Gatten zu wohnen;
die Frau kann, wenn sie will, die Trennung verlangen, aber der Mann muss
einwilligen, und dann werden nur die Hochzeitsgeschenke zurückgegeben.
Bei der Bina-Heirat, die auch bei den indischen Kotsch üblich, wohnt
dagegen der Mann im Hause seiner Schwiegereltern und kann jeden
Augenblick fortgeschickt werden, wird überhaupt mit sehr wenig Rücksicht
behandelt. Die Singhalesen sagen, um die Stellung eines solchen Mannes zu
bezeichnen: „Der Bina braucht in die Wohnung seiner Frau nur vier Dinge
mitzunehmen: ein Paar Sandalen, um seine Füsse zu schützen, ein
Talipotblatt, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu verwahren, einen Stab,
Eheschliessung ein rein bürgerlicher Akt, an welchem die tibetischen
Priester, die die Gesellschaft der Weiber meiden, keinen Teil haben;
Scheidung ist bei Zustimmung beider Teile statthaft. Der älteste Gatte ist
auch hier für die Kinder der Vater, die jüngeren sind Onkel. Vor der Ehe
kann das Mädchen beliebig über sich verfügen, ohne ihren Ruf zu
gefährden. Mitunter geht die Polyandrie mit Geschwister-Polygamie Hand
in Hand; ein junger Mann, welcher eine ältere Frau nimmt, erhält nämlich
zugleich die jüngere Schwester.
Eine Heimstätte der Vielmännerei ist auch die herrliche Insel Ceylon,
das alte Taprobane, dessen buddhistische Bewohner dieser Sitte früher in
ausgedehntem Masse ergeben waren. Gegenwärtig kommt sie nur noch bei
den singhalesischen Kandhyan vor, einer kräftigen Rasse, welche im
gebirgigen Innern der Insel wohnt und bis in die jüngste Zeit sich nie mit
der Bevölkerung der Ebenen vermischt hat. Sir J a m e s E m e r s o n
T e n n e n t , dem wir ein umfangreiches und erschöpfendes Werk über
Ceylon verdanken, zweifelt nicht, dass die Vielmännerei dort dereinst ganz
allgemein gewesen und in ein ungemein hohes Alter hinaufreicht.[506] Die
englische Regierung ist seit langem eifrig bemüht sie zu unterdrücken,
ausgetilgt hat sie die Sitte noch nicht.[507] In der Regel sind die Gatten
Verwandte, sehr häufig Brüder. Nicht selten haben ihrer zwei oder drei eine
Frau gemeinschaftlich; es soll jedoch, wie H ä c k e l berichtet, auch Damen
geben, die sich des Besitzes von acht bis zwölf anerkannten Männern
erfreuen. Wenn nun schon die Vielmännerei im allgemeinen auf ein
bedeutendes m o r a l i s c h e s Übergewicht der Frauen hindeutet, so ist die
auf Ceylon übliche doppelte Art der Heirat dafür ein weiterer Beweis: Diese
beiden Heiratsmethoden sind die Diga und die Bina. Nur bei der ersteren
Form verlässt die Frau das elterliche Haus, um bei ihrem Gatten zu wohnen;
die Frau kann, wenn sie will, die Trennung verlangen, aber der Mann muss
einwilligen, und dann werden nur die Hochzeitsgeschenke zurückgegeben.
Bei der Bina-Heirat, die auch bei den indischen Kotsch üblich, wohnt
dagegen der Mann im Hause seiner Schwiegereltern und kann jeden
Augenblick fortgeschickt werden, wird überhaupt mit sehr wenig Rücksicht
behandelt. Die Singhalesen sagen, um die Stellung eines solchen Mannes zu
bezeichnen: „Der Bina braucht in die Wohnung seiner Frau nur vier Dinge
mitzunehmen: ein Paar Sandalen, um seine Füsse zu schützen, ein
Talipotblatt, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu verwahren, einen Stab,
Page 233
um sich daran zu halten, wenn er krank ist, und eine Laterne um sich zu
leuchten. Mit diesen Vorsichtsmitteln kann er jede Stunde des Tages oder
der Nacht abreisen“.[508] Der matriarchale Charakter dieser Bina-Ehe ist
unverkennbar. Nicht unmöglich, dass dieselbe einst auch den Chinesen
bekannt gewesen, denn der Strafkodex des Himmlischen Reiches spricht
von „den durch ihre Schwiegerväter aus dem Hause vertriebenen
Schwiegersöhnen“, und bedroht sowohl den Schwiegervater, wie die etwa
an der Austreibung sich beteiligende Frau mit hundert Rutenstreichen.[509]
Sehr wenig bekannt dürfte es sein, dass polyandrische Gepflogenheiten
im Herzen Europas noch im Schwange gehen. Das Karpatenvölkchen der
Bojken ist trotz Christentum und moderner Gesetzgebung heute noch der
Vielmännerei ergeben. In dem Bewusstsein dieser Stammesangehörigen ist
noch nicht das Gebot u n s e r e r Moral erstanden, eine Frau solle bloss
e i n e m Manne angehören. Im Gegenteil, die Vielmännerei herrscht dort in
der Volkssitte so sehr, dass der Ehemann selbst von der Richtigkeit
d i e s e r Moral überzeugt ist und er — verachtet das Weib seiner Liebe,
wenn sie nur seine Frau allein ist. „Schäme dich, dass du nur einen Mann
hast“ — diese Äusserung eines Bojken aus der Nähe von Sambor ist
kennzeichnend für die Anschauungsweise des Völkchens.
Über den Einfluss der Polyandrie auf die Sitten des Volks herrschen
sehr abweichende, ja geradezu widersprechende Meinungen. Nach
T u r n e r wäre derselbe kein ungünstiger. In Vergleichung mit den
südlichen Nachbarvölkern geniessen die Weiber in der Gesellschaft einen
hohen Rang. Mit den Vorrechten einer unbeschränkten Freiheit verbinden
sie den Charakter der Hausfrau und der Gefährtin der Ehemänner. Nach
Aussage der meisten Reisenden leben die Ehegenossen sehr friedlich
nebeneinander, in keiner Weise von Eifersucht geplagt. G e o r g B o g l e
sagt, sie neigten überhaupt wenig zur Eifersucht. Hie und da allerdings
entstehe ein Streit über die Kinder, aber er werde bald beigelegt durch die
Vergleichung der Gesichtszüge mit jenen der Väter — wiederum eine
Erinnerung an H e r o d o t s Mitteilungen über die äthiopischen Auser —
oder indem man der Mutter die Entscheidung überlässt.[510] Viel weniger
günstig lautet das Urteil anderer Beobachter. Herr v o n U j f a l v y sagt,
die Polyandrie übe jedenfalls unter den Weibern einen üblen Einfluss auf
Sitte und Geist aus, denn weder in Ladakh noch in Sultanpur sind sie
Muster von ehelicher Treue, und ohne positiv lasterhaft oder geldgierig zu
leuchten. Mit diesen Vorsichtsmitteln kann er jede Stunde des Tages oder
der Nacht abreisen“.[508] Der matriarchale Charakter dieser Bina-Ehe ist
unverkennbar. Nicht unmöglich, dass dieselbe einst auch den Chinesen
bekannt gewesen, denn der Strafkodex des Himmlischen Reiches spricht
von „den durch ihre Schwiegerväter aus dem Hause vertriebenen
Schwiegersöhnen“, und bedroht sowohl den Schwiegervater, wie die etwa
an der Austreibung sich beteiligende Frau mit hundert Rutenstreichen.[509]
Sehr wenig bekannt dürfte es sein, dass polyandrische Gepflogenheiten
im Herzen Europas noch im Schwange gehen. Das Karpatenvölkchen der
Bojken ist trotz Christentum und moderner Gesetzgebung heute noch der
Vielmännerei ergeben. In dem Bewusstsein dieser Stammesangehörigen ist
noch nicht das Gebot u n s e r e r Moral erstanden, eine Frau solle bloss
e i n e m Manne angehören. Im Gegenteil, die Vielmännerei herrscht dort in
der Volkssitte so sehr, dass der Ehemann selbst von der Richtigkeit
d i e s e r Moral überzeugt ist und er — verachtet das Weib seiner Liebe,
wenn sie nur seine Frau allein ist. „Schäme dich, dass du nur einen Mann
hast“ — diese Äusserung eines Bojken aus der Nähe von Sambor ist
kennzeichnend für die Anschauungsweise des Völkchens.
Über den Einfluss der Polyandrie auf die Sitten des Volks herrschen
sehr abweichende, ja geradezu widersprechende Meinungen. Nach
T u r n e r wäre derselbe kein ungünstiger. In Vergleichung mit den
südlichen Nachbarvölkern geniessen die Weiber in der Gesellschaft einen
hohen Rang. Mit den Vorrechten einer unbeschränkten Freiheit verbinden
sie den Charakter der Hausfrau und der Gefährtin der Ehemänner. Nach
Aussage der meisten Reisenden leben die Ehegenossen sehr friedlich
nebeneinander, in keiner Weise von Eifersucht geplagt. G e o r g B o g l e
sagt, sie neigten überhaupt wenig zur Eifersucht. Hie und da allerdings
entstehe ein Streit über die Kinder, aber er werde bald beigelegt durch die
Vergleichung der Gesichtszüge mit jenen der Väter — wiederum eine
Erinnerung an H e r o d o t s Mitteilungen über die äthiopischen Auser —
oder indem man der Mutter die Entscheidung überlässt.[510] Viel weniger
günstig lautet das Urteil anderer Beobachter. Herr v o n U j f a l v y sagt,
die Polyandrie übe jedenfalls unter den Weibern einen üblen Einfluss auf
Sitte und Geist aus, denn weder in Ladakh noch in Sultanpur sind sie
Muster von ehelicher Treue, und ohne positiv lasterhaft oder geldgierig zu
Page 234
sein, sind die Frauen dieser Länder doch sehr gefallsüchtig und flatterhaft.
[511] In Südindien ist die Vielmännerei, nach der Ansicht E m i l v o n
S c h l a g i n t w e i t s , sogar ein grosses gesellschaftliches Übel, das zu
tiefem Herzeleid, Misstrauen, Eifersucht, Streit und zu Hass bis in den Tod
führt, aber von den Behörden und Missionären vergeblich bekämpft wird,
da die geringe Meinung, welche der Hindu der unteren Stände vom Weibe
hegt, und der Eigennutz der Priester dieser Unsitte Vorschub leistet.[512] —
Ich weiss nicht ob in diesem Gemälde die Farben nicht etwas allzu grell
aufgetragen sind, zumal bei aller Würdigung der mit Vielmännerei
verknüpften Nachteile gerade die Eintracht in den polyandrischen
Haushaltungen, das Fehlen jeglicher Eifersucht das unverhohlene Erstaunen
der europäischen Reisenden zu erregen pflegt. Ja, die Polyandrie hat in
M a n t e g a z z a sogar in gewissem Sinne einen Anwalt gefunden, der sich
eben auf südindische Verhältnisse beruft: „Ich habe die Polyandrie bei den
Toda im südlichen Indien beobachtet und habe die Frauen bei ihnen viel
glücklicher gefunden als bei polygamen Völkern. Alles was selten ist, wird
gesucht und geschätzt, und wenn die Gewohnheit die Schneide der
Eifersucht abgestumpft hat, so trinken mehrere Männer ohne Widerwillen
und Groll aus einer einzigen Schale der Liebe, während die immer begehrte
Frau, die es immer versteht, den glücklich zu machen, welcher sie sucht,
Liebkosungen und Liebesbeweise mit weisem Masse austeilt. Die
Monogamie,“ fährt der italienische Gelehrte fort, „ist die einzige moralische
Form der menschlichen Gesellschaft, aber wo sie wegen des niedrigen
Niveaus einer Rasse nicht möglich ist, da hundertmal lieber eine
polyandrische, als eine polygame Rasse, so sehr dies auch unsern Stolz als
Männer demütigen mag“.[513]
Aus der in diesem Kapitel versuchten Schilderung der verschiedenen
polyandrischen Zustände lassen sich, wie ich eingangs erwähnte, zwei
Formen der Vielmännerei herausschälen: eine rohere und eine höhere.
Kennzeichnend für letztere ist das verwandtschaftliche, in der Regel das
Bruderverhältnis der Gatten; man kann sagen, nicht der einzelne, sondern
die Familie beweibt sich, nimmt eine Frau. Hat ein Mann keine Brüder, so
muss er sich mit andern Männern vergesellschaften und nur dann kann er
heiraten; andernfalls bleibt er Junggeselle sein Leben lang.[514] Roher ist
jedenfalls die Form, wo das Weib sich beliebige Gatten wählt. Beide Arten
Vielmännerei treten aber sowohl neben endogamen, als exogamen
Gewohnheiten auf, wie ja auch das die Grundlage bildende Matriarchat sich
[511] In Südindien ist die Vielmännerei, nach der Ansicht E m i l v o n
S c h l a g i n t w e i t s , sogar ein grosses gesellschaftliches Übel, das zu
tiefem Herzeleid, Misstrauen, Eifersucht, Streit und zu Hass bis in den Tod
führt, aber von den Behörden und Missionären vergeblich bekämpft wird,
da die geringe Meinung, welche der Hindu der unteren Stände vom Weibe
hegt, und der Eigennutz der Priester dieser Unsitte Vorschub leistet.[512] —
Ich weiss nicht ob in diesem Gemälde die Farben nicht etwas allzu grell
aufgetragen sind, zumal bei aller Würdigung der mit Vielmännerei
verknüpften Nachteile gerade die Eintracht in den polyandrischen
Haushaltungen, das Fehlen jeglicher Eifersucht das unverhohlene Erstaunen
der europäischen Reisenden zu erregen pflegt. Ja, die Polyandrie hat in
M a n t e g a z z a sogar in gewissem Sinne einen Anwalt gefunden, der sich
eben auf südindische Verhältnisse beruft: „Ich habe die Polyandrie bei den
Toda im südlichen Indien beobachtet und habe die Frauen bei ihnen viel
glücklicher gefunden als bei polygamen Völkern. Alles was selten ist, wird
gesucht und geschätzt, und wenn die Gewohnheit die Schneide der
Eifersucht abgestumpft hat, so trinken mehrere Männer ohne Widerwillen
und Groll aus einer einzigen Schale der Liebe, während die immer begehrte
Frau, die es immer versteht, den glücklich zu machen, welcher sie sucht,
Liebkosungen und Liebesbeweise mit weisem Masse austeilt. Die
Monogamie,“ fährt der italienische Gelehrte fort, „ist die einzige moralische
Form der menschlichen Gesellschaft, aber wo sie wegen des niedrigen
Niveaus einer Rasse nicht möglich ist, da hundertmal lieber eine
polyandrische, als eine polygame Rasse, so sehr dies auch unsern Stolz als
Männer demütigen mag“.[513]
Aus der in diesem Kapitel versuchten Schilderung der verschiedenen
polyandrischen Zustände lassen sich, wie ich eingangs erwähnte, zwei
Formen der Vielmännerei herausschälen: eine rohere und eine höhere.
Kennzeichnend für letztere ist das verwandtschaftliche, in der Regel das
Bruderverhältnis der Gatten; man kann sagen, nicht der einzelne, sondern
die Familie beweibt sich, nimmt eine Frau. Hat ein Mann keine Brüder, so
muss er sich mit andern Männern vergesellschaften und nur dann kann er
heiraten; andernfalls bleibt er Junggeselle sein Leben lang.[514] Roher ist
jedenfalls die Form, wo das Weib sich beliebige Gatten wählt. Beide Arten
Vielmännerei treten aber sowohl neben endogamen, als exogamen
Gewohnheiten auf, wie ja auch das die Grundlage bildende Matriarchat sich
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gleichfalls schon der ursprünglichen Endogamie entwunden hat und auch
im Bereiche der Exogamie erscheint. Überall nun, wo die Polyandrie zur
zweiten, höheren Stufe aufgestiegen, ist auch schon zumeist die agnatische
Erbfolge üblich, ohne dass das Kind seinen wirklichen Vater zu bezeichnen
im stande wäre. Wo dagegen die Gatten untereinander durch keine
Verwandtschaftsbande verknüpft sind, wie bei den Naïr, dauert die
mütterliche Erbfolge fort.[515]
In Indien will man die interessante Erfahrung gemacht haben, dass, wo
Polyandrie herrscht, die männlichen, wo Polygamie dagegen, die
weiblichen Geburten an Zahl grösser seien, so dass sich gewissermassen die
Natur den menschlichen Satzungen anzubequemen scheine.[516] Auf Ceylon
z. B. sollen auf je zehn Knaben bloss acht bis neun Mädchen zur Welt
kommen. Da aber in den Haremen Siams nach C a m p b e l l Knaben und
Mädchen in den gleichen Zahlenverhältnissen geboren werden, wie bei
monogamen Verbindungen, so hält P e s c h e l den obigen Satz für
widerlegt, zumal auch die Erfahrungen der Tierzüchter dieser Vermutung
nicht günstig sind.[517] Desgleichen hat Dr. D u s i n g eine Menge
Thatsachen zusammengetragen, welche seiner Aufstellung viel
Wahrscheinlichkeit verleihen, dass bei anormalen Sexualverhältnissen stets
mehr Wesen jenes Geschlechtes geboren werden, an denen es mangelt, so
dass mit Hilfe dieser Eigenschaft das Verhältnis der Geschlechter sich von
selbst regelt.[518] Dies schliesst nicht aus, dass ein Missverhältnis
k ü n s t l i c h hervorgerufen werden kann, wie dies z. B. durch
systematischen Mädchenmord bei einzelnen Rassen oder Stämmen
thatsächlich geschieht. Unzweifelhaft leistet aber Weibermangel der
Vielmännerei Vorschub. Die aus der Koromandelküste nach Malakka,
Singapur, Java u. s. w. auswandernden tamulischen Kling z. B. bringen nur
wenig Frauen mit und deshalb ist auch Polyandrie bei ihnen allgemein.[519]
Auf Mallicollo, einer der Neuhebriden, ist ein solcher Mangel an Weibern,
dass zuweilen je zwei Männer nur eine Frau besitzen.[520]
Im übrigen wird der Ursprung der für den Europäer so befremdenden
und widerwärtigen Sitte der Polyandrie von den meisten auf
Sparsamkeitsrücksichten zurückgeführt. In Tibet, in Kulu u. s. w. sind die
bebaubaren Bodenstrecken von sehr geringer Ausdehnung; der Besitz ist
demnach ein sehr beschränkter und würde, infolge einer fortgesetzten
Teilung, sich so vermindern, dass er in kürzester Zeit nicht mehr im stande
im Bereiche der Exogamie erscheint. Überall nun, wo die Polyandrie zur
zweiten, höheren Stufe aufgestiegen, ist auch schon zumeist die agnatische
Erbfolge üblich, ohne dass das Kind seinen wirklichen Vater zu bezeichnen
im stande wäre. Wo dagegen die Gatten untereinander durch keine
Verwandtschaftsbande verknüpft sind, wie bei den Naïr, dauert die
mütterliche Erbfolge fort.[515]
In Indien will man die interessante Erfahrung gemacht haben, dass, wo
Polyandrie herrscht, die männlichen, wo Polygamie dagegen, die
weiblichen Geburten an Zahl grösser seien, so dass sich gewissermassen die
Natur den menschlichen Satzungen anzubequemen scheine.[516] Auf Ceylon
z. B. sollen auf je zehn Knaben bloss acht bis neun Mädchen zur Welt
kommen. Da aber in den Haremen Siams nach C a m p b e l l Knaben und
Mädchen in den gleichen Zahlenverhältnissen geboren werden, wie bei
monogamen Verbindungen, so hält P e s c h e l den obigen Satz für
widerlegt, zumal auch die Erfahrungen der Tierzüchter dieser Vermutung
nicht günstig sind.[517] Desgleichen hat Dr. D u s i n g eine Menge
Thatsachen zusammengetragen, welche seiner Aufstellung viel
Wahrscheinlichkeit verleihen, dass bei anormalen Sexualverhältnissen stets
mehr Wesen jenes Geschlechtes geboren werden, an denen es mangelt, so
dass mit Hilfe dieser Eigenschaft das Verhältnis der Geschlechter sich von
selbst regelt.[518] Dies schliesst nicht aus, dass ein Missverhältnis
k ü n s t l i c h hervorgerufen werden kann, wie dies z. B. durch
systematischen Mädchenmord bei einzelnen Rassen oder Stämmen
thatsächlich geschieht. Unzweifelhaft leistet aber Weibermangel der
Vielmännerei Vorschub. Die aus der Koromandelküste nach Malakka,
Singapur, Java u. s. w. auswandernden tamulischen Kling z. B. bringen nur
wenig Frauen mit und deshalb ist auch Polyandrie bei ihnen allgemein.[519]
Auf Mallicollo, einer der Neuhebriden, ist ein solcher Mangel an Weibern,
dass zuweilen je zwei Männer nur eine Frau besitzen.[520]
Im übrigen wird der Ursprung der für den Europäer so befremdenden
und widerwärtigen Sitte der Polyandrie von den meisten auf
Sparsamkeitsrücksichten zurückgeführt. In Tibet, in Kulu u. s. w. sind die
bebaubaren Bodenstrecken von sehr geringer Ausdehnung; der Besitz ist
demnach ein sehr beschränkter und würde, infolge einer fortgesetzten
Teilung, sich so vermindern, dass er in kürzester Zeit nicht mehr im stande
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wäre, den Besitzer zu ernähren. So ist also nach H a r c o u r t und
R o u s s e l e t die Polyandrie eine rein nationalökonomische Einrichtung.
Dieser Meinung pflichten auch F r e d e r i c k D r e w , H e r m a n n v o n
S c h l a g i n t w e i t , K a r l v o n U j f a l v y , Dr. H . W . B e l l e w zu,
welch letzterer die Vielmännerei in Kaschmir ebenfalls aus der geringen
Ausdehnung des bewohnbaren Bodens erklärt,[521] und auch
M a n t e g a z z a sieht in ihr fast immer eine Folge von Armut; sie ist ihm
zufolge dem ganz malthusischen Bedürfnisse entsprungen, die starke
Vermehrung der Bevölkerung zu beschränken.[522] In vielen Fällen mag
man diese Begründung gelten lassen, zu einer allgemeinen, befriedigenden
Erklärung der Sitte reicht dieselbe meines Erachtens nicht aus. Ich befinde
mich hier in Übereinstimmung mit H e r b e r t S p e n c e r , welcher die
Vielmännerei ebenfalls nicht auf Armut zurückführen will, obgleich
letztere, wie er einräumt, in gewissen Fällen Ursache ihrer Fortdauer und
ihrer Ausbreitung gewesen sein mag.[523] Ceylon ist zwar auch ein armes
Land und ein schlechter Ackerboden,[524] aber es sind vornehmlich die
reicheren Stände, welche dort Vielmännerei üben,[525] und die Balti in Tibet
haben als Muhammedaner die Polyandrie mit der Polygamie vertauscht,
obschon sie dieselben ökonomischen Gründe für die erstere hätten, wie die
Tibeter und Ladakhi, denn der anbaufähige Boden ist sehr beschränkt.[526]
Sir J o h n L u b b o c k erblickt in der Polyandrie eine ausnahmsweise
Einrichtung, die gewöhnlich die Beseitigung der Übelstände bezweckt,
welche da entspringen, wo bei ursprünglich herrschender Monogamie ein
grosser Mangel an Frauen ist.[527] Gewiss ist dies ebenfalls ein ins Gewicht
fallender Gesichtspunkt, und M a n t e g a z z a erkennt denselben an, wenn
er sagt: Die Polyandrie kann nur in einem Lande als normale und
beständige Form der menschlichen Familie herrschen, wenn sie durch den
Mord der neugeborenen Mädchen unterstützt wird.[528] Diese
Einschränkung schiesst allerdings über das Ziel hinaus, insofern
Mädchenmord durchaus kein regelmässiger Begleiter polyandrischer
Zustände sein muss. M a n t e g a z z a selbst weiss nichts davon bei den
polyandrischen Bhutia; in Ladakh hat D r e w trotz aller Nachforschungen
nichts über allenfalsige Mädchenmorde erfahren können. Andrerseits wütet
diese Sitte unter den Radschputen, und diese sind keine Polyandristen. Mag
nun auch Armut des Boden einerseits, natürlicher Mangel an Frauen
andererseits immerhin das seinige zur Entwicklung der Vielmännerei
beigetragen haben, ihre wahre Grundlage ist eine tiefere; sie wurzelt in
R o u s s e l e t die Polyandrie eine rein nationalökonomische Einrichtung.
Dieser Meinung pflichten auch F r e d e r i c k D r e w , H e r m a n n v o n
S c h l a g i n t w e i t , K a r l v o n U j f a l v y , Dr. H . W . B e l l e w zu,
welch letzterer die Vielmännerei in Kaschmir ebenfalls aus der geringen
Ausdehnung des bewohnbaren Bodens erklärt,[521] und auch
M a n t e g a z z a sieht in ihr fast immer eine Folge von Armut; sie ist ihm
zufolge dem ganz malthusischen Bedürfnisse entsprungen, die starke
Vermehrung der Bevölkerung zu beschränken.[522] In vielen Fällen mag
man diese Begründung gelten lassen, zu einer allgemeinen, befriedigenden
Erklärung der Sitte reicht dieselbe meines Erachtens nicht aus. Ich befinde
mich hier in Übereinstimmung mit H e r b e r t S p e n c e r , welcher die
Vielmännerei ebenfalls nicht auf Armut zurückführen will, obgleich
letztere, wie er einräumt, in gewissen Fällen Ursache ihrer Fortdauer und
ihrer Ausbreitung gewesen sein mag.[523] Ceylon ist zwar auch ein armes
Land und ein schlechter Ackerboden,[524] aber es sind vornehmlich die
reicheren Stände, welche dort Vielmännerei üben,[525] und die Balti in Tibet
haben als Muhammedaner die Polyandrie mit der Polygamie vertauscht,
obschon sie dieselben ökonomischen Gründe für die erstere hätten, wie die
Tibeter und Ladakhi, denn der anbaufähige Boden ist sehr beschränkt.[526]
Sir J o h n L u b b o c k erblickt in der Polyandrie eine ausnahmsweise
Einrichtung, die gewöhnlich die Beseitigung der Übelstände bezweckt,
welche da entspringen, wo bei ursprünglich herrschender Monogamie ein
grosser Mangel an Frauen ist.[527] Gewiss ist dies ebenfalls ein ins Gewicht
fallender Gesichtspunkt, und M a n t e g a z z a erkennt denselben an, wenn
er sagt: Die Polyandrie kann nur in einem Lande als normale und
beständige Form der menschlichen Familie herrschen, wenn sie durch den
Mord der neugeborenen Mädchen unterstützt wird.[528] Diese
Einschränkung schiesst allerdings über das Ziel hinaus, insofern
Mädchenmord durchaus kein regelmässiger Begleiter polyandrischer
Zustände sein muss. M a n t e g a z z a selbst weiss nichts davon bei den
polyandrischen Bhutia; in Ladakh hat D r e w trotz aller Nachforschungen
nichts über allenfalsige Mädchenmorde erfahren können. Andrerseits wütet
diese Sitte unter den Radschputen, und diese sind keine Polyandristen. Mag
nun auch Armut des Boden einerseits, natürlicher Mangel an Frauen
andererseits immerhin das seinige zur Entwicklung der Vielmännerei
beigetragen haben, ihre wahre Grundlage ist eine tiefere; sie wurzelt in
Page 237
älteren Verhältnissen. L i p p e r t s Verdienst ist es, als
kulturgeschichtlich unrichtig aufgedeckt zu haben, dass auch innerhalb
endogamischer Zustände das Prinzip der Blutsverwandtschaft ursprünglich
auch dasjenige der Konnubialgrenzen begründet habe. Im Gegenteile
beruhte auf der Idee der Blutsverwandtschaft diejenige der Berechtigung
zum Geschlechtsverkehre in unbeschränktestem Masse. „Es sind vielmehr
wiederum nur die Generationsschichten über und untereinander, deren
Scheidemarken sich, wie nach vielen anderen Richtungen hin, so auch in
den konnubialen Verhältnissen allmählich geltend machen, wohingegen
Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht,
zwischen Brüdern und Schwestern, nicht nur keine Beschränkung erleiden,
sondern vielmehr als der absolut normale Zustand gelten.“[529] Und auf
diesen Untergrund weist die Mehrzahl der Fälle bis heute noch als
Volkseinrichtung erhaltener Polyandrie zurück. Im Grunde sagt nichts
anderes auch H e r b e r t S p e n c e r , wenn er „die Polyandrie als eine der
Formen von ehelichen Beziehungen betrachtet, welche sich aus den
ursprünglichen ungeregelten Zuständen hervorarbeiten, und zugleich als
eine Form, die sich noch da erhalten hat, wo andere mit ihr wetteifernde
Formen von den Umständen nicht begünstigt wurden und sie daher noch
nicht zu beseitigen vermochten.“[530]
[472] Uxores habent deni duodenique inter se communes et maxime fratres
cum fratribus parentesque cum liberis; sed si qui sunt ex his nati, eorum
habentur liberi, quo primum virgo quoque deducta est. (C a e s a r , de bello gall.
lib. V. cap. 14.)
[473] Iam primum uxor ejus (des Häuptlings) Boudicca verberibus adfecta
ed filio stupro violatae sunt, schreibt T a c i t u s . Annales lib. XIV. cap. 31 und
weiterhin, cap. 35, will B o a d i c e a „confectum verberibus corpus,
contrectatam filiarum pudicitiam ulcisci. Eo provectas Romanorum cupidines, ut
non corpora, ne senectam quidem aut virginitatem inpollutam relinquant.“
[474] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. I. S. 56.
[475] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 228.
[476] Globus. Bd. LII. S. 91.
[477] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 319.
[478] W a i t z - G e r l a n d . Anthropologie d. Naturvölker. Bd. VI. S. 128.
[479] R a t z e l . Völkerkunde. Bd. II. S. 276.
[480] L a n g s d o r f f . Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. II. S.
63.
kulturgeschichtlich unrichtig aufgedeckt zu haben, dass auch innerhalb
endogamischer Zustände das Prinzip der Blutsverwandtschaft ursprünglich
auch dasjenige der Konnubialgrenzen begründet habe. Im Gegenteile
beruhte auf der Idee der Blutsverwandtschaft diejenige der Berechtigung
zum Geschlechtsverkehre in unbeschränktestem Masse. „Es sind vielmehr
wiederum nur die Generationsschichten über und untereinander, deren
Scheidemarken sich, wie nach vielen anderen Richtungen hin, so auch in
den konnubialen Verhältnissen allmählich geltend machen, wohingegen
Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht,
zwischen Brüdern und Schwestern, nicht nur keine Beschränkung erleiden,
sondern vielmehr als der absolut normale Zustand gelten.“[529] Und auf
diesen Untergrund weist die Mehrzahl der Fälle bis heute noch als
Volkseinrichtung erhaltener Polyandrie zurück. Im Grunde sagt nichts
anderes auch H e r b e r t S p e n c e r , wenn er „die Polyandrie als eine der
Formen von ehelichen Beziehungen betrachtet, welche sich aus den
ursprünglichen ungeregelten Zuständen hervorarbeiten, und zugleich als
eine Form, die sich noch da erhalten hat, wo andere mit ihr wetteifernde
Formen von den Umständen nicht begünstigt wurden und sie daher noch
nicht zu beseitigen vermochten.“[530]
[472] Uxores habent deni duodenique inter se communes et maxime fratres
cum fratribus parentesque cum liberis; sed si qui sunt ex his nati, eorum
habentur liberi, quo primum virgo quoque deducta est. (C a e s a r , de bello gall.
lib. V. cap. 14.)
[473] Iam primum uxor ejus (des Häuptlings) Boudicca verberibus adfecta
ed filio stupro violatae sunt, schreibt T a c i t u s . Annales lib. XIV. cap. 31 und
weiterhin, cap. 35, will B o a d i c e a „confectum verberibus corpus,
contrectatam filiarum pudicitiam ulcisci. Eo provectas Romanorum cupidines, ut
non corpora, ne senectam quidem aut virginitatem inpollutam relinquant.“
[474] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. I. S. 56.
[475] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 228.
[476] Globus. Bd. LII. S. 91.
[477] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 319.
[478] W a i t z - G e r l a n d . Anthropologie d. Naturvölker. Bd. VI. S. 128.
[479] R a t z e l . Völkerkunde. Bd. II. S. 276.
[480] L a n g s d o r f f . Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. II. S.
63.
Page 238
[481] D a v i d C r a n t z . Historie von Grönland. Barby und Leipzig 1765.
Bd. I. S. 207–212.
[482] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 115.
[483] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. IV. S. 103.
[484] G. F r i t s c h . Die Eingeborenen Südafrikas ethnographisch und
anatomisch. Breslau 1873. S. 227.
[485] R a t z e l . Völkerkunde. Bd. I. S. 343.
[486] Globus. Bd. XLIII. S. 371.
[487] W i l l i a m E . M a r s h a l l . A Phrenologist amongst the Todas; or
the Study of a primitive tribe in South India: History, Character, Customs,
Religion, Infanticide, Polyandry, Language. London 1873.
[488] Revue d’Anthropologie 1874. S. 127.
[489] Revue d’Anthrop. A. a. O.
[490] M a n t e g a z z a . Indien. Jena 1885. S. 120.
[491] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 222.
[492] E m i l v o n S c h l a g i n t w e i t . Indien in Wort and Bild. Leipzig
1880. Bd. I. S. 100.
[493] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin 1874. S. 388.
[494] D a l t o n . Beschreibende Ethnologie Bengalens. Deutsch bearbeitet
von Oskar Flex. Berlin 1875. S. 37.
[495] D a l t o n . A. a. O. S. 41.
[496] A. a. O. S. 50.
[497] A. a. O. S. 22. Oberst D a l t o n erzählt diesbezüglich folgende
bezeichnende Anekdote: Ein hübsch aussehendes Daflamädchen kam eines
Tages nach Lackinpur, warf sich ihm zu Füssen und flehte in höchst poetischen
Ausdrücken um seinen Schutz. Sie war die Tochter eines Häuptlings und sollte
die Frau eines Freundes ihres Vaters werden, der schon mehrere Frauen hatte.
Sie wollte aber nicht eine von vielen sein. Ausserdem gestand sie Dalton, dass
sie liebe und wieder geliebt werde und mit ihrem Anbeter geflohen sei. Dalton
beruhigte das Mädchen und schickte nach ihrem Begleiter. Wie erstaunte er aber,
als der Bote nicht einen, sondern z w e i Geliebte brachte. Das Mädchen hatte
sich von zwei jungen Burschen entführen lassen.
[498] M a n t e g a z z a . Indien. S. 193.
[499] D a l t o n . A. a. O. S. 52.
[500] Ausland 1860. S. 840.
[501] C . F . G o r d o n - C u m m i n g . In the Himalayas and on the Indian
Plains. London 1884. S. 406.
[502] H e r m a n n v o n S c h l a g i n t w e i t . Reisen in Indien und
Hochasien. Jena 1871. Bd. II. S. 47–48.
Bd. I. S. 207–212.
[482] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 115.
[483] H u m b o l d t s Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. IV. S. 103.
[484] G. F r i t s c h . Die Eingeborenen Südafrikas ethnographisch und
anatomisch. Breslau 1873. S. 227.
[485] R a t z e l . Völkerkunde. Bd. I. S. 343.
[486] Globus. Bd. XLIII. S. 371.
[487] W i l l i a m E . M a r s h a l l . A Phrenologist amongst the Todas; or
the Study of a primitive tribe in South India: History, Character, Customs,
Religion, Infanticide, Polyandry, Language. London 1873.
[488] Revue d’Anthropologie 1874. S. 127.
[489] Revue d’Anthrop. A. a. O.
[490] M a n t e g a z z a . Indien. Jena 1885. S. 120.
[491] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 222.
[492] E m i l v o n S c h l a g i n t w e i t . Indien in Wort and Bild. Leipzig
1880. Bd. I. S. 100.
[493] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin 1874. S. 388.
[494] D a l t o n . Beschreibende Ethnologie Bengalens. Deutsch bearbeitet
von Oskar Flex. Berlin 1875. S. 37.
[495] D a l t o n . A. a. O. S. 41.
[496] A. a. O. S. 50.
[497] A. a. O. S. 22. Oberst D a l t o n erzählt diesbezüglich folgende
bezeichnende Anekdote: Ein hübsch aussehendes Daflamädchen kam eines
Tages nach Lackinpur, warf sich ihm zu Füssen und flehte in höchst poetischen
Ausdrücken um seinen Schutz. Sie war die Tochter eines Häuptlings und sollte
die Frau eines Freundes ihres Vaters werden, der schon mehrere Frauen hatte.
Sie wollte aber nicht eine von vielen sein. Ausserdem gestand sie Dalton, dass
sie liebe und wieder geliebt werde und mit ihrem Anbeter geflohen sei. Dalton
beruhigte das Mädchen und schickte nach ihrem Begleiter. Wie erstaunte er aber,
als der Bote nicht einen, sondern z w e i Geliebte brachte. Das Mädchen hatte
sich von zwei jungen Burschen entführen lassen.
[498] M a n t e g a z z a . Indien. S. 193.
[499] D a l t o n . A. a. O. S. 52.
[500] Ausland 1860. S. 840.
[501] C . F . G o r d o n - C u m m i n g . In the Himalayas and on the Indian
Plains. London 1884. S. 406.
[502] H e r m a n n v o n S c h l a g i n t w e i t . Reisen in Indien und
Hochasien. Jena 1871. Bd. II. S. 47–48.
Page 239
[503] J . C a l v e r t . Kulu and the Silver Country of the Vazeers. London
1873. S. 32.
[504] K a r l E u g e n v o n U j f a l v y . Aus dem westlichen Himalaya.
Erlebnisse und Forschungen. Leipzig 1884. S. 37.
[505] A. a. O. S. 36.
[506] Sir J a m e s E m e r s o n T e n n e n t . Ceylon; an account of the
island, physical, historical and topographical. London 1859. Bd. II. S. 428. 429.
[507] E r n s t H ä c k e l . Indische Reisebriefe. Berlin 1884. S. 240.
[508] Ausland 1851. S. 657.
[509] A . G i r a u d - T e u l o n . Les origines de la famille. Genève u. Paris
1874. S. 157.
[510] Narrative of the Mission of George Bogle to Tibet, and of the journey
of Thomas Manning to Lhasa. Edited by Clements R. Markham. London 1876.
S. 122.
[511] U j f a l v y . Aus dem westlichen Himalaya. S. 37.
[512] S c h l a g i n t w e i t . Indien in Wort und Bild. Bd. I. S. 100.
[513] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 320.
[514] A b e l d e R é m u s a t . Naw. Mélanges asiatiques. Paris 1829. S.
245.
[515] G i r a u d - T e u l o n . A. a. O. S. 148.
[516] Ausland 1865. S. 285.
[517] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 221.
[518] Dr. K a r l D u s i n g . Die Faktoren, welche die Sexualität
entscheiden. Jena 1883. S. 18. 33.
[519] Globus Bd. XXV. S. 379.
[520] M . E c k a r d t . Der Archipel der Neuhebriden (Verhdl. d. Ver. f.
naturwiss. Unterhaltung in Hamburg. Bd. IV. Oktob. 1879. S. 21).
[521] H . W . B e l l e w . Kashmir and Kashgar. A Narrative of the journey
of the embassy to Kashgar in 1873–74. London 1885. S. 118.
[522] M a n t e g a z z a . A. a. O. S. 318.
[523] H e r b e r t S p e n c e r . Die Prinzipien der Soziologie. Deutsch von
B. Vetter. Stuttgart 1887. Bd. II. S. 246.
[524] S. W. Baker. Eight years’ Wanderings in Ceylon. London 1855. S. 61.
[525] T e n n e n t . Ceylon. Bd. II. S. 428.
[526] Dr. K o n r a d G a n z e n m ü l l e r im Globus. Bd. XXXVIII. S. 77.
[527] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 118.
[528] M a n t e g a z z a . A. a. O. S. 319.
[529] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 10.
1873. S. 32.
[504] K a r l E u g e n v o n U j f a l v y . Aus dem westlichen Himalaya.
Erlebnisse und Forschungen. Leipzig 1884. S. 37.
[505] A. a. O. S. 36.
[506] Sir J a m e s E m e r s o n T e n n e n t . Ceylon; an account of the
island, physical, historical and topographical. London 1859. Bd. II. S. 428. 429.
[507] E r n s t H ä c k e l . Indische Reisebriefe. Berlin 1884. S. 240.
[508] Ausland 1851. S. 657.
[509] A . G i r a u d - T e u l o n . Les origines de la famille. Genève u. Paris
1874. S. 157.
[510] Narrative of the Mission of George Bogle to Tibet, and of the journey
of Thomas Manning to Lhasa. Edited by Clements R. Markham. London 1876.
S. 122.
[511] U j f a l v y . Aus dem westlichen Himalaya. S. 37.
[512] S c h l a g i n t w e i t . Indien in Wort und Bild. Bd. I. S. 100.
[513] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 320.
[514] A b e l d e R é m u s a t . Naw. Mélanges asiatiques. Paris 1829. S.
245.
[515] G i r a u d - T e u l o n . A. a. O. S. 148.
[516] Ausland 1865. S. 285.
[517] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 221.
[518] Dr. K a r l D u s i n g . Die Faktoren, welche die Sexualität
entscheiden. Jena 1883. S. 18. 33.
[519] Globus Bd. XXV. S. 379.
[520] M . E c k a r d t . Der Archipel der Neuhebriden (Verhdl. d. Ver. f.
naturwiss. Unterhaltung in Hamburg. Bd. IV. Oktob. 1879. S. 21).
[521] H . W . B e l l e w . Kashmir and Kashgar. A Narrative of the journey
of the embassy to Kashgar in 1873–74. London 1885. S. 118.
[522] M a n t e g a z z a . A. a. O. S. 318.
[523] H e r b e r t S p e n c e r . Die Prinzipien der Soziologie. Deutsch von
B. Vetter. Stuttgart 1887. Bd. II. S. 246.
[524] S. W. Baker. Eight years’ Wanderings in Ceylon. London 1855. S. 61.
[525] T e n n e n t . Ceylon. Bd. II. S. 428.
[526] Dr. K o n r a d G a n z e n m ü l l e r im Globus. Bd. XXXVIII. S. 77.
[527] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 118.
[528] M a n t e g a z z a . A. a. O. S. 319.
[529] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 10.
Page 240
[530] H e r b e r t S p e n c e r . A. a. O.
Page 241
XV.
Das Levirat.
st Vielmännerei, nach dem im vorhergehenden Abschnitte
Gesagten, keineswegs als eine notwendige Übergangsform
anzusehen, welche jedes Volk einmal durchlaufen haben muss,
so erhebt sie sich doch stets auf dem Untergrunde des
Matriarchats und kann in gewissem Sinne als dessen schärfste Ausprägung
gelten. Unter Vaterrecht, wie wir es später kennen lernen werden, hört die
Polyandrie auf, wird sie einfach unmöglich. „So wenig die Leibwaffe
mehreren Menschen gehören kann, so wenig kann, wenigstens dem Prinzip
dieses Rechtes nach, die Frau ein Gegenstand geteilten Besitzes sein.“[531]
Wohl aber entsendet sie noch als Ausläufer, so zu sagen, gewisse
Erscheinungen in den Bereich solcher Völker, aus deren Sitten Matriarchat
und Polyandrie längst verschwunden sind. Ich rechne dazu die sogenannte
L e v i r a t s e h e und die D r e i v i e r t e l h e i r a t e n . Ihnen muss hier eine
kurze Betrachtung gewidmet werden.
Unter Leviratsehe versteht man bekanntlich die Gepflogenheit, wonach
der Schwager (latein. levir, griech. δαήρ, sanskr. devar) seine Schwägerin,
d. h. die Gattin seines verstorbenen Bruders zum Weibe nimmt, ein
Gebrauch, der sehr vielen, selbst hochgestiegenen Völkern eigen ist. Im
Kreise unserer eigenen Gesittung, in Deutschland, kommen, freilich nicht
als ein Gebot der Sitte, sondern nach jeweiliger Willkür, derartige Ehen
häufig vor, nachdem das aus Missverständnis einer Bibelstelle[532]
entstandene kirchliche und staatliche Verbot der aufeinander folgenden Ehe
eines Mannes mit zwei Schwestern beseitigt ist, an welchem die
konservativen Engländer mit einer, einer besseren Sache würdigen
Zähigkeit noch heute festhalten. In der Auffassung des Leviratsverhältnisses
herrscht noch ziemlich viel Verwirrung. Meistens will man dasselbe — und
eine gewisse Schule hält daran mit Eifer fest — als einen blossen Ausdruck
des vollen Eigentumsrechtes des Mannes auf die Hinterlassenschaft seines
Bruders betrachten, zu welcher auch dessen Frau oder Frauen gehörten.
Das Levirat.
st Vielmännerei, nach dem im vorhergehenden Abschnitte
Gesagten, keineswegs als eine notwendige Übergangsform
anzusehen, welche jedes Volk einmal durchlaufen haben muss,
so erhebt sie sich doch stets auf dem Untergrunde des
Matriarchats und kann in gewissem Sinne als dessen schärfste Ausprägung
gelten. Unter Vaterrecht, wie wir es später kennen lernen werden, hört die
Polyandrie auf, wird sie einfach unmöglich. „So wenig die Leibwaffe
mehreren Menschen gehören kann, so wenig kann, wenigstens dem Prinzip
dieses Rechtes nach, die Frau ein Gegenstand geteilten Besitzes sein.“[531]
Wohl aber entsendet sie noch als Ausläufer, so zu sagen, gewisse
Erscheinungen in den Bereich solcher Völker, aus deren Sitten Matriarchat
und Polyandrie längst verschwunden sind. Ich rechne dazu die sogenannte
L e v i r a t s e h e und die D r e i v i e r t e l h e i r a t e n . Ihnen muss hier eine
kurze Betrachtung gewidmet werden.
Unter Leviratsehe versteht man bekanntlich die Gepflogenheit, wonach
der Schwager (latein. levir, griech. δαήρ, sanskr. devar) seine Schwägerin,
d. h. die Gattin seines verstorbenen Bruders zum Weibe nimmt, ein
Gebrauch, der sehr vielen, selbst hochgestiegenen Völkern eigen ist. Im
Kreise unserer eigenen Gesittung, in Deutschland, kommen, freilich nicht
als ein Gebot der Sitte, sondern nach jeweiliger Willkür, derartige Ehen
häufig vor, nachdem das aus Missverständnis einer Bibelstelle[532]
entstandene kirchliche und staatliche Verbot der aufeinander folgenden Ehe
eines Mannes mit zwei Schwestern beseitigt ist, an welchem die
konservativen Engländer mit einer, einer besseren Sache würdigen
Zähigkeit noch heute festhalten. In der Auffassung des Leviratsverhältnisses
herrscht noch ziemlich viel Verwirrung. Meistens will man dasselbe — und
eine gewisse Schule hält daran mit Eifer fest — als einen blossen Ausdruck
des vollen Eigentumsrechtes des Mannes auf die Hinterlassenschaft seines
Bruders betrachten, zu welcher auch dessen Frau oder Frauen gehörten.
Page 242
Dass das Levirat ursprünglich in der Vielmännerei wurzelt, widerstrebt
allerdings jenen, welche für das geschichtlich Gewordene weder Sinn noch
Verständnis besitzen. Nur solche mögen Dr. W . S c h n e i d e r
beistimmen, wenn er bemerkt: „Bis zu welchem Grade die darwinistische
Tendenz den Blick zu trüben vermag, zeigen die allerdings unfruchtbaren
Bemühungen, die verbreitete Leviratsehe als Rückstand polyandrischer
Verhältnisse zu erklären; wird doch durch diese Satzung, nach welcher die
Witwe gleich der übrigen Hinterlassenschaft vererbt, das volle
Eigentumsrecht des Mannes auf sein Weib deutlich genug anerkannt.“[533]
Das ist es aber gerade, worin der dogmatische Streiter sich g r ü n d l i c h
i r r t , denn die Bemühungen, das Levirat aus der Polyandrie abzuleiten,
sind durchaus nicht unfruchtbar zu nennen. Wo nämlich beim Tode eines
Mannes dessen Gattin oder Gattinnen auf seinen Bruder übergehen, ist noch
lange nicht ausgemacht, dass dieselben ein Erbstück seien, worauf der
überlebende Schwager ein A n r e c h t habe, in das die Frauen sich
unbedingt fügen müssten. Es ist K a u t s k y s Verdienst, nachgewiesen zu
haben, dass bei der Leviratsehe ursprünglich das R e c h t auf Seite der
Frau, die P f l i c h t auf Seite des Mannes liege, und dieser begeht geradezu
eine Sünde, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt. Von einem
„Eigentumsrecht“ auf die Witwe ist da keine Rede. Das Missverständnis ist
sofort gelöst, wenn man statt des Fremdwortes „Levirat“ seine
Verdeutschung „Schwagerpflicht“ setzt, womit sein Sinn vollständig
gedeckt ist. „Schwagerrecht“ wäre da ein Unding.
Diese Schwagerpflicht gilt noch in der Gegenwart bei den Papua in
Neukaledonien, den Tupinamba in Brasilien,[534] bei den Ostjaken[535] im
nordwestlichen Sibirien, bei dem Tungusenstamme der Mangun oder
Oltsche in Ostsibirien, den Tscherkessen, Drusen und syrischen Arabern,
den Afghanen, den Koljuschen Nordamerikas, den Ama Sulu in Südafrika
und den Negern der Goldküste. P l a n C a r p i n , der Botschafter Ludwigs
des Heiligen, traf sie im 13. Jahrhundert bei den Mongolen. Die polygamen
Neukaledonier — bis unlängst dem Menschenfrasse ergeben — meiden bei
ihren Verbindungen die Blutnähe väterlicherseits, heiraten dagegen
ungescheut alle mütterlichen Verwandtschaftsgrade.[536] Jeden Mann,
obschon beweibt oder nicht, zwingt nun, wie R o c h a s berichtet, die Sitte,
die Bruderswitwe zu heiraten,[537] möge er nun selbst schon Weiber haben
oder nicht.[538] M e i n i c k e , weniger scharf im Ausdrucke, meldet: „Die
Witwe darf den Bruder ihres Mannes heiraten,“[539] und Dr. G e o r g
allerdings jenen, welche für das geschichtlich Gewordene weder Sinn noch
Verständnis besitzen. Nur solche mögen Dr. W . S c h n e i d e r
beistimmen, wenn er bemerkt: „Bis zu welchem Grade die darwinistische
Tendenz den Blick zu trüben vermag, zeigen die allerdings unfruchtbaren
Bemühungen, die verbreitete Leviratsehe als Rückstand polyandrischer
Verhältnisse zu erklären; wird doch durch diese Satzung, nach welcher die
Witwe gleich der übrigen Hinterlassenschaft vererbt, das volle
Eigentumsrecht des Mannes auf sein Weib deutlich genug anerkannt.“[533]
Das ist es aber gerade, worin der dogmatische Streiter sich g r ü n d l i c h
i r r t , denn die Bemühungen, das Levirat aus der Polyandrie abzuleiten,
sind durchaus nicht unfruchtbar zu nennen. Wo nämlich beim Tode eines
Mannes dessen Gattin oder Gattinnen auf seinen Bruder übergehen, ist noch
lange nicht ausgemacht, dass dieselben ein Erbstück seien, worauf der
überlebende Schwager ein A n r e c h t habe, in das die Frauen sich
unbedingt fügen müssten. Es ist K a u t s k y s Verdienst, nachgewiesen zu
haben, dass bei der Leviratsehe ursprünglich das R e c h t auf Seite der
Frau, die P f l i c h t auf Seite des Mannes liege, und dieser begeht geradezu
eine Sünde, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt. Von einem
„Eigentumsrecht“ auf die Witwe ist da keine Rede. Das Missverständnis ist
sofort gelöst, wenn man statt des Fremdwortes „Levirat“ seine
Verdeutschung „Schwagerpflicht“ setzt, womit sein Sinn vollständig
gedeckt ist. „Schwagerrecht“ wäre da ein Unding.
Diese Schwagerpflicht gilt noch in der Gegenwart bei den Papua in
Neukaledonien, den Tupinamba in Brasilien,[534] bei den Ostjaken[535] im
nordwestlichen Sibirien, bei dem Tungusenstamme der Mangun oder
Oltsche in Ostsibirien, den Tscherkessen, Drusen und syrischen Arabern,
den Afghanen, den Koljuschen Nordamerikas, den Ama Sulu in Südafrika
und den Negern der Goldküste. P l a n C a r p i n , der Botschafter Ludwigs
des Heiligen, traf sie im 13. Jahrhundert bei den Mongolen. Die polygamen
Neukaledonier — bis unlängst dem Menschenfrasse ergeben — meiden bei
ihren Verbindungen die Blutnähe väterlicherseits, heiraten dagegen
ungescheut alle mütterlichen Verwandtschaftsgrade.[536] Jeden Mann,
obschon beweibt oder nicht, zwingt nun, wie R o c h a s berichtet, die Sitte,
die Bruderswitwe zu heiraten,[537] möge er nun selbst schon Weiber haben
oder nicht.[538] M e i n i c k e , weniger scharf im Ausdrucke, meldet: „Die
Witwe darf den Bruder ihres Mannes heiraten,“[539] und Dr. G e o r g
Page 243
G e r l a n d , der fleissige Fortsetzer von W a i t z ’ grossem Werke über die
Naturvölker, sagt, gestützt auf D i l l o n und T u r n e r , von den Papua im
allgemeinen: „Die Witwe muss der Bruder des Verstorbenen zu sich
nehmen, wie sie auch als die Haupterbin des Mannes gilt.“[540] Auf den
Marschallinseln ist des Königs Nachfolger sein jüngerer Bruder, und
diesem erwächst zugleich die Verpflichtung, sämtliche Frauen des
Verstorbenen zu heiraten.[541] Den Malgaschen gilt es für eine der
traurigsten Schicksale, ohne Nachkommen aus dem Leben zu scheiden;
stirbt ein älterer Bruder, ohne Kinder zu hinterlassen, so muss der
nächstfolgende Bruder die Witwe heiraten, um das Andenken des älteren zu
bewahren; die Kinder aus einer solchen Ehe werden als Nachkommen und
Erben des älteren Bruders betrachtet.[542] Die Schwagerpflicht der Ostjaken,
welche heute alle Christen sind und sich demnach mit einer Frau begnügen,
hatte schon C a s t r é n gemeldet; neuerdings ward sie durch Fürst N .
K o s t r o w bestätigt, welcher ausdrücklich sagt: „Der jüngere Bruder muss
die Witwe des älteren ehelichen.“[543] Bei den Mar in Indien nimmt, nach
D a l t o n , ein Mann — einer Sagai genannten Sitte zufolge — stets die
Witwe seines ältesten Bruders zur Frau. Die Afghanen erachten es
gleichfalls als eine Pflicht des Mannes, die kinderlose Bruderswitwe zu
heiraten, und jede Abweichung davon wird als das grösste Ärgernis
angesehen.[544] Bei den Ama Sulu darf der Bruder sich nicht weigern, die
Frau seines verstorbenen Bruders zu heiraten; er m u s s sie annehmen.[545]
Eine Art Leviratsehe ist auch bei den Koljuschen üblich, nur ist dort der
Verpflichtete nicht immer der Bruder, sondern der Schwestersohn des
Verstorbenen.[546] Dieser ist gezwungen, die Witwe seines Oheims zu
heiraten, mag das Alter auch noch so verschieden sein. Endlich ist das
Levirat sogar den europäischen Albanesen nicht fremd, und zwar selbst den
Katholiken unter ihnen nicht. Wie man das Levirat dort auffasst, beweist
folgendes Erlebnis des trefflichen Reisenden W i l h e l m L e j e a n .
Letzterer sah in einem Hause einen etwa zwanzigjährigen, fast bartlosen
Burschen, dem seine Mutter, eine stämmige, vierschrötige Albanesin, eine
derbe Strafpredigt hielt. Der Knabe war nämlich bereits verheiratet, und
jüngst waren bald hintereinander seine beiden Brüder gestorben, die auch
verheiratet gewesen. Nun hatte nach landesüblichem Brauche der Bursche
die Witwe des zuerst gestorbenen Bruders geheiratet. Das war schon
Bigamie; aber die Witwe des zweiten Bruders zu heiraten, weigerte er sich.
Darüber war die Mutter höchst ungehalten, der Sohn sei kein
Naturvölker, sagt, gestützt auf D i l l o n und T u r n e r , von den Papua im
allgemeinen: „Die Witwe muss der Bruder des Verstorbenen zu sich
nehmen, wie sie auch als die Haupterbin des Mannes gilt.“[540] Auf den
Marschallinseln ist des Königs Nachfolger sein jüngerer Bruder, und
diesem erwächst zugleich die Verpflichtung, sämtliche Frauen des
Verstorbenen zu heiraten.[541] Den Malgaschen gilt es für eine der
traurigsten Schicksale, ohne Nachkommen aus dem Leben zu scheiden;
stirbt ein älterer Bruder, ohne Kinder zu hinterlassen, so muss der
nächstfolgende Bruder die Witwe heiraten, um das Andenken des älteren zu
bewahren; die Kinder aus einer solchen Ehe werden als Nachkommen und
Erben des älteren Bruders betrachtet.[542] Die Schwagerpflicht der Ostjaken,
welche heute alle Christen sind und sich demnach mit einer Frau begnügen,
hatte schon C a s t r é n gemeldet; neuerdings ward sie durch Fürst N .
K o s t r o w bestätigt, welcher ausdrücklich sagt: „Der jüngere Bruder muss
die Witwe des älteren ehelichen.“[543] Bei den Mar in Indien nimmt, nach
D a l t o n , ein Mann — einer Sagai genannten Sitte zufolge — stets die
Witwe seines ältesten Bruders zur Frau. Die Afghanen erachten es
gleichfalls als eine Pflicht des Mannes, die kinderlose Bruderswitwe zu
heiraten, und jede Abweichung davon wird als das grösste Ärgernis
angesehen.[544] Bei den Ama Sulu darf der Bruder sich nicht weigern, die
Frau seines verstorbenen Bruders zu heiraten; er m u s s sie annehmen.[545]
Eine Art Leviratsehe ist auch bei den Koljuschen üblich, nur ist dort der
Verpflichtete nicht immer der Bruder, sondern der Schwestersohn des
Verstorbenen.[546] Dieser ist gezwungen, die Witwe seines Oheims zu
heiraten, mag das Alter auch noch so verschieden sein. Endlich ist das
Levirat sogar den europäischen Albanesen nicht fremd, und zwar selbst den
Katholiken unter ihnen nicht. Wie man das Levirat dort auffasst, beweist
folgendes Erlebnis des trefflichen Reisenden W i l h e l m L e j e a n .
Letzterer sah in einem Hause einen etwa zwanzigjährigen, fast bartlosen
Burschen, dem seine Mutter, eine stämmige, vierschrötige Albanesin, eine
derbe Strafpredigt hielt. Der Knabe war nämlich bereits verheiratet, und
jüngst waren bald hintereinander seine beiden Brüder gestorben, die auch
verheiratet gewesen. Nun hatte nach landesüblichem Brauche der Bursche
die Witwe des zuerst gestorbenen Bruders geheiratet. Das war schon
Bigamie; aber die Witwe des zweiten Bruders zu heiraten, weigerte er sich.
Darüber war die Mutter höchst ungehalten, der Sohn sei kein
Page 244
rechtschaffener Mann, und wenn er fünf, wenn er zehn verstorbene Brüder
gehabt hätte, so sei es seine Schuldigkeit, die Witwen aller zu heiraten.[547]
In allen diesen Fassungen erscheint der Mann, wie man sieht, als der
Verpflichtete, nicht als der Berechtete. Nirgends in allen diesen Fällen ist
ein Eigentumsrecht des Mannes auf die Bruderswitwe vorhanden, vielmehr
handelt es sich seinerseits um eine P f l i c h t , deren Erfüllung die Witwe
beanspruchen, fordern kann. Dies ist aber ein ganz verschiedener
Gesichtspunkt. Eine wesentliche Stütze erhält die vorgetragene Ansicht
durch die gründlichen Untersuchungen G . A . W i l k e n s über die
Eheverhältnisse im ostindischen Archipel. Überall treten nämlich bei den
dortigen Völkerschaften, gleichviel ob Exogamen oder Endogamen, die
greifbaren Spuren einer älteren Familienordnung, auf Mutterrecht
gegründet, zu Tage. Fast überall findet sich noch n e b e n der patriarchalen
Heiratsform eine zweite, matriarchale, wobei die Frau weder ihren Stamm,
noch ihre Familie verlässt, der Gatte vielmehr in diese eintritt und die
Kinder dem Stamme der Mutter folgen, ganz wie wir auf Ceylon in der
Bina sahen. Bei den Battak erscheint diese Heiratsform, ein Überbleibsel
älterer Epochen, unter dem Namen Mandingding und natürlich ist dabei
auch von keinem Brautschatz die Rede; sie kehrt wieder bei den Timoresen
und mehr noch bei den Belunesen, bei welch letzteren es geradezu der
Bräutigam, nicht die Braut, ist, welcher gekauft wird,[548] bei den Alfuren
von Buru, in Rawas und Redschang, wo sie Semando oder Sumando heisst
und die schon einmal besprochene Fortbildung in die Ambil Anak-Ehe
erfahren hat, bei den Lampongern auf den Eilanden Roti und Saru, auf den
Alor- und Solor-Gruppen. Bei den Makassaren und Buginesen, welche
bloss Verbindungen zwischen Geschwisterkindern untersagen, weisen
mancherlei Umstände auf ein früheres Bestehen von Exogamie gepaart mit
Matriarchat hin. Einige Völker des ostindischen Archipels sind jetzt reine
Endogamen, d. h. sie sind anfänglich ebenfalls sehr wahrscheinlich
Exogamen gewesen und später zur Endogamie übergegangen. Hierher
zählen die Dayak auf Borneo, dann die Alfuren der Minehassa auf Celébes.
Diese Stämme ordnen ihre Familien sei es nach Mutterrecht sei es nach
Vaterrecht, doch sind beide in einen gewissen Einklang gebracht, so dass
man ihr Familiensystem mit Recht das „kognatische“ nennen darf. Beide
Geschlechter stehen auf dem Fusse der Gleichheit zueinander und der
Familienbesitz ist ein den Gatten gemeinschaftlicher. Auch hier, besonders
in den Landschaften Dusun, Murung und Sijang, herrscht eine Art
gehabt hätte, so sei es seine Schuldigkeit, die Witwen aller zu heiraten.[547]
In allen diesen Fassungen erscheint der Mann, wie man sieht, als der
Verpflichtete, nicht als der Berechtete. Nirgends in allen diesen Fällen ist
ein Eigentumsrecht des Mannes auf die Bruderswitwe vorhanden, vielmehr
handelt es sich seinerseits um eine P f l i c h t , deren Erfüllung die Witwe
beanspruchen, fordern kann. Dies ist aber ein ganz verschiedener
Gesichtspunkt. Eine wesentliche Stütze erhält die vorgetragene Ansicht
durch die gründlichen Untersuchungen G . A . W i l k e n s über die
Eheverhältnisse im ostindischen Archipel. Überall treten nämlich bei den
dortigen Völkerschaften, gleichviel ob Exogamen oder Endogamen, die
greifbaren Spuren einer älteren Familienordnung, auf Mutterrecht
gegründet, zu Tage. Fast überall findet sich noch n e b e n der patriarchalen
Heiratsform eine zweite, matriarchale, wobei die Frau weder ihren Stamm,
noch ihre Familie verlässt, der Gatte vielmehr in diese eintritt und die
Kinder dem Stamme der Mutter folgen, ganz wie wir auf Ceylon in der
Bina sahen. Bei den Battak erscheint diese Heiratsform, ein Überbleibsel
älterer Epochen, unter dem Namen Mandingding und natürlich ist dabei
auch von keinem Brautschatz die Rede; sie kehrt wieder bei den Timoresen
und mehr noch bei den Belunesen, bei welch letzteren es geradezu der
Bräutigam, nicht die Braut, ist, welcher gekauft wird,[548] bei den Alfuren
von Buru, in Rawas und Redschang, wo sie Semando oder Sumando heisst
und die schon einmal besprochene Fortbildung in die Ambil Anak-Ehe
erfahren hat, bei den Lampongern auf den Eilanden Roti und Saru, auf den
Alor- und Solor-Gruppen. Bei den Makassaren und Buginesen, welche
bloss Verbindungen zwischen Geschwisterkindern untersagen, weisen
mancherlei Umstände auf ein früheres Bestehen von Exogamie gepaart mit
Matriarchat hin. Einige Völker des ostindischen Archipels sind jetzt reine
Endogamen, d. h. sie sind anfänglich ebenfalls sehr wahrscheinlich
Exogamen gewesen und später zur Endogamie übergegangen. Hierher
zählen die Dayak auf Borneo, dann die Alfuren der Minehassa auf Celébes.
Diese Stämme ordnen ihre Familien sei es nach Mutterrecht sei es nach
Vaterrecht, doch sind beide in einen gewissen Einklang gebracht, so dass
man ihr Familiensystem mit Recht das „kognatische“ nennen darf. Beide
Geschlechter stehen auf dem Fusse der Gleichheit zueinander und der
Familienbesitz ist ein den Gatten gemeinschaftlicher. Auch hier, besonders
in den Landschaften Dusun, Murung und Sijang, herrscht eine Art
Page 245
Schwagerpflicht; die Witwe soll ihres Gatten Bruder und in Ermanglung
dessen seinen nächsten Verwandten zum Manne nehmen, so dass das
Vermögen ungeteilt in der Familie bleibe. Aber gezwungen ist sie dazu
nicht; sie kann, gegen Rückerstattung des ganzen Mannsgutes an dessen
Verwandte der Ehe, sich entschlagen. Es ist also ein etwas verschiedenes
Verhältnis von dem Levirate der vorgeschichtlichen Zeit, gewissermassen
eine M i t t e l s t u f e zwischen dem Levirate der älteren matriarchalen
Sitte, wobei der M a n n die Schwägerin ehelichen m u s s , und dem gleich
zu erörternden der jüngeren patriarchalen Ordnung, wonach die W i t w e
als Erbstück dem Schwager zufällt und diesen heiraten muss. Von einem
Levirate in d i e s e m Sinne kann da keine Rede sein. Wenn bei den Dayak
die Schwagerheirat eine Verpflichtung genannt wird, so ist es eine solche,
welche völlig von dem Willen der Witwe abhängt.
Erst auf der Stufe des Vaterrechts kann das Levirat seinen Charakter
einer Verpflichtung des Mannes nicht mehr bewahren, sondern verwandelt
sich vielfach in ein thatsächliches Recht des Mannes, welcher nunmehr
Herr und Gebieter in der Familie geworden. Das Patriarchat hat überall das
Weib zur Sache, zum vererbbaren Gute herabgedrückt, auf welches dann
allerdings der Mann ein Eigentumsrecht besitzt, so dass er die in Erbschaft
zugefallene Witwe selbst ehelichen oder nach Belieben an einen anderen
verheiraten kann. Dieser Zustand ist aber nicht der ursprüngliche und es
beruht auf Missverständnis, wenn derselbe als der für das Levirat
charakteristische ausgegeben wird. Auf dieser seiner jüngsten Stufe der
Entwicklung treffen wir das Levirat bei manchen Völkern: so bei den
Wapokomo am Tanaflusse in Ostafrika,[549] bei manchen Kaffernstämmen,
[550] auch bei den Wolof Senegambiens,[551] den Maler in Bengalen[552]
endlich bei vielen Völkern des ostindischen Archipels. Dort werden die
Witwen in der That lediglich als Sachen vererbt, so bei den Battak an der
Westküste von Sumatra, bei den Karo-Karo der Oberlande von Deli an der
sumatranischen Ostküste, bei den Nias-Insulanern, den Alfuren von Buru
und Ceram, den Timoresen, den Malayen von Menangkabau, den
Redschang und Pasemahers in den Oberlanden von Palembang, in den
Lampongschen Bezirken, sowie auf den von Papua bewohnten Aru- und
Key-Inseln.[553] Die Battak nennen das Levirat Mangalija, doch verfällt die
Witwe stets dem jüngeren Bruder, wohl auch mitunter einem Neffen oder
Oheim, ja sogar einem Stiefsohne, aber die Ehe mit einem älteren Bruder
gilt als Blutschande, welche mit dem Tode bestraft wird,[554] und die unter
dessen seinen nächsten Verwandten zum Manne nehmen, so dass das
Vermögen ungeteilt in der Familie bleibe. Aber gezwungen ist sie dazu
nicht; sie kann, gegen Rückerstattung des ganzen Mannsgutes an dessen
Verwandte der Ehe, sich entschlagen. Es ist also ein etwas verschiedenes
Verhältnis von dem Levirate der vorgeschichtlichen Zeit, gewissermassen
eine M i t t e l s t u f e zwischen dem Levirate der älteren matriarchalen
Sitte, wobei der M a n n die Schwägerin ehelichen m u s s , und dem gleich
zu erörternden der jüngeren patriarchalen Ordnung, wonach die W i t w e
als Erbstück dem Schwager zufällt und diesen heiraten muss. Von einem
Levirate in d i e s e m Sinne kann da keine Rede sein. Wenn bei den Dayak
die Schwagerheirat eine Verpflichtung genannt wird, so ist es eine solche,
welche völlig von dem Willen der Witwe abhängt.
Erst auf der Stufe des Vaterrechts kann das Levirat seinen Charakter
einer Verpflichtung des Mannes nicht mehr bewahren, sondern verwandelt
sich vielfach in ein thatsächliches Recht des Mannes, welcher nunmehr
Herr und Gebieter in der Familie geworden. Das Patriarchat hat überall das
Weib zur Sache, zum vererbbaren Gute herabgedrückt, auf welches dann
allerdings der Mann ein Eigentumsrecht besitzt, so dass er die in Erbschaft
zugefallene Witwe selbst ehelichen oder nach Belieben an einen anderen
verheiraten kann. Dieser Zustand ist aber nicht der ursprüngliche und es
beruht auf Missverständnis, wenn derselbe als der für das Levirat
charakteristische ausgegeben wird. Auf dieser seiner jüngsten Stufe der
Entwicklung treffen wir das Levirat bei manchen Völkern: so bei den
Wapokomo am Tanaflusse in Ostafrika,[549] bei manchen Kaffernstämmen,
[550] auch bei den Wolof Senegambiens,[551] den Maler in Bengalen[552]
endlich bei vielen Völkern des ostindischen Archipels. Dort werden die
Witwen in der That lediglich als Sachen vererbt, so bei den Battak an der
Westküste von Sumatra, bei den Karo-Karo der Oberlande von Deli an der
sumatranischen Ostküste, bei den Nias-Insulanern, den Alfuren von Buru
und Ceram, den Timoresen, den Malayen von Menangkabau, den
Redschang und Pasemahers in den Oberlanden von Palembang, in den
Lampongschen Bezirken, sowie auf den von Papua bewohnten Aru- und
Key-Inseln.[553] Die Battak nennen das Levirat Mangalija, doch verfällt die
Witwe stets dem jüngeren Bruder, wohl auch mitunter einem Neffen oder
Oheim, ja sogar einem Stiefsohne, aber die Ehe mit einem älteren Bruder
gilt als Blutschande, welche mit dem Tode bestraft wird,[554] und die unter
Page 246
diesem Volke vorkommenden Fälle von Polygamie sind großenteils Folgen
des Levirates. Bei den Karo-Karo macht es keinen Unterschied, ob die
Witwe kinderlos ist oder nicht. Die Battak, Karo-Karo, Niaser und
Timoresen sind heute Exogamen und ihre Familie beruht auf
patriarchalischer Grundlage; die Frau hat bei ihnen nie Eigentum und
befindet sich gleichsam ausser allem Rechte, sie ist nicht viel mehr als eine
Sklavin und als kennzeichnendes Merkmal dieser Zustände tritt in der Ehe,
Mangoli genannt, die Frau gegen Entrichtung eines „Brautschatzes“ (Boli,
Tuhor oder Dschurdschuran) aus ihrer Marga, aus ihrer Familie in jene des
Gatten, dessen Marga dann auch ihre Kinder angehören.[555] Bei solcher
Unselbständigkeit des Weibes kann dessen Vererbung auf den Bruder oder
nächsten Verwandten nicht Wunder nehmen. Die Malayen von
Menangkabau, die Lamponger und die Papua auf Aru und Key halten zwar
nicht auf Exogamie, erkennen aber gewisse Grenzen an, innerhalb welcher
eine Verbindung unstatthaft ist, und besitzen ebenfalls eine
Familienordnung, worin der Brautschatz zur einfachen Kaufsumme wird.
Dass unter solchen Umständen das Levirat sich an den Begriff des
Eigentums heftet, ist begreiflich. Ein Anklang auf diese Auffassung herrscht
sogar bei den Afghanen, jedoch nur insofern, als, wenn ein Mann sich
weigert, seiner Schwagerschaft nachzukommen, doch niemand ohne seine
Zustimmung die Witwe heiraten darf.[556]
In dem Levirate der patriarchalischen Zeit darf man also wohl eine
durch das Vaterrecht und durch die damit verbundene Knechtschaft des
Weibes hervorgerufene Entartung der alten Einrichtung erblicken, deren
Ursprung in den weit älteren matriarchalischen Sitten wurzelt. Deutlich und
beredt spricht dafür der Umstand, dass erkennbare Spuren der letzteren
auch das Levirat der patriarchalischen Völker begleiten. Es ward geübt bei
den alten Hindu, welchen es Manus Gesetzbuch vorschrieb; denn die
spätere Sitte der Sati (Suttee) oder Witwenverbrennung war den ältesten
Zeiten noch fremd; die Veden kennen sie noch nicht. N i c h t fremd war
den Hindu aber, wie wir sahen, die matriarchalische Vielmännerei. Das
Levirat übten ferner auch die alten Hebräer, welche in geschichtlicher Zeit
nach strengem Vaterrechte lebten und uns den falschen Begriff des
Levirates am geläufigsten gemacht haben. Falsch nämlich insoferne, als wir
dasselbe bei ihnen erst auf seiner höchsten Ausbildung, gewissermassen am
Schlusssteine seiner Entwicklung, als eine festumschriebene Einrichtung
inmitten der durchaus patriarchalisch oder, was dasselbe ist, agnatisch
des Levirates. Bei den Karo-Karo macht es keinen Unterschied, ob die
Witwe kinderlos ist oder nicht. Die Battak, Karo-Karo, Niaser und
Timoresen sind heute Exogamen und ihre Familie beruht auf
patriarchalischer Grundlage; die Frau hat bei ihnen nie Eigentum und
befindet sich gleichsam ausser allem Rechte, sie ist nicht viel mehr als eine
Sklavin und als kennzeichnendes Merkmal dieser Zustände tritt in der Ehe,
Mangoli genannt, die Frau gegen Entrichtung eines „Brautschatzes“ (Boli,
Tuhor oder Dschurdschuran) aus ihrer Marga, aus ihrer Familie in jene des
Gatten, dessen Marga dann auch ihre Kinder angehören.[555] Bei solcher
Unselbständigkeit des Weibes kann dessen Vererbung auf den Bruder oder
nächsten Verwandten nicht Wunder nehmen. Die Malayen von
Menangkabau, die Lamponger und die Papua auf Aru und Key halten zwar
nicht auf Exogamie, erkennen aber gewisse Grenzen an, innerhalb welcher
eine Verbindung unstatthaft ist, und besitzen ebenfalls eine
Familienordnung, worin der Brautschatz zur einfachen Kaufsumme wird.
Dass unter solchen Umständen das Levirat sich an den Begriff des
Eigentums heftet, ist begreiflich. Ein Anklang auf diese Auffassung herrscht
sogar bei den Afghanen, jedoch nur insofern, als, wenn ein Mann sich
weigert, seiner Schwagerschaft nachzukommen, doch niemand ohne seine
Zustimmung die Witwe heiraten darf.[556]
In dem Levirate der patriarchalischen Zeit darf man also wohl eine
durch das Vaterrecht und durch die damit verbundene Knechtschaft des
Weibes hervorgerufene Entartung der alten Einrichtung erblicken, deren
Ursprung in den weit älteren matriarchalischen Sitten wurzelt. Deutlich und
beredt spricht dafür der Umstand, dass erkennbare Spuren der letzteren
auch das Levirat der patriarchalischen Völker begleiten. Es ward geübt bei
den alten Hindu, welchen es Manus Gesetzbuch vorschrieb; denn die
spätere Sitte der Sati (Suttee) oder Witwenverbrennung war den ältesten
Zeiten noch fremd; die Veden kennen sie noch nicht. N i c h t fremd war
den Hindu aber, wie wir sahen, die matriarchalische Vielmännerei. Das
Levirat übten ferner auch die alten Hebräer, welche in geschichtlicher Zeit
nach strengem Vaterrechte lebten und uns den falschen Begriff des
Levirates am geläufigsten gemacht haben. Falsch nämlich insoferne, als wir
dasselbe bei ihnen erst auf seiner höchsten Ausbildung, gewissermassen am
Schlusssteine seiner Entwicklung, als eine festumschriebene Einrichtung
inmitten der durchaus patriarchalisch oder, was dasselbe ist, agnatisch
Page 247
geordneten Gesellschaft erblicken, welche, wie später gezeigt werden soll,
zugleich als eine Kultgenossenschaft sich darstellt, zusammengehalten
durch das Einigungsband des Kultes der Ahnen der Familie, welchem Kulte
die Rechtsanschauungen jener Stufe entspringen. Die Verehrung der
Vorfahren erzeugt naturgemäss die Furcht vor Kinderlosigkeit und diese
führt wieder zur Vertretung des kinderlosen Mannes in der Ehe, wobei, wie
L i p p e r t treffend bemerkt, die Vorstellung der ausschliesslichen
Mutterverwandtschaft logischerweise noch vorgewaltet haben muss. Nur so
konnte auch dem Verstorbenen ein Sohn als Kultpfleger geschenkt werden;
dass aber die Pflicht gerade wieder dem Bruder desselben aufgetragen wird,
deutet doch wieder auf die Beimischung des Begriffes der
Vaterverwandtschaft.[557] Es zeigt dies deutlich, dass das Levirat schon in
den allerältesten Zeiten des Patriarchates vorhanden gewesen sein muss, als
die ältesten matriarchalen Anschauungen noch nicht überwunden waren. Es
kann also auch nicht erst ein Erzeugnis des Patriarchates sein. Zwar
betrachtete die mosaische Satzung nicht bloss den Grundbesitz, sondern
auch die Witwe des kinderlos Verstorbenen als ein nicht zu entfremdendes
Familiengut; beide sollten zugleich in die Hände des nächsten Agnaten
übergehen, damit auch in einem solchen Falle das Haus des Verstorbenen
aufrecht erhalten werde.[558] Aber sogar in diesem scharf ausgeprägten
Verhältnisse ist doch von einem „Eigentumsrechte“ auf die Witwe nicht die
Rede, sondern es zeigen sich gerade beim Levirate und auch sonst
verblasste Spuren einer älteren Familienverfassung, wonach die
Abstammung von derselben Mutter besonders verknüpft. So scheint in
vorgeschichtlicher Zeit die Ehe unter Halbgeschwistern üblich gewesen zu
sein, wie sie matriarchalischen Zuständen eigen ist, und die in der Sklaverei
geborenen israelitischen Sklaven scheinen stets Söhne einer nicht-
israelitischen Sklavin gewesen zu sein, welche nach Mutterrecht dem Busen
folgten.[559] So handelt es sich auch beim Levirate der Juden, wie bei jenem
der Hindu, um eine P f l i c h t , deren Erfüllung die Witwe
b e a n s p r u c h e n kann. Indem aber in späterer Zeit der Ahnenkult zu
Gunsten der hierarchischen Kulteinheit unterdrückt wurde, musste auch das
urspüngliche Motiv, die Sorge für einen Kultpfleger, aus den Urkunden
verschwinden. So wurde aus der Leviratspflicht eine Leviratse h e .[560] Die
Verpflichtung dazu traf in erster Reihe die Brüder des Verstorbenen und in
deren Ermangelung die nächsten Verwandten. So lange eine derartige
Witwe noch in der Erwartung stand, von irgend einem Verwandten ihres
zugleich als eine Kultgenossenschaft sich darstellt, zusammengehalten
durch das Einigungsband des Kultes der Ahnen der Familie, welchem Kulte
die Rechtsanschauungen jener Stufe entspringen. Die Verehrung der
Vorfahren erzeugt naturgemäss die Furcht vor Kinderlosigkeit und diese
führt wieder zur Vertretung des kinderlosen Mannes in der Ehe, wobei, wie
L i p p e r t treffend bemerkt, die Vorstellung der ausschliesslichen
Mutterverwandtschaft logischerweise noch vorgewaltet haben muss. Nur so
konnte auch dem Verstorbenen ein Sohn als Kultpfleger geschenkt werden;
dass aber die Pflicht gerade wieder dem Bruder desselben aufgetragen wird,
deutet doch wieder auf die Beimischung des Begriffes der
Vaterverwandtschaft.[557] Es zeigt dies deutlich, dass das Levirat schon in
den allerältesten Zeiten des Patriarchates vorhanden gewesen sein muss, als
die ältesten matriarchalen Anschauungen noch nicht überwunden waren. Es
kann also auch nicht erst ein Erzeugnis des Patriarchates sein. Zwar
betrachtete die mosaische Satzung nicht bloss den Grundbesitz, sondern
auch die Witwe des kinderlos Verstorbenen als ein nicht zu entfremdendes
Familiengut; beide sollten zugleich in die Hände des nächsten Agnaten
übergehen, damit auch in einem solchen Falle das Haus des Verstorbenen
aufrecht erhalten werde.[558] Aber sogar in diesem scharf ausgeprägten
Verhältnisse ist doch von einem „Eigentumsrechte“ auf die Witwe nicht die
Rede, sondern es zeigen sich gerade beim Levirate und auch sonst
verblasste Spuren einer älteren Familienverfassung, wonach die
Abstammung von derselben Mutter besonders verknüpft. So scheint in
vorgeschichtlicher Zeit die Ehe unter Halbgeschwistern üblich gewesen zu
sein, wie sie matriarchalischen Zuständen eigen ist, und die in der Sklaverei
geborenen israelitischen Sklaven scheinen stets Söhne einer nicht-
israelitischen Sklavin gewesen zu sein, welche nach Mutterrecht dem Busen
folgten.[559] So handelt es sich auch beim Levirate der Juden, wie bei jenem
der Hindu, um eine P f l i c h t , deren Erfüllung die Witwe
b e a n s p r u c h e n kann. Indem aber in späterer Zeit der Ahnenkult zu
Gunsten der hierarchischen Kulteinheit unterdrückt wurde, musste auch das
urspüngliche Motiv, die Sorge für einen Kultpfleger, aus den Urkunden
verschwinden. So wurde aus der Leviratspflicht eine Leviratse h e .[560] Die
Verpflichtung dazu traf in erster Reihe die Brüder des Verstorbenen und in
deren Ermangelung die nächsten Verwandten. So lange eine derartige
Witwe noch in der Erwartung stand, von irgend einem Verwandten ihres
Page 248
verstorbenen Mannes heimgeführt zu werden, wurde sie allerdings nicht nur
als ein Familienerbgut, sondern vielmehr als die Ve r l o b t e des Agnaten
angesehen, und alle jene Umstände, welche die hebräische Ehe überhaupt
unmöglich oder die bereits eingegangene ungültig oder auflösbar machten,
fanden auch hier ihre Anwendung und konnten die Verpflichtung der
Agnaten aufheben.[561] Klar und deutlich spricht das Gesetz diese
Verpflichtung aus: „Wenn Brüder bei einander wohnen, und einer stirbt
ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann
draussen nehmen, sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weibe
nehmen und sie ehelichen.“[562] Nur wenn die nächsten Verwandten aus
einleuchtenden Gründen die Ehe mit der Witwe nicht eingehen konnten,
ging sie an entfernte Verwandte über. Wollte aber der nächste Agnat, ohne
seine Pflicht auf einen andern übertragen zu können, in die Leviratsehe
durchaus nicht eingehen, so wurde er vor das Ortsgericht geladen, wo die
Witwe mit den Worten: „Also soll man thun einem jedem Manne, der seines
Bruders Haus nicht erbauen will“, eine Sandale von seinem Fusse ablöste
und vor ihm ausspuckte.[563] Ein solcher Mann behielt auch dann den
Schimpfnamen eines „Barfüsslers“. Die Vorschriften beseitigen jede
Zweideutigkeit in der ursprünglichen Auffassung des Levirats als
Schwagerp f l i c h t .
Man kann also, wie gezeigt, in der Entwicklungsgeschichte des Levirats
d r e i ganz bestimmte Stufen unterscheiden, von welchen die gewöhnlich
allein für massgebend erachtete mosaische Satzung der jüngeren Epoche
des Patriarchats angehört. Deshalb ist die daraus entwickelte Auffassung
des Levirates auf das lebhafteste anzufechten, wenn sie sich als die
a l l e i n i g e Erklärung dieser Einrichtung aufspielt, wenn sie dieselbe in
a l l e n Fällen an die Ausbildung des Eigentumsbegriffes knüpfen will. In
diesen Irrtum verfällt auch H e r b e r t S p e n c e r , welcher von einer
Schwagerp f l i c h t nichts weiss, wenn er nicht zugestehen will, dass die
Sitte, des verstorbenen Bruders Witwe zu heiraten, auf das frühere
Vorhandensein von Polyandrie schliessen lasse.[564] In diesen Irrtum verfällt
ferner Sir J o h n L u b b o c k , wenn er sich zu der Meinung bekennt,
wonach das System des Levirates in engerer Verbindung mit den
Eigentumsrechten als mit der Vielmännerei stehe.[565] Zutreffend für die
eine, ist dieses Urteil ganz irrig für die andere Form dieser „mosaischen
Satzung“, für jene Form, welche unbedingt als die ältere zu erklären ist,
weil sie eben an die zum Teil schon ganz verschwundenen oder doch im
als ein Familienerbgut, sondern vielmehr als die Ve r l o b t e des Agnaten
angesehen, und alle jene Umstände, welche die hebräische Ehe überhaupt
unmöglich oder die bereits eingegangene ungültig oder auflösbar machten,
fanden auch hier ihre Anwendung und konnten die Verpflichtung der
Agnaten aufheben.[561] Klar und deutlich spricht das Gesetz diese
Verpflichtung aus: „Wenn Brüder bei einander wohnen, und einer stirbt
ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann
draussen nehmen, sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weibe
nehmen und sie ehelichen.“[562] Nur wenn die nächsten Verwandten aus
einleuchtenden Gründen die Ehe mit der Witwe nicht eingehen konnten,
ging sie an entfernte Verwandte über. Wollte aber der nächste Agnat, ohne
seine Pflicht auf einen andern übertragen zu können, in die Leviratsehe
durchaus nicht eingehen, so wurde er vor das Ortsgericht geladen, wo die
Witwe mit den Worten: „Also soll man thun einem jedem Manne, der seines
Bruders Haus nicht erbauen will“, eine Sandale von seinem Fusse ablöste
und vor ihm ausspuckte.[563] Ein solcher Mann behielt auch dann den
Schimpfnamen eines „Barfüsslers“. Die Vorschriften beseitigen jede
Zweideutigkeit in der ursprünglichen Auffassung des Levirats als
Schwagerp f l i c h t .
Man kann also, wie gezeigt, in der Entwicklungsgeschichte des Levirats
d r e i ganz bestimmte Stufen unterscheiden, von welchen die gewöhnlich
allein für massgebend erachtete mosaische Satzung der jüngeren Epoche
des Patriarchats angehört. Deshalb ist die daraus entwickelte Auffassung
des Levirates auf das lebhafteste anzufechten, wenn sie sich als die
a l l e i n i g e Erklärung dieser Einrichtung aufspielt, wenn sie dieselbe in
a l l e n Fällen an die Ausbildung des Eigentumsbegriffes knüpfen will. In
diesen Irrtum verfällt auch H e r b e r t S p e n c e r , welcher von einer
Schwagerp f l i c h t nichts weiss, wenn er nicht zugestehen will, dass die
Sitte, des verstorbenen Bruders Witwe zu heiraten, auf das frühere
Vorhandensein von Polyandrie schliessen lasse.[564] In diesen Irrtum verfällt
ferner Sir J o h n L u b b o c k , wenn er sich zu der Meinung bekennt,
wonach das System des Levirates in engerer Verbindung mit den
Eigentumsrechten als mit der Vielmännerei stehe.[565] Zutreffend für die
eine, ist dieses Urteil ganz irrig für die andere Form dieser „mosaischen
Satzung“, für jene Form, welche unbedingt als die ältere zu erklären ist,
weil sie eben an die zum Teil schon ganz verschwundenen oder doch im
Page 249
Verschwinden begriffenen matriarchalen Sitten anknüpft. K a u t s k y
schliesst daher, dass überall, wo die Leviratsehe sich findet, einstens
Polyandrie und mithin Matriarchat geherrscht habe.[566] Aber wer sie auch
nicht gerade als einen Rückstand polyandrischer Zustände gelten lassen
will, wird darin zum mindesten einen Hinweis auf eine ehemalige
matriarchale Familienordnung erblicken müssen. L e t o u r n e a u führt
daher die Entstehung des Levirates mit Recht auf fern liegende
Gesittungsphasen zurück, als Verlassenheit des Weibes gleichbedeutend mit
Untergang, dasselbe also männlichen Schutzes bedürftig war. Das
Sittengesetz, meint L e t o u r n e a u sehr treffend, geht notwendig aus dem
Nützlichen, dem Zweckmässigen hervor. Da zudem bei den Wilden die
Fruchtbarkeit der Frauen meist von kurzer Dauer und sehr beschränkt ist, so
hat die Einrichtung des Levirates den ursprünglichen Menschengruppen im
Kampfe ums Dasein nur dienlich sein können.[567]
Kein Streit ist möglich über die Stellung, welche den sogenannten
Dreiviertelheiraten, die im nubischen Afrika unter den Hassanieh-Arabern
vorkommen, anzuweisen ist, und ich kann mich daher kurz fassen. Wie
unter Vielmännerei, nach meiner bisherigen Feststellung, lediglich der
g l e i c h z e i t i g e und von Sitte oder Gesetz anerkannte Besitz mehrerer
Männer durch e i n e Frau, mit Ausschluss aller daran streifenden
Verhältnisse, wie z. B. Probe- und Zeitehen, verstanden wird, so kann kein
Zweifel walten, dass die Dreiviertelehen polyandrisch sind. Die Gattin des
Hassanieh-Arabers darf nämlich für sich drei Tage in der Woche in
Anspruch nehmen und alsdann ihre Gunst einem Beliebigen, z. B. einem
durchreisenden Fremden, gewähren. Die Töchter werden stets, wie J o h n
P e t h e r i c k berichtet, an den Meistbietenden losgeschlagen, wie dies
bisweilen auch in Christenlanden geschieht, nur mit dem Unterschiede, dass
bei den Muhammedanern infolge der erleichterten Ehescheidung Fehlgriffe
sich mühelos wieder gut machen lassen. Ist bei den Hassanieh eine Heirat
im Werke, so versammeln sich die Familien beider Parteien, und des
Bräutigams Vater richtet an die Mutter der Braut die grosse Frage, wie viele
Tage in der Woche das eheliche Band streng beobachtet werden müsse. Die
Mutter wird nun den Wert der Mariatheresienthaler, der Milchkuh und der
paar Stiere, welche angeboten worden sind, in keinem Verhältnis finden zur
Jugend und Schönheit der Tochter, sowie ihrer Familienverbindungen,
worauf sie ihre Rede damit schliesst, dass man billigerweise ihr die eheliche
Treue nicht länger auferlegen könne, als zwei Tage in der Woche. Die Partei
schliesst daher, dass überall, wo die Leviratsehe sich findet, einstens
Polyandrie und mithin Matriarchat geherrscht habe.[566] Aber wer sie auch
nicht gerade als einen Rückstand polyandrischer Zustände gelten lassen
will, wird darin zum mindesten einen Hinweis auf eine ehemalige
matriarchale Familienordnung erblicken müssen. L e t o u r n e a u führt
daher die Entstehung des Levirates mit Recht auf fern liegende
Gesittungsphasen zurück, als Verlassenheit des Weibes gleichbedeutend mit
Untergang, dasselbe also männlichen Schutzes bedürftig war. Das
Sittengesetz, meint L e t o u r n e a u sehr treffend, geht notwendig aus dem
Nützlichen, dem Zweckmässigen hervor. Da zudem bei den Wilden die
Fruchtbarkeit der Frauen meist von kurzer Dauer und sehr beschränkt ist, so
hat die Einrichtung des Levirates den ursprünglichen Menschengruppen im
Kampfe ums Dasein nur dienlich sein können.[567]
Kein Streit ist möglich über die Stellung, welche den sogenannten
Dreiviertelheiraten, die im nubischen Afrika unter den Hassanieh-Arabern
vorkommen, anzuweisen ist, und ich kann mich daher kurz fassen. Wie
unter Vielmännerei, nach meiner bisherigen Feststellung, lediglich der
g l e i c h z e i t i g e und von Sitte oder Gesetz anerkannte Besitz mehrerer
Männer durch e i n e Frau, mit Ausschluss aller daran streifenden
Verhältnisse, wie z. B. Probe- und Zeitehen, verstanden wird, so kann kein
Zweifel walten, dass die Dreiviertelehen polyandrisch sind. Die Gattin des
Hassanieh-Arabers darf nämlich für sich drei Tage in der Woche in
Anspruch nehmen und alsdann ihre Gunst einem Beliebigen, z. B. einem
durchreisenden Fremden, gewähren. Die Töchter werden stets, wie J o h n
P e t h e r i c k berichtet, an den Meistbietenden losgeschlagen, wie dies
bisweilen auch in Christenlanden geschieht, nur mit dem Unterschiede, dass
bei den Muhammedanern infolge der erleichterten Ehescheidung Fehlgriffe
sich mühelos wieder gut machen lassen. Ist bei den Hassanieh eine Heirat
im Werke, so versammeln sich die Familien beider Parteien, und des
Bräutigams Vater richtet an die Mutter der Braut die grosse Frage, wie viele
Tage in der Woche das eheliche Band streng beobachtet werden müsse. Die
Mutter wird nun den Wert der Mariatheresienthaler, der Milchkuh und der
paar Stiere, welche angeboten worden sind, in keinem Verhältnis finden zur
Jugend und Schönheit der Tochter, sowie ihrer Familienverbindungen,
worauf sie ihre Rede damit schliesst, dass man billigerweise ihr die eheliche
Treue nicht länger auferlegen könne, als zwei Tage in der Woche. Die Partei
Page 250
des Bräutigams gerät darüber in Aufruhr und stellt sich empört, so dass der
Uneingeweihte befürchten muss, es werde blutige Händel geben. Nun treten
aber grauhäuptige Friedensstifter hervor, besänftigen beide Parteien und
bringen Forderung und Angebot in ein vernünftiges Gleichgewicht; die
Familie des Bräutigams erhöht den bedungenen Kaufschilling und die
Mutter der Braut spricht endlich „ein grosses Wort gelassen aus“: dass
nämlich die junge Frau Montags, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags,
also vier volle Tage an ihren Mann gebunden bleiben, den Rest der Woche
aber Freiheit haben solle, worauf sich beide Teile zu dieser „glücklichen“
Beilegung des Zwistes beglückwünschen und weidlich dem aufgetragenen
Merissabiere zusprechen.[568]
Unwillkürlich drängt sich wohl dem Leser der Zusammenhang solcher
Ehesitten mit der Prostitution im allgemeinen auf, d. i. der
gewerbsmässigen Polyandrie, welche auch bei den höchstgestiegenen
Völkern eine unausrottbare Heimstätte besitzt. Die Unterscheidung
zwischen beiden hängt in der That oft an einem Haar, wenn das
rechtmässige Eheweib für die Gewährung ihrer Gunst vom Fremden auch
Entlohnung nimmt oder fordert, wie es bei so manchen Stämmen geschieht.
M a n t e g a z z a erblickt mit Recht in dem Verkaufe dessen, was nur dem
Gefühl gewährt werden sollte, „eine der grössten Infamien der Liebe“,[569]
erklärt indes bei andern, gleich civilisierten Völkern, die jedoch im Strom
der Zeit weit hinter uns liegen, sowie bei zeitgenössischen, aber wilden
Menschen die Prostitution weder für eine Schande, noch für ein Vergehen,
sondern für eine der süssen Notwendigkeiten des Lebens, eine
gesellschaftliche Einrichtung, die der Ehe, dem Konkubinate und anderen
Liebesbündnissen nahe stehe. In der That entwickelt sich die Prostitution
n e b e n der Familie und hält mit ihr gleichen Schritt: je höher die Begriffe
von der Strenge der ehelichen Bande, desto entwickelter im allgemeinen
das Gewerbe der Prostitution, denn sie ist nichts anderes als die Folge der
durch die zunehmende Gesittung erheischten grösseren Einschränkung
eines Naturtriebes, dessen Befriedigung ein ewiges Bedürfnis des
menschlichen Tieres bleibt.[570]
[531] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 87.
[532] Lev. 18, 18 verbietet dem Mann zwei Frauen gleichzeitig zu ehelichen.
[533] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 461.
Uneingeweihte befürchten muss, es werde blutige Händel geben. Nun treten
aber grauhäuptige Friedensstifter hervor, besänftigen beide Parteien und
bringen Forderung und Angebot in ein vernünftiges Gleichgewicht; die
Familie des Bräutigams erhöht den bedungenen Kaufschilling und die
Mutter der Braut spricht endlich „ein grosses Wort gelassen aus“: dass
nämlich die junge Frau Montags, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags,
also vier volle Tage an ihren Mann gebunden bleiben, den Rest der Woche
aber Freiheit haben solle, worauf sich beide Teile zu dieser „glücklichen“
Beilegung des Zwistes beglückwünschen und weidlich dem aufgetragenen
Merissabiere zusprechen.[568]
Unwillkürlich drängt sich wohl dem Leser der Zusammenhang solcher
Ehesitten mit der Prostitution im allgemeinen auf, d. i. der
gewerbsmässigen Polyandrie, welche auch bei den höchstgestiegenen
Völkern eine unausrottbare Heimstätte besitzt. Die Unterscheidung
zwischen beiden hängt in der That oft an einem Haar, wenn das
rechtmässige Eheweib für die Gewährung ihrer Gunst vom Fremden auch
Entlohnung nimmt oder fordert, wie es bei so manchen Stämmen geschieht.
M a n t e g a z z a erblickt mit Recht in dem Verkaufe dessen, was nur dem
Gefühl gewährt werden sollte, „eine der grössten Infamien der Liebe“,[569]
erklärt indes bei andern, gleich civilisierten Völkern, die jedoch im Strom
der Zeit weit hinter uns liegen, sowie bei zeitgenössischen, aber wilden
Menschen die Prostitution weder für eine Schande, noch für ein Vergehen,
sondern für eine der süssen Notwendigkeiten des Lebens, eine
gesellschaftliche Einrichtung, die der Ehe, dem Konkubinate und anderen
Liebesbündnissen nahe stehe. In der That entwickelt sich die Prostitution
n e b e n der Familie und hält mit ihr gleichen Schritt: je höher die Begriffe
von der Strenge der ehelichen Bande, desto entwickelter im allgemeinen
das Gewerbe der Prostitution, denn sie ist nichts anderes als die Folge der
durch die zunehmende Gesittung erheischten grösseren Einschränkung
eines Naturtriebes, dessen Befriedigung ein ewiges Bedürfnis des
menschlichen Tieres bleibt.[570]
[531] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 87.
[532] Lev. 18, 18 verbietet dem Mann zwei Frauen gleichzeitig zu ehelichen.
[533] S c h n e i d e r . Die Naturvölker. Bd. II. S. 461.
Page 251
[534] M a r t i u s . Beiträge zur Ethnographie und Sprachenkunde Amerikas,
zumal Brasiliens. Leipzig 1867. Bd. I. S. 153.
[535] C a s t r é n . Ethnologische Vorlesungen über die altaischen Völker.
Petersburg 1857. S. 119.
[536] V i c t o r d e R o c h a s . La Nouvelle Calédonie et ses habitants.
Paris 1862. S. 232.
[537] A. a. O.
[538] Globus. Bd. XLIV. S. 107.
[539] Dr. C a r l M e i n i c k e . Die Inseln des Stillen Ozeans. Leipzig 1875
Bd. I. S. 231.
[540] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 634.
[541] F r a n z H e r n s h e i m . Beitrag zur Sprache der Marshallinseln.
Leipzig 1880. S. 36.
[542] S i b r e e . Madagaskar. S. 275–276.
[543] Globus. Bd. XXXVI. S. 302.
[544] H. W. Bellew. Journal of a political mission to Afghanistan in 1857.
London 1862. S. 27.
[545] M . K r a n z . Natur- und Kulturleben der Zulus. Wiesbaden 1880. S.
105.
[546] W a i t z . A. a. O. Bd. III. S. 328.
[547] Globus. Bd. XXV. S. 275.
[548] W i l k e n . Over de Verwantschap en het Huwelijks- en Erfrecht by de
volken van het maleische Ras. S. 55.
[549] G . A . F i s c h e r in den Mitteil. der Geograph. Gesellsch. in
Hamburg. 1879. S. 28.
[550] L i v i n g s t o n e . Missionary Travels and researches in South-Africa.
London 1857. S. 185.
[551] B e r e n g e r - F e r a u d . Les peuplades de la Sénégambie. S. 43.
[552] D a l t o n . Ethnologie Bengalens. S. 105.
[553] G . A . W i l k e n . A. a. O. S. 39. 46. 54. 59. 66. 96.
[554] A. a. O. S. 39.
[555] A. a. O. S. 44.
[556] Dr. J o s . C h a v a n n e . Afghanistan. Land u. Leute. Wien 1879. S.
60.
[557] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 508.
[558] Dr. J o s e p h B e r g e l . Die Eheverhältnisse der alten Juden im
Vergleiche mit den griechischen und römischen. Leipzig 1881. S. 32.
[559] B e r n h a r d S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 379.
[560] L i p p e r t . A. a. O.
zumal Brasiliens. Leipzig 1867. Bd. I. S. 153.
[535] C a s t r é n . Ethnologische Vorlesungen über die altaischen Völker.
Petersburg 1857. S. 119.
[536] V i c t o r d e R o c h a s . La Nouvelle Calédonie et ses habitants.
Paris 1862. S. 232.
[537] A. a. O.
[538] Globus. Bd. XLIV. S. 107.
[539] Dr. C a r l M e i n i c k e . Die Inseln des Stillen Ozeans. Leipzig 1875
Bd. I. S. 231.
[540] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 634.
[541] F r a n z H e r n s h e i m . Beitrag zur Sprache der Marshallinseln.
Leipzig 1880. S. 36.
[542] S i b r e e . Madagaskar. S. 275–276.
[543] Globus. Bd. XXXVI. S. 302.
[544] H. W. Bellew. Journal of a political mission to Afghanistan in 1857.
London 1862. S. 27.
[545] M . K r a n z . Natur- und Kulturleben der Zulus. Wiesbaden 1880. S.
105.
[546] W a i t z . A. a. O. Bd. III. S. 328.
[547] Globus. Bd. XXV. S. 275.
[548] W i l k e n . Over de Verwantschap en het Huwelijks- en Erfrecht by de
volken van het maleische Ras. S. 55.
[549] G . A . F i s c h e r in den Mitteil. der Geograph. Gesellsch. in
Hamburg. 1879. S. 28.
[550] L i v i n g s t o n e . Missionary Travels and researches in South-Africa.
London 1857. S. 185.
[551] B e r e n g e r - F e r a u d . Les peuplades de la Sénégambie. S. 43.
[552] D a l t o n . Ethnologie Bengalens. S. 105.
[553] G . A . W i l k e n . A. a. O. S. 39. 46. 54. 59. 66. 96.
[554] A. a. O. S. 39.
[555] A. a. O. S. 44.
[556] Dr. J o s . C h a v a n n e . Afghanistan. Land u. Leute. Wien 1879. S.
60.
[557] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 508.
[558] Dr. J o s e p h B e r g e l . Die Eheverhältnisse der alten Juden im
Vergleiche mit den griechischen und römischen. Leipzig 1881. S. 32.
[559] B e r n h a r d S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 379.
[560] L i p p e r t . A. a. O.
Page 252
[561] B e r g e l . A. a. O. S. 33.
[562] Mos. V. 25. 5.
[563] Mos. V. 25. 6–10.
[564] H. S p e n c e r . Grundzüge der Soziologie. Bd. II. S. 253.
[565] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 118.
[566] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 347.
[567] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 327.
[568] J o h n P e t e r i c k . Egypt, the Soudan and Central-Africa. London
1861. S. 142–144.
[569] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 321.
[570] H e l l w a l d . Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. I. S. 142.
[562] Mos. V. 25. 5.
[563] Mos. V. 25. 6–10.
[564] H. S p e n c e r . Grundzüge der Soziologie. Bd. II. S. 253.
[565] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 118.
[566] K a u t s k y im Kosmos. Bd. XII. S. 347.
[567] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 327.
[568] J o h n P e t e r i c k . Egypt, the Soudan and Central-Africa. London
1861. S. 142–144.
[569] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 321.
[570] H e l l w a l d . Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. I. S. 142.
Page 253
XVI.
Der Frauenraub und seine Folgen.
ie Erscheinungen, welche uns zum Schlusse des vorigen
Abschnittes beschäftigten, ragen zum Teile als Überlebsel in
eine neue Gesellschaftsordnung hinein, in welcher nicht mehr
die Mutter, das Weib, sondern der Vater, der Mann, an die
Spitze der Familie tritt. Es gilt also nunmehr den Gründen dieses
Umschwunges nachzuspüren. Zu diesem Behufe müssen wir auf die
Muttergruppe der Urzeit zurückgehen.
An sich — dies bedarf wohl keines besonderen Nachweises — besass
die auf Mutter und Kinder beschränkte Familie nicht die Fähigkeit, sich
über den natürlichen Zuwachs hinaus zu erstrecken. Niemals vermochte
selbst eine Vereinigung solcher Gruppen kriegerisch oder gar fremde
Gemeinwesen unterjochend aufzutreten. Dies konnte bloss das Werk der
starken Männerarme sein, welche in der mutterrechtlich geordneten
Geschlechtsgenossenschaft vorhanden waren. Ihrer Hilfe konnte diese um
so weniger entbehren, als, wie schon bemerkt, die ursprünglichen Gruppen
der Menschen zumeist in feindlichen Beziehungen zueinander standen,
wobei Reibungen und Kämpfe an der Tagesordnung waren. Der fechtende
Teil waren aber naturgemäss die physisch stärkeren Männer, welche,
jagdgewohnt, im Gebrauche der Waffe Übung erlangt hatten. Sie waren es,
welche einen feindlichen Überfall von der ganzen
Geschlechtsgenossenschaft abwehrten, und im Augenblicke der Gefahr
sahen die Mütter mit ihren unerwachsenen Kindern sich zu ihrem Schutze
auf den kräftigen Mannesarm angewiesen. Man begreift, dass damit,
besonders je mehr die Geschlechtsgenossenschaft anwuchs, allmählich und
ganz unmerklich in dem Verhältnisse der beiden Geschlechter zueinander
eine gewisse Veränderung sich vollzog, welche die herrschende
mutterrechtliche Familienorganisation zunächst allerdings noch
unangetastet liess. Aus dem angedeuteten Verhältnisse des Schutzes
entwickelte sich nämlich ein p o l i t i s c h e s Übergewicht des Mannes,
Der Frauenraub und seine Folgen.
ie Erscheinungen, welche uns zum Schlusse des vorigen
Abschnittes beschäftigten, ragen zum Teile als Überlebsel in
eine neue Gesellschaftsordnung hinein, in welcher nicht mehr
die Mutter, das Weib, sondern der Vater, der Mann, an die
Spitze der Familie tritt. Es gilt also nunmehr den Gründen dieses
Umschwunges nachzuspüren. Zu diesem Behufe müssen wir auf die
Muttergruppe der Urzeit zurückgehen.
An sich — dies bedarf wohl keines besonderen Nachweises — besass
die auf Mutter und Kinder beschränkte Familie nicht die Fähigkeit, sich
über den natürlichen Zuwachs hinaus zu erstrecken. Niemals vermochte
selbst eine Vereinigung solcher Gruppen kriegerisch oder gar fremde
Gemeinwesen unterjochend aufzutreten. Dies konnte bloss das Werk der
starken Männerarme sein, welche in der mutterrechtlich geordneten
Geschlechtsgenossenschaft vorhanden waren. Ihrer Hilfe konnte diese um
so weniger entbehren, als, wie schon bemerkt, die ursprünglichen Gruppen
der Menschen zumeist in feindlichen Beziehungen zueinander standen,
wobei Reibungen und Kämpfe an der Tagesordnung waren. Der fechtende
Teil waren aber naturgemäss die physisch stärkeren Männer, welche,
jagdgewohnt, im Gebrauche der Waffe Übung erlangt hatten. Sie waren es,
welche einen feindlichen Überfall von der ganzen
Geschlechtsgenossenschaft abwehrten, und im Augenblicke der Gefahr
sahen die Mütter mit ihren unerwachsenen Kindern sich zu ihrem Schutze
auf den kräftigen Mannesarm angewiesen. Man begreift, dass damit,
besonders je mehr die Geschlechtsgenossenschaft anwuchs, allmählich und
ganz unmerklich in dem Verhältnisse der beiden Geschlechter zueinander
eine gewisse Veränderung sich vollzog, welche die herrschende
mutterrechtliche Familienorganisation zunächst allerdings noch
unangetastet liess. Aus dem angedeuteten Verhältnisse des Schutzes
entwickelte sich nämlich ein p o l i t i s c h e s Übergewicht des Mannes,
Page 254
insoferne mehrere oder auch nur einer, etwa ein glücklicher Anführer, an
die Spitze der Geschlechtsgenossenschaft als deren Häuptling trat und deren
Interessen gegen die Aussenwelt schützte. Zuerst war dieser wenig mehr als
ein blosser „Feldherr“, der nur im Kriegsfalle wirkliche Bedeutung besass;
in die inneren Angelegenheiten der Geschlechtsgenossenschaft, der Horde
oder des Stammes redete er nicht drein und hatte dazu auch keine
Veranlassung. Beschränkten sich dieselben doch vorerst auf die
geringfügigen Dinge, welche die Muttergruppen bewegten, und in diesen
war es ja die Mutter selbst, welcher die Sitte die erste und entscheidende
Stelle anwies. Nach aussen hin besass die ihrer innersten Natur nach
friedfertige mutterrechtliche Organisation keine Kraft und so konnte es
wohl kommen, dass sich aus dem ursprünglichen einfachen Anführer im
Kriege ganz allmählich ein ständiger Stammeshäuptling herausbildete, der
dann weit später, nachdem der blosse Stammesverband endlich zu den
Anfängen eines Staatswesens gelangt, wohl auch in die wichtigsten inneren
Angelegenheiten eingriff. So sehen wir in einigen Staaten Indiens einen
Mann an der Spitze des Staatswesens, hinter ihm nimmt aber, als Mahnung
an einstige Zustände, eine fürstliche Mutter den Ehrenplatz ein. Bei den
Marutse in Südafrika geniesst die erste Königin die grösste Achtung im
Volke und führt den Ehrennamen „Mutter des Reiches“,[571] und im Reiche
des Muata Jamwo ist die oberste Würdenträgerin die jedesmalige
Lukokescha, eine unverheiratete Dame, oft recht lockeren Lebenswandels,
welche, so lange das Lundareich schon besteht, unumschränkt und tributfrei
neben dem Muata Jamwo regiert. Sie gilt als Mutter aller Muata Jamwo und
deren Familien, und hat bei der Neuwahl eines solchen zu entscheiden.[572]
Deutlich erkennt man darin einen Nachklang jener ferneren Tage, als der
Mann gewissermassen nur der bestellte Verteidiger des mütterrechtlich
aufgebauten Gemeinwesens war.
Die Heranbildung der Horde, des Stammes zu staatlicher Gliederung,
möge man sich dieselbe so ursprünglich als möglich denken, fand ihre
nächste Ursache in dem Anschwellen der Kopfzahl, welches seinerseits das
Zerfallen der Geschlechtsgenossenschaft in besondere Familiengruppen
oder Clans zur Folge haben musste. Damit waren die Bedingungen für ein,
selbstredend denkbar einfachstes, Staatswesen gegeben. So lange die
Muttergruppen sich der schwachen Kopfzahl wegen nicht sonderten, fiel die
Geschlechtsgenossenschaft mit der Horde, dem Stämmchen zusammen, und
es gab ausser den alle im gleichen Masse berührenden Interessen keine
die Spitze der Geschlechtsgenossenschaft als deren Häuptling trat und deren
Interessen gegen die Aussenwelt schützte. Zuerst war dieser wenig mehr als
ein blosser „Feldherr“, der nur im Kriegsfalle wirkliche Bedeutung besass;
in die inneren Angelegenheiten der Geschlechtsgenossenschaft, der Horde
oder des Stammes redete er nicht drein und hatte dazu auch keine
Veranlassung. Beschränkten sich dieselben doch vorerst auf die
geringfügigen Dinge, welche die Muttergruppen bewegten, und in diesen
war es ja die Mutter selbst, welcher die Sitte die erste und entscheidende
Stelle anwies. Nach aussen hin besass die ihrer innersten Natur nach
friedfertige mutterrechtliche Organisation keine Kraft und so konnte es
wohl kommen, dass sich aus dem ursprünglichen einfachen Anführer im
Kriege ganz allmählich ein ständiger Stammeshäuptling herausbildete, der
dann weit später, nachdem der blosse Stammesverband endlich zu den
Anfängen eines Staatswesens gelangt, wohl auch in die wichtigsten inneren
Angelegenheiten eingriff. So sehen wir in einigen Staaten Indiens einen
Mann an der Spitze des Staatswesens, hinter ihm nimmt aber, als Mahnung
an einstige Zustände, eine fürstliche Mutter den Ehrenplatz ein. Bei den
Marutse in Südafrika geniesst die erste Königin die grösste Achtung im
Volke und führt den Ehrennamen „Mutter des Reiches“,[571] und im Reiche
des Muata Jamwo ist die oberste Würdenträgerin die jedesmalige
Lukokescha, eine unverheiratete Dame, oft recht lockeren Lebenswandels,
welche, so lange das Lundareich schon besteht, unumschränkt und tributfrei
neben dem Muata Jamwo regiert. Sie gilt als Mutter aller Muata Jamwo und
deren Familien, und hat bei der Neuwahl eines solchen zu entscheiden.[572]
Deutlich erkennt man darin einen Nachklang jener ferneren Tage, als der
Mann gewissermassen nur der bestellte Verteidiger des mütterrechtlich
aufgebauten Gemeinwesens war.
Die Heranbildung der Horde, des Stammes zu staatlicher Gliederung,
möge man sich dieselbe so ursprünglich als möglich denken, fand ihre
nächste Ursache in dem Anschwellen der Kopfzahl, welches seinerseits das
Zerfallen der Geschlechtsgenossenschaft in besondere Familiengruppen
oder Clans zur Folge haben musste. Damit waren die Bedingungen für ein,
selbstredend denkbar einfachstes, Staatswesen gegeben. So lange die
Muttergruppen sich der schwachen Kopfzahl wegen nicht sonderten, fiel die
Geschlechtsgenossenschaft mit der Horde, dem Stämmchen zusammen, und
es gab ausser den alle im gleichen Masse berührenden Interessen keine
Page 255
anderen. Die wachsende Kopfzahl und dadurch bedingte Verdichtung der
Stammesgenossen gab aber zugleich zu vermehrten Bedürfnissen, d. h. zur
Erhöhung der Gesittung Anlass. Diese bekundete sich in den Fortschritten
auf dem Gebiete der Gerätschaften und Waffen, welche den Kampf ums
Dasein mit der Aussenwelt siegreicher aufzunehmen gestatteten. Aber diese
Fortschritte kamen in erster Linie dem Manne zu gute, der sich indes eben
dadurch auch zu einer veränderten Lebens- und Ernährungsweise gedrängt
sah. Auf solche Pfade vermochte das Weib ihm nicht zu folgen, und sehr
mit Recht erblickt J u l i u s L i p p e r t in dieser vor ihm gar nicht
beachteten Differenzierung der Geschlechter nach ihrer Ernährungsweise
einen wichtigen Markstein in der Kulturentwicklung. Des Weibes Nahrung
blieb im Boden wurzeln, der Mann schleppte aus der Ferne die erlegte
Jagdbeute herbei, deren Bereitung am Feuer der mütterlichen Hütte
naturgemäss dem Weibe anheimfiel. Denn s i e war die Gründerin, die
Besitzerin des wohnlichen Obdachs, die Hüterin und Bewahrerin der
unentbehrlichen Flamme, an welcher der Mann als Sohn oder Gatte sich nur
zu Gaste setzte. Heute noch ist bei den meisten Völkern das Aufrichten der
Hütte, das Abschlagen und Fortschaffen der Zelte, sowie das Anmachen des
Feuers fast ausschliesslich Sache der Frau, — die Beispiele dafür sind
Legion — und sogar unsere eigene höchstgestiegene Gesittung überlässt
noch vorzugsweise der Hausfrau die innere Ausstattung der Wohnung.
Diese Verrichtungen, so natürlich sie auch aus den mutterrechtlichen
Anschauungen hervorwuchsen, schlossen indes ganz von selbst auch ein
D i e n e n in sich, ein Dienen, welches die lange Dauer der Sitte
schliesslich in D i e n s t b a r k e i t verwandelte. Als es zur Bildung
besonderer Familiengruppen oder Clans innerhalb des Stammes kam, war
es nur natürlich, dass, wie der ganze Stamm nach aussen im Häuptlinge
Vertretung fand, so auch jede einzelne Gruppe einem ihrer männlichen
Blutsverwandten sich zum Schutze anvertraute und dass auch hier aus dem
ursprünglichen Beschützer allmählich ein Oberhaupt ward. Es ist nicht
notwendig, dass dieses Oberhaupt der G a t t e der Mutter, der erzeugende
Va t e r gewesen sei, weit öfter fiel die Rolle wohl dem Mutterbruder, dem
Oheim zu, welcher die Dienstbarkeit des Weibes endlich in Abhängigkeit
verwandelte. Die Herrschaft, welche dieses männliche Oberhaupt nunmehr
übte, war aber eine wesentlich verschiedene von der Thätigkeit des
Stammeshäuptlings. Dieser war ausschliesslich Kriegsführer, dessen Gewalt
im Frieden erlosch. Das Oberhaupt des Clans dagegen ist der Friedensfürst
Stammesgenossen gab aber zugleich zu vermehrten Bedürfnissen, d. h. zur
Erhöhung der Gesittung Anlass. Diese bekundete sich in den Fortschritten
auf dem Gebiete der Gerätschaften und Waffen, welche den Kampf ums
Dasein mit der Aussenwelt siegreicher aufzunehmen gestatteten. Aber diese
Fortschritte kamen in erster Linie dem Manne zu gute, der sich indes eben
dadurch auch zu einer veränderten Lebens- und Ernährungsweise gedrängt
sah. Auf solche Pfade vermochte das Weib ihm nicht zu folgen, und sehr
mit Recht erblickt J u l i u s L i p p e r t in dieser vor ihm gar nicht
beachteten Differenzierung der Geschlechter nach ihrer Ernährungsweise
einen wichtigen Markstein in der Kulturentwicklung. Des Weibes Nahrung
blieb im Boden wurzeln, der Mann schleppte aus der Ferne die erlegte
Jagdbeute herbei, deren Bereitung am Feuer der mütterlichen Hütte
naturgemäss dem Weibe anheimfiel. Denn s i e war die Gründerin, die
Besitzerin des wohnlichen Obdachs, die Hüterin und Bewahrerin der
unentbehrlichen Flamme, an welcher der Mann als Sohn oder Gatte sich nur
zu Gaste setzte. Heute noch ist bei den meisten Völkern das Aufrichten der
Hütte, das Abschlagen und Fortschaffen der Zelte, sowie das Anmachen des
Feuers fast ausschliesslich Sache der Frau, — die Beispiele dafür sind
Legion — und sogar unsere eigene höchstgestiegene Gesittung überlässt
noch vorzugsweise der Hausfrau die innere Ausstattung der Wohnung.
Diese Verrichtungen, so natürlich sie auch aus den mutterrechtlichen
Anschauungen hervorwuchsen, schlossen indes ganz von selbst auch ein
D i e n e n in sich, ein Dienen, welches die lange Dauer der Sitte
schliesslich in D i e n s t b a r k e i t verwandelte. Als es zur Bildung
besonderer Familiengruppen oder Clans innerhalb des Stammes kam, war
es nur natürlich, dass, wie der ganze Stamm nach aussen im Häuptlinge
Vertretung fand, so auch jede einzelne Gruppe einem ihrer männlichen
Blutsverwandten sich zum Schutze anvertraute und dass auch hier aus dem
ursprünglichen Beschützer allmählich ein Oberhaupt ward. Es ist nicht
notwendig, dass dieses Oberhaupt der G a t t e der Mutter, der erzeugende
Va t e r gewesen sei, weit öfter fiel die Rolle wohl dem Mutterbruder, dem
Oheim zu, welcher die Dienstbarkeit des Weibes endlich in Abhängigkeit
verwandelte. Die Herrschaft, welche dieses männliche Oberhaupt nunmehr
übte, war aber eine wesentlich verschiedene von der Thätigkeit des
Stammeshäuptlings. Dieser war ausschliesslich Kriegsführer, dessen Gewalt
im Frieden erlosch. Das Oberhaupt des Clans dagegen ist der Friedensfürst
Page 256
des Geschlechts, dem er durch Blutsverwandtschaft angehören muss,[573]
der Sachem der Indianer Nordamerikas. An der Spitze des Clans ist dieser
Friedensfürst der Vorgänger des späteren „Königs“, an der Spitze der
Familie jener des späteren „Vaters“. Seine Herrschaft über das Weib wird
um so fühlbarer als dieses sich mehr auf ihn angewiesen sieht, ohne
entsprechende Gegenleistungen in die Wagschale werfen zu können. So
gestaltete sich das Mutterr e c h t , ohne deswegen aufzuhören der Grund-
und Eckstein der gesellschaftlichen Ordnung zu sein, in ein eigentliches
P f l i c h t verhältnis des Weibes um, wonach die Begriffe einer angeblichen
Gynaikokratie oder Frauenherrschaft entsprechend zu berichtigen sind. Nur
wo die Frau zum Landbau fortschritt und den Ertrag der Felder der
männlichen Jagdbeute gegenüberstellen konnte, da ist sie auch länger
Herrin im Hause geblieben, da entwickelte sich das Mutterrecht zum
Matriarchate, welches deshalb vorwiegend bodenbebauenden Stämmen
eigen ist.
So ging auf ganz natürlichem Wege und noch völlig auf dem Boden des
Mutterrechtes der grössere Teil der ursprünglichen mütterlichen Herrschaft
auf den Mann über, und zwar vollzog sich dieser Vorgang, wenn auch
vielleicht weniger rasch und vollständig, eben so i n n e r h a l b der Stufe
des Matriarchats als a u s s e r h a l b derselben. Denn auch in der
matriarchalischen Familie liegt immerhin eine grosse Machtfülle beim
Manne, wenngleich er kein eigentliches Familienglied ist und neben ihm
das Weib vieles an Freiheit und Rechten aus der mutterrechtlichen Urzeit
gerettet hat. Bei Stämmen, welche niemals zum Matriarchate gelangten,
fand die Ausbildung der Männerherrschaft natürlich noch viel weniger
Hindernisse. Am frühesten und vollständigsten wird sie sich dort vollzogen
haben, wo der Erwerb des Weibes völlig gegen jenen des Mannes
zurücktrat, wie bei solchen Völkern, denen die Bändigung
nahrungspendender Tiere geglückt war und welche damit viehzüchtende
Nomaden wurden. Nicht mehr wie in der Urzeit sah der Mann eine
Nötigung als beitragendes Mitglied in das Hauswesen der Frau einzutreten,
um an dessen Vorzügen einen Anteil zu gewinnen, sondern umgekehrt
suchte der Mann das Weib für den Eintritt in s e i n Haus zu gewinnen.[574]
Ein passendes Mittel dazu bot ihm unter andern der F r a u e n r a u b ,
dessen schon in einem früheren Abschnitte gedacht wurde. Auf dem Wege
des Raubes mochte der Mann so viele Weiber überwältigen und bei sich
der Sachem der Indianer Nordamerikas. An der Spitze des Clans ist dieser
Friedensfürst der Vorgänger des späteren „Königs“, an der Spitze der
Familie jener des späteren „Vaters“. Seine Herrschaft über das Weib wird
um so fühlbarer als dieses sich mehr auf ihn angewiesen sieht, ohne
entsprechende Gegenleistungen in die Wagschale werfen zu können. So
gestaltete sich das Mutterr e c h t , ohne deswegen aufzuhören der Grund-
und Eckstein der gesellschaftlichen Ordnung zu sein, in ein eigentliches
P f l i c h t verhältnis des Weibes um, wonach die Begriffe einer angeblichen
Gynaikokratie oder Frauenherrschaft entsprechend zu berichtigen sind. Nur
wo die Frau zum Landbau fortschritt und den Ertrag der Felder der
männlichen Jagdbeute gegenüberstellen konnte, da ist sie auch länger
Herrin im Hause geblieben, da entwickelte sich das Mutterrecht zum
Matriarchate, welches deshalb vorwiegend bodenbebauenden Stämmen
eigen ist.
So ging auf ganz natürlichem Wege und noch völlig auf dem Boden des
Mutterrechtes der grössere Teil der ursprünglichen mütterlichen Herrschaft
auf den Mann über, und zwar vollzog sich dieser Vorgang, wenn auch
vielleicht weniger rasch und vollständig, eben so i n n e r h a l b der Stufe
des Matriarchats als a u s s e r h a l b derselben. Denn auch in der
matriarchalischen Familie liegt immerhin eine grosse Machtfülle beim
Manne, wenngleich er kein eigentliches Familienglied ist und neben ihm
das Weib vieles an Freiheit und Rechten aus der mutterrechtlichen Urzeit
gerettet hat. Bei Stämmen, welche niemals zum Matriarchate gelangten,
fand die Ausbildung der Männerherrschaft natürlich noch viel weniger
Hindernisse. Am frühesten und vollständigsten wird sie sich dort vollzogen
haben, wo der Erwerb des Weibes völlig gegen jenen des Mannes
zurücktrat, wie bei solchen Völkern, denen die Bändigung
nahrungspendender Tiere geglückt war und welche damit viehzüchtende
Nomaden wurden. Nicht mehr wie in der Urzeit sah der Mann eine
Nötigung als beitragendes Mitglied in das Hauswesen der Frau einzutreten,
um an dessen Vorzügen einen Anteil zu gewinnen, sondern umgekehrt
suchte der Mann das Weib für den Eintritt in s e i n Haus zu gewinnen.[574]
Ein passendes Mittel dazu bot ihm unter andern der F r a u e n r a u b ,
dessen schon in einem früheren Abschnitte gedacht wurde. Auf dem Wege
des Raubes mochte der Mann so viele Weiber überwältigen und bei sich
Page 257
behalten, als er wollte oder konnte. Nächst seinem Belieben, waren es nur
seine physische Stärke und sein Ansehen im Stamme, was die Anzahl seiner
Weiber bestimmte. So darf man im Frauenraub die erste Grundlage einer
g e r e g e l t e n Vielweiberei erblicken, weshalb er eine genauere
Erörterung verdient.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Sitte, fremde Weiber sich
gewaltsam anzueignen, zu rauben, in Urzeiten eine stark verbreitete
gewesen. Je genauer ein Volk bekannt wird, desto mehr Spuren dieses
Gebrauches pflegen an den Tag zu kommen, so dass L o t h a r D a r g u n
den Frauenraub für eine n o r m a l e Stufe des Familienrechtes erklärt,
welche überall vorausgesetzt werden dürfe, wo nicht besondere Gründe
dagegen streiten.[575] Dennoch war der Frauenraub in seiner rohesten Form,
ohne Rücksicht auf den Willen des Weibes und ihrer Stammesangehörigen
— ich habe dies schon einmal betont — k e i n e a l l g e m e i n e
Gepflogenheit. Sie blieb zunächst jenen Geschlechtsgenossenschaften
fremd, bei welchen die Scheu vor Blutnähe nicht oder wenigstens nicht
genügend sich entwickelte, welche daher in der ursprünglichen Inzucht
(Endogamie) verharrten. Auch die friedfertigeren, vielleicht richtiger
gesagt, die s c h w ä c h e r e n Stämme, welche keine oder nur geringe
Aussicht auf Beute hatten, blieben notgedrungen Endogamen. Es ist sicher
ein Irrtum, wenn man mit M c L e n n a n und seinen Anhängern meint,
dass Exogamie und Frauenraub auf einer gewissen Stufe bei j e d e r Rasse
des Menschengeschlechts üblich gewesen. Diese Annahme hat H e r b e r t
S p e n c e r sehr richtig in ihrer Unhaltbarkeit aufgezeigt,[576] wenngleich er
andererseits Bedeutung und Ausbreitung der Sitte zu unterschätzen geneigt
scheint. Denn jene Stämme, welche infolge der Scheu vor Blutnähe
exogame Gewohnheiten angenommen, besassen bei dem herrschenden
Zustande allgemeiner Feindseligkeit zwischen den
Geschlechtsgenossenschaften im A n f a n g e gar kein anderes Mittel,
stammfremde Weiber zu erwerben, als die Gewalt, den Raub.
Im Gegensatze zu jenen Forschern, welche die Exogamie ursächlich aus
dem Frauenraube herleiten, wie M c L e n n a n und Sir J o h n
L u b b o c k ,[577] habe ich dieselbe mit M o r i t z W a g n e r aus dem
Erwachen eines jüngeren Instinktes, der Scheu vor Blutnähe erklärt.
Frauenraub, in diesem Lichte betrachtet, erscheint somit als eine Folge,
nicht als Veranlassung der Exogamie. Dass er indes lediglich durch jene
seine physische Stärke und sein Ansehen im Stamme, was die Anzahl seiner
Weiber bestimmte. So darf man im Frauenraub die erste Grundlage einer
g e r e g e l t e n Vielweiberei erblicken, weshalb er eine genauere
Erörterung verdient.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Sitte, fremde Weiber sich
gewaltsam anzueignen, zu rauben, in Urzeiten eine stark verbreitete
gewesen. Je genauer ein Volk bekannt wird, desto mehr Spuren dieses
Gebrauches pflegen an den Tag zu kommen, so dass L o t h a r D a r g u n
den Frauenraub für eine n o r m a l e Stufe des Familienrechtes erklärt,
welche überall vorausgesetzt werden dürfe, wo nicht besondere Gründe
dagegen streiten.[575] Dennoch war der Frauenraub in seiner rohesten Form,
ohne Rücksicht auf den Willen des Weibes und ihrer Stammesangehörigen
— ich habe dies schon einmal betont — k e i n e a l l g e m e i n e
Gepflogenheit. Sie blieb zunächst jenen Geschlechtsgenossenschaften
fremd, bei welchen die Scheu vor Blutnähe nicht oder wenigstens nicht
genügend sich entwickelte, welche daher in der ursprünglichen Inzucht
(Endogamie) verharrten. Auch die friedfertigeren, vielleicht richtiger
gesagt, die s c h w ä c h e r e n Stämme, welche keine oder nur geringe
Aussicht auf Beute hatten, blieben notgedrungen Endogamen. Es ist sicher
ein Irrtum, wenn man mit M c L e n n a n und seinen Anhängern meint,
dass Exogamie und Frauenraub auf einer gewissen Stufe bei j e d e r Rasse
des Menschengeschlechts üblich gewesen. Diese Annahme hat H e r b e r t
S p e n c e r sehr richtig in ihrer Unhaltbarkeit aufgezeigt,[576] wenngleich er
andererseits Bedeutung und Ausbreitung der Sitte zu unterschätzen geneigt
scheint. Denn jene Stämme, welche infolge der Scheu vor Blutnähe
exogame Gewohnheiten angenommen, besassen bei dem herrschenden
Zustande allgemeiner Feindseligkeit zwischen den
Geschlechtsgenossenschaften im A n f a n g e gar kein anderes Mittel,
stammfremde Weiber zu erwerben, als die Gewalt, den Raub.
Im Gegensatze zu jenen Forschern, welche die Exogamie ursächlich aus
dem Frauenraube herleiten, wie M c L e n n a n und Sir J o h n
L u b b o c k ,[577] habe ich dieselbe mit M o r i t z W a g n e r aus dem
Erwachen eines jüngeren Instinktes, der Scheu vor Blutnähe erklärt.
Frauenraub, in diesem Lichte betrachtet, erscheint somit als eine Folge,
nicht als Veranlassung der Exogamie. Dass er indes lediglich durch jene
Page 258
Scheu hervorgerufen worden, soll durchaus nicht behauptet werden.
Mancherlei Umstände werden wohl ganz von selbst zum Frauenraube
geführt haben. Auf der Nomadenstufe war es, wie L i p p e r t sehr glaubhaft
gemacht hat, Erwerbsbegier, welche geradezu Frauenraub bei fremden
Stämmen veranlasste. Hatte doch auch der Nomadenstamm von Haus aus
seine eigenen Weiber mit ihren mutterrechtlich geordneten Gruppen, in
welchen es nichts zu erwerben gab, da alles schon seinen Herrn hatte.
Erwerb konnte also nur von aussen kommen, d. h. auf dem Wege
gewaltsamer Aneignung, des Raubes stammfremder Menschen, sei es Mann
oder Weib. Dazu bot die Feindschaft der Stämme und Geschlechtsverbände
die erwünschte Handhabe. Zu allen Zeiten und überall hat der Sieg eine
Plünderung und Beraubung zur Folge. Das Mitnehmen der Weiber, darin ist
S p e n c e r beizupflichten, war also zunächst nur ein Teil dieser allgemein
üblichen Ausplünderung des Besiegten,[578] und wo exogame Neigungen im
Entstehen oder in der Entwicklung begriffen waren, — was jedenfalls
ungemessene Zeiträume beanspruchte — konnte der Erwerb solcher
stammfremder Weiber nur befestigend auf jene Regungen wirken. Offenbar
war Frauenraub lange Zeiten hindurch eine Nebenerscheinung des
siegreichen Krieges. Da nun, wie gezeigt, das Weib auch auf dem Boden
der mutterrechtlichen Einrichtungen thatsächlich schon in der Gewalt des
Mannes sich befand und dieser sich nach aussen zu dessen „Mundwalt“
aufwarf, so hatte, wer einem fremden Stamme ein Mädchen oder eine Frau
raubte, die Rache ihrer männlichen Stammesgenossen, zunächst des
Oberhauptes ihrer Muttergruppe, zu befürchten. Für den Stamm, dem das
geraubte Weib angehörte, namentlich aber für dessen Blutsverwandte,
bedeutete nämlich die Entführung nicht bloss einen frevelhaften Eingriff in
ihre Rechte, da ja bloss die Stammes- oder Hordenglieder Anspruch auf den
Genuss der zur Geschlechtsgenossenschaft gehörenden Weiber hatten,
sondern obendrein — wie der scharfsinnige G . A . W i l k e n bemerkt
und wie ich für eine etwas fortgeschrittenere Gesittungsstufe gelten lassen
will — eine schwere B e l e i d i g u n g , eine Beschimpfung der
Stammesehre. Eine jede solche Gewaltthat rief also wieder einen
Rachekrieg hervor. Noch bis vor kurzem gab zu Gross-Bassam an der
Guineaküste Weiberraub in der That dann und wann Veranlassung zu einem
Kriege, wie der spätere Admiral F l e u r i o t d e L a n g l e in seinen
Tagebüchern verzeichnet,[579] und General C a m p b e l l sagt ganz
ausdrücklich von den indischen Khond, einem noch recht rohen Stamme,
Mancherlei Umstände werden wohl ganz von selbst zum Frauenraube
geführt haben. Auf der Nomadenstufe war es, wie L i p p e r t sehr glaubhaft
gemacht hat, Erwerbsbegier, welche geradezu Frauenraub bei fremden
Stämmen veranlasste. Hatte doch auch der Nomadenstamm von Haus aus
seine eigenen Weiber mit ihren mutterrechtlich geordneten Gruppen, in
welchen es nichts zu erwerben gab, da alles schon seinen Herrn hatte.
Erwerb konnte also nur von aussen kommen, d. h. auf dem Wege
gewaltsamer Aneignung, des Raubes stammfremder Menschen, sei es Mann
oder Weib. Dazu bot die Feindschaft der Stämme und Geschlechtsverbände
die erwünschte Handhabe. Zu allen Zeiten und überall hat der Sieg eine
Plünderung und Beraubung zur Folge. Das Mitnehmen der Weiber, darin ist
S p e n c e r beizupflichten, war also zunächst nur ein Teil dieser allgemein
üblichen Ausplünderung des Besiegten,[578] und wo exogame Neigungen im
Entstehen oder in der Entwicklung begriffen waren, — was jedenfalls
ungemessene Zeiträume beanspruchte — konnte der Erwerb solcher
stammfremder Weiber nur befestigend auf jene Regungen wirken. Offenbar
war Frauenraub lange Zeiten hindurch eine Nebenerscheinung des
siegreichen Krieges. Da nun, wie gezeigt, das Weib auch auf dem Boden
der mutterrechtlichen Einrichtungen thatsächlich schon in der Gewalt des
Mannes sich befand und dieser sich nach aussen zu dessen „Mundwalt“
aufwarf, so hatte, wer einem fremden Stamme ein Mädchen oder eine Frau
raubte, die Rache ihrer männlichen Stammesgenossen, zunächst des
Oberhauptes ihrer Muttergruppe, zu befürchten. Für den Stamm, dem das
geraubte Weib angehörte, namentlich aber für dessen Blutsverwandte,
bedeutete nämlich die Entführung nicht bloss einen frevelhaften Eingriff in
ihre Rechte, da ja bloss die Stammes- oder Hordenglieder Anspruch auf den
Genuss der zur Geschlechtsgenossenschaft gehörenden Weiber hatten,
sondern obendrein — wie der scharfsinnige G . A . W i l k e n bemerkt
und wie ich für eine etwas fortgeschrittenere Gesittungsstufe gelten lassen
will — eine schwere B e l e i d i g u n g , eine Beschimpfung der
Stammesehre. Eine jede solche Gewaltthat rief also wieder einen
Rachekrieg hervor. Noch bis vor kurzem gab zu Gross-Bassam an der
Guineaküste Weiberraub in der That dann und wann Veranlassung zu einem
Kriege, wie der spätere Admiral F l e u r i o t d e L a n g l e in seinen
Tagebüchern verzeichnet,[579] und General C a m p b e l l sagt ganz
ausdrücklich von den indischen Khond, einem noch recht rohen Stamme,
Page 259
dass sie die Wegnahme, den Raub eines ihrer Weiber als eine Beleidigung
ansahen, welche, wenn dafür nicht Genugthuung geleistet wurde, die
Bekriegung des raubenden Stammes zur Folge hatte.[580] Die vornehmste
Beute in einem solchen Kampfe waren natürlich wieder Weiber.
In der geschilderten rohen Gestalt konnte der Frauenraub wohl nur den
ersten Perioden der aufkommenden Exogamie angehören; er reicht in eine
äusserst altertümliche Stufe menschlicher Entwicklung zurück, worauf der
Umstand hinweist, dass er bei noch sehr rohen Völkern mit rein erhaltenem
Mutterrecht nur mehr als Rudiment auftritt. Im wesentlichen zur selben
rohen Art der Beweibung gehören die Ringkämpfe um Weiber, welche
ebenfalls die Nichtachtung des Willens des Mundwalts der Frau in sich
schliessen. Jedenfalls waren beide, Ringkampf wie Frauenraub, bloss
N e b e n erscheinungen der ältesten Exogamie, nur e i n e s der Mittel,
wodurch sie ihre Zwecke zu erreichen suchte. Dasselbe führte indes nur
sehr langsam zum Ziele. Denn eine kurze Überlegung lehrt, dass in diesen
Urfehden der Stämme n i c h t j e d e r m a n n sich ein Weib erbeuten
konnte. Eine gegenteilige Annahme würde zu der von S p e n c e r mit Recht
gegeisselten Voraussetzung leiten, dass innerhalb einer Gruppe von
Stämmen jeder derselben sich der Aufgabe widmete, seine Weiber
aufzuziehen, damit die benachbarten Stämme sie stehlen können.[581] Wer
nun kein Weib erbeutete, dem blieben doch nur die Frauen der eigenen
Geschlechtsgenossenschaft übrig. Damit ergiebt sich aber eine von der
üblichen w e s e n t l i c h v e r s c h i e d e n e Auffassung der Exogamie.
Wir ersehen, dass dieselbe vorerst auf einzelne in der
Geschlechtsgenossenschaft, auf die Tapfersten, auf die vom Glücke
Begünstigsten, beschränkt blieb und dass endogame Beweibungen lange
neben dem Frauenraube einhergehen mussten. Je häufiger der Weiberraub
wurde, desto seltener mussten freilich die seinetwegen geführten Fehden
werden; denn obgleich der Raub einer Frau nicht aufhörte in der
öffentlichen Meinung für einen Schimpf zu gelten, so gelangte man doch
endlich auf die Bahn eines stillschweigend geschlossenen Vertrages, und es
entspinnt sich unter den beibehaltenen Formen des Gewaltsamen ein
„Konnubium“ zwischen benachbarten Stämmen.[582] Die Entführung des
Weibes zog nicht mehr Krieg nach sich, sondern die Rache der Verwandten
äusserte sich darin, dass sie sich gegebenenfalls in ganz gleicher Weise bei
dem Räuberstamme entschädigten. Der Weiberdiebstahl wurde eben
gegenseitig. Erst wenn auf diese Weise, welche allerdings der Frauenraub
ansahen, welche, wenn dafür nicht Genugthuung geleistet wurde, die
Bekriegung des raubenden Stammes zur Folge hatte.[580] Die vornehmste
Beute in einem solchen Kampfe waren natürlich wieder Weiber.
In der geschilderten rohen Gestalt konnte der Frauenraub wohl nur den
ersten Perioden der aufkommenden Exogamie angehören; er reicht in eine
äusserst altertümliche Stufe menschlicher Entwicklung zurück, worauf der
Umstand hinweist, dass er bei noch sehr rohen Völkern mit rein erhaltenem
Mutterrecht nur mehr als Rudiment auftritt. Im wesentlichen zur selben
rohen Art der Beweibung gehören die Ringkämpfe um Weiber, welche
ebenfalls die Nichtachtung des Willens des Mundwalts der Frau in sich
schliessen. Jedenfalls waren beide, Ringkampf wie Frauenraub, bloss
N e b e n erscheinungen der ältesten Exogamie, nur e i n e s der Mittel,
wodurch sie ihre Zwecke zu erreichen suchte. Dasselbe führte indes nur
sehr langsam zum Ziele. Denn eine kurze Überlegung lehrt, dass in diesen
Urfehden der Stämme n i c h t j e d e r m a n n sich ein Weib erbeuten
konnte. Eine gegenteilige Annahme würde zu der von S p e n c e r mit Recht
gegeisselten Voraussetzung leiten, dass innerhalb einer Gruppe von
Stämmen jeder derselben sich der Aufgabe widmete, seine Weiber
aufzuziehen, damit die benachbarten Stämme sie stehlen können.[581] Wer
nun kein Weib erbeutete, dem blieben doch nur die Frauen der eigenen
Geschlechtsgenossenschaft übrig. Damit ergiebt sich aber eine von der
üblichen w e s e n t l i c h v e r s c h i e d e n e Auffassung der Exogamie.
Wir ersehen, dass dieselbe vorerst auf einzelne in der
Geschlechtsgenossenschaft, auf die Tapfersten, auf die vom Glücke
Begünstigsten, beschränkt blieb und dass endogame Beweibungen lange
neben dem Frauenraube einhergehen mussten. Je häufiger der Weiberraub
wurde, desto seltener mussten freilich die seinetwegen geführten Fehden
werden; denn obgleich der Raub einer Frau nicht aufhörte in der
öffentlichen Meinung für einen Schimpf zu gelten, so gelangte man doch
endlich auf die Bahn eines stillschweigend geschlossenen Vertrages, und es
entspinnt sich unter den beibehaltenen Formen des Gewaltsamen ein
„Konnubium“ zwischen benachbarten Stämmen.[582] Die Entführung des
Weibes zog nicht mehr Krieg nach sich, sondern die Rache der Verwandten
äusserte sich darin, dass sie sich gegebenenfalls in ganz gleicher Weise bei
dem Räuberstamme entschädigten. Der Weiberdiebstahl wurde eben
gegenseitig. Erst wenn auf diese Weise, welche allerdings der Frauenraub
Page 260
eingeleitet hat, so viel fremde Weiber dem Stamme zugeführt waren, dass es
zur Bildung des Clans kommen konnte, vermochte auch die Exogamie im
Stamme allgemein und so fest sich einzubürgern, dass sie die Kraft eines
Kultgebotes gewann. In diesem ihrem späteren Stadium b e d a r f s i e
j e d o c h d e s F r a u e n r a u b e s n i c h t m e h r oder doch nicht mehr
als Regel. Folge des herrschenden Mutterrechtes ist es ja, dass die Kinder
der fremden Weiber dem Stamme der Mutter angehören, also innerhalb des
Stammes doch stammfremd bleiben. Sind nun einmal derart viele Mädchen
fremden Blutes im Stamme, so hört dieser auf, eine
Geschlechtsgenossenschaft zu sein, und es kann aus diesen jedermann, ohne
die exogamischen Gesetze zu verletzen, ohne jeglichen Raub, eine oder
mehrere Genossinnen sich zugesellen.
Im Wesen aller menschlichen Dinge liegt es nun, dass sie sich wandeln,
dass sie alle gewissermassen nur eine Durchgangsphase sind und
schliesslich zu etwas ganz anderem werden, als in der Zeit ihrer Entstehung,
ja oft gerade dem umgekehrten Zwecke dienen. So ging es auch mit dem
Frauenraube und den damit verknüpften Einrichtungen; nicht gleich zu
Anfang, sondern erst in späterer Folge. Indem der Clan ihm sein Entstehen
verdankt, diente er anfänglich zur Befestigung der exogamischen
Einrichtungen und zur Verbreitung des Mutterrechtes, allmählich aber
vernichtete er die Selbständigkeit des Weibes und untergrub das
Mutterrecht. Wo gegenwärtig der Frauenraub üblich ist, erscheint er
gewöhnlich mit Vielweiberei verbunden[583] und diese Neigung hat er, wie
erwähnt, von allem Anbeginne besessen. In der ursprünglichen, auf
Blutverwandtschaft beruhenden, mutterrechtlichen
Geschlechtsgenossenschaft fehlte es nicht an polygynischen Verbindungen,
welchen indes, bei der Ungebundenheit der beiden Geschlechter, wohl
kaum weniger polyandrische gegenüberstanden. Auch an monogynen
Verhältnissen mag es vorübergehend nicht gefehlt haben; sie alle aber
trugen den Charakter der Flüchtigkeit, der Unbeständigkeit. Wenn daher
H e r b e r t S p e n c e r sich an dem Nachweise abmüht, dass Einweiberei
„so weit zurückreiche wie jedes andere eheliche Verhältnis“,[584] so ist
dagegen nichts einzuwenden, falls man diese Bündnisse des Augenblicks
oder einer kurzen Weile als „eheliche“ Verhältnisse und als Polyandrie,
Polygynie und Monogynie oder gar wie er als Monogamie bezeichnet.
Allein eine geschichtlich berechtigte Auffassung ist dies nicht. Wir wenden
die gedachten Benennungen mit Recht zur Kennzeichnung bloss solcher
zur Bildung des Clans kommen konnte, vermochte auch die Exogamie im
Stamme allgemein und so fest sich einzubürgern, dass sie die Kraft eines
Kultgebotes gewann. In diesem ihrem späteren Stadium b e d a r f s i e
j e d o c h d e s F r a u e n r a u b e s n i c h t m e h r oder doch nicht mehr
als Regel. Folge des herrschenden Mutterrechtes ist es ja, dass die Kinder
der fremden Weiber dem Stamme der Mutter angehören, also innerhalb des
Stammes doch stammfremd bleiben. Sind nun einmal derart viele Mädchen
fremden Blutes im Stamme, so hört dieser auf, eine
Geschlechtsgenossenschaft zu sein, und es kann aus diesen jedermann, ohne
die exogamischen Gesetze zu verletzen, ohne jeglichen Raub, eine oder
mehrere Genossinnen sich zugesellen.
Im Wesen aller menschlichen Dinge liegt es nun, dass sie sich wandeln,
dass sie alle gewissermassen nur eine Durchgangsphase sind und
schliesslich zu etwas ganz anderem werden, als in der Zeit ihrer Entstehung,
ja oft gerade dem umgekehrten Zwecke dienen. So ging es auch mit dem
Frauenraube und den damit verknüpften Einrichtungen; nicht gleich zu
Anfang, sondern erst in späterer Folge. Indem der Clan ihm sein Entstehen
verdankt, diente er anfänglich zur Befestigung der exogamischen
Einrichtungen und zur Verbreitung des Mutterrechtes, allmählich aber
vernichtete er die Selbständigkeit des Weibes und untergrub das
Mutterrecht. Wo gegenwärtig der Frauenraub üblich ist, erscheint er
gewöhnlich mit Vielweiberei verbunden[583] und diese Neigung hat er, wie
erwähnt, von allem Anbeginne besessen. In der ursprünglichen, auf
Blutverwandtschaft beruhenden, mutterrechtlichen
Geschlechtsgenossenschaft fehlte es nicht an polygynischen Verbindungen,
welchen indes, bei der Ungebundenheit der beiden Geschlechter, wohl
kaum weniger polyandrische gegenüberstanden. Auch an monogynen
Verhältnissen mag es vorübergehend nicht gefehlt haben; sie alle aber
trugen den Charakter der Flüchtigkeit, der Unbeständigkeit. Wenn daher
H e r b e r t S p e n c e r sich an dem Nachweise abmüht, dass Einweiberei
„so weit zurückreiche wie jedes andere eheliche Verhältnis“,[584] so ist
dagegen nichts einzuwenden, falls man diese Bündnisse des Augenblicks
oder einer kurzen Weile als „eheliche“ Verhältnisse und als Polyandrie,
Polygynie und Monogynie oder gar wie er als Monogamie bezeichnet.
Allein eine geschichtlich berechtigte Auffassung ist dies nicht. Wir wenden
die gedachten Benennungen mit Recht zur Kennzeichnung bloss solcher
Page 261
Zustände an, in welchen eines dieser Verhältnisse das herrschende und
zugleich dauernde, wenn auch nicht buchstäblich allgemeine geworden.
Solches ist für die urzeitliche Geschlechtsgenossenschaft durchaus nicht
erweislich, auch völlig unwahrscheinlich. Das Herrschendwerden eines
dieser Verhältnisse in diesem Falle der Vielweiberei, innerhalb der
Geschlechtsgenossenschaft, musste demnach von einschneidenden Folgen
sein. Geriet infolge des benötigten Schutzes das Weib in die Dienstbarkeit
des Mannes, so übte dieser doch in der Familie noch keine eigentliche
Herrschaft über die Geschlechtsgenossin aus. Ganz anders gestaltete sich
die Sache mit den durch Raub oder Konnubium zugeführten stammfremden
Weibern. Eine Kriegsgefangene, wie die Fremden anfänglich alle waren,
nahm eine Ausnahmestellung ein, denn der Stamm, die
Geschlechtsgenossenschaft hatte keinen Anspruch an sie. Sie fiel nicht in
die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern blieb ihrem Räuber,
welcher über alle derart erworbenen Frauen eine wahre Herrschaft ausübte.
Ein H e r r s c h a f t s v e r h ä l t n i s ist daher mit K a u t s k y [585] in der
geregelten Vielweiberei zu erkennen. Beim Nomaden ging es sogar noch
über jenes blosser Herrschaft hinaus. In sehr durchdachter Weise hat
L i p p e r t gezeigt, wie der am lebenden Tiere sich festhakende
Eigentumsbegriff den Wanderhirten auf die Bahn des Erwerbs, d. h. der
Vermehrung seines Eigentums, leitet und wie ihm auch der Mensch zum
Gegenstande des B e s i t z e s wird. Der Kriegsgefangene fällt nicht mehr
grausamer Vernichtung anheim, sondern wird als „Sklave“ dienstbares
Eigentum seines Überwältigers. Ganz ähnlich erging es dem erbeuteten
Weibe, welches — weil es zunächst in kein Verhältnis zum Stamme des
Räubers treten konnte und von der Blutverwandtschaft ausgeschlossen blieb
— dem Manne als persönliches Sondereigentum zufiel und selbst ein
Gegenstand des Besitzes ward. Auch bei den Nichtnomaden, soferne sie nur
Frauenraub übten, erwuchs dadurch nach einer Entwicklung von
unberechenbarer Dauer das Eigentum am Weibe, indem die allmähliche
Entwicklung des Privateigentums die Herrschaft über das Weib in ein
Eigentumsverhältnis verwandelte, d. h. in ein vom Gemeinwesen
geschütztes und gewährleistetes Herrschaftsverhältnis. Erst diese Gewähr
des Privatb e s i t z e s macht ihn zum Private i g e n t u m , und erst diese
letzte Stufe des Privateigentums am Weibe stellt einen Begriff dar, der
jenem unserer „Ehe“ einigermassen entspricht.[586] Eine „Ehe“ wurde aus
diesem Besitzverhältnisse allerdings nur dadurch, dass endlich die Stellung
zugleich dauernde, wenn auch nicht buchstäblich allgemeine geworden.
Solches ist für die urzeitliche Geschlechtsgenossenschaft durchaus nicht
erweislich, auch völlig unwahrscheinlich. Das Herrschendwerden eines
dieser Verhältnisse in diesem Falle der Vielweiberei, innerhalb der
Geschlechtsgenossenschaft, musste demnach von einschneidenden Folgen
sein. Geriet infolge des benötigten Schutzes das Weib in die Dienstbarkeit
des Mannes, so übte dieser doch in der Familie noch keine eigentliche
Herrschaft über die Geschlechtsgenossin aus. Ganz anders gestaltete sich
die Sache mit den durch Raub oder Konnubium zugeführten stammfremden
Weibern. Eine Kriegsgefangene, wie die Fremden anfänglich alle waren,
nahm eine Ausnahmestellung ein, denn der Stamm, die
Geschlechtsgenossenschaft hatte keinen Anspruch an sie. Sie fiel nicht in
die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern blieb ihrem Räuber,
welcher über alle derart erworbenen Frauen eine wahre Herrschaft ausübte.
Ein H e r r s c h a f t s v e r h ä l t n i s ist daher mit K a u t s k y [585] in der
geregelten Vielweiberei zu erkennen. Beim Nomaden ging es sogar noch
über jenes blosser Herrschaft hinaus. In sehr durchdachter Weise hat
L i p p e r t gezeigt, wie der am lebenden Tiere sich festhakende
Eigentumsbegriff den Wanderhirten auf die Bahn des Erwerbs, d. h. der
Vermehrung seines Eigentums, leitet und wie ihm auch der Mensch zum
Gegenstande des B e s i t z e s wird. Der Kriegsgefangene fällt nicht mehr
grausamer Vernichtung anheim, sondern wird als „Sklave“ dienstbares
Eigentum seines Überwältigers. Ganz ähnlich erging es dem erbeuteten
Weibe, welches — weil es zunächst in kein Verhältnis zum Stamme des
Räubers treten konnte und von der Blutverwandtschaft ausgeschlossen blieb
— dem Manne als persönliches Sondereigentum zufiel und selbst ein
Gegenstand des Besitzes ward. Auch bei den Nichtnomaden, soferne sie nur
Frauenraub übten, erwuchs dadurch nach einer Entwicklung von
unberechenbarer Dauer das Eigentum am Weibe, indem die allmähliche
Entwicklung des Privateigentums die Herrschaft über das Weib in ein
Eigentumsverhältnis verwandelte, d. h. in ein vom Gemeinwesen
geschütztes und gewährleistetes Herrschaftsverhältnis. Erst diese Gewähr
des Privatb e s i t z e s macht ihn zum Private i g e n t u m , und erst diese
letzte Stufe des Privateigentums am Weibe stellt einen Begriff dar, der
jenem unserer „Ehe“ einigermassen entspricht.[586] Eine „Ehe“ wurde aus
diesem Besitzverhältnisse allerdings nur dadurch, dass endlich die Stellung
Page 262
der Mutter vom Boden des Mutterrechtes aus auf die erworbene
stammfremde Frau übertragen wurde; im andern Falle sonderte sich von der
Frau die „Kebsin“ und die „Sklavin“. Weil nun der Mann im B e s i t z e des
Weibes ist, darum gehören auch deren Kinder als ihre Frucht in sein Eigen.
So entsteht ein n e u e r Begriff, jener des „Vaters“ als desjenigen Mannes,
der die Herrschaft über eine Gruppe ihm e i g e n t ü m l i c h zugehörender
Menschen übt. Der Vater in diesem Sinne ist der „Herr“, der „Patriarch“.
[587] Die Vorstellung des „Erzeugers“ ist damit aber noch nicht verknüpft.
[571] E. H o l u b . Kulturskizze des Marutse-Mambundareiches (Mitteil. der
k. k. geographischen Gesellsch. in Wien. S. 40.)
[572] Dr. P a u l P o g g e . Im Reiche des Muata Jamwo. Berlin 1880. S.
227.
[573] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 79.
[574] A. a. O. S. 82.
[575] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 111.
[576] H . S p e n c e r . Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 210–215.
[577] L u b b o c k . Entstehung der Civilisation. S. 83.
[578] S p e n c e r . Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 217.
[579] Globus. Bd. XXV. S. 197.
[580] J o h n C a m p b e l l . A Personal Narrative of thirteen years service
among the wild tribes of Khondistan. London 1864. S. 43.
[581] H . S p e n c e r . A. a. O. Bd. II. S. 227–228.
[582] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 92.
[583] H . S p e n c e r . A. a. O. Bd. II. S. 213.
[584] A. a. O. S. 271.
[585] K a u t s k y , im Kosmos. Bd. XII. S. 264.
[586] A. a. O.
[587] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 82–86.
stammfremde Frau übertragen wurde; im andern Falle sonderte sich von der
Frau die „Kebsin“ und die „Sklavin“. Weil nun der Mann im B e s i t z e des
Weibes ist, darum gehören auch deren Kinder als ihre Frucht in sein Eigen.
So entsteht ein n e u e r Begriff, jener des „Vaters“ als desjenigen Mannes,
der die Herrschaft über eine Gruppe ihm e i g e n t ü m l i c h zugehörender
Menschen übt. Der Vater in diesem Sinne ist der „Herr“, der „Patriarch“.
[587] Die Vorstellung des „Erzeugers“ ist damit aber noch nicht verknüpft.
[571] E. H o l u b . Kulturskizze des Marutse-Mambundareiches (Mitteil. der
k. k. geographischen Gesellsch. in Wien. S. 40.)
[572] Dr. P a u l P o g g e . Im Reiche des Muata Jamwo. Berlin 1880. S.
227.
[573] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 79.
[574] A. a. O. S. 82.
[575] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 111.
[576] H . S p e n c e r . Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 210–215.
[577] L u b b o c k . Entstehung der Civilisation. S. 83.
[578] S p e n c e r . Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 217.
[579] Globus. Bd. XXV. S. 197.
[580] J o h n C a m p b e l l . A Personal Narrative of thirteen years service
among the wild tribes of Khondistan. London 1864. S. 43.
[581] H . S p e n c e r . A. a. O. Bd. II. S. 227–228.
[582] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 92.
[583] H . S p e n c e r . A. a. O. Bd. II. S. 213.
[584] A. a. O. S. 271.
[585] K a u t s k y , im Kosmos. Bd. XII. S. 264.
[586] A. a. O.
[587] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 82–86.
Page 263
XVII.
Die Phasen des Scheinraubs.
uf dem langen Entwicklungsgange vom Mutterrecht zum
Vaterrechte oder, was dasselbe ist, von der Freiheit zur
Knechtung des Weibes, begleiten uns zahlreiche Überreste des
alten Frauenraubs, welchen eine weit grössere Zähigkeit
innewohnt, als denen des Mutterrechtes selbst. Denn es haben sich bei einer
Unzahl von Völkern Symbole des Frauenraubs, wie aus D a r g u n s
umfassenden Untersuchungen hervorgeht, in aller Klarheit bis tief in die
Periode der Agnation erhalten und sind, nachdem vom Mutterrecht fast
keine Spur mehr erkennbar geblieben, zum Teil durch Jahrhunderte hoher
Gesittung bis auf die Gegenwart überliefert. In der Geschichte dieser
„Raubsitte“, wenn man so sagen darf, lassen sich nun wieder deutlich
verschiedene Stufen einer Entwicklung verfolgen, in welcher die Bedeutung
derselben sich immer mehr abschwächt und schliesslich völlig verliert.
Die erste, ursprünglichste Stufe, den einfachen brutalen Raub, bei
welchem der Wille weder des entführten Weibes, noch seines männlichen
Stammes-, Clan- oder Familienoberhauptes irgendwie in Frage kommt,
wurde im vorhergehenden Kapitel besprochen. Als nun diese gewaltsame
Entführung fremder Weiber wegen ihres hinlänglichen Anwachsens
innerhalb der Niederlassungen nicht mehr so notwendig ward, änderte sich
die Natur des Raubes. Noch blieb er ein wesentlicher Teil der Beweibung,
nur wurde er bloss noch z u m S c h e i n e ausgeführt, d. h. nachdem man
über die Verbindung schon übereingekommen, folgte dem Gebrauche nach
der Raub oder die Entführung als eine blosse Formsache, gewissermassen
um „das Geschäft perfekt zu machen“. Der Raub ist bloss noch ein Symbol,
aber nicht in dem Sinne L u b b o c k s , um die Rechte des Mannes zu
beschränken, dem das Mädchen fortan angehören sollte.[588] Wo das
Geschlechtsleben noch nicht über die ursprünglichen Muttergruppen
fortgeschritten war, konnte kein Mann, darin hat L u b b o c k Recht, ein
Mädchen der Geschlechtsgenossenschaft für sich allein in Anspruch
Die Phasen des Scheinraubs.
uf dem langen Entwicklungsgange vom Mutterrecht zum
Vaterrechte oder, was dasselbe ist, von der Freiheit zur
Knechtung des Weibes, begleiten uns zahlreiche Überreste des
alten Frauenraubs, welchen eine weit grössere Zähigkeit
innewohnt, als denen des Mutterrechtes selbst. Denn es haben sich bei einer
Unzahl von Völkern Symbole des Frauenraubs, wie aus D a r g u n s
umfassenden Untersuchungen hervorgeht, in aller Klarheit bis tief in die
Periode der Agnation erhalten und sind, nachdem vom Mutterrecht fast
keine Spur mehr erkennbar geblieben, zum Teil durch Jahrhunderte hoher
Gesittung bis auf die Gegenwart überliefert. In der Geschichte dieser
„Raubsitte“, wenn man so sagen darf, lassen sich nun wieder deutlich
verschiedene Stufen einer Entwicklung verfolgen, in welcher die Bedeutung
derselben sich immer mehr abschwächt und schliesslich völlig verliert.
Die erste, ursprünglichste Stufe, den einfachen brutalen Raub, bei
welchem der Wille weder des entführten Weibes, noch seines männlichen
Stammes-, Clan- oder Familienoberhauptes irgendwie in Frage kommt,
wurde im vorhergehenden Kapitel besprochen. Als nun diese gewaltsame
Entführung fremder Weiber wegen ihres hinlänglichen Anwachsens
innerhalb der Niederlassungen nicht mehr so notwendig ward, änderte sich
die Natur des Raubes. Noch blieb er ein wesentlicher Teil der Beweibung,
nur wurde er bloss noch z u m S c h e i n e ausgeführt, d. h. nachdem man
über die Verbindung schon übereingekommen, folgte dem Gebrauche nach
der Raub oder die Entführung als eine blosse Formsache, gewissermassen
um „das Geschäft perfekt zu machen“. Der Raub ist bloss noch ein Symbol,
aber nicht in dem Sinne L u b b o c k s , um die Rechte des Mannes zu
beschränken, dem das Mädchen fortan angehören sollte.[588] Wo das
Geschlechtsleben noch nicht über die ursprünglichen Muttergruppen
fortgeschritten war, konnte kein Mann, darin hat L u b b o c k Recht, ein
Mädchen der Geschlechtsgenossenschaft für sich allein in Anspruch
Page 264
nehmen, ohne die Rechte des ganzen Stammes zu verletzen, besser gesagt
ohne allgemeine Eifersucht zu erwecken. L u b b o c k übersieht aber, dass
das stammfremde (allophyle) Weib, wie schon entwickelt wurde, n i c h t in
die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern in das
Sondereigentum ihres Räubers fiel, es also nicht erst eines eigenen Symbols
bedurfte, um seine ausschliesslichen Rechte auf ihre Person seinen
Stammesgenossen gegenüber an den Tag zu legen. Aus diesem Grunde
muss L u b b o c k s Deutung des zeremoniell gewordenen Frauenraubes als
ungenügend beiseite geschoben werden. Die Gründe, warum der Raub als
Zeremonie sich erhielt, sind anderswo zu suchen.
Es wurde schon erwähnt, dass stillschweigend zwischen benachbarten
Stämmen allmählich auf die Rachefehden wegen erfolgten wirklichen
Frauenraubes verzichtet wurde; die alte Auffassung desselben als
Beschimpfung erhielt sich aber auch dann noch, als die Beziehungen
zwischen den einzelnen Stämmen sich allmählich freundlicher gestalteten,
als die gegenseitige Entführung von Weibern eine stillschweigend
anerkannte und gebilligte Beweibungsform geworden war. Allerdings
gelangte man auf diesem Wege zum Systeme der Beilegung (Composition)
des verübten Raubes durch bestimmte Gegengaben und von diesen war nur
noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen Abmachung v o r dem Raube.
[589] Allein es ging nicht an, selbst bei allseitigem Einvernehmen, von der
Genugthuungsforderung abzustehen; dies musste wenigstens zum Scheine
geschehen. Ihren Stammesgenossen gegenüber mussten die Eltern des
Mädchens den Anschein wahren, als ob nicht freiwilliger Verzicht, sondern
bloss List oder Gewalt ihre Tochter in den Besitz des fremden Mannes
gebracht hätte. So entstand die S c h e i n e n t f ü h r u n g und der dabei
durch die Anverwandten an den Tag gelegte heftige Widerstand, so die
Gewohnheit dieser letzteren, über die Heirat, als über eine ihnen zugefügte
Beleidigung, sich aufgebracht und entrüstet zu geberden. Einmal
aufgekommen, erhielten sich sodann beide Gebräuche b e i vielen Völkern
im Wege der Überlebung. Aber nicht bloss bei der Heirat, sondern noch
n a c h h e r gab man sich den Anschein, die erlittene Beleidigung nicht
gleichgültig hinzunehmen. Anstatt den Schwiegersohn freundlich zu
behandeln, begegnete man ihm mit der ganzen unwirschen Kälte, welche
einer Person gegenüber am Platze ist, von der wir einmal einen Schimpf
erfahren haben. Das Verhältnis zwischen beiden Teilen nahm zuweilen
dadurch in Wirklichkeit einen wenig freundlichen Charakter an, besonders
ohne allgemeine Eifersucht zu erwecken. L u b b o c k übersieht aber, dass
das stammfremde (allophyle) Weib, wie schon entwickelt wurde, n i c h t in
die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern in das
Sondereigentum ihres Räubers fiel, es also nicht erst eines eigenen Symbols
bedurfte, um seine ausschliesslichen Rechte auf ihre Person seinen
Stammesgenossen gegenüber an den Tag zu legen. Aus diesem Grunde
muss L u b b o c k s Deutung des zeremoniell gewordenen Frauenraubes als
ungenügend beiseite geschoben werden. Die Gründe, warum der Raub als
Zeremonie sich erhielt, sind anderswo zu suchen.
Es wurde schon erwähnt, dass stillschweigend zwischen benachbarten
Stämmen allmählich auf die Rachefehden wegen erfolgten wirklichen
Frauenraubes verzichtet wurde; die alte Auffassung desselben als
Beschimpfung erhielt sich aber auch dann noch, als die Beziehungen
zwischen den einzelnen Stämmen sich allmählich freundlicher gestalteten,
als die gegenseitige Entführung von Weibern eine stillschweigend
anerkannte und gebilligte Beweibungsform geworden war. Allerdings
gelangte man auf diesem Wege zum Systeme der Beilegung (Composition)
des verübten Raubes durch bestimmte Gegengaben und von diesen war nur
noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen Abmachung v o r dem Raube.
[589] Allein es ging nicht an, selbst bei allseitigem Einvernehmen, von der
Genugthuungsforderung abzustehen; dies musste wenigstens zum Scheine
geschehen. Ihren Stammesgenossen gegenüber mussten die Eltern des
Mädchens den Anschein wahren, als ob nicht freiwilliger Verzicht, sondern
bloss List oder Gewalt ihre Tochter in den Besitz des fremden Mannes
gebracht hätte. So entstand die S c h e i n e n t f ü h r u n g und der dabei
durch die Anverwandten an den Tag gelegte heftige Widerstand, so die
Gewohnheit dieser letzteren, über die Heirat, als über eine ihnen zugefügte
Beleidigung, sich aufgebracht und entrüstet zu geberden. Einmal
aufgekommen, erhielten sich sodann beide Gebräuche b e i vielen Völkern
im Wege der Überlebung. Aber nicht bloss bei der Heirat, sondern noch
n a c h h e r gab man sich den Anschein, die erlittene Beleidigung nicht
gleichgültig hinzunehmen. Anstatt den Schwiegersohn freundlich zu
behandeln, begegnete man ihm mit der ganzen unwirschen Kälte, welche
einer Person gegenüber am Platze ist, von der wir einmal einen Schimpf
erfahren haben. Das Verhältnis zwischen beiden Teilen nahm zuweilen
dadurch in Wirklichkeit einen wenig freundlichen Charakter an, besonders
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jenes des Schwiegersohnes zur Schwiegermutter, wozu für letztere ein ganz
besonderer Grund vorlag.
Die Männer waren es zweifelsohne, welche das System der Beilegung
begünstigten, weil dieses ihren eigenen Interessen zu gute kam. Aber dass
sie, um irgend einen Vorteil sich verständigend, ihre Schutzpflicht
versäumten und Frieden machten, also den Raub gewähren liessen, das war
ein erstes Durchbrechen der mutterrechtlichen Familien- und
Gesellschaftsordnung. Den gebotenen Vorteil verwendeten sie in ihr
p e r s ö n l i c h e s Eigentum, und indem sie so die Blutrache aufgaben,
blieb diese auf der im Stiche gelassenen und unversöhnten Mutter allein
noch lasten, doch unvollstreckt. Drum wurde die Mutter als
„Schwiegermutter“ ein lebender Protest der neuen Ordnung, und zwischen
ihr und dem Schwiegersohne, dem Räuber ihrer Tochter, dauerte die
unversöhnte Feindschaft fort.[590] Dies L i p p e r t s Erklärung, welcher man
sich wohl durchaus anschliessen darf. Eine Erinnerung an diese Zustände
lebt offenbar in den Sprichwörtern fast aller Völker fort, worin die
Schwiegermutter in ein nichts weniger als günstiges Licht gestellt wird.
Gesittete und ungesittete Völker haben an der Schwiegermutter etwas
auszusetzen, ja bei einigen sind beide Teile völlig voneinander geschieden
und geraten niemals in Berührung miteinander, ein Brauch, der fast
identisch in Amerika, Afrika und Australien sich nachweisen lässt.[591]
Begegnen sie in Australien einander, so versteckt sich die Schwiegermutter
im Busch oder Grase, während der Schwiegersohn den Schild vor das
Gesicht hält. K a r l E m i l J u n g versichert, selbst auf Missionsanstalten,
wo die schwarzen Zöglinge eine Stufe erreicht haben, welche sie über die
niedrigste Klasse der Weissen stellt, sei diese Sitte noch nicht völlig
verschwunden.[592] Auf den Banksinseln wird desgleichen die
Schwiegermutter möglichst gemieden, wie sie auch selber es meidet, den
Schwiegersohn anzusehen; gegenseitige Unterhaltung aus einiger
Entfernung bei abgewandten Gesichtern bleibt jedoch erlaubt. Begegnet
man sich zufällig im Walde, so geht derjenige, dem es am bequemsten ist,
aus dem Wege. In Vanua Lava vermeidet man es sogar in die Fusstapfen der
Schwiegermutter, bezw. seitens dieser in die des Schwiegersohnes, zu
treten. So berichtet M. E c k a r d t .[593] Auch am Gabun in Afrika darf kein
Mann seine Schwiegermutter ansehen oder mit ihr reden, bei Strafe einer
sehr schweren Geldbusse, und die Somal in Ostafrika rechnen es der
Schwiegermutter zur grossen Schande an, wenn sie sich sehen lässt, eine
besonderer Grund vorlag.
Die Männer waren es zweifelsohne, welche das System der Beilegung
begünstigten, weil dieses ihren eigenen Interessen zu gute kam. Aber dass
sie, um irgend einen Vorteil sich verständigend, ihre Schutzpflicht
versäumten und Frieden machten, also den Raub gewähren liessen, das war
ein erstes Durchbrechen der mutterrechtlichen Familien- und
Gesellschaftsordnung. Den gebotenen Vorteil verwendeten sie in ihr
p e r s ö n l i c h e s Eigentum, und indem sie so die Blutrache aufgaben,
blieb diese auf der im Stiche gelassenen und unversöhnten Mutter allein
noch lasten, doch unvollstreckt. Drum wurde die Mutter als
„Schwiegermutter“ ein lebender Protest der neuen Ordnung, und zwischen
ihr und dem Schwiegersohne, dem Räuber ihrer Tochter, dauerte die
unversöhnte Feindschaft fort.[590] Dies L i p p e r t s Erklärung, welcher man
sich wohl durchaus anschliessen darf. Eine Erinnerung an diese Zustände
lebt offenbar in den Sprichwörtern fast aller Völker fort, worin die
Schwiegermutter in ein nichts weniger als günstiges Licht gestellt wird.
Gesittete und ungesittete Völker haben an der Schwiegermutter etwas
auszusetzen, ja bei einigen sind beide Teile völlig voneinander geschieden
und geraten niemals in Berührung miteinander, ein Brauch, der fast
identisch in Amerika, Afrika und Australien sich nachweisen lässt.[591]
Begegnen sie in Australien einander, so versteckt sich die Schwiegermutter
im Busch oder Grase, während der Schwiegersohn den Schild vor das
Gesicht hält. K a r l E m i l J u n g versichert, selbst auf Missionsanstalten,
wo die schwarzen Zöglinge eine Stufe erreicht haben, welche sie über die
niedrigste Klasse der Weissen stellt, sei diese Sitte noch nicht völlig
verschwunden.[592] Auf den Banksinseln wird desgleichen die
Schwiegermutter möglichst gemieden, wie sie auch selber es meidet, den
Schwiegersohn anzusehen; gegenseitige Unterhaltung aus einiger
Entfernung bei abgewandten Gesichtern bleibt jedoch erlaubt. Begegnet
man sich zufällig im Walde, so geht derjenige, dem es am bequemsten ist,
aus dem Wege. In Vanua Lava vermeidet man es sogar in die Fusstapfen der
Schwiegermutter, bezw. seitens dieser in die des Schwiegersohnes, zu
treten. So berichtet M. E c k a r d t .[593] Auch am Gabun in Afrika darf kein
Mann seine Schwiegermutter ansehen oder mit ihr reden, bei Strafe einer
sehr schweren Geldbusse, und die Somal in Ostafrika rechnen es der
Schwiegermutter zur grossen Schande an, wenn sie sich sehen lässt, eine
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Vorschrift, welche den Neid nicht weniger Europäer zu erregen geeignet
sein dürfte.
Auf der Stufe des Scheinkampfs finden wir den Frauenraub, die
Entführung der „Braut“ durch den „Bräutigam“, wenn man diese
Benennungen anwenden darf, bei mehreren der fortgeschritteneren
Australierstämme, den Bewohnern der Westküste Neuguineas, den Torres-
und Vitiinsulanern und einigen grösseren Stämmen Afrikas, am häufigsten
bei jenen, welche vorwaltend Viehzucht treiben, unter andern bei den
Kaffern und den Negern Senegambiens; ferner in Südamerika nebst andern
bei den Araukanern und Pescheräh. Jede andere Heiratszeremonie vertritt
sie bei manchen Lappenstämmen, bei den Völkern des Kaukasus, den
Korjäken und Kamtschadalen, Tungusen und Samojeden, bei den Batta auf
Sumatra. Innerasien, die alte Heimat des Nomadentums, hat bei Kalmücken
und Mongolen ebenfalls die Formen der Raubsitte treu bewahrt. Eine solche
„Raubform“ ist ferner bei den Metsch und Katschari in den östlichen Duar
Bengalens üblich. Der Bräutigam begiebt sich mit einer Schar seiner
Freunde nach dem Hause der Braut, deren Freunde auch versammelt sind.
Ein Scheinkampf entbrennt nun, in welchem die letzteren die Braut zu
verteidigen suchen. Die Partei des Bräutigams siegt aber und entführt das
Mädchen. Eine Mahlzeit und ein Geldgeschenk versöhnen nachher die
scheinbar erzürnten Gefährten sowie den aufgebrachten Vater der Braut.[594]
In Ostafrika kommt die Raubform, wie J o s . T h o m s o n meldet, bei
den Wateita vor. „Wenn ein Mteita heiraten will, so bringt er die
Verhandlungen mit dem Vater nach Negerbrauch in Ordnung, d. h. er kauft
sich die Braut für drei Schafe oder vier Kühe. Nachdem diese wichtige
Sache abgemacht ist, läuft das Mädchen weg und verbirgt sich bei
entfernten Verwandten, bis ihr Bräutigam das Versteck findet und sie
einfängt. Er sucht sich dann einige Freunde, welche sie zu ihrer künftigen
Wohnung zurücktragen, indem zwei Mann sie bei den Beinen, zwei bei den
Armen in Höhe ihrer Schultern tragen, wobei viel gesungen und getanzt
wird. Die vier Mann, welche das Mädchen tragen, sollen auf ganz eigene
Art belohnt werden.“[595] Diese diskrete Angabe ergänzt H . H .
J o h n s t o n dahin, dass jeder der vier Häscher berechtigt ist, das
besondere Vorrecht des Ehemannes auszuüben.[596] Bei den Adighe im
Kaukasus tragen sich nach F r . v o n B o d e n s t e d t die Dinge
folgendermassen zu: „Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, so
sein dürfte.
Auf der Stufe des Scheinkampfs finden wir den Frauenraub, die
Entführung der „Braut“ durch den „Bräutigam“, wenn man diese
Benennungen anwenden darf, bei mehreren der fortgeschritteneren
Australierstämme, den Bewohnern der Westküste Neuguineas, den Torres-
und Vitiinsulanern und einigen grösseren Stämmen Afrikas, am häufigsten
bei jenen, welche vorwaltend Viehzucht treiben, unter andern bei den
Kaffern und den Negern Senegambiens; ferner in Südamerika nebst andern
bei den Araukanern und Pescheräh. Jede andere Heiratszeremonie vertritt
sie bei manchen Lappenstämmen, bei den Völkern des Kaukasus, den
Korjäken und Kamtschadalen, Tungusen und Samojeden, bei den Batta auf
Sumatra. Innerasien, die alte Heimat des Nomadentums, hat bei Kalmücken
und Mongolen ebenfalls die Formen der Raubsitte treu bewahrt. Eine solche
„Raubform“ ist ferner bei den Metsch und Katschari in den östlichen Duar
Bengalens üblich. Der Bräutigam begiebt sich mit einer Schar seiner
Freunde nach dem Hause der Braut, deren Freunde auch versammelt sind.
Ein Scheinkampf entbrennt nun, in welchem die letzteren die Braut zu
verteidigen suchen. Die Partei des Bräutigams siegt aber und entführt das
Mädchen. Eine Mahlzeit und ein Geldgeschenk versöhnen nachher die
scheinbar erzürnten Gefährten sowie den aufgebrachten Vater der Braut.[594]
In Ostafrika kommt die Raubform, wie J o s . T h o m s o n meldet, bei
den Wateita vor. „Wenn ein Mteita heiraten will, so bringt er die
Verhandlungen mit dem Vater nach Negerbrauch in Ordnung, d. h. er kauft
sich die Braut für drei Schafe oder vier Kühe. Nachdem diese wichtige
Sache abgemacht ist, läuft das Mädchen weg und verbirgt sich bei
entfernten Verwandten, bis ihr Bräutigam das Versteck findet und sie
einfängt. Er sucht sich dann einige Freunde, welche sie zu ihrer künftigen
Wohnung zurücktragen, indem zwei Mann sie bei den Beinen, zwei bei den
Armen in Höhe ihrer Schultern tragen, wobei viel gesungen und getanzt
wird. Die vier Mann, welche das Mädchen tragen, sollen auf ganz eigene
Art belohnt werden.“[595] Diese diskrete Angabe ergänzt H . H .
J o h n s t o n dahin, dass jeder der vier Häscher berechtigt ist, das
besondere Vorrecht des Ehemannes auszuüben.[596] Bei den Adighe im
Kaukasus tragen sich nach F r . v o n B o d e n s t e d t die Dinge
folgendermassen zu: „Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, so
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hat der Bräutigam seine Auserkorene heimlich aus dem Elternhause zu
entführen. Durch Einverständnis mit der Dienerschaft sucht er sich Eingang
in das geweihte Gemach zu verschaffen, wo die Braut, in kostbare
Gewänder gehüllt und von Kopf bis zu Fuss mit der blendend weissen
Tschadra umschlungen, ihrer Erlösung entgegen harrt. Je mehr sie bei der
Entführung sich sträubt, jammert und spröde thut, für desto reiner und
jungfräulicher wird sie gehalten. Gewöhnlich schreit sie beim Eintritt des
Geliebten laut auf und ringt so lange mit ihm, bis ihre Brüder oder ihre
Verwandten auf den Lärm herbeieilen; es entspinnt sich dann ein kurzes
Scheingefecht, wobei der Bräutigam von seinen vor der Thür lauernden
Freunden unterstützt wird, bis es ihm gelingt, sich der kostbaren Beute zu
bemächtigen und auf mutigem Rosse mit ihr davon zu jagen.“
Schilderungen dieser Art mögen H e r b e r t S p e n c e r verleitet
haben, den Widerstand des Weibes als einen Grund für das Entstehen des
Scheinraubes zu erklären.[597] Er wäre dann nichts weiter als ein von den
Frauen selbst gerne ergriffenes Mittel, um aus einem Gefühl sittlicher
Scham oder Verlegenheit sich den Anschein zu geben, als ob sie nicht aus
freier Wahl, sondern bloss durch Gewalt dem Manne folgten. Ich kann in
dieser Auffassung dem britischen Soziologen nicht beistimmen. Die Sitte
der Scheinentführung ist augenscheinlich um vieles älter, als das Erwachen
der erwähnten sittlichen Regungen. Für diese frühen Perioden hiesse es aber
das Mass von Keuschheit stark überschätzen, welches gemeiniglich bei
ungesitteten Völkern herrscht und die weibliche Sittsamkeit so gut wie
ausschliesst. Beispiele anzuführen, ist wohl überflüssig. Das Kapitel über
das Schamgefühl und dessen Äusserungen stellt ihrer zur Genüge
zusammen. In einer Gesellschaft, wo die Kinder gleichsam unter
fortwährenden Szenen des Geschlechtslebens aufwachsen, wo jungfräuliche
Keuschheit selbst nicht dem Namen nach bekannt ist, darf man füglich von
den Frauen nicht ein so hoch entwickeltes Feingefühl erwarten, dass sie
Scham darüber empfinden oder auch nur heucheln sollten, mit dem Manne
den Geschlechtsbund einzugehen. Erzählt doch S c h w e i n f u r t h von den
Monbuttu, dass es da Weiber gab, „welche vor aller Welt und selbst in
voller öffentlicher Versammlung sich nicht entblödeten, vermittelst einer
obscönen Fingersprache und unter Geberden von mehr als plastischer Natur
die schamlosesten Anträge an die Fremden zu richten.“[598] Aber auch bei
nicht wilden Völkern wäre es voreilig, das Vorhandensein jener zarten
Schüchternheit vorauszusetzen, während wir doch nicht nur alle übrigen
entführen. Durch Einverständnis mit der Dienerschaft sucht er sich Eingang
in das geweihte Gemach zu verschaffen, wo die Braut, in kostbare
Gewänder gehüllt und von Kopf bis zu Fuss mit der blendend weissen
Tschadra umschlungen, ihrer Erlösung entgegen harrt. Je mehr sie bei der
Entführung sich sträubt, jammert und spröde thut, für desto reiner und
jungfräulicher wird sie gehalten. Gewöhnlich schreit sie beim Eintritt des
Geliebten laut auf und ringt so lange mit ihm, bis ihre Brüder oder ihre
Verwandten auf den Lärm herbeieilen; es entspinnt sich dann ein kurzes
Scheingefecht, wobei der Bräutigam von seinen vor der Thür lauernden
Freunden unterstützt wird, bis es ihm gelingt, sich der kostbaren Beute zu
bemächtigen und auf mutigem Rosse mit ihr davon zu jagen.“
Schilderungen dieser Art mögen H e r b e r t S p e n c e r verleitet
haben, den Widerstand des Weibes als einen Grund für das Entstehen des
Scheinraubes zu erklären.[597] Er wäre dann nichts weiter als ein von den
Frauen selbst gerne ergriffenes Mittel, um aus einem Gefühl sittlicher
Scham oder Verlegenheit sich den Anschein zu geben, als ob sie nicht aus
freier Wahl, sondern bloss durch Gewalt dem Manne folgten. Ich kann in
dieser Auffassung dem britischen Soziologen nicht beistimmen. Die Sitte
der Scheinentführung ist augenscheinlich um vieles älter, als das Erwachen
der erwähnten sittlichen Regungen. Für diese frühen Perioden hiesse es aber
das Mass von Keuschheit stark überschätzen, welches gemeiniglich bei
ungesitteten Völkern herrscht und die weibliche Sittsamkeit so gut wie
ausschliesst. Beispiele anzuführen, ist wohl überflüssig. Das Kapitel über
das Schamgefühl und dessen Äusserungen stellt ihrer zur Genüge
zusammen. In einer Gesellschaft, wo die Kinder gleichsam unter
fortwährenden Szenen des Geschlechtslebens aufwachsen, wo jungfräuliche
Keuschheit selbst nicht dem Namen nach bekannt ist, darf man füglich von
den Frauen nicht ein so hoch entwickeltes Feingefühl erwarten, dass sie
Scham darüber empfinden oder auch nur heucheln sollten, mit dem Manne
den Geschlechtsbund einzugehen. Erzählt doch S c h w e i n f u r t h von den
Monbuttu, dass es da Weiber gab, „welche vor aller Welt und selbst in
voller öffentlicher Versammlung sich nicht entblödeten, vermittelst einer
obscönen Fingersprache und unter Geberden von mehr als plastischer Natur
die schamlosesten Anträge an die Fremden zu richten.“[598] Aber auch bei
nicht wilden Völkern wäre es voreilig, das Vorhandensein jener zarten
Schüchternheit vorauszusetzen, während wir doch nicht nur alle übrigen
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Äusserungen des Sittlichkeitsgefühles des Weibes bei ihnen vermissen,
sondern vielmehr beim letzteren das Verlangen nach dem Manne auf eine
jene Eigenschaft geradezu ausschliessende Weise zu Tage treten sehen.[599]
Das Recht, den jungfräulichen mit dem Frauenstande zu vertauschen wird
sogar bei solchen Völkern, welche schon den Mädchen Keuschheit
auferlegen, von diesen mit Ungeduld erwartet, das Verlangen darnach
unverholen geäussert. Und beherrscht, bei Lichte betrachtet, nicht auch die
nämliche Ungeduld, das gleiche Verlangen die weiblichen Kreise der
höchstgestiegenen Kulturvölker, nur dass sie sich in veredelter Gestalt, in
der erst auf höheren Stufen geborenen Auflassung kundgeben, dass
Heiraten und Kinderzeugen die Bestimmung des Menschen auf Erden sei
und dass, wer dies unterlässt, seinen Lebenszweck vollkommen verfehle?
Die Form also hat sich verändert, das Wesen ist geblieben, musste bleiben
einem unwiderstehlichen Naturgesetze zufolge. Rohere Zeiten, rohere
Völker fanden noch in geschichtlichen Epochen kein Arg an dem
weitverbreiteten P h a l l u s d i e n s t e , dessen Spuren seit den Tagen des
Fetischismus vereinzelt bis in unsere Gegenwart sich herübergerettet haben.
[600] In Indien ward Siwa sogar durch den berühmten „Lingam“ dargestellt,
d. h. durch die im Zeugungsakte vereinten Geschlechtswerkzeuge, und
fromme Hindufrauen hoher Kaste tragen im Norden des Landes ein solches
Symbol am Halse, wie unsere Damen etwa ein Kreuz. Überall aber genoss
der Phallus die grösste Verehrung seitens der Frauen und Mädchen, — von
ersteren, um eine recht zahlreiche Nachkommenschaft, von letzteren, um
bald einen Gatten zu bekommen. In Frankreich stehen heute noch einzelne
Phallussteine in hohem Ansehen.
Weit entfernt also, sich gegen die Zumutung einer Heirat zu sträuben,
sehen wir vielmehr bei den Mädchen das Verlangen nach möglichst rascher
Abschüttelung der Jungfräulichkeit sich in einer Form kundgeben, die mit
unseren jetzigen bescheidensten Begriffen von Wohlanständigkeit im
Widerspruch steht, indes als unverhohlener Ausdruck eines natürlichen
Verlangens keinen Anstoss erregen kann. Gewiss ist aber, dass in solcher
Umgebung von einem thatsächlichen Widerstreben des Weibes gegen die
Person ihres zukünftigen Gatten als Ausfluss eines sittlichen Schamgefühls
nimmer die Rede sein kann, und hiemit zerfällt die S p e n c e r sche
Erklärung von selbst. Weit wahrscheinlicher klingt W i l k e n s Deutung,
wonach die Entführung, wie durch die Verwandten, so auch vom Mädchen
als eine ihm zugefügte Schmach aufgefasst werden musste, und zwar selbst
sondern vielmehr beim letzteren das Verlangen nach dem Manne auf eine
jene Eigenschaft geradezu ausschliessende Weise zu Tage treten sehen.[599]
Das Recht, den jungfräulichen mit dem Frauenstande zu vertauschen wird
sogar bei solchen Völkern, welche schon den Mädchen Keuschheit
auferlegen, von diesen mit Ungeduld erwartet, das Verlangen darnach
unverholen geäussert. Und beherrscht, bei Lichte betrachtet, nicht auch die
nämliche Ungeduld, das gleiche Verlangen die weiblichen Kreise der
höchstgestiegenen Kulturvölker, nur dass sie sich in veredelter Gestalt, in
der erst auf höheren Stufen geborenen Auflassung kundgeben, dass
Heiraten und Kinderzeugen die Bestimmung des Menschen auf Erden sei
und dass, wer dies unterlässt, seinen Lebenszweck vollkommen verfehle?
Die Form also hat sich verändert, das Wesen ist geblieben, musste bleiben
einem unwiderstehlichen Naturgesetze zufolge. Rohere Zeiten, rohere
Völker fanden noch in geschichtlichen Epochen kein Arg an dem
weitverbreiteten P h a l l u s d i e n s t e , dessen Spuren seit den Tagen des
Fetischismus vereinzelt bis in unsere Gegenwart sich herübergerettet haben.
[600] In Indien ward Siwa sogar durch den berühmten „Lingam“ dargestellt,
d. h. durch die im Zeugungsakte vereinten Geschlechtswerkzeuge, und
fromme Hindufrauen hoher Kaste tragen im Norden des Landes ein solches
Symbol am Halse, wie unsere Damen etwa ein Kreuz. Überall aber genoss
der Phallus die grösste Verehrung seitens der Frauen und Mädchen, — von
ersteren, um eine recht zahlreiche Nachkommenschaft, von letzteren, um
bald einen Gatten zu bekommen. In Frankreich stehen heute noch einzelne
Phallussteine in hohem Ansehen.
Weit entfernt also, sich gegen die Zumutung einer Heirat zu sträuben,
sehen wir vielmehr bei den Mädchen das Verlangen nach möglichst rascher
Abschüttelung der Jungfräulichkeit sich in einer Form kundgeben, die mit
unseren jetzigen bescheidensten Begriffen von Wohlanständigkeit im
Widerspruch steht, indes als unverhohlener Ausdruck eines natürlichen
Verlangens keinen Anstoss erregen kann. Gewiss ist aber, dass in solcher
Umgebung von einem thatsächlichen Widerstreben des Weibes gegen die
Person ihres zukünftigen Gatten als Ausfluss eines sittlichen Schamgefühls
nimmer die Rede sein kann, und hiemit zerfällt die S p e n c e r sche
Erklärung von selbst. Weit wahrscheinlicher klingt W i l k e n s Deutung,
wonach die Entführung, wie durch die Verwandten, so auch vom Mädchen
als eine ihm zugefügte Schmach aufgefasst werden musste, und zwar selbst
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dann, wenn jene Entführung ihren eigenen Wünschen völlig entsprach und
etwa gar von dem Manne ihres Herzens ausging. Vor der Welt durfte der
Bräutigam nicht das erkorene Wesen, sondern musste eine verhasste,
verabscheute Person sein, und auf diese Weise erklären sich gewisse
seltsame Gebräuche der Eskimo, Buschmänner, Kaffern, Beduinen,
Kalmücken u. a.
Auch den Ariern der Urzeit mag Weiberraub nicht unbekannt gewesen
sein. Wenigstens zählt das einer weit späteren Periode, der brahmanischen
Zeit, angehörende Gesetzbuch des Manu noch a c h t Arten der Ehe auf.
Eine derselben ist die Rakschasa-Ehe: „Die Entführung eines Mädchens mit
Gewalt aus ihrem Hause, während sie weint und schreit, nachdem ihre
Freunde und Verwandten in der Schlacht erschlagen oder verwundet und
deren Häuser erbrochen worden, ist die Ehe, welche Rakschasa heisst.“ Für
die Kschatrya oder Krieger blieb sie die herkömmliche und richtige
Eheform auch noch zur Zeit des brahmanischen Manu-Gesetzes und stand
höher als zwei andere Formen, die Gandharva und die Paiçâca. Auf
ehemaligen Weiberraub deutet ferner die römische Sage vom Raube der
Sabinerinnen. Nach dem Gemälde, welches Dr. D a r g u n auf Grund seiner
eingehenden Untersuchungen von Sage und Recht sowie der alten Sitten
der Germanen und deren Fortbildung entrollt, war auch bei ihnen
Frauenraub einmal eine normale Art der Beweibung. Sie verschafften sich
ihre Frauen im Wege der Gewalt, mit Hilfe bewaffneter Freunde, wobei sie
mitunter, wenngleich nicht immer, den Willen des Mädchens zu Rate zogen,
die Zustimmung seines Gewalthabers aber nicht in Betracht kam. Ein Freier
— sobald das Freien überhaupt üblich geworden, — wurde daher noch
durch lange Zeit später, mindestens zum Scheine, als Feind der Familie
angesehen und behandelt. Häufig genug sah man den Überfall voraus, ohne
ihn abwehren zu können; dann suchte man das Mädchen im Hause zu
verbergen oder liess es flüchten. Wenn es dem Bewerber nicht gelang, sie
zu finden, beziehungsweise einzuholen, so war hiemit die beabsichtigte Ehe
vereitelt. Spätere Förmlichkeiten, Scherze und Benennungen der Hochzeit
können nur dadurch, und nicht anders, am füglichsten erklärt werden. Dem
innigen Verband der damaligen Familie, sowie dem kriegerischen Geiste
der Zeit entsprach es, dass sowohl die Verwandten des Weibes, als die
übrigen Dorfbewohner dem Angriffe heftigen Widerstand entgegensetzten,
ja, dass sie es mitunter — soferne man Sagen und Gedichten als Spiegel der
Zeit trauen darf — mit Fleiss auf blutige Kämpfe ankommen liessen, um
etwa gar von dem Manne ihres Herzens ausging. Vor der Welt durfte der
Bräutigam nicht das erkorene Wesen, sondern musste eine verhasste,
verabscheute Person sein, und auf diese Weise erklären sich gewisse
seltsame Gebräuche der Eskimo, Buschmänner, Kaffern, Beduinen,
Kalmücken u. a.
Auch den Ariern der Urzeit mag Weiberraub nicht unbekannt gewesen
sein. Wenigstens zählt das einer weit späteren Periode, der brahmanischen
Zeit, angehörende Gesetzbuch des Manu noch a c h t Arten der Ehe auf.
Eine derselben ist die Rakschasa-Ehe: „Die Entführung eines Mädchens mit
Gewalt aus ihrem Hause, während sie weint und schreit, nachdem ihre
Freunde und Verwandten in der Schlacht erschlagen oder verwundet und
deren Häuser erbrochen worden, ist die Ehe, welche Rakschasa heisst.“ Für
die Kschatrya oder Krieger blieb sie die herkömmliche und richtige
Eheform auch noch zur Zeit des brahmanischen Manu-Gesetzes und stand
höher als zwei andere Formen, die Gandharva und die Paiçâca. Auf
ehemaligen Weiberraub deutet ferner die römische Sage vom Raube der
Sabinerinnen. Nach dem Gemälde, welches Dr. D a r g u n auf Grund seiner
eingehenden Untersuchungen von Sage und Recht sowie der alten Sitten
der Germanen und deren Fortbildung entrollt, war auch bei ihnen
Frauenraub einmal eine normale Art der Beweibung. Sie verschafften sich
ihre Frauen im Wege der Gewalt, mit Hilfe bewaffneter Freunde, wobei sie
mitunter, wenngleich nicht immer, den Willen des Mädchens zu Rate zogen,
die Zustimmung seines Gewalthabers aber nicht in Betracht kam. Ein Freier
— sobald das Freien überhaupt üblich geworden, — wurde daher noch
durch lange Zeit später, mindestens zum Scheine, als Feind der Familie
angesehen und behandelt. Häufig genug sah man den Überfall voraus, ohne
ihn abwehren zu können; dann suchte man das Mädchen im Hause zu
verbergen oder liess es flüchten. Wenn es dem Bewerber nicht gelang, sie
zu finden, beziehungsweise einzuholen, so war hiemit die beabsichtigte Ehe
vereitelt. Spätere Förmlichkeiten, Scherze und Benennungen der Hochzeit
können nur dadurch, und nicht anders, am füglichsten erklärt werden. Dem
innigen Verband der damaligen Familie, sowie dem kriegerischen Geiste
der Zeit entsprach es, dass sowohl die Verwandten des Weibes, als die
übrigen Dorfbewohner dem Angriffe heftigen Widerstand entgegensetzten,
ja, dass sie es mitunter — soferne man Sagen und Gedichten als Spiegel der
Zeit trauen darf — mit Fleiss auf blutige Kämpfe ankommen liessen, um
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die Braut nur dem Tapfersten zu teil werden zu lassen. Auch suchten sie die
Entführte den Händen des Räubers zu entreissen, jedenfalls aber diesen
aufzuhalten und ihm mindestens eine Busszahlung abzuzwingen, bevor sie
ihn ziehen liessen. Daher das so weit verbreitete „Hemmen“ und das damit
überall verbundene Lösegeld. Da der Hochzeitszug auch sonstigen
Gefahren und Belästigungen, die Braut — vielleicht von abgewiesenen
Freiern — sogar Beleidigungen ausgesetzt war, trug der erstere vielfach
einen kriegerischen Anstrich; man rüstete dazu wie zum Kampfe und liess
ihn durch Bewaffnete decken, oder rasch und heimlich vor sich gehen.
Diese Stufe des S c h e i n r a u b s wird also hauptsächlich dadurch
gekennzeichnet, dass man von der zu übenden Rache Abstand zu nehmen
begann und zur Umwandlung des Vergeltungs- oder Racherechts in eine
Bussgabe geneigt wurde. Der Räuber verständigte sich hintennach mit dem
Gewalthaber der Geraubten und erlegte eine Busse, den „Brautschatz“ oder
die „Morgengabe“, welche L u b b o c k und auch P o s t irrtümlich mit
einer Kaufsumme verwechselt haben. Sie war aber, wie W i l k e n sehr
glaubhaft gemacht, anfänglich nichts anderes als eine S ü h n g a b e , womit
der Beleidiger, d. h. der Scheinräuber, seine That gleichsam wieder gut
machen wollte. Auch L o t h a r D a r g u n gelangt zu dem Schlusse, dass
der vom Entführer zu erlegende Wertbetrag, welcher zwar mehrfach als
Brautpreis bezeichnet wird, seinem Wesen nach, da er an Stelle der Fehde
tritt, Sühngeld ist.[601] Und was zuerst freier Wille gewesen, bloss vom
Gutheissen des beleidigten Teiles abhängig, wurde allmählich als Sitte in
den völkerrechtlichen Verkehr der Stämme aufgenommen. Die Entwicklung
des Strafrechtes bei den meisten Völkern bietet in ihrer Kindheit ähnliche
Beispiele dar. Man denke nur an das „Wergeld“ der Germanen. Aber ebenso
wenig als man aus dem Wergeld Anlass nehmen konnte, jemanden zu töten,
ebenso wenig konnte man aus dem Brautschatze das Recht ableiten, ein
Weib zu entführen. Gleich dem Wergelde war der Brautschatz nicht eine
Vorbedingung, sondern vielmehr eine Folge der verübten That.[602]
In noch späterer, bequemerer Zeit, welche eine dritte Stufe in der
Entwicklungsgeschichte der Raubsitte darstellt, wurde die Entführung nur
noch als Hochzeitsposse beibehalten. General J o h n C a m p b e l l sah
eines Abends in Khondistân einen Burschen auf der Schulter eine Last, in
Scharlachtuch gehüllt, davon tragen, verfolgt von einem Haufen Frauen und
Dirnen, die ihm Steine, Bambustücke und andere Geschosse
Entführte den Händen des Räubers zu entreissen, jedenfalls aber diesen
aufzuhalten und ihm mindestens eine Busszahlung abzuzwingen, bevor sie
ihn ziehen liessen. Daher das so weit verbreitete „Hemmen“ und das damit
überall verbundene Lösegeld. Da der Hochzeitszug auch sonstigen
Gefahren und Belästigungen, die Braut — vielleicht von abgewiesenen
Freiern — sogar Beleidigungen ausgesetzt war, trug der erstere vielfach
einen kriegerischen Anstrich; man rüstete dazu wie zum Kampfe und liess
ihn durch Bewaffnete decken, oder rasch und heimlich vor sich gehen.
Diese Stufe des S c h e i n r a u b s wird also hauptsächlich dadurch
gekennzeichnet, dass man von der zu übenden Rache Abstand zu nehmen
begann und zur Umwandlung des Vergeltungs- oder Racherechts in eine
Bussgabe geneigt wurde. Der Räuber verständigte sich hintennach mit dem
Gewalthaber der Geraubten und erlegte eine Busse, den „Brautschatz“ oder
die „Morgengabe“, welche L u b b o c k und auch P o s t irrtümlich mit
einer Kaufsumme verwechselt haben. Sie war aber, wie W i l k e n sehr
glaubhaft gemacht, anfänglich nichts anderes als eine S ü h n g a b e , womit
der Beleidiger, d. h. der Scheinräuber, seine That gleichsam wieder gut
machen wollte. Auch L o t h a r D a r g u n gelangt zu dem Schlusse, dass
der vom Entführer zu erlegende Wertbetrag, welcher zwar mehrfach als
Brautpreis bezeichnet wird, seinem Wesen nach, da er an Stelle der Fehde
tritt, Sühngeld ist.[601] Und was zuerst freier Wille gewesen, bloss vom
Gutheissen des beleidigten Teiles abhängig, wurde allmählich als Sitte in
den völkerrechtlichen Verkehr der Stämme aufgenommen. Die Entwicklung
des Strafrechtes bei den meisten Völkern bietet in ihrer Kindheit ähnliche
Beispiele dar. Man denke nur an das „Wergeld“ der Germanen. Aber ebenso
wenig als man aus dem Wergeld Anlass nehmen konnte, jemanden zu töten,
ebenso wenig konnte man aus dem Brautschatze das Recht ableiten, ein
Weib zu entführen. Gleich dem Wergelde war der Brautschatz nicht eine
Vorbedingung, sondern vielmehr eine Folge der verübten That.[602]
In noch späterer, bequemerer Zeit, welche eine dritte Stufe in der
Entwicklungsgeschichte der Raubsitte darstellt, wurde die Entführung nur
noch als Hochzeitsposse beibehalten. General J o h n C a m p b e l l sah
eines Abends in Khondistân einen Burschen auf der Schulter eine Last, in
Scharlachtuch gehüllt, davon tragen, verfolgt von einem Haufen Frauen und
Dirnen, die ihm Steine, Bambustücke und andere Geschosse
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nachschleuderten. Es ergab sich dann, dass der Dulder, auf der
Hochzeitsreise begriffen, in dem Scharlachzeuge sein junges Weib trug, und
das Ganze als Schaustück die Verfolgung eines Frauenräubers bedeutete.
[603] Bei den Wadschagga am Kilima-Ndscharo besteht die
Hochzeitsfeierlichkeit gleichfalls darin, dass, nachdem der Kauf der Braut
vorher abgemacht ist, der Ehemann seine Frau huckepack entführt, während
die Verwandten und Freunde ihn schreiend und lachend verfolgen, als ob sie
das kreischende Mädchen ihm wieder abnehmen wollten; aber das Ganze
ist natürlich nur Schein und ein Überbleibsel alter Gebräuche, denn
heutzutage bekommt ein Mann seine Braut nur dann, wenn er den Kauf
vorher mit seinem künftigen Schwiegervater geregelt hat.[604] An vielen
Orten ist auch in Erinnerung an den ehemaligen thatsächlichen Raub das
Hochzeitsfest noch mit viel Geschrei und wildem Waffenlärm verbunden.
Bei den Südslaven war es früher allgemein üblich, Mädchen, bei deren
Eltern der Bewerber abgewiesen zu werden befürchtete, gewaltsam zu
entführen, eine Sitte, welche, wie Freiherr v o n R e i n s b e r g -
D ü r i n g s f e l d bestätigte, infolge der strengen, gegen den Mädchenraub
erlassenen Verbote nur noch selten vorkommt.[605] So hielten es die jetzt im
Verschwinden begriffenen Uskoken im südöstlichen Teile von Unterkrain.
Der abgewiesene Freier sammelte fünf, zehn, auch mehr seiner
Jugendgenossen, stürmte das Haus seiner Erkorenen, die er raubte und ritt
mit seiner Braut zum nächsten Popen (Colugar), der das Brautpaar
einsegnete.[606] Solcher Mädchenraub blüht heute noch lustig in Kleinasien,
doch endigt die Entführung junger Mädchen gegen den Willen der Eltern
mit gesetzmässiger Heirat; die Sitte ist dort albanesischen Ursprungs und
hauptsächlich bei der griechischen Bevölkerung eingebürgert. Nicht selten
kommt es jedoch dabei zu Blutvergiessen.[607] Vielfach wird auch noch in
Europa als Hochzeitsfeier ein dramatischer Überfall ausgeführt; bei Fiume
zogen sogar vollständig bewaffnete Scharen, wie Feind gegen Feind,
einander entgegen, während der Eingang zum Hause der Braut verschlossen
war.[608] So meldet mein verstorbener Freund, Hofrat V i n c e n z K l u n
von seinen Landsleuten, den Slovenen, und da die Braut der Preis des
Sieges war und sie vom Erfolge des Kampfes oder vielmehr des Raubes
abhing, heisst sie noch heutigen Tages sehr bezeichnend „die Ungewisse“
— Nevesta.[609] Zuletzt wird aus dem Raube nur ein Fangspiel zwischen
Braut und Bräutigam, dessen Ausgang stets im voraus verabredet wird;
doch soll bei den Maori Neuseelands ein Mädchen, das bei einer solchen
Hochzeitsreise begriffen, in dem Scharlachzeuge sein junges Weib trug, und
das Ganze als Schaustück die Verfolgung eines Frauenräubers bedeutete.
[603] Bei den Wadschagga am Kilima-Ndscharo besteht die
Hochzeitsfeierlichkeit gleichfalls darin, dass, nachdem der Kauf der Braut
vorher abgemacht ist, der Ehemann seine Frau huckepack entführt, während
die Verwandten und Freunde ihn schreiend und lachend verfolgen, als ob sie
das kreischende Mädchen ihm wieder abnehmen wollten; aber das Ganze
ist natürlich nur Schein und ein Überbleibsel alter Gebräuche, denn
heutzutage bekommt ein Mann seine Braut nur dann, wenn er den Kauf
vorher mit seinem künftigen Schwiegervater geregelt hat.[604] An vielen
Orten ist auch in Erinnerung an den ehemaligen thatsächlichen Raub das
Hochzeitsfest noch mit viel Geschrei und wildem Waffenlärm verbunden.
Bei den Südslaven war es früher allgemein üblich, Mädchen, bei deren
Eltern der Bewerber abgewiesen zu werden befürchtete, gewaltsam zu
entführen, eine Sitte, welche, wie Freiherr v o n R e i n s b e r g -
D ü r i n g s f e l d bestätigte, infolge der strengen, gegen den Mädchenraub
erlassenen Verbote nur noch selten vorkommt.[605] So hielten es die jetzt im
Verschwinden begriffenen Uskoken im südöstlichen Teile von Unterkrain.
Der abgewiesene Freier sammelte fünf, zehn, auch mehr seiner
Jugendgenossen, stürmte das Haus seiner Erkorenen, die er raubte und ritt
mit seiner Braut zum nächsten Popen (Colugar), der das Brautpaar
einsegnete.[606] Solcher Mädchenraub blüht heute noch lustig in Kleinasien,
doch endigt die Entführung junger Mädchen gegen den Willen der Eltern
mit gesetzmässiger Heirat; die Sitte ist dort albanesischen Ursprungs und
hauptsächlich bei der griechischen Bevölkerung eingebürgert. Nicht selten
kommt es jedoch dabei zu Blutvergiessen.[607] Vielfach wird auch noch in
Europa als Hochzeitsfeier ein dramatischer Überfall ausgeführt; bei Fiume
zogen sogar vollständig bewaffnete Scharen, wie Feind gegen Feind,
einander entgegen, während der Eingang zum Hause der Braut verschlossen
war.[608] So meldet mein verstorbener Freund, Hofrat V i n c e n z K l u n
von seinen Landsleuten, den Slovenen, und da die Braut der Preis des
Sieges war und sie vom Erfolge des Kampfes oder vielmehr des Raubes
abhing, heisst sie noch heutigen Tages sehr bezeichnend „die Ungewisse“
— Nevesta.[609] Zuletzt wird aus dem Raube nur ein Fangspiel zwischen
Braut und Bräutigam, dessen Ausgang stets im voraus verabredet wird;
doch soll bei den Maori Neuseelands ein Mädchen, das bei einer solchen
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Gelegenheit zu entschlüpfen den ernsten Willen hat, einem
unwillkommenen Bewerber sich entziehen dürfen. K e n n a n , der einem
ähnlichen Hochzeitsspiele bei den Korjäken beiwohnte, überzeugte uns,
dass die Braut immer in ihre Besiegung im Stillen einwilligen muss.[610]
Selbst in Altbayern lebt die Sitte der Entführung noch in einem
Hochzeitsspiele fort, welches „Brautlauf“ heisst; doch ist nach den
Analogieen, welche die vergleichende Völkerkunde bietet, nicht mit Grimm
anzunehmen, dass um die Braut gelaufen wurde, sondern dass die Braut vor
dem Bräutigam weglief, wie denn auch im Altnordischen für Brautlauf
„Quânfang“ d. h. Frauenfang gesagt wurde. Im Norwegischen heisst heute
noch die Hochzeit Brautlauf (Bryllup).
Es umfasst demnach eine dritte Stufe der Raubform die ansehnliche
Liste jener Völker, bei denen der Bräutigam seine Braut zu rauben hat,
während der Mundwalt des Weibes im voraus zugestimmt hat, der Raub
sonach zwar notwendige Eheschliessungsform ist, aber den Charakter
wirklicher Gewalt nicht mehr an sich trägt. Auf dieser dritten Stufe ist es,
dass neue, meist r e l i g i ö s e Formen zu Bestandteilen der Eheschliessung
sich zu erheben beginnen, die Entführung in den Hintergrund drängend, so
dass sie alsbald zum Spiel verblasst und eine Zeitlang zwischen Ernst und
Scherz die Mitte hält. Deshalb ist die zweite Klasse der Völker im
Verhältnis zur dritten Stufe ebenso schwankend, wie diese im Verhältnis zur
zweiten. Die Grenzen dieser Stufen, sowie der beiden Klassen
untereinander, sind eben fliessend, daher kann die Einteilung keine mit
mathematischer Genauigkeit zutreffende sein. Sogar im nämlichen Volke
laufen oft mehrere dieser Stadien nebeneinander her. So blieb z. B. die
Raubform im alten Rom bei jenen plebejischen Heiraten üblich, die nicht
durch Confarreatio oder Coemtio geschlossen wurden. Und nach
P l u t a r c h ward die nämliche Form auch im alten Sparta beobachtet, wo
der Bräutigam die Braut mit verstellter Gewalt entführte. Die historische
Entwicklung aber schreitet in der angegebenen Reihenfolge vor; die
Umwandlung ist zwar überaus langsam, verschieden schnell bei
verschiedenen Völkern, in den Grundlagen aber trotzdem immer die
gleiche. In Europa war es die geistliche wie die weltliche Gesetzgebung,
welche den Frauenraub und die aus dessen Abwehr entstandenen Übergriffe
Jahrhunderte lang bekämpfte und endlich unterdrückte, nicht ohne
dramatisch bewegte Spiele als lebendige Zeugen ihres Bestandes
zurückgelassen zu haben.[611] In dieses letzte Stadium ist die Raubform in
unwillkommenen Bewerber sich entziehen dürfen. K e n n a n , der einem
ähnlichen Hochzeitsspiele bei den Korjäken beiwohnte, überzeugte uns,
dass die Braut immer in ihre Besiegung im Stillen einwilligen muss.[610]
Selbst in Altbayern lebt die Sitte der Entführung noch in einem
Hochzeitsspiele fort, welches „Brautlauf“ heisst; doch ist nach den
Analogieen, welche die vergleichende Völkerkunde bietet, nicht mit Grimm
anzunehmen, dass um die Braut gelaufen wurde, sondern dass die Braut vor
dem Bräutigam weglief, wie denn auch im Altnordischen für Brautlauf
„Quânfang“ d. h. Frauenfang gesagt wurde. Im Norwegischen heisst heute
noch die Hochzeit Brautlauf (Bryllup).
Es umfasst demnach eine dritte Stufe der Raubform die ansehnliche
Liste jener Völker, bei denen der Bräutigam seine Braut zu rauben hat,
während der Mundwalt des Weibes im voraus zugestimmt hat, der Raub
sonach zwar notwendige Eheschliessungsform ist, aber den Charakter
wirklicher Gewalt nicht mehr an sich trägt. Auf dieser dritten Stufe ist es,
dass neue, meist r e l i g i ö s e Formen zu Bestandteilen der Eheschliessung
sich zu erheben beginnen, die Entführung in den Hintergrund drängend, so
dass sie alsbald zum Spiel verblasst und eine Zeitlang zwischen Ernst und
Scherz die Mitte hält. Deshalb ist die zweite Klasse der Völker im
Verhältnis zur dritten Stufe ebenso schwankend, wie diese im Verhältnis zur
zweiten. Die Grenzen dieser Stufen, sowie der beiden Klassen
untereinander, sind eben fliessend, daher kann die Einteilung keine mit
mathematischer Genauigkeit zutreffende sein. Sogar im nämlichen Volke
laufen oft mehrere dieser Stadien nebeneinander her. So blieb z. B. die
Raubform im alten Rom bei jenen plebejischen Heiraten üblich, die nicht
durch Confarreatio oder Coemtio geschlossen wurden. Und nach
P l u t a r c h ward die nämliche Form auch im alten Sparta beobachtet, wo
der Bräutigam die Braut mit verstellter Gewalt entführte. Die historische
Entwicklung aber schreitet in der angegebenen Reihenfolge vor; die
Umwandlung ist zwar überaus langsam, verschieden schnell bei
verschiedenen Völkern, in den Grundlagen aber trotzdem immer die
gleiche. In Europa war es die geistliche wie die weltliche Gesetzgebung,
welche den Frauenraub und die aus dessen Abwehr entstandenen Übergriffe
Jahrhunderte lang bekämpfte und endlich unterdrückte, nicht ohne
dramatisch bewegte Spiele als lebendige Zeugen ihres Bestandes
zurückgelassen zu haben.[611] In dieses letzte Stadium ist die Raubform in
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den höchsten Kulturländern angelangt, ohne es jedoch gänzlich zu
überschreiten: Hochzeitsspiele als Überreste eines ehemaligen
Weiberraubes scheinen in keinem Kulturlande vollständig zu fehlen.[612]
Mit dieser Entwicklung hielt augenscheinlich die Umwandlung der
Morgengabe aus einem Sühnepreis in eine wahre Kaufsumme gleichen
Schritt. War es einmal üblich geworden, sich über den Erwerb des
Mädchens mit ihren Gewalthabern von vorne herein zu verständigen, um
Feindseligkeiten zu vermeiden, so führte die Annahme eines
ausgleichenden Geschenkes, einer Sühngabe, ganz von selbst zu der
Erwerbsform des Tausches oder des Kaufes hinüber, sei es, dass die
Stämme die gegenseitige Entnahme der Weiber gestatteten, sei es dass
andere Güter für die Überlassung des Weibes drangegeben werden mussten.
In beiden Fällen trägt die angebotene Entschädigung den Charakter eines
K a u f e s , und der Gegenstand desselben, das Weib, sinkt zur W a r e
herab. Wo aber in solcher Weise über dasselbe verhandelt werden konnte,
dort musste überall der Übergang zur patriarchalischen Gewalt sich
vorbereiten. Denn die Männer sind es, welchen auch in der mutterrechtlich
geordneten Gesellschaft die Rachepflicht für die Entwendung der Tochter
obliegt. Ihnen fällt daher auch die Sühnegabe zu, und so erscheinen
allmählich die Männer der Familie ohne Rücksicht auf die Rechte der in
ihre Abhängigkeit geratenen Mütter als diejenigen, welche über die
weiblichen Mitglieder verfügen, Schwestern und Nichten „verkaufen“.
Niemals ist es die Mutter, welche den Kaufpreis in Empfang nimmt, wohl
aber zuerst der Bruder oder der Oheim und später das patriarchalische
Oberhaupt der Familie, der Vater. Darum erscheint in vielen
Sittenüberbleibseln der Ausgleich mit den männlichen Blutsverwandten des
Mädchens als vollzogen und anerkannt, während die Mutter in ungesühnter
Feindschaft zum Schwiegersohne verharrt. So verwandelt sich die auf
Mutterrecht gegründete Familie in eine Gruppe, worin die blutsverwandten
Männer, ohne dass fremde Elemente mehr zuheiraten, thatsächlich in den
Besitz der verwandten Frauen und in ein Verfügungsrecht über dieselbe
gelangen, durch welches sie wieder ihrerseits Frauen aus einem andern
Geschlechte erwerben und sich unterthänig machen.[613] Damit stehen wir
auf dem Boden der K a u f e s der Frau, auf welchen dann der Raub nur
noch als hergebrachtes Rechtssymbol nachfolgt — ein Fortschritt, der sich
auf Kosten der Mutter vollzog, aber ebensowohl jenem des Verkehrs von
Stamm zu Stamm überhaupt entsprach, als er im Interesse beider Parteien
überschreiten: Hochzeitsspiele als Überreste eines ehemaligen
Weiberraubes scheinen in keinem Kulturlande vollständig zu fehlen.[612]
Mit dieser Entwicklung hielt augenscheinlich die Umwandlung der
Morgengabe aus einem Sühnepreis in eine wahre Kaufsumme gleichen
Schritt. War es einmal üblich geworden, sich über den Erwerb des
Mädchens mit ihren Gewalthabern von vorne herein zu verständigen, um
Feindseligkeiten zu vermeiden, so führte die Annahme eines
ausgleichenden Geschenkes, einer Sühngabe, ganz von selbst zu der
Erwerbsform des Tausches oder des Kaufes hinüber, sei es, dass die
Stämme die gegenseitige Entnahme der Weiber gestatteten, sei es dass
andere Güter für die Überlassung des Weibes drangegeben werden mussten.
In beiden Fällen trägt die angebotene Entschädigung den Charakter eines
K a u f e s , und der Gegenstand desselben, das Weib, sinkt zur W a r e
herab. Wo aber in solcher Weise über dasselbe verhandelt werden konnte,
dort musste überall der Übergang zur patriarchalischen Gewalt sich
vorbereiten. Denn die Männer sind es, welchen auch in der mutterrechtlich
geordneten Gesellschaft die Rachepflicht für die Entwendung der Tochter
obliegt. Ihnen fällt daher auch die Sühnegabe zu, und so erscheinen
allmählich die Männer der Familie ohne Rücksicht auf die Rechte der in
ihre Abhängigkeit geratenen Mütter als diejenigen, welche über die
weiblichen Mitglieder verfügen, Schwestern und Nichten „verkaufen“.
Niemals ist es die Mutter, welche den Kaufpreis in Empfang nimmt, wohl
aber zuerst der Bruder oder der Oheim und später das patriarchalische
Oberhaupt der Familie, der Vater. Darum erscheint in vielen
Sittenüberbleibseln der Ausgleich mit den männlichen Blutsverwandten des
Mädchens als vollzogen und anerkannt, während die Mutter in ungesühnter
Feindschaft zum Schwiegersohne verharrt. So verwandelt sich die auf
Mutterrecht gegründete Familie in eine Gruppe, worin die blutsverwandten
Männer, ohne dass fremde Elemente mehr zuheiraten, thatsächlich in den
Besitz der verwandten Frauen und in ein Verfügungsrecht über dieselbe
gelangen, durch welches sie wieder ihrerseits Frauen aus einem andern
Geschlechte erwerben und sich unterthänig machen.[613] Damit stehen wir
auf dem Boden der K a u f e s der Frau, auf welchen dann der Raub nur
noch als hergebrachtes Rechtssymbol nachfolgt — ein Fortschritt, der sich
auf Kosten der Mutter vollzog, aber ebensowohl jenem des Verkehrs von
Stamm zu Stamm überhaupt entsprach, als er im Interesse beider Parteien
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lag. Bei diesem Frauenkaufe sind sehr viele Völker bis zur Gegenwart
stehen geblieben. Sie handeln nach dem Grundsatze do ut des. Wo
Frauenkauf sich vorfindet, ist er aber überall von dem männlichen
Verwandtschaftssysteme begleitet, welches das alte Mutterrecht allgemach
verdrängt und nur stellenweise einige schwache Überbleibsel in Brauch und
Sage neben sich geduldet hat. Dieser Übergang zum „Vaterrecht“ vollzog
sich natürlich nicht jäh und plötzlich, sondern war das Ergebnis
langwieriger gesellschaftlicher Wandlungen und Kämpfe, welche die
verblassende Erinnerung der klassischen Völker in das bewegte
„Heroenzeitalter“ verlegt. Bei ihrem Eintritt in die Geschichte zeigen sich
die Völker des Altertums schon im Vollbesitze der jüngeren Organisation,
nur ist dieselbe noch lange nicht das, was spätere Zeiten und unsere
Gegenwart als Ausfluss des „Vaterrechtes“ erkennen. Der Vater der Jetztzeit
und der Vater in den Anfängen des klassischen Altertums sind zwei
voneinander durchaus verschiedene Begriffe, welche bloss die Armut
unserer Sprache nicht gebührend auseinander zu halten gestattet. Dieser
„Altvater“, wie L i p p e r t in Ermanglung einer besseren Bezeichnung ihn
nennt,[614] steht an der Spitze jener Organisation, welche man die
p a t r i a r c h a l i s c h e nennt und bei den viehzüchtenden Wanderhirten
am schärfsten ausgeprägt sich erhalten hat.
Dass dieses patriarchalische Familiensystem aber nirgends das
ursprüngliche ist, geht deutlich daraus hervor, dass überall sich anfänglich
neben demselben Verbindungen erhielten, welche augenscheinlich aus der
älteren mutterrechtlichen Epoche stammen, in der das Weib über sich noch
zu verfügen vermochte. In der vedischen Zeit der Hindu war das Mädchen
noch frei in der Wahl des Gatten, und wenn mehrere Bewerber, wie
manchmal geschah, um sie kämpften, bedurfte es dazu nicht bloss ihrer
Einwilligung, sondern des Siegers Mühe blieb vergeblich, wenn sie ihn zu
krönen sich weigerte.[615] Aber auch das weitaus spätere Gesetzbuch des
Manu, obwohl schon mitten im vollen Vaterrechte stehend, kennt noch ein
freies Bündnis, aus der früheren endogamischen Zeit der Mutterherrschaft:
„Die Vereinigung nach dem Wunsche des Mädchens und des Mannes heisst
Gandharva; Lust und Liebe ist ihr Ziel.“[616] Ganz so stellt sich auch die im
alten Rom weit verbreitete Form der sogenannten Usus-Ehe dar, welche
dadurch zustande kam, dass die Frau ein volles Jahr lang ohne
Unterbrechung in dem Hause des Mannes blieb; es stand ihr aber frei, in
jedem Jahre drei Nächte hintereinander wegzubleiben, und durch dieses
stehen geblieben. Sie handeln nach dem Grundsatze do ut des. Wo
Frauenkauf sich vorfindet, ist er aber überall von dem männlichen
Verwandtschaftssysteme begleitet, welches das alte Mutterrecht allgemach
verdrängt und nur stellenweise einige schwache Überbleibsel in Brauch und
Sage neben sich geduldet hat. Dieser Übergang zum „Vaterrecht“ vollzog
sich natürlich nicht jäh und plötzlich, sondern war das Ergebnis
langwieriger gesellschaftlicher Wandlungen und Kämpfe, welche die
verblassende Erinnerung der klassischen Völker in das bewegte
„Heroenzeitalter“ verlegt. Bei ihrem Eintritt in die Geschichte zeigen sich
die Völker des Altertums schon im Vollbesitze der jüngeren Organisation,
nur ist dieselbe noch lange nicht das, was spätere Zeiten und unsere
Gegenwart als Ausfluss des „Vaterrechtes“ erkennen. Der Vater der Jetztzeit
und der Vater in den Anfängen des klassischen Altertums sind zwei
voneinander durchaus verschiedene Begriffe, welche bloss die Armut
unserer Sprache nicht gebührend auseinander zu halten gestattet. Dieser
„Altvater“, wie L i p p e r t in Ermanglung einer besseren Bezeichnung ihn
nennt,[614] steht an der Spitze jener Organisation, welche man die
p a t r i a r c h a l i s c h e nennt und bei den viehzüchtenden Wanderhirten
am schärfsten ausgeprägt sich erhalten hat.
Dass dieses patriarchalische Familiensystem aber nirgends das
ursprüngliche ist, geht deutlich daraus hervor, dass überall sich anfänglich
neben demselben Verbindungen erhielten, welche augenscheinlich aus der
älteren mutterrechtlichen Epoche stammen, in der das Weib über sich noch
zu verfügen vermochte. In der vedischen Zeit der Hindu war das Mädchen
noch frei in der Wahl des Gatten, und wenn mehrere Bewerber, wie
manchmal geschah, um sie kämpften, bedurfte es dazu nicht bloss ihrer
Einwilligung, sondern des Siegers Mühe blieb vergeblich, wenn sie ihn zu
krönen sich weigerte.[615] Aber auch das weitaus spätere Gesetzbuch des
Manu, obwohl schon mitten im vollen Vaterrechte stehend, kennt noch ein
freies Bündnis, aus der früheren endogamischen Zeit der Mutterherrschaft:
„Die Vereinigung nach dem Wunsche des Mädchens und des Mannes heisst
Gandharva; Lust und Liebe ist ihr Ziel.“[616] Ganz so stellt sich auch die im
alten Rom weit verbreitete Form der sogenannten Usus-Ehe dar, welche
dadurch zustande kam, dass die Frau ein volles Jahr lang ohne
Unterbrechung in dem Hause des Mannes blieb; es stand ihr aber frei, in
jedem Jahre drei Nächte hintereinander wegzubleiben, und durch dieses
Page 275
Trinoctium behielt sie ihre Freiheit, erlangte der Mann keinen Besitz an ihr.
In der Deutung dieser römischen Usus-Ehe muss ich mich enge an
L i p p e r t anschliessen, der in ihrer Bestätigung durch das
Zwölftafelgesetz einen Beweis dafür erblickt, dass sie aus der ältesten Zeit
herüberragt.[617] Der gelehrte F u s t e l d e C o u l a n g e s betont nun
allerdings, dass das Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.) sich schon
beträchtlich von den ältesten Rechtsanschauungen der Römer entfernt und
will die Usus-Ehe gar nicht als Eheform, sondern bloss als Mittel, eheliche
und väterliche Gewalt zu erwerben, gelten lassen.[618] Der verdiente
französische Forscher geht von der durchaus irrigen Voraussetzung aus,
dass die Religion, der Kult, ursprünglich das bildende Prinzip der antiken
Familie gewesen;[619] auf die Bedeutung des Kultes wird später noch
zurückzukommen sein; allein F u s t e l kennt eben bloss die
patriarchalische Familie der Römer, Griechen und Indier; er weiss nichts
von einer mutterrechtlichen Ordnung anderer Völker und setzt daher die
ältesten griechischen und römischen Anschauungen fälschlich an den
Anfang aller Dinge, während sie vielmehr am Ende einer sehr langen
älteren Entwicklung stehen. So gelangt er natürlich dahin, die bloss auf
gegenseitiger Verständigung (mutuus consensus) beruhende Ususehe, der
alle religiöse und bürgerliche Weihe fehlte, für eine jüngere Abweichung
von den Nuptiae sacrae zu halten. Der Verlauf der Dinge widerspricht
durchaus dieser Auffassung. Die Form des Usus, während der Republik
allgemein, ist verhältnismässig frühzeitig in den eigentlichen
Bürgerfamilien ausser Anwendung gekommen; zur Zeit des Gajus, also im
zweiten Jahrhundert unserer Zeitrechnung, gehörte sie eigentlich nur noch
zu den juristischen Antiquitäten.[620] Auf germanischem Boden sind die
Spuren der ältesten Gandharva-Ehe, wie begreiflich, in dem Masse
spärlicher zu finden, als die väterliche Gewalt erstarkt. Bei den Slaven aber
lebt die alte Verbindung freier Wahl, die indische Gandharva-Ehe zu „Lust
und Liebe“ aus der Zeit des Mutterrechts neben anderen Eheformen heute
noch fort. Als ursprünglich kann man in allen diesen Ehen, wie im
römischen Usus, mit L i p p e r t nichts erkennen, als eine in die
Paarungsehe übergegangene Verbindung alter Art, die mehr oder weniger
den jüngeren Formen der Ehe mit väterlicher Gewalt sich anschmiegen
musste. Der Unterschied besteht darin, dass die geschlossene Verbindung
zur wirklichen Ehe werden kann, d. h. dass auch dadurch dem Manne eine
In der Deutung dieser römischen Usus-Ehe muss ich mich enge an
L i p p e r t anschliessen, der in ihrer Bestätigung durch das
Zwölftafelgesetz einen Beweis dafür erblickt, dass sie aus der ältesten Zeit
herüberragt.[617] Der gelehrte F u s t e l d e C o u l a n g e s betont nun
allerdings, dass das Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.) sich schon
beträchtlich von den ältesten Rechtsanschauungen der Römer entfernt und
will die Usus-Ehe gar nicht als Eheform, sondern bloss als Mittel, eheliche
und väterliche Gewalt zu erwerben, gelten lassen.[618] Der verdiente
französische Forscher geht von der durchaus irrigen Voraussetzung aus,
dass die Religion, der Kult, ursprünglich das bildende Prinzip der antiken
Familie gewesen;[619] auf die Bedeutung des Kultes wird später noch
zurückzukommen sein; allein F u s t e l kennt eben bloss die
patriarchalische Familie der Römer, Griechen und Indier; er weiss nichts
von einer mutterrechtlichen Ordnung anderer Völker und setzt daher die
ältesten griechischen und römischen Anschauungen fälschlich an den
Anfang aller Dinge, während sie vielmehr am Ende einer sehr langen
älteren Entwicklung stehen. So gelangt er natürlich dahin, die bloss auf
gegenseitiger Verständigung (mutuus consensus) beruhende Ususehe, der
alle religiöse und bürgerliche Weihe fehlte, für eine jüngere Abweichung
von den Nuptiae sacrae zu halten. Der Verlauf der Dinge widerspricht
durchaus dieser Auffassung. Die Form des Usus, während der Republik
allgemein, ist verhältnismässig frühzeitig in den eigentlichen
Bürgerfamilien ausser Anwendung gekommen; zur Zeit des Gajus, also im
zweiten Jahrhundert unserer Zeitrechnung, gehörte sie eigentlich nur noch
zu den juristischen Antiquitäten.[620] Auf germanischem Boden sind die
Spuren der ältesten Gandharva-Ehe, wie begreiflich, in dem Masse
spärlicher zu finden, als die väterliche Gewalt erstarkt. Bei den Slaven aber
lebt die alte Verbindung freier Wahl, die indische Gandharva-Ehe zu „Lust
und Liebe“ aus der Zeit des Mutterrechts neben anderen Eheformen heute
noch fort. Als ursprünglich kann man in allen diesen Ehen, wie im
römischen Usus, mit L i p p e r t nichts erkennen, als eine in die
Paarungsehe übergegangene Verbindung alter Art, die mehr oder weniger
den jüngeren Formen der Ehe mit väterlicher Gewalt sich anschmiegen
musste. Der Unterschied besteht darin, dass die geschlossene Verbindung
zur wirklichen Ehe werden kann, d. h. dass auch dadurch dem Manne eine
Page 276
Besitzgewalt über das sich ihm ergebende Weib zuwächst,[621] wie das
patriarchalische System es verlangt.
[588] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 83.
[589] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 104.
[590] L i p p e r t . A. a. O. Bd. II. S. 93.
[591] R i c h a r d A n d r e e . Ethnographische Parallelen und Vergleiche.
Stuttgart 1878. S. 159–164, auch Globus Bd. XXIX, S. 126–127.
[592] K a r l E m i l J u n g . Der Weltteil Australien. Leipzig 1882.
Abteilung I. S. 97.
[593] Globus. Bd. XL. S. 367.
[594] D a l t o n . Ethnologie Bengalens. S. 48.
[595] T h o m s o n . Durch Massailand. S. 82.
[596] H . H . J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im
östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig 1886. S. 406.
[597] H . S p e n c e r . Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 221.
[598] S c h w e i n f u r t h . Im Herzen von Afrika. Bd. II. S. 96.
[599] Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden der
Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet ist,
sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur Verhütung der
Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo den Mädchen freier
Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen Massai z. B., welche ihren
Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben im Kriegerkraal gestatten,
bestrafen jede Schwangerschaft mit dem Tode. Damit dies nicht geschehe, wird
Vorkehrung getroffen. (Quod ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque
puellae amori venereo inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante
semen emissum penem extrahant. Siehe T h o m s o n . Durch Massailand. S.
522.) Die Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden
Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu
entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der
Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird, mit
der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem Weissen
durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie 1880. S. 88.)
Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der Fruchtabtreibung (künstlicher
Abortus, Ekbole), welche sich aus ganz gleichen Gründen auch auf Frauen
erstreckt. Sie alle wollen den Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die
eigene Schönheit bewahren, ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die
Kamtschadalen suchen daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter
der Empfängnis überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in
Ostindien durch Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun
versuchen; bei diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe
erfahrener alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark im
Schwange. (Th. J e l l i n g h a u s in der Berl. Zeitschr. f. Ethnol. Bd. III. S. 365.)
patriarchalische System es verlangt.
[588] L u b b o c k . Entstehung der Zivilisation. S. 83.
[589] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 104.
[590] L i p p e r t . A. a. O. Bd. II. S. 93.
[591] R i c h a r d A n d r e e . Ethnographische Parallelen und Vergleiche.
Stuttgart 1878. S. 159–164, auch Globus Bd. XXIX, S. 126–127.
[592] K a r l E m i l J u n g . Der Weltteil Australien. Leipzig 1882.
Abteilung I. S. 97.
[593] Globus. Bd. XL. S. 367.
[594] D a l t o n . Ethnologie Bengalens. S. 48.
[595] T h o m s o n . Durch Massailand. S. 82.
[596] H . H . J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im
östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig 1886. S. 406.
[597] H . S p e n c e r . Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 221.
[598] S c h w e i n f u r t h . Im Herzen von Afrika. Bd. II. S. 96.
[599] Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden der
Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet ist,
sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur Verhütung der
Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo den Mädchen freier
Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen Massai z. B., welche ihren
Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben im Kriegerkraal gestatten,
bestrafen jede Schwangerschaft mit dem Tode. Damit dies nicht geschehe, wird
Vorkehrung getroffen. (Quod ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque
puellae amori venereo inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante
semen emissum penem extrahant. Siehe T h o m s o n . Durch Massailand. S.
522.) Die Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden
Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu
entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der
Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird, mit
der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem Weissen
durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie 1880. S. 88.)
Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der Fruchtabtreibung (künstlicher
Abortus, Ekbole), welche sich aus ganz gleichen Gründen auch auf Frauen
erstreckt. Sie alle wollen den Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die
eigene Schönheit bewahren, ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die
Kamtschadalen suchen daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter
der Empfängnis überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in
Ostindien durch Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun
versuchen; bei diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe
erfahrener alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark im
Schwange. (Th. J e l l i n g h a u s in der Berl. Zeitschr. f. Ethnol. Bd. III. S. 365.)
Page 277
In dieser Übung haben auch die Bewohnerinnen der Landschaft Bruni auf
Borneo die höchste Meisterschaft. (K l ö d e n . Handbuch der Erdkunde. Bd. IV.
S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung gegen das Säugen häufiger Grund für die
Entfernung des Leibessegens, auf den Sandwichinseln die Furcht vor den
Schwangerschaftsbeschwerden; desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859.
S. 113). Dem nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und
auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre
Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen
Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange straff zu
erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in die Kreise höherer
Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen Kleinasiens, nicht bloss in
den niederen Volksschichten, sondern in den besten Häusern (Globus. Bd.
XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien und war bekanntlich in der Zeit des
römischen Kaisertums, freilich nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In
den Neuenglandstaaten Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die
Aufmerksamkeit der Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der
Fruchtabtreibung unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem
Grade um sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart
melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen wollen
nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre Reize länger frisch
erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit ihren geläuterten Begriffen, ist
natürlich eine solche vorzeitige Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung
gebrandmarkt. An rohe, kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab
nicht anwenden. Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu
wehren, um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt sich dies
in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen Genuss zu erhöhen
streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf Borneo übliche künstliche
Perforatio glandis Penis, worüber N. v. M i k l u c h o - M a c l a y dankenswerte
Mitteilungen gemacht. Es werden in den künstlich hergestellten Kanal, um die
Geschlechtslust der Frauen zu erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine
Stäbchen aus Messing, Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes
Instrument ist der Ampallang, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an
dessen einem Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt,
während die andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch die
Glans am andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung meldete schon
C a r l e t t i von den Bisayern auf den Philippinen und ist, nur scheinbar noch
verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem Namen Kambiong oder Kambi
in Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand mit den daran stehenden
Augenlidern eines Bockes, als einer Art von borstigem Kragen, beim
Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans zu binden, und eine
entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java, besonders in der Preanger
Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch. für Anthropologie. 1876. S. 22–26.)
Von den kannibalischen Batta auf Sumatra berichtet F. H a g e n , dass sie
Einschnitte in die Haut der Glans penis machen, um in diese Einschnitte ein
kleines, meist etwa 1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses
Steinchen von prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen.
Nachdem die Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar.
(Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41–42.) Alle
diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen der Vagina,
um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern. Alle Berichterstatter
Borneo die höchste Meisterschaft. (K l ö d e n . Handbuch der Erdkunde. Bd. IV.
S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung gegen das Säugen häufiger Grund für die
Entfernung des Leibessegens, auf den Sandwichinseln die Furcht vor den
Schwangerschaftsbeschwerden; desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859.
S. 113). Dem nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und
auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre
Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen
Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange straff zu
erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in die Kreise höherer
Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen Kleinasiens, nicht bloss in
den niederen Volksschichten, sondern in den besten Häusern (Globus. Bd.
XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien und war bekanntlich in der Zeit des
römischen Kaisertums, freilich nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In
den Neuenglandstaaten Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die
Aufmerksamkeit der Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der
Fruchtabtreibung unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem
Grade um sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart
melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen wollen
nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre Reize länger frisch
erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit ihren geläuterten Begriffen, ist
natürlich eine solche vorzeitige Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung
gebrandmarkt. An rohe, kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab
nicht anwenden. Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu
wehren, um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt sich dies
in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen Genuss zu erhöhen
streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf Borneo übliche künstliche
Perforatio glandis Penis, worüber N. v. M i k l u c h o - M a c l a y dankenswerte
Mitteilungen gemacht. Es werden in den künstlich hergestellten Kanal, um die
Geschlechtslust der Frauen zu erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine
Stäbchen aus Messing, Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes
Instrument ist der Ampallang, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an
dessen einem Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt,
während die andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch die
Glans am andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung meldete schon
C a r l e t t i von den Bisayern auf den Philippinen und ist, nur scheinbar noch
verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem Namen Kambiong oder Kambi
in Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand mit den daran stehenden
Augenlidern eines Bockes, als einer Art von borstigem Kragen, beim
Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans zu binden, und eine
entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java, besonders in der Preanger
Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch. für Anthropologie. 1876. S. 22–26.)
Von den kannibalischen Batta auf Sumatra berichtet F. H a g e n , dass sie
Einschnitte in die Haut der Glans penis machen, um in diese Einschnitte ein
kleines, meist etwa 1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses
Steinchen von prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen.
Nachdem die Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar.
(Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41–42.) Alle
diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen der Vagina,
um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern. Alle Berichterstatter
Page 278
betonen, dass die Sitte samt allen Vorrichtungen von den Weibern s e l b s t oder
n u r für sie erfunden ist; jedenfalls wird der Gebrauch durch die nicht
nachlassenden Forderungen des andern Geschlechts erhalten, indem die Männer
ohne diese Anbequemung zum Festhalten der Reizapparate von den Weibern
zurückgewiesen werden. Jene, die sich aber mehrere Perforationen gefallen
lassen, werden dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die Dayakinnen haben
gar das Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst bestimmen, zu verlangen;
will der Mann es nicht, so kann die Frau sich von ihm scheiden. (Verhdlg. d.
Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), und H a g e n erzählt, dass die Battaweiber „wie
närrisch sind auf einen Mann mit eingelegten Steinchen“. Ob die eigentümliche
Mika-Operation der Australier (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S.
85–87) dem nämlichen Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber soll bei
den Eingeborenen des Nordwestküstenstriches Australiens eine Erweiterung des
Orificium urethrae ausgeführt werden, um das wollüstige Gefühl zu steigern. (A.
a. O.) Diese bisher wenig bekannten und beachteten Sitten zeigen wohl deutlich,
wie geringe Anforderungen an die weibliche Zurückhaltung bei rohen
Völkerstämmen zu stellen sind.
[600] Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem Fetischismus s.
G i r a r d d e R i a l l e . La mythologie comparée. Paris 1878. Bd. I. S. 170–
175.
[601] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 146.
[602] G . A . W i l k e n . Over de primitieve vormen van het Huwelijk. (Ind.
Gids. Oktob. 1880. S. 59–64).
[603] J o h n C a m p b e l l . A personal narrative. S. 44.
[604] J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. S. 412.
[605] Globus. Bd. V. S. 99.
[606] Ausland 1872. S. 333.
[607] So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in Smyrna das
vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu befreien, wobei „aus
Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde. (Schwäb. Merk. 16. Juni 1885).
[608] Ausland 1872. S. 545.
[609] A. a. O. S. 544.
[610] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 226.
[611] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 139–140.
[612] A. a. O. S. 87.
[613] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 86–87.
[614] L i p p e r t . Gesch. d. Familie. S. 220.
[615] Dr. G u s t a v e L e B o n . Les Civilisations de l’Inde. Paris 1887. S.
257.
[616] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S. L e f m a n n , Geschichte
des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363.
[617] A. a. O. S. 101.
n u r für sie erfunden ist; jedenfalls wird der Gebrauch durch die nicht
nachlassenden Forderungen des andern Geschlechts erhalten, indem die Männer
ohne diese Anbequemung zum Festhalten der Reizapparate von den Weibern
zurückgewiesen werden. Jene, die sich aber mehrere Perforationen gefallen
lassen, werden dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die Dayakinnen haben
gar das Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst bestimmen, zu verlangen;
will der Mann es nicht, so kann die Frau sich von ihm scheiden. (Verhdlg. d.
Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), und H a g e n erzählt, dass die Battaweiber „wie
närrisch sind auf einen Mann mit eingelegten Steinchen“. Ob die eigentümliche
Mika-Operation der Australier (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S.
85–87) dem nämlichen Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber soll bei
den Eingeborenen des Nordwestküstenstriches Australiens eine Erweiterung des
Orificium urethrae ausgeführt werden, um das wollüstige Gefühl zu steigern. (A.
a. O.) Diese bisher wenig bekannten und beachteten Sitten zeigen wohl deutlich,
wie geringe Anforderungen an die weibliche Zurückhaltung bei rohen
Völkerstämmen zu stellen sind.
[600] Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem Fetischismus s.
G i r a r d d e R i a l l e . La mythologie comparée. Paris 1878. Bd. I. S. 170–
175.
[601] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 146.
[602] G . A . W i l k e n . Over de primitieve vormen van het Huwelijk. (Ind.
Gids. Oktob. 1880. S. 59–64).
[603] J o h n C a m p b e l l . A personal narrative. S. 44.
[604] J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. S. 412.
[605] Globus. Bd. V. S. 99.
[606] Ausland 1872. S. 333.
[607] So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in Smyrna das
vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu befreien, wobei „aus
Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde. (Schwäb. Merk. 16. Juni 1885).
[608] Ausland 1872. S. 545.
[609] A. a. O. S. 544.
[610] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 226.
[611] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 139–140.
[612] A. a. O. S. 87.
[613] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 86–87.
[614] L i p p e r t . Gesch. d. Familie. S. 220.
[615] Dr. G u s t a v e L e B o n . Les Civilisations de l’Inde. Paris 1887. S.
257.
[616] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S. L e f m a n n , Geschichte
des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363.
[617] A. a. O. S. 101.
Page 279
[618] F u s t e l d e C o u l a n g e s . La cité antique. Etude sur le culte, le
droit, les institutions de la Grèce et de Rome. Paris 1874. S. 376.
[619] A. a. O. S. 38–41.
[620] V i c t o r D u r u y . Geschichte des römischen Kaiserreiches; übersetzt
von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd. III. S. 32.
[621] L i p p e r t . A. a. O. S. 101. 100.
droit, les institutions de la Grèce et de Rome. Paris 1874. S. 376.
[619] A. a. O. S. 38–41.
[620] V i c t o r D u r u y . Geschichte des römischen Kaiserreiches; übersetzt
von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd. III. S. 32.
[621] L i p p e r t . A. a. O. S. 101. 100.
Page 280
XVIII.
Der Frauenkauf.
icherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein
langer und weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall
der Verfall des Mutterrechtes und die Ausbildung der
männlichen Gewalt in der Familie Hand in Hand mit der
Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich, in der Zeit, als der
Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt wurde, fiel diese der
ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch später noch, als aus der
Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte, verteilte sich der
Brautpreis auf die Sippschaft,[622] doch änderte sich allgemach, wie schon
bemerkt,[623] dieses Verhältnis. Schon in jenem Oheim, Bruder oder
sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher auch bei Nichtnomaden als
Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher Familienverbände trat, darf man
wohl den späteren „Vater“ des Patriarchates erkennen. Er war es nun, und
niemals die Mutter, welcher, selbst so lange sich noch Reste des
Mutterrechts erhielten, für seine schutzbefohlenen Blutsverwandten den
Kaufpreis forderte und empfing, wodurch sich das Schutzverhältnis
allmählich in ein Besitzverhältnis umwandelte, so sehr, dass es beim echten
Weiberkauf auf eine Neigung des Mädchens gar nicht ankommt. Dasselbe
wird von seinen Gewalthabern einfach verhandelt, nicht selten schon in
seiner Kindheit, ja sogar v o r seiner Geburt einem bestimmten Bewerber
— vielleicht sollte man richtiger sagen: Abnehmer — zugesagt. Mit
wenigen Ausnahmen üben heute noch die sogenannten Naturvölker den
Frauenkauf, der sich überall dem Weiberraube gegenüber als jüngere,
höhere Form darstellt, da er dort in kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub
nur mehr in Rudimenten erhalten ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet
des Frauenkaufes im einzelnen zu bestimmen, scheitert an der
Massenhaftigkeit des zuströmenden Stoffes;[624] doch habe ich eine Reihe
von Beispielen gesammelt, welche von der Ausdehnung der Sitte einen
Begriff geben mögen.
Der Frauenkauf.
icherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein
langer und weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall
der Verfall des Mutterrechtes und die Ausbildung der
männlichen Gewalt in der Familie Hand in Hand mit der
Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich, in der Zeit, als der
Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt wurde, fiel diese der
ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch später noch, als aus der
Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte, verteilte sich der
Brautpreis auf die Sippschaft,[622] doch änderte sich allgemach, wie schon
bemerkt,[623] dieses Verhältnis. Schon in jenem Oheim, Bruder oder
sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher auch bei Nichtnomaden als
Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher Familienverbände trat, darf man
wohl den späteren „Vater“ des Patriarchates erkennen. Er war es nun, und
niemals die Mutter, welcher, selbst so lange sich noch Reste des
Mutterrechts erhielten, für seine schutzbefohlenen Blutsverwandten den
Kaufpreis forderte und empfing, wodurch sich das Schutzverhältnis
allmählich in ein Besitzverhältnis umwandelte, so sehr, dass es beim echten
Weiberkauf auf eine Neigung des Mädchens gar nicht ankommt. Dasselbe
wird von seinen Gewalthabern einfach verhandelt, nicht selten schon in
seiner Kindheit, ja sogar v o r seiner Geburt einem bestimmten Bewerber
— vielleicht sollte man richtiger sagen: Abnehmer — zugesagt. Mit
wenigen Ausnahmen üben heute noch die sogenannten Naturvölker den
Frauenkauf, der sich überall dem Weiberraube gegenüber als jüngere,
höhere Form darstellt, da er dort in kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub
nur mehr in Rudimenten erhalten ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet
des Frauenkaufes im einzelnen zu bestimmen, scheitert an der
Massenhaftigkeit des zuströmenden Stoffes;[624] doch habe ich eine Reihe
von Beispielen gesammelt, welche von der Ausdehnung der Sitte einen
Begriff geben mögen.
Page 281
In nacktester Gestalt zeigt den Frauenkauf wohl der schwarze Erdteil,
und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist es
da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der Kaffer
seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des Mädchens
schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch nach dem
Range des Vaters, zwischen 6–30 Stück Rind. Der Preis ist im vorhinein zu
erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das Mädchen
verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest Bürgschaft
erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber erst dadurch
gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen abgeliefert wird.
[625] Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln des Trauringes
bezeichnen würden; die — übrigens nicht sehr bindende — Ehe wird
dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch Kauf wird von
den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden, das Mädchen ist
im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder Kühe sie gekostet hat,
um so mehr hält sie sich wert.[626] Billiger als die Kaffern thun es die
Hottentotten, welche ihre Töchter für bloss einen Ochsen oder eine Kuh
hingeben. Bei den rohen Massai und Wakuafi ist Heiraten, wie J o h n s t o n
berichtet, ebenfalls wenig mehr als eine Frage des Handels, und die Menge
der zu erlegenden Kühe wechselt nach dem verhältnismässigen Reichtume
des Bräutigams und des Vaters der Braut.[627] Weiter reicht dieser
Kaufgebrauch durch die Somalstämme nordwärts bis ins obere Nilgebiet,
wo bei den Latuka eine Frau durchschnittlich zehn Kühe gilt.
Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen. Die
Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn kiloschwere
Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für Geringeres giebt
es nur alte Frauen.[628] Wenn bei den Wanyamuesi im centralen Ostafrika
ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige Perlen oder Stücke
Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben, indem er diese seine
Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches er zur Frau zu haben
wünscht.[629] Ebenso reicht die Sitte in das Innerste Afrikas, bis Baghirmi
und die sogenannten Heidenländer hinein. „Man entrichtet dem Vater der
erwählten Frau nach vorhergegangener Übereinkunft ein Pferd, einige
Sklaven, eine gewisse Anzahl fetter Hunde.“[630] Auch der
muhammedanische Budduma giebt je nach seinen Vermögensverhältnissen
10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem Schwiegervater, der freilich die
Tochter nicht selten mit einer reichlichen Mitgift ausstattet.[631] Am Gabun
und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist es
da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der Kaffer
seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des Mädchens
schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch nach dem
Range des Vaters, zwischen 6–30 Stück Rind. Der Preis ist im vorhinein zu
erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das Mädchen
verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest Bürgschaft
erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber erst dadurch
gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen abgeliefert wird.
[625] Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln des Trauringes
bezeichnen würden; die — übrigens nicht sehr bindende — Ehe wird
dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch Kauf wird von
den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden, das Mädchen ist
im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder Kühe sie gekostet hat,
um so mehr hält sie sich wert.[626] Billiger als die Kaffern thun es die
Hottentotten, welche ihre Töchter für bloss einen Ochsen oder eine Kuh
hingeben. Bei den rohen Massai und Wakuafi ist Heiraten, wie J o h n s t o n
berichtet, ebenfalls wenig mehr als eine Frage des Handels, und die Menge
der zu erlegenden Kühe wechselt nach dem verhältnismässigen Reichtume
des Bräutigams und des Vaters der Braut.[627] Weiter reicht dieser
Kaufgebrauch durch die Somalstämme nordwärts bis ins obere Nilgebiet,
wo bei den Latuka eine Frau durchschnittlich zehn Kühe gilt.
Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen. Die
Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn kiloschwere
Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für Geringeres giebt
es nur alte Frauen.[628] Wenn bei den Wanyamuesi im centralen Ostafrika
ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige Perlen oder Stücke
Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben, indem er diese seine
Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches er zur Frau zu haben
wünscht.[629] Ebenso reicht die Sitte in das Innerste Afrikas, bis Baghirmi
und die sogenannten Heidenländer hinein. „Man entrichtet dem Vater der
erwählten Frau nach vorhergegangener Übereinkunft ein Pferd, einige
Sklaven, eine gewisse Anzahl fetter Hunde.“[630] Auch der
muhammedanische Budduma giebt je nach seinen Vermögensverhältnissen
10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem Schwiegervater, der freilich die
Tochter nicht selten mit einer reichlichen Mitgift ausstattet.[631] Am Gabun
Page 282
in Westafrika „ist die Heirat ein reines Handelsgeschäft; man kauft ein Weib
wie ein Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.[632] In der
deutschen Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen
gekauft, wobei schmählich geschachert wird.[633] Blosse Ware ist auch das
Weib bei den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,[634] sowie bei
den Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre
Weiber für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande
werden die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre
schwarzen Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten
dieselben als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16
Dollars bar und 6 Dollars in Waren.[635] Frauenkauf herrscht desgleichen in
Dahome. Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von
Palmwein, Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo,
welche Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der
durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2–3 Pfund Sterling, also 40–60
Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes
wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.[636] Wer unter den
Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein Weib
nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen, für
welches er sie kauft.[637] Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vater des
Mädchens einen Betrag von 2½-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug und
Rum ungerechnet.[638]
Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar
in die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“
kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter den
Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren und
Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis zahlen,
welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen Sprachen Kalym heisst, in
Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft recht beträchtlich
ist;[639] z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde, neunzig Stück vierjährige
Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele. Die Anzahl der Ochsen, Kühe
und des zu erlegenden Bargeldes überlässt der Brautvater dem Ermessen
des andern, welch letzterer, wenn er vermögend ist, 500 Lanige (gleich
1000 Silberrubel) anbietet.[640] Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen
betreffs seiner Verheiratung gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für
seine Tochter einen Kalym von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt,
mag sie holen. Auch hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von
wie ein Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.[632] In der
deutschen Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen
gekauft, wobei schmählich geschachert wird.[633] Blosse Ware ist auch das
Weib bei den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,[634] sowie bei
den Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre
Weiber für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande
werden die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre
schwarzen Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten
dieselben als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16
Dollars bar und 6 Dollars in Waren.[635] Frauenkauf herrscht desgleichen in
Dahome. Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von
Palmwein, Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo,
welche Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der
durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2–3 Pfund Sterling, also 40–60
Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes
wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.[636] Wer unter den
Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein Weib
nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen, für
welches er sie kauft.[637] Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vater des
Mädchens einen Betrag von 2½-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug und
Rum ungerechnet.[638]
Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar
in die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“
kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter den
Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren und
Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis zahlen,
welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen Sprachen Kalym heisst, in
Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft recht beträchtlich
ist;[639] z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde, neunzig Stück vierjährige
Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele. Die Anzahl der Ochsen, Kühe
und des zu erlegenden Bargeldes überlässt der Brautvater dem Ermessen
des andern, welch letzterer, wenn er vermögend ist, 500 Lanige (gleich
1000 Silberrubel) anbietet.[640] Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen
betreffs seiner Verheiratung gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für
seine Tochter einen Kalym von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt,
mag sie holen. Auch hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von
Page 283
Kamelen, Pferden, Rindern und Schafen. Alles Vieh muss dem Vater oder
dem über das Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben
werden; es geht aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa
von ihrem Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei
Abschluss des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die
Hälfte des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut
besuchen und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe
der Kalym vollständig bezahlt ist.[641] Natürlich ist der Kalym auch bei den
Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt eine ansehnliche
Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem Nomadenstamme,
welcher dem Namen nach das Christentum angenommen hat, ferner bei den
Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am mittleren Ural. Der
Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei den Alfuren auf Buru,
bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java und in Siam; in Indien bei
den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen und mehreren Völkern des
Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen. Ausserhalb Asiens
stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota Nordamerikas, bei den
Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro, Pehuenchen und Abiponern,
ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada. Die Papua Neuguineas
kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende Sitten findet man auf den
Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den christlichen Abessiniern zahlt
der Mann den Eltern des Mädchens, das ernstlich niemals befragt wird,
einen Preis, welcher ihrem Range, Vermögen und der Schönheit entspricht.
[642] Schon D e L o b o hatte die abessinischen Ehen als einen einfachen
Kauf bezeichnet. Damit soll die Liste der dem Weiberkauf ergebenen
Völker nicht erschöpft sein.
Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der
Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er sich sogar
für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften nachweisen, und
seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich erkennbar. In China, wo die
Familie streng patriarchalisch geordnet ist, kommt die Ehe ausschliesslich
durch Kauf zu stande und Missionär L ö r c h e r sagt[643] geradezu, die
Braut werde den Eltern abgekauft. Nach G a b r i e l H u c machen die
Eltern des Bräutigams den Eltern der Braut bloss Geschenke an
Seidenzeugen, Reis, Früchten, Wein u. dgl. Nehmen die letzteren Handgeld
und Geschenke an, so ist der Vertrag bindend.[644] General T s c h e n g -
k i - T o n g , dem wir ein höchst lehrreiches Buch über seine Landsleute
dem über das Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben
werden; es geht aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa
von ihrem Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei
Abschluss des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die
Hälfte des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut
besuchen und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe
der Kalym vollständig bezahlt ist.[641] Natürlich ist der Kalym auch bei den
Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt eine ansehnliche
Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem Nomadenstamme,
welcher dem Namen nach das Christentum angenommen hat, ferner bei den
Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am mittleren Ural. Der
Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei den Alfuren auf Buru,
bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java und in Siam; in Indien bei
den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen und mehreren Völkern des
Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen. Ausserhalb Asiens
stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota Nordamerikas, bei den
Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro, Pehuenchen und Abiponern,
ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada. Die Papua Neuguineas
kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende Sitten findet man auf den
Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den christlichen Abessiniern zahlt
der Mann den Eltern des Mädchens, das ernstlich niemals befragt wird,
einen Preis, welcher ihrem Range, Vermögen und der Schönheit entspricht.
[642] Schon D e L o b o hatte die abessinischen Ehen als einen einfachen
Kauf bezeichnet. Damit soll die Liste der dem Weiberkauf ergebenen
Völker nicht erschöpft sein.
Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der
Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er sich sogar
für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften nachweisen, und
seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich erkennbar. In China, wo die
Familie streng patriarchalisch geordnet ist, kommt die Ehe ausschliesslich
durch Kauf zu stande und Missionär L ö r c h e r sagt[643] geradezu, die
Braut werde den Eltern abgekauft. Nach G a b r i e l H u c machen die
Eltern des Bräutigams den Eltern der Braut bloss Geschenke an
Seidenzeugen, Reis, Früchten, Wein u. dgl. Nehmen die letzteren Handgeld
und Geschenke an, so ist der Vertrag bindend.[644] General T s c h e n g -
k i - T o n g , dem wir ein höchst lehrreiches Buch über seine Landsleute
Page 284
verdanken, in welchem er sich auch über die chinesischen
Familieneinrichtungen umständlich verbreitet, berührt aber die Frage des
Frauenkaufs mit keiner Silbe; aus einigen seiner Äusserungen möchte man
eher das Gegenteil herauslesen.[645] Wohl aber kannte das Indien der alten
Brahmanen den Frauenkauf. Manus Gesetzbuch (zweites oder drittes
Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung) empfiehlt zwar dem Vater für seine
Tochter Geld weder zu geben noch zu nehmen,[646] verzeichnet aber unter
anderen auch die alte Form der Rshi- oder Arscha-Ehe. Den Kaufpreis
bildet hier ein Ochsenpaar oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der
weitverbreiteten Asura-Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind hier
Schätze jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit ein beliebiges
Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen nimmt Teil an
der Beschenkung.[647] Diese Form war offenbar früher allgemein üblich,
wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen und Kriegern,
schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und überhaupt als eine
verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der ursprünglich an den
Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis hiess Çulka und erst
später hat sich dieser zu einer Aussteuer für die Braut entwickelt. Mehrere
indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar, üben heute noch Frauenkauf,
selbst unter Hindu ist es nicht selten, dass ein Mädchen um schnöden
Mammons willen mit zwei Bräutigamen verlobt wird, von welchen der
habgierige Vater die Silberlinge einstreicht.
In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden. Nicht
etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie mitunter
behauptet wird,[648] sondern das Verhältnis von Mann und Frau ward
dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des Mannes
war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier
Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld oder
Geldeswert gekauft hat.[649] Der Prophet Hosea meldet, dass er seine eigene
Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in Gerste erstanden habe.
Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr. J o s e p h B e r g e l ,[650] musste die
Einwilligung des Vaters erkauft werden und zwar durch Geld[651] oder
durch irgend eine Dienstleistung,[652] wie jetzt noch bei anderen Völkern
üblich,[653] oder durch irgend eine Kriegsthat.[654] Dass die beiden letzteren
Fälle Ausnahmen bilden, liegt auf der Hand. Doch wird man mit P o s t das
Erdienen des Weibes wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes
ansehen dürfen.[655] In den Besitz des Mannes trat die Frau in dem
Familieneinrichtungen umständlich verbreitet, berührt aber die Frage des
Frauenkaufs mit keiner Silbe; aus einigen seiner Äusserungen möchte man
eher das Gegenteil herauslesen.[645] Wohl aber kannte das Indien der alten
Brahmanen den Frauenkauf. Manus Gesetzbuch (zweites oder drittes
Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung) empfiehlt zwar dem Vater für seine
Tochter Geld weder zu geben noch zu nehmen,[646] verzeichnet aber unter
anderen auch die alte Form der Rshi- oder Arscha-Ehe. Den Kaufpreis
bildet hier ein Ochsenpaar oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der
weitverbreiteten Asura-Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind hier
Schätze jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit ein beliebiges
Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen nimmt Teil an
der Beschenkung.[647] Diese Form war offenbar früher allgemein üblich,
wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen und Kriegern,
schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und überhaupt als eine
verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der ursprünglich an den
Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis hiess Çulka und erst
später hat sich dieser zu einer Aussteuer für die Braut entwickelt. Mehrere
indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar, üben heute noch Frauenkauf,
selbst unter Hindu ist es nicht selten, dass ein Mädchen um schnöden
Mammons willen mit zwei Bräutigamen verlobt wird, von welchen der
habgierige Vater die Silberlinge einstreicht.
In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden. Nicht
etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie mitunter
behauptet wird,[648] sondern das Verhältnis von Mann und Frau ward
dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des Mannes
war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier
Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld oder
Geldeswert gekauft hat.[649] Der Prophet Hosea meldet, dass er seine eigene
Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in Gerste erstanden habe.
Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr. J o s e p h B e r g e l ,[650] musste die
Einwilligung des Vaters erkauft werden und zwar durch Geld[651] oder
durch irgend eine Dienstleistung,[652] wie jetzt noch bei anderen Völkern
üblich,[653] oder durch irgend eine Kriegsthat.[654] Dass die beiden letzteren
Fälle Ausnahmen bilden, liegt auf der Hand. Doch wird man mit P o s t das
Erdienen des Weibes wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes
ansehen dürfen.[655] In den Besitz des Mannes trat die Frau in dem
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Augenblicke, wo derselbe den Kaufpreis (Môhar)[656] erlegt hatte; daher ist
’êrés, den Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben und me
’ôrâsâ, die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche der Kaufpreis
erlegt wurde.[657] Der im Morgenlande noch herrschende Gebrauch, sich die
Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden auch zur späteren Zeit
der Talmudisten gang und gäbe.[658]
Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte
den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen, noch aber
zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige Art der
Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch des A r i s t o t e l e s ’
Bericht übereinstimmt, dass die Voreltern die Frauen von einander gekauft
hätten. Die griechischen ἕδνα, die Hochzeitsgeschenke einer späteren Zeit,
sind ursprünglich der Brautpreis, welchen der Freier dem Vater der Braut zu
geben hat; daher heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι oder „Rinder
einbringend“, d. h. den Eltern durch den Brautpreis. In H o m e r s Ilias
sehen wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h. die Gattin, von dem
Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe des angebotenen
Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des Freiers.[659] Wie in
Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der Griechen der Iliade.
H o m e r singt: „Doch dem Besiegeten stellt er ein blühendes Weib in den
Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und geschätzt vier Rinder am
Werte.“[660] Nur in ungewöhnlichem Überbieten giebt deren hundert
Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert sich aber auch hier
allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in der Odyssee tritt ein
Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während mit fortschreitender
Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche den alten Kaufpreis
vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten liessen.[661]
Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche
Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen wirklichen
Kauf, sondern um einen S c h e i n kauf, ganz so wie seinerzeit der
Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war. Einen solchen
Scheinkauf stellte die römische Ehe durch Coëmptio dar, welche erst zur
Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die noch ältere Usus-Ehe,
welche sie überlebte, herrschte sie besonders in den plebejischen Kreisen
vor, gewann aber allmählich so sehr die Oberhand, dass zur Zeit des Gajus
die Ehen durchgängig durch Coëmptio geschlossen wurden,[662] wobei die
’êrés, den Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben und me
’ôrâsâ, die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche der Kaufpreis
erlegt wurde.[657] Der im Morgenlande noch herrschende Gebrauch, sich die
Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden auch zur späteren Zeit
der Talmudisten gang und gäbe.[658]
Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte
den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen, noch aber
zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige Art der
Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch des A r i s t o t e l e s ’
Bericht übereinstimmt, dass die Voreltern die Frauen von einander gekauft
hätten. Die griechischen ἕδνα, die Hochzeitsgeschenke einer späteren Zeit,
sind ursprünglich der Brautpreis, welchen der Freier dem Vater der Braut zu
geben hat; daher heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι oder „Rinder
einbringend“, d. h. den Eltern durch den Brautpreis. In H o m e r s Ilias
sehen wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h. die Gattin, von dem
Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe des angebotenen
Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des Freiers.[659] Wie in
Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der Griechen der Iliade.
H o m e r singt: „Doch dem Besiegeten stellt er ein blühendes Weib in den
Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und geschätzt vier Rinder am
Werte.“[660] Nur in ungewöhnlichem Überbieten giebt deren hundert
Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert sich aber auch hier
allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in der Odyssee tritt ein
Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während mit fortschreitender
Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche den alten Kaufpreis
vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten liessen.[661]
Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche
Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen wirklichen
Kauf, sondern um einen S c h e i n kauf, ganz so wie seinerzeit der
Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war. Einen solchen
Scheinkauf stellte die römische Ehe durch Coëmptio dar, welche erst zur
Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die noch ältere Usus-Ehe,
welche sie überlebte, herrschte sie besonders in den plebejischen Kreisen
vor, gewann aber allmählich so sehr die Oberhand, dass zur Zeit des Gajus
die Ehen durchgängig durch Coëmptio geschlossen wurden,[662] wobei die
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Frau unter den üblichen Formen der Mancipatio in die Gewalt — manus —
des Gatten überging. Der Römer brachte einen gewöhnlichen
Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“ Eigentum, indem er ihn der
Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen und einem „Wagehalter“
(Libripens, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem Abschlusse aller
Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As an die Wage schlug,
die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den gegenwärtigen
Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging es auch bei der
Coëmptio zu, nur dass die ursprünglich wirklich geleistete Zahlung später
eine blosse Form und symbolisch durch Zahlung von einem As abgelöst
wird. Aber dieser Scheinkauf begründete bloss die Manus, nicht auch
zugleich die Ehe, daher denn die Frau ihn auch mit einem andern als ihrem
Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde eingehen konnte.[663] Es macht sich also
noch die alte Stellung der Frau im Hause geltend und durch die
Beibehaltung dieser Stellung entsteht der grosse Riss innerhalb der
patriarchalischen Familie der Völker über der Nomadenstufe. So bemerkt
sehr treffend auch L i p p e r t , welcher das ganze Verhältnis in folgender
Weise erläutert: „Als Mater familias, zu deren Stellung sie gekauft wird,
gewinnt sie (die Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern
aller anderen Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen,
selbst in Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate
anzunehmen. So unterscheiden sich Liberi und Servi. Die durch Coëmptio
gekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält das
Recht einer freien Tochter im Hause (ist filia loco). Diese
Zweckeinschränkung allein ist es, welche die Coëmptio der Ehe von einem
anderen Kaufe unterscheidet.“[664]
War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so
erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den alten
G e r m a n e n . Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht sich
untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen des
Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war
Frauenkauf,[665] wobei die Zahlung aber nur den Erwerb aller Rechte
bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut
verbunden waren. Nach der Lex Aethelbvith wird die Frau wie eine reine
Ware gekauft. Das burgundische Wittemon, das langobardische Meta, das
angelsächsische Scat, die fränkische und alemannische Dos sind sämtlich
— ganz so wie das wallisische Angobr, die spanische Arra und das
des Gatten überging. Der Römer brachte einen gewöhnlichen
Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“ Eigentum, indem er ihn der
Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen und einem „Wagehalter“
(Libripens, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem Abschlusse aller
Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As an die Wage schlug,
die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den gegenwärtigen
Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging es auch bei der
Coëmptio zu, nur dass die ursprünglich wirklich geleistete Zahlung später
eine blosse Form und symbolisch durch Zahlung von einem As abgelöst
wird. Aber dieser Scheinkauf begründete bloss die Manus, nicht auch
zugleich die Ehe, daher denn die Frau ihn auch mit einem andern als ihrem
Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde eingehen konnte.[663] Es macht sich also
noch die alte Stellung der Frau im Hause geltend und durch die
Beibehaltung dieser Stellung entsteht der grosse Riss innerhalb der
patriarchalischen Familie der Völker über der Nomadenstufe. So bemerkt
sehr treffend auch L i p p e r t , welcher das ganze Verhältnis in folgender
Weise erläutert: „Als Mater familias, zu deren Stellung sie gekauft wird,
gewinnt sie (die Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern
aller anderen Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen,
selbst in Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate
anzunehmen. So unterscheiden sich Liberi und Servi. Die durch Coëmptio
gekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält das
Recht einer freien Tochter im Hause (ist filia loco). Diese
Zweckeinschränkung allein ist es, welche die Coëmptio der Ehe von einem
anderen Kaufe unterscheidet.“[664]
War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so
erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den alten
G e r m a n e n . Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht sich
untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen des
Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war
Frauenkauf,[665] wobei die Zahlung aber nur den Erwerb aller Rechte
bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut
verbunden waren. Nach der Lex Aethelbvith wird die Frau wie eine reine
Ware gekauft. Das burgundische Wittemon, das langobardische Meta, das
angelsächsische Scat, die fränkische und alemannische Dos sind sämtlich
— ganz so wie das wallisische Angobr, die spanische Arra und das
Page 287
französische Douaere — ursprünglich nichts anderes, als der vom
Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis. Bei den Dänen bezahlte der
Mann dem Vater der Frau für dieselbe ursprünglich eine bestimmte Summe
(Mundr). Nach der Lex Saxonum wird bei der Verlobung ein pretium
emptionis an den Vormund entrichtet und dies Gesetz gebraucht für
„heiraten“ den Ausdruck uxorem emere, für verloben: uxorem vendere. Der
Ausdruck „sich eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins
fünfzehnte Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte
Brautkauf bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.[666] Auf
diesem Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen
und Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen
einige sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt,
dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.[667] Der
Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den Verwandten
der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst ward die Bedeutung
desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz oder teilweise der Braut
als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig, dass nach dem Tode des Mannes
die Witwe das Schicksal seines übrigen Vermögens teilte, daher auch sein
eigentumsähnliches Recht an ihr auf seine Erben überging. So entstand
jenes „Levirat“ jüngster Stufe, von welchem schon in einem früheren
Abschnitte die Rede war. Aber auch um das Kaufgeld einer Frau zu sparen,
kam es mitunter vor, dass der Erbe, welchem mit der Erbschaft das
Mundium der Witwe zufiel, namentlich der Bruder des verstorbenen
Ehemannes, ja sogar der eigene Stiefsohn der Witwe, sich dieselbe,
gleichsam als Bestandteil der Erbschaft, als Ehefrau beilegte. Die Ehe mit
der Stiefmutter erwähnt schon P r o k o p als Sitte bei den Werinen, und bei
den Angelsachsen war sie gewöhnlich, vielleicht sogar vorgeschrieben.
Auch bei Langobarden und Bayern waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht
selten, so dass die Kirche sich bewogen fand, gegen diese Nuptiae
sceleratae einzuschreiten.[668] Allmählich vollzog sich naturgemäss auch
bei den Germanen der Übergang vom echten Kaufe zum Symbol und
schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt es ab und zu heute noch vor, dass
ein Ehegatte seine Frau geradezu um bares Geld oder sonstwie an einen
Dritten verkauft. In England zumal scheint es eine alte, für einen Ehemann
ganz gesetzlich gewordene Gewohnheit gewesen zu sein, „seine eigene
Rippe zu verkaufen“. Derartige Vorkommnisse sind noch aus jüngerer Zeit
mit genauer Angabe aller begleitenden Umstände bekannt und gut
Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis. Bei den Dänen bezahlte der
Mann dem Vater der Frau für dieselbe ursprünglich eine bestimmte Summe
(Mundr). Nach der Lex Saxonum wird bei der Verlobung ein pretium
emptionis an den Vormund entrichtet und dies Gesetz gebraucht für
„heiraten“ den Ausdruck uxorem emere, für verloben: uxorem vendere. Der
Ausdruck „sich eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins
fünfzehnte Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte
Brautkauf bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.[666] Auf
diesem Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen
und Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen
einige sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt,
dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.[667] Der
Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den Verwandten
der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst ward die Bedeutung
desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz oder teilweise der Braut
als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig, dass nach dem Tode des Mannes
die Witwe das Schicksal seines übrigen Vermögens teilte, daher auch sein
eigentumsähnliches Recht an ihr auf seine Erben überging. So entstand
jenes „Levirat“ jüngster Stufe, von welchem schon in einem früheren
Abschnitte die Rede war. Aber auch um das Kaufgeld einer Frau zu sparen,
kam es mitunter vor, dass der Erbe, welchem mit der Erbschaft das
Mundium der Witwe zufiel, namentlich der Bruder des verstorbenen
Ehemannes, ja sogar der eigene Stiefsohn der Witwe, sich dieselbe,
gleichsam als Bestandteil der Erbschaft, als Ehefrau beilegte. Die Ehe mit
der Stiefmutter erwähnt schon P r o k o p als Sitte bei den Werinen, und bei
den Angelsachsen war sie gewöhnlich, vielleicht sogar vorgeschrieben.
Auch bei Langobarden und Bayern waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht
selten, so dass die Kirche sich bewogen fand, gegen diese Nuptiae
sceleratae einzuschreiten.[668] Allmählich vollzog sich naturgemäss auch
bei den Germanen der Übergang vom echten Kaufe zum Symbol und
schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt es ab und zu heute noch vor, dass
ein Ehegatte seine Frau geradezu um bares Geld oder sonstwie an einen
Dritten verkauft. In England zumal scheint es eine alte, für einen Ehemann
ganz gesetzlich gewordene Gewohnheit gewesen zu sein, „seine eigene
Rippe zu verkaufen“. Derartige Vorkommnisse sind noch aus jüngerer Zeit
mit genauer Angabe aller begleitenden Umstände bekannt und gut
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beglaubigt.[669] Das Bemerkenswerte an diesen Verkäufen ist, dass die
verkauften Weiber sich mehr über den Wechsel freuten, als ihre, in unseren
Augen damit verbundene, Entwürdigung beklagten. Natürlich gehörten die
Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen an, aber gerade dies ist das
Bezeichnende, weil in diesen alte Überlieferungen am kräftigsten fortleben.
Unstreitig hat man es hierbei mit einem im Volke haften gebliebenen Reste
früher allgemein gültiger Rechtsanschauungen zu thun.
Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch
modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl
weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine
Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel
Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine Frau für
den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch verhandelt
habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als Kaufpreis drei
Böcke verlangt.[670] Aus allerneuester Zeit, aus dem Jahre 1887, wird
endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus Temesvár in Ungarn
gemeldet.[671]
Was die s l a v i s c h e n Völker anbelangt, so scheint sich bei ihnen der
Frauenkauf nicht zu so allgemeiner Geltung emporgerungen zu haben.
Doch soll diese Form der Ehe in Polen im zehnten Jahrhundert
vorherrschend gewesen sein. Auch die alten Russen erwarben die Frau
durch Kauf. Grossfürst Wladimir gab den Brüdern seiner Gemahlin, der
griechischen Prinzessin Anna, als Brautpreis für diese die Stadt Cherson
zurück, die er erobert hatte. Bei den Grossrussen wird in einigen Gegenden
noch heute ein Kaufpreis für die Braut bezahlt.[672] Desgleichen gedenken
des Brautkaufs die Lieder der Tschechen. Bei diesen und bei den Pommern
gab der Bräutigam entweder der Braut oder deren Eltern vor der Hochzeit
ein Geschenk, welches offenbar auch nichts ist, als der alte Mundschatz.
[673] Dass bei den Südslaven vor Zeiten der Mann das Weib, um das er
warb, ihren Eltern abkaufen musste, unterliegt keinem Zweifel, angesichts
der zahllosen Belege, wodurch dieser Brauch bestätigt wird. Jetzt ist er
allerdings im Schwinden begriffen und es ist dem Volke auch nicht mehr
ganz klar, dass bei den Heiraten ein Kauf und Verkauf stattfindet. In der
That kommt dies aber vor und es wird ja auch ganz deutlich und
unverkennbar in den Volksliedern besungen. Ja, zum Anfang dieses
Jahrhunderts hatten in Serbien die Mädchenpreise eine solche Höhe
verkauften Weiber sich mehr über den Wechsel freuten, als ihre, in unseren
Augen damit verbundene, Entwürdigung beklagten. Natürlich gehörten die
Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen an, aber gerade dies ist das
Bezeichnende, weil in diesen alte Überlieferungen am kräftigsten fortleben.
Unstreitig hat man es hierbei mit einem im Volke haften gebliebenen Reste
früher allgemein gültiger Rechtsanschauungen zu thun.
Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch
modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl
weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine
Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel
Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine Frau für
den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch verhandelt
habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als Kaufpreis drei
Böcke verlangt.[670] Aus allerneuester Zeit, aus dem Jahre 1887, wird
endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus Temesvár in Ungarn
gemeldet.[671]
Was die s l a v i s c h e n Völker anbelangt, so scheint sich bei ihnen der
Frauenkauf nicht zu so allgemeiner Geltung emporgerungen zu haben.
Doch soll diese Form der Ehe in Polen im zehnten Jahrhundert
vorherrschend gewesen sein. Auch die alten Russen erwarben die Frau
durch Kauf. Grossfürst Wladimir gab den Brüdern seiner Gemahlin, der
griechischen Prinzessin Anna, als Brautpreis für diese die Stadt Cherson
zurück, die er erobert hatte. Bei den Grossrussen wird in einigen Gegenden
noch heute ein Kaufpreis für die Braut bezahlt.[672] Desgleichen gedenken
des Brautkaufs die Lieder der Tschechen. Bei diesen und bei den Pommern
gab der Bräutigam entweder der Braut oder deren Eltern vor der Hochzeit
ein Geschenk, welches offenbar auch nichts ist, als der alte Mundschatz.
[673] Dass bei den Südslaven vor Zeiten der Mann das Weib, um das er
warb, ihren Eltern abkaufen musste, unterliegt keinem Zweifel, angesichts
der zahllosen Belege, wodurch dieser Brauch bestätigt wird. Jetzt ist er
allerdings im Schwinden begriffen und es ist dem Volke auch nicht mehr
ganz klar, dass bei den Heiraten ein Kauf und Verkauf stattfindet. In der
That kommt dies aber vor und es wird ja auch ganz deutlich und
unverkennbar in den Volksliedern besungen. Ja, zum Anfang dieses
Jahrhunderts hatten in Serbien die Mädchenpreise eine solche Höhe
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erreicht, dass es einem armen Menschen gar nicht möglich war, eine Ehe
einzugehen. Dieser Umstand bewog den Schwarzen Georg (Kara Gjorgje)
ein Gesetz zu erlassen, dass man für ein Mädchen nicht mehr als einen
Dukaten annehmen dürfe. Dieser Preis wird vor der Hochzeit erlegt. In der
Črnagora, wo man gleichfalls für ein Mädchen zahlt, erlegt man das
Kaufgeld am Hochzeitstage. Das Erlegen eines Kaufpreises hat sich nur
mehr bei den Altkatholiken im allgemeinen, in der Herzegowina, in der
Katunska Nahija der Črnogora, in Bosnien und zum grossen Teil in
Slavonien erhalten, ebenso bei den Bulgaren. In der Požegaer-Umgegend
(Slavonien) muss der Werber noch heutigen Tages gegen bares Geld sich
eine Lebensgefährtin von ihren Angehörigen erkaufen. Dem Meistbietenden
gehört die Braut. In Tatar Pazardžik (Bulgarien) wird genau über den
Kaufpreis verhandelt; derselbe schwankt zwischen 100–500 Groschen und
ist ausschliessliches Eigentum der Eltern der Braut. Für Lovreć in
Dalmatien wird bloss noch eine symbolische Erinnerung an diesen Brauch
bezeugt.[674] Im übrigen ist das noch weit verbreitete „Werben durch
Geschenke“ nichts anderes als das Rudiment des alten Frauenkaufs.[675]
Wie in England giebt es übrigens einen thatsächlichen modernen
Weiberkauf bei den Russen in Sibirien, doch ist ihnen die Sitte von den
besiegten eingebornen Völkerschaften zugekommen. A l b i n K o h n , ein
guter Kenner der Verhältnisse, erzählt, der Heiratslustige müsse, wenn er
sich mit einem Mädchen verständigt hat, dass sie ihn heiraten will, den
Eltern einen ihren Vermögensverhältnissen entsprechenden Kalym — auch
das Wort haben die Russen aus den mongolischen Sprachen übernommen
— geben, der in verschiedenen Geschenken besteht und sich auf 50–60
Rubel bewertet.[676] Bei den ostfinnischen Völkern, bei den Tschuwaschen,
den Wogulen, Ostjaken, Mordwinen und Wotjaken findet der Brautkauf
noch gegenwärtig statt. Die Mordwinen zeigen dabei die Eigentümlichkeit,
dass während bei dem Stamme der Ersa die ältere Form des Brautkaufes
sich erhalten hat, bei dem andern Stamme, den Mokscha, die Zahlung sich
bereits zu einer Art Morgengabe oder Mitgift umgewandelt hat, ganz
ähnlich wie dies bei Griechen und Germanen schon ziemlich früh
eingetreten ist. Bei den Esten und Finnen kommt der Brautkauf gegenwärtig
allerdings nicht mehr vor, aber aus den Liedern dieser Völker lässt sich mit
Sicherheit schliessen, dass die betreffende Sitte auch bei ihnen früher im
Schwange war.[677]
einzugehen. Dieser Umstand bewog den Schwarzen Georg (Kara Gjorgje)
ein Gesetz zu erlassen, dass man für ein Mädchen nicht mehr als einen
Dukaten annehmen dürfe. Dieser Preis wird vor der Hochzeit erlegt. In der
Črnagora, wo man gleichfalls für ein Mädchen zahlt, erlegt man das
Kaufgeld am Hochzeitstage. Das Erlegen eines Kaufpreises hat sich nur
mehr bei den Altkatholiken im allgemeinen, in der Herzegowina, in der
Katunska Nahija der Črnogora, in Bosnien und zum grossen Teil in
Slavonien erhalten, ebenso bei den Bulgaren. In der Požegaer-Umgegend
(Slavonien) muss der Werber noch heutigen Tages gegen bares Geld sich
eine Lebensgefährtin von ihren Angehörigen erkaufen. Dem Meistbietenden
gehört die Braut. In Tatar Pazardžik (Bulgarien) wird genau über den
Kaufpreis verhandelt; derselbe schwankt zwischen 100–500 Groschen und
ist ausschliessliches Eigentum der Eltern der Braut. Für Lovreć in
Dalmatien wird bloss noch eine symbolische Erinnerung an diesen Brauch
bezeugt.[674] Im übrigen ist das noch weit verbreitete „Werben durch
Geschenke“ nichts anderes als das Rudiment des alten Frauenkaufs.[675]
Wie in England giebt es übrigens einen thatsächlichen modernen
Weiberkauf bei den Russen in Sibirien, doch ist ihnen die Sitte von den
besiegten eingebornen Völkerschaften zugekommen. A l b i n K o h n , ein
guter Kenner der Verhältnisse, erzählt, der Heiratslustige müsse, wenn er
sich mit einem Mädchen verständigt hat, dass sie ihn heiraten will, den
Eltern einen ihren Vermögensverhältnissen entsprechenden Kalym — auch
das Wort haben die Russen aus den mongolischen Sprachen übernommen
— geben, der in verschiedenen Geschenken besteht und sich auf 50–60
Rubel bewertet.[676] Bei den ostfinnischen Völkern, bei den Tschuwaschen,
den Wogulen, Ostjaken, Mordwinen und Wotjaken findet der Brautkauf
noch gegenwärtig statt. Die Mordwinen zeigen dabei die Eigentümlichkeit,
dass während bei dem Stamme der Ersa die ältere Form des Brautkaufes
sich erhalten hat, bei dem andern Stamme, den Mokscha, die Zahlung sich
bereits zu einer Art Morgengabe oder Mitgift umgewandelt hat, ganz
ähnlich wie dies bei Griechen und Germanen schon ziemlich früh
eingetreten ist. Bei den Esten und Finnen kommt der Brautkauf gegenwärtig
allerdings nicht mehr vor, aber aus den Liedern dieser Völker lässt sich mit
Sicherheit schliessen, dass die betreffende Sitte auch bei ihnen früher im
Schwange war.[677]
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Überblickt man die Gesamterscheinungen des Frauenkaufs, so lassen
sich dieselben also zusammenfassen: Sehr häufig sind die „Verlobungen“
— um einen freilich erst für spätere Zeiten berechtigten Ausdruck zu
gebrauchen — ganz Sache der Eltern oder der Familien, und die Kinder
werden gar nicht gefragt, ja oft im zartesten Alter und selbst noch vor der
Geburt versprochen. Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises durch
Herkommen oder Gesetz beschränkt. Seine Höhe wechselt von Volk zu
Volk ganz ausserordentlich, dann aber auch bei den einzelnen Völkern
selbst, je nach den verschiedenen Zeiten, nach dem Wohlstande oder aus
anderen Ursachen. Nicht selten ist körperliche Wohlgestalt, Schönheit für
die Höhe des Kaufpreises von Bedeutung; auch Standesverhältnisse
nehmen darauf Einfluss. Witwen stehen meist niedriger im Preise als
Jungfrauen. Der Kaufpreis wird entweder in Geld oder in entsprechenden
Wertmessern, mit Vorliebe in Vieh gegeben. Die Zahlung geschieht nicht
immer sofort, sondern verteilt sich bisweilen auf verschiedene Jahre. Bis
zur vollen Auszahlung des Brautpreises bleibt die Ehe häufig in der
Schwebe, doch hat der Bräutigam das Recht, die Braut in der Zwischenzeit
zu besuchen, „ihr an den Busen zu gehen“, wie die Tataren sagen. Während
bei diesem Busenrechte der Bräutigam die ehelichen Rechte schon vor der
Hochzeit ausübt, obwohl er den ganzen Handel noch aufkündigen und einen
Teil des erlegten Kaufpreises zurücknehmen kann, bleiben manchmal diese
Rechte auch noch nach der Hochzeit eine Zeitlang aufgehoben, so dass in
der ersten Zeit der Ehe das Verhältnis der Gatten noch als ein halbwegs
unerlaubtes erscheint. Wenn die Eltern die versprochene, d. h. verhandelte
Tochter einem andern zur Ehe geben, so begehen sie einen Rechtsbruch;
desgleichen jeder dritte, welcher die mundschaftlichen Rechte des
Bräutigams verletzt. Beide Fälle werden meist durch Bussen geahndet; aber
auch den Bräutigam, welcher seinerseits den Brautkauf nicht ausführt,
treffen Nachteile.[678]
Will man durch „Ehe“ die durch Liebe bedingte gesetzmässige
Vereinigung eines Mannes und Weibes zur vollständigen Gemeinschaft aller
Lebensverhältnisse verstehen, so erfüllt der Frauenkauf an sich
augenscheinlich nur einen schwachen Teil dieser Bedingungen. Von einer
Ehe im gedachten Sinne kann also zuerst noch keine Rede sein, denn das
durch den Kauf angebahnte Verhältnis zwischen Mann und Weib ist bloss
ein Eigentums- und Herrschaftsverhältnis. Aber — und das ist das
Wesentliche — es trägt die Keime dessen in sich, was später sich uns zum
sich dieselben also zusammenfassen: Sehr häufig sind die „Verlobungen“
— um einen freilich erst für spätere Zeiten berechtigten Ausdruck zu
gebrauchen — ganz Sache der Eltern oder der Familien, und die Kinder
werden gar nicht gefragt, ja oft im zartesten Alter und selbst noch vor der
Geburt versprochen. Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises durch
Herkommen oder Gesetz beschränkt. Seine Höhe wechselt von Volk zu
Volk ganz ausserordentlich, dann aber auch bei den einzelnen Völkern
selbst, je nach den verschiedenen Zeiten, nach dem Wohlstande oder aus
anderen Ursachen. Nicht selten ist körperliche Wohlgestalt, Schönheit für
die Höhe des Kaufpreises von Bedeutung; auch Standesverhältnisse
nehmen darauf Einfluss. Witwen stehen meist niedriger im Preise als
Jungfrauen. Der Kaufpreis wird entweder in Geld oder in entsprechenden
Wertmessern, mit Vorliebe in Vieh gegeben. Die Zahlung geschieht nicht
immer sofort, sondern verteilt sich bisweilen auf verschiedene Jahre. Bis
zur vollen Auszahlung des Brautpreises bleibt die Ehe häufig in der
Schwebe, doch hat der Bräutigam das Recht, die Braut in der Zwischenzeit
zu besuchen, „ihr an den Busen zu gehen“, wie die Tataren sagen. Während
bei diesem Busenrechte der Bräutigam die ehelichen Rechte schon vor der
Hochzeit ausübt, obwohl er den ganzen Handel noch aufkündigen und einen
Teil des erlegten Kaufpreises zurücknehmen kann, bleiben manchmal diese
Rechte auch noch nach der Hochzeit eine Zeitlang aufgehoben, so dass in
der ersten Zeit der Ehe das Verhältnis der Gatten noch als ein halbwegs
unerlaubtes erscheint. Wenn die Eltern die versprochene, d. h. verhandelte
Tochter einem andern zur Ehe geben, so begehen sie einen Rechtsbruch;
desgleichen jeder dritte, welcher die mundschaftlichen Rechte des
Bräutigams verletzt. Beide Fälle werden meist durch Bussen geahndet; aber
auch den Bräutigam, welcher seinerseits den Brautkauf nicht ausführt,
treffen Nachteile.[678]
Will man durch „Ehe“ die durch Liebe bedingte gesetzmässige
Vereinigung eines Mannes und Weibes zur vollständigen Gemeinschaft aller
Lebensverhältnisse verstehen, so erfüllt der Frauenkauf an sich
augenscheinlich nur einen schwachen Teil dieser Bedingungen. Von einer
Ehe im gedachten Sinne kann also zuerst noch keine Rede sein, denn das
durch den Kauf angebahnte Verhältnis zwischen Mann und Weib ist bloss
ein Eigentums- und Herrschaftsverhältnis. Aber — und das ist das
Wesentliche — es trägt die Keime dessen in sich, was später sich uns zum
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Ehebegriff gestaltete, so dass man im Frauenkaufe die erste Stufe eines sich
entwickelnden Eheverhältnisses erblicken darf. Mit dieser Einschränkung
ist auch der Name „Kaufehe“ gelten zu lassen. Unlöslich mit der
allmählichen Aufrichtung des Patriarchats, der Vaterherrschaft, verknüpft,
nicht aber mit diesem als gleichbedeutend zu nehmen, bildet also mit ihm
der Frauenkauf einen gewaltigen Markstein in der Entwicklung der
gesellschaftlichen Ordnung, einen Markstein, von welchem aller späterer
Gesittungsfortschritt ausgeht.
[622] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 47.
[623] Siehe oben S. 302.
[624] D a r g u n . A. a. O. S. 145.
[625] Globus. Bd. XIX. S. 99.
[626] E r n s t v o n W e b e r frug eines Tages Yanniki, ein hübsches
kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, einen jungen
Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn doch zu lieben schiene.
Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe ihn aber nicht heiraten, da er nur
zehn Kühe für sie zu bezahlen im stande sei, während ihr Vater fünfzehn fordere.
Herr v o n W e b e r meinte nun, es sei doch recht hart von ihrem Vater, wegen
fünf Kühen mehr oder weniger dem Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu
wollen. Herr v o n W e b e r glaubte mit diesen Worten eine ihr wohlgefällige
Äusserung gethan zu haben. Yanniki aber nahm es ganz anders auf. „Was!“ sagte
sie erregt, „mein Vater sollte mich also wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht
wahr? Das fehlte gerade noch! Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli, für die in
voriger Woche der Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich bin hübsch, ich
kann kochen, nähen, sticken, englisch reden, und bei allen diesen Vorzügen
sollte mich mein Vater für lumpige zehn Kühe weggeben? O Herr, wie klein
denken Sie von meinem Werte! Nein, nein, mein Vater hat ganz recht, wenn er in
diesem Punkte nicht nachgeben will; ja, ich finde, er dürfte dreist zwanzig Kühe
für mich fordern, denn ich bin es wert!“ (E r n s t v o n W e b e r . Vier Jahre in
Afrika. Leipzig 1878. Bd. II. S. 215–216.)
[627] J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. S. 392.
[628] S c h w e i n f u r t h . Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 330.
[629] G l o b u s . Bd. XXXIII. S. 56.
[630] N a c h t i g a l . Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.
[631] A. a. O. S. 370.
[632] M i s d e C o m p i è g n e . Gabonais, Pahouins, Gallois. Paris 1876.
S. 191.
[633] M a x B ü c h n e r . Kamerun. S. 31.
[634] Ausland 1861. S. 963.
entwickelnden Eheverhältnisses erblicken darf. Mit dieser Einschränkung
ist auch der Name „Kaufehe“ gelten zu lassen. Unlöslich mit der
allmählichen Aufrichtung des Patriarchats, der Vaterherrschaft, verknüpft,
nicht aber mit diesem als gleichbedeutend zu nehmen, bildet also mit ihm
der Frauenkauf einen gewaltigen Markstein in der Entwicklung der
gesellschaftlichen Ordnung, einen Markstein, von welchem aller späterer
Gesittungsfortschritt ausgeht.
[622] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 47.
[623] Siehe oben S. 302.
[624] D a r g u n . A. a. O. S. 145.
[625] Globus. Bd. XIX. S. 99.
[626] E r n s t v o n W e b e r frug eines Tages Yanniki, ein hübsches
kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, einen jungen
Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn doch zu lieben schiene.
Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe ihn aber nicht heiraten, da er nur
zehn Kühe für sie zu bezahlen im stande sei, während ihr Vater fünfzehn fordere.
Herr v o n W e b e r meinte nun, es sei doch recht hart von ihrem Vater, wegen
fünf Kühen mehr oder weniger dem Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu
wollen. Herr v o n W e b e r glaubte mit diesen Worten eine ihr wohlgefällige
Äusserung gethan zu haben. Yanniki aber nahm es ganz anders auf. „Was!“ sagte
sie erregt, „mein Vater sollte mich also wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht
wahr? Das fehlte gerade noch! Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli, für die in
voriger Woche der Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich bin hübsch, ich
kann kochen, nähen, sticken, englisch reden, und bei allen diesen Vorzügen
sollte mich mein Vater für lumpige zehn Kühe weggeben? O Herr, wie klein
denken Sie von meinem Werte! Nein, nein, mein Vater hat ganz recht, wenn er in
diesem Punkte nicht nachgeben will; ja, ich finde, er dürfte dreist zwanzig Kühe
für mich fordern, denn ich bin es wert!“ (E r n s t v o n W e b e r . Vier Jahre in
Afrika. Leipzig 1878. Bd. II. S. 215–216.)
[627] J o h n s t o n . Der Kilima-Ndscharo. S. 392.
[628] S c h w e i n f u r t h . Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 330.
[629] G l o b u s . Bd. XXXIII. S. 56.
[630] N a c h t i g a l . Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.
[631] A. a. O. S. 370.
[632] M i s d e C o m p i è g n e . Gabonais, Pahouins, Gallois. Paris 1876.
S. 191.
[633] M a x B ü c h n e r . Kamerun. S. 31.
[634] Ausland 1861. S. 963.
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[635] H. Z ö l l e r . Das Togoland und die Sklavenküste. Berlin und Stuttgart
1885. S. 179–180.
[636] G l o b u s . Bd. XLVII. S. 248.
[637] A. a. O. Bd. XXV. S. 323.
[638] A. a. O. Bd. XXX. S. 159.
[639] A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.
[640] H e r m a n n V á m b é r y . A. a. O. S. 221.
[641] H e l l w a l d . Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.
[642] E d . C o m b e s et M . T a m i s i e r . Voyage en Abyssinie 1835–
1837. Paris 1838. Bd. II. S. 106.
[643] In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 (Schwäb.
Merkur vom 3. März 1880).
[644] H u c und G a b e t . Wanderungen durch das chinesische Reich in
deutscher Bearbeitung von K a r l A n d r e e . Leipzig 1867. S. 271.
[645] T s c h e n g - k i - T o n g . China u. die Chinesen. Leipzig 1885. S. 60.
61.
[646] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 322.
[647] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.
[648] So z. B. von Dr. O t t o H e n n e A m R h y n . Kulturgeschichte des
Judentums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Jena 1880. S. 79.
[649] B e r n h a r d S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 381.
[650] J . B e r g e l . Die Eheverhältnisse der alten Juden. S. 12.
[651] Deuter. 22, 29.
[652] Genes. 29. — Exod. 3.
[653] Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, bei den
alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai in Afrika, den
Kamtschadalen und in Tonkin.
[654] Richter 1, 13. — Sam. I. 18, 27.
[655] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 30.
[656] Die Versuche älterer und neuerer Theologen, den Môhar zu einer
Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so hat Luther
übersetzt), verdienen — wie B . S t a d e bemerkt — angesichts von Stellen wie
Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.
[657] S t a d e . A. a. O. S. 382.
[658] B e r g e l . A. a. O.
[659] L u d w i g B l u m e . Das Ideal des Helden und des Weibes bei
Homer. Wien 1874. S. 48.
[660] Ilias. 23. V. 704–705.
[661] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.
1885. S. 179–180.
[636] G l o b u s . Bd. XLVII. S. 248.
[637] A. a. O. Bd. XXV. S. 323.
[638] A. a. O. Bd. XXX. S. 159.
[639] A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.
[640] H e r m a n n V á m b é r y . A. a. O. S. 221.
[641] H e l l w a l d . Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.
[642] E d . C o m b e s et M . T a m i s i e r . Voyage en Abyssinie 1835–
1837. Paris 1838. Bd. II. S. 106.
[643] In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 (Schwäb.
Merkur vom 3. März 1880).
[644] H u c und G a b e t . Wanderungen durch das chinesische Reich in
deutscher Bearbeitung von K a r l A n d r e e . Leipzig 1867. S. 271.
[645] T s c h e n g - k i - T o n g . China u. die Chinesen. Leipzig 1885. S. 60.
61.
[646] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 322.
[647] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.
[648] So z. B. von Dr. O t t o H e n n e A m R h y n . Kulturgeschichte des
Judentums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Jena 1880. S. 79.
[649] B e r n h a r d S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 381.
[650] J . B e r g e l . Die Eheverhältnisse der alten Juden. S. 12.
[651] Deuter. 22, 29.
[652] Genes. 29. — Exod. 3.
[653] Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, bei den
alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai in Afrika, den
Kamtschadalen und in Tonkin.
[654] Richter 1, 13. — Sam. I. 18, 27.
[655] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 30.
[656] Die Versuche älterer und neuerer Theologen, den Môhar zu einer
Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so hat Luther
übersetzt), verdienen — wie B . S t a d e bemerkt — angesichts von Stellen wie
Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.
[657] S t a d e . A. a. O. S. 382.
[658] B e r g e l . A. a. O.
[659] L u d w i g B l u m e . Das Ideal des Helden und des Weibes bei
Homer. Wien 1874. S. 48.
[660] Ilias. 23. V. 704–705.
[661] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.
Page 293
[662] D u r u y . A. a. O.
[663] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 376.
[664] L i p p e r t . A. a. O. S. 111.
[665] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 151.
[666] P o s t . Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.
[667] L i p p e r t . A. a. O. S. 113.
[668] D a r g u n . A. a. O. S. 151–152.
[669] Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018–2020: Im
März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine Gattin an
einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für fünf Schilling drei
Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August 1773 eine in Birmingham für
gar bloss e i n e n Schilling (50 Pf. Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte
ein Bursche in Tuxford seine Frau u n d ihr Kind für fünf Schillinge auf offenem
Marktplatz, die Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser
John Lupton aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard
Waddiloves, Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen
zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815 verkaufte ein
Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den Meistbietenden gegen
das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn Mark). Im Jahre 1820 brachte
ein „anständig aussehender“ Mann seine Frau auf den Rindermarkt zu
Canterbury, und da der Marktmeister sich weigerte, sie an einen Pfahl zu binden,
mietete er einen Verschlag und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für
fünf Schillinge. 1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach
dreiwöchentlicher Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie
nach drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess ein
Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller verkünden, dass
ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags auf dem Markte
verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen hohen eichenen Stuhl, mit einem
Strohstricke um den Hals, und von einem grossen Kreise ihrer Freunde und
Verwandten umgeben. Sie wurde für ein Pferd und einen Neufundländer
losgeschlagen. Im Jahre 1834 kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham
zu stande. Im Jahre 1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei
Bradford dieses billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den
Verkauf gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für
40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor Notar
und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich sogar das
britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus es sich ergeben,
dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten Manne für ein Quart Bier
verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands sind in der Zeit von 1877–1881
fünf derartige Fälle bekannt geworden und man darf annehmen, dass sie sich
noch öfter zu ereignen pflegen. Kenner der Verhältnisse jener Gegenden
behaupten, dass der Preis eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50
Pfennige und ein Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf
oft öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten Personen
stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage Ansehen zu geben, ein
Halfter um das Genick der Frau gelegt werde, den ihr der Meistbietende später
[663] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 376.
[664] L i p p e r t . A. a. O. S. 111.
[665] D a r g u n . Mutterrecht und Raubehe. S. 151.
[666] P o s t . Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.
[667] L i p p e r t . A. a. O. S. 113.
[668] D a r g u n . A. a. O. S. 151–152.
[669] Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018–2020: Im
März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine Gattin an
einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für fünf Schilling drei
Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August 1773 eine in Birmingham für
gar bloss e i n e n Schilling (50 Pf. Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte
ein Bursche in Tuxford seine Frau u n d ihr Kind für fünf Schillinge auf offenem
Marktplatz, die Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser
John Lupton aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard
Waddiloves, Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen
zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815 verkaufte ein
Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den Meistbietenden gegen
das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn Mark). Im Jahre 1820 brachte
ein „anständig aussehender“ Mann seine Frau auf den Rindermarkt zu
Canterbury, und da der Marktmeister sich weigerte, sie an einen Pfahl zu binden,
mietete er einen Verschlag und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für
fünf Schillinge. 1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach
dreiwöchentlicher Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie
nach drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess ein
Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller verkünden, dass
ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags auf dem Markte
verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen hohen eichenen Stuhl, mit einem
Strohstricke um den Hals, und von einem grossen Kreise ihrer Freunde und
Verwandten umgeben. Sie wurde für ein Pferd und einen Neufundländer
losgeschlagen. Im Jahre 1834 kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham
zu stande. Im Jahre 1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei
Bradford dieses billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den
Verkauf gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für
40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor Notar
und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich sogar das
britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus es sich ergeben,
dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten Manne für ein Quart Bier
verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands sind in der Zeit von 1877–1881
fünf derartige Fälle bekannt geworden und man darf annehmen, dass sie sich
noch öfter zu ereignen pflegen. Kenner der Verhältnisse jener Gegenden
behaupten, dass der Preis eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50
Pfennige und ein Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf
oft öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten Personen
stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage Ansehen zu geben, ein
Halfter um das Genick der Frau gelegt werde, den ihr der Meistbietende später
Page 294
abnimmt. Wiederholt hat dieser naive Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor
den Richter gebracht.
[670] Ausland 1867. S. 89.
[671] In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei
rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung einer
jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern, welcher sie an
seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch bereits eine namhafte Angabe
auf sie gegeben. Sie waren alle drei einverstanden und beanspruchten nichts
mehr und nichts weniger, als dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag
ausfertigen solle. (Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)
[672] Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40 Rubel
betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen:
Handle, handle, Bruder,
Gieb mich nicht billig weg —
Fordre für mich hundert Rubel,
Für meinen Zopf tausend,
Für meine Schönheit unermessliches Geld.
(M. K u l i s c h e r in der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. X. S. 225.)
Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und die Bauern daselbst
halten es für entehrend, eine Tochter umsonst wegzugeben. (Dr. L e o p o l d
v o n S c h r o e d e r . Die Hochzeitsgebräuche der Esten. Berlin 1888. S. 26.)
[673] P o s t . A. a. O. S. 71.
[674] F r i e d r i c h S . K r a u s s . Sitte und Brauch der Südslaven. Wien
1885. S. 273–279.
[675] L i p p e r t . A. a. O. S. 114.
[676] Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch den jungen
Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine Gewähr für die
jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes bietet.
[677] L e o p o l d v o n S c h r o e d e r . Die Hochzeitsgebräuche der Esten.
S. 27–29.
[678] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 32–50.
den Richter gebracht.
[670] Ausland 1867. S. 89.
[671] In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei
rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung einer
jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern, welcher sie an
seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch bereits eine namhafte Angabe
auf sie gegeben. Sie waren alle drei einverstanden und beanspruchten nichts
mehr und nichts weniger, als dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag
ausfertigen solle. (Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)
[672] Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40 Rubel
betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen:
Handle, handle, Bruder,
Gieb mich nicht billig weg —
Fordre für mich hundert Rubel,
Für meinen Zopf tausend,
Für meine Schönheit unermessliches Geld.
(M. K u l i s c h e r in der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. X. S. 225.)
Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und die Bauern daselbst
halten es für entehrend, eine Tochter umsonst wegzugeben. (Dr. L e o p o l d
v o n S c h r o e d e r . Die Hochzeitsgebräuche der Esten. Berlin 1888. S. 26.)
[673] P o s t . A. a. O. S. 71.
[674] F r i e d r i c h S . K r a u s s . Sitte und Brauch der Südslaven. Wien
1885. S. 273–279.
[675] L i p p e r t . A. a. O. S. 114.
[676] Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch den jungen
Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine Gewähr für die
jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes bietet.
[677] L e o p o l d v o n S c h r o e d e r . Die Hochzeitsgebräuche der Esten.
S. 27–29.
[678] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 32–50.
Page 295
XIX.
Kulturwirkungen des Frauenkaufs.
in jeder Kulturgewinn wird nur um den Preis schwerer Opfer
erkauft. Deutlich springt diese bittere Wahrheit in die Augen,
wenn man die gesellschaftlichen Wirkungen des Frauenkaufs
und der Kaufehe genauer betrachtet. Ihre vornehmlichste
Folgeerscheinung war nämlich die oft bis zur Knechtung gehende
E r n i e d r i g u n g d e s W e i b e s . Früher frei und der Angelpunkt der
mutterrechtlichen Familiengruppe, sinkt nunmehr das Weib zur Ware herab
und büsst jegliche Selbständigkeit ein. Ihre für die Familienordnung
massgebende Stellung ist vernichtet. Als Gattin und Mutter steht sie dem
Manne nicht mehr ebenbürtig zur Seite, sie ist vielmehr ein Werkzeug
seiner Willkür geworden. Natürlich vollzog auch diese Wandlung sich nur
langsam und ganz allmählich. Der Frauenkauf nahm seinen Anfang lange
ehe das Patriarchat seine Ausbildung erlangte und während die alte
mutterrechtliche Familienverfassung ihre Wirksamkeit noch nicht völlig
verloren hatte. In dieser, das Patriarchat gewissermassen vorbereitenden
Epoche, in welcher die männliche Gewalt in der Familie allerdings immer
mehr hervortrat, übte auch der Frauenkauf die erwähnte Wirkung noch nicht
in vollem Umfange. Der Käufer erwarb damit nicht immer ein volles Recht
an der Frau, sondern es blieben noch Rechte ihrer Familie an dieselbe
bestehen. Erst als die Kaufehe die Höhe ihrer Entwicklung erreichte, ward
die Frau meistens eine Sklavin des Mannes, dessen Familie auch ihre
Kinder zufielen.[679] Bis zu welchem Grade die Gewalt des Mannes über
das Weib sich rechtlich auszuprägen vermochte, wird ein späterer Abschnitt
lehren. Hier handelt es sich zuvörderst um die allgemeinen Wirkungen.
Die nächste derselben ist die Ausbildung der schon vom Weiberraube
eingeleiteten V i e l w e i b e r e i und damit der strenge Ausschluss aller
Polyandrie. Beim Frauenkaufe kommt die Neigung des Mädchens gar nicht
in Betracht, noch viel weniger hat es Einfluss auf die Wahl seines Gatten,
der ja nur sein Käufer ist. Es fällt jenem zu, der den Kaufpreis zu erlegen
Kulturwirkungen des Frauenkaufs.
in jeder Kulturgewinn wird nur um den Preis schwerer Opfer
erkauft. Deutlich springt diese bittere Wahrheit in die Augen,
wenn man die gesellschaftlichen Wirkungen des Frauenkaufs
und der Kaufehe genauer betrachtet. Ihre vornehmlichste
Folgeerscheinung war nämlich die oft bis zur Knechtung gehende
E r n i e d r i g u n g d e s W e i b e s . Früher frei und der Angelpunkt der
mutterrechtlichen Familiengruppe, sinkt nunmehr das Weib zur Ware herab
und büsst jegliche Selbständigkeit ein. Ihre für die Familienordnung
massgebende Stellung ist vernichtet. Als Gattin und Mutter steht sie dem
Manne nicht mehr ebenbürtig zur Seite, sie ist vielmehr ein Werkzeug
seiner Willkür geworden. Natürlich vollzog auch diese Wandlung sich nur
langsam und ganz allmählich. Der Frauenkauf nahm seinen Anfang lange
ehe das Patriarchat seine Ausbildung erlangte und während die alte
mutterrechtliche Familienverfassung ihre Wirksamkeit noch nicht völlig
verloren hatte. In dieser, das Patriarchat gewissermassen vorbereitenden
Epoche, in welcher die männliche Gewalt in der Familie allerdings immer
mehr hervortrat, übte auch der Frauenkauf die erwähnte Wirkung noch nicht
in vollem Umfange. Der Käufer erwarb damit nicht immer ein volles Recht
an der Frau, sondern es blieben noch Rechte ihrer Familie an dieselbe
bestehen. Erst als die Kaufehe die Höhe ihrer Entwicklung erreichte, ward
die Frau meistens eine Sklavin des Mannes, dessen Familie auch ihre
Kinder zufielen.[679] Bis zu welchem Grade die Gewalt des Mannes über
das Weib sich rechtlich auszuprägen vermochte, wird ein späterer Abschnitt
lehren. Hier handelt es sich zuvörderst um die allgemeinen Wirkungen.
Die nächste derselben ist die Ausbildung der schon vom Weiberraube
eingeleiteten V i e l w e i b e r e i und damit der strenge Ausschluss aller
Polyandrie. Beim Frauenkaufe kommt die Neigung des Mädchens gar nicht
in Betracht, noch viel weniger hat es Einfluss auf die Wahl seines Gatten,
der ja nur sein Käufer ist. Es fällt jenem zu, der den Kaufpreis zu erlegen
Page 296
vermag, zumal es ihm häufig schon als Kind zugesagt worden ist. Von dem
mehr oder weniger grossen Wohlstande des Käufers hängt es dann lediglich
ab, wie viele Mädchen er sich kaufen kann oder will. Der Reiche gönnt sich
deren so viel er mag, der Arme bescheidet sich oft nur mit einem Weibe.
Dies ist die M o n o g a m i e d e r A r m u t , welche, wie später noch
wiederholt sich zeigen wird, überall inmitten der ausgebreitetsten
Vielweiberei zu treffen ist. Sie reicht so weit zurück, wie jedes andere
eheliche Verhältnis,[680] nur darf man daraus nicht schliessen, dass sie etwas
Ursprüngliches oder Natürlicheres sei. Alles weist vielmehr auf das
Gegenteil hin; bei rohen Völkern, ja selbst bei höher gestiegenen, neigt der
Mann eben so sehr zur Polygamie, wie das Weib zur Polyandrie.[681]
S p e n c e r s Bemerkung, stets müsse dem Zustande, dass einer zwei
Frauen hat, als Vorläufer derjenige vorausgegangen sein, wo er nur eine
hatte,[682] ist eine spitzfindige Tiftelei ohne Beweiskraft. Die Regel ist
überall, dass der Mann möglichst viel Weiber zu besitzen strebt, in welcher
Weise, ist im Anfange gleichgültig. Galt es aber dabei zuerst bloss der
Befriedigung sinnlicher Triebe, so gesellt sich auf höheren Stufen noch ein
weiterer Beweggrund dazu. Die Vielweiberei wird zu einer
w i r t s c h a f t l i c h e n Frage, und zwar in doppelter Hinsicht. Denn nicht
bloss ist der Erwerb einer Mehrzahl von Weibern auf der Stufe des Kaufes,
wie bemerkt, vom Vermögensstande des Mannes abhängig, sondern er wird
auch der rein geschlechtlichen Sphäre durch die Erfahrung entrückt, dass
eine Vermehrung der Weiber einer Vermehrung der Arbeitskräfte
gleichkomme. Wo das Weib zur Sache, „zum weiblichen Gegenstande“
herabgesunken ist, dort verfehlt der Mann niemals, aus der gekauften Ware
herauszuschlagen, was er herausschlagen kann. Alle Lasten und Arbeiten in
Haus, Feld und Flur bürdet er dem Weibe auf, und es ist klar, dass er desto
mehr Vieh aufziehen, desto mehr Boden in Anbau nehmen kann, je mehr
dienende Arme ihm zur Verfügung stehen. Daher denn mit vollem Rechte
an vielen Orten der Reichtum und darnach das Ansehen eines Mannes nach
der Anzahl seiner Weiber beurteilt wird.[683] Diese rohe Ausnützung der
weiblichen Arbeitskraft, die in aller Schärfe besonders bei vielen Stämmen
des schwarzen Erdteils beobachtet wird, kennzeichnet wohl die tiefste Stufe
des Kaufverhältnisses.
Wachsende Gesittung entlastet allmählich das Weib. Dieser Fortschritt
vollzieht sich aber äusserst langsam und ändert auch noch nichts an dem
Begriffe vom Eigentum am Weibe, befestigt nicht das „eheliche“ Verhältnis.
mehr oder weniger grossen Wohlstande des Käufers hängt es dann lediglich
ab, wie viele Mädchen er sich kaufen kann oder will. Der Reiche gönnt sich
deren so viel er mag, der Arme bescheidet sich oft nur mit einem Weibe.
Dies ist die M o n o g a m i e d e r A r m u t , welche, wie später noch
wiederholt sich zeigen wird, überall inmitten der ausgebreitetsten
Vielweiberei zu treffen ist. Sie reicht so weit zurück, wie jedes andere
eheliche Verhältnis,[680] nur darf man daraus nicht schliessen, dass sie etwas
Ursprüngliches oder Natürlicheres sei. Alles weist vielmehr auf das
Gegenteil hin; bei rohen Völkern, ja selbst bei höher gestiegenen, neigt der
Mann eben so sehr zur Polygamie, wie das Weib zur Polyandrie.[681]
S p e n c e r s Bemerkung, stets müsse dem Zustande, dass einer zwei
Frauen hat, als Vorläufer derjenige vorausgegangen sein, wo er nur eine
hatte,[682] ist eine spitzfindige Tiftelei ohne Beweiskraft. Die Regel ist
überall, dass der Mann möglichst viel Weiber zu besitzen strebt, in welcher
Weise, ist im Anfange gleichgültig. Galt es aber dabei zuerst bloss der
Befriedigung sinnlicher Triebe, so gesellt sich auf höheren Stufen noch ein
weiterer Beweggrund dazu. Die Vielweiberei wird zu einer
w i r t s c h a f t l i c h e n Frage, und zwar in doppelter Hinsicht. Denn nicht
bloss ist der Erwerb einer Mehrzahl von Weibern auf der Stufe des Kaufes,
wie bemerkt, vom Vermögensstande des Mannes abhängig, sondern er wird
auch der rein geschlechtlichen Sphäre durch die Erfahrung entrückt, dass
eine Vermehrung der Weiber einer Vermehrung der Arbeitskräfte
gleichkomme. Wo das Weib zur Sache, „zum weiblichen Gegenstande“
herabgesunken ist, dort verfehlt der Mann niemals, aus der gekauften Ware
herauszuschlagen, was er herausschlagen kann. Alle Lasten und Arbeiten in
Haus, Feld und Flur bürdet er dem Weibe auf, und es ist klar, dass er desto
mehr Vieh aufziehen, desto mehr Boden in Anbau nehmen kann, je mehr
dienende Arme ihm zur Verfügung stehen. Daher denn mit vollem Rechte
an vielen Orten der Reichtum und darnach das Ansehen eines Mannes nach
der Anzahl seiner Weiber beurteilt wird.[683] Diese rohe Ausnützung der
weiblichen Arbeitskraft, die in aller Schärfe besonders bei vielen Stämmen
des schwarzen Erdteils beobachtet wird, kennzeichnet wohl die tiefste Stufe
des Kaufverhältnisses.
Wachsende Gesittung entlastet allmählich das Weib. Dieser Fortschritt
vollzieht sich aber äusserst langsam und ändert auch noch nichts an dem
Begriffe vom Eigentum am Weibe, befestigt nicht das „eheliche“ Verhältnis.
Page 297
Lange, bis in hochentwickelte Gesittungsstadien hinein, fährt dies fort, ein
Besitzverhältnis zu bleiben. Der Mann, welcher die Frau gekauft, kann sie
natürlich nach Belieben wieder an einen dritten verkaufen. Die ehelichen
Bande können auch nur locker sein, da für sie die Willkür des Gatten
entscheidet. Diesem Umstande entspringen die anscheinend
widersprechendsten Erscheinungen: einerseits die völlige Abschliessung
des Weibes, andererseits die Preisgebung desselben, etwa an den
Gastfreund. Von dem gekauften Weibe heischt der Mann Pflichterfüllung;
was aber dem Weibe „Pflicht“ sei, das bestimmt eben der Mann. Seine
eigene Anschauung darüber wird wieder von dem Nutzen geleitet, welchen
er sich von seinem Eigentum verspricht. Auf jenen Stufen, welche das
Eintreten eines Fremdlings in die Wohnung als segenbringendes Ereignis
betrachten, bildet sich leicht die sogenannte g a s t l i c h e Prostitution der
Frauen und Töchter. Dieser in unseren Augen schnöde Gebrauch ist nun
allerdings nicht immer ein Ausfluss des Frauenkaufs und Vaterrechts,
sondern häufig ein Rückstand älterer, musterrechtlicher Sitten, denn wir
finden ihn nicht selten gerade bei solchen Völkern, welche heute noch in
der grössten geschlechtlichen Ungebundenheit leben. Doch fehlt es nicht an
unzweifelhaften Beispielen aus dem Bereiche der Mannesherrschaft, wo er
keine andere Deutung als die angegebene zulässt. Der Übersichtlichkeit
halber stelle ich die wichtigsten mir bekannt gewordenen Fälle im
Nachfolgenden zusammen.
Schon der Venezianer M a r c o P o l o gedenkt der Sitte aus Tibet,[684]
wie wir wissen, einem Hauptherde der Polyandrie. Bestätigung erhält seine
Angabe durch B i d d u l p h , der von den Bewohnern Hunsas im westlichen
Himalaya angiebt, dass ein Mann seine Frau zur Verfügung des Gastes zu
stellen hat.[685] Sonst treffen wir die Sitte hauptsächlich bei den Völkern
Nordasiens, aber auch anderwärts. C h a m i s s o nannte das „reine
unverderbte“ Sitten,[686] und so nahm es denn auch A d o l f E r m a n auf,
als ihm ein kamtschadalischer Häuptling nachts das Weib mitleidig ins Bett
schickte, um ihm die Einsamkeit zu kürzen. K r a s c h e n i n n i k o w
bestätigt E r m a n s Angaben mit dem Hinzufügen, es gelte für die grösste
Beleidigung, wenn der Gast die Frau ausschlage. Noch als v o n
M i d d e n d o r f f in Sibirien reiste, gehörte es bei den Samojeden zu den
Pflichten der Gastfreundschaft, den Gast durch freie Verfügung über Frau
und Tochter zu ehren.[687] Der nämliche Brauch war bei den Aleuten im
Schwange[688], und von den Eskimo wissen wir ähnliches, wie dieses Hall
Besitzverhältnis zu bleiben. Der Mann, welcher die Frau gekauft, kann sie
natürlich nach Belieben wieder an einen dritten verkaufen. Die ehelichen
Bande können auch nur locker sein, da für sie die Willkür des Gatten
entscheidet. Diesem Umstande entspringen die anscheinend
widersprechendsten Erscheinungen: einerseits die völlige Abschliessung
des Weibes, andererseits die Preisgebung desselben, etwa an den
Gastfreund. Von dem gekauften Weibe heischt der Mann Pflichterfüllung;
was aber dem Weibe „Pflicht“ sei, das bestimmt eben der Mann. Seine
eigene Anschauung darüber wird wieder von dem Nutzen geleitet, welchen
er sich von seinem Eigentum verspricht. Auf jenen Stufen, welche das
Eintreten eines Fremdlings in die Wohnung als segenbringendes Ereignis
betrachten, bildet sich leicht die sogenannte g a s t l i c h e Prostitution der
Frauen und Töchter. Dieser in unseren Augen schnöde Gebrauch ist nun
allerdings nicht immer ein Ausfluss des Frauenkaufs und Vaterrechts,
sondern häufig ein Rückstand älterer, musterrechtlicher Sitten, denn wir
finden ihn nicht selten gerade bei solchen Völkern, welche heute noch in
der grössten geschlechtlichen Ungebundenheit leben. Doch fehlt es nicht an
unzweifelhaften Beispielen aus dem Bereiche der Mannesherrschaft, wo er
keine andere Deutung als die angegebene zulässt. Der Übersichtlichkeit
halber stelle ich die wichtigsten mir bekannt gewordenen Fälle im
Nachfolgenden zusammen.
Schon der Venezianer M a r c o P o l o gedenkt der Sitte aus Tibet,[684]
wie wir wissen, einem Hauptherde der Polyandrie. Bestätigung erhält seine
Angabe durch B i d d u l p h , der von den Bewohnern Hunsas im westlichen
Himalaya angiebt, dass ein Mann seine Frau zur Verfügung des Gastes zu
stellen hat.[685] Sonst treffen wir die Sitte hauptsächlich bei den Völkern
Nordasiens, aber auch anderwärts. C h a m i s s o nannte das „reine
unverderbte“ Sitten,[686] und so nahm es denn auch A d o l f E r m a n auf,
als ihm ein kamtschadalischer Häuptling nachts das Weib mitleidig ins Bett
schickte, um ihm die Einsamkeit zu kürzen. K r a s c h e n i n n i k o w
bestätigt E r m a n s Angaben mit dem Hinzufügen, es gelte für die grösste
Beleidigung, wenn der Gast die Frau ausschlage. Noch als v o n
M i d d e n d o r f f in Sibirien reiste, gehörte es bei den Samojeden zu den
Pflichten der Gastfreundschaft, den Gast durch freie Verfügung über Frau
und Tochter zu ehren.[687] Der nämliche Brauch war bei den Aleuten im
Schwange[688], und von den Eskimo wissen wir ähnliches, wie dieses Hall
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nach eigenen Erfahrungen erzählt.[689] H e a r n e , der vor hundert Jahren
die nördlichen Tinné-Indianer im arktischen Nordamerika besuchte, sagt,
dass es ein ganz gewöhnlicher Brauch bei ihnen sei, die Nacht bei der Frau
des Gastfreundes zuzubringen und dass dies eines der festesten
Freundschaftsbande bilde. Bei den Knistenaux wurden Weiber und Kinder
dem Gaste angeboten und das Anerbieten des Weibes gehört bei den
Komantschen heute noch zu den Höflichkeiten der Gastfreundschaft. Die
nämlichen Sitten meldet man nicht bloss von Neuseeland und der
Osterinsel, sowie aus Madagaskar und einigen Teilen Afrikas, z. B. vom
Grünen Vorgebirge, sondern auch von den senegambischen Berbern, die
doch schon Moslemin sind.[690] Auch in Chaldäa herrscht unter den wilden
und kriegerischen Bergvölkern gastliche Prostitution, und von den El
Merekede, einem Zweige des grossen Asyrstammes auf der Grenze von
Hedschas und Yemen in Arabien, nahe der Seeküste, erfuhr B u r c k h a r d t
von der nämlichen Sitte der Männer, ihrem Gaste für die Nacht ihre eigenen
Frauen zu überlassen, doch nie die Jungfrauen. Hatte der Gast bei der
Hausfrau sich beliebt zu machen gewusst, so wurde er am folgenden
Morgen für seine weitere Wanderschaft reichlich versehen: im Gegenteile
schnitt man einen Zipfel seines Mantels als Zeichen der Verachtung ab und
er wurde von Weibern und Kindern mit Schimpf davon gejagt. Den
Wahabiten machte es grosse Not, diese Sitte bei sich abzustellen, und als
zwei Jahre hintereinander Dürre und Misswachs eintraten, sah man dies als
Strafe des abgeschafften und doch so viele Jahrhunderte zuvor
gebräuchlichen Gastrechtes an.[691] Die christlichen Abessinier sehen heute
noch mit gleichgültiger Miene ihre Gattinnen und Töchter den Fremden um
Lohn sich preisgeben. In Cantiba entfernte sich der gefällige Hausherr, als
er die Reisenden C o m b e s und T a m i s i e r in seiner Hütte fand, wo sie
Unterkunft gesucht hatten, und bat sie, seiner jungen Frau zu gestatten, die
Nacht bei ihnen zuzubringen.[692] Ähnliches erlebten sie wiederholt auf
ihrer Reise.[693]
Kein Zweifel über die Bedeutung der Preisgebung von Frauen und
Mädchen kann dort bestehen, wo sie nicht in Verbindung mit der
Gastfreundschaft, sondern lediglich aus Habsucht auftritt. Dass bei Festen
die Weiber andern überlassen wurden, um deren Gunst zu gewinnen, war an
manchen Orten sehr gewöhnlich. Bei den Mpongwe am Gabun, wie fast
überall im äquatorialen Afrika, betrachtet man das Weib als einen
lohnenden Besitz, dessen Reize noch mehr eintragen sollen, als die Arbeit
die nördlichen Tinné-Indianer im arktischen Nordamerika besuchte, sagt,
dass es ein ganz gewöhnlicher Brauch bei ihnen sei, die Nacht bei der Frau
des Gastfreundes zuzubringen und dass dies eines der festesten
Freundschaftsbande bilde. Bei den Knistenaux wurden Weiber und Kinder
dem Gaste angeboten und das Anerbieten des Weibes gehört bei den
Komantschen heute noch zu den Höflichkeiten der Gastfreundschaft. Die
nämlichen Sitten meldet man nicht bloss von Neuseeland und der
Osterinsel, sowie aus Madagaskar und einigen Teilen Afrikas, z. B. vom
Grünen Vorgebirge, sondern auch von den senegambischen Berbern, die
doch schon Moslemin sind.[690] Auch in Chaldäa herrscht unter den wilden
und kriegerischen Bergvölkern gastliche Prostitution, und von den El
Merekede, einem Zweige des grossen Asyrstammes auf der Grenze von
Hedschas und Yemen in Arabien, nahe der Seeküste, erfuhr B u r c k h a r d t
von der nämlichen Sitte der Männer, ihrem Gaste für die Nacht ihre eigenen
Frauen zu überlassen, doch nie die Jungfrauen. Hatte der Gast bei der
Hausfrau sich beliebt zu machen gewusst, so wurde er am folgenden
Morgen für seine weitere Wanderschaft reichlich versehen: im Gegenteile
schnitt man einen Zipfel seines Mantels als Zeichen der Verachtung ab und
er wurde von Weibern und Kindern mit Schimpf davon gejagt. Den
Wahabiten machte es grosse Not, diese Sitte bei sich abzustellen, und als
zwei Jahre hintereinander Dürre und Misswachs eintraten, sah man dies als
Strafe des abgeschafften und doch so viele Jahrhunderte zuvor
gebräuchlichen Gastrechtes an.[691] Die christlichen Abessinier sehen heute
noch mit gleichgültiger Miene ihre Gattinnen und Töchter den Fremden um
Lohn sich preisgeben. In Cantiba entfernte sich der gefällige Hausherr, als
er die Reisenden C o m b e s und T a m i s i e r in seiner Hütte fand, wo sie
Unterkunft gesucht hatten, und bat sie, seiner jungen Frau zu gestatten, die
Nacht bei ihnen zuzubringen.[692] Ähnliches erlebten sie wiederholt auf
ihrer Reise.[693]
Kein Zweifel über die Bedeutung der Preisgebung von Frauen und
Mädchen kann dort bestehen, wo sie nicht in Verbindung mit der
Gastfreundschaft, sondern lediglich aus Habsucht auftritt. Dass bei Festen
die Weiber andern überlassen wurden, um deren Gunst zu gewinnen, war an
manchen Orten sehr gewöhnlich. Bei den Mpongwe am Gabun, wie fast
überall im äquatorialen Afrika, betrachtet man das Weib als einen
lohnenden Besitz, dessen Reize noch mehr eintragen sollen, als die Arbeit
Page 299
der Sklaven. Daher die Ehemänner stets bereit sind, ihre Frauen dem ersten
Besten zu überlassen, ja sie ihm anzubieten, denn ist er, der Fremde, reich,
so muss er zahlen, ist er aber arm, so wird er der Sklave des Gemahls.
Sprödigkeit gegen einen freigebigen Liebhaber würde der Mpongwe seiner
Gattin mit dem Kassingo in der Hand bald austreiben.[694] Ehe die
Engländer das Küstengebiet von Sierra Leone in Besitz nahmen, hatten sich
die dort lebenden Weissen den Gesetzen der Gallinaneger zu unterwerfen,
welche den Ehebruch mit einer Geldbusse bestraften. Es sandte daher
mancher schwarze Ehrenmann seine hübschesten Frauen in die Faktoreien,
damit sie durch ihre Reize den Weissen bestrickten und zum unbewussten
Ehebruche verleiteten.[695] Im westlichen Südafrika pflegen die Männer ihre
Frauen während der Nacht in das Lager der Reisenden zu senden, um mit
den Trägern zu tändeln und ihnen „alte Geschichten“ zu erzählen. Am
nächsten Morgen kommen dann die Männer, denen die Frauen alles wieder
erzählt haben, und verlangen kitusch (Busse), wobei dann oft ganz
übertriebene Forderungen gestellt werden, die auch meistenteils bezahlt
werden müssen. Ein Mädchen oder eine Frau, die sich nicht mit den
Trägern einlässt, gilt als ein „unnützes, schlechtes Ding“ und muss Hohn
und Verachtung erdulden.[696] Auch mehrere kleine indianische
Völkerschaften am Amazonas und Yupurá überlassen, wie M a r t i u s
meldet, Fremden ihre Weiber gegen Lohn. Den rohen Massai leitet eine
andere Art von Eigennutz. Des Verheirateten einziges Bestreben ist nämlich
eine Brut junger Rinderdiebe aufzuziehen und um sie zu bekommen, ist er
niemals eigen in der richtigen Wahl der Mittel. Er ist nicht eifersüchtig,
stellt keine verlegen machenden Fragen und bedient sich keiner Aufpasser.
Wenn ein Freund ihn besucht, so ist er gastfrei bis zur äussersten Grenze.
[697]
Der nämliche Mensch, welcher den Körper seines Weibes an den
erstbesten schnöde verschachert, sieht aber vielleicht mit grösster Strenge
darauf, dass die Frucht nicht ohne seinen Willen genossen werde. Das Weib,
welches hinter dem Rücken ihres Gatten und Besitzers einem dritten sich
hingiebt, begeht E h e b r u c h , welcher der Strafe verfällt. Der Begriff des
Ehebruchs entsteht erst auf der Stufe des Frauenkaufes. Im Bereiche des
Mutterrechts gab es innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft keinen
Ehebruch; nur ein Eindringling aus fremdem Stamme konnte einen solchen
begehen, allein er versündigte sich dadurch an keinem einzelnen, sondern
an der ganzen Geschlechtsgenossenschaft, welche an ihm Blutrache übte.
Besten zu überlassen, ja sie ihm anzubieten, denn ist er, der Fremde, reich,
so muss er zahlen, ist er aber arm, so wird er der Sklave des Gemahls.
Sprödigkeit gegen einen freigebigen Liebhaber würde der Mpongwe seiner
Gattin mit dem Kassingo in der Hand bald austreiben.[694] Ehe die
Engländer das Küstengebiet von Sierra Leone in Besitz nahmen, hatten sich
die dort lebenden Weissen den Gesetzen der Gallinaneger zu unterwerfen,
welche den Ehebruch mit einer Geldbusse bestraften. Es sandte daher
mancher schwarze Ehrenmann seine hübschesten Frauen in die Faktoreien,
damit sie durch ihre Reize den Weissen bestrickten und zum unbewussten
Ehebruche verleiteten.[695] Im westlichen Südafrika pflegen die Männer ihre
Frauen während der Nacht in das Lager der Reisenden zu senden, um mit
den Trägern zu tändeln und ihnen „alte Geschichten“ zu erzählen. Am
nächsten Morgen kommen dann die Männer, denen die Frauen alles wieder
erzählt haben, und verlangen kitusch (Busse), wobei dann oft ganz
übertriebene Forderungen gestellt werden, die auch meistenteils bezahlt
werden müssen. Ein Mädchen oder eine Frau, die sich nicht mit den
Trägern einlässt, gilt als ein „unnützes, schlechtes Ding“ und muss Hohn
und Verachtung erdulden.[696] Auch mehrere kleine indianische
Völkerschaften am Amazonas und Yupurá überlassen, wie M a r t i u s
meldet, Fremden ihre Weiber gegen Lohn. Den rohen Massai leitet eine
andere Art von Eigennutz. Des Verheirateten einziges Bestreben ist nämlich
eine Brut junger Rinderdiebe aufzuziehen und um sie zu bekommen, ist er
niemals eigen in der richtigen Wahl der Mittel. Er ist nicht eifersüchtig,
stellt keine verlegen machenden Fragen und bedient sich keiner Aufpasser.
Wenn ein Freund ihn besucht, so ist er gastfrei bis zur äussersten Grenze.
[697]
Der nämliche Mensch, welcher den Körper seines Weibes an den
erstbesten schnöde verschachert, sieht aber vielleicht mit grösster Strenge
darauf, dass die Frucht nicht ohne seinen Willen genossen werde. Das Weib,
welches hinter dem Rücken ihres Gatten und Besitzers einem dritten sich
hingiebt, begeht E h e b r u c h , welcher der Strafe verfällt. Der Begriff des
Ehebruchs entsteht erst auf der Stufe des Frauenkaufes. Im Bereiche des
Mutterrechts gab es innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft keinen
Ehebruch; nur ein Eindringling aus fremdem Stamme konnte einen solchen
begehen, allein er versündigte sich dadurch an keinem einzelnen, sondern
an der ganzen Geschlechtsgenossenschaft, welche an ihm Blutrache übte.
Page 300
Ein solcher Rechtsbruch ward masslos gerächt und es findet sich, dass der
Verführer vom Häuptling oder den Blutsfreunden des Weibes busslos
erschlagen wird.[698] Auch macht es da keinen Unterschied, ob es sich um
eine Frau oder ein Mädchen handelt. Ganz anders da, wo e i n Mann der
B e s i t z e r des Weibes ist. Hier erfolgt ein Eingriff in das Besitzrecht eines
einzelnen, des Käufers oder Inhabers des Weibes, und dieser, nicht mehr die
Geschlechtsgenossenschaft, ist der Geschädigte. Er ahndet also die
Antastung seines Eigentums, des gekauften Weibes, ganz so und mit dem
nämlichen Rechte, wie die unerlaubte Benutzung irgend eines ihm
gehörigen Gegenstandes. War es früher die Rache, in welcher die
Bestrafung des am Stamme begangenen Rechtsbruches wurzelte, so fussen
alle Ahndungen des „Ehebruchs“ ursprünglich auf der Vorstellung des
Besitzrechtes des Mannes.[699] Nur die Verletzung des Eigentums, nicht des
Mannes Ehre oder Eifersucht, beides verfeinerte Begriffe einer späteren
Zeit, kam zunächst in Frage. Deshalb strafen die Indianer den Ehebruch nur
dann, wenn er ohne Erlaubnis geschehen ist. So ist es eine notwendige
Folge des Umstandes, dass die Frau unter dem Gesichtspunkte eines
Besitzes des Mannes steht, dass man unter ehelicher Treue des Weibes
etwas ganz anderes versteht als unter der des Mannes. Der Mann kann nur
fremde Ehe brechen, das Weib nur die eigene. Das Ausmass der bei den
verschiedenen Völkern über Ehebruch verhängten Strafen bewegt sich
innerhalb sehr weiter Grenzen, je nachdem neben dem sich ausbildenden
Eigentumsbegriffe am Weibe ältere mutterrechtliche Anschauungen mehr
oder weniger lebhaft fortlebten. Häufig wird der Ehebruch mit entsetzlichen
Strafen belegt, im allgemeinen jedoch milder als in der Urzeit behandelt.
Die rohesten Zeiten kennen überhaupt kaum eine andere Sühne, als die
Verwirkung des Lebens. Dann zunächst das Jus Talionis.[700] Aber schon
auf vorgerückteren Stufen der mutterrechtlichen Perioden ward der
Rechtsbruch des Buhlen — Ehebrechers kann man noch nicht sagen —
sühnbar; zunächst falls die Blutsfreunde die Busse annahmen, alsdann
allgemein. Man hatte kein Interesse an der rohen Vernichtung; vorteilhafter
schien es, aus dem Vorgefallenen durch eine Busse Nutzen zu ziehen.
Umsomehr erst auf der Stufe des ausgebildeten Besitzrechtes am Weibe.
Allerdings behält der Gatte vielfach noch das Recht der Blutrache und kann
den Ehebrecher töten, auch die schuldige Frau umbringen, besonders dann,
wenn er sie auf der That ertappt;[701] viel häufiger zieht er es aber vor, den
Ehebrecher in Busse und, falls dieser sie nicht bezahlen kann, in
Verführer vom Häuptling oder den Blutsfreunden des Weibes busslos
erschlagen wird.[698] Auch macht es da keinen Unterschied, ob es sich um
eine Frau oder ein Mädchen handelt. Ganz anders da, wo e i n Mann der
B e s i t z e r des Weibes ist. Hier erfolgt ein Eingriff in das Besitzrecht eines
einzelnen, des Käufers oder Inhabers des Weibes, und dieser, nicht mehr die
Geschlechtsgenossenschaft, ist der Geschädigte. Er ahndet also die
Antastung seines Eigentums, des gekauften Weibes, ganz so und mit dem
nämlichen Rechte, wie die unerlaubte Benutzung irgend eines ihm
gehörigen Gegenstandes. War es früher die Rache, in welcher die
Bestrafung des am Stamme begangenen Rechtsbruches wurzelte, so fussen
alle Ahndungen des „Ehebruchs“ ursprünglich auf der Vorstellung des
Besitzrechtes des Mannes.[699] Nur die Verletzung des Eigentums, nicht des
Mannes Ehre oder Eifersucht, beides verfeinerte Begriffe einer späteren
Zeit, kam zunächst in Frage. Deshalb strafen die Indianer den Ehebruch nur
dann, wenn er ohne Erlaubnis geschehen ist. So ist es eine notwendige
Folge des Umstandes, dass die Frau unter dem Gesichtspunkte eines
Besitzes des Mannes steht, dass man unter ehelicher Treue des Weibes
etwas ganz anderes versteht als unter der des Mannes. Der Mann kann nur
fremde Ehe brechen, das Weib nur die eigene. Das Ausmass der bei den
verschiedenen Völkern über Ehebruch verhängten Strafen bewegt sich
innerhalb sehr weiter Grenzen, je nachdem neben dem sich ausbildenden
Eigentumsbegriffe am Weibe ältere mutterrechtliche Anschauungen mehr
oder weniger lebhaft fortlebten. Häufig wird der Ehebruch mit entsetzlichen
Strafen belegt, im allgemeinen jedoch milder als in der Urzeit behandelt.
Die rohesten Zeiten kennen überhaupt kaum eine andere Sühne, als die
Verwirkung des Lebens. Dann zunächst das Jus Talionis.[700] Aber schon
auf vorgerückteren Stufen der mutterrechtlichen Perioden ward der
Rechtsbruch des Buhlen — Ehebrechers kann man noch nicht sagen —
sühnbar; zunächst falls die Blutsfreunde die Busse annahmen, alsdann
allgemein. Man hatte kein Interesse an der rohen Vernichtung; vorteilhafter
schien es, aus dem Vorgefallenen durch eine Busse Nutzen zu ziehen.
Umsomehr erst auf der Stufe des ausgebildeten Besitzrechtes am Weibe.
Allerdings behält der Gatte vielfach noch das Recht der Blutrache und kann
den Ehebrecher töten, auch die schuldige Frau umbringen, besonders dann,
wenn er sie auf der That ertappt;[701] viel häufiger zieht er es aber vor, den
Ehebrecher in Busse und, falls dieser sie nicht bezahlen kann, in
Page 301
Schuldknechtschaft zu nehmen.[702] Nicht geringen Einfluss auf die Höhe
der Strafe nimmt dabei der jeweilige Kapitalwert des Weibes. So wird z. B.
bei den Dualla Ehebruch auf das strengste bestraft, nirgends aber in ganz
Westafrika steht auch das Weib so hoch im Preise.[703] In Sierra Leone ist er
dagegen etwas Alltägliches und wird von dem schuldigen Liebhaber durch
eine mehr oder weniger grosse Geldstrafe gebüsst.[704] Auch die
Standesunterschiede sind auf die Höhe der Bussen von Einfluss. Reiche und
hochgestellte Sünder müssen mehr zahlen als der gemeine Mann. Ähnliche,
mitunter örtliche Ursachen schaffen eine ganze Stufenleiter in der
Abschätzung der Strafbarkeit des Ehebruchs, wobei seltsamerweise eine
Verschärfung der über den Ehebruch verhängten Strafen eine
fortgeschrittenere Gesittungsstufe bekundet. Wo z. B. der Gatte das auf
frischer That ertappte Weib tötet, müssen schon seelische Regungen im
Spiele sein, welche dasselbe zwar immer noch als Ding des Besitzes, dessen
Vernichtung dem Eigentümer freisteht, nicht mehr aber als Gegenstand
kühler Berechnung betrachten. Von noch höherer Auffassung zeugt es,
wenn die Schuldigen s c h i m p f l i c h e Strafen[705] treffen, woran sich
unmittelbar, häufig auch mit solchen vereint,
Ve r s t ü m m e l u n g s s t r a f e n [706] anschliessen, welche wesentlich den
Charakter von Brandmarkungen tragen. Sie fallen stets auf das treulose
Weib und zeigen bei aller Roheit damit deutlich, dass der Ehebruch nicht
mehr als eine blosse Verletzung des Eigentumsrechts allein empfunden
wird, sondern eine edlere Saite des Gefühlslebens berührt hat. Alle
derartigen Satzungen gehören Entwicklungsstufen an, welche den
Frauenkauf in seiner gröbsten Gestalt schon wieder mehr oder weniger
überwunden haben. So kommt es, dass mit steigender Gesittung, in deren
Gefolge stets eine Verfeinerung der Ehebegriffe einherzieht, die Strafe für
den Ehebruch allmählich zur Härte, zur Tötung des Verbrechers
zurückkehrt, wie sie aus anderen Gründen in mutterrechtlicher Urzeit üblich
gewesen. Bei den Gurkha in Nepal z. B. gilt ein Mann, dessen Frau
während seiner Abwesenheit Untreue begangen, für entehrt und er ist aus
seiner Kaste ausgestossen, bis der Flecken an seiner Ehre getilgt ist; er kann
mit seinen Freunden und Verwandten weder essen noch rauchen, noch auch
nur sie besuchen, bis dies geschehen. Der Verführer verbirgt sich oft
jahrelang, bis ihn der Beleidigte endlich erreicht und mit einem Hieb seines
Schwertes das schuldige Haupt vom Rumpfe trennt. Jetzt ist Gerechtigkeit
geübt, seine Ehre gerächt, er hat seine Kaste wieder erlangt; doch eine
der Strafe nimmt dabei der jeweilige Kapitalwert des Weibes. So wird z. B.
bei den Dualla Ehebruch auf das strengste bestraft, nirgends aber in ganz
Westafrika steht auch das Weib so hoch im Preise.[703] In Sierra Leone ist er
dagegen etwas Alltägliches und wird von dem schuldigen Liebhaber durch
eine mehr oder weniger grosse Geldstrafe gebüsst.[704] Auch die
Standesunterschiede sind auf die Höhe der Bussen von Einfluss. Reiche und
hochgestellte Sünder müssen mehr zahlen als der gemeine Mann. Ähnliche,
mitunter örtliche Ursachen schaffen eine ganze Stufenleiter in der
Abschätzung der Strafbarkeit des Ehebruchs, wobei seltsamerweise eine
Verschärfung der über den Ehebruch verhängten Strafen eine
fortgeschrittenere Gesittungsstufe bekundet. Wo z. B. der Gatte das auf
frischer That ertappte Weib tötet, müssen schon seelische Regungen im
Spiele sein, welche dasselbe zwar immer noch als Ding des Besitzes, dessen
Vernichtung dem Eigentümer freisteht, nicht mehr aber als Gegenstand
kühler Berechnung betrachten. Von noch höherer Auffassung zeugt es,
wenn die Schuldigen s c h i m p f l i c h e Strafen[705] treffen, woran sich
unmittelbar, häufig auch mit solchen vereint,
Ve r s t ü m m e l u n g s s t r a f e n [706] anschliessen, welche wesentlich den
Charakter von Brandmarkungen tragen. Sie fallen stets auf das treulose
Weib und zeigen bei aller Roheit damit deutlich, dass der Ehebruch nicht
mehr als eine blosse Verletzung des Eigentumsrechts allein empfunden
wird, sondern eine edlere Saite des Gefühlslebens berührt hat. Alle
derartigen Satzungen gehören Entwicklungsstufen an, welche den
Frauenkauf in seiner gröbsten Gestalt schon wieder mehr oder weniger
überwunden haben. So kommt es, dass mit steigender Gesittung, in deren
Gefolge stets eine Verfeinerung der Ehebegriffe einherzieht, die Strafe für
den Ehebruch allmählich zur Härte, zur Tötung des Verbrechers
zurückkehrt, wie sie aus anderen Gründen in mutterrechtlicher Urzeit üblich
gewesen. Bei den Gurkha in Nepal z. B. gilt ein Mann, dessen Frau
während seiner Abwesenheit Untreue begangen, für entehrt und er ist aus
seiner Kaste ausgestossen, bis der Flecken an seiner Ehre getilgt ist; er kann
mit seinen Freunden und Verwandten weder essen noch rauchen, noch auch
nur sie besuchen, bis dies geschehen. Der Verführer verbirgt sich oft
jahrelang, bis ihn der Beleidigte endlich erreicht und mit einem Hieb seines
Schwertes das schuldige Haupt vom Rumpfe trennt. Jetzt ist Gerechtigkeit
geübt, seine Ehre gerächt, er hat seine Kaste wieder erlangt; doch eine
Page 302
Kleinigkeit bleibt ihm noch zu thun: er hat seinem Weibe die Nase
abzuschneiden, damit niemand künftig sich in sie wieder verliebe.[707]
Die S ü h n b a r k e i t des Ehebruchs mittelst Busse[708] an Geld oder
Wertgegenständen ist es also, welche den Höhepunkt der Kaufehe
kennzeichnet. Auch ein zweites bleibt für dieselbe noch massgebend: den
Begriff des Verbrechens bildet immer noch das verletzte eheliche
Besitzrecht des M a n n e s ; der Gedanke, dass auch der Gatte seiner Frau
die Ehe brechen könne, hat noch keine Aufnahme gefunden; das heute
geltende Verhältnis g e g e n s e i t i g e r Treue war also noch keine
Bedingung des Ehebündnisses.[709] Lose, wie in derselben natürlich die
Gefühlsbande sind, welche die Gatten miteinander verknüpfen, herrscht
dabei ein unaustilgbares, sehr gerechtfertigtes Misstrauen von Seiten des
Mannes, der auf jegliche Weise bemüht ist, sein gekauftes Eigentum gegen
fremde Eingriffe zu behüten. Von ehelicher Treue ist im Prinzip keine Rede.
Die Frau wird eben nur so lange der Treue für fähig gehalten, als sie keine
Gelegenheit zum Gegenteile findet. Bietet sich eine solche Gelegenheit und
widersteht sie selbst der Versuchung, so glaubt es doch kein Mensch. So
bezeugt es Freiherr von M a l t z a n unter anderen von den südarabischen
Agareb.[710] Die Frau wird eben für willenlos angesehen, und an eine
moralische Würde derselben glaubt niemand. Eine solche ist in unserem
Sinne bei der reinen Kaufehe thatsächlich weder vorhanden, noch auch
kaum möglich.
Die Massregeln, wodurch der Mann der Verletzung seines Eigentums
vorzubeugen sucht, sind nun sehr mannigfacher Art und haben Rudimente
bis in die Gegenwart sogar bei den höchstgestiegenen Kulturvölkern
hinterlassen. Gleichsam die ursprünglichste und roheste Form der
Vorbeugung ist die Einschliessung der Frau, bei welcher die Völker der
muhammedanischen Kultur stehen geblieben sind, die ihnen aber
keineswegs allein gehört. Der „Harem“ (el Harím, d. h. das Verbotene)[711]
ist keine Erfindung der Moslemin. Es kannten ihn schon, wie es scheint, die
alten Ägypter, wenn auch nicht als Regel, so doch bei den Königen, ferner
die Assyrier und unter den Achämeniden die Perser, bei welchen er eine
grosse Rolle spielte, wenigstens im Leben der Könige und Grossen, von
dem allein wir einige Kunde besitzen. In den späteren Zeiten des
Perserreiches waren über 300 Damen zugleich zur Verfügung im Harem
und begleiteten den Grossherrn sogar in den Krieg und auf die Jagd. Das
abzuschneiden, damit niemand künftig sich in sie wieder verliebe.[707]
Die S ü h n b a r k e i t des Ehebruchs mittelst Busse[708] an Geld oder
Wertgegenständen ist es also, welche den Höhepunkt der Kaufehe
kennzeichnet. Auch ein zweites bleibt für dieselbe noch massgebend: den
Begriff des Verbrechens bildet immer noch das verletzte eheliche
Besitzrecht des M a n n e s ; der Gedanke, dass auch der Gatte seiner Frau
die Ehe brechen könne, hat noch keine Aufnahme gefunden; das heute
geltende Verhältnis g e g e n s e i t i g e r Treue war also noch keine
Bedingung des Ehebündnisses.[709] Lose, wie in derselben natürlich die
Gefühlsbande sind, welche die Gatten miteinander verknüpfen, herrscht
dabei ein unaustilgbares, sehr gerechtfertigtes Misstrauen von Seiten des
Mannes, der auf jegliche Weise bemüht ist, sein gekauftes Eigentum gegen
fremde Eingriffe zu behüten. Von ehelicher Treue ist im Prinzip keine Rede.
Die Frau wird eben nur so lange der Treue für fähig gehalten, als sie keine
Gelegenheit zum Gegenteile findet. Bietet sich eine solche Gelegenheit und
widersteht sie selbst der Versuchung, so glaubt es doch kein Mensch. So
bezeugt es Freiherr von M a l t z a n unter anderen von den südarabischen
Agareb.[710] Die Frau wird eben für willenlos angesehen, und an eine
moralische Würde derselben glaubt niemand. Eine solche ist in unserem
Sinne bei der reinen Kaufehe thatsächlich weder vorhanden, noch auch
kaum möglich.
Die Massregeln, wodurch der Mann der Verletzung seines Eigentums
vorzubeugen sucht, sind nun sehr mannigfacher Art und haben Rudimente
bis in die Gegenwart sogar bei den höchstgestiegenen Kulturvölkern
hinterlassen. Gleichsam die ursprünglichste und roheste Form der
Vorbeugung ist die Einschliessung der Frau, bei welcher die Völker der
muhammedanischen Kultur stehen geblieben sind, die ihnen aber
keineswegs allein gehört. Der „Harem“ (el Harím, d. h. das Verbotene)[711]
ist keine Erfindung der Moslemin. Es kannten ihn schon, wie es scheint, die
alten Ägypter, wenn auch nicht als Regel, so doch bei den Königen, ferner
die Assyrier und unter den Achämeniden die Perser, bei welchen er eine
grosse Rolle spielte, wenigstens im Leben der Könige und Grossen, von
dem allein wir einige Kunde besitzen. In den späteren Zeiten des
Perserreiches waren über 300 Damen zugleich zur Verfügung im Harem
und begleiteten den Grossherrn sogar in den Krieg und auf die Jagd. Das
Page 303
„Weiberhaus“ in Susa war ein eigenes Gebäude, durch einen Hof vom
Palaste des Königs geschieden, und hatte drei Stockwerke, eines für die
noch nicht verwendeten Mädchen, eines für die in Ausübung ihres „Amtes“
begriffenen, das oberste für die Königin, die übrigen wirklichen „Frauen“
und ihre Bedienung.[712] Ausser von Sklavinnen wurde der Harem auch von
Verschnittenen (Eunuchen), bedient, wie dies bereits in Assyrien der Fall
war.[713] Sie werden in der Bibel manchmal als Kämmerer der Offiziere
bezeichnet und standen unter einem Oberkämmerer. Der Ursprung dieser
schmählichen Sitte wird der Semiramis, von andern den Persern
zugeschrieben, ist aber zweifellos so alt wie die misstrauische
Abschliessung der Frauen selbst. Verschnittene sind dem ganzen
Morgenlande, wo die Ehe auf sei es wirklichem, sei es scheinbarem Kauf
beruht und das patriarchalische System ausgebildet ist, eigentümlich.[714]
Auch die Griechen haben manchmal mit solchen Hämlingen Handel
getrieben, die sie nach Ephesus und Sardis den Persern für hohe Preise
verkauften. Die alten Hellenen waren ihren Gesetzen nach Monogamen und
hatten daher keinen Harem in dem Sinne, welchen man gewöhnlich damit
verbindet; dennoch hielten sie die Ehefrau mit ihren Dienerinnen in
häuslicher Abgeschiedenheit, in welcher auch das junge Mädchen
aufwuchs. Das griechische Weib der geschichtlichen Zeit war —
namentlich in Athen — durch die Sitte auf das Haus beschränkt und
bewohnte in diesem den abgesonderten Hinterteil (Γυναικωνῖτις),
Gemächer, die von denen der Männer sowie von der Aussicht auf die
Strasse getrennt waren.[715] Sie empfingen darin keine Besuche von
Männern, ausser in Gegenwart ihres Gatten und hatten nicht einmal an
ihrem eigenen Tische einen Platz, wenn männliche Gäste zugegen waren.
Nur bei seltenen Gelegenheiten, bei Götterfesten und bei kultlichen
Aufführungen im Theater, zeigten sie sich in der Öffentlichkeit. Noch unter
Demetrius Phalereus wachten aber eigene „Frauenaufseher“ (Γυναικοκόμοι)
darüber, dass die gesetzlichen Vorschriften über Kleidertracht, Schmuck
und Betragen gebührend beobachtet wurden. Nie ging die verheiratete
Griechin ohne Schleier und ohne Begleitung einer Sklavin aus. Noch
strenger gestaltete sich die Absperrung der Frau unter den christlichen
Byzantinern, und der muhammedanische Harem selbst ist grossenteils nach
dem Vorbilde des byzantinischen „Gynäkaions“ eingerichtet. Unter den
Modernen ist die Frau des brahmanischen Hindu immer in ihrem
besonderen Gemache (Zenana) eingeschlossen und sieht die Welt nur durch
Palaste des Königs geschieden, und hatte drei Stockwerke, eines für die
noch nicht verwendeten Mädchen, eines für die in Ausübung ihres „Amtes“
begriffenen, das oberste für die Königin, die übrigen wirklichen „Frauen“
und ihre Bedienung.[712] Ausser von Sklavinnen wurde der Harem auch von
Verschnittenen (Eunuchen), bedient, wie dies bereits in Assyrien der Fall
war.[713] Sie werden in der Bibel manchmal als Kämmerer der Offiziere
bezeichnet und standen unter einem Oberkämmerer. Der Ursprung dieser
schmählichen Sitte wird der Semiramis, von andern den Persern
zugeschrieben, ist aber zweifellos so alt wie die misstrauische
Abschliessung der Frauen selbst. Verschnittene sind dem ganzen
Morgenlande, wo die Ehe auf sei es wirklichem, sei es scheinbarem Kauf
beruht und das patriarchalische System ausgebildet ist, eigentümlich.[714]
Auch die Griechen haben manchmal mit solchen Hämlingen Handel
getrieben, die sie nach Ephesus und Sardis den Persern für hohe Preise
verkauften. Die alten Hellenen waren ihren Gesetzen nach Monogamen und
hatten daher keinen Harem in dem Sinne, welchen man gewöhnlich damit
verbindet; dennoch hielten sie die Ehefrau mit ihren Dienerinnen in
häuslicher Abgeschiedenheit, in welcher auch das junge Mädchen
aufwuchs. Das griechische Weib der geschichtlichen Zeit war —
namentlich in Athen — durch die Sitte auf das Haus beschränkt und
bewohnte in diesem den abgesonderten Hinterteil (Γυναικωνῖτις),
Gemächer, die von denen der Männer sowie von der Aussicht auf die
Strasse getrennt waren.[715] Sie empfingen darin keine Besuche von
Männern, ausser in Gegenwart ihres Gatten und hatten nicht einmal an
ihrem eigenen Tische einen Platz, wenn männliche Gäste zugegen waren.
Nur bei seltenen Gelegenheiten, bei Götterfesten und bei kultlichen
Aufführungen im Theater, zeigten sie sich in der Öffentlichkeit. Noch unter
Demetrius Phalereus wachten aber eigene „Frauenaufseher“ (Γυναικοκόμοι)
darüber, dass die gesetzlichen Vorschriften über Kleidertracht, Schmuck
und Betragen gebührend beobachtet wurden. Nie ging die verheiratete
Griechin ohne Schleier und ohne Begleitung einer Sklavin aus. Noch
strenger gestaltete sich die Absperrung der Frau unter den christlichen
Byzantinern, und der muhammedanische Harem selbst ist grossenteils nach
dem Vorbilde des byzantinischen „Gynäkaions“ eingerichtet. Unter den
Modernen ist die Frau des brahmanischen Hindu immer in ihrem
besonderen Gemache (Zenana) eingeschlossen und sieht die Welt nur durch
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ihren Parda. Sie geht nur mit herabgelassenem Schleier oder in einer Sänfte
aus. In den Eisenbahnzügen sind auch in der dritten Klasse Abteilungen für
Damen, und diese gehen von der Sänfte bis zum Waggon durch einen
mittelst zweier Stücke Stoff rasch hergestellten Gang.[716] Die christlichen
Armenier halten ihre Frauen fast ebenso strenge hinter Schloss und Riegel
als die Muhammedaner, und ebenso thun die meisten christlichen Bewohner
des Morgenlandes. Ja, es ist sonderbar, aber wahr, dass gerade die Christen
in Asien die Sache noch schlimmer treiben, als die Moslemin und dass sie
um so strenger werden, je mehr Europas Bildung vordrängt, während
manche Türken z. B. ihre starre Abgeschlossenheit fahren lassen.
Von dem nämlichen Misstrauen, welches die Einschliessung des
Weibes, den Harem, ins Leben gerufen, zeugen noch viele andere
Vorbeugungsmassregeln, welche dahin abzielen, teils die Sonderung der
Geschlechter aufrecht zu erhalten, teils das Weib dem fremden Manne
wenig begehrenswert erscheinen zu lassen. Dem ersteren Zwecke zu
genügen, mussten die Ägypterinnen in alten Zeiten barfuss gehen, damit sie
lieber zu Hause blieben. Ihm dient auch die ängstliche Verhüllung der
Gesichter der orientalischen Frauen, wobei zum Teil in Beziehung auf den
übrigen Körper weniger Vorsicht für nötig gehalten wird. Zu den
Massregeln der zweiten Art gehört es, dass in Tibet die Weiber, wenn sie
das Haus verlassen, ihr Gesicht mit einem schwarzen klebrigen Sirup
anpinseln. Jede rechtschaffene Frau muss in der Öffentlichkeit recht
hässlich erscheinen und jene Salbe kreuz und quer über das Gesicht
schmieren. Diese Sitte kam zuerst im nördlichen Tibet vor; in Westtibet
kleben sich die Weiber zu gleichem Zwecke gespaltene Fruchtkörner längs
des Nasenbeines und um die Augenbrauen.[717] In Japan rasieren sich
verheiratete Frauen die Augenbrauen ab und färben sich die Zähne durch
eine Art Tinte schwarz.[718] Ob auch das bei vielen Stämmen übliche
Ausschlagen gewisser Zähne hierher zu rechnen sei, muss fraglich bleiben,
da die Operation auch an Männern vollzogen wird und zum Teil einem uns
freilich unverständlichen Schönheitsbegriffe zu entsprechen scheint, ebenso
wie der künstlich verkrüppelte Fuss der Chinesinnen. Dagegen ist die
Ablegung oder Verbergung des Haarschmucks bei Eintritt in die Ehe
entschieden eine abschreckende Vorbeugungsmassregel. Wer Gelegenheit
gehabt, die braun- oder schwarzseidenen Haarbinden der polnischen oder
russischen Jüdinnen zu sehen, welche die Stelle des natürlichen Haares
vertreten, wird auch zugeben, dass selbst bei hübschen Gesichtern der
aus. In den Eisenbahnzügen sind auch in der dritten Klasse Abteilungen für
Damen, und diese gehen von der Sänfte bis zum Waggon durch einen
mittelst zweier Stücke Stoff rasch hergestellten Gang.[716] Die christlichen
Armenier halten ihre Frauen fast ebenso strenge hinter Schloss und Riegel
als die Muhammedaner, und ebenso thun die meisten christlichen Bewohner
des Morgenlandes. Ja, es ist sonderbar, aber wahr, dass gerade die Christen
in Asien die Sache noch schlimmer treiben, als die Moslemin und dass sie
um so strenger werden, je mehr Europas Bildung vordrängt, während
manche Türken z. B. ihre starre Abgeschlossenheit fahren lassen.
Von dem nämlichen Misstrauen, welches die Einschliessung des
Weibes, den Harem, ins Leben gerufen, zeugen noch viele andere
Vorbeugungsmassregeln, welche dahin abzielen, teils die Sonderung der
Geschlechter aufrecht zu erhalten, teils das Weib dem fremden Manne
wenig begehrenswert erscheinen zu lassen. Dem ersteren Zwecke zu
genügen, mussten die Ägypterinnen in alten Zeiten barfuss gehen, damit sie
lieber zu Hause blieben. Ihm dient auch die ängstliche Verhüllung der
Gesichter der orientalischen Frauen, wobei zum Teil in Beziehung auf den
übrigen Körper weniger Vorsicht für nötig gehalten wird. Zu den
Massregeln der zweiten Art gehört es, dass in Tibet die Weiber, wenn sie
das Haus verlassen, ihr Gesicht mit einem schwarzen klebrigen Sirup
anpinseln. Jede rechtschaffene Frau muss in der Öffentlichkeit recht
hässlich erscheinen und jene Salbe kreuz und quer über das Gesicht
schmieren. Diese Sitte kam zuerst im nördlichen Tibet vor; in Westtibet
kleben sich die Weiber zu gleichem Zwecke gespaltene Fruchtkörner längs
des Nasenbeines und um die Augenbrauen.[717] In Japan rasieren sich
verheiratete Frauen die Augenbrauen ab und färben sich die Zähne durch
eine Art Tinte schwarz.[718] Ob auch das bei vielen Stämmen übliche
Ausschlagen gewisser Zähne hierher zu rechnen sei, muss fraglich bleiben,
da die Operation auch an Männern vollzogen wird und zum Teil einem uns
freilich unverständlichen Schönheitsbegriffe zu entsprechen scheint, ebenso
wie der künstlich verkrüppelte Fuss der Chinesinnen. Dagegen ist die
Ablegung oder Verbergung des Haarschmucks bei Eintritt in die Ehe
entschieden eine abschreckende Vorbeugungsmassregel. Wer Gelegenheit
gehabt, die braun- oder schwarzseidenen Haarbinden der polnischen oder
russischen Jüdinnen zu sehen, welche die Stelle des natürlichen Haares
vertreten, wird auch zugeben, dass selbst bei hübschen Gesichtern der
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Zweck trefflich erreicht wird. Auf den nämlichen Grundgedanken ist
endlich die Sitte zurückzuführen, welche bei uns das Haar der verheirateten
Frau unter der Haube verhüllt. Daran ändert der Umstand nichts, dass im
Laufe der Zeit die Haube zum Symbol der Frauenwürde aufgerückt und die
Redensart: „unter die Haube kommen“ gleichbedeutend „mit in die Ehe
treten“ geworden ist.
Es hat begreiflich lange, unendlich lange gedauert, ehe das Besitzrecht
des Mannes an der Frau einen andern Schutz fand als die Kraft des eigenen
Arms. Erst als und wo es zur Bildung von Staaten kam, vermochte die Sitte
„Gesetz“ zu werden, welches die hergebrachten Rechte des Einzelnen unter
den Schutz der Allgemeinheit stellte. Noch vor dieser bedeutsamen Staffel,
welche ja nicht alle Völker erklommen haben, äusserte der Frauenkauf
seine Wirkung nach zwei verschiedenen Richtungen. Ich habe betont, wie
derselbe zunächst eine fühlbare Erniedrigung, ja die Sklaverei des Weibes
nach sich zog. Aber gerade dadurch, dass das Weib zur Ware herabsank,
stieg andererseits dessen w i r t s c h a f t l i c h e Wertschätzung, und dies
war der Ausgangspunkt eines unbestreitbaren Fortschrittes. Der
Kulturgewinn liegt aber gewiss nur zu sehr geringem Teile darin, dass, wie
H. S p e n c e r meint, die Kaufehe die Monogamie unterstütze.[719] „Wenn
der Mann“, sagt er, „ihrem Vater einen bestimmten Preis gezahlt oder eine
bestimmte Zeit gedient hat, so wird er sicherlich mit grösserer
Entschiedenheit der Wegnahme seiner Frau sich widersetzen, als wenn er
sie ohne dieses Opfer erlangt hätte“. Sicherlich! Ist doch das Weib durch
den Kaufpreis sein Besitz, seine Sache geworden! Weniger zutreffend ist
die Voraussetzung, dass, wenn ein Weib gekauft oder durch lange Arbeit
erworben worden und ein zweites nur vermöge eines gleichen Aufwandes
zu haben ist, dies eine wichtige Schranke gegen jedes Gelüste sei, die Ehe
leichtsinnig wieder aufzulösen. Die Erfahrung bestätigt diese Ansicht nur in
bedingter Weise. Gerade unter der Herrschaft des Frauenkaufs sind die
ehelichen Bande noch sehr lose und die leichte Trennung vom Weibe ist auf
dem einfachen Wege des Verkaufes ermöglicht. Was den Mann davon
zurückhält, ist weniger die Schwierigkeit, eine andere Frau zu erwerben, als
die erwachende stärkere Neigung für die schon erworbene. Überall erweckt
der Besitz Liebe zum Besitz, und wie gering auch die zarteren Regungen
der Kulturarmen geachtet werden mögen, es kann nicht fehlen, dass
dieselben mit der Dauer zunehmen und erstarken, so dass sie allmählich
einen sittlichen Kulturgewinn darstellen. Der Fortschritt, welchen
endlich die Sitte zurückzuführen, welche bei uns das Haar der verheirateten
Frau unter der Haube verhüllt. Daran ändert der Umstand nichts, dass im
Laufe der Zeit die Haube zum Symbol der Frauenwürde aufgerückt und die
Redensart: „unter die Haube kommen“ gleichbedeutend „mit in die Ehe
treten“ geworden ist.
Es hat begreiflich lange, unendlich lange gedauert, ehe das Besitzrecht
des Mannes an der Frau einen andern Schutz fand als die Kraft des eigenen
Arms. Erst als und wo es zur Bildung von Staaten kam, vermochte die Sitte
„Gesetz“ zu werden, welches die hergebrachten Rechte des Einzelnen unter
den Schutz der Allgemeinheit stellte. Noch vor dieser bedeutsamen Staffel,
welche ja nicht alle Völker erklommen haben, äusserte der Frauenkauf
seine Wirkung nach zwei verschiedenen Richtungen. Ich habe betont, wie
derselbe zunächst eine fühlbare Erniedrigung, ja die Sklaverei des Weibes
nach sich zog. Aber gerade dadurch, dass das Weib zur Ware herabsank,
stieg andererseits dessen w i r t s c h a f t l i c h e Wertschätzung, und dies
war der Ausgangspunkt eines unbestreitbaren Fortschrittes. Der
Kulturgewinn liegt aber gewiss nur zu sehr geringem Teile darin, dass, wie
H. S p e n c e r meint, die Kaufehe die Monogamie unterstütze.[719] „Wenn
der Mann“, sagt er, „ihrem Vater einen bestimmten Preis gezahlt oder eine
bestimmte Zeit gedient hat, so wird er sicherlich mit grösserer
Entschiedenheit der Wegnahme seiner Frau sich widersetzen, als wenn er
sie ohne dieses Opfer erlangt hätte“. Sicherlich! Ist doch das Weib durch
den Kaufpreis sein Besitz, seine Sache geworden! Weniger zutreffend ist
die Voraussetzung, dass, wenn ein Weib gekauft oder durch lange Arbeit
erworben worden und ein zweites nur vermöge eines gleichen Aufwandes
zu haben ist, dies eine wichtige Schranke gegen jedes Gelüste sei, die Ehe
leichtsinnig wieder aufzulösen. Die Erfahrung bestätigt diese Ansicht nur in
bedingter Weise. Gerade unter der Herrschaft des Frauenkaufs sind die
ehelichen Bande noch sehr lose und die leichte Trennung vom Weibe ist auf
dem einfachen Wege des Verkaufes ermöglicht. Was den Mann davon
zurückhält, ist weniger die Schwierigkeit, eine andere Frau zu erwerben, als
die erwachende stärkere Neigung für die schon erworbene. Überall erweckt
der Besitz Liebe zum Besitz, und wie gering auch die zarteren Regungen
der Kulturarmen geachtet werden mögen, es kann nicht fehlen, dass
dieselben mit der Dauer zunehmen und erstarken, so dass sie allmählich
einen sittlichen Kulturgewinn darstellen. Der Fortschritt, welchen
Page 306
Frauenkauf und Kaufehe anbahnen, liegt aber auch nach einer anderen
Seite.
Wo das Weib ein Besitzgegenstand des Mannes wird, da fallen diesem
auch die K i n d e r als Eigentum zu. Kinder vermehren aber seinen
Wohlstand, männliche als spätere Arbeitskräfte, weibliche als spätere
Verkaufsgegenstände. M a x B u c h n e r hat dies betreffs der Dualla in
Kamerun ganz treffend mit den Worten ausgedrückt: „D i e W e i b e r
sind das Kapital des Mannes, und die Kinder, die
er aus ihnen zu erzielen hofft, sind seine
Z i n s e n .“[720] Weit entfernt die Monogamie zu fördern, legt die Sitte des
Frauenkaufs dem Manne es vielmehr nahe, so viel Weiber als möglich zu
erwerben, um auch möglichst viel Kinder zu erzielen. Während also in
mutterrechtlicher Zeit die Geschlechtsbündnisse bloss des Genusses halber
geschlossen wurden, liegt ihnen nunmehr kühle Berechnung zu Grunde. Die
Gewinnung von Kindern wird der Hauptzweck der Kaufehe, und zwar so
sehr, dass sich nach diesem Erfolge vielfach die Dauer des Verhältnisses
richtet.[721] Unfruchtbare werden daher ihrem früheren Eigentümer, sei dies
der Vater oder ein ehelicher Vorgänger, gegen Erstattung des Kaufpreises
zurückgegeben. So ist es nicht bloss bei den genannten Dualla, sondern
allgemeiner Brauch im ganzen Bereiche des Frauenkaufs. Allerwärts ist
Unfruchtbarkeit der Frau ein Grund zur Auflösung des Ehebundes und
bleibt dies manchmal sogar noch auf höheren Stufen der Entwicklung, wo
edlere Begriffe die materielle Auffassung längst verdrängt haben, wo es,
wie in China, Zweck der Ehe ist, der Familie Kinder zuzuführen, um die
Eltern zu ehren und den Ahnendienst fortzusetzen.[722] Bei den christlichen
Abessiniern ist die Beschuldigung der Unfruchtbarkeit der grösste Schimpf,
den man einem Weibe anthun kann, und um nur Mutter zu werden, giebt sie
sich ohne Scheu jedem Manne hin, dem sie begegnet.[723] Wie sehr aber
ursprünglich, d. h. in den noch in die Perioden der unausgebildeten
Mannesgewalt zurückreichenden Anfängen des Frauenkaufs, der
berechnende Gedanke vorwaltete, beweist der Umstand, dass das durch den
Kauf noch nicht völlig versklavte Weib durch eine gewisse Anzahl Kinder
ihre Freiheit und damit ihre Rückkehr in ihr elterliches Haus erkauft. So
meldet N a c h t i g a l , dass bei einigen Stämmen Innerafrikas die Frau,
wenn sie ihrem Gatten fünf Kinder geboren hat, „auf ihren Wunsch in das
elterliche Haus zurückkehren zu dürfen scheine“.[724] Die Frau der Sonrhay
ist schon mit drei Kindern ausgelöst. Stets aber wird vorsorglich bedungen,
Seite.
Wo das Weib ein Besitzgegenstand des Mannes wird, da fallen diesem
auch die K i n d e r als Eigentum zu. Kinder vermehren aber seinen
Wohlstand, männliche als spätere Arbeitskräfte, weibliche als spätere
Verkaufsgegenstände. M a x B u c h n e r hat dies betreffs der Dualla in
Kamerun ganz treffend mit den Worten ausgedrückt: „D i e W e i b e r
sind das Kapital des Mannes, und die Kinder, die
er aus ihnen zu erzielen hofft, sind seine
Z i n s e n .“[720] Weit entfernt die Monogamie zu fördern, legt die Sitte des
Frauenkaufs dem Manne es vielmehr nahe, so viel Weiber als möglich zu
erwerben, um auch möglichst viel Kinder zu erzielen. Während also in
mutterrechtlicher Zeit die Geschlechtsbündnisse bloss des Genusses halber
geschlossen wurden, liegt ihnen nunmehr kühle Berechnung zu Grunde. Die
Gewinnung von Kindern wird der Hauptzweck der Kaufehe, und zwar so
sehr, dass sich nach diesem Erfolge vielfach die Dauer des Verhältnisses
richtet.[721] Unfruchtbare werden daher ihrem früheren Eigentümer, sei dies
der Vater oder ein ehelicher Vorgänger, gegen Erstattung des Kaufpreises
zurückgegeben. So ist es nicht bloss bei den genannten Dualla, sondern
allgemeiner Brauch im ganzen Bereiche des Frauenkaufs. Allerwärts ist
Unfruchtbarkeit der Frau ein Grund zur Auflösung des Ehebundes und
bleibt dies manchmal sogar noch auf höheren Stufen der Entwicklung, wo
edlere Begriffe die materielle Auffassung längst verdrängt haben, wo es,
wie in China, Zweck der Ehe ist, der Familie Kinder zuzuführen, um die
Eltern zu ehren und den Ahnendienst fortzusetzen.[722] Bei den christlichen
Abessiniern ist die Beschuldigung der Unfruchtbarkeit der grösste Schimpf,
den man einem Weibe anthun kann, und um nur Mutter zu werden, giebt sie
sich ohne Scheu jedem Manne hin, dem sie begegnet.[723] Wie sehr aber
ursprünglich, d. h. in den noch in die Perioden der unausgebildeten
Mannesgewalt zurückreichenden Anfängen des Frauenkaufs, der
berechnende Gedanke vorwaltete, beweist der Umstand, dass das durch den
Kauf noch nicht völlig versklavte Weib durch eine gewisse Anzahl Kinder
ihre Freiheit und damit ihre Rückkehr in ihr elterliches Haus erkauft. So
meldet N a c h t i g a l , dass bei einigen Stämmen Innerafrikas die Frau,
wenn sie ihrem Gatten fünf Kinder geboren hat, „auf ihren Wunsch in das
elterliche Haus zurückkehren zu dürfen scheine“.[724] Die Frau der Sonrhay
ist schon mit drei Kindern ausgelöst. Stets aber wird vorsorglich bedungen,
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dass die Zahl der Kinder den Wert des Kaufpreises der Frau über einen
gewissen Grad hinaus übersteige, dass mit andern Worten der Käufer
Zinsen von seinem Kapitale geniesse. Und doch liegt schon in diesem
groben Verhältnisse unverkennbar ein sittlicher Fortschritt! Die
Wertschätzung des Weibes zieht die Wertschätzung der Kinder nach sich.
Wo diese ihren Einzug hält, verschwindet die gewohnheitsgemässe
Beseitigung des Nachwuchses, der K i n d e r m o r d , wie ihn die
mutterrechtliche Urzeit mit aller Liebe zu den am Leben Gelassenen zu
vereinen wusste. Die Kinder sind eben nichts Überflüssiges mehr und selbst
die Mädchen, welche ehedem den eigenen Müttern als Ballast galten und
der Notdurft der Zeit zuerst zum Opfer fielen, wurden nunmehr ein
Gegenstand hoher Wertschätzung. Anderen Ursachen blieb es später
vorbehalten, selbst bei hochentwickelten Völkern einen Rückschritt in
dieser Hinsicht herbeizuführen. Was aber das Wichtigste ist: in seinen
Zinsen lernte der Mann auch seine Kinder l i e b e n . Ist die Mutterliebe ein
natürlicher Instinkt, so ward die Liebe des Vaters dagegen erst spät
errungen. Lange, lange währte es, ehe die harte Rinde schmolz, welche das
rauhe Mannesherz umpanzerte. Wiederum war es der Besitz, welcher, wie
die Neigung zum Weibe, so auch die Liebe zur Nachkommenschaft im
Vater keimen liess. Bescheiden zwar wie das Mass dieser Liebe ist, Liebe
bleibt es doch, wenngleich „Liebe“ hier in einem dem Naturzustande näher
liegenden Sinne aufzufassen ist.
Wo nun einmal durch den Zauber des Besitzes von diesem unabhängige,
höhere Regungen Wurzel fassen, dort wird bald die Neigung erkennbar, den
Begriff des Ehebundes dahin zu erweitern, dass die Verlobte in Bezug auf
das Recht des Mannes der Angetrauten gleichgesetzt wird.[725] Unter der
„Verlobten“ ist das Mädchen zu verstehen, welches von ihren Eltern oder
Mundwalte dem kaufenden Manne seit mehr oder weniger langer Zeit
zugesagt worden ist. Es besteht noch keine „Verlobung“ in unserem Sinne,
wobei Mann und Weib sich gegenseitig die Ehe versprechen; es ist nichts
als die völlig zeremonieenlose Vereinbarung eines später abzuschliessenden
Kaufgeschäfts. Immerhin darf man diese Vereinbarung als den Vorläufer der
späteren Verlobung betrachten, welche allmählich zur Bedeutung eines
festlichen Familienereignisses aufstieg. Es bezeichnet nun einen sehr
wesentlichen Fortschritt in sittlicher Hinsicht, dass der Käufer von dem ihm
für später zugesagten Mädchen die nämliche Treue, die nämliche
Unberührtheit zu fordern begann, wie von der wirklichen Gattin. In
gewissen Grad hinaus übersteige, dass mit andern Worten der Käufer
Zinsen von seinem Kapitale geniesse. Und doch liegt schon in diesem
groben Verhältnisse unverkennbar ein sittlicher Fortschritt! Die
Wertschätzung des Weibes zieht die Wertschätzung der Kinder nach sich.
Wo diese ihren Einzug hält, verschwindet die gewohnheitsgemässe
Beseitigung des Nachwuchses, der K i n d e r m o r d , wie ihn die
mutterrechtliche Urzeit mit aller Liebe zu den am Leben Gelassenen zu
vereinen wusste. Die Kinder sind eben nichts Überflüssiges mehr und selbst
die Mädchen, welche ehedem den eigenen Müttern als Ballast galten und
der Notdurft der Zeit zuerst zum Opfer fielen, wurden nunmehr ein
Gegenstand hoher Wertschätzung. Anderen Ursachen blieb es später
vorbehalten, selbst bei hochentwickelten Völkern einen Rückschritt in
dieser Hinsicht herbeizuführen. Was aber das Wichtigste ist: in seinen
Zinsen lernte der Mann auch seine Kinder l i e b e n . Ist die Mutterliebe ein
natürlicher Instinkt, so ward die Liebe des Vaters dagegen erst spät
errungen. Lange, lange währte es, ehe die harte Rinde schmolz, welche das
rauhe Mannesherz umpanzerte. Wiederum war es der Besitz, welcher, wie
die Neigung zum Weibe, so auch die Liebe zur Nachkommenschaft im
Vater keimen liess. Bescheiden zwar wie das Mass dieser Liebe ist, Liebe
bleibt es doch, wenngleich „Liebe“ hier in einem dem Naturzustande näher
liegenden Sinne aufzufassen ist.
Wo nun einmal durch den Zauber des Besitzes von diesem unabhängige,
höhere Regungen Wurzel fassen, dort wird bald die Neigung erkennbar, den
Begriff des Ehebundes dahin zu erweitern, dass die Verlobte in Bezug auf
das Recht des Mannes der Angetrauten gleichgesetzt wird.[725] Unter der
„Verlobten“ ist das Mädchen zu verstehen, welches von ihren Eltern oder
Mundwalte dem kaufenden Manne seit mehr oder weniger langer Zeit
zugesagt worden ist. Es besteht noch keine „Verlobung“ in unserem Sinne,
wobei Mann und Weib sich gegenseitig die Ehe versprechen; es ist nichts
als die völlig zeremonieenlose Vereinbarung eines später abzuschliessenden
Kaufgeschäfts. Immerhin darf man diese Vereinbarung als den Vorläufer der
späteren Verlobung betrachten, welche allmählich zur Bedeutung eines
festlichen Familienereignisses aufstieg. Es bezeichnet nun einen sehr
wesentlichen Fortschritt in sittlicher Hinsicht, dass der Käufer von dem ihm
für später zugesagten Mädchen die nämliche Treue, die nämliche
Unberührtheit zu fordern begann, wie von der wirklichen Gattin. In
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mutterrechtlicher Zeit waren, wie in früheren Abschnitten gezeigt, dem
Weibe vor dem Eintritt in einen Geschlechtsbund mit einem Manne keine
Schranken gezogen. Auch unter dem Frauenkauf blieb dies noch lange so,
und viele Völkerschaften haben dieses Stadium noch nicht überwunden.
Wir treffen bei ihnen die strengsten Ehen, d. h. die schwersten Ahndungen
für den Ehebruch, dabei aber das leichtfertigste Leben ausser derselben. Es
herrscht noch völlige Gleichgültigkeit in Bezug auf den sittlichen Ruf der
zu kaufenden oder sonstwie zu erwerbenden Weiber. Das strenge Vater-,
richtiger Mannesrecht gilt vorerst nur i n der Ehe; die unverheirateten
Töchter leben nach altem Mutterrecht[726] und führen einen nach unseren
Begriffen zügellosen Wandel. So war es bei den ausgerotteten Urbewohnern
der westindischen Antillen, so ist es noch heutigen Tages bei vielen
Völkerschaften. Ich habe schon an früherer Stelle[727] Beispiele dafür
zusammengetragen und erwähne hier daher bloss, dass auch auf Neuseeland
das Ansehen der Unverheirateten steigt mit der Zahl ihrer Liebhaber. Auf
den Andamanen werden die Mädchen vor ihrer Verheiratung als Gemeingut
sowohl der verheirateten, als der ledigen Männerwelt betrachtet. Ebenso
allgemein ist die Unkeuschheit der Mädchen vor der Ehe, ohne Anstoss zu
erregen, bei den Malgaschen, bei mehreren indianischen Völkerschaften
Amerikas, in Bhutan im nördlichen Indien, bei den Annamiten in
Cochinchina, auf Borneo, auf vielen australischen Inseln, bei vielen
Negerstämmen. In Unyamuezi, wo schon Vaterrecht herrscht, vereinigen
sich die Wahárá, d. h. die erwachsenen Mädchen, nach B u r t o n s
Mitteilung zu je sieben bis zwölf und bauen etwas abseits von ihrem Dorfe
ein Haus, wo sie ohne elterliche Einsprache Männerbesuche empfangen
dürfen.[728] Bei vielen Negerstämmen werden aussereheliche
Mutterschaften durchaus nicht anstössig gefunden. Nach L a d i s l a u s
M a g y a r , der im westafrikanischen Negerreiche Bihé eine Prinzessin
heiraten musste, wird in Bengueta die Jungferschaft auch wohl an den
Meistbietenden versteigert, damit der Erlös die Aussteuer der Braut bilde.
Bevor eine mannbare Jungfrau der Bafiote in Loango sich versprochen hat,
wird sie in lange Gewänder gehüllt, unter eigentümlichen Tänzen und
Gesängen von Dorf zu Dorf geführt, und, unbeschadet ihrer künftigen
Verehelichung, ihre Jungferschaft zum Verkauf ausgeboten,[729] und A. E.
Lux berichtet von den Dondo-Negern, gleichfalls in Loanda, dass es einem
anderen Manne als dem Bräutigam immer noch frei stehe, die Jungferschaft
der Braut um einen höheren Preis von den Brauteltern zu erstehen.[730] Bei
Weibe vor dem Eintritt in einen Geschlechtsbund mit einem Manne keine
Schranken gezogen. Auch unter dem Frauenkauf blieb dies noch lange so,
und viele Völkerschaften haben dieses Stadium noch nicht überwunden.
Wir treffen bei ihnen die strengsten Ehen, d. h. die schwersten Ahndungen
für den Ehebruch, dabei aber das leichtfertigste Leben ausser derselben. Es
herrscht noch völlige Gleichgültigkeit in Bezug auf den sittlichen Ruf der
zu kaufenden oder sonstwie zu erwerbenden Weiber. Das strenge Vater-,
richtiger Mannesrecht gilt vorerst nur i n der Ehe; die unverheirateten
Töchter leben nach altem Mutterrecht[726] und führen einen nach unseren
Begriffen zügellosen Wandel. So war es bei den ausgerotteten Urbewohnern
der westindischen Antillen, so ist es noch heutigen Tages bei vielen
Völkerschaften. Ich habe schon an früherer Stelle[727] Beispiele dafür
zusammengetragen und erwähne hier daher bloss, dass auch auf Neuseeland
das Ansehen der Unverheirateten steigt mit der Zahl ihrer Liebhaber. Auf
den Andamanen werden die Mädchen vor ihrer Verheiratung als Gemeingut
sowohl der verheirateten, als der ledigen Männerwelt betrachtet. Ebenso
allgemein ist die Unkeuschheit der Mädchen vor der Ehe, ohne Anstoss zu
erregen, bei den Malgaschen, bei mehreren indianischen Völkerschaften
Amerikas, in Bhutan im nördlichen Indien, bei den Annamiten in
Cochinchina, auf Borneo, auf vielen australischen Inseln, bei vielen
Negerstämmen. In Unyamuezi, wo schon Vaterrecht herrscht, vereinigen
sich die Wahárá, d. h. die erwachsenen Mädchen, nach B u r t o n s
Mitteilung zu je sieben bis zwölf und bauen etwas abseits von ihrem Dorfe
ein Haus, wo sie ohne elterliche Einsprache Männerbesuche empfangen
dürfen.[728] Bei vielen Negerstämmen werden aussereheliche
Mutterschaften durchaus nicht anstössig gefunden. Nach L a d i s l a u s
M a g y a r , der im westafrikanischen Negerreiche Bihé eine Prinzessin
heiraten musste, wird in Bengueta die Jungferschaft auch wohl an den
Meistbietenden versteigert, damit der Erlös die Aussteuer der Braut bilde.
Bevor eine mannbare Jungfrau der Bafiote in Loango sich versprochen hat,
wird sie in lange Gewänder gehüllt, unter eigentümlichen Tänzen und
Gesängen von Dorf zu Dorf geführt, und, unbeschadet ihrer künftigen
Verehelichung, ihre Jungferschaft zum Verkauf ausgeboten,[729] und A. E.
Lux berichtet von den Dondo-Negern, gleichfalls in Loanda, dass es einem
anderen Manne als dem Bräutigam immer noch frei stehe, die Jungferschaft
der Braut um einen höheren Preis von den Brauteltern zu erstehen.[730] Bei
Page 309
den mongolischen Völkerschaften scheint geradezu ein Abscheu vor der
Jungfrauschaft zu bestehen, was teilweise wenigstens mit seltsamen
religiösen Ansichten von periodischer, den Göttern verhasster Unreinheit
des weiblichen Geschlechtes zusammenzuhängen scheint. Bei manchen
scheint auch die Gewissheit der Fruchtbarkeit vor der Ehe erwünscht
gewesen zu sein, ganz so wie aus unserem Erdteile schon gemeldet wurde.
[731] Die Kamtschadalen heirateten früher nicht einmal eine Witwe, ohne
dass ein anderer, den man dafür b e z a h l t e , ihr vorher beigewohnt und ihr
gleichsam die Unreinigkeit genommen hatte. Sonst, meinte man, würde
auch der zweite Ehemann sterben müssen. Bei der ersten Eroberung des
Landes boten sich die Kosaken dienstwillig zu dieser Reinigung an.
Nach den angeführten Beispielen unterliegt es wohl keinem Zweifel,
dass eheliche Treue früher ein ethisches Prinzip ward als jungfräuliche
Keuschheit.[732] Sie ist, wie ich schon einmal sagte, ein erst spät erworbener
Kulturschatz. Auch scheint nach den Zeugnissen von manchen
Volksgebräuchen, in denen er zuerst auftritt, der Begriff der
Jungfräulichkeit, noch gar nicht den Inhalt gehabt zu haben, der sich erst
allmählich einfand; man beachtete weniger den Verkehr, als den Erfolg.
Jungfrau blieb das Weib, das nicht geboren. Gewiss bezeichnete es einen
sittlichen Fortschritt, als der Käufer des Mädchens auch dessen
Unberührtheit zu heischen begann. Bei der aus den älteren
mutterrechtlichen Zeiten herrührenden Lockerheit der geschlechtlichen
Sitten ging freilich und geht noch jetzt bei vielen Völkern das Begehr nach
jungfräulicher Keuschheit mit dem nämlichen tiefen Misstrauen gepaart,
welches auch die Ehefrau begleitet. Deutlich bekundet sich dieses
Misstrauen in der scheusslichen Operation des „Vernähens“ (Infibulation)
der Mädchen,[733] ein blutiger Eingriff, der keineswegs, wie man lange
wähnte, mit Nadel und Zwirn vollzogen wird.[734] Das Verfahren ist
wahrscheinlich von Osten her, vielleicht durch die Araber, nach Afrika
eingeführt, wo er heute von Nubien aus bis zum Roten Meere so wie nach
Kordofan und Darfur verbreitet ist. Nach Dr. P e n e y war der Unfug indes
schon in Schwung, ehe die Araber den Sudan betraten. Jedenfalls aber
kannte diese Sitte bereits der altarabische Arzt R h a z e s , der davon spricht,
wie die üppigen Araber vom weiblichen Geschlecht sich Genuss zu
verschaffen suchten. Und vielleicht von Arabien aus trug sich die
Gepflogenheit auch nach Asien hinein und über den malayischen Archipel.
Denn bei den Völkern in Hinterindien fand sie L i n s c h o t e n , und von
Jungfrauschaft zu bestehen, was teilweise wenigstens mit seltsamen
religiösen Ansichten von periodischer, den Göttern verhasster Unreinheit
des weiblichen Geschlechtes zusammenzuhängen scheint. Bei manchen
scheint auch die Gewissheit der Fruchtbarkeit vor der Ehe erwünscht
gewesen zu sein, ganz so wie aus unserem Erdteile schon gemeldet wurde.
[731] Die Kamtschadalen heirateten früher nicht einmal eine Witwe, ohne
dass ein anderer, den man dafür b e z a h l t e , ihr vorher beigewohnt und ihr
gleichsam die Unreinigkeit genommen hatte. Sonst, meinte man, würde
auch der zweite Ehemann sterben müssen. Bei der ersten Eroberung des
Landes boten sich die Kosaken dienstwillig zu dieser Reinigung an.
Nach den angeführten Beispielen unterliegt es wohl keinem Zweifel,
dass eheliche Treue früher ein ethisches Prinzip ward als jungfräuliche
Keuschheit.[732] Sie ist, wie ich schon einmal sagte, ein erst spät erworbener
Kulturschatz. Auch scheint nach den Zeugnissen von manchen
Volksgebräuchen, in denen er zuerst auftritt, der Begriff der
Jungfräulichkeit, noch gar nicht den Inhalt gehabt zu haben, der sich erst
allmählich einfand; man beachtete weniger den Verkehr, als den Erfolg.
Jungfrau blieb das Weib, das nicht geboren. Gewiss bezeichnete es einen
sittlichen Fortschritt, als der Käufer des Mädchens auch dessen
Unberührtheit zu heischen begann. Bei der aus den älteren
mutterrechtlichen Zeiten herrührenden Lockerheit der geschlechtlichen
Sitten ging freilich und geht noch jetzt bei vielen Völkern das Begehr nach
jungfräulicher Keuschheit mit dem nämlichen tiefen Misstrauen gepaart,
welches auch die Ehefrau begleitet. Deutlich bekundet sich dieses
Misstrauen in der scheusslichen Operation des „Vernähens“ (Infibulation)
der Mädchen,[733] ein blutiger Eingriff, der keineswegs, wie man lange
wähnte, mit Nadel und Zwirn vollzogen wird.[734] Das Verfahren ist
wahrscheinlich von Osten her, vielleicht durch die Araber, nach Afrika
eingeführt, wo er heute von Nubien aus bis zum Roten Meere so wie nach
Kordofan und Darfur verbreitet ist. Nach Dr. P e n e y war der Unfug indes
schon in Schwung, ehe die Araber den Sudan betraten. Jedenfalls aber
kannte diese Sitte bereits der altarabische Arzt R h a z e s , der davon spricht,
wie die üppigen Araber vom weiblichen Geschlecht sich Genuss zu
verschaffen suchten. Und vielleicht von Arabien aus trug sich die
Gepflogenheit auch nach Asien hinein und über den malayischen Archipel.
Denn bei den Völkern in Hinterindien fand sie L i n s c h o t e n , und von
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hier aus scheint sie zu manchen muhammedanischen Malayen gewandert zu
sein, bei welchen E p p sie antraf. In Europa konnte die barbarische Sitte
nicht Fuss fassen, obgleich von französischer Seite her im vorigen
Jahrhundert Vorschläge zur Einführung derselben gemacht wurden.[735] Bei
der Verheiratung muss natürlich die entgegengesetzte Operation stattfinden,
und mancher Ehemann lässt sie auch an der Gattin wiederholen, so oft es
ihm nötig dünkt. Dennoch wird versichert, dass der beabsichtigte Zweck
bisweilen unerreicht bleibt.
Roh wie diese Sitten sind, steckt doch in ihnen schon der Keim zu
weiterem sittlichen Fortschritt. Natürlich knüpft auch dieser zunächst an die
materielle Seite an. Wer sich in seinen Voraussetzungen betrogen fand,
forderte von den Eltern der Braut seinen Kaufpreis zurück. Damit wurden
die Eltern im eigenen Interesse Tugendhüter ihrer Töchter. Diese bilden ja
bei der Kaufehe einen Reichtum des Vaters, nunmehr aber bloss unter der
Bedingung ihrer Unberührtheit. Wo diese nicht vorhanden ist, wird die Ehe
unmöglich oder rückgängig. Ein Mädchen, das nicht mehr unversehrt,
findet nur schwer oder auch gar nicht mehr einen Mann. Dadurch steigt die
Jungfräulichkeit in der allgemeinen Achtung, die Unkeuschheit der älteren
Periode fällt dagegen der Schande anheim. Bei den Somal pflegt der
Bräutigam nach der Hochzeit an seiner Hütte durch Zeichen aller Welt
bekannt zu geben, dass er sich betrogen glaube, und wälzt dadurch
Verachtung auf die Familie der Braut. Einen Ausfluss der Anschauungen
müssen wir in dem unzarten Zurschaustellen der Zeichen der
Jungfräulichkeit erkennen, wie dergleichen nach vollzogener Ehe bei
Israeliten und Drusen vorkam und bei den Hedschâz-Beduinen, besonders
in und um Mekka, üblich ist.[736] Auch in Europa war diese schnöde Sitte
gebräuchlich und wurde sogar noch beobachtet, als Kaiser Karl V. 1524
sein Beilager mit der portugiesischen Prinzessin Isabella im Kasr Sevillas
feierte.[737] Selbst heute noch bilden bei den Kleinrussen widerliche, unser
Gefühl verletzende Gebräuche zur Feststellung der Jungfräulichkeit der
Braut einen besonderen, selbständigen Zweig der Hochzeitsfeier, an dessen
Ausführung die Haupthandelnden teilnehmen und für dessen Ausgang sich
alle Hochzeitsgäste interessieren. Mit Hinsicht darauf, wie diese
Nachforschung ausfällt, erhält die Hochzeitsfeier diese oder jene Richtung
oder Fortsetzung, welche bei ungünstigem Befunde zu sofortiger grausamer
Züchtigung der jungen Frau führt.[738] Ähnlich geht es in Bulgarien zu.[739]
So abstossend diese Sitten unseren verfeinerten Empfindungen bedünken
sein, bei welchen E p p sie antraf. In Europa konnte die barbarische Sitte
nicht Fuss fassen, obgleich von französischer Seite her im vorigen
Jahrhundert Vorschläge zur Einführung derselben gemacht wurden.[735] Bei
der Verheiratung muss natürlich die entgegengesetzte Operation stattfinden,
und mancher Ehemann lässt sie auch an der Gattin wiederholen, so oft es
ihm nötig dünkt. Dennoch wird versichert, dass der beabsichtigte Zweck
bisweilen unerreicht bleibt.
Roh wie diese Sitten sind, steckt doch in ihnen schon der Keim zu
weiterem sittlichen Fortschritt. Natürlich knüpft auch dieser zunächst an die
materielle Seite an. Wer sich in seinen Voraussetzungen betrogen fand,
forderte von den Eltern der Braut seinen Kaufpreis zurück. Damit wurden
die Eltern im eigenen Interesse Tugendhüter ihrer Töchter. Diese bilden ja
bei der Kaufehe einen Reichtum des Vaters, nunmehr aber bloss unter der
Bedingung ihrer Unberührtheit. Wo diese nicht vorhanden ist, wird die Ehe
unmöglich oder rückgängig. Ein Mädchen, das nicht mehr unversehrt,
findet nur schwer oder auch gar nicht mehr einen Mann. Dadurch steigt die
Jungfräulichkeit in der allgemeinen Achtung, die Unkeuschheit der älteren
Periode fällt dagegen der Schande anheim. Bei den Somal pflegt der
Bräutigam nach der Hochzeit an seiner Hütte durch Zeichen aller Welt
bekannt zu geben, dass er sich betrogen glaube, und wälzt dadurch
Verachtung auf die Familie der Braut. Einen Ausfluss der Anschauungen
müssen wir in dem unzarten Zurschaustellen der Zeichen der
Jungfräulichkeit erkennen, wie dergleichen nach vollzogener Ehe bei
Israeliten und Drusen vorkam und bei den Hedschâz-Beduinen, besonders
in und um Mekka, üblich ist.[736] Auch in Europa war diese schnöde Sitte
gebräuchlich und wurde sogar noch beobachtet, als Kaiser Karl V. 1524
sein Beilager mit der portugiesischen Prinzessin Isabella im Kasr Sevillas
feierte.[737] Selbst heute noch bilden bei den Kleinrussen widerliche, unser
Gefühl verletzende Gebräuche zur Feststellung der Jungfräulichkeit der
Braut einen besonderen, selbständigen Zweig der Hochzeitsfeier, an dessen
Ausführung die Haupthandelnden teilnehmen und für dessen Ausgang sich
alle Hochzeitsgäste interessieren. Mit Hinsicht darauf, wie diese
Nachforschung ausfällt, erhält die Hochzeitsfeier diese oder jene Richtung
oder Fortsetzung, welche bei ungünstigem Befunde zu sofortiger grausamer
Züchtigung der jungen Frau führt.[738] Ähnlich geht es in Bulgarien zu.[739]
So abstossend diese Sitten unseren verfeinerten Empfindungen bedünken
Page 311
mögen, so gehören sie doch schon vorgerückteren Gesittungsstufen an und
gingen aus der allmählichen Entwicklung jenes Begriffes hervor, den wir
sehr unzutreffend als weibliche „Ehre“ bezeichnen.[740] Erst als dieser
Körper und Leben gewann, ward die jungfräuliche Keuschheit zur Tugend
erhoben, ward der Verkehr des Mannes mit der Jungfrau zur Verführung,
zur „Schändung“. Zuvor hatten diese Worte keinen Sinn. Nunmehr aber
wachte der beleidigte Mann nicht bloss als Gatte über der Gattin, sondern
auch als Vater über der Tochter. Der Mädchenverführer fiel seiner Rache
anheim so gut wie der Ehebrecher und musste die Missethat zuerst durch
eine Busse sühnen, bis wiederum ein höherer Gesichtspunkt ihm die Pflicht
auferlegte, die Verführte zur wirklichen Ehegattin zu nehmen. Auf noch
vorgerückteren Stufen der Gesittung, nach der Periode der Staatenbildung,
als die Reinheit der Mädchen ebenso zum sittlichen Ergebnis geworden,
wie die Treue des Weibes, ward endlich die Unberührtheit der
Unverheirateten unter die Hut des Gesetzes gestellt, ging die Wahrung des
als sittlich Erkannten von dem Einzelnen über auf den Staat, welcher seinen
Arm strafend über dem Frevler an der geheiligten Sitte erhob.
[679] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 52–53.
[680] S p e n c e r . Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 271.
[681] Vergl. S. 126.
[682] S p e n c e r . A. a. O. S. 272.
[683] So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun (M a x
B u c h n e r , Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur der un grand monde
ist, welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut und Kredit bei einem
weissen Kaufmanne besitzt (C o m p i è g n e . L’Afrique équatoriale. Gabonais.
S. 188), und in Sierra Leone; je grösser die Zahl der Weiber, desto reicher und
angesehener ist der Mann; 25–50 Frauen sind daher keine so grosse Seltenheit
bei den Fürsten dieses Landes. Als ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines
solchen Fürsten, fragte, wie viel Frauen sein Vater besitze, antwortete er in
niedergeschlagenem Tone: twelf, that’s all (zwölf, das ist alles), dadurch
gleichsam eingestehend, dass sein Vater nur geringes Ansehen geniesse (Globus.
Bd. XLVII. S. 249).
[684] Le livre de Marco Polo, par M . G . G a u t h i e r . Paris 1865. Bd. II.
S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder Hausherr, einen von ihnen mit
nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen seiner Familie zu übergeben,
während er selbst auszog. Die Frauen hingen ein Zeichen über ihre Thüre,
welches nicht eher abgenommen ward, als bis der Fremde abreiste, worauf der
Hausherr zurückkehren konnte.
gingen aus der allmählichen Entwicklung jenes Begriffes hervor, den wir
sehr unzutreffend als weibliche „Ehre“ bezeichnen.[740] Erst als dieser
Körper und Leben gewann, ward die jungfräuliche Keuschheit zur Tugend
erhoben, ward der Verkehr des Mannes mit der Jungfrau zur Verführung,
zur „Schändung“. Zuvor hatten diese Worte keinen Sinn. Nunmehr aber
wachte der beleidigte Mann nicht bloss als Gatte über der Gattin, sondern
auch als Vater über der Tochter. Der Mädchenverführer fiel seiner Rache
anheim so gut wie der Ehebrecher und musste die Missethat zuerst durch
eine Busse sühnen, bis wiederum ein höherer Gesichtspunkt ihm die Pflicht
auferlegte, die Verführte zur wirklichen Ehegattin zu nehmen. Auf noch
vorgerückteren Stufen der Gesittung, nach der Periode der Staatenbildung,
als die Reinheit der Mädchen ebenso zum sittlichen Ergebnis geworden,
wie die Treue des Weibes, ward endlich die Unberührtheit der
Unverheirateten unter die Hut des Gesetzes gestellt, ging die Wahrung des
als sittlich Erkannten von dem Einzelnen über auf den Staat, welcher seinen
Arm strafend über dem Frevler an der geheiligten Sitte erhob.
[679] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 52–53.
[680] S p e n c e r . Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 271.
[681] Vergl. S. 126.
[682] S p e n c e r . A. a. O. S. 272.
[683] So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun (M a x
B u c h n e r , Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur der un grand monde
ist, welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut und Kredit bei einem
weissen Kaufmanne besitzt (C o m p i è g n e . L’Afrique équatoriale. Gabonais.
S. 188), und in Sierra Leone; je grösser die Zahl der Weiber, desto reicher und
angesehener ist der Mann; 25–50 Frauen sind daher keine so grosse Seltenheit
bei den Fürsten dieses Landes. Als ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines
solchen Fürsten, fragte, wie viel Frauen sein Vater besitze, antwortete er in
niedergeschlagenem Tone: twelf, that’s all (zwölf, das ist alles), dadurch
gleichsam eingestehend, dass sein Vater nur geringes Ansehen geniesse (Globus.
Bd. XLVII. S. 249).
[684] Le livre de Marco Polo, par M . G . G a u t h i e r . Paris 1865. Bd. II.
S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder Hausherr, einen von ihnen mit
nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen seiner Familie zu übergeben,
während er selbst auszog. Die Frauen hingen ein Zeichen über ihre Thüre,
welches nicht eher abgenommen ward, als bis der Fremde abreiste, worauf der
Hausherr zurückkehren konnte.
Page 312
[685] K . E . v o n U j f a l v y . Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse
und Forschungen. Leipzig 1884. S. 294.
[686] A . v . C h a m i s s o s Werke. Leipzig 1836. Bd. I. S. 217.
[687] A . v o n M i d d e n d o r f f . Sibirische Reise. St. Petersburg 1875.
Bd. IV. S. 1407.
[688] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 314.
[689] H a l l . Narrative of the second arctic Expedition. Washington 1879. S.
102.
[690] B é r e n g e r - F é r a u d . Les peuplades de la Sénégambie. S. 98.
[691] Ausland 1867. S. 88.
[692] C o m b e s et T a m i s i e r . Voyage en Abyssinie. Bd. II. S. 16.
[693] A. a. O. S. 129.
[694] C o m p i è g n e . L’Afrique équatoriale. Gabonais. S. 192.
[695] Globus. Bd. XLVII. S. 249.
[696] O t t o H . S c h ü t z . Reisen im südwestlichen Becken des Kongo.
Berlin 1881. S. 91.
[697] T h o m s o n . Durch Massailand. S. 395.
[698] P o s t . Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 82.
[699] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 121.
[700] Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas dem
beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu beschlafen, als dies
mit der seinigen geschehen ist.
[701] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S. 201. Das Töten eines
oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des Mannes bei den Kaffern,
Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen, Kirgisen und Belutschen;
ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen. Der alte Athener und Römer
erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes, Kebsweibes oder sonstigen
weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam konnte früher der Gatte nach
Belieben einen oder beide Teile umbringen. Nach den Gesetzen der Beduinen,
der Graugans, den Gesetzen Knuts, dem Gutalagh, kann der Ehebrecher busslos
erschlagen werden, desgleichen nach dänischem und ostgotischem Rechte.
[702] P o s t . Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.
[703] Z ö l l e r . Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. Bd. II.
S. 59.
[704] Globus. Bd. XLVII. S. 249.
[705] Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der Schmach das
Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, Pogghiinsulanern, Redschang
und den alten Chibcha. Nach T a c i t u s wurde die germanische Ehebrecherin
mit abgeschnittenem Haar nackt aus dem Hause gejagt und mit Geisselhieben
durch die Ortschaft getrieben; nach westgotländischem Recht ward ihr der
Mantel von der Schulter gerissen und der hintere Teil des Hemdes abgeschnitten.
und Forschungen. Leipzig 1884. S. 294.
[686] A . v . C h a m i s s o s Werke. Leipzig 1836. Bd. I. S. 217.
[687] A . v o n M i d d e n d o r f f . Sibirische Reise. St. Petersburg 1875.
Bd. IV. S. 1407.
[688] W a i t z . Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 314.
[689] H a l l . Narrative of the second arctic Expedition. Washington 1879. S.
102.
[690] B é r e n g e r - F é r a u d . Les peuplades de la Sénégambie. S. 98.
[691] Ausland 1867. S. 88.
[692] C o m b e s et T a m i s i e r . Voyage en Abyssinie. Bd. II. S. 16.
[693] A. a. O. S. 129.
[694] C o m p i è g n e . L’Afrique équatoriale. Gabonais. S. 192.
[695] Globus. Bd. XLVII. S. 249.
[696] O t t o H . S c h ü t z . Reisen im südwestlichen Becken des Kongo.
Berlin 1881. S. 91.
[697] T h o m s o n . Durch Massailand. S. 395.
[698] P o s t . Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 82.
[699] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 121.
[700] Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas dem
beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu beschlafen, als dies
mit der seinigen geschehen ist.
[701] P o s t . Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S. 201. Das Töten eines
oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des Mannes bei den Kaffern,
Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen, Kirgisen und Belutschen;
ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen. Der alte Athener und Römer
erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes, Kebsweibes oder sonstigen
weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam konnte früher der Gatte nach
Belieben einen oder beide Teile umbringen. Nach den Gesetzen der Beduinen,
der Graugans, den Gesetzen Knuts, dem Gutalagh, kann der Ehebrecher busslos
erschlagen werden, desgleichen nach dänischem und ostgotischem Rechte.
[702] P o s t . Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.
[703] Z ö l l e r . Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. Bd. II.
S. 59.
[704] Globus. Bd. XLVII. S. 249.
[705] Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der Schmach das
Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, Pogghiinsulanern, Redschang
und den alten Chibcha. Nach T a c i t u s wurde die germanische Ehebrecherin
mit abgeschnittenem Haar nackt aus dem Hause gejagt und mit Geisselhieben
durch die Ortschaft getrieben; nach westgotländischem Recht ward ihr der
Mantel von der Schulter gerissen und der hintere Teil des Hemdes abgeschnitten.
Page 313
Schimpfliche Aufzüge veranstalten die Kalmücken und Indier; in Korea
erstrecken sich dieselben auch auf den Ehebrecher. (P o s t . Anfänge des Staats-
und Rechtslebens. S. 207–208.)
[706] So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, den Miami in
Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den Gesetzen Knuts
verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem Uplandsgesetze soll sie
mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase zahlen, wenn sie nicht eine Busse
von 40 Mark entrichten kann. Nasen- und Ohrenabschneiden sind die
beliebtesten Verstümmelungen.
[707] Ausland 1857. S. 978.
[708] Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den Pahari in
Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, Mandingo u. s.
w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, ist nicht selten der Kauf-
oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl an den Ehebrecher übergeht; ein
Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das Weib an sich geschätzt wird. Nach den
Gesetzen Aethelbirths sollte der Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde
büssen und für das Geld ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne,
dessen Weib er belegt, dasselbe zuführen. Auch nach der Lex Bajuvariorum ist
die Strafe der Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.
[709] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
[710] Globus. Bd. XX. S. 158.
[711] Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.
[712] O t t o H e n n e A m R h y n . Allgemeine Kulturgeschichte. Leipzig
1877. Bd. I. S. 549.
[713] F e r d i n a n d J u s t i . Geschichte des alten Persiens. Berlin 1876. S.
125.
[714] Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der kaiserlichen
Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten eine gewisse Anzahl
Eunuchen (Lao-kung d. h. „alter Hahn“) in ihre Dienste nehmen. Siehe: G.
C a r t e r S t e n t . Chinesische Eunuchen. Leipzig o. J. S. 12. Dies spricht
deutlich dafür, dass in früheren Zeiten auch dort die Abschliessung des Weibes
eine strengere gewesen als jetzt.
[715] A l b e r t F o r b i g e r . Hellas und Rom. Leipzig 1876. Zweite Abteil.
Bd. I. S. 65.
[716] P a u l M a n t e g a z z a . Indien. S. 276.
[717] H e r m . v o n S c h l a g i n t w e i t . Reisen in Indien und Hochasien.
Jena 1871. Bd. II. S. 48.
[718] Dr. J. J. R e i n . Japan. Bd. I. S. 475.
[719] H. S p e n c e r . Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 273–274.
[720] B u c h n e r . Kamerun. S. 31.
[721] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 106.
[722] T s c h e n g - k i - T o n g . China und die Chinesen. S. 57.
erstrecken sich dieselben auch auf den Ehebrecher. (P o s t . Anfänge des Staats-
und Rechtslebens. S. 207–208.)
[706] So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, den Miami in
Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den Gesetzen Knuts
verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem Uplandsgesetze soll sie
mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase zahlen, wenn sie nicht eine Busse
von 40 Mark entrichten kann. Nasen- und Ohrenabschneiden sind die
beliebtesten Verstümmelungen.
[707] Ausland 1857. S. 978.
[708] Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den Pahari in
Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, Mandingo u. s.
w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, ist nicht selten der Kauf-
oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl an den Ehebrecher übergeht; ein
Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das Weib an sich geschätzt wird. Nach den
Gesetzen Aethelbirths sollte der Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde
büssen und für das Geld ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne,
dessen Weib er belegt, dasselbe zuführen. Auch nach der Lex Bajuvariorum ist
die Strafe der Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.
[709] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
[710] Globus. Bd. XX. S. 158.
[711] Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.
[712] O t t o H e n n e A m R h y n . Allgemeine Kulturgeschichte. Leipzig
1877. Bd. I. S. 549.
[713] F e r d i n a n d J u s t i . Geschichte des alten Persiens. Berlin 1876. S.
125.
[714] Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der kaiserlichen
Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten eine gewisse Anzahl
Eunuchen (Lao-kung d. h. „alter Hahn“) in ihre Dienste nehmen. Siehe: G.
C a r t e r S t e n t . Chinesische Eunuchen. Leipzig o. J. S. 12. Dies spricht
deutlich dafür, dass in früheren Zeiten auch dort die Abschliessung des Weibes
eine strengere gewesen als jetzt.
[715] A l b e r t F o r b i g e r . Hellas und Rom. Leipzig 1876. Zweite Abteil.
Bd. I. S. 65.
[716] P a u l M a n t e g a z z a . Indien. S. 276.
[717] H e r m . v o n S c h l a g i n t w e i t . Reisen in Indien und Hochasien.
Jena 1871. Bd. II. S. 48.
[718] Dr. J. J. R e i n . Japan. Bd. I. S. 475.
[719] H. S p e n c e r . Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 273–274.
[720] B u c h n e r . Kamerun. S. 31.
[721] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 106.
[722] T s c h e n g - k i - T o n g . China und die Chinesen. S. 57.
Page 314
[723] E d . C o m b e s et M . T a m i s i e r . Voyage en Abyssinie 1835–
1837. Paris 1838. Bd. II. S. 17.
[724] N a c h t i g a l . Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.
[725] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
[726] A. a. O. S. 127.
[727] Siehe S. 220 ff.
[728] R i c h a r d F . B u r t o n . The Lake Regions of central Afrika.
London 1860. Bd. II. S. 24.
[729] H e r m . S o y a u x . Aus Westafrika. Erlebnisse und Beobachtungen.
Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen sich hier des
Ausdrucks Jus primæ noctis, welcher gemeiniglich das sogenannte
„Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber zwei völlig
verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um ein Recht nur
insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen. Jus primæ noctis Europas
entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich komme auf diese Frage bald
zurück.
[730] A. E. L u x . Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880. S. 37.
[731] Siehe oben S. 223.
[732] L i p p e r t . A. a. O. — P e s c h e l warnt mit Recht, auf eine
Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit aus dem Mangel eines
sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch welchen Jungfrau und Frau
unterschieden werden (P e s c h e l . Völkerkunde. S. 219). Solche
Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen Abiponen, wie auch den
Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint indes P e s c h e l dem Zeugnisse
C h a p m a n s , wonach sie nur Neigungsehen schliessen, zu viel Gewicht
beizulegen, denn es stehen diesem zahlreiche Gewährsmänner entgegen, die
durchaus keine so günstige Deutung zulassen.
[733] Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a Veneris monte usque
ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola ad urinam fundendam pateat.
[734] Beschrieben von Dr. P e n e y im Bulletin de la Société de géographie
von Paris, 1859. Bd. I. S. 341–388 und „Ausland“ 1859. S. 822.
[735] Dr. H. H. P l o s s . Das Kind in Brauch und Sitte der Völker. Stuttgart
1876. Bd. I. S. 314–324.
[736] Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non inspiciunt. Novae
nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem puellae mater
virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit eosque jubilare jubet, quod
„calamitas domestica“, sc. filia, intacta abiit. Si non ostendeant mappam,
maeret domus, „Prima enim Venus“ in Arabia „debet esse cruenta“. Maritus
autem humanior, etsiamsi absit sanguis, cruore palumbino mappam tingit et
gaudium fingens cognatis parentibusque ostendit; paululum postea puellae
nonnulla causa dat divortium. Hic urbis et ruris mos idem est. (B u r t o n .
Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah. Bd. III. S. 82).
[737] Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in presentia del
Cardinal Salviati. Am folgenden Tage aber wurde die „Mappa“ für die Granden
1837. Paris 1838. Bd. II. S. 17.
[724] N a c h t i g a l . Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.
[725] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
[726] A. a. O. S. 127.
[727] Siehe S. 220 ff.
[728] R i c h a r d F . B u r t o n . The Lake Regions of central Afrika.
London 1860. Bd. II. S. 24.
[729] H e r m . S o y a u x . Aus Westafrika. Erlebnisse und Beobachtungen.
Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen sich hier des
Ausdrucks Jus primæ noctis, welcher gemeiniglich das sogenannte
„Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber zwei völlig
verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um ein Recht nur
insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen. Jus primæ noctis Europas
entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich komme auf diese Frage bald
zurück.
[730] A. E. L u x . Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880. S. 37.
[731] Siehe oben S. 223.
[732] L i p p e r t . A. a. O. — P e s c h e l warnt mit Recht, auf eine
Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit aus dem Mangel eines
sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch welchen Jungfrau und Frau
unterschieden werden (P e s c h e l . Völkerkunde. S. 219). Solche
Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen Abiponen, wie auch den
Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint indes P e s c h e l dem Zeugnisse
C h a p m a n s , wonach sie nur Neigungsehen schliessen, zu viel Gewicht
beizulegen, denn es stehen diesem zahlreiche Gewährsmänner entgegen, die
durchaus keine so günstige Deutung zulassen.
[733] Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a Veneris monte usque
ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola ad urinam fundendam pateat.
[734] Beschrieben von Dr. P e n e y im Bulletin de la Société de géographie
von Paris, 1859. Bd. I. S. 341–388 und „Ausland“ 1859. S. 822.
[735] Dr. H. H. P l o s s . Das Kind in Brauch und Sitte der Völker. Stuttgart
1876. Bd. I. S. 314–324.
[736] Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non inspiciunt. Novae
nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem puellae mater
virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit eosque jubilare jubet, quod
„calamitas domestica“, sc. filia, intacta abiit. Si non ostendeant mappam,
maeret domus, „Prima enim Venus“ in Arabia „debet esse cruenta“. Maritus
autem humanior, etsiamsi absit sanguis, cruore palumbino mappam tingit et
gaudium fingens cognatis parentibusque ostendit; paululum postea puellae
nonnulla causa dat divortium. Hic urbis et ruris mos idem est. (B u r t o n .
Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah. Bd. III. S. 82).
[737] Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in presentia del
Cardinal Salviati. Am folgenden Tage aber wurde die „Mappa“ für die Granden
Page 315
feierlich ausgestellt. So versichert ein Augenzeuge, der damalige venezianische
Gesandte. (Viaggio fatto in Spagna del Magnif. Mssr. Andrea Navigiero. Vinegia
1563. S. 13.)
[738] Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes gab nach
russischen Quellen Dr. O. A s b o t h im Archiv f. Anthropologie. Bd. XIII. S.
317–321. Zeigt sich aus irgend einem Grund der Mann unfähig, den
entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt entweder die Freiwerberin die
Zerreissung des Hymen mit den Fingern, oder man beauftragt den ältesten
Freiwerber oder einen Ehrengast, einen Mann von soliden Sitten und Benehmen,
die Zerreissung mittelst der Beiwohnung zu vollziehen.
[739] K r a u s s . Sitte und Brauch der Südslaven. S. 461–462.
[740] L o u i s e v o n F r a n ç o i s schreibt sehr richtig: Eine Frau hat keine
Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie allein wissen für dieselbe
einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding anders... nämlich Keuschheit und
Treue. (L. v. F r a n ç o i s . Der Posten der Frau. Stuttgart o. J. Kollektion
Spemann. Bd. XCIV. S. 104.)
Gesandte. (Viaggio fatto in Spagna del Magnif. Mssr. Andrea Navigiero. Vinegia
1563. S. 13.)
[738] Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes gab nach
russischen Quellen Dr. O. A s b o t h im Archiv f. Anthropologie. Bd. XIII. S.
317–321. Zeigt sich aus irgend einem Grund der Mann unfähig, den
entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt entweder die Freiwerberin die
Zerreissung des Hymen mit den Fingern, oder man beauftragt den ältesten
Freiwerber oder einen Ehrengast, einen Mann von soliden Sitten und Benehmen,
die Zerreissung mittelst der Beiwohnung zu vollziehen.
[739] K r a u s s . Sitte und Brauch der Südslaven. S. 461–462.
[740] L o u i s e v o n F r a n ç o i s schreibt sehr richtig: Eine Frau hat keine
Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie allein wissen für dieselbe
einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding anders... nämlich Keuschheit und
Treue. (L. v. F r a n ç o i s . Der Posten der Frau. Stuttgart o. J. Kollektion
Spemann. Bd. XCIV. S. 104.)
Page 316
XX.
Ausbildung des Patriarchates.
ie lange es gedauert, ehe das Vaterrecht in der Familie den vollen
Sieg errang, lässt sich nicht aussprechen. Die Menschen der
urzeitlichen Muttergruppe und des strengen Mutterrechtes haben
eben keine Geschichte. Allem Anscheine nach erwuchs, wie
schon einmal betont, die patriarchalische Familie zuerst auf dem Boden des
fortgeschrittensten, viehzüchtenden Nomadentums, das unter den
hellhäutigen Völkern Asiens die höchste Ausbildung erfuhr, daher man
jenen Weltteil als die eigentliche Heimat des Patriarchats und seiner
Schöpfungen zu betrachten hat. Aber auch dort wogte lange der Kampf
zwischen beiden Parteien, und der „Kriegszustand“ — wenn man sich
dieses Ausdruckes bedienen darf — zwischen Mann und Weib, wie ihn die
emporstrebende Männergewalt geschaffen, hörte wenigstens so lange nicht
auf, als die Völker dem Mutterrechte noch verhältnismässig nahe standen.
Noch erkennt der weibliche Teil, Mutter wie Tochter, das neue Verhältnis
nicht oder nur widerstrebend an, fügt sich nur allmählich dem Zwange; aber
auch das Vaterrecht lässt sich anfänglich noch auf einen billigen Vergleich
mit dem Mutterrechte ein. Die Spuren dieser einstigen Zustände sind
überall im Kreise der Vaterherrschaft an zahlreichen Gebräuchen und
Einrichtungen noch deutlich wahrnehmbar. Im allgemeinen aber bemerkt
L i p p e r t mit vollem Rechte, je verhältnismässig früher ein Volk diese
verschiedenen Phasen der Familienorganisation bei friedlichem Ausgleiche
der Parteien durcheilte, desto eher erreichte es die Stufe, die wir einmal
gewöhnt sind, als diejenige der Kultur im engeren Sinne zu bezeichnen.
Solche Völker sind es, die uns zuerst als Völker „der Geschichte“
entgegentreten.[741]
Die alte Patriarchalfamilie, welche auf der Herrschaft des Vaters,
richtiger des Mannes, sich aufbaut, entspricht nun keineswegs noch unserer
heutigen Sonderfamilie, sondern vereinigt vielmehr eine grössere Anzahl
solcher unter e i n e r väterlichen Gewalt. Diese wurzelt hinwieder in dem
Ausbildung des Patriarchates.
ie lange es gedauert, ehe das Vaterrecht in der Familie den vollen
Sieg errang, lässt sich nicht aussprechen. Die Menschen der
urzeitlichen Muttergruppe und des strengen Mutterrechtes haben
eben keine Geschichte. Allem Anscheine nach erwuchs, wie
schon einmal betont, die patriarchalische Familie zuerst auf dem Boden des
fortgeschrittensten, viehzüchtenden Nomadentums, das unter den
hellhäutigen Völkern Asiens die höchste Ausbildung erfuhr, daher man
jenen Weltteil als die eigentliche Heimat des Patriarchats und seiner
Schöpfungen zu betrachten hat. Aber auch dort wogte lange der Kampf
zwischen beiden Parteien, und der „Kriegszustand“ — wenn man sich
dieses Ausdruckes bedienen darf — zwischen Mann und Weib, wie ihn die
emporstrebende Männergewalt geschaffen, hörte wenigstens so lange nicht
auf, als die Völker dem Mutterrechte noch verhältnismässig nahe standen.
Noch erkennt der weibliche Teil, Mutter wie Tochter, das neue Verhältnis
nicht oder nur widerstrebend an, fügt sich nur allmählich dem Zwange; aber
auch das Vaterrecht lässt sich anfänglich noch auf einen billigen Vergleich
mit dem Mutterrechte ein. Die Spuren dieser einstigen Zustände sind
überall im Kreise der Vaterherrschaft an zahlreichen Gebräuchen und
Einrichtungen noch deutlich wahrnehmbar. Im allgemeinen aber bemerkt
L i p p e r t mit vollem Rechte, je verhältnismässig früher ein Volk diese
verschiedenen Phasen der Familienorganisation bei friedlichem Ausgleiche
der Parteien durcheilte, desto eher erreichte es die Stufe, die wir einmal
gewöhnt sind, als diejenige der Kultur im engeren Sinne zu bezeichnen.
Solche Völker sind es, die uns zuerst als Völker „der Geschichte“
entgegentreten.[741]
Die alte Patriarchalfamilie, welche auf der Herrschaft des Vaters,
richtiger des Mannes, sich aufbaut, entspricht nun keineswegs noch unserer
heutigen Sonderfamilie, sondern vereinigt vielmehr eine grössere Anzahl
solcher unter e i n e r väterlichen Gewalt. Diese wurzelt hinwieder in dem
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B e s i t z r e c h t e an den Menschen, welches der älteren Periode, jener der
Mutterfolge, völlig fremd gewesen. Und aus dieser trüben Quelle flossen,
ausser den im vorigen Abschnitte erörterten, noch weitere wichtige
Erscheinungen. Zunächst ist es klar, dass, so lange die Zentralgewalt der
Patriarchen unbeschränkt wirkte, in strenger Folgerichtigkeit jede in die
Familie heiratende Frau im Grunde auch ein Besitzgegenstand eben dieses
Patriarchen werden musste. Der Familienhäuptling, in weiterer Ausdehnung
der Stammeshäuptling, gewann damit also das Recht, über sämtliche
weibliche Mitglieder nach Belieben zu verfügen. C a r l o P i a g g i a
erzählt von den Niamniam in Mittelafrika, der Häuptling habe ein Anrecht
auf alle Weiber des Stammes und betrachte auch die eigenen Töchter als
seine Frauen.[742] Der König von Dahomeh vergiebt allein die Töchter
seiner Unterthanen zur Ehe und lässt den Kaufpreis für dieselben in den
königlichen Schatz fliessen. Wer also heiraten will, kauft sich eine Frau
vom Könige, dem als Patriarch der Patriarchen Leben und Gut jedes
Unterthanen zur Verfügung steht. Von den Balanten in Westafrika meldet
A l f r e d M a r c h e , dass der König nicht bloss das Recht über Leben und
Tod der Unterthanen, sondern auch das „Recht der ersten Nacht“ (Jus
primae noctis) im ganzen Stamme habe. Es ist dies aber weniger ein Recht,
als vielmehr eine Ve r p f l i c h t u n g seinerseits, denn ohne diese
Förmlichkeit würde kein Mädchen heiraten können.[743] So ist es überall,
wo in geschichtlicher Zeit die gleiche Sitte des Deflorationsrechtes herrscht,
eine Sitte, deren Thatsächlichkeit trotz der jüngster Zeit dagegen erhobenen
Zweifel auf sehr verbreitetem ethnologischem Gebiete aufrecht zu erhalten
ist.[744] Dieses sogenannte Häuptlings- oder „Herrenrecht“ ist ursprünglich
zweifellos aus den Sklavenverhältnissen hervorgegangen.[745] Es war ja
ganz natürlich, dass die Sklavin, welche dem Herrn gänzlich angehört,
diesem auch die Erstlinge ihrer Liebe geben muss. Aber in geschichtlicher
Zeit ist dieses Herrenrecht längst nichts gewaltsam Erzwungenes mehr und
nirgends in der Völkerkunde ergiebt sich, dass dasselbe wider den Willen
der Beteiligten ausgeübt werde. Richtiger wäre es daher von einem
Officium als von einem Jus primae noctis zu sprechen. Was anfangs im
beschränkten Kreise der Patriarchalfamilie ein Recht gewesen, gestaltete
sich im Laufe der Zeit mit dem Einleben der Gepflogenheit allmählich zu
einer F o r d e r u n g der Unterthanen und zu einer P f l i c h t des
Oberhauptes.[746] Die wachsende Erweiterung des ursprünglichen Kreises
zum Stamme machte aber diese Verpflichtung immer drückender, so dass
Mutterfolge, völlig fremd gewesen. Und aus dieser trüben Quelle flossen,
ausser den im vorigen Abschnitte erörterten, noch weitere wichtige
Erscheinungen. Zunächst ist es klar, dass, so lange die Zentralgewalt der
Patriarchen unbeschränkt wirkte, in strenger Folgerichtigkeit jede in die
Familie heiratende Frau im Grunde auch ein Besitzgegenstand eben dieses
Patriarchen werden musste. Der Familienhäuptling, in weiterer Ausdehnung
der Stammeshäuptling, gewann damit also das Recht, über sämtliche
weibliche Mitglieder nach Belieben zu verfügen. C a r l o P i a g g i a
erzählt von den Niamniam in Mittelafrika, der Häuptling habe ein Anrecht
auf alle Weiber des Stammes und betrachte auch die eigenen Töchter als
seine Frauen.[742] Der König von Dahomeh vergiebt allein die Töchter
seiner Unterthanen zur Ehe und lässt den Kaufpreis für dieselben in den
königlichen Schatz fliessen. Wer also heiraten will, kauft sich eine Frau
vom Könige, dem als Patriarch der Patriarchen Leben und Gut jedes
Unterthanen zur Verfügung steht. Von den Balanten in Westafrika meldet
A l f r e d M a r c h e , dass der König nicht bloss das Recht über Leben und
Tod der Unterthanen, sondern auch das „Recht der ersten Nacht“ (Jus
primae noctis) im ganzen Stamme habe. Es ist dies aber weniger ein Recht,
als vielmehr eine Ve r p f l i c h t u n g seinerseits, denn ohne diese
Förmlichkeit würde kein Mädchen heiraten können.[743] So ist es überall,
wo in geschichtlicher Zeit die gleiche Sitte des Deflorationsrechtes herrscht,
eine Sitte, deren Thatsächlichkeit trotz der jüngster Zeit dagegen erhobenen
Zweifel auf sehr verbreitetem ethnologischem Gebiete aufrecht zu erhalten
ist.[744] Dieses sogenannte Häuptlings- oder „Herrenrecht“ ist ursprünglich
zweifellos aus den Sklavenverhältnissen hervorgegangen.[745] Es war ja
ganz natürlich, dass die Sklavin, welche dem Herrn gänzlich angehört,
diesem auch die Erstlinge ihrer Liebe geben muss. Aber in geschichtlicher
Zeit ist dieses Herrenrecht längst nichts gewaltsam Erzwungenes mehr und
nirgends in der Völkerkunde ergiebt sich, dass dasselbe wider den Willen
der Beteiligten ausgeübt werde. Richtiger wäre es daher von einem
Officium als von einem Jus primae noctis zu sprechen. Was anfangs im
beschränkten Kreise der Patriarchalfamilie ein Recht gewesen, gestaltete
sich im Laufe der Zeit mit dem Einleben der Gepflogenheit allmählich zu
einer F o r d e r u n g der Unterthanen und zu einer P f l i c h t des
Oberhauptes.[746] Die wachsende Erweiterung des ursprünglichen Kreises
zum Stamme machte aber diese Verpflichtung immer drückender, so dass
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sie schliesslich sogar um schweren Preis erkauft werden musste. Als in
vorgerückteren Epochen Häuptlingsschaft und Priestertum, ursprünglich in
e i n e r Person vereint, sich spalteten, ging an manchen Orten die gedachte
Pflicht auf das letztere über, zumal als mit den bemerkenswertesten
Vorgängen im Leben bestimmte Kultvorstellungen sich zu verknüpfen
begonnen hatten. Noch später trat an Stelle der Handlung selbst ein blosses
Symbol. So stossen wir zur Zeit des Mittelalters in Europa selbst auf
eigentümliche Hochzeitsgebräuche, welche zwar für diese Zeit als
symbolische sich herausstellen, aber in früheren Epochen nicht solche
haben sein können. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass einst das
thatsächlich geübt wurde, was später nur noch sinnbildlich seinen Ausdruck
fand und in altertümlicher Redeweise fixiert wurde.[747] Also zuerst Recht,
dann allmählich Pflicht und Brauch, endlich Symbol — das ist der
Entwicklungsgang des „Herrenrechts“.[748]
Auf dem Boden des patriarchalischen Nomadentums erwachsen zwei
weitere gesellschaftliche Elemente, die hier bloss gestreift werden können:
der A d e l und die S k l a v e r e i . Der Patriarch, der unumschränkte Herr
und Gebieter in der grossen, gliederreichen, ursprünglich stets
polygynischen „Familie“, ist an sich der „Häuptling“, dem alle Übrigen
willig das höchste Ansehen zollen. Das Königtum, bemerkt sehr treffend
J u l i u s L i p p e r t , steht nun in der innigsten genetischen Verbindung mit
der Vaterschaft in der echten Patriarchalfamilie und unterscheidet sich von
dieser nur durch den Umfang seines Machtbereiches.[749] Unter ihm werden
die Familienhäuptlinge, die Scheiche, von selbst zu den hervorragendsten
Spitzen der Gesellschaft, zum Adel. Wie aber dieser n u r aus dem
Patriarchate hervorwachsen konnte, so auch die Sklaverei, die
Knechtschaft. Das demokratisch veranlagte Mutterrecht vermochte weder
die eine, noch die andere Gesellschaftsklasse zu erzeugen. Schon
einmal[750] habe ich erwähnt, wie der Kriegsgefangene als Sklave
dienstbares Eigentum seines Überwältigers wird, sobald der Begriff des
Besitzes an Menschen sich ausgebildet hat. Natürlich aber sind Weiber und
Kinder der erste Gegenstand der Knechtschaft gewesen, welche mit dem
ersten exogamischen Frauenraube begann und sich ausser auf das Weib
auch auf dessen Kind als ihr Zubehör erstreckte.[751] Deutlich spricht das
Verhältnis der Knechtschaft unter anderem sich in der Sitte aus, welche
beim Hinscheiden des Hausvaters seine Weiber so gut wie seine Knechte
demselben in die Grube nachsandte. Der Gedanke des Besitzes, freilich im
vorgerückteren Epochen Häuptlingsschaft und Priestertum, ursprünglich in
e i n e r Person vereint, sich spalteten, ging an manchen Orten die gedachte
Pflicht auf das letztere über, zumal als mit den bemerkenswertesten
Vorgängen im Leben bestimmte Kultvorstellungen sich zu verknüpfen
begonnen hatten. Noch später trat an Stelle der Handlung selbst ein blosses
Symbol. So stossen wir zur Zeit des Mittelalters in Europa selbst auf
eigentümliche Hochzeitsgebräuche, welche zwar für diese Zeit als
symbolische sich herausstellen, aber in früheren Epochen nicht solche
haben sein können. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass einst das
thatsächlich geübt wurde, was später nur noch sinnbildlich seinen Ausdruck
fand und in altertümlicher Redeweise fixiert wurde.[747] Also zuerst Recht,
dann allmählich Pflicht und Brauch, endlich Symbol — das ist der
Entwicklungsgang des „Herrenrechts“.[748]
Auf dem Boden des patriarchalischen Nomadentums erwachsen zwei
weitere gesellschaftliche Elemente, die hier bloss gestreift werden können:
der A d e l und die S k l a v e r e i . Der Patriarch, der unumschränkte Herr
und Gebieter in der grossen, gliederreichen, ursprünglich stets
polygynischen „Familie“, ist an sich der „Häuptling“, dem alle Übrigen
willig das höchste Ansehen zollen. Das Königtum, bemerkt sehr treffend
J u l i u s L i p p e r t , steht nun in der innigsten genetischen Verbindung mit
der Vaterschaft in der echten Patriarchalfamilie und unterscheidet sich von
dieser nur durch den Umfang seines Machtbereiches.[749] Unter ihm werden
die Familienhäuptlinge, die Scheiche, von selbst zu den hervorragendsten
Spitzen der Gesellschaft, zum Adel. Wie aber dieser n u r aus dem
Patriarchate hervorwachsen konnte, so auch die Sklaverei, die
Knechtschaft. Das demokratisch veranlagte Mutterrecht vermochte weder
die eine, noch die andere Gesellschaftsklasse zu erzeugen. Schon
einmal[750] habe ich erwähnt, wie der Kriegsgefangene als Sklave
dienstbares Eigentum seines Überwältigers wird, sobald der Begriff des
Besitzes an Menschen sich ausgebildet hat. Natürlich aber sind Weiber und
Kinder der erste Gegenstand der Knechtschaft gewesen, welche mit dem
ersten exogamischen Frauenraube begann und sich ausser auf das Weib
auch auf dessen Kind als ihr Zubehör erstreckte.[751] Deutlich spricht das
Verhältnis der Knechtschaft unter anderem sich in der Sitte aus, welche
beim Hinscheiden des Hausvaters seine Weiber so gut wie seine Knechte
demselben in die Grube nachsandte. Der Gedanke des Besitzes, freilich im
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Zusammenhange mit den aufgetauchten Vorstellungen vom künftigen
Leben und dessen Erfordernissen, steht auch diesem Brauche zu Gevatter.
Der Tote bedarf dort des Umgangs und der Pflege wie im Diesseits. Seine
Seele, so dachte man weiter, hänge an seinem Eigentume, das man ihm
daher auch nach dem Absterben des Körpers belassen müsse. Eigentum
waren aber nicht bloss die unbelebten Dinge, sondern auch die Weiber und
Knechte; einen Unterschied in der Natur des Besitzes gab es noch nicht.
Daher die weite Verbreitung der Grabfolge von Witwen und Knechten,
welche allen Völkern fehlt, die dem Mutterrechte näher stehen oder aus
diesem ihre Familienorganisation entwickelt haben.[752] Solche geben dem
Toten bloss seine Leibgeräte „auf die lange Reise“ mit, wie Schiller in
seiner „Nadowessischen Totenklage“ singt:
„Alles sei mit ihm begraben
Was ihn freuen mag.“
Höchstens wird den unbelebten Dingen noch das Leibross hinzugefügt.
So ist es heute noch bei den kriegerischen und grausamen Dakota oder
Sioux. Wenn ein Indianer dieses Stammes stirbt, so werden ihm, bezeugt
Oberst B r a c k e t t , Waffen, Kleider, Pfeifen u. s. w. ins Grab mitgegeben
und ein gutes Pferd getötet und mitbegraben,[753] nicht aber seine Squaws.
Dagegen war es vor Einführung des Christentums, also noch vor ganz
kurzer Zeit, auf den Vitiinseln üblich, die Witwe auf dem Grabe ihres
Gatten zu erdrosseln.[754] Ihre Leichen wurden die „Streu“ für sein Grab
genannt. Auch bei Germanen und Slaven war die Witwengrabfolge
heimisch, und wie es scheint war es auch bei den Frankenkönigen üblich,
ihre Weiber zu verbrennen; doch erreichte die Sitte ihre höchste
Entwicklung bei den nordischen Nomaden der Alten Welt.
Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats
auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt hat.
Sattsam bekannt ist die Sati,[755] die Witwenverbrennung bei den Hindu,
deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut. Die religiösen
Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen Gunsten sich
ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich noch an späterer
Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze. Übrigens ist die
Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu, sondern sogar bei den
europäischen Südslaven eine bedauernswerte. Zwar wehrt ihr die Sitte die
Leben und dessen Erfordernissen, steht auch diesem Brauche zu Gevatter.
Der Tote bedarf dort des Umgangs und der Pflege wie im Diesseits. Seine
Seele, so dachte man weiter, hänge an seinem Eigentume, das man ihm
daher auch nach dem Absterben des Körpers belassen müsse. Eigentum
waren aber nicht bloss die unbelebten Dinge, sondern auch die Weiber und
Knechte; einen Unterschied in der Natur des Besitzes gab es noch nicht.
Daher die weite Verbreitung der Grabfolge von Witwen und Knechten,
welche allen Völkern fehlt, die dem Mutterrechte näher stehen oder aus
diesem ihre Familienorganisation entwickelt haben.[752] Solche geben dem
Toten bloss seine Leibgeräte „auf die lange Reise“ mit, wie Schiller in
seiner „Nadowessischen Totenklage“ singt:
„Alles sei mit ihm begraben
Was ihn freuen mag.“
Höchstens wird den unbelebten Dingen noch das Leibross hinzugefügt.
So ist es heute noch bei den kriegerischen und grausamen Dakota oder
Sioux. Wenn ein Indianer dieses Stammes stirbt, so werden ihm, bezeugt
Oberst B r a c k e t t , Waffen, Kleider, Pfeifen u. s. w. ins Grab mitgegeben
und ein gutes Pferd getötet und mitbegraben,[753] nicht aber seine Squaws.
Dagegen war es vor Einführung des Christentums, also noch vor ganz
kurzer Zeit, auf den Vitiinseln üblich, die Witwe auf dem Grabe ihres
Gatten zu erdrosseln.[754] Ihre Leichen wurden die „Streu“ für sein Grab
genannt. Auch bei Germanen und Slaven war die Witwengrabfolge
heimisch, und wie es scheint war es auch bei den Frankenkönigen üblich,
ihre Weiber zu verbrennen; doch erreichte die Sitte ihre höchste
Entwicklung bei den nordischen Nomaden der Alten Welt.
Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats
auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt hat.
Sattsam bekannt ist die Sati,[755] die Witwenverbrennung bei den Hindu,
deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut. Die religiösen
Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen Gunsten sich
ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich noch an späterer
Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze. Übrigens ist die
Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu, sondern sogar bei den
europäischen Südslaven eine bedauernswerte. Zwar wehrt ihr die Sitte die
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Wiederverheiratung nicht, sieht sie aber nur ungerne; man betrachtet
nämlich die zweite Heirat als einen Schimpf, den die Witwe ihrem
verstorbenen Manne anthut.[756] Auch in vielen andern Gegenden Europas
haftet immer noch ein gewisser Makel an der Wiedervermählung einer
Witwe und begleitet das Volk die neue Hochzeit mit störenden Gebräuchen,
die erst sehr spät eine fröhlichere Gestalt angenommen haben. In den
französischen Landschaften Bresse und Dombes (Ain-Departement)
herrscht z. B. heute noch in Stadt und Land die uralte Sitte des Charivari,
[757] welche auch die Revolution überdauert hat. So haben wir eine
absteigende Folge der Anforderungen, die mit der Verpflichtung der Witwe
beginnt, sich auf dem Grabe oder dem Scheiterhaufen des verlorenen
Gatten zu töten und mit einer einfachen Trauerzeit von einigen Monaten
endet.[758] Ein gewisses Mass von Zurückgezogenheit blieb schliesslich
überall als Rest der Sitte unter einer neuen Deutungsweise.
Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft,
das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die Liebe,
sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift. Unter der älteren
Organisation der Mutterfolge war das Kind ein ausschliessliches Eigentum
des Weibes. Seine Erhaltung fand es lediglich in dem Instinkte der
Mutterliebe. Zahllos sind indes die Beispiele, dass dieser uns so natürlich,
dem Weibe angeboren dünkende Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe
unterliegt, im harten Ringen um das eigene Dasein zum Schweigen
gebracht wird. Die Geschichte des K i n d e r m o r d e s als Volkssitte ist
dafür ein sprechender Beweis. Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die
Mutter selbst, welche aus mancherlei Gründen das Neugeborene,
gewöhnlich ihr erstes Kind, beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse
jener physiologischen Vorstellungen, welche zum Teile auch der
Anthropophagie zu Grunde lagen, selbst verspeiste. Später
vergesellschafteten sich damit auch noch r e l i g i ö s e Ideen, welche den
blossen, aus Nützlichkeitsursachen vollbrachten Kindermord zum
Kindeso p f e r umgestalteten. Diese Anschauungen überwand auch das
Patriarchat zu Anfang nicht. Als Kulthandlung findet sich das Kinderopfer
unter demselben bei vielen Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es
der Molochsdienst der Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu
Hierapolis. Zum geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien
gehörte das Opfer eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern
waren Kinderopfer üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer
nämlich die zweite Heirat als einen Schimpf, den die Witwe ihrem
verstorbenen Manne anthut.[756] Auch in vielen andern Gegenden Europas
haftet immer noch ein gewisser Makel an der Wiedervermählung einer
Witwe und begleitet das Volk die neue Hochzeit mit störenden Gebräuchen,
die erst sehr spät eine fröhlichere Gestalt angenommen haben. In den
französischen Landschaften Bresse und Dombes (Ain-Departement)
herrscht z. B. heute noch in Stadt und Land die uralte Sitte des Charivari,
[757] welche auch die Revolution überdauert hat. So haben wir eine
absteigende Folge der Anforderungen, die mit der Verpflichtung der Witwe
beginnt, sich auf dem Grabe oder dem Scheiterhaufen des verlorenen
Gatten zu töten und mit einer einfachen Trauerzeit von einigen Monaten
endet.[758] Ein gewisses Mass von Zurückgezogenheit blieb schliesslich
überall als Rest der Sitte unter einer neuen Deutungsweise.
Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft,
das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die Liebe,
sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift. Unter der älteren
Organisation der Mutterfolge war das Kind ein ausschliessliches Eigentum
des Weibes. Seine Erhaltung fand es lediglich in dem Instinkte der
Mutterliebe. Zahllos sind indes die Beispiele, dass dieser uns so natürlich,
dem Weibe angeboren dünkende Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe
unterliegt, im harten Ringen um das eigene Dasein zum Schweigen
gebracht wird. Die Geschichte des K i n d e r m o r d e s als Volkssitte ist
dafür ein sprechender Beweis. Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die
Mutter selbst, welche aus mancherlei Gründen das Neugeborene,
gewöhnlich ihr erstes Kind, beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse
jener physiologischen Vorstellungen, welche zum Teile auch der
Anthropophagie zu Grunde lagen, selbst verspeiste. Später
vergesellschafteten sich damit auch noch r e l i g i ö s e Ideen, welche den
blossen, aus Nützlichkeitsursachen vollbrachten Kindermord zum
Kindeso p f e r umgestalteten. Diese Anschauungen überwand auch das
Patriarchat zu Anfang nicht. Als Kulthandlung findet sich das Kinderopfer
unter demselben bei vielen Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es
der Molochsdienst der Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu
Hierapolis. Zum geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien
gehörte das Opfer eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern
waren Kinderopfer üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer
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Einwanderung nach Palästina von der Sitte frei und scheinen sie auch dann
von den benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So sagt
wenigstens Prof. B e r n h a r d S t a d e ,[759] während andere freilich dieser
Ansicht nicht sind.[760] Bei der Mehrzahl dieser Völker hat aber das
Vaterrecht noch nicht den völligen Sieg errungen oder wenigstens nicht alle
Spuren der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht. Diese treten in ihren
Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter des Lebens, die Göttin
der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem gebietenden Sonnengotte noch
eine hervorragende Stelle behauptet.
Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen
nämlich unter der Mutterfolge überall auch w e i b l i c h e Gottheiten, und
diese sind stets als die ä l t e r e n zu betrachten. Vielfach lässt sie der
Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber diese
Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich, sowie die
alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen Gottheiten
der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen der alten
Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht. H e s i o d s
Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück. Stumm in Bezug auf
die männlichen Götter, welche die erobernden Stämme des Patriarchats als
Vorstandschaft ihrer Dynastieen und Staaten aufbrachten, erzählen sie nur
von den Triumphen der weiblichen Gottheiten. In den „Eumeniden“ des
A e s c h y l o s erkennen die Erynnien das Recht des Vaters und Mannes
noch n i c h t , sondern lediglich das Recht der Mutter an, und die ganze
Handlung beruht auf dem Kampfe zwischen Vater- und Mutterrecht.[761]
Bezeichnend ist geradezu die Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest
durch den calculus Minervae freigesprochen wird im Blutgericht:
Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους
Καθιππάσασθε, κακ’ χερῶν εἰλεσθέ μου.
Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen in
der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge und des
Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der ältere Kult auch in
die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der Vereinigung neben einander
wohnender Stämme jüngere Organisationen hervorgingen.[762] So konnte
neben den jüngeren Göttergestalten der wollüstige Dienst der Astarte,
Anaïtis und Mylitta über weite Strecken als Rückstand früherer
von den benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So sagt
wenigstens Prof. B e r n h a r d S t a d e ,[759] während andere freilich dieser
Ansicht nicht sind.[760] Bei der Mehrzahl dieser Völker hat aber das
Vaterrecht noch nicht den völligen Sieg errungen oder wenigstens nicht alle
Spuren der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht. Diese treten in ihren
Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter des Lebens, die Göttin
der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem gebietenden Sonnengotte noch
eine hervorragende Stelle behauptet.
Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen
nämlich unter der Mutterfolge überall auch w e i b l i c h e Gottheiten, und
diese sind stets als die ä l t e r e n zu betrachten. Vielfach lässt sie der
Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber diese
Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich, sowie die
alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen Gottheiten
der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen der alten
Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht. H e s i o d s
Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück. Stumm in Bezug auf
die männlichen Götter, welche die erobernden Stämme des Patriarchats als
Vorstandschaft ihrer Dynastieen und Staaten aufbrachten, erzählen sie nur
von den Triumphen der weiblichen Gottheiten. In den „Eumeniden“ des
A e s c h y l o s erkennen die Erynnien das Recht des Vaters und Mannes
noch n i c h t , sondern lediglich das Recht der Mutter an, und die ganze
Handlung beruht auf dem Kampfe zwischen Vater- und Mutterrecht.[761]
Bezeichnend ist geradezu die Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest
durch den calculus Minervae freigesprochen wird im Blutgericht:
Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους
Καθιππάσασθε, κακ’ χερῶν εἰλεσθέ μου.
Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen in
der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge und des
Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der ältere Kult auch in
die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der Vereinigung neben einander
wohnender Stämme jüngere Organisationen hervorgingen.[762] So konnte
neben den jüngeren Göttergestalten der wollüstige Dienst der Astarte,
Anaïtis und Mylitta über weite Strecken als Rückstand früherer
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Anschauungen sich erhalten. Und so wie die Sitten ihrer Ursprungszeit
noch ungebundene waren, so haftete auch an den weiblichen Gottheiten die
Vorstellung, dass ihnen nichts Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als
ein Dienst dessen, was vom Standpunkte unserer heutigen Moral als
„Unzucht“ gebrandmarkt wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich
aufgefasst wurde, wo zwei Hauptgottheiten, eine männliche und eine
weibliche, einander gegenüber standen, da erschien das geschlechtliche
Verhältnis als etwas im Wesen der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb
und dessen Befriedigung als das, was auch am Menschen der Gottheit am
meisten entspreche. So wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da
der Grundgedanke des Opfers der der Hingebung des Menschen an die
Gottheit mittelbar oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der
Göttin nicht besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der
Gebrauch, dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der
Göttin sich preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art
dasselbe, was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“[763] So
entsteht also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen
Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben, die
sogenannte k u l t l i c h e P r o s t i t u t i o n . Auf dem Boden des reinen
Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu
folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst unter der
aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die freie
Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche
Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige, in
welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen. Jüngeren
Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der Gastfreundschaft,
welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes entspricht.
Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete
kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet wird,
während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit naturgemäss
herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem Kulturwege der
Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig mit dem Fortschreiten
der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des Patriarchats, mit der
Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese völlig abzustreifen gelang
aber nicht einmal den klassischen Völkern des Altertums, den sonst auf
strengem Patriarchate fussenden Griechen und Römern, daher denn auch
neben strengen Ehesatzungen Lockerheit der Sitten, besonders bei den
noch ungebundene waren, so haftete auch an den weiblichen Gottheiten die
Vorstellung, dass ihnen nichts Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als
ein Dienst dessen, was vom Standpunkte unserer heutigen Moral als
„Unzucht“ gebrandmarkt wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich
aufgefasst wurde, wo zwei Hauptgottheiten, eine männliche und eine
weibliche, einander gegenüber standen, da erschien das geschlechtliche
Verhältnis als etwas im Wesen der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb
und dessen Befriedigung als das, was auch am Menschen der Gottheit am
meisten entspreche. So wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da
der Grundgedanke des Opfers der der Hingebung des Menschen an die
Gottheit mittelbar oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der
Göttin nicht besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der
Gebrauch, dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der
Göttin sich preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art
dasselbe, was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“[763] So
entsteht also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen
Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben, die
sogenannte k u l t l i c h e P r o s t i t u t i o n . Auf dem Boden des reinen
Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu
folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst unter der
aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die freie
Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche
Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige, in
welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen. Jüngeren
Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der Gastfreundschaft,
welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes entspricht.
Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete
kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet wird,
während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit naturgemäss
herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem Kulturwege der
Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig mit dem Fortschreiten
der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des Patriarchats, mit der
Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese völlig abzustreifen gelang
aber nicht einmal den klassischen Völkern des Altertums, den sonst auf
strengem Patriarchate fussenden Griechen und Römern, daher denn auch
neben strengen Ehesatzungen Lockerheit der Sitten, besonders bei den
Page 323
Hellenen, sich behauptet. Allerdings ist bei letzteren frühzeitig schon die
pflichtmässige Preisgebung der Mädchen, wie sie in Vorderasien üblich
war, auf eine eigene Körperschaft, jene der „Hierodulen“, beschränkt,
welche diesen sowie den Italikern durch semitische Einflüsse zugekommen
ist. Denn auch in Israel zeigt sich die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass
ein Mensch, ohne Priester zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste
der Gottheit Unzucht ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“,
und die Sage von Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der
eigenen Person zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.[764] Wohl mag
aber die hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner Blütezeit
die dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum behandelte, zum
Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein. Ich füge hinzu, dass
auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen der Lust zum Teil vom
Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind. Gilt dies strenge genommen
bloss von den zwei obersten Klassen der Dewadaschi (Dienerinnen der
Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich heissen, welche den Schutz des
Publikums und viele Vorrechte, ja selbst den Titel Begum („edle Damen“)
geniessen, so geht doch ein Teil davon auf die unteren Grade der Nautsch-
oder Tanzmädchen über, welche an allen religiösen und bürgerlichen
Festlichkeiten sich zu beteiligen haben.[765] Aus S a n d r a k a s
bemerkenswertem Drama „Das Thonwägelchen“, welches sicherlich vor
dem zehnten christlichen Jahrhundert entstand, ersieht man, dass schon
damals die Lustdirnen in Indien eine ebenso wichtige Rolle spielten, wie in
Hellas zur perikleischen Zeit.[766] Ausführlich beschreibt der Dichter die
glanzvolle Behausung Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich
einer der bedeutendsten Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt des
Königreiches Malwa. Eine Bestätigung für die Meinung, dass diese
Hochhaltung der Töchter der Freude ein Niederschlag älterer Anschauungen
ist, finde ich in den Verhältnissen Abessiniens, wo zwar Vaterrecht herrscht,
daneben aber vielleicht mehr denn irgendwo im Bereiche des Christentums
Spuren aus der Zeit der Mutterfolge sich erhalten haben.[767] So geniesst
dort unter anderem das Weib noch vielfach die nämlichen Vorrechte wie der
Mann und sein Geschlecht schliesst es nicht von amtlichen Stellungen aus.
Auch dort stehen nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man darf ohne
Übertreibung versichern, dass ihre Rolle glänzender ist, denn jemals im
Altertume, im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren Tagen. Sie bilden das
glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit den Grossen des Hofes
pflichtmässige Preisgebung der Mädchen, wie sie in Vorderasien üblich
war, auf eine eigene Körperschaft, jene der „Hierodulen“, beschränkt,
welche diesen sowie den Italikern durch semitische Einflüsse zugekommen
ist. Denn auch in Israel zeigt sich die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass
ein Mensch, ohne Priester zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste
der Gottheit Unzucht ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“,
und die Sage von Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der
eigenen Person zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.[764] Wohl mag
aber die hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner Blütezeit
die dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum behandelte, zum
Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein. Ich füge hinzu, dass
auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen der Lust zum Teil vom
Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind. Gilt dies strenge genommen
bloss von den zwei obersten Klassen der Dewadaschi (Dienerinnen der
Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich heissen, welche den Schutz des
Publikums und viele Vorrechte, ja selbst den Titel Begum („edle Damen“)
geniessen, so geht doch ein Teil davon auf die unteren Grade der Nautsch-
oder Tanzmädchen über, welche an allen religiösen und bürgerlichen
Festlichkeiten sich zu beteiligen haben.[765] Aus S a n d r a k a s
bemerkenswertem Drama „Das Thonwägelchen“, welches sicherlich vor
dem zehnten christlichen Jahrhundert entstand, ersieht man, dass schon
damals die Lustdirnen in Indien eine ebenso wichtige Rolle spielten, wie in
Hellas zur perikleischen Zeit.[766] Ausführlich beschreibt der Dichter die
glanzvolle Behausung Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich
einer der bedeutendsten Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt des
Königreiches Malwa. Eine Bestätigung für die Meinung, dass diese
Hochhaltung der Töchter der Freude ein Niederschlag älterer Anschauungen
ist, finde ich in den Verhältnissen Abessiniens, wo zwar Vaterrecht herrscht,
daneben aber vielleicht mehr denn irgendwo im Bereiche des Christentums
Spuren aus der Zeit der Mutterfolge sich erhalten haben.[767] So geniesst
dort unter anderem das Weib noch vielfach die nämlichen Vorrechte wie der
Mann und sein Geschlecht schliesst es nicht von amtlichen Stellungen aus.
Auch dort stehen nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man darf ohne
Übertreibung versichern, dass ihre Rolle glänzender ist, denn jemals im
Altertume, im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren Tagen. Sie bilden das
glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit den Grossen des Hofes
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huldigen, verherrlichen alle Feste und lassen sich ihre Gunst teuer bezahlen.
Zumeist streben sie darnach, die Verwaltung eines Dorfes oder Bezirkes zu
erhalten, und Vergangenheit wie Gegenwart dieser Frauen beweist, dass sie
dazu nicht unbefähigt sind. Die gesetzlichen Gemahlinnen der Könige
fühlen sich stolz, sie in ihrem Hofstaate zahlreich vertreten zu sehen und
leben mit ihnen sogar öffentlich auf dem Fusse grösster Vertraulichkeit.
Einen Ausdruck, die Prostituierte zu brandmarken, besitzt die amharische
Sprache nicht.[768] Wiederum empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit
eine Pflicht werden musste, ehe sie eine Tugend wurde.
Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen
Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das
Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was etwa an
eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll in einem
späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran erinnert, dass wie
in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der Demeter in sehr
volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf römischem, zum teil ehedem
etruskischem Gebiete, die altertümlichsten Kulte — Dea Dia, Acca
Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater — jener früheren Stufe
angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss der römischen Volksmasse,
während der Staat in dem Jupiter- und den beiden Marskulten seine
Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter der Götter noch sehr geläufig
gewesen sein, da A u g u s t i n u s gerade an diesen seine
Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der Staatskult der
Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno nur die Frau n e b e n
dem Manne hervortritt.[769] Bloss Perser, Araber und Juden überwanden die
weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten sich auch die Hindu zur Zeit
des entstehenden Buddhismus.[770] Ich will die beiläufige Bemerkung nicht
unterdrücken, dass auch lediglich von Völkern dieser Art, wo das
Patriarchat und damit die männlichen Kulte völlig obsiegten, die
weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus, Christentum und Islâm,
ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des Mose wie des Zarathustra
konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel fassen.
Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich
begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen
Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist
sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich
Zumeist streben sie darnach, die Verwaltung eines Dorfes oder Bezirkes zu
erhalten, und Vergangenheit wie Gegenwart dieser Frauen beweist, dass sie
dazu nicht unbefähigt sind. Die gesetzlichen Gemahlinnen der Könige
fühlen sich stolz, sie in ihrem Hofstaate zahlreich vertreten zu sehen und
leben mit ihnen sogar öffentlich auf dem Fusse grösster Vertraulichkeit.
Einen Ausdruck, die Prostituierte zu brandmarken, besitzt die amharische
Sprache nicht.[768] Wiederum empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit
eine Pflicht werden musste, ehe sie eine Tugend wurde.
Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen
Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das
Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was etwa an
eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll in einem
späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran erinnert, dass wie
in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der Demeter in sehr
volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf römischem, zum teil ehedem
etruskischem Gebiete, die altertümlichsten Kulte — Dea Dia, Acca
Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater — jener früheren Stufe
angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss der römischen Volksmasse,
während der Staat in dem Jupiter- und den beiden Marskulten seine
Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter der Götter noch sehr geläufig
gewesen sein, da A u g u s t i n u s gerade an diesen seine
Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der Staatskult der
Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno nur die Frau n e b e n
dem Manne hervortritt.[769] Bloss Perser, Araber und Juden überwanden die
weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten sich auch die Hindu zur Zeit
des entstehenden Buddhismus.[770] Ich will die beiläufige Bemerkung nicht
unterdrücken, dass auch lediglich von Völkern dieser Art, wo das
Patriarchat und damit die männlichen Kulte völlig obsiegten, die
weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus, Christentum und Islâm,
ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des Mose wie des Zarathustra
konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel fassen.
Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich
begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen
Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist
sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich
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möchte sagen, rohere Begriffe, wie es jene vom unbedingten Eigentum am
Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit
waren, die Verhältnisse schliesslich auf den Pfad der Menschlichkeit
(Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder davon.
Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer der Kinder
allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils physiologischen,
teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war es allgemach ein
Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem emporkommenden
Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die Erinnerung daran
hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei den Nordgermanen fand
es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann Herr und Eigentümer des
Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald sein Interesse werden, diese
Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon musste das Aufhören der
Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst in den Glaubensvorschriften
begründet waren, so währte es natürlich lange Zeit, ehe man sich zu
Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse bequemte, welche eine
Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch einen andern
erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber in unmittelbarem
Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen Kultur.[771] Auf
mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden. Allem Anscheine nach
bestanden die ersten Versuche in Fasten und Blutlassen, dem sich der
Besitzer des Kindes unterzog, und Völker, welche die Stufe der Tierzucht
nicht erreichten, mussten füglich dabei stehen bleiben. Es ist L i p p e r t s
unbestreitbares Verdienst, auf diesem Wege zuerst befriedigend eine
weitverbreitete Sitte gedeutet zu haben, die man bisher mitunter auf die
seltsamste Weise zu erklären sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in
Amerika, besonders bei den wilden Stämmen Südamerikas, vielfach
beobachtet und war ehedem auch bei den vornomadischen Bewohnern
Europas verbreitet,[772] zum Beweise, dass auch diese dereinst unter dem
Banne des Kindesopfers gestanden hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald
aus beiden Ablösungsmomenten zugleich: der Vater enthält sich, von der
Geburt des Kindes an, durch eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und
gewisser oder selbst aller Speisen — er feiert und fastet — oder er lässt sich
durch irgend welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut
abzapfen, die so als Opferblut vergossen wird, oder es findet beides
zugleich statt.“[773] Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses
Verhaltens mit dem der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet,
Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit
waren, die Verhältnisse schliesslich auf den Pfad der Menschlichkeit
(Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder davon.
Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer der Kinder
allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils physiologischen,
teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war es allgemach ein
Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem emporkommenden
Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die Erinnerung daran
hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei den Nordgermanen fand
es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann Herr und Eigentümer des
Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald sein Interesse werden, diese
Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon musste das Aufhören der
Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst in den Glaubensvorschriften
begründet waren, so währte es natürlich lange Zeit, ehe man sich zu
Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse bequemte, welche eine
Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch einen andern
erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber in unmittelbarem
Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen Kultur.[771] Auf
mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden. Allem Anscheine nach
bestanden die ersten Versuche in Fasten und Blutlassen, dem sich der
Besitzer des Kindes unterzog, und Völker, welche die Stufe der Tierzucht
nicht erreichten, mussten füglich dabei stehen bleiben. Es ist L i p p e r t s
unbestreitbares Verdienst, auf diesem Wege zuerst befriedigend eine
weitverbreitete Sitte gedeutet zu haben, die man bisher mitunter auf die
seltsamste Weise zu erklären sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in
Amerika, besonders bei den wilden Stämmen Südamerikas, vielfach
beobachtet und war ehedem auch bei den vornomadischen Bewohnern
Europas verbreitet,[772] zum Beweise, dass auch diese dereinst unter dem
Banne des Kindesopfers gestanden hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald
aus beiden Ablösungsmomenten zugleich: der Vater enthält sich, von der
Geburt des Kindes an, durch eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und
gewisser oder selbst aller Speisen — er feiert und fastet — oder er lässt sich
durch irgend welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut
abzapfen, die so als Opferblut vergossen wird, oder es findet beides
zugleich statt.“[773] Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses
Verhaltens mit dem der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet,
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diese Sitte, bei der sich der Mann mitunter in die Hängematte legt, das
„Männerkindbett“ zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt, sie
für etwas ähnliches zu halten.[774] Die Bezeichnung ist aber ebenso
unpassend, als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann statt der
Frau das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich knüpfenden
Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von L i e b r e c h t
vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der Naturvölker zum Ausdruck
gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer vom Vater, als von der
Mutter abhänge. S o u t h e y will als Ursprung des merkwürdigen Brauches
den Glauben an eine leibliche Verbindung zwischen Vater und Kind
nachweisen. D . N . S t a r c k e will mit E d w . B . T y l o r darin den
Ausdruck des Glaubens an eine geheimnisvolle, mystische Verbindung des
Vaters und des Kindes gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer zu
erhärtenden Deutungen gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der
L i p p e r t s chen Erklärung keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen, dass
dieselbe allgemeinen Anklang und in der Völkerkunde fernerhin alleinige
Geltung finden werde. War die Sitte — welcher nach dem Vorgange der
Basken, bei denen sie noch im Schwange geht, auch die Benennung
„Couvade“ beigelegt wird — ursprünglich ein in religiösen Vorstellungen
wurzelndes Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf „merkwürdig“ zu sein,
und es erklärt sich auch sehr einfach, wie er in späterer Zeit, als seine
anfängliche Bedeutung eines Ablösungsopfers in Vergessenheit geraten war,
von den Eltern lediglich zum Wohle und zum guten Gedeihen des Kindes
befolgt wird, ähnlich wie ja auch im Kreise der Kulturnationen
Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines Einzelnen vorgenommen
werden.
Tierzüchtende Völker hatten als Ablösung für das ehemalige
Kindesopfer Besseres zu bieten, als Fasten und Blutabzapfungen am
eigenen Körper: sie gaben das wertvolle Leben ihrer Tiere für jenes der
Menschen. Die Juden behielten diese Sitte ihrer früheren Nomadenzeit auch
in der Sesshaftigkeit bei und ein guter Teil des nachmaligen Kultes zu
Jerusalem beruhte auf der Thatsache der Ablösungsvorstellung. Auch die
„Beschneidung“[775] führt L i p p e r t wohl nicht mit Unrecht darauf
zurück. Es ist das Opfer eines Teiles, womit der ganze Körper des
Neugebornen abgelöst werden sollte. Daran, sowie an verwandte Vorgänge
bei anderen Völkern, z. B. die blutige Operation El Salkh (d. h.
Skarifikation),[776] welcher sich die Beduinen des Hedschâs unterziehen,
„Männerkindbett“ zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt, sie
für etwas ähnliches zu halten.[774] Die Bezeichnung ist aber ebenso
unpassend, als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann statt der
Frau das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich knüpfenden
Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von L i e b r e c h t
vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der Naturvölker zum Ausdruck
gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer vom Vater, als von der
Mutter abhänge. S o u t h e y will als Ursprung des merkwürdigen Brauches
den Glauben an eine leibliche Verbindung zwischen Vater und Kind
nachweisen. D . N . S t a r c k e will mit E d w . B . T y l o r darin den
Ausdruck des Glaubens an eine geheimnisvolle, mystische Verbindung des
Vaters und des Kindes gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer zu
erhärtenden Deutungen gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der
L i p p e r t s chen Erklärung keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen, dass
dieselbe allgemeinen Anklang und in der Völkerkunde fernerhin alleinige
Geltung finden werde. War die Sitte — welcher nach dem Vorgange der
Basken, bei denen sie noch im Schwange geht, auch die Benennung
„Couvade“ beigelegt wird — ursprünglich ein in religiösen Vorstellungen
wurzelndes Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf „merkwürdig“ zu sein,
und es erklärt sich auch sehr einfach, wie er in späterer Zeit, als seine
anfängliche Bedeutung eines Ablösungsopfers in Vergessenheit geraten war,
von den Eltern lediglich zum Wohle und zum guten Gedeihen des Kindes
befolgt wird, ähnlich wie ja auch im Kreise der Kulturnationen
Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines Einzelnen vorgenommen
werden.
Tierzüchtende Völker hatten als Ablösung für das ehemalige
Kindesopfer Besseres zu bieten, als Fasten und Blutabzapfungen am
eigenen Körper: sie gaben das wertvolle Leben ihrer Tiere für jenes der
Menschen. Die Juden behielten diese Sitte ihrer früheren Nomadenzeit auch
in der Sesshaftigkeit bei und ein guter Teil des nachmaligen Kultes zu
Jerusalem beruhte auf der Thatsache der Ablösungsvorstellung. Auch die
„Beschneidung“[775] führt L i p p e r t wohl nicht mit Unrecht darauf
zurück. Es ist das Opfer eines Teiles, womit der ganze Körper des
Neugebornen abgelöst werden sollte. Daran, sowie an verwandte Vorgänge
bei anderen Völkern, z. B. die blutige Operation El Salkh (d. h.
Skarifikation),[776] welcher sich die Beduinen des Hedschâs unterziehen,
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knüpfte sich alsbald und ganz von selbst eine weitere wichtige Bedeutung.
Das Patriarchat mit seinen exogamischen Eheformen zerstörte nämlich die
Blutverbindung, welche in der mutterrechtlichen Gruppe alle Männer
derselben umschlang. Zwar gehörten jetzt alle Kinder einer Familie in den
B e s i t z des Vaters; aber dem B l u t e nach waren sie nun durch ihre
Mütter, sowohl zu einander wie dem eigenen Vater gegenüber,
s t a m m f r e m d , so lange nicht eine jüngere physiologische Auffassung
die Verwandtschaft durch den Erzeuger an Stelle der Blutseinheit zum
Gesetze erhob. Für das der neuen Familie unter Vatergewalt fehlende
natürliche Band drängte es darnach, einen künstlichen Ersatz zu schaffen,
indem man zumeist an das ablösende Blutopfer des Kindes anknüpfte und
diesem die Kraft und Folgen eines Opferbundes beilegte. Der junge
Mensch, welcher durch das Opfer seines Blutes sein Leben erkauft, tritt
damit auch in eine Blutsgemeinschaft mit der Gottheit, die sein Blut
aufnimmt, und wird dadurch mittelbar allen Stammesgenossen
blutverwandt, eben weil alle diese in die nämliche Blutsgemeinschaft zu
derselben Gottheit getreten sind. Dieses Blutopfer ersetzte also fortan die
natürliche Blutverwandtschaft, das davon zurückbleibende Zeichen ward
aber zugleich die Stammesmarke, welche über die Zusammengehörigkeit
der einzelnen Mitglieder entschied. Eine solche Stammesmarke ist nicht
bloss die Beschneidung, welche bei zahlreichen Völkern üblich ist,[777]
sondern auch die Anordnung bestimmter Hauteinschnitte, das
Ohrendurchstechen, Ausschlagen gewisser Zähne u. s. w., wie viele
niedrige Stämme sie im Gebrauche haben. So war auch die Beschneidung
in der vorexilischen Zeit Israels lediglich Stammeszeichen, erst im Exile
gewann sie die Bedeutung eines religiösen Symbols[778] (’ot). Der alte
Israelit wurde beschnitten, wie der Nubier bestimmte Einschnitte ins
Gesicht erhält, wie Angehörigen von Negerstämmen einzelne Zähne
ausgeschlagen oder in bestimmter Form gefeilt werden, wie Asiaten und
Australier eine bestimmte Tättowierung bekommen. Je nachdem man nun
dieselbe Handlung mehr als Opfer zur Erhaltung des Kindeslebens oder als
Bund zur Einführung in die Verwandtschaft der Männer, als
Stammeszeichen auffasste, verlegte man sie entweder in die Nähe der
Geburt oder in die Zeit des Eintritts des Kindes in die Jünglingsjahre; es ist
letzteres die weitverbreitete Sitte der „feierlichen Wehrhaftmachung“,
womit der Knabe aus der Mutterpflege in die Gesellschaft der Männer
eintritt. Nicht mit Unrecht hat man darum an vielen Orten diese Handlung
Das Patriarchat mit seinen exogamischen Eheformen zerstörte nämlich die
Blutverbindung, welche in der mutterrechtlichen Gruppe alle Männer
derselben umschlang. Zwar gehörten jetzt alle Kinder einer Familie in den
B e s i t z des Vaters; aber dem B l u t e nach waren sie nun durch ihre
Mütter, sowohl zu einander wie dem eigenen Vater gegenüber,
s t a m m f r e m d , so lange nicht eine jüngere physiologische Auffassung
die Verwandtschaft durch den Erzeuger an Stelle der Blutseinheit zum
Gesetze erhob. Für das der neuen Familie unter Vatergewalt fehlende
natürliche Band drängte es darnach, einen künstlichen Ersatz zu schaffen,
indem man zumeist an das ablösende Blutopfer des Kindes anknüpfte und
diesem die Kraft und Folgen eines Opferbundes beilegte. Der junge
Mensch, welcher durch das Opfer seines Blutes sein Leben erkauft, tritt
damit auch in eine Blutsgemeinschaft mit der Gottheit, die sein Blut
aufnimmt, und wird dadurch mittelbar allen Stammesgenossen
blutverwandt, eben weil alle diese in die nämliche Blutsgemeinschaft zu
derselben Gottheit getreten sind. Dieses Blutopfer ersetzte also fortan die
natürliche Blutverwandtschaft, das davon zurückbleibende Zeichen ward
aber zugleich die Stammesmarke, welche über die Zusammengehörigkeit
der einzelnen Mitglieder entschied. Eine solche Stammesmarke ist nicht
bloss die Beschneidung, welche bei zahlreichen Völkern üblich ist,[777]
sondern auch die Anordnung bestimmter Hauteinschnitte, das
Ohrendurchstechen, Ausschlagen gewisser Zähne u. s. w., wie viele
niedrige Stämme sie im Gebrauche haben. So war auch die Beschneidung
in der vorexilischen Zeit Israels lediglich Stammeszeichen, erst im Exile
gewann sie die Bedeutung eines religiösen Symbols[778] (’ot). Der alte
Israelit wurde beschnitten, wie der Nubier bestimmte Einschnitte ins
Gesicht erhält, wie Angehörigen von Negerstämmen einzelne Zähne
ausgeschlagen oder in bestimmter Form gefeilt werden, wie Asiaten und
Australier eine bestimmte Tättowierung bekommen. Je nachdem man nun
dieselbe Handlung mehr als Opfer zur Erhaltung des Kindeslebens oder als
Bund zur Einführung in die Verwandtschaft der Männer, als
Stammeszeichen auffasste, verlegte man sie entweder in die Nähe der
Geburt oder in die Zeit des Eintritts des Kindes in die Jünglingsjahre; es ist
letzteres die weitverbreitete Sitte der „feierlichen Wehrhaftmachung“,
womit der Knabe aus der Mutterpflege in die Gesellschaft der Männer
eintritt. Nicht mit Unrecht hat man darum an vielen Orten diese Handlung
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eine „zweite Geburt“ genannt; die erste, wirkliche, teilt das Kind dem
Stamme der Mutter zu, die zweite, künstliche, schenkt es der Organisation
der Männer, dem Stamme derselben oder dem Staate. Weil jene Zeit des
beginnenden Jünglingsalters im Süden wenigstens zusammenfällt mit dem
Eintritte der Mannbarkeit, so hat man sich vielfach verleiten lassen, in jenen
Kulthandlungen gleichsam eine Feier der letzteren zu erkennen; aber die
Beziehung ist nur eine äusserliche.[779]
Noch zweier bedeutender Entwickelungsmomente ist hier zu gedenken,
die i n n e r h a l b der Patriarchalfamilie sich vollzogen; doch beschränke
ich mich hier auf eine blosse Andeutung, da späterhin ausführlicher darauf
zurückzukommen sein wird. Es ist dies der Übergang zur Einzelehe
(Monogamie), dann der Sieg der Vorstellung von der unmittelbaren
Ve r w a n d t s c h a f t des Kindes mit dem Erzeuger, d. i. eines jüngeren
Begriffes der Vaterschaft. Wie dieser Umschwung der physiologischen
Anschauung über den Anteil der Eltern an dem Leben des Kindes
angebahnt und durchgeführt wurde, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Bloss die Ergebnisse der Veränderung lassen sich feststellen. Sie schlagen
zunächst ins Gegenteil von der älteren und allgemeinen Anschauung der
Mutterfolge um; man hielt daran fest, dass die Natur der Frauen derjenigen
der Männer untergeordnet sei, und suchte die Behauptung durch die
sonderbare physiologische Vorstellung zu erläutern und zu verteidigen, dass
die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich Sache der Männer sei, da
die Frauen dabei bloss eine sehr untergeordnete Rolle spielten. Erst
allmählich gelangte man zu einem billigen Ausgleiche.
[741] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 162–163.
[742] Globus. Bd. XXI. S. 131.
[743] A l f r e d M a r c h e . Trois voyages dans l’Afrique occidentale. Paris
1879. S. 70.
[744] Prof. Dr. K o h l e r . Ethnologische Jurisprudenz. (Zeitschr. f.
vergleich. Rechtswissenschaft 1883. Bd. IV. S. 287.)
[745] So übten es mit Vorliebe die Moslemin, so lange sie noch Herren in
Bosnien waren, unter der unterworfenen christlichen Rajah. (F. K r a u s s . Sitte
und Brauch der Südslaven. S. 244.)
[746] Dr. K a r l S c h m i d t (Jus primae noctis. Eine geschichtliche
Untersuchung. Freiberg 1881), welcher ein „Herrenrecht“ überall leugnet, fertigt
die zahlreichen, recht unbequemen Abweichungen der Kulturarmen von unseren
geläuterten Ehebegriffen kurzweg als „geschlechtliche Unsitten“ ab, verwirft
Stamme der Mutter zu, die zweite, künstliche, schenkt es der Organisation
der Männer, dem Stamme derselben oder dem Staate. Weil jene Zeit des
beginnenden Jünglingsalters im Süden wenigstens zusammenfällt mit dem
Eintritte der Mannbarkeit, so hat man sich vielfach verleiten lassen, in jenen
Kulthandlungen gleichsam eine Feier der letzteren zu erkennen; aber die
Beziehung ist nur eine äusserliche.[779]
Noch zweier bedeutender Entwickelungsmomente ist hier zu gedenken,
die i n n e r h a l b der Patriarchalfamilie sich vollzogen; doch beschränke
ich mich hier auf eine blosse Andeutung, da späterhin ausführlicher darauf
zurückzukommen sein wird. Es ist dies der Übergang zur Einzelehe
(Monogamie), dann der Sieg der Vorstellung von der unmittelbaren
Ve r w a n d t s c h a f t des Kindes mit dem Erzeuger, d. i. eines jüngeren
Begriffes der Vaterschaft. Wie dieser Umschwung der physiologischen
Anschauung über den Anteil der Eltern an dem Leben des Kindes
angebahnt und durchgeführt wurde, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Bloss die Ergebnisse der Veränderung lassen sich feststellen. Sie schlagen
zunächst ins Gegenteil von der älteren und allgemeinen Anschauung der
Mutterfolge um; man hielt daran fest, dass die Natur der Frauen derjenigen
der Männer untergeordnet sei, und suchte die Behauptung durch die
sonderbare physiologische Vorstellung zu erläutern und zu verteidigen, dass
die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich Sache der Männer sei, da
die Frauen dabei bloss eine sehr untergeordnete Rolle spielten. Erst
allmählich gelangte man zu einem billigen Ausgleiche.
[741] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 162–163.
[742] Globus. Bd. XXI. S. 131.
[743] A l f r e d M a r c h e . Trois voyages dans l’Afrique occidentale. Paris
1879. S. 70.
[744] Prof. Dr. K o h l e r . Ethnologische Jurisprudenz. (Zeitschr. f.
vergleich. Rechtswissenschaft 1883. Bd. IV. S. 287.)
[745] So übten es mit Vorliebe die Moslemin, so lange sie noch Herren in
Bosnien waren, unter der unterworfenen christlichen Rajah. (F. K r a u s s . Sitte
und Brauch der Südslaven. S. 244.)
[746] Dr. K a r l S c h m i d t (Jus primae noctis. Eine geschichtliche
Untersuchung. Freiberg 1881), welcher ein „Herrenrecht“ überall leugnet, fertigt
die zahlreichen, recht unbequemen Abweichungen der Kulturarmen von unseren
geläuterten Ehebegriffen kurzweg als „geschlechtliche Unsitten“ ab, verwirft
Page 329
auch die Annahme einer ehemaligen Ungebundenheit, beweist aber damit bloss,
dass die Geschichte der Familie ihm völlig fremd ist. Wie unglücklich er daher
argumentiert, zeigt folgende Stelle: „Durch Fortschritt der Zivilisation ist es
erklärlich, dass ein Volk die Unsitte der Weibergemeinschaft ablegt und dafür
gesittete Gewohnheiten annimmt. Dagegen ist es unglaublich, dass ein Volk,
welches in Weibergemeinschaft lebt, diese Unsitte mit dem ausschliesslichen
Rechte des Häuptlings auf alle Weiber des Stammes vertauscht. Ständen aber
gleichwohl alle Weiber vor allem zur Disposition des patriarchalischen
Häuptlings und hätte der Herrscher das alleinige Privileg, Frauen zu haben, so
wäre es höchst unwahrscheinlich, dass er eine Beschränkung seines
vermeintlichen Rechtes freiwillig ausspräche, indem er sich ein für allemal mit
dem Herrenrecht der ersten Nacht begnügte, oder dass ihn die Bevölkerung zu
einer solchen Beschränkung seiner Willkür zwingen würde. Soweit es möglich,
sich in die Anschauungen eines wilden Volkes zu versetzen, dürfte anzunehmen
sein, dass die Wilden entweder roh genug sind, um jederzeit ihre Frauen dem
Belieben des Häuptlings zu überlassen, oder genug Gesittung haben, um sich
den Eingriff in ihre ehelichen Rechte überhaupt und insbesondere auch für die
Hochzeitsnacht zu verbitten“ (S. 41–42). Indem hier der „patriarchalische“
Häuptling mit der Weibergemeinschaft verquickt wird, zeigt sich, dass der
Verfasser keine Ahnung von der langen Entwicklungsperiode besitzt, welche
zwischen diesen beiden Kulturstufen liegt.
[747] Dr. P f a n n e n s c h m i d t . Jus primae noctis im: Ausland 1883. S.
150.
[748] K a r l S c h m i d t in seinem erwähnten Buche versucht freilich
darzulegen, dass der Glaube an ein Recht der ersten Nacht seitens der Herren,
geistlichen wie weltlichen, in der Feudalzeit des Mittelalters, nur ein „gelehrter
Aberglaube“ sei. (Jus primae noctis. S. 379.) Ein genaueres Studium des sehr
gelehrten Werkes lehrt indes, dass es sich dort zum grossen Teile um blosse
Wortklauberei handelt. Dasselbe will beweisen, dass im geschriebenen Rechte
nirgends ein jus primae noctis Erwähnung finde, ein solches „Recht“ mithin
auch nicht vorhanden gewesen sei. „Aber,“ so urteilt P. M a n t e g a z z a sehr
treffend, „trotz der ungeheuren, von ihm aufgewendeten Gelehrsamkeit, um
seine eigene These zu unterstützen, ist es ihm meiner Meinung nach nicht
gelungen, der Ansicht so vieler angesehener Schriftsteller gegenüber und dem
universellen Glauben daran, Sieger zu bleiben“ (Anthropologisch-kulturhistor.
Studien. S. 255). S c h m i d t selbst erzählt viele Einzelheiten, welche die
Thatsache bestätigen und obgleich er sie die „Schandthaten der Tyrannen“ nennt,
so häuft er doch, ohne es zu wollen, ein sehr beträchtliches Material gegen seine
eigene These zusammen. Aller Widerspruch und alle Dialektik S c h m i d t s
vermögen auch nicht das Gegenteil zu beweisen. In den geschriebenen Gesetzen
findet man viele Dinge nicht, die zuerst durch Gewalt erreicht und später zur
Gewohnheit wurden, die stärker ist, als alle geschriebenen Gesetze (A. a. O. S.
256–267). Zu ähnlichen Schlüssen gelangten auch Dr. P f a n n e n s c h m i d t
und Prof. K o h l e r .
[749] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 525.
[750] Siehe oben S. 285.
[751] L i p p e r t . A. a. O. S. 535.
[752] A. a. O. S. 275.
dass die Geschichte der Familie ihm völlig fremd ist. Wie unglücklich er daher
argumentiert, zeigt folgende Stelle: „Durch Fortschritt der Zivilisation ist es
erklärlich, dass ein Volk die Unsitte der Weibergemeinschaft ablegt und dafür
gesittete Gewohnheiten annimmt. Dagegen ist es unglaublich, dass ein Volk,
welches in Weibergemeinschaft lebt, diese Unsitte mit dem ausschliesslichen
Rechte des Häuptlings auf alle Weiber des Stammes vertauscht. Ständen aber
gleichwohl alle Weiber vor allem zur Disposition des patriarchalischen
Häuptlings und hätte der Herrscher das alleinige Privileg, Frauen zu haben, so
wäre es höchst unwahrscheinlich, dass er eine Beschränkung seines
vermeintlichen Rechtes freiwillig ausspräche, indem er sich ein für allemal mit
dem Herrenrecht der ersten Nacht begnügte, oder dass ihn die Bevölkerung zu
einer solchen Beschränkung seiner Willkür zwingen würde. Soweit es möglich,
sich in die Anschauungen eines wilden Volkes zu versetzen, dürfte anzunehmen
sein, dass die Wilden entweder roh genug sind, um jederzeit ihre Frauen dem
Belieben des Häuptlings zu überlassen, oder genug Gesittung haben, um sich
den Eingriff in ihre ehelichen Rechte überhaupt und insbesondere auch für die
Hochzeitsnacht zu verbitten“ (S. 41–42). Indem hier der „patriarchalische“
Häuptling mit der Weibergemeinschaft verquickt wird, zeigt sich, dass der
Verfasser keine Ahnung von der langen Entwicklungsperiode besitzt, welche
zwischen diesen beiden Kulturstufen liegt.
[747] Dr. P f a n n e n s c h m i d t . Jus primae noctis im: Ausland 1883. S.
150.
[748] K a r l S c h m i d t in seinem erwähnten Buche versucht freilich
darzulegen, dass der Glaube an ein Recht der ersten Nacht seitens der Herren,
geistlichen wie weltlichen, in der Feudalzeit des Mittelalters, nur ein „gelehrter
Aberglaube“ sei. (Jus primae noctis. S. 379.) Ein genaueres Studium des sehr
gelehrten Werkes lehrt indes, dass es sich dort zum grossen Teile um blosse
Wortklauberei handelt. Dasselbe will beweisen, dass im geschriebenen Rechte
nirgends ein jus primae noctis Erwähnung finde, ein solches „Recht“ mithin
auch nicht vorhanden gewesen sei. „Aber,“ so urteilt P. M a n t e g a z z a sehr
treffend, „trotz der ungeheuren, von ihm aufgewendeten Gelehrsamkeit, um
seine eigene These zu unterstützen, ist es ihm meiner Meinung nach nicht
gelungen, der Ansicht so vieler angesehener Schriftsteller gegenüber und dem
universellen Glauben daran, Sieger zu bleiben“ (Anthropologisch-kulturhistor.
Studien. S. 255). S c h m i d t selbst erzählt viele Einzelheiten, welche die
Thatsache bestätigen und obgleich er sie die „Schandthaten der Tyrannen“ nennt,
so häuft er doch, ohne es zu wollen, ein sehr beträchtliches Material gegen seine
eigene These zusammen. Aller Widerspruch und alle Dialektik S c h m i d t s
vermögen auch nicht das Gegenteil zu beweisen. In den geschriebenen Gesetzen
findet man viele Dinge nicht, die zuerst durch Gewalt erreicht und später zur
Gewohnheit wurden, die stärker ist, als alle geschriebenen Gesetze (A. a. O. S.
256–267). Zu ähnlichen Schlüssen gelangten auch Dr. P f a n n e n s c h m i d t
und Prof. K o h l e r .
[749] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 525.
[750] Siehe oben S. 285.
[751] L i p p e r t . A. a. O. S. 535.
[752] A. a. O. S. 275.
Page 330
[753] Annual Report of the Smithsonian Institution. Washington 1876. S.
470.
[754] S e e m a n n . A mission to Viti. S. 192. Giovanni Branchi. Tre mesi alle
isole dei Cannibali nell’ arcipelago delle Figi. Firenze 1878. S. 155.
[755] Sati ist weiblicher Eigenname der Tochter des Dakscha, eines Sohnes
von Brahma, und der Gattin von Siva, des mit Brahma um den Vorrang
streitenden Gottes. Nach dem Kasi Khanda, einem Werke der neueren
Hindutheologie, verübte Sati Selbstmord; sie stürzte sich beim Opfer ihres
Vaters in das heilige Feuer, aus Bekümmernis, dass ihr Gatte von Vater Brahma
nicht zum Opfer eingeladen war. Seither heisst jede Ehefrau, die mit ihrem
verstorbenen Ehemann den Holzstoss besteigt, Sati, und der Gebrauch selbst
Sahagamana, d. h. das Mitgehen mit dem verstorbenen Gatten
(S c h l a g i n t w e i t . Indien. Bd. II. S. 150).
[756] K r a u s s . Sitte und Brauch der Südslaven. S. 578.
[757] H e l l w a l d . Frankreich. Das Land und seine Leute. Leipzig (1888).
S. 245.
[758] M a n t e g a z z a . Anthropol.-kulturhistor. Studien. S. 228.
[759] S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 497.
[760] Z. B. H e n n e - A m R h y n , Kulturgeschichte des Judentums. S. 69–
70 meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze gebieten unter ihren ersten
und wichtigsten Vorschriften: alles Erstgeborne von Menschen und Vieh solle
Jahve gegeben werden. In den älteren Formen dieses Gebotes ist demselben
auch gar keine Milderung oder Ausnahme beigefügt. Aus den Worten, mit denen
Ezechiel dies bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich hervor, dass wenigstens lange
Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne Gnade dargebracht werden musste. Das
Wort, welches Ezechiel dabei anwendet („hindurchgehen“ d. h. verbrennen), ist
dasselbe, welches die Bibel regelmässig von den Molochsopfern gebraucht. Zu
einer uns unbekannten Zeit nun scheint dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt
(durch das Feuer), soweit es sich nicht um den Moloch handelte, durch eine
später in das Gesetz eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die Lösung der
Erstgeburt gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit der Propheten im Reiche
Juda, nach Israels Untergang, da bereits die „Lösung“ gestattet war, galt es
immer noch als besonders verdienstlich, die Erstgeburt dennoch zu opfern
(Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur Wegführung nach Babylonien Kinder
fortwährend geopfert wurden, zwar dem Namen nach dem Moloch, aber auf der
nationaljüdischen Opferstätte im Thale Ben Hinnom, geht aus zahlreichen
Stellen der Propheten Jeremia und Ezechiel klar genug hervor. Auch L i p p e r t
spricht sich dahin aus und alle Versuche, die Semiten von dem Makel des
Kindesopfers freizusprechen, können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht
bestehen.
[761] Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser Auffassung bei
Dr. C. N. S t a r c k e : Die primitive Familie in ihrer Entstehung und
Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125.
[762] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 258.
[763] J. J. J. D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. Vorhalle zur
Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398–399.
470.
[754] S e e m a n n . A mission to Viti. S. 192. Giovanni Branchi. Tre mesi alle
isole dei Cannibali nell’ arcipelago delle Figi. Firenze 1878. S. 155.
[755] Sati ist weiblicher Eigenname der Tochter des Dakscha, eines Sohnes
von Brahma, und der Gattin von Siva, des mit Brahma um den Vorrang
streitenden Gottes. Nach dem Kasi Khanda, einem Werke der neueren
Hindutheologie, verübte Sati Selbstmord; sie stürzte sich beim Opfer ihres
Vaters in das heilige Feuer, aus Bekümmernis, dass ihr Gatte von Vater Brahma
nicht zum Opfer eingeladen war. Seither heisst jede Ehefrau, die mit ihrem
verstorbenen Ehemann den Holzstoss besteigt, Sati, und der Gebrauch selbst
Sahagamana, d. h. das Mitgehen mit dem verstorbenen Gatten
(S c h l a g i n t w e i t . Indien. Bd. II. S. 150).
[756] K r a u s s . Sitte und Brauch der Südslaven. S. 578.
[757] H e l l w a l d . Frankreich. Das Land und seine Leute. Leipzig (1888).
S. 245.
[758] M a n t e g a z z a . Anthropol.-kulturhistor. Studien. S. 228.
[759] S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 497.
[760] Z. B. H e n n e - A m R h y n , Kulturgeschichte des Judentums. S. 69–
70 meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze gebieten unter ihren ersten
und wichtigsten Vorschriften: alles Erstgeborne von Menschen und Vieh solle
Jahve gegeben werden. In den älteren Formen dieses Gebotes ist demselben
auch gar keine Milderung oder Ausnahme beigefügt. Aus den Worten, mit denen
Ezechiel dies bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich hervor, dass wenigstens lange
Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne Gnade dargebracht werden musste. Das
Wort, welches Ezechiel dabei anwendet („hindurchgehen“ d. h. verbrennen), ist
dasselbe, welches die Bibel regelmässig von den Molochsopfern gebraucht. Zu
einer uns unbekannten Zeit nun scheint dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt
(durch das Feuer), soweit es sich nicht um den Moloch handelte, durch eine
später in das Gesetz eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die Lösung der
Erstgeburt gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit der Propheten im Reiche
Juda, nach Israels Untergang, da bereits die „Lösung“ gestattet war, galt es
immer noch als besonders verdienstlich, die Erstgeburt dennoch zu opfern
(Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur Wegführung nach Babylonien Kinder
fortwährend geopfert wurden, zwar dem Namen nach dem Moloch, aber auf der
nationaljüdischen Opferstätte im Thale Ben Hinnom, geht aus zahlreichen
Stellen der Propheten Jeremia und Ezechiel klar genug hervor. Auch L i p p e r t
spricht sich dahin aus und alle Versuche, die Semiten von dem Makel des
Kindesopfers freizusprechen, können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht
bestehen.
[761] Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser Auffassung bei
Dr. C. N. S t a r c k e : Die primitive Familie in ihrer Entstehung und
Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125.
[762] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 258.
[763] J. J. J. D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. Vorhalle zur
Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398–399.
Page 331
[764] S t a d e . Gesch. d. Volkes Israel. Bd. I. S. 479–480.
[765] Die Dewadaschi der ersten Klasse heiraten nicht und sind auf einen
Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt; jene der zweiten Klasse
dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder zu einer höheren Kaste gehört,
preisgeben. Man unterscheidet unter diesen Nautsch-Mädchen: Thassi, oder
Tanzmädchen, das einer Pagode zugeteilt ist, und: Waschi oder Buhldirne
schlechtweg (Ausland 1880. S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen
(und fast alle thun es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden
verschiedenen Dinge (M a n t e g a z z a . Indien. S. 287).
[766] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 399.
[767] Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche Lockerheit der
geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den Gebieten westlich vom
Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder giebt es fast noch keine
„Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und trennt sich nach Gutdünken. Das
Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann
aber steht es ihr frei, den Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder
Geschiedenen zu beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser
Schambegriff ist auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen
bieten, ohne Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an,
aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern Weiber zu
verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder die Schwester zu;
Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen und Hofdamen an, alles als
selbstverständlich. Niemand erblickt darin ein Arges. Priester sind darin nicht
strenger als Laien. (Vgl. C o m b e s et T a m i s i e r . Voyage en Abyssinie. Bd. II.
S. 108–120.)
[768] C o m b e s et T a m i s i e r . A. a. O. S. 116–119.
[769] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 259.
[770] A. a. O. S. 258.
[771] A. a. O. S. 312.
[772] E d w . B . T y l o r . Researches into the early history of mankind and
the development of civilisation. London 1865. S. 288; P e s c h e l . Völkerkunde.
S. 26; P l o s s . Das Kind. Bd. I. S. 125–138 teilen das Verzeichnis jener
Völkerschaften mit, bei welchen die Sitte des sogenannten Männerkindbettes
herrscht. Ich finde dieselbe auch noch für die Molukkeninsel Buru erwähnt
(Globus. Bd. XLIV. S. 46).
[773] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II.
[774] L i p p e r t . Allgem. Geschichte des Priestertums. Berlin 1881. S. 41.
[775] H . P l o s s (Das Kind. Bd. I. S. 298) hat dargethan, dass es falsch ist
zu glauben, den Völkern habe bei Einführung des Brauchs die Absicht
vorgeschwebt, gesundheitliche Vorkehrungen damit zu treffen.
[776] Capit pugionem tonsor et praeputio abscisso detrahit pellem των
ἀιθοίων και τὼν κοιλίων, ab umbilico aut parum infra incipiens, ventrem usque
ad femora nudat. (B u r t o n . Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah.
Bd. III. S. 81.)
[765] Die Dewadaschi der ersten Klasse heiraten nicht und sind auf einen
Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt; jene der zweiten Klasse
dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder zu einer höheren Kaste gehört,
preisgeben. Man unterscheidet unter diesen Nautsch-Mädchen: Thassi, oder
Tanzmädchen, das einer Pagode zugeteilt ist, und: Waschi oder Buhldirne
schlechtweg (Ausland 1880. S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen
(und fast alle thun es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden
verschiedenen Dinge (M a n t e g a z z a . Indien. S. 287).
[766] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 399.
[767] Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche Lockerheit der
geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den Gebieten westlich vom
Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder giebt es fast noch keine
„Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und trennt sich nach Gutdünken. Das
Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann
aber steht es ihr frei, den Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder
Geschiedenen zu beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser
Schambegriff ist auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen
bieten, ohne Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an,
aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern Weiber zu
verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder die Schwester zu;
Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen und Hofdamen an, alles als
selbstverständlich. Niemand erblickt darin ein Arges. Priester sind darin nicht
strenger als Laien. (Vgl. C o m b e s et T a m i s i e r . Voyage en Abyssinie. Bd. II.
S. 108–120.)
[768] C o m b e s et T a m i s i e r . A. a. O. S. 116–119.
[769] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 259.
[770] A. a. O. S. 258.
[771] A. a. O. S. 312.
[772] E d w . B . T y l o r . Researches into the early history of mankind and
the development of civilisation. London 1865. S. 288; P e s c h e l . Völkerkunde.
S. 26; P l o s s . Das Kind. Bd. I. S. 125–138 teilen das Verzeichnis jener
Völkerschaften mit, bei welchen die Sitte des sogenannten Männerkindbettes
herrscht. Ich finde dieselbe auch noch für die Molukkeninsel Buru erwähnt
(Globus. Bd. XLIV. S. 46).
[773] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II.
[774] L i p p e r t . Allgem. Geschichte des Priestertums. Berlin 1881. S. 41.
[775] H . P l o s s (Das Kind. Bd. I. S. 298) hat dargethan, dass es falsch ist
zu glauben, den Völkern habe bei Einführung des Brauchs die Absicht
vorgeschwebt, gesundheitliche Vorkehrungen damit zu treffen.
[776] Capit pugionem tonsor et praeputio abscisso detrahit pellem των
ἀιθοίων και τὼν κοιλίων, ab umbilico aut parum infra incipiens, ventrem usque
ad femora nudat. (B u r t o n . Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah.
Bd. III. S. 81.)
Page 332
[777] Ploss. Geschichtliches und Ethnologisches über
Knabenbeschneidung. Leipzig 1885.
[778] S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 423.
[779] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 339–341.
Knabenbeschneidung. Leipzig 1885.
[778] S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 423.
[779] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 339–341.
Page 333
XXI.
Die patriarchalische Vielweiberei.
s bedarf wohl kaum des Hinweises, dass nicht überall das
Patriarchat die gleiche Stufe der Ausbildung erlangte.
Ursachen, die unserer Kenntnis sich entziehen, zum Teil im
Wesen des Volkscharakters begründet, mögen bald den einen,
bald den anderen der das Patriarchat kennzeichnenden Züge schärfer
ausgeprägt, wieder andere dafür geringer entwickelt haben. Ein Patriarchat,
wie es schematisch sich uns darstellt, d. h. eine auf Mannesherrschaft
gegründete Familienordnung mit g l e i c h m ä s s i g e r Übung aller daraus
entspringenden Folgen, hat schon deshalb niemals in Wirklichkeit bestehen
können, weil seine Charakterzüge eben erst allmählich erworben und die
mannigfaltigen Äusserungen älterer Denkweise, Sitte und Einrichtung nicht
alle gleichzeitig überwunden wurden. Minder bedeutende verblassten
zuerst, andere hinwieder erhielten sich mit mehr oder weniger Zähigkeit im
Bewusstsein und Leben des Volkes, dessen psychische und physische
Anlagen ein entscheidendes Wort dabei mitreden mochten. Deshalb
gestaltet sich z. B. das Patriarchat bei manchen Völkern polygynisch, neigt
bei anderen zur Monogamie, stets aber trägt dasselbe eine gewisse Summe
von Zügen, welche es bei allem Hereinragen älterer Formen von diesen
deutlich unterscheiden und zu einer besonderen Gestaltung der Familie
stempeln. Es wird sich daher empfehlen, glaube ich, die bei den wichtigsten
Völkern herrschenden thatsächlichen Zustände zu betrachten, um auf solche
Weise das Gemeinsame und Abweichende in ihnen zu veranschaulichen.
Das Hirtenleben war, wie gezeigt, der Ausbildung des patriarchalischen
Familientypus am allergünstigsten. Nur unter den Umständen des
Hirtenlebens konnte in einer kleinen, abgesonderten Gruppe älterer und
jüngerer Menschen, die durch eine gewisse Blutverwandtschaft
zusammengehalten wurden, eine Feststellung der väterlichen Abkunft, eine
Zunahme des Zusammenhanges, der Unterordnung und des
Zusammenwirkens für Erwerbs- und Verteidigungszwecke erfolgen, und die
Die patriarchalische Vielweiberei.
s bedarf wohl kaum des Hinweises, dass nicht überall das
Patriarchat die gleiche Stufe der Ausbildung erlangte.
Ursachen, die unserer Kenntnis sich entziehen, zum Teil im
Wesen des Volkscharakters begründet, mögen bald den einen,
bald den anderen der das Patriarchat kennzeichnenden Züge schärfer
ausgeprägt, wieder andere dafür geringer entwickelt haben. Ein Patriarchat,
wie es schematisch sich uns darstellt, d. h. eine auf Mannesherrschaft
gegründete Familienordnung mit g l e i c h m ä s s i g e r Übung aller daraus
entspringenden Folgen, hat schon deshalb niemals in Wirklichkeit bestehen
können, weil seine Charakterzüge eben erst allmählich erworben und die
mannigfaltigen Äusserungen älterer Denkweise, Sitte und Einrichtung nicht
alle gleichzeitig überwunden wurden. Minder bedeutende verblassten
zuerst, andere hinwieder erhielten sich mit mehr oder weniger Zähigkeit im
Bewusstsein und Leben des Volkes, dessen psychische und physische
Anlagen ein entscheidendes Wort dabei mitreden mochten. Deshalb
gestaltet sich z. B. das Patriarchat bei manchen Völkern polygynisch, neigt
bei anderen zur Monogamie, stets aber trägt dasselbe eine gewisse Summe
von Zügen, welche es bei allem Hereinragen älterer Formen von diesen
deutlich unterscheiden und zu einer besonderen Gestaltung der Familie
stempeln. Es wird sich daher empfehlen, glaube ich, die bei den wichtigsten
Völkern herrschenden thatsächlichen Zustände zu betrachten, um auf solche
Weise das Gemeinsame und Abweichende in ihnen zu veranschaulichen.
Das Hirtenleben war, wie gezeigt, der Ausbildung des patriarchalischen
Familientypus am allergünstigsten. Nur unter den Umständen des
Hirtenlebens konnte in einer kleinen, abgesonderten Gruppe älterer und
jüngerer Menschen, die durch eine gewisse Blutverwandtschaft
zusammengehalten wurden, eine Feststellung der väterlichen Abkunft, eine
Zunahme des Zusammenhanges, der Unterordnung und des
Zusammenwirkens für Erwerbs- und Verteidigungszwecke erfolgen, und die
Page 334
Ausbildung dieses inneren Aufbaues wurde verhältnismässig um so leichter,
weil hier häusliche und gesellschaftliche Herrschaft zusammenfielen.[780]
Der Wanderhirte ist, wie erwähnt, auch gern ein Räuber, zum mindesten
kriegerischen Sinnes; wo aber dieser vorherrscht, dort besteht auch Neigung
zur Vielweiberei, welche in der That allen, auch den einfachsten
Nomadenstämmen eigen ist. Sie dauert auch in jenen Gebilden derselben
fort, welche im Kriege zu kleinen, unter fest eingesetzten Herrschern
stehenden Nationen verschmolzen wurden, und erringt in diesen dann sehr
oft eine bedeutende Ausdehnung. Dabei ist der Zusammenhang zwischen
dem aus dem kriegerischen Wesen hervorgewachsenen Despotismus und
der Vielweiberei unverkennbar; die häusliche Willkürherrschaft
(Despotismus), welche geradezu eine Voraussetzung der Vielweiberei ist,
deckt sich, wie H . S p e n c e r sehr richtig betont, so ziemlich mit der
staatlichen.[781]
Deshalb kann es nicht überraschen, fast bei allen staatenbildenden
Völkern der Geschichte in der einen oder anderen Gestalt der Vielweiberei
zu begegnen. Ich sage: in der einen oder der anderen Gestalt, denn in der
That kommt die Vielweiberei in verschiedener Weise zum Ausdruck,
worauf im allgemeinen nicht genug Gewicht gelegt wird. Gemeiniglich
pflegt man das griechische Wort „Polygamie“ durch Vielweiberei zu
verdeutschen und jene Völker, deren Gesetze oder Sitten Polygamie nicht
dulden, als Monogamen zu bezeichnen. Dies ist jedoch nicht richtig.
Polygamie ist nicht „Vielweiberei“, sondern „Vielehe“. Darin liegt ein tiefer
Unterschied. Viele Völker des Altertums wie der Gegenwart gestatten
allerdings bloss ein einziges Eheweib, sind also Monogamen, dennoch
herrscht bei ihnen Vielweiberei oder Polygynie. Denn Gesetz und Sitte
erlauben dem Manne, n e b e n der einen gesetzmässigen Gattin Sklavinnen
als Kebsinnen (Konkubinen) nach Belieben, je nach Reichtum und Stellung
zu halten. Die Vielehe, die Polygamie konnte erst mit der Ausbildung des
Ehebegriffes aus der Polygynie hervorwachsen; sie ist eine gesetzliche
Einrichtung und kann auch verschwinden, ohne die Vielweiberei zu
beseitigen. In der That ist letztere auch im Kreise der Monogamen nirgends
völlig unterdrückt und lebt unter den mannigfachsten Gestalten fort. Wir
lernen somit zwei verschiedene Gattungen der Beweibung kennen, beide
auf dem Boden des Patriarchates erwachsen: die „Ehe“ als ein strenge
geregeltes Verhältnis, dann das „Kebstum“ oder „Konkubinat“, welches
noch lange, nachdem das jüngere Vaterrecht an Stelle des älteren
weil hier häusliche und gesellschaftliche Herrschaft zusammenfielen.[780]
Der Wanderhirte ist, wie erwähnt, auch gern ein Räuber, zum mindesten
kriegerischen Sinnes; wo aber dieser vorherrscht, dort besteht auch Neigung
zur Vielweiberei, welche in der That allen, auch den einfachsten
Nomadenstämmen eigen ist. Sie dauert auch in jenen Gebilden derselben
fort, welche im Kriege zu kleinen, unter fest eingesetzten Herrschern
stehenden Nationen verschmolzen wurden, und erringt in diesen dann sehr
oft eine bedeutende Ausdehnung. Dabei ist der Zusammenhang zwischen
dem aus dem kriegerischen Wesen hervorgewachsenen Despotismus und
der Vielweiberei unverkennbar; die häusliche Willkürherrschaft
(Despotismus), welche geradezu eine Voraussetzung der Vielweiberei ist,
deckt sich, wie H . S p e n c e r sehr richtig betont, so ziemlich mit der
staatlichen.[781]
Deshalb kann es nicht überraschen, fast bei allen staatenbildenden
Völkern der Geschichte in der einen oder anderen Gestalt der Vielweiberei
zu begegnen. Ich sage: in der einen oder der anderen Gestalt, denn in der
That kommt die Vielweiberei in verschiedener Weise zum Ausdruck,
worauf im allgemeinen nicht genug Gewicht gelegt wird. Gemeiniglich
pflegt man das griechische Wort „Polygamie“ durch Vielweiberei zu
verdeutschen und jene Völker, deren Gesetze oder Sitten Polygamie nicht
dulden, als Monogamen zu bezeichnen. Dies ist jedoch nicht richtig.
Polygamie ist nicht „Vielweiberei“, sondern „Vielehe“. Darin liegt ein tiefer
Unterschied. Viele Völker des Altertums wie der Gegenwart gestatten
allerdings bloss ein einziges Eheweib, sind also Monogamen, dennoch
herrscht bei ihnen Vielweiberei oder Polygynie. Denn Gesetz und Sitte
erlauben dem Manne, n e b e n der einen gesetzmässigen Gattin Sklavinnen
als Kebsinnen (Konkubinen) nach Belieben, je nach Reichtum und Stellung
zu halten. Die Vielehe, die Polygamie konnte erst mit der Ausbildung des
Ehebegriffes aus der Polygynie hervorwachsen; sie ist eine gesetzliche
Einrichtung und kann auch verschwinden, ohne die Vielweiberei zu
beseitigen. In der That ist letztere auch im Kreise der Monogamen nirgends
völlig unterdrückt und lebt unter den mannigfachsten Gestalten fort. Wir
lernen somit zwei verschiedene Gattungen der Beweibung kennen, beide
auf dem Boden des Patriarchates erwachsen: die „Ehe“ als ein strenge
geregeltes Verhältnis, dann das „Kebstum“ oder „Konkubinat“, welches
noch lange, nachdem das jüngere Vaterrecht an Stelle des älteren
Page 335
Patriarchates getreten, die ehelichen, gesetzmässigen Verbindungen
begleitet. Das Kebstum hängt mit dem Sklavenwesen, mit dem Verhältnisse
zwischen Herrschaft und Gesinde zusammen, wie es der starre
Eigentumsbegriff erzeugt hatte. Bei aller Knechtung des Weibes spielt, wie
sich überall deutlich verfolgen lässt, in die Stellung der E h e f r a u noch
manches Mutterrechtliche hinein. Die Ehefrau ist stets eine F r e i e , die,
wenn auch durch Kauf, nicht ohne Zustimmung ihrer Eltern oder
Mundwalte erworben werden kann. Die Sklavin war dagegen, wie der
Sklave, ursprünglich die gewaltsam angeeignete Beute; sie blieben die
U n f r e i e n , das willenlose Besitztum ihrer Herren auch dann, als sie
später gleichfalls im Wege des Kaufes in deren Eigentum gelangten. Heute
noch ist in den sklavenhaltenden Ländern die Mehrzahl der Sklaven, so
weit sie nicht schon in der Sklaverei geboren sind, gewaltsam erbeutetes
Gut. Ihre Verkäufer, die sie zu Markte bringen, sind mittel- oder unmittelbar
ihre Räuber. Das Gesetz untersagt nun die „Ehe“ mit der Unfreien, der
Sklavin; den Geschlechtsumgang mit ihr wehrt es aber nicht, denn der Herr
kann sein Gut beliebig benutzen. Das ist sein Recht. Für unser Gefühl hat es
etwas unwürdiges, dass der Herr auch Herr des Leibes seiner Sklavin ist,
aber nicht für das Altertum oder die Völker des Patriarchats, da dort auch
das freie Mädchen kein Recht hat, sich den Gatten zu wählen.
Überall wo neben der oder den gesetzmässigen Gattinnen noch
Kebsinnen, Nebenfrauen geduldet sind, glänzt die eheliche Gemeinschaft
nicht so wie bei uns im Lichte eines von der Natur vorgezeichneten
Veredlungsweges für den Menschen, was ihr auch thatsächlich nicht „durch
die Natur vorgezeichnet“ ist, sondern wozu unsere Gesittung sie zu
gestalten strebt. Sie erscheint vielmehr als ein letzter N a t u r z w e c k , um
Kinder zu bekommen und die Familie fortzupflanzen, woran dann sehr
häufig Ahnendienst sich schliesst. So fassten die Ehe auf nicht bloss die
Juden, Hindu, Griechen und Römer des Altertums, sondern heute noch die
Chinesen und die Völker des Islâms. Bleibt der Zweck der Ehe unerfüllt, d.
h. bleibt die Ehefrau kinderlos, so müssen Kebsweiber aus
Kriegsgefangenen oder Haussklavinnen den unerlässlichen
Familiennachwuchs liefern, besonders bei solchen Völkern, welche das
patriarchalische Geschlechterwesen in Verehrung halten. Daher darf man
sich durch vorgebliche Monogamie nicht in die Irre führen lassen.
begleitet. Das Kebstum hängt mit dem Sklavenwesen, mit dem Verhältnisse
zwischen Herrschaft und Gesinde zusammen, wie es der starre
Eigentumsbegriff erzeugt hatte. Bei aller Knechtung des Weibes spielt, wie
sich überall deutlich verfolgen lässt, in die Stellung der E h e f r a u noch
manches Mutterrechtliche hinein. Die Ehefrau ist stets eine F r e i e , die,
wenn auch durch Kauf, nicht ohne Zustimmung ihrer Eltern oder
Mundwalte erworben werden kann. Die Sklavin war dagegen, wie der
Sklave, ursprünglich die gewaltsam angeeignete Beute; sie blieben die
U n f r e i e n , das willenlose Besitztum ihrer Herren auch dann, als sie
später gleichfalls im Wege des Kaufes in deren Eigentum gelangten. Heute
noch ist in den sklavenhaltenden Ländern die Mehrzahl der Sklaven, so
weit sie nicht schon in der Sklaverei geboren sind, gewaltsam erbeutetes
Gut. Ihre Verkäufer, die sie zu Markte bringen, sind mittel- oder unmittelbar
ihre Räuber. Das Gesetz untersagt nun die „Ehe“ mit der Unfreien, der
Sklavin; den Geschlechtsumgang mit ihr wehrt es aber nicht, denn der Herr
kann sein Gut beliebig benutzen. Das ist sein Recht. Für unser Gefühl hat es
etwas unwürdiges, dass der Herr auch Herr des Leibes seiner Sklavin ist,
aber nicht für das Altertum oder die Völker des Patriarchats, da dort auch
das freie Mädchen kein Recht hat, sich den Gatten zu wählen.
Überall wo neben der oder den gesetzmässigen Gattinnen noch
Kebsinnen, Nebenfrauen geduldet sind, glänzt die eheliche Gemeinschaft
nicht so wie bei uns im Lichte eines von der Natur vorgezeichneten
Veredlungsweges für den Menschen, was ihr auch thatsächlich nicht „durch
die Natur vorgezeichnet“ ist, sondern wozu unsere Gesittung sie zu
gestalten strebt. Sie erscheint vielmehr als ein letzter N a t u r z w e c k , um
Kinder zu bekommen und die Familie fortzupflanzen, woran dann sehr
häufig Ahnendienst sich schliesst. So fassten die Ehe auf nicht bloss die
Juden, Hindu, Griechen und Römer des Altertums, sondern heute noch die
Chinesen und die Völker des Islâms. Bleibt der Zweck der Ehe unerfüllt, d.
h. bleibt die Ehefrau kinderlos, so müssen Kebsweiber aus
Kriegsgefangenen oder Haussklavinnen den unerlässlichen
Familiennachwuchs liefern, besonders bei solchen Völkern, welche das
patriarchalische Geschlechterwesen in Verehrung halten. Daher darf man
sich durch vorgebliche Monogamie nicht in die Irre führen lassen.
Page 336
Über die Stellung des weiblichen Geschlechtes im a l t e n Ä g y p t e n
liegen leider widersprechende Nachrichten der alten Schriftsteller vor.
H e r o d o t sagt, in Ägypten habe jeder nur e i n e Frau gehabt, D i o d o r
dagegen, den Ägyptern sei mit Ausnahme der Priester erlaubt gewesen, so
viel Frauen zu nehmen, als ihnen beliebte. In den Grabgewölben der vierten
und fünften Dynastie tritt uns die Frau zum erstenmale leibhaftig in der
Weltgeschichte entgegen. Sie genoss dort eine bevorzugte Stellung, welche
im ganzen Altertum ihresgleichen nicht aufweist und wohl noch als ein
Erbstück aus der älteren mutterrechtlichen Zeit zu betrachten ist, worauf ja
auch die religiös empfohlenen Geschwisterehen sowie die wichtige Rolle
hindeuten, welche der Schwester der Pharaonen zukam. Die Frau hatte
nicht nur die unbedingte Herrschaft im Hause — „Herrin des Hauses“ ist
der offizielle Titel der Ehegattin — sondern sie bewegte sich auch mit
voller Freiheit im öffentlichen Leben. Ihre volle Berechtigung mit den
Männern wird hinlänglich daraus ersichtlich, dass sie zur höchsten Würde
auf Erden, zum Königtume gelangen konnte. Freilich sind es bloss solche
Frauen der Grossen, auf die sich unser Wissen von jener Zeit bezieht; wie
es um die grosse Menge stand, ist weniger klar. Nach mancherlei
Fingerzeigen, welche die Denkmäler enthalten, wird man indes sich nicht
weit von der Wahrheit entfernen, wenn man schon im alten Pharaonenreiche
ähnliche Verhältnisse voraussetzt, wie das Mannesrecht sie in den
morgenländischen Despotien und Familien von heute ausgebildet hat. Dass
die Ägypterinnen sich dabei besonders unglücklich gefühlt hätten, wird
nirgends gesagt und deshalb auch schwerlich der Fall gewesen sein. Hatten
die Ägypter, wie wenigstens die Denkmäler lehren, eine rechtmässige und
bevorzugte Gattin, welche demselben Stande und derselben Kaste
entsprossen war, so gab es doch Nebenfrauen, wenn auch stets die
Denkmäler sie als „Sklavinnen“ bezeichnen. In der Glanzepoche der
achtzehnten und neunzehnten Dynastie, also in der Zeit vom siebzehnten
bis zwölften Jahrhundert, bekamen die hohen Herren vollends Geschmack
und Vorliebe für die schmucken und wohlgestalteten syrischen und
sonstigen Sklavinnen, die zu Markte gebracht wurden, und kauften sie,
während sie ihre eigenen Frauen vernachlässigten oder gar darben liessen.
Ein Papyrus im Museum zu Leyden schildert solche Zustände mit den
Worten: „Gold, Silber und allerlei Geschmeide wird verschwendet an den
Hals von Sklavinnen, und die einheimischen Ehefrauen klagen und sagen:
o, hätten wir doch nur zu essen für uns!“ Und an einer anderen Stelle sagt
liegen leider widersprechende Nachrichten der alten Schriftsteller vor.
H e r o d o t sagt, in Ägypten habe jeder nur e i n e Frau gehabt, D i o d o r
dagegen, den Ägyptern sei mit Ausnahme der Priester erlaubt gewesen, so
viel Frauen zu nehmen, als ihnen beliebte. In den Grabgewölben der vierten
und fünften Dynastie tritt uns die Frau zum erstenmale leibhaftig in der
Weltgeschichte entgegen. Sie genoss dort eine bevorzugte Stellung, welche
im ganzen Altertum ihresgleichen nicht aufweist und wohl noch als ein
Erbstück aus der älteren mutterrechtlichen Zeit zu betrachten ist, worauf ja
auch die religiös empfohlenen Geschwisterehen sowie die wichtige Rolle
hindeuten, welche der Schwester der Pharaonen zukam. Die Frau hatte
nicht nur die unbedingte Herrschaft im Hause — „Herrin des Hauses“ ist
der offizielle Titel der Ehegattin — sondern sie bewegte sich auch mit
voller Freiheit im öffentlichen Leben. Ihre volle Berechtigung mit den
Männern wird hinlänglich daraus ersichtlich, dass sie zur höchsten Würde
auf Erden, zum Königtume gelangen konnte. Freilich sind es bloss solche
Frauen der Grossen, auf die sich unser Wissen von jener Zeit bezieht; wie
es um die grosse Menge stand, ist weniger klar. Nach mancherlei
Fingerzeigen, welche die Denkmäler enthalten, wird man indes sich nicht
weit von der Wahrheit entfernen, wenn man schon im alten Pharaonenreiche
ähnliche Verhältnisse voraussetzt, wie das Mannesrecht sie in den
morgenländischen Despotien und Familien von heute ausgebildet hat. Dass
die Ägypterinnen sich dabei besonders unglücklich gefühlt hätten, wird
nirgends gesagt und deshalb auch schwerlich der Fall gewesen sein. Hatten
die Ägypter, wie wenigstens die Denkmäler lehren, eine rechtmässige und
bevorzugte Gattin, welche demselben Stande und derselben Kaste
entsprossen war, so gab es doch Nebenfrauen, wenn auch stets die
Denkmäler sie als „Sklavinnen“ bezeichnen. In der Glanzepoche der
achtzehnten und neunzehnten Dynastie, also in der Zeit vom siebzehnten
bis zwölften Jahrhundert, bekamen die hohen Herren vollends Geschmack
und Vorliebe für die schmucken und wohlgestalteten syrischen und
sonstigen Sklavinnen, die zu Markte gebracht wurden, und kauften sie,
während sie ihre eigenen Frauen vernachlässigten oder gar darben liessen.
Ein Papyrus im Museum zu Leyden schildert solche Zustände mit den
Worten: „Gold, Silber und allerlei Geschmeide wird verschwendet an den
Hals von Sklavinnen, und die einheimischen Ehefrauen klagen und sagen:
o, hätten wir doch nur zu essen für uns!“ Und an einer anderen Stelle sagt
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er: „In schwellenden Sänften, in denen man die Glieder angenehm
hinstrecken kann, lassen sich die Zuhälterinnen herumtragen; ihr Herz ist
gehobener Stimmung und Jubelruf ertönt auf ihren Wegen.“ Das erinnert
stark an die hellenische Hetärenwirtschaft, von der noch die Rede sein wird.
Aus weitaus jüngerer Zeit sind zahllose Urkunden erhalten, die teils
griechisch, teils demotisch geschrieben sind. Es ist aber zweifellos, dass die
Bestimmungen, welche Heiratsverträge aus der Ptolemäerzeit enthalten, bei
dem konservativen Charakter von Land und Volk in Ägypten ohne
wesentliche Unterschiede auch in früheren Zeiten Geltung hatten. Aus
ihnen geht hervor, dass die Ehe keinerlei religiöse Bedeutung besass, womit
auch ihre Unauflöslichkeit fällt. So lautet die stehende Formel eines
Ehepaktes: „Ich habe Dich zur Gemahlin gemacht und Dir so und so viel
Shekel als Hochzeitsgeschenk gegeben. Ein Jahr hindurch wirst Du so und
so viel Getreide und Öl zu Deiner Ernährung erhalten. Dein und mein
ältester Sohn wird der Herr der Gesamtheit meiner Güter sein. Ich werde
Dich als Frau einsetzen. Wenn ich Dich aber verstossen und ein anderes
Weib nehmen sollte, so werde ich Dir so und so viel Shekel geben und dazu
noch Dein Hochzeitsgeschenk.“ Hierauf wird die Ausstattung, welche die
Frau mitbekommen hat, genau verzeichnet und zum Schlusse heisst es: „Ich
habe diese Güter von Dir erhalten, mein Herz ist damit zufrieden; wenn Du
bleibst, so bleibst Du mit ihnen; gehst Du weg, so nimmst Du sie mit.“ Wie
aus dem Wortlaute der Urkunde zu entnehmen ist, hat es also in Ägypten in
der That ein Probejahr vor der Heirat gegeben, der älteste Sohn allemal
erbte das Eigentum des Vaters, wogegen alles, was die Mutter ins Haus
brachte, unter die übrigen Kinder verteilt wurde; dadurch war eine seltene
Beständigkeit der Verhältnisse gesichert.[782]
Im Patriarchate ist für die Romantik der Liebe noch kein Platz, das
Praktische allein, daneben die sinnliche Veranlagung der Völker waltet vor
und entscheidet auch über Einzel- oder Vielehe. Von einer theoretisch-
ethischen Auffassung ist noch keine Spur. Dies zeigt sich unter andern in
den Familienverhältnissen der H e b r ä e r . Bei ihrem Eintritte in die
Geschichte war das Patriarchat schon ausgebildet, nur wenige Spuren
weisen auf die mutterrechtliche Vergangenheit. Das Weib ist des Mannes
gekauftes Eigentum. Daher leben die Reichen und Mächtigen in Polygamie;
für diese ist dieselbe mit ein Mittel, sich Reichtum und Ansehen zu
verschaffen und zu erhalten, indem sie sich mit möglichst vielen
einflussreichen Familien verschwägern, während der gemeine Mann sich
hinstrecken kann, lassen sich die Zuhälterinnen herumtragen; ihr Herz ist
gehobener Stimmung und Jubelruf ertönt auf ihren Wegen.“ Das erinnert
stark an die hellenische Hetärenwirtschaft, von der noch die Rede sein wird.
Aus weitaus jüngerer Zeit sind zahllose Urkunden erhalten, die teils
griechisch, teils demotisch geschrieben sind. Es ist aber zweifellos, dass die
Bestimmungen, welche Heiratsverträge aus der Ptolemäerzeit enthalten, bei
dem konservativen Charakter von Land und Volk in Ägypten ohne
wesentliche Unterschiede auch in früheren Zeiten Geltung hatten. Aus
ihnen geht hervor, dass die Ehe keinerlei religiöse Bedeutung besass, womit
auch ihre Unauflöslichkeit fällt. So lautet die stehende Formel eines
Ehepaktes: „Ich habe Dich zur Gemahlin gemacht und Dir so und so viel
Shekel als Hochzeitsgeschenk gegeben. Ein Jahr hindurch wirst Du so und
so viel Getreide und Öl zu Deiner Ernährung erhalten. Dein und mein
ältester Sohn wird der Herr der Gesamtheit meiner Güter sein. Ich werde
Dich als Frau einsetzen. Wenn ich Dich aber verstossen und ein anderes
Weib nehmen sollte, so werde ich Dir so und so viel Shekel geben und dazu
noch Dein Hochzeitsgeschenk.“ Hierauf wird die Ausstattung, welche die
Frau mitbekommen hat, genau verzeichnet und zum Schlusse heisst es: „Ich
habe diese Güter von Dir erhalten, mein Herz ist damit zufrieden; wenn Du
bleibst, so bleibst Du mit ihnen; gehst Du weg, so nimmst Du sie mit.“ Wie
aus dem Wortlaute der Urkunde zu entnehmen ist, hat es also in Ägypten in
der That ein Probejahr vor der Heirat gegeben, der älteste Sohn allemal
erbte das Eigentum des Vaters, wogegen alles, was die Mutter ins Haus
brachte, unter die übrigen Kinder verteilt wurde; dadurch war eine seltene
Beständigkeit der Verhältnisse gesichert.[782]
Im Patriarchate ist für die Romantik der Liebe noch kein Platz, das
Praktische allein, daneben die sinnliche Veranlagung der Völker waltet vor
und entscheidet auch über Einzel- oder Vielehe. Von einer theoretisch-
ethischen Auffassung ist noch keine Spur. Dies zeigt sich unter andern in
den Familienverhältnissen der H e b r ä e r . Bei ihrem Eintritte in die
Geschichte war das Patriarchat schon ausgebildet, nur wenige Spuren
weisen auf die mutterrechtliche Vergangenheit. Das Weib ist des Mannes
gekauftes Eigentum. Daher leben die Reichen und Mächtigen in Polygamie;
für diese ist dieselbe mit ein Mittel, sich Reichtum und Ansehen zu
verschaffen und zu erhalten, indem sie sich mit möglichst vielen
einflussreichen Familien verschwägern, während der gemeine Mann sich
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gewöhnlich mit e i n e r Frau begnügt oder etwa daneben ein Kebsweib hat.
Die israelitische, meist volksfremde Sklavin, welche immer die Kebsin des
Hausherrn oder eines seiner Söhne ist, wird ’ama genannt. Es ist dies ein
Wort uralter Bildung, welches in anderen semitischen Sprachen
wiederkehrt, woraus zu schliessen ist, dass diese Sitte schon vor der
Trennung der semitischen Völker bestand.[783] Der alternden kinderlosen
Frau wurde es zum Lobe angerechnet, wenn sie dem Gatten eine Sklavin als
Beischläferin zuführte. Doch hat sich aus uralter Zeit beim israelitischen
Viehzüchter wie Bauer die Sitte erhalten, zwei Gattinnen zu nehmen[784]
und bei den in Persien lebenden Juden ist die Polygamie heute noch
zulässig.[785] In der Genesis ist zwar der Grundsatz der Monogamie ganz
bestimmt ausgesprochen, so dass man das Verbot der Vielweiberei auch im
mosaischen Gesetze zu finden erwarten sollte. Dieses aber schweigt
darüber, und so war denn Polygamie geduldet und als erlaubt im Gesetze
vorausgesetzt.[786] Es erklärt sich dies wohl daraus, dass die Genesis in ihrer
heutigen Gestalt erst sehr spät, zu einer Zeit, als die monogamen Ideen
schon die Oberhand gewannen, ihre endgültige Abfassung erhalten hat.
Dabei darf man nicht vergessen, dass die Israeliten in ihren heiligen
Büchern als ein zur Fleischeslust geneigtes Volk geschildert werden,
welches derselben keine Schranken zog. In ältester Zeit waren die Ehen mit
Fremden noch sehr allgemein. Von den Patriarchen der Sagenzeit und von
Mose wird erzählt, dass sie Ausländerinnen zu Weibern nahmen; in der
Richterzeit war die Vermengung zwischen Hebräern und Kanaaniten die
herrschende Regel; ja man verteilte sogar Mädchen der Besiegten als Beute.
[787] Die Aufnahme des Verbots fremder Ehen in das Gesetz stammt wohl
erst aus der Zeit des zweiten Tempels.[788] Jüngerer Zeit gehört auch das
Verbot der Ehe zwischen nahen Verwandten. In vorgeschichtlicher Zeit
scheint die Ehe zwischen Halbgeschwistern üblich gewesen zu sein, und
auch später noch suchte sich der junge Israelit seine Braut unter den
Töchtern seiner Agnaten, wie bei den Arabern war der Vetter der gewiesene
Bräutigam seiner Base.[789] Durch das Gesetz verboten waren nicht nur die
Ehen zwischen Verwandten ersten Grades, sondern auch mit der
Stiefmutter, der Schwiegermutter, der Muhme, der Witwe des
Vatersbruders, der Schwiegertochter und der Schwägerin, sowie mit
angeheirateten Töchtern und Schwestern. Wie überall im Patriarchate war
das Verhältnis zwischen Mann und Weib im ethischen Sinne ein sehr loses.
Das Gewohnheitsrecht erheischte, dass der Mann die Frau zu kleiden, zu
Die israelitische, meist volksfremde Sklavin, welche immer die Kebsin des
Hausherrn oder eines seiner Söhne ist, wird ’ama genannt. Es ist dies ein
Wort uralter Bildung, welches in anderen semitischen Sprachen
wiederkehrt, woraus zu schliessen ist, dass diese Sitte schon vor der
Trennung der semitischen Völker bestand.[783] Der alternden kinderlosen
Frau wurde es zum Lobe angerechnet, wenn sie dem Gatten eine Sklavin als
Beischläferin zuführte. Doch hat sich aus uralter Zeit beim israelitischen
Viehzüchter wie Bauer die Sitte erhalten, zwei Gattinnen zu nehmen[784]
und bei den in Persien lebenden Juden ist die Polygamie heute noch
zulässig.[785] In der Genesis ist zwar der Grundsatz der Monogamie ganz
bestimmt ausgesprochen, so dass man das Verbot der Vielweiberei auch im
mosaischen Gesetze zu finden erwarten sollte. Dieses aber schweigt
darüber, und so war denn Polygamie geduldet und als erlaubt im Gesetze
vorausgesetzt.[786] Es erklärt sich dies wohl daraus, dass die Genesis in ihrer
heutigen Gestalt erst sehr spät, zu einer Zeit, als die monogamen Ideen
schon die Oberhand gewannen, ihre endgültige Abfassung erhalten hat.
Dabei darf man nicht vergessen, dass die Israeliten in ihren heiligen
Büchern als ein zur Fleischeslust geneigtes Volk geschildert werden,
welches derselben keine Schranken zog. In ältester Zeit waren die Ehen mit
Fremden noch sehr allgemein. Von den Patriarchen der Sagenzeit und von
Mose wird erzählt, dass sie Ausländerinnen zu Weibern nahmen; in der
Richterzeit war die Vermengung zwischen Hebräern und Kanaaniten die
herrschende Regel; ja man verteilte sogar Mädchen der Besiegten als Beute.
[787] Die Aufnahme des Verbots fremder Ehen in das Gesetz stammt wohl
erst aus der Zeit des zweiten Tempels.[788] Jüngerer Zeit gehört auch das
Verbot der Ehe zwischen nahen Verwandten. In vorgeschichtlicher Zeit
scheint die Ehe zwischen Halbgeschwistern üblich gewesen zu sein, und
auch später noch suchte sich der junge Israelit seine Braut unter den
Töchtern seiner Agnaten, wie bei den Arabern war der Vetter der gewiesene
Bräutigam seiner Base.[789] Durch das Gesetz verboten waren nicht nur die
Ehen zwischen Verwandten ersten Grades, sondern auch mit der
Stiefmutter, der Schwiegermutter, der Muhme, der Witwe des
Vatersbruders, der Schwiegertochter und der Schwägerin, sowie mit
angeheirateten Töchtern und Schwestern. Wie überall im Patriarchate war
das Verhältnis zwischen Mann und Weib im ethischen Sinne ein sehr loses.
Das Gewohnheitsrecht erheischte, dass der Mann die Frau zu kleiden, zu
Page 339
ernähren und ihr die eheliche Pflicht zu gewähren habe. Darin besteht die
eheliche Treue des Mannes. Thut er dies, so mag er im übrigen Weiber
nehmen und ausserehelichen Umgang mit Frauen pflegen, so viel ihm
gefällt, die Ehefrau hat kein Recht, sich hierdurch beschwert zu fühlen. Aus
dem Umstande, dass die Frau ein Besitz des Mannes ist, erklären sich die
israelitischen Vorstellungen vom Ehebruch, wie die Rechtsanschauungen
über Deflorierung einer Jungfrau und vor allem, dass das Weib vom Manne
nach freiem Belieben entlassen werden kann. Ehebruch scheint bei beiden
Schuldigen durch die altsemitische Todesstrafe der Steinigung geahndet
worden zu sein, vorausgesetzt, dass der beschädigte Ehemann klagte und
nicht selbst Rache nahm oder schwieg oder sich für das erlittene Unrecht
entschädigen liess. Deflorierung einer Jungfrau, für welche von einem
andern der Mohâr bereits erlegt worden, ist Ehebruch; ist sie unverlobt, so
bedeutet dieselbe eine Schädigung ihres Vaters, beziehungsweise ihrer
Familie. Verzichtet diese darauf den Schimpf zu rächen, so hat sie sich
zufrieden zu geben, wenn der Schuldige den Mohâr zahlt, welchen er im
Falle einer Heimführung des betreffenden Mädchens hätte zahlen müssen.
Durch die Entlassung aus der Ehe aber geschieht dem Weibe kein Unrecht,
denn dieselbe bedeutet nur einen Verzicht des Mannes auf ein durch
Zahlung des Mohâr erworbenes Recht. Die Frau tritt durch die Entlassung
in ihre Familie zurück, und diese erhält das Recht, sie von neuem zu
verheiraten.[790] Die altisraelitische Familie war eine auf Ahnenverehrung
beruhende Kultgenossenschaft, wie sie unter dem Patriarchate sich zu
entwickeln pflegt. Das Erbrecht ist deshalb ein solches der Agnaten und hat
diesen Charakter niemals völlig verloren. Erbe ist im alten Israel nur der
Sohn, nicht die Tochter. Im gleichen Verhältnisse steht natürlich der Bruder
zur verheirateten Schwester, der Oheim und Neffe zur verheirateten Nichte
und Muhme, auch die Witwe vermag den Ehegatten nicht zu beerben.
Übrigens verrät auch die hebräische Sprache deutlich, dass das israelitische
Erbrecht ein solches der Agnation gewesen sei und dass nur Agnaten als
Verwandte im eigentlichen Sinne gegolten haben. Nur für die Agnaten als
Verwandte eines Mannes hat die Sprache einen zusammenfassenden
Ausdruck; sie sind seine „Brüder“ (ʾahîm) oder „Oheime“ (ʿammîm).
Ferner hat die Sprache zwar einen Ausdruck für Vaters Bruder und
Schwester gebildet — sie sind des Mannes „Freund“ (Dôd) und „Freundin“,
und der erstere Ausdruck wird neben Ben dôd auch für den
Vatersbrudersohn angewendet —, aber während so Ausdrücke für Patruus,
eheliche Treue des Mannes. Thut er dies, so mag er im übrigen Weiber
nehmen und ausserehelichen Umgang mit Frauen pflegen, so viel ihm
gefällt, die Ehefrau hat kein Recht, sich hierdurch beschwert zu fühlen. Aus
dem Umstande, dass die Frau ein Besitz des Mannes ist, erklären sich die
israelitischen Vorstellungen vom Ehebruch, wie die Rechtsanschauungen
über Deflorierung einer Jungfrau und vor allem, dass das Weib vom Manne
nach freiem Belieben entlassen werden kann. Ehebruch scheint bei beiden
Schuldigen durch die altsemitische Todesstrafe der Steinigung geahndet
worden zu sein, vorausgesetzt, dass der beschädigte Ehemann klagte und
nicht selbst Rache nahm oder schwieg oder sich für das erlittene Unrecht
entschädigen liess. Deflorierung einer Jungfrau, für welche von einem
andern der Mohâr bereits erlegt worden, ist Ehebruch; ist sie unverlobt, so
bedeutet dieselbe eine Schädigung ihres Vaters, beziehungsweise ihrer
Familie. Verzichtet diese darauf den Schimpf zu rächen, so hat sie sich
zufrieden zu geben, wenn der Schuldige den Mohâr zahlt, welchen er im
Falle einer Heimführung des betreffenden Mädchens hätte zahlen müssen.
Durch die Entlassung aus der Ehe aber geschieht dem Weibe kein Unrecht,
denn dieselbe bedeutet nur einen Verzicht des Mannes auf ein durch
Zahlung des Mohâr erworbenes Recht. Die Frau tritt durch die Entlassung
in ihre Familie zurück, und diese erhält das Recht, sie von neuem zu
verheiraten.[790] Die altisraelitische Familie war eine auf Ahnenverehrung
beruhende Kultgenossenschaft, wie sie unter dem Patriarchate sich zu
entwickeln pflegt. Das Erbrecht ist deshalb ein solches der Agnaten und hat
diesen Charakter niemals völlig verloren. Erbe ist im alten Israel nur der
Sohn, nicht die Tochter. Im gleichen Verhältnisse steht natürlich der Bruder
zur verheirateten Schwester, der Oheim und Neffe zur verheirateten Nichte
und Muhme, auch die Witwe vermag den Ehegatten nicht zu beerben.
Übrigens verrät auch die hebräische Sprache deutlich, dass das israelitische
Erbrecht ein solches der Agnation gewesen sei und dass nur Agnaten als
Verwandte im eigentlichen Sinne gegolten haben. Nur für die Agnaten als
Verwandte eines Mannes hat die Sprache einen zusammenfassenden
Ausdruck; sie sind seine „Brüder“ (ʾahîm) oder „Oheime“ (ʿammîm).
Ferner hat die Sprache zwar einen Ausdruck für Vaters Bruder und
Schwester gebildet — sie sind des Mannes „Freund“ (Dôd) und „Freundin“,
und der erstere Ausdruck wird neben Ben dôd auch für den
Vatersbrudersohn angewendet —, aber während so Ausdrücke für Patruus,
Page 340
Patruelis, Amita vorhanden sind, müssen die Begriffe Avunculus und
Matertera durch Umschreibungen ausgedrückt werden.[791]
Der Gelehrte, dem die vorstehenden Ausführungen entlehnt sind,
Professor S t a d e , ist der Meinung, dass die Formen des altisraelitischen
oder eigentlich des altsemitischen Familienlebens von denselben Gedanken
erzeugt worden sind, wie die des altitalischen, altgriechischen und
indischen, von welchen F u s t e l d e C o u l a n g e s dargethan hat, dass
sie eine Kultgenossenschaft gewesen, zusammengehalten durch das
Einigungsband des Kultes des Ahnen der Familie, dessen Stätte der
Hausaltar, dessen Priester der Vater und Hausherr ist, und dass aus diesem
Kulte sich das älteste Recht dieser Völker erklärt. Nur in dem e i n e n
Punkte weicht, und mit Recht, der deutsche von dem französischen
Forscher ab, dass er nicht wie dieser meint, die Verehrung eines Ahnen
müsse auch die wirkliche gemeinsame Abstammung von demselben
verbürgen. Beide irren aber sicherlich darin, dass der Ahnenkult bei der
Bildung der Familie t r e i b e n d e r Faktor gewesen sei. Die
patriarchalische Familie stellt sich allerdings als eine Kultgenossenschaft
dar, die in Altisrael wie in Altrom ihren sichtbaren Ausdruck in einer
gemeinsamen Grabstätte besitzt; von der Bestattung in diesem Grabe ist
dann die Zulassung der entschlafenen Seele unter die in der Unterwelt
weilenden Familienmitglieder abhängig. In diese Kultgenossenschaft treten
die Frauen durch die Heirat ein; sie entsagen dem häuslichen Kulte ihrer
eigenen Familie, um an jenem des Gatten nunmehr teilzunehmen; nur i h r e
Kinder sind gesetzlich anerkannte (legitim), nicht auch jene der Kebsin,
welche nicht durch das Band der Ehe Anteil am Kulte des Mannes
gewonnen hat. Allein der auf Ahnendienst beruhende Kult kann unmöglich
bei der B i l d u n g der Familie schon ein treibender Faktor gewesen sein.
Der Natur der Dinge gemäss kann er erst im Schosse der patriarchalisch
geordneten Familie entstanden sein. Verehrung der Abgeschiedenen lebt
zwar heute noch bei den meisten Naturvölkern fort, J u l i u s L i p p e r t
hat aber sehr wohlgethan, diese in systemloser Geisterfurcht wurzelnden
Regungen als „Seelenkult“ vom „Ahnendienst“ scharf zu unterscheiden.
Auch die aus slavischen Mythologieen im slavischen Märchenschatze
erhaltene „Ahnenmutter“ hat mit dem Ahnenkulte nichts gemein, so wenig
wie die deutschen Ahnenmütter Holda, Berchta und Frau Gode, welche alle
aus älterer, mutterrechtlicher Zeit herüberragen. Es sind durchaus
mythologische Wesen, die mit der Familie als solcher in keinerlei
Matertera durch Umschreibungen ausgedrückt werden.[791]
Der Gelehrte, dem die vorstehenden Ausführungen entlehnt sind,
Professor S t a d e , ist der Meinung, dass die Formen des altisraelitischen
oder eigentlich des altsemitischen Familienlebens von denselben Gedanken
erzeugt worden sind, wie die des altitalischen, altgriechischen und
indischen, von welchen F u s t e l d e C o u l a n g e s dargethan hat, dass
sie eine Kultgenossenschaft gewesen, zusammengehalten durch das
Einigungsband des Kultes des Ahnen der Familie, dessen Stätte der
Hausaltar, dessen Priester der Vater und Hausherr ist, und dass aus diesem
Kulte sich das älteste Recht dieser Völker erklärt. Nur in dem e i n e n
Punkte weicht, und mit Recht, der deutsche von dem französischen
Forscher ab, dass er nicht wie dieser meint, die Verehrung eines Ahnen
müsse auch die wirkliche gemeinsame Abstammung von demselben
verbürgen. Beide irren aber sicherlich darin, dass der Ahnenkult bei der
Bildung der Familie t r e i b e n d e r Faktor gewesen sei. Die
patriarchalische Familie stellt sich allerdings als eine Kultgenossenschaft
dar, die in Altisrael wie in Altrom ihren sichtbaren Ausdruck in einer
gemeinsamen Grabstätte besitzt; von der Bestattung in diesem Grabe ist
dann die Zulassung der entschlafenen Seele unter die in der Unterwelt
weilenden Familienmitglieder abhängig. In diese Kultgenossenschaft treten
die Frauen durch die Heirat ein; sie entsagen dem häuslichen Kulte ihrer
eigenen Familie, um an jenem des Gatten nunmehr teilzunehmen; nur i h r e
Kinder sind gesetzlich anerkannte (legitim), nicht auch jene der Kebsin,
welche nicht durch das Band der Ehe Anteil am Kulte des Mannes
gewonnen hat. Allein der auf Ahnendienst beruhende Kult kann unmöglich
bei der B i l d u n g der Familie schon ein treibender Faktor gewesen sein.
Der Natur der Dinge gemäss kann er erst im Schosse der patriarchalisch
geordneten Familie entstanden sein. Verehrung der Abgeschiedenen lebt
zwar heute noch bei den meisten Naturvölkern fort, J u l i u s L i p p e r t
hat aber sehr wohlgethan, diese in systemloser Geisterfurcht wurzelnden
Regungen als „Seelenkult“ vom „Ahnendienst“ scharf zu unterscheiden.
Auch die aus slavischen Mythologieen im slavischen Märchenschatze
erhaltene „Ahnenmutter“ hat mit dem Ahnenkulte nichts gemein, so wenig
wie die deutschen Ahnenmütter Holda, Berchta und Frau Gode, welche alle
aus älterer, mutterrechtlicher Zeit herüberragen. Es sind durchaus
mythologische Wesen, die mit der Familie als solcher in keinerlei
Page 341
Zusammenhang stehen, Gestalten, welche durch die männliche Götterwelt
des Patriarchats in den Hintergrund geschoben wurden. Ahnendienst d. h.
ein Kult der Vorfahren konnte nur dort sich entwickeln, wo die Erinnerung
an diese Vorfahren lebendig blieb, und dies konnte wiederum erst dann
geschehen, als die Familie ein festes Gefüge erhalten hatte. Dies bewirkte
aber die Stammesherrschaft, das Patriarchat. In der losen
Geschlechtsgenossenschaft des Mutterrechts hätte ein Ahnendienst niemals
aufkommen können. Dagegen stellt dieser sich stets ein, wo strenge
Vaterherrschaft die Grundlage der Familie geworden. Nicht bloss Juden,
Hindu, Griechen und Römer, auch die weizengelben Söhne des
himmlischen Reiches huldigen dem Ahnenkulte, und bei ihnen allen stellt
sich die Familie als eine Kultgenossenschaft dar. Gewiss hat dieser Kult,
nachdem er einmal Wurzel gefasst, seine Wechselwirkung auf die
Gestaltung des Familienlebens nicht verfehlt. Wesentlich hat er den Wunsch
nach dem Bestande, nach der Fortdauer der Familie befestigt, und ihm
entquellen zumeist die dahin abzielenden Einrichtungen: insbesondere das
Verlangen nach Söhnen, welche den Kult des Vaters fortsetzen möchten.
Wenn in Altisrael dies Pflicht des nächsten männlichen Verwandten ist,
wenn in Ermangelung von Söhnen der Sklave den Hausherrn beerbt, weil er
der letzte Träger des Familienkultes ist, so darf man darin zwar eine
Zugehörigkeit zum Kulte, wohl aber auch eine direkte Wirkung des
Patriarchats erblicken, welches die weibliche Nachfolge ausschliesst. Dem
Kult ist stets nur die Aufgabe zugefallen, zu heiligen, was sich längst in die
allgemeinen Anschauungen eingelebt hatte und daher unvermerkt zum
Sittengesetz geworden war. Nur so darf man es verstehen, wenn das
Übergewicht des Hausvaters über alle Glieder der Familie aus seiner Würde
als Herr und Bewahrer des ererbten Kultes hergeleitet wird, wenn von
dessen richtiger Fortsetzung Gedeihen und Wachstum der ganzen Familie
abhängen, während dessen Vernachlässigung den Zorn der Gottheit auf sie
herabzieht.[792] Nicht der Ahnendienst hat, wie F u s t e l de
C o u l a n g e s will, die Familie geschaffen; er ist vielmehr selbst ein
Erzeugnis des Patriarchats.
Der nämliche Geist wie in Altisrael durchweht heute noch, — ich
erwähnte es schon — das Familienleben der C h i n e s e n . Aus ihrer
nomadischen, altersgrauen Vorzeit haben sie Patriarchat und Ahnendienst
bewahrt und bewiesen, dass sie mit einer sehr verfeinerten Gesittung
vereinbar seien. Die Scheu vor Ehen zwischen Blutsverwandten geht bei
des Patriarchats in den Hintergrund geschoben wurden. Ahnendienst d. h.
ein Kult der Vorfahren konnte nur dort sich entwickeln, wo die Erinnerung
an diese Vorfahren lebendig blieb, und dies konnte wiederum erst dann
geschehen, als die Familie ein festes Gefüge erhalten hatte. Dies bewirkte
aber die Stammesherrschaft, das Patriarchat. In der losen
Geschlechtsgenossenschaft des Mutterrechts hätte ein Ahnendienst niemals
aufkommen können. Dagegen stellt dieser sich stets ein, wo strenge
Vaterherrschaft die Grundlage der Familie geworden. Nicht bloss Juden,
Hindu, Griechen und Römer, auch die weizengelben Söhne des
himmlischen Reiches huldigen dem Ahnenkulte, und bei ihnen allen stellt
sich die Familie als eine Kultgenossenschaft dar. Gewiss hat dieser Kult,
nachdem er einmal Wurzel gefasst, seine Wechselwirkung auf die
Gestaltung des Familienlebens nicht verfehlt. Wesentlich hat er den Wunsch
nach dem Bestande, nach der Fortdauer der Familie befestigt, und ihm
entquellen zumeist die dahin abzielenden Einrichtungen: insbesondere das
Verlangen nach Söhnen, welche den Kult des Vaters fortsetzen möchten.
Wenn in Altisrael dies Pflicht des nächsten männlichen Verwandten ist,
wenn in Ermangelung von Söhnen der Sklave den Hausherrn beerbt, weil er
der letzte Träger des Familienkultes ist, so darf man darin zwar eine
Zugehörigkeit zum Kulte, wohl aber auch eine direkte Wirkung des
Patriarchats erblicken, welches die weibliche Nachfolge ausschliesst. Dem
Kult ist stets nur die Aufgabe zugefallen, zu heiligen, was sich längst in die
allgemeinen Anschauungen eingelebt hatte und daher unvermerkt zum
Sittengesetz geworden war. Nur so darf man es verstehen, wenn das
Übergewicht des Hausvaters über alle Glieder der Familie aus seiner Würde
als Herr und Bewahrer des ererbten Kultes hergeleitet wird, wenn von
dessen richtiger Fortsetzung Gedeihen und Wachstum der ganzen Familie
abhängen, während dessen Vernachlässigung den Zorn der Gottheit auf sie
herabzieht.[792] Nicht der Ahnendienst hat, wie F u s t e l de
C o u l a n g e s will, die Familie geschaffen; er ist vielmehr selbst ein
Erzeugnis des Patriarchats.
Der nämliche Geist wie in Altisrael durchweht heute noch, — ich
erwähnte es schon — das Familienleben der C h i n e s e n . Aus ihrer
nomadischen, altersgrauen Vorzeit haben sie Patriarchat und Ahnendienst
bewahrt und bewiesen, dass sie mit einer sehr verfeinerten Gesittung
vereinbar seien. Die Scheu vor Ehen zwischen Blutsverwandten geht bei
Page 342
ihnen so weit, dass sie nur Frauen nehmen, die einen anderen
Familiennamen führen. Diese Familiennamen reichen hinauf in ein
ehrwürdiges Altertum. Während in Europa selbst Dynastien ihre Ahnherren
urkundlich höchstens ein Jahrtausend zurückverfolgen können, leben in
China noch Nachkommen des Kung-fu-tse, die nicht bloss ihren
Stammbaum auf diesen Moralphilosophen zurückführen, sondern auch
beweisen können, dass ihr Ahnherr selbst wieder seinen Familiennamen
schon 1121 v. Chr. nachweisen konnte. So erklärt sich der Sinn der
spöttischen Frage, welche Chinesen an europäische Fremdlinge richten:
„Habt ihr auch Familiennamen?“, nämlich so altbeglaubigte wie wir. Ganz
im Sinne des Patriarchates ist der Zweck der Ehe, der Familie Kinder
zuzuführen, um die Eltern zu ehren und den Ahnenkultus fortzusetzen. Die
Ehe ist daher ausschliesslich eine Familieneinrichtung, und nur dann wird
eine solche als blühend und glücklich betrachtet, wenn sie recht zahlreich
ist. Deshalb verheiratet man sich sehr jung, meist schon vor dem
zwanzigsten Jahre, in allen Provinzen des Reiches. Die Heiraten werden
durch Ehevermittler — Böswillige nennen sie „Kuppler“ —
geschäftsmässig zu Stande gebracht, und die Braut sieht ihren zukünftigen
Gatten in der Regel erst am Tage der Vermählung zum erstenmale. Dass
„Hofmachen“ eine den Chinesen unbekannte Pflicht sei, giebt General
T s c h e n g - k i - T o n g selbst zu,[793] und die Heirat besiegelt keine
Herzensneigung. Aber die Heirat selbst gilt als das vornehmste,
gewichtigste Ereignis im menschlichen Leben, da erst durch sie der
Jüngling gewissermassen zum Manne gesprochen und als solcher im
gesellschaftlichen Leben gültig wird. Den alten Junggesellen und die alte
Jungfer kennt China nicht. In der Regel werden, ganz im patriarchalischen
Geiste, die Verbindungen zwischen Familien von gleicher gesellschaftlicher
Stellung geschlossen. Ungleiche Ehen bilden die Ausnahme. Bei der
Unterzeichnung der Eheverträge vertreten die Familienhäupter die Stelle
der europäischen Standesbeamten und Notare. Eine „Trauung“ in unserem
Sinne giebt es nicht. Die Ehe gilt als reine Privathandlung, an der sich
weder Standesamt noch Priester beteiligen. Die einfachen, dabei
beobachteten Zeremonieen tragen weder einen religiösen, noch einen
zivilen Charakter. Es findet weder eine kirchliche Weihe, noch ein sonstiger
religiöser Akt statt. Die einzigen Zeugen des Ehebündnisses sind die
Familie und die Freunde.
Familiennamen führen. Diese Familiennamen reichen hinauf in ein
ehrwürdiges Altertum. Während in Europa selbst Dynastien ihre Ahnherren
urkundlich höchstens ein Jahrtausend zurückverfolgen können, leben in
China noch Nachkommen des Kung-fu-tse, die nicht bloss ihren
Stammbaum auf diesen Moralphilosophen zurückführen, sondern auch
beweisen können, dass ihr Ahnherr selbst wieder seinen Familiennamen
schon 1121 v. Chr. nachweisen konnte. So erklärt sich der Sinn der
spöttischen Frage, welche Chinesen an europäische Fremdlinge richten:
„Habt ihr auch Familiennamen?“, nämlich so altbeglaubigte wie wir. Ganz
im Sinne des Patriarchates ist der Zweck der Ehe, der Familie Kinder
zuzuführen, um die Eltern zu ehren und den Ahnenkultus fortzusetzen. Die
Ehe ist daher ausschliesslich eine Familieneinrichtung, und nur dann wird
eine solche als blühend und glücklich betrachtet, wenn sie recht zahlreich
ist. Deshalb verheiratet man sich sehr jung, meist schon vor dem
zwanzigsten Jahre, in allen Provinzen des Reiches. Die Heiraten werden
durch Ehevermittler — Böswillige nennen sie „Kuppler“ —
geschäftsmässig zu Stande gebracht, und die Braut sieht ihren zukünftigen
Gatten in der Regel erst am Tage der Vermählung zum erstenmale. Dass
„Hofmachen“ eine den Chinesen unbekannte Pflicht sei, giebt General
T s c h e n g - k i - T o n g selbst zu,[793] und die Heirat besiegelt keine
Herzensneigung. Aber die Heirat selbst gilt als das vornehmste,
gewichtigste Ereignis im menschlichen Leben, da erst durch sie der
Jüngling gewissermassen zum Manne gesprochen und als solcher im
gesellschaftlichen Leben gültig wird. Den alten Junggesellen und die alte
Jungfer kennt China nicht. In der Regel werden, ganz im patriarchalischen
Geiste, die Verbindungen zwischen Familien von gleicher gesellschaftlicher
Stellung geschlossen. Ungleiche Ehen bilden die Ausnahme. Bei der
Unterzeichnung der Eheverträge vertreten die Familienhäupter die Stelle
der europäischen Standesbeamten und Notare. Eine „Trauung“ in unserem
Sinne giebt es nicht. Die Ehe gilt als reine Privathandlung, an der sich
weder Standesamt noch Priester beteiligen. Die einfachen, dabei
beobachteten Zeremonieen tragen weder einen religiösen, noch einen
zivilen Charakter. Es findet weder eine kirchliche Weihe, noch ein sonstiger
religiöser Akt statt. Die einzigen Zeugen des Ehebündnisses sind die
Familie und die Freunde.
Page 343
Die chinesische Familie ist nach T s c h e n g - k i - T o n g eine Art
Teilhabergenossenschaft, in welcher die Güter gewöhnlich in gemeinsamem
Besitz sind und deren Mitglieder, solidarisch für einander haftbar, sich
gegenseitig zu unterstützen haben. An dem gemeinsamen Vermögen haben
alle männlichen Mitglieder das gleiche Anrecht, die weiblichen sind aber
davon durchaus ausgeschlossen. Die Gewalt ruht bei dem Ältesten, dem
Hausvater, dem die Verrichtungen eines Regierungsoberhauptes zukommen.
Jedermann trägt das Seinige bei, alle Eingänge fliessen in eine
gemeinschaftliche Kasse, und feste Satzungen bestimmen Rechte und
Pflichten eines Jeden. Der Unterhalt der Greise, die Erziehung der Kinder,
die Unterstützung der Hilfsbedürftigen, die den Jünglingen nach ihren
Prüfungen zu gewährenden Preise, die Aussteuer der in die Ehe tretenden
Mädchen — alles ist vorhergesehen, alles im vorhinein geregelt. In diesem
so geordneten Familienwesen ist die väterliche Gewalt, die patria potestas,
wie im alten Rom, Rechtsregel. Es giebt kein Gesetz, welches die
Machtvollkommenheit der elterlichen Gewalt über ihre Kinder
einschränken möchte. Die Eltern dürfen ihre Kinder sogar verkaufen, oder
an Gläubiger verpfänden. Missratene, unverbesserliche Kinder werden, wie
Missionär L ö r c h e r versichert, getötet oder durch Verstümmelung
unschädlich gemacht. Wie die alten Israeliten haben die Chinesen über ihre
Töchter ein noch ausgedehnteres Verfügungsrecht als über ihre Söhne.
Allerdings beruht die Annahme, dass ein grosser Teil der neugebornen
Mädchen der weitverbreiteten Gepflogenheit des Kindermordes zum Opfer
falle, auf starker Übertreibung, wie G i l e s und G r a y übereinstimmend
bezeugen. In Anbetracht der enormen Bevölkerungszahl, sagt letzterer, sind
die Fälle von Mädchenmord gar nicht so schrecklich zahlreich, als es nach
gewissen Autoren den Anschein hat.[794] In Wirklichkeit lieben chinesische
Eltern alle ihre Kinder ebenso sehr, wie die Menschen in anderen gesitteten
Ländern, in denen man Knaben ebenso sehnsüchtig herbeiwünscht, um die
Familie vor dem Aussterben zu bewahren. Allerdings ist der grössere Wert
des Knaben vor dem Mädchen bei den Chinesen vielleicht stärker
ausgeprägt,[795] und dazu trägt nicht wenig die Ansicht bei, dass die Manen
der Abgeschiedenen durch Huldigungen seitens ihrer männlichen
Nachkommen glücklich werden. Nur die Söhne erweisen den toten Eltern
alle vorgeschriebenen Ehren und wenden sich im Gebete an die
„Ahnentafeln“; den Töchtern kommt derlei nicht zu. Ist dies auch in der
Lehre des Kung-fu-tse über kindliche Pietät begründet, so geht daraus doch
Teilhabergenossenschaft, in welcher die Güter gewöhnlich in gemeinsamem
Besitz sind und deren Mitglieder, solidarisch für einander haftbar, sich
gegenseitig zu unterstützen haben. An dem gemeinsamen Vermögen haben
alle männlichen Mitglieder das gleiche Anrecht, die weiblichen sind aber
davon durchaus ausgeschlossen. Die Gewalt ruht bei dem Ältesten, dem
Hausvater, dem die Verrichtungen eines Regierungsoberhauptes zukommen.
Jedermann trägt das Seinige bei, alle Eingänge fliessen in eine
gemeinschaftliche Kasse, und feste Satzungen bestimmen Rechte und
Pflichten eines Jeden. Der Unterhalt der Greise, die Erziehung der Kinder,
die Unterstützung der Hilfsbedürftigen, die den Jünglingen nach ihren
Prüfungen zu gewährenden Preise, die Aussteuer der in die Ehe tretenden
Mädchen — alles ist vorhergesehen, alles im vorhinein geregelt. In diesem
so geordneten Familienwesen ist die väterliche Gewalt, die patria potestas,
wie im alten Rom, Rechtsregel. Es giebt kein Gesetz, welches die
Machtvollkommenheit der elterlichen Gewalt über ihre Kinder
einschränken möchte. Die Eltern dürfen ihre Kinder sogar verkaufen, oder
an Gläubiger verpfänden. Missratene, unverbesserliche Kinder werden, wie
Missionär L ö r c h e r versichert, getötet oder durch Verstümmelung
unschädlich gemacht. Wie die alten Israeliten haben die Chinesen über ihre
Töchter ein noch ausgedehnteres Verfügungsrecht als über ihre Söhne.
Allerdings beruht die Annahme, dass ein grosser Teil der neugebornen
Mädchen der weitverbreiteten Gepflogenheit des Kindermordes zum Opfer
falle, auf starker Übertreibung, wie G i l e s und G r a y übereinstimmend
bezeugen. In Anbetracht der enormen Bevölkerungszahl, sagt letzterer, sind
die Fälle von Mädchenmord gar nicht so schrecklich zahlreich, als es nach
gewissen Autoren den Anschein hat.[794] In Wirklichkeit lieben chinesische
Eltern alle ihre Kinder ebenso sehr, wie die Menschen in anderen gesitteten
Ländern, in denen man Knaben ebenso sehnsüchtig herbeiwünscht, um die
Familie vor dem Aussterben zu bewahren. Allerdings ist der grössere Wert
des Knaben vor dem Mädchen bei den Chinesen vielleicht stärker
ausgeprägt,[795] und dazu trägt nicht wenig die Ansicht bei, dass die Manen
der Abgeschiedenen durch Huldigungen seitens ihrer männlichen
Nachkommen glücklich werden. Nur die Söhne erweisen den toten Eltern
alle vorgeschriebenen Ehren und wenden sich im Gebete an die
„Ahnentafeln“; den Töchtern kommt derlei nicht zu. Ist dies auch in der
Lehre des Kung-fu-tse über kindliche Pietät begründet, so geht daraus doch
Page 344
nur hervor, dass der chinesische Moralist selbst schon inmitten des
ausgebildeten Vaterrechts stand und lehrte, welches letztere, wie wir wissen,
überall Wert und Würde des Weibes herabdrückte.
Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die gemeiniglich recht
falsch beurteilte Stellung der Frau in China eine gesellschaftliche Geltung
besitzt, wie kaum irgendwo im Morgenlande. General T s c h e n g - k i -
T o n g versichert in allem Ernste, die Frau sei in China ebenso glücklich,
wie in Europa.[796] Sie geht aus, lässt sich spazieren tragen in ihrer Sänfte
und hat nicht einmal einen Schleier, um sich gegen unbescheidene Blicke
zu schützen, ja die Ehe verleiht ihr sämtliche Vorrechte ihres Gatten und sie
darf sogar die Uniform seines Ranges tragen. Überschreitet man die
Schwelle des Hauses, so betritt man ihr Reich, in welchem sie ein so
massgebendes Ansehen geniesst, wie sich dessen die europäischen Frauen
kaum rühmen dürfen.[797] Und der Engländer G i l e s findet, dass die
Frauen der ärmeren Klassen in China zwar hart arbeiten müssen, aber nicht
mehr als eine Frau gleichen Standes in anderen Ländern.[798] Auch sei
Misshandlung der Frauen unbekannt, obwohl die Macht über Leben und
Tod unter gewissen Umständen in der Hand des Gatten liegt, und eine Frau
mit hundert Schlägen bestraft werden kann, wenn sie die Hand gegen ihren
Mann erhebt. Im allgemeinen werden die Weiber sehr gut von ihren
Männern behandelt, die sie nicht selten mit ebenso scharfer Zunge zu
beherrschen wissen, wie nur eine Xantippe des Westens.[799] Die Ehe ist
unauflöslich, nicht vom gesetzlichen Standpunkte, sondern von dem
Gesichtspunkte der Achtung, welche man der Familie und besonders den
Eltern schuldig ist. Allerdings giebt es zwei Fälle von Ehescheidung,
welche wiederum enge mit den patriarchalischen Anschauungen verflochten
sind. Sie bestehen in dem bis zur Beschimpfung getriebenen Ungehorsam
gegen die Eltern des einen oder des anderen Gatten, dann in der, bei einem
durch das Gesetz bestimmten Alter, festgestellten Unfruchtbarkeit.[800]
Letztere, versichert T s c h e n g - k i - T o n g , bilde den einzigen ernsthaften
Scheidungsfall, allein selbst dann mache der Gatte keinen Gebrauch von
seinem gesetzlichen Rechte, weil die Ehescheidung zwar durch das Gesetz
gestattet, durch das Herkommen aber verurteilt, ganz besonders aber in den
Kreisen der Aristokratie verachtet werde. Es scheint, dass der chinesische
General bei seinen Schilderungen hauptsächlich die Sitten der höheren
Kreise im Auge hat, denn wenn er sagt, dass die Ehescheidung in den
arbeitenden Klassen nur selten vorkomme, so steht dem J o h n H e n r y
ausgebildeten Vaterrechts stand und lehrte, welches letztere, wie wir wissen,
überall Wert und Würde des Weibes herabdrückte.
Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die gemeiniglich recht
falsch beurteilte Stellung der Frau in China eine gesellschaftliche Geltung
besitzt, wie kaum irgendwo im Morgenlande. General T s c h e n g - k i -
T o n g versichert in allem Ernste, die Frau sei in China ebenso glücklich,
wie in Europa.[796] Sie geht aus, lässt sich spazieren tragen in ihrer Sänfte
und hat nicht einmal einen Schleier, um sich gegen unbescheidene Blicke
zu schützen, ja die Ehe verleiht ihr sämtliche Vorrechte ihres Gatten und sie
darf sogar die Uniform seines Ranges tragen. Überschreitet man die
Schwelle des Hauses, so betritt man ihr Reich, in welchem sie ein so
massgebendes Ansehen geniesst, wie sich dessen die europäischen Frauen
kaum rühmen dürfen.[797] Und der Engländer G i l e s findet, dass die
Frauen der ärmeren Klassen in China zwar hart arbeiten müssen, aber nicht
mehr als eine Frau gleichen Standes in anderen Ländern.[798] Auch sei
Misshandlung der Frauen unbekannt, obwohl die Macht über Leben und
Tod unter gewissen Umständen in der Hand des Gatten liegt, und eine Frau
mit hundert Schlägen bestraft werden kann, wenn sie die Hand gegen ihren
Mann erhebt. Im allgemeinen werden die Weiber sehr gut von ihren
Männern behandelt, die sie nicht selten mit ebenso scharfer Zunge zu
beherrschen wissen, wie nur eine Xantippe des Westens.[799] Die Ehe ist
unauflöslich, nicht vom gesetzlichen Standpunkte, sondern von dem
Gesichtspunkte der Achtung, welche man der Familie und besonders den
Eltern schuldig ist. Allerdings giebt es zwei Fälle von Ehescheidung,
welche wiederum enge mit den patriarchalischen Anschauungen verflochten
sind. Sie bestehen in dem bis zur Beschimpfung getriebenen Ungehorsam
gegen die Eltern des einen oder des anderen Gatten, dann in der, bei einem
durch das Gesetz bestimmten Alter, festgestellten Unfruchtbarkeit.[800]
Letztere, versichert T s c h e n g - k i - T o n g , bilde den einzigen ernsthaften
Scheidungsfall, allein selbst dann mache der Gatte keinen Gebrauch von
seinem gesetzlichen Rechte, weil die Ehescheidung zwar durch das Gesetz
gestattet, durch das Herkommen aber verurteilt, ganz besonders aber in den
Kreisen der Aristokratie verachtet werde. Es scheint, dass der chinesische
General bei seinen Schilderungen hauptsächlich die Sitten der höheren
Kreise im Auge hat, denn wenn er sagt, dass die Ehescheidung in den
arbeitenden Klassen nur selten vorkomme, so steht dem J o h n H e n r y
Page 345
G r a y s Zeugniss gegenüber, wonach die seit undenklichen Zeiten zu
Recht bestehenden Ehescheidungsgesetze dem Manne Handhaben bieten,
sich seiner Frau auf leichte Art zu entledigen, während es — wie in
Altisrael und überhaupt im ganzen Bereiche des Patriarchats — den Frauen
nicht oder nur sehr schwer möglich ist, die Männer, und seien dieselben
noch so strafwürdig, behufs Erlangung einer Scheidung vor Gericht zu
bringen. Die Scheidungsgründe, die der Gatte geltend machen kann, sind:
Unverträglichkeit, Dieberei, Flucht, Ungehorsam, Unzucht, Trunksucht,
wozu in neuerer Zeit auch Opiumrauchen gezählt zu werden scheint,
Ehebruch, Beflecktheit des Vorlebens, Pflichtvergessenheit gegenüber dem
Gatten und den Schwiegereltern. Und die Leichtigkeit, mit der die Chinesen
ihre Weiber auf Grund dieser zahlreichen und elastischen
Ehetrennungsursachen loswerden können, wird nicht vermindert durch das
sehr einfache Verfahren, durch das die Scheidung herbeigeführt wird.[801]
Der schwerstwiegende aller Scheidungsgründe ist natürlich der Ehebruch.
Schon auf den blossen Verdacht einer Untreue hin — und wäre derselbe in
Wirklichkeit noch so unbegründet — behandeln chinesische Gatten ihre
Weiber oft recht grausam. Das Gesetz gestattet dem Manne, der sein
ehebrecherisches Weib auf frischer That ertappt, die beiden Schuldigen zu
töten; er muss aber b e i d e umbringen, wenn er sich nicht gerichtlichen
Verfolgungen aussetzen will. Viel häufiger begnügt sich aber der beleidigte
Gatte damit, das schuldige Paar eingesperrt zu halten, bis der Ehestörer ein
mehr oder minder hohes Lösegeld erlegt.[802] Überall in der Zeiten Lauf ist
des Gesetzes ursprüngliche Schärfe milderer Übung gewichen; doch bleibt
jene massgebend für das eigentliche Verhältnis der Geschlechter im
Patriarchate. Ganz im Einklange mit den diese Familienordnung
beherrschenden Anschauungen gehört es in China keineswegs zum guten
Tone, dass Witwen sich wieder verheiraten, und in den besseren Kreisen
tritt dieser Fall vielleicht niemals ein. Eine Dame von Rang würde sich
durch das Eingehen einer zweiten Ehe einer Strafe von achtzig Stockhieben
aussetzen. In den niederen Schichten der Gesellschaft allerdings heiraten
viele Witwen aus Armut und Not ein zweites Mal.[803] Mehr als alles andere
vielleicht kennzeichnet die Stellung der chinesischen Frau, dass nach dem
Tode des Vaters der älteste Sohn bei seinen Geschwistern Vaterstelle
vertritt.
General T s c h e n g - k i - T o n g , der warme Anwalt seiner
heimatlichen Einrichtungen, belehrt uns, dass Monogamie die Grundlage
Recht bestehenden Ehescheidungsgesetze dem Manne Handhaben bieten,
sich seiner Frau auf leichte Art zu entledigen, während es — wie in
Altisrael und überhaupt im ganzen Bereiche des Patriarchats — den Frauen
nicht oder nur sehr schwer möglich ist, die Männer, und seien dieselben
noch so strafwürdig, behufs Erlangung einer Scheidung vor Gericht zu
bringen. Die Scheidungsgründe, die der Gatte geltend machen kann, sind:
Unverträglichkeit, Dieberei, Flucht, Ungehorsam, Unzucht, Trunksucht,
wozu in neuerer Zeit auch Opiumrauchen gezählt zu werden scheint,
Ehebruch, Beflecktheit des Vorlebens, Pflichtvergessenheit gegenüber dem
Gatten und den Schwiegereltern. Und die Leichtigkeit, mit der die Chinesen
ihre Weiber auf Grund dieser zahlreichen und elastischen
Ehetrennungsursachen loswerden können, wird nicht vermindert durch das
sehr einfache Verfahren, durch das die Scheidung herbeigeführt wird.[801]
Der schwerstwiegende aller Scheidungsgründe ist natürlich der Ehebruch.
Schon auf den blossen Verdacht einer Untreue hin — und wäre derselbe in
Wirklichkeit noch so unbegründet — behandeln chinesische Gatten ihre
Weiber oft recht grausam. Das Gesetz gestattet dem Manne, der sein
ehebrecherisches Weib auf frischer That ertappt, die beiden Schuldigen zu
töten; er muss aber b e i d e umbringen, wenn er sich nicht gerichtlichen
Verfolgungen aussetzen will. Viel häufiger begnügt sich aber der beleidigte
Gatte damit, das schuldige Paar eingesperrt zu halten, bis der Ehestörer ein
mehr oder minder hohes Lösegeld erlegt.[802] Überall in der Zeiten Lauf ist
des Gesetzes ursprüngliche Schärfe milderer Übung gewichen; doch bleibt
jene massgebend für das eigentliche Verhältnis der Geschlechter im
Patriarchate. Ganz im Einklange mit den diese Familienordnung
beherrschenden Anschauungen gehört es in China keineswegs zum guten
Tone, dass Witwen sich wieder verheiraten, und in den besseren Kreisen
tritt dieser Fall vielleicht niemals ein. Eine Dame von Rang würde sich
durch das Eingehen einer zweiten Ehe einer Strafe von achtzig Stockhieben
aussetzen. In den niederen Schichten der Gesellschaft allerdings heiraten
viele Witwen aus Armut und Not ein zweites Mal.[803] Mehr als alles andere
vielleicht kennzeichnet die Stellung der chinesischen Frau, dass nach dem
Tode des Vaters der älteste Sohn bei seinen Geschwistern Vaterstelle
vertritt.
General T s c h e n g - k i - T o n g , der warme Anwalt seiner
heimatlichen Einrichtungen, belehrt uns, dass Monogamie die Grundlage
Page 346
der chinesischen Ehe sei. Das Gesetz bestraft sehr streng eine zweite Heirat,
so lange die erste noch gültig ist.[804] Die Thatsache ist richtig; der Chinese
hat gesetzlich bloss e i n e Ehegattin (Tsi); von jeher aber war ihm das
Halten von Nebenfrauen (Tsie) in unbestimmter Anzahl gestattet. So
herrscht eigentliche Einweiberei nur in einem Teile Nordchinas, namentlich
bei der grossen Mehrheit der Bevölkerung der Provinz Schantung. Aber in
den meisten übrigen Provinzen waltet die Vielweiberei vor, und Missionär
L ö r c h e r sagt: „Vielweiberei ist allgemein verbreitet, nur durch Armut
beschränkt.“ Also auch hier das nämliche Verhältnis, wie wir es allerwärts
im Bereiche des Patriarchates gefunden. Es ist kaum zu bezweifeln, dass im
Altertume die Vielweiberei noch viel mehr im Schwange gewesen. Das
Konkubinat, sagt T s c h e n g - k i - T o n g , ward eingesetzt, damit es dem
Manne erspart werde, ausser dem Hause Abenteuer aufzusuchen. Dies ist
aber sicher nicht die Ursache dieser Einrichtung gewesen. Der chinesische
Schriftsteller verwechselt die Wirkung mit der Ursache. Dass das
Konkubinat nach der angedeuteten Richtung, wenn auch nicht mit
vollkommenem Erfolge wirke, ist gewiss; sein Entstehen ist aber
ursprünglich auch in China auf die im Patriarchate gezeitigten
Eigentumsbegriffe zurückzuführen. Der lebhafte Wunsch, recht viele
Kinder zu erhalten, war überall eine Hauptursache der Polygynie. Die
Kinder der Nebenfrauen vermehrten eben den Besitzstand des Hausvaters.
Sehr wahrscheinlich sind die Nebenfrauen auch in China Sklavinnen
gewesen; jetzt gehen sie zumeist aus den niedrigeren Schichten der
Gesellschaft hervor; sehr häufig sind sie Freudenmädchen, die mit ihren
späteren Herren in öffentlichen Häusern bekannt wurden, woraus zugleich
hervorgeht, dass die chinesischen Männer trotz Konkubinat Abenteuer
ausser Hause aufsuchen. Selbst in den höchsten Kreisen finden sich, wie
G r a y berichtet, viele dieser Sphäre entnommene Tsie, zumal manche
Freudenmädchen die Töchter geachteter Eltern sind. Die erste Frau, die
Ehegattin, übt eine gewisse Herrschaft über die Nebenfrauen aus, denen sie
die zu verrichtenden Arbeiten anweist. Im übrigen ist der Unterschied
zwischen der chinesischen Konkubine und der europäischen „Maitresse“
der, dass erstere anerkannt wird. Sie ist eine Art gesetzliche Geliebte.
Manchmal wählt man auch heute noch wirkliche Sklavinnen (Pi) zu
Nebenfrauen. Denn China kennt nicht nur die lebenslängliche, sondern auch
die erbliche Sklaverei. Es bezeichnet das patriarchalische Verhältnis, dass
die Sklaven, wie im alten Rom, als Familienmitglieder betrachtet werden, ja
so lange die erste noch gültig ist.[804] Die Thatsache ist richtig; der Chinese
hat gesetzlich bloss e i n e Ehegattin (Tsi); von jeher aber war ihm das
Halten von Nebenfrauen (Tsie) in unbestimmter Anzahl gestattet. So
herrscht eigentliche Einweiberei nur in einem Teile Nordchinas, namentlich
bei der grossen Mehrheit der Bevölkerung der Provinz Schantung. Aber in
den meisten übrigen Provinzen waltet die Vielweiberei vor, und Missionär
L ö r c h e r sagt: „Vielweiberei ist allgemein verbreitet, nur durch Armut
beschränkt.“ Also auch hier das nämliche Verhältnis, wie wir es allerwärts
im Bereiche des Patriarchates gefunden. Es ist kaum zu bezweifeln, dass im
Altertume die Vielweiberei noch viel mehr im Schwange gewesen. Das
Konkubinat, sagt T s c h e n g - k i - T o n g , ward eingesetzt, damit es dem
Manne erspart werde, ausser dem Hause Abenteuer aufzusuchen. Dies ist
aber sicher nicht die Ursache dieser Einrichtung gewesen. Der chinesische
Schriftsteller verwechselt die Wirkung mit der Ursache. Dass das
Konkubinat nach der angedeuteten Richtung, wenn auch nicht mit
vollkommenem Erfolge wirke, ist gewiss; sein Entstehen ist aber
ursprünglich auch in China auf die im Patriarchate gezeitigten
Eigentumsbegriffe zurückzuführen. Der lebhafte Wunsch, recht viele
Kinder zu erhalten, war überall eine Hauptursache der Polygynie. Die
Kinder der Nebenfrauen vermehrten eben den Besitzstand des Hausvaters.
Sehr wahrscheinlich sind die Nebenfrauen auch in China Sklavinnen
gewesen; jetzt gehen sie zumeist aus den niedrigeren Schichten der
Gesellschaft hervor; sehr häufig sind sie Freudenmädchen, die mit ihren
späteren Herren in öffentlichen Häusern bekannt wurden, woraus zugleich
hervorgeht, dass die chinesischen Männer trotz Konkubinat Abenteuer
ausser Hause aufsuchen. Selbst in den höchsten Kreisen finden sich, wie
G r a y berichtet, viele dieser Sphäre entnommene Tsie, zumal manche
Freudenmädchen die Töchter geachteter Eltern sind. Die erste Frau, die
Ehegattin, übt eine gewisse Herrschaft über die Nebenfrauen aus, denen sie
die zu verrichtenden Arbeiten anweist. Im übrigen ist der Unterschied
zwischen der chinesischen Konkubine und der europäischen „Maitresse“
der, dass erstere anerkannt wird. Sie ist eine Art gesetzliche Geliebte.
Manchmal wählt man auch heute noch wirkliche Sklavinnen (Pi) zu
Nebenfrauen. Denn China kennt nicht nur die lebenslängliche, sondern auch
die erbliche Sklaverei. Es bezeichnet das patriarchalische Verhältnis, dass
die Sklaven, wie im alten Rom, als Familienmitglieder betrachtet werden, ja
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in früherer Zeit sogar die Familiennamen ihrer Herren annahmen. Aber sie
haben keine Bürgerrechte, sie sind ein blosser Besitzgegenstand ihrer
Herren. Diese können ihre Sklavinnen an andere als Beischläferinnen oder
an die Eigentümer öffentlicher Häuser verkaufen oder sie zur Befriedigung
ihrer eigenen Gelüste verwenden. Heiratet ein Herr eine seiner Sklavinnen,
so verständigt er zuvor seine Freunde und Nachbarn, damit diese ihn am
Hochzeitstage besuchen. Die Ehe, sagt G r a y , wird der Sklavin in solchen
Fällen nicht von ihrem Herrn, sondern von dessen Gattin angetragen, und es
ist nichts Seltenes, dass eine unfruchtbare Frau, wenn sie eine hübsche oder
angenehme Sklavin besitzt, ihren Mann auffordert, dieselbe zur zweiten
Frau zu nehmen.[805] T s c h e n g - k i - T o n g , aus dessen Darstellung nicht
viel Klarheit zu gewinnen ist, bemerkt, die Konkubine könne nur unter
bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der gesetzmässigen
Gattin in die Familie eintreten, und fügt hinzu: „Die Kinder derselben
werden als Kinder der rechtmässigen Frau betrachtet, wenn diese kinderlos
ist. Dagegen gelten sie als legitimiert, d. h. sie haben dasselbe Recht wie die
ehelichen Kinder, wenn die rechtmässige Frau selbst mit solchen gesegnet
ist.“[806] So sieht die „Monogamie“ im chinesischen Patriarchate aus!
Sehr ähnlich liegen die Verhältnisse in J a p a n . Auch dort strenges
Patriarchat, auch dort Monogamie und daneben — ausgedehnte
Vielweiberei. Der Japaner besitzt bloss eine rechtmässige Ehegattin (O’
Kamisa), aber Vielweiberei war im alten Japan eine weitverbreitete Sitte.
J y e y a s u spricht in seinen Gesetzen dem Mikado das Recht zu, sich ein
Dutzend Nebenfrauen zu nehmen, den Daimio und Hatamoto gewährte er
acht und den gewöhnlichen Samurai zwei Kebsinnen. Professor R e i n
bemerkt, dass diese nur in seltenen Fällen davon Gebrauch machten, und
dann geschah es wohl, dass die früh alternde Frau selbst dem Manne eine
Nebenfrau zugeführt habe.[807] Bei B o u s q u e t und D a l m a s [808] liest
man aber, dass die Sitte Konkubinen (Mekake) zu halten, allgemein sei. Je
nach den Vermögensumständen führt die Frau dem Gatten nach einander
eine oder zwei Mekake zu.[809] Auch ein Leitartikel des japanischen Blattes
„Mai Nitschi Schimbun“ vom Jahre 1879 behandelt das Konkubinat als
eine ganz allgemeine Einrichtung. Die Nebenweiber waren seit alten Zeiten
gesetzlich als Verwandte zweiter Klasse anerkannt, und im Jahre 1879 war
dieses Gesetz noch in Geltung. Ungeachtet der Unterscheidung von
„Gattin“ und „Konkubine“ — sagt das erwähnte Blatt, welches die
Aufhebung des Konkubinats befürwortet — sind beide doch wesentlich
haben keine Bürgerrechte, sie sind ein blosser Besitzgegenstand ihrer
Herren. Diese können ihre Sklavinnen an andere als Beischläferinnen oder
an die Eigentümer öffentlicher Häuser verkaufen oder sie zur Befriedigung
ihrer eigenen Gelüste verwenden. Heiratet ein Herr eine seiner Sklavinnen,
so verständigt er zuvor seine Freunde und Nachbarn, damit diese ihn am
Hochzeitstage besuchen. Die Ehe, sagt G r a y , wird der Sklavin in solchen
Fällen nicht von ihrem Herrn, sondern von dessen Gattin angetragen, und es
ist nichts Seltenes, dass eine unfruchtbare Frau, wenn sie eine hübsche oder
angenehme Sklavin besitzt, ihren Mann auffordert, dieselbe zur zweiten
Frau zu nehmen.[805] T s c h e n g - k i - T o n g , aus dessen Darstellung nicht
viel Klarheit zu gewinnen ist, bemerkt, die Konkubine könne nur unter
bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der gesetzmässigen
Gattin in die Familie eintreten, und fügt hinzu: „Die Kinder derselben
werden als Kinder der rechtmässigen Frau betrachtet, wenn diese kinderlos
ist. Dagegen gelten sie als legitimiert, d. h. sie haben dasselbe Recht wie die
ehelichen Kinder, wenn die rechtmässige Frau selbst mit solchen gesegnet
ist.“[806] So sieht die „Monogamie“ im chinesischen Patriarchate aus!
Sehr ähnlich liegen die Verhältnisse in J a p a n . Auch dort strenges
Patriarchat, auch dort Monogamie und daneben — ausgedehnte
Vielweiberei. Der Japaner besitzt bloss eine rechtmässige Ehegattin (O’
Kamisa), aber Vielweiberei war im alten Japan eine weitverbreitete Sitte.
J y e y a s u spricht in seinen Gesetzen dem Mikado das Recht zu, sich ein
Dutzend Nebenfrauen zu nehmen, den Daimio und Hatamoto gewährte er
acht und den gewöhnlichen Samurai zwei Kebsinnen. Professor R e i n
bemerkt, dass diese nur in seltenen Fällen davon Gebrauch machten, und
dann geschah es wohl, dass die früh alternde Frau selbst dem Manne eine
Nebenfrau zugeführt habe.[807] Bei B o u s q u e t und D a l m a s [808] liest
man aber, dass die Sitte Konkubinen (Mekake) zu halten, allgemein sei. Je
nach den Vermögensumständen führt die Frau dem Gatten nach einander
eine oder zwei Mekake zu.[809] Auch ein Leitartikel des japanischen Blattes
„Mai Nitschi Schimbun“ vom Jahre 1879 behandelt das Konkubinat als
eine ganz allgemeine Einrichtung. Die Nebenweiber waren seit alten Zeiten
gesetzlich als Verwandte zweiter Klasse anerkannt, und im Jahre 1879 war
dieses Gesetz noch in Geltung. Ungeachtet der Unterscheidung von
„Gattin“ und „Konkubine“ — sagt das erwähnte Blatt, welches die
Aufhebung des Konkubinats befürwortet — sind beide doch wesentlich
Page 348
gleich, und derjenige, welcher ausser seiner Frau noch ein Nebenweib hat,
ist nichts mehr und nichts weniger als ein Anhänger und Ausüber der
Vielweiberei. B o u s q u e t bestätigt, dass die Stellung der Mekake jener
der Ehegattin, mit der sie gewöhnlich im besten Einvernehmen leben, völlig
gleich sei. Sie nehmen Anteil an allen Festlichkeiten, sind bei allen
Besuchen[810] und ihre Kinder geniessen gleiche Rechte, wie solche aus der
gesetzlichen Ehe. Diese war bis 1870, wie in China, lediglich ein
bürgerlicher Akt, welchem eine feierliche, bindende Verlobung gewöhnlich
voranging. Sie ward und wird durch einen Heiratsvermittler (Nakôdo) von
beiden Eltern und häufig schon über die kleinen Kinder beschlossen. Die
Mädchen heiraten frühestens mit zwölf, die Jünglinge mit fünfzehn Jahren,
[811] obgleich das Gesetz dreizehn und sechzehn Jahre verlangte.[812]
Niemand durfte ausser seinem Stande heiraten. Der Mann hatte das Recht
über die Person und das Eigentum seiner Gattin, ihm ist das besprochene
Konkubinat gestattet, während er den Ehebruch seiner Frau mit dem Tode
bestrafen durfte. In sieben Fällen stand ihm das Recht der Scheidung zu,
das er einfach durch Zurücksendung der Frau zu ihren Eltern ausübte. Das
Weib muss als Mädchen dem Vater, als Gattin dem Manne, als Witwe dem
ältesten Sohne sklavisch gehorchen. Die japanische Frau ist die erste
Dienerin des Hauses. Mann und Frau nehmen keine gemeinsamen
Mahlzeiten, noch bewegen sie sich zusammen im öffentlichen Leben,
wenigstens nicht solche aus den höheren Ständen. Im Hause aber ist sie die
Herrin des Innern, geniesst das allgemeine Ansehen und steht auch über den
Mekake und deren Kindern. Was diese anbelangt, so hat der japanische
Hausvater, wie der Pater familias im alten Rom, unbeschränkte Macht über
deren Person und Eigentum. Er kann den ältesten Sohn enterben; Mädchen
erben ohnehin nicht. Ihre Jungfrauschaft ist aber ein Schatz, welcher vor der
Ehe dem Vater, nach derselben dem Gatten gehört; es heisst den Besitzer
bestehlen, wenn man dieselbe ohne seine Einwilligung raubt. M i t seiner
Einwilligung wird das Nämliche dagegen eine lobenswerte Handlung.
Japanische Eltern verhandeln daher in der Not ihre Töchter, ohne dass die
Gesetze Einsprache erheben.[813] Auf diesem Wege gelangen die meisten
Insassinnen der Yoshiwara (Freudenfelder) an diese Orte; nach dem Willen
ihrer Eltern oder nächsten Verwandten werden sie meist schon in zarter
Jugend an die Besitzer dieser öffentlichen Häuser verhandelt,[814] und
vergeblich hat man versucht, solche Verträge ungültig zu erklären; die Sitte
hat sich bisher als die stärkere behauptet.[815] Die Bewohnerinnen der
ist nichts mehr und nichts weniger als ein Anhänger und Ausüber der
Vielweiberei. B o u s q u e t bestätigt, dass die Stellung der Mekake jener
der Ehegattin, mit der sie gewöhnlich im besten Einvernehmen leben, völlig
gleich sei. Sie nehmen Anteil an allen Festlichkeiten, sind bei allen
Besuchen[810] und ihre Kinder geniessen gleiche Rechte, wie solche aus der
gesetzlichen Ehe. Diese war bis 1870, wie in China, lediglich ein
bürgerlicher Akt, welchem eine feierliche, bindende Verlobung gewöhnlich
voranging. Sie ward und wird durch einen Heiratsvermittler (Nakôdo) von
beiden Eltern und häufig schon über die kleinen Kinder beschlossen. Die
Mädchen heiraten frühestens mit zwölf, die Jünglinge mit fünfzehn Jahren,
[811] obgleich das Gesetz dreizehn und sechzehn Jahre verlangte.[812]
Niemand durfte ausser seinem Stande heiraten. Der Mann hatte das Recht
über die Person und das Eigentum seiner Gattin, ihm ist das besprochene
Konkubinat gestattet, während er den Ehebruch seiner Frau mit dem Tode
bestrafen durfte. In sieben Fällen stand ihm das Recht der Scheidung zu,
das er einfach durch Zurücksendung der Frau zu ihren Eltern ausübte. Das
Weib muss als Mädchen dem Vater, als Gattin dem Manne, als Witwe dem
ältesten Sohne sklavisch gehorchen. Die japanische Frau ist die erste
Dienerin des Hauses. Mann und Frau nehmen keine gemeinsamen
Mahlzeiten, noch bewegen sie sich zusammen im öffentlichen Leben,
wenigstens nicht solche aus den höheren Ständen. Im Hause aber ist sie die
Herrin des Innern, geniesst das allgemeine Ansehen und steht auch über den
Mekake und deren Kindern. Was diese anbelangt, so hat der japanische
Hausvater, wie der Pater familias im alten Rom, unbeschränkte Macht über
deren Person und Eigentum. Er kann den ältesten Sohn enterben; Mädchen
erben ohnehin nicht. Ihre Jungfrauschaft ist aber ein Schatz, welcher vor der
Ehe dem Vater, nach derselben dem Gatten gehört; es heisst den Besitzer
bestehlen, wenn man dieselbe ohne seine Einwilligung raubt. M i t seiner
Einwilligung wird das Nämliche dagegen eine lobenswerte Handlung.
Japanische Eltern verhandeln daher in der Not ihre Töchter, ohne dass die
Gesetze Einsprache erheben.[813] Auf diesem Wege gelangen die meisten
Insassinnen der Yoshiwara (Freudenfelder) an diese Orte; nach dem Willen
ihrer Eltern oder nächsten Verwandten werden sie meist schon in zarter
Jugend an die Besitzer dieser öffentlichen Häuser verhandelt,[814] und
vergeblich hat man versucht, solche Verträge ungültig zu erklären; die Sitte
hat sich bisher als die stärkere behauptet.[815] Die Bewohnerinnen der
Page 349
Yoshiwara werden auch nicht verachtet, finden vielmehr nicht selten leichte
Gelegenheit sich zu verheiraten.[816] Graf D a l m a s bringt diesen Schacher
mit der weitverbreiteten und ungemein leichten Kindesannahme (Adoption,
japanisch: Moraikko oder Yoshi-ni naru) in Zusammenhang. Arme Eltern
überlassen ihre Kinder, um sich ihrer zu entledigen, einem Freunde oder
auch einem Fremden. Angenommene Kinder sind unzählig in Japan; man
zieht sie auf und lässt sie arbeiten bis zur Zeit der Reife, um sie dann zu
verkaufen oder auf andere gewinnbringende Weise auszubeuten.[817] Wo
kein Sohn in der Familie ist, wird gleichfalls ein solcher angenommen.
Diese Sitte der Kindesannahme ist eine sehr alte und hatte zwei Zwecke:
einen materiellen und einen religiösen. Ersterer bestand darin, der Familie
die erblichen Rechte zu sichern, welche an Kriegsdienste oder wenigstens
die Möglichkeit, solche leisten zu können, gebunden waren, der andere aber
darin, die Fortdauer der den Vorfahren bestimmten Opfer zu sichern. Wie in
China, gab und giebt es deshalb wegen des Ahnendienstes kaum ein
grösseres Unglück für den Familienvater, als keinen Sohn zu haben.[818]
Aus dieser skizzenhaften Überschau der im Rahmen des Patriarchats bei
einigen der hervorragendsten Kulturvölker in Vergangenheit und Gegenwart
auftretenden Erscheinungen erhellt wohl zur Genüge dessen eigentliches
Wesen. Ist es da zu verwundern, dass strenge Einweiberei (Monogynie), d.
h. der Verkehr des Mannes mit einem einzigen Weibe, überhaupt als
sittliches Gebot noch nirgends zu finden, dass Einzelehe (Monogamie), d. h.
die Beschränkung auf eine einzige „Gattin“, selbst dort, wo dies die Regel,
lediglich die Wirkung ökonomischer Verhältnisse, nicht aber der Ausfluss
einer geläuterten sittlichen Anschauung ist? Absichtlich habe ich aus den
vorstehenden Betrachtungen den Kreis der eigentlichen Monogamen
ausgeschieden: die alten Arier, Hellenen, Römer und Germanen, aus
welchen die höchstgestiegenen Nationen unserer Tage hervorgewachsen
sind. An späterer Stelle wird der Leser auch diese kennen lernen. Hier ist
zunächst noch der grossen Gruppe jener Völker zu gedenken, Völker zwar
verschiedener Abstammung, um welche jedoch ein gemeinsamer religiöser
Glaube, der I s l â m , das vereinigende Band geschlungen, ihnen allen,
gleichviel ob semitischer, indogermanischer oder turktatarischer Zunge,
einen gemeinsamen Stempel aufprägend. Weitaus der grösste Teil der
hierher gehörigen Völker stammen von Wanderhirten, ja stehen heute noch
auf der Nomadenstufe. Bei allen aber herrscht die patriarchalische
Familienform und fusst auf der Grundlage der Vielweiberei. Wie diese
Gelegenheit sich zu verheiraten.[816] Graf D a l m a s bringt diesen Schacher
mit der weitverbreiteten und ungemein leichten Kindesannahme (Adoption,
japanisch: Moraikko oder Yoshi-ni naru) in Zusammenhang. Arme Eltern
überlassen ihre Kinder, um sich ihrer zu entledigen, einem Freunde oder
auch einem Fremden. Angenommene Kinder sind unzählig in Japan; man
zieht sie auf und lässt sie arbeiten bis zur Zeit der Reife, um sie dann zu
verkaufen oder auf andere gewinnbringende Weise auszubeuten.[817] Wo
kein Sohn in der Familie ist, wird gleichfalls ein solcher angenommen.
Diese Sitte der Kindesannahme ist eine sehr alte und hatte zwei Zwecke:
einen materiellen und einen religiösen. Ersterer bestand darin, der Familie
die erblichen Rechte zu sichern, welche an Kriegsdienste oder wenigstens
die Möglichkeit, solche leisten zu können, gebunden waren, der andere aber
darin, die Fortdauer der den Vorfahren bestimmten Opfer zu sichern. Wie in
China, gab und giebt es deshalb wegen des Ahnendienstes kaum ein
grösseres Unglück für den Familienvater, als keinen Sohn zu haben.[818]
Aus dieser skizzenhaften Überschau der im Rahmen des Patriarchats bei
einigen der hervorragendsten Kulturvölker in Vergangenheit und Gegenwart
auftretenden Erscheinungen erhellt wohl zur Genüge dessen eigentliches
Wesen. Ist es da zu verwundern, dass strenge Einweiberei (Monogynie), d.
h. der Verkehr des Mannes mit einem einzigen Weibe, überhaupt als
sittliches Gebot noch nirgends zu finden, dass Einzelehe (Monogamie), d. h.
die Beschränkung auf eine einzige „Gattin“, selbst dort, wo dies die Regel,
lediglich die Wirkung ökonomischer Verhältnisse, nicht aber der Ausfluss
einer geläuterten sittlichen Anschauung ist? Absichtlich habe ich aus den
vorstehenden Betrachtungen den Kreis der eigentlichen Monogamen
ausgeschieden: die alten Arier, Hellenen, Römer und Germanen, aus
welchen die höchstgestiegenen Nationen unserer Tage hervorgewachsen
sind. An späterer Stelle wird der Leser auch diese kennen lernen. Hier ist
zunächst noch der grossen Gruppe jener Völker zu gedenken, Völker zwar
verschiedener Abstammung, um welche jedoch ein gemeinsamer religiöser
Glaube, der I s l â m , das vereinigende Band geschlungen, ihnen allen,
gleichviel ob semitischer, indogermanischer oder turktatarischer Zunge,
einen gemeinsamen Stempel aufprägend. Weitaus der grösste Teil der
hierher gehörigen Völker stammen von Wanderhirten, ja stehen heute noch
auf der Nomadenstufe. Bei allen aber herrscht die patriarchalische
Familienform und fusst auf der Grundlage der Vielweiberei. Wie diese
Page 350
Familienform sich bei ihnen gestaltet hat, soll der nächste Abschnitt zur
Darstellung bringen. Vorweg sei bloss darauf hingewiesen, wie die
kulturgeschichtlich bedeutendste Wirkung des Islâm unzweifelhaft darin
bestand, dass er die Vielweiberei und darin wieder die Vielehe, die
Polygamie, zu e i n e r eigentlichen, staatsrechtlich
a u s g e b i l d e t e n S a t z u n g erhob. Es wird am Platze sein, an die
Thatsache und deren Folgen einige erläuternde Bemerkungen zu knüpfen.
Zur Zeit als der Islâm unter den Beduinen Arabiens ins Leben trat, war
Vielweiberei eine dem damaligen Zustande des Volkslebens und der
Gesellschaft durchaus angemessene Einrichtung. Es ist nämlich leicht zu
erkennen, dass in jener Periode des Volkslebens, als noch die
Stammesbildung vorherrschte, als jeder Stamm, jede Familie sich im
Zustande der Notwehr gegen alle übrigen befinden musste, alles davon
abhing, dass der Stamm möglichst stark sei und eine zureichende Anzahl
von kampftüchtigen Männern stellen könne. Es lag also ein dringender
Grund für jeden Stamm, für jede Familie vor, sich nach Möglichkeit zu
bestreben, eine zahlreiche Nachkommenschaft zu erlangen, denn davon
hing die Macht, das Ansehen, die Sicherheit der Familie und des ganzen
Stammes ab. Deshalb heisst es in der Bibel in der Vision des Patriarchen,
dass seine Nachkommen zahlreich werden sollten, wie der Sand am
Meeresgestade, eine Aussicht, die in unseren Zeiten einen angehenden
Familienvater in gelinde Verzweiflung setzen würde. Diesen Verhältnissen
entsprach die Polygynie nicht nur deshalb, weil sie schnell den
Familienstand vermehrte und also das Bedürfnis nach Nachkommenschaft
befriedigte, sondern ganz besonders aus dem Grunde, weil auch hierdurch
wertvolle verwandtschaftliche Verbindungen mit anderen Stämmen und
Familien angeknüpft wurden. Zur Zeit als der Islâm sich ausbreitete, war
die allgemeine soziale und politische Lage aber eine solche, dass die
Polygynie noch in weit höherem Masse als im Altertume berechtigt
erscheinen musste. Sollten die über weite Länder erobernd sich
verbreitenden Araber nicht baldigst unter den sie umgebenden, weit
zahlreicheren fremden Stämmen untergehen, so konnte dies nur durch eine
sehr rasche Zunahme der arabischen Bevölkerung verhindert werden. Die
Polygynie ward zu diesem Endziele in der ausgiebigsten Weise benutzt.
Freilich kamen hierbei viele Verbindungen echter Araber mit Weibern
fremder Nationalität vor und hierdurch ging allmählich die Reinheit der
Rasse verloren; immer aber gingen aus solchen Verbindungen Kinder
Darstellung bringen. Vorweg sei bloss darauf hingewiesen, wie die
kulturgeschichtlich bedeutendste Wirkung des Islâm unzweifelhaft darin
bestand, dass er die Vielweiberei und darin wieder die Vielehe, die
Polygamie, zu e i n e r eigentlichen, staatsrechtlich
a u s g e b i l d e t e n S a t z u n g erhob. Es wird am Platze sein, an die
Thatsache und deren Folgen einige erläuternde Bemerkungen zu knüpfen.
Zur Zeit als der Islâm unter den Beduinen Arabiens ins Leben trat, war
Vielweiberei eine dem damaligen Zustande des Volkslebens und der
Gesellschaft durchaus angemessene Einrichtung. Es ist nämlich leicht zu
erkennen, dass in jener Periode des Volkslebens, als noch die
Stammesbildung vorherrschte, als jeder Stamm, jede Familie sich im
Zustande der Notwehr gegen alle übrigen befinden musste, alles davon
abhing, dass der Stamm möglichst stark sei und eine zureichende Anzahl
von kampftüchtigen Männern stellen könne. Es lag also ein dringender
Grund für jeden Stamm, für jede Familie vor, sich nach Möglichkeit zu
bestreben, eine zahlreiche Nachkommenschaft zu erlangen, denn davon
hing die Macht, das Ansehen, die Sicherheit der Familie und des ganzen
Stammes ab. Deshalb heisst es in der Bibel in der Vision des Patriarchen,
dass seine Nachkommen zahlreich werden sollten, wie der Sand am
Meeresgestade, eine Aussicht, die in unseren Zeiten einen angehenden
Familienvater in gelinde Verzweiflung setzen würde. Diesen Verhältnissen
entsprach die Polygynie nicht nur deshalb, weil sie schnell den
Familienstand vermehrte und also das Bedürfnis nach Nachkommenschaft
befriedigte, sondern ganz besonders aus dem Grunde, weil auch hierdurch
wertvolle verwandtschaftliche Verbindungen mit anderen Stämmen und
Familien angeknüpft wurden. Zur Zeit als der Islâm sich ausbreitete, war
die allgemeine soziale und politische Lage aber eine solche, dass die
Polygynie noch in weit höherem Masse als im Altertume berechtigt
erscheinen musste. Sollten die über weite Länder erobernd sich
verbreitenden Araber nicht baldigst unter den sie umgebenden, weit
zahlreicheren fremden Stämmen untergehen, so konnte dies nur durch eine
sehr rasche Zunahme der arabischen Bevölkerung verhindert werden. Die
Polygynie ward zu diesem Endziele in der ausgiebigsten Weise benutzt.
Freilich kamen hierbei viele Verbindungen echter Araber mit Weibern
fremder Nationalität vor und hierdurch ging allmählich die Reinheit der
Rasse verloren; immer aber gingen aus solchen Verbindungen Kinder
Page 351
hervor, welche die Zahl der herrschenden Nation verstärkten.[819] Mit
anderen Worten: ohne Vielweiberei hätten die Araber ihre weitläufigen
Eroberungen gar nicht behaupten können, und damit wäre auch das
Abendland der Segnungen, welche die „arabische“ Gesittung ihm brachte,
verlustig gegangen.
Die landläufigen Urteile über Vielweiberei, von den christlich-sittlichen
Anschauungen unserer Zeit beeinflusst, sind überhaupt nicht selten herzlich
schief. Vielfach verwechselt man nämlich in ihren Wirkungen Polygynie
und Patriarchat, macht erstere für Missstände verantwortlich, welche
letzterem zur Last fallen. Vielweiberei ist, wie ich schon bemerkte, eine
F o l g e der entwickelten Mannesherrschaft, und diese, nicht die
Vielweiberei an sich, führt zur Erniedrigung des Weibes, weil sie sich mit
der Vorstellung verknüpft, dass die Weiber blosses Eigentum seien. Selbst
H e r b e r t S p e n c e r , so sehr er sich bemüht, der Vielweiberei gerecht zu
werden und sie als einen Fortschritt anzuerkennen, verwechselt doch
beständig die Ursache mit der Wirkung. Des strengen Patriarchats gedenkt
er kaum, während er der Vielweiberei alle jene Missstände zur Last legt,
welche eine höhere Auffassung als solche erkennt. Diese Missstände und
Vielweiberei scheinen allerdings unzertrennlich, aber sie sind
Parallelerscheinungen, die in einem abhängigen Verhältnisse nicht
untereinander, sondern vom Patriarchate stehen. Wenn er sagt, der
Geschlechtstrieb der Männer habe die Polygynie zuerst ins Leben gerufen,
welche ganz die etwaige Neigung der Frauen missachtet,[820] so ist dies
nicht richtig, denn ihrem Geschlechtstriebe konnten die Männer unter den
früheren gesellschaftlichen Zuständen erst recht Genüge leisten. Letzteren
gegenüber kommt die geregelte Vielweiberei immerhin einer, wenn auch
schwachen E i n d ä m m u n g des Geschlechtstriebes gleich. Ebenso
unfruchtbar ist das Bemühen, im Gegensatze zur Polygynie die Einweiberei
als „eigentlich die natürliche Form des Verhältnisses der Geschlechter für
die Menschheit“[821] nachzuweisen. Die „vernünftigste“ Form wohl, die
„natürliche“ Form gewiss nicht! Zwar fährt man gerne als gewichtigstes
Argument ins Treffen, dass schon die Natur die Geschlechter in nahezu
gleicher Kopfzahl erzeuge; doch ist dieser Umstand nur wenig
beweiskräftig. Ist doch ein Gleiches häufig im Tierreiche der Fall, und doch
bildet dort Monogynie die Ausnahme; Polyandrie und Polygynie sind die
Regel, müssen also „natürliche“ Formen sein. In der Menschheit, welcher
ebenfalls das Recht des Stärkeren Naturgesetz ist, erhebt die weite
anderen Worten: ohne Vielweiberei hätten die Araber ihre weitläufigen
Eroberungen gar nicht behaupten können, und damit wäre auch das
Abendland der Segnungen, welche die „arabische“ Gesittung ihm brachte,
verlustig gegangen.
Die landläufigen Urteile über Vielweiberei, von den christlich-sittlichen
Anschauungen unserer Zeit beeinflusst, sind überhaupt nicht selten herzlich
schief. Vielfach verwechselt man nämlich in ihren Wirkungen Polygynie
und Patriarchat, macht erstere für Missstände verantwortlich, welche
letzterem zur Last fallen. Vielweiberei ist, wie ich schon bemerkte, eine
F o l g e der entwickelten Mannesherrschaft, und diese, nicht die
Vielweiberei an sich, führt zur Erniedrigung des Weibes, weil sie sich mit
der Vorstellung verknüpft, dass die Weiber blosses Eigentum seien. Selbst
H e r b e r t S p e n c e r , so sehr er sich bemüht, der Vielweiberei gerecht zu
werden und sie als einen Fortschritt anzuerkennen, verwechselt doch
beständig die Ursache mit der Wirkung. Des strengen Patriarchats gedenkt
er kaum, während er der Vielweiberei alle jene Missstände zur Last legt,
welche eine höhere Auffassung als solche erkennt. Diese Missstände und
Vielweiberei scheinen allerdings unzertrennlich, aber sie sind
Parallelerscheinungen, die in einem abhängigen Verhältnisse nicht
untereinander, sondern vom Patriarchate stehen. Wenn er sagt, der
Geschlechtstrieb der Männer habe die Polygynie zuerst ins Leben gerufen,
welche ganz die etwaige Neigung der Frauen missachtet,[820] so ist dies
nicht richtig, denn ihrem Geschlechtstriebe konnten die Männer unter den
früheren gesellschaftlichen Zuständen erst recht Genüge leisten. Letzteren
gegenüber kommt die geregelte Vielweiberei immerhin einer, wenn auch
schwachen E i n d ä m m u n g des Geschlechtstriebes gleich. Ebenso
unfruchtbar ist das Bemühen, im Gegensatze zur Polygynie die Einweiberei
als „eigentlich die natürliche Form des Verhältnisses der Geschlechter für
die Menschheit“[821] nachzuweisen. Die „vernünftigste“ Form wohl, die
„natürliche“ Form gewiss nicht! Zwar fährt man gerne als gewichtigstes
Argument ins Treffen, dass schon die Natur die Geschlechter in nahezu
gleicher Kopfzahl erzeuge; doch ist dieser Umstand nur wenig
beweiskräftig. Ist doch ein Gleiches häufig im Tierreiche der Fall, und doch
bildet dort Monogynie die Ausnahme; Polyandrie und Polygynie sind die
Regel, müssen also „natürliche“ Formen sein. In der Menschheit, welcher
ebenfalls das Recht des Stärkeren Naturgesetz ist, erhebt die weite
Page 352
Verbreitung der Vielweiberei unter den mannigfachsten Gestalten bis in die
Kreise der höchsten Gesittung lauteste Einsprache gegen S p e n c e r s Satz.
„Der selbstsüchtige, sinnliche Antrieb regiert die Menschen, all ihr Thun
und Dichten läuft auf die Notdurft der Natur hinaus“, bemerkt sehr treffend
K a r l F r e n z e l .[822] Die Vielweiberei ist vom Gesichtspunkte des
gesitteten Europäers „gewiss nicht die moralischste, aber die menschlichste
Form der Liebe“,[823] und es wäre an der Zeit, mahnt M . G . d e
L a p o u g e , den Vorurteilen wider sie zu entsagen.[824] Man darf mit Ch.
v o n V i n c e n t i daran erinnern, dass bei uns selbst die Vielweiberei in
gewissem Sinne auf leichteren Füssen einhergeht, als im moslemitischen
Oriente, wo dieselbe heute in jedem Sinne beiweitem als
A u s n a h m s z u s t a n d erscheint, man könnte boshaft sagen, fast
g e r a d e so wie bei uns die Einweiberei. Unser Ehegesetz ist allerdings
streng, aber unsere S i t t e umgeht die unbequeme Festung, während im
Islâm das religiöse Gesetz eine gewisse D u l d s a m k e i t zeigt, deren
Genuss jedoch durch den allmächtigen Gebrauch — den Adat — auf das
nachdrücklichste erschwert wird.[825] Der Charakter der morgenländischen
Vielweiberei, schrieb vor Jahren sehr wahr Dr. K a r l T h . R i c h t e r in
der Wiener „Presse“, liegt einfach bei der grossen Masse des Volkes in der
gesetzlichen Anerkennung dessen, was man ohne gesetzliche, aber mit
gesellschaftlicher Anerkennung die abendländische Vielweiberei nennen
könnte. Es ist die Häuslichkeit mit einer Frau und mehreren Geliebten. Wer
es vermag, lebt so; wer es nicht kann, nicht. Wie bei uns, bedingt der
auftretende Luxus der Frauen die Einschränkung der Häuslichkeit. Der
Unterschied liegt bloss darin, dass diese Einschränkung bei den Moslemin
n o c h einen sittlichen, bei uns aber s c h o n einen unsittlichen Charakter
hat. Bei den Morgenländern führt sie vorläufig von der Vielweiberei zur
Monogamie, bei uns aber zur Vermeidung der Ehe und erzeugt das
Konkubinat.
[780] H . S p e n c e r . Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 324.
[781] A. a. O. S. 283. 285.
[782] Dr. A d o l f B a u e r . Die Frauen im alten Ägypten (Litterar. Beilage
der „Montags-Revue“. Wien, 4. Sept. 1882).
[783] B . S t a d e . Gesch. des Volkes Israel. Bd. I. S. 380.
[784] A. a. O. S. 384.
Kreise der höchsten Gesittung lauteste Einsprache gegen S p e n c e r s Satz.
„Der selbstsüchtige, sinnliche Antrieb regiert die Menschen, all ihr Thun
und Dichten läuft auf die Notdurft der Natur hinaus“, bemerkt sehr treffend
K a r l F r e n z e l .[822] Die Vielweiberei ist vom Gesichtspunkte des
gesitteten Europäers „gewiss nicht die moralischste, aber die menschlichste
Form der Liebe“,[823] und es wäre an der Zeit, mahnt M . G . d e
L a p o u g e , den Vorurteilen wider sie zu entsagen.[824] Man darf mit Ch.
v o n V i n c e n t i daran erinnern, dass bei uns selbst die Vielweiberei in
gewissem Sinne auf leichteren Füssen einhergeht, als im moslemitischen
Oriente, wo dieselbe heute in jedem Sinne beiweitem als
A u s n a h m s z u s t a n d erscheint, man könnte boshaft sagen, fast
g e r a d e so wie bei uns die Einweiberei. Unser Ehegesetz ist allerdings
streng, aber unsere S i t t e umgeht die unbequeme Festung, während im
Islâm das religiöse Gesetz eine gewisse D u l d s a m k e i t zeigt, deren
Genuss jedoch durch den allmächtigen Gebrauch — den Adat — auf das
nachdrücklichste erschwert wird.[825] Der Charakter der morgenländischen
Vielweiberei, schrieb vor Jahren sehr wahr Dr. K a r l T h . R i c h t e r in
der Wiener „Presse“, liegt einfach bei der grossen Masse des Volkes in der
gesetzlichen Anerkennung dessen, was man ohne gesetzliche, aber mit
gesellschaftlicher Anerkennung die abendländische Vielweiberei nennen
könnte. Es ist die Häuslichkeit mit einer Frau und mehreren Geliebten. Wer
es vermag, lebt so; wer es nicht kann, nicht. Wie bei uns, bedingt der
auftretende Luxus der Frauen die Einschränkung der Häuslichkeit. Der
Unterschied liegt bloss darin, dass diese Einschränkung bei den Moslemin
n o c h einen sittlichen, bei uns aber s c h o n einen unsittlichen Charakter
hat. Bei den Morgenländern führt sie vorläufig von der Vielweiberei zur
Monogamie, bei uns aber zur Vermeidung der Ehe und erzeugt das
Konkubinat.
[780] H . S p e n c e r . Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 324.
[781] A. a. O. S. 283. 285.
[782] Dr. A d o l f B a u e r . Die Frauen im alten Ägypten (Litterar. Beilage
der „Montags-Revue“. Wien, 4. Sept. 1882).
[783] B . S t a d e . Gesch. des Volkes Israel. Bd. I. S. 380.
[784] A. a. O. S. 384.
Page 353
[785] Dr. J a k . E d . P o l a k . Persien. Das Land und seine Bewohner.
Leipzig 1865. Bd. I. S. 209.
[786] D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. S. 781.
[787] Richter 5, 30.
[788] H e n n e A m R h y n . Kulturgesch. des Judentums. S. 80.
[789] S t a d e . A. a. O. S. 383.
[790] S t a d e . A. a. O. S. 386.
[791] A. a. O. S. 391–393.
[792] S t a d e . A. a. O. S. 395.
[793] T s c h e n g - k i - T o n g . China und die Chinesen. S. 42.
[794] K a t s c h e r . Bilder aus dem chines. Leben; nach G r a y . S. 56.
[795] H e r b e r t A . G i l e s . Chinese Sketches. London 1876. S. 158.
[796] T s c h e n g - k i - T o n g . A. a. O. S. 63.
[797] A. a. O. S. 73.
[798] G i l e s . A. a. O. S. 11.
[799] A. a. O. S. 12–13.
[800] T s c h e n g - k i - T o n g . A. a. O. S. 55.
[801] K a t s c h e r - G r a y . A. a. O. S. 90.
[802] A. a. O. S. 93–94.
[803] A. a. O. S. 64.
[804] T s c h e n g - k i - T o n g . A. a. O. S. 77.
[805] K a t s c h e r - G r a y . A. a. O. S. 97.
[806] T s c h e n g - k i - T o n g . A. a. O. S. 79.
[807] J . J . R e i n . Japan. Bd. I. S. 493.
[808] R a y m o n d d e D a l m a s . Les Japonais, leur pays et leurs moeurs.
Paris 1885. S. 159.
[809] G e o r g e s B o u s q u e t . Le Japon de nos jours. Bd. I. S. 88.
[810] A. a. O.
[811] Ausland 1878. S. 487.
[812] R e i n . A. a. O. S. 492.
[813] B o u s q u e t . A. a. O. S. 87.
[814] R e i n . A. a. O. S. 501.
[815] B o u s q u e t . A. a. O.
[816] D a l m a s . Les Japonais. S. 157.
[817] A. a. O. S. 156.
Leipzig 1865. Bd. I. S. 209.
[786] D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. S. 781.
[787] Richter 5, 30.
[788] H e n n e A m R h y n . Kulturgesch. des Judentums. S. 80.
[789] S t a d e . A. a. O. S. 383.
[790] S t a d e . A. a. O. S. 386.
[791] A. a. O. S. 391–393.
[792] S t a d e . A. a. O. S. 395.
[793] T s c h e n g - k i - T o n g . China und die Chinesen. S. 42.
[794] K a t s c h e r . Bilder aus dem chines. Leben; nach G r a y . S. 56.
[795] H e r b e r t A . G i l e s . Chinese Sketches. London 1876. S. 158.
[796] T s c h e n g - k i - T o n g . A. a. O. S. 63.
[797] A. a. O. S. 73.
[798] G i l e s . A. a. O. S. 11.
[799] A. a. O. S. 12–13.
[800] T s c h e n g - k i - T o n g . A. a. O. S. 55.
[801] K a t s c h e r - G r a y . A. a. O. S. 90.
[802] A. a. O. S. 93–94.
[803] A. a. O. S. 64.
[804] T s c h e n g - k i - T o n g . A. a. O. S. 77.
[805] K a t s c h e r - G r a y . A. a. O. S. 97.
[806] T s c h e n g - k i - T o n g . A. a. O. S. 79.
[807] J . J . R e i n . Japan. Bd. I. S. 493.
[808] R a y m o n d d e D a l m a s . Les Japonais, leur pays et leurs moeurs.
Paris 1885. S. 159.
[809] G e o r g e s B o u s q u e t . Le Japon de nos jours. Bd. I. S. 88.
[810] A. a. O.
[811] Ausland 1878. S. 487.
[812] R e i n . A. a. O. S. 492.
[813] B o u s q u e t . A. a. O. S. 87.
[814] R e i n . A. a. O. S. 501.
[815] B o u s q u e t . A. a. O.
[816] D a l m a s . Les Japonais. S. 157.
[817] A. a. O. S. 156.
Page 354
[818] R e i n . A. a. O. S. 490.
[819] A l f r e d v o n K r e m e r . Kulturgeschichte des Orients unter den
Chalifen. Wien 1875. Bd. II. S. 112–115.
[820] S p e n c e r . Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 267.
[821] A. a. O. S. 278.
[822] K a r l F r e n z e l . Frau Venus. Bd. II. S. 91.
[823] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 310.
[824] M . G . d e L a p o u g e . . L’Hérédité dans la science politique, in
der Revue d’anthropologie 1888. S. 187.
[825] C h . v o n V i n c e n t i . Die Ehe im Islâm. Wien 1876. S. 6.
[819] A l f r e d v o n K r e m e r . Kulturgeschichte des Orients unter den
Chalifen. Wien 1875. Bd. II. S. 112–115.
[820] S p e n c e r . Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 267.
[821] A. a. O. S. 278.
[822] K a r l F r e n z e l . Frau Venus. Bd. II. S. 91.
[823] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 310.
[824] M . G . d e L a p o u g e . . L’Hérédité dans la science politique, in
der Revue d’anthropologie 1888. S. 187.
[825] C h . v o n V i n c e n t i . Die Ehe im Islâm. Wien 1876. S. 6.
Page 355
XXII.
Die Familie im Islâm.
egen der vom Religions- und Sittengesetze, das zugleich auch
Staatsgesetz ist, anerkannten Ehe mit mehreren Frauen trägt die
Familie der dem Islâm ergebenen Morgenländer, obwohl
gleichfalls auf patriarchalischer Grundlage aufgebaut, ein
wesentlich anderes Gepräge als jene der Völker des Abendlandes, welche
Vielweiberei zwar mehr oder weniger duldeten, daneben jedoch zur
Einzelehe gelangt waren. Ihre Geschichte reicht beträchtlich weiter zurück
als jene der Islamiten; die Familienorganisation der letzteren ist aber
deshalb von ganz besonderem Interesse, weil man das Patriarchat aus einer,
zeitlich nahe liegenden matriarchalen Vorzeit herauswachsen sieht, von
welcher ihm noch viele unüberwundene Züge anhaften. Begreiflicherweise
sind diese an jenem Volke zu studieren, in welchem des Islâms Wiege stand,
bei den Beduinen Arabiens. Mit deren früheren Zuständen sich vertraut zu
machen, ist zum Verständnisse des allmählich Gewordenen unerlässlich.
Die alten, d. h. die v o r islamitischen Araber des Nedschd (Hochlandes)
und Nordens der Halbinsel lebten in zahlreiche kleine Stämme, ebenso viele
auf Blutsverwandtschaft gegründete Geschlechtsgenossenschaften,
zersplittert, welche sich ganz so wie die Indianer Nordamerikas nach Tieren
benannten. Ob ursprünglich diese Tiere Gegenstände der Verehrung
gewesen, ob also Totemismus geherrscht habe, wie R o b e r t s o n
S m i t h [826] annimmt, ist strittig, doch wahrscheinlich. Die Verehrung des
Totem entspricht der Verehrung des Heros eponymos, welche wir bei
Griechen und Römern kennen lernen werden, und von der Professor B .
S t a d e vermutet, dass sie bei den Israeliten, nahen Verwandten der Araber,
desgleichen einst vorhanden gewesen sei.[827] Sicher ist, dass jeder Stamm
seinen eigenen Götzen, aber daneben auch wohl noch einen Fetisch oder
eine geheiligte Stätte besass, die allmählich selbst zum Gegenstande der
Verehrung geworden ist.[828] Ausserdem besass jede einzelne Familie ihre
besonderen Hausgötzen,[829] ihre „Penaten“ in der Sprache der Römer. Die
Die Familie im Islâm.
egen der vom Religions- und Sittengesetze, das zugleich auch
Staatsgesetz ist, anerkannten Ehe mit mehreren Frauen trägt die
Familie der dem Islâm ergebenen Morgenländer, obwohl
gleichfalls auf patriarchalischer Grundlage aufgebaut, ein
wesentlich anderes Gepräge als jene der Völker des Abendlandes, welche
Vielweiberei zwar mehr oder weniger duldeten, daneben jedoch zur
Einzelehe gelangt waren. Ihre Geschichte reicht beträchtlich weiter zurück
als jene der Islamiten; die Familienorganisation der letzteren ist aber
deshalb von ganz besonderem Interesse, weil man das Patriarchat aus einer,
zeitlich nahe liegenden matriarchalen Vorzeit herauswachsen sieht, von
welcher ihm noch viele unüberwundene Züge anhaften. Begreiflicherweise
sind diese an jenem Volke zu studieren, in welchem des Islâms Wiege stand,
bei den Beduinen Arabiens. Mit deren früheren Zuständen sich vertraut zu
machen, ist zum Verständnisse des allmählich Gewordenen unerlässlich.
Die alten, d. h. die v o r islamitischen Araber des Nedschd (Hochlandes)
und Nordens der Halbinsel lebten in zahlreiche kleine Stämme, ebenso viele
auf Blutsverwandtschaft gegründete Geschlechtsgenossenschaften,
zersplittert, welche sich ganz so wie die Indianer Nordamerikas nach Tieren
benannten. Ob ursprünglich diese Tiere Gegenstände der Verehrung
gewesen, ob also Totemismus geherrscht habe, wie R o b e r t s o n
S m i t h [826] annimmt, ist strittig, doch wahrscheinlich. Die Verehrung des
Totem entspricht der Verehrung des Heros eponymos, welche wir bei
Griechen und Römern kennen lernen werden, und von der Professor B .
S t a d e vermutet, dass sie bei den Israeliten, nahen Verwandten der Araber,
desgleichen einst vorhanden gewesen sei.[827] Sicher ist, dass jeder Stamm
seinen eigenen Götzen, aber daneben auch wohl noch einen Fetisch oder
eine geheiligte Stätte besass, die allmählich selbst zum Gegenstande der
Verehrung geworden ist.[828] Ausserdem besass jede einzelne Familie ihre
besonderen Hausgötzen,[829] ihre „Penaten“ in der Sprache der Römer. Die
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Familienbande selbst waren aber sehr lose geschürzt. Sogar der Prophet
fand bei seinem Volke noch geschlechtsgemeinschaftliche Zustände vor, in
welchen Vielweiberei und Vielmännerei neben einander herrschten, und bei
manchen Beduinenstämmen sind anklingende Sitten noch nicht
ausgestorben. W i l l i a m G i f f o r d P a l g r a v e möchte heute noch
deren Polygynie eher Weibergemeinschaft nennen und meint, sehr schlau
müsse das Kind sein, welches seinen Vater kennt.[830] Ich erinnere auch an
die schon besprochenen „Dreiviertelheiraten“ der Hassanieharaber. Nach
allem, was wir aus der Dschâhilija, d. i. der „Zeit der Unwissenheit“
erfahren, geschah die Eheschliessung auf die allereinfachste Art. Der Freier
hielt um das Mädchen bei deren Vater oder anderem nächsten Verwandten
an und sobald dieser die Einwilligung erteilt hatte, galt die Heirat für
abgeschlossen.[831] Der Werber sagte: khith, d. h. ich bin Freier, und der
Mundwalt antwortete: nikh, d. h. ich bin Ehegewährer.[832] Das war alles,
worauf ein Hochzeitsschmaus abgehalten wurde. Immer scheint es
gebräuchlich gewesen zu sein, dass die Braut ein Heiratsgut, einen
Brautschatz (mahr)[833] erhielt, nicht aber etwa gekauft wurde,[834]
wenngleich zweifelsohne die Einwilligung des Vaters nicht selten mit
Geschenken erkauft wurde. Diese Geschenke gehörten jedoch der Frau zum
Eigentume. Man sieht, dieser Zustand entspricht noch völlig jenem, welcher
das erst beginnende Vaterrecht kennzeichnet. Der so einfach geknüpfte
Bund konnte natürlich ebenso leicht und rasch wieder gelöst werden.
Scheidungen waren ungemein häufig. Nicht selten war ausserdem noch eine
Art von Ehe, welche indessen diesen Namen kaum verdient und der die
Araber den Namen „Genussehe“ (Nikâh almot’ah) gaben. Eine solche
Verbindung ward auf bestimmte Zeit gegen einen vorher verabredeten, der
Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen.[835] W i l k e n gedenkt ferner
auf Grund der von B o c h â r î gesammelten Überlieferungen noch vier
anderer „Ehe“-formen, deren einige hart an Vielmännerei und Hetärismus
streifen.[836] Man wird nicht fehlgehen, wenn man in diesen wie in der
Genussehe noch deutliche Überbleibsel aus matriarchaler Zeit erblickt.
Dafür spricht auch die hohe Stellung, die Freiheit, deren das Weib im
arabischen Altertume und auch noch im ersten Jahrhundert des Islâm sich
erfreute.
In jenen Tagen empfand die Tochter die väterliche Gewalt kaum
nachdrücklicher als der Sohn, war auch dem Weibe die freieste
Selbstbestimmung in der Wahl ihrer Gatten gestattet; wenigstens konnte sie
fand bei seinem Volke noch geschlechtsgemeinschaftliche Zustände vor, in
welchen Vielweiberei und Vielmännerei neben einander herrschten, und bei
manchen Beduinenstämmen sind anklingende Sitten noch nicht
ausgestorben. W i l l i a m G i f f o r d P a l g r a v e möchte heute noch
deren Polygynie eher Weibergemeinschaft nennen und meint, sehr schlau
müsse das Kind sein, welches seinen Vater kennt.[830] Ich erinnere auch an
die schon besprochenen „Dreiviertelheiraten“ der Hassanieharaber. Nach
allem, was wir aus der Dschâhilija, d. i. der „Zeit der Unwissenheit“
erfahren, geschah die Eheschliessung auf die allereinfachste Art. Der Freier
hielt um das Mädchen bei deren Vater oder anderem nächsten Verwandten
an und sobald dieser die Einwilligung erteilt hatte, galt die Heirat für
abgeschlossen.[831] Der Werber sagte: khith, d. h. ich bin Freier, und der
Mundwalt antwortete: nikh, d. h. ich bin Ehegewährer.[832] Das war alles,
worauf ein Hochzeitsschmaus abgehalten wurde. Immer scheint es
gebräuchlich gewesen zu sein, dass die Braut ein Heiratsgut, einen
Brautschatz (mahr)[833] erhielt, nicht aber etwa gekauft wurde,[834]
wenngleich zweifelsohne die Einwilligung des Vaters nicht selten mit
Geschenken erkauft wurde. Diese Geschenke gehörten jedoch der Frau zum
Eigentume. Man sieht, dieser Zustand entspricht noch völlig jenem, welcher
das erst beginnende Vaterrecht kennzeichnet. Der so einfach geknüpfte
Bund konnte natürlich ebenso leicht und rasch wieder gelöst werden.
Scheidungen waren ungemein häufig. Nicht selten war ausserdem noch eine
Art von Ehe, welche indessen diesen Namen kaum verdient und der die
Araber den Namen „Genussehe“ (Nikâh almot’ah) gaben. Eine solche
Verbindung ward auf bestimmte Zeit gegen einen vorher verabredeten, der
Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen.[835] W i l k e n gedenkt ferner
auf Grund der von B o c h â r î gesammelten Überlieferungen noch vier
anderer „Ehe“-formen, deren einige hart an Vielmännerei und Hetärismus
streifen.[836] Man wird nicht fehlgehen, wenn man in diesen wie in der
Genussehe noch deutliche Überbleibsel aus matriarchaler Zeit erblickt.
Dafür spricht auch die hohe Stellung, die Freiheit, deren das Weib im
arabischen Altertume und auch noch im ersten Jahrhundert des Islâm sich
erfreute.
In jenen Tagen empfand die Tochter die väterliche Gewalt kaum
nachdrücklicher als der Sohn, war auch dem Weibe die freieste
Selbstbestimmung in der Wahl ihrer Gatten gestattet; wenigstens konnte sie
Page 357
jeden zurückweisen, der ihr nicht gefiel und manche bedang sich sogar ihre
volle Freiheit aus. Die Rechtsgelehrten erkannten ausdrücklich der Frau das
Recht zu, vor der Heirat die Bedingung zu stellen, dass ihr Gatte keine
zweite Frau ehelichen und keine Beischläferin halten dürfe. Mehrmalige
Wiederverheiratungen kamen nicht selten vor, ohne dass man daran den
geringsten Anstoss nahm;[837] ja die Frauen eilten mittels der Scheidung in
kaum beschränktem Wechsel von Flitterwochen zu Flitterwochen. Ihre
Scheidungsform war höchst einfach und vollzog sich bei den
Wanderstämmen sozusagen stillschweigend, indem die scheidelustige Frau
dem Manne „das Zelt umdrehte“, nämlich den Zelteingang verlegte, woraus
der Mann, welcher den Eingang nicht an der gewohnten Stelle vorfand,
sofort seine Verstossung erkannte.[838] Besonders aber Witwen von einigem
Vermögen konnten sich ziemlich zwanglos bewegen.[839] Der Verkehr der
Frauen mit den Männern war durchaus unbehindert; die Frauen empfingen
ohne Bedenken männliche Besucher, nicht bloss Anverwandte, sondern
auch Fremde. Sie gingen nach Belieben aus und durften auch anfangs noch
die Moscheen besuchen, was allerdings schon im dritten Jahrhundert der
Hedschra ausser Brauch kam.[840] Von einer beständigen Verschleierung der
Frauen wusste man nichts, und noch weniger von ihrer Abschliessung im
Harem. Ihre Keuschheit soll indes, was mit der geschilderten Freiheit der
Sitten und noch weiter zu meldenden Zügen sich nur schwer in Einklang
bringen lässt, die Araberin jener Zeit besser gehütet haben, als die
Eunuchen, welche heutzutage die Freundlichkeit haben, dieses Amt zu
übernehmen. Jedenfalls finden wir das arabische Weib vor dem Islâm dem
Manne an Geist und gesellschaftlichem Einflusse sozusagen ebenbürtig,
nicht selten sogar überlegen; daher einige Zeit hindurch eine ritterliche
Verehrung des schönen Geschlechtes bestand. Man besang die Frauen in
liebeglühenden Gedichten und verklärte ihr Bild mit dem ganzen Zauber
der Poesie.[841] Auch die Litteratur anderer morgenländischer Völker, der
Perser und selbst der Türken, ist voll von den zartesten Blüten jener
Empfindung, welche im Weibe ein hochbegehrenswertes, edles Gut
erblickt. Wenn nun auch die Liebeslieder und Liebesgeschichten der Araber,
Perser und Türken sich vielfach von warmer Frauenverehrung erfüllt
zeigen, so erhebt sich doch, bei Lichte besehen, die Erotik dieser Lieder
selten über die Schilderung sinnlicher Wahrnehmungen.[842] Der Begriff der
Liebe, sagt Dr. P o l a k , der genaue Kenner Persiens, wie er bei uns
aufgefasst wird, existiert kaum bei den Morgenländern; die Liebe, welche
volle Freiheit aus. Die Rechtsgelehrten erkannten ausdrücklich der Frau das
Recht zu, vor der Heirat die Bedingung zu stellen, dass ihr Gatte keine
zweite Frau ehelichen und keine Beischläferin halten dürfe. Mehrmalige
Wiederverheiratungen kamen nicht selten vor, ohne dass man daran den
geringsten Anstoss nahm;[837] ja die Frauen eilten mittels der Scheidung in
kaum beschränktem Wechsel von Flitterwochen zu Flitterwochen. Ihre
Scheidungsform war höchst einfach und vollzog sich bei den
Wanderstämmen sozusagen stillschweigend, indem die scheidelustige Frau
dem Manne „das Zelt umdrehte“, nämlich den Zelteingang verlegte, woraus
der Mann, welcher den Eingang nicht an der gewohnten Stelle vorfand,
sofort seine Verstossung erkannte.[838] Besonders aber Witwen von einigem
Vermögen konnten sich ziemlich zwanglos bewegen.[839] Der Verkehr der
Frauen mit den Männern war durchaus unbehindert; die Frauen empfingen
ohne Bedenken männliche Besucher, nicht bloss Anverwandte, sondern
auch Fremde. Sie gingen nach Belieben aus und durften auch anfangs noch
die Moscheen besuchen, was allerdings schon im dritten Jahrhundert der
Hedschra ausser Brauch kam.[840] Von einer beständigen Verschleierung der
Frauen wusste man nichts, und noch weniger von ihrer Abschliessung im
Harem. Ihre Keuschheit soll indes, was mit der geschilderten Freiheit der
Sitten und noch weiter zu meldenden Zügen sich nur schwer in Einklang
bringen lässt, die Araberin jener Zeit besser gehütet haben, als die
Eunuchen, welche heutzutage die Freundlichkeit haben, dieses Amt zu
übernehmen. Jedenfalls finden wir das arabische Weib vor dem Islâm dem
Manne an Geist und gesellschaftlichem Einflusse sozusagen ebenbürtig,
nicht selten sogar überlegen; daher einige Zeit hindurch eine ritterliche
Verehrung des schönen Geschlechtes bestand. Man besang die Frauen in
liebeglühenden Gedichten und verklärte ihr Bild mit dem ganzen Zauber
der Poesie.[841] Auch die Litteratur anderer morgenländischer Völker, der
Perser und selbst der Türken, ist voll von den zartesten Blüten jener
Empfindung, welche im Weibe ein hochbegehrenswertes, edles Gut
erblickt. Wenn nun auch die Liebeslieder und Liebesgeschichten der Araber,
Perser und Türken sich vielfach von warmer Frauenverehrung erfüllt
zeigen, so erhebt sich doch, bei Lichte besehen, die Erotik dieser Lieder
selten über die Schilderung sinnlicher Wahrnehmungen.[842] Der Begriff der
Liebe, sagt Dr. P o l a k , der genaue Kenner Persiens, wie er bei uns
aufgefasst wird, existiert kaum bei den Morgenländern; die Liebe, welche
Page 358
die persischen Dichter in ihren Poesieen besingen, hat entweder einen
symbolischen oder einen höchst profanen Sinn; auf das Wort Ischk (Liebe)
folgt immer der Begriff Was’l d. i. fleischliche Vermischung.[843] So werden
auch bei den alten Arabern die körperlichen Reize der Geliebten, ihr Auge,
ihr Busen, ihr Wuchs in kühnen Metaphern gepriesen.[844] Doch galt in den
Erzählungen aus dem alten Sagenkreise der nordarabischen Stämme nichts
für edler, ruhmvoller und nachahmungswerter, als wenn ein Ritter mit
Verachtung jeder Gefahr, selbst mit Aufopferung des eigenen Lebens, die
Frauen vor Schmach und Entführung schützte; denn Mädchenraub war an
der Tagesordnung.[845] Hier sehen wir den Mann in seiner Rolle eines
Beschirmers, wie wir ihn als solchen schon in mutterrechtlicher Zeit kennen
lernten. Ein Weib zu verletzen oder gar zu töten, galt als die
schmachvollste, ehrloseste That,[846] eine Anschauung, die ebenfalls auf
v o r dem Vaterrechte liegende Zustände zurückweist. Wie in der
mutterrechtlich geordneten Gesellschaft folgte endlich das Kind der
Sklavin, nach dem harten Gesetze des alten Arabiens, der schlechteren
Hand, wenn der Vater es nicht ausdrücklich freisprach[847]: parius sequitur
ventrem. Über die Zahl der Frauen, über die verbotenen
Verwandtschaftsgrade u. s. w. gab es in ältester Zeit wohl keine besonderen
gesetzlichen Vorschriften. Ehebündnisse kamen zwischen Geschwistern vor,
wenn sie nicht von der nämlichen Mutter stammten,[848] gleichwie auch die
Sage der Hebräer von solchen berichtet. Sehr alt war die noch gegenwärtig
bei den Beduinen beliebte Gewohnheit, die Tochter des Vatersbruders, also
nach unseren jetzigen Begriffen die leibliche Base, zum Weibe zu nehmen,
so dass der Name für diese, Bint-ʿamm, zugleich eine höfliche Bezeichnung
für Gatten geblieben ist,[849] und bei den Persern bilden Familienheiraten,
besonders zwischen Vetter und Base, heute noch die Regel.[850] Der Ohm
mütterlicherseits (Châl) genoss hohe Achtung und die Beziehungen
zwischen ihm und seinen Neffen sind jetzt noch als sehr innige anerkannt.
Nimmt man doch an, dass des Letzteren Veranlagung des Oheims Erbschaft
sei, dass der Neffe seinem mütterlichen Ohm nach gerate.[851] Die ebenfalls
in mutterrechtlichen Anschauungen wurzelnde Gepflogenheit, die
neugebornen Töchter lebendig zu begraben, war in vorislamitischer Zeit
allgemein.[852]
Augenscheinlich gehören die einzelnen Züge, aus welchen dieses
Gemälde sich zusammensetzt, nicht alle der nämlichen, sondern wohl
verschiedenen Epochen an, welche auseinander zu halten und
symbolischen oder einen höchst profanen Sinn; auf das Wort Ischk (Liebe)
folgt immer der Begriff Was’l d. i. fleischliche Vermischung.[843] So werden
auch bei den alten Arabern die körperlichen Reize der Geliebten, ihr Auge,
ihr Busen, ihr Wuchs in kühnen Metaphern gepriesen.[844] Doch galt in den
Erzählungen aus dem alten Sagenkreise der nordarabischen Stämme nichts
für edler, ruhmvoller und nachahmungswerter, als wenn ein Ritter mit
Verachtung jeder Gefahr, selbst mit Aufopferung des eigenen Lebens, die
Frauen vor Schmach und Entführung schützte; denn Mädchenraub war an
der Tagesordnung.[845] Hier sehen wir den Mann in seiner Rolle eines
Beschirmers, wie wir ihn als solchen schon in mutterrechtlicher Zeit kennen
lernten. Ein Weib zu verletzen oder gar zu töten, galt als die
schmachvollste, ehrloseste That,[846] eine Anschauung, die ebenfalls auf
v o r dem Vaterrechte liegende Zustände zurückweist. Wie in der
mutterrechtlich geordneten Gesellschaft folgte endlich das Kind der
Sklavin, nach dem harten Gesetze des alten Arabiens, der schlechteren
Hand, wenn der Vater es nicht ausdrücklich freisprach[847]: parius sequitur
ventrem. Über die Zahl der Frauen, über die verbotenen
Verwandtschaftsgrade u. s. w. gab es in ältester Zeit wohl keine besonderen
gesetzlichen Vorschriften. Ehebündnisse kamen zwischen Geschwistern vor,
wenn sie nicht von der nämlichen Mutter stammten,[848] gleichwie auch die
Sage der Hebräer von solchen berichtet. Sehr alt war die noch gegenwärtig
bei den Beduinen beliebte Gewohnheit, die Tochter des Vatersbruders, also
nach unseren jetzigen Begriffen die leibliche Base, zum Weibe zu nehmen,
so dass der Name für diese, Bint-ʿamm, zugleich eine höfliche Bezeichnung
für Gatten geblieben ist,[849] und bei den Persern bilden Familienheiraten,
besonders zwischen Vetter und Base, heute noch die Regel.[850] Der Ohm
mütterlicherseits (Châl) genoss hohe Achtung und die Beziehungen
zwischen ihm und seinen Neffen sind jetzt noch als sehr innige anerkannt.
Nimmt man doch an, dass des Letzteren Veranlagung des Oheims Erbschaft
sei, dass der Neffe seinem mütterlichen Ohm nach gerate.[851] Die ebenfalls
in mutterrechtlichen Anschauungen wurzelnde Gepflogenheit, die
neugebornen Töchter lebendig zu begraben, war in vorislamitischer Zeit
allgemein.[852]
Augenscheinlich gehören die einzelnen Züge, aus welchen dieses
Gemälde sich zusammensetzt, nicht alle der nämlichen, sondern wohl
verschiedenen Epochen an, welche auseinander zu halten und
Page 359
chronologisch zu bestimmen die Mittel fehlen. Gewiss ist bloss, dass schon
in der Dschâhilîja zu den erwähnten noch andere Züge hinzutreten, welche
die aufkommende Mannesherrschaft in der Familie bezeichnen. So hatten
schon vor Muhammed Sitte und Gewohnheit in Betreff der verbotenen
Verwandtschaftsgrade gewisse Schranken gezogen; es galt für verboten,
eine Frau und deren Tochter zugleich zu ehelichen; ebenso wenig sollte
man zwei Schwestern zu Frauen haben; man tadelte auch den, der die Frau
seines verstorbenen Vaters (Stiefmutter) heiratete, obwohl dies nicht
verboten war.[853] W i l k e n ist der Ansicht, dass die alten Araber in
mutterrechtlicher Zeit Exogamie übten, diese aber sehr bald nach der
Aufrichtung des Patriarchats aufgaben und zur Endogamie übergingen,[854]
eigentlich zurückkehrten. Nur in dieser vermag sich in der That eine
Aristokratie der Geschlechter herauszubilden, wie sie bei den alten Arabern
in Blüte stand. Jener Stolz auf die Reinheit der eigenen Herkunft, den wir
heute noch bei allen Beduinen[855] finden, beseelte schon in der alten Zeit
den Einzelnen, den Stamm, das Volk. Dieser Stolz ist aber bloss unter der
Vaterherrschaft möglich; zu ihr mussten also, ehe er sich entwickelte, die
Araber schon vorgeschritten sein; der Umschwung mag sich schon in den
ersten christlichen Jahrhunderten vollzogen haben; wenigstens finden wir
bei den Phylarchen wie bei den Königen von Hîra schon regelmässigen
Übergang der Herrschaft vom Vater auf den Sohn oder Bruder. Doch legte
man der adeligen Abstammung nicht bloss von väterlicher, sondern auch
von der mütterlichen Seite noch den höchsten Wert bei[856] und kannte
genau seinen Stammbaum.[857] Vom Vaterrechte zeugt dagegen, dass das
weibliche Geschlecht von der Teilnahme an der Nachlassenschaft des
Familienvaters ausgeschlossen und die Witwen als Erbstücke an die
Verwandten übergingen.[858] Auch bekämpften schon Zayd ibn Amr und
Saçaah die Sitte der Mädchentötung,[859] und endlich vernehmen wir von
Versuchen einzelner Gewaltiger, wie des Tasmidenkönigs Imlyk, welcher
bei den dschadisidischen Frauen das Recht der ersten Nacht sich anmasste,
dabei aber seinen Tod fand.[860]
Trotz der zahlreichen Erinnerungen an die Zustände einer älteren
Gesittungsperiode darf man wohl sagen, dass im sechsten Jahrhundert
unserer Zeitrechnung das Patriarchat unter den Arabern schon aufgerichtet
und damit die im Morgenlande sonst von Alters her herrschende Vorstellung
vom Weibe als eines durchaus untergeordneten Wesens eingebürgert war. In
diesen Anschauungen war auch Muhammed, der Prophet, aufgewachsen,
in der Dschâhilîja zu den erwähnten noch andere Züge hinzutreten, welche
die aufkommende Mannesherrschaft in der Familie bezeichnen. So hatten
schon vor Muhammed Sitte und Gewohnheit in Betreff der verbotenen
Verwandtschaftsgrade gewisse Schranken gezogen; es galt für verboten,
eine Frau und deren Tochter zugleich zu ehelichen; ebenso wenig sollte
man zwei Schwestern zu Frauen haben; man tadelte auch den, der die Frau
seines verstorbenen Vaters (Stiefmutter) heiratete, obwohl dies nicht
verboten war.[853] W i l k e n ist der Ansicht, dass die alten Araber in
mutterrechtlicher Zeit Exogamie übten, diese aber sehr bald nach der
Aufrichtung des Patriarchats aufgaben und zur Endogamie übergingen,[854]
eigentlich zurückkehrten. Nur in dieser vermag sich in der That eine
Aristokratie der Geschlechter herauszubilden, wie sie bei den alten Arabern
in Blüte stand. Jener Stolz auf die Reinheit der eigenen Herkunft, den wir
heute noch bei allen Beduinen[855] finden, beseelte schon in der alten Zeit
den Einzelnen, den Stamm, das Volk. Dieser Stolz ist aber bloss unter der
Vaterherrschaft möglich; zu ihr mussten also, ehe er sich entwickelte, die
Araber schon vorgeschritten sein; der Umschwung mag sich schon in den
ersten christlichen Jahrhunderten vollzogen haben; wenigstens finden wir
bei den Phylarchen wie bei den Königen von Hîra schon regelmässigen
Übergang der Herrschaft vom Vater auf den Sohn oder Bruder. Doch legte
man der adeligen Abstammung nicht bloss von väterlicher, sondern auch
von der mütterlichen Seite noch den höchsten Wert bei[856] und kannte
genau seinen Stammbaum.[857] Vom Vaterrechte zeugt dagegen, dass das
weibliche Geschlecht von der Teilnahme an der Nachlassenschaft des
Familienvaters ausgeschlossen und die Witwen als Erbstücke an die
Verwandten übergingen.[858] Auch bekämpften schon Zayd ibn Amr und
Saçaah die Sitte der Mädchentötung,[859] und endlich vernehmen wir von
Versuchen einzelner Gewaltiger, wie des Tasmidenkönigs Imlyk, welcher
bei den dschadisidischen Frauen das Recht der ersten Nacht sich anmasste,
dabei aber seinen Tod fand.[860]
Trotz der zahlreichen Erinnerungen an die Zustände einer älteren
Gesittungsperiode darf man wohl sagen, dass im sechsten Jahrhundert
unserer Zeitrechnung das Patriarchat unter den Arabern schon aufgerichtet
und damit die im Morgenlande sonst von Alters her herrschende Vorstellung
vom Weibe als eines durchaus untergeordneten Wesens eingebürgert war. In
diesen Anschauungen war auch Muhammed, der Prophet, aufgewachsen,
Page 360
von dem P o o l e sagt, dass er den Araber zum Teil zerstört und den
Moslim geschaffen habe.[861] Seine Gedanken über die Weiber waren jene
seiner Zeitgenossen.[862] Kein Religionsstifter, bemerkt sehr richtig Fr.
D i e t e r i c i , fällt vom Himmel, wie gern solches auch die Orthodoxie
anzunehmen geneigt ist. Auch ein Religionsstifter kann nur die im Volke
flutenden geistigen Elemente in sich verklären und einer neuen
Religionsentwicklung zu Grunde legen.[863] Nicht anders ergeht es dem
Reformator der Sitten, als welcher der Stifter einer neuen Lehre notwendig
auftritt. Gerne knüpfen wir den grossen Umschwung in der Lage des
Weibes im Morgenlande an Muhammed und den Islâm; indes bloss mit
teilweisem Recht. Wohl ist diese Lage in der Lehre des Propheten
begründet, sie ward aber nicht mit e i n e m Schlage bewirkt. Da der
Prophet selbst nicht lesen oder schreiben konnte, wurden seine
Offenbarungen erst nach und nach aufgezeichnet. N ö l d e k e s
„Geschichte des Koran“ giebt Aufschluss über die Entstehung des Buches
und die Zusammenfügung der Suren. A l f r e d v o n K r e m e r hat
endlich gezeigt, wie die Übung der früheren Sitte bis ins dritte Jahrhundert
der Hedschra sich erhielt und wie viel der Islâm gerade in Bezug auf das
uns beschäftigende Gebiet von anderen, weit älteren Kulturvölkern,
insbesondere Persern und Byzantinern, in sich aufnahm. Strenge genommen
hat der Islâm bloss das arabische Weib seiner früheren freieren Stellung
beraubt, aber auch da hat er die schon hereingebrochene Mannesherrschaft,
das Patriarchat, nur befestigt, ausgebildet, nicht geschaffen. Er gehorchte
lediglich der Strömung der Zeit.
Es bekundet daher ein kulturgeschichtlich wenig geschärftes Auge,
wenn Muhammed und damit der Islâm einer L o c k e r u n g der ehelichen
Bande beschuldigt werden, wie mitunter geschieht.[864] Gerade das
Gegenteil ist wahr, wie die Schilderung der älteren Zustände zur Genüge
ergiebt. Locker, wie die ehelichen Bande im Bereiche des Islâms uns
bedünken mögen, sind sie doch zweifelsohne weit fester als in früherer Zeit
geschürzt, und auch die Unbegrenztheit der Polygynie, die Muhammed in
seinem Volke vorfand, suchte er einzuschränken, indem er dem Manne
h ö c h s t e n s vier gesetzliche Gattinnen gestattete. Er hat aber die
Vielweiberei nicht einmal befohlen, sondern nur in gewissen
weitgestreckten Grenzen erlaubt, so dass für den Mann die islamitische Ehe
nie zur Fessel werden kann.[865] Im übrigen gilt von der moslimschen
Vielehe so ziemlich das, was der englische Humorist J a m e s P a y n
Moslim geschaffen habe.[861] Seine Gedanken über die Weiber waren jene
seiner Zeitgenossen.[862] Kein Religionsstifter, bemerkt sehr richtig Fr.
D i e t e r i c i , fällt vom Himmel, wie gern solches auch die Orthodoxie
anzunehmen geneigt ist. Auch ein Religionsstifter kann nur die im Volke
flutenden geistigen Elemente in sich verklären und einer neuen
Religionsentwicklung zu Grunde legen.[863] Nicht anders ergeht es dem
Reformator der Sitten, als welcher der Stifter einer neuen Lehre notwendig
auftritt. Gerne knüpfen wir den grossen Umschwung in der Lage des
Weibes im Morgenlande an Muhammed und den Islâm; indes bloss mit
teilweisem Recht. Wohl ist diese Lage in der Lehre des Propheten
begründet, sie ward aber nicht mit e i n e m Schlage bewirkt. Da der
Prophet selbst nicht lesen oder schreiben konnte, wurden seine
Offenbarungen erst nach und nach aufgezeichnet. N ö l d e k e s
„Geschichte des Koran“ giebt Aufschluss über die Entstehung des Buches
und die Zusammenfügung der Suren. A l f r e d v o n K r e m e r hat
endlich gezeigt, wie die Übung der früheren Sitte bis ins dritte Jahrhundert
der Hedschra sich erhielt und wie viel der Islâm gerade in Bezug auf das
uns beschäftigende Gebiet von anderen, weit älteren Kulturvölkern,
insbesondere Persern und Byzantinern, in sich aufnahm. Strenge genommen
hat der Islâm bloss das arabische Weib seiner früheren freieren Stellung
beraubt, aber auch da hat er die schon hereingebrochene Mannesherrschaft,
das Patriarchat, nur befestigt, ausgebildet, nicht geschaffen. Er gehorchte
lediglich der Strömung der Zeit.
Es bekundet daher ein kulturgeschichtlich wenig geschärftes Auge,
wenn Muhammed und damit der Islâm einer L o c k e r u n g der ehelichen
Bande beschuldigt werden, wie mitunter geschieht.[864] Gerade das
Gegenteil ist wahr, wie die Schilderung der älteren Zustände zur Genüge
ergiebt. Locker, wie die ehelichen Bande im Bereiche des Islâms uns
bedünken mögen, sind sie doch zweifelsohne weit fester als in früherer Zeit
geschürzt, und auch die Unbegrenztheit der Polygynie, die Muhammed in
seinem Volke vorfand, suchte er einzuschränken, indem er dem Manne
h ö c h s t e n s vier gesetzliche Gattinnen gestattete. Er hat aber die
Vielweiberei nicht einmal befohlen, sondern nur in gewissen
weitgestreckten Grenzen erlaubt, so dass für den Mann die islamitische Ehe
nie zur Fessel werden kann.[865] Im übrigen gilt von der moslimschen
Vielehe so ziemlich das, was der englische Humorist J a m e s P a y n
Page 361
bemerkt hat: dass es sich damit geradezu wie mit den europäischen Ehen
verhält; manchmal ist es ein häusliches Unglück, manchmal nicht.[866] Auch
darf man die älteste Polygynie keineswegs mit der späteren orientalischen
Haremswirtschaft verwechseln. In dem Hause oder Zelte des arabischen
Stammeshäuptlings herrschten nicht zugleich mehrere gleichberechtigte
Frauen: e i n e war die Gebieterin des Haushaltes, nämlich die Edelgeborne,
die Vollblutgattin, die anderen waren Nebenweiber, die eine Stelle
einnahmen, welche zwischen ersterer und dem übrigen Hausgesinde die
Mitte hielt.[867] So erhielt sich das Verhältnis noch in den ersten
Jahrhunderten des Islâm, ja bei den Türken im allgemeinen trotz der
Einführung des Harem bis auf die Gegenwart. Die Sitte der
Frauenverschleierung mag allerdings schon längst vor Muhammed, unter
den ansässigen Arabern wenigstens, im Schwange gewesen sein, denn die
beiläufige, obgleich nachdrückliche Erinnerung daran, dass die Weiber,
wenn sie ausgehen, sich in ihr Übergewand hüllen sollen,[868] klingt so, als
wenn eine bestandene Sitte nur aufs neue eingeschärft würde. Der Harem
selbst ward aber grossenteils erst nach dem Vorbilde des byzantinischen
Gynäceums eingerichtet,[869] und erst mit den Omajjaden-Kalifen kam die
Mode der Verwendung von Verschnittenen zur Haremswache auf, und zwar
wiederum als eine Nachahmung des byzantinischen Hofes oder der
Üppigkeit der persischen Könige.[870] Ich werde den Harem und seine
Wirkungen im nächsten Kapitel besprechen. Hier müssen wir uns zunächst
mit den Grundzügen der islamitischen Vielweiberei bekannt machen.
Der Stifter des Islâms hatte, wie gesagt, vor allem die Vermehrung
seiner Völker im Auge. Daher übte er Nachsicht für die folgenreichen
Fehltritte unverheirateter Frauen; andererseits aber e r h o b e r d i e E h e
z u m r e l i g i ö s - p o l i t i s c h e n D o g m a , was so ziemlich einer
Zwangsehe gleichkommt. Es ist P f l i c h t des Weibes, in den Ehestand zu
treten; jene, welche ein einsames oder Witwenleben führt, ehe sie alt
geworden, übertritt wissentlich ein göttliches Gesetz.[871] Das Gleiche gilt
auch vom Manne, und nichts steht heute noch bei den Bekennern des Islâm
in schlechterem Rufe als das „Cölibat“. Ehelosigkeit kommt daher im
Bereiche des Islâm fast gar nicht vor. Man heiratet vielmehr ungemein
frühe, und die moslemitischen Mütter, die einen Sohn von 15 und eine
Tochter von 9–10 Jahren besitzen, haben weder Tag noch Nacht Ruhe, bis
sie dieses wichtigste Lebensgeschäft ins Reine gebracht haben. Mütter von
12 und Grossmütter von 25 Jahren sind deshalb im Morgenlande nicht so
verhält; manchmal ist es ein häusliches Unglück, manchmal nicht.[866] Auch
darf man die älteste Polygynie keineswegs mit der späteren orientalischen
Haremswirtschaft verwechseln. In dem Hause oder Zelte des arabischen
Stammeshäuptlings herrschten nicht zugleich mehrere gleichberechtigte
Frauen: e i n e war die Gebieterin des Haushaltes, nämlich die Edelgeborne,
die Vollblutgattin, die anderen waren Nebenweiber, die eine Stelle
einnahmen, welche zwischen ersterer und dem übrigen Hausgesinde die
Mitte hielt.[867] So erhielt sich das Verhältnis noch in den ersten
Jahrhunderten des Islâm, ja bei den Türken im allgemeinen trotz der
Einführung des Harem bis auf die Gegenwart. Die Sitte der
Frauenverschleierung mag allerdings schon längst vor Muhammed, unter
den ansässigen Arabern wenigstens, im Schwange gewesen sein, denn die
beiläufige, obgleich nachdrückliche Erinnerung daran, dass die Weiber,
wenn sie ausgehen, sich in ihr Übergewand hüllen sollen,[868] klingt so, als
wenn eine bestandene Sitte nur aufs neue eingeschärft würde. Der Harem
selbst ward aber grossenteils erst nach dem Vorbilde des byzantinischen
Gynäceums eingerichtet,[869] und erst mit den Omajjaden-Kalifen kam die
Mode der Verwendung von Verschnittenen zur Haremswache auf, und zwar
wiederum als eine Nachahmung des byzantinischen Hofes oder der
Üppigkeit der persischen Könige.[870] Ich werde den Harem und seine
Wirkungen im nächsten Kapitel besprechen. Hier müssen wir uns zunächst
mit den Grundzügen der islamitischen Vielweiberei bekannt machen.
Der Stifter des Islâms hatte, wie gesagt, vor allem die Vermehrung
seiner Völker im Auge. Daher übte er Nachsicht für die folgenreichen
Fehltritte unverheirateter Frauen; andererseits aber e r h o b e r d i e E h e
z u m r e l i g i ö s - p o l i t i s c h e n D o g m a , was so ziemlich einer
Zwangsehe gleichkommt. Es ist P f l i c h t des Weibes, in den Ehestand zu
treten; jene, welche ein einsames oder Witwenleben führt, ehe sie alt
geworden, übertritt wissentlich ein göttliches Gesetz.[871] Das Gleiche gilt
auch vom Manne, und nichts steht heute noch bei den Bekennern des Islâm
in schlechterem Rufe als das „Cölibat“. Ehelosigkeit kommt daher im
Bereiche des Islâm fast gar nicht vor. Man heiratet vielmehr ungemein
frühe, und die moslemitischen Mütter, die einen Sohn von 15 und eine
Tochter von 9–10 Jahren besitzen, haben weder Tag noch Nacht Ruhe, bis
sie dieses wichtigste Lebensgeschäft ins Reine gebracht haben. Mütter von
12 und Grossmütter von 25 Jahren sind deshalb im Morgenlande nicht so
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selten, und bisweilen wird der Jüngling Vater, ehe noch seine Erziehung
vollendet ist.[872] Während aber vor der ehelichen Begegnung eine gewisse
Heiligung der Gatten verlangt wird — ohne ein Inschallah oder Bismillah
findet keine Annäherung statt — ist die E h e s c h l i e s s u n g selbst bloss
ein b ü r g e r l i c h e r Vertrag, der unter Anrufung Allahs vor dem Kadi, der
weltlichen Behörde, und vor Zeugen einfach durch die meist sogar nur
durch Stellvertreter (Wekil) abgegebene Erklärung der Brautleute
geschlossen wird, dass sie sich heiraten wollen. Eine Eheschliessung findet
niemals in der Moschee statt. Der Kadi schliesst die Ehe im Hause eines der
Brautleute. Auch in Persien ist der Akd oder Heiratsvertrag eine einfache
gesetzliche, aber bindende Förmlichkeit: Trauung, nicht bloss Verlobung.
[873] Zur Gültigkeit der Ehe sind erforderlich: eben die obige Erklärung und
freie Einwilligung der Gatten, Absicht derselben, den Zweck der Ehe zu
erfüllen, Abhaltung der Hochzeitsfeier, geistige Gesundheit und
Grossjährigkeit. Letztere tritt gesetzlich beim männlichen Geschlechte im
zwölften, beim weiblichen bereits im neunten Jahre ein, wenn beide den
Zustand ihrer Reife durch Eid bekräftigen; sonst ist das vollendete
fünfzehnte Jahr für die Grossjährigkeit beider Geschlechter festgesetzt. Der
Begriff der Blutschande erfuhr durch den Korân eine bedeutende
Verschärfung; dieser bestimmt genau, zwischen welchen Personen die Ehe
untersagt ist und unter keinerlei Umständen gestattet werden kann. Es sind
dies sowohl die nächsten Verwandten in auf- und absteigender Linie, als
auch die Kognaten. Verboten sind also als blutschänderisch alle Heiraten
mit den Müttern, Töchtern, Schwestern, Muhmen, Basen,
Schwiegertöchtern, dann mit Schwiegermüttern, Stieftöchtern, Stiefmüttern.
Sodann verbietet das Gesetz einem Manne, zwei Schwestern und zwei
Basen neben einander als Frauen zu haben. Ja sogar die
Milchverwandtschaft (Ridhâ’ at oder Radhâ’) gilt als vollgültige
Verwandtschaft, wobei es genügt, dass ein Kind nur e i n e n Tropfen von
der Brust eines Weibes getrunken, um sofort mit diesem Weibe und dessen
Familie in ein Verwandtschaftsverhältnis zu treten, welches fast der
Blutverwandtschaft gleichkommt. Doch erstreckt sich die
Milchverwandtschaft bloss auf den Säugling und seine späteren
Nachkommen, nicht auch auf seine Blutsverwandten in aufsteigender oder
einer Seitenlinie.[874] Auch mit einer Tochter oder einem sonstigen
weiblichen Nachkommen, welche man in Zinâ[875] erzeugt hat, kann keine
Ehe geschlossen werden. Dem Moslim ist endlich die Ehe verwehrt mit
vollendet ist.[872] Während aber vor der ehelichen Begegnung eine gewisse
Heiligung der Gatten verlangt wird — ohne ein Inschallah oder Bismillah
findet keine Annäherung statt — ist die E h e s c h l i e s s u n g selbst bloss
ein b ü r g e r l i c h e r Vertrag, der unter Anrufung Allahs vor dem Kadi, der
weltlichen Behörde, und vor Zeugen einfach durch die meist sogar nur
durch Stellvertreter (Wekil) abgegebene Erklärung der Brautleute
geschlossen wird, dass sie sich heiraten wollen. Eine Eheschliessung findet
niemals in der Moschee statt. Der Kadi schliesst die Ehe im Hause eines der
Brautleute. Auch in Persien ist der Akd oder Heiratsvertrag eine einfache
gesetzliche, aber bindende Förmlichkeit: Trauung, nicht bloss Verlobung.
[873] Zur Gültigkeit der Ehe sind erforderlich: eben die obige Erklärung und
freie Einwilligung der Gatten, Absicht derselben, den Zweck der Ehe zu
erfüllen, Abhaltung der Hochzeitsfeier, geistige Gesundheit und
Grossjährigkeit. Letztere tritt gesetzlich beim männlichen Geschlechte im
zwölften, beim weiblichen bereits im neunten Jahre ein, wenn beide den
Zustand ihrer Reife durch Eid bekräftigen; sonst ist das vollendete
fünfzehnte Jahr für die Grossjährigkeit beider Geschlechter festgesetzt. Der
Begriff der Blutschande erfuhr durch den Korân eine bedeutende
Verschärfung; dieser bestimmt genau, zwischen welchen Personen die Ehe
untersagt ist und unter keinerlei Umständen gestattet werden kann. Es sind
dies sowohl die nächsten Verwandten in auf- und absteigender Linie, als
auch die Kognaten. Verboten sind also als blutschänderisch alle Heiraten
mit den Müttern, Töchtern, Schwestern, Muhmen, Basen,
Schwiegertöchtern, dann mit Schwiegermüttern, Stieftöchtern, Stiefmüttern.
Sodann verbietet das Gesetz einem Manne, zwei Schwestern und zwei
Basen neben einander als Frauen zu haben. Ja sogar die
Milchverwandtschaft (Ridhâ’ at oder Radhâ’) gilt als vollgültige
Verwandtschaft, wobei es genügt, dass ein Kind nur e i n e n Tropfen von
der Brust eines Weibes getrunken, um sofort mit diesem Weibe und dessen
Familie in ein Verwandtschaftsverhältnis zu treten, welches fast der
Blutverwandtschaft gleichkommt. Doch erstreckt sich die
Milchverwandtschaft bloss auf den Säugling und seine späteren
Nachkommen, nicht auch auf seine Blutsverwandten in aufsteigender oder
einer Seitenlinie.[874] Auch mit einer Tochter oder einem sonstigen
weiblichen Nachkommen, welche man in Zinâ[875] erzeugt hat, kann keine
Ehe geschlossen werden. Dem Moslim ist endlich die Ehe verwehrt mit
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einer Sklavin, bevor er sie freigelassen, mit einer Witwe oder geschiedenen
Frau vor Ablauf ihrer Trauer- oder beziehungsweise Wartezeit und endlich
einer Heidin (Kafir harbî), während die Ehe mit Christinnen (Naçrâni),
Jüdinnen (Jahudî) und Sabierinnen (Çâbî) zulässig erscheint. Eine
moslemitische Frau darf dagegen keinen Andersgläubigen heiraten.
Die H o c h z e i t e n , in Persien Arusi genannt, die im Islâm wie bei uns
einem stillen Übereinkommen zufolge als „fröhliche Ereignisse“ gefeiert
werden, weiht man unter Gebeten des Imam der Pfarre, in welcher das
Brautpaar wohnt, ein; sie dauern gewöhnlich eine Woche, bei vornehmen
Personen auch doppelt so lang.[876] Örtliche Sitten reden hierbei natürlich
ein entscheidendes Wort. Die Hochzeit ist nicht mit dem vorangehenden
Verlobungs- und zugleich Trauungsakte zu verwechseln, von welchem
schon oben gesagt wurde, dass er rein bürgerlicher Natur sei und welcher in
vielen Gegenden sogar n i e in Gegenwart der Brautleute stattfindet. Vor der
Hochzeit hat der Mann sein Weib gewöhnlich gar nicht gesehen; es wird
ihm von Andern bestimmt oder ausgewählt. Zumeist ist es die Mutter,
welche zur Brautschau für ihren Sohn eine vertraute Matrone, die
„Prüferin“ genannt, in die Hareme und öffentlichen Bäder aussendet. Die
Gepflogenheit, sich durch Dritte über die körperlichen Vorzüge seiner Braut
belehren zu lassen, reicht schon in die arabische Heidenzeit zurück, aus
welcher die Dichter solche für unser heutiges Anstandsgefühl unmögliche
Schilderungen[877] bewahrt haben. Der Mann erwirbt das Weib durch
Zahlung eines Brautpreises; wenigstens ist dies in den niederen und
mittleren Ständen die Regel, und oft muss er zu diesem Zwecke ein für
seine Verhältnisse beträchtliches Opfer bringen. Dieser Mahr (auch Çadâq
oder Cadaqat, in der Türkei Mu-etschèl genannt) wird sogleich beim
Abschluss der Ehepakten erlegt und heisst dann Mahr mosammá d. i.
„festgestellter Brautschatz“, kann aber auch später, sogar nach Vollzug der
Ehe entrichtet werden. Ein solcher Mahr al-mithl, d. h. verhältnismässiger
Brautschatz wird dann von den nächsten weiblichen Blutsverwandten der
Braut väterlicherseits empfangen. Brautschatz oder Morgengabe ist
gewöhnlich für eine Jungfrau (Bikr) höher als für ein schon einmal
verheiratet gewesenes Weib. In vielen islamitischen Landen ist, besonders
bei den niedrigen Standen, der Mahr zu einem so geringfügigen Betrage
herabgesunken, dass er gewissermassen bloss noch ein Symbol geworden.
Es ist dort das Bewusstsein, dass man die Frau von ihren Blutsverwandten
kauft, in der Masse der Bevölkerung auch nicht mehr lebendig, zumal der
Frau vor Ablauf ihrer Trauer- oder beziehungsweise Wartezeit und endlich
einer Heidin (Kafir harbî), während die Ehe mit Christinnen (Naçrâni),
Jüdinnen (Jahudî) und Sabierinnen (Çâbî) zulässig erscheint. Eine
moslemitische Frau darf dagegen keinen Andersgläubigen heiraten.
Die H o c h z e i t e n , in Persien Arusi genannt, die im Islâm wie bei uns
einem stillen Übereinkommen zufolge als „fröhliche Ereignisse“ gefeiert
werden, weiht man unter Gebeten des Imam der Pfarre, in welcher das
Brautpaar wohnt, ein; sie dauern gewöhnlich eine Woche, bei vornehmen
Personen auch doppelt so lang.[876] Örtliche Sitten reden hierbei natürlich
ein entscheidendes Wort. Die Hochzeit ist nicht mit dem vorangehenden
Verlobungs- und zugleich Trauungsakte zu verwechseln, von welchem
schon oben gesagt wurde, dass er rein bürgerlicher Natur sei und welcher in
vielen Gegenden sogar n i e in Gegenwart der Brautleute stattfindet. Vor der
Hochzeit hat der Mann sein Weib gewöhnlich gar nicht gesehen; es wird
ihm von Andern bestimmt oder ausgewählt. Zumeist ist es die Mutter,
welche zur Brautschau für ihren Sohn eine vertraute Matrone, die
„Prüferin“ genannt, in die Hareme und öffentlichen Bäder aussendet. Die
Gepflogenheit, sich durch Dritte über die körperlichen Vorzüge seiner Braut
belehren zu lassen, reicht schon in die arabische Heidenzeit zurück, aus
welcher die Dichter solche für unser heutiges Anstandsgefühl unmögliche
Schilderungen[877] bewahrt haben. Der Mann erwirbt das Weib durch
Zahlung eines Brautpreises; wenigstens ist dies in den niederen und
mittleren Ständen die Regel, und oft muss er zu diesem Zwecke ein für
seine Verhältnisse beträchtliches Opfer bringen. Dieser Mahr (auch Çadâq
oder Cadaqat, in der Türkei Mu-etschèl genannt) wird sogleich beim
Abschluss der Ehepakten erlegt und heisst dann Mahr mosammá d. i.
„festgestellter Brautschatz“, kann aber auch später, sogar nach Vollzug der
Ehe entrichtet werden. Ein solcher Mahr al-mithl, d. h. verhältnismässiger
Brautschatz wird dann von den nächsten weiblichen Blutsverwandten der
Braut väterlicherseits empfangen. Brautschatz oder Morgengabe ist
gewöhnlich für eine Jungfrau (Bikr) höher als für ein schon einmal
verheiratet gewesenes Weib. In vielen islamitischen Landen ist, besonders
bei den niedrigen Standen, der Mahr zu einem so geringfügigen Betrage
herabgesunken, dass er gewissermassen bloss noch ein Symbol geworden.
Es ist dort das Bewusstsein, dass man die Frau von ihren Blutsverwandten
kauft, in der Masse der Bevölkerung auch nicht mehr lebendig, zumal der
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Brautpreis, obwohl von dem Mundwalt (Wali) des Mädchens bedungen,
nicht mehr ihm, sondern der Braut selbst ins Eigentum fällt.[878] Dieses
Heiratsgut muss der Frau vom Manne in a l l e n Fällen ausbezahlt werden,
und sollte selbst der Mann vor Vollziehung der Ehe zurücktreten, so bleibt
er dennoch für die Hälfte verpflichtet. Die Frau selbst erhält von den
Ihrigen weder Mitgift noch A u s s t e u e r , indem auch diese letztere, sowie
der Brautkorb, dem Manne zur Last fällt, ausgenommen, wenn er eine
Sklavin heiratet, welche dann meistens ausgestattet wird.[879]
Eine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten im Sinne der römischen
oder christlichen Satzungen kennt der Islâm nicht, so dass die Frau auch
nach ihrer Verheiratung noch im vollen Genusse und Besitze ihres
Vermögens bleibt. Sie kann nicht einmal angehalten werden, die Einkünfte
desselben dem gemeinsamen Haushalte zuzuwenden.[880] Stirbt die Frau
eines Mannes, welcher mehrere Gattinnen hat, so wird sie bei den Türken
nicht von ihrem Manne oder den Kindern der Familie, sondern nur von
ihren eigenen Kindern beerbt; stirbt hingegen der Mann, dann teilen sich
die Witwen und deren Kinder zu gleichen Teilen in den Nachlass.
Hinsichtlich des Erbrechtes sind übrigens die Bestimmungen des Korân
vielfach unzusammenhängend und unlogisch, scheinen auch in einzelnen
Punkten das strenge Vaterrecht noch nicht durchgeführt zu haben, wie auch
aus dem soeben über Gütergemeinschaft Bemerkten hervorgeht. Die vierte
Sure, „Die Weiber“, — so überschrieben, weil vorzugsweise von
weiblichen Angelegenheiten handelnd, — bestimmt: „Männliche Erben
sollen so viel haben als zwei weibliche. Sind n u r weibliche Erben da, und
zwar über zwei, so erhalten sie zwei Drittel der Verlassenschaft. Ist aber nur
eine da, so erhält sie die Hälfte. Die Eltern des Verstorbenen erhalten jeder,
wenn der Erblasser ein Kind hinterlässt, den sechsten Teil des Nachlasses.
Stirbt er aber ohne Kinder und die Eltern sind Erbe, so erhält die Mutter den
dritten Teil. Hat er Brüder, so erhält die Mutter nach Abzug der gemachten
Legate und Schulden den sechsten Teil..... Die Hälfte von dem, was euere
Frauen hinterlassen, gehöret euch, wenn sie kinderlos sterben. Hinterlassen
sie aber Kinder, so gehöret euch nach Abzug der gemachten Legate und
Schulden der vierte Teil des Nachlasses. Auch den Frauen gehöret der vierte
Teil von dem, was ihr hinterlasset, wenn ihr kinderlos sterbet; hinterlasset
ihr aber Kinder, so bekommen sie nach Abzug der gemachten Legate und
Schulden nur den achten Teil eueres Nachlasses. Wenn ein Mann oder eine
Frau einen entfernten Anverwandten zum Erben einsetzet, und der Erblasser
nicht mehr ihm, sondern der Braut selbst ins Eigentum fällt.[878] Dieses
Heiratsgut muss der Frau vom Manne in a l l e n Fällen ausbezahlt werden,
und sollte selbst der Mann vor Vollziehung der Ehe zurücktreten, so bleibt
er dennoch für die Hälfte verpflichtet. Die Frau selbst erhält von den
Ihrigen weder Mitgift noch A u s s t e u e r , indem auch diese letztere, sowie
der Brautkorb, dem Manne zur Last fällt, ausgenommen, wenn er eine
Sklavin heiratet, welche dann meistens ausgestattet wird.[879]
Eine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten im Sinne der römischen
oder christlichen Satzungen kennt der Islâm nicht, so dass die Frau auch
nach ihrer Verheiratung noch im vollen Genusse und Besitze ihres
Vermögens bleibt. Sie kann nicht einmal angehalten werden, die Einkünfte
desselben dem gemeinsamen Haushalte zuzuwenden.[880] Stirbt die Frau
eines Mannes, welcher mehrere Gattinnen hat, so wird sie bei den Türken
nicht von ihrem Manne oder den Kindern der Familie, sondern nur von
ihren eigenen Kindern beerbt; stirbt hingegen der Mann, dann teilen sich
die Witwen und deren Kinder zu gleichen Teilen in den Nachlass.
Hinsichtlich des Erbrechtes sind übrigens die Bestimmungen des Korân
vielfach unzusammenhängend und unlogisch, scheinen auch in einzelnen
Punkten das strenge Vaterrecht noch nicht durchgeführt zu haben, wie auch
aus dem soeben über Gütergemeinschaft Bemerkten hervorgeht. Die vierte
Sure, „Die Weiber“, — so überschrieben, weil vorzugsweise von
weiblichen Angelegenheiten handelnd, — bestimmt: „Männliche Erben
sollen so viel haben als zwei weibliche. Sind n u r weibliche Erben da, und
zwar über zwei, so erhalten sie zwei Drittel der Verlassenschaft. Ist aber nur
eine da, so erhält sie die Hälfte. Die Eltern des Verstorbenen erhalten jeder,
wenn der Erblasser ein Kind hinterlässt, den sechsten Teil des Nachlasses.
Stirbt er aber ohne Kinder und die Eltern sind Erbe, so erhält die Mutter den
dritten Teil. Hat er Brüder, so erhält die Mutter nach Abzug der gemachten
Legate und Schulden den sechsten Teil..... Die Hälfte von dem, was euere
Frauen hinterlassen, gehöret euch, wenn sie kinderlos sterben. Hinterlassen
sie aber Kinder, so gehöret euch nach Abzug der gemachten Legate und
Schulden der vierte Teil des Nachlasses. Auch den Frauen gehöret der vierte
Teil von dem, was ihr hinterlasset, wenn ihr kinderlos sterbet; hinterlasset
ihr aber Kinder, so bekommen sie nach Abzug der gemachten Legate und
Schulden nur den achten Teil eueres Nachlasses. Wenn ein Mann oder eine
Frau einen entfernten Anverwandten zum Erben einsetzet, und der Erblasser
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hat einen Bruder oder eine Schwester, so erhält jeder dieser beiden den
sechsten Teil des Nachlasses. Hat er aber mehrere Brüder oder Schwestern,
so erhalten sie nach Abzug der gemachten Legate und Schulden den dritten
Teil des Nachlasses, zu gleichen Teilen. Diese Verordnung ist von Gott,
dem Allwissenden und Allgütigen.“[881]
Das moslemitische Weib tritt in die Ehe nicht zufolge einer inneren
Neigung oder einer wirklichen Wahl, weder von ihrer noch von des Mannes
Seite. Der Ehe geht kein Roman voraus; das Herz hat bei der
Heiratsangelegenheit keine Stimme, weder bei Osmanen noch bei Persern.
Zwar kann keine gültige Ehe geschlossen werden ohne Einwilligung der
Braut und Beistimmung ihres Rechtsvertreters, welcher eine mündige
Jungfrau nicht zur Heirat gegen ihren Willen zwingen darf; aber nach der
Rechtsschule des Imâm Shâfi’y, welche als dritte orthodoxe allgemeine
Anerkennung gefunden, können der Vater oder Grossvater ihre Tochter oder
Enkelin, sofern sie noch Jungfrau ist, ausheiraten, ohne sie zu befragen, ja
selbst gegen ihren Willen.[882] Indes behandelt der Mann seine Frauen mit
Rücksicht, was ihm der Korân zur Pflicht macht. Er nennt sie „Herrin“ und
überlässt ihnen unumschränkt die Leitung des Hauswesens, sowie die
Erziehung der kleineren Kinder. Der Stifter des Islâm hat auch sein
Möglichstes gethan, um die eheliche Zärtlichkeit und damit die
Dauerhaftigkeit der Ehe zu sichern. Die zweite und die dreissigste Sure des
Korâns befassen sich damit, und auf die verschiedenen Äusserungen
ehelicher Zärtlichkeit sind noch ganz besondere, im Paradiese fällige
Gnadenprämien ausgesetzt.[883] Auch gehört der Vorschrift nach der Mann
von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ins Frauengemach, in den Harem.
Vernachlässigt er hier seine Pflichten,[884] so machen die Weiber ihm, falls
er kein Tyrann ist, das Leben sehr schwer und können ihn sogar gesetzlich
verklagen. Die von der Polygamie gepeinigten Moslemin sind wirklich die
blutigsten Märtyrer in der Geschichte der Völker. Zärtliche Parteilichkeit ist
dem Manne strengstens untersagt. Geht er auf Reisen und kann er nicht alle
seine Gemahlinnen mitnehmen, so giebt ihm das Los eine Begleiterin.
Rechtgläubige, welche e i n e r Frau mehr Aufmerksamkeit zuwenden als
ihren Gefährtinnen, werden am jüngsten Tage einer ganz besonderen Strafe
unterliegen. Doch nimmt die „erste“ oder die „Gross-Frau“, die Frau der
Jugendzeit, welche auch den Ehrentitel Chatûn oder Kadine führt, über die
Nebenfrauen ihres Gatten eine bevorrechtete Stellung ein, welche wohl
noch aus mutterrechtlicher Zeit in die neuen Verhältnisse hereinragt. Die
sechsten Teil des Nachlasses. Hat er aber mehrere Brüder oder Schwestern,
so erhalten sie nach Abzug der gemachten Legate und Schulden den dritten
Teil des Nachlasses, zu gleichen Teilen. Diese Verordnung ist von Gott,
dem Allwissenden und Allgütigen.“[881]
Das moslemitische Weib tritt in die Ehe nicht zufolge einer inneren
Neigung oder einer wirklichen Wahl, weder von ihrer noch von des Mannes
Seite. Der Ehe geht kein Roman voraus; das Herz hat bei der
Heiratsangelegenheit keine Stimme, weder bei Osmanen noch bei Persern.
Zwar kann keine gültige Ehe geschlossen werden ohne Einwilligung der
Braut und Beistimmung ihres Rechtsvertreters, welcher eine mündige
Jungfrau nicht zur Heirat gegen ihren Willen zwingen darf; aber nach der
Rechtsschule des Imâm Shâfi’y, welche als dritte orthodoxe allgemeine
Anerkennung gefunden, können der Vater oder Grossvater ihre Tochter oder
Enkelin, sofern sie noch Jungfrau ist, ausheiraten, ohne sie zu befragen, ja
selbst gegen ihren Willen.[882] Indes behandelt der Mann seine Frauen mit
Rücksicht, was ihm der Korân zur Pflicht macht. Er nennt sie „Herrin“ und
überlässt ihnen unumschränkt die Leitung des Hauswesens, sowie die
Erziehung der kleineren Kinder. Der Stifter des Islâm hat auch sein
Möglichstes gethan, um die eheliche Zärtlichkeit und damit die
Dauerhaftigkeit der Ehe zu sichern. Die zweite und die dreissigste Sure des
Korâns befassen sich damit, und auf die verschiedenen Äusserungen
ehelicher Zärtlichkeit sind noch ganz besondere, im Paradiese fällige
Gnadenprämien ausgesetzt.[883] Auch gehört der Vorschrift nach der Mann
von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ins Frauengemach, in den Harem.
Vernachlässigt er hier seine Pflichten,[884] so machen die Weiber ihm, falls
er kein Tyrann ist, das Leben sehr schwer und können ihn sogar gesetzlich
verklagen. Die von der Polygamie gepeinigten Moslemin sind wirklich die
blutigsten Märtyrer in der Geschichte der Völker. Zärtliche Parteilichkeit ist
dem Manne strengstens untersagt. Geht er auf Reisen und kann er nicht alle
seine Gemahlinnen mitnehmen, so giebt ihm das Los eine Begleiterin.
Rechtgläubige, welche e i n e r Frau mehr Aufmerksamkeit zuwenden als
ihren Gefährtinnen, werden am jüngsten Tage einer ganz besonderen Strafe
unterliegen. Doch nimmt die „erste“ oder die „Gross-Frau“, die Frau der
Jugendzeit, welche auch den Ehrentitel Chatûn oder Kadine führt, über die
Nebenfrauen ihres Gatten eine bevorrechtete Stellung ein, welche wohl
noch aus mutterrechtlicher Zeit in die neuen Verhältnisse hereinragt. Die
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zweite Frau nennen die Araber Durrah, d. h. Papagei. Als eine sittlich
getragene Gestalt steht die Frau als M u t t e r da, vom heiligen Gesetze
beschirmt, vom allmächtigen Brauche hochgehalten. Die Mutter bewahrt im
Islâm zumeist das Recht, ihr Kind bei sich zu behalten und zu erziehen, und
kann dieses Recht nur durch eine zweite, infolge von Verstossung
geschlossene Heirat verscherzen. Die mütterlichen Verwandten besitzen vor
den väterlichen das Vormundschaftsrecht über das Kind. Dem Gatten
Kinder zu gebären, ist daher die Hauptsehnsucht jeder muhammedanischen
Frau. Dies vor allem verleiht ihr Macht und Sicherheit.
Die Frau im Islâm ist nicht so recht- und schutzlos, nicht so sehr der
Willkür des Mannes preisgegeben, als gemeiniglich dargestellt wird. Wohl
hat der Mann das Recht, die Frau körperlich zu züchtigen; er darf sie
schlagen, aber nicht misshandeln; Untreue von ihrer Seite straft das Gesetz
entweder mit dem Tode oder den entehrendsten Züchtigungen. Die Praxis
ist aber eine andere als die Vorschrift des Gesetzes. Selbst dieses giebt
übrigens dem Weibe manche Waffe in die Hand. Da ist zunächst der
Ehevertrag. In neuerer Zeit enthält er bei den besseren Ständen sehr oft eine
verdriessliche Klausel, welche den Gatten trotz dem Korân zur Monogamie
verurteilt, nicht mehr und nicht weniger, als ob er ein gewöhnlicher
Ungläubiger wäre. Wird er wortbrüchig, so tritt für die Frau das Recht der
Ehescheidung ein. Man darf wohl annehmen, dass die sich mehrende
Anwendung besagter Klausel auf den Einfluss der in jüngerer Zeit
eindringenden abendländischen Anschauungen zurückzuführen ist und wohl
auch hauptsächlich bloss bei jenen moslemitischen Völkern vorkommt,
welche diesem Einflusse ausgesetzt sind. Aber auch sonst sorgt der Korân
für das Weib in materieller Hinsicht. Der Mann ist seiner Frau nach dem
Gesetze Unterhalt, abgesonderte Wohnung und alle sechs Monate einen
neuen Anzug schuldig. Die Muhammedanerin kann ihren Mann gesetzlich
zu ihrem Unterhalt zwingen, ja nötigenfalls zur Befriedigung ihrer
Bedürfnisse Schulden auf ihres Mannes Namen machen.
Der Punkt, in welchem das Mannesrecht am schärfsten zur Geltung
kommt, ist zweifellos die E h e s c h e i d u n g . Vo l t a i r e hat gesagt: „Die
Ehescheidung ist beinahe ebenso alt, wie die Ehe. Ich glaube, dass die
letztere um einige Wochen älter ist.“ Da im Islâm das Weib als Eigentum
des Mannes gilt, so darf er sich jeden Augenblick ihrer entledigen, während
das gleiche Recht dem Weibe nur in den wenigen bestimmten Fällen
getragene Gestalt steht die Frau als M u t t e r da, vom heiligen Gesetze
beschirmt, vom allmächtigen Brauche hochgehalten. Die Mutter bewahrt im
Islâm zumeist das Recht, ihr Kind bei sich zu behalten und zu erziehen, und
kann dieses Recht nur durch eine zweite, infolge von Verstossung
geschlossene Heirat verscherzen. Die mütterlichen Verwandten besitzen vor
den väterlichen das Vormundschaftsrecht über das Kind. Dem Gatten
Kinder zu gebären, ist daher die Hauptsehnsucht jeder muhammedanischen
Frau. Dies vor allem verleiht ihr Macht und Sicherheit.
Die Frau im Islâm ist nicht so recht- und schutzlos, nicht so sehr der
Willkür des Mannes preisgegeben, als gemeiniglich dargestellt wird. Wohl
hat der Mann das Recht, die Frau körperlich zu züchtigen; er darf sie
schlagen, aber nicht misshandeln; Untreue von ihrer Seite straft das Gesetz
entweder mit dem Tode oder den entehrendsten Züchtigungen. Die Praxis
ist aber eine andere als die Vorschrift des Gesetzes. Selbst dieses giebt
übrigens dem Weibe manche Waffe in die Hand. Da ist zunächst der
Ehevertrag. In neuerer Zeit enthält er bei den besseren Ständen sehr oft eine
verdriessliche Klausel, welche den Gatten trotz dem Korân zur Monogamie
verurteilt, nicht mehr und nicht weniger, als ob er ein gewöhnlicher
Ungläubiger wäre. Wird er wortbrüchig, so tritt für die Frau das Recht der
Ehescheidung ein. Man darf wohl annehmen, dass die sich mehrende
Anwendung besagter Klausel auf den Einfluss der in jüngerer Zeit
eindringenden abendländischen Anschauungen zurückzuführen ist und wohl
auch hauptsächlich bloss bei jenen moslemitischen Völkern vorkommt,
welche diesem Einflusse ausgesetzt sind. Aber auch sonst sorgt der Korân
für das Weib in materieller Hinsicht. Der Mann ist seiner Frau nach dem
Gesetze Unterhalt, abgesonderte Wohnung und alle sechs Monate einen
neuen Anzug schuldig. Die Muhammedanerin kann ihren Mann gesetzlich
zu ihrem Unterhalt zwingen, ja nötigenfalls zur Befriedigung ihrer
Bedürfnisse Schulden auf ihres Mannes Namen machen.
Der Punkt, in welchem das Mannesrecht am schärfsten zur Geltung
kommt, ist zweifellos die E h e s c h e i d u n g . Vo l t a i r e hat gesagt: „Die
Ehescheidung ist beinahe ebenso alt, wie die Ehe. Ich glaube, dass die
letztere um einige Wochen älter ist.“ Da im Islâm das Weib als Eigentum
des Mannes gilt, so darf er sich jeden Augenblick ihrer entledigen, während
das gleiche Recht dem Weibe nur in den wenigen bestimmten Fällen
Page 367
zugesprochen wird,[885] wenn der Mann sie ohne Unterhalt lässt, sie
fälschlich der Untreue anklagt und das Kind, das sie ihm geboren, nicht
anerkennen will oder vom Glauben abfällt. Doch kann die Frau ihre
Scheidung auch gegen eine Entschädigung (’Iwadh) abkaufen, in welchem
Falle eine Herstellung des Ehebundes späterhin nicht mehr möglich ist.
Ausser dieser, Chol’ genannten, unterscheidet man noch drei andere Arten
der Scheidung: durch Fasch, d. h. durch richterlichen Ausspruch auf
Ansuchen der Frau in den obenerwähnten Fällen, zu welchen noch
Nichterfüllung der ehelichen Pflichten seitens des Mannes sich gesellt;
durch Talâq oder Verstossung, endlich durch Li’an oder Fluch. Vom Fasch
wird thatsächlich wenig Gebrauch gemacht, die Frauen erklären sich beim
Richter lieber als im Zustande ehelicher Empörung (Nâsjizat) befindlich,
wodurch sie den Gatten gewöhnlich zur Verstossung nötigen. Li’an tritt ein,
wenn der Gatte überzeugt ist, ohne es indes beweisen zu können, dass die
Schwangerschaft seiner Frau eine Folge von unerlaubtem Umgang (Zinâ)
sei, welche Überzeugung er durch einen feierlichen Eid vor dem Kadi
beschwören muss. Doch muss dies unbedingt noch v o r der Entbindung
geschehen; nachher ist es nicht mehr gestattet. Der Frau steht es übrigens
frei, durch einen gleichen Eid die Unwahrheit der Überzeugung ihres
Gatten zu bezeugen. Weitaus die häufigste Art der Ehescheidung ist aber die
Verstossung durch den Mann,[886] der dies ohne jeden Grund thun kann. Er
sagt bloss: Mutállaka, d. h. du bist verstossen, und dies genügt. Er bedarf
übrigens auch dieser sakramentalen Formel nicht; er kann einfach sagen:
„Bedecke dich mit deinem Schleier“, oder Dachlak! d. i. „Deinen Rücken“
(will ich sehen), was bedeutet: mache, dass du fortkommst! oder: „du bist
mir fortan, was mir der Rücken meiner Mutter ist,“ oder „suche dir einen
andern Mann“, oder er schwört, ihr Ehelager zu meiden, und die Frau ist
damit verstossen. Es sind überdies alle diese Äusserungen auch dann
rechtsgültig, wenn der Mann dieselben in trunkenem Zustande thut; nur
wenn er krank darniederliegt, sind sie ungültig. Die Verstossene bleibt nun
auf des Mannes Kosten während d r e i Monaten in ihrem Harem, während
welcher Frist der Mann sie nicht sehen darf, denn eine Liebkosung, ein
Kuss, ja, wie die Schafitischen Schriftgelehrten meinen, nur ein einziger
zärtlicher Blick genügt, um die Ehe wieder herzustellen. Spricht der Mann
während dieser Zeit: „ich kehre zurück zu dir“, dann sind sie wieder
verheiratet; lässt er die Frist verstreichen, sind sie geschieden, und der
Mann kann die Frau nur dann zurücknehmen, wenn sie inzwischen nicht
fälschlich der Untreue anklagt und das Kind, das sie ihm geboren, nicht
anerkennen will oder vom Glauben abfällt. Doch kann die Frau ihre
Scheidung auch gegen eine Entschädigung (’Iwadh) abkaufen, in welchem
Falle eine Herstellung des Ehebundes späterhin nicht mehr möglich ist.
Ausser dieser, Chol’ genannten, unterscheidet man noch drei andere Arten
der Scheidung: durch Fasch, d. h. durch richterlichen Ausspruch auf
Ansuchen der Frau in den obenerwähnten Fällen, zu welchen noch
Nichterfüllung der ehelichen Pflichten seitens des Mannes sich gesellt;
durch Talâq oder Verstossung, endlich durch Li’an oder Fluch. Vom Fasch
wird thatsächlich wenig Gebrauch gemacht, die Frauen erklären sich beim
Richter lieber als im Zustande ehelicher Empörung (Nâsjizat) befindlich,
wodurch sie den Gatten gewöhnlich zur Verstossung nötigen. Li’an tritt ein,
wenn der Gatte überzeugt ist, ohne es indes beweisen zu können, dass die
Schwangerschaft seiner Frau eine Folge von unerlaubtem Umgang (Zinâ)
sei, welche Überzeugung er durch einen feierlichen Eid vor dem Kadi
beschwören muss. Doch muss dies unbedingt noch v o r der Entbindung
geschehen; nachher ist es nicht mehr gestattet. Der Frau steht es übrigens
frei, durch einen gleichen Eid die Unwahrheit der Überzeugung ihres
Gatten zu bezeugen. Weitaus die häufigste Art der Ehescheidung ist aber die
Verstossung durch den Mann,[886] der dies ohne jeden Grund thun kann. Er
sagt bloss: Mutállaka, d. h. du bist verstossen, und dies genügt. Er bedarf
übrigens auch dieser sakramentalen Formel nicht; er kann einfach sagen:
„Bedecke dich mit deinem Schleier“, oder Dachlak! d. i. „Deinen Rücken“
(will ich sehen), was bedeutet: mache, dass du fortkommst! oder: „du bist
mir fortan, was mir der Rücken meiner Mutter ist,“ oder „suche dir einen
andern Mann“, oder er schwört, ihr Ehelager zu meiden, und die Frau ist
damit verstossen. Es sind überdies alle diese Äusserungen auch dann
rechtsgültig, wenn der Mann dieselben in trunkenem Zustande thut; nur
wenn er krank darniederliegt, sind sie ungültig. Die Verstossene bleibt nun
auf des Mannes Kosten während d r e i Monaten in ihrem Harem, während
welcher Frist der Mann sie nicht sehen darf, denn eine Liebkosung, ein
Kuss, ja, wie die Schafitischen Schriftgelehrten meinen, nur ein einziger
zärtlicher Blick genügt, um die Ehe wieder herzustellen. Spricht der Mann
während dieser Zeit: „ich kehre zurück zu dir“, dann sind sie wieder
verheiratet; lässt er die Frist verstreichen, sind sie geschieden, und der
Mann kann die Frau nur dann zurücknehmen, wenn sie inzwischen nicht
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geheiratet und er ihr zum z w e i t e n Mal den ganzen Betrag der im
Ehevertrage ausbedungenen Morgengabe verabfolgt. Dasselbe wiederholt
sich dann auch bei einer zweiten Scheidung, bis die dritte die eheliche
Gemeinschaft g ä n z l i c h auflöst.[887] Man nennt daher die beiden ersten
Scheidungen auch „widerrufliche“ (Talâq radj’i), die dritte aber
„unwiderrufliche“ Verstossung (Talâq bãin). In diesem letzteren Falle giebt
es dann nur ein Mittel, die Ehegatten wieder zusammen zu bringen. Es
muss nämlich die Frau zuvor in aller Form Rechtens einen D r i t t e n
geheiratet haben und dieser gestorben sein oder sie wieder verstossen
haben. Dieser „Mittelsgatte“ heisst Mohallil oder Mustahüll, was so viel als
„Erlaubtmacher“ bedeutet. Nicht selten schrumpft er zu einem Strohmann
zusammen, welcher sich der hinkenden Reue des ersten Ehemannes für
Geld und gute Worte zur Verfügung stellt, obschon solch frommer Betrug
durch den Korân strengstens verboten und der zweite Mann, welcher zu
Gunsten des ersten verstösst, mit diesem verflucht wird. In früheren Zeiten
gab es besondere Greise, welche als Ehemänner auf Miete dienten. Sie
gingen solche Ehen gegen Entgelt ein, um nach erfüllter gesetzlicher
Förmlichkeit und ohne ihre Gattinnen für eine Stunde erblickt zu haben, auf
dem Platze selbst die Scheidung auszusprechen.[888] Natürlich sucht man
auch jetzt den Mustahüll mit Vorliebe unter solchen Individuen, die an sich
wenig geartet sind, die Neigung der Frau zu gewinnen. Dennoch ist es
schon vorgekommen, dass die Scheinvermählten an einander Gefallen
fanden and der noch so reumütige erste Gatte dann das Nachsehen hatte.
Die leichte Lösbarkeit der Ehe bildet zweifellos, so sehr sie auch durch
andere Bestimmungen, sowie den Gebrauch beschränkt erscheinen mag,
den eigentlich wunden Fleck des islamitischen Eherechtes. Unter den
besseren Ständen ist die Scheidung nicht so gewöhnlich, in den unteren
Klassen aber tägliches Vorkommnis. In manchen Gegenden, wie in
Ägypten, ist die Morgengabe meist so gering, dass der Mann auf ständigen
Freiersfüssen, aus der Arbeit der e i n e n Frau die Schuld an die a n d e r e
herausschlägt.[889] Dieses Nacheinander häufiger Eheschliessungen mit
verschiedenen Frauen wirkt weit verderblicher als das Nebeneinander.
Überall im Islâm — Persien ausgenommen, wo die Ehescheidung (Telâk)
nicht bloss fast ebenso schwierig als in Europa zu erlangen und
verhältnismässig selten ist, sondern auch das Ansehen beeinträchtigt, so
dass Geschiedene nicht leicht mehr Gelegenheit zu einer neuen anständigen
Ehe finden[890] — ist es nichts Besonderes, Männer anzutreffen, die
Ehevertrage ausbedungenen Morgengabe verabfolgt. Dasselbe wiederholt
sich dann auch bei einer zweiten Scheidung, bis die dritte die eheliche
Gemeinschaft g ä n z l i c h auflöst.[887] Man nennt daher die beiden ersten
Scheidungen auch „widerrufliche“ (Talâq radj’i), die dritte aber
„unwiderrufliche“ Verstossung (Talâq bãin). In diesem letzteren Falle giebt
es dann nur ein Mittel, die Ehegatten wieder zusammen zu bringen. Es
muss nämlich die Frau zuvor in aller Form Rechtens einen D r i t t e n
geheiratet haben und dieser gestorben sein oder sie wieder verstossen
haben. Dieser „Mittelsgatte“ heisst Mohallil oder Mustahüll, was so viel als
„Erlaubtmacher“ bedeutet. Nicht selten schrumpft er zu einem Strohmann
zusammen, welcher sich der hinkenden Reue des ersten Ehemannes für
Geld und gute Worte zur Verfügung stellt, obschon solch frommer Betrug
durch den Korân strengstens verboten und der zweite Mann, welcher zu
Gunsten des ersten verstösst, mit diesem verflucht wird. In früheren Zeiten
gab es besondere Greise, welche als Ehemänner auf Miete dienten. Sie
gingen solche Ehen gegen Entgelt ein, um nach erfüllter gesetzlicher
Förmlichkeit und ohne ihre Gattinnen für eine Stunde erblickt zu haben, auf
dem Platze selbst die Scheidung auszusprechen.[888] Natürlich sucht man
auch jetzt den Mustahüll mit Vorliebe unter solchen Individuen, die an sich
wenig geartet sind, die Neigung der Frau zu gewinnen. Dennoch ist es
schon vorgekommen, dass die Scheinvermählten an einander Gefallen
fanden and der noch so reumütige erste Gatte dann das Nachsehen hatte.
Die leichte Lösbarkeit der Ehe bildet zweifellos, so sehr sie auch durch
andere Bestimmungen, sowie den Gebrauch beschränkt erscheinen mag,
den eigentlich wunden Fleck des islamitischen Eherechtes. Unter den
besseren Ständen ist die Scheidung nicht so gewöhnlich, in den unteren
Klassen aber tägliches Vorkommnis. In manchen Gegenden, wie in
Ägypten, ist die Morgengabe meist so gering, dass der Mann auf ständigen
Freiersfüssen, aus der Arbeit der e i n e n Frau die Schuld an die a n d e r e
herausschlägt.[889] Dieses Nacheinander häufiger Eheschliessungen mit
verschiedenen Frauen wirkt weit verderblicher als das Nebeneinander.
Überall im Islâm — Persien ausgenommen, wo die Ehescheidung (Telâk)
nicht bloss fast ebenso schwierig als in Europa zu erlangen und
verhältnismässig selten ist, sondern auch das Ansehen beeinträchtigt, so
dass Geschiedene nicht leicht mehr Gelegenheit zu einer neuen anständigen
Ehe finden[890] — ist es nichts Besonderes, Männer anzutreffen, die
Page 369
fünfzehn bis zwanzig Weiber hintereinander besessen haben, Frauen in
mittlerem Lebensalter, die einem halben Dutzend Männern angehörten.[891]
In Stambul sprach man, nach P i s c h o n , von Männern, die sich
nacheinander fünfundzwanzigmal, und von Frauen, die sich siebzehnmal
verheiratet hatten.[892] Diese häufigen Scheidungen sind besonders bei
jenen beliebt, denen Armut das Halten mehrerer Weiber verbietet. Es
begreift sich, dass bei einem so lockeren, leicht löslichen Ehebande bei so
kurzer Zeit des Zusammenlebens E h e b r u c h im allgemeinen selten ist.
Der Korân nennt denselben eine vorzugsweise „infame Handlung“ und
verhängt darüber die Strafe der Einsperrung, bis der Tod die Schuldigen
befreie oder Gott ihnen ein Mittel des Heiles verschaffe. Es erinnert dies an
die vorislamitische Ehebruchsstrafe der Einmauerung. In der 24. Sure,
welche das „Licht“ heisst, kommen die Schuldigen mit hundert
Stockstreichen davon, während die viel grausamere Überlieferung wieder
die Steinigung, eine schon bei den Hebräern übliche Todesart, verlangt,
welche bei den Wahabiten noch bis in unsere Tage im Gebrauche war. Indes
erschwert das Gesetz die Feststellung der Schuld, die Beweisführung fast
bis zur Unmöglichkeit. Verlangt es dazu doch nicht weniger als v i e r
Zeugen! Und für die Schiiten gilt gar Alis Forderung: Necesse est videre
stylum in pixide![893] Daher denn die Verurteilung von Ehebrecherinnen so
selten war, dass die paar Fälle, wo sie doch erfolgt ist, in die Annalen der
Geschichte aufgenommen wurden.[894] Doch sei nicht verschwiegen, dass
in der Türkei eine Türkin, welche mit einem aus der Rajah, d. h. einem
christlichen Unterthan der Pforte, Verkehr hatte, ohne Gnade ersäuft, der
Rajah aber gehenkt wurde. Graf M o l t k e war noch 1836 Zeuge einer
solchen Exekution.[895] In Persien verfallen der Untreue überwiesene
Frauen gesetzlich dem sogenannten „Todesbrunnen“, aber auch dort wendet
man diese Strafe heute nur selten mehr an. Die Männer ziehen es vor, von
dem untreuen Weibe sich zu scheiden, oder räumen dasselbe geräuschlos
durch Gift hinweg, wobei sie der Mithilfe der eigenen Schwiegermutter
sicher sein dürfen.[896]
Das Verhältnis der Eltern zu den Kindern ist im Bereiche des Islam im
allgemeinen ein zärtliches. Der Orientale ist überhaupt ein Kinderfreund,
und die Liebe zum Kinde ist das mächtigste Register im Gefühlsleben der
Muhammedaner. Knaben werden, wie überall, wo das Patriarchat herrscht,
vor den Mädchen bevorzugt und das Weib, das dem Herrn des Hauses den
ersten Knaben geboren, den Stammhalter des Geschlechts, bleibt in der
mittlerem Lebensalter, die einem halben Dutzend Männern angehörten.[891]
In Stambul sprach man, nach P i s c h o n , von Männern, die sich
nacheinander fünfundzwanzigmal, und von Frauen, die sich siebzehnmal
verheiratet hatten.[892] Diese häufigen Scheidungen sind besonders bei
jenen beliebt, denen Armut das Halten mehrerer Weiber verbietet. Es
begreift sich, dass bei einem so lockeren, leicht löslichen Ehebande bei so
kurzer Zeit des Zusammenlebens E h e b r u c h im allgemeinen selten ist.
Der Korân nennt denselben eine vorzugsweise „infame Handlung“ und
verhängt darüber die Strafe der Einsperrung, bis der Tod die Schuldigen
befreie oder Gott ihnen ein Mittel des Heiles verschaffe. Es erinnert dies an
die vorislamitische Ehebruchsstrafe der Einmauerung. In der 24. Sure,
welche das „Licht“ heisst, kommen die Schuldigen mit hundert
Stockstreichen davon, während die viel grausamere Überlieferung wieder
die Steinigung, eine schon bei den Hebräern übliche Todesart, verlangt,
welche bei den Wahabiten noch bis in unsere Tage im Gebrauche war. Indes
erschwert das Gesetz die Feststellung der Schuld, die Beweisführung fast
bis zur Unmöglichkeit. Verlangt es dazu doch nicht weniger als v i e r
Zeugen! Und für die Schiiten gilt gar Alis Forderung: Necesse est videre
stylum in pixide![893] Daher denn die Verurteilung von Ehebrecherinnen so
selten war, dass die paar Fälle, wo sie doch erfolgt ist, in die Annalen der
Geschichte aufgenommen wurden.[894] Doch sei nicht verschwiegen, dass
in der Türkei eine Türkin, welche mit einem aus der Rajah, d. h. einem
christlichen Unterthan der Pforte, Verkehr hatte, ohne Gnade ersäuft, der
Rajah aber gehenkt wurde. Graf M o l t k e war noch 1836 Zeuge einer
solchen Exekution.[895] In Persien verfallen der Untreue überwiesene
Frauen gesetzlich dem sogenannten „Todesbrunnen“, aber auch dort wendet
man diese Strafe heute nur selten mehr an. Die Männer ziehen es vor, von
dem untreuen Weibe sich zu scheiden, oder räumen dasselbe geräuschlos
durch Gift hinweg, wobei sie der Mithilfe der eigenen Schwiegermutter
sicher sein dürfen.[896]
Das Verhältnis der Eltern zu den Kindern ist im Bereiche des Islam im
allgemeinen ein zärtliches. Der Orientale ist überhaupt ein Kinderfreund,
und die Liebe zum Kinde ist das mächtigste Register im Gefühlsleben der
Muhammedaner. Knaben werden, wie überall, wo das Patriarchat herrscht,
vor den Mädchen bevorzugt und das Weib, das dem Herrn des Hauses den
ersten Knaben geboren, den Stammhalter des Geschlechts, bleibt in der
Page 370
Regel die erste Kadine des Mannes. Eine Ummweled, d. h. eine
Knabengebärerin, darf auch nicht ohne angemessene Versorgung verstossen
werden. P i s c h o n behauptet, nur ausnahmsweise wende sich die
Zärtlichkeit der Väter den Töchtern zu, eine zärtliche Fürsorge der Mütter
für diese sei aber fast unerhört.[897] Dagegen bemerkt V i n c e n t i , ohne
des Geschlechtsunterschiedes zu gedenken, die Liebe und Sorgfalt, welche
die moslemitischen Mütter auf ihre Kinder verwenden, sei ganz
ausserordentlich. Der Korân schreibt ihnen das Stillen derselben bis in das
zweite Lebensjahr als Pflicht vor und jede Muhammedanerin, von der
höchsten bis zur niedrigsten, hält es für ein grosses Unglück, wenn sie
dieser heiligen Pflicht nicht genügen kann. Wenn trotz aller Sorgfalt die
Moslemin in der Aufziehung ihrer Kinder nicht glücklich sind, wenn die
meisten Kinder sterben, so rührt dies nach übereinstimmenden Zeugnissen
nicht von etwa infolge der Vielweiberei verkommenem Blute her, sondern
davon, dass die morgenländischen Weiber von einer vernünftigen
Kinderpflege keine Ahnung besitzen; die zarten Geschöpfe werden
irrationell ernährt und widersinnig diätetisch behandelt. Grosses Unheil
bewirkt endlich das geschäftsmässige Quacksalbern junger und alter
Frauen.
Alles bisher Gesagte bezieht sich auf die höchstens v i e r
gesetzmäßigen Gattinnen (Hanum), welche der Korân dem Gläubigen
gestattet. Die Verpflichtungen, welche ihm jeder gegenüber auferlegt sind,
machen indes das Halten mehrerer Gattinnen zu einem kostspieligen
Vergnügen, das sich nur der Bemittelte gönnen kann. Die grosse Menge des
islamitischen Volkes sieht sich daher auch dort, wo der Islâm nicht bloss
äusserlich über Christentum und Judentum gesiegt hat, auf ein einziges
Eheweib angewiesen. Das Mehrfrauensystem bleibt also auch im Islâm
immer nur die grosse Ausnahme; die weitaus meisten Gläubigen beschieden
und bescheiden sich, falls nicht ganz besondere Umstände vorliegen, mit
e i n e r Frau und haben damit vollauf zu thun. Dies ist nicht erst so seit
neuerer Zeit, sondern von jeher und überall im Bereiche der Vielweiberei
gewesen, besonders beim Bauernstande. Natürlich hat in unseren Tagen der
Zug zur Einzelehe bedeutende Kräftigung erfahren. Mit dem Auftreten
neuer Bedürfnisse und der zunehmenden Verarmung begann die
Einschränkung der Mehrfrauenwirtschaft. Die Frauen sind es ja immer
zuerst, welche Befriedigung für neu auftretende Bedürfnisse erheischen. Sie
fühlen eben zuerst. Wie bei uns bedingt der auftretende Luxus der Frauen
Knabengebärerin, darf auch nicht ohne angemessene Versorgung verstossen
werden. P i s c h o n behauptet, nur ausnahmsweise wende sich die
Zärtlichkeit der Väter den Töchtern zu, eine zärtliche Fürsorge der Mütter
für diese sei aber fast unerhört.[897] Dagegen bemerkt V i n c e n t i , ohne
des Geschlechtsunterschiedes zu gedenken, die Liebe und Sorgfalt, welche
die moslemitischen Mütter auf ihre Kinder verwenden, sei ganz
ausserordentlich. Der Korân schreibt ihnen das Stillen derselben bis in das
zweite Lebensjahr als Pflicht vor und jede Muhammedanerin, von der
höchsten bis zur niedrigsten, hält es für ein grosses Unglück, wenn sie
dieser heiligen Pflicht nicht genügen kann. Wenn trotz aller Sorgfalt die
Moslemin in der Aufziehung ihrer Kinder nicht glücklich sind, wenn die
meisten Kinder sterben, so rührt dies nach übereinstimmenden Zeugnissen
nicht von etwa infolge der Vielweiberei verkommenem Blute her, sondern
davon, dass die morgenländischen Weiber von einer vernünftigen
Kinderpflege keine Ahnung besitzen; die zarten Geschöpfe werden
irrationell ernährt und widersinnig diätetisch behandelt. Grosses Unheil
bewirkt endlich das geschäftsmässige Quacksalbern junger und alter
Frauen.
Alles bisher Gesagte bezieht sich auf die höchstens v i e r
gesetzmäßigen Gattinnen (Hanum), welche der Korân dem Gläubigen
gestattet. Die Verpflichtungen, welche ihm jeder gegenüber auferlegt sind,
machen indes das Halten mehrerer Gattinnen zu einem kostspieligen
Vergnügen, das sich nur der Bemittelte gönnen kann. Die grosse Menge des
islamitischen Volkes sieht sich daher auch dort, wo der Islâm nicht bloss
äusserlich über Christentum und Judentum gesiegt hat, auf ein einziges
Eheweib angewiesen. Das Mehrfrauensystem bleibt also auch im Islâm
immer nur die grosse Ausnahme; die weitaus meisten Gläubigen beschieden
und bescheiden sich, falls nicht ganz besondere Umstände vorliegen, mit
e i n e r Frau und haben damit vollauf zu thun. Dies ist nicht erst so seit
neuerer Zeit, sondern von jeher und überall im Bereiche der Vielweiberei
gewesen, besonders beim Bauernstande. Natürlich hat in unseren Tagen der
Zug zur Einzelehe bedeutende Kräftigung erfahren. Mit dem Auftreten
neuer Bedürfnisse und der zunehmenden Verarmung begann die
Einschränkung der Mehrfrauenwirtschaft. Die Frauen sind es ja immer
zuerst, welche Befriedigung für neu auftretende Bedürfnisse erheischen. Sie
fühlen eben zuerst. Wie bei uns bedingt der auftretende Luxus der Frauen
Page 371
die Einschränkung der Häuslichkeit, und leitet den Orientalen zur
Monogamie. Selbst in den gebildeten Kreisen der osmanischen Gesellschaft
kommt die Vielehe gegenwärtig fast gar nicht mehr vor.[898] Auch bei den
schiitischen Persern ist Monogamie die Regel,[899] Vielehe die Ausnahme.
[900] Dennoch ist das ganze nationale Dasein der Rechtgläubigen vom
Gedanken der Vielweiberei durchtränkt, und man ist vollauf berechtigt, die
morgenländische Gesellschaft eine polygynische zu nennen, wenngleich die
Anzahl der dort in Vielehe lebenden Männer bloss auf 30–35 von tausend
geschätzt werden, wovon wieder nur der dritte Teil, also etwa e i n Mann
auf hundert, sich im Besitze von mehr als zwei Ehefrauen befinden soll.[901]
Allerdings treten zu dem obenerwähnten raschen und häufigen Wechsel der
Gattin, womit gerade die unteren Volksschichten die Eintönigkeit der
Einzelehe zu würzen pflegen, noch Sklavinnen als Nebenfrauen oder
Kebsinnen in beliebiger Anzahl hinzu.
Die fortgeschrittenere Gesittungsstufe, auf welcher die meisten Völker
des Islâms sich dermalen bewegen, hat den Unterschied zwischen Freien
und Unfreien zwar noch nicht aufgehoben, und es ist auch keine Aussicht
dazu, so lange die ganze wirtschaftliche Existenz des Orients auf
Sklaventum und Sklavenarbeit gegründet ist. Aber der starre, dem
Eigentumsbegriffe entquellende Standpunkt ist längst verlassen, der Sklave
nicht mehr völliger Willkür preisgegeben. Und nicht bloss der islamitische
Sklavenkodex, die Hedaja, beschützt den Sklaven, sondern noch weit mehr
der Gebrauch, die Sitte, dieser gewaltigste Sultan im morgenländischen
Leben. So ist denn heute nicht jede Sklavin auch Kebsin; wohl aber kann
die Nebenfrau nur aus der Reihe der Sklavinnen genommen werden. Die
Türken nennen sie dann Odalik (von Oda, Stube und lik, eine
Kollektivendung, hier etwa im Sinne des deutschen „Zimmer“ in
„Frauenzimmer“), woraus wir „Odaliske“ gemacht haben. Sind nun diese
„Zimmergefährtinnen“ auch mit den rechtmässigen Frauen gesetzlich und
rechtlich nicht in gleicher Stellung, so ist diese letztere in Wirklichkeit doch
im ganzen die einer angetrauten Gattin. Eine solche Sklavin, die Mutter
geworden, kann nicht mehr verkauft werden und ist im Todesfalle des Herrn
frei. So spricht das Gesetz. Dem Brauche gemäss wird sie aber vielfach
schon bei der Geburt ihres Kindes frei und dann oft rechtmässige Gattin
ihres früheren Herrn. Das Kind der Sklavin, wenn vom Herrn als das
seinige anerkannt, ist rechtmässig und erbfähig, denn der Islâm an sich
weiss ebensowenig etwas von „Missheiraten“, als von jenen Kindern in
Monogamie. Selbst in den gebildeten Kreisen der osmanischen Gesellschaft
kommt die Vielehe gegenwärtig fast gar nicht mehr vor.[898] Auch bei den
schiitischen Persern ist Monogamie die Regel,[899] Vielehe die Ausnahme.
[900] Dennoch ist das ganze nationale Dasein der Rechtgläubigen vom
Gedanken der Vielweiberei durchtränkt, und man ist vollauf berechtigt, die
morgenländische Gesellschaft eine polygynische zu nennen, wenngleich die
Anzahl der dort in Vielehe lebenden Männer bloss auf 30–35 von tausend
geschätzt werden, wovon wieder nur der dritte Teil, also etwa e i n Mann
auf hundert, sich im Besitze von mehr als zwei Ehefrauen befinden soll.[901]
Allerdings treten zu dem obenerwähnten raschen und häufigen Wechsel der
Gattin, womit gerade die unteren Volksschichten die Eintönigkeit der
Einzelehe zu würzen pflegen, noch Sklavinnen als Nebenfrauen oder
Kebsinnen in beliebiger Anzahl hinzu.
Die fortgeschrittenere Gesittungsstufe, auf welcher die meisten Völker
des Islâms sich dermalen bewegen, hat den Unterschied zwischen Freien
und Unfreien zwar noch nicht aufgehoben, und es ist auch keine Aussicht
dazu, so lange die ganze wirtschaftliche Existenz des Orients auf
Sklaventum und Sklavenarbeit gegründet ist. Aber der starre, dem
Eigentumsbegriffe entquellende Standpunkt ist längst verlassen, der Sklave
nicht mehr völliger Willkür preisgegeben. Und nicht bloss der islamitische
Sklavenkodex, die Hedaja, beschützt den Sklaven, sondern noch weit mehr
der Gebrauch, die Sitte, dieser gewaltigste Sultan im morgenländischen
Leben. So ist denn heute nicht jede Sklavin auch Kebsin; wohl aber kann
die Nebenfrau nur aus der Reihe der Sklavinnen genommen werden. Die
Türken nennen sie dann Odalik (von Oda, Stube und lik, eine
Kollektivendung, hier etwa im Sinne des deutschen „Zimmer“ in
„Frauenzimmer“), woraus wir „Odaliske“ gemacht haben. Sind nun diese
„Zimmergefährtinnen“ auch mit den rechtmässigen Frauen gesetzlich und
rechtlich nicht in gleicher Stellung, so ist diese letztere in Wirklichkeit doch
im ganzen die einer angetrauten Gattin. Eine solche Sklavin, die Mutter
geworden, kann nicht mehr verkauft werden und ist im Todesfalle des Herrn
frei. So spricht das Gesetz. Dem Brauche gemäss wird sie aber vielfach
schon bei der Geburt ihres Kindes frei und dann oft rechtmässige Gattin
ihres früheren Herrn. Das Kind der Sklavin, wenn vom Herrn als das
seinige anerkannt, ist rechtmässig und erbfähig, denn der Islâm an sich
weiss ebensowenig etwas von „Missheiraten“, als von jenen Kindern in
Page 372
Familienacht, jenen lebensentwurzelten Geschöpfen, welche um der Eltern
Sünde willen „Bastarde“ heissen und bei uns ein Zehntel der Bevölkerung
bilden. Sind doch die osmanischen Sultane und die kaiserlichen Prinzen
Söhne von Sklavinnen! Und sowie die Kinder von Sklavinnen,
gesellschaftlich wie zivilrechtlich, genau dieselbe Stellung, wie die
ehelichen besitzen, ebenso ist das Verhältnis der Odalisken zu den
rechtmässigen Gattinnen des Hausherrn ein zumeist erträgliches, sogar
freundschaftliches. Sie bleiben zwar nach wie vor die Untergebenen und
Dienerinnen der letzteren, doch suchen jene für die Dienstleistungen
Vergeltung zu üben, indem sie sich liebevoll ihrer Kinder annehmen und sie
wie ihre eigenen pflegen und erziehen. Es ist sogar etwas allgemein
Gebräuchliches, dass im Verblühen begriffene Hanum höchst prosaische
Liebesidyllen zwischen Gemahl und Sklavinnen begünstigen, um dadurch
den Einzug einer zweiten r e c h t m ä s s i g e n Gattin ins Haus zu
verhindern. Dass die eine gesetzliche Frau von der grösseren oder
geringeren Anzahl von Nebenfrauen nichts wisse, weil alle mögliche
Vorsicht angewandt wird, dass sie vom Dasein derselben keine Kunde
erhalten, wie M i l l i n g e n andeutet,[902] ist nach allen übrigen Zeugnissen
durchaus unwahrscheinlich.
Überblickt man das Gesamtgebiet der hier besprochenen
Erscheinungen, so kann es nicht bestritten werden, dass die Befriedigung
des Geschlechtstriebes von den Moslemin im Hause zur Hauptsache des
ganzen ehelichen Zusammenseins gemacht wird, geistige Beziehungen
zwischen Mann und Weib wenig Pflege finden. Der Korân empfiehlt, so es
möglich ist, nur J u n g f r a u e n zu heiraten. Den Männern mutet er
dagegen Enthaltsamkeit v o r der Ehe n i c h t zu. Er scheint den
geschlechtlichen Sinnengenuss für eine der höchsten Freuden des Daseins
zu halten, weshalb ja auch der phantastisch-reizend geschilderte Umgang
der Gläubigen im andern Leben mit den ewig-jungfräulichen Huri[903] eine
so grosse Rolle unter den Genüssen des islamitischen Paradieses spielt.[904]
Gelangt aber auch in der islamitischen Familie der sittliche Wert des Weibes
weniger zur Erscheinung und Geltung, als des Weibes
Geschlechtsbestimmung, so zeigt es doch von entschiedener Unkenntnis,
will man ihr jede ethische Bedeutung absprechen. C h . v o n V i n c e n t i ,
dieser treffliche Kenner des Morgenlandes, betont, dass die moslemitische
Sitte in der Frau entschieden mehr als das Geschlecht schätze; wenn auch
im Verkehre nach aussen gewissen Beschränkungen unterworfen, bleibt sie
Sünde willen „Bastarde“ heissen und bei uns ein Zehntel der Bevölkerung
bilden. Sind doch die osmanischen Sultane und die kaiserlichen Prinzen
Söhne von Sklavinnen! Und sowie die Kinder von Sklavinnen,
gesellschaftlich wie zivilrechtlich, genau dieselbe Stellung, wie die
ehelichen besitzen, ebenso ist das Verhältnis der Odalisken zu den
rechtmässigen Gattinnen des Hausherrn ein zumeist erträgliches, sogar
freundschaftliches. Sie bleiben zwar nach wie vor die Untergebenen und
Dienerinnen der letzteren, doch suchen jene für die Dienstleistungen
Vergeltung zu üben, indem sie sich liebevoll ihrer Kinder annehmen und sie
wie ihre eigenen pflegen und erziehen. Es ist sogar etwas allgemein
Gebräuchliches, dass im Verblühen begriffene Hanum höchst prosaische
Liebesidyllen zwischen Gemahl und Sklavinnen begünstigen, um dadurch
den Einzug einer zweiten r e c h t m ä s s i g e n Gattin ins Haus zu
verhindern. Dass die eine gesetzliche Frau von der grösseren oder
geringeren Anzahl von Nebenfrauen nichts wisse, weil alle mögliche
Vorsicht angewandt wird, dass sie vom Dasein derselben keine Kunde
erhalten, wie M i l l i n g e n andeutet,[902] ist nach allen übrigen Zeugnissen
durchaus unwahrscheinlich.
Überblickt man das Gesamtgebiet der hier besprochenen
Erscheinungen, so kann es nicht bestritten werden, dass die Befriedigung
des Geschlechtstriebes von den Moslemin im Hause zur Hauptsache des
ganzen ehelichen Zusammenseins gemacht wird, geistige Beziehungen
zwischen Mann und Weib wenig Pflege finden. Der Korân empfiehlt, so es
möglich ist, nur J u n g f r a u e n zu heiraten. Den Männern mutet er
dagegen Enthaltsamkeit v o r der Ehe n i c h t zu. Er scheint den
geschlechtlichen Sinnengenuss für eine der höchsten Freuden des Daseins
zu halten, weshalb ja auch der phantastisch-reizend geschilderte Umgang
der Gläubigen im andern Leben mit den ewig-jungfräulichen Huri[903] eine
so grosse Rolle unter den Genüssen des islamitischen Paradieses spielt.[904]
Gelangt aber auch in der islamitischen Familie der sittliche Wert des Weibes
weniger zur Erscheinung und Geltung, als des Weibes
Geschlechtsbestimmung, so zeigt es doch von entschiedener Unkenntnis,
will man ihr jede ethische Bedeutung absprechen. C h . v o n V i n c e n t i ,
dieser treffliche Kenner des Morgenlandes, betont, dass die moslemitische
Sitte in der Frau entschieden mehr als das Geschlecht schätze; wenn auch
im Verkehre nach aussen gewissen Beschränkungen unterworfen, bleibt sie
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im Innern doch weit mehr als ein Hausmöbel oder eine dekorative Existenz.
[905]
[826] R o b e r t s o n S m i t h . Animal worship and animal tribes among the
Arabs and in the Old Testament; im: Journal of philology. Bd. IX. S. 75–100.
[827] S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 408.
[828] A u g u s t M ü l l e r . Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin
1885. Bd. I. S. 49.
[829] E d w a r d W i l l i a m L a n e . Selections from the Kur-án. With an
introduction by Stanley Lane Poole. London 1879. S. XXXIII.
[830] W . G . P a l g r a v e . Narrative of a year’s jurney through central
and eastern Arabia. London 1865. Bd. I. S. 10.
[831] A l f r e d v o n K r e m e r . Kulturgeschichte des Orients. Bd. I. S.
537.
[832] L a n e . A. a. O. S. XXVII.
[833] Das arabische Mahr ist identisch mit dem hebräischen Mohár. Dass
wir dieses bei den Juden als thatsächlichen Kaufpreis, als „Kalym“ fanden,
entspricht der bei ihnen weit ausgeprägteren Stufe des Vaterrechts. Der
ehemalige Brautschatz hatte sich bei ihnen schon in einen wirklichen
Kaufschilling verwandelt.
[834] Dieser Ansicht K r e m e r s pflichtet auch G . A . W i l k e n bei: Het
Matriarchaat bij de oude Arabieren. S. 43–44.
[835] K r e m e r . A. a. O. Bd. I. S. 538. — G . A . W i l k e n . A. a. O. S. 9–
14.
[836] W i l k e n . Het matriarchaat. S. 19–20.
[837] K r e m e r . A. a. O. Bd. II. S. 100–102.
[838] C . v o n V i n c e n t i . Die Ehe im Islâm. S. 5. — Perron. Femmes
arabes avant et depuis l’islamisme. Paris u. Alger 1858. S. 127.
[839] A . M ü l l e r . Der Islâm. Bd. I. S. 47.
[840] K r e m e r . A. a. O.
[841] K r e m e r . A. a. O. S. 102.
[842] Desgleichen bei den Türken. Man vergleiche z. B. folgende wirklich
reizende Anrufung der Geliebten:
[905]
[826] R o b e r t s o n S m i t h . Animal worship and animal tribes among the
Arabs and in the Old Testament; im: Journal of philology. Bd. IX. S. 75–100.
[827] S t a d e . Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 408.
[828] A u g u s t M ü l l e r . Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin
1885. Bd. I. S. 49.
[829] E d w a r d W i l l i a m L a n e . Selections from the Kur-án. With an
introduction by Stanley Lane Poole. London 1879. S. XXXIII.
[830] W . G . P a l g r a v e . Narrative of a year’s jurney through central
and eastern Arabia. London 1865. Bd. I. S. 10.
[831] A l f r e d v o n K r e m e r . Kulturgeschichte des Orients. Bd. I. S.
537.
[832] L a n e . A. a. O. S. XXVII.
[833] Das arabische Mahr ist identisch mit dem hebräischen Mohár. Dass
wir dieses bei den Juden als thatsächlichen Kaufpreis, als „Kalym“ fanden,
entspricht der bei ihnen weit ausgeprägteren Stufe des Vaterrechts. Der
ehemalige Brautschatz hatte sich bei ihnen schon in einen wirklichen
Kaufschilling verwandelt.
[834] Dieser Ansicht K r e m e r s pflichtet auch G . A . W i l k e n bei: Het
Matriarchaat bij de oude Arabieren. S. 43–44.
[835] K r e m e r . A. a. O. Bd. I. S. 538. — G . A . W i l k e n . A. a. O. S. 9–
14.
[836] W i l k e n . Het matriarchaat. S. 19–20.
[837] K r e m e r . A. a. O. Bd. II. S. 100–102.
[838] C . v o n V i n c e n t i . Die Ehe im Islâm. S. 5. — Perron. Femmes
arabes avant et depuis l’islamisme. Paris u. Alger 1858. S. 127.
[839] A . M ü l l e r . Der Islâm. Bd. I. S. 47.
[840] K r e m e r . A. a. O.
[841] K r e m e r . A. a. O. S. 102.
[842] Desgleichen bei den Türken. Man vergleiche z. B. folgende wirklich
reizende Anrufung der Geliebten:
Page 374
Mein weisses Mädchen, deine Leilahaare
Sind lieblich, wie des Kaufmanns Seidenware,
Und deiner Augen hochgeschwung’ne Brauen,
Dreitäg’gem Monde sind sie gleich zu schauen.
Mein weisses Mädchen, den Verstand verloren
Hab’ ich um deine rosenfarb’nen Ohren!
Dein Liebreiz hat der Welt das Licht gegeben,
Der Sommersonne Glanz erbleicht daneben.
Mein weisses Mädchen, deines Busens Schwellen
Beschämt des Meeres sturmgepeitschte Wellen;
Und alle Schritte deiner schmalen Füsse
Sind für die Erde heisse Liebesgrüsse!
(Mitgeteilt von L . G r ü n f e l d im „Neuen Wiener Tagblatt“ vom 2. Juni
1887.)
[843] J a k o b E d u a r d P o l a k . Persien. Das Land und seine Bewohner.
Leipzig 1865. Bd. I. S. 206.
[844] K a r l N a t h a n i e l P i s c h o n . Der Einfluss des Islâm auf das
häusliche, soziale und politische Leben seiner Bekenner. Leipzig 1881. S. 5.
[845] Dr. P e r r o n . Femmes arabes. S. 88.
[846] K r e m e r . A. a. O. S. 103.
[847] M ü l l e r . Der Islam. Bd. I. S. 41.
[848] W i l k e n . Het Matriarchaat. S. 29.
[849] R i c h a r d F . B u r t o n . Personal Narrative of a pilgrimage to El-
Medinah and Meccah. London 1856. Bd. III. S. 41.
[850] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 200.
[851] W e t z s t e i n erörtert ausführlich die Rolle des arabischen Châl in
den: Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. für Anthropologie. Bd. XII. S. 244–250.
[852] M ü l l e r . A. a. O. Bd. I. S. 64. P o o l e behauptet jedoch, dass der
Kindermord bei den Wüstenarabern, den Beduinen, „ausserordentlich selten“
gewesen sei. (L a n e . Selections from the Kur-ân. S. XXIX.)
[853] K r e m e r . A. a. O. Bd. I. S. 538.
[854] W i l k e n . A. a. O. S. 39. 41.
[855] Im Hedschas heiraten die Sheriffamilien nur unter einander, und zwar
nimmt ein Sherif eher eine Sklavin, als eine Araberin aus einem andern Stamme
zur Frau. Er hält sie nicht für ebenbürtig. Töchter von Sheriffamilien bleiben
Jungfrauen, wenn sie kein Sherif freit. (B u r t o n . Personal Narrative of a
pilgrimage to El-Medinah. Bd. III. S. 33.)
[856] K r e m e r . A. a. O. Bd. II. S. 106.
[857] L a n e . Selections from the Kur-ân. S. XVIII.
Sind lieblich, wie des Kaufmanns Seidenware,
Und deiner Augen hochgeschwung’ne Brauen,
Dreitäg’gem Monde sind sie gleich zu schauen.
Mein weisses Mädchen, den Verstand verloren
Hab’ ich um deine rosenfarb’nen Ohren!
Dein Liebreiz hat der Welt das Licht gegeben,
Der Sommersonne Glanz erbleicht daneben.
Mein weisses Mädchen, deines Busens Schwellen
Beschämt des Meeres sturmgepeitschte Wellen;
Und alle Schritte deiner schmalen Füsse
Sind für die Erde heisse Liebesgrüsse!
(Mitgeteilt von L . G r ü n f e l d im „Neuen Wiener Tagblatt“ vom 2. Juni
1887.)
[843] J a k o b E d u a r d P o l a k . Persien. Das Land und seine Bewohner.
Leipzig 1865. Bd. I. S. 206.
[844] K a r l N a t h a n i e l P i s c h o n . Der Einfluss des Islâm auf das
häusliche, soziale und politische Leben seiner Bekenner. Leipzig 1881. S. 5.
[845] Dr. P e r r o n . Femmes arabes. S. 88.
[846] K r e m e r . A. a. O. S. 103.
[847] M ü l l e r . Der Islam. Bd. I. S. 41.
[848] W i l k e n . Het Matriarchaat. S. 29.
[849] R i c h a r d F . B u r t o n . Personal Narrative of a pilgrimage to El-
Medinah and Meccah. London 1856. Bd. III. S. 41.
[850] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 200.
[851] W e t z s t e i n erörtert ausführlich die Rolle des arabischen Châl in
den: Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. für Anthropologie. Bd. XII. S. 244–250.
[852] M ü l l e r . A. a. O. Bd. I. S. 64. P o o l e behauptet jedoch, dass der
Kindermord bei den Wüstenarabern, den Beduinen, „ausserordentlich selten“
gewesen sei. (L a n e . Selections from the Kur-ân. S. XXIX.)
[853] K r e m e r . A. a. O. Bd. I. S. 538.
[854] W i l k e n . A. a. O. S. 39. 41.
[855] Im Hedschas heiraten die Sheriffamilien nur unter einander, und zwar
nimmt ein Sherif eher eine Sklavin, als eine Araberin aus einem andern Stamme
zur Frau. Er hält sie nicht für ebenbürtig. Töchter von Sheriffamilien bleiben
Jungfrauen, wenn sie kein Sherif freit. (B u r t o n . Personal Narrative of a
pilgrimage to El-Medinah. Bd. III. S. 33.)
[856] K r e m e r . A. a. O. Bd. II. S. 106.
[857] L a n e . Selections from the Kur-ân. S. XVIII.
Page 375
[858] W i l k e n . Het Matriarchaat. S. 43–45.
[859] Dr. P e r r o n . Femmes arabes. S. 167–170.
[860] A. a. O. S. 52–62.
[861] L a n e . Selections from the Kur-ân. S. XXXV.
[862] A. a. O. S. XC.
[863] Dr. Fr. D i e t e r i c i . Die Philosophie der Araber im X. Jahrhundert n.
Chr. Leipzig 1876. S. 45.
[864] Z. B. bei J o h n M ü h l e i s e n - A r n o l d . Der Islâm nach
Geschichte, Charakter und Beziehung zum Christentum. Aus dem Englischen.
Gütersloh 1878. S. 156.
[865] P i s c h o n . Einfluss des Islâm. S. 10.
[866] In seiner köstlichen humoristischen Skizze: „Simpson von Bassora“.
Ich habe sie seinerzeit ins Deutsche übertragen und veröffentlicht im: Ausland
1880. S. 648–657.
[867] A . v . K r e m e r . Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 114.
[868] Sure 33 des Koran sagt: „Wenn ihr etwas Notwendiges von den Frauen
des Propheten zu fordern habt, so fordert es hinter einem Vorhange“, was wohl
so viel heisst als: die Frau sei verschleiert; denn wenige Zeilen später kommt:
„Doch haben die Frauen des Propheten keine Sünde davon, wenn sie unverhüllt
sprechen mit ihren Vätern, Söhnen, Brüdern oder mit den Söhnen ihrer Brüder
und Schwestern, oder mit ihren Frauen, oder mit ihren Sklaven.“ Endlich: „Sage,
o Prophet, deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie
ihr Übergewand umwerfen sollen, wenn sie ausgehen; so ist’s schicklich, damit
man sie als ehrbare Frauen erkenne und sie nicht beleidige.“ (Dr. L .
U l l m a n n . Der Koran. Aus dem Arabischen wortgetreu neu übersetzt und mit
erläuternden Anmerkungen versehen. Siebente Auflage. Bielefeld und Leipzig
1877. S. 364.)
[869] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Leipzig 1877. Bd. II. S. 2.
(Der mir persönlich bekannt gewesene M u r a d E f e n d i war ein Österreicher
Namens Werner, welcher als Gesandter der hohen Pforte zu Stockholm starb.)
[870] K r e m e r . A. a. O. S. 108.
[871] A r n o l d urteilt ganz schief, wenn er meint, diese Vorschrift
entspringe der Ansicht, dass das Weib der Selbstbestimmung unfähig sei,
während sie vielmehr einfach dafür sorgen wollte, dass es sich dem
Vermehrungsgeschäfte nicht entziehe.
[872] V i n c e n t i . Die Ehe im Islâm. S. 9. — H . H . J e s s u p (The
Women of the Arabs. London 1874) führt aus dem arabischen Beyruter Blatte
„Jenneh“ eine Notiz an, welche triumphierend als Beispiel der ungeheuren
Fruchtbarkeit in Syrien meldet, dass ein junges Mädchen, welches mit 9½ Jahren
geheiratet hatte, nun schon mit 20 Jahren Grossmutter geworden sei.
[873] C . J . W i l l s . Persia as it is, being sketches of modern persian life
and character. London 1887. S. 52.
[859] Dr. P e r r o n . Femmes arabes. S. 167–170.
[860] A. a. O. S. 52–62.
[861] L a n e . Selections from the Kur-ân. S. XXXV.
[862] A. a. O. S. XC.
[863] Dr. Fr. D i e t e r i c i . Die Philosophie der Araber im X. Jahrhundert n.
Chr. Leipzig 1876. S. 45.
[864] Z. B. bei J o h n M ü h l e i s e n - A r n o l d . Der Islâm nach
Geschichte, Charakter und Beziehung zum Christentum. Aus dem Englischen.
Gütersloh 1878. S. 156.
[865] P i s c h o n . Einfluss des Islâm. S. 10.
[866] In seiner köstlichen humoristischen Skizze: „Simpson von Bassora“.
Ich habe sie seinerzeit ins Deutsche übertragen und veröffentlicht im: Ausland
1880. S. 648–657.
[867] A . v . K r e m e r . Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 114.
[868] Sure 33 des Koran sagt: „Wenn ihr etwas Notwendiges von den Frauen
des Propheten zu fordern habt, so fordert es hinter einem Vorhange“, was wohl
so viel heisst als: die Frau sei verschleiert; denn wenige Zeilen später kommt:
„Doch haben die Frauen des Propheten keine Sünde davon, wenn sie unverhüllt
sprechen mit ihren Vätern, Söhnen, Brüdern oder mit den Söhnen ihrer Brüder
und Schwestern, oder mit ihren Frauen, oder mit ihren Sklaven.“ Endlich: „Sage,
o Prophet, deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie
ihr Übergewand umwerfen sollen, wenn sie ausgehen; so ist’s schicklich, damit
man sie als ehrbare Frauen erkenne und sie nicht beleidige.“ (Dr. L .
U l l m a n n . Der Koran. Aus dem Arabischen wortgetreu neu übersetzt und mit
erläuternden Anmerkungen versehen. Siebente Auflage. Bielefeld und Leipzig
1877. S. 364.)
[869] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Leipzig 1877. Bd. II. S. 2.
(Der mir persönlich bekannt gewesene M u r a d E f e n d i war ein Österreicher
Namens Werner, welcher als Gesandter der hohen Pforte zu Stockholm starb.)
[870] K r e m e r . A. a. O. S. 108.
[871] A r n o l d urteilt ganz schief, wenn er meint, diese Vorschrift
entspringe der Ansicht, dass das Weib der Selbstbestimmung unfähig sei,
während sie vielmehr einfach dafür sorgen wollte, dass es sich dem
Vermehrungsgeschäfte nicht entziehe.
[872] V i n c e n t i . Die Ehe im Islâm. S. 9. — H . H . J e s s u p (The
Women of the Arabs. London 1874) führt aus dem arabischen Beyruter Blatte
„Jenneh“ eine Notiz an, welche triumphierend als Beispiel der ungeheuren
Fruchtbarkeit in Syrien meldet, dass ein junges Mädchen, welches mit 9½ Jahren
geheiratet hatte, nun schon mit 20 Jahren Grossmutter geworden sei.
[873] C . J . W i l l s . Persia as it is, being sketches of modern persian life
and character. London 1887. S. 52.
Page 376
[874] L . W . C . v a n d e n B e r g . De Beginselen van het
mohammedaansche Recht. Batavia u. Haag 1878. S. 131.
[875] Als Zinâ (Hurerei) betrachtet der Korân den Geschlechtsumgang eines
Mannes mit einem Weibe, das für ihn verboten (haram) ist, d. h. mit einem
Weibe, das er nicht geehelicht hat oder das ihm nicht als Sklavin oder als Om-
Walad angehörte. Öffentliche Mädchen sind im Islâm verboten. Im Korân, Sure
24, genannt „das Licht“, heisst es wörtlich: „Eine Hure und einen Hurer sollt ihr
mit hundert Schlägen geisseln. Lasst euch nicht, diesem Urteile Gottes zuwider,
von Mitleid gegen sie einnehmen, so ihr glaubt an Gott und den jüngsten Tag.
Einige Gläubige mögen ihre Bestrafung bezeugen. Der Hurer soll keine andere
Frau als nur eine Hure oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Hure soll nur
einen Hurer oder einen Götzendiener zum Manne nehmen. Eine derartige Heirat
ist aber den Gläubigen verboten.“ (U l l m a n n . Korân. S. 293.)
[876] V i n c e n t i . Ehe im Islâm. S. 12.
[877] Siehe eine solche bei Dr. P e r r o n . Les femmes arabes. S. 531–533.
[878] Va n d e n B e r g . A. a. O. S. 133–134.
[879] V i n c e n t i . A. a. O. S. 11–12.
[880] Beim Tode des vor wenigen Jahren verstorbenen ehemaligen
türkischen Justizministers Server Pascha hiess es, seine über ein fürstliches
Vermögen verfügende Frau habe ihrem Manne des Öfteren Geld auf Zinsen
geliehen.
[881] U l l m a n n . Korân. S. 55–56. Über das Erbrecht vgl. Va n d e n
B e r g . A. a. O. S. 117–127 und A. v o n K r e m e r . Kulturgeschichte des
Orients. Bd. I. S. 527–532.
[882] Va n d e n B e r g . A. a. O. S. 132.
[883] Der Gatte, welcher seine Frau durch eine Liebkosung mit der Hand
erfreut, wird von Gott z e h n Gnaden erhalten, wenn er seine Gattin an die Brust
zieht, mit z w a n z i g , und wenn er sie küsst, gar mit d r e i s s i g Gnaden beteilt
werden.
[884] Der Korân erteilt sehr eingehende Vorschriften über die Weise, wie der
Mann seine Gunstbezeugungen unter seinen Frauen zu verteilen hat, so dass
keine Eifersucht zwischen ihnen entstehe und Ruhe und Frieden im Hause walte.
Er verbietet z. B. die Begattung (Dochul) in Gegenwart der anderen Frauen, der
Mann möge jede seiner Frauen regelmässig besuchen und er soll auch wo
möglich den Tag bei jener zubringen, welcher er in der Nacht beigewohnt. Der
Besuch einer Frau schliesst indes nicht die Verpflichtung zur Begattung in sich,
worauf jede Frau bloss einmal im Monat Anspruch hat. (Va n d e n B e r g . De
Beginselen van het mohammedaansche Recht. S. 136–137.)
[885] Eine ungenannte Dame meint dagegen in ihrem Bericht über türkische
Frauen: „Konveniert die Gemahlin nicht, so hat der Mann das Recht, die Frau
ins Elternhaus zurückzuschicken, und auch der Frau steht es frei, dahin
zurückzukehren, wenn ihr der Ehestand nicht behagt, und h ä u f i g machen die
türkischen Frauen von dieser Freiheit Gebrauch“ (Über Land und Meer. 1887,
Nr. 14, S. 113).
[886] Va n d e n B e r g . A. a. O. S. 140–141.
mohammedaansche Recht. Batavia u. Haag 1878. S. 131.
[875] Als Zinâ (Hurerei) betrachtet der Korân den Geschlechtsumgang eines
Mannes mit einem Weibe, das für ihn verboten (haram) ist, d. h. mit einem
Weibe, das er nicht geehelicht hat oder das ihm nicht als Sklavin oder als Om-
Walad angehörte. Öffentliche Mädchen sind im Islâm verboten. Im Korân, Sure
24, genannt „das Licht“, heisst es wörtlich: „Eine Hure und einen Hurer sollt ihr
mit hundert Schlägen geisseln. Lasst euch nicht, diesem Urteile Gottes zuwider,
von Mitleid gegen sie einnehmen, so ihr glaubt an Gott und den jüngsten Tag.
Einige Gläubige mögen ihre Bestrafung bezeugen. Der Hurer soll keine andere
Frau als nur eine Hure oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Hure soll nur
einen Hurer oder einen Götzendiener zum Manne nehmen. Eine derartige Heirat
ist aber den Gläubigen verboten.“ (U l l m a n n . Korân. S. 293.)
[876] V i n c e n t i . Ehe im Islâm. S. 12.
[877] Siehe eine solche bei Dr. P e r r o n . Les femmes arabes. S. 531–533.
[878] Va n d e n B e r g . A. a. O. S. 133–134.
[879] V i n c e n t i . A. a. O. S. 11–12.
[880] Beim Tode des vor wenigen Jahren verstorbenen ehemaligen
türkischen Justizministers Server Pascha hiess es, seine über ein fürstliches
Vermögen verfügende Frau habe ihrem Manne des Öfteren Geld auf Zinsen
geliehen.
[881] U l l m a n n . Korân. S. 55–56. Über das Erbrecht vgl. Va n d e n
B e r g . A. a. O. S. 117–127 und A. v o n K r e m e r . Kulturgeschichte des
Orients. Bd. I. S. 527–532.
[882] Va n d e n B e r g . A. a. O. S. 132.
[883] Der Gatte, welcher seine Frau durch eine Liebkosung mit der Hand
erfreut, wird von Gott z e h n Gnaden erhalten, wenn er seine Gattin an die Brust
zieht, mit z w a n z i g , und wenn er sie küsst, gar mit d r e i s s i g Gnaden beteilt
werden.
[884] Der Korân erteilt sehr eingehende Vorschriften über die Weise, wie der
Mann seine Gunstbezeugungen unter seinen Frauen zu verteilen hat, so dass
keine Eifersucht zwischen ihnen entstehe und Ruhe und Frieden im Hause walte.
Er verbietet z. B. die Begattung (Dochul) in Gegenwart der anderen Frauen, der
Mann möge jede seiner Frauen regelmässig besuchen und er soll auch wo
möglich den Tag bei jener zubringen, welcher er in der Nacht beigewohnt. Der
Besuch einer Frau schliesst indes nicht die Verpflichtung zur Begattung in sich,
worauf jede Frau bloss einmal im Monat Anspruch hat. (Va n d e n B e r g . De
Beginselen van het mohammedaansche Recht. S. 136–137.)
[885] Eine ungenannte Dame meint dagegen in ihrem Bericht über türkische
Frauen: „Konveniert die Gemahlin nicht, so hat der Mann das Recht, die Frau
ins Elternhaus zurückzuschicken, und auch der Frau steht es frei, dahin
zurückzukehren, wenn ihr der Ehestand nicht behagt, und h ä u f i g machen die
türkischen Frauen von dieser Freiheit Gebrauch“ (Über Land und Meer. 1887,
Nr. 14, S. 113).
[886] Va n d e n B e r g . A. a. O. S. 140–141.
Page 377
[887] V i n c e n t i . Ehe im Islâm. S. 22.
[888] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Bd. II. S. 15.
[889] A. a. O. S. 23.
[890] W i l l s . Persia as it is. S. 64.
[891] Va n d e n B e r g . A. a. O. S. 139.
[892] P i s c h o n . Einfluss des Islâm. S. 13.
[893] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 215.
[894] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 7.
[895] H e l m u t h v o n M o l t k e . Briefe über Zustände und
Begebenheiten in der Türkei. S. 37.
[896] W i l l s . Persia as it is. S. 69–70.
[897] P i s c h o n . A. a. O. S. 17.
[898] M u r a d E f e n d i . A. a. O. Bd. II. S. 2.
[899] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 91.
[900] C . J . W i l l s . Persia as it is. S. 63.
[901] V i n c e n t i . Ehe im Islam. S. 7.
[902] Globus. Bd. XIX. S. 15.
[903] Das arabische Wort ist El-Hûr, Vielzahl von El Haurá, „die
Grossäugige“ (A . M ü l l e r . Der Islâm. Bd. I. S. 65).
[904] P i s c h o n . Einfluss des Islâms. S. 8.
[905] V i n c e n t i . Ehe im Islâm. S. 7.
[888] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Bd. II. S. 15.
[889] A. a. O. S. 23.
[890] W i l l s . Persia as it is. S. 64.
[891] Va n d e n B e r g . A. a. O. S. 139.
[892] P i s c h o n . Einfluss des Islâm. S. 13.
[893] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 215.
[894] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 7.
[895] H e l m u t h v o n M o l t k e . Briefe über Zustände und
Begebenheiten in der Türkei. S. 37.
[896] W i l l s . Persia as it is. S. 69–70.
[897] P i s c h o n . A. a. O. S. 17.
[898] M u r a d E f e n d i . A. a. O. Bd. II. S. 2.
[899] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 91.
[900] C . J . W i l l s . Persia as it is. S. 63.
[901] V i n c e n t i . Ehe im Islam. S. 7.
[902] Globus. Bd. XIX. S. 15.
[903] Das arabische Wort ist El-Hûr, Vielzahl von El Haurá, „die
Grossäugige“ (A . M ü l l e r . Der Islâm. Bd. I. S. 65).
[904] P i s c h o n . Einfluss des Islâms. S. 8.
[905] V i n c e n t i . Ehe im Islâm. S. 7.
Page 378
XXIII.
Der Harem.
er Morgenländer versteht unter Harem (bei den Persern Enderun,
in Indien Zenana) im Gegensatze zum Selamlik (persisch:
Birun), dem Aufenthaltsorte der Männer, nicht bloss die
abgeschlossenen Frauengemächer des Hauses, sondern auch
alle deren Insassen, Frauen, Kebsinnen, Kinder, Sklaven und Verschnittene.
Aber auch wo bloss e i n e Frau vorhanden wäre, besteht der Harem. Er ist
des Morgenländers unantastbares Heiligtum, in welchem er durchaus
ungestört bleiben will und bleibt. In Persien genügt es, einem Besucher zu
sagen: Der Herr befindet sich in seinem Enderun.[906] In die
Frauenabteilung des Hauses gelangt kein Fremder, auch kein Moslim, der
nicht zur engsten Familie gehört. Eine ausgeführte Schilderung des Harems
liegt nicht im Plane dieses Buches, welches auf die Richtigstellung einiger
darüber umlaufenden Vorstellungen sich beschränken zu sollen meint; wohl
aber eine Würdigung dieser Einrichtung in kulturgeschichtlicher Hinsicht.
Ein falscher Begriff, dem in Europa aber noch viele huldigen, ist
zunächst der sogenannte „orientalische Luxus“, den man immer mit dem
Haremswesen in Verbindung bringt. Das Haremsdunkel, mit seinen
schwellenden Seidenkissen und verschwiegenen Teppichen, von
Rosenwasser durchduftet, mit Ambra geräuchert, wird zwar nicht mehr
unbedingt als ein Eldorado aller irdischen Genüsse angesehen, das
verschleierte Rätsel, „Odaliske“ genannt, gilt zwar nicht mehr als
ausschliesslich geweihte Priesterin der ausgesuchtesten Sinnesschwelgerei,
für manchen bleibt aber dennoch das morgenländische Gynäceum die letzte
und ausschliesslich bevorrechtete Freistatt der „blauen Blume“.
Schilderungen der Hareme morgenländischer Grosser, insbesondere des
türkischen Padischah, in welchen Wahres mit Falschem[907] gemengt ist,
tragen an derartigen Vorstellungen Schuld. Doch sind dies schlecht
gewählte Muster, aus welchen sich durchaus kein Schluss auf die
Allgemeinheit ziehen lässt. Wahr ist von dem ganzen Luxus bloss, dass
Der Harem.
er Morgenländer versteht unter Harem (bei den Persern Enderun,
in Indien Zenana) im Gegensatze zum Selamlik (persisch:
Birun), dem Aufenthaltsorte der Männer, nicht bloss die
abgeschlossenen Frauengemächer des Hauses, sondern auch
alle deren Insassen, Frauen, Kebsinnen, Kinder, Sklaven und Verschnittene.
Aber auch wo bloss e i n e Frau vorhanden wäre, besteht der Harem. Er ist
des Morgenländers unantastbares Heiligtum, in welchem er durchaus
ungestört bleiben will und bleibt. In Persien genügt es, einem Besucher zu
sagen: Der Herr befindet sich in seinem Enderun.[906] In die
Frauenabteilung des Hauses gelangt kein Fremder, auch kein Moslim, der
nicht zur engsten Familie gehört. Eine ausgeführte Schilderung des Harems
liegt nicht im Plane dieses Buches, welches auf die Richtigstellung einiger
darüber umlaufenden Vorstellungen sich beschränken zu sollen meint; wohl
aber eine Würdigung dieser Einrichtung in kulturgeschichtlicher Hinsicht.
Ein falscher Begriff, dem in Europa aber noch viele huldigen, ist
zunächst der sogenannte „orientalische Luxus“, den man immer mit dem
Haremswesen in Verbindung bringt. Das Haremsdunkel, mit seinen
schwellenden Seidenkissen und verschwiegenen Teppichen, von
Rosenwasser durchduftet, mit Ambra geräuchert, wird zwar nicht mehr
unbedingt als ein Eldorado aller irdischen Genüsse angesehen, das
verschleierte Rätsel, „Odaliske“ genannt, gilt zwar nicht mehr als
ausschliesslich geweihte Priesterin der ausgesuchtesten Sinnesschwelgerei,
für manchen bleibt aber dennoch das morgenländische Gynäceum die letzte
und ausschliesslich bevorrechtete Freistatt der „blauen Blume“.
Schilderungen der Hareme morgenländischer Grosser, insbesondere des
türkischen Padischah, in welchen Wahres mit Falschem[907] gemengt ist,
tragen an derartigen Vorstellungen Schuld. Doch sind dies schlecht
gewählte Muster, aus welchen sich durchaus kein Schluss auf die
Allgemeinheit ziehen lässt. Wahr ist von dem ganzen Luxus bloss, dass
Page 379
mitunter unglaubliche Massen von Schmuck bei den „Verbotenen“
angehäuft liegen, natürlich bloss bei Wohlhabenden oder Reichen. Nicht
selten hat der Ehegatte sein halbes Vermögen auf dem Leibe seiner
Gattinnen und Sklavinnen auf „Zärtlichkeitszinsen“ angelegt. Freilich stellt
die Zärtlichkeit auch die einzigen Zinsen des aufgewendeten Kapitals dar,
welches sonst tot bleibt. Aber wenn auch, so ist der Schmuck der
Orientalinnen doch durchaus kein Luxus, sondern immerhin die sicherste
Kapitalanlage. Da nur der Schmuck keine Steuern zahlt und bei ihm nichts
auf Machart gegeben wird, sondern er fast immer seinen vollen
Ankaufspreis in Metallwert darstellt, so erklärt sich die Verschwendung
desselben in den Haremen. Das ist aber ziemlich auch alles. H e i n r i c h
v o n M a l t z a n betont, dass selbst in den Haremen der Grossen, der
reichsten Familien neben Goldbrokat und Perlen reichlich Lumpen und
Schmutz zu finden sind.[908] Der Unterschied der Verhältnisse liegt bloss in
der Verschiedenheit der Stoffe, womit die Diwane überzogen und die Reize
der Frauen mehr oder weniger nicht bedeckt sind. Der Harem des Armen,
der nur eine Frau besitzt, wie er vielleicht auch nur ein Kamel und ein Zelt
sein eigen nennt, beschränkt sich nicht selten auf einen höchst notdürftig
ausgestatteten Verschlag oder eine Wohnstube. M a l t z a n erblickt in den
Haremen ferner wahre Pest- und Choleraherde, in welchen das Rätsel zu
suchen, warum im Morgenlande von jeher alle ansteckenden Krankheiten
so plötzlich grosse Verbreitung fanden und mit solcher Wut auftraten. Nicht
bloss die gastronomischen Ausschreitungen, welche dort an der
Tagesordnung sind, sondern, und zum Teil in Verbindung mit ihnen die
grosse Unreinlichkeit bewirken dieses Ergebnis. Wie schaudererregend
diese sein kann, davon hat M a l t z a n sich mit eigenen Augen überzeugt,
und versichert auf Grund verlässlicher Gewährsleute, dass es auch in den
Haremen der höheren Schichten nicht besser aussehe.[909] In Einzelheiten
einzugehen, würde die Grenzen des Ästhetischen notgedrungen
überschreiten.[910]
Die Haremsitten wechseln natürlich von Volk zu Volk; richtiger: jedes
Volk folgt darin je nach seiner Anlage bestimmten Gepflogenheiten,
wenngleich die Vorschriften des Gesetzes, des Korâns, für alle die gleichen
sind. So schreibt der Korân die strenge Beobachtung des Setr-Awret vor, d.
h. des Gesetzes, welches die Weiber nötigt, ihr Gesicht mit Ausnahme der
Augen zu verhüllen; es gestattet keine Ausnahme, weder für Reiche noch
für Arme. Wo in der Türkei f r e i e Mägde im Harem bedienstet sind —
angehäuft liegen, natürlich bloss bei Wohlhabenden oder Reichen. Nicht
selten hat der Ehegatte sein halbes Vermögen auf dem Leibe seiner
Gattinnen und Sklavinnen auf „Zärtlichkeitszinsen“ angelegt. Freilich stellt
die Zärtlichkeit auch die einzigen Zinsen des aufgewendeten Kapitals dar,
welches sonst tot bleibt. Aber wenn auch, so ist der Schmuck der
Orientalinnen doch durchaus kein Luxus, sondern immerhin die sicherste
Kapitalanlage. Da nur der Schmuck keine Steuern zahlt und bei ihm nichts
auf Machart gegeben wird, sondern er fast immer seinen vollen
Ankaufspreis in Metallwert darstellt, so erklärt sich die Verschwendung
desselben in den Haremen. Das ist aber ziemlich auch alles. H e i n r i c h
v o n M a l t z a n betont, dass selbst in den Haremen der Grossen, der
reichsten Familien neben Goldbrokat und Perlen reichlich Lumpen und
Schmutz zu finden sind.[908] Der Unterschied der Verhältnisse liegt bloss in
der Verschiedenheit der Stoffe, womit die Diwane überzogen und die Reize
der Frauen mehr oder weniger nicht bedeckt sind. Der Harem des Armen,
der nur eine Frau besitzt, wie er vielleicht auch nur ein Kamel und ein Zelt
sein eigen nennt, beschränkt sich nicht selten auf einen höchst notdürftig
ausgestatteten Verschlag oder eine Wohnstube. M a l t z a n erblickt in den
Haremen ferner wahre Pest- und Choleraherde, in welchen das Rätsel zu
suchen, warum im Morgenlande von jeher alle ansteckenden Krankheiten
so plötzlich grosse Verbreitung fanden und mit solcher Wut auftraten. Nicht
bloss die gastronomischen Ausschreitungen, welche dort an der
Tagesordnung sind, sondern, und zum Teil in Verbindung mit ihnen die
grosse Unreinlichkeit bewirken dieses Ergebnis. Wie schaudererregend
diese sein kann, davon hat M a l t z a n sich mit eigenen Augen überzeugt,
und versichert auf Grund verlässlicher Gewährsleute, dass es auch in den
Haremen der höheren Schichten nicht besser aussehe.[909] In Einzelheiten
einzugehen, würde die Grenzen des Ästhetischen notgedrungen
überschreiten.[910]
Die Haremsitten wechseln natürlich von Volk zu Volk; richtiger: jedes
Volk folgt darin je nach seiner Anlage bestimmten Gepflogenheiten,
wenngleich die Vorschriften des Gesetzes, des Korâns, für alle die gleichen
sind. So schreibt der Korân die strenge Beobachtung des Setr-Awret vor, d.
h. des Gesetzes, welches die Weiber nötigt, ihr Gesicht mit Ausnahme der
Augen zu verhüllen; es gestattet keine Ausnahme, weder für Reiche noch
für Arme. Wo in der Türkei f r e i e Mägde im Harem bedienstet sind —
Page 380
was freilich nicht häufig ist — schreit ein Herr, der in seinen Harem geht,
so laut er kann: „Aufgepasst“, oder: „Euer Gesicht! Bedecket Euch!“ damit
sich alles rasch verstecken könne. Doch ist die Verhüllung bei den
sunnitischen Osmanen noch lange nicht so strenge als bei den schiitischen
Persern. In Stambul wird der Jaschmack, der Gesichtsschleier, aus weissem
und sogar sehr durchsichtigem Stoffe getragen, ja man sieht mitunter auf
öffentlichen Promenaden f r e i e Mädchen selbst ohne Schleier, obwohl bei
den Türken im allgemeinen die Ansicht herrscht, die Türkin, die einem
Manne ihr Angesicht absichtlich entschleiert, ergibt sich ihm.[911] Bei den
Muhammedanern Bosniens und der Herzegowina, die freilich zumeist
Slaven und erst seit der Eroberung zum Islâm bekehrt sind, verschleiern
sich nur Frauen auf der Strasse, Mädchen gar nicht. Und am mittleren Laufe
der Narenta ist der Schleier stellenweise nicht einmal für Frauen vorhanden,
während diese sonst in ganz Bosnien ärger vermummt sind als irgendwo im
Orient.[912] Dagegen trägt das persische Weib von ihrem neunten
Lebensjahre an, wenn sie ausgeht, eine weite indigoblaue Hülle (Tschader),
welche den ganzen Körper von Kopf bis Fuss dominoartig vermummt. Vor
den Augen hängt ein langes, schmales, weisses Tuch (Rubaend), das in der
Gegend der Augen einen gitterförmigen, ovalen Ausschnitt zum Sehen hat.
[913] Freilich hat Professor B r u g s c h beobachtet, wie auf den Promenaden
die Schönen zuweilen wie zufällig den Schleier lüften, um sich aus der
Ferne für einen Augenblick bewundern zu lassen. Unter den ärmeren
Volksschichten tragen aber in einzelnen Teilen des sonst so strengen Landes
die Frauen den Schleier nicht einmal im Freien, sondern begnügen sich
beim Nahen eines Mannes sich einfach umzudrehen.[914] Die Weiber der in
Persien zahlreichen Nomadenstämme sind ebenfalls unverhüllt.[915] Zu
Hause, im Enderun ist endlich selbst die vornehmste Perserin nichts
weniger als wohlverhüllt; ein grösserer Gegensatz in der Tracht lässt sich
vielmehr kaum denken.[916] Bei den muhammedanischen Kosaken in
Russisch-Turkestan verschleiern sich bloss die Frauen mit einem weissen,
sackartigen Jaschmack, auch dies aber nur in den Städten, während sie in
der Steppe das Antlitz höchstens in Gegenwart einer sehr hohen
Persönlichkeit verhüllen.[917] Auch die Verschleierung der Turkmeninnen ist
eine sehr geringe. Von einer runden Kappe fällt ein lang herabhängender
Schleier von Seide oder Baumwolle herab, von welchem ein Zipfel unter
dem Kinn hinweggezogen und an der anderen Seite des Kopfes mittelst
einer Spange befestigt wird; zuweilen rückt man ihn, wie es auch die
so laut er kann: „Aufgepasst“, oder: „Euer Gesicht! Bedecket Euch!“ damit
sich alles rasch verstecken könne. Doch ist die Verhüllung bei den
sunnitischen Osmanen noch lange nicht so strenge als bei den schiitischen
Persern. In Stambul wird der Jaschmack, der Gesichtsschleier, aus weissem
und sogar sehr durchsichtigem Stoffe getragen, ja man sieht mitunter auf
öffentlichen Promenaden f r e i e Mädchen selbst ohne Schleier, obwohl bei
den Türken im allgemeinen die Ansicht herrscht, die Türkin, die einem
Manne ihr Angesicht absichtlich entschleiert, ergibt sich ihm.[911] Bei den
Muhammedanern Bosniens und der Herzegowina, die freilich zumeist
Slaven und erst seit der Eroberung zum Islâm bekehrt sind, verschleiern
sich nur Frauen auf der Strasse, Mädchen gar nicht. Und am mittleren Laufe
der Narenta ist der Schleier stellenweise nicht einmal für Frauen vorhanden,
während diese sonst in ganz Bosnien ärger vermummt sind als irgendwo im
Orient.[912] Dagegen trägt das persische Weib von ihrem neunten
Lebensjahre an, wenn sie ausgeht, eine weite indigoblaue Hülle (Tschader),
welche den ganzen Körper von Kopf bis Fuss dominoartig vermummt. Vor
den Augen hängt ein langes, schmales, weisses Tuch (Rubaend), das in der
Gegend der Augen einen gitterförmigen, ovalen Ausschnitt zum Sehen hat.
[913] Freilich hat Professor B r u g s c h beobachtet, wie auf den Promenaden
die Schönen zuweilen wie zufällig den Schleier lüften, um sich aus der
Ferne für einen Augenblick bewundern zu lassen. Unter den ärmeren
Volksschichten tragen aber in einzelnen Teilen des sonst so strengen Landes
die Frauen den Schleier nicht einmal im Freien, sondern begnügen sich
beim Nahen eines Mannes sich einfach umzudrehen.[914] Die Weiber der in
Persien zahlreichen Nomadenstämme sind ebenfalls unverhüllt.[915] Zu
Hause, im Enderun ist endlich selbst die vornehmste Perserin nichts
weniger als wohlverhüllt; ein grösserer Gegensatz in der Tracht lässt sich
vielmehr kaum denken.[916] Bei den muhammedanischen Kosaken in
Russisch-Turkestan verschleiern sich bloss die Frauen mit einem weissen,
sackartigen Jaschmack, auch dies aber nur in den Städten, während sie in
der Steppe das Antlitz höchstens in Gegenwart einer sehr hohen
Persönlichkeit verhüllen.[917] Auch die Verschleierung der Turkmeninnen ist
eine sehr geringe. Von einer runden Kappe fällt ein lang herabhängender
Schleier von Seide oder Baumwolle herab, von welchem ein Zipfel unter
dem Kinn hinweggezogen und an der anderen Seite des Kopfes mittelst
einer Spange befestigt wird; zuweilen rückt man ihn, wie es auch die
Page 381
Armenierinnen thun, bis an den Mund hinauf.[918] In Ostturkestan endlich
gehen die Frauen aus den niederen Ständen, worüber sich schon M i r
I s s e t U l l a h wunderte, der 1812 Yarkand besuchte, in vollkommener
Freiheit unverschleiert umher; ja auch vornehmere Frauen, welche einige
Stunden des Tages in ihren Gärten ausserhalb der Mauern zubringen,
nahmen, wie der neuere Reisende H a y w a r d berichtet, keinen Anstand,
die Fremden mit neugierigen Augen zu betrachten.
Wie mit dem Schleier, so verhält es sich auch mit der Einschränkung
der weiblichen Freiheit durch den Harem. In der Blütezeit der arabischen
Zivilisation war die Bewachung weit weniger streng, als dies jetzt im
Morgenlande der Fall ist; es herrschte damals eine freiere Bewegung als in
späteren Zeiten, wo bei dem Verfalle der Gesittung der Haremszwang zu
einer förmlichen Klausur ausartete.[919] Die fast bei allen orientalischen
Völkern herrschende Sonderung der Geschlechter fand sich übrigens,
wenngleich sehr gemildert, auch in den südlichen Ländern Europas in
Übung, und die portugiesischen Kreolen Brasiliens sperren ihre Frauen
ebenso ängstlich ein wie die Muhammedaner.[920] In ihrem Harem verkehrt
die Frau nur mit ihren nächsten männlichen Blutsverwandten; mit den
männlichen Dienern bespricht sie das Nötige durch den Thürvorhang. Im
Bazar, in den Läden, auf der Strasse verkehrt sie mit Männern nur insoweit
es die Notwendigkeit mit sich bringt. Die Strenge dieser Vorschriften lässt
aber an vielen Orten sichtbar nach. Die türkische Frau z. B. ist keineswegs
eine Gefangene, eine Eingekerkerte; sie verkehrt mit der Aussenwelt
ungefähr im Masse der christlichen Klosterfrauen von den milderen Orden.
Auf dem Lande und in den kleineren Ortschaften, namentlich in Asien,
stellt sich das Verhältnis noch ganz anders. Die Abgeschiedenheit der
Geschlechter besteht dort mehr im Prinzip, und die Zurückhaltung im
Verkehr vertritt die thatsächlich unausführbare Absperrung. Letztere wird
naturgemäss undurchführbar, wo das Mädchen unter den Augen aller
heranwächst, wo bei den gemeinschaftlichen Feldarbeiten der Schleier oft
unerträglich wird, wo Männer und Weiber unausweichlich in fortgesetzter
Berührung bleiben.[921] In Persien ist die Überwachung der Frauen in den
höheren Kreisen sehr strenge, dennoch erfreuen sie sich keines besonders
guten Rufes als treue Gattinnen und geniessen eine verhältnismässig grosse
Freiheit. Nach Landessitte ist es ihnen gestattet, fünf bis sechs Stunden lang
in den öffentlichen Bädern zu verweilen und bis auf mehrere Tage hinaus
ihre Besuche bei den Eltern und sonstigen Anverwandten auszudehnen. Sie
gehen die Frauen aus den niederen Ständen, worüber sich schon M i r
I s s e t U l l a h wunderte, der 1812 Yarkand besuchte, in vollkommener
Freiheit unverschleiert umher; ja auch vornehmere Frauen, welche einige
Stunden des Tages in ihren Gärten ausserhalb der Mauern zubringen,
nahmen, wie der neuere Reisende H a y w a r d berichtet, keinen Anstand,
die Fremden mit neugierigen Augen zu betrachten.
Wie mit dem Schleier, so verhält es sich auch mit der Einschränkung
der weiblichen Freiheit durch den Harem. In der Blütezeit der arabischen
Zivilisation war die Bewachung weit weniger streng, als dies jetzt im
Morgenlande der Fall ist; es herrschte damals eine freiere Bewegung als in
späteren Zeiten, wo bei dem Verfalle der Gesittung der Haremszwang zu
einer förmlichen Klausur ausartete.[919] Die fast bei allen orientalischen
Völkern herrschende Sonderung der Geschlechter fand sich übrigens,
wenngleich sehr gemildert, auch in den südlichen Ländern Europas in
Übung, und die portugiesischen Kreolen Brasiliens sperren ihre Frauen
ebenso ängstlich ein wie die Muhammedaner.[920] In ihrem Harem verkehrt
die Frau nur mit ihren nächsten männlichen Blutsverwandten; mit den
männlichen Dienern bespricht sie das Nötige durch den Thürvorhang. Im
Bazar, in den Läden, auf der Strasse verkehrt sie mit Männern nur insoweit
es die Notwendigkeit mit sich bringt. Die Strenge dieser Vorschriften lässt
aber an vielen Orten sichtbar nach. Die türkische Frau z. B. ist keineswegs
eine Gefangene, eine Eingekerkerte; sie verkehrt mit der Aussenwelt
ungefähr im Masse der christlichen Klosterfrauen von den milderen Orden.
Auf dem Lande und in den kleineren Ortschaften, namentlich in Asien,
stellt sich das Verhältnis noch ganz anders. Die Abgeschiedenheit der
Geschlechter besteht dort mehr im Prinzip, und die Zurückhaltung im
Verkehr vertritt die thatsächlich unausführbare Absperrung. Letztere wird
naturgemäss undurchführbar, wo das Mädchen unter den Augen aller
heranwächst, wo bei den gemeinschaftlichen Feldarbeiten der Schleier oft
unerträglich wird, wo Männer und Weiber unausweichlich in fortgesetzter
Berührung bleiben.[921] In Persien ist die Überwachung der Frauen in den
höheren Kreisen sehr strenge, dennoch erfreuen sie sich keines besonders
guten Rufes als treue Gattinnen und geniessen eine verhältnismässig grosse
Freiheit. Nach Landessitte ist es ihnen gestattet, fünf bis sechs Stunden lang
in den öffentlichen Bädern zu verweilen und bis auf mehrere Tage hinaus
ihre Besuche bei den Eltern und sonstigen Anverwandten auszudehnen. Sie
Page 382
sollen sich auch sonst allerlei unerlaubter Mittel bedienen, um ihre
Spaziergänge zu entschuldigen, die sie, mit Ausnahme der Strassen der
Hofburg, im Innern der Stadt Teherân unternehmen.[922]
Innerhalb des Harems herrschen Gebräuche, welche dem Abendländer
tyrannisch erscheinen, deren Joch der Orientalin indes sanft und leicht
bedünkt. Strenge Trennung der Frauengemächer von den Männergelassen
bildet natürlich einen Hauptgrundsatz der moslemitischen Hausanlage. Von
seiner Frau wird der Moslim niemals in seinen Gemächern besucht; immer
ist er bei ihr zu Gast, wenn er vorspricht. Die Frauen verbringen den Tag
ohne den Mann, haben jedoch während dieser Zeit volle Freiheit des
Besuchens und des Besuch-Empfangens, aber es darf eben nur weiblicher
Besuch sein. Von diesem Frauentreiben ist der Mann unerbittlich
ausgeschlossen. Ein zehnfaches Verbot heiligt die Schwelle des Harems,
wenn fremdes Schuhwerk draussen steht, denn der weibliche Besuch kann
sich nicht der Gefahr aussetzen, vom Hausherrn unverschleiert überrascht
zu werden. In guten Häusern, so versichert V i n c e n t i , bedeutet übrigens
der „Pantoffel auf der Haremsschwelle“ die unbedingte
Unüberschreitbarkeit derselben für alles Männliche, insbesondere den
Ehegatten selbst. Wünscht die Frau den Besuch ihres Gatten nicht, dann
wird dies durch den hinausgestellten Pantoffel angedeutet, und kein
wohlerzogener Prophetenbekenner missachtet diese Pantoffelsprache; ja
thäte er es trotzdem, so würden die verschnittenen Haremswächter, die
allerdings bald der grossen Plunderkammer des Islâm angehören werden,
das Recht haben, sich sogar thatsächlich zu widersetzen.[923] Der Pantoffel
spielt überhaupt im moslemitischen Haushalt eine Rolle. „Pantoffelgeld“
nennt man das rechtgläubige Nadelgeld, mit dem Pantoffel züchtigt man
das unfolgsame Gesinde, mit dem Pantoffel hält man sich den Mann vom
Leibe und knechtet man ihn, wie überall. Lebt des Mannes Mutter noch,
dann ist er wohl des Hauses Mehrer, nicht aber auch dessen Regierer;
Regiererin ist seine Mutter, für die Schnüre die Schwiegermutter oft mit all
ihren Schrecken. Sie erforscht deren Herz und Nieren, hält Zucht und
überwacht den Nachwuchs. Sie hat ihren eigenen Haushalt, der ein wahrer
Regierungssitz ist. Die Schwiegertöchter ertragen knirschend das Joch; aber
alles buhlt um die Gunst der Mutter, Muhmen wie Bäschen, die Sippe von
aussen, wie der Harem des Mannes. Eine besonders bevorzugte Stellung
nimmt die Schwiegermutter in Persien ein, denn man ehrt sie als die
natürliche Wächterin der Braut und jungen Frau. Letztere ist vor allem die
Spaziergänge zu entschuldigen, die sie, mit Ausnahme der Strassen der
Hofburg, im Innern der Stadt Teherân unternehmen.[922]
Innerhalb des Harems herrschen Gebräuche, welche dem Abendländer
tyrannisch erscheinen, deren Joch der Orientalin indes sanft und leicht
bedünkt. Strenge Trennung der Frauengemächer von den Männergelassen
bildet natürlich einen Hauptgrundsatz der moslemitischen Hausanlage. Von
seiner Frau wird der Moslim niemals in seinen Gemächern besucht; immer
ist er bei ihr zu Gast, wenn er vorspricht. Die Frauen verbringen den Tag
ohne den Mann, haben jedoch während dieser Zeit volle Freiheit des
Besuchens und des Besuch-Empfangens, aber es darf eben nur weiblicher
Besuch sein. Von diesem Frauentreiben ist der Mann unerbittlich
ausgeschlossen. Ein zehnfaches Verbot heiligt die Schwelle des Harems,
wenn fremdes Schuhwerk draussen steht, denn der weibliche Besuch kann
sich nicht der Gefahr aussetzen, vom Hausherrn unverschleiert überrascht
zu werden. In guten Häusern, so versichert V i n c e n t i , bedeutet übrigens
der „Pantoffel auf der Haremsschwelle“ die unbedingte
Unüberschreitbarkeit derselben für alles Männliche, insbesondere den
Ehegatten selbst. Wünscht die Frau den Besuch ihres Gatten nicht, dann
wird dies durch den hinausgestellten Pantoffel angedeutet, und kein
wohlerzogener Prophetenbekenner missachtet diese Pantoffelsprache; ja
thäte er es trotzdem, so würden die verschnittenen Haremswächter, die
allerdings bald der grossen Plunderkammer des Islâm angehören werden,
das Recht haben, sich sogar thatsächlich zu widersetzen.[923] Der Pantoffel
spielt überhaupt im moslemitischen Haushalt eine Rolle. „Pantoffelgeld“
nennt man das rechtgläubige Nadelgeld, mit dem Pantoffel züchtigt man
das unfolgsame Gesinde, mit dem Pantoffel hält man sich den Mann vom
Leibe und knechtet man ihn, wie überall. Lebt des Mannes Mutter noch,
dann ist er wohl des Hauses Mehrer, nicht aber auch dessen Regierer;
Regiererin ist seine Mutter, für die Schnüre die Schwiegermutter oft mit all
ihren Schrecken. Sie erforscht deren Herz und Nieren, hält Zucht und
überwacht den Nachwuchs. Sie hat ihren eigenen Haushalt, der ein wahrer
Regierungssitz ist. Die Schwiegertöchter ertragen knirschend das Joch; aber
alles buhlt um die Gunst der Mutter, Muhmen wie Bäschen, die Sippe von
aussen, wie der Harem des Mannes. Eine besonders bevorzugte Stellung
nimmt die Schwiegermutter in Persien ein, denn man ehrt sie als die
natürliche Wächterin der Braut und jungen Frau. Letztere ist vor allem die
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Mutter der Kinder und behauptet ihrerseits, sobald sie das Matronenalter
erreicht, die wichtigste Stelle im Haushalt. Aber auch sonst wird die
persische Frau von ihrem Eheherrn in allen Dingen befragt; sie ist seine
vornehmlichste Ratgeberin und Vertraute. An glücklichen Ehen ist auch in
Persien, wie Dr. W i l l s und B e n j a m i n übereinstimmend bezeugen,[924]
durchaus kein Mangel. Nicht bloss in Persien, sondern so ziemlich überall
im Bereiche des Islâm ist das Los der Frau ein glückliches, sobald sie
Kinder geboren. Ihr fällt deren Aufziehung sowie die Aufgabe zu, Frauen
für ihre Söhne auszusuchen. Unglücklich ist nur das kinderlose Weib.
Unfruchtbarkeit ist auch in Persien, wo es doch immer zur Schande
gereicht, eine Frau aus der Familie auszustossen, ein Scheidungsgrund.[925]
Kommt es aber nicht zur Scheidung, so muss sie doch ihrem Herrn und
Meister eine andere Gattin besorgen.[926] Das ist ihr grösster Schmerz. Wird
eine Frau gewahr, dass ihr Gemahl mit Heiratsgedanken umgeht, so
versucht sie durch Drohungen, Weinen und Bitten ihn davon abzubringen;
gelingt ihr dies nicht, dann beginnt sie die Auserwählte zu verunglimpfen
und zu verdächtigen; endlich aber ergiebt sie sich in ihr Schicksal und
schliesst mit ihrer Nebenbuhlerin (Haveh) Frieden. Es tritt eine Art
Ausgleich, selbst Freundschaft zwischen ihnen ein, und beide rächen sich
durch Untreue an dem Manne.[927] Ja Dr. W i l l s versichert, dass in der
Regel die Weiber nicht eifersüchtige Nebenbuhlerinnen, sondern die besten
Freundinnen sind.[928] Sind mehrere Frauen im Hause, so bewohnt jede eine
besondere Abteilung, in den Häusern der Reichen mit eigenem Hof, eigener
Bedienung und Küche, eigenen Sklaven und Eunuchen. Aber wo auch nur
e i n e Frau vorhanden ist, bevölkert doch den Harem oder Enderun noch
ein Trupp weiblicher Dienerinnen, die alle die unbedingt ergebenen
Sklavinnen des Hausherrn sind. Was von den Persern gilt, kann man im
allgemeinen auch von den übrigen Orientalen aussagen: Der Harem ist kein
Tummelplatz ungezügelter Sinnlichkeit; der sittliche Anstand herrscht im
patriarchalischen Hausinnern als Grundgesetz. Das Familienleben wird
insgemein als ein recht anständiges geschildert. Der Mann von Bildung
behandelt seine rechtmässige Frau sehr gut und liebt seine Kinder
ausserordentlich; er bringt für deren, nach morgenländischen Begriffen,
gute Erhaltung, Pflege und Erziehung die grössten Opfer. Wollen wir
aufrichtig sein, meint Rev. J e s s u p betreffs eines so tief stehenden Volkes
wie die syrischen Beduinen, so müssen wir gestehen, dass die Stellung der
Frauen in den unteren Gesellschaftsschichten b e i u n s im Thatsächlichen
erreicht, die wichtigste Stelle im Haushalt. Aber auch sonst wird die
persische Frau von ihrem Eheherrn in allen Dingen befragt; sie ist seine
vornehmlichste Ratgeberin und Vertraute. An glücklichen Ehen ist auch in
Persien, wie Dr. W i l l s und B e n j a m i n übereinstimmend bezeugen,[924]
durchaus kein Mangel. Nicht bloss in Persien, sondern so ziemlich überall
im Bereiche des Islâm ist das Los der Frau ein glückliches, sobald sie
Kinder geboren. Ihr fällt deren Aufziehung sowie die Aufgabe zu, Frauen
für ihre Söhne auszusuchen. Unglücklich ist nur das kinderlose Weib.
Unfruchtbarkeit ist auch in Persien, wo es doch immer zur Schande
gereicht, eine Frau aus der Familie auszustossen, ein Scheidungsgrund.[925]
Kommt es aber nicht zur Scheidung, so muss sie doch ihrem Herrn und
Meister eine andere Gattin besorgen.[926] Das ist ihr grösster Schmerz. Wird
eine Frau gewahr, dass ihr Gemahl mit Heiratsgedanken umgeht, so
versucht sie durch Drohungen, Weinen und Bitten ihn davon abzubringen;
gelingt ihr dies nicht, dann beginnt sie die Auserwählte zu verunglimpfen
und zu verdächtigen; endlich aber ergiebt sie sich in ihr Schicksal und
schliesst mit ihrer Nebenbuhlerin (Haveh) Frieden. Es tritt eine Art
Ausgleich, selbst Freundschaft zwischen ihnen ein, und beide rächen sich
durch Untreue an dem Manne.[927] Ja Dr. W i l l s versichert, dass in der
Regel die Weiber nicht eifersüchtige Nebenbuhlerinnen, sondern die besten
Freundinnen sind.[928] Sind mehrere Frauen im Hause, so bewohnt jede eine
besondere Abteilung, in den Häusern der Reichen mit eigenem Hof, eigener
Bedienung und Küche, eigenen Sklaven und Eunuchen. Aber wo auch nur
e i n e Frau vorhanden ist, bevölkert doch den Harem oder Enderun noch
ein Trupp weiblicher Dienerinnen, die alle die unbedingt ergebenen
Sklavinnen des Hausherrn sind. Was von den Persern gilt, kann man im
allgemeinen auch von den übrigen Orientalen aussagen: Der Harem ist kein
Tummelplatz ungezügelter Sinnlichkeit; der sittliche Anstand herrscht im
patriarchalischen Hausinnern als Grundgesetz. Das Familienleben wird
insgemein als ein recht anständiges geschildert. Der Mann von Bildung
behandelt seine rechtmässige Frau sehr gut und liebt seine Kinder
ausserordentlich; er bringt für deren, nach morgenländischen Begriffen,
gute Erhaltung, Pflege und Erziehung die grössten Opfer. Wollen wir
aufrichtig sein, meint Rev. J e s s u p betreffs eines so tief stehenden Volkes
wie die syrischen Beduinen, so müssen wir gestehen, dass die Stellung der
Frauen in den unteren Gesellschaftsschichten b e i u n s im Thatsächlichen
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auch nicht so sehr abweicht, nur mit dem Unterschiede, dass, während im
Osten das Prügeln des Weibes eine Art Gebot des Korâns ist, unsere
Gesetzgebung sich dagegen auflehnt. Allerdings kommen Gattinnenmorde
etwas häufiger vor als etwa in England, und sind, sobald sie bloss die Form
der Strafe annehmen, nur selten von unangenehmen Folgen begleitet; allein,
wie Rev. J e s s u p versichert, ist diese Gepflogenheit bei den griechischen
Christen jener Gegenden nicht minder im Schwange als bei ihren
muhammedanischen Nachbarn. Auch die oft gehörte Behauptung, Hass,
Missgunst und Rachsucht fänden in den Haremen eine bleibende Stätte, und
die Ikbal, d. h. Lieblingsfrau (Favoritin) pflege auf die wohlwollenden
Absichten des Hausherrn einen verderblichen Einfluss auszuüben,[929]
bedarf gar mancher Einschränkung, wie die oben angeführten Aussagen
anderer Beobachter beweisen. Gewiss geht unter den Haremsinsassen eines
reichen mächtigen Hauses mancherlei vor, was unbedingt vertuscht werden
muss. Sicher aber wird auch der Harem von pikant sein wollenden
Wanderschreibern als Fundgrube unerhörter Dinge oft genug mit
lächerlicher Dreistigkeit ausgebeutet.
In den Augen des Abendländers ist das Los des orientalischen Weibes
im Harem ein ebenso entwürdigendes als bedauernswertes. Leben und
Treiben im Innern des Harems sind zweifelsohne von untergeordneter
Beschaffenheit, nach mancher Richtung hin auch von verderblichem
Einfluss. Die Dame der höheren Stände beschäftigt sich mit ihren Kindern
und ihrem Haushalte kaum mehr als die meisten ihrer Schwestern im
abendländischen High-life, mit dem Tages- und Haremsklatsch kaum
weniger als diese, und ist häufig zu Hause — nicht anzutreffen, sei es, dass
sie zur Durchmusterung der Mode- und Juwelierladen oder aber zu
Spazierfahrten auswärts weilt. Doch nicht immer ist sie bloss zu müssigem
Treiben ausser Haus. Oft besorgt sie die Angelegenheiten ihres Gatten und
hilft an den unsichtbaren Fäden knüpfen, die z. B. in der Türkei aus und
durch die Hareme bis zu den Spitzen der Regierung laufen. Der Einfluss der
Frauen scheint durch ihre öffentliche Ausschliessung vom Markt des
Lebens durchaus nicht gemindert, sondern auf Umwegen einzuholen, was
ihm auf geradem Wege versagt wird.[930] Auch in Persien macht der
Einfluss des Weibes in Sachen der Diplomatie und der Regierungsgeschäfte
sich deutlich fühlbar. Die Orientalin ist in keiner Weise ein geistig
beschränktes Wesen; oft stösst man auf Frauen von grossem Talent, begabt
in Musik, Dichtkunst und Malerei, wohl bewandert in diplomatischen
Osten das Prügeln des Weibes eine Art Gebot des Korâns ist, unsere
Gesetzgebung sich dagegen auflehnt. Allerdings kommen Gattinnenmorde
etwas häufiger vor als etwa in England, und sind, sobald sie bloss die Form
der Strafe annehmen, nur selten von unangenehmen Folgen begleitet; allein,
wie Rev. J e s s u p versichert, ist diese Gepflogenheit bei den griechischen
Christen jener Gegenden nicht minder im Schwange als bei ihren
muhammedanischen Nachbarn. Auch die oft gehörte Behauptung, Hass,
Missgunst und Rachsucht fänden in den Haremen eine bleibende Stätte, und
die Ikbal, d. h. Lieblingsfrau (Favoritin) pflege auf die wohlwollenden
Absichten des Hausherrn einen verderblichen Einfluss auszuüben,[929]
bedarf gar mancher Einschränkung, wie die oben angeführten Aussagen
anderer Beobachter beweisen. Gewiss geht unter den Haremsinsassen eines
reichen mächtigen Hauses mancherlei vor, was unbedingt vertuscht werden
muss. Sicher aber wird auch der Harem von pikant sein wollenden
Wanderschreibern als Fundgrube unerhörter Dinge oft genug mit
lächerlicher Dreistigkeit ausgebeutet.
In den Augen des Abendländers ist das Los des orientalischen Weibes
im Harem ein ebenso entwürdigendes als bedauernswertes. Leben und
Treiben im Innern des Harems sind zweifelsohne von untergeordneter
Beschaffenheit, nach mancher Richtung hin auch von verderblichem
Einfluss. Die Dame der höheren Stände beschäftigt sich mit ihren Kindern
und ihrem Haushalte kaum mehr als die meisten ihrer Schwestern im
abendländischen High-life, mit dem Tages- und Haremsklatsch kaum
weniger als diese, und ist häufig zu Hause — nicht anzutreffen, sei es, dass
sie zur Durchmusterung der Mode- und Juwelierladen oder aber zu
Spazierfahrten auswärts weilt. Doch nicht immer ist sie bloss zu müssigem
Treiben ausser Haus. Oft besorgt sie die Angelegenheiten ihres Gatten und
hilft an den unsichtbaren Fäden knüpfen, die z. B. in der Türkei aus und
durch die Hareme bis zu den Spitzen der Regierung laufen. Der Einfluss der
Frauen scheint durch ihre öffentliche Ausschliessung vom Markt des
Lebens durchaus nicht gemindert, sondern auf Umwegen einzuholen, was
ihm auf geradem Wege versagt wird.[930] Auch in Persien macht der
Einfluss des Weibes in Sachen der Diplomatie und der Regierungsgeschäfte
sich deutlich fühlbar. Die Orientalin ist in keiner Weise ein geistig
beschränktes Wesen; oft stösst man auf Frauen von grossem Talent, begabt
in Musik, Dichtkunst und Malerei, wohl bewandert in diplomatischen
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Künsten.[931] Fast alle sind geschickte Stickerinnen. Im allgemeinen
erfahren aber die natürlichen Gaben keine oder nur geringe Ausbildung
durch Erziehung und Unterricht. Bei etwa vorhandenem natürlichen Sinne
für Thätigkeit füllen manche Frauen einen Teil ihrer Zeit mit weiblichen
Handarbeiten aus; ihr eigener Putz ist aber immer die grosse Hauptsache für
sie, und dabei scheuen sie weder Zeit noch Geld. Jener Hang zum
Äusserlichen und Flachen, den die schönere Hälfte des
Menschengeschlechts überhaupt angeboren hat und der sich bei der
zivilisierten Abendländerin in hunderterlei Tand und Gepränge äussert, ist
hier eben aufs höchste gesteigert. Durch die äusseren Schranken, welche
ihren Horizont einengen und ihr den schmalspurigen Lebenspfad knapp
abstecken, ist die Morgenländerin jeder angespannteren Seelenthätigkeit,
jedes inneren Kampfes enthoben. Immer hat man sich mit der Frage
gequält: wie denn die Frauen im Harem nicht der Langeweile erliegen. An
Ort und Stelle hört das Rätsel auf Rätsel zu sein. Den ganzen Tag wird an
Zuckerwerk genascht; dazu gesellt sich der Kaffee und zum Kaffee die
Pfeife mit oder ohne Opium, bisweilen sogar mit Haschisch; ausserdem
spielt man leidenschaftlich Domino und mitunter sogar Karten. Dann giebt
es Besuche in anderen Haremen abzustatten oder im eigenen zu empfangen.
Endlich liefert der häusliche und der städtische Klatsch, meist unflätiger
Art, ergiebigen Stoff zum Ausfüllen der Zeit, und wenn er ausgeht, ersetzen
mündliche Erzählungen das Romanlesen der abendländischen Damen. Auch
fehlt es keineswegs an häuslichen Geschäften, und endlich bringen die
Feste, der Bairam vor allen, Abwechslung in das Einerlei.[932] Im ganzen ist
das Haremsleben voll Anziehungskraft und zugleich voll geistiger Leere. Ist
es Leben, — ist es Träumen? Das ist schwer zu sagen, denn diese ganze
Glückseligkeit liesse sich im Grunde genommen in die drei Worte: Essen,
Trinken, Schlafen zusammenfassen. Freilich geschieht das nach
morgenländischer Art, d. h. so bequem und prächtig als nur möglich. Der
den Orientalen angeborne Hang zum Nichtsthun passt ganz gut in dieses
eintönige bequeme Leben, welches nicht einmal die Mühe, einen Wunsch
zu ersinnen, übrig lässt, inmitten einer Frauenherde, deren ganze Intelligenz
schliesslich gerade dazu reicht, eine Perle zu bewundern und ein paar
Babuschen auszuwählen. Ideen von Fatalismus scheinen in der Haremsluft
zu gedeihen, als ob die Sklaverei, unter deren Joch man lebt, sie mit sich
führe. Grober und lächerlicher Aberglaube erfüllen weiter den Dunstkreis
des Harems.
erfahren aber die natürlichen Gaben keine oder nur geringe Ausbildung
durch Erziehung und Unterricht. Bei etwa vorhandenem natürlichen Sinne
für Thätigkeit füllen manche Frauen einen Teil ihrer Zeit mit weiblichen
Handarbeiten aus; ihr eigener Putz ist aber immer die grosse Hauptsache für
sie, und dabei scheuen sie weder Zeit noch Geld. Jener Hang zum
Äusserlichen und Flachen, den die schönere Hälfte des
Menschengeschlechts überhaupt angeboren hat und der sich bei der
zivilisierten Abendländerin in hunderterlei Tand und Gepränge äussert, ist
hier eben aufs höchste gesteigert. Durch die äusseren Schranken, welche
ihren Horizont einengen und ihr den schmalspurigen Lebenspfad knapp
abstecken, ist die Morgenländerin jeder angespannteren Seelenthätigkeit,
jedes inneren Kampfes enthoben. Immer hat man sich mit der Frage
gequält: wie denn die Frauen im Harem nicht der Langeweile erliegen. An
Ort und Stelle hört das Rätsel auf Rätsel zu sein. Den ganzen Tag wird an
Zuckerwerk genascht; dazu gesellt sich der Kaffee und zum Kaffee die
Pfeife mit oder ohne Opium, bisweilen sogar mit Haschisch; ausserdem
spielt man leidenschaftlich Domino und mitunter sogar Karten. Dann giebt
es Besuche in anderen Haremen abzustatten oder im eigenen zu empfangen.
Endlich liefert der häusliche und der städtische Klatsch, meist unflätiger
Art, ergiebigen Stoff zum Ausfüllen der Zeit, und wenn er ausgeht, ersetzen
mündliche Erzählungen das Romanlesen der abendländischen Damen. Auch
fehlt es keineswegs an häuslichen Geschäften, und endlich bringen die
Feste, der Bairam vor allen, Abwechslung in das Einerlei.[932] Im ganzen ist
das Haremsleben voll Anziehungskraft und zugleich voll geistiger Leere. Ist
es Leben, — ist es Träumen? Das ist schwer zu sagen, denn diese ganze
Glückseligkeit liesse sich im Grunde genommen in die drei Worte: Essen,
Trinken, Schlafen zusammenfassen. Freilich geschieht das nach
morgenländischer Art, d. h. so bequem und prächtig als nur möglich. Der
den Orientalen angeborne Hang zum Nichtsthun passt ganz gut in dieses
eintönige bequeme Leben, welches nicht einmal die Mühe, einen Wunsch
zu ersinnen, übrig lässt, inmitten einer Frauenherde, deren ganze Intelligenz
schliesslich gerade dazu reicht, eine Perle zu bewundern und ein paar
Babuschen auszuwählen. Ideen von Fatalismus scheinen in der Haremsluft
zu gedeihen, als ob die Sklaverei, unter deren Joch man lebt, sie mit sich
führe. Grober und lächerlicher Aberglaube erfüllen weiter den Dunstkreis
des Harems.
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Liest man solche Berichte, so wundert man sich, wie es eine Europäerin
in einem orientalischen Harem aushalten könne. Und dennoch kommt es
öfter vor, als man glaubt, dass Hareme europäische Bewohnerinnen haben.
Nicht gezwungen, nicht heimlich entführt, sondern freiwillig, ja auf ihren
dringenden Herzenswunsch hörend, sind diese Schönen dahin gekommen.
So gross ist der Zauber, welchen der Harem selbst auf gebildete
Abendländerinnen auszuüben vermag! Ihr Los ist allemal ein ungemein
trauriges. Nichts besorgt die Orientalin mehr als das Erscheinen weisser,
besonders europäischer Haremsgenossinnen, gegen niemanden kehrt ihr
Hass sich in bedrohlicherer Form. Und doch hat die Morgenländerin ebenso
sehr Unrecht, den Einfluss der Europäerin zu befürchten, als diese sich
einzubilden, dass ihre höhere Bildung, ihre Gaben des Gemütes und Geistes
geeignet seien, den Orientalinnen in der Gunst des Mannes den Rang
abzulaufen. Diesen Wahn hat M a l t z a n längst widerlegt, denn gerade
diese Vorzüge sind dem Morgenländer auf die Dauer lästig; er findet sie
unbequem, denn sie nötigen ihn gewissermassen, immer im Sonntagsstaat
des Kulturmenschen zu erscheinen. Eine Orientalin vermag viel eher eine
dauernde Gunst zu erringen, die dann im Range einer Gattin gipfelt, einmal
weil sie ihre Eifersucht meist, wenigstens ihrem Gebieter, dem solche
immer lästig ist, geschickt zu verbergen weiss, und dann weil sie ihm schon
von vornherein, als von gleicher Sitte, Erziehung und Anschauungsweise
bequemer zum Umgange ist; er braucht sich bei ihr keinen Zwang
anzuthun, er kann ungezwungen mit ihr verkehren, alles sagen, was ihm in
den Kopf kommt, und findet doch nur Beifall.[933] Aber auch die Orientalin
fühlt sich im Harem weit weniger unglücklich, als der Abendländer
annimmt, gewiss nicht unglücklicher, als ein gutes Teil unter den
Abendländerinnen ob ihrer Stellen als Frauen sind; sie verhält sich zu
diesen, wie jemand, der in ein Viertel gebannt wäre, ohne sich seiner
Gefangenschaft bewusst zu werden, zu solchen, denen eine Stadt zum
Gefängnis angewiesen ist und welche die Sehnsucht hinaus in die weite
Welt verzehrt.[934] Nur die ganz geringe Anzahl derjenigen, welche
gegenwärtig europäische Bildung genossen, beginnen zu fühlen, dass, wenn
auch ihr Käfig vergoldet ist, ihn doch Eisenstäbe abgrenzen. „So lange wir
nicht wissen, wie es draussen zugeht, sind wir glücklich, wenn wir aber zu
vergleichen anfangen —“ und solche unglücklichen Geschöpfe beklagen es
dann laut, diese Bildung erhalten zu haben, welche ihnen die
morgenländischen Verhältnisse unerträglich mache.[935] Das sind aber
in einem orientalischen Harem aushalten könne. Und dennoch kommt es
öfter vor, als man glaubt, dass Hareme europäische Bewohnerinnen haben.
Nicht gezwungen, nicht heimlich entführt, sondern freiwillig, ja auf ihren
dringenden Herzenswunsch hörend, sind diese Schönen dahin gekommen.
So gross ist der Zauber, welchen der Harem selbst auf gebildete
Abendländerinnen auszuüben vermag! Ihr Los ist allemal ein ungemein
trauriges. Nichts besorgt die Orientalin mehr als das Erscheinen weisser,
besonders europäischer Haremsgenossinnen, gegen niemanden kehrt ihr
Hass sich in bedrohlicherer Form. Und doch hat die Morgenländerin ebenso
sehr Unrecht, den Einfluss der Europäerin zu befürchten, als diese sich
einzubilden, dass ihre höhere Bildung, ihre Gaben des Gemütes und Geistes
geeignet seien, den Orientalinnen in der Gunst des Mannes den Rang
abzulaufen. Diesen Wahn hat M a l t z a n längst widerlegt, denn gerade
diese Vorzüge sind dem Morgenländer auf die Dauer lästig; er findet sie
unbequem, denn sie nötigen ihn gewissermassen, immer im Sonntagsstaat
des Kulturmenschen zu erscheinen. Eine Orientalin vermag viel eher eine
dauernde Gunst zu erringen, die dann im Range einer Gattin gipfelt, einmal
weil sie ihre Eifersucht meist, wenigstens ihrem Gebieter, dem solche
immer lästig ist, geschickt zu verbergen weiss, und dann weil sie ihm schon
von vornherein, als von gleicher Sitte, Erziehung und Anschauungsweise
bequemer zum Umgange ist; er braucht sich bei ihr keinen Zwang
anzuthun, er kann ungezwungen mit ihr verkehren, alles sagen, was ihm in
den Kopf kommt, und findet doch nur Beifall.[933] Aber auch die Orientalin
fühlt sich im Harem weit weniger unglücklich, als der Abendländer
annimmt, gewiss nicht unglücklicher, als ein gutes Teil unter den
Abendländerinnen ob ihrer Stellen als Frauen sind; sie verhält sich zu
diesen, wie jemand, der in ein Viertel gebannt wäre, ohne sich seiner
Gefangenschaft bewusst zu werden, zu solchen, denen eine Stadt zum
Gefängnis angewiesen ist und welche die Sehnsucht hinaus in die weite
Welt verzehrt.[934] Nur die ganz geringe Anzahl derjenigen, welche
gegenwärtig europäische Bildung genossen, beginnen zu fühlen, dass, wenn
auch ihr Käfig vergoldet ist, ihn doch Eisenstäbe abgrenzen. „So lange wir
nicht wissen, wie es draussen zugeht, sind wir glücklich, wenn wir aber zu
vergleichen anfangen —“ und solche unglücklichen Geschöpfe beklagen es
dann laut, diese Bildung erhalten zu haben, welche ihnen die
morgenländischen Verhältnisse unerträglich mache.[935] Das sind aber
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seltene Ausnahmen, und selbst diese beneiden die Europäerin nur teilweise,
denn im ganzen und grossen flösst ihnen die unverstandene Lebensweise
derselben als etwas unheimlich Fremdes mehr Scheu als Sehnsucht ein. Das
Angewöhnte, Anerzogene hält sie fest.[936] Noch mehr, natürlich, ist dies
bei der grossen Menge der Fall. Weit entfernt, die abendländische Gesittung
und ihre Sitten zu beneiden, haben sie dafür nur komisches Entsetzen.
„Wie,“ ist die Orientalin geneigt auszurufen, „ihr geht allein aus,
unverschleiert! Ihr sprecht mit Männern, habt an euch zu denken, über euch
zu wachen, und über euer Schicksal selbst zu entscheiden! Wie mühsam,
wie sorgenvoll, wie schwierig muss das sein!“ Sie staunt, dass Allah
Frauen, die einer solchen Arbeit gewachsen seien, geschaffen habe. Die
ungeheure Mehrzahl der Morgenländerinnen schwärmen geradezu für ihre
Einrichtungen, ihren Harem, und sprechen z u G u n s t e n der Polygamie,
[937] eine Erscheinung, die fast überall wiederkehrt, wo Vielweiberei
Volkssitte ist. Sie bedauern den monogamen Europäer, er müsse sich ja
grenzenlos langweilen. Dass die einzige Frau nicht bloss das zweite Ich des
Mannes, sondern auch des Hauses Führerin, die Erzieherin der Kinder,
wenn nötig die Leiterin des Geschäftes sei, will nicht in ihren Sinn. Da sei
ja die abendländische Frau ein Lasttier, eine Sklavin, die sie in der That
eher bedauern als beneiden möchten.[938] Ähnliche Äusserungen kann man
allgemein vernehmen; sie kennzeichnen die herrschenden Meinungen; sie
machen es erklärlich, dass so mancherlei Veränderungen auch das Leben
und die Anschauungen des n ä h e r e n muhammedanischen Orients durch
den immer mächtiger andringenden Einfluss Europas schon erfahren haben,
der Harem und der ganze Bereich der von ihm beherrschten Lebensgebiete
davon d u r c h a u s u n b e r ü h r t geblieben ist und wohl auch bleiben
wird. Im Harem, bestätigt H e r m a n n V á m b é r y , ist alles beim Alten
geblieben; an Möbel, Sitte und Hausordnung, an Tracht, Redensart und
Denkungsweise ist nicht das mindeste geändert worden; denn das weibliche
Geschlecht, das jeder Berührung mit der Aussenwelt fernsteht, hat die
streng konservative Richtung der Orientalen noch viel besser bewahrt als
die Männerwelt, ja ersteres hat bisher die grösste Hartnäckigkeit gegenüber
allen Reformen an den Tag gelegt, und das Wenige, was die türkischen und
persischen Damen von dem Abendlande entlehnten, hat viel mehr Nach- als
Vorteil bezweckt.[939] Darum ist der Harem e i n e s d e r f e s t e s t e n
Bollwerke für die orientalisch-moslimische Sitte
u n d L e b e n s o r d n u n g nach fast allen Richtungen hin. Hier herrschen
denn im ganzen und grossen flösst ihnen die unverstandene Lebensweise
derselben als etwas unheimlich Fremdes mehr Scheu als Sehnsucht ein. Das
Angewöhnte, Anerzogene hält sie fest.[936] Noch mehr, natürlich, ist dies
bei der grossen Menge der Fall. Weit entfernt, die abendländische Gesittung
und ihre Sitten zu beneiden, haben sie dafür nur komisches Entsetzen.
„Wie,“ ist die Orientalin geneigt auszurufen, „ihr geht allein aus,
unverschleiert! Ihr sprecht mit Männern, habt an euch zu denken, über euch
zu wachen, und über euer Schicksal selbst zu entscheiden! Wie mühsam,
wie sorgenvoll, wie schwierig muss das sein!“ Sie staunt, dass Allah
Frauen, die einer solchen Arbeit gewachsen seien, geschaffen habe. Die
ungeheure Mehrzahl der Morgenländerinnen schwärmen geradezu für ihre
Einrichtungen, ihren Harem, und sprechen z u G u n s t e n der Polygamie,
[937] eine Erscheinung, die fast überall wiederkehrt, wo Vielweiberei
Volkssitte ist. Sie bedauern den monogamen Europäer, er müsse sich ja
grenzenlos langweilen. Dass die einzige Frau nicht bloss das zweite Ich des
Mannes, sondern auch des Hauses Führerin, die Erzieherin der Kinder,
wenn nötig die Leiterin des Geschäftes sei, will nicht in ihren Sinn. Da sei
ja die abendländische Frau ein Lasttier, eine Sklavin, die sie in der That
eher bedauern als beneiden möchten.[938] Ähnliche Äusserungen kann man
allgemein vernehmen; sie kennzeichnen die herrschenden Meinungen; sie
machen es erklärlich, dass so mancherlei Veränderungen auch das Leben
und die Anschauungen des n ä h e r e n muhammedanischen Orients durch
den immer mächtiger andringenden Einfluss Europas schon erfahren haben,
der Harem und der ganze Bereich der von ihm beherrschten Lebensgebiete
davon d u r c h a u s u n b e r ü h r t geblieben ist und wohl auch bleiben
wird. Im Harem, bestätigt H e r m a n n V á m b é r y , ist alles beim Alten
geblieben; an Möbel, Sitte und Hausordnung, an Tracht, Redensart und
Denkungsweise ist nicht das mindeste geändert worden; denn das weibliche
Geschlecht, das jeder Berührung mit der Aussenwelt fernsteht, hat die
streng konservative Richtung der Orientalen noch viel besser bewahrt als
die Männerwelt, ja ersteres hat bisher die grösste Hartnäckigkeit gegenüber
allen Reformen an den Tag gelegt, und das Wenige, was die türkischen und
persischen Damen von dem Abendlande entlehnten, hat viel mehr Nach- als
Vorteil bezweckt.[939] Darum ist der Harem e i n e s d e r f e s t e s t e n
Bollwerke für die orientalisch-moslimische Sitte
u n d L e b e n s o r d n u n g nach fast allen Richtungen hin. Hier herrschen
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noch immer die gleichen Gewohnheiten, Regeln, Meinungen, Begriffe und
Vorurteile, kurzum derselbe Geist wie vor Jahrhunderten, und behalten die
Oberhand über alle etwa von aussen kommenden Einwirkungen.[940]
Es wäre indes ein schwerer Fehler, das vom Harem eben entworfene
Bild für ein allgemein gültiges zu halten. Zutreffend ist dasselbe bloss für
die höheren, begüterten Stände, insbesondere für die fürstlichen
Haushaltungen in den Hauptstädten, wie Kairo und Stambul, und die
Paläste der Grossen. Nur auf diesem Boden sind die abendländischen
Ansichten vom Harem und Haremleben erwachsen. Die Wirtschaft der
wenig vermöglichen Mittelklassen ist aber natürlich viel bescheidener. Da
versorgt das Weib mit rührigen Händen den ganzen Hausstand allein oder
höchstens von einer Verwandten unterstützt, und wenn eine zweite Frau
vorhanden, mit ihr oft genug in enger Freundschaft verbunden, wenngleich
die eine der anderen häufig durch ihr Dasein Nahrungssorgen macht; der
Harem selbst aber ist vielfach zu Weberwerkstätten und Färbereien
geworden. Das Weib des Landmannes endlich hilft die Feldarbeit bestellen,
arbeitet unaufhörlich Tag und Nacht, ohne je Ruhe zu haben, als in wenigen
Stunden des Schlummers. Folglich erwirbt er so viele Gehülfinnen, als er
Frauen hat, ein Umstand, welcher die Vielweiberei ebenso fördert, wie der
Grundsatz, dass alle Mädchen an den Mann gebracht werden sollen. In den
ärmeren Gegenden freilich finden sich zwei Frauen bei keinem Bauern, da
er keinen Raum und keine Nahrung für sie besitzt und froh ist, e i n Weib
mit den Kindern erhalten zu können.
Bei der wichtigen Rolle, welche dem Harem in der Geschichte des
Familienlebens so vieler Völker zufällt, dürfen — so sehr das
Anstandsgefühl sich dagegen sträubt — jene Punkte nicht gänzlich
unberührt bleiben, welche unseren Augen wohl als die schwärzesten dieser
Einrichtung erscheinen. Unter diesen sind die durch das Sonderleben der
Geschlechter hervorgerufenen Wirkungen in gesellschaftlicher Hinsicht
noch nicht die allerschlimmsten. Bekanntlich ist unter Morgenländern von
den Frauen niemals die Rede; ihrer zu erwähnen gilt für unschicklich, und
nicht einmal nach ihrem Befinden darf man sich beim Eheherrn erkundigen;
wo man nicht umhin kann davon zu reden, geschieht es mit einer
entschuldigenden Wendung, wie etwa: „mit Verlaub“, meine Frau. Bei der
völligen Ausschliessung des weiblichen Geschlechts vom Kreise der
Männer fehlt natürlich auch der gute Ton, ja der notdürftigste Anstand; man
Vorurteile, kurzum derselbe Geist wie vor Jahrhunderten, und behalten die
Oberhand über alle etwa von aussen kommenden Einwirkungen.[940]
Es wäre indes ein schwerer Fehler, das vom Harem eben entworfene
Bild für ein allgemein gültiges zu halten. Zutreffend ist dasselbe bloss für
die höheren, begüterten Stände, insbesondere für die fürstlichen
Haushaltungen in den Hauptstädten, wie Kairo und Stambul, und die
Paläste der Grossen. Nur auf diesem Boden sind die abendländischen
Ansichten vom Harem und Haremleben erwachsen. Die Wirtschaft der
wenig vermöglichen Mittelklassen ist aber natürlich viel bescheidener. Da
versorgt das Weib mit rührigen Händen den ganzen Hausstand allein oder
höchstens von einer Verwandten unterstützt, und wenn eine zweite Frau
vorhanden, mit ihr oft genug in enger Freundschaft verbunden, wenngleich
die eine der anderen häufig durch ihr Dasein Nahrungssorgen macht; der
Harem selbst aber ist vielfach zu Weberwerkstätten und Färbereien
geworden. Das Weib des Landmannes endlich hilft die Feldarbeit bestellen,
arbeitet unaufhörlich Tag und Nacht, ohne je Ruhe zu haben, als in wenigen
Stunden des Schlummers. Folglich erwirbt er so viele Gehülfinnen, als er
Frauen hat, ein Umstand, welcher die Vielweiberei ebenso fördert, wie der
Grundsatz, dass alle Mädchen an den Mann gebracht werden sollen. In den
ärmeren Gegenden freilich finden sich zwei Frauen bei keinem Bauern, da
er keinen Raum und keine Nahrung für sie besitzt und froh ist, e i n Weib
mit den Kindern erhalten zu können.
Bei der wichtigen Rolle, welche dem Harem in der Geschichte des
Familienlebens so vieler Völker zufällt, dürfen — so sehr das
Anstandsgefühl sich dagegen sträubt — jene Punkte nicht gänzlich
unberührt bleiben, welche unseren Augen wohl als die schwärzesten dieser
Einrichtung erscheinen. Unter diesen sind die durch das Sonderleben der
Geschlechter hervorgerufenen Wirkungen in gesellschaftlicher Hinsicht
noch nicht die allerschlimmsten. Bekanntlich ist unter Morgenländern von
den Frauen niemals die Rede; ihrer zu erwähnen gilt für unschicklich, und
nicht einmal nach ihrem Befinden darf man sich beim Eheherrn erkundigen;
wo man nicht umhin kann davon zu reden, geschieht es mit einer
entschuldigenden Wendung, wie etwa: „mit Verlaub“, meine Frau. Bei der
völligen Ausschliessung des weiblichen Geschlechts vom Kreise der
Männer fehlt natürlich auch der gute Ton, ja der notdürftigste Anstand; man
Page 389
ist rücksichtslos in der Wahl der Gesprächsgegenstände, wie in der Wahl der
Ausdrücke und in seinem gesamten Verhalten; die schlüpfrigsten und
zweideutigsten Dinge werden mit Vorliebe in den Bereich der Unterhaltung
gezogen, und man lässt sich dabei so sehr gehen, dass man, ebenso wie es
die Frauen in ihren Haremkreisen machen, auch auf etwa mitanwesende
junge Leute oder Knaben nicht die mindeste Rücksicht nimmt.[941] Nicht
anders handeln die Frauen; auch bei ihnen begegnet man dem Mangel an
Zartgefühl, dem rohen, unverhüllten Berühren der geschlechtlichen
Beziehungen, welches in den orientalischen Frauengemächern vorherrscht.
In dieser geistigen Atmosphäre wächst die Kinderwelt heran, für welche
somit das Geschlechtsleben weder in Wort noch That einen Schleier hat.
Die dunkelsten Schattenseiten des Haremslebens liegen aber nach einer
tieferen Richtung: in der Begünstigung unnatürlicher Laster. Ich sage:
Begünstigung, denn irrig ist es doch, für dieselben den Harem allein
verantwortlich zu machen. Ihr Entstehen ist nicht im Harem zu suchen, sie
sind viel älter als dieser; wohl aber liefert er einen Boden, auf welchem die
Giftpflanze üppig ins Kraut schiessen kann.
So hat unter den Frauen der Osmanen die Gepflogenheit, den
Leibessegen zu entfernen, eine so gewaltige Ausdehnung gewonnen, dass
die Regierung, aufgeschreckt über die verheerenden Folgen des Übels, sich
vergebens bemüht, eine wirksame Abhilfe zu finden.[942] Da der Korân
darüber schweigt, so konnten sich auch die islamitischen Gesetzgeber zu
einer strengen Bestrafung dieser Handlung nicht verstehen. Auch in Persien,
wo dem unverheirateten Mädchen, der Witwe oder Geschiedenen, welche
etwa gebären würde, der Tod gewiss wäre, enden alle unehelichen
Schwangerschaften mit Ekbolen; und die Sache wird ziemlich öffentlich
betrieben, ihr auch kein Hindernis in den Weg gelegt. Dagegen kommt es
niemals vor, dass, wie in den höheren Ständen der Türkei, die Frau,
nachdem sie zwei Kinder geboren, mit Wissen ihres Mannes von nun an
Abortus hervorruft, teils um ihre Körperschönheit zu erhalten, teils um die
Nachkommenschaft zu verringern.[943] Da aber die Sitte der
Fruchtentfernung nicht bloss im Harem auftritt, sondern auch bei vielen
anderen, nicht einmal polygynischen, ja selbst hochgesitteten Völkern in
weit grösserer Übung ist, als man meint, so ist deren Veranlassung mit weit
mehr Recht zunächst in wirtschaftlichen Ursachen zu suchen, dieselbe also
ein Ergebnis weder der Vielweiberei noch selbst des Harems, so sehr sie
auch letzterer begünstigen mag. In weit grösserem Masse ist er jedoch
Ausdrücke und in seinem gesamten Verhalten; die schlüpfrigsten und
zweideutigsten Dinge werden mit Vorliebe in den Bereich der Unterhaltung
gezogen, und man lässt sich dabei so sehr gehen, dass man, ebenso wie es
die Frauen in ihren Haremkreisen machen, auch auf etwa mitanwesende
junge Leute oder Knaben nicht die mindeste Rücksicht nimmt.[941] Nicht
anders handeln die Frauen; auch bei ihnen begegnet man dem Mangel an
Zartgefühl, dem rohen, unverhüllten Berühren der geschlechtlichen
Beziehungen, welches in den orientalischen Frauengemächern vorherrscht.
In dieser geistigen Atmosphäre wächst die Kinderwelt heran, für welche
somit das Geschlechtsleben weder in Wort noch That einen Schleier hat.
Die dunkelsten Schattenseiten des Haremslebens liegen aber nach einer
tieferen Richtung: in der Begünstigung unnatürlicher Laster. Ich sage:
Begünstigung, denn irrig ist es doch, für dieselben den Harem allein
verantwortlich zu machen. Ihr Entstehen ist nicht im Harem zu suchen, sie
sind viel älter als dieser; wohl aber liefert er einen Boden, auf welchem die
Giftpflanze üppig ins Kraut schiessen kann.
So hat unter den Frauen der Osmanen die Gepflogenheit, den
Leibessegen zu entfernen, eine so gewaltige Ausdehnung gewonnen, dass
die Regierung, aufgeschreckt über die verheerenden Folgen des Übels, sich
vergebens bemüht, eine wirksame Abhilfe zu finden.[942] Da der Korân
darüber schweigt, so konnten sich auch die islamitischen Gesetzgeber zu
einer strengen Bestrafung dieser Handlung nicht verstehen. Auch in Persien,
wo dem unverheirateten Mädchen, der Witwe oder Geschiedenen, welche
etwa gebären würde, der Tod gewiss wäre, enden alle unehelichen
Schwangerschaften mit Ekbolen; und die Sache wird ziemlich öffentlich
betrieben, ihr auch kein Hindernis in den Weg gelegt. Dagegen kommt es
niemals vor, dass, wie in den höheren Ständen der Türkei, die Frau,
nachdem sie zwei Kinder geboren, mit Wissen ihres Mannes von nun an
Abortus hervorruft, teils um ihre Körperschönheit zu erhalten, teils um die
Nachkommenschaft zu verringern.[943] Da aber die Sitte der
Fruchtentfernung nicht bloss im Harem auftritt, sondern auch bei vielen
anderen, nicht einmal polygynischen, ja selbst hochgesitteten Völkern in
weit grösserer Übung ist, als man meint, so ist deren Veranlassung mit weit
mehr Recht zunächst in wirtschaftlichen Ursachen zu suchen, dieselbe also
ein Ergebnis weder der Vielweiberei noch selbst des Harems, so sehr sie
auch letzterer begünstigen mag. In weit grösserem Masse ist er jedoch
Page 390
verantwortlich für das, was man als „widernatürliche Laster“ bezeichnet,
welche nicht wenig zur Entvölkerung des Orients beitragen. In den vielen
müssigen Stunden und den langen Fasten des Harems oder der Zenana
lernen die Frauen sehr leicht die Verirrungen der Masturbation, der
sogenannten lesbischen Liebe (Cunnilingua) und des Tribadismus, jenes
physischen Verkehrs zwischen zwei Frauen, welche die Römer mit den
Wörtern Frictrices oder Subigatrices tauften. Allein schon der Umstand,
dass die geschichtliche Überlieferung den Ursprung dieser Ausschweifung
nach Lesbos[944] verlegt, also ausserhalb des Haremgebietes, deutet darauf
hin, dass beide Erscheinungen nicht notwendig miteinander
zusammenhängen. Thatsache ist allerdings, dass der Tribadismus unter den
morgenländischen Mädchen ungemein verbreitet ist,[945] bekannt aber auch,
dass er ferne vom Oriente und vom Harem, inmitten der zivilisierten
Gesellschaft, im Schwange geht.[946]
Neben dem Tribadismus tritt die Liebe zwischen Männern auf die
Bühne; aber auch sie war und ist zu allen Zeiten und in allen Ländern, nicht
bloss im Gebiete des Harems, viel verbreiteter als man denkt. Der Korân
bestraft die Unzucht von Männern miteinander, bis sie Besserung
versprechen, und in den ersten Zeiten des Islâms war man in dieser Hinsicht
ziemlich strenge. Erst durch die näheren Beziehungen zu den Persern und
besonders seitdem mit Beginn der Herrschaft der Abbassiden persische
Sitten und Unsitten in den höheren Klassen der arabischen Gesellschaft
mehr und mehr sich verbreiteten, griffen auch die widernatürlichen Laster
mehr und mehr um sich, denn schon im Altertum erfreuten sich die Perser
und Meder einer schmachvollen Berühmtheit in diesem Punkte. Die
Knabenliebe (Päderastia) lernten die Perser, nach H e r o d o t s
Bemerkung, von den Griechen, im Vendidad wird aber bereits Hyrkanien
als das Land erwähnt, in welchem dieselbe betrieben werde.[947] Für den
Islâm steht so viel fest, dass am Hofe von Bagdad schon zur Zeit Harun-al-
Raschids diese Sitte eine ganz verbreitete war, deren man sich weder
schämte, noch sie als etwas Übles ansah. Ja, die Sufi machten sie fast zum
Dogma.[948] Der von H a f i s und anderen Dichtern des Orients besungene
Antinous war ehedem auch bei den sinnlichen Osmanen eine offen
anerkannte Erscheinung. Man sprach von Machboub als etwas
Selbstverständliches, wie unsere Jeunesse dorée von ihren Maitressen
spricht. Der Page gehörte beinahe zum Hausstand des Grossen, der Mosaïb
(Günstling) bekleidete eine öffentliche Stellung bei Hofe.[949] Die
welche nicht wenig zur Entvölkerung des Orients beitragen. In den vielen
müssigen Stunden und den langen Fasten des Harems oder der Zenana
lernen die Frauen sehr leicht die Verirrungen der Masturbation, der
sogenannten lesbischen Liebe (Cunnilingua) und des Tribadismus, jenes
physischen Verkehrs zwischen zwei Frauen, welche die Römer mit den
Wörtern Frictrices oder Subigatrices tauften. Allein schon der Umstand,
dass die geschichtliche Überlieferung den Ursprung dieser Ausschweifung
nach Lesbos[944] verlegt, also ausserhalb des Haremgebietes, deutet darauf
hin, dass beide Erscheinungen nicht notwendig miteinander
zusammenhängen. Thatsache ist allerdings, dass der Tribadismus unter den
morgenländischen Mädchen ungemein verbreitet ist,[945] bekannt aber auch,
dass er ferne vom Oriente und vom Harem, inmitten der zivilisierten
Gesellschaft, im Schwange geht.[946]
Neben dem Tribadismus tritt die Liebe zwischen Männern auf die
Bühne; aber auch sie war und ist zu allen Zeiten und in allen Ländern, nicht
bloss im Gebiete des Harems, viel verbreiteter als man denkt. Der Korân
bestraft die Unzucht von Männern miteinander, bis sie Besserung
versprechen, und in den ersten Zeiten des Islâms war man in dieser Hinsicht
ziemlich strenge. Erst durch die näheren Beziehungen zu den Persern und
besonders seitdem mit Beginn der Herrschaft der Abbassiden persische
Sitten und Unsitten in den höheren Klassen der arabischen Gesellschaft
mehr und mehr sich verbreiteten, griffen auch die widernatürlichen Laster
mehr und mehr um sich, denn schon im Altertum erfreuten sich die Perser
und Meder einer schmachvollen Berühmtheit in diesem Punkte. Die
Knabenliebe (Päderastia) lernten die Perser, nach H e r o d o t s
Bemerkung, von den Griechen, im Vendidad wird aber bereits Hyrkanien
als das Land erwähnt, in welchem dieselbe betrieben werde.[947] Für den
Islâm steht so viel fest, dass am Hofe von Bagdad schon zur Zeit Harun-al-
Raschids diese Sitte eine ganz verbreitete war, deren man sich weder
schämte, noch sie als etwas Übles ansah. Ja, die Sufi machten sie fast zum
Dogma.[948] Der von H a f i s und anderen Dichtern des Orients besungene
Antinous war ehedem auch bei den sinnlichen Osmanen eine offen
anerkannte Erscheinung. Man sprach von Machboub als etwas
Selbstverständliches, wie unsere Jeunesse dorée von ihren Maitressen
spricht. Der Page gehörte beinahe zum Hausstand des Grossen, der Mosaïb
(Günstling) bekleidete eine öffentliche Stellung bei Hofe.[949] Die
Page 391
Nachkommen jener Horden, welche unter Dschingis-Chan und Timur
Mittel- und Nordasien erobert, die ösbekischen Chane, hatten es später
darin so weit gebracht, dass es bei ihnen für ein schlimmes Zeichen und für
eine Schwäche galt, wenn einer von dem allgemeinen Gebrauche sich frei
erhielt. Heute noch erreicht derselbe, welcher, geographisch gesprochen, an
den Ufern des Bosporus anfängt und auf dem Wege nach Osten allmählich
merklicher wird, seinen Gipfelpunkt in Bochârâ. Über Dinge, die unser
europäisches Gefühl aufs höchste empören würden, wird hier wie über
einen erlaubten Scherz verhandelt, und selbst die Religion, die einen
leichten Fehltritt im Waschen oder anderen Vorschriften mit dem Tode
bestraft, drückt hier ein Auge zu.[950] Dr. P o l a k bezeugt, dass auch in
Persien widernatürliche Gepflogenheiten in den Städten sehr verbreitet
seien und „dass sie nicht so allgemeine Entrüstung hervorrufen, wie es im
Interesse der ganzen Menschheit zu wünschen wäre.“[951] Wie in den
meisten orientalischen Ländern, so ist die Knabenliebe auch im westlichen
Nordafrika, in Marokko, allgemein verbreitet; jeder der höheren Beamten
hält eine mehr oder weniger grosse Zahl von verschnittenen Negerburschen.
[952] Man darf wohl annehmen, dass die Sitte mit dem Islâm und dem
Harem dahin gebracht worden ist. Und dennoch sind weder der eine, noch
der andere ihre Geburtsstätte.
Die mythologische Überlieferung führt den Ursprung der Knabenliebe
auf Orpheus und die Thraker zurück. Jedenfalls war sie im Altertume längst
in Übung. Karthago war darob berüchtigt und die Karthager rühmten sich
ihrer Kraft in deren Ausübung. Aristoteles erzählt, dass dieselbe auf der
Insel Kreta gesetzlich erlaubt war, um einer zu starken Volksvermehrung
entgegenzuwirken. Von deren Ausdehnung im alten Hellas und in Rom wird
noch an späterer Stelle die Rede sein. Bedeutsam ist, dass es in Europa ein
Land gibt, wo die dorische Knabenliebe in der verklärten Gestalt genau so,
wie die Alten sie uns darstellen, noch heutzutage blüht und auf das Innigste
mit der Sitte und Lebensweise seiner Bewohner verwachsen ist. Dieses
Land ist nach den Mitteilungen G. v. H a h n s , derjenige Teil Albaniens,
den die Gegen[953] bewohnen, der Zweig eines Volkes, das man als die
reinsten Nachkommen der alten Illyrier betrachten darf, von welchen auch
die Vorväter der Hellenen abstammten. In hoher Form ward Päderastie bei
der Entdeckung Amerikas fast überall unter den Eingeborenen angetroffen,
wenngleich bei den höher stehenden Völkern als Laster gebrandmarkt und
bestraft. An vielen Stellen, besonders der Nordwestküste, ist sie jetzt noch
Mittel- und Nordasien erobert, die ösbekischen Chane, hatten es später
darin so weit gebracht, dass es bei ihnen für ein schlimmes Zeichen und für
eine Schwäche galt, wenn einer von dem allgemeinen Gebrauche sich frei
erhielt. Heute noch erreicht derselbe, welcher, geographisch gesprochen, an
den Ufern des Bosporus anfängt und auf dem Wege nach Osten allmählich
merklicher wird, seinen Gipfelpunkt in Bochârâ. Über Dinge, die unser
europäisches Gefühl aufs höchste empören würden, wird hier wie über
einen erlaubten Scherz verhandelt, und selbst die Religion, die einen
leichten Fehltritt im Waschen oder anderen Vorschriften mit dem Tode
bestraft, drückt hier ein Auge zu.[950] Dr. P o l a k bezeugt, dass auch in
Persien widernatürliche Gepflogenheiten in den Städten sehr verbreitet
seien und „dass sie nicht so allgemeine Entrüstung hervorrufen, wie es im
Interesse der ganzen Menschheit zu wünschen wäre.“[951] Wie in den
meisten orientalischen Ländern, so ist die Knabenliebe auch im westlichen
Nordafrika, in Marokko, allgemein verbreitet; jeder der höheren Beamten
hält eine mehr oder weniger grosse Zahl von verschnittenen Negerburschen.
[952] Man darf wohl annehmen, dass die Sitte mit dem Islâm und dem
Harem dahin gebracht worden ist. Und dennoch sind weder der eine, noch
der andere ihre Geburtsstätte.
Die mythologische Überlieferung führt den Ursprung der Knabenliebe
auf Orpheus und die Thraker zurück. Jedenfalls war sie im Altertume längst
in Übung. Karthago war darob berüchtigt und die Karthager rühmten sich
ihrer Kraft in deren Ausübung. Aristoteles erzählt, dass dieselbe auf der
Insel Kreta gesetzlich erlaubt war, um einer zu starken Volksvermehrung
entgegenzuwirken. Von deren Ausdehnung im alten Hellas und in Rom wird
noch an späterer Stelle die Rede sein. Bedeutsam ist, dass es in Europa ein
Land gibt, wo die dorische Knabenliebe in der verklärten Gestalt genau so,
wie die Alten sie uns darstellen, noch heutzutage blüht und auf das Innigste
mit der Sitte und Lebensweise seiner Bewohner verwachsen ist. Dieses
Land ist nach den Mitteilungen G. v. H a h n s , derjenige Teil Albaniens,
den die Gegen[953] bewohnen, der Zweig eines Volkes, das man als die
reinsten Nachkommen der alten Illyrier betrachten darf, von welchen auch
die Vorväter der Hellenen abstammten. In hoher Form ward Päderastie bei
der Entdeckung Amerikas fast überall unter den Eingeborenen angetroffen,
wenngleich bei den höher stehenden Völkern als Laster gebrandmarkt und
bestraft. An vielen Stellen, besonders der Nordwestküste, ist sie jetzt noch
Page 392
gang und gäbe. Von Aljaschka bis hinab nach Darien sieht man als Frauen
erzogene und gekleidete Jünglinge, die mit den Grossen, den Häuptlingen
und Herren, im Konkubinat leben.[954] Ähnliche Gepflogenheiten herrschen
bei den Aleuten und den Inuit oder Eskimo. Dass sie bis in manche Kreise
der höchstgesitteten Nationen hineinragen, will ich nicht weiter berühren.
[955] Diese Beispiele beweisen zur Genüge, dass jene beklagenswerten
Verirrungen nicht an den Harem, noch weniger an die Vielweiberei
gebunden sind. Sicher ist dagegen, dass sie im Bereiche des Harems und
der Sonderung der Geschlechter den günstigsten Boden finden. In der
Türkei ist indessen, so versichert M u r a d E f e n d i , die erwähnte Unsitte
durch die neuen gesellschaftlichen Anschauungen nicht allein in der
„Gesellschaft“ bedeutend gemindert, sondern gänzlich in den Schatten
verbannt worden. Wo sie allenfalls noch ihr Unwesen treibt, darf sie doch
nicht mehr eingestanden werden, sondern gehört, wie im Abendlande, zu
den heimlichen Lastern. „Man zieht ihr die Mütze über die Ohren.“[956]
Diese kurze Erörterung der hier zuletzt erwähnten Thatsachen, welche
gewöhnlich, weil dem Gefühle des Kulturmenschen zuwider, mit
Stillschweigen übergangen werden, hielt ich nicht für unstatthaft, denn in
der Völkerkunde gibt es nach des vortrefflichen P o s t Bemerkung die
Frage gar nicht, ob irgend etwas gut oder böse, recht oder unrecht, wahr
oder unwahr, schön oder unschön sei; sondern es gibt nur die Frage, ob
irgend eine Anschauung im Völkerleben existiert, und weshalb sie existiert
oder weshalb nicht, ohne dass der individuellen Wertschätzung einer
solchen Sitte oder einer solchen Anschauung irgend ein Gewicht beigelegt
wird. Rückhaltlos unterschreibe ich die Worte des Bremer Rechtsgelehrten,
dem die Aufhellung der Geschichte der Familie schon so viel verdankt, und
der da spricht: „Die individuelle Wertschätzung ist ein ganz schwankender
Faktor, welcher jede streng wissenschaftliche Behandlung des
ethnologischen Gebiets unmöglich macht. Sittliche Entrüstung des
Ethnologen, dass ein Volk ehelos lebt, dass es dem Kannibalismus huldigt,
dass es Menschenopfer bringt, dass es seine Verbrecher spiesst oder rädert
oder seine Hexen und Zauberer verbrennt, trägt gar nichts zur Lösung
ethnologischer Probleme bei; sie verwirrt nur den Kausalzusammenhang
der ethnologischen Erscheinungen, dem der Ethnologe mit dem kalten Auge
eines Anatomen nachzuspüren berufen ist. Wer imstande ist, von unsinnigen
Sitten und unsinnigen Volksanschauungen zu sprechen, der ist für die
ethnologische Forschung noch nicht reif.“[957]
erzogene und gekleidete Jünglinge, die mit den Grossen, den Häuptlingen
und Herren, im Konkubinat leben.[954] Ähnliche Gepflogenheiten herrschen
bei den Aleuten und den Inuit oder Eskimo. Dass sie bis in manche Kreise
der höchstgesitteten Nationen hineinragen, will ich nicht weiter berühren.
[955] Diese Beispiele beweisen zur Genüge, dass jene beklagenswerten
Verirrungen nicht an den Harem, noch weniger an die Vielweiberei
gebunden sind. Sicher ist dagegen, dass sie im Bereiche des Harems und
der Sonderung der Geschlechter den günstigsten Boden finden. In der
Türkei ist indessen, so versichert M u r a d E f e n d i , die erwähnte Unsitte
durch die neuen gesellschaftlichen Anschauungen nicht allein in der
„Gesellschaft“ bedeutend gemindert, sondern gänzlich in den Schatten
verbannt worden. Wo sie allenfalls noch ihr Unwesen treibt, darf sie doch
nicht mehr eingestanden werden, sondern gehört, wie im Abendlande, zu
den heimlichen Lastern. „Man zieht ihr die Mütze über die Ohren.“[956]
Diese kurze Erörterung der hier zuletzt erwähnten Thatsachen, welche
gewöhnlich, weil dem Gefühle des Kulturmenschen zuwider, mit
Stillschweigen übergangen werden, hielt ich nicht für unstatthaft, denn in
der Völkerkunde gibt es nach des vortrefflichen P o s t Bemerkung die
Frage gar nicht, ob irgend etwas gut oder böse, recht oder unrecht, wahr
oder unwahr, schön oder unschön sei; sondern es gibt nur die Frage, ob
irgend eine Anschauung im Völkerleben existiert, und weshalb sie existiert
oder weshalb nicht, ohne dass der individuellen Wertschätzung einer
solchen Sitte oder einer solchen Anschauung irgend ein Gewicht beigelegt
wird. Rückhaltlos unterschreibe ich die Worte des Bremer Rechtsgelehrten,
dem die Aufhellung der Geschichte der Familie schon so viel verdankt, und
der da spricht: „Die individuelle Wertschätzung ist ein ganz schwankender
Faktor, welcher jede streng wissenschaftliche Behandlung des
ethnologischen Gebiets unmöglich macht. Sittliche Entrüstung des
Ethnologen, dass ein Volk ehelos lebt, dass es dem Kannibalismus huldigt,
dass es Menschenopfer bringt, dass es seine Verbrecher spiesst oder rädert
oder seine Hexen und Zauberer verbrennt, trägt gar nichts zur Lösung
ethnologischer Probleme bei; sie verwirrt nur den Kausalzusammenhang
der ethnologischen Erscheinungen, dem der Ethnologe mit dem kalten Auge
eines Anatomen nachzuspüren berufen ist. Wer imstande ist, von unsinnigen
Sitten und unsinnigen Volksanschauungen zu sprechen, der ist für die
ethnologische Forschung noch nicht reif.“[957]
Page 393
[906] S . G . W . B e n j a m i n . Persia and the Persians. Lond. 1887. S.
104.
[907] Dahin gehört unter anderen die von L a d y M o n t a g u e erfundene
Fabel vom sogenannten „Schnupftuchwerfen“. Wenn der Sultan oder Pascha
einer Odaliske seine Gunst erweisen will, so wirft er angeblich, nachdem die
Damen des Harems ihn in reizender Vereinigung guitarreklimpernd umgaukelt
haben, der Erwählten sein Schnupftuch zu. K o m m t n i e v o r . In früheren
Zeiten würde die Holde wahrscheinlich nicht recht gewusst haben, wozu sie das
Geschenk gebrauchen sollte; und jetzt wurde sie es für ein gar zu bescheidenes
Zeichen der Anerkennung halten.
[908] Globus. Bd. XVI. S. 167.
[909] M a l t z a n . Orientalische Haremsstudien, in der „Neuen Freien
Presse“ vom 27. August 1873.
[910] So herrschte z. B. im Harem des Chidiv Ismail Pascha, also des Krösus
unter allen Haremsbesitzern, dessen jährliche Haremsausgaben auf etwa sechs
Millionen Mark veranschlagt wurden, ein gänzlicher Mangel an jenem Gefässe,
welches die Franzosen (euphemistisch) un vase nennen. So berichtet
E m m e l i n e L o t t . Harem Life in Egypt and Constantinople. London 1865.
Bd. II. S. 80. Die Feder bleibt stille stehen, wenn man sich die Folgen dieser
Vasenlosigkeit denkt.
[911] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 6.
[912] Dr. M o r i t z H o e r n e s . Dinarische Wanderungen. Kultur- und
Landschaftsbilder aus Bosnien und der Herzegowina. Wien 1888. S. 70.
[913] P o l a k . A. a. O. Bd. I. S. 161.
[914] B e n j a m i n . Persia and the Persians. S. 31.
[915] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 95.
[916] Siehe die hübsche Abbildung: A. a. O. S. 171.
[917] H e l l w a l d . Zentralasien. Leipzig 1880. S. 28.
[918] A. a. O. S. 317.
[919] K r e m e r . Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 125.
[920] Ausland 1863. S. 703.
[921] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Bd. II. S. 5
[922] H e i n r i c h B r u g s c h . Im Lande der Sonne. Wanderungen in
Persien. Berlin 1886. S. 245.
[923] V i n c e n t i . Ehe im Islam. S. 18
[924] W i l l s . A. a. O. & 66. — B e n j a m i n . A. a. O. S. 453.
[925] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 215.
[926] W i l l s . A. a. O. S. 67.
[927] P o l a k . A. a. O. S. 226.
[928] W i l l s . A. a. O. S. 63.
104.
[907] Dahin gehört unter anderen die von L a d y M o n t a g u e erfundene
Fabel vom sogenannten „Schnupftuchwerfen“. Wenn der Sultan oder Pascha
einer Odaliske seine Gunst erweisen will, so wirft er angeblich, nachdem die
Damen des Harems ihn in reizender Vereinigung guitarreklimpernd umgaukelt
haben, der Erwählten sein Schnupftuch zu. K o m m t n i e v o r . In früheren
Zeiten würde die Holde wahrscheinlich nicht recht gewusst haben, wozu sie das
Geschenk gebrauchen sollte; und jetzt wurde sie es für ein gar zu bescheidenes
Zeichen der Anerkennung halten.
[908] Globus. Bd. XVI. S. 167.
[909] M a l t z a n . Orientalische Haremsstudien, in der „Neuen Freien
Presse“ vom 27. August 1873.
[910] So herrschte z. B. im Harem des Chidiv Ismail Pascha, also des Krösus
unter allen Haremsbesitzern, dessen jährliche Haremsausgaben auf etwa sechs
Millionen Mark veranschlagt wurden, ein gänzlicher Mangel an jenem Gefässe,
welches die Franzosen (euphemistisch) un vase nennen. So berichtet
E m m e l i n e L o t t . Harem Life in Egypt and Constantinople. London 1865.
Bd. II. S. 80. Die Feder bleibt stille stehen, wenn man sich die Folgen dieser
Vasenlosigkeit denkt.
[911] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 6.
[912] Dr. M o r i t z H o e r n e s . Dinarische Wanderungen. Kultur- und
Landschaftsbilder aus Bosnien und der Herzegowina. Wien 1888. S. 70.
[913] P o l a k . A. a. O. Bd. I. S. 161.
[914] B e n j a m i n . Persia and the Persians. S. 31.
[915] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 95.
[916] Siehe die hübsche Abbildung: A. a. O. S. 171.
[917] H e l l w a l d . Zentralasien. Leipzig 1880. S. 28.
[918] A. a. O. S. 317.
[919] K r e m e r . Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 125.
[920] Ausland 1863. S. 703.
[921] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Bd. II. S. 5
[922] H e i n r i c h B r u g s c h . Im Lande der Sonne. Wanderungen in
Persien. Berlin 1886. S. 245.
[923] V i n c e n t i . Ehe im Islam. S. 18
[924] W i l l s . A. a. O. & 66. — B e n j a m i n . A. a. O. S. 453.
[925] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 215.
[926] W i l l s . A. a. O. S. 67.
[927] P o l a k . A. a. O. S. 226.
[928] W i l l s . A. a. O. S. 63.
Page 394
[929] B r u g s c h . Im Lande der Sonne. S. 245.
[930] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 24–25.
[931] B e n j a m i n . Persia and the Persians. S. 105.
[932] E m m e l i n e L o t t . Harem Life. Bd. I. S. 225–241.
[933] M a l t z a n in der Neuen Freien Presse vom 27. August 1873.
[934] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 18.
[935] Über Land und Meer 1877. Bd. I. S. 114.
[936] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 42.
[937] Über Land und Meer. A. a. O.
[938] Bericht einer ungenannten Dame: „Eine Stunde im Harem“ (Neues
Wiener Tagblatt vom 15. September 1881).
[939] H e r m a n n V á m b é r y . Der Islâm im neunzehnten Jahrhundert.
Leipzig 1875. S. 158–159.
[940] M o r i t z L ü t k e . Der Islâm und seine Völker. Gütersloh 1878. S.
128–129.
[941] A. a. O. S. 128.
[942] Stambul und das moderne Türkentum. Politische, soziale und
biographische Bilder, von einem Osmanen. Leipzig 1877. Bd. I. S. 191.
[943] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 217–218.
[944] Die durch attische Komiker der lesbischen Liebe beschuldigte
griechische Dichterin Sappho hat bekanntlich W e l c k e r reingewaschen. S.
Welcker. Sappho von einem herrschenden Vorurteil befreit. Göttingen 1816.
[945] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 98.
[946] D i d e r o t , ein freilich in diesem Falle nicht massgebender
Gewährsmann, stellt in seinem zum Teil von empörendem Naturalismus
strotzenden Roman La religieuse die Klöster als Brutstätten des Tribadismus hin.
Wahrer ist, dass jenes widernatürliche Laster in geheimen Gesellschaften
gewisser Grossstädte und in vielen Privatkreisen ausgeübt wird. Am
bekanntesten sind die „alexandrinischen Gesellschaften“ in der Hauptstadt des
prüden England und die Vestalinnen in Paris. A d o l p h e B e l o t hat endlich
diesen Stoff zum Vorwurfe seines berüchtigten Romanes: Mademoiselle
G i r a r d , ma femme gemacht. Man vergl. auch über Tribadismus die
Bemerkungen M a n t e g a z z a s . A. a. O. S. 99–100.
[947] D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. S. 376.
[948] K r e m e r . Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 129–131.
[949] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Bd. II. S. 4.
[950] „Oft sah ich“ — so berichtet der ungarische Reisende V á m b é r y —
„in Tschahrbag Abdullah-Chan, der ausserhalb der Stadt gelegen ist, Männer
jedes Standes und Alters, die mit dem Kopf gegen die Wand stiessen, sich im
Staube wälzten, die Kleider zerrissen, um den Grad ihrer Neigung dem Wesen
kundzugeben, das in der Ferne unter einem Baume dem Anscheine nach mit
[930] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 24–25.
[931] B e n j a m i n . Persia and the Persians. S. 105.
[932] E m m e l i n e L o t t . Harem Life. Bd. I. S. 225–241.
[933] M a l t z a n in der Neuen Freien Presse vom 27. August 1873.
[934] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 18.
[935] Über Land und Meer 1877. Bd. I. S. 114.
[936] M u r a d E f e n d i . A. a. O. S. 42.
[937] Über Land und Meer. A. a. O.
[938] Bericht einer ungenannten Dame: „Eine Stunde im Harem“ (Neues
Wiener Tagblatt vom 15. September 1881).
[939] H e r m a n n V á m b é r y . Der Islâm im neunzehnten Jahrhundert.
Leipzig 1875. S. 158–159.
[940] M o r i t z L ü t k e . Der Islâm und seine Völker. Gütersloh 1878. S.
128–129.
[941] A. a. O. S. 128.
[942] Stambul und das moderne Türkentum. Politische, soziale und
biographische Bilder, von einem Osmanen. Leipzig 1877. Bd. I. S. 191.
[943] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 217–218.
[944] Die durch attische Komiker der lesbischen Liebe beschuldigte
griechische Dichterin Sappho hat bekanntlich W e l c k e r reingewaschen. S.
Welcker. Sappho von einem herrschenden Vorurteil befreit. Göttingen 1816.
[945] M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 98.
[946] D i d e r o t , ein freilich in diesem Falle nicht massgebender
Gewährsmann, stellt in seinem zum Teil von empörendem Naturalismus
strotzenden Roman La religieuse die Klöster als Brutstätten des Tribadismus hin.
Wahrer ist, dass jenes widernatürliche Laster in geheimen Gesellschaften
gewisser Grossstädte und in vielen Privatkreisen ausgeübt wird. Am
bekanntesten sind die „alexandrinischen Gesellschaften“ in der Hauptstadt des
prüden England und die Vestalinnen in Paris. A d o l p h e B e l o t hat endlich
diesen Stoff zum Vorwurfe seines berüchtigten Romanes: Mademoiselle
G i r a r d , ma femme gemacht. Man vergl. auch über Tribadismus die
Bemerkungen M a n t e g a z z a s . A. a. O. S. 99–100.
[947] D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. S. 376.
[948] K r e m e r . Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 129–131.
[949] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Bd. II. S. 4.
[950] „Oft sah ich“ — so berichtet der ungarische Reisende V á m b é r y —
„in Tschahrbag Abdullah-Chan, der ausserhalb der Stadt gelegen ist, Männer
jedes Standes und Alters, die mit dem Kopf gegen die Wand stiessen, sich im
Staube wälzten, die Kleider zerrissen, um den Grad ihrer Neigung dem Wesen
kundzugeben, das in der Ferne unter einem Baume dem Anscheine nach mit
Page 395
einem Buche beschäftigt war. Ich hielt diesen Ort für verborgen und wunderte
mich nicht darüber; wie gross war daher mein Erstaunen, als ich auf dem
Rigistân in jeder Theebude ein solches Opfer sah, das der Spekulationsgeist, oft
des eigenen Vaters, zum Magneten der Vorübergehenden hingesetzt hatte.“
(H e r m a n n V á m b é r y . Reise in Mittelasien. Leipzig 1873. S. 165.)
[951] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 237.
[952] O s k a r L e n z . Timbuktu. Reise durch Marokko, die Sahara und den
Sudan. Leipzig 1884. Bd. I. S. 248.
[953] Ausland 1855. S. 356–358.
[954] Revue d’anthropologie 1878. S. 302.
[955] Näheres bei M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische
Studien. S. 106–113, welcher im kurzen Laufe seiner eigenen Erfahrungen unter
den skandalösesten Anhängern dieser Verirrung einen französischen
Journalisten, einen deutschen Dichter, einen italienischen Politiker und einen
spanischen Rechtsgelehrten kennen gelernt hat, alles Männer von
ausgezeichnetem Geschmack und hoher Bildung!
[956] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Bd. II. S 4.
[957] A l b . H e r m . P o s t . Einleitung in das Studium der ethnologischen
Jurisprudenz. Oldenburg 1886. S. 53.
mich nicht darüber; wie gross war daher mein Erstaunen, als ich auf dem
Rigistân in jeder Theebude ein solches Opfer sah, das der Spekulationsgeist, oft
des eigenen Vaters, zum Magneten der Vorübergehenden hingesetzt hatte.“
(H e r m a n n V á m b é r y . Reise in Mittelasien. Leipzig 1873. S. 165.)
[951] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 237.
[952] O s k a r L e n z . Timbuktu. Reise durch Marokko, die Sahara und den
Sudan. Leipzig 1884. Bd. I. S. 248.
[953] Ausland 1855. S. 356–358.
[954] Revue d’anthropologie 1878. S. 302.
[955] Näheres bei M a n t e g a z z a . Anthropologisch-kulturhistorische
Studien. S. 106–113, welcher im kurzen Laufe seiner eigenen Erfahrungen unter
den skandalösesten Anhängern dieser Verirrung einen französischen
Journalisten, einen deutschen Dichter, einen italienischen Politiker und einen
spanischen Rechtsgelehrten kennen gelernt hat, alles Männer von
ausgezeichnetem Geschmack und hoher Bildung!
[956] M u r a d E f e n d i . Türkische Skizzen. Bd. II. S 4.
[957] A l b . H e r m . P o s t . Einleitung in das Studium der ethnologischen
Jurisprudenz. Oldenburg 1886. S. 53.
Page 396
XXIV.
Zeitehen und wilde Ehen.
er zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz
objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung
der gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses
Kapitels ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste
Stelle, da sie, zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch
an dort herrschende Einrichtungen sich anschliessen.
Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh
nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt
man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate mit
Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die E h e a u f Z e i t , und zwar auf
eine vertragsmässige Zeit. Während die Akdi ganz unserer Ehefrau, der
Gattin entspricht, heisst Sighe ein Weib, welches durch Vertrag auf
bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu neunundneunzig Jahren
schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und gegen festgesetzte
Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, geheiratet wird. Während
dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die v o l l e n R e c h t e einer Akdi,
einer rechtmässigen Ehefrau. Nach Ablauf des Vertragstermins aber ist sie,
wenn derselbe nicht verlängert oder erneuert wird, dem Manne gesetzlich
verpönt. Für die mit ihr gezeugten Kinder ist der Mann zu sorgen
verpflichtet, weshalb sich die Sighe nicht eher als vier Monate nach der
Trennung an einen andern verheiraten soll; doch wird dieser Punkt häufig
umgangen.[958] Es ist Sitte, dass der Perser auf Reisen, Expeditionen oder
Bedienstungen in der Provinz nie seine Frau oder Frauen mitnimmt,
sondern fast an jeder Station, wo er länger verweilt, eine Sighe heiratet. In
der Stadt Kirman pflegen die Mollah jedem Ankömmlinge, der nur einige
Tage sich dort aufhält, ein Weib zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine
Stunde sind besonders auf dem Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft
hervorragender oder gar fürstlicher Personen geben die Landleute ohne
jegliche Skrupel ihre Töchter oder Schwestern gern zu derartigen
Zeitehen und wilde Ehen.
er zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz
objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung
der gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses
Kapitels ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste
Stelle, da sie, zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch
an dort herrschende Einrichtungen sich anschliessen.
Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh
nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt
man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate mit
Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die E h e a u f Z e i t , und zwar auf
eine vertragsmässige Zeit. Während die Akdi ganz unserer Ehefrau, der
Gattin entspricht, heisst Sighe ein Weib, welches durch Vertrag auf
bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu neunundneunzig Jahren
schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und gegen festgesetzte
Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, geheiratet wird. Während
dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die v o l l e n R e c h t e einer Akdi,
einer rechtmässigen Ehefrau. Nach Ablauf des Vertragstermins aber ist sie,
wenn derselbe nicht verlängert oder erneuert wird, dem Manne gesetzlich
verpönt. Für die mit ihr gezeugten Kinder ist der Mann zu sorgen
verpflichtet, weshalb sich die Sighe nicht eher als vier Monate nach der
Trennung an einen andern verheiraten soll; doch wird dieser Punkt häufig
umgangen.[958] Es ist Sitte, dass der Perser auf Reisen, Expeditionen oder
Bedienstungen in der Provinz nie seine Frau oder Frauen mitnimmt,
sondern fast an jeder Station, wo er länger verweilt, eine Sighe heiratet. In
der Stadt Kirman pflegen die Mollah jedem Ankömmlinge, der nur einige
Tage sich dort aufhält, ein Weib zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine
Stunde sind besonders auf dem Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft
hervorragender oder gar fürstlicher Personen geben die Landleute ohne
jegliche Skrupel ihre Töchter oder Schwestern gern zu derartigen
Page 397
Verbindungen her, welche ihnen stets ein schönes Geschenk einbringen, und
wenn die Mädchen sich klug und gewandt benehmen, so können sie auf
diese Art zu hohen und höchsten Stellen gelangen.[959] Der Vertrag auf die
Dauer von neunundneunzig Jahren, wodurch die Sighe dem Akdiweibe
thatsächlich gleichgestellt ist, wird aber gewöhnlich nur da abgeschlossen,
wo bereits vier rechtmässige Frauen vorhanden sind; auf diese Weise
umgeht man das Gesetz, denn das fünfte Weib ist nun den übrigen
ebenbürtig, so dass also der Perser Weiber in unbeschränkter Zahl nehmen
kann, was auch von einigen Grossen wirklich geschieht. Die Kinder aller
drei Klassen, der Akdi, der Sklavinnen oder Kebsinnen und der Sighe sind
nach dem Gesetz bei der Erbschaft gleichberechtigt; doch finden hierin
auch willkürliche Ausnahmen statt.[960]
Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu
machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von welchen gleich die
Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die
Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse, so sinkt die
Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar zur Prostitution
herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in gesetzlicher Form vor dem
Mollah und mit Zustimmung beider Teile vereinbarte Vertrag. Die
persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich; die wichtigste darunter ist,
dass das Weib einer der vier Religionen: Islâm, Judentum, Christentum oder
Magiertum angehöre. Hat ein Moslim irrtümlich eine Zeitehe mit einem
Weibe eingegangen, welches keinem dieser Bekenntnisse angehört, so muss
er darauf dringen, dass sie während der Dauer der Ehe des Weines und der
unreinen Speisen sich enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein
frommes, keusches Weib in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit
einem Weibe von lockeren Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher
während der Ehedauer gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu
entrichtende Morgengabe soll wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau
beschrieben sein, doch kann deren Höhe beliebig gross oder klein
ausgemacht werden. Der Mann muss die Hälfte der vereinbarten Summe
oder Güter erlegen, wenn er die Frau vor dem Vollzuge der Ehe entlässt;
nach Vollzug hat sie auf das Ganze Anspruch, das ihr nicht vorenthalten
werden darf; die vertragsmässig ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich
in den oben angegebenen Grenzen. Eine wichtige Ergänzung des Vertrages
liegt in dem Umstande, dass eine auf solche Weise geehelichte Frau nicht
verstossen werden kann.[961]
wenn die Mädchen sich klug und gewandt benehmen, so können sie auf
diese Art zu hohen und höchsten Stellen gelangen.[959] Der Vertrag auf die
Dauer von neunundneunzig Jahren, wodurch die Sighe dem Akdiweibe
thatsächlich gleichgestellt ist, wird aber gewöhnlich nur da abgeschlossen,
wo bereits vier rechtmässige Frauen vorhanden sind; auf diese Weise
umgeht man das Gesetz, denn das fünfte Weib ist nun den übrigen
ebenbürtig, so dass also der Perser Weiber in unbeschränkter Zahl nehmen
kann, was auch von einigen Grossen wirklich geschieht. Die Kinder aller
drei Klassen, der Akdi, der Sklavinnen oder Kebsinnen und der Sighe sind
nach dem Gesetz bei der Erbschaft gleichberechtigt; doch finden hierin
auch willkürliche Ausnahmen statt.[960]
Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu
machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von welchen gleich die
Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die
Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse, so sinkt die
Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar zur Prostitution
herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in gesetzlicher Form vor dem
Mollah und mit Zustimmung beider Teile vereinbarte Vertrag. Die
persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich; die wichtigste darunter ist,
dass das Weib einer der vier Religionen: Islâm, Judentum, Christentum oder
Magiertum angehöre. Hat ein Moslim irrtümlich eine Zeitehe mit einem
Weibe eingegangen, welches keinem dieser Bekenntnisse angehört, so muss
er darauf dringen, dass sie während der Dauer der Ehe des Weines und der
unreinen Speisen sich enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein
frommes, keusches Weib in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit
einem Weibe von lockeren Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher
während der Ehedauer gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu
entrichtende Morgengabe soll wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau
beschrieben sein, doch kann deren Höhe beliebig gross oder klein
ausgemacht werden. Der Mann muss die Hälfte der vereinbarten Summe
oder Güter erlegen, wenn er die Frau vor dem Vollzuge der Ehe entlässt;
nach Vollzug hat sie auf das Ganze Anspruch, das ihr nicht vorenthalten
werden darf; die vertragsmässig ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich
in den oben angegebenen Grenzen. Eine wichtige Ergänzung des Vertrages
liegt in dem Umstande, dass eine auf solche Weise geehelichte Frau nicht
verstossen werden kann.[961]
Page 398
Aus dem Mitgeteilten erhellt die Natur dieser eigentümlichen
Bündnisse. M o r i z L ü t t k e nennt sie kurzweg „legalisierte
Prostitution“,[962] trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die
schiitische Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird.
Noch unzutreffender behauptet A r n o l d , Muhammed habe nach der
Eroberung von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“[963] Nun
herrschte aber, wie wir wissen, schon bei den vorislamitischen Arabern die
sogenannte „Genussehe“ (Nikah-al-mota), und diese, welche mit der
persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist, war es, welche der
Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von einer „Einführung“
derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben die Einrichtung
verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der Begründung, dass
Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht verboten, sei erlaubt.
Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei den Beduinen Arabiens, welche
freilich, wie P a l g r a v e gezeigt hat,[964] vom Islâm sehr wenig berührt
wurden und noch tief im Heidentum stecken, hat sie sich auch bis in die
Gegenwart erhalten. Im Dschebel Schammar gibt man, so berichtet der
Reisende G u a r m a n i , eine Tochter gerne dem ersten besten Fremden zur
Frau und nimmt sie wieder zurück, wenn jener wegreist. Falls er in einer
anberaumten Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die Ehe für geschieden.
[965] Ja, selbst im heiligen Mekka kommen zwischen den Pilgern, aber auch
mit Einheimischen zeitweilige Verbindungen zustande, welche als völlig
regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen werden und keineswegs für
unmoralisch gelten.[966] In Persien ist die Zeitehe wahrscheinlich weit älter
als die Einführung des Islâms und, wie B e n j a m i n vermutet, ein
Erbstück der alten Feueranbeter. Für das alte Bestehen einer solchen
zeitweiligen Genussehe spricht die vorgeschichtliche Sage von der Zeitehe
Rustems mit der Tochter des Königs von Semengân während eines
Jagdausfluges. Die Frucht dieser Verbindung war die Geburt Sohrabs.
Bezeichnend ist auch die Bedingung, dass eine der vier Religionen,
welchen die Frau angehören soll, das zarathustrische Magiertum sein darf.
[967] Elemente davon mögen noch in den heutigen Nestorianern stecken,
welche sich für Nachkommen der alten Chaldäer ausgeben, in Wahrheit
aber von den Aramäern abstammen. Die Nestorianer sind eine christliche
Sekte, besonders zahlreich in Aserbeidschan, und auch sie finden nicht die
mindesten Bedenken, weder aus nationalen oder religiösen, noch aus
sittlichen Rücksichten, ihre Töchter vertragsmässig für eine bestimmte Zahl
Bündnisse. M o r i z L ü t t k e nennt sie kurzweg „legalisierte
Prostitution“,[962] trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die
schiitische Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird.
Noch unzutreffender behauptet A r n o l d , Muhammed habe nach der
Eroberung von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“[963] Nun
herrschte aber, wie wir wissen, schon bei den vorislamitischen Arabern die
sogenannte „Genussehe“ (Nikah-al-mota), und diese, welche mit der
persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist, war es, welche der
Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von einer „Einführung“
derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben die Einrichtung
verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der Begründung, dass
Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht verboten, sei erlaubt.
Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei den Beduinen Arabiens, welche
freilich, wie P a l g r a v e gezeigt hat,[964] vom Islâm sehr wenig berührt
wurden und noch tief im Heidentum stecken, hat sie sich auch bis in die
Gegenwart erhalten. Im Dschebel Schammar gibt man, so berichtet der
Reisende G u a r m a n i , eine Tochter gerne dem ersten besten Fremden zur
Frau und nimmt sie wieder zurück, wenn jener wegreist. Falls er in einer
anberaumten Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die Ehe für geschieden.
[965] Ja, selbst im heiligen Mekka kommen zwischen den Pilgern, aber auch
mit Einheimischen zeitweilige Verbindungen zustande, welche als völlig
regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen werden und keineswegs für
unmoralisch gelten.[966] In Persien ist die Zeitehe wahrscheinlich weit älter
als die Einführung des Islâms und, wie B e n j a m i n vermutet, ein
Erbstück der alten Feueranbeter. Für das alte Bestehen einer solchen
zeitweiligen Genussehe spricht die vorgeschichtliche Sage von der Zeitehe
Rustems mit der Tochter des Königs von Semengân während eines
Jagdausfluges. Die Frucht dieser Verbindung war die Geburt Sohrabs.
Bezeichnend ist auch die Bedingung, dass eine der vier Religionen,
welchen die Frau angehören soll, das zarathustrische Magiertum sein darf.
[967] Elemente davon mögen noch in den heutigen Nestorianern stecken,
welche sich für Nachkommen der alten Chaldäer ausgeben, in Wahrheit
aber von den Aramäern abstammen. Die Nestorianer sind eine christliche
Sekte, besonders zahlreich in Aserbeidschan, und auch sie finden nicht die
mindesten Bedenken, weder aus nationalen oder religiösen, noch aus
sittlichen Rücksichten, ihre Töchter vertragsmässig für eine bestimmte Zahl
Page 399
Jahre oder Monate und gegen eine festgesetzte Summe an dort weilende
Europäer zu überlassen. Dieses Geschäft wird gewöhnlich mit aller
Regelmässigkeit und Förmlichkeit stets in Gegenwart der Eltern oder
nächsten Verwandten des Mädchens, öfters sogar in Beisein eines
nestorianischen Priesters, der vielleicht die Stelle des europäischen Notars
vertritt, abgemacht. Man wetteifert sogar, jedem neuen Ankömmling aus
Europa, von dem man einen längeren Aufenthalt voraussetzt, ein solches
Mädchen aufzudringen. Sobald man über die Dauer dieser Matrimonio alla
carta, wie sie dort nach fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt
werden, und über den vom Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat,
wird das Mädchen dem Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit
zugeführt. In den meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der
Braut mit in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich auf seine
Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen Bedingung bei
Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese Sitte ist bei den
Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan bereits so alt und
allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht den geringsten Anstoss daran
nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz unbefangen, wie sich die Frau
Gemahlin befinde und was die Kinder machen. Eheliche Treue und
zärtliche Pflege der Kinder kann man an diesen nestorianischen Frauen
wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der festgesetzten Zeit der Ehevertrag
gelöst ist, wird ein neuer Vertrag geschlossen, wenn der Europäer nicht
inzwischen seiner zeitweiligen Gemahlin müde geworden ist und ein
ähnliches Verhältnis mit einer anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau
findet um so schneller einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und
Glaubensgenossen, als sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt,
während sonst der heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern
abkaufen muss. Die aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder
gehen fast immer in den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast
zärtlichere Liebe bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse
Geborenen. Auch der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen
diese mit der Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs
vernachlässigen. Dagegen lassen die europäischen Väter, sobald ihre
Bestimmung sie in die Heimat zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz
ohne Gewissensskrupel zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft
preis, ohne sich weiter um sie zu bekümmern.[968]
Europäer zu überlassen. Dieses Geschäft wird gewöhnlich mit aller
Regelmässigkeit und Förmlichkeit stets in Gegenwart der Eltern oder
nächsten Verwandten des Mädchens, öfters sogar in Beisein eines
nestorianischen Priesters, der vielleicht die Stelle des europäischen Notars
vertritt, abgemacht. Man wetteifert sogar, jedem neuen Ankömmling aus
Europa, von dem man einen längeren Aufenthalt voraussetzt, ein solches
Mädchen aufzudringen. Sobald man über die Dauer dieser Matrimonio alla
carta, wie sie dort nach fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt
werden, und über den vom Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat,
wird das Mädchen dem Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit
zugeführt. In den meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der
Braut mit in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich auf seine
Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen Bedingung bei
Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese Sitte ist bei den
Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan bereits so alt und
allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht den geringsten Anstoss daran
nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz unbefangen, wie sich die Frau
Gemahlin befinde und was die Kinder machen. Eheliche Treue und
zärtliche Pflege der Kinder kann man an diesen nestorianischen Frauen
wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der festgesetzten Zeit der Ehevertrag
gelöst ist, wird ein neuer Vertrag geschlossen, wenn der Europäer nicht
inzwischen seiner zeitweiligen Gemahlin müde geworden ist und ein
ähnliches Verhältnis mit einer anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau
findet um so schneller einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und
Glaubensgenossen, als sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt,
während sonst der heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern
abkaufen muss. Die aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder
gehen fast immer in den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast
zärtlichere Liebe bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse
Geborenen. Auch der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen
diese mit der Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs
vernachlässigen. Dagegen lassen die europäischen Väter, sobald ihre
Bestimmung sie in die Heimat zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz
ohne Gewissensskrupel zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft
preis, ohne sich weiter um sie zu bekümmern.[968]
Page 400
Zeitehen zwischen Europäern und Eingebornen, wie die hier
geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine ganz
regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten, wo Weisse
zu längerem Aufenthalte genötigt sind. G u s t a v K r e i t n e r berichtet, in
Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen vermählt, doch
gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig bestimmte Zeit.[969]
H u g o Z ö l l e r , der Vielgewanderte, welcher für die Äusserungen des
gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes Auge hat, meldet das Nämliche
von den Küsten Westafrikas. Die weissen Kaufleute, welche dort leben, sind
fast alle nach Landesbrauch auf Zeit, d. h. für die Dauer ihres Aufenthaltes
an einem bestimmten Punkte, mit einem schwarzen Weibe verehlicht. Diese
Sitte entspricht so vollständig den eigenen Gebräuchen und den
altüberlieferten Anschauungen der Neger, dass niemand etwas Arges daran
findet.[970] Das Verhältnis der weissen Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen
ist in den Augen des Volkes ein vollkommen rechtmässiges, ohne jeden
entehrenden Beigeschmack. Diese Frauen sind keine bezahlten Dirnen,
sondern gehören durchweg den ersten Familien des Landes an. Ausser dem
geringen an die Eltern bezahlten Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss
in mässiger Weise für den Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.[971]
Und anhänglich, wenn auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche,
wenn der weisse Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der
Lebensweise ihrer schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre
gelbe Hautfarbe leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen,
ausgenommen in einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung das
Los ihrer Mutter.[972] Erst an sehr wenigen Orten ist durch den Einfluss der
Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der weiblichen
Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die Ansicht, dass
kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung gebracht worden.
Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat, lässt Z ö l l e r
dahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass sich ihre Schülerinnen
nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des Landes auf Zeit verheiraten.
[973] Es geht nicht an, diese Verhältnisse, wie gar mancher vielleicht zu thun
geneigt wäre, kurzweg als sittliche Verderbtheit zu brandmarken: kaum
beim Weissen, der sich in einer Zwangslage[974] befindet, am allerwenigsten
bei den Eingeborenen, deren Anschauungen hinsichtlich des Bundes der
Geschlechter noch in viel älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln.
geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine ganz
regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten, wo Weisse
zu längerem Aufenthalte genötigt sind. G u s t a v K r e i t n e r berichtet, in
Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen vermählt, doch
gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig bestimmte Zeit.[969]
H u g o Z ö l l e r , der Vielgewanderte, welcher für die Äusserungen des
gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes Auge hat, meldet das Nämliche
von den Küsten Westafrikas. Die weissen Kaufleute, welche dort leben, sind
fast alle nach Landesbrauch auf Zeit, d. h. für die Dauer ihres Aufenthaltes
an einem bestimmten Punkte, mit einem schwarzen Weibe verehlicht. Diese
Sitte entspricht so vollständig den eigenen Gebräuchen und den
altüberlieferten Anschauungen der Neger, dass niemand etwas Arges daran
findet.[970] Das Verhältnis der weissen Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen
ist in den Augen des Volkes ein vollkommen rechtmässiges, ohne jeden
entehrenden Beigeschmack. Diese Frauen sind keine bezahlten Dirnen,
sondern gehören durchweg den ersten Familien des Landes an. Ausser dem
geringen an die Eltern bezahlten Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss
in mässiger Weise für den Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.[971]
Und anhänglich, wenn auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche,
wenn der weisse Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der
Lebensweise ihrer schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre
gelbe Hautfarbe leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen,
ausgenommen in einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung das
Los ihrer Mutter.[972] Erst an sehr wenigen Orten ist durch den Einfluss der
Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der weiblichen
Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die Ansicht, dass
kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung gebracht worden.
Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat, lässt Z ö l l e r
dahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass sich ihre Schülerinnen
nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des Landes auf Zeit verheiraten.
[973] Es geht nicht an, diese Verhältnisse, wie gar mancher vielleicht zu thun
geneigt wäre, kurzweg als sittliche Verderbtheit zu brandmarken: kaum
beim Weissen, der sich in einer Zwangslage[974] befindet, am allerwenigsten
bei den Eingeborenen, deren Anschauungen hinsichtlich des Bundes der
Geschlechter noch in viel älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln.
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Darf die Ehe auf Zeit in keiner Weise etwa mit Prostitution verwechselt
werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen, wo sie sich vom
Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde Ehe“ bezeichnet
worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe eigentlich eine Ehe auf
Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die Dauer des Verhältnisses nicht im
vorhinein festgesetzt ist. Solche wilde Ehen — in denen unverkennbar die
alte Gandharva oder die Mota-Ehe fortlebt — kommen fast überall auf
Erden, bei den Völkern der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im
Norden. Sie sind ziemlich häufig in Sibirien und A l b i n K o h n gesteht,
sie weit „zahmer“ gefunden zu haben, als die von der Kirche eingesegneten.
In den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt,
traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt waren und
welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre dauerten.[975] Bei
dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in diesen losen Bündnissen
natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden. Ein letzter Ausläufer
derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus sich die Grossen und
Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten und zum Teile noch
heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral, welche, dem
Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe und für diese im
Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die Kirche ihre Stütze leiht,
fest umschriebene Formen erheischt, ist Maitressentum als unsittlich, als
Sittenverderbnis zu betrachten. Verhehlen darf man sich aber nicht, dass
hier durchaus kein Erzeugnis einer bestimmten Gesittungsperiode, keine
irgendwie neugeborene Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt,
sondern dass eine uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher
allgemeine Anerkennung eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten
herabgesunken ist. So ist — auf einem anderen Gebiete — im Lichte der
Gegenwart Aberglaube geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens
überhaupt ausmachte.
Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der
Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben erwähnten
Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig überall
bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen Archipel erlaubt
die niederländische Regierung sogar dem Soldaten eine dunkle Eingeborne,
ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne zu behalten. Sie isst, trinkt,
wohnt und schläft mit ihm und wird sogar von der Regierung aus täglich
mit etwas Reis unterstützt. Auf Expeditionen begleitet sie den Krieger und
werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen, wo sie sich vom
Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde Ehe“ bezeichnet
worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe eigentlich eine Ehe auf
Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die Dauer des Verhältnisses nicht im
vorhinein festgesetzt ist. Solche wilde Ehen — in denen unverkennbar die
alte Gandharva oder die Mota-Ehe fortlebt — kommen fast überall auf
Erden, bei den Völkern der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im
Norden. Sie sind ziemlich häufig in Sibirien und A l b i n K o h n gesteht,
sie weit „zahmer“ gefunden zu haben, als die von der Kirche eingesegneten.
In den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt,
traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt waren und
welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre dauerten.[975] Bei
dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in diesen losen Bündnissen
natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden. Ein letzter Ausläufer
derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus sich die Grossen und
Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten und zum Teile noch
heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral, welche, dem
Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe und für diese im
Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die Kirche ihre Stütze leiht,
fest umschriebene Formen erheischt, ist Maitressentum als unsittlich, als
Sittenverderbnis zu betrachten. Verhehlen darf man sich aber nicht, dass
hier durchaus kein Erzeugnis einer bestimmten Gesittungsperiode, keine
irgendwie neugeborene Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt,
sondern dass eine uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher
allgemeine Anerkennung eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten
herabgesunken ist. So ist — auf einem anderen Gebiete — im Lichte der
Gegenwart Aberglaube geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens
überhaupt ausmachte.
Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der
Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben erwähnten
Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig überall
bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen Archipel erlaubt
die niederländische Regierung sogar dem Soldaten eine dunkle Eingeborne,
ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne zu behalten. Sie isst, trinkt,
wohnt und schläft mit ihm und wird sogar von der Regierung aus täglich
mit etwas Reis unterstützt. Auf Expeditionen begleitet sie den Krieger und
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teilt alle dessen Leiden und Freuden.[976] Aber auch für einen
unverheirateten Herrn überhaupt ist es auf Java nicht anstössig, eine
Verbindung mit einer Eingebornen zu haben, die gewöhnlich unter dem
Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja die braune Njaai gehört fast
selbstverständlich zu jedem Haushalt, und bescheidenere, anspruchslosere
Geschöpfe kann man sich in der That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos
arbeiten diese Mädchen,[977] helfen in der Regel dem Manne sparen und
sind ihm treu, weil sie ein gutes Leben führen; Kindersegen wird durch
Wasser vermieden, da man sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf
zurückzusenden pflegt.[978] Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von
ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt ist.
Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen für
alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in Ostindien
geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche Vergangenheit
ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor mit ihren
Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch wohl
einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines weiblichen
Wesens — das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine kommen darf —
verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus in der Ordnung. Ganz
anders jedoch, sobald die braune Haushälterin sich in eine w e i s s e
verwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen denkt man sehr streng und
schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus, die sich über solche Bedenken
hinwegsetzen.[979] Dem Erforscher der Sittengeschichte muss es zu denken
geben, wenn er damit vergleicht, dass bei den Türken, welchen doch
Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig gestattet sind, aussereheliche
Verhältnisse mit f r e i e n Frauen nicht nur auf das strengste verboten sind,
sondern dass derartige, allerdings seltene Vorkommnisse von der
Gesellschaft, als der guten Sitte widersprechend, sogar viel schärfer
gebrandmarkt werden als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf
gewissen Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich,
sondern bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in
der Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (Mesalliance
genannt) — dem Stande oder der Geistesbildung nach — noch heute trifft,
ein Rest dieser Anschauung?
Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem
Kulturschatze einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe
zu begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System der
unverheirateten Herrn überhaupt ist es auf Java nicht anstössig, eine
Verbindung mit einer Eingebornen zu haben, die gewöhnlich unter dem
Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja die braune Njaai gehört fast
selbstverständlich zu jedem Haushalt, und bescheidenere, anspruchslosere
Geschöpfe kann man sich in der That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos
arbeiten diese Mädchen,[977] helfen in der Regel dem Manne sparen und
sind ihm treu, weil sie ein gutes Leben führen; Kindersegen wird durch
Wasser vermieden, da man sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf
zurückzusenden pflegt.[978] Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von
ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt ist.
Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen für
alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in Ostindien
geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche Vergangenheit
ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor mit ihren
Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch wohl
einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines weiblichen
Wesens — das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine kommen darf —
verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus in der Ordnung. Ganz
anders jedoch, sobald die braune Haushälterin sich in eine w e i s s e
verwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen denkt man sehr streng und
schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus, die sich über solche Bedenken
hinwegsetzen.[979] Dem Erforscher der Sittengeschichte muss es zu denken
geben, wenn er damit vergleicht, dass bei den Türken, welchen doch
Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig gestattet sind, aussereheliche
Verhältnisse mit f r e i e n Frauen nicht nur auf das strengste verboten sind,
sondern dass derartige, allerdings seltene Vorkommnisse von der
Gesellschaft, als der guten Sitte widersprechend, sogar viel schärfer
gebrandmarkt werden als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf
gewissen Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich,
sondern bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in
der Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (Mesalliance
genannt) — dem Stande oder der Geistesbildung nach — noch heute trifft,
ein Rest dieser Anschauung?
Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem
Kulturschatze einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe
zu begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System der
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Queridas (Maitressen) allgemein und da deren häufig mehrere gleichzeitig
sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei, die jedoch nicht bloss
auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an der sich auch ein guter Teil der
übrigen einheimischen Bevölkerung in der Weise beteiligt, dass z. B. ein
Pflanzer in der Stadt eine rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner
entlegenen Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben
muss oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen,
hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die ehelichen
Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche
zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen
Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.[980]
Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes: Einer
der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik, Barrios,
studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung
herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag,
worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den
Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt der
freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten Vaters
unwiderstehlich zu einem anderen Herzen gezogen habe. Die rechtmässige
Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag ruhig zu.[981]
Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck hier gestattet
ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika, dessen
Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum sich noch
auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den venezuelanischen
Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere Beschäftigung, als eine
Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle besitzen, gleichviel ob
verheiratet oder nicht.[982] In Ecuador, wo doch sonst eine asketische
Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss ein Teil der männlichen
Bevölkerung in wilder Ehe (Emancebarse), sondern auch die
Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei besonders Weisse der
Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch in Brasilien verheiraten
die Mulattinnen sich selten; es entspricht ihrer Neigung weit mehr in wilder
Ehe zu leben, um dadurch freier mit Männern wechseln zu können.[983] Im
Pampasgebiete sind wilde Ehen ganz allgemein; nach Dr. O t t o
W o y s c h in Uruguay allerdings hauptsächlich deshalb, weil der in weiter
Entfernung wohnende Priester für die Einsegnung der Ehe so hohe
Forderungen zu stellen pflegt, dass man seine Gegenwart häufig nicht
sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei, die jedoch nicht bloss
auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an der sich auch ein guter Teil der
übrigen einheimischen Bevölkerung in der Weise beteiligt, dass z. B. ein
Pflanzer in der Stadt eine rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner
entlegenen Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben
muss oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen,
hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die ehelichen
Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche
zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen
Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.[980]
Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes: Einer
der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik, Barrios,
studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung
herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag,
worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den
Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt der
freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten Vaters
unwiderstehlich zu einem anderen Herzen gezogen habe. Die rechtmässige
Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag ruhig zu.[981]
Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck hier gestattet
ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika, dessen
Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum sich noch
auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den venezuelanischen
Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere Beschäftigung, als eine
Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle besitzen, gleichviel ob
verheiratet oder nicht.[982] In Ecuador, wo doch sonst eine asketische
Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss ein Teil der männlichen
Bevölkerung in wilder Ehe (Emancebarse), sondern auch die
Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei besonders Weisse der
Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch in Brasilien verheiraten
die Mulattinnen sich selten; es entspricht ihrer Neigung weit mehr in wilder
Ehe zu leben, um dadurch freier mit Männern wechseln zu können.[983] Im
Pampasgebiete sind wilde Ehen ganz allgemein; nach Dr. O t t o
W o y s c h in Uruguay allerdings hauptsächlich deshalb, weil der in weiter
Entfernung wohnende Priester für die Einsegnung der Ehe so hohe
Forderungen zu stellen pflegt, dass man seine Gegenwart häufig nicht
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erkaufen kann.[984] Allein der wahre Grund liegt tiefer. Es hat nämlich bei
allen diesen halbschlächtigen Völkern der Begriff der Heiligkeit der Ehe
noch keine rechte Wurzel gefasst. Er ist ein blosses Kirchengebot und noch
nicht aus dem Volksgeiste selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung,
dass auch dort, wo eine straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln
suchte, das Volk beim Aufhören derselben sogleich zu den alten
Gepflogenheiten zurückkehrte. Es ist dies keine Verwilderung, sondern das
Volk war einfach für die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in
Paraguay unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des
Volkes bedachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen. Nach
der Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster Gleichgültigkeit
betrachtet;[985] schon unter Diktator Francia und Präsident Lopez war die
Ehe — bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut — nicht mehr sonderlich
beliebt und wurde auch von oben herab keineswegs begünstigt; heute aber
ist sie in den mittleren und niederen Volksschichten geradezu eine
Ausnahme.[986] Selbst wohlerzogene Leute findet man häufig nicht
verheiratet.[987] H u g o Z ö l l e r belauschte auf einem Balle der
Quiguáberás, d. h. der „Mädchen vom goldenen Kamme“, welche den
Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende Zwiegespräch: „Doña
Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem das, was er sagte, gewiss
nicht ernst gemeint war, „willst du mich heiraten?“ — „Das kennt man bei
uns zu Lande nicht.“ — „So, so! Und was kennt man denn?“ — „Man
liebt!“[988] Es kann jeder in Paraguay nach seiner Art selig werden, sowohl
in der Religion, wie in der Liebe. Das Individuum geniesst auf beiden
Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar besteht die kirchliche Ehe, wie auch für
die Ausländer die Zivilehe zu vollem Rechte, zumeist aber begnügt man
sich mit sogenannten „Kontrakten“, die nach kurz oder lang wieder
aufgelöst werden können, je nachdem die Vertragschliessenden es für gut
befinden. Für die Kinder einer solchen wechselreichen Verbindung wird in
dem Frauenstaate Paraguay ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der
seltenen kirchlichen Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.
[989] Es sind also jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den
natürlichen Zwang der Umstände infolge des Missverhältnisses der
Geschlechter neuerdings sogar einen polygamischen Charakter
angenommen haben. Die aus einer Mischung von Spaniern und
Guaraniindianern hervorgegangene Bevölkerung Paraguays ist nämlich von
etwa 1300000 Köpfen, welche sie noch vor dem grossen siebenjährigen
allen diesen halbschlächtigen Völkern der Begriff der Heiligkeit der Ehe
noch keine rechte Wurzel gefasst. Er ist ein blosses Kirchengebot und noch
nicht aus dem Volksgeiste selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung,
dass auch dort, wo eine straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln
suchte, das Volk beim Aufhören derselben sogleich zu den alten
Gepflogenheiten zurückkehrte. Es ist dies keine Verwilderung, sondern das
Volk war einfach für die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in
Paraguay unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des
Volkes bedachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen. Nach
der Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster Gleichgültigkeit
betrachtet;[985] schon unter Diktator Francia und Präsident Lopez war die
Ehe — bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut — nicht mehr sonderlich
beliebt und wurde auch von oben herab keineswegs begünstigt; heute aber
ist sie in den mittleren und niederen Volksschichten geradezu eine
Ausnahme.[986] Selbst wohlerzogene Leute findet man häufig nicht
verheiratet.[987] H u g o Z ö l l e r belauschte auf einem Balle der
Quiguáberás, d. h. der „Mädchen vom goldenen Kamme“, welche den
Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende Zwiegespräch: „Doña
Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem das, was er sagte, gewiss
nicht ernst gemeint war, „willst du mich heiraten?“ — „Das kennt man bei
uns zu Lande nicht.“ — „So, so! Und was kennt man denn?“ — „Man
liebt!“[988] Es kann jeder in Paraguay nach seiner Art selig werden, sowohl
in der Religion, wie in der Liebe. Das Individuum geniesst auf beiden
Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar besteht die kirchliche Ehe, wie auch für
die Ausländer die Zivilehe zu vollem Rechte, zumeist aber begnügt man
sich mit sogenannten „Kontrakten“, die nach kurz oder lang wieder
aufgelöst werden können, je nachdem die Vertragschliessenden es für gut
befinden. Für die Kinder einer solchen wechselreichen Verbindung wird in
dem Frauenstaate Paraguay ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der
seltenen kirchlichen Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.
[989] Es sind also jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den
natürlichen Zwang der Umstände infolge des Missverhältnisses der
Geschlechter neuerdings sogar einen polygamischen Charakter
angenommen haben. Die aus einer Mischung von Spaniern und
Guaraniindianern hervorgegangene Bevölkerung Paraguays ist nämlich von
etwa 1300000 Köpfen, welche sie noch vor dem grossen siebenjährigen
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Kriege 1864–1870 gegen den Dreibund besass, auf dermalen bloss 300000
herabgesunken; darunter sind aber nur etwa 100000 männlichen
Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der bei weitem überwiegende
Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es noch immer jener Orte in
Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder selbst auf dreissig Frauen ein
Mann entfällt.[990]
Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem
Christentum, wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich
leicht und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier
verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo die
Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben beschränkt
bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem dadurch erzeugten
Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen der unteren Stufen
noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden Ausnahmen haben aber alle
Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut in den Adern. Von
ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun der rote Mann, trotz
der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben sich die Indianer das
unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende Vorrecht bewahrt, a u f
P r o b e zu heiraten. Der Mann darf sich nach Verlauf eines Jahres von
seiner Auserwählten scheiden, wenn diese ihm dann noch keine
Nachkommenschaft beschert hat oder solche in gewisse Aussicht stellt;
beide Teile können dann nach Belieben neue Verbindungen eingehen.[991]
So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der naive Ausklang anderwärts längst
überwundener Sitten, wenn F r a n c i s H e a d auf den Pampas des
Laplata, wo er einst eine junge Frau, die ein allerliebstes Kind an der Brust
hatte, fragte, wer wohl der Vater der Criatura (Säuglings) sei, darauf die
gelassene Antwort erhielt: Quien sabe? (Wer kann das wissen?)[992]
Desgleichen erzählt Frau A g a s s i z , dass sie im Amazonasgebiete in der
Hütte freundlicher Menschen indianischer Abkunft mit der Tochter ins
Gespräch kam und unter andern an sie die Frage richtete, was ihr Vater
mache? Lächelnd fiel ihr die Mutter in die Rede und sagte, als ob sich die
Sache von selbst verstehe: „Sie hat gar keinen Vater, sie ist ein Kind des
Zufalls.“ (Não tem pai; é filha de fortuna). Die Tochter ihrerseits zeigte
Frau A g a s s i z zwei Kinder, die ihr gehörten und weit hellfarbiger waren
als sie selber. Auf die Frage, ob der Vater der Kleinen auch mit in den Krieg
gezogen sei, gab sie mit der grössten Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben
gar keinen Vater.“ Auf solche Weise drücken sich überhaupt die
herabgesunken; darunter sind aber nur etwa 100000 männlichen
Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der bei weitem überwiegende
Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es noch immer jener Orte in
Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder selbst auf dreissig Frauen ein
Mann entfällt.[990]
Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem
Christentum, wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich
leicht und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier
verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo die
Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben beschränkt
bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem dadurch erzeugten
Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen der unteren Stufen
noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden Ausnahmen haben aber alle
Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut in den Adern. Von
ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun der rote Mann, trotz
der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben sich die Indianer das
unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende Vorrecht bewahrt, a u f
P r o b e zu heiraten. Der Mann darf sich nach Verlauf eines Jahres von
seiner Auserwählten scheiden, wenn diese ihm dann noch keine
Nachkommenschaft beschert hat oder solche in gewisse Aussicht stellt;
beide Teile können dann nach Belieben neue Verbindungen eingehen.[991]
So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der naive Ausklang anderwärts längst
überwundener Sitten, wenn F r a n c i s H e a d auf den Pampas des
Laplata, wo er einst eine junge Frau, die ein allerliebstes Kind an der Brust
hatte, fragte, wer wohl der Vater der Criatura (Säuglings) sei, darauf die
gelassene Antwort erhielt: Quien sabe? (Wer kann das wissen?)[992]
Desgleichen erzählt Frau A g a s s i z , dass sie im Amazonasgebiete in der
Hütte freundlicher Menschen indianischer Abkunft mit der Tochter ins
Gespräch kam und unter andern an sie die Frage richtete, was ihr Vater
mache? Lächelnd fiel ihr die Mutter in die Rede und sagte, als ob sich die
Sache von selbst verstehe: „Sie hat gar keinen Vater, sie ist ein Kind des
Zufalls.“ (Não tem pai; é filha de fortuna). Die Tochter ihrerseits zeigte
Frau A g a s s i z zwei Kinder, die ihr gehörten und weit hellfarbiger waren
als sie selber. Auf die Frage, ob der Vater der Kleinen auch mit in den Krieg
gezogen sei, gab sie mit der grössten Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben
gar keinen Vater.“ Auf solche Weise drücken sich überhaupt die
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Indianerinnen und Mestizinnen inbezug auf ihre nicht einer Ehe
entsprossenen Kinder aus und finden das ganz natürlich. Für sie liegt darin
nichts Beschämendes. Das Verhältnis ist ja so ganz allgemein, dass das
Gegenteil für eine Ausnahme gelten kann.[993] Unter den Schwarzen
Brasiliens, d. h. unter den Sklaven, sind vollends regelrechte Ehen niemals
geschlossen oder auch nur von ihren weissen und christlichen Besitzern
gewünscht worden.[994] Es wäre kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff,
wollte man solche Zustände in j e n e n Kreisen etwa mit dem gleichen
Massstabe messen, der in der Sphäre u n s e r e r Gesittung[995] auf sie
Anwendung finden müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische
Beurteilung stets im Auge zu behalten.
[958] Der französische Reisende M a r c e l D i e u l a f o y , welcher in
jüngster Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat,
sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht
besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV. S. 357.)
[959] Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert,
welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) Nach D i e u l a f o y
geben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1–1¼ M solchen
Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser Umsatz bei
geringem Nutzen.
[960] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 207–208.
[961] B e n j a m i n . Persia and the Persians. S. 451–452.
[962] L ü t t k e . Der Islam und seine Völker. S. 121.
[963] A r n o l d . Der Islâm. S. 156.
[964] P a l g r a v e . Narrative of a year’s journey through Central and
Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.
[965] Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.
[966] N a c h H e i n r i c h v o n M a l t z a n , in: Globus. Bd. XVI. S. 166.
[967] B e n j a m i n . A. a. O. S. 451.
[968] Ausland 1851. S. 822–823.
[969] K r e i t n e r . Im fernen Osten. S. 125.
[970] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67.
[971] Z ö l l e r . Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245.
[972] Z ö l l e r . Kamerun. Bd. II. S. 77.
[973] A. a. O. S. 67.
[974] Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht ein
ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima der Tropen sehr
entsprossenen Kinder aus und finden das ganz natürlich. Für sie liegt darin
nichts Beschämendes. Das Verhältnis ist ja so ganz allgemein, dass das
Gegenteil für eine Ausnahme gelten kann.[993] Unter den Schwarzen
Brasiliens, d. h. unter den Sklaven, sind vollends regelrechte Ehen niemals
geschlossen oder auch nur von ihren weissen und christlichen Besitzern
gewünscht worden.[994] Es wäre kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff,
wollte man solche Zustände in j e n e n Kreisen etwa mit dem gleichen
Massstabe messen, der in der Sphäre u n s e r e r Gesittung[995] auf sie
Anwendung finden müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische
Beurteilung stets im Auge zu behalten.
[958] Der französische Reisende M a r c e l D i e u l a f o y , welcher in
jüngster Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat,
sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht
besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV. S. 357.)
[959] Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert,
welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) Nach D i e u l a f o y
geben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1–1¼ M solchen
Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser Umsatz bei
geringem Nutzen.
[960] P o l a k . Persien. Bd. I. S. 207–208.
[961] B e n j a m i n . Persia and the Persians. S. 451–452.
[962] L ü t t k e . Der Islam und seine Völker. S. 121.
[963] A r n o l d . Der Islâm. S. 156.
[964] P a l g r a v e . Narrative of a year’s journey through Central and
Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.
[965] Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.
[966] N a c h H e i n r i c h v o n M a l t z a n , in: Globus. Bd. XVI. S. 166.
[967] B e n j a m i n . A. a. O. S. 451.
[968] Ausland 1851. S. 822–823.
[969] K r e i t n e r . Im fernen Osten. S. 125.
[970] Z ö l l e r . Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67.
[971] Z ö l l e r . Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245.
[972] Z ö l l e r . Kamerun. Bd. II. S. 77.
[973] A. a. O. S. 67.
[974] Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht ein
ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima der Tropen sehr
Page 407
viel schlechter als ihre Männer ertragen, dass sie nach jeder Geburt leicht
dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell altern. Alle wirklichen
Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen Frauen haben aber stets früher
oder später zu einem schlimmen Ende geführt.
[975] A l b i n K o h n . Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I. S.
292.
[976] Dr. J o s . B e c h t i n g e r . Der hinkende Teufel im ostindischen
Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf Schiffen soll
unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen, und zwar unter
geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen gewissermassen Verträge
wegen einer Frau. So berichtet: Dr. O t t o K u n t z e . Um die Erde. S. 258.
[977] Z ö l l e r . Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.
[978] K u n t z e . A. a. O.
[979] Z ö l l e r . A. a. O.
[980] Dr. O t t o S t o l l . Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den
Jahren 1878–1883. Leipzig 1876. S. 125.
[981] A. a. O. S. 143.
[982] Ausland. 1863. S. 938.
[983] Ausland. 1866. S. 710.
[984] Ausland. 1864. S. 310.
[985] Dr. E. G o t h e i n . Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in
Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.
[986] H. Z ö l l e r . Pampas und Anden. S. 94.
[987] Ausland 1871. S. 8.
[988] Z ö l l e r . A. a. O. S. 97.
[989] E r n s t M e v e r t . Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay.
Wandsbeck 1883. S. 96–97.
[990] Z ö l l e r . A. a. O. S. 94.
[991] Globus. Bd. XII. S. 357.
[992] Ausland 1863. S. 938.
[993] Globus. Bd. XIII. S. 36.
[994] H. Z ö l l e r . Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und
Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.
[995] Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter den
Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus Marseille
gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles hatte im Jahre 1875
ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die Bretagne zur Pflege gegeben. Das
Kostgeld war pünktlich gezahlt, allein Berufspflichten hinderten die Mutter die
ganze Zeit über, auch nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine
Paul hat jetzt erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt
ihn seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke war
dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell altern. Alle wirklichen
Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen Frauen haben aber stets früher
oder später zu einem schlimmen Ende geführt.
[975] A l b i n K o h n . Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I. S.
292.
[976] Dr. J o s . B e c h t i n g e r . Der hinkende Teufel im ostindischen
Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf Schiffen soll
unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen, und zwar unter
geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen gewissermassen Verträge
wegen einer Frau. So berichtet: Dr. O t t o K u n t z e . Um die Erde. S. 258.
[977] Z ö l l e r . Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.
[978] K u n t z e . A. a. O.
[979] Z ö l l e r . A. a. O.
[980] Dr. O t t o S t o l l . Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den
Jahren 1878–1883. Leipzig 1876. S. 125.
[981] A. a. O. S. 143.
[982] Ausland. 1863. S. 938.
[983] Ausland. 1866. S. 710.
[984] Ausland. 1864. S. 310.
[985] Dr. E. G o t h e i n . Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in
Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.
[986] H. Z ö l l e r . Pampas und Anden. S. 94.
[987] Ausland 1871. S. 8.
[988] Z ö l l e r . A. a. O. S. 97.
[989] E r n s t M e v e r t . Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay.
Wandsbeck 1883. S. 96–97.
[990] Z ö l l e r . A. a. O. S. 94.
[991] Globus. Bd. XII. S. 357.
[992] Ausland 1863. S. 938.
[993] Globus. Bd. XIII. S. 36.
[994] H. Z ö l l e r . Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und
Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.
[995] Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter den
Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus Marseille
gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles hatte im Jahre 1875
ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die Bretagne zur Pflege gegeben. Das
Kostgeld war pünktlich gezahlt, allein Berufspflichten hinderten die Mutter die
ganze Zeit über, auch nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine
Paul hat jetzt erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt
ihn seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke war
Page 408
Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist nicht mein
Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen Bauerntölpel
aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter, sehen Sie meine
Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und vergleichen Sie
dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter Mann, nickte zustimmend,
dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle, wie hat denn der Vater des
kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt in Nachdenken. „Der Vater! der
Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist
Alles umsonst, nach elf Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“
Sie wendet sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme
ich später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein
Kusshändchen zu und hüpft hinaus.
Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen Bauerntölpel
aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter, sehen Sie meine
Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und vergleichen Sie
dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter Mann, nickte zustimmend,
dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle, wie hat denn der Vater des
kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt in Nachdenken. „Der Vater! der
Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist
Alles umsonst, nach elf Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“
Sie wendet sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme
ich später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein
Kusshändchen zu und hüpft hinaus.
Page 409
XXV.
Entwicklung des Patriarchats in Indien.
ie Patriarchalfamilie im Kreise des Islâms mit ihren verwandten
Erscheinungen hat den Stoff zu den vorhergehenden
Abschnitten geliefert. Es liegt uns nunmehr ob, dieselbe in ihrer
geschichtlichen Entwicklung in einem anderen
Gesittungsbereiche zu verfolgen, welches um so höheres Interesse
beansprucht, als mit dessen Trägern gemeiniglich eine
Stammverwandtschaft der fortgeschrittensten Völker unseres Erdteiles
angenommen wird. Ich spreche von Indien. Doch ehe ich fortfahre, ist ein
kurze ethnologische Abschweifung unerlässlich.
Die ältesten Ureinwohner der mit dichten Waldungen bedeckten
Halbinsel Vorderindiens waren Schwarze, unter welchen sich wohl von
jeher zwei Gruppen unterscheiden liessen: kleine, negritoähnliche
Menschen mit Wollhaar und platten Gesichtszügen im Osten und im
Zentrum; grössere, glatthaarige, intelligentere, den Australiern ähnliche im
Süden und Westen. Auf zwei Wegen gelangten fremde Eindringlinge zu
diesen Ureinwohnern, mit welchen sie im Laufe der Zeit mancherlei
Blutmischungen eingingen. Das Thor des Brahmaputra gestattete in
vorgeschichtlicher Zeit zuerst Leuten gelber Hautfarbe Einlass, aus deren
Vermengung mit den Schwarzen das protodravidische und später, durch
Verbindung mit diesem das dravidische Volkstum hervorging. In weit
späteren Jahren drangen dann durch die Pforte von Kâbûl im Westen
turktatarische Einwanderer nach Indien; sie befestigten ihre Herrschaft
zuvörderst im ganzen Stromgebiete des Indus und einem Teile des
Gangeslandes, rückten aber später in das Innere der Halbinsel vor und
drangen zuletzt in Dekkan ein. Diese Turktataren hatten unter den
dunkleren Ureinwohnern mächtige, gut eingerichtete Staaten gegründet, als
etwa fünfzehn Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung durch die Pforte von
Kâbûl abermals Fremdlinge nahten. Es waren dies hellfarbige Menschen.
Sie redeten eine längst verlorene Sprache, aus welcher das Sanskrit sich
Entwicklung des Patriarchats in Indien.
ie Patriarchalfamilie im Kreise des Islâms mit ihren verwandten
Erscheinungen hat den Stoff zu den vorhergehenden
Abschnitten geliefert. Es liegt uns nunmehr ob, dieselbe in ihrer
geschichtlichen Entwicklung in einem anderen
Gesittungsbereiche zu verfolgen, welches um so höheres Interesse
beansprucht, als mit dessen Trägern gemeiniglich eine
Stammverwandtschaft der fortgeschrittensten Völker unseres Erdteiles
angenommen wird. Ich spreche von Indien. Doch ehe ich fortfahre, ist ein
kurze ethnologische Abschweifung unerlässlich.
Die ältesten Ureinwohner der mit dichten Waldungen bedeckten
Halbinsel Vorderindiens waren Schwarze, unter welchen sich wohl von
jeher zwei Gruppen unterscheiden liessen: kleine, negritoähnliche
Menschen mit Wollhaar und platten Gesichtszügen im Osten und im
Zentrum; grössere, glatthaarige, intelligentere, den Australiern ähnliche im
Süden und Westen. Auf zwei Wegen gelangten fremde Eindringlinge zu
diesen Ureinwohnern, mit welchen sie im Laufe der Zeit mancherlei
Blutmischungen eingingen. Das Thor des Brahmaputra gestattete in
vorgeschichtlicher Zeit zuerst Leuten gelber Hautfarbe Einlass, aus deren
Vermengung mit den Schwarzen das protodravidische und später, durch
Verbindung mit diesem das dravidische Volkstum hervorging. In weit
späteren Jahren drangen dann durch die Pforte von Kâbûl im Westen
turktatarische Einwanderer nach Indien; sie befestigten ihre Herrschaft
zuvörderst im ganzen Stromgebiete des Indus und einem Teile des
Gangeslandes, rückten aber später in das Innere der Halbinsel vor und
drangen zuletzt in Dekkan ein. Diese Turktataren hatten unter den
dunkleren Ureinwohnern mächtige, gut eingerichtete Staaten gegründet, als
etwa fünfzehn Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung durch die Pforte von
Kâbûl abermals Fremdlinge nahten. Es waren dies hellfarbige Menschen.
Sie redeten eine längst verlorene Sprache, aus welcher das Sanskrit sich
Page 410
entwickelte. In Ermanglung eines besseren Namens bezeichnet man sie als
A r i e r , von Sanskrit ârya, d. h. der Angehörige des eigenen Stammes, als
Beiwort „der Ehrenwerte“. Es ist ein gesichertes Forschungsergebnis, dass
die meisten Völker Europas Sprachen reden, welche mit den aus dem
verlorenen Idiom dieser Arier entsprossenen in enger Beziehung stehen,
dass somit sie alle in der arischen Ursprache ihre Wurzel haben. Nach ihren
äussersten Gliedern nennt man diese Sprachengruppe die indogermanische.
Aus der Verwandtschaft der Sprachen darf man jedoch keineswegs auf die
leibliche Verwandtschaft der Menschen schliessen, welche diese Sprache
reden. Verleitet durch den Befund der vergleichenden Sprachwissenschaft
hat man allerdings auch eine Rasse arischer Völker aufgestellt, allein mit
Recht hat M a n t e g a z z a die landläufige Annahme, dass die Völker
indogermanischer Zunge ursprünglich von einem einzigen Urvolke, eben
den Ariern, auch in leiblicher Hinsicht, also dem Blute nach, abstammten,
als ein „naives ethnologisches Märchen“ bezeichnet. Zu gleichem
Ergebnisse gelangt Dr. G u s t a v e L e B o n . Anthropologisch haben die
Europäer mit den asiatischen Indogermanen nichts zu schaffen, wie schon
die völlige Verschiedenheit ihres Typus hinlänglich beweist. Aber auch in
Indien war der Einfluss der arischen Ankömmlinge auf das Blut der sehr
allmählich unterworfenen Eingeborenen, allem Anscheine nach, äusserst
schwach. Den Typus ihrer körperlichen Beschaffenheit und Gesichtszüge
erhielten die Hindu der Geschichte von den Turktataren, während sie den
Ariern ihre Sprache, ihre Charakterbildung, ihre Religion und Sitten
verdanken, wenigstens zum grossen Teile.[996] Schon seit lange giebt es in
Indien k e i n e A r i e r mehr.[997] Wohl sind die heutigen Sprachen Indiens
in der Mehrzahl indogermanisch, aber das Volk ist physisch nicht arisch.
T h e o d o r P ö s c h e sagt: nicht m e h r arisch.[998] Es ist aber der Masse
nach überhaupt n i e m a l s arisch gewesen. Dennoch sind für uns bloss die
Arier wichtig, weil auf sie allein unsere spärliche Kunde der indischen
Vorzeit sich beschränkt.
Die noch nicht ausgetragene Streitfrage nach den arischen Ursitzen
möge hier unerörtert bleiben. Gleichviel ob die Heimat der Arier in Asien
oder in Europa gesucht werde, es ändert dies nichts an der Thatsache, dass
es nur ein an Kopfzahl geringer Volkshaufe war, welcher an Indiens Thoren
pochte, gering im Verhältnis zu der in dem fruchtbaren Lande schon
vorhandenen eingeborenen Bevölkerung. Einiges Licht auf die Zustände
dieser Menschen vor ihrer Einwanderung nach Indien wirft bloss die
A r i e r , von Sanskrit ârya, d. h. der Angehörige des eigenen Stammes, als
Beiwort „der Ehrenwerte“. Es ist ein gesichertes Forschungsergebnis, dass
die meisten Völker Europas Sprachen reden, welche mit den aus dem
verlorenen Idiom dieser Arier entsprossenen in enger Beziehung stehen,
dass somit sie alle in der arischen Ursprache ihre Wurzel haben. Nach ihren
äussersten Gliedern nennt man diese Sprachengruppe die indogermanische.
Aus der Verwandtschaft der Sprachen darf man jedoch keineswegs auf die
leibliche Verwandtschaft der Menschen schliessen, welche diese Sprache
reden. Verleitet durch den Befund der vergleichenden Sprachwissenschaft
hat man allerdings auch eine Rasse arischer Völker aufgestellt, allein mit
Recht hat M a n t e g a z z a die landläufige Annahme, dass die Völker
indogermanischer Zunge ursprünglich von einem einzigen Urvolke, eben
den Ariern, auch in leiblicher Hinsicht, also dem Blute nach, abstammten,
als ein „naives ethnologisches Märchen“ bezeichnet. Zu gleichem
Ergebnisse gelangt Dr. G u s t a v e L e B o n . Anthropologisch haben die
Europäer mit den asiatischen Indogermanen nichts zu schaffen, wie schon
die völlige Verschiedenheit ihres Typus hinlänglich beweist. Aber auch in
Indien war der Einfluss der arischen Ankömmlinge auf das Blut der sehr
allmählich unterworfenen Eingeborenen, allem Anscheine nach, äusserst
schwach. Den Typus ihrer körperlichen Beschaffenheit und Gesichtszüge
erhielten die Hindu der Geschichte von den Turktataren, während sie den
Ariern ihre Sprache, ihre Charakterbildung, ihre Religion und Sitten
verdanken, wenigstens zum grossen Teile.[996] Schon seit lange giebt es in
Indien k e i n e A r i e r mehr.[997] Wohl sind die heutigen Sprachen Indiens
in der Mehrzahl indogermanisch, aber das Volk ist physisch nicht arisch.
T h e o d o r P ö s c h e sagt: nicht m e h r arisch.[998] Es ist aber der Masse
nach überhaupt n i e m a l s arisch gewesen. Dennoch sind für uns bloss die
Arier wichtig, weil auf sie allein unsere spärliche Kunde der indischen
Vorzeit sich beschränkt.
Die noch nicht ausgetragene Streitfrage nach den arischen Ursitzen
möge hier unerörtert bleiben. Gleichviel ob die Heimat der Arier in Asien
oder in Europa gesucht werde, es ändert dies nichts an der Thatsache, dass
es nur ein an Kopfzahl geringer Volkshaufe war, welcher an Indiens Thoren
pochte, gering im Verhältnis zu der in dem fruchtbaren Lande schon
vorhandenen eingeborenen Bevölkerung. Einiges Licht auf die Zustände
dieser Menschen vor ihrer Einwanderung nach Indien wirft bloss die
Page 411
vergleichende Sprachforschung. Wenn wir ihren Ergebnissen trauen
dürften, so hätten die Urarier das Leben von tüchtigen Hirtenvölkern
geführt, welche jedoch bereits zu sesshaften Niederlassungen gekommen
waren und auch soviel Ackerbau trieben, als es Nomaden eben thun;
jedenfalls war ihnen an der Viehzucht alles gelegen. Sie hatten Häuser,
vornehmlich aus Holz und Balken gezimmert, wie denn schon
Zimmerhandwerk und Metall bekannt gewesen, hatten abgeschlossene Höfe
und Hürden für ihr Vieh.[999] Deutlich lässt dieses Bild erkennen, dass jenes
arische Urvolk den eigentlichen menschlichen Urzuständen schon weit
entrückt war, dass es schon eine beträchtliche Gesittung erworben, welche
jene der Ureuropäer, wie die Höhlenfunde sie enthüllen, hoch überragte. Es
überrascht daher nicht, zu vernehmen, dass in Haus und Hof der Vater
herrschte, der Schirm- und Schutzherr der Familie, ihm zur Seite als Herrin
die Frau und Mutter der Kinder, während die Namen der Ehegatten, von
Vater und Mutter, die von Sohn und Tochter, Bruder und Schwester und von
Verwandten auf ein sittlich edles Familienwesen deuten. Diese alten Arier
standen also schon bei ihrem ersten geschichtlichen Auftauchen in vollem
Patriarchate. Eben dieses vorgerückten Kulturstandes halber geht es jedoch
nicht an, die damaligen Verhältnisse für die ursprünglichen zu erklären.
Vernünftigerweise muss man annehmen, dass mit der übrigen Gesittung
auch die arische Familie mannigfache Entwicklungsphasen durchlebt habe,
ehe sie auf der geschilderten Höhe uns entgegenzutreten vermochte. In der
That habe ich bereits wiederholt auf einzelne Umstände hingewiesen,
welche auf eine dereinst grössere Lockerheit der Familienbande deuten, wie
sie den Zeiten der Muttergruppe eigen gewesen. Neuestens hat freilich Dr.
C . N . S t a r c k e versucht, für die Arier, sowie für die Menschheit
überhaupt, die Muttergruppe oder, wie er sich ausdrückt, die Weiberlinie als
ältere Entwicklungsperiode in Abrede zu ziehen; wo er ihre Spuren oder gar
ihr Vorhandensein nicht zu leugnen vermag, dort fasst er sie als eine spätere
Bildung auf, als einen Endpunkt, nicht als einen Ausgangspunkt der
Familienentwicklung. Er bekämpft, was er den „Irrtum der
kommunistischen Hypothese“ nennt, die Annahme einer urzeitlichen
Ungebundenheit (Promiskuität), die er vielmehr stets für später entwickelt
und als einen Beweis freundschaftlicher Gesinnungen erklärt.[1000] Der
dänische Forscher stellt die, wie mir däucht, durch die Völkerkunde in
keiner Weise gestützte Behauptung auf, ursprünglich sei der Mensch gewiss
nicht, weder aus Neigung noch aus Pflichtgefühl, der Promiskuität zugethan
dürften, so hätten die Urarier das Leben von tüchtigen Hirtenvölkern
geführt, welche jedoch bereits zu sesshaften Niederlassungen gekommen
waren und auch soviel Ackerbau trieben, als es Nomaden eben thun;
jedenfalls war ihnen an der Viehzucht alles gelegen. Sie hatten Häuser,
vornehmlich aus Holz und Balken gezimmert, wie denn schon
Zimmerhandwerk und Metall bekannt gewesen, hatten abgeschlossene Höfe
und Hürden für ihr Vieh.[999] Deutlich lässt dieses Bild erkennen, dass jenes
arische Urvolk den eigentlichen menschlichen Urzuständen schon weit
entrückt war, dass es schon eine beträchtliche Gesittung erworben, welche
jene der Ureuropäer, wie die Höhlenfunde sie enthüllen, hoch überragte. Es
überrascht daher nicht, zu vernehmen, dass in Haus und Hof der Vater
herrschte, der Schirm- und Schutzherr der Familie, ihm zur Seite als Herrin
die Frau und Mutter der Kinder, während die Namen der Ehegatten, von
Vater und Mutter, die von Sohn und Tochter, Bruder und Schwester und von
Verwandten auf ein sittlich edles Familienwesen deuten. Diese alten Arier
standen also schon bei ihrem ersten geschichtlichen Auftauchen in vollem
Patriarchate. Eben dieses vorgerückten Kulturstandes halber geht es jedoch
nicht an, die damaligen Verhältnisse für die ursprünglichen zu erklären.
Vernünftigerweise muss man annehmen, dass mit der übrigen Gesittung
auch die arische Familie mannigfache Entwicklungsphasen durchlebt habe,
ehe sie auf der geschilderten Höhe uns entgegenzutreten vermochte. In der
That habe ich bereits wiederholt auf einzelne Umstände hingewiesen,
welche auf eine dereinst grössere Lockerheit der Familienbande deuten, wie
sie den Zeiten der Muttergruppe eigen gewesen. Neuestens hat freilich Dr.
C . N . S t a r c k e versucht, für die Arier, sowie für die Menschheit
überhaupt, die Muttergruppe oder, wie er sich ausdrückt, die Weiberlinie als
ältere Entwicklungsperiode in Abrede zu ziehen; wo er ihre Spuren oder gar
ihr Vorhandensein nicht zu leugnen vermag, dort fasst er sie als eine spätere
Bildung auf, als einen Endpunkt, nicht als einen Ausgangspunkt der
Familienentwicklung. Er bekämpft, was er den „Irrtum der
kommunistischen Hypothese“ nennt, die Annahme einer urzeitlichen
Ungebundenheit (Promiskuität), die er vielmehr stets für später entwickelt
und als einen Beweis freundschaftlicher Gesinnungen erklärt.[1000] Der
dänische Forscher stellt die, wie mir däucht, durch die Völkerkunde in
keiner Weise gestützte Behauptung auf, ursprünglich sei der Mensch gewiss
nicht, weder aus Neigung noch aus Pflichtgefühl, der Promiskuität zugethan
Page 412
gewesen[1001], weil der Mensch i m m e r u n d ü b e r a l l das Geregelte
höher schätzte als das Ungeregelte.[1002] Ich wüsste, wie gesagt, aus der
vergleichenden Völkerkunde keine Beweise beizubringen, welche diesen
Sätzen unbedingte Gültigkeit verleihen könnten. Aus allem, sagt
S t a r c k e , was wir über das Leben und Treiben primitiver Menschen
erfahren, leuchte mit Bestimmtheit hervor, dass fleischliche Rücksichten
n i c h t den Eckstein der Entwicklung der Familie bildeten. Den „Eckstein“
allerdings nicht, wohl aber den Anstoss.[1003] Er räumt ein, die fleischlichen
Genüsse nähmen gewiss im primitiven Leben den grössten Platz ein, meint
aber, sie seien auch unter allen die am leichtesten zugänglichen, und es
bildeten sich daher die Gewohnheiten nicht unter dem Einfluss des
Ersinnens von Mitteln zu ihrer Erreichung.[1004] Wie sehr aber gerade im
Gegenteil der sinnliche Genuss das Denken des Naturmenschen beschäftigt,
dafür sind im Laufe dieses Buches genügende Beispiele verzeichnet
worden. Gewiss unterscheiden manche der h e u t i g e n rohen Völker
schon scharf zwischen Ehe und Liebesverhältnissen; wer aber der
Psychologie in den Familie und Ehe betreffenden Untersuchungen nicht
jeglichen Platz verweigert, wird nicht umhin können, in der p r i m i t i v e n
Eheverbindung — wenn diese Beziehung überhaupt zulässig — nichts als
ein geschlechtliches Verhältnis zu erblicken. S t a r c k e s Auffassung der
Ehe als einer „rechtlichen Institution“, wobei der geschlechtliche Verkehr
zwischen Gatten nichts wird, als eins von den Dingen, mit denen die
Eheordnung zu schaffen hat — keineswegs sei er der Mittelpunkt der Ehe,
die ratio existendi derselben, — entspricht wohl den Anschauungen
vorgerückterer Zeitalter, ist aber auf die Urzustände augenscheinlich
durchaus unanwendbar. Der Bund der Geschlechter schuf allmählich, bei
längerer Dauer, zuerst gesellschaftliche (soziale) Beziehungen, die später
gewohnheitsrechtliche Kraft gewinnen; nimmermehr wird er eingegangen,
um rechtliche Verfügungen zu treffen. Dazu hätte der Urmensch mit
aprioristischen Ideen, Rechtsbegriffen ausgestattet sein müssen, eine
Voraussetzung, gegen welche alle in der Naturwissenschaft wurzelnde
Philosophie sich sträuben muss. Weil eben die Ehe mit ihren unzweifelhaft
rechtlichen Wirkungen von Haus aus keine rechtliche Einrichtung gewesen
sein kann, sondern erst dazu g e w o r d e n ist, hervorgewachsen aus der
natürlichen, g e s c h l e c h t l i c h e n Verbindung, ist auch nicht mit Dr.
S t a r c k e reine Einmännerei (Monandrie) und Einweiberei (Monogynie),
höher schätzte als das Ungeregelte.[1002] Ich wüsste, wie gesagt, aus der
vergleichenden Völkerkunde keine Beweise beizubringen, welche diesen
Sätzen unbedingte Gültigkeit verleihen könnten. Aus allem, sagt
S t a r c k e , was wir über das Leben und Treiben primitiver Menschen
erfahren, leuchte mit Bestimmtheit hervor, dass fleischliche Rücksichten
n i c h t den Eckstein der Entwicklung der Familie bildeten. Den „Eckstein“
allerdings nicht, wohl aber den Anstoss.[1003] Er räumt ein, die fleischlichen
Genüsse nähmen gewiss im primitiven Leben den grössten Platz ein, meint
aber, sie seien auch unter allen die am leichtesten zugänglichen, und es
bildeten sich daher die Gewohnheiten nicht unter dem Einfluss des
Ersinnens von Mitteln zu ihrer Erreichung.[1004] Wie sehr aber gerade im
Gegenteil der sinnliche Genuss das Denken des Naturmenschen beschäftigt,
dafür sind im Laufe dieses Buches genügende Beispiele verzeichnet
worden. Gewiss unterscheiden manche der h e u t i g e n rohen Völker
schon scharf zwischen Ehe und Liebesverhältnissen; wer aber der
Psychologie in den Familie und Ehe betreffenden Untersuchungen nicht
jeglichen Platz verweigert, wird nicht umhin können, in der p r i m i t i v e n
Eheverbindung — wenn diese Beziehung überhaupt zulässig — nichts als
ein geschlechtliches Verhältnis zu erblicken. S t a r c k e s Auffassung der
Ehe als einer „rechtlichen Institution“, wobei der geschlechtliche Verkehr
zwischen Gatten nichts wird, als eins von den Dingen, mit denen die
Eheordnung zu schaffen hat — keineswegs sei er der Mittelpunkt der Ehe,
die ratio existendi derselben, — entspricht wohl den Anschauungen
vorgerückterer Zeitalter, ist aber auf die Urzustände augenscheinlich
durchaus unanwendbar. Der Bund der Geschlechter schuf allmählich, bei
längerer Dauer, zuerst gesellschaftliche (soziale) Beziehungen, die später
gewohnheitsrechtliche Kraft gewinnen; nimmermehr wird er eingegangen,
um rechtliche Verfügungen zu treffen. Dazu hätte der Urmensch mit
aprioristischen Ideen, Rechtsbegriffen ausgestattet sein müssen, eine
Voraussetzung, gegen welche alle in der Naturwissenschaft wurzelnde
Philosophie sich sträuben muss. Weil eben die Ehe mit ihren unzweifelhaft
rechtlichen Wirkungen von Haus aus keine rechtliche Einrichtung gewesen
sein kann, sondern erst dazu g e w o r d e n ist, hervorgewachsen aus der
natürlichen, g e s c h l e c h t l i c h e n Verbindung, ist auch nicht mit Dr.
S t a r c k e reine Einmännerei (Monandrie) und Einweiberei (Monogynie),
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geschweige denn Monogamie (Einehe) an die Spitze der Entwicklung zu
stellen. Dafür ist kein Beispiel zu nennen.
Auch die alten Arier bieten ein solches nicht, obwohl sie, wie betont,
schon auf der sehr fortgeschrittenen Stufe sich bewegten, wo man von
„Ehe“ reden darf. In der vedischen Zeit, etwa ein Jahrtausend vor unserer
Ära, herrscht durchgängig Monogamie, ein edles, inniges Verhältnis
zwischen dem Gatten und der Gattin; allein Spuren älterer, weniger
geregelter Zustände sind noch deutlich erkennbar. Nur geringes Gewicht
lege ich auf die schon einmal berührte[1005] Erzählung von der Heldin
Draupadi, der Gattin der fünf Pandavabrüder, im Mahabharata, welche auf
Vielmännerei bei den alten Ariern schliessen lässt. Wie aber
Geschwisterehe und anderes, was später als Blutschande verpönt war,
früher wohl bestand, so ist auch der allgemeinen Monogamie erst
allmählich die Vielweiberei gewichen, welche in altvedischer Zeit wohl
noch bei Fürsten und Grossen, wenn auch nur als Kebsentum angetroffen
ward. Was die Polygamie in vielen Fällen erhielt, war die gebieterische
Notwendigkeit, Söhne zu haben. Wem die Gattin bloss Töchter gebar, der
sah sich bemüssigt, ein zweites Weib zu nehmen. Wie allerwärts übt
natürlich auch bei den Ariern das gemeine Volk die Monogamie der Armut;
dass bei aller Heiligkeit der Ehe und des Familienlebens es sich dafür
anderweitig entschädigen wollte, geht aus den älteren Vedaliedern zur
Genüge hervor; heimliche Geburt und heimliches Hinwegschaffen der
Frucht verbotenen Umganges wird darin gefunden. Aber auch die Stellung
des Weibes in der patriarchalischen Ehe ist in der altvedischen Zeit eine
solche, welche bloss in vorhergehenden mutterrechtlichen Zuständen
befriedigende Erklärung findet. Wäre die unbedingte Mannes- und
Vaterherrschaft in der Familie das Ursprüngliche gewesen, wie liesse es
sich begreifen, dass das Weib jener entfernten Tage eines Ansehens, einer
Freiheit der Bewegung genoss, welche es später völlig verlor? Über dem
Weibe und damit über dem ganzen Familien- oder kleinen Staatswesen
stand allein der Gatte und Hausherr. Ihm allein nur stand über die Gattin ein
Recht zu, und gehorsam und willig war diese ihrem Gatten ergeben, im
Übrigen erscheint sie als seinesgleichen. Noch sind in altvedischer Zeit die
Namen von Mutter (mâtar) und Schwester (Svasar) und die sie anders als
Gattin und Herrin (Patnî) und als Tochter (Dŭhitar) bezeichnen, in
vollgiltiger Bedeutung. Die Mutter als die Erzieherin seiner Kinder ist
„Frau im Hause des Vaters“, dem Gatten und Hausherrn zur Seite des
stellen. Dafür ist kein Beispiel zu nennen.
Auch die alten Arier bieten ein solches nicht, obwohl sie, wie betont,
schon auf der sehr fortgeschrittenen Stufe sich bewegten, wo man von
„Ehe“ reden darf. In der vedischen Zeit, etwa ein Jahrtausend vor unserer
Ära, herrscht durchgängig Monogamie, ein edles, inniges Verhältnis
zwischen dem Gatten und der Gattin; allein Spuren älterer, weniger
geregelter Zustände sind noch deutlich erkennbar. Nur geringes Gewicht
lege ich auf die schon einmal berührte[1005] Erzählung von der Heldin
Draupadi, der Gattin der fünf Pandavabrüder, im Mahabharata, welche auf
Vielmännerei bei den alten Ariern schliessen lässt. Wie aber
Geschwisterehe und anderes, was später als Blutschande verpönt war,
früher wohl bestand, so ist auch der allgemeinen Monogamie erst
allmählich die Vielweiberei gewichen, welche in altvedischer Zeit wohl
noch bei Fürsten und Grossen, wenn auch nur als Kebsentum angetroffen
ward. Was die Polygamie in vielen Fällen erhielt, war die gebieterische
Notwendigkeit, Söhne zu haben. Wem die Gattin bloss Töchter gebar, der
sah sich bemüssigt, ein zweites Weib zu nehmen. Wie allerwärts übt
natürlich auch bei den Ariern das gemeine Volk die Monogamie der Armut;
dass bei aller Heiligkeit der Ehe und des Familienlebens es sich dafür
anderweitig entschädigen wollte, geht aus den älteren Vedaliedern zur
Genüge hervor; heimliche Geburt und heimliches Hinwegschaffen der
Frucht verbotenen Umganges wird darin gefunden. Aber auch die Stellung
des Weibes in der patriarchalischen Ehe ist in der altvedischen Zeit eine
solche, welche bloss in vorhergehenden mutterrechtlichen Zuständen
befriedigende Erklärung findet. Wäre die unbedingte Mannes- und
Vaterherrschaft in der Familie das Ursprüngliche gewesen, wie liesse es
sich begreifen, dass das Weib jener entfernten Tage eines Ansehens, einer
Freiheit der Bewegung genoss, welche es später völlig verlor? Über dem
Weibe und damit über dem ganzen Familien- oder kleinen Staatswesen
stand allein der Gatte und Hausherr. Ihm allein nur stand über die Gattin ein
Recht zu, und gehorsam und willig war diese ihrem Gatten ergeben, im
Übrigen erscheint sie als seinesgleichen. Noch sind in altvedischer Zeit die
Namen von Mutter (mâtar) und Schwester (Svasar) und die sie anders als
Gattin und Herrin (Patnî) und als Tochter (Dŭhitar) bezeichnen, in
vollgiltiger Bedeutung. Die Mutter als die Erzieherin seiner Kinder ist
„Frau im Hause des Vaters“, dem Gatten und Hausherrn zur Seite des
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Hauses Herrin und Gebieterin (Grḥapatnî). Ihr untergeben ist des Hauses
Zueigene oder Hörige, die unter der Botmässigkeit des Vaters oder Bruders
sich befindet und darum vielleicht mit Namen Schwester heisst; „Melkerin“
ist des Hirten Tochter.[1006] Diese genoss die freie Wahl des Gatten, und
selbst wenn mehrere Freier um sie kämpften, wie manchmal geschah, war
ihre Einwilligung zum Kampfe erforderlich, und in ihrem Belieben lag es,
den Sieger zu krönen.[1007] Das erste Geschäft zur Stiftung eines Ehebundes
war die W e r b u n g des Mannes um das Mädchen. Die unauflösliche
eheliche Verbindung war durch dreimaliges Herumführen um das hoch
aufflackernde Feuer des häuslichen Herds geschlossen. Glück und
Beglücken in diesem ehelichen Leben war aber, so zeigt sich’s schon aus
dem Hochzeitshymnus, die Erfüllung des Zwecks nach altem Sinne,
nämlich Kinder, Söhne zu haben. Kindersegen war Reichtum,
Kindermangel oder gar Kinderlosigkeit Armut, Unglück, ja Schande. Bei
diesem arischen Hirtenvolke war der Hausvater zugleich der Oberpriester
der Familie, und die ganze Religion gipfelte in dem Kultus der Familie und
des Volkes. Einen eigentlichen Manendienst glaubt L e f m a n n dem
altvedischen Volke absprechen zu sollen[1008], nicht aber den Ahnenkult;
denn gewiss, wie kein anderes ehrte das altvedische Volk die Überlieferung
und das Andenken seiner Vorfahren. Der denselben gewidmete Opferdienst
war die wichtigste Kulthandlung in jeder Familie. Daran nahm auch die
Hausfrau teil, welche zur Witwe geworden, sich wieder verheiraten konnte.
Im Rigveda findet man eine Andeutung, dass man von einer Witwe
verlangte, dem Hauswesen auch nach dem Tode ihres Gatten mit Eifer
vorzustehen. Wir dürfen wohl in allen diesen Zügen eines sonst ganz
patriarchalischen Eheverhältnisses das Wesen einer Zeit erkennen, in
welcher das Vaterrecht die ältere mutterrechtliche Familieneinrichtung mit
ihrer freieren Stellung des Weibes noch nicht völlig überwunden hatte.
Sicherlich hat bei den alten Ariern als einem Hirtenvolke das Patriarchat
sehr frühzeitig Eingang gefunden. Wie verfehlt es jedoch wäre, die im
obigen den Vedagesängen nachgezeichnete patriarchalische und monogame
Familienverfassung als die ursprüngliche zu erklären, ergiebt sich aus
Erscheinungen, welche die altvedische Epoche noch lange überdauerten, in
dieser also bestanden haben müssen, wenngleich wir zum Teil erst aus
späteren Quellen von ihnen erfahren. Sehen wir näher zu. Anfangs, d. h. so
weit unser geschichtlicher Blick reicht, war der arische Hausvater in
patriarchalischer Weise Landmann, vornehmlich Hirte, Opferer oder
Zueigene oder Hörige, die unter der Botmässigkeit des Vaters oder Bruders
sich befindet und darum vielleicht mit Namen Schwester heisst; „Melkerin“
ist des Hirten Tochter.[1006] Diese genoss die freie Wahl des Gatten, und
selbst wenn mehrere Freier um sie kämpften, wie manchmal geschah, war
ihre Einwilligung zum Kampfe erforderlich, und in ihrem Belieben lag es,
den Sieger zu krönen.[1007] Das erste Geschäft zur Stiftung eines Ehebundes
war die W e r b u n g des Mannes um das Mädchen. Die unauflösliche
eheliche Verbindung war durch dreimaliges Herumführen um das hoch
aufflackernde Feuer des häuslichen Herds geschlossen. Glück und
Beglücken in diesem ehelichen Leben war aber, so zeigt sich’s schon aus
dem Hochzeitshymnus, die Erfüllung des Zwecks nach altem Sinne,
nämlich Kinder, Söhne zu haben. Kindersegen war Reichtum,
Kindermangel oder gar Kinderlosigkeit Armut, Unglück, ja Schande. Bei
diesem arischen Hirtenvolke war der Hausvater zugleich der Oberpriester
der Familie, und die ganze Religion gipfelte in dem Kultus der Familie und
des Volkes. Einen eigentlichen Manendienst glaubt L e f m a n n dem
altvedischen Volke absprechen zu sollen[1008], nicht aber den Ahnenkult;
denn gewiss, wie kein anderes ehrte das altvedische Volk die Überlieferung
und das Andenken seiner Vorfahren. Der denselben gewidmete Opferdienst
war die wichtigste Kulthandlung in jeder Familie. Daran nahm auch die
Hausfrau teil, welche zur Witwe geworden, sich wieder verheiraten konnte.
Im Rigveda findet man eine Andeutung, dass man von einer Witwe
verlangte, dem Hauswesen auch nach dem Tode ihres Gatten mit Eifer
vorzustehen. Wir dürfen wohl in allen diesen Zügen eines sonst ganz
patriarchalischen Eheverhältnisses das Wesen einer Zeit erkennen, in
welcher das Vaterrecht die ältere mutterrechtliche Familieneinrichtung mit
ihrer freieren Stellung des Weibes noch nicht völlig überwunden hatte.
Sicherlich hat bei den alten Ariern als einem Hirtenvolke das Patriarchat
sehr frühzeitig Eingang gefunden. Wie verfehlt es jedoch wäre, die im
obigen den Vedagesängen nachgezeichnete patriarchalische und monogame
Familienverfassung als die ursprüngliche zu erklären, ergiebt sich aus
Erscheinungen, welche die altvedische Epoche noch lange überdauerten, in
dieser also bestanden haben müssen, wenngleich wir zum Teil erst aus
späteren Quellen von ihnen erfahren. Sehen wir näher zu. Anfangs, d. h. so
weit unser geschichtlicher Blick reicht, war der arische Hausvater in
patriarchalischer Weise Landmann, vornehmlich Hirte, Opferer oder
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Hauspriester und, als Verteidiger seines häuslichen Herdes, zugleich
Krieger, alles in e i n e r Person. Eine Scheidung dieser Stände oder gar der
strenge Kastenunterschied späterer Tage, wie er aus dem Familienwesen
hervorging, war der Vedazeit, auch nach dem epischen Zeitalter, unbekannt;
die Keime dazu waren freilich, wie in jeder menschlichen Gesellschaft,
auch damals schon vorhanden. Die nach Indien erobernd vordringenden
Arier, schwach an Kopfzahl, waren naturgemäss vorwiegend Krieger, d. h.
das Kriegshandwerk nahm sie von allen ihren Beschäftigungen am meisten
in Anspruch. Dies führte ganz von selbst allmählich zur Trennung des
Krieger- vom Priesterstande, welch letzterer zuerst eine sehr untergeordnete
Stellung einnahm und hinter dem der die Ereignisse schaffenden, also
tonangebenden Krieger beträchtlich zurückstand. Auf dem Boden jenseits
der fünf Ströme vollzog sich erst die Bildung der Kasten, als zu den
Kschatrya (Xatriya), den Kriegern, und Brahmanen, den Priestern,
vielleicht aus der Klasse der den Ariern vorangegangenen turktatarischen
Eindringlinge die Vaiçya oder Landleute, Ackerbauer, hinzukamen. Bis
dahin aber wogte der Kampf zwischen dem streitbaren Krieger- oder
Königtume und dem Priestertume; in diesem Kampfe zwischen Brahma
und Xatram, wie die technische Bezeichnung lautet, blieb der Sieg und
letzte Triumph den Brahmanen, den Begründern eines neuen Königstums,
das im Dienste eines nicht mehr bloss auf seine höhere Kenntnis, sondern
auf sein heiliges Recht pochenden Priestertumes stand. Es beginnt das
brahmanische Zeitalter, wie man die Epoche bis zum Umsichgreifen des
Buddhismus füglich nennen kann. In ihr vollzog sich die Ausbildung des
Kastenwesens, bestimmt, die Reinheit des arischen Blutes zu bewahren.
Trotz aller künstlichen Schranken nahm indes die natürliche Notwendigkeit
ihren siegreichen Gang; es entstanden Kreuzungen mit den Eingebornen
und der arische Typus verschwand immer mehr; am längsten haftete er an
den Brahmanen. So gingen die eingewanderten, erobernden Arier
allmählich in der Masse der Eingebornen auf, welchen sie dafür ihre
Sprache und einen Teil ihrer Gesittung hinterliessen. Wir haben es fürderhin
nicht mehr mit den Ariern, sondern mit den Hindu zu thun.
Für die Kenntnis des brahmanischen Lebens sind die Sûtra, die dritte
Stufe altbrahmanischer Entwicklung, von grösster Bedeutung, insbesondere
das Grihya-Sûtra, welche in die geheiligte Sitte des Volkes und des Hauses,
sowie in der Familie Brauch und Gewohnheit Einblick gewähren. Ein
solches Sûtrawerk liegt auch unzweifelhaft dem ältesten Gesetzbuche der
Krieger, alles in e i n e r Person. Eine Scheidung dieser Stände oder gar der
strenge Kastenunterschied späterer Tage, wie er aus dem Familienwesen
hervorging, war der Vedazeit, auch nach dem epischen Zeitalter, unbekannt;
die Keime dazu waren freilich, wie in jeder menschlichen Gesellschaft,
auch damals schon vorhanden. Die nach Indien erobernd vordringenden
Arier, schwach an Kopfzahl, waren naturgemäss vorwiegend Krieger, d. h.
das Kriegshandwerk nahm sie von allen ihren Beschäftigungen am meisten
in Anspruch. Dies führte ganz von selbst allmählich zur Trennung des
Krieger- vom Priesterstande, welch letzterer zuerst eine sehr untergeordnete
Stellung einnahm und hinter dem der die Ereignisse schaffenden, also
tonangebenden Krieger beträchtlich zurückstand. Auf dem Boden jenseits
der fünf Ströme vollzog sich erst die Bildung der Kasten, als zu den
Kschatrya (Xatriya), den Kriegern, und Brahmanen, den Priestern,
vielleicht aus der Klasse der den Ariern vorangegangenen turktatarischen
Eindringlinge die Vaiçya oder Landleute, Ackerbauer, hinzukamen. Bis
dahin aber wogte der Kampf zwischen dem streitbaren Krieger- oder
Königtume und dem Priestertume; in diesem Kampfe zwischen Brahma
und Xatram, wie die technische Bezeichnung lautet, blieb der Sieg und
letzte Triumph den Brahmanen, den Begründern eines neuen Königstums,
das im Dienste eines nicht mehr bloss auf seine höhere Kenntnis, sondern
auf sein heiliges Recht pochenden Priestertumes stand. Es beginnt das
brahmanische Zeitalter, wie man die Epoche bis zum Umsichgreifen des
Buddhismus füglich nennen kann. In ihr vollzog sich die Ausbildung des
Kastenwesens, bestimmt, die Reinheit des arischen Blutes zu bewahren.
Trotz aller künstlichen Schranken nahm indes die natürliche Notwendigkeit
ihren siegreichen Gang; es entstanden Kreuzungen mit den Eingebornen
und der arische Typus verschwand immer mehr; am längsten haftete er an
den Brahmanen. So gingen die eingewanderten, erobernden Arier
allmählich in der Masse der Eingebornen auf, welchen sie dafür ihre
Sprache und einen Teil ihrer Gesittung hinterliessen. Wir haben es fürderhin
nicht mehr mit den Ariern, sondern mit den Hindu zu thun.
Für die Kenntnis des brahmanischen Lebens sind die Sûtra, die dritte
Stufe altbrahmanischer Entwicklung, von grösster Bedeutung, insbesondere
das Grihya-Sûtra, welche in die geheiligte Sitte des Volkes und des Hauses,
sowie in der Familie Brauch und Gewohnheit Einblick gewähren. Ein
solches Sûtrawerk liegt auch unzweifelhaft dem ältesten Gesetzbuche der
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Hindu zu Grunde, welches nach dem gefeierten Namen des Manu genannt
wird, aber das Werk einer Entwicklung, einer Bearbeitung und
Zusammenstellung ist, die erst in späterer Zeit, etwa zwei oder drei
Jahrhunderte vor unserer Ära, ihren Abschluss erhalten. Die Verfasser der
Sûtra wie von Manus Gesetzbuch waren Brahmanen, also solche Hindu, bei
welchen das arische Blut am reinsten geblieben, welche die
Überlieferungen der Vorzeit am getreuesten gepflegt. In der That verdient
auch, seines altertümlichen Inhaltes wegen, Manus Gesetzbuch an die
Spitze aller übrigen alten Gesetzbücher Indiens gestellt zu werden. Da ist es
nun in hohem Grade bemerkenswert, dass während die Familie im
allgemeinen, wie später gezeigt werden soll, immer strenger im Sinne des
Patriarchats sich entwickelte, die alten Satzungen daneben doch
verschiedene Arten von Eheschliessungen kennen, wenn auch nicht
gutheissen, welche augenscheinlich in ä l t e r e n Zuständen wurzeln und
ganz deutlich die Aufeinanderfolge der verschiedenen Beweibungsformen,
wie wir sie im Laufe dieses Buches schilderten, darstellen. Da ist zunächst
die bloss den Kschatrya, also der zweiten Arierkaste verstattete, schon
mehrfach erwähnte Gandharva-Ehe, d. h. solche Verbindungen zwischen
Mann und Weib, die flugs ohne alle Form eingegangen und ebenso
leichtfertig wieder abgebrochen werden. Das hohe Alter der Gandharva-Ehe
bezeugt der Umstand, dass sie nach jenen Genien des Duftes, des Wasser-,
Wolken-, Blütenduftes oder Dampfes benannt sind, welche das indische
Epos im wesentlichen von gleicher Natur und gleichem Ursprung mit den
weiblichen Apsaras sein lässt.[1009] Diese Gandharva-Ehen finden also
schon im altindischen Epos, im Rigveda, Erwähnung; um aber erzählt zu
werden, müssen sie schon zur Zeit der Dichtung auch möglich und
vorhanden gewesen sein, wie immer auch die betreffenden Personen dem
Mythos angehören.[1010] Es geht daher nicht an, die Gandharva-Ehen, etwa
mit Dr. S t a r c k e , als eine spätere Entwicklungsform zu deuten. Neben der
Gandharva-Ehe erscheint die Prajâpati-Ehe, gleichfalls eine formlose
Vereinigung, welche deshalb „unbeschränkt“ heisst. In der ebenfalls bloss
den Kschatrya gestatteten Rakschasa-Ehe, welche durch gewaltsame
Hinwegführung des Weibes nach Kampf und Sieg bewirkt wird, ist
unschwer die Beweibung durch Frauenraub zu erkennen. Ihr kommt die
Piçaca-Ehe infolge heimlicher Entführung am nächsten. Den Vaiçya allein
soll die sogenannte Asura-Ehe zukommen, eine Heirat, wozu der Mann das
Weib durch Geld bewogen, während er in der Rîshi-Ehe die Gattin um ein
wird, aber das Werk einer Entwicklung, einer Bearbeitung und
Zusammenstellung ist, die erst in späterer Zeit, etwa zwei oder drei
Jahrhunderte vor unserer Ära, ihren Abschluss erhalten. Die Verfasser der
Sûtra wie von Manus Gesetzbuch waren Brahmanen, also solche Hindu, bei
welchen das arische Blut am reinsten geblieben, welche die
Überlieferungen der Vorzeit am getreuesten gepflegt. In der That verdient
auch, seines altertümlichen Inhaltes wegen, Manus Gesetzbuch an die
Spitze aller übrigen alten Gesetzbücher Indiens gestellt zu werden. Da ist es
nun in hohem Grade bemerkenswert, dass während die Familie im
allgemeinen, wie später gezeigt werden soll, immer strenger im Sinne des
Patriarchats sich entwickelte, die alten Satzungen daneben doch
verschiedene Arten von Eheschliessungen kennen, wenn auch nicht
gutheissen, welche augenscheinlich in ä l t e r e n Zuständen wurzeln und
ganz deutlich die Aufeinanderfolge der verschiedenen Beweibungsformen,
wie wir sie im Laufe dieses Buches schilderten, darstellen. Da ist zunächst
die bloss den Kschatrya, also der zweiten Arierkaste verstattete, schon
mehrfach erwähnte Gandharva-Ehe, d. h. solche Verbindungen zwischen
Mann und Weib, die flugs ohne alle Form eingegangen und ebenso
leichtfertig wieder abgebrochen werden. Das hohe Alter der Gandharva-Ehe
bezeugt der Umstand, dass sie nach jenen Genien des Duftes, des Wasser-,
Wolken-, Blütenduftes oder Dampfes benannt sind, welche das indische
Epos im wesentlichen von gleicher Natur und gleichem Ursprung mit den
weiblichen Apsaras sein lässt.[1009] Diese Gandharva-Ehen finden also
schon im altindischen Epos, im Rigveda, Erwähnung; um aber erzählt zu
werden, müssen sie schon zur Zeit der Dichtung auch möglich und
vorhanden gewesen sein, wie immer auch die betreffenden Personen dem
Mythos angehören.[1010] Es geht daher nicht an, die Gandharva-Ehen, etwa
mit Dr. S t a r c k e , als eine spätere Entwicklungsform zu deuten. Neben der
Gandharva-Ehe erscheint die Prajâpati-Ehe, gleichfalls eine formlose
Vereinigung, welche deshalb „unbeschränkt“ heisst. In der ebenfalls bloss
den Kschatrya gestatteten Rakschasa-Ehe, welche durch gewaltsame
Hinwegführung des Weibes nach Kampf und Sieg bewirkt wird, ist
unschwer die Beweibung durch Frauenraub zu erkennen. Ihr kommt die
Piçaca-Ehe infolge heimlicher Entführung am nächsten. Den Vaiçya allein
soll die sogenannte Asura-Ehe zukommen, eine Heirat, wozu der Mann das
Weib durch Geld bewogen, während er in der Rîshi-Ehe die Gattin um ein
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paar Rinder ersteht; beide Formen reine Vertreter des Frauenkaufs.
Überlieferung und Übung liessen solche ältere und immer noch gepflogene
Arten von Eheschliessung nicht für ungültig erklären, wenn auch für recht
und heilig bloss die „brahmanische“ Ehe mit priesterlicher Handlung galt
und dem Brahmanen allein geziemte.[1011] Aber auch dieser k a u f t e
ehedem sein Weib, doch verschwand allmählich diese Form bis auf den
Rest, welchen die Arscha-Ehe bewahrte, worin der einstige Kaufpreis nur
noch als ein Geschenk für das Mädchen gilt. Trotzdem wird jedoch in
jüngerer Zeit auch diese Eheform für den Brahmanen minder passend
erachtet, als die drei Formen der Brahma-, Daiva- und Prajapâti-Ehe; bei
allen diesen, die sich nur durch althergebrachte Formen der Übergabe des
Mädchens unterscheiden, findet keine Art von Kauf mehr statt; aber diese
Gegenseitigkeit beschränkt sich auch nur auf die Brahmanen untereinander;
die anderen Kasten haben keinen Anteil daran.[1012]
Werfen die erwähnten Eheformen schon einiges Licht auf die dem
strengen Patriarchate vorangegangenen Familienverhältnisse der Hindu, so
geschieht dies noch viel mehr durch die erst jüngst von Dr. H e i n r i c h
v o n W l i s ł o c k i erkundeten Stamm- und Familienverhältnisse der Zelt-
Z i g e u n e r Siebenbürgens. Dass die Zigeuner Hindu sind, ist heute keine
Frage mehr, besonders seitdem durch die Bemühungen der britischen
Regierung unter den Wanderstämmen des Pendschâb wahre Zigeuner
aufgefunden worden sind.[1013] Wenn man dem gewiegten P a u l
B a t a i l l a r d , wohl einem der gründlichsten Kenner des Zigeunertums
und seiner Geschichte, trauen darf, so wären Zweige dieses Volkstums in
Europa seit den ältesten Zeiten vorhanden, ja vielleicht an der Verbreitung
der vorgeschichtlichen Erzgeräte beteiligt gewesen.[1014] Jedenfalls herrscht
kein Zweifel, dass die Zigeuner, besonders in Osteuropa, eine Gesellschaft
darstellen, in welcher bei dem konservativen Zuge ihres Charakters uralte
Sitten und Gebräuche fortleben, deren Ursprung sich nicht selten bis in die
indische Vorzeit zurückverfolgen lässt. Von diesem Gesichtspunkte aus
gewinnen Dr. v o n W l i s ł o c k i s Forschungen hervorragende
Bedeutung. Ich entlehne diesem Gewährsmanne die nachstehenden
Angaben.
Man unterscheidet in Siebenbürgen ansässige (Gletecore, d. i.
Spracharme) und Wander- oder Zeltzigeuner (Kortorár), denen Sprache und
vererbter Glaube zwar gemeinsam, deren Lebensweise aber verschieden ist.
Überlieferung und Übung liessen solche ältere und immer noch gepflogene
Arten von Eheschliessung nicht für ungültig erklären, wenn auch für recht
und heilig bloss die „brahmanische“ Ehe mit priesterlicher Handlung galt
und dem Brahmanen allein geziemte.[1011] Aber auch dieser k a u f t e
ehedem sein Weib, doch verschwand allmählich diese Form bis auf den
Rest, welchen die Arscha-Ehe bewahrte, worin der einstige Kaufpreis nur
noch als ein Geschenk für das Mädchen gilt. Trotzdem wird jedoch in
jüngerer Zeit auch diese Eheform für den Brahmanen minder passend
erachtet, als die drei Formen der Brahma-, Daiva- und Prajapâti-Ehe; bei
allen diesen, die sich nur durch althergebrachte Formen der Übergabe des
Mädchens unterscheiden, findet keine Art von Kauf mehr statt; aber diese
Gegenseitigkeit beschränkt sich auch nur auf die Brahmanen untereinander;
die anderen Kasten haben keinen Anteil daran.[1012]
Werfen die erwähnten Eheformen schon einiges Licht auf die dem
strengen Patriarchate vorangegangenen Familienverhältnisse der Hindu, so
geschieht dies noch viel mehr durch die erst jüngst von Dr. H e i n r i c h
v o n W l i s ł o c k i erkundeten Stamm- und Familienverhältnisse der Zelt-
Z i g e u n e r Siebenbürgens. Dass die Zigeuner Hindu sind, ist heute keine
Frage mehr, besonders seitdem durch die Bemühungen der britischen
Regierung unter den Wanderstämmen des Pendschâb wahre Zigeuner
aufgefunden worden sind.[1013] Wenn man dem gewiegten P a u l
B a t a i l l a r d , wohl einem der gründlichsten Kenner des Zigeunertums
und seiner Geschichte, trauen darf, so wären Zweige dieses Volkstums in
Europa seit den ältesten Zeiten vorhanden, ja vielleicht an der Verbreitung
der vorgeschichtlichen Erzgeräte beteiligt gewesen.[1014] Jedenfalls herrscht
kein Zweifel, dass die Zigeuner, besonders in Osteuropa, eine Gesellschaft
darstellen, in welcher bei dem konservativen Zuge ihres Charakters uralte
Sitten und Gebräuche fortleben, deren Ursprung sich nicht selten bis in die
indische Vorzeit zurückverfolgen lässt. Von diesem Gesichtspunkte aus
gewinnen Dr. v o n W l i s ł o c k i s Forschungen hervorragende
Bedeutung. Ich entlehne diesem Gewährsmanne die nachstehenden
Angaben.
Man unterscheidet in Siebenbürgen ansässige (Gletecore, d. i.
Spracharme) und Wander- oder Zeltzigeuner (Kortorár), denen Sprache und
vererbter Glaube zwar gemeinsam, deren Lebensweise aber verschieden ist.
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Zwischen beiden Gruppen herrscht gegenseitige Abneigung, die ihren Keim
wohl im alten indischen Kastenwesen hat. Nie fällt es einem Kortorár ein,
ein Gletecore-Mädchen zu freien, und umgekehrt geschieht es nie, dass ein
ansässiger Zigeuner eine Kortorárin heimführe, es sei denn, dass sie von
ihren Stammesgenossen für „ehrlos“ erklärt und ausgewiesen worden ist.
Gegenwärtig leben in Siebenbürgen nur mehr vier Stämme (Namipe) der
Kortorár, welche wenig oder keinen Verkehr miteinander haben. Die
einzelnen Stämme erscheinen nur insoferne als gesellschaftliche Einheiten,
als jeder derselben unter einem Wojwoden steht; denn in der That zerfallen
sie in mehrere, von einander unabhängige kleine Gemeinwesen und
Genossenschaften oder Clane (Máhliyá, von Mahlo, d. i. Freund), die
wieder unter einem Vorstande stehen. Letzterer wird nicht eigentlich
gewählt. Wer sich im Laufe der Zeit am meisten bewährt, und die Neigung
und Achtung oder auch die Furcht aller sich zu erwerben verstand, der wird
stillschweigend als Vorstand anerkannt und von Seiten der Máhliyá sowohl,
als auch des Stammes-Wojwoden als solcher betrachtet. Während nun die
Teilung in kleinere oder grössere Sippen (Gákkiyá) innerhalb des Stammes
jedenfalls von jeher üblich gewesen sein mag, scheint die Zerklüftung in
einzelne Banden (Máhliyá), welche mehrere Sippen vereinigen, erst aus
neuerer Zeit zu stammen. Beachtenswert ist, dass bei diesen Máhliyá die
gesamte gesellschaftliche Ordnung auf der Grundlage
v e r w a n d t s c h a f t l i c h e r Beziehungen beruht. [1015] Mit anderen
Worten: die Mitglieder jeder Máhliyá sind Blutsverwandte, die Máhliyá
bildet eine Geschlechtsgenossenschaft, wie wir sie für die Urzeit kennen
lernten. Ich betone diesen Umstand, weil Dr. S t a r c k e , der alles bloss aus
rechtlichen Erwägungen ableitet, unter anderem auch die Bedeutung des
Blutsbandes rundweg leugnet.[1016] Dass das Blutsverhältnis für die
rechtliche Ordnung zwischen Vater und Sohn zuerst belanglos bleibt, ist
auch unsere Behauptung; nimmermehr aber zwischen Mutter und Kind. Dr.
S t a r c k e leugnet aber auch dies: „Wäre jemals“, so sagt er, „die
Weiberlinie, d. h. die mütterliche Rechtsordnung, aus der alleinigen
Anerkennung des mütterlichen Blutbandes entsprungen, dann würde
hierdurch der Satz ausgesprochen sein, dass die Rechtsordnung dem
Zeugungsverhältnisse nachgebildet werde. Aber dann müsste auch das
Vatertum schon während seines Werdens dieselbe Bestrebung zeigen und
eben nicht sich den Sieg erringen als eine nur rechtliche und dem
Blutsverhältnisse gegenüber durchaus gleichgültige Ordnung.“[1017] Ich
wohl im alten indischen Kastenwesen hat. Nie fällt es einem Kortorár ein,
ein Gletecore-Mädchen zu freien, und umgekehrt geschieht es nie, dass ein
ansässiger Zigeuner eine Kortorárin heimführe, es sei denn, dass sie von
ihren Stammesgenossen für „ehrlos“ erklärt und ausgewiesen worden ist.
Gegenwärtig leben in Siebenbürgen nur mehr vier Stämme (Namipe) der
Kortorár, welche wenig oder keinen Verkehr miteinander haben. Die
einzelnen Stämme erscheinen nur insoferne als gesellschaftliche Einheiten,
als jeder derselben unter einem Wojwoden steht; denn in der That zerfallen
sie in mehrere, von einander unabhängige kleine Gemeinwesen und
Genossenschaften oder Clane (Máhliyá, von Mahlo, d. i. Freund), die
wieder unter einem Vorstande stehen. Letzterer wird nicht eigentlich
gewählt. Wer sich im Laufe der Zeit am meisten bewährt, und die Neigung
und Achtung oder auch die Furcht aller sich zu erwerben verstand, der wird
stillschweigend als Vorstand anerkannt und von Seiten der Máhliyá sowohl,
als auch des Stammes-Wojwoden als solcher betrachtet. Während nun die
Teilung in kleinere oder grössere Sippen (Gákkiyá) innerhalb des Stammes
jedenfalls von jeher üblich gewesen sein mag, scheint die Zerklüftung in
einzelne Banden (Máhliyá), welche mehrere Sippen vereinigen, erst aus
neuerer Zeit zu stammen. Beachtenswert ist, dass bei diesen Máhliyá die
gesamte gesellschaftliche Ordnung auf der Grundlage
v e r w a n d t s c h a f t l i c h e r Beziehungen beruht. [1015] Mit anderen
Worten: die Mitglieder jeder Máhliyá sind Blutsverwandte, die Máhliyá
bildet eine Geschlechtsgenossenschaft, wie wir sie für die Urzeit kennen
lernten. Ich betone diesen Umstand, weil Dr. S t a r c k e , der alles bloss aus
rechtlichen Erwägungen ableitet, unter anderem auch die Bedeutung des
Blutsbandes rundweg leugnet.[1016] Dass das Blutsverhältnis für die
rechtliche Ordnung zwischen Vater und Sohn zuerst belanglos bleibt, ist
auch unsere Behauptung; nimmermehr aber zwischen Mutter und Kind. Dr.
S t a r c k e leugnet aber auch dies: „Wäre jemals“, so sagt er, „die
Weiberlinie, d. h. die mütterliche Rechtsordnung, aus der alleinigen
Anerkennung des mütterlichen Blutbandes entsprungen, dann würde
hierdurch der Satz ausgesprochen sein, dass die Rechtsordnung dem
Zeugungsverhältnisse nachgebildet werde. Aber dann müsste auch das
Vatertum schon während seines Werdens dieselbe Bestrebung zeigen und
eben nicht sich den Sieg erringen als eine nur rechtliche und dem
Blutsverhältnisse gegenüber durchaus gleichgültige Ordnung.“[1017] Ich
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gestehe, das Zwingende dieser Folgerung durchaus nicht zu begreifen;
vielmehr scheint sie mir jeglicher psychologischen Begründung zu
entbehren. Warum soll das Vatertum schon während seines Werdens das
nämliche Bestreben, die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse
nachzubilden, zeigen, da für ersteres durchaus kein zwingender Grund dazu
vorhanden ist? Ist doch der Mann, namentlich unter Wilden, unsäglich arm
an Momenten, welche das Zeugungsverhältnis ihm nahe legen könnten!
Nichts bleibt ihm als die rasch verblassende Erinnerung an Augenblicke
sinnlichen Genusses; die Folgen entziehen sich seiner Empfindung. Anders
das Weib, dem die Beschwerden der Schwangerschaft, die Schmerzen der
Geburt im Kinde sichtbar sich verkörpern, das daher auch bei noch so
geringer Mutterliebe ihr Zeugungsverhältnis zum Kinde unvergleichlich
heftiger empfindet und empfinden muss, als der Mann. Und eben dieses
Verhältnis, das Blutsband, hält auch die Früchte eines Schosses um die
Erzeugerin vereinigt, ebenso wie diese selbst mit ihren Blutnächsten, d. h.
ihren Geschwistern. Machte wirklich bloss die räumliche Verbindung, ohne
alle Rücksicht auf das Blutsband, die Bedingung aus, unter der, wie Dr.
S t a r c k e will, das primitive Bewusstsein die Vorstellung der
Zusammengehörigkeit der Personen, d. h. der Verwandtschaft, festzustellen
vermag[1018], so wäre schlechterdings nicht zu begreifen, warum z. B.
unsere Zeltzigeuner, diese nach Europa verschlagenen Söhne Indiens, in
b l u t s v e r w a n d t e Máhliyá sich spalten.
Die Zigeuner geben das merkwürdigste Beispiel, in welchem Grade ein
Volk geradezu aufgehen kann in der Familie und dem damit
zusammenhängenden familienhaften Stammesleben.[1019] Die
verwandtschaftlichen Beziehungen sind bei den einzelnen Stämmen nicht in
demselben Masse ausgeprägt, sondern zwei Stämme haben auch diese letzte
Grundlage der Zusammengehörigkeit im Laufe der jüngsten zwanzig Jahre
— also erst in ganz neuester Zeit — fahren gelassen und zählen selbst bei
wichtigen Anlässen, wie Eheschliessung, nur drei Glieder in aufsteigender
und ebenso viele in absteigender Linie. Die schärfere Beachtung des
Blutsbandes giebt sich also als die ä l t e r e zu erkennen. Bei beiden
Gruppen t r i t t a b e r d i e w e i b l i c h e L i n i e i n d e n
Vo r d e r g r u n d ; der männlichen hingegen wird nur eine untergeordnete
Bedeutung eingeräumt; sie gelangt bloss ausnahmsweise zur Geltung; sonst
treten die verwandtschaftlichen Beziehungen väterlicherseits ganz und gar
in den Hintergrund. Sobald der Zeltzigeuner sich beweibt, muss er
vielmehr scheint sie mir jeglicher psychologischen Begründung zu
entbehren. Warum soll das Vatertum schon während seines Werdens das
nämliche Bestreben, die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse
nachzubilden, zeigen, da für ersteres durchaus kein zwingender Grund dazu
vorhanden ist? Ist doch der Mann, namentlich unter Wilden, unsäglich arm
an Momenten, welche das Zeugungsverhältnis ihm nahe legen könnten!
Nichts bleibt ihm als die rasch verblassende Erinnerung an Augenblicke
sinnlichen Genusses; die Folgen entziehen sich seiner Empfindung. Anders
das Weib, dem die Beschwerden der Schwangerschaft, die Schmerzen der
Geburt im Kinde sichtbar sich verkörpern, das daher auch bei noch so
geringer Mutterliebe ihr Zeugungsverhältnis zum Kinde unvergleichlich
heftiger empfindet und empfinden muss, als der Mann. Und eben dieses
Verhältnis, das Blutsband, hält auch die Früchte eines Schosses um die
Erzeugerin vereinigt, ebenso wie diese selbst mit ihren Blutnächsten, d. h.
ihren Geschwistern. Machte wirklich bloss die räumliche Verbindung, ohne
alle Rücksicht auf das Blutsband, die Bedingung aus, unter der, wie Dr.
S t a r c k e will, das primitive Bewusstsein die Vorstellung der
Zusammengehörigkeit der Personen, d. h. der Verwandtschaft, festzustellen
vermag[1018], so wäre schlechterdings nicht zu begreifen, warum z. B.
unsere Zeltzigeuner, diese nach Europa verschlagenen Söhne Indiens, in
b l u t s v e r w a n d t e Máhliyá sich spalten.
Die Zigeuner geben das merkwürdigste Beispiel, in welchem Grade ein
Volk geradezu aufgehen kann in der Familie und dem damit
zusammenhängenden familienhaften Stammesleben.[1019] Die
verwandtschaftlichen Beziehungen sind bei den einzelnen Stämmen nicht in
demselben Masse ausgeprägt, sondern zwei Stämme haben auch diese letzte
Grundlage der Zusammengehörigkeit im Laufe der jüngsten zwanzig Jahre
— also erst in ganz neuester Zeit — fahren gelassen und zählen selbst bei
wichtigen Anlässen, wie Eheschliessung, nur drei Glieder in aufsteigender
und ebenso viele in absteigender Linie. Die schärfere Beachtung des
Blutsbandes giebt sich also als die ä l t e r e zu erkennen. Bei beiden
Gruppen t r i t t a b e r d i e w e i b l i c h e L i n i e i n d e n
Vo r d e r g r u n d ; der männlichen hingegen wird nur eine untergeordnete
Bedeutung eingeräumt; sie gelangt bloss ausnahmsweise zur Geltung; sonst
treten die verwandtschaftlichen Beziehungen väterlicherseits ganz und gar
in den Hintergrund. Sobald der Zeltzigeuner sich beweibt, muss er
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derjenigen Truppe (Máhliyá), beziehungsweise Sippe (Gákkiyâ) sich
anschliessen, zu welcher seine Gattin gehört. Bei der Sippe, zu der er durch
Geburt gehört, wird er nach seiner Verheiratung wohl persönlich als Einheit
noch mitgezählt; er aber und seine Nachkommen gehören n u r der Sippe
seiner Frau an. Wenn z. B. Peter aus der Sippe A die Maria der Sippe B
ehelicht, so gehört er der Sippe B an, wird aber bis zu seinem Tode von der
Sippe A als Glied gezählt. Seine Kinder gehören dagegen der Sippe B an,
werden von der Sippe A nicht als nahe Verwandte betrachtet und können in
diese zurückheiraten, nur dürfen sie nicht die Schwestern ihres Vaters, also
ihre Muhmen, zu Frauen nehmen. Weil der junge Ehemann die ganze
Einrichtung eines zigeunerischen Hauswesens — Zelte, Wagen, Pferde,
Werkzeuge u. s. w. — von seiner Frau erhält, ist er gezwungen mit deren
Sippschaft zu wandern und wenn nötig sich sogar von seinen nächsten
Geburtsverwandten zu trennen. Weil jede Sippe einen Namen hat, der sich
nie verändert, so nimmt der Mann nach seiner Verheiratung als Zunamen
auch den Namen der Sippe seiner Frau an und lässt den s e i n e r Sippe, zu
der er durch Geburt gehört, fallen. Als Familienname gilt also der Name der
Sippe, der sich beim Manne mit seiner jeweiligen Verehelichung jedesmal
verändert. „Neues Weib, neue Sippe“ (Ǹeve romǹa, ǹeve gákkiyá) sagt ein
zigeunerisches Sprichwort. So lange der Mann verheiratet ist, darf er die
Genossenschaft, welcher sich seine Sippe angeschlossen hat, nicht
verlassen und sich einer anderen Máhliyá anschliessen. Nach dem Tode
seiner Frau kann er aber in eine andere Sippe übergehen, sobald er nämlich
eine weitere Ehe eingeht. Die Kinder der verstorbenen Frau gehören
selbstverständlich ihrer mütterlichen Sippe an, welcher auch, und nicht dem
Vater, die Sorge für dieselben anheimfällt. Bekümmert sich doch auch bei
Lebzeiten der Gattin der Zigeuner nicht im Geringsten um das leibliche und
geistige Wohl seiner Kinder, sondern das Weib hat die ganze Last einer
Mutter zu verspüren. Dafür wird das Weib mit Recht nicht nur als Mehrerin
der Familie, sondern auch der Sippe betrachtet und geniesst noch als
Matrone ein Ansehen und einen Einfluss, den sie in allen inneren und
äusseren Angelegenheiten nicht nur ihrer Sippe oder Máhliyá, sondern
selbst des ganzen Stammes geltend macht. Urteil und Meinung einer
solchen Matrone gelten mehr als der weiseste Urteilsspruch des Wojwoden.
Infolge dieser Achtung werden auch die Matronen als Vorsteherinnen der
Sippe anerkannt und betrachtet.[1020]
anschliessen, zu welcher seine Gattin gehört. Bei der Sippe, zu der er durch
Geburt gehört, wird er nach seiner Verheiratung wohl persönlich als Einheit
noch mitgezählt; er aber und seine Nachkommen gehören n u r der Sippe
seiner Frau an. Wenn z. B. Peter aus der Sippe A die Maria der Sippe B
ehelicht, so gehört er der Sippe B an, wird aber bis zu seinem Tode von der
Sippe A als Glied gezählt. Seine Kinder gehören dagegen der Sippe B an,
werden von der Sippe A nicht als nahe Verwandte betrachtet und können in
diese zurückheiraten, nur dürfen sie nicht die Schwestern ihres Vaters, also
ihre Muhmen, zu Frauen nehmen. Weil der junge Ehemann die ganze
Einrichtung eines zigeunerischen Hauswesens — Zelte, Wagen, Pferde,
Werkzeuge u. s. w. — von seiner Frau erhält, ist er gezwungen mit deren
Sippschaft zu wandern und wenn nötig sich sogar von seinen nächsten
Geburtsverwandten zu trennen. Weil jede Sippe einen Namen hat, der sich
nie verändert, so nimmt der Mann nach seiner Verheiratung als Zunamen
auch den Namen der Sippe seiner Frau an und lässt den s e i n e r Sippe, zu
der er durch Geburt gehört, fallen. Als Familienname gilt also der Name der
Sippe, der sich beim Manne mit seiner jeweiligen Verehelichung jedesmal
verändert. „Neues Weib, neue Sippe“ (Ǹeve romǹa, ǹeve gákkiyá) sagt ein
zigeunerisches Sprichwort. So lange der Mann verheiratet ist, darf er die
Genossenschaft, welcher sich seine Sippe angeschlossen hat, nicht
verlassen und sich einer anderen Máhliyá anschliessen. Nach dem Tode
seiner Frau kann er aber in eine andere Sippe übergehen, sobald er nämlich
eine weitere Ehe eingeht. Die Kinder der verstorbenen Frau gehören
selbstverständlich ihrer mütterlichen Sippe an, welcher auch, und nicht dem
Vater, die Sorge für dieselben anheimfällt. Bekümmert sich doch auch bei
Lebzeiten der Gattin der Zigeuner nicht im Geringsten um das leibliche und
geistige Wohl seiner Kinder, sondern das Weib hat die ganze Last einer
Mutter zu verspüren. Dafür wird das Weib mit Recht nicht nur als Mehrerin
der Familie, sondern auch der Sippe betrachtet und geniesst noch als
Matrone ein Ansehen und einen Einfluss, den sie in allen inneren und
äusseren Angelegenheiten nicht nur ihrer Sippe oder Máhliyá, sondern
selbst des ganzen Stammes geltend macht. Urteil und Meinung einer
solchen Matrone gelten mehr als der weiseste Urteilsspruch des Wojwoden.
Infolge dieser Achtung werden auch die Matronen als Vorsteherinnen der
Sippe anerkannt und betrachtet.[1020]
Page 421
Ich denke, das hier entrollte Gemälde führt uns, von leichten, durch den
Einfluss der Umgebung bedingten, Nebensächlichkeiten abgesehen,
schnurgerade in die Periode der Muttergruppe und Mutterfolge zurück, als
dem Manne und Vater in der Familie nur eine untergeordnete Rolle zukam.
Im Zusammenhange mit den oben aufgezählten alten Eheformen wird
dieses Beispiel der indischen Zigeuner wohl jeden Zweifel beseitigen, dass
auch in der Hindufamilie das Patriarchat n i c h t das Ursprüngliche ist. In
der That lässt sich keine Brücke denken, welche aus dem Patriarchate der
Hindu, wie es sogleich zur Sprache kommen wird, zu Zuständen, wie die
geschilderten, hinüberführen könnte.
Immerhin ist das Patriarchat in Indien sehr alt. Schon in der Vedazeit
kann man die Familie als eine patriarchalische bezeichnen. Der Vater
genoss ein unbedingtes Ansehen; die Kinder gehorchten ihm und wuchsen
auf in der strengen Verehrung der Ahnen, was an sich ein Zeichen der schon
gegründeten Vaterherrschaft ist. Jede Familie besitzt ihren besonderen Kult,
und heiratende Mädchen treten in den fremden Kultkreis der neuen Familie
ein. Über dieser Familie gab es nichts als das ganze Volk. Keine
Zwischengruppe, weder Stamm noch Clan, trennte sie nach oben; nach
unten gab es nichts, denn das Individuum hatte keine von seinen Vorfahren
oder Nachkommen unabhängige Existenz. Die Einheit war nicht der
einzelne Mensch, sondern der Vater mit der Mutter und den Kindern, hinter
ihnen die Geschlechtsfolgen, welchen sie entsprossen, vor ihnen die lange
Reihe von Wesen, welche aus ihrem Blute hervorgehen und ihr Andenken,
ihren Namen im Zeitenlaufe fortpflanzen sollten.[1021] So bildete denn die
Familie eine Gesamtheit, eine Genossenschaft, die ungeteilt beisammen
lebte, deren Güter, Weiber und Vieh, einen gemeinschaftlichen Besitz
ausmachten. Diese Familie war also noch keine Sonderfamilie im heutigen
Sinne, sondern nichts anderes als die S i p p e . Beim Tode eines Mitgliedes
war es kein Einzelner, sondern die ganze Sippe, welche dessen Erbe antrat.
Die indische Familie stand also auf dem Boden des Sammeleigentums, des
Kollektivbesitzes, und man wird nicht fehl gehen, wenn man darin einen
Überrest des älteren, mutterrechtlichen Kommunismus erkennt. Diesen
Charakter hat nun die indische Familie n i e m a l s verloren; auf diesem
Boden erwuchs die heute noch bestehende D o r f g e m e i n s c h a f t der
Hindu, die sich mit verwandten Zügen in der javanischen Dessa, im Mir der
Russen wiederfindet. Dass diese Sippe oder ungetrennte Familiengruppe
(the joint undivided family, wie die Engländer sie nennen), ursprünglich auf
Einfluss der Umgebung bedingten, Nebensächlichkeiten abgesehen,
schnurgerade in die Periode der Muttergruppe und Mutterfolge zurück, als
dem Manne und Vater in der Familie nur eine untergeordnete Rolle zukam.
Im Zusammenhange mit den oben aufgezählten alten Eheformen wird
dieses Beispiel der indischen Zigeuner wohl jeden Zweifel beseitigen, dass
auch in der Hindufamilie das Patriarchat n i c h t das Ursprüngliche ist. In
der That lässt sich keine Brücke denken, welche aus dem Patriarchate der
Hindu, wie es sogleich zur Sprache kommen wird, zu Zuständen, wie die
geschilderten, hinüberführen könnte.
Immerhin ist das Patriarchat in Indien sehr alt. Schon in der Vedazeit
kann man die Familie als eine patriarchalische bezeichnen. Der Vater
genoss ein unbedingtes Ansehen; die Kinder gehorchten ihm und wuchsen
auf in der strengen Verehrung der Ahnen, was an sich ein Zeichen der schon
gegründeten Vaterherrschaft ist. Jede Familie besitzt ihren besonderen Kult,
und heiratende Mädchen treten in den fremden Kultkreis der neuen Familie
ein. Über dieser Familie gab es nichts als das ganze Volk. Keine
Zwischengruppe, weder Stamm noch Clan, trennte sie nach oben; nach
unten gab es nichts, denn das Individuum hatte keine von seinen Vorfahren
oder Nachkommen unabhängige Existenz. Die Einheit war nicht der
einzelne Mensch, sondern der Vater mit der Mutter und den Kindern, hinter
ihnen die Geschlechtsfolgen, welchen sie entsprossen, vor ihnen die lange
Reihe von Wesen, welche aus ihrem Blute hervorgehen und ihr Andenken,
ihren Namen im Zeitenlaufe fortpflanzen sollten.[1021] So bildete denn die
Familie eine Gesamtheit, eine Genossenschaft, die ungeteilt beisammen
lebte, deren Güter, Weiber und Vieh, einen gemeinschaftlichen Besitz
ausmachten. Diese Familie war also noch keine Sonderfamilie im heutigen
Sinne, sondern nichts anderes als die S i p p e . Beim Tode eines Mitgliedes
war es kein Einzelner, sondern die ganze Sippe, welche dessen Erbe antrat.
Die indische Familie stand also auf dem Boden des Sammeleigentums, des
Kollektivbesitzes, und man wird nicht fehl gehen, wenn man darin einen
Überrest des älteren, mutterrechtlichen Kommunismus erkennt. Diesen
Charakter hat nun die indische Familie n i e m a l s verloren; auf diesem
Boden erwuchs die heute noch bestehende D o r f g e m e i n s c h a f t der
Hindu, die sich mit verwandten Zügen in der javanischen Dessa, im Mir der
Russen wiederfindet. Dass diese Sippe oder ungetrennte Familiengruppe
(the joint undivided family, wie die Engländer sie nennen), ursprünglich auf
Page 422
Blutsverwandtschaft und n u r auf dieser beruhte, beweist deutlich der
Umstand, dass schon das Altertum eine ganz erstaunliche Reihe von
Verwandtschaftsgraden als Ehehindernisse kannte, was Exogamie zwischen
den Familien nach sich zog. Die Sippe der Hindu ist also nicht bloss eine
Gesellschaft von Personen, die unter demselben Dache wohnen, Eigentum
gemeinsam besitzen und demselben Stammvater gemeinschaftlich
opfern[1022], wie Dr. S t a r c k e sie beschreibt, sondern die Bedingung ist
ferner, dass diese Personen Blutsverwandte seien. Die Sapinda, d. h.
Personen, die durch den Opferkuchen verbunden sind, sind zugleich
Blutsverwandte innerhalb sechs Grade.[1023] Die Bestimmung nach Graden
hätte aber keinen Sinn, wenn die Verwandtschaft bloss eine bürgerliche
wäre.
So lange die Familiengruppe zusammenbleibt, steht sie unter der
Leitung des Patriarchen, d. i. des ältesten Mannes der ältesten Linie. Seine
Macht erstarkte immer mehr und gewann allmählich Ausdehnung über
Leben und Freiheit der Familienglieder. In der brahmanischen Zeit hatte das
Weib schon seine ganze Freiheit eingebüsst. Frauen haben nunmehr kein
freies Verfügungsrecht mehr. Die Ehefrau, durch Raub oder Kauf erworben,
ist Sklavin, in allem und jedem von ihrem Gatten abhängig; sie kann ohne
dessen Willen nicht Opfer noch Gelübde vollziehen. Ihre Pflicht ist
unverletzliche Treue gegen ihren Gatten zu wahren, in Gedanken, Wort und
That; ihr grösstes Verbrechen Ehebruch. Dagegen konnte der Mann das
kinderlose Weib, weil es sein Eigentum war, von einem aus der
Blutsverwandtschaft, einem Sapinda, befruchten lassen. Man nannte dies
Niyoga. Das Kind war nach dem Gesetze immer dem Manne zugezählt, der
die Mutter besass, wie, nach Manus Worten, der Eigentümer der Kuh
Eigentümer des Kalbes wird. War der Niyogavater kein Sapinda, so gehörte
ihm das Kind, es sei denn, dass der Eheherr dasselbe aufgenommen und
erzogen.[1024] Und wer den Sohn besass, konnte ihn auch einem andern als
dessen Sohn geben, so wie der e m a n z i p i e r t e Sohn sich selbst irgend
einem Beliebigen als seinem Vater übergeben konnte. Damit wurde, wie
man sieht, neben der natürlichen, der Verwandtschaft des Blutes, eine
zweite, k ü n s t l i c h e , b ü r g e r l i c h e geschaffen, welche lediglich den
Eigentumsbegriffen entspringt und ihre Entstehung erst im Patriarchate
finden konnte, so lange dasselbe seinen rein rechtlichen Charakter
bewahrte, d. h. so lange der Vater noch nicht im Erzeuger aufgegangen war.
Dass diese bürgerliche Verwandtschaft in der Geschichte der Familie eine
Umstand, dass schon das Altertum eine ganz erstaunliche Reihe von
Verwandtschaftsgraden als Ehehindernisse kannte, was Exogamie zwischen
den Familien nach sich zog. Die Sippe der Hindu ist also nicht bloss eine
Gesellschaft von Personen, die unter demselben Dache wohnen, Eigentum
gemeinsam besitzen und demselben Stammvater gemeinschaftlich
opfern[1022], wie Dr. S t a r c k e sie beschreibt, sondern die Bedingung ist
ferner, dass diese Personen Blutsverwandte seien. Die Sapinda, d. h.
Personen, die durch den Opferkuchen verbunden sind, sind zugleich
Blutsverwandte innerhalb sechs Grade.[1023] Die Bestimmung nach Graden
hätte aber keinen Sinn, wenn die Verwandtschaft bloss eine bürgerliche
wäre.
So lange die Familiengruppe zusammenbleibt, steht sie unter der
Leitung des Patriarchen, d. i. des ältesten Mannes der ältesten Linie. Seine
Macht erstarkte immer mehr und gewann allmählich Ausdehnung über
Leben und Freiheit der Familienglieder. In der brahmanischen Zeit hatte das
Weib schon seine ganze Freiheit eingebüsst. Frauen haben nunmehr kein
freies Verfügungsrecht mehr. Die Ehefrau, durch Raub oder Kauf erworben,
ist Sklavin, in allem und jedem von ihrem Gatten abhängig; sie kann ohne
dessen Willen nicht Opfer noch Gelübde vollziehen. Ihre Pflicht ist
unverletzliche Treue gegen ihren Gatten zu wahren, in Gedanken, Wort und
That; ihr grösstes Verbrechen Ehebruch. Dagegen konnte der Mann das
kinderlose Weib, weil es sein Eigentum war, von einem aus der
Blutsverwandtschaft, einem Sapinda, befruchten lassen. Man nannte dies
Niyoga. Das Kind war nach dem Gesetze immer dem Manne zugezählt, der
die Mutter besass, wie, nach Manus Worten, der Eigentümer der Kuh
Eigentümer des Kalbes wird. War der Niyogavater kein Sapinda, so gehörte
ihm das Kind, es sei denn, dass der Eheherr dasselbe aufgenommen und
erzogen.[1024] Und wer den Sohn besass, konnte ihn auch einem andern als
dessen Sohn geben, so wie der e m a n z i p i e r t e Sohn sich selbst irgend
einem Beliebigen als seinem Vater übergeben konnte. Damit wurde, wie
man sieht, neben der natürlichen, der Verwandtschaft des Blutes, eine
zweite, k ü n s t l i c h e , b ü r g e r l i c h e geschaffen, welche lediglich den
Eigentumsbegriffen entspringt und ihre Entstehung erst im Patriarchate
finden konnte, so lange dasselbe seinen rein rechtlichen Charakter
bewahrte, d. h. so lange der Vater noch nicht im Erzeuger aufgegangen war.
Dass diese bürgerliche Verwandtschaft in der Geschichte der Familie eine
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bedeutende Rolle zu spielen berufen war, ist unbestreitbar; unzulässig
jedoch, deren Wichtigkeit auf Kosten der natürlichen Blutsverwandtschaft
zu übertreiben.
Wo Niyoga Gepflogenheit, darf man mit grösster Wahrscheinlichkeit
auch das Levirat als ein Ergebnis des nach Söhnen und Pflegern des
Ahnenkults strebenden Patriarchates ansehen. In der That setzten die Hindu
das Levirat mit dem Niyoga in Verbindung. Stirbt ihr Gatte, so mag die
kinderlose Witwe, oder die nur Töchter hat, um einen Sohn zu erhalten,
ihrem Schwager, wo solcher fehlt, auch einem anderen Sapinda oder gar
einem Kastengenossen ihres Mannes angehören. Hat sie ihr Mann aber
anders verlassen, so muss sie sechs, bei einem Brahmanen sogar zwölf
Jahre auf dessen Rückkehr warten. Und wenn jener dem ehelichen oder
häuslichen Leben entsagt, so soll auch die Frau auf jede andere Verbindung
Verzicht leisten. Dagegen ist von der Sati, der Witwenverbrennung, selbst in
Manus Gesetzbuch, welches die Anschauungen des Brahmanismus
verkörpert, noch keine Rede. Weder das religiöse, noch das bürgerliche
Gesetz hatte diesen Brauch anerkannt, obgleich er da und dort
wahrscheinlich schon seit lange vorgekommen sein wird. Wenigstens
erzählt D i o d o r von Sizilien, anscheinend nach dem Berichte eines
Augenzeugen, wie in Medien, im Lager des Eumenes, schon im Jahre 316
v. Chr., am Leichname des in der Schlacht gefallenen Anführers der
indischen Hilfstruppen, Keteus, ein Wettstreit seiner beiden Gattinnen sich
erhebt, welche von ihnen dem Gemahl ins Feuer folgen dürfe, und wie die
jüngere den Sieg behält, indem sie verrät, dass die andere guter Hoffnung
sei. Wenn auch der Grieche die Ursachen dieses Brauches unrichtig angibt,
so steht doch die Thatsache selbst fest, und auch das ist zu ersehen, dass der
Flammentod der Witwe als Ehrensache und Ziel der Wünsche galt. Vom
Bruder geführt, von den Freundinnen und Dienerinnen geschmückt wie zur
Hochzeit, betritt sie freudig den Holzstoss und stirbt ohne Schmerzenslaut.
Die Purâna, deren ältester nicht über das sechste christliche Jahrhundert
zurückreicht, erklären schon nur jene Witwe für wahrhaft tugendhaft,
welche den für ihren Ehemann errichteten Scheiterhaufen besteigt; nur
dieser sei der Himmel sicher.[1025] Die Purâna bringen natürlich nur längst
geläufig gewordene Begriffe zum Ausdruck. Es kann kein Zweifel sein,
dass diese Grabfolge der Witwen auch in Indien, wie schon einmal
besprochen[1026], aus dem Patriarchate hervorgewachsen ist. Verschiedene
Ursachen, zu nicht geringem Teile religiöser Natur, haben dann dazu
jedoch, deren Wichtigkeit auf Kosten der natürlichen Blutsverwandtschaft
zu übertreiben.
Wo Niyoga Gepflogenheit, darf man mit grösster Wahrscheinlichkeit
auch das Levirat als ein Ergebnis des nach Söhnen und Pflegern des
Ahnenkults strebenden Patriarchates ansehen. In der That setzten die Hindu
das Levirat mit dem Niyoga in Verbindung. Stirbt ihr Gatte, so mag die
kinderlose Witwe, oder die nur Töchter hat, um einen Sohn zu erhalten,
ihrem Schwager, wo solcher fehlt, auch einem anderen Sapinda oder gar
einem Kastengenossen ihres Mannes angehören. Hat sie ihr Mann aber
anders verlassen, so muss sie sechs, bei einem Brahmanen sogar zwölf
Jahre auf dessen Rückkehr warten. Und wenn jener dem ehelichen oder
häuslichen Leben entsagt, so soll auch die Frau auf jede andere Verbindung
Verzicht leisten. Dagegen ist von der Sati, der Witwenverbrennung, selbst in
Manus Gesetzbuch, welches die Anschauungen des Brahmanismus
verkörpert, noch keine Rede. Weder das religiöse, noch das bürgerliche
Gesetz hatte diesen Brauch anerkannt, obgleich er da und dort
wahrscheinlich schon seit lange vorgekommen sein wird. Wenigstens
erzählt D i o d o r von Sizilien, anscheinend nach dem Berichte eines
Augenzeugen, wie in Medien, im Lager des Eumenes, schon im Jahre 316
v. Chr., am Leichname des in der Schlacht gefallenen Anführers der
indischen Hilfstruppen, Keteus, ein Wettstreit seiner beiden Gattinnen sich
erhebt, welche von ihnen dem Gemahl ins Feuer folgen dürfe, und wie die
jüngere den Sieg behält, indem sie verrät, dass die andere guter Hoffnung
sei. Wenn auch der Grieche die Ursachen dieses Brauches unrichtig angibt,
so steht doch die Thatsache selbst fest, und auch das ist zu ersehen, dass der
Flammentod der Witwe als Ehrensache und Ziel der Wünsche galt. Vom
Bruder geführt, von den Freundinnen und Dienerinnen geschmückt wie zur
Hochzeit, betritt sie freudig den Holzstoss und stirbt ohne Schmerzenslaut.
Die Purâna, deren ältester nicht über das sechste christliche Jahrhundert
zurückreicht, erklären schon nur jene Witwe für wahrhaft tugendhaft,
welche den für ihren Ehemann errichteten Scheiterhaufen besteigt; nur
dieser sei der Himmel sicher.[1025] Die Purâna bringen natürlich nur längst
geläufig gewordene Begriffe zum Ausdruck. Es kann kein Zweifel sein,
dass diese Grabfolge der Witwen auch in Indien, wie schon einmal
besprochen[1026], aus dem Patriarchate hervorgewachsen ist. Verschiedene
Ursachen, zu nicht geringem Teile religiöser Natur, haben dann dazu
Page 424
beigetragen, die Sitte über die Dauer des strengen Patriarchats hinaus bis in
die jüngere Familie der Gegenwart zu erhalten, ihr allgemeine Billigung zu
erwerben, hohe Verheissungen daran zu knüpfen und sie sogar durch
Einführung geeigneter Zusätze in älteren Schriften zu begründen.[1027]
Wie die Patriarchalfamilie aus dem Nomadentume geboren wurde, so
schwindet ganz allmählich wieder ihr strenger Charakter mit dem
Überhandnehmen des Ackerbaues. Diesem zersetzenden Einflusse
vermochte auch die indische Familie sich nicht zu entziehen. Die rohen
Arten der Aneignung der Weiber durch Raub und Kauf werden späterhin
zur blossen Form, die Beweibung wird zur „Ehe“, welche bei Manu schon
kein Geschäft mehr ist und dem Manne seiner Gattin gegenüber gleiche
Treue und Rücksicht vorschrieb; die Befriedigung der Geschlechtslust ist
nicht mehr das wesentlichste und einzige Moment des Ehebundes; die
Bräute, welche stets aus gleicher Kaste zu nehmen, empfangen ihre
Ausstattung von der Familie, und das Besitzrecht der Weiber aus
persönlicher Habe, wie Schmuck, Geräte, Geschenke, gelangt zur
Anerkennung, unbeschadet des an ihnen selbst noch haftenden
Eigentumsbegriffes. Auch bildet sich für d i e s e s Vermögen eine
Erbfolgeordnung, nach welcher die unverehelichten Töchter der Erblasserin
zuerst berufen werden. Am Familiengute erben die Weiber allerdings nicht,
wohl aber haben sie Anspruch auf Unterhalt aus demselben.[1028] In das
Vermögen des Vaters, nicht aber in das Gut der Gesamtfamilie, teilen sich
die Söhne, wenn jener nicht schon bei Lebzeiten, da er keine Kinder mehr
zu erwarten hatte, die Teilung vorgenommen. Der Erstgeborene soll nach
älterem Rechte alles erhalten und die übrigen wie als Vater versorgen. Oder
er bekommt einen zweifachen, die anderen Söhne jeder einen gleichen
Anteil. Oder es wird nach dem Alter der Söhne und nach der
Verschiedenheit der Hinterlassenschaft unterschiedlich geteilt. Stirbt
Jemand ohne männliche Nachkommenschaft, so fällt sein Vermögen dem
ältesten Bruder oder überhaupt seinen Brüdern zu, die mit ihm ausser
(Vermögens-) Gemeinschaft gestanden. Doch nennt das Gesetz ausser dem
l e i b l i c h e n rechtmässigen Sohn noch fünf andere als familienangehörig
und Erbsöhne; diese, welche insgesamt der bürgerlichen oder künstlichen
Verwandtschaft angehören, sind: der Gattin- oder Verwandtensohn, d. h. mit
einer Frau unter Zustimmung des kinderlosen Gatten oder nach dessen Tode
von einem andern gesetzmässig erzeugt (Niyoga); der Schenksohn oder
„gegebene“, den seine Eltern, Vater und Mutter, übereinstimmend und
die jüngere Familie der Gegenwart zu erhalten, ihr allgemeine Billigung zu
erwerben, hohe Verheissungen daran zu knüpfen und sie sogar durch
Einführung geeigneter Zusätze in älteren Schriften zu begründen.[1027]
Wie die Patriarchalfamilie aus dem Nomadentume geboren wurde, so
schwindet ganz allmählich wieder ihr strenger Charakter mit dem
Überhandnehmen des Ackerbaues. Diesem zersetzenden Einflusse
vermochte auch die indische Familie sich nicht zu entziehen. Die rohen
Arten der Aneignung der Weiber durch Raub und Kauf werden späterhin
zur blossen Form, die Beweibung wird zur „Ehe“, welche bei Manu schon
kein Geschäft mehr ist und dem Manne seiner Gattin gegenüber gleiche
Treue und Rücksicht vorschrieb; die Befriedigung der Geschlechtslust ist
nicht mehr das wesentlichste und einzige Moment des Ehebundes; die
Bräute, welche stets aus gleicher Kaste zu nehmen, empfangen ihre
Ausstattung von der Familie, und das Besitzrecht der Weiber aus
persönlicher Habe, wie Schmuck, Geräte, Geschenke, gelangt zur
Anerkennung, unbeschadet des an ihnen selbst noch haftenden
Eigentumsbegriffes. Auch bildet sich für d i e s e s Vermögen eine
Erbfolgeordnung, nach welcher die unverehelichten Töchter der Erblasserin
zuerst berufen werden. Am Familiengute erben die Weiber allerdings nicht,
wohl aber haben sie Anspruch auf Unterhalt aus demselben.[1028] In das
Vermögen des Vaters, nicht aber in das Gut der Gesamtfamilie, teilen sich
die Söhne, wenn jener nicht schon bei Lebzeiten, da er keine Kinder mehr
zu erwarten hatte, die Teilung vorgenommen. Der Erstgeborene soll nach
älterem Rechte alles erhalten und die übrigen wie als Vater versorgen. Oder
er bekommt einen zweifachen, die anderen Söhne jeder einen gleichen
Anteil. Oder es wird nach dem Alter der Söhne und nach der
Verschiedenheit der Hinterlassenschaft unterschiedlich geteilt. Stirbt
Jemand ohne männliche Nachkommenschaft, so fällt sein Vermögen dem
ältesten Bruder oder überhaupt seinen Brüdern zu, die mit ihm ausser
(Vermögens-) Gemeinschaft gestanden. Doch nennt das Gesetz ausser dem
l e i b l i c h e n rechtmässigen Sohn noch fünf andere als familienangehörig
und Erbsöhne; diese, welche insgesamt der bürgerlichen oder künstlichen
Verwandtschaft angehören, sind: der Gattin- oder Verwandtensohn, d. h. mit
einer Frau unter Zustimmung des kinderlosen Gatten oder nach dessen Tode
von einem andern gesetzmässig erzeugt (Niyoga); der Schenksohn oder
„gegebene“, den seine Eltern, Vater und Mutter, übereinstimmend und
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feierlich einem sohnlosen Kastengenossen gegeben; der Adoptiv- oder
„künstlich erworbene“ Sohn, welcher aus gleicher Kaste an Sohnesstatt
angenommen ist; der Geheimsohn, mit ungewisser Vaterschaft im Hause
eines Mannes (etwa während dessen langer Abwesenheit) ihm von seiner
Frau geboren; endlich der Pflegesohn, welcher von seinen natürlichen
Eltern oder nach dem Tode des Vaters von seiner Mutter oder umgekehrt
verlassen und dann aufgenommen worden. Familienangehörig, aber nicht
erbberechtigt sind ferner: der Mädchensohn, von einer unverheirateten
Haustochter; der Brautsohn, von einer vorehelich bekannt oder unbekannt
schwangeren Frau; der Sohn einer wiedervermählten, der verlassenen oder
verwitweten Frau, die sich nach Gutdünken wieder verheiratet; der einer
Bestimmungstochter (deren Mutter niederer Kaste angehört); der
Selbstgabe- und der Kaufsohn. Nur wenn keiner von den erstgenannten
vorhanden, sollen diese ein Viertel der Hinterlassenschaft haben. Besitzt ein
Vater nur Töchter, so kann er übrigens die künftigen Söhne einer Tochter,
die dann Bestimmungstochter heisst, für seine Söhne und Erben bestimmen
und erklären. Wo väterliche und nächste Erben fehlen, treten als
erbberechtigt die Sapinda ein.[1029]
Einer höheren Stufe der Rechtsentwicklung als Manus Gesetzbuch
gehört das Gesetzwerk des N a r a d a [1030] an, dessen Abfassung in das
fünfte oder sechste christliche Jahrhundert zu verlegen ist. Auch darin ist
das indische Erbrecht gänzlich von den beiden Rücksichten der Reinhaltung
der Kaste und der Erfüllung des Ehezwecks, der Hervorbringung eines
männlichen Nachkommens beherrscht, der als rechtmässiger Darbringer der
vorgeschriebenen Totenopfer für den verstorbenen Vater von der höchsten
religiösen Bedeutung war. Im allgemeinen gilt als Regel, dass man Ehen
nur in derselben Kaste abschließen solle, indessen ist es dem Manne
gestattet, eine gewisse Anzahl Frauen aus einer niedrigeren Kaste als seine
eigene zu nehmen, wobei freilich die aus solchen Ehen geborenen Kinder
den niederen Volksstämmen anheimfallen. Die Kinder folgen also in diesem
Falle der Mutter. Als höchst sündhafte Vermischung der Kasten wird es
dagegen angesehen, wenn ein Mädchen höheren Standes zu einem Manne
aus einer niedrigeren Kaste herabsteigt. Auch kann ein Dviga (Brahmane,
Kschatrya oder Vaiçya) niemals eine Çudra zur rechtmässigen Gattin haben.
„Nur der Lust wegen nimmt er sie, indem er sich von der Leidenschaft
blenden liess.“ Rasch aber erniedrigt er dadurch seine Familie und
Nachkommenschaft zur Çudrakaste herab. Der fast einzige Ehezweck ist im
„künstlich erworbene“ Sohn, welcher aus gleicher Kaste an Sohnesstatt
angenommen ist; der Geheimsohn, mit ungewisser Vaterschaft im Hause
eines Mannes (etwa während dessen langer Abwesenheit) ihm von seiner
Frau geboren; endlich der Pflegesohn, welcher von seinen natürlichen
Eltern oder nach dem Tode des Vaters von seiner Mutter oder umgekehrt
verlassen und dann aufgenommen worden. Familienangehörig, aber nicht
erbberechtigt sind ferner: der Mädchensohn, von einer unverheirateten
Haustochter; der Brautsohn, von einer vorehelich bekannt oder unbekannt
schwangeren Frau; der Sohn einer wiedervermählten, der verlassenen oder
verwitweten Frau, die sich nach Gutdünken wieder verheiratet; der einer
Bestimmungstochter (deren Mutter niederer Kaste angehört); der
Selbstgabe- und der Kaufsohn. Nur wenn keiner von den erstgenannten
vorhanden, sollen diese ein Viertel der Hinterlassenschaft haben. Besitzt ein
Vater nur Töchter, so kann er übrigens die künftigen Söhne einer Tochter,
die dann Bestimmungstochter heisst, für seine Söhne und Erben bestimmen
und erklären. Wo väterliche und nächste Erben fehlen, treten als
erbberechtigt die Sapinda ein.[1029]
Einer höheren Stufe der Rechtsentwicklung als Manus Gesetzbuch
gehört das Gesetzwerk des N a r a d a [1030] an, dessen Abfassung in das
fünfte oder sechste christliche Jahrhundert zu verlegen ist. Auch darin ist
das indische Erbrecht gänzlich von den beiden Rücksichten der Reinhaltung
der Kaste und der Erfüllung des Ehezwecks, der Hervorbringung eines
männlichen Nachkommens beherrscht, der als rechtmässiger Darbringer der
vorgeschriebenen Totenopfer für den verstorbenen Vater von der höchsten
religiösen Bedeutung war. Im allgemeinen gilt als Regel, dass man Ehen
nur in derselben Kaste abschließen solle, indessen ist es dem Manne
gestattet, eine gewisse Anzahl Frauen aus einer niedrigeren Kaste als seine
eigene zu nehmen, wobei freilich die aus solchen Ehen geborenen Kinder
den niederen Volksstämmen anheimfallen. Die Kinder folgen also in diesem
Falle der Mutter. Als höchst sündhafte Vermischung der Kasten wird es
dagegen angesehen, wenn ein Mädchen höheren Standes zu einem Manne
aus einer niedrigeren Kaste herabsteigt. Auch kann ein Dviga (Brahmane,
Kschatrya oder Vaiçya) niemals eine Çudra zur rechtmässigen Gattin haben.
„Nur der Lust wegen nimmt er sie, indem er sich von der Leidenschaft
blenden liess.“ Rasch aber erniedrigt er dadurch seine Familie und
Nachkommenschaft zur Çudrakaste herab. Der fast einzige Ehezweck ist im
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Narada mit nackten Worten ausgesprochen: Die Weiber sind erschaffen zum
Zweck der Fortpflanzung des Geschlechts; sie sind das Feld, der Mann ist
der Säer, und ein Feld muss dem gegeben werden, der Samen hat. Das
Haupterfordernis zur Eheschliessung ist Mannbarkeit und
Zeugungsfähigkeit, und um diese festzustellen, hat das Gesetz eine Reihe
höchst seltsamer Untersuchungen vorgeschrieben.[1031] Wie bei Manu ist
die Ehe sogar gesetzlich geboten und Pflicht des Vaters oder wer an dessen
Stelle getreten, das Mädchen zu verheiraten, sobald, nach manchen sogar
ehe es zur Geschlechtsreife gelangt. Wer diese Pflicht verabsäumt, begeht
eine Sünde, macht sich des Verbrechens der Embryozerstörung schuldig,
und das Mädchen ist berechtigt, nach eingeholter Erlaubnis des Königs,
sich nun selbst einen Gatten zu wählen; auch wird dabei von den sonst sehr
strengen Verboten von Ehen unter Sapinda in der Weise abgegangen, dass
der Vormund die kinderlose Witwe zum Niyoga ermächtigen kann. Wie die
gesellschaftliche, so war auch die rechtliche Stellung der Frau noch eine
sehr untergeordnete und beschränkte, doch macht sich immerhin im Narada
eine freiere Auffassung geltend. Das Recht, Immobilien zu besitzen, bleibt
ihr freilich noch durchweg versagt, doch wird das Stridhana oder Frauengut
anerkannt. Die Erbfolge geschieht nach Alter, Kaste und — man kann
hinzufügen — nach Geschlecht. Der älteste Sohn bleibt der bevorzugte
Erbe und nur wenn männliche Nachkommenschaft fehlt, kommen Töchter
zum Zuge. Die Rücksicht auf das materielle und ökonomische Gedeihen der
Familie, die patriarchalische Bevorzugung des Familienoberhauptes, die
Geschlossenheit und das enge Zusammenleben der Sippen geben dem
indischen Erbrecht einen durchaus fidei-kommissarischen Charakter. Das
indische Recht kennt nicht die Befugnis letztwilliger Verfügungen. Die
Testierfähigkeit findet nur einen schwachen Ersatz in dem Rechte des
Vaters, sein Besitztum zu seinen Lebzeiten unter seine Angehörigen zu
verteilen. Aber auch dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
Der Vater ist zwar, wie es heisst, „der Herr von allem“; sobald er aber krank
und gebrechlich oder vom Zorn beeinflusst erscheint, wenn sein Geist von
einem geliebten Gegenstand allzusehr eingenommen ist, oder er gegen das
Gesetz handeln will, geht er seines Rechtes zu Schenkungen unter
Lebenden (Donationes inter vivos) verlustig. Vollständig frei scheint man
überhaupt nur über das Frauengut und das, was man durch Wissenschaft
und Tapferkeit erwarb, verfügt haben zu können, worin man vielleicht eine
Art von Allodialvermögen erblicken darf. Auch die Bestimmungen über
Zweck der Fortpflanzung des Geschlechts; sie sind das Feld, der Mann ist
der Säer, und ein Feld muss dem gegeben werden, der Samen hat. Das
Haupterfordernis zur Eheschliessung ist Mannbarkeit und
Zeugungsfähigkeit, und um diese festzustellen, hat das Gesetz eine Reihe
höchst seltsamer Untersuchungen vorgeschrieben.[1031] Wie bei Manu ist
die Ehe sogar gesetzlich geboten und Pflicht des Vaters oder wer an dessen
Stelle getreten, das Mädchen zu verheiraten, sobald, nach manchen sogar
ehe es zur Geschlechtsreife gelangt. Wer diese Pflicht verabsäumt, begeht
eine Sünde, macht sich des Verbrechens der Embryozerstörung schuldig,
und das Mädchen ist berechtigt, nach eingeholter Erlaubnis des Königs,
sich nun selbst einen Gatten zu wählen; auch wird dabei von den sonst sehr
strengen Verboten von Ehen unter Sapinda in der Weise abgegangen, dass
der Vormund die kinderlose Witwe zum Niyoga ermächtigen kann. Wie die
gesellschaftliche, so war auch die rechtliche Stellung der Frau noch eine
sehr untergeordnete und beschränkte, doch macht sich immerhin im Narada
eine freiere Auffassung geltend. Das Recht, Immobilien zu besitzen, bleibt
ihr freilich noch durchweg versagt, doch wird das Stridhana oder Frauengut
anerkannt. Die Erbfolge geschieht nach Alter, Kaste und — man kann
hinzufügen — nach Geschlecht. Der älteste Sohn bleibt der bevorzugte
Erbe und nur wenn männliche Nachkommenschaft fehlt, kommen Töchter
zum Zuge. Die Rücksicht auf das materielle und ökonomische Gedeihen der
Familie, die patriarchalische Bevorzugung des Familienoberhauptes, die
Geschlossenheit und das enge Zusammenleben der Sippen geben dem
indischen Erbrecht einen durchaus fidei-kommissarischen Charakter. Das
indische Recht kennt nicht die Befugnis letztwilliger Verfügungen. Die
Testierfähigkeit findet nur einen schwachen Ersatz in dem Rechte des
Vaters, sein Besitztum zu seinen Lebzeiten unter seine Angehörigen zu
verteilen. Aber auch dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
Der Vater ist zwar, wie es heisst, „der Herr von allem“; sobald er aber krank
und gebrechlich oder vom Zorn beeinflusst erscheint, wenn sein Geist von
einem geliebten Gegenstand allzusehr eingenommen ist, oder er gegen das
Gesetz handeln will, geht er seines Rechtes zu Schenkungen unter
Lebenden (Donationes inter vivos) verlustig. Vollständig frei scheint man
überhaupt nur über das Frauengut und das, was man durch Wissenschaft
und Tapferkeit erwarb, verfügt haben zu können, worin man vielleicht eine
Art von Allodialvermögen erblicken darf. Auch die Bestimmungen über
Page 427
passive Erbfähigkeit hängen mit Rücksicht auf die Aufrechterhaltung der
Familie und ihres Besitzstandes zusammen. Chronische Kranke,
Blödsinnige, Zeugungsunfähige u. s. w. sind passiv erbunfähig, weil
anderweitig in der Sippe für sie Sorge getragen wird; ebenso haben auch
kinderlose Witwen kein Erbrecht, sondern nur einen Anspruch auf Unterhalt
an den Stamm ihres Vaters. So findet denn in den Regeln des Erbrechts das
Bewusstsein von der Einheit und Zusammengehörigkeit der Familie,
richtiger der Sippe, seinen vollendetsten Ausdruck.
Dieses alte patriarchalische System herrscht heute noch ungeschwächt
in Indien. Der Vater oder das männliche Haupt der Sippe ist die höchste,
fast unbeschränkte Autorität. Er sorgt für ihre materiellen und geistigen
Bedürfnisse. Wenn die Söhne heiraten, führen sie ihre Frauen unter das
väterliche Dach, und so wachsen die Enkel als Mitglieder des Hauses auf,
in dem ihre Väter geboren sind. Der Haushalt ist deshalb vielumfassend und
durchaus nicht leicht zu regieren. Die durch die Hindugesetze ohnehin
gestattete Vielweiberei ist durch die Einfälle der Muhammedaner noch
wesentlich gefördert worden. Der gemeine Mann, der Hindu der niederen
Klassen, nimmt freilich zumeist bloss e i n Weib und nur dann eine zweite
Frau, wenn die erste unfruchtbar ist. Aber auch wenn der Mann mehrere
Frauen hat, so ist immer die erste von ihnen die Hauptfrau, welche ihren
Platz an der Spitze der Familie behält. Die anderen sind nur Upastri oder
Bhogyá, Konkubinen. Bloss die erste gibt gesetzliche, rechtmässige Erben
und steht als Gattin neben dem Oberhaupte der Familie. Ihre Stellung ist
eine verantwortliche; ihre Pflichten sind sehr mannigfaltig und schwierig.
Sie ist stets ein Muster der Sparsamkeit, Hingebung, Keuschheit, Geduld
und Selbstlosigkeit. Oft, ja fast gewöhnlich, ist sie wenig geistig gebildet,
woran die herrschenden Volksanschauungen Schuld tragen; aber ihr
natürlicher Verstand gleicht alle Mängel aus. Die Schwiegertöchter sind die
beklagenswertesten Mitglieder der Familie, da sie keine selbständige
Beschäftigung haben und ganz unter der Aufsicht der Schwiegermutter
stehen, mit deren Ausnahme die weiblichen Mitglieder des Haushaltes ein
abgeschlossenes, abstumpfendes Leben führen. Ihre Erholungen sind sehr
beschränkt. Wegen ihres Geschlechts bringen sie ihr Leben in den Ketten
der Unwissenheit und des Aberglaubens zu. Seit dem Eindringen der
Moslemin ist auch die Hindufrau, wenn sie in der Öffentlichkeit erscheint,
verschleiert, im Hause aber stets in ihrer Zenana eingeschlossen. Ohne
Erlaubnis des Familienoberhauptes darf sie das Haus nicht verlassen; es gilt
Familie und ihres Besitzstandes zusammen. Chronische Kranke,
Blödsinnige, Zeugungsunfähige u. s. w. sind passiv erbunfähig, weil
anderweitig in der Sippe für sie Sorge getragen wird; ebenso haben auch
kinderlose Witwen kein Erbrecht, sondern nur einen Anspruch auf Unterhalt
an den Stamm ihres Vaters. So findet denn in den Regeln des Erbrechts das
Bewusstsein von der Einheit und Zusammengehörigkeit der Familie,
richtiger der Sippe, seinen vollendetsten Ausdruck.
Dieses alte patriarchalische System herrscht heute noch ungeschwächt
in Indien. Der Vater oder das männliche Haupt der Sippe ist die höchste,
fast unbeschränkte Autorität. Er sorgt für ihre materiellen und geistigen
Bedürfnisse. Wenn die Söhne heiraten, führen sie ihre Frauen unter das
väterliche Dach, und so wachsen die Enkel als Mitglieder des Hauses auf,
in dem ihre Väter geboren sind. Der Haushalt ist deshalb vielumfassend und
durchaus nicht leicht zu regieren. Die durch die Hindugesetze ohnehin
gestattete Vielweiberei ist durch die Einfälle der Muhammedaner noch
wesentlich gefördert worden. Der gemeine Mann, der Hindu der niederen
Klassen, nimmt freilich zumeist bloss e i n Weib und nur dann eine zweite
Frau, wenn die erste unfruchtbar ist. Aber auch wenn der Mann mehrere
Frauen hat, so ist immer die erste von ihnen die Hauptfrau, welche ihren
Platz an der Spitze der Familie behält. Die anderen sind nur Upastri oder
Bhogyá, Konkubinen. Bloss die erste gibt gesetzliche, rechtmässige Erben
und steht als Gattin neben dem Oberhaupte der Familie. Ihre Stellung ist
eine verantwortliche; ihre Pflichten sind sehr mannigfaltig und schwierig.
Sie ist stets ein Muster der Sparsamkeit, Hingebung, Keuschheit, Geduld
und Selbstlosigkeit. Oft, ja fast gewöhnlich, ist sie wenig geistig gebildet,
woran die herrschenden Volksanschauungen Schuld tragen; aber ihr
natürlicher Verstand gleicht alle Mängel aus. Die Schwiegertöchter sind die
beklagenswertesten Mitglieder der Familie, da sie keine selbständige
Beschäftigung haben und ganz unter der Aufsicht der Schwiegermutter
stehen, mit deren Ausnahme die weiblichen Mitglieder des Haushaltes ein
abgeschlossenes, abstumpfendes Leben führen. Ihre Erholungen sind sehr
beschränkt. Wegen ihres Geschlechts bringen sie ihr Leben in den Ketten
der Unwissenheit und des Aberglaubens zu. Seit dem Eindringen der
Moslemin ist auch die Hindufrau, wenn sie in der Öffentlichkeit erscheint,
verschleiert, im Hause aber stets in ihrer Zenana eingeschlossen. Ohne
Erlaubnis des Familienoberhauptes darf sie das Haus nicht verlassen; es gilt
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sogar für unpassend und nicht ehrbar, wenn sie die äusseren, den Männern
bestimmten Räume des Hauses betritt. So streng sind die Gesetze des
Herkommens, dass eine Frau in der Gegenwart der Schwiegermutter oder
eines anderen weiblichen Mitgliedes der Familie nicht den Schleier lüften
oder die Lippen öffnen darf, um mit ihrem Manne zu sprechen. Selbst
innerhalb der Familie verbietet die Religion den Frauen, mit ihren Männern
zusammen zu essen. Überhaupt kann man sich kaum einen Begriff davon
machen, in welchem Grade die Hindu ihr Leben beengen und fesseln, oder
welche Förmlichkeiten und Gebräuche, fast alle religiösen Ursprungs, sie
wie eine undurchdringliche Mauer umgeben. In den ärmeren Klassen gibt
es wenig Originelles; die Frau des Landmannes teilt die Mühen des Tages
und das Ehebett in der Nacht, und je nach der Gutmütigkeit oder Roheit
ihres Gatten hat sie einen grösseren oder geringeren Anteil an seinen Leiden
und Freuden. Im allgemeinen ist ihre physiologische Formel sehr einfach:
Haustier bei Tage, Weib bei Nacht.[1032]
Wie vor Alters haben die Hindu die feste Überzeugung, dass es ein
verdienstvolles Werk sei, die Ehen ihrer Kinder früh zu schliessen. Deshalb
geht ihr Streben dahin, ihre Söhne und Töchter noch während ihrer eigenen
Lebenszeit zu verheiraten. In Bengalen kommen auf 1000 Frauen, die eine
Ehe eingehen, 271 unter zehn und 666 zwischen zehn bis vierzehn Jahren.
Die religiösen Vorschriften verlangen sogar eigentlich, dass die Mädchen
vor dem achten Jahre vermählt werden sollen. Zuweilen werden Kinder
daher schon im zartesten Alter miteinander verlobt, und namentlich das
Mädchen fängt schon mit fünf oder sechs Jahren an zu denken und sich mit
seiner künftigen Ehe zu beschäftigen, denn sie wird schon von einer alten
Frau in die vorbereitenden Riten des Bratas eingeweiht, deren Zweck es
besonders ist, ihr einen guten Mann zu verschaffen und sie für ihr ganzes
Leben religiös und glücklich zu machen. In angesehenen Familien werden
die Ehen durch gewerbsmässige Vermittler (Ghatuck) oder lieber noch
Vermittlerinnen (Ghatki) eingefädelt. Es wird für höchst moralisch und
höchst religiös erachtet, wenn zwei Kinder ihr Wort verpfänden, später
Mann und Frau zu werden. Fast immer sind die Mädchen schon mit sechs
bis acht Jahren verlobte Bräute, wenn nicht verheiratet. Es ist dies aber nur
eine, zwar mit grossem Pomp und unter religiöser Weihe gefeierte
Scheinehe, wobei die jugendlichen Gatten sich zum erstenmale ins Gesicht
sehen können. Nach der Nacht des Fulsajya oder „des mit Blumen
bedeckten Bettes“ kehrt die junge Gattin, zwar als Jungfrau, aber nicht
bestimmten Räume des Hauses betritt. So streng sind die Gesetze des
Herkommens, dass eine Frau in der Gegenwart der Schwiegermutter oder
eines anderen weiblichen Mitgliedes der Familie nicht den Schleier lüften
oder die Lippen öffnen darf, um mit ihrem Manne zu sprechen. Selbst
innerhalb der Familie verbietet die Religion den Frauen, mit ihren Männern
zusammen zu essen. Überhaupt kann man sich kaum einen Begriff davon
machen, in welchem Grade die Hindu ihr Leben beengen und fesseln, oder
welche Förmlichkeiten und Gebräuche, fast alle religiösen Ursprungs, sie
wie eine undurchdringliche Mauer umgeben. In den ärmeren Klassen gibt
es wenig Originelles; die Frau des Landmannes teilt die Mühen des Tages
und das Ehebett in der Nacht, und je nach der Gutmütigkeit oder Roheit
ihres Gatten hat sie einen grösseren oder geringeren Anteil an seinen Leiden
und Freuden. Im allgemeinen ist ihre physiologische Formel sehr einfach:
Haustier bei Tage, Weib bei Nacht.[1032]
Wie vor Alters haben die Hindu die feste Überzeugung, dass es ein
verdienstvolles Werk sei, die Ehen ihrer Kinder früh zu schliessen. Deshalb
geht ihr Streben dahin, ihre Söhne und Töchter noch während ihrer eigenen
Lebenszeit zu verheiraten. In Bengalen kommen auf 1000 Frauen, die eine
Ehe eingehen, 271 unter zehn und 666 zwischen zehn bis vierzehn Jahren.
Die religiösen Vorschriften verlangen sogar eigentlich, dass die Mädchen
vor dem achten Jahre vermählt werden sollen. Zuweilen werden Kinder
daher schon im zartesten Alter miteinander verlobt, und namentlich das
Mädchen fängt schon mit fünf oder sechs Jahren an zu denken und sich mit
seiner künftigen Ehe zu beschäftigen, denn sie wird schon von einer alten
Frau in die vorbereitenden Riten des Bratas eingeweiht, deren Zweck es
besonders ist, ihr einen guten Mann zu verschaffen und sie für ihr ganzes
Leben religiös und glücklich zu machen. In angesehenen Familien werden
die Ehen durch gewerbsmässige Vermittler (Ghatuck) oder lieber noch
Vermittlerinnen (Ghatki) eingefädelt. Es wird für höchst moralisch und
höchst religiös erachtet, wenn zwei Kinder ihr Wort verpfänden, später
Mann und Frau zu werden. Fast immer sind die Mädchen schon mit sechs
bis acht Jahren verlobte Bräute, wenn nicht verheiratet. Es ist dies aber nur
eine, zwar mit grossem Pomp und unter religiöser Weihe gefeierte
Scheinehe, wobei die jugendlichen Gatten sich zum erstenmale ins Gesicht
sehen können. Nach der Nacht des Fulsajya oder „des mit Blumen
bedeckten Bettes“ kehrt die junge Gattin, zwar als Jungfrau, aber nicht
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unschuldig, nach Hause zurück. Die zweite oder eigentliche Ehe wird erst
geschlossen, wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht hat, nämlich mit etwa
dreizehn Jahren. Babu B o s e , ein gebildeter Hindu, welcher über das
häusliche Leben seiner Landsleute ein lehrreiches Buch in englischer
Sprache veröffentlicht hat, sagt, dass die Zeremonien, welche sich auf
dieses Ereignis im Leben der Frau beziehen, so abscheulich sind, dass deren
Beschreibung eine Beleidigung der Schamhaftigkeit wäre.
Die Hindufrau wird zuweilen mit dreizehn Jahren Mutter, öfter aber mit
vierzehn und fünfzehn Jahren. Ihre Kinder säugt sie meistens selbst und
zwar drei oder vier Jahre lang. Die Geburt eines Kindes wird mit vielen
genau vorgeschriebenen Zeremonien begrüsst. Ist es ein Knabe, so wiegt
seine Geburt in den Augen der Mutter jeden Schmerz auf; ist es aber ein
Mädchen, so ist sie sehr betrübt und flucht dem Tage und ihrem Geschick.
Schlimmer noch ist es jedoch, wenn sie kinderlos bleibt. Nur dann spielt
nämlich das Weib eine Rolle, gewinnt sie Bedeutung, wenn sie Kinder
gebiert. Ihre Stellung ist dann immer eine geachtete, selbst wenn sie Witwe
wird, denn die Ehrfurcht und die Liebe der Kinder sind grenzenlos.[1033]
Freilich bleibt die Witwenschaft unter allen Umständen das am meisten
gefürchtete Übel. Ein unverheiratetes Weib und eine Witwe sind nämlich
zwei Wesen, welche die indische Gesellschaft als Ausgestossene betrachtet,
während die Religion ihnen verbietet, an den geselligen und häuslichen
Angelegenheiten des Lebens sich zu beteiligen. Sie sind selbst ihren
nächsten Angehörigen entfremdet, die sie als unreine Geschöpfe betrachten.
Haben sie Kinder, so bleibt ihnen ein Lebenszweck; aber kinderlos zu sein,
wird ihnen als Verbrechen, als Todsünde angerechnet. Auch müssen sie
lebenslang Witwen bleiben. Solche, die sich über den Verlust trösten oder
sogar wieder heiraten, werden in den heiligen Schriften als nicht würdig
erklärt, im Jenseits neben ihren Gebietern einen Platz einzunehmen; sie
sollen von Früchten und Beeren leben und gelten im Volke als Schandfleck
der Familie. So ist es wohl die Furcht vor dem Witwenstande und der
gänzlichen Vereinsamung, welche Frauen bewegt, freiwillig den
Scheiterhaufen ihres Gatten zu besteigen. Dank den Bemühungen der
britischen Regierung, die bei einigen verständigen Hindu Unterstützung
fanden, ist jetzt der furchtbare Gebrauch der Witwenverbrennung fast, doch
nicht ganz erstorben[1034]; aber vor fünfzig Jahren bestand er noch in voller
Kraft, wenn er gleichwohl zu keiner Zeit allgemein oder auch nur häufig
gewesen. Frauen, von Brahmanen beeinflusst, waren es, welche dem
geschlossen, wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht hat, nämlich mit etwa
dreizehn Jahren. Babu B o s e , ein gebildeter Hindu, welcher über das
häusliche Leben seiner Landsleute ein lehrreiches Buch in englischer
Sprache veröffentlicht hat, sagt, dass die Zeremonien, welche sich auf
dieses Ereignis im Leben der Frau beziehen, so abscheulich sind, dass deren
Beschreibung eine Beleidigung der Schamhaftigkeit wäre.
Die Hindufrau wird zuweilen mit dreizehn Jahren Mutter, öfter aber mit
vierzehn und fünfzehn Jahren. Ihre Kinder säugt sie meistens selbst und
zwar drei oder vier Jahre lang. Die Geburt eines Kindes wird mit vielen
genau vorgeschriebenen Zeremonien begrüsst. Ist es ein Knabe, so wiegt
seine Geburt in den Augen der Mutter jeden Schmerz auf; ist es aber ein
Mädchen, so ist sie sehr betrübt und flucht dem Tage und ihrem Geschick.
Schlimmer noch ist es jedoch, wenn sie kinderlos bleibt. Nur dann spielt
nämlich das Weib eine Rolle, gewinnt sie Bedeutung, wenn sie Kinder
gebiert. Ihre Stellung ist dann immer eine geachtete, selbst wenn sie Witwe
wird, denn die Ehrfurcht und die Liebe der Kinder sind grenzenlos.[1033]
Freilich bleibt die Witwenschaft unter allen Umständen das am meisten
gefürchtete Übel. Ein unverheiratetes Weib und eine Witwe sind nämlich
zwei Wesen, welche die indische Gesellschaft als Ausgestossene betrachtet,
während die Religion ihnen verbietet, an den geselligen und häuslichen
Angelegenheiten des Lebens sich zu beteiligen. Sie sind selbst ihren
nächsten Angehörigen entfremdet, die sie als unreine Geschöpfe betrachten.
Haben sie Kinder, so bleibt ihnen ein Lebenszweck; aber kinderlos zu sein,
wird ihnen als Verbrechen, als Todsünde angerechnet. Auch müssen sie
lebenslang Witwen bleiben. Solche, die sich über den Verlust trösten oder
sogar wieder heiraten, werden in den heiligen Schriften als nicht würdig
erklärt, im Jenseits neben ihren Gebietern einen Platz einzunehmen; sie
sollen von Früchten und Beeren leben und gelten im Volke als Schandfleck
der Familie. So ist es wohl die Furcht vor dem Witwenstande und der
gänzlichen Vereinsamung, welche Frauen bewegt, freiwillig den
Scheiterhaufen ihres Gatten zu besteigen. Dank den Bemühungen der
britischen Regierung, die bei einigen verständigen Hindu Unterstützung
fanden, ist jetzt der furchtbare Gebrauch der Witwenverbrennung fast, doch
nicht ganz erstorben[1034]; aber vor fünfzig Jahren bestand er noch in voller
Kraft, wenn er gleichwohl zu keiner Zeit allgemein oder auch nur häufig
gewesen. Frauen, von Brahmanen beeinflusst, waren es, welche dem
Page 430
Vollzuge des englischen Gesetzes den zähesten Widerstand leisteten und
ungestüm mit der Leiche ihres Gatten verbrannt zu werden verlangten.
Heute verbrennen sich die Frauen nicht mehr, aber sie bedauern den
Scheiterhaufen, und von ihren Familien verstossen, töten sie sich oft auf
andere Weise, doch ohne den Trost, damit eine religiöse Pflicht zu erfüllen.
M a n t e g a z z a führt dafür verschiedene Beispiele an.[1035] Und dies
begreift sich angesichts der beispiellosen Marter, zu welcher Sitte und
religiöse Ansichten die Witwenschaft in Indien gestalteten. Unendlich
traurig ist namentlich das Los der sogenannten „Kind-Witwen“, d. h. der
jungen Mädchen, welche nach der Scheinehe ihren Gatten verloren; ja die
Volksmeinung betrachtet als Witwen selbst jene Mädchen, welche in den
ersten Lebensjahren nur ihren Verlobten verloren. Ein solches Unglück, das
durchaus keine Seltenheit, ist heillos[1036]; denn die herrschenden Sitten
verdammen die kindliche Witwe zu strengster Ehelosigkeit und der denkbar
traurigsten Lebensweise für den Rest ihrer Tage; die Brahmanen betrachten
eine solche Witwe als eine schwere Sünderin und glauben sich berechtigt,
ihr eine Menge Bussen und Qualen aufzuerlegen. Es gibt aber viele, die
sich nicht fügen, die trotz ihrer Abgeschlossenheit einen Mann finden, dem
sie ihre Gunst schenken; selbst Witwen aus besserer Kaste werden zu
Geliebten von Mitgliedern der religiösen Orden, wenn nicht zu
Prostituierten. Wenn bei uns uneheliche Geburten unter Mädchen
vorkommen, sind sie in Indien die Regel unter Witwen. Das Los solcher
Mütter ist aber noch furchtbarer; sie werden öffentlich verflucht, man jagt
sie in die Wildnis, wo sie elend umkommen; man nimmt ihnen, damit sie
ganz verlassen seien, die ihrer Verbindung entsprossenen Kinder, auf dass
diese nicht befleckt werden von den Sünden der Mutter, die über den
Bussen, die sie übte, nicht vergessen konnte, dass sie ein Weib sei. Erst in
neuerer Zeit macht sich eine starke Strömung geltend, welche die harten
Sitten beseitigen will und die Wiedervermählung der Witwen begünstigt.
Gelangen ja doch im neueren Rechte auch schon Witwen und Töchter bei
der Teilung des Vermögens zu Sohnesteilen, aus welchen sie ihren Unterhalt
selbst bestreiten. Ja sogar die Ausstattung heiratender Töchter ist nicht mehr
der Willkür der Brüder überlassen. Hat der Erblasser keine männlichen
Nachkommen, so schliessen Töchter, neuestens auch Witwen, auf ihre
Lebensdauer die Seitenlinien vom Einrücken in das Familiengut aus. Indes
darf man nicht ausser acht lassen, das diese Neuerungen lediglich eine
Folge der nahen Berührung, ja des Drucks der europäischen Gesittung sind.
ungestüm mit der Leiche ihres Gatten verbrannt zu werden verlangten.
Heute verbrennen sich die Frauen nicht mehr, aber sie bedauern den
Scheiterhaufen, und von ihren Familien verstossen, töten sie sich oft auf
andere Weise, doch ohne den Trost, damit eine religiöse Pflicht zu erfüllen.
M a n t e g a z z a führt dafür verschiedene Beispiele an.[1035] Und dies
begreift sich angesichts der beispiellosen Marter, zu welcher Sitte und
religiöse Ansichten die Witwenschaft in Indien gestalteten. Unendlich
traurig ist namentlich das Los der sogenannten „Kind-Witwen“, d. h. der
jungen Mädchen, welche nach der Scheinehe ihren Gatten verloren; ja die
Volksmeinung betrachtet als Witwen selbst jene Mädchen, welche in den
ersten Lebensjahren nur ihren Verlobten verloren. Ein solches Unglück, das
durchaus keine Seltenheit, ist heillos[1036]; denn die herrschenden Sitten
verdammen die kindliche Witwe zu strengster Ehelosigkeit und der denkbar
traurigsten Lebensweise für den Rest ihrer Tage; die Brahmanen betrachten
eine solche Witwe als eine schwere Sünderin und glauben sich berechtigt,
ihr eine Menge Bussen und Qualen aufzuerlegen. Es gibt aber viele, die
sich nicht fügen, die trotz ihrer Abgeschlossenheit einen Mann finden, dem
sie ihre Gunst schenken; selbst Witwen aus besserer Kaste werden zu
Geliebten von Mitgliedern der religiösen Orden, wenn nicht zu
Prostituierten. Wenn bei uns uneheliche Geburten unter Mädchen
vorkommen, sind sie in Indien die Regel unter Witwen. Das Los solcher
Mütter ist aber noch furchtbarer; sie werden öffentlich verflucht, man jagt
sie in die Wildnis, wo sie elend umkommen; man nimmt ihnen, damit sie
ganz verlassen seien, die ihrer Verbindung entsprossenen Kinder, auf dass
diese nicht befleckt werden von den Sünden der Mutter, die über den
Bussen, die sie übte, nicht vergessen konnte, dass sie ein Weib sei. Erst in
neuerer Zeit macht sich eine starke Strömung geltend, welche die harten
Sitten beseitigen will und die Wiedervermählung der Witwen begünstigt.
Gelangen ja doch im neueren Rechte auch schon Witwen und Töchter bei
der Teilung des Vermögens zu Sohnesteilen, aus welchen sie ihren Unterhalt
selbst bestreiten. Ja sogar die Ausstattung heiratender Töchter ist nicht mehr
der Willkür der Brüder überlassen. Hat der Erblasser keine männlichen
Nachkommen, so schliessen Töchter, neuestens auch Witwen, auf ihre
Lebensdauer die Seitenlinien vom Einrücken in das Familiengut aus. Indes
darf man nicht ausser acht lassen, das diese Neuerungen lediglich eine
Folge der nahen Berührung, ja des Drucks der europäischen Gesittung sind.
Page 431
[996] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 83. Ganz das Nämliche sagt
M a n t e g a z z a von den Ariern betreffs Europa, indem er bemerkt: „dass sie
Europa viel mehr Wörter, Künste, Gewerbe und Religionen als Teile von ihrem
Blute gegeben haben“. (Indien. S. 235.)
[997] L e B o n . A. a. O. S. 253.
[998] T h e o d o r P ö s c h e . Die Arier. Ein Beitrag zur historischen
Anthropologie. Jena 1878. S. 151.
[999] L e f m a n n . Geschichte des alten Indiens. S. 28.
[1000] S t a r c k e . Die primitive Familie. S. 273.
[1001] A. a. O. S. 182.
[1002] A. a. O. S. 271.
[1003] „Der Geschlechtstrieb oder die Liebe“, — schreibt S a c h e r -
M a s o c h , „bleibt der ewige Angelpunkt, der Keim j e d e s Verhältnisses
zwischen Mann und Weib, aber nur der Keim, aus dem sich bei steigender
Entwicklung der geistigen Natur das Bedürfnis nach einer höheren Einheit in
Gesinnung und Interessen entwickelt.“ (Sacher-Masoch. Marzella. S. 438). Und:
„Die G r u n d l a g e unserer Ehe ist die sinnliche Liebe. Ich habe nichts dagegen
einzuwenden, aber diese Grundlage a l l e i n genügt mir nicht, und ich sehe aus
ihr alle Missstände, alle Gebrechen, alle Laster unserer Gesellschaft
entspringen.“ (A . a . O . S. 435.) Und Dr. S t a r c k e meint für das Naturkind
das verneinen zu können, was der Dichter heute noch als Grundlage der Ehe in
unserer so hochentwickelten Zeit bezeichnet?
[1004] A. a. O. S. 178.
[1005] Siehe oben S. 243.
[1006] L e f m a n n . A. a. O. S. 90.
[1007] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 257.
[1008] L e f m a n n . A. a. O. S. 117.
[1009] L e f m a n n . A. a. O. S. 363.
[1010] A. a. O. S. 389.
[1011] L e f m a n n . A. a. O. S. 449.
[1012] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 135.
[1013] E m i l S c h l a g i n t w e i t . Wander- und Zigeunerstämme im
nordwestlichen Indien. (Globus. Bd. XLVI. S. 55–57, 71–74.)
[1014] P a u l B a t a i l l a r d . Les Tsiganes de l’âge du bronze. (Bulletin de
la Société d’anthropologie de Paris, 2 décembre 1875.)
[1015] Dr. H . v . W l i s ł o c k i im Globus. Bd. LIII. S. 185.
[1016] S t a r c k e . Die primitive Familie. S. 18–21.
[1017] A. a. O. S. 136–137.
[1018] S t a r c k e . A. a. O. S. 105.
M a n t e g a z z a von den Ariern betreffs Europa, indem er bemerkt: „dass sie
Europa viel mehr Wörter, Künste, Gewerbe und Religionen als Teile von ihrem
Blute gegeben haben“. (Indien. S. 235.)
[997] L e B o n . A. a. O. S. 253.
[998] T h e o d o r P ö s c h e . Die Arier. Ein Beitrag zur historischen
Anthropologie. Jena 1878. S. 151.
[999] L e f m a n n . Geschichte des alten Indiens. S. 28.
[1000] S t a r c k e . Die primitive Familie. S. 273.
[1001] A. a. O. S. 182.
[1002] A. a. O. S. 271.
[1003] „Der Geschlechtstrieb oder die Liebe“, — schreibt S a c h e r -
M a s o c h , „bleibt der ewige Angelpunkt, der Keim j e d e s Verhältnisses
zwischen Mann und Weib, aber nur der Keim, aus dem sich bei steigender
Entwicklung der geistigen Natur das Bedürfnis nach einer höheren Einheit in
Gesinnung und Interessen entwickelt.“ (Sacher-Masoch. Marzella. S. 438). Und:
„Die G r u n d l a g e unserer Ehe ist die sinnliche Liebe. Ich habe nichts dagegen
einzuwenden, aber diese Grundlage a l l e i n genügt mir nicht, und ich sehe aus
ihr alle Missstände, alle Gebrechen, alle Laster unserer Gesellschaft
entspringen.“ (A . a . O . S. 435.) Und Dr. S t a r c k e meint für das Naturkind
das verneinen zu können, was der Dichter heute noch als Grundlage der Ehe in
unserer so hochentwickelten Zeit bezeichnet?
[1004] A. a. O. S. 178.
[1005] Siehe oben S. 243.
[1006] L e f m a n n . A. a. O. S. 90.
[1007] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 257.
[1008] L e f m a n n . A. a. O. S. 117.
[1009] L e f m a n n . A. a. O. S. 363.
[1010] A. a. O. S. 389.
[1011] L e f m a n n . A. a. O. S. 449.
[1012] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 135.
[1013] E m i l S c h l a g i n t w e i t . Wander- und Zigeunerstämme im
nordwestlichen Indien. (Globus. Bd. XLVI. S. 55–57, 71–74.)
[1014] P a u l B a t a i l l a r d . Les Tsiganes de l’âge du bronze. (Bulletin de
la Société d’anthropologie de Paris, 2 décembre 1875.)
[1015] Dr. H . v . W l i s ł o c k i im Globus. Bd. LIII. S. 185.
[1016] S t a r c k e . Die primitive Familie. S. 18–21.
[1017] A. a. O. S. 136–137.
[1018] S t a r c k e . A. a. O. S. 105.
Page 432
[1019] W. H. R i e h l . Die Familie. S. 135–137.
[1020] W l i s ł o c k i , im Globus. Bd. LIII. S. 185. 189.
[1021] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 253.
[1022] S t a r c k e . Die primitive Familie. S. 102.
[1023] L e f m a n n . Geschichte des alten Indiens. S. 472.
[1024] L e f m a n n . A. a. O. S. 467.
[1025] S c h l a g i n t w e i t . Indien in Wort und Bild. Bd. II. S. 150.
[1026] Siehe oben. S. 352–353.
[1027] Professor W i l s o n hat nachgewiesen, dass die Priesterschaft das
Wort Agni, Feuer, für Agre, Altar, unterschoben hat. Diese Ansicht vertritt auch
M a x M ü l l e r , so dass nun Gottes Gebot in ursprünglicher Fassung so zu
lesen ist: „mögen die Weiber, die nicht Witwen sind, sondern gute Ehemänner
haben, näher kommen mit Öl und Butter. Die aber, welche Witwen sind, mögen
zuerst an den Altar (Agre) treten, ohne Thränen, ohne Sorgen, sondern bedeckt
mit schönem Edelgestein“.
[1028] Vgl. A u r e l M a y r . Das indische Erbrecht. Wien 1873. S. 10.
[1029] L e f m a n n . A. a. O. S. 469–472.
[1030] Dr. J u l i u s J o l l y . Naradiya Dharmasástra, or the institutes of
Narada. Translated for the first time, from the unpublished Sanscrit-Original.
London 1876.
[1031] Dr. J o l l y hat sie als highly indelicate unübersetzt gelassen.
[1032] M a n t e g a z z a . Indien. S. 281.
[1033] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 653.
[1034] Seit 1875 hat im englischen Indien kein Fall von Sati stattgefunden;
in den Vasallenstaaten dagegen ist der Brauch noch nicht unterdrückt. In dem
freilich unabhängigen Nepal fand bei der Bestattung des Sir Jung Bahadur 1877
die Verbrennung seiner drei Frauen statt; aber selbst in dem Vasallenstaate
Bamra in Zentralindien duldete der Landesherr noch 1880 eine Sati.
(S c h l a g i n t w e i t . Indien. Bd. II. S. 151.)
[1035] M a n t e g a z z a . Indien. S. 280.
[1036] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 650.
[1020] W l i s ł o c k i , im Globus. Bd. LIII. S. 185. 189.
[1021] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 253.
[1022] S t a r c k e . Die primitive Familie. S. 102.
[1023] L e f m a n n . Geschichte des alten Indiens. S. 472.
[1024] L e f m a n n . A. a. O. S. 467.
[1025] S c h l a g i n t w e i t . Indien in Wort und Bild. Bd. II. S. 150.
[1026] Siehe oben. S. 352–353.
[1027] Professor W i l s o n hat nachgewiesen, dass die Priesterschaft das
Wort Agni, Feuer, für Agre, Altar, unterschoben hat. Diese Ansicht vertritt auch
M a x M ü l l e r , so dass nun Gottes Gebot in ursprünglicher Fassung so zu
lesen ist: „mögen die Weiber, die nicht Witwen sind, sondern gute Ehemänner
haben, näher kommen mit Öl und Butter. Die aber, welche Witwen sind, mögen
zuerst an den Altar (Agre) treten, ohne Thränen, ohne Sorgen, sondern bedeckt
mit schönem Edelgestein“.
[1028] Vgl. A u r e l M a y r . Das indische Erbrecht. Wien 1873. S. 10.
[1029] L e f m a n n . A. a. O. S. 469–472.
[1030] Dr. J u l i u s J o l l y . Naradiya Dharmasástra, or the institutes of
Narada. Translated for the first time, from the unpublished Sanscrit-Original.
London 1876.
[1031] Dr. J o l l y hat sie als highly indelicate unübersetzt gelassen.
[1032] M a n t e g a z z a . Indien. S. 281.
[1033] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 653.
[1034] Seit 1875 hat im englischen Indien kein Fall von Sati stattgefunden;
in den Vasallenstaaten dagegen ist der Brauch noch nicht unterdrückt. In dem
freilich unabhängigen Nepal fand bei der Bestattung des Sir Jung Bahadur 1877
die Verbrennung seiner drei Frauen statt; aber selbst in dem Vasallenstaate
Bamra in Zentralindien duldete der Landesherr noch 1880 eine Sati.
(S c h l a g i n t w e i t . Indien. Bd. II. S. 151.)
[1035] M a n t e g a z z a . Indien. S. 280.
[1036] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 650.
Page 433
XXVI.
Clan- und Dorfverfassung.
ie Familie der Hindu — oder besser die Sippe, wie im
vorhergehenden Abschnitte gesagt wurde — besass
ursprünglich kein Zwischenglied, welches sie vom Volksganzen
getrennt hätte. Mit anderen Worten, das ganze Volk der
vedischen Arier zerfiel in einzelne Sippen, ungetrennt beieinander
wohnende Verbände, welche gemeinsames Blut vereinigte. Um das vierte
Jahrhundert unserer Zeitrechnung kamen nun nach Indien neue
Eindringlinge, wahrscheinlich arischen Ursprungs, die sogenannten
Radschputen oder „Königssöhne“, wie ihr Name besagt. Sie liessen sich in
dem Lande nieder, welches östlich vom Indus bis jenseits der Aravulliberge
sich erstreckt und heute noch Radschputana heisst.[1037] Trotz des
Widerspruches der Brahmanen behaupten die Radschputen die Vertreter
und reinen Nachkommen der alten Fürsten- und Kriegerkaste, der
Kschatrya, zu sein, von welchen die heiligen Sanskritschriften berichten,
und ihre äussere Erscheinung hat manches, das geeignet scheint, diesen
Anspruch zu unterstützen. Dennoch bleibt ihre rein arische Herkunft
zweifelhaft. Die gesellschaftlichen Zustände dieser Radschputen, die
gegenwärtig über neunzehn Staaten herrschen und den ältesten Adel der
Erde besitzen, haben nun eine so erstaunliche Ähnlichkeit mit dem
Lehenswesen des europäischen Mittelalters, dass den ersten Beobachtern
die Übereinstimmung eine vollständige schien. Erst genauere Forschungen
ergaben, dass der Gesellschaftszustand der Radschputen nicht sowohl dem
Lehenswesen, als einem Gesittungsgrade entspricht, welcher jenem
unmittelbar vorhergegangen. Die Gesellschaft der Radschputen beruht nicht
auf dem Lehenswesen, aber auf dem Systeme des Clans. Der unlängst
verstorbene grosse britische Rechtsforscher Sir H e n r y S u m n e r -
M a i n e nennt es „präfeudal“ oder, wenn ein solcher Ausdruck zulässig,
„tribal“[1038] (von „Tribe“, Stamm).
Clan- und Dorfverfassung.
ie Familie der Hindu — oder besser die Sippe, wie im
vorhergehenden Abschnitte gesagt wurde — besass
ursprünglich kein Zwischenglied, welches sie vom Volksganzen
getrennt hätte. Mit anderen Worten, das ganze Volk der
vedischen Arier zerfiel in einzelne Sippen, ungetrennt beieinander
wohnende Verbände, welche gemeinsames Blut vereinigte. Um das vierte
Jahrhundert unserer Zeitrechnung kamen nun nach Indien neue
Eindringlinge, wahrscheinlich arischen Ursprungs, die sogenannten
Radschputen oder „Königssöhne“, wie ihr Name besagt. Sie liessen sich in
dem Lande nieder, welches östlich vom Indus bis jenseits der Aravulliberge
sich erstreckt und heute noch Radschputana heisst.[1037] Trotz des
Widerspruches der Brahmanen behaupten die Radschputen die Vertreter
und reinen Nachkommen der alten Fürsten- und Kriegerkaste, der
Kschatrya, zu sein, von welchen die heiligen Sanskritschriften berichten,
und ihre äussere Erscheinung hat manches, das geeignet scheint, diesen
Anspruch zu unterstützen. Dennoch bleibt ihre rein arische Herkunft
zweifelhaft. Die gesellschaftlichen Zustände dieser Radschputen, die
gegenwärtig über neunzehn Staaten herrschen und den ältesten Adel der
Erde besitzen, haben nun eine so erstaunliche Ähnlichkeit mit dem
Lehenswesen des europäischen Mittelalters, dass den ersten Beobachtern
die Übereinstimmung eine vollständige schien. Erst genauere Forschungen
ergaben, dass der Gesellschaftszustand der Radschputen nicht sowohl dem
Lehenswesen, als einem Gesittungsgrade entspricht, welcher jenem
unmittelbar vorhergegangen. Die Gesellschaft der Radschputen beruht nicht
auf dem Lehenswesen, aber auf dem Systeme des Clans. Der unlängst
verstorbene grosse britische Rechtsforscher Sir H e n r y S u m n e r -
M a i n e nennt es „präfeudal“ oder, wenn ein solcher Ausdruck zulässig,
„tribal“[1038] (von „Tribe“, Stamm).
Page 434
Worin unterscheidet sich nun die Gesellschaftsordnung der Radschputen
von jener der Hindu, welche wir bisher betrachtet haben? Die letzteren
leben in der ungeteilten Familie, in der Sippe, die Radschputen im Clan.
Dies erfordert genauere Erläuterung. Zunächst ist es klar, dass die Sippe,
die ungetrennte Familiengemeinschaft, nur ein Glied, eine Unterabteilung,
wenn man will, eines grösseren sozialen Gebildes ist, das man gewöhnlich
als Stamm (Tribe, Tribus) bezeichnet. Die vedischen Schriften erzählen
allerdings nichts von arischen „Stämmen“; es kann aber doch wohl nicht
anders gekommen sein, als dass auch im Vedavolke bei seinem
allmählichen Fortschreiten auf indischem Boden Unterabteilungen sich
bildeten, Zweige, welchen in gewissem Sinne der Wert von Stämmen
zukam. Wenn man sich gegenwärtig hält, dass der „Stamm“ auch nichts
weiter als eine gesellschaftliche Gliederung darstellt, so darf man vielleicht
Zweige der gedachten Art in den Kasten erblicken. Dass die Kaste nichts
Ursprüngliches ist, kann darin nicht beirren. Auch was wir Stamm nennen,
hat sich erst allmählich durch Anschwellen der Kopfzahl aus der Horde
gebildet. Verschieden erscheinen Stamm und Kaste bloss darin, dass
ersterer, wie die Horde, als Geschlechtsgenossenschaft, wenn auch loser als
diese, sich gibt, die Kaste aber in der Verschiedenartigkeit des Berufes ihren
Grund findet. Es ist aber nachgewiesen, dass der Kaste ursprünglich
keineswegs bloss die letztere, soziale Bedeutung, sondern auch, und zwar in
erster Linie, eine ethnische Bedeutung zukam, worauf auch ihr Name
Varna, d. i. Farbe, hinweist. Wissen wir doch, dass die Vaiçya, die
Ackerbauer, aus einer vorarischen Bevölkerung entstanden. Bei der
schwachen Kopfzahl der arischen Einwanderer konnten wohl auch die
Kasten nicht sehr volkreich sein, und da zudem nur innerhalb der Kaste
geheiratet werden durfte, so musste diese allgemach ebenfalls zu einer Art
Geschlechtsgenossenschaft werden, deren Blutsbande kaum loser als jene
eines Stammes gewesen sein mögen. Erst die trotzdem zunehmende
Vermischung mit den Eingeborenen gestaltete das anfängliche ethnische
Verhältnis in ein soziales um, ohne indes die Grundvorstellung von einer
Einheit des Blutes völlig auslöschen zu können. Das Streben nach
Reinerhaltung der Kaste hat keinen anderen Sinn. Innerhalb der Kaste steht
nun, wie anderwärts innerhalb des Stammes, die Familie, richtiger die Sippe
der Hindu.
Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung
wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo z.
von jener der Hindu, welche wir bisher betrachtet haben? Die letzteren
leben in der ungeteilten Familie, in der Sippe, die Radschputen im Clan.
Dies erfordert genauere Erläuterung. Zunächst ist es klar, dass die Sippe,
die ungetrennte Familiengemeinschaft, nur ein Glied, eine Unterabteilung,
wenn man will, eines grösseren sozialen Gebildes ist, das man gewöhnlich
als Stamm (Tribe, Tribus) bezeichnet. Die vedischen Schriften erzählen
allerdings nichts von arischen „Stämmen“; es kann aber doch wohl nicht
anders gekommen sein, als dass auch im Vedavolke bei seinem
allmählichen Fortschreiten auf indischem Boden Unterabteilungen sich
bildeten, Zweige, welchen in gewissem Sinne der Wert von Stämmen
zukam. Wenn man sich gegenwärtig hält, dass der „Stamm“ auch nichts
weiter als eine gesellschaftliche Gliederung darstellt, so darf man vielleicht
Zweige der gedachten Art in den Kasten erblicken. Dass die Kaste nichts
Ursprüngliches ist, kann darin nicht beirren. Auch was wir Stamm nennen,
hat sich erst allmählich durch Anschwellen der Kopfzahl aus der Horde
gebildet. Verschieden erscheinen Stamm und Kaste bloss darin, dass
ersterer, wie die Horde, als Geschlechtsgenossenschaft, wenn auch loser als
diese, sich gibt, die Kaste aber in der Verschiedenartigkeit des Berufes ihren
Grund findet. Es ist aber nachgewiesen, dass der Kaste ursprünglich
keineswegs bloss die letztere, soziale Bedeutung, sondern auch, und zwar in
erster Linie, eine ethnische Bedeutung zukam, worauf auch ihr Name
Varna, d. i. Farbe, hinweist. Wissen wir doch, dass die Vaiçya, die
Ackerbauer, aus einer vorarischen Bevölkerung entstanden. Bei der
schwachen Kopfzahl der arischen Einwanderer konnten wohl auch die
Kasten nicht sehr volkreich sein, und da zudem nur innerhalb der Kaste
geheiratet werden durfte, so musste diese allgemach ebenfalls zu einer Art
Geschlechtsgenossenschaft werden, deren Blutsbande kaum loser als jene
eines Stammes gewesen sein mögen. Erst die trotzdem zunehmende
Vermischung mit den Eingeborenen gestaltete das anfängliche ethnische
Verhältnis in ein soziales um, ohne indes die Grundvorstellung von einer
Einheit des Blutes völlig auslöschen zu können. Das Streben nach
Reinerhaltung der Kaste hat keinen anderen Sinn. Innerhalb der Kaste steht
nun, wie anderwärts innerhalb des Stammes, die Familie, richtiger die Sippe
der Hindu.
Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung
wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo z.
Page 435
B. die Grenze zwischen Horde und Stamm zu ziehen sei, ist schwer zu
sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm
eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig
mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss e i n ausgedehnter
Stamm sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird,
ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge wir
schon kennen gelernt haben.[1039] Dr. L e B o n meint, im Grunde sei der
Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt sich von der Sippe
aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die Sippe keine vergrösserte
Familie, sondern die Familie eine verringerte Sippschaft, der Stamm keine
Ausdehnung des Clans, sondern der Clan eine Einschränkung des Stammes.
Es ist daher sinnverwirrend, wenn der sonst so scharf denkende L e B o n
sagt, es sei der Familie kaum möglich, zum Clane zu werden, ohne durch
den Stamm zu gehen.[1040] Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme
entstehen. Mit der Familie, d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf
der Clan nicht verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die
letztere zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch
Dr. S t a r c k e nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von
Familie und Clan betont. Wie der Clan e n t s t e h t , sagt er uns nicht; er
fasst aber denselben als n e b e n und unabhängig von der Familie
vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm, Clan,
Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er bloss
„eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter
welchen das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist.
Ein Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien
umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben. Es
wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen
Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive Form
einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen Bildungen
einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft beruhen.“[1041]
Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird die
Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan
anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung der
ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen Charakter, wenn
auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der
Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert
im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort,
sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm
eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig
mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss e i n ausgedehnter
Stamm sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird,
ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge wir
schon kennen gelernt haben.[1039] Dr. L e B o n meint, im Grunde sei der
Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt sich von der Sippe
aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die Sippe keine vergrösserte
Familie, sondern die Familie eine verringerte Sippschaft, der Stamm keine
Ausdehnung des Clans, sondern der Clan eine Einschränkung des Stammes.
Es ist daher sinnverwirrend, wenn der sonst so scharf denkende L e B o n
sagt, es sei der Familie kaum möglich, zum Clane zu werden, ohne durch
den Stamm zu gehen.[1040] Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme
entstehen. Mit der Familie, d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf
der Clan nicht verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die
letztere zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch
Dr. S t a r c k e nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von
Familie und Clan betont. Wie der Clan e n t s t e h t , sagt er uns nicht; er
fasst aber denselben als n e b e n und unabhängig von der Familie
vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm, Clan,
Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er bloss
„eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter
welchen das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist.
Ein Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien
umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben. Es
wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen
Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive Form
einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen Bildungen
einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft beruhen.“[1041]
Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird die
Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan
anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung der
ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen Charakter, wenn
auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der
Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert
im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort,
Page 436
gemeinsame Sprache u. dgl. sind das einzige Vereinigungsband des
Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort
vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit
wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame
Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, h e u t z u t a g e Sprache und
Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch nicht anders gewesen
sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes ward nun durch Exogamie
der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst gründete er sich lediglich auf
das weibliche Blut; dem Wesen nach war also kein Unterschied zwischen
beiden. Dem Leser wird es ferner auch nicht entgehen, dass es unzulässig
ist, für den Anfang im Clan Familiengruppen und Familien zu
unterscheiden. Zur Zeit der Clanbildung gab es weder die einen noch die
anderen, sondern einfache Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung
„Familie“ nicht anwendbar ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es
gerade die Reste der Mutterfolge, welche die Clanschaften, die Goira,
Thums, Kilis, oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen
Volksstämmen lauten, zu erhalten pflegten.[1042] Als die Vaterschaft endlich
den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch Blutsbande
zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange nicht die
Familie war, wie Dr. S t a r c k e sie auffasst. Eine Familie, sagt er, wird
durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer weitesten Ausdehnung ist ihm
„nichts als eine Verbindung zwischen Mann und Weib, welche von einer
mehr als augenblicklichen Dauer ist und während welcher die beiden
gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine Familiengruppe und noch mehr
ein Clan wird durch das Blut getragen, d. h. man wird als Mitglied der
Gruppe geboren. Wir haben somit zwei sehr verschiedene und anscheinend
völlig inkommensurable Grundlagen der Familienassoziation. Die Familie
erhält eine immer grössere Festigkeit, je grössere Heiligkeit das eheliche
Band zwischen den Eltern erhält; Familiengruppe und Clan sind dagegen
etwas Stabiles, niemals gestiftet noch aufgelöst, nur daseiend und
lebend.“[1043] „Die Familiengruppe entsteht aus der Familie, setzt ein
Ehepaar und dessen Kinder voraus.“[1044]
Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute herrschenden
Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes, und
es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen, dagegen
sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von allem Anfange an
Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht n i c h t , wie S t a r c k e
Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort
vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit
wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame
Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, h e u t z u t a g e Sprache und
Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch nicht anders gewesen
sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes ward nun durch Exogamie
der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst gründete er sich lediglich auf
das weibliche Blut; dem Wesen nach war also kein Unterschied zwischen
beiden. Dem Leser wird es ferner auch nicht entgehen, dass es unzulässig
ist, für den Anfang im Clan Familiengruppen und Familien zu
unterscheiden. Zur Zeit der Clanbildung gab es weder die einen noch die
anderen, sondern einfache Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung
„Familie“ nicht anwendbar ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es
gerade die Reste der Mutterfolge, welche die Clanschaften, die Goira,
Thums, Kilis, oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen
Volksstämmen lauten, zu erhalten pflegten.[1042] Als die Vaterschaft endlich
den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch Blutsbande
zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange nicht die
Familie war, wie Dr. S t a r c k e sie auffasst. Eine Familie, sagt er, wird
durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer weitesten Ausdehnung ist ihm
„nichts als eine Verbindung zwischen Mann und Weib, welche von einer
mehr als augenblicklichen Dauer ist und während welcher die beiden
gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine Familiengruppe und noch mehr
ein Clan wird durch das Blut getragen, d. h. man wird als Mitglied der
Gruppe geboren. Wir haben somit zwei sehr verschiedene und anscheinend
völlig inkommensurable Grundlagen der Familienassoziation. Die Familie
erhält eine immer grössere Festigkeit, je grössere Heiligkeit das eheliche
Band zwischen den Eltern erhält; Familiengruppe und Clan sind dagegen
etwas Stabiles, niemals gestiftet noch aufgelöst, nur daseiend und
lebend.“[1043] „Die Familiengruppe entsteht aus der Familie, setzt ein
Ehepaar und dessen Kinder voraus.“[1044]
Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute herrschenden
Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes, und
es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen, dagegen
sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von allem Anfange an
Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht n i c h t , wie S t a r c k e
Page 437
glaubt, aus der Familie, sondern u m g e k e h r t sondert sich ganz
allmählich aus dem, was er Familiengruppe nennt, die Familie ab. Gewiss
setzt dieselbe ein Ehepaar und dessen Kinder voraus; es hat aber lange, sehr
lange gedauert, bis es zum „Ehepaare“ kam. Eine Verbindung von Mann
und Weib, wenn sie auch von mehr als augenblicklicher Dauer und
fruchtbar ist, begründet eben noch lange keine „Familie“. Vater, Mutter und
Kinder sind freilich die n a t ü r l i c h e n Bestandteile derselben; aber nicht
um das, was in naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist,
handelt es sich, sondern um das k u l t u r geschichtliche Gebilde, das uns als
Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei vielen
Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens annähernd
wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war von einer Familie,
kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede, wenngleich
selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den Kern a l l e r
gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst mit dem Aufkommen des
Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren Abschnitten entwickelt wurde,
Zuständen, in welchen der Begriff der Familie schlummert. Zunächst ist es
noch eine durch die mütterliche Abstammung verbundene Genossenschaft,
über welche der Mann als Herr und Patriarch Gewalt gewinnt; im Clane
steigt er zum Häuptling auf. Jene Genossenschaft Blutsverwandter ist die
S i p p e , ein weit treffenderes Wort als Familiengruppe. Die Sippe schliesst
schon alle Elemente der späteren Familie ein, ist aber diese noch nicht, wie
ja die Verschiedenheit der Bezeichnung deutlich genug besagt. Gleichwie,
um der Chemie ein Beispiel zu entlehnen, die Natur in der atmosphärischen
Luft Sauerstoff mit Stickstoff, etwas Kohlensäure und Wasserdampf zu
einem innigen Gemenge vereint hat, das bloss der Scheidekünstler in seine
einzelnen Bestandteile zu zerlegen vermag, so sind uranfänglich auch die
sozialen Elemente verschmolzen, bis der grosse Scheidekünstler Gesittung
sie nacheinander allmählich auslöst und zu neuen Verbindungen gruppiert.
Ob und wie Sippe und Clan sich ursprünglich unterschieden, ist schwer zu
sagen; es lässt sich aber denken, dass bei nicht allzu grosser Kopfzahl der
mutterrechtliche Clan einfach zur patriarchalischen Sippe ward, dass also
Clan und Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. S t a r c k e auch mit Recht
seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich führten Zeit und
Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der engeren Sippe und
dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben Clans (Gotra) nennen
sich Samanodoca und ihre Verwandtschaft endet erst, wenn Geburts- und
allmählich aus dem, was er Familiengruppe nennt, die Familie ab. Gewiss
setzt dieselbe ein Ehepaar und dessen Kinder voraus; es hat aber lange, sehr
lange gedauert, bis es zum „Ehepaare“ kam. Eine Verbindung von Mann
und Weib, wenn sie auch von mehr als augenblicklicher Dauer und
fruchtbar ist, begründet eben noch lange keine „Familie“. Vater, Mutter und
Kinder sind freilich die n a t ü r l i c h e n Bestandteile derselben; aber nicht
um das, was in naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist,
handelt es sich, sondern um das k u l t u r geschichtliche Gebilde, das uns als
Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei vielen
Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens annähernd
wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war von einer Familie,
kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede, wenngleich
selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den Kern a l l e r
gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst mit dem Aufkommen des
Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren Abschnitten entwickelt wurde,
Zuständen, in welchen der Begriff der Familie schlummert. Zunächst ist es
noch eine durch die mütterliche Abstammung verbundene Genossenschaft,
über welche der Mann als Herr und Patriarch Gewalt gewinnt; im Clane
steigt er zum Häuptling auf. Jene Genossenschaft Blutsverwandter ist die
S i p p e , ein weit treffenderes Wort als Familiengruppe. Die Sippe schliesst
schon alle Elemente der späteren Familie ein, ist aber diese noch nicht, wie
ja die Verschiedenheit der Bezeichnung deutlich genug besagt. Gleichwie,
um der Chemie ein Beispiel zu entlehnen, die Natur in der atmosphärischen
Luft Sauerstoff mit Stickstoff, etwas Kohlensäure und Wasserdampf zu
einem innigen Gemenge vereint hat, das bloss der Scheidekünstler in seine
einzelnen Bestandteile zu zerlegen vermag, so sind uranfänglich auch die
sozialen Elemente verschmolzen, bis der grosse Scheidekünstler Gesittung
sie nacheinander allmählich auslöst und zu neuen Verbindungen gruppiert.
Ob und wie Sippe und Clan sich ursprünglich unterschieden, ist schwer zu
sagen; es lässt sich aber denken, dass bei nicht allzu grosser Kopfzahl der
mutterrechtliche Clan einfach zur patriarchalischen Sippe ward, dass also
Clan und Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. S t a r c k e auch mit Recht
seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich führten Zeit und
Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der engeren Sippe und
dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben Clans (Gotra) nennen
sich Samanodoca und ihre Verwandtschaft endet erst, wenn Geburts- und
Page 438
Familiennamen nicht mehr bekannt sind. Wie bei den Chinesen für
jedermann, so ist es in Indien für den Brahmanen ungesetzlich, ein Weib zur
Frau zu nehmen, dessen Gotranamen derselbe wie sein eigener ist. Wenn
nun aber Dr. S t a r c k e den Clan als eine Blutsgruppe von hervorragender
juridischer Bedeutung, ja als eine „exklusive Rechtsgruppe“
bezeichnet[1045], so ist er dies erst geworden durch die unter dem
Patriarchate entstandene bürgerliche Verwandtschaft, welche r e i n e und
u n r e i n e Clane schuf.
Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen
veranlassten, hat A l f r e d L y a l l diese Vorgänge beobachtet. Die ganze
Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der Spitze des
Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten sich aber als dessen
Brüder und Gleiche.[1046] Die Radschputen sind stolz auf ihren edlen
Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum hinauf n a c h w e i s e n
können. Der ärmste Radschpute kann heute noch, wie L . R o u s s e l e t
versichert, vermittelst des sorgfältig geführten Stammbaums seines Clans,
seinen Ursprung bis zu dem Punkte hinaufführen, in welchem dieser sich
von dem Hauptstamme abgezweigt hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr
denn fünfzehn Jahrhunderte zurück.[1047] Die Bewahrer dieser Genealogien
sind vornehmlich die heroischen Dichter oder Barden (Bhât), deren Person
geheiligt ist und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.[1048] Jeder Clan
eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht sich
allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des Gründers.
Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner Mitglieder
beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben Gebiete wohnen
und einen wirklichen Stammbaum besitzen, — ein solcher Clan ist ein
r e i n e r . Ein u n r e i n e r Clan ist dagegen k e i n e Genossenschaft
Blutsverwandter, wohl aber eine einer solchen Genossenschaft
n a c h g e b i l d e t e Körperschaft. L y a l l hat die Neubildung solcher
unreiner Clane beobachten können. Irgendwo erhebt sich ein kühner,
unternehmungslustiger Mann, der auf Abenteuer ausziehen, vielleicht eine
Räuberbande gründen will. Er ruft zu diesem Behufe zunächst solche seiner
Blutsverwandten herbei, über die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit
Begeisterung folgen. Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene
Menschen, von ihrer Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich
gar bald dem kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder
Gewalt ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt.
jedermann, so ist es in Indien für den Brahmanen ungesetzlich, ein Weib zur
Frau zu nehmen, dessen Gotranamen derselbe wie sein eigener ist. Wenn
nun aber Dr. S t a r c k e den Clan als eine Blutsgruppe von hervorragender
juridischer Bedeutung, ja als eine „exklusive Rechtsgruppe“
bezeichnet[1045], so ist er dies erst geworden durch die unter dem
Patriarchate entstandene bürgerliche Verwandtschaft, welche r e i n e und
u n r e i n e Clane schuf.
Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen
veranlassten, hat A l f r e d L y a l l diese Vorgänge beobachtet. Die ganze
Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der Spitze des
Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten sich aber als dessen
Brüder und Gleiche.[1046] Die Radschputen sind stolz auf ihren edlen
Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum hinauf n a c h w e i s e n
können. Der ärmste Radschpute kann heute noch, wie L . R o u s s e l e t
versichert, vermittelst des sorgfältig geführten Stammbaums seines Clans,
seinen Ursprung bis zu dem Punkte hinaufführen, in welchem dieser sich
von dem Hauptstamme abgezweigt hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr
denn fünfzehn Jahrhunderte zurück.[1047] Die Bewahrer dieser Genealogien
sind vornehmlich die heroischen Dichter oder Barden (Bhât), deren Person
geheiligt ist und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.[1048] Jeder Clan
eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht sich
allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des Gründers.
Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner Mitglieder
beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben Gebiete wohnen
und einen wirklichen Stammbaum besitzen, — ein solcher Clan ist ein
r e i n e r . Ein u n r e i n e r Clan ist dagegen k e i n e Genossenschaft
Blutsverwandter, wohl aber eine einer solchen Genossenschaft
n a c h g e b i l d e t e Körperschaft. L y a l l hat die Neubildung solcher
unreiner Clane beobachten können. Irgendwo erhebt sich ein kühner,
unternehmungslustiger Mann, der auf Abenteuer ausziehen, vielleicht eine
Räuberbande gründen will. Er ruft zu diesem Behufe zunächst solche seiner
Blutsverwandten herbei, über die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit
Begeisterung folgen. Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene
Menschen, von ihrer Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich
gar bald dem kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder
Gewalt ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt.
Page 439
Um sich von den benachbarten oder feindlichen Bevölkerungen zu
unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen des
Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese Vereinigung
von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher aber erst dann,
wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit vergessen ist, dass
deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen des Stifters halten
können.[1049] Solche Räuberstämme nehmen nun ihrerseits beständig
fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum Ausscheiden aus
ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem Menschenknäuel
wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem und
reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende hängt trotz
allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf besteht, innerhalb
des Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen seines
ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen.
Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser
unreinen Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter
dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband
um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines
Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane wirkt. Es
ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer abendländischen
Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch um nichts
Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und einen
älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt ist. Im
Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein im
Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter
Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von
hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit
Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt den
Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen
Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter reiner
Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man a priori die
Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der Clan
kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener, die stets
einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die Gewohnheit, sich
Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft desselben vermehrt und
ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein verschafft hat.[1050]
unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen des
Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese Vereinigung
von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher aber erst dann,
wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit vergessen ist, dass
deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen des Stifters halten
können.[1049] Solche Räuberstämme nehmen nun ihrerseits beständig
fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum Ausscheiden aus
ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem Menschenknäuel
wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem und
reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende hängt trotz
allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf besteht, innerhalb
des Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen seines
ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen.
Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser
unreinen Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter
dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband
um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines
Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane wirkt. Es
ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer abendländischen
Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch um nichts
Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und einen
älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt ist. Im
Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein im
Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter
Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von
hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit
Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt den
Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen
Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter reiner
Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man a priori die
Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der Clan
kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener, die stets
einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die Gewohnheit, sich
Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft desselben vermehrt und
ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein verschafft hat.[1050]
Page 440
Bei den Radschputen ist nun die Exogamie durch Religion und Sitte
gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses Verzeichnis
verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er in einem Kreise,
innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er m u s s das Weib seiner eigenen
Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane entnehmen. Vielweiberei
herrscht bei den Radschputen, wie in allen Staaten Indiens. Jeder
Wohlhabende hat zum mindesten drei Frauen; stets aber ist eine darunter
die erste oder Hauptfrau. Die Frauen spielen auch in bezug auf das
öffentliche Leben eine wichtige Rolle, und man unternimmt nichts von
Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt zu haben. Eine Frau, welche eine
ihr angethane Beleidigung gerächt wissen will, schickt irgend einem
Krieger, den sie sich zum Kämpen ausersehen hat, ein Armband zu, und
damit ist derselbe verpflichtet, für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder
Clan dem andern seine Mädchen verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das
Scheingefecht, das sonst in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim
Abholen der Braut aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus — es
ist dann thatsächlich Frauenraub — und kann langdauernde
Stammesfeindschaft zur Folge haben. Der Arme, der streng an der
Kastenvorschrift hält, kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich
nicht erlauben; unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb
die Zahl der Junggesellen grösser als sonstwo.
Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann
die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit
heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich
gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden
Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese zum
eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat eine
fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten von
geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz der
Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen
Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen.
Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale Stellung,
desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat möglich ist und
dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die Väter ganz regelmässig
auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten, Grosselternfreuden sich
versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern zur Tötung übergeben.
[1051]
gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses Verzeichnis
verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er in einem Kreise,
innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er m u s s das Weib seiner eigenen
Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane entnehmen. Vielweiberei
herrscht bei den Radschputen, wie in allen Staaten Indiens. Jeder
Wohlhabende hat zum mindesten drei Frauen; stets aber ist eine darunter
die erste oder Hauptfrau. Die Frauen spielen auch in bezug auf das
öffentliche Leben eine wichtige Rolle, und man unternimmt nichts von
Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt zu haben. Eine Frau, welche eine
ihr angethane Beleidigung gerächt wissen will, schickt irgend einem
Krieger, den sie sich zum Kämpen ausersehen hat, ein Armband zu, und
damit ist derselbe verpflichtet, für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder
Clan dem andern seine Mädchen verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das
Scheingefecht, das sonst in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim
Abholen der Braut aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus — es
ist dann thatsächlich Frauenraub — und kann langdauernde
Stammesfeindschaft zur Folge haben. Der Arme, der streng an der
Kastenvorschrift hält, kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich
nicht erlauben; unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb
die Zahl der Junggesellen grösser als sonstwo.
Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann
die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit
heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich
gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden
Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese zum
eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat eine
fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten von
geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz der
Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen
Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen.
Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale Stellung,
desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat möglich ist und
dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die Väter ganz regelmässig
auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten, Grosselternfreuden sich
versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern zur Tötung übergeben.
[1051]
Page 441
Wie im übrigen Indien ist auch die „Familie“ der Radschputen die Joint-
family, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und übt
unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm der älteste
Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter käme. Alle Mitglieder
der Genossenschaft unterwerfen sich ihm, wie früher seinem Vater. Keines
besitzt ein Sondereigentum. Alle beweglichen und unbeweglichen Güter
sind ein Gemeineigentum, von dem nichts ohne Zustimmung aller
veräussert werden kann. So ist denn die Joint-family eine moralische
Person, welche besitzt, erwirbt und eine ewige Dauer hat, wie die tote
Hand. Sie ist zugleich der vollendete Typus jener altertümlichen Form
ungeteilten Besitzes, der in allen ursprünglichen ackerbauenden
Gesellschaften auftritt. Ihn verkörpert bis auf unsere Tage die i n d i s c h e
D o r f g e m e i n d e . Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche
heute noch in Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über
ihnen steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in
gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer
jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei
nichts als eine erweiterte Familie.[1052] Zweifelsohne ist auch die indische
Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen, ihnen
nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“ (Home-rule),
welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt, da alle Brüder, als
gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen lebten und dasselbe unter
dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes Hindudorf ist eine Vereinigung
solcher Sippen, welche zueinander in die engste gesellschaftliche
Verbindung getreten sind[1053] und sich für Nachkommen eines
gemeinsamen Stammvaters halten.[1054] In vielen Fällen ist dies auch
genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren Clan (Gotra). Manchmal
aber sind es drei bis vier Sippschaften, welche den für Fremde mehr oder
weniger offen stehenden, zugänglichen Grundstock des Dorfes darstellen.
Dann ist die Verwandtschaft natürlich eine bloss eingebildete — wie ein
unreiner Clan — nichtsdestoweniger aber allgemein anerkannt und
angerufen. Das Dorf zerfällt heute in verschiedene Haushaltungen, jede mit
eigener Wohnung und eigenem Landstück, was jedoch gewiss als eine
neuere, nicht ursprüngliche Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze
des Haushaltes befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl.,
sowie der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören
den Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen
family, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und übt
unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm der älteste
Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter käme. Alle Mitglieder
der Genossenschaft unterwerfen sich ihm, wie früher seinem Vater. Keines
besitzt ein Sondereigentum. Alle beweglichen und unbeweglichen Güter
sind ein Gemeineigentum, von dem nichts ohne Zustimmung aller
veräussert werden kann. So ist denn die Joint-family eine moralische
Person, welche besitzt, erwirbt und eine ewige Dauer hat, wie die tote
Hand. Sie ist zugleich der vollendete Typus jener altertümlichen Form
ungeteilten Besitzes, der in allen ursprünglichen ackerbauenden
Gesellschaften auftritt. Ihn verkörpert bis auf unsere Tage die i n d i s c h e
D o r f g e m e i n d e . Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche
heute noch in Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über
ihnen steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in
gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer
jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei
nichts als eine erweiterte Familie.[1052] Zweifelsohne ist auch die indische
Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen, ihnen
nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“ (Home-rule),
welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt, da alle Brüder, als
gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen lebten und dasselbe unter
dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes Hindudorf ist eine Vereinigung
solcher Sippen, welche zueinander in die engste gesellschaftliche
Verbindung getreten sind[1053] und sich für Nachkommen eines
gemeinsamen Stammvaters halten.[1054] In vielen Fällen ist dies auch
genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren Clan (Gotra). Manchmal
aber sind es drei bis vier Sippschaften, welche den für Fremde mehr oder
weniger offen stehenden, zugänglichen Grundstock des Dorfes darstellen.
Dann ist die Verwandtschaft natürlich eine bloss eingebildete — wie ein
unreiner Clan — nichtsdestoweniger aber allgemein anerkannt und
angerufen. Das Dorf zerfällt heute in verschiedene Haushaltungen, jede mit
eigener Wohnung und eigenem Landstück, was jedoch gewiss als eine
neuere, nicht ursprüngliche Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze
des Haushaltes befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl.,
sowie der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören
den Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen
Page 442
Liegenschaften sind dagegen gemeinsames Eigentum aller Dorfinsassen,
welche sie auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.[1055]
Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so
stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande, der
aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern
gebildeten Dorfrate, dem Pantschayat, handeln muss. Es ist dieser
Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.[1056] Vor der
britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht das
Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet noch
vererbt.[1057] Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken dazu,
Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der Eltern,
der Miteigentümer, der Nachbarn.[1058]
Wie man sieht, entspricht die Dorfschaft so ziemlich dem Clane,
zumeist dem unreinen, wie er auf dem Boden des Patriarchats gedeiht.
Mehrere Dörfer bilden dann einen Stamm, doch ist dies nicht unbedingt
nötig; der Stamm kann auf ein Dorf beschränkt sein; in Peru z. B. sprach
jedes Dorf, bevor die Inka das Land eroberten, seine eigene Zunge, die den
Nachbarn unverständlich war. Personen gemeinsamer Sprache fühlten sich
als eng verbundene Verwandte und w a r e n es wohl auch dem Blute nach.
In einem solchen Dorfe lebten mehrere Sippen nebeneinander, aber unter
Umständen kann auch eine Sippe gross genug sein, um ein Dorf für sich zu
bilden. Dann fällt die Sippe mit Dorf und Clan zusammen. Daher leider das
Schwankende, Unbegrenzte, welches allen diesen Ausdrücken anhaftet. Sie
alle kennzeichnet der gemeinsame Bodenbesitz, welcher nach Sir H e n r y
S u m n e r - M a i n e s scharfsinnigen Forschungen einst eine Etappe auf
dem Gesittungswege a l l e r Völker gebildet hat. Spuren davon haben sich
in China erhalten, wo die Familie mit ihrem ungeteilten Besitzstande noch
an die alte Sippe mahnt. Ganz unverfälscht besteht die Dorfgemeinschaft in
vielen Teilen Javas. Gerade wie in China der Kaiser im Grunde für den
alleinigen Besitzer alles Bodens gilt, so eignet derselbe in den Augen der
Javanen, eines Volkes malayischen Stammes, dem Schöpfer und infolge
dessen seinem Stellvertreter auf Erden, dem Fürsten, welcher den
Unterthanen bloss den Nutzgenuss überlässt. Die javanische Dorfgemeinde,
Dessa genannt, befindet sich im ungeteilten Besitze des Grund und Bodens,
den die Dorfbewohner gemeinschaftlich bearbeiten. Sie steht unter einem
jährlich gewählten Oberhaupte, welchem dafür ein grösserer oder besserer
Anteil zugestanden wird. Bei den Arabern der algerischen Ebenen schliesst
welche sie auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.[1055]
Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so
stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande, der
aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern
gebildeten Dorfrate, dem Pantschayat, handeln muss. Es ist dieser
Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.[1056] Vor der
britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht das
Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet noch
vererbt.[1057] Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken dazu,
Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der Eltern,
der Miteigentümer, der Nachbarn.[1058]
Wie man sieht, entspricht die Dorfschaft so ziemlich dem Clane,
zumeist dem unreinen, wie er auf dem Boden des Patriarchats gedeiht.
Mehrere Dörfer bilden dann einen Stamm, doch ist dies nicht unbedingt
nötig; der Stamm kann auf ein Dorf beschränkt sein; in Peru z. B. sprach
jedes Dorf, bevor die Inka das Land eroberten, seine eigene Zunge, die den
Nachbarn unverständlich war. Personen gemeinsamer Sprache fühlten sich
als eng verbundene Verwandte und w a r e n es wohl auch dem Blute nach.
In einem solchen Dorfe lebten mehrere Sippen nebeneinander, aber unter
Umständen kann auch eine Sippe gross genug sein, um ein Dorf für sich zu
bilden. Dann fällt die Sippe mit Dorf und Clan zusammen. Daher leider das
Schwankende, Unbegrenzte, welches allen diesen Ausdrücken anhaftet. Sie
alle kennzeichnet der gemeinsame Bodenbesitz, welcher nach Sir H e n r y
S u m n e r - M a i n e s scharfsinnigen Forschungen einst eine Etappe auf
dem Gesittungswege a l l e r Völker gebildet hat. Spuren davon haben sich
in China erhalten, wo die Familie mit ihrem ungeteilten Besitzstande noch
an die alte Sippe mahnt. Ganz unverfälscht besteht die Dorfgemeinschaft in
vielen Teilen Javas. Gerade wie in China der Kaiser im Grunde für den
alleinigen Besitzer alles Bodens gilt, so eignet derselbe in den Augen der
Javanen, eines Volkes malayischen Stammes, dem Schöpfer und infolge
dessen seinem Stellvertreter auf Erden, dem Fürsten, welcher den
Unterthanen bloss den Nutzgenuss überlässt. Die javanische Dorfgemeinde,
Dessa genannt, befindet sich im ungeteilten Besitze des Grund und Bodens,
den die Dorfbewohner gemeinschaftlich bearbeiten. Sie steht unter einem
jährlich gewählten Oberhaupte, welchem dafür ein grösserer oder besserer
Anteil zugestanden wird. Bei den Arabern der algerischen Ebenen schliesst
Page 443
schon die Stammesregierung die Verneinung des persönlichen
Grundeigentums sozusagen in sich.[1059] Diese leben gemeinschaftlich unter
Zelten und unter einer aristokratischen Herrschaft. Ein Kreis von Zelten
bildet ein Duar; mehrere vereinigte Duar eine Ferka oder
Stammesabteilung (Clan) unter dem Befehle eines Scheich, mehrere Ferka
endlich den Stamm, über den ein Kaïd gebietet.[1060] Der Stamm ist auf
Grund verschiedener Rechtstitel der Eigner des Bodens, welcher bei
gewissen Stämmen, besonders in der Provinz Constantine, alljährlich durch
den Scheich unter den Stammesmitgliedern verteilt wird.[1061] Ganz
ähnlichen Verfassungen begegnet man in der Vergangenheit von Mexiko
und Peru, wie heute noch in Osteuropa bei Lappen, Karelen, Samojeden,
Mordwinen, Tschuwaschen und Tscheremissen. Auch die indogermanischen
Völker kannten dieses System; dass es aber nichts Indogermanisches an
sich ist, beweisen die eben aufgeführten Beispiele. Wie C ä s a r und
T a c i t u s melden, fanden sie den Gemeingrundbesitz bei den Germanen.
[1062] „Die Feldmarkung, je nach der Anzahl der Bebauer grösser oder
kleiner, gehört der ganzen Gemeinde als Gesamtbesitz und diese verteilt die
Grundstücke unter ihre Mitglieder nach Massgabe ihres Ranges. Die
Möglichkeit dieses Verfahrens liegt in der grossen Ausdehnung der
Markungen. In der Bebauung wechselt man alljährlich das Feld, wobei
immer noch ein Teil desselben frei bleibt.“[1063] Und als sich im zehnten
Jahrhundert im Thale Schwyz freie Leute ansiedelten, erhielt zwar jeder
neue Ansiedler bei seiner Niederlassung sein eigenes Haus und seinen
eigenen Hof mit dem zugehörigen Lande als Sondereigentum; alles übrige
Land blieb aber in Gemeinschaft und bildete die gemeine Mark oder die
„Landsallmende“. Gemeinbesitz herrschte auch bei den Kelten Irlands zur
Zeit der Brehon-Gesetze[1064], welche wohl ursprünglich kurz nach
Einführung des Christentums in Irland, d. h. zur Zeit als man dort der
Schrift sich zu bedienen begann, abgefasst wurden. Starb ein Mitglied des
Sept, der irischen Sippe, so nahm der Häuptling eine neue Verteilung des
Bodens unter den Mitgliedern des Sept vor, deren Anteile dadurch grösser
wurden. Die Erbschaft in gerader Linie bestand noch nicht; der ganze Clan
trat als Erbe auf. Gemeinbesitz liegt endlich auch der Dorfgemeinde der
Grossrussen, dem Mir, zu Grunde. Noch im neunzehnten Jahrhundert
stellten die Verhältnisse der uralischen Kosaken, meist grossrussischen
Ursprungs, getreulich die Besitz- und Nutzniessungsweise der Stämme oder
Clane vorgeschichtlicher Zeiten dar. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts
Grundeigentums sozusagen in sich.[1059] Diese leben gemeinschaftlich unter
Zelten und unter einer aristokratischen Herrschaft. Ein Kreis von Zelten
bildet ein Duar; mehrere vereinigte Duar eine Ferka oder
Stammesabteilung (Clan) unter dem Befehle eines Scheich, mehrere Ferka
endlich den Stamm, über den ein Kaïd gebietet.[1060] Der Stamm ist auf
Grund verschiedener Rechtstitel der Eigner des Bodens, welcher bei
gewissen Stämmen, besonders in der Provinz Constantine, alljährlich durch
den Scheich unter den Stammesmitgliedern verteilt wird.[1061] Ganz
ähnlichen Verfassungen begegnet man in der Vergangenheit von Mexiko
und Peru, wie heute noch in Osteuropa bei Lappen, Karelen, Samojeden,
Mordwinen, Tschuwaschen und Tscheremissen. Auch die indogermanischen
Völker kannten dieses System; dass es aber nichts Indogermanisches an
sich ist, beweisen die eben aufgeführten Beispiele. Wie C ä s a r und
T a c i t u s melden, fanden sie den Gemeingrundbesitz bei den Germanen.
[1062] „Die Feldmarkung, je nach der Anzahl der Bebauer grösser oder
kleiner, gehört der ganzen Gemeinde als Gesamtbesitz und diese verteilt die
Grundstücke unter ihre Mitglieder nach Massgabe ihres Ranges. Die
Möglichkeit dieses Verfahrens liegt in der grossen Ausdehnung der
Markungen. In der Bebauung wechselt man alljährlich das Feld, wobei
immer noch ein Teil desselben frei bleibt.“[1063] Und als sich im zehnten
Jahrhundert im Thale Schwyz freie Leute ansiedelten, erhielt zwar jeder
neue Ansiedler bei seiner Niederlassung sein eigenes Haus und seinen
eigenen Hof mit dem zugehörigen Lande als Sondereigentum; alles übrige
Land blieb aber in Gemeinschaft und bildete die gemeine Mark oder die
„Landsallmende“. Gemeinbesitz herrschte auch bei den Kelten Irlands zur
Zeit der Brehon-Gesetze[1064], welche wohl ursprünglich kurz nach
Einführung des Christentums in Irland, d. h. zur Zeit als man dort der
Schrift sich zu bedienen begann, abgefasst wurden. Starb ein Mitglied des
Sept, der irischen Sippe, so nahm der Häuptling eine neue Verteilung des
Bodens unter den Mitgliedern des Sept vor, deren Anteile dadurch grösser
wurden. Die Erbschaft in gerader Linie bestand noch nicht; der ganze Clan
trat als Erbe auf. Gemeinbesitz liegt endlich auch der Dorfgemeinde der
Grossrussen, dem Mir, zu Grunde. Noch im neunzehnten Jahrhundert
stellten die Verhältnisse der uralischen Kosaken, meist grossrussischen
Ursprungs, getreulich die Besitz- und Nutzniessungsweise der Stämme oder
Clane vorgeschichtlicher Zeiten dar. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts
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bildete der ungeheure Raum längs des Uralstromes ein einziges, ungeteiltes
Eigentum des Kosakenheeres, gab es nicht ein Stückchen Land, welches
einem Einzelnen, oder etwa einer Stadt oder einer Stanitza (Kosakendorf)
angehörte. Besitz und Nutzniessung waren allen gemeinsam. An dem vom
Ataman (Hetman) bestimmten Tage und auf das Zeichen der Offiziere jeder
Stanitza setzten sich die Arme aller Kosaken zur Heuernte in Bewegung.
Was am ersten Tage die Sense mähend umgrenzen konnte, war des
einzelnen rechtmässiges Eigentum, das er darauf mit Musse einheimsen
konnte. Auch in den kalten Strichen des Gouvernements Olonez hat man
einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz entdeckt, bei welchem das Verhältnis
der persönlichen Nutzniessung lediglich von der thatsächlichen Arbeit des
Einzelnen abhängt.[1065] Im grossrussischen Dorfe besitzt nun der Bauer
(Muschik) dauernd gewöhnlich bloss seine Hütte (Izba) und das kleine
dazugehörige Gartenstück (Usadba). An dem weitaus grösseren
Grundbesitz der Dorfgemeinde hat er bloss einen ihm zugewiesenen und
wechselnden Anteil, dessen Nutzniesser er gewissermassen ist. Denn von
Zeit zu Zeit wird alles Gemeindeland unter den Haushaltungsvorständen
nach Massgabe der männlichen Mitglieder jedes Haushaltes von neuem
verteilt. Der Mir ist, wie sein Name besagt, eine Welt für sich. Zumeist
besitzt er einen einzigen selbstgewählten Beamten, den Starosten oder
Ältesten, der an der Spitze der aus den Haushaltungsvorständen gebildeten
Gemeindeversammlung steht. Alles auf die Gemeinde Bezügliche fällt in
den Wirkungskreis dieser Versammlungen. Insoweit ist die Gemeinde ein
Organ örtlicher Selbstregierung, wobei aber ihre sämtlichen Mitglieder für
alle Lasten auch gemeinsam verantwortlich und haftbar sind. Das Vorbild
aller dieser Dorfverfassungen, die mehr oder weniger dem Clane
entsprechen, bleibt aber überall die Sippe.
[1037] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 85.
[1038] H . S u m n e r - M a i n e . De l’organisation juridique de la famille
chez les Slaves du Sud et chez les Rajpoutes. (Extrait de la Revue générale du
droit.) Paris 1888. S. 27.
[1039] Siehe oben. S. 188–190.
[1040] L e B o n . A. a. O. S. 407.
[1041] S t a r c k e . Die primitive Familie. S. 14.
[1042] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 90.
[1043] S t a r c k e . A. a. O.
Eigentum des Kosakenheeres, gab es nicht ein Stückchen Land, welches
einem Einzelnen, oder etwa einer Stadt oder einer Stanitza (Kosakendorf)
angehörte. Besitz und Nutzniessung waren allen gemeinsam. An dem vom
Ataman (Hetman) bestimmten Tage und auf das Zeichen der Offiziere jeder
Stanitza setzten sich die Arme aller Kosaken zur Heuernte in Bewegung.
Was am ersten Tage die Sense mähend umgrenzen konnte, war des
einzelnen rechtmässiges Eigentum, das er darauf mit Musse einheimsen
konnte. Auch in den kalten Strichen des Gouvernements Olonez hat man
einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz entdeckt, bei welchem das Verhältnis
der persönlichen Nutzniessung lediglich von der thatsächlichen Arbeit des
Einzelnen abhängt.[1065] Im grossrussischen Dorfe besitzt nun der Bauer
(Muschik) dauernd gewöhnlich bloss seine Hütte (Izba) und das kleine
dazugehörige Gartenstück (Usadba). An dem weitaus grösseren
Grundbesitz der Dorfgemeinde hat er bloss einen ihm zugewiesenen und
wechselnden Anteil, dessen Nutzniesser er gewissermassen ist. Denn von
Zeit zu Zeit wird alles Gemeindeland unter den Haushaltungsvorständen
nach Massgabe der männlichen Mitglieder jedes Haushaltes von neuem
verteilt. Der Mir ist, wie sein Name besagt, eine Welt für sich. Zumeist
besitzt er einen einzigen selbstgewählten Beamten, den Starosten oder
Ältesten, der an der Spitze der aus den Haushaltungsvorständen gebildeten
Gemeindeversammlung steht. Alles auf die Gemeinde Bezügliche fällt in
den Wirkungskreis dieser Versammlungen. Insoweit ist die Gemeinde ein
Organ örtlicher Selbstregierung, wobei aber ihre sämtlichen Mitglieder für
alle Lasten auch gemeinsam verantwortlich und haftbar sind. Das Vorbild
aller dieser Dorfverfassungen, die mehr oder weniger dem Clane
entsprechen, bleibt aber überall die Sippe.
[1037] L e B o n . Les civilisations de l’Inde. S. 85.
[1038] H . S u m n e r - M a i n e . De l’organisation juridique de la famille
chez les Slaves du Sud et chez les Rajpoutes. (Extrait de la Revue générale du
droit.) Paris 1888. S. 27.
[1039] Siehe oben. S. 188–190.
[1040] L e B o n . A. a. O. S. 407.
[1041] S t a r c k e . Die primitive Familie. S. 14.
[1042] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 90.
[1043] S t a r c k e . A. a. O.
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[1044] A. a. O. S. 15.
[1045] S t a r c k e . A. a. O. S. 193.
[1046] L e B o n . A. a. O. S. 408.
[1047] Globus. Bd. XXII. S. 85.
[1048] Revue d’anthropologie. 1873. S. 66.
[1049] L e B o n . A. a. O.
[1050] S u m n e r - M a i n e . De l’organisation juridique de la famille. S.
34–35.
[1051] S c h l a g i n t w e i t . Indien. Bd. II S. 55–56. Vgl. auch: Revue
d’anthropologie 1874. S. 705–706.
[1052] L e B o n . A. a. O. S. 639.
[1053] M o n i e r W i l l i a m s . Modern India and the Indians. London
1879. S. 39.
[1054] E m i l e d e L a v e l e y e . De la propriété et de ses formes
primitives. Paris 1874. S. 351.
[1055] L e B o n . A. a. O. S. 640.
[1056] M o n i e r W i l l i a m s . A. a. O. S. 42.
[1057] L a v e l e y e . A. a. O. S. 170.
[1058] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 399.
[1059] J u l e s D u v a l . Réflexions sur la politique de l’Empereur en
Algérie. Paris 1866. S. 78.
[1060] R o d o l p h e D a r e s t e . De la propriété en Algérie. Paris 1864. S.
82.
[1061] D a r e s t e . A. a. O. S. 86.
[1062] Sed privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius anno
remanere uno in loco in colendi causa licet. (C a e s a r . De bello gallico. IV. 1);
ferner: Neque quisquam agri modum certum aut fines habet proprios: sed
magistratus aut principes in annos singulos gentibus cognationibusque
hominum, qui una coierint, quantum, et quo loco visum est, agri attribuunt atque
anno post alio loco transire cogunt. (A. a. O. VI. 22.)
[1063] Agri pro numero cultorum ab universis per vices occupantur, quos
mox inter se secundum dignationem partiuntur; facilitatem partiendi camporum
spatia praestant. Arva per annos mutant, et superest ager. (T a c i t u s .
Germania. 26.)
[1064] Ancient laws of Ireland, published under the direction of the Brehon
Law Commission. London 1865–79. 4 Bde. Vgl. auch Sir H. S u m n e r -
M a i n e . Lectures on the early history of institutions. London 1875.
[1065] A. L e r o y - B e a u l i e u . L’empire des Tsars et les Russes. Bd. I. S.
497–498.
[1045] S t a r c k e . A. a. O. S. 193.
[1046] L e B o n . A. a. O. S. 408.
[1047] Globus. Bd. XXII. S. 85.
[1048] Revue d’anthropologie. 1873. S. 66.
[1049] L e B o n . A. a. O.
[1050] S u m n e r - M a i n e . De l’organisation juridique de la famille. S.
34–35.
[1051] S c h l a g i n t w e i t . Indien. Bd. II S. 55–56. Vgl. auch: Revue
d’anthropologie 1874. S. 705–706.
[1052] L e B o n . A. a. O. S. 639.
[1053] M o n i e r W i l l i a m s . Modern India and the Indians. London
1879. S. 39.
[1054] E m i l e d e L a v e l e y e . De la propriété et de ses formes
primitives. Paris 1874. S. 351.
[1055] L e B o n . A. a. O. S. 640.
[1056] M o n i e r W i l l i a m s . A. a. O. S. 42.
[1057] L a v e l e y e . A. a. O. S. 170.
[1058] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 399.
[1059] J u l e s D u v a l . Réflexions sur la politique de l’Empereur en
Algérie. Paris 1866. S. 78.
[1060] R o d o l p h e D a r e s t e . De la propriété en Algérie. Paris 1864. S.
82.
[1061] D a r e s t e . A. a. O. S. 86.
[1062] Sed privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius anno
remanere uno in loco in colendi causa licet. (C a e s a r . De bello gallico. IV. 1);
ferner: Neque quisquam agri modum certum aut fines habet proprios: sed
magistratus aut principes in annos singulos gentibus cognationibusque
hominum, qui una coierint, quantum, et quo loco visum est, agri attribuunt atque
anno post alio loco transire cogunt. (A. a. O. VI. 22.)
[1063] Agri pro numero cultorum ab universis per vices occupantur, quos
mox inter se secundum dignationem partiuntur; facilitatem partiendi camporum
spatia praestant. Arva per annos mutant, et superest ager. (T a c i t u s .
Germania. 26.)
[1064] Ancient laws of Ireland, published under the direction of the Brehon
Law Commission. London 1865–79. 4 Bde. Vgl. auch Sir H. S u m n e r -
M a i n e . Lectures on the early history of institutions. London 1875.
[1065] A. L e r o y - B e a u l i e u . L’empire des Tsars et les Russes. Bd. I. S.
497–498.
Page 446
Page 447
XXVII.
Der Geschlechter- oder Sippenverband.
iederholt ward darauf hingewiesen, wie der Übergang zur
Herrschaft der Mannesgewalt in der Familie sich nicht vollzog,
ohne dass Spuren der vorangegangenen Ordnung der
Mutterfolge hinterblieben wären. Diese Spuren sind bei den
verschiedenen Völkern mehr oder weniger deutlich, mehr oder weniger
zahlreich, woraus hervorgeht, dass das Patriarchat nicht überall die gleiche
Kraft gewann. Zu den mancherlei Beispielen dieser Art gesellt sich auch die
S i p p e . So wie wir dieselbe im Vorstehenden kennen lernten, hat sich in
ihr wie im Clan das ungetrennte Zusammenleben der Blutsverwandten
sichtlich erhalten, nur dass die früher mutterrechtlich geordnete
Genossenschaft nunmehr auf die Abstammung in männlicher Linie sich
gründet, das Weib überall in den Hintergrund und der Patriarch als
aristokratisches Oberhaupt an die Spitze der Sippe wie des Clans getreten
ist. Der kommunistische, jedenfalls demokratische Zug, welcher die
mutterrechtliche Gesellschaft kennzeichnet, wurde aber in der Ungeteiltheit
des Familienbesitzes bewahrt, von welchem sich erst allmählich das
Weibergut und das persönliche Eigentum der Einzelnen (Peculium)
aussonderten, während alles unbewegliche Eigentum Gesamtbesitz der
Sippe oder des Clans verblieb. Wo das Patriarchat feste Wurzel schlug,
entsprangen demselben überall aristokratische Verhältnisse, und das
väterliche Haupt einer Patriarchenfamilie — ἄναξ, βασιλεύς — war auch
der älteste „K ö n i g “, d. h. ein König, der von den Göttern stammte und
zugleich Priester dieser seiner Ahnenväter war. Die griechische Sage
gewährt einen Einblick in diese Zeit des ältesten Königtums, das später
durch ein jüngeres verdrängt wurde, in welchem der König als das Haupt
eines kombinierten Familienbundes erscheint, sei es, dass sich ein solcher
Verband nach der Analogie der Familie einen König gewählt, oder dass ein
eroberndes Geschlecht sein Königtum mehreren Geschlechtern
aufgezwungen hat.[1066] Darin liegt der wesentliche Unterschied zwischen
Der Geschlechter- oder Sippenverband.
iederholt ward darauf hingewiesen, wie der Übergang zur
Herrschaft der Mannesgewalt in der Familie sich nicht vollzog,
ohne dass Spuren der vorangegangenen Ordnung der
Mutterfolge hinterblieben wären. Diese Spuren sind bei den
verschiedenen Völkern mehr oder weniger deutlich, mehr oder weniger
zahlreich, woraus hervorgeht, dass das Patriarchat nicht überall die gleiche
Kraft gewann. Zu den mancherlei Beispielen dieser Art gesellt sich auch die
S i p p e . So wie wir dieselbe im Vorstehenden kennen lernten, hat sich in
ihr wie im Clan das ungetrennte Zusammenleben der Blutsverwandten
sichtlich erhalten, nur dass die früher mutterrechtlich geordnete
Genossenschaft nunmehr auf die Abstammung in männlicher Linie sich
gründet, das Weib überall in den Hintergrund und der Patriarch als
aristokratisches Oberhaupt an die Spitze der Sippe wie des Clans getreten
ist. Der kommunistische, jedenfalls demokratische Zug, welcher die
mutterrechtliche Gesellschaft kennzeichnet, wurde aber in der Ungeteiltheit
des Familienbesitzes bewahrt, von welchem sich erst allmählich das
Weibergut und das persönliche Eigentum der Einzelnen (Peculium)
aussonderten, während alles unbewegliche Eigentum Gesamtbesitz der
Sippe oder des Clans verblieb. Wo das Patriarchat feste Wurzel schlug,
entsprangen demselben überall aristokratische Verhältnisse, und das
väterliche Haupt einer Patriarchenfamilie — ἄναξ, βασιλεύς — war auch
der älteste „K ö n i g “, d. h. ein König, der von den Göttern stammte und
zugleich Priester dieser seiner Ahnenväter war. Die griechische Sage
gewährt einen Einblick in diese Zeit des ältesten Königtums, das später
durch ein jüngeres verdrängt wurde, in welchem der König als das Haupt
eines kombinierten Familienbundes erscheint, sei es, dass sich ein solcher
Verband nach der Analogie der Familie einen König gewählt, oder dass ein
eroberndes Geschlecht sein Königtum mehreren Geschlechtern
aufgezwungen hat.[1066] Darin liegt der wesentliche Unterschied zwischen
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„Königtum“ und „Tyrannis“. Der Tyrann kann die Regierungsgewalten
ohne Wahl in sich vereinigen und selbst auf seine Nachkommen vererben,
aber er ist nicht zugleich auch, wie der König, zum Priestertum geboren und
führt seine Herrschaft nicht auf Grund seiner Beziehungen zu den höchsten
Kultobjekten des Staates. Ihm fehlt also die religiöse Weihe und damit jener
hohe Grad heiliger Unantastbarkeit des alten Königtums[1067], wie es an der
Spitze der meisten Patriarchalgesellschaften, bei den Hindu, Kelten,
Hellenen, Römern und Germanen angetroffen wird. Allen diesen Völkern
ist nun auch zu Anfang der Sippenverband eigen, wenngleich unter
verschiedenen Namen auftretend und nicht immer vom Clane scharf
unterscheidbar, stets aber mit seinen wesentlichen, Clan wie Sippe
kennzeichnenden Zügen. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei anderen
Völkern. So leben die Bergstämme des Kaukasus, besonders die Abasen, in
einer Art aristokratischer Republik, in der sich ein vollkommenes
Lehenswesen ausgebildet hat. Eine gemeinschaftliche Sippenwohnung hiess
Juneh, ihr Vorstand Juneh-is. Mehrere Juneh bildeten einen Tlakozük, d. h.
eine grössere Familienverbindung (Clan), eine Anzahl Tlakozük aber einen
Tlako, d. h. Gemeinschaft (Stamm), und mehrere Tlako einen Kau (Gau).
[1068] In jedem Juneh wohnen, ausser den Eltern, ihre sämtlichen
verheirateten Söhne, sowie alle unverheirateten Kinder nebst den Sklaven,
die mit zum Gehöfte gezählt werden. Stirbt das Oberhaupt, so wird die
Hinterlassenschaft nicht geteilt. Jeder ist verpflichtet und arbeitet darauf
hin, dass alles unberührt beieinander bleibt. Ausser dem Oberhaupt erfreuen
sich alle nebeneinander bei gleichen Pflichten gleicher Rechte.[1069]
Forscht man in der Geschichte der genannten Völker nach, so entdeckt
man auch hier alsbald neben dem allen Gemeinsamen überall die Spuren
älterer Verhältnisse, freilich in ungleichem Masse. Zu den altertümlichsten
— natürlich nicht der Zeit nach, sondern entwicklungsgeschichtlich —
zählen wohl jene, welche im Kreise der Kelten sich finden. Die Verfassung
der Familie und der Gesellschaft ähnelt bei den alten Iren stark jener der
Hindu, aber in Bezug auf die Stellung der Frau und die
Verwandtschaftsverhältnisse weisen die Brehon-Gesetze ganz archaistische
Züge auf, welche ohne eine vorangegangene Familienordnung der
Mutterfolge schlechterdings unerklärbar bleiben. Nach dem Zeugnisse des
heil. H i e r o n y m u s ging zu seiner Zeit (340–420 n. Chr.) bei den Skoten
und Attikotten, zwei keltischen Völkerstämmen Grossbritanniens, noch
Weibergemeinschaft und Kannibalismus im Schwange. In Irland stand zur
ohne Wahl in sich vereinigen und selbst auf seine Nachkommen vererben,
aber er ist nicht zugleich auch, wie der König, zum Priestertum geboren und
führt seine Herrschaft nicht auf Grund seiner Beziehungen zu den höchsten
Kultobjekten des Staates. Ihm fehlt also die religiöse Weihe und damit jener
hohe Grad heiliger Unantastbarkeit des alten Königtums[1067], wie es an der
Spitze der meisten Patriarchalgesellschaften, bei den Hindu, Kelten,
Hellenen, Römern und Germanen angetroffen wird. Allen diesen Völkern
ist nun auch zu Anfang der Sippenverband eigen, wenngleich unter
verschiedenen Namen auftretend und nicht immer vom Clane scharf
unterscheidbar, stets aber mit seinen wesentlichen, Clan wie Sippe
kennzeichnenden Zügen. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei anderen
Völkern. So leben die Bergstämme des Kaukasus, besonders die Abasen, in
einer Art aristokratischer Republik, in der sich ein vollkommenes
Lehenswesen ausgebildet hat. Eine gemeinschaftliche Sippenwohnung hiess
Juneh, ihr Vorstand Juneh-is. Mehrere Juneh bildeten einen Tlakozük, d. h.
eine grössere Familienverbindung (Clan), eine Anzahl Tlakozük aber einen
Tlako, d. h. Gemeinschaft (Stamm), und mehrere Tlako einen Kau (Gau).
[1068] In jedem Juneh wohnen, ausser den Eltern, ihre sämtlichen
verheirateten Söhne, sowie alle unverheirateten Kinder nebst den Sklaven,
die mit zum Gehöfte gezählt werden. Stirbt das Oberhaupt, so wird die
Hinterlassenschaft nicht geteilt. Jeder ist verpflichtet und arbeitet darauf
hin, dass alles unberührt beieinander bleibt. Ausser dem Oberhaupt erfreuen
sich alle nebeneinander bei gleichen Pflichten gleicher Rechte.[1069]
Forscht man in der Geschichte der genannten Völker nach, so entdeckt
man auch hier alsbald neben dem allen Gemeinsamen überall die Spuren
älterer Verhältnisse, freilich in ungleichem Masse. Zu den altertümlichsten
— natürlich nicht der Zeit nach, sondern entwicklungsgeschichtlich —
zählen wohl jene, welche im Kreise der Kelten sich finden. Die Verfassung
der Familie und der Gesellschaft ähnelt bei den alten Iren stark jener der
Hindu, aber in Bezug auf die Stellung der Frau und die
Verwandtschaftsverhältnisse weisen die Brehon-Gesetze ganz archaistische
Züge auf, welche ohne eine vorangegangene Familienordnung der
Mutterfolge schlechterdings unerklärbar bleiben. Nach dem Zeugnisse des
heil. H i e r o n y m u s ging zu seiner Zeit (340–420 n. Chr.) bei den Skoten
und Attikotten, zwei keltischen Völkerstämmen Grossbritanniens, noch
Weibergemeinschaft und Kannibalismus im Schwange. In Irland stand zur
Page 449
etwas späteren Zeit der Brehonen die Ehe schon in Ehren, aber die
Beziehungen der Geschlechter zueinander sind noch sehr locker. Neben der
rechtmässigen Ehefrau finden wir die Konkubine, die Sklavin, Cumhal,
welche einst gleich dem Vieh als Tauschmittel und Wertmesser gedient
hatte. Das freie Weib genoss jedoch noch ausgedehnter Rechte. Die Kinder
gehörten der Sippe, welche sie sogar verkaufen konnte, ein Gebrauch, der
jedoch wahrscheinlich allmählich in Vergessenheit geraten war. Die
Bevölkerung war in Clane (Triben, Fine) geteilt, deren Mitglieder sich
durch die Abkunft von einem gemeinsamen Ahnen untereinander
verbunden meinten. An der Spitze des Clans stand ein Oberhaupt, ein
„König“. War der Clan zahlreich, so zerfiel er in mehrere Gruppen, Sippen,
an deren Spitze geringere Häuptlinge standen, die Capita cognationum der
anglo-irländischen Rechtsgelehrten. Diese Gruppen entsprachen der
römischen Gens, dem griechischen γένος und jenen gentes oder
cognationes hominum der Germanen, unter denen die alljährliche
Verteilung des Bodens stattfand. Die juridische und politische Einheit in der
gesellschaftlichen Ordnung war also nicht, wie heutzutage, das Individuum,
sondern wie in Indien die ungeteilte Familiengruppe, Sept genannt, die
Sippe. Der Sept hatte auch Ähnlichkeit mit jenen Familiengruppen, jenen
Gesellschaften von Compani, von Frarescheux[1070], welche noch im
mittelalterlichen Frankreich vorkamen und ein grosses Haus, die Cella,
gemeinsam bewohnten. L é o n Va n d e r k i n d e r e hat das Bestehen der
Markgenossenschaft und des Sammeleigentums in Belgien bis tief ins
Mittelalter hinein nachgewiesen.[1071] Der keltische Sept im alten Irland ist
das treue Bild der Joint-family der Hindu, nur konnte er, auch ohne den
Boden zu bebauen, infolge der Ausübung eines bestimmten
Industriezweiges bestehen. Das Veräusserungsrecht stand aber unter allen
Umständen dem Einzelnen, wie noch jetzt in Indien, nur mit Einwilligung
der gesamten Genossenschaft zu. Der Flurzwang, die Verpflichtung,
dieselbe Einteilung in Zelgern beim Bodenbau zu folgen, war ebenso streng
wie im russischen Mir oder im altgermanischen Dorf.
Das Erbschaftssystem der altirischen Kelten, dessen schon im
vorhergehenden Abschnitte gedacht ward und das die britischen Juristen
Gavelkind nennen, zeigt aber auch auffallende Ähnlichkeit mit der sehr
eigentümlichen, jetzt fast allenthalben schon im Verfall befindlichen
„Hausgenossenschaft“ (Hauskommunion, Zadruga)[1072] der Südslaven. In
der That ist der Sept nichts anderes als diese slavische Sippe oder
Beziehungen der Geschlechter zueinander sind noch sehr locker. Neben der
rechtmässigen Ehefrau finden wir die Konkubine, die Sklavin, Cumhal,
welche einst gleich dem Vieh als Tauschmittel und Wertmesser gedient
hatte. Das freie Weib genoss jedoch noch ausgedehnter Rechte. Die Kinder
gehörten der Sippe, welche sie sogar verkaufen konnte, ein Gebrauch, der
jedoch wahrscheinlich allmählich in Vergessenheit geraten war. Die
Bevölkerung war in Clane (Triben, Fine) geteilt, deren Mitglieder sich
durch die Abkunft von einem gemeinsamen Ahnen untereinander
verbunden meinten. An der Spitze des Clans stand ein Oberhaupt, ein
„König“. War der Clan zahlreich, so zerfiel er in mehrere Gruppen, Sippen,
an deren Spitze geringere Häuptlinge standen, die Capita cognationum der
anglo-irländischen Rechtsgelehrten. Diese Gruppen entsprachen der
römischen Gens, dem griechischen γένος und jenen gentes oder
cognationes hominum der Germanen, unter denen die alljährliche
Verteilung des Bodens stattfand. Die juridische und politische Einheit in der
gesellschaftlichen Ordnung war also nicht, wie heutzutage, das Individuum,
sondern wie in Indien die ungeteilte Familiengruppe, Sept genannt, die
Sippe. Der Sept hatte auch Ähnlichkeit mit jenen Familiengruppen, jenen
Gesellschaften von Compani, von Frarescheux[1070], welche noch im
mittelalterlichen Frankreich vorkamen und ein grosses Haus, die Cella,
gemeinsam bewohnten. L é o n Va n d e r k i n d e r e hat das Bestehen der
Markgenossenschaft und des Sammeleigentums in Belgien bis tief ins
Mittelalter hinein nachgewiesen.[1071] Der keltische Sept im alten Irland ist
das treue Bild der Joint-family der Hindu, nur konnte er, auch ohne den
Boden zu bebauen, infolge der Ausübung eines bestimmten
Industriezweiges bestehen. Das Veräusserungsrecht stand aber unter allen
Umständen dem Einzelnen, wie noch jetzt in Indien, nur mit Einwilligung
der gesamten Genossenschaft zu. Der Flurzwang, die Verpflichtung,
dieselbe Einteilung in Zelgern beim Bodenbau zu folgen, war ebenso streng
wie im russischen Mir oder im altgermanischen Dorf.
Das Erbschaftssystem der altirischen Kelten, dessen schon im
vorhergehenden Abschnitte gedacht ward und das die britischen Juristen
Gavelkind nennen, zeigt aber auch auffallende Ähnlichkeit mit der sehr
eigentümlichen, jetzt fast allenthalben schon im Verfall befindlichen
„Hausgenossenschaft“ (Hauskommunion, Zadruga)[1072] der Südslaven. In
der That ist der Sept nichts anderes als diese slavische Sippe oder
Page 450
Hausgenossenschaft. Wie der Sept entspricht sie dem griechischen γένος,
der römischen Gens, aber nach verschiedenen Richtungen gibt sie sich als
ein weit altertümlicherer Verband denn diese zu erkennen. Mit anderen
Worten: bei den Slaven zeigt sich das Patriarchat lange noch nicht so
fortgeschritten wie bei Griechen und Römern. Eben deshalb geziemt es jene
östlichen Völker vor diesen zu studieren. Es wird sich dabei herausstellen,
wie haltlos die Annahme jener ist, welche die im klassischen Altertume
vorgefundenen Familienzustände, ohne alle Rücksicht auf die vergleichende
Völkerkunde, als die ursprünglichen darzustellen lieben. Als Grundlage zu
den nachstehenden Ausführungen benutze ich hauptsächlich die
vortrefflichen Arbeiten von Prof. B a l t h a s a r B o g i š i ć [1073] und des
seiner Schule angehörenden Dr. F r i e d . K r a u s s .[1074]
Darnach findet sich die Hausgenossenschaft an den Anfängen a l l e r
Slaven; ihre Spuren sind selbst bei jenen Slavenvölkern erkennbar, wo sie
längst schon erloschen ist. Immer und überall stellt sie sich als eine auf das
Blutsband, auf die verwandtschaftlichen Beziehungen und zugleich auf die
Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen gegründete Gesellschaft
dar[1075]; doch kann kaum zweifelhaft sein, welcher dieser beiden Faktoren
der ursprünglich massgebende war. Wird doch bei einzelnen Stämmen in
der Zrnagora, Herzegowina und um Cattaro das ganze Volksleben von dem
Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der von ein und demselben
Vorfahren abstammenden Familien noch immer tief durchdrungen.[1076] In
Russland erstrecken sich, wie wir sahen, die Grundzüge dieser Verbände
noch bis auf die Gemeinde, das Dorf, während sie bei den Südslaven auf
das Haus beschränkt sind. Immerhin bilden derartig blutsverwandte
Genossenschaften unter sich eine politische und sakrale Vereinigung mit
gemeinsamem Grundbesitz. Dieser Verband wird Bratstvo (Bruderschaft,
griechisch φρατρία) genannt. Aus mehreren Bruderschaften, die ihren
Ursprung von einem gemeinsamen Urahn ableiten, entwickelt sich das
Pleme (in der Zrnagora und Herzegowina Nahija), nämlich der Stamm
(lateinisch: Tribus, griechisch: φυλή)[1077]. Jeder derselben erhielt bei der
Besiedlung des Landes einen von den anderen Plemena abgegrenzten
Wohnbezirk, den man Župa nannte. Das gewählte Oberhaupt einer Župa
hiess Župan, welches echt slavische Wort ursprünglich wohl zur
Bezeichnung und als Name des Familienvaters diente, wie denn ehedem
Župa allgemein die engere Sippe bezeichnet haben mochte.[1078] An der
Spitze eines Pleme steht jetzt ein Stammesoberhaupt (Vojvoda, d. h.
der römischen Gens, aber nach verschiedenen Richtungen gibt sie sich als
ein weit altertümlicherer Verband denn diese zu erkennen. Mit anderen
Worten: bei den Slaven zeigt sich das Patriarchat lange noch nicht so
fortgeschritten wie bei Griechen und Römern. Eben deshalb geziemt es jene
östlichen Völker vor diesen zu studieren. Es wird sich dabei herausstellen,
wie haltlos die Annahme jener ist, welche die im klassischen Altertume
vorgefundenen Familienzustände, ohne alle Rücksicht auf die vergleichende
Völkerkunde, als die ursprünglichen darzustellen lieben. Als Grundlage zu
den nachstehenden Ausführungen benutze ich hauptsächlich die
vortrefflichen Arbeiten von Prof. B a l t h a s a r B o g i š i ć [1073] und des
seiner Schule angehörenden Dr. F r i e d . K r a u s s .[1074]
Darnach findet sich die Hausgenossenschaft an den Anfängen a l l e r
Slaven; ihre Spuren sind selbst bei jenen Slavenvölkern erkennbar, wo sie
längst schon erloschen ist. Immer und überall stellt sie sich als eine auf das
Blutsband, auf die verwandtschaftlichen Beziehungen und zugleich auf die
Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen gegründete Gesellschaft
dar[1075]; doch kann kaum zweifelhaft sein, welcher dieser beiden Faktoren
der ursprünglich massgebende war. Wird doch bei einzelnen Stämmen in
der Zrnagora, Herzegowina und um Cattaro das ganze Volksleben von dem
Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der von ein und demselben
Vorfahren abstammenden Familien noch immer tief durchdrungen.[1076] In
Russland erstrecken sich, wie wir sahen, die Grundzüge dieser Verbände
noch bis auf die Gemeinde, das Dorf, während sie bei den Südslaven auf
das Haus beschränkt sind. Immerhin bilden derartig blutsverwandte
Genossenschaften unter sich eine politische und sakrale Vereinigung mit
gemeinsamem Grundbesitz. Dieser Verband wird Bratstvo (Bruderschaft,
griechisch φρατρία) genannt. Aus mehreren Bruderschaften, die ihren
Ursprung von einem gemeinsamen Urahn ableiten, entwickelt sich das
Pleme (in der Zrnagora und Herzegowina Nahija), nämlich der Stamm
(lateinisch: Tribus, griechisch: φυλή)[1077]. Jeder derselben erhielt bei der
Besiedlung des Landes einen von den anderen Plemena abgegrenzten
Wohnbezirk, den man Župa nannte. Das gewählte Oberhaupt einer Župa
hiess Župan, welches echt slavische Wort ursprünglich wohl zur
Bezeichnung und als Name des Familienvaters diente, wie denn ehedem
Župa allgemein die engere Sippe bezeichnet haben mochte.[1078] An der
Spitze eines Pleme steht jetzt ein Stammesoberhaupt (Vojvoda, d. h.
Page 451
Herzog), der von den Stammesmitgliedern gewählt ward und dessen Würde
bloss in einigen Plemena von altersher erblich war. Die Angehörigen eines
Pleme, sofern sie nicht einem und demselben Bratstvo angehören, dürfen
ohne weiteres miteinander Ehen schliessen. In der Gegenwart gibt es
Plemena nur noch in der Zrnagora und zum kleinen Teil in der
Herzegowina, und auch diese wenigen Überlebsel einer einst allgemeinen
Einrichtung führen nur ein Scheindasein.[1079] Im allgemeinen verhält sich
das Pleme zum Bratstvo, wie letzteres zur Hausgemeinschaft. Das Bratstvo
nimmt seinen Anfang mit dem Ausscheiden blutsverwandter Brüder aus der
Hausgenossenschaft, indem jeder für sich auf gemeinsamem Grund und
Boden ein neues Heimwesen gründet. Wenn die Nachkommen und
Zweiglinien der aus einer Hausgemeinschaft ausgetretenen Brüder in
verwandtschaftlicher Fühlung bleiben und gewisse Angelegenheiten
gemeinsam beraten und besorgen, so bilden sie eine Brüderschaft[1080],
deren jede, gleich dem Pleme, eine Stammsage aufweist, die den Urahn
verherrlicht.[1081] Alle Mitglieder einer Brüderschaft (Bratstvenici)
betrachten sich untereinander als Anverwandte, und darum heiratete früher
niemand aus seinem Bratstvo.[1082] In demselben treten alle für einen und
einer für alle in jeder Hinsicht ein, was sich besonders in der noch nicht
völlig ausgerotteten Blutrache offenbart. Ein Bratstvo bewohnt je nach
seiner Kopfzahl ein oder auch mehrere Dörfer ganz ausschliesslich, doch
gibt es auch solche Brüderschaften, die nur aus einigen Häusern eines
Dorfes gebildet werden. Stets aber wissen die Mitglieder eines jeden
Hauses sehr wohl, welchem Bratstvo sie angehören, mögen in demselben
Dorfe auch mehrere Bratstva vorhanden sein.[1083] Aus dieser Darstellung
springt die völlige Übereinstimmung des südslavischen Clan mit den im
vorigen Kapitel geschilderten Zuständen in die Augen. Bei den Russen
findet sich dieses Clanwesen nicht, wenn man nicht etwa die Dorfgemeinde
selbst, den Mir, als einen Überrest desselben auffassen will. Politisch
vertreten wird jedes Bratstvo durch ein von allen männlichen Mitgliedern
der Brüderschaft gemeinsam gewähltes Oberhaupt, das verschiedene
Namen, in der Zrnagora den fremden Namen Knez (aus dem deutschen
Kunig, König) führt. In den Versammlungen haben nur die jeweiligen
Hausvorstände Sitz und Stimme.[1084] Nur in einzelnen Gebieten hat sich
das Bratstvo erhalten, aber auch wo die Namen Bratstvo und Bratstvenici in
Vergessenheit geraten sind, hat sich doch das Bewusstsein der
Zusammengehörigkeit verwandter Sippen im Volke nicht verloren, wie sich
bloss in einigen Plemena von altersher erblich war. Die Angehörigen eines
Pleme, sofern sie nicht einem und demselben Bratstvo angehören, dürfen
ohne weiteres miteinander Ehen schliessen. In der Gegenwart gibt es
Plemena nur noch in der Zrnagora und zum kleinen Teil in der
Herzegowina, und auch diese wenigen Überlebsel einer einst allgemeinen
Einrichtung führen nur ein Scheindasein.[1079] Im allgemeinen verhält sich
das Pleme zum Bratstvo, wie letzteres zur Hausgemeinschaft. Das Bratstvo
nimmt seinen Anfang mit dem Ausscheiden blutsverwandter Brüder aus der
Hausgenossenschaft, indem jeder für sich auf gemeinsamem Grund und
Boden ein neues Heimwesen gründet. Wenn die Nachkommen und
Zweiglinien der aus einer Hausgemeinschaft ausgetretenen Brüder in
verwandtschaftlicher Fühlung bleiben und gewisse Angelegenheiten
gemeinsam beraten und besorgen, so bilden sie eine Brüderschaft[1080],
deren jede, gleich dem Pleme, eine Stammsage aufweist, die den Urahn
verherrlicht.[1081] Alle Mitglieder einer Brüderschaft (Bratstvenici)
betrachten sich untereinander als Anverwandte, und darum heiratete früher
niemand aus seinem Bratstvo.[1082] In demselben treten alle für einen und
einer für alle in jeder Hinsicht ein, was sich besonders in der noch nicht
völlig ausgerotteten Blutrache offenbart. Ein Bratstvo bewohnt je nach
seiner Kopfzahl ein oder auch mehrere Dörfer ganz ausschliesslich, doch
gibt es auch solche Brüderschaften, die nur aus einigen Häusern eines
Dorfes gebildet werden. Stets aber wissen die Mitglieder eines jeden
Hauses sehr wohl, welchem Bratstvo sie angehören, mögen in demselben
Dorfe auch mehrere Bratstva vorhanden sein.[1083] Aus dieser Darstellung
springt die völlige Übereinstimmung des südslavischen Clan mit den im
vorigen Kapitel geschilderten Zuständen in die Augen. Bei den Russen
findet sich dieses Clanwesen nicht, wenn man nicht etwa die Dorfgemeinde
selbst, den Mir, als einen Überrest desselben auffassen will. Politisch
vertreten wird jedes Bratstvo durch ein von allen männlichen Mitgliedern
der Brüderschaft gemeinsam gewähltes Oberhaupt, das verschiedene
Namen, in der Zrnagora den fremden Namen Knez (aus dem deutschen
Kunig, König) führt. In den Versammlungen haben nur die jeweiligen
Hausvorstände Sitz und Stimme.[1084] Nur in einzelnen Gebieten hat sich
das Bratstvo erhalten, aber auch wo die Namen Bratstvo und Bratstvenici in
Vergessenheit geraten sind, hat sich doch das Bewusstsein der
Zusammengehörigkeit verwandter Sippen im Volke nicht verloren, wie sich
Page 452
alljährlich beim Sippenfeste (Krsno Ime), d. h. bei der gemeinsamen Feier
eines und desselben Schutzpatrones zeigt. Wie B o g i š i ć bemerkt, steht
dieses Fest in einem inneren Zusammenhange mit der vorchristlichen Feier
der Penaten der Hausgemeinschaft.[1085]
Ist die Brüderschaft ein treues Bild des Clans, so läge es nahe, die
Hausgemeinschaft der Sippe gleichzustellen. Dem ist indes nicht ganz so.
Die Sippe wurzelt in der Blutsverwandtschaft, und diese ist die Grundlage
der gesellschaftlichen Ordnung bei den Südslaven[1086], wie auch bei den
Russen[1087], wobei freilich der Begriff Blutsverwandtschaft eine starke
Erweiterung erleidet. Denn zu ihr werden auch diejenigen Kinder fremder
Leute gerechnet, die mit jemandem von derselben Mutter gesäugt wurden,
die Milchgeschwister (Rodbina po mlickŭ). Der
Blutsverwandtschaft gleich geachtet wird die G e v a t t e r s c h a f t
(Kumstvo), sei es des Tauf- oder des Trauungszeugen. Ein solcher Kum gilt
als die heiligste Persönlichkeit[1088], und von einer ehelichen Verbindung
zwischen Kum und Kumče kann keine Rede sein. Selbst der Gedanke daran
ist der gewaltigste Frevel, den der Himmel alsbald bestraft.[1089] Auf
gleicher Stufe steht die W a h l v e r s c h w i s t e r u n g , welche im
südslavischen Volksleben als der bewunderungswürdigste, weil höchste und
sinnigste Ausdruck freundschaftlicher Gesinnung und Liebe erscheint.
Echte Wahlbrüder oder Wahlschwestern sind einander inniger als leibliche
Geschwister ergeben.[1090] Der Wahlbruder tritt infolge der
Wahlbrüderschaft (Pobratimstvo) in ein näheres verwandtschaftliches
Verhältnis zu den Eltern und Geschwistern seines Wahlbruders oder seiner
Wahlschwester[1091], deren etwaige Verführung eine schwere Sünde wäre.
Ehedem waren Eheschliessungen zwischen Wahlgeschwistern strenge
verpönt; jetzt sind sie wohl zulässig, verstossen aber noch immer gegen die
Sitte.[1092] Im Rahmen dieses Verwandtschaftssystems ist die
Hausgenossenschaft, die Zadruga[1093] nun nichts mehr als ein Verein,
gewöhnlich, ja fast immer im zweiten oder dritten, höchst selten im vierten
oder gar fünften Grade, selbstverständlich männlicher Linie,
blutsverwandter Menschen, die im selben Gehöfte wohnen, ein
gemeinsames Vermögen besitzen, untereinander gleichberechtigt sind und
sich in der Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten den Anordnungen
eines von allen Mitgliedern in Übereinstimmung gewählten Hausverwesers
fügen.[1094] Ein solches Hauswesen kann von aussen einen Zuwachs
erhalten: indem jemand in das Haus zu einer Erbtochter hineinheiratet, was
eines und desselben Schutzpatrones zeigt. Wie B o g i š i ć bemerkt, steht
dieses Fest in einem inneren Zusammenhange mit der vorchristlichen Feier
der Penaten der Hausgemeinschaft.[1085]
Ist die Brüderschaft ein treues Bild des Clans, so läge es nahe, die
Hausgemeinschaft der Sippe gleichzustellen. Dem ist indes nicht ganz so.
Die Sippe wurzelt in der Blutsverwandtschaft, und diese ist die Grundlage
der gesellschaftlichen Ordnung bei den Südslaven[1086], wie auch bei den
Russen[1087], wobei freilich der Begriff Blutsverwandtschaft eine starke
Erweiterung erleidet. Denn zu ihr werden auch diejenigen Kinder fremder
Leute gerechnet, die mit jemandem von derselben Mutter gesäugt wurden,
die Milchgeschwister (Rodbina po mlickŭ). Der
Blutsverwandtschaft gleich geachtet wird die G e v a t t e r s c h a f t
(Kumstvo), sei es des Tauf- oder des Trauungszeugen. Ein solcher Kum gilt
als die heiligste Persönlichkeit[1088], und von einer ehelichen Verbindung
zwischen Kum und Kumče kann keine Rede sein. Selbst der Gedanke daran
ist der gewaltigste Frevel, den der Himmel alsbald bestraft.[1089] Auf
gleicher Stufe steht die W a h l v e r s c h w i s t e r u n g , welche im
südslavischen Volksleben als der bewunderungswürdigste, weil höchste und
sinnigste Ausdruck freundschaftlicher Gesinnung und Liebe erscheint.
Echte Wahlbrüder oder Wahlschwestern sind einander inniger als leibliche
Geschwister ergeben.[1090] Der Wahlbruder tritt infolge der
Wahlbrüderschaft (Pobratimstvo) in ein näheres verwandtschaftliches
Verhältnis zu den Eltern und Geschwistern seines Wahlbruders oder seiner
Wahlschwester[1091], deren etwaige Verführung eine schwere Sünde wäre.
Ehedem waren Eheschliessungen zwischen Wahlgeschwistern strenge
verpönt; jetzt sind sie wohl zulässig, verstossen aber noch immer gegen die
Sitte.[1092] Im Rahmen dieses Verwandtschaftssystems ist die
Hausgenossenschaft, die Zadruga[1093] nun nichts mehr als ein Verein,
gewöhnlich, ja fast immer im zweiten oder dritten, höchst selten im vierten
oder gar fünften Grade, selbstverständlich männlicher Linie,
blutsverwandter Menschen, die im selben Gehöfte wohnen, ein
gemeinsames Vermögen besitzen, untereinander gleichberechtigt sind und
sich in der Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten den Anordnungen
eines von allen Mitgliedern in Übereinstimmung gewählten Hausverwesers
fügen.[1094] Ein solches Hauswesen kann von aussen einen Zuwachs
erhalten: indem jemand in das Haus zu einer Erbtochter hineinheiratet, was
Page 453
aber, weil vom Volke tief verachtet, ganz und gar selten ist; auch muss in
jenen Gegenden, wo das Sippenbewusstsein noch sehr stark im Volke lebt,
der Vater des Mädchens die Einwilligung der Dorfgemeinde einholen[1095];
oder der Hausvater nimmt eine Waise an Kindes Statt an, wobei jedoch zu
beachten ist, dass man fast nie ein ganz fremdes Kind adoptiert, sondern
stets eines aus der nächsten Verwandtschaft oder, falls ein solches nicht
vorhanden, wenigstens aus demselben Bratstvo[1096]; oder endlich ein
Fremder vergesellschaftet sich aus rein geschäftlichen Rücksichten mit dem
Hause und zieht in dasselbe ein.[1097] So ist zwar strenge
Blutsverwandtschaft nicht das alleinige Band dieser Genossenschaft,
immerhin beruht sie jedoch i h r e m W e s e n n a c h durchwegs nur auf
der nächsten Blutsverwandtschaft. Fremde Elemente gelangen in dieselbe
nur ausnahmsweise, und zwar ist es stets nur ein Einzelner, der
aufgenommen wird.[1098] Die Zadruga kommt also jedenfalls der Sippe sehr
nahe, in sehr vielen Fällen deckt sie sich mit derselben. L i p p e r t nennt sie
nicht unpassend einen verkümmerten Rest der alten Einrichtung.[1099]
Äusserlich giebt sie sich im Bau der Gehöfte zu erkennen. In grösseren
Hausgemeinschaften giebt es ein Stammhaus, in welchem sich die
Mitglieder, wofern sie nicht mit Feldarbeiten beschäftigt sind, tagsüber
zumeist aufhalten und worin der Hausverweser mit den Seinigen
gewöhnlich allein wohnt, während es mit den angebauten Wohnungen der
übrigen Mitglieder — blosse Schlafkammern — einen hufeisenförmigen
Halbkreis bildet.[1100]
Der Typus der südslavischen Zadruga ist oder war wenigstens bis
unlängst ziemlich häufig auch in Russland vorhanden.[1101] Die neueren
russischen Forscher unterscheiden beim Muschik zweierlei Familien: die
grosse oder patriarchale (Bolschaja oder Rodowaja[1102] Semja) und die
kleinere oder engere, unsere Sonderfamilie (Malaja oder Otsowskaja[1103]
Semja), ohne dass es indes möglich wäre, beide Formen strenge
auseinander zu halten. Im allgemeinen war es bis in die jüngste Zeit das
Kennzeichen der grossrussischen Familie, dass sie nicht auf Vater, Mutter
und Kinder beschränkt blieb, sondern in der Regel gleichfalls mehrere
Geschlechtsfolgen und mehrere Haushaltungen umfasste, welche
miteinander durch die Bande des Blutes und die Gemeinsamkeit der
Interessen verknüpft waren. Oft lebten mehrere verheiratete Söhne, mehrere
Haushaltungen von Seitenverwandten beisammen in dem nämlichen Hause
oder auf dem nämlichen Hofe (Dwor), wo sie gemeinsam unter der Leitung
jenen Gegenden, wo das Sippenbewusstsein noch sehr stark im Volke lebt,
der Vater des Mädchens die Einwilligung der Dorfgemeinde einholen[1095];
oder der Hausvater nimmt eine Waise an Kindes Statt an, wobei jedoch zu
beachten ist, dass man fast nie ein ganz fremdes Kind adoptiert, sondern
stets eines aus der nächsten Verwandtschaft oder, falls ein solches nicht
vorhanden, wenigstens aus demselben Bratstvo[1096]; oder endlich ein
Fremder vergesellschaftet sich aus rein geschäftlichen Rücksichten mit dem
Hause und zieht in dasselbe ein.[1097] So ist zwar strenge
Blutsverwandtschaft nicht das alleinige Band dieser Genossenschaft,
immerhin beruht sie jedoch i h r e m W e s e n n a c h durchwegs nur auf
der nächsten Blutsverwandtschaft. Fremde Elemente gelangen in dieselbe
nur ausnahmsweise, und zwar ist es stets nur ein Einzelner, der
aufgenommen wird.[1098] Die Zadruga kommt also jedenfalls der Sippe sehr
nahe, in sehr vielen Fällen deckt sie sich mit derselben. L i p p e r t nennt sie
nicht unpassend einen verkümmerten Rest der alten Einrichtung.[1099]
Äusserlich giebt sie sich im Bau der Gehöfte zu erkennen. In grösseren
Hausgemeinschaften giebt es ein Stammhaus, in welchem sich die
Mitglieder, wofern sie nicht mit Feldarbeiten beschäftigt sind, tagsüber
zumeist aufhalten und worin der Hausverweser mit den Seinigen
gewöhnlich allein wohnt, während es mit den angebauten Wohnungen der
übrigen Mitglieder — blosse Schlafkammern — einen hufeisenförmigen
Halbkreis bildet.[1100]
Der Typus der südslavischen Zadruga ist oder war wenigstens bis
unlängst ziemlich häufig auch in Russland vorhanden.[1101] Die neueren
russischen Forscher unterscheiden beim Muschik zweierlei Familien: die
grosse oder patriarchale (Bolschaja oder Rodowaja[1102] Semja) und die
kleinere oder engere, unsere Sonderfamilie (Malaja oder Otsowskaja[1103]
Semja), ohne dass es indes möglich wäre, beide Formen strenge
auseinander zu halten. Im allgemeinen war es bis in die jüngste Zeit das
Kennzeichen der grossrussischen Familie, dass sie nicht auf Vater, Mutter
und Kinder beschränkt blieb, sondern in der Regel gleichfalls mehrere
Geschlechtsfolgen und mehrere Haushaltungen umfasste, welche
miteinander durch die Bande des Blutes und die Gemeinsamkeit der
Interessen verknüpft waren. Oft lebten mehrere verheiratete Söhne, mehrere
Haushaltungen von Seitenverwandten beisammen in dem nämlichen Hause
oder auf dem nämlichen Hofe (Dwor), wo sie gemeinsam unter der Leitung
Page 454
des Vaters oder Grossvaters arbeiteten. Es war dies gewissermassen eine
Gemeinde im kleinen, eine vom natürlichen Oberhaupte, dem Domochosain
oder Bolschak, welchem sein Weib für die inneren Angelegenheiten
hilfreich zur Seite stand, regierte Genossenschaft. Kam der leibliche Vater
in Abgang, so nahm eines der ältesten Mitglieder, der Bruder oder der
älteste Sohn, seine Stelle ein. Manchmal fiel dieses Amt sogar der Witwe
zu, oder es wurde, wie im Mir und der südslavischen Zadruga, der „Älteste“
unter den Fähigsten und Angesehensten frei gewählt. Das Oberhaupt des
Hauses genoss völlige Vollmacht in der Verwaltung der gemeinschaftlichen
Güter, seine Frau in der Leitung der häuslichen Verrichtungen. In den
grösseren Familien, welche aus mehreren Haushaltungen bestanden, holte
der Älteste in wichtigen Dingen zumeist die Meinung der Genossenschaft
ein. Der Domochosain war von Rechts wegen in allen öffentlichen und
privaten Angelegenheiten der Vertreter seines ganzen Hauses.[1104] Wie man
sieht, war die auf solchem Fusse eingerichtete grossrussische Familie nichts
anderes als die Sippe.
Die Ähnlichkeit der geschilderten Einrichtung mit der
Hausgenossenschaft der Südslaven bedarf kaum der Betonung. In der That
haben M a t w e j e w und S a m o k w a s o w unter anderem nachgewiesen,
dass in einzelnen russischen Gouvernements, besonders in Samara und
Kursk, noch heutzutage Familiengenossenschaften bestehen, welche in
Hinsicht ihrer Organisation und ihres rechtlichen Charakters der serbischen
Zadruga ungemein nahe kommen. Diese weist übrigens selbst mehrere
Typen auf. Im allgemeinen steht aber eines der ältesten männlichen
Mitglieder der Hausgemeinschaft als Domačin oder Starešina vor. Bei allen
Slaven steht das Alter in hohem Ansehen. Ehedem war daher auch immer
der Älteste der Sippe Hausverweser, und formell ist er es noch heutigen
Tages. Dies zeigt sich an grossen Festtagen, wo der Älteste an der Spitze
des Tisches sitzt, die Trinksprüche ausbringt, die Gäste begrüsst u. s. w.
[1105] Von einer Wahl des Domačin durch die Hausgenossen kann nur
uneigentlich gesprochen werden. Die Hausgemeinschaft wird eben nicht
zum geringsten Teile durch die Autorität ihrer älteren Mitglieder
zusammengehalten. Was der Würdigste und Besonnenste unter ihnen sagt,
das hat Geltung. Wer sich in der Gemeinschaft im Laufe der Zeit am
meisten bewährt und Achtung vor allen erworben hat, der wird leicht auch
stillschweigend als Domačin anerkannt. Hat ein Hausverweser aber das
sechzigste Jahr zurückgelegt, so muss er von selbst die Leitung einem
Gemeinde im kleinen, eine vom natürlichen Oberhaupte, dem Domochosain
oder Bolschak, welchem sein Weib für die inneren Angelegenheiten
hilfreich zur Seite stand, regierte Genossenschaft. Kam der leibliche Vater
in Abgang, so nahm eines der ältesten Mitglieder, der Bruder oder der
älteste Sohn, seine Stelle ein. Manchmal fiel dieses Amt sogar der Witwe
zu, oder es wurde, wie im Mir und der südslavischen Zadruga, der „Älteste“
unter den Fähigsten und Angesehensten frei gewählt. Das Oberhaupt des
Hauses genoss völlige Vollmacht in der Verwaltung der gemeinschaftlichen
Güter, seine Frau in der Leitung der häuslichen Verrichtungen. In den
grösseren Familien, welche aus mehreren Haushaltungen bestanden, holte
der Älteste in wichtigen Dingen zumeist die Meinung der Genossenschaft
ein. Der Domochosain war von Rechts wegen in allen öffentlichen und
privaten Angelegenheiten der Vertreter seines ganzen Hauses.[1104] Wie man
sieht, war die auf solchem Fusse eingerichtete grossrussische Familie nichts
anderes als die Sippe.
Die Ähnlichkeit der geschilderten Einrichtung mit der
Hausgenossenschaft der Südslaven bedarf kaum der Betonung. In der That
haben M a t w e j e w und S a m o k w a s o w unter anderem nachgewiesen,
dass in einzelnen russischen Gouvernements, besonders in Samara und
Kursk, noch heutzutage Familiengenossenschaften bestehen, welche in
Hinsicht ihrer Organisation und ihres rechtlichen Charakters der serbischen
Zadruga ungemein nahe kommen. Diese weist übrigens selbst mehrere
Typen auf. Im allgemeinen steht aber eines der ältesten männlichen
Mitglieder der Hausgemeinschaft als Domačin oder Starešina vor. Bei allen
Slaven steht das Alter in hohem Ansehen. Ehedem war daher auch immer
der Älteste der Sippe Hausverweser, und formell ist er es noch heutigen
Tages. Dies zeigt sich an grossen Festtagen, wo der Älteste an der Spitze
des Tisches sitzt, die Trinksprüche ausbringt, die Gäste begrüsst u. s. w.
[1105] Von einer Wahl des Domačin durch die Hausgenossen kann nur
uneigentlich gesprochen werden. Die Hausgemeinschaft wird eben nicht
zum geringsten Teile durch die Autorität ihrer älteren Mitglieder
zusammengehalten. Was der Würdigste und Besonnenste unter ihnen sagt,
das hat Geltung. Wer sich in der Gemeinschaft im Laufe der Zeit am
meisten bewährt und Achtung vor allen erworben hat, der wird leicht auch
stillschweigend als Domačin anerkannt. Hat ein Hausverweser aber das
sechzigste Jahr zurückgelegt, so muss er von selbst die Leitung einem
Page 455
andern übertragen.[1106] Er ist eben lediglich Verwalter eines Vermögens,
auf welches er kein grösseres Anrecht besitzt, als irgend einer der
erwachsenen Hausgenossen. Er ist bloss der Erste unter mehreren ihm
Gleichberechtigten.[1107]
Auf den ersten Blick überschaut damit der Leser die Kluft, welche den
südslavischen Domačin und Sippenvorstand von dem allmächtigen
Oberhaupte der Patriarchenfamilie trennt, wie es uns etwa im Vater der
Griechen und Römer, oder selbst im Haupte des keltischen Sept entgegen
tritt. Aus diesem Grunde bezeichne ich den Bau der slavischen Sippe als
einen altertümlicheren, denn die Familie der klassischen Völker. So wie die
slavische Hausgenossenschaft gestaltet ist, so mag und muss wohl zuvor
das Verhältnis in jener Zeit gewesen sein, als die männliche Gewalt im
Kreise des Mutterrechtes aufkam. Noch herrscht das aus jenen Tagen
überkommene Sammeleigentum der Sippe; nur haben die Weiber im
häuslichen Kreise ihre rechtliche Geltung verloren, sind durch die Männer
in den Hintergrund gedrängt. Noch aber hat das am Sondereigentum sich
heranbildende Patriarchat zu Gunsten eines Oberhauptes nicht Kraft
gewonnen, die Erblichkeit zu erlangen, womit es erst zum Patriarchate
wird. So ist denn der Unterschied zwischen der südslavischen Zadruga und
dem irischen Sept z. B. der, dass in letzterem der Häuptling schon die
Autorität und Vorrechte des Feudalherrn erlangt hat, während bei den
Südslaven die Demokratie der Urzeit sich noch erhalten, eine Aristokratie
noch nicht gebildet hat. Dieser demokratische Grundzug der
mutterrechtlichen Zeit weht in der slavischen Sippengesellschaft überhaupt,
aber bei den Südslaven stärker als bei den Russen. Bei letzteren ist der
Hausvater, wenngleich Verwalter des Gemeinbesitzes, doch schon Herr,
dessen geachtete Autorität über die ihm unterstehenden Söhne, Töchter und
Schwiegertöchter nicht selten in Tyrannei ausartete[1108], ja die Keuschheit
der Weiber ernstlich gefährdete. Wo in der engen Izbá mehrere
Geschlechtsfolgen und Haushalte beisammen wohnen, entsteht leicht eine
Art geschlechtlicher Ungebundenheit und Vermischung. Das
Familienoberhaupt, der „Älteste“, welcher dank der Sitte, sehr früh zu
heiraten, oft kaum vierzig Jahre zählte, beanspruchte von seinen
Schwiegertöchtern ein gewisses „Herrenrecht“, welches die Jugend und die
Unterthänigkeit seiner Söhne ihm streitig zu machen verwehrten.[1109] Bei
den Südslaven ist die Stellung des Weibes auch kaum eine höhere — es
zählt nicht mit in der Hausgenossenschaft und wird ebensowenig um Rat
auf welches er kein grösseres Anrecht besitzt, als irgend einer der
erwachsenen Hausgenossen. Er ist bloss der Erste unter mehreren ihm
Gleichberechtigten.[1107]
Auf den ersten Blick überschaut damit der Leser die Kluft, welche den
südslavischen Domačin und Sippenvorstand von dem allmächtigen
Oberhaupte der Patriarchenfamilie trennt, wie es uns etwa im Vater der
Griechen und Römer, oder selbst im Haupte des keltischen Sept entgegen
tritt. Aus diesem Grunde bezeichne ich den Bau der slavischen Sippe als
einen altertümlicheren, denn die Familie der klassischen Völker. So wie die
slavische Hausgenossenschaft gestaltet ist, so mag und muss wohl zuvor
das Verhältnis in jener Zeit gewesen sein, als die männliche Gewalt im
Kreise des Mutterrechtes aufkam. Noch herrscht das aus jenen Tagen
überkommene Sammeleigentum der Sippe; nur haben die Weiber im
häuslichen Kreise ihre rechtliche Geltung verloren, sind durch die Männer
in den Hintergrund gedrängt. Noch aber hat das am Sondereigentum sich
heranbildende Patriarchat zu Gunsten eines Oberhauptes nicht Kraft
gewonnen, die Erblichkeit zu erlangen, womit es erst zum Patriarchate
wird. So ist denn der Unterschied zwischen der südslavischen Zadruga und
dem irischen Sept z. B. der, dass in letzterem der Häuptling schon die
Autorität und Vorrechte des Feudalherrn erlangt hat, während bei den
Südslaven die Demokratie der Urzeit sich noch erhalten, eine Aristokratie
noch nicht gebildet hat. Dieser demokratische Grundzug der
mutterrechtlichen Zeit weht in der slavischen Sippengesellschaft überhaupt,
aber bei den Südslaven stärker als bei den Russen. Bei letzteren ist der
Hausvater, wenngleich Verwalter des Gemeinbesitzes, doch schon Herr,
dessen geachtete Autorität über die ihm unterstehenden Söhne, Töchter und
Schwiegertöchter nicht selten in Tyrannei ausartete[1108], ja die Keuschheit
der Weiber ernstlich gefährdete. Wo in der engen Izbá mehrere
Geschlechtsfolgen und Haushalte beisammen wohnen, entsteht leicht eine
Art geschlechtlicher Ungebundenheit und Vermischung. Das
Familienoberhaupt, der „Älteste“, welcher dank der Sitte, sehr früh zu
heiraten, oft kaum vierzig Jahre zählte, beanspruchte von seinen
Schwiegertöchtern ein gewisses „Herrenrecht“, welches die Jugend und die
Unterthänigkeit seiner Söhne ihm streitig zu machen verwehrten.[1109] Bei
den Südslaven ist die Stellung des Weibes auch kaum eine höhere — es
zählt nicht mit in der Hausgenossenschaft und wird ebensowenig um Rat
Page 456
gefragt[1110] — aber der Hausverweser hat noch weit geringere Macht als in
Russland. Die südslavische Sippe ist trotz des Vorherrschens der Männer
n o c h n i c h t patriarchalisch. Im Patriarchate giebt der Vater das Gesetz
und die Kinder gehorchen; in der südslavischen Zadruga ist von einem
solchen unbedingten Gehorsam keine Rede. U t j e š e n o v i ć und
B o g i š i ć halten demnach dafür, dass die Bezeichnung „patriarchalisch“
unanwendbar sei. Auch sonst deutet noch manches auf ältere Züge.
Ungeachtet der pessimistischen Verurteilung des Weibes und ihrer
Erniedrigung spielt die Domačica eine bedeutende Rolle in der
Hausgenossenschaft, und ihr, nicht dem Hausverweser, unterstehen deren
sämtliche weiblichen Mitglieder. Sie ist gewöhnlich die Gattin des
Hausverwesers, häufig aber wird dazu die verständigste und
vorstellungsfähigste unter den Weibern bestellt. Ja, oft umgeht man mit
Absicht die Gattin des Domačin, um die Aufsicht zu erleichtern.[1111] So
lange Männer da sind, kann allerdings ein Weib nie Oberhaupt der
Hausgemeinschaft sein, wohl aber tritt die Witwe an deren Spitze, wenn
ihre Kinder noch zu jung sind und ihr Gatte keine Brüder hinterlassen hat.
Ja selbst ein Mädchen kann bei Abgang erwachsener männlicher Mitglieder
das Haupt der Zadruga werden. Die Rechte des Einzelnen in der
Hausgemeinschaft sind ganz gering, aber selbst diese geniesst der Mann
voll erst dann, wenn er sich verehlicht, was freilich meist schon in jungen
Jahren geschieht. Ebenso gilt den Russen als voll bloss der Verheiratete, d.
h. derjenige, welcher nebst seiner eigenen auch die Arbeitskraft seines
Weibes ins Treffen führen kann.[1112] Jener, welcher in ein Haus
hineinheiratet, übt dagegen seinem Weibe gegenüber selten jene
unbeschränkte Macht aus, die sonst einem Manne zugestanden wird.
Besonders leicht wird das Verhältnis ein verkehrtes, wenn der Mann aus
einem armen Hause stammt.[1113]
In älterer Zeit besassen die einzelnen Mitglieder einer
Hausgemeinschaft nie ein besonderes Eigenvermögen. Alles, nicht bloss
Grund und Boden, war gemeinsames Eigentum, was auch der Einzelne
erwerben mochte. Diese ältere Form der Hausgemeinschaft kommt heute
noch zu Pernik in Westbulgarien vor. Der bei Serben und Kroaten allgemein
gebräuchliche Ausdruck für das jüngere Sondereigentum, Prčija (vom
griechischen προίκιον, Mitgift), weist klar darauf hin, woher gewöhnlich
Männer (in der Hausgemeinschaft) ihr Privatvermögen haben.[1114]
Zwischen Mann und Weib muss Gütergemeinschaft herrschen; sie müssen
Russland. Die südslavische Sippe ist trotz des Vorherrschens der Männer
n o c h n i c h t patriarchalisch. Im Patriarchate giebt der Vater das Gesetz
und die Kinder gehorchen; in der südslavischen Zadruga ist von einem
solchen unbedingten Gehorsam keine Rede. U t j e š e n o v i ć und
B o g i š i ć halten demnach dafür, dass die Bezeichnung „patriarchalisch“
unanwendbar sei. Auch sonst deutet noch manches auf ältere Züge.
Ungeachtet der pessimistischen Verurteilung des Weibes und ihrer
Erniedrigung spielt die Domačica eine bedeutende Rolle in der
Hausgenossenschaft, und ihr, nicht dem Hausverweser, unterstehen deren
sämtliche weiblichen Mitglieder. Sie ist gewöhnlich die Gattin des
Hausverwesers, häufig aber wird dazu die verständigste und
vorstellungsfähigste unter den Weibern bestellt. Ja, oft umgeht man mit
Absicht die Gattin des Domačin, um die Aufsicht zu erleichtern.[1111] So
lange Männer da sind, kann allerdings ein Weib nie Oberhaupt der
Hausgemeinschaft sein, wohl aber tritt die Witwe an deren Spitze, wenn
ihre Kinder noch zu jung sind und ihr Gatte keine Brüder hinterlassen hat.
Ja selbst ein Mädchen kann bei Abgang erwachsener männlicher Mitglieder
das Haupt der Zadruga werden. Die Rechte des Einzelnen in der
Hausgemeinschaft sind ganz gering, aber selbst diese geniesst der Mann
voll erst dann, wenn er sich verehlicht, was freilich meist schon in jungen
Jahren geschieht. Ebenso gilt den Russen als voll bloss der Verheiratete, d.
h. derjenige, welcher nebst seiner eigenen auch die Arbeitskraft seines
Weibes ins Treffen führen kann.[1112] Jener, welcher in ein Haus
hineinheiratet, übt dagegen seinem Weibe gegenüber selten jene
unbeschränkte Macht aus, die sonst einem Manne zugestanden wird.
Besonders leicht wird das Verhältnis ein verkehrtes, wenn der Mann aus
einem armen Hause stammt.[1113]
In älterer Zeit besassen die einzelnen Mitglieder einer
Hausgemeinschaft nie ein besonderes Eigenvermögen. Alles, nicht bloss
Grund und Boden, war gemeinsames Eigentum, was auch der Einzelne
erwerben mochte. Diese ältere Form der Hausgemeinschaft kommt heute
noch zu Pernik in Westbulgarien vor. Der bei Serben und Kroaten allgemein
gebräuchliche Ausdruck für das jüngere Sondereigentum, Prčija (vom
griechischen προίκιον, Mitgift), weist klar darauf hin, woher gewöhnlich
Männer (in der Hausgemeinschaft) ihr Privatvermögen haben.[1114]
Zwischen Mann und Weib muss Gütergemeinschaft herrschen; sie müssen
Page 457
mit Hab und Gut für einander ganz eintreten[1115]; dagegen erbt die Witwe,
die aus der Hausgemeinschaft ihres verstorbenen Gatten ausscheidet, nach
dem Gewohnheitsrechte nicht das Geringste von ihrem Manne. Sie kann
bloss die mitgebrachte Aussteuer (Wäsche und Schmuck) mitnehmen;
selbst die Geschenke, die sie von ihrem Gatten erhalten, muss sie der
Hausgemeinschaft zurückgeben.[1116] Auch in Russland hat die Frau keinen
Anspruch an das Familienvermögen weder ihres Mannes, noch selbst ihres
Vaters. Wohl aber darf sie, was dem Manne verwehrt ist, ausserhalb des
gemeinsamen Stammgutes, sich durch Ersparnis oder Arbeit ein besonderes
Eigenvermögen, eine Art Peculium, erwerben, in einzelnen Landesteilen
Korobija (Körbchen) genannt. Diese Korobija, wozu die Frauen allein den
Schlüssel besitzen, nehmen die jungen Mädchen bei ihrer Verheiratung als
Mitgift oder Aussteuer mit. Stirbt ein Weib kinderlos, so kehrt die Korobija
an ihre Stammfamilie zurück, aber nicht an deren männliches Oberhaupt,
sondern an die Mutter oder, wo diese fehlt, an die noch unverheirateten
Schwestern der Verstorbenen, so dass hier gewissermassen eine Art
Erbrecht in der Weiberlinie besteht.[1117]
Wie angedeutet, ist die Zadruga oder Hausgemeinschaft, die Sippe, fast
allerwärts im Verfall begriffen. In Serbien gehört sie nur mehr der
Geschichte an. In Bulgarien, wo man sie ebenfalls für schon erloschen hielt,
hat indes Iv. Ev. G e š o v ihr Bestehen unlängst nachgewiesen.[1118] Selbst
um Sofia herum giebt es Dörfer, wo die Zadruga vorkommt, und in den
Kreisen von Sofia, Tirnovo und Küstendil (Westbulgarien) ist sie häufig
anzutreffen. In Makedonien endlich soll die Hausgemeinschaft nicht bloss
auf Dörfern, sondern sogar in Städten gewöhnlich sein, was noch genauer
zu erforschen wäre. Die meisten Hausgemeinschaften trifft man aber im
Savelande und in den Gebirgsgegenden an, und zwar vorzugsweise unter
der griechisch-orthodoxen Bevölkerung. In Dalmatien, in der Herzegowina
und in der Bocca di Cattaro ebenso wie in Bosnien, wo ein karger Boden
sorgfältigste Bearbeitung erheischt, zwingt meistens die Not das Volk, bei
der alten Einrichtung zu bleiben[1119], welche einer noch weniger
entwickelten Gesittungs- und Wirtschaftsstufe angehört. Übrigens findet
sich auch in der deutschen Schweiz, insbesondere im Kanton Zürich, ein
Typus der ländlichen Familie, welcher „Gemeinderschaft“ oder
„Zusammenteilung“ genannt wird und, äusserlich wenigstens, der
südslavischen Zadruga oder noch besser dem Bratstvo der Serben ungemein
ähnlich ist. Ja, der sippenhafte Zug kennzeichnet sogar die Familie der
die aus der Hausgemeinschaft ihres verstorbenen Gatten ausscheidet, nach
dem Gewohnheitsrechte nicht das Geringste von ihrem Manne. Sie kann
bloss die mitgebrachte Aussteuer (Wäsche und Schmuck) mitnehmen;
selbst die Geschenke, die sie von ihrem Gatten erhalten, muss sie der
Hausgemeinschaft zurückgeben.[1116] Auch in Russland hat die Frau keinen
Anspruch an das Familienvermögen weder ihres Mannes, noch selbst ihres
Vaters. Wohl aber darf sie, was dem Manne verwehrt ist, ausserhalb des
gemeinsamen Stammgutes, sich durch Ersparnis oder Arbeit ein besonderes
Eigenvermögen, eine Art Peculium, erwerben, in einzelnen Landesteilen
Korobija (Körbchen) genannt. Diese Korobija, wozu die Frauen allein den
Schlüssel besitzen, nehmen die jungen Mädchen bei ihrer Verheiratung als
Mitgift oder Aussteuer mit. Stirbt ein Weib kinderlos, so kehrt die Korobija
an ihre Stammfamilie zurück, aber nicht an deren männliches Oberhaupt,
sondern an die Mutter oder, wo diese fehlt, an die noch unverheirateten
Schwestern der Verstorbenen, so dass hier gewissermassen eine Art
Erbrecht in der Weiberlinie besteht.[1117]
Wie angedeutet, ist die Zadruga oder Hausgemeinschaft, die Sippe, fast
allerwärts im Verfall begriffen. In Serbien gehört sie nur mehr der
Geschichte an. In Bulgarien, wo man sie ebenfalls für schon erloschen hielt,
hat indes Iv. Ev. G e š o v ihr Bestehen unlängst nachgewiesen.[1118] Selbst
um Sofia herum giebt es Dörfer, wo die Zadruga vorkommt, und in den
Kreisen von Sofia, Tirnovo und Küstendil (Westbulgarien) ist sie häufig
anzutreffen. In Makedonien endlich soll die Hausgemeinschaft nicht bloss
auf Dörfern, sondern sogar in Städten gewöhnlich sein, was noch genauer
zu erforschen wäre. Die meisten Hausgemeinschaften trifft man aber im
Savelande und in den Gebirgsgegenden an, und zwar vorzugsweise unter
der griechisch-orthodoxen Bevölkerung. In Dalmatien, in der Herzegowina
und in der Bocca di Cattaro ebenso wie in Bosnien, wo ein karger Boden
sorgfältigste Bearbeitung erheischt, zwingt meistens die Not das Volk, bei
der alten Einrichtung zu bleiben[1119], welche einer noch weniger
entwickelten Gesittungs- und Wirtschaftsstufe angehört. Übrigens findet
sich auch in der deutschen Schweiz, insbesondere im Kanton Zürich, ein
Typus der ländlichen Familie, welcher „Gemeinderschaft“ oder
„Zusammenteilung“ genannt wird und, äusserlich wenigstens, der
südslavischen Zadruga oder noch besser dem Bratstvo der Serben ungemein
ähnlich ist. Ja, der sippenhafte Zug kennzeichnet sogar die Familie der
Page 458
entfernten Armenier. So lange die Häupter der Familie, Vater oder Mutter,
leben, bleibt stets die ganze Familie ungetrennt und ohne irgend eine
Vermögensscheidung beisammen, in unbedingtem Gehorsam gegen das
Haupt. Es ist nicht selten, dass bei einem achtzigjährigen Patriarchen drei
Geschlechter zusammensitzen, vier bis fünf verheiratete Söhne von fünfzig
bis sechzig Jahren, dann noch Enkel von dreissig Jahren und deren Kinder.
Keine Absonderung des Vermögens; kein Glied kann etwas für sich
erwerben, es erwirbt nur für das Ganze. Es giebt auf solche Weise Gehöfte,
auf denen Familien vierzig bis fünfzig Köpfe stark wohnen. Selbst Brüder
trennen sich nur sehr ungern; gewöhnlich tritt nach dem Tode des
Oberhauptes der älteste Sohn an die Spitze der Familie, und dann ganz mit
dem Rechte des Vaters. Erst bei den Enkeln beginnen die Teilungen.[1120]
Diese sind es, welche auch den Zerfall der Zadruga herbeiführen, damit
die Auflösung des Sippenlebens mit sich bringen und ganz von selbst zu der
auf Eltern und Kinder beschränkten Sonderfamilie leiten. Das Gleiche ist in
Russland der Fall. Zur Zeit der Leibeigenschaft liebte es die ländliche
Bevölkerung, sippenweise beisammen zu leben. Teilungen waren gefürchtet
und fanden nur dann statt, wenn das Haus oder richtiger der Hof (Dwor) zu
eng für die Zahl der Insassen wurde.[1121] Schon darin giebt die
Sippengenossenschaft sich als eine niedrigeren Kulturstufen angepasste
Familienform zu erkennen, wie sie eben der noch dünneren Volksmenge
entsprachen. Überall, bemerkt L e r o y - B e a u l i e u sehr treffend, ist die
Vermehrung der Bevölkerung eine der Ursachen gewesen, welche den
Übergang vom Gesamt- zum Sondereigentum beschleunigt haben.[1122] Es
ist beachtenswert, dass diese Thatsache früh schon auch in Irland anerkannt
war. Eine irländische Handschrift des zwölften Jahrhunderts: „Lebor na
Huidre“ spricht es unumwunden aus: „Wegen der zu grossen Anzahl der
Familien entstanden in Irland die Abteilungen und Begrenzungen des
Bodens.“ In der That ist dies einer der Hauptgründe für die Entwicklung des
Sonderbesitzes. Wenn die Zahl der Anspruchberechtigten zu gross wird, so
wird naturgemäss der auf jeden Einzelnen entfallende Anteil zu gering für
die extensive Kultur jener Zeiten. Man muss notwendig zu einer
Ausbeutungsart übergehen, welche beständige Verbesserungen und ein in
dem Boden angelegtes Kapital erheischt, was sich nur durch die
Zusicherung eines erblichen oder wenigstens sehr lange Fristen
umfassenden Ertragsgenusses erreichen lässt. Daraus geht dann die
leben, bleibt stets die ganze Familie ungetrennt und ohne irgend eine
Vermögensscheidung beisammen, in unbedingtem Gehorsam gegen das
Haupt. Es ist nicht selten, dass bei einem achtzigjährigen Patriarchen drei
Geschlechter zusammensitzen, vier bis fünf verheiratete Söhne von fünfzig
bis sechzig Jahren, dann noch Enkel von dreissig Jahren und deren Kinder.
Keine Absonderung des Vermögens; kein Glied kann etwas für sich
erwerben, es erwirbt nur für das Ganze. Es giebt auf solche Weise Gehöfte,
auf denen Familien vierzig bis fünfzig Köpfe stark wohnen. Selbst Brüder
trennen sich nur sehr ungern; gewöhnlich tritt nach dem Tode des
Oberhauptes der älteste Sohn an die Spitze der Familie, und dann ganz mit
dem Rechte des Vaters. Erst bei den Enkeln beginnen die Teilungen.[1120]
Diese sind es, welche auch den Zerfall der Zadruga herbeiführen, damit
die Auflösung des Sippenlebens mit sich bringen und ganz von selbst zu der
auf Eltern und Kinder beschränkten Sonderfamilie leiten. Das Gleiche ist in
Russland der Fall. Zur Zeit der Leibeigenschaft liebte es die ländliche
Bevölkerung, sippenweise beisammen zu leben. Teilungen waren gefürchtet
und fanden nur dann statt, wenn das Haus oder richtiger der Hof (Dwor) zu
eng für die Zahl der Insassen wurde.[1121] Schon darin giebt die
Sippengenossenschaft sich als eine niedrigeren Kulturstufen angepasste
Familienform zu erkennen, wie sie eben der noch dünneren Volksmenge
entsprachen. Überall, bemerkt L e r o y - B e a u l i e u sehr treffend, ist die
Vermehrung der Bevölkerung eine der Ursachen gewesen, welche den
Übergang vom Gesamt- zum Sondereigentum beschleunigt haben.[1122] Es
ist beachtenswert, dass diese Thatsache früh schon auch in Irland anerkannt
war. Eine irländische Handschrift des zwölften Jahrhunderts: „Lebor na
Huidre“ spricht es unumwunden aus: „Wegen der zu grossen Anzahl der
Familien entstanden in Irland die Abteilungen und Begrenzungen des
Bodens.“ In der That ist dies einer der Hauptgründe für die Entwicklung des
Sonderbesitzes. Wenn die Zahl der Anspruchberechtigten zu gross wird, so
wird naturgemäss der auf jeden Einzelnen entfallende Anteil zu gering für
die extensive Kultur jener Zeiten. Man muss notwendig zu einer
Ausbeutungsart übergehen, welche beständige Verbesserungen und ein in
dem Boden angelegtes Kapital erheischt, was sich nur durch die
Zusicherung eines erblichen oder wenigstens sehr lange Fristen
umfassenden Ertragsgenusses erreichen lässt. Daraus geht dann die
Page 459
individuelle Besitznahme hervor, das der engeren Familie des Besitzers
dauernd gehörende und vererbliche Eigentum.
Dass indes es sehr lange währte, ehe das Sondereigentum aus dem
Gemeinbesitz sich herausbildete, bezeugt die ungemeine Zähigkeit, womit
letzterer sich erhielt, wo die Umstände ihm günstig waren. So ist denn noch
heutzutage bei den Südslaven Gemeinbesitz nicht bloss der Zadruga,
sondern auch jener bisher wenig beachteten ländlichen Familie eigen,
welche schon alles Sippenhafte abgestreift hat, im allgemeinen ganz der
städtischen Sonderfamilie gleicht und so wie diese auf Vater, Mutter und
Kinder sich beschränkt. Diese Art ländlicher Familie ist die Inokoština
(Beiwort: inokosna)[1123], d. h. die einfache Familie. Sie findet sich überall
n e b e n der Hausgemeinschaft; die Natur der Dinge selbst entwickelt sie
überall, wo diese vorhanden. Allerdings ist die Machtvollkommenheit des
Hausvaters in der Inokosnafamilie grösser als jene des Zadrugaverwesers,
allein er ist nichts weniger als unumschränkter Herr über seine Söhne, wie
etwa der Pater familias zur Zeit der römischen Republik. Die Söhne sind
vielmehr als Besitzer des Gesamtvermögens dem Vater gleichgestellt,
welcher ohne ihre Zustimmung darüber nicht verfügen kann. Er ist also
auch bloss Vermögensverwalter, welcher sein Amt in allen wichtigen
Fragen nur im Einverständnis mit den Söhnen ausübt und darin durch einen
Dritten ersetzt werden kann, wenn er sich seiner Aufgabe irgendwie nicht
gewachsen zeigt. Die erwachsenen Söhne, besonders wenn schon
verheiratet, können vom Vater noch bei dessen Lebzeiten die Teilung der
Güter verlangen, ja ihn dazu zwingen; dabei hat der Vater bloss Anspruch
auf einen gleichen Anteil wie jeder seiner Söhne. Nach des Vaters Tode
nehmen die Dinge in der Inokoština den nämlichen Verlauf wie in der
Zadruga: alles bleibt beim alten, wenn, wie es zumeist geschieht, die Brüder
die Gemeinschaft fortsetzen, welche sie zu Vaters Lebzeiten durch ihren
freiwilligen Austritt hätten auflösen können. Der Tod des Hausvaters führt
also bloss einen Wechsel im Oberhaupte hervor, vorausgesetzt, dass er bis
zu seinem Lebensende die Gemeinschaft geleitet hat; andernfalls ändert
sich gar nichts. Aus dem Gesagten leuchtet sattsam hervor, dass die
Inokoština, obgleich der Kopfzahl nach unsere engere Familie, mit der auf
Vaterrecht gegründeten städtischen Familie nichts zu thun hat, wohl aber
mit der Zadruga ihren Wesen nach identisch ist, deren Rechtsgrundsätze
auch in dieser engeren Familie walten.[1124] Es ist daher auch nicht zu
dauernd gehörende und vererbliche Eigentum.
Dass indes es sehr lange währte, ehe das Sondereigentum aus dem
Gemeinbesitz sich herausbildete, bezeugt die ungemeine Zähigkeit, womit
letzterer sich erhielt, wo die Umstände ihm günstig waren. So ist denn noch
heutzutage bei den Südslaven Gemeinbesitz nicht bloss der Zadruga,
sondern auch jener bisher wenig beachteten ländlichen Familie eigen,
welche schon alles Sippenhafte abgestreift hat, im allgemeinen ganz der
städtischen Sonderfamilie gleicht und so wie diese auf Vater, Mutter und
Kinder sich beschränkt. Diese Art ländlicher Familie ist die Inokoština
(Beiwort: inokosna)[1123], d. h. die einfache Familie. Sie findet sich überall
n e b e n der Hausgemeinschaft; die Natur der Dinge selbst entwickelt sie
überall, wo diese vorhanden. Allerdings ist die Machtvollkommenheit des
Hausvaters in der Inokosnafamilie grösser als jene des Zadrugaverwesers,
allein er ist nichts weniger als unumschränkter Herr über seine Söhne, wie
etwa der Pater familias zur Zeit der römischen Republik. Die Söhne sind
vielmehr als Besitzer des Gesamtvermögens dem Vater gleichgestellt,
welcher ohne ihre Zustimmung darüber nicht verfügen kann. Er ist also
auch bloss Vermögensverwalter, welcher sein Amt in allen wichtigen
Fragen nur im Einverständnis mit den Söhnen ausübt und darin durch einen
Dritten ersetzt werden kann, wenn er sich seiner Aufgabe irgendwie nicht
gewachsen zeigt. Die erwachsenen Söhne, besonders wenn schon
verheiratet, können vom Vater noch bei dessen Lebzeiten die Teilung der
Güter verlangen, ja ihn dazu zwingen; dabei hat der Vater bloss Anspruch
auf einen gleichen Anteil wie jeder seiner Söhne. Nach des Vaters Tode
nehmen die Dinge in der Inokoština den nämlichen Verlauf wie in der
Zadruga: alles bleibt beim alten, wenn, wie es zumeist geschieht, die Brüder
die Gemeinschaft fortsetzen, welche sie zu Vaters Lebzeiten durch ihren
freiwilligen Austritt hätten auflösen können. Der Tod des Hausvaters führt
also bloss einen Wechsel im Oberhaupte hervor, vorausgesetzt, dass er bis
zu seinem Lebensende die Gemeinschaft geleitet hat; andernfalls ändert
sich gar nichts. Aus dem Gesagten leuchtet sattsam hervor, dass die
Inokoština, obgleich der Kopfzahl nach unsere engere Familie, mit der auf
Vaterrecht gegründeten städtischen Familie nichts zu thun hat, wohl aber
mit der Zadruga ihren Wesen nach identisch ist, deren Rechtsgrundsätze
auch in dieser engeren Familie walten.[1124] Es ist daher auch nicht zu
Page 460
verwundern, dass häufige Übergänge von dem Zadrušna- in den Inokosna-
Zustand und umgekehrt stattfinden.[1125]
Die Hausgemeinschaft, ward oben bemerkt, sei zwar nicht mit der Sippe
zu verwechseln, komme ihr aber doch sehr nahe, ja decke sich auch in
vielen Fällen mit derselben. Jedenfalls ist sie aus der auf
Blutsverwandtschaft beruhenden Sippe hervorgegangen, ist die Sippe das
Grundlegende, die Hausgenossenschaft, wo sie auftritt, das Spätere. Die
Ausgestaltung der Sippe ist nun nicht allerorts die gleiche gewesen, dies hat
sich schon aus dem Unterschiede zwischen der südslavischen und der
russischen Familienordnung ergeben. Wo dieselbe einen ausgeprägten
patriarchalischen Charakter gewann, verliert sich auch der
genossenschaftliche Zug des Gemeinbesitzes; das Sippenhaupt waltet nicht
bloss als dessen Verweser, sondern als Eigentümer. So erkennen bei den
katholischen Mirediten Albaniens alle Mitglieder der oft 50, 100, ja sogar
200 Köpfe starken Sippe in dem Grossvater oder Urgrossvater, kurz in dem
Ältesten, ihr gemeinsames Oberhaupt. So lange dieses lebt, wagt es
niemand, sich das geringste seiner Rechte anzumassen. Er behält das ganze
Vermögen und alle seine Gewalt bis zu seinem Tode. Wenn er vorher
unzurechnungsfähig werden sollte, übernimmt sein ältester Bruder oder
Sohn die einstweilige Verwaltung, welche jedoch erst nach seinem Tode auf
diesen endgiltig übergeht. Dass sich nach dem Tode eines Vaters die Brüder
trennen, kommt nur in den seltensten Fällen vor. Bloss wenn ein Sohn
Geistlicher wird, tritt er aus dem Familienverbande aus und erhält
gewöhnlich den ihm entsprechenden Teil der Einkünfte ausgezahlt.[1126]
Weiber sind erbunfähig, ebenso wie bei den Maljsoren und in Albanien
überhaupt, wo der Bräutigam noch einen Kaufschilling entrichtet und die
Mädchen keine Mitgift, sondern bloss eine Ausstattung erhalten.[1127] Schon
sehr jung, mitunter in der Wiege, werden die Kinder miteinander verlobt,
und die drohende Blutrache gestattet unter keiner Bedingung von diesem
Verlöbnis abzuweichen.[1128] Auch sonst zeigt die albanesische Familie,
ungeachtet der ausgeprägten väterlichen Gewalt, deutlich das Wesen der
Sippe. Die Verwandtschaftsbegriffe gehen so weit, dass sie den ganzen
Stamm für Verwandte ansehen; dabei herrscht Exogamie, teilweise mit
Frauenraub, und nicht bloss Verwandtschaft, sondern mitunter schon
Namensgemeinschaft ist Ehehindernis.[1129]
Zustand und umgekehrt stattfinden.[1125]
Die Hausgemeinschaft, ward oben bemerkt, sei zwar nicht mit der Sippe
zu verwechseln, komme ihr aber doch sehr nahe, ja decke sich auch in
vielen Fällen mit derselben. Jedenfalls ist sie aus der auf
Blutsverwandtschaft beruhenden Sippe hervorgegangen, ist die Sippe das
Grundlegende, die Hausgenossenschaft, wo sie auftritt, das Spätere. Die
Ausgestaltung der Sippe ist nun nicht allerorts die gleiche gewesen, dies hat
sich schon aus dem Unterschiede zwischen der südslavischen und der
russischen Familienordnung ergeben. Wo dieselbe einen ausgeprägten
patriarchalischen Charakter gewann, verliert sich auch der
genossenschaftliche Zug des Gemeinbesitzes; das Sippenhaupt waltet nicht
bloss als dessen Verweser, sondern als Eigentümer. So erkennen bei den
katholischen Mirediten Albaniens alle Mitglieder der oft 50, 100, ja sogar
200 Köpfe starken Sippe in dem Grossvater oder Urgrossvater, kurz in dem
Ältesten, ihr gemeinsames Oberhaupt. So lange dieses lebt, wagt es
niemand, sich das geringste seiner Rechte anzumassen. Er behält das ganze
Vermögen und alle seine Gewalt bis zu seinem Tode. Wenn er vorher
unzurechnungsfähig werden sollte, übernimmt sein ältester Bruder oder
Sohn die einstweilige Verwaltung, welche jedoch erst nach seinem Tode auf
diesen endgiltig übergeht. Dass sich nach dem Tode eines Vaters die Brüder
trennen, kommt nur in den seltensten Fällen vor. Bloss wenn ein Sohn
Geistlicher wird, tritt er aus dem Familienverbande aus und erhält
gewöhnlich den ihm entsprechenden Teil der Einkünfte ausgezahlt.[1126]
Weiber sind erbunfähig, ebenso wie bei den Maljsoren und in Albanien
überhaupt, wo der Bräutigam noch einen Kaufschilling entrichtet und die
Mädchen keine Mitgift, sondern bloss eine Ausstattung erhalten.[1127] Schon
sehr jung, mitunter in der Wiege, werden die Kinder miteinander verlobt,
und die drohende Blutrache gestattet unter keiner Bedingung von diesem
Verlöbnis abzuweichen.[1128] Auch sonst zeigt die albanesische Familie,
ungeachtet der ausgeprägten väterlichen Gewalt, deutlich das Wesen der
Sippe. Die Verwandtschaftsbegriffe gehen so weit, dass sie den ganzen
Stamm für Verwandte ansehen; dabei herrscht Exogamie, teilweise mit
Frauenraub, und nicht bloss Verwandtschaft, sondern mitunter schon
Namensgemeinschaft ist Ehehindernis.[1129]
Page 461
Lehrreich ist, bemerkt treffend S i g m u n d R i e z l e r , die
Doppelbedeutung des alten Wortes S i p p e . Sibja heisst zugleich Friede,
Bündnis (Pax, Foedus) und Familie, Geschlecht, Verwandtschaft (Gens).
[1130] Sowohl hieraus als aus der bedeutendsten Nachwirkung des
Geschlechtsverbandes, dem Fehderecht, das noch in den Anfängen des
geschichtlichen Staates nicht allen Staatsangehörigen untereinander,
sondern nur den Gesippen zusteht, muss man schliessen, dass der Schutz
des Rechtes, der Rechtsfriede, ursprünglich auf die Gesippen, d. h. zugleich
die Verwandten und Verfriedeten, beschränkt war. Wie T a c i t u s berichtet,
war es die Sippe, welche das Wergeld für ihren getöteten Angehörigen
empfing. Dem entsprechend haftete auch die ganze Sippe für die Zahlung
des von ihrem Genossen verwirkten Wergeldes. Die Sippe hatte also eine
korporative Gestaltung als Friedens- und Rechtsgenossenschaft. Nach
diesen Geschlechterverbänden regelte sich die Ansiedlung, regelte sich auch
das Heerwesen.[1131] Aus dem Studium der Ortsnamen der Münchener
Gegend hat der obengenannte Geschichtsschreiber nachgewiesen, dass bei
der Einwanderung der Bajuwaren, die wahrscheinlich im Beginn des
sechsten christlichen Jahrhunderts, jedenfalls nicht vor den letzten
Jahrzehnten des fünften Jahrhunderts, erfolgte, der Geschlechtsverband
noch so lebendig war, dass die Sippen als geschlossene Massen ihren
Einzug hielten und als geschlossene Massen Wohnsitze gründeten.[1132]
Nach R i e z l e r s Ermittlungen besagt die an bayerischen Ortsnamen so
häufige Endung -ing bei den grösseren und alten Ansiedlungen, dass ihr
Ursprung auf eine Sippe zurückzuführen ist. Auf diesem
Geschlechtsverband, auf der Sippe oder Magschaft, beruht auch nach
F e l i x D a h n die Ansiedlung der Germanen überhaupt.[1133] Lange,
ungemein lange war die germanische Sippe, das Geschlecht, die einzige
Gliederung innerhalb der Horde und zugleich der Rahmen des
Rechtsverbandes; die Blutsverwandten besassen ein gemeinsames Erbrecht,
überwachten die Eheschliessungen und verehrten einen gemeinsamen
Stammvater, in Kampf und Prozess traten sie füreinander ein. Die engere
Familie, die man so gerne gerade bei den deutschen Völkern am reichsten
und tiefsten ausgebildet sein lässt, war allem Anscheine nach den Germanen
völlig unbekannt. Wir besitzen dafür auch gar kein gangbares echt
deutsches Wort, sondern müssen uns mit dem lateinischen Familia
behelfen, welches, sagt R i e h l , von dem Erbfeind der deutschen Sitte des
Hauses, von dem römischen Recht, uns angeheftet worden ist.[1134] Die
Doppelbedeutung des alten Wortes S i p p e . Sibja heisst zugleich Friede,
Bündnis (Pax, Foedus) und Familie, Geschlecht, Verwandtschaft (Gens).
[1130] Sowohl hieraus als aus der bedeutendsten Nachwirkung des
Geschlechtsverbandes, dem Fehderecht, das noch in den Anfängen des
geschichtlichen Staates nicht allen Staatsangehörigen untereinander,
sondern nur den Gesippen zusteht, muss man schliessen, dass der Schutz
des Rechtes, der Rechtsfriede, ursprünglich auf die Gesippen, d. h. zugleich
die Verwandten und Verfriedeten, beschränkt war. Wie T a c i t u s berichtet,
war es die Sippe, welche das Wergeld für ihren getöteten Angehörigen
empfing. Dem entsprechend haftete auch die ganze Sippe für die Zahlung
des von ihrem Genossen verwirkten Wergeldes. Die Sippe hatte also eine
korporative Gestaltung als Friedens- und Rechtsgenossenschaft. Nach
diesen Geschlechterverbänden regelte sich die Ansiedlung, regelte sich auch
das Heerwesen.[1131] Aus dem Studium der Ortsnamen der Münchener
Gegend hat der obengenannte Geschichtsschreiber nachgewiesen, dass bei
der Einwanderung der Bajuwaren, die wahrscheinlich im Beginn des
sechsten christlichen Jahrhunderts, jedenfalls nicht vor den letzten
Jahrzehnten des fünften Jahrhunderts, erfolgte, der Geschlechtsverband
noch so lebendig war, dass die Sippen als geschlossene Massen ihren
Einzug hielten und als geschlossene Massen Wohnsitze gründeten.[1132]
Nach R i e z l e r s Ermittlungen besagt die an bayerischen Ortsnamen so
häufige Endung -ing bei den grösseren und alten Ansiedlungen, dass ihr
Ursprung auf eine Sippe zurückzuführen ist. Auf diesem
Geschlechtsverband, auf der Sippe oder Magschaft, beruht auch nach
F e l i x D a h n die Ansiedlung der Germanen überhaupt.[1133] Lange,
ungemein lange war die germanische Sippe, das Geschlecht, die einzige
Gliederung innerhalb der Horde und zugleich der Rahmen des
Rechtsverbandes; die Blutsverwandten besassen ein gemeinsames Erbrecht,
überwachten die Eheschliessungen und verehrten einen gemeinsamen
Stammvater, in Kampf und Prozess traten sie füreinander ein. Die engere
Familie, die man so gerne gerade bei den deutschen Völkern am reichsten
und tiefsten ausgebildet sein lässt, war allem Anscheine nach den Germanen
völlig unbekannt. Wir besitzen dafür auch gar kein gangbares echt
deutsches Wort, sondern müssen uns mit dem lateinischen Familia
behelfen, welches, sagt R i e h l , von dem Erbfeind der deutschen Sitte des
Hauses, von dem römischen Recht, uns angeheftet worden ist.[1134] Die
Page 462
Sippenverbände ragen dagegen auch in spätere Jahrhunderte hinein. Von
den Ostgoten wissen wir, dass die Sippe ihnen das subjektive Band bildete
und sie bei der Einwanderung nach Italien geschlechterweise über die
Halbinsel verteilt wurden. Aber noch zu Ende ihres Reichs war das
Sippengefühl sehr lebhaft, lebhafter als das Nationalgefühl, und trotz des
Gesetzes die Blutrache in vollem Schwung.[1135] Ebenso stark äusserte sich
der Sippenverband, das Sippegefühl bei den Westgoten. Deutlich spiegelt
noch V u l f i l a s ’ Sprache jene Anschauungen, jene Zustände, in welchen
der Rechtsfriede sich bloss auf die Gesippen erstreckte. Mit Unrecht aber
würde man die Sippe l e d i g l i c h als einen Rechtsverband auffassen, denn
sehr zahlreich sind die Ableitungen und Zusammensetzungen von dem
Worte für „Geschlecht“, „Familie“: Kuni; und deutlich sieht man, dass
Blutsverwandtschaft und Volksgenossenschaft in diesen
Wortbildungen z u g l e i c h ausgedrückt werden.[1136] Bei ihrem Eintritt in
die Geschichte stehen die barbarischen Germanen schon in vollem
Vaterrechte; nur wenige Spuren, deren schon wiederholt gedacht wurde,
weisen auf ältere Zustände zurück. Der Mann ist der Herr des Hauses, im
Sinne des Patriarchats, und herrscht mit weitreichender Gewalt über Frau
und Kinder, die er züchtigen, töten und verkaufen durfte, gleich wie die
Sklaven. Nur er hat Recht auf eheliche Treue der Frau; Buhlschaft des
Mannes mit einer Unverheirateten ist nicht Ehebruch: der Mann kann die
eigene Ehe nicht brechen, nur ein Fremder durch Buhlschaft mit der Frau
eines anderen. Kebsinnen und sogar Nebenfrauen hinter der ersten oder
Hauptgemahlin begegnen wir wie bei Südgermanen so in starker
Verwilderung bei Nordgermanen.[1137] Nur der Mann, als wirkliches Glied
der Völkerschaft, war in vollem Umfange rechtsfähig. Auch hatte das
Patriarchat einen Adel gezeitigt, und dieser beruhte wieder auf mächtiger
Pietät und Liebe für das Geschlecht (Adal = Geschlecht) und die heiligen
Bande des Blutes, welche auch der politischen Genossenschaft zu Grunde
liegen.[1138] Aber dem Westgoten heisst der H a u s genosse nur selten
Ingardis, häufiger Inna-Kunds, d. h. G e s c h l e c h t s genosse: eine
Erinnerung an die Zeit, da noch nicht das auf Wagen bewegliche Zelt- oder
Holzhaus der engeren Familie, sondern der Geschlechtsverband, die Sippe,
den dauernden, wichtigsten, engsten Lebenskreis bildete.[1139] Ein
abermaliger Beweis für die hier verfochtene Ansicht, dass die Sippe nicht
erst aus einer Vereinigung von engeren Familien entstanden ist, sondern
letztere sich aus dem älteren Sippenverbande herausgesondert haben.
den Ostgoten wissen wir, dass die Sippe ihnen das subjektive Band bildete
und sie bei der Einwanderung nach Italien geschlechterweise über die
Halbinsel verteilt wurden. Aber noch zu Ende ihres Reichs war das
Sippengefühl sehr lebhaft, lebhafter als das Nationalgefühl, und trotz des
Gesetzes die Blutrache in vollem Schwung.[1135] Ebenso stark äusserte sich
der Sippenverband, das Sippegefühl bei den Westgoten. Deutlich spiegelt
noch V u l f i l a s ’ Sprache jene Anschauungen, jene Zustände, in welchen
der Rechtsfriede sich bloss auf die Gesippen erstreckte. Mit Unrecht aber
würde man die Sippe l e d i g l i c h als einen Rechtsverband auffassen, denn
sehr zahlreich sind die Ableitungen und Zusammensetzungen von dem
Worte für „Geschlecht“, „Familie“: Kuni; und deutlich sieht man, dass
Blutsverwandtschaft und Volksgenossenschaft in diesen
Wortbildungen z u g l e i c h ausgedrückt werden.[1136] Bei ihrem Eintritt in
die Geschichte stehen die barbarischen Germanen schon in vollem
Vaterrechte; nur wenige Spuren, deren schon wiederholt gedacht wurde,
weisen auf ältere Zustände zurück. Der Mann ist der Herr des Hauses, im
Sinne des Patriarchats, und herrscht mit weitreichender Gewalt über Frau
und Kinder, die er züchtigen, töten und verkaufen durfte, gleich wie die
Sklaven. Nur er hat Recht auf eheliche Treue der Frau; Buhlschaft des
Mannes mit einer Unverheirateten ist nicht Ehebruch: der Mann kann die
eigene Ehe nicht brechen, nur ein Fremder durch Buhlschaft mit der Frau
eines anderen. Kebsinnen und sogar Nebenfrauen hinter der ersten oder
Hauptgemahlin begegnen wir wie bei Südgermanen so in starker
Verwilderung bei Nordgermanen.[1137] Nur der Mann, als wirkliches Glied
der Völkerschaft, war in vollem Umfange rechtsfähig. Auch hatte das
Patriarchat einen Adel gezeitigt, und dieser beruhte wieder auf mächtiger
Pietät und Liebe für das Geschlecht (Adal = Geschlecht) und die heiligen
Bande des Blutes, welche auch der politischen Genossenschaft zu Grunde
liegen.[1138] Aber dem Westgoten heisst der H a u s genosse nur selten
Ingardis, häufiger Inna-Kunds, d. h. G e s c h l e c h t s genosse: eine
Erinnerung an die Zeit, da noch nicht das auf Wagen bewegliche Zelt- oder
Holzhaus der engeren Familie, sondern der Geschlechtsverband, die Sippe,
den dauernden, wichtigsten, engsten Lebenskreis bildete.[1139] Ein
abermaliger Beweis für die hier verfochtene Ansicht, dass die Sippe nicht
erst aus einer Vereinigung von engeren Familien entstanden ist, sondern
letztere sich aus dem älteren Sippenverbande herausgesondert haben.
Page 463
Die Geschlechtsverfassung, betont R i e z l e r , bezeichnet eine
vorgeschichtliche Vorstufe des staatlichen Lebens; ich füge hinzu: auch eine
Vorstufe in der Geschichte der patriarchalischen Sonderfamilie. Der
bayerische Geschichtsforscher, im Hinblick nicht auf die Familie, sondern
auf den Staat, bemerkt weiter: „In dem Masse, als die öffentliche Gewalt
erstarkte, musste die korporative Gestaltung, welche die Sippe als Friedens-
und Rechtsgenossenschaft ursprünglich hatte, mehr und mehr
verschwinden. Wie weit dieser Prozess zur Zeit der bajuwarischen
Einwanderung gediehen war, entzieht sich der Beobachtung. Hier genügt
der Nachweis, dass damals noch zahlreiche Sippen als gesellige
Gemeinschaften, deren Genossen der gleichen Abstammung sich bewusst
waren, bestanden, eine Thatsache, welche hinwiederum wahrscheinlich
macht, dass auch von der alten, rechtlichen und sittlichen, religiösen und
wirtschaftlichen Genossenschaft, welche die Geschlechter ursprünglich
bildeten, damals wenigstens noch Reste vorhanden waren.“[1140]
Auf dieser Stufe, wo die Sonderfamilie schon in voller Kraft besteht,
aber Spuren der Sippe noch nicht gänzlich erloschen sind, bewegen sich z.
B. die heutigen Osseten im Kaukasus. Diese wohnen noch in sehr grossen,
aus alten Zeiten stammenden Gebäuden (Galuan) beisammen, und das
Haupt des Galuan ist der Älteste der Sippe.[1141] Darin giebt es aber schon
Sonderfamilien und in diesen ist wieder der Vater das Haupt und
unbedingter Eigentümer sämtlicher Güter. Das Recht, über das Ganze zu
verfügen, steht ihm demnach zu, und er kann sogar das von den Kindern
erworbene Vermögen einem Fremden als Erbe überweisen. Die Kinder
müssen ihn als hauptsächlichen Erwerber, selbst wenn er dieses nicht ist,
betrachten und haben sich seinem Willen in jeder Hinsicht zu fügen.[1142]
Aber auch bei den altrömischen Rechtsgelehrten und den hellenischen
Schriftstellern finden sich die Spuren einer alten Ordnung, welche in den
ersten Zeiten der griechischen und italischen Gesellschaft in grosser Kraft
gewesen zu sein scheint, die aber, allmählich verblasst, kaum noch
bemerkbare Spuren im letzten Teil der Geschichte dieser Völker
zurückgelassen hat.[1143]
Griechen und Römer zerfielen ursprünglich, nach Angabe der
geschichtlichen Überlieferung, in S t ä m m e ; φυλή nannten sie die
Griechen, Tribus die Römer, und solcher Stämme gab es in Attika vier, in
Roms ältester Zeit sicher zwei, später drei; denn von den Luceres bleibt es
vorgeschichtliche Vorstufe des staatlichen Lebens; ich füge hinzu: auch eine
Vorstufe in der Geschichte der patriarchalischen Sonderfamilie. Der
bayerische Geschichtsforscher, im Hinblick nicht auf die Familie, sondern
auf den Staat, bemerkt weiter: „In dem Masse, als die öffentliche Gewalt
erstarkte, musste die korporative Gestaltung, welche die Sippe als Friedens-
und Rechtsgenossenschaft ursprünglich hatte, mehr und mehr
verschwinden. Wie weit dieser Prozess zur Zeit der bajuwarischen
Einwanderung gediehen war, entzieht sich der Beobachtung. Hier genügt
der Nachweis, dass damals noch zahlreiche Sippen als gesellige
Gemeinschaften, deren Genossen der gleichen Abstammung sich bewusst
waren, bestanden, eine Thatsache, welche hinwiederum wahrscheinlich
macht, dass auch von der alten, rechtlichen und sittlichen, religiösen und
wirtschaftlichen Genossenschaft, welche die Geschlechter ursprünglich
bildeten, damals wenigstens noch Reste vorhanden waren.“[1140]
Auf dieser Stufe, wo die Sonderfamilie schon in voller Kraft besteht,
aber Spuren der Sippe noch nicht gänzlich erloschen sind, bewegen sich z.
B. die heutigen Osseten im Kaukasus. Diese wohnen noch in sehr grossen,
aus alten Zeiten stammenden Gebäuden (Galuan) beisammen, und das
Haupt des Galuan ist der Älteste der Sippe.[1141] Darin giebt es aber schon
Sonderfamilien und in diesen ist wieder der Vater das Haupt und
unbedingter Eigentümer sämtlicher Güter. Das Recht, über das Ganze zu
verfügen, steht ihm demnach zu, und er kann sogar das von den Kindern
erworbene Vermögen einem Fremden als Erbe überweisen. Die Kinder
müssen ihn als hauptsächlichen Erwerber, selbst wenn er dieses nicht ist,
betrachten und haben sich seinem Willen in jeder Hinsicht zu fügen.[1142]
Aber auch bei den altrömischen Rechtsgelehrten und den hellenischen
Schriftstellern finden sich die Spuren einer alten Ordnung, welche in den
ersten Zeiten der griechischen und italischen Gesellschaft in grosser Kraft
gewesen zu sein scheint, die aber, allmählich verblasst, kaum noch
bemerkbare Spuren im letzten Teil der Geschichte dieser Völker
zurückgelassen hat.[1143]
Griechen und Römer zerfielen ursprünglich, nach Angabe der
geschichtlichen Überlieferung, in S t ä m m e ; φυλή nannten sie die
Griechen, Tribus die Römer, und solcher Stämme gab es in Attika vier, in
Roms ältester Zeit sicher zwei, später drei; denn von den Luceres bleibt es
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zweifelhaft, ob sie von Anfang an neben den Ramnes, den eigentlichen
Latinern, und den Tities, Sabinern, als dritter Stamm vorhanden waren. Was
die Phyle der Griechen anbetrifft, so bezeichnete das Wort bloss: Abteilung
eines Volkes, u r s p r ü n g l i c h jedoch Familie o d e r Anhäufung von
Menschen derselben Rasse. Dies festzuhalten dünkt mir wichtig, denn in
der Urzeit, als die Kopfzahl der Menschenverbände noch sehr gering war,
fiel Gleichheit der Rasse mit Gleichheit der Abstammung zusammen. Im
Zeitenlaufe trübt sich naturgemäss immer mehr diese Reinheit der
Abstammung, besonders wenn die Stämme, worin die Mannesherrschaft
schon ausgebildet war, lange Jahre der Wanderung unter fremden Völkern
durchmachen. So sind z. B. die drei Stämme der übrigens wenig
zahlreichen Dorier, welche lange in Thessalien unter illyrischem und
thrakischem Volkstume gesessen, in den Peloponnes schwerlich als r e i n e
Hellenen eingewandert, wenn sie auch H e r o d o t als reine Hellenen den
jonischen Athenern gegenüber stellt.[1144] Allein überall beobachtet man im
Kreise der Vaterherrschaft, wie allmählich das Band der im Ursprunge
wirklichen Blutsverwandtschaft durch eine eingebildete ersetzt wird,
welche zudem in einem gemeinsamen Kult ihren Ausdruck findet. Nur ist
es verkehrt, wie F u s t e l d e C o u l a n g e s und andere thun, diesen Kult
für den Schöpfer des Stammes, des Clans oder der Sippe zu halten, während
er vielmehr aus diesen hervorgegangen ist. Menschen bilden einen Stamm,
einen Clan, eine Sippe, n i c h t w e i l sie um einen gemeinsamen Kult sich
scharen, sondern sie scharen sich um diesen Kult weil sie ihrer gleichen
Abstammung von einem gemeinsamen Vorfahren sich bewusst sind, weil
sie mit Recht oder Unrecht an eine engere oder weitere Verwandtschaft
untereinander glauben. Mit seinem Anschwellen spaltet sich der Stamm in
grössere oder kleinere Verbände, deren jeder wiederum seinen eigenen Kult
sich schafft und kraft des Abstammungsgefühles mit seinen
Bruderverbänden je nach den gegebenen Umständen in genauerer oder
loserer Fühlung bleibt, mit ihnen auch dem Stammeshäuptling ebenso wie
dem Stammeskult ergeben ist. So stellt sich uns die Vereinigung dieser
schwächeren Verbände allerdings wie ein Bund, eine Erweiterung der
einzelnen Glieder dar, in welchem die nämliche Organisation in höherer
Ordnung waltet, wie in dieser. In der That besass auch jede der vier
attischen Phylen ihre besondere Schutzgottheit, die Phylopatores, die
„Stammväter“, welche darum im Sinne des Totemismus natürlich auch die
Eponymen, d. h. Namengeber der Stämme sind.[1145] Sie hatten jährlich ihre
Latinern, und den Tities, Sabinern, als dritter Stamm vorhanden waren. Was
die Phyle der Griechen anbetrifft, so bezeichnete das Wort bloss: Abteilung
eines Volkes, u r s p r ü n g l i c h jedoch Familie o d e r Anhäufung von
Menschen derselben Rasse. Dies festzuhalten dünkt mir wichtig, denn in
der Urzeit, als die Kopfzahl der Menschenverbände noch sehr gering war,
fiel Gleichheit der Rasse mit Gleichheit der Abstammung zusammen. Im
Zeitenlaufe trübt sich naturgemäss immer mehr diese Reinheit der
Abstammung, besonders wenn die Stämme, worin die Mannesherrschaft
schon ausgebildet war, lange Jahre der Wanderung unter fremden Völkern
durchmachen. So sind z. B. die drei Stämme der übrigens wenig
zahlreichen Dorier, welche lange in Thessalien unter illyrischem und
thrakischem Volkstume gesessen, in den Peloponnes schwerlich als r e i n e
Hellenen eingewandert, wenn sie auch H e r o d o t als reine Hellenen den
jonischen Athenern gegenüber stellt.[1144] Allein überall beobachtet man im
Kreise der Vaterherrschaft, wie allmählich das Band der im Ursprunge
wirklichen Blutsverwandtschaft durch eine eingebildete ersetzt wird,
welche zudem in einem gemeinsamen Kult ihren Ausdruck findet. Nur ist
es verkehrt, wie F u s t e l d e C o u l a n g e s und andere thun, diesen Kult
für den Schöpfer des Stammes, des Clans oder der Sippe zu halten, während
er vielmehr aus diesen hervorgegangen ist. Menschen bilden einen Stamm,
einen Clan, eine Sippe, n i c h t w e i l sie um einen gemeinsamen Kult sich
scharen, sondern sie scharen sich um diesen Kult weil sie ihrer gleichen
Abstammung von einem gemeinsamen Vorfahren sich bewusst sind, weil
sie mit Recht oder Unrecht an eine engere oder weitere Verwandtschaft
untereinander glauben. Mit seinem Anschwellen spaltet sich der Stamm in
grössere oder kleinere Verbände, deren jeder wiederum seinen eigenen Kult
sich schafft und kraft des Abstammungsgefühles mit seinen
Bruderverbänden je nach den gegebenen Umständen in genauerer oder
loserer Fühlung bleibt, mit ihnen auch dem Stammeshäuptling ebenso wie
dem Stammeskult ergeben ist. So stellt sich uns die Vereinigung dieser
schwächeren Verbände allerdings wie ein Bund, eine Erweiterung der
einzelnen Glieder dar, in welchem die nämliche Organisation in höherer
Ordnung waltet, wie in dieser. In der That besass auch jede der vier
attischen Phylen ihre besondere Schutzgottheit, die Phylopatores, die
„Stammväter“, welche darum im Sinne des Totemismus natürlich auch die
Eponymen, d. h. Namengeber der Stämme sind.[1145] Sie hatten jährlich ihre
Page 465
bestimmten Kultfeste, meist mit einem gemeinsamen Mahle aller
Stammesmitglieder verbunden. Jeder Stamm stand unter einem Häuptling,
dem φυλοβασιλεύς, dem Tribunus.[1146] Aber es sollte nicht vergessen
werden, dass wenn der so gestaltete Stamm als Bund seiner
Unterabteilungen erscheint, er dies doch erst geworden, n a c h d e m die
Verhältnisse eine Gliederung notwendig gemacht.
Solche Gliederungen waren in Griechenland die P h r a t r i e n
(φρατρία), deren jede Phyle drei zählte, in Rom die K u r i e n (Curia),
wovon zehn in jedem Tribus vorhanden waren. In Attika bildeten dann
wieder je dreissig Geschlechter eine Phratrie, in Rom wahrscheinlich je
zehn Geschlechter eine Kurie. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich
Phratrie und Kurie etwa dem Clanverbande, und zwar dem u n r e i n e n
Clan, die Geschlechter aber, in Hellas γένος, in Rom Gens geheissen, der
Sippe gleich setze. Wie der Clan hatten Phratrie und Kurie ihre Häuptlinge;
L i p p e r t hat die Anschauung, dass die Gruppe, welche in Althellas je ein
„Fürst“ vertritt, als die Phratrie zu betrachten sei.[1147] In Rom hatte jede
Kurie ebenfalls ihren Vorsteher, Curio, und alle zusammen einen
Obervorsteher (Curio maximus). Von diesen Kurionen oder
Clanhäuptlingen wurden mit Hilfe des Opferpriesters (Flamen curialis)
auch die besonderen gottesdienstlichen Handlungen (Sacra) verwaltet, die
jeder Kurie oblagen. Wie die Kurie besass auch die griechische Phratrie ihre
eigene Opferstätte und Schutzgottheit, zu deren Ehren die
Phratriengenossen sich zu gemeinsamem Festmahle versammelten.
Mitglied einer Phratrie war nur derjenige, welcher der rechtmässigen Ehe in
einem der die Phratrie bildenden Geschlechter entsprossen war. Ob letztere
nun wirklich ein gemeinsames Blutsband umschlang, lässt sich so wenig
entscheiden, als beim unreinen Clan. Die blosse Vorstellung eines solchen
genügte ja, wie wir wissen, um die Menschen gesellschaftlich und politisch
zu vereinigen.
Wie Phratrie und Kurie etwa dem Clan, sagte ich, so entsprachen γένος
und Gens der Sippe; in der That sind ihnen deren wesentlichsten
Kennzeichen gemein. Sie umfassen — wie bei den Südslaven unserer Tage
— eine unbestimmte Anzahl von Gruppen, die wir heute als Sonderfamilien
auffassen, unter der Vorsteherschaft eines in Griechenland sogenannten
A r c h o n (Ἄρχων), welcher der Erbe des Patriarchats ist und, wie
L i p p e r t glaubt, anfangs wahrscheinlich seine Würde der Wahl
Stammesmitglieder verbunden. Jeder Stamm stand unter einem Häuptling,
dem φυλοβασιλεύς, dem Tribunus.[1146] Aber es sollte nicht vergessen
werden, dass wenn der so gestaltete Stamm als Bund seiner
Unterabteilungen erscheint, er dies doch erst geworden, n a c h d e m die
Verhältnisse eine Gliederung notwendig gemacht.
Solche Gliederungen waren in Griechenland die P h r a t r i e n
(φρατρία), deren jede Phyle drei zählte, in Rom die K u r i e n (Curia),
wovon zehn in jedem Tribus vorhanden waren. In Attika bildeten dann
wieder je dreissig Geschlechter eine Phratrie, in Rom wahrscheinlich je
zehn Geschlechter eine Kurie. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich
Phratrie und Kurie etwa dem Clanverbande, und zwar dem u n r e i n e n
Clan, die Geschlechter aber, in Hellas γένος, in Rom Gens geheissen, der
Sippe gleich setze. Wie der Clan hatten Phratrie und Kurie ihre Häuptlinge;
L i p p e r t hat die Anschauung, dass die Gruppe, welche in Althellas je ein
„Fürst“ vertritt, als die Phratrie zu betrachten sei.[1147] In Rom hatte jede
Kurie ebenfalls ihren Vorsteher, Curio, und alle zusammen einen
Obervorsteher (Curio maximus). Von diesen Kurionen oder
Clanhäuptlingen wurden mit Hilfe des Opferpriesters (Flamen curialis)
auch die besonderen gottesdienstlichen Handlungen (Sacra) verwaltet, die
jeder Kurie oblagen. Wie die Kurie besass auch die griechische Phratrie ihre
eigene Opferstätte und Schutzgottheit, zu deren Ehren die
Phratriengenossen sich zu gemeinsamem Festmahle versammelten.
Mitglied einer Phratrie war nur derjenige, welcher der rechtmässigen Ehe in
einem der die Phratrie bildenden Geschlechter entsprossen war. Ob letztere
nun wirklich ein gemeinsames Blutsband umschlang, lässt sich so wenig
entscheiden, als beim unreinen Clan. Die blosse Vorstellung eines solchen
genügte ja, wie wir wissen, um die Menschen gesellschaftlich und politisch
zu vereinigen.
Wie Phratrie und Kurie etwa dem Clan, sagte ich, so entsprachen γένος
und Gens der Sippe; in der That sind ihnen deren wesentlichsten
Kennzeichen gemein. Sie umfassen — wie bei den Südslaven unserer Tage
— eine unbestimmte Anzahl von Gruppen, die wir heute als Sonderfamilien
auffassen, unter der Vorsteherschaft eines in Griechenland sogenannten
A r c h o n (Ἄρχων), welcher der Erbe des Patriarchats ist und, wie
L i p p e r t glaubt, anfangs wahrscheinlich seine Würde der Wahl
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verdankte.[1148] Jedes Geschlecht besass wiederum seine eigenen Kult- und
Begräbnisstätten, sowie gemeinsame Kultfeste, und die verehrte
Schutzgottheit erweist sich bei näherer Untersuchung fast immer als irgend
ein vergötterter Vorfahr. Desgleichen hatte jede römische Gens jährlich
wiederkehrende Festtage (Feriae gentiliciae) — ihr „Sippenfest“ — an
welchen sie sich vereinigte, um der Schutzgottheit der Gens, den Dii
gentiles, unter der Aufsicht der Pontifices besondere Opfer (Sacrificia
gentilicia oder anniversaria) darzubringen. Die Verwandtschaft war strenge
in der männlichen Linie geregelt und die Frau, welche in ein Geschlecht
heiratete, musste mit dem Eintritt in das Haus ihres Mannes von ihren
heimischen Heiligtümern und Beziehungen sich lossagen. Diese vom
Patriarchat geschaffene Abstammung in männlicher Linie, mit schroffer
Ablehnung der weiblichen, ward allmählich durch den Kult geheiligt, was
F u s t e l d e C o u l a n g e s zu der irreführenden Behauptung verleitet:
Die Religion habe die Verwandtschaft bestimmt.[1149] In Wahrheit hat sie
allmählich gewordenen Anschauungen nur ihre Billigung erteilt und sie
damit allerdings befestigt. Diese Anschauungen, hervorgewachsen nicht aus
religiösen Satzungen, sondern aus dem starren Eigentumsbegriff, waren das
gerade Gegenteil jener der mutterrechtlichen Epochen, in welchen nur das
weibliche, niemals das männliche Blut Verwandtschaft begründen konnte.
Bei den Römern galt dagegen nur die Agnatio, die „zivilrechtliche
Blutsverwandtschaft“, und es erstreckte sich der häusliche Kult nicht auf
die natürliche Verwandtschaft durch die Weiber, welche als Cognatio
allmählich mit steigender Gesittung und Verfeinerung der Gefühle gewisse
Beachtung fand. Stets aber gingen in der Erbfolge die Genossen der Sippe,
die Gentiles, den Kognaten voran. Ihren Sippencharakter äussert die Gens
selbst noch in späteren Tagen, als das ursprünglich den Römern wie den
Südslaven unbekannte Testament aufgekommen war, auch darin, dass die
Gentilen denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen beerbten, welcher ohne
Testament und Erben starb. Damit hängt zusammen, dass sie das Recht
hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein
Vermögen nicht selbst verwalten konnte, unter ihre Cura oder Tutela zu
nehmen. Seit dem frühesten uns bekannten Altertum herrschte in
Griechenland und Rom das Sondereigentum, aber wenn F u s t e l d e
C o u l a n g e s leugnet, dass je etwas wie Gemeineigentum bestanden habe,
so behauptet er Unwahrscheinliches und Unbeweisbares zugleich. In
Griechenland wenigstens scheinen einige Geschlechter noch immer Reste
Begräbnisstätten, sowie gemeinsame Kultfeste, und die verehrte
Schutzgottheit erweist sich bei näherer Untersuchung fast immer als irgend
ein vergötterter Vorfahr. Desgleichen hatte jede römische Gens jährlich
wiederkehrende Festtage (Feriae gentiliciae) — ihr „Sippenfest“ — an
welchen sie sich vereinigte, um der Schutzgottheit der Gens, den Dii
gentiles, unter der Aufsicht der Pontifices besondere Opfer (Sacrificia
gentilicia oder anniversaria) darzubringen. Die Verwandtschaft war strenge
in der männlichen Linie geregelt und die Frau, welche in ein Geschlecht
heiratete, musste mit dem Eintritt in das Haus ihres Mannes von ihren
heimischen Heiligtümern und Beziehungen sich lossagen. Diese vom
Patriarchat geschaffene Abstammung in männlicher Linie, mit schroffer
Ablehnung der weiblichen, ward allmählich durch den Kult geheiligt, was
F u s t e l d e C o u l a n g e s zu der irreführenden Behauptung verleitet:
Die Religion habe die Verwandtschaft bestimmt.[1149] In Wahrheit hat sie
allmählich gewordenen Anschauungen nur ihre Billigung erteilt und sie
damit allerdings befestigt. Diese Anschauungen, hervorgewachsen nicht aus
religiösen Satzungen, sondern aus dem starren Eigentumsbegriff, waren das
gerade Gegenteil jener der mutterrechtlichen Epochen, in welchen nur das
weibliche, niemals das männliche Blut Verwandtschaft begründen konnte.
Bei den Römern galt dagegen nur die Agnatio, die „zivilrechtliche
Blutsverwandtschaft“, und es erstreckte sich der häusliche Kult nicht auf
die natürliche Verwandtschaft durch die Weiber, welche als Cognatio
allmählich mit steigender Gesittung und Verfeinerung der Gefühle gewisse
Beachtung fand. Stets aber gingen in der Erbfolge die Genossen der Sippe,
die Gentiles, den Kognaten voran. Ihren Sippencharakter äussert die Gens
selbst noch in späteren Tagen, als das ursprünglich den Römern wie den
Südslaven unbekannte Testament aufgekommen war, auch darin, dass die
Gentilen denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen beerbten, welcher ohne
Testament und Erben starb. Damit hängt zusammen, dass sie das Recht
hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein
Vermögen nicht selbst verwalten konnte, unter ihre Cura oder Tutela zu
nehmen. Seit dem frühesten uns bekannten Altertum herrschte in
Griechenland und Rom das Sondereigentum, aber wenn F u s t e l d e
C o u l a n g e s leugnet, dass je etwas wie Gemeineigentum bestanden habe,
so behauptet er Unwahrscheinliches und Unbeweisbares zugleich. In
Griechenland wenigstens scheinen einige Geschlechter noch immer Reste
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von Gemeinvermögen besessen und durch den Archon verwaltet zu haben.
Auch deutet die Unveräusserlichkeit des Familienbesitzes auf ein solches
hin. In Sparta war jedem verboten seinen Bodenanteil zu verkaufen,
desgleichen bei den Lokrern und auf Leukos. P h i d o n von Korinth, ein
Gesetzgeber des neunten Jahrhunderts, schrieb vor, dass die Zahl der
Familien und der Liegenschaften unverändert bleiben sollte. Dies war aber
nur durchführbar, wenn die Güter weder verkauft, noch selbst verteilt
werden durften. In Rom war der Güterverkauf erst seit dem
Zwölftafelgesetz gestattet, allem Anscheine nach früher aber, gleichwie in
Griechenland, unzulässig,[1150] und M o m m s e n hat gezeigt, wie die
römischen Gentes ehedem ihre gemeinsame, nach ihrem Namen benannte
Gemarkung besassen, welche, wie aus einigen Andeutungen hervorgeht,
lange noch ungeteilt der ganzen Sippe gehörte und nach deren,
beziehungsweise des Pater Anordnungen gemeinsam bebaut wurde. Nur
der Ertrag wurde auf die Sonderfamilien verteilt. L e t o u r n e a u gelangt
daher mit L a v e l e y e zu dem Schlusse, dass auch in Rom und Hellas das
Gemeinvermögen dem Sondereigentum vorangegangen, dass letzteres nur
sehr allmählich aus jenem sich herausgebildet habe.[1151] Den unteilbaren
und unveräusserlichen Besitz der späteren Sonderfamilie wird man füglich
als ein Zwischenglied auf diesem Entwicklungsgange ansprechen dürfen.
Endlich gilt vom Gemeineigentum wohl mit gleichem Recht, was F u s t e l
d e C o u l a n g e s für das in keinem römischen Gesetz erwähnte Vorrecht
der Erstgeburt ins Treffen führt. Man dürfe, sagt er, aus diesem Fehlen nicht
folgern, dass es dem alten Italien unbekannt gewesen; es konnte ja einfach
verschwinden und selbst die Erinnerung daran erlöschen.[1152]
Die Geschlechter der griechisch-römischen Urzeit (γένος und gens)
trugen also unzweifelhaft alle Merkmale der Sippe an sich, die wir in ihrem
Urgrunde als einen Verband von Blutsverwandten kennen. Dass das
Nämliche auch bei der Gens zutraf, hat F u s t e l d e C o u l a n g e s
ausser alle Frage gestellt. Schon die sprachlichen Ausdrücke reden beredt
genug. Das Wort Gens ist genau das nämliche Wort wie Genus, so sehr,
dass man das eine für das andere setzen und z. B. Gens Fabia ebenso wohl
als Genus Fabium sagen könnte; beide entsprechen dem Zeitworte gignere
und dem Hauptworte Genitor; ebenso wie γένος seinerseits γεννᾷν und
γονεύς. In allen diesen Wörtern steckt der Begriff der Abstammung. Die
Griechen bezeichneten die Genossen eines γένος auch als ὁμογάλακτες, d.
h. von der nämlichen Milch Genährte.[1153] Griechen und Römer verbanden
Auch deutet die Unveräusserlichkeit des Familienbesitzes auf ein solches
hin. In Sparta war jedem verboten seinen Bodenanteil zu verkaufen,
desgleichen bei den Lokrern und auf Leukos. P h i d o n von Korinth, ein
Gesetzgeber des neunten Jahrhunderts, schrieb vor, dass die Zahl der
Familien und der Liegenschaften unverändert bleiben sollte. Dies war aber
nur durchführbar, wenn die Güter weder verkauft, noch selbst verteilt
werden durften. In Rom war der Güterverkauf erst seit dem
Zwölftafelgesetz gestattet, allem Anscheine nach früher aber, gleichwie in
Griechenland, unzulässig,[1150] und M o m m s e n hat gezeigt, wie die
römischen Gentes ehedem ihre gemeinsame, nach ihrem Namen benannte
Gemarkung besassen, welche, wie aus einigen Andeutungen hervorgeht,
lange noch ungeteilt der ganzen Sippe gehörte und nach deren,
beziehungsweise des Pater Anordnungen gemeinsam bebaut wurde. Nur
der Ertrag wurde auf die Sonderfamilien verteilt. L e t o u r n e a u gelangt
daher mit L a v e l e y e zu dem Schlusse, dass auch in Rom und Hellas das
Gemeinvermögen dem Sondereigentum vorangegangen, dass letzteres nur
sehr allmählich aus jenem sich herausgebildet habe.[1151] Den unteilbaren
und unveräusserlichen Besitz der späteren Sonderfamilie wird man füglich
als ein Zwischenglied auf diesem Entwicklungsgange ansprechen dürfen.
Endlich gilt vom Gemeineigentum wohl mit gleichem Recht, was F u s t e l
d e C o u l a n g e s für das in keinem römischen Gesetz erwähnte Vorrecht
der Erstgeburt ins Treffen führt. Man dürfe, sagt er, aus diesem Fehlen nicht
folgern, dass es dem alten Italien unbekannt gewesen; es konnte ja einfach
verschwinden und selbst die Erinnerung daran erlöschen.[1152]
Die Geschlechter der griechisch-römischen Urzeit (γένος und gens)
trugen also unzweifelhaft alle Merkmale der Sippe an sich, die wir in ihrem
Urgrunde als einen Verband von Blutsverwandten kennen. Dass das
Nämliche auch bei der Gens zutraf, hat F u s t e l d e C o u l a n g e s
ausser alle Frage gestellt. Schon die sprachlichen Ausdrücke reden beredt
genug. Das Wort Gens ist genau das nämliche Wort wie Genus, so sehr,
dass man das eine für das andere setzen und z. B. Gens Fabia ebenso wohl
als Genus Fabium sagen könnte; beide entsprechen dem Zeitworte gignere
und dem Hauptworte Genitor; ebenso wie γένος seinerseits γεννᾷν und
γονεύς. In allen diesen Wörtern steckt der Begriff der Abstammung. Die
Griechen bezeichneten die Genossen eines γένος auch als ὁμογάλακτες, d.
h. von der nämlichen Milch Genährte.[1153] Griechen und Römer verbanden
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ohne Zweifel mit den Worten Gens und γένος die Vorstellung eines gleichen
Ursprungs und in Hellas wie in Rom haben die Geschlechternamen stets die
Form, wie sie in beiden Sprachen für die patronymischen Benennungen
gebräuchlich war. Claudius heisst Sohn des Clausus, und Butades Sohn des
Butes. Das Zeichen, dass man einer Gens angehöre, war das Nomen
gentilicium, der Geschlechtsname, der stets mit -ius endigt. Diesem wurde
bei den Patriziern vorgesetzt zur Bezeichnung des Individuums das
Praenomen, der Vorname; endlich spalteten sich die Gentes meist in
Sonderfamilien, welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besonderen
Beinamen (Cognomen) führten, und dieser wurde dem Nomen gentilicium
als dritter Name nachgesetzt. So war z. B. Scipio Beinamen der Cornelier,
Piso der Calpurnier u. s. w. In dem Namen Publius Cornelius Scipio ist also
Cornelius jener des ganzen Geschlechts und älter als Scipio; es hat demnach
Leute des Namens Cornelius lange vor Scipionen gegeben. Daraus geht
hervor, was F u s t e l d e C o u l a n g e s mit Recht betont, dass das
Geschlecht, die Sippe ursprünglich die Familie selbst,[1154] sagen wir die
älteste Form der griechisch-römischen Familie war. Es ist die Joint-Family
der Hindu, die ursprüngliche slavische Sippschaft. So wie diese aber in der
Hausgenossenschaft sich nicht mehr als ein strenger Bund Blutsverwandter
darstellt, so sind auch die unter Vatergewalt entstandenen Gentes Verbände,
wie sie nicht mehr die Abstammung allein, sondern eben die väterliche
Besitzgewalt durch Aufnahme fremder Elemente geschaffen hat, indem sie
ihnen Sklaven und die aus den Freigelassenen hervorgegangenen Klienten
einfügte. Stets aber beherrschte die Einbildung gemeinsamer Herkunft den
Begriff des Geschlechts. Bei der späteren Spaltung der Sippe in
Sonderfamilien schieden sich die Gentiles von den Agnaten, d. h. die
engeren Verwandten nach Manneslinie. Gentile blieben solche Agnaten,
welche ihre in der Nacht der Zeiten verloren gegangene Verwandtschaft
nicht mehr nachweisen konnten; die einzige Erinnerung an diese
Verwandtschaft lebte fort in dem gemeinschaftlichen Nomen gentilicium.
Ursprünglich allerdings liefen Gentilität und Agnation nicht auf
denselben Ursprung zurück. M a c L e n n a n hat es sehr wahrscheinlich
gemacht, dass die Geschlechter der Griechen und Römer v o r dem
Aufkommen der agnatischen Abstammung entstanden, wie ich ja für die
Sippe die Wurzel ebenfalls in voragnatischer Zeit, also in den Epochen der
Mutterfolge suche. Dass die Griechen, wie erwähnt, die
Geschlechtsgenossen doch noch ὁμογάλακτες, Milchbrüder nannten, zu
Ursprungs und in Hellas wie in Rom haben die Geschlechternamen stets die
Form, wie sie in beiden Sprachen für die patronymischen Benennungen
gebräuchlich war. Claudius heisst Sohn des Clausus, und Butades Sohn des
Butes. Das Zeichen, dass man einer Gens angehöre, war das Nomen
gentilicium, der Geschlechtsname, der stets mit -ius endigt. Diesem wurde
bei den Patriziern vorgesetzt zur Bezeichnung des Individuums das
Praenomen, der Vorname; endlich spalteten sich die Gentes meist in
Sonderfamilien, welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besonderen
Beinamen (Cognomen) führten, und dieser wurde dem Nomen gentilicium
als dritter Name nachgesetzt. So war z. B. Scipio Beinamen der Cornelier,
Piso der Calpurnier u. s. w. In dem Namen Publius Cornelius Scipio ist also
Cornelius jener des ganzen Geschlechts und älter als Scipio; es hat demnach
Leute des Namens Cornelius lange vor Scipionen gegeben. Daraus geht
hervor, was F u s t e l d e C o u l a n g e s mit Recht betont, dass das
Geschlecht, die Sippe ursprünglich die Familie selbst,[1154] sagen wir die
älteste Form der griechisch-römischen Familie war. Es ist die Joint-Family
der Hindu, die ursprüngliche slavische Sippschaft. So wie diese aber in der
Hausgenossenschaft sich nicht mehr als ein strenger Bund Blutsverwandter
darstellt, so sind auch die unter Vatergewalt entstandenen Gentes Verbände,
wie sie nicht mehr die Abstammung allein, sondern eben die väterliche
Besitzgewalt durch Aufnahme fremder Elemente geschaffen hat, indem sie
ihnen Sklaven und die aus den Freigelassenen hervorgegangenen Klienten
einfügte. Stets aber beherrschte die Einbildung gemeinsamer Herkunft den
Begriff des Geschlechts. Bei der späteren Spaltung der Sippe in
Sonderfamilien schieden sich die Gentiles von den Agnaten, d. h. die
engeren Verwandten nach Manneslinie. Gentile blieben solche Agnaten,
welche ihre in der Nacht der Zeiten verloren gegangene Verwandtschaft
nicht mehr nachweisen konnten; die einzige Erinnerung an diese
Verwandtschaft lebte fort in dem gemeinschaftlichen Nomen gentilicium.
Ursprünglich allerdings liefen Gentilität und Agnation nicht auf
denselben Ursprung zurück. M a c L e n n a n hat es sehr wahrscheinlich
gemacht, dass die Geschlechter der Griechen und Römer v o r dem
Aufkommen der agnatischen Abstammung entstanden, wie ich ja für die
Sippe die Wurzel ebenfalls in voragnatischer Zeit, also in den Epochen der
Mutterfolge suche. Dass die Griechen, wie erwähnt, die
Geschlechtsgenossen doch noch ὁμογάλακτες, Milchbrüder nannten, zu
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einer Zeit, wo das Vaterrecht schon in voller Blüte stand und die Cognatio,
die Weiberlinie, nicht mehr zur Verwandtschaft zählte, ist es ein deutlicher
Hinweis auf ältere Zustände. Man darf also sagen, die Gentilen waren
Menschen, welche sich als Blutsverwandte zu jener Zeit betrachteten, als
das neue agnatische System sich Bahn brach. Da das Patriarchat, die
Mannesgewalt, stets mit der Entwicklung des Eigentums gleichen Schritt
hielt, so dürfte voraussichtlich die zur Sonderfamilie leitende Agnation im
Kreise der Reichen auch zuerst sich entwickelt haben, während die
Ärmeren noch lange an der mütterlichen Familienordnung festhielten.
Damit vermag A. G i r a u d - T e u l o n eine, wie mir däucht, annehmbare
Erklärung der Unterscheidung zwischen Patrizier und Plebejer zu bieten.
Mit Unrecht hat man letzteren die Gens absprechen wollen; das Geschlecht
hat mit allen seinen wesentlichen, rechtlichen Merkmalen bei den Plebejern
so gut bestanden wie bei den Patriziern; auch die Plebejer besassen ein
Nomen gentilicium, Beinamen, sowie die Erbschafts- und
Vormundschaftsrechte unter den Gentilen. Dennoch bestand zwischen den
Patrizier- und Plebejergeschlechtern ein Unterschied, und dieser muss ein
wesentlicher gewesen sein, da in den ersten Jahrhunderten Roms die
Patrizierkaste ihren ganzen Stolz in den ausschliesslichen Besitz des
Geschlechterwesens, der Gentilität setzte. G i r a u d - T e u l o n wagt nun
die Vermutung, dass eine Verschiedenheit der Verwandtschaftssysteme
diesem Unterschiede zu Grunde gelegen. Der römische Staat erwuchs
zuerst aus mächtigen Clanen der vorgeschichtlichen Zeit, welche die Pagi
der römischen Campagna inne hatten. Diese Clane bildeten Geschlechter,
Gentes, besonderer Art, nämlich solche, in welchen die vaterrechtliche
Agnation, vielleicht lange schon vor der Gründung Roms, die kognatische
Verwandtschaft der älteren Zeit verdrängt hatte. Diese Geschlechter oder
Sippen bestanden aus Leuten, welche ihren Stammvater nennen konnten,
qui patrem scire possunt, und die, weil sie eben einen solchen kannten, sich
patrizische nannten. Das Wesentliche der Gens patricia beruhte in der Idee
der von den Göttern geheiligten Vaterschaft und die auf dieses besondere
religiöse Recht fussenden Clane bildeten allmählich eine besondere
politische Kaste. Als Patricii bezeichnete man demnach die Gentilen der
herrschenden Sippen im Gegensatze zu den Gentilen der niederen Clane,
der Bauern, welche noch nicht nach Vaterrecht organisiert waren. Diese
plebejischen Gentes waren also noch n a t ü r l i c h e , nicht auf das
agnatisch-religiöse Recht aufgebaute Sippen. In der That berichten die alten
die Weiberlinie, nicht mehr zur Verwandtschaft zählte, ist es ein deutlicher
Hinweis auf ältere Zustände. Man darf also sagen, die Gentilen waren
Menschen, welche sich als Blutsverwandte zu jener Zeit betrachteten, als
das neue agnatische System sich Bahn brach. Da das Patriarchat, die
Mannesgewalt, stets mit der Entwicklung des Eigentums gleichen Schritt
hielt, so dürfte voraussichtlich die zur Sonderfamilie leitende Agnation im
Kreise der Reichen auch zuerst sich entwickelt haben, während die
Ärmeren noch lange an der mütterlichen Familienordnung festhielten.
Damit vermag A. G i r a u d - T e u l o n eine, wie mir däucht, annehmbare
Erklärung der Unterscheidung zwischen Patrizier und Plebejer zu bieten.
Mit Unrecht hat man letzteren die Gens absprechen wollen; das Geschlecht
hat mit allen seinen wesentlichen, rechtlichen Merkmalen bei den Plebejern
so gut bestanden wie bei den Patriziern; auch die Plebejer besassen ein
Nomen gentilicium, Beinamen, sowie die Erbschafts- und
Vormundschaftsrechte unter den Gentilen. Dennoch bestand zwischen den
Patrizier- und Plebejergeschlechtern ein Unterschied, und dieser muss ein
wesentlicher gewesen sein, da in den ersten Jahrhunderten Roms die
Patrizierkaste ihren ganzen Stolz in den ausschliesslichen Besitz des
Geschlechterwesens, der Gentilität setzte. G i r a u d - T e u l o n wagt nun
die Vermutung, dass eine Verschiedenheit der Verwandtschaftssysteme
diesem Unterschiede zu Grunde gelegen. Der römische Staat erwuchs
zuerst aus mächtigen Clanen der vorgeschichtlichen Zeit, welche die Pagi
der römischen Campagna inne hatten. Diese Clane bildeten Geschlechter,
Gentes, besonderer Art, nämlich solche, in welchen die vaterrechtliche
Agnation, vielleicht lange schon vor der Gründung Roms, die kognatische
Verwandtschaft der älteren Zeit verdrängt hatte. Diese Geschlechter oder
Sippen bestanden aus Leuten, welche ihren Stammvater nennen konnten,
qui patrem scire possunt, und die, weil sie eben einen solchen kannten, sich
patrizische nannten. Das Wesentliche der Gens patricia beruhte in der Idee
der von den Göttern geheiligten Vaterschaft und die auf dieses besondere
religiöse Recht fussenden Clane bildeten allmählich eine besondere
politische Kaste. Als Patricii bezeichnete man demnach die Gentilen der
herrschenden Sippen im Gegensatze zu den Gentilen der niederen Clane,
der Bauern, welche noch nicht nach Vaterrecht organisiert waren. Diese
plebejischen Gentes waren also noch n a t ü r l i c h e , nicht auf das
agnatisch-religiöse Recht aufgebaute Sippen. In der That berichten die alten
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Schriftsteller, dass anfangs die Plebejer noch nicht patres familias waren;
solche gab es bloss im Verbande der patrizischen Geschlechter. Als die
Vatergewalt allgemach auch in die Sitten der Plebejer überging,
organisierten sich auch plebejische Clane nach dem Vorbilde der
patrizischen Sippe und wurden von dieser als Gentes minores anerkannt,
aber einen religiösen Patriarchen vermochten sie sich nicht zu geben. Damit
fiel auch der Kult der Geschlechter hinweg; es gab für sie weder Auspicia
noch Sacra. Der Plebejer war ein Mensch ohne kultlich geheiligten
Stammvater; patrem non habet, sagte man von ihm, wenn auch sein
leiblicher Vater genau bekannt war. Auch kennt man in der Plebejer-Gens
weder die rechte Ehe (justum matrimonium) noch die rechte Vermählung
(justae nuptiae), und die Plebejer schlossen ihre Bündnisse auch nicht nach
den strengen Vorschriften der Patrizier: Connubia promiscua habent more
ferarum. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Umgestaltung in agnatischem
Sinne sehr lange durch das Fehlen von Eigentum in der plebejischen Sippe
verzögert oder verhindert wurde. Das Eigentumsrecht ist in der That das
hervorstechende Merkmal der alten patrizischen Geschlechter; der Plebejer
hingegen war ursprünglich nicht Eigentümer.[1155]
[1066] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 488–489.
[1067] A. a. O. S. 490–491.
[1068] Ausland 1868. S. 328.
[1069] K. v. G e r s t e n b e r g , im Ausland 1866. S. 813.
[1070] Frarécheur, der männliche Mitteilhaber bei einer Lehensteilung unter
Geschwister; der Hauptlehenserbe war der Parageur, doch wird dieses Wort
auch im Sinne einfach von Mitbelehnter gebraucht.
[1071] L é o n Va n d e r k i n d e r e . Notice sur l’origine des magistrats
communaux et sur l’organisation de la marke dans nos contrées au moyen âge.
Bruxelles 1874.
[1072] Abgeleitet von Drug, Freund.
[1073] Va l t a z a r B o g i š i ć . Zbornik sadašnjih pravnih običaja u južnih
Slovena. Agram 1874. Es ist hier der Hinweis am Platze, dass der angesehene
slavische Rechtsforscher wohl als der Begründer jener Schule zu betrachten ist,
welche in Deutschland Richter P o s t in Bremen vertritt und als ethnologische
Jurisprudenz bezeichnet. Ehe noch des letzteren erste Schriften erschienen, hatte
B o g i š i ć ein schon auf dieser Grundlage aufgebautes Werk über das
Gewohnheitsrecht der Slaven veröffentlicht (Pravni običaji u Slovena. Agram
1867). Seine Übereinstimmung mit P o s t ’ s leitenden Gedanken kenne ich aus
dem eigenen Munde des mir befreundeten slavischen Gelehrten. B o g i š i ć , aus
Ragusa gebürtig, dermalen kais. russ. Staatsrat und Professor an der Universität
solche gab es bloss im Verbande der patrizischen Geschlechter. Als die
Vatergewalt allgemach auch in die Sitten der Plebejer überging,
organisierten sich auch plebejische Clane nach dem Vorbilde der
patrizischen Sippe und wurden von dieser als Gentes minores anerkannt,
aber einen religiösen Patriarchen vermochten sie sich nicht zu geben. Damit
fiel auch der Kult der Geschlechter hinweg; es gab für sie weder Auspicia
noch Sacra. Der Plebejer war ein Mensch ohne kultlich geheiligten
Stammvater; patrem non habet, sagte man von ihm, wenn auch sein
leiblicher Vater genau bekannt war. Auch kennt man in der Plebejer-Gens
weder die rechte Ehe (justum matrimonium) noch die rechte Vermählung
(justae nuptiae), und die Plebejer schlossen ihre Bündnisse auch nicht nach
den strengen Vorschriften der Patrizier: Connubia promiscua habent more
ferarum. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Umgestaltung in agnatischem
Sinne sehr lange durch das Fehlen von Eigentum in der plebejischen Sippe
verzögert oder verhindert wurde. Das Eigentumsrecht ist in der That das
hervorstechende Merkmal der alten patrizischen Geschlechter; der Plebejer
hingegen war ursprünglich nicht Eigentümer.[1155]
[1066] L i p p e r t . Kulturgeschichte. Bd. II. S. 488–489.
[1067] A. a. O. S. 490–491.
[1068] Ausland 1868. S. 328.
[1069] K. v. G e r s t e n b e r g , im Ausland 1866. S. 813.
[1070] Frarécheur, der männliche Mitteilhaber bei einer Lehensteilung unter
Geschwister; der Hauptlehenserbe war der Parageur, doch wird dieses Wort
auch im Sinne einfach von Mitbelehnter gebraucht.
[1071] L é o n Va n d e r k i n d e r e . Notice sur l’origine des magistrats
communaux et sur l’organisation de la marke dans nos contrées au moyen âge.
Bruxelles 1874.
[1072] Abgeleitet von Drug, Freund.
[1073] Va l t a z a r B o g i š i ć . Zbornik sadašnjih pravnih običaja u južnih
Slovena. Agram 1874. Es ist hier der Hinweis am Platze, dass der angesehene
slavische Rechtsforscher wohl als der Begründer jener Schule zu betrachten ist,
welche in Deutschland Richter P o s t in Bremen vertritt und als ethnologische
Jurisprudenz bezeichnet. Ehe noch des letzteren erste Schriften erschienen, hatte
B o g i š i ć ein schon auf dieser Grundlage aufgebautes Werk über das
Gewohnheitsrecht der Slaven veröffentlicht (Pravni običaji u Slovena. Agram
1867). Seine Übereinstimmung mit P o s t ’ s leitenden Gedanken kenne ich aus
dem eigenen Munde des mir befreundeten slavischen Gelehrten. B o g i š i ć , aus
Ragusa gebürtig, dermalen kais. russ. Staatsrat und Professor an der Universität
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zu Odessa, hat soeben die Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches für das
Fürstentum Montenegro beendet, eine Arbeit, die ihn viele Jahre in Anspruch
nahm. Siehe darüber seine kleine Schrift: A propos du code civil du Monténegro;
quelques mots sur les principes et la méthode adoptés pour sa confection. Paris
1886.
[1074] Dr. Fr. S. K r a u s s . Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885.
[1075] L e r o y - B e a u l i e u . L’empire des Tsars et les Russes. Bd. I. S.
477.
[1076] K r a u s s . A. a. O. S. 2.
[1077] A. a. O.
[1078] A. a. O. S. 18–19.
[1079] A. a. O. S. 57.
[1080] K r a u s s . A. a. O. S. 33.
[1081] A. a. O. S. 42.
[1082] A. a. O. S. 40.
[1083] A. a. O. S. 39.
[1084] A. a. O. S. 38.
[1085] K r a u s s . A. a. O. S. 51.
[1086] A. a. O. S. 72.
[1087] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. Bd. I. S. 476.
[1088] K r a u s s . A. a. O. S. 611.
[1089] A. a. O. S. 614. Dagegen berechtigt seine Stelle den Brautführer, der
gewöhnlich der Taufpate ist, so oft es ihm behagt, die Braut abzuküssen; er darf
ihr auch vor aller Augen in den Busen fahren, ohne dass man ihm einen Vorwurf
daraus machen würde; auch das würde man ihm nicht verargen, wenn seine
Freundlichkeit die Grenzen des Erlaubten überschritten, wenn er z. B. „die Braut
in die Brüste kneipte oder sie beim Küssen beissen würde“. Er handelt nach dem
Satze:
„Bis zum Gürtel ist sie mein, vom Gürtel ab sein.
Gott gab das Herzen frei.
Vom Herzen bis zum Minnepflegen
Führt noch so mancher Schritt.“
(A. a. O. S. 608–609.)
[1090] A. a. O. S. 619.
[1091] K r a u s s . A. a. O. S. 624.
[1092] A. a. O. S. 640.
[1093] B o g i š i ć hielt das Wort Zadruga für nicht volkstümlich, aber Dr.
K r a u s s fand es in Bosnien auch beim Volke lokalisiert und zwar bei den
Fürstentum Montenegro beendet, eine Arbeit, die ihn viele Jahre in Anspruch
nahm. Siehe darüber seine kleine Schrift: A propos du code civil du Monténegro;
quelques mots sur les principes et la méthode adoptés pour sa confection. Paris
1886.
[1074] Dr. Fr. S. K r a u s s . Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885.
[1075] L e r o y - B e a u l i e u . L’empire des Tsars et les Russes. Bd. I. S.
477.
[1076] K r a u s s . A. a. O. S. 2.
[1077] A. a. O.
[1078] A. a. O. S. 18–19.
[1079] A. a. O. S. 57.
[1080] K r a u s s . A. a. O. S. 33.
[1081] A. a. O. S. 42.
[1082] A. a. O. S. 40.
[1083] A. a. O. S. 39.
[1084] A. a. O. S. 38.
[1085] K r a u s s . A. a. O. S. 51.
[1086] A. a. O. S. 72.
[1087] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. Bd. I. S. 476.
[1088] K r a u s s . A. a. O. S. 611.
[1089] A. a. O. S. 614. Dagegen berechtigt seine Stelle den Brautführer, der
gewöhnlich der Taufpate ist, so oft es ihm behagt, die Braut abzuküssen; er darf
ihr auch vor aller Augen in den Busen fahren, ohne dass man ihm einen Vorwurf
daraus machen würde; auch das würde man ihm nicht verargen, wenn seine
Freundlichkeit die Grenzen des Erlaubten überschritten, wenn er z. B. „die Braut
in die Brüste kneipte oder sie beim Küssen beissen würde“. Er handelt nach dem
Satze:
„Bis zum Gürtel ist sie mein, vom Gürtel ab sein.
Gott gab das Herzen frei.
Vom Herzen bis zum Minnepflegen
Führt noch so mancher Schritt.“
(A. a. O. S. 608–609.)
[1090] A. a. O. S. 619.
[1091] K r a u s s . A. a. O. S. 624.
[1092] A. a. O. S. 640.
[1093] B o g i š i ć hielt das Wort Zadruga für nicht volkstümlich, aber Dr.
K r a u s s fand es in Bosnien auch beim Volke lokalisiert und zwar bei den
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Katholiken in der Majevica und den Muhammedanern in Doljni Vakuf; sonst
nicht.
[1094] K r a u s s . A. a. O. S. 72.
[1095] Der Erbtochtermann (Domazet) nimmt gewöhnlich den Zunamen des
Weibes an, weil man den seinen mit der Zeit vergisst. (A. a. O. S. 476.) Aus den
angeführten Gründen hält es schwer, jemanden zum Erbtochtermann zu
gewinnen.
[1096] A. a. O. S. 598.
[1097] K r a u s s . A. a. O. S. 76.
[1098] A. a. O. S. 78.
[1099] L i p p e r t . Geschichte der Familie. S. 240.
[1100] K r a u s s . A. a. O. S. 73.
[1101] P a c h m a n n . Obytschnoje graschdanskoje pravo w Rossii. St.
Petersburg 1877–79. Bd. II. S. 2.
[1102] Von Rod, Geschlecht, Rodstwo, Verwandtschaft.
[1103] Von Otjez, Vater.
[1104] L e r o y - B e a u l i e u . L’empire des Tsars et les Russes. Bd. I. S.
478–479.
[1105] K r a u s s . A. a. O. S. 84.
[1106] A. a. O. S. 80–81.
[1107] A. a. O. S. 79.
[1108] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. Bd. I. S. 46.
[1109] A. a. O. S. 488.
[1110] Flicht doch der Bauer, wenn er von seinem Weibe spricht,
regelmässig in die Rede die Worte ein: Da oprostiš moja žena, d. h.: Sollst mir’s
vergeben, mein Weib. K r a u s s . A. a. O. S. 514. Wie bei den Moslemin, essen
die Frauen auch niemals mit den Männern zusammen.
[1111] K r a u s s . A. a. O. S. 90.
[1112] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. Bd. I. S. 483.
[1113] K r a u s s . A. a. O. S. 478.
[1114] A. a. O. S. 107.
[1115] K r a u s s . A. a. O. S. 499.
[1116] A. a. O. S. 579–580.
[1117] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. S. 481.
[1118] G e š o v . Zadrugata v zapadna Blgarija. Sofia 1888.
[1119] K r a u s s . A. a. O. S. 66.
[1120] Ausland 1866. S. 229.
[1121] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. S. 479.
nicht.
[1094] K r a u s s . A. a. O. S. 72.
[1095] Der Erbtochtermann (Domazet) nimmt gewöhnlich den Zunamen des
Weibes an, weil man den seinen mit der Zeit vergisst. (A. a. O. S. 476.) Aus den
angeführten Gründen hält es schwer, jemanden zum Erbtochtermann zu
gewinnen.
[1096] A. a. O. S. 598.
[1097] K r a u s s . A. a. O. S. 76.
[1098] A. a. O. S. 78.
[1099] L i p p e r t . Geschichte der Familie. S. 240.
[1100] K r a u s s . A. a. O. S. 73.
[1101] P a c h m a n n . Obytschnoje graschdanskoje pravo w Rossii. St.
Petersburg 1877–79. Bd. II. S. 2.
[1102] Von Rod, Geschlecht, Rodstwo, Verwandtschaft.
[1103] Von Otjez, Vater.
[1104] L e r o y - B e a u l i e u . L’empire des Tsars et les Russes. Bd. I. S.
478–479.
[1105] K r a u s s . A. a. O. S. 84.
[1106] A. a. O. S. 80–81.
[1107] A. a. O. S. 79.
[1108] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. Bd. I. S. 46.
[1109] A. a. O. S. 488.
[1110] Flicht doch der Bauer, wenn er von seinem Weibe spricht,
regelmässig in die Rede die Worte ein: Da oprostiš moja žena, d. h.: Sollst mir’s
vergeben, mein Weib. K r a u s s . A. a. O. S. 514. Wie bei den Moslemin, essen
die Frauen auch niemals mit den Männern zusammen.
[1111] K r a u s s . A. a. O. S. 90.
[1112] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. Bd. I. S. 483.
[1113] K r a u s s . A. a. O. S. 478.
[1114] A. a. O. S. 107.
[1115] K r a u s s . A. a. O. S. 499.
[1116] A. a. O. S. 579–580.
[1117] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. S. 481.
[1118] G e š o v . Zadrugata v zapadna Blgarija. Sofia 1888.
[1119] K r a u s s . A. a. O. S. 66.
[1120] Ausland 1866. S. 229.
[1121] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. S. 479.
Page 473
[1122] L e r o y - B e a u l i e u . A. a. O. S. 468.
[1123] V. B o g i š i ć . De la forme dite „Inokosna“ de la famille rurale
chez les Serbes et les Croates. Paris 1884.
[1124] B o g i š i ć . A. a. O. S. 28–29.
[1125] A. a. O. S. 34.
[1126] S p i r i d i o n G o p č e v i ć . Oberalbanien und seine Liga. Leipzig
1881. S. 317.
[1127] A. a. O. S. 444.
[1128] Ein eigentümliches Mittel haben indes die mireditischen Mädchen,
wenn sie der Ehe mit einem Verhassten entgehen wollen, ohne Blutrache gegen
die Ihrigen heraufzubeschwören. Sie geben dann nämlich ihre Absicht kund —
M a n n werden zu wollen. In diesem Falle bringt der Pfarrer nach der Messe zur
öffentlichen Kenntnis, dass die Jungfrau N. N. von nun an den männlichen
Namen Džon, Gjergj, Dod (oder welcher ihr sonst gefiel) annehmen und daher
künftig als „Mann“ zu betrachten sei. Sie kleidet sich dann in männliche
Gewänder, nimmt die Waffen ihrer Verwandten und streicht als „Mann“ umher.
Nur muss sich dieser neue Mann in acht nehmen, bei seinen Herumstreifereien
nicht — schwanger zu werden, denn dies hätte seinen Tod zur Folge.
(G o p č e v i ć . A. a. O. S. 459–460.)
[1129] A. a. O. S. 458.
[1130] Vgl. altnordisch Sifjar, fem. plur. die Gesippen; gotisch Sibja, das
verwandte Geschlecht, die Verwandtschaft = „Freundschaft“, Gemeinschaft;
altsächsisch Sibbja, althochdeutsch Sippja, mittelhochdeutsch Sippe = Friede,
Bund, Verwandtschaft. Sanskrit Sabbhá, Communitas, daher Sabhya: zu einer
Gemeinschaft gehörig, dann gesittet, anständig.
[1131] S i g m u n d R i e z l e r im: Oberbayerischen Archiv für
vaterländische Geschichte. Bd. XLIV. München 1887. S. 59–60.
[1132] R i e z l e r . A. a. O. S. 57.
[1133] F e l i x D a h n . Urgeschichte der germanischen und romanischen
Völker. Berlin 1881. Bd. I. S. 104.
[1134] W. H. R i e h l . Die Familie. S. 209.
[1135] F e l i x D a h n . A. a. O. S. 289.
[1136] F e l i x D a h n . A. a. O. S. 436.
[1137] A. a. O. S. 37.
[1138] A. a. O. S. 105.
[1139] A. a. O. S. 436.
[1140] R i e z l e r . A. a. O. S. 63.
[1141] Ausland 1876. S. 165.
[1142] Ausland 1866. S. 107.
[1143] F u s t e l d e C o u l a n g e s . La cité antique. S. 113.
[1123] V. B o g i š i ć . De la forme dite „Inokosna“ de la famille rurale
chez les Serbes et les Croates. Paris 1884.
[1124] B o g i š i ć . A. a. O. S. 28–29.
[1125] A. a. O. S. 34.
[1126] S p i r i d i o n G o p č e v i ć . Oberalbanien und seine Liga. Leipzig
1881. S. 317.
[1127] A. a. O. S. 444.
[1128] Ein eigentümliches Mittel haben indes die mireditischen Mädchen,
wenn sie der Ehe mit einem Verhassten entgehen wollen, ohne Blutrache gegen
die Ihrigen heraufzubeschwören. Sie geben dann nämlich ihre Absicht kund —
M a n n werden zu wollen. In diesem Falle bringt der Pfarrer nach der Messe zur
öffentlichen Kenntnis, dass die Jungfrau N. N. von nun an den männlichen
Namen Džon, Gjergj, Dod (oder welcher ihr sonst gefiel) annehmen und daher
künftig als „Mann“ zu betrachten sei. Sie kleidet sich dann in männliche
Gewänder, nimmt die Waffen ihrer Verwandten und streicht als „Mann“ umher.
Nur muss sich dieser neue Mann in acht nehmen, bei seinen Herumstreifereien
nicht — schwanger zu werden, denn dies hätte seinen Tod zur Folge.
(G o p č e v i ć . A. a. O. S. 459–460.)
[1129] A. a. O. S. 458.
[1130] Vgl. altnordisch Sifjar, fem. plur. die Gesippen; gotisch Sibja, das
verwandte Geschlecht, die Verwandtschaft = „Freundschaft“, Gemeinschaft;
altsächsisch Sibbja, althochdeutsch Sippja, mittelhochdeutsch Sippe = Friede,
Bund, Verwandtschaft. Sanskrit Sabbhá, Communitas, daher Sabhya: zu einer
Gemeinschaft gehörig, dann gesittet, anständig.
[1131] S i g m u n d R i e z l e r im: Oberbayerischen Archiv für
vaterländische Geschichte. Bd. XLIV. München 1887. S. 59–60.
[1132] R i e z l e r . A. a. O. S. 57.
[1133] F e l i x D a h n . Urgeschichte der germanischen und romanischen
Völker. Berlin 1881. Bd. I. S. 104.
[1134] W. H. R i e h l . Die Familie. S. 209.
[1135] F e l i x D a h n . A. a. O. S. 289.
[1136] F e l i x D a h n . A. a. O. S. 436.
[1137] A. a. O. S. 37.
[1138] A. a. O. S. 105.
[1139] A. a. O. S. 436.
[1140] R i e z l e r . A. a. O. S. 63.
[1141] Ausland 1876. S. 165.
[1142] Ausland 1866. S. 107.
[1143] F u s t e l d e C o u l a n g e s . La cité antique. S. 113.
Page 474
[1144] Dr. C o r n e l i u s F l i g i e r . Die Urzeit von Hellas und Italien
(Archiv f. Anthropol. Bd. XIII. S. 454).
[1145] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 561.
[1146] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 138.
[1147] L i p p e r t . A. a. O. S. 558.
[1148] A. a. O.
[1149] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 62.
[1150] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 76.
[1151] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 401. 402.
[1152] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 93.
[1153] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 121.
[1154] A. a. O. S. 124. 125.
[1155] A. G i r a u d - T e u l o n . Les origines de la famille. S. 218–231.
(Archiv f. Anthropol. Bd. XIII. S. 454).
[1145] L i p p e r t . Kulturgesch. Bd. II. S. 561.
[1146] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 138.
[1147] L i p p e r t . A. a. O. S. 558.
[1148] A. a. O.
[1149] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 62.
[1150] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 76.
[1151] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 401. 402.
[1152] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 93.
[1153] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 121.
[1154] A. a. O. S. 124. 125.
[1155] A. G i r a u d - T e u l o n . Les origines de la famille. S. 218–231.
Page 475
XXVIII.
Die Altfamilie.
erfen wir einen Rückblick auf die zuletzt erörterten Gestaltungen
des Familienwesens unter Vatergewalt, so ergiebt sich, dass wir
es stets mit Verbänden zu thun hatten, die auf der
H e r r s c h a f t beruhen. Gleichviel ob man es Sippe,
Geschlecht, Gesamt- oder mit L i p p e r t Altfamilie nenne, Joint-Family
der Engländer, immer ist es eine solche, welche unter einer Herrengewalt
„Kind und Kegel“, alle nicht aus dem Hause getretenen Verwandten und
alle dem Hause zugehörigen Knechte umfasst. „Vater“ bedeutet in diesen
Verbänden nichts anderes als „Herr“; es ist für das Wesen derselben
gleichgültig, ob dieser „Vater“ mit vielen oder wenigen aus der Gruppe
wirklich verwandt ist; wer die Herrschaft hat, ist Vater, Patriarch.[1156] Erst
innerhalb d i e s e r grösseren Gruppen, deren Mitgliederzahl in die
Hunderte gehen kann, bildet sich allmählich der Begriff der jüngeren
Sonderfamilie, der engeren Familie im heutigen Sinne. Wenn M. L a n g e
sagt: „Der Staat ist aus der Familie erwachsen, indem die Familie auf
natürliche Weise zum Geschlechte (Gens), das Geschlecht sich zum
Stamme... erweiterte, bis durch die Vereinigung verschiedener Stämme das
Bedürfnis einer positiv staatlichen Gestaltung der vorauszusetzenden
patriarchalischen Zustände eintrat,“[1157] — so ist diese ziemlich allgemein
angenommene Darstellung dem Gange der Dinge gerade entgegengesetzt.
Unsere Familie ist nicht der Ausgangs-, sondern der bisherige Endpunkt der
gesellschaftlichen Entwicklung. Die Auflösung der alten kopfreichen
Verbände wird allerwärts, wie schon einmal bemerkt, durch die Vermehrung
der Menschen eingeleitet, welche auch den Übergang vom Gemein- zum
Sondereigentum notwendig machte. Unlösbar ist die Geschichte der Familie
mit jener des Eigentums verflochten. So hängt denn Wahrung der alten
Verbände oder Auflösung in Sonderfamilien vielfach mit den
Beschäftigungen und Besitzverhältnissen zusammen. So wirkt z. B. der
Ackerbau, dieser alte Boden des Matriarchats, zersetzend, das Nomadentum
Die Altfamilie.
erfen wir einen Rückblick auf die zuletzt erörterten Gestaltungen
des Familienwesens unter Vatergewalt, so ergiebt sich, dass wir
es stets mit Verbänden zu thun hatten, die auf der
H e r r s c h a f t beruhen. Gleichviel ob man es Sippe,
Geschlecht, Gesamt- oder mit L i p p e r t Altfamilie nenne, Joint-Family
der Engländer, immer ist es eine solche, welche unter einer Herrengewalt
„Kind und Kegel“, alle nicht aus dem Hause getretenen Verwandten und
alle dem Hause zugehörigen Knechte umfasst. „Vater“ bedeutet in diesen
Verbänden nichts anderes als „Herr“; es ist für das Wesen derselben
gleichgültig, ob dieser „Vater“ mit vielen oder wenigen aus der Gruppe
wirklich verwandt ist; wer die Herrschaft hat, ist Vater, Patriarch.[1156] Erst
innerhalb d i e s e r grösseren Gruppen, deren Mitgliederzahl in die
Hunderte gehen kann, bildet sich allmählich der Begriff der jüngeren
Sonderfamilie, der engeren Familie im heutigen Sinne. Wenn M. L a n g e
sagt: „Der Staat ist aus der Familie erwachsen, indem die Familie auf
natürliche Weise zum Geschlechte (Gens), das Geschlecht sich zum
Stamme... erweiterte, bis durch die Vereinigung verschiedener Stämme das
Bedürfnis einer positiv staatlichen Gestaltung der vorauszusetzenden
patriarchalischen Zustände eintrat,“[1157] — so ist diese ziemlich allgemein
angenommene Darstellung dem Gange der Dinge gerade entgegengesetzt.
Unsere Familie ist nicht der Ausgangs-, sondern der bisherige Endpunkt der
gesellschaftlichen Entwicklung. Die Auflösung der alten kopfreichen
Verbände wird allerwärts, wie schon einmal bemerkt, durch die Vermehrung
der Menschen eingeleitet, welche auch den Übergang vom Gemein- zum
Sondereigentum notwendig machte. Unlösbar ist die Geschichte der Familie
mit jener des Eigentums verflochten. So hängt denn Wahrung der alten
Verbände oder Auflösung in Sonderfamilien vielfach mit den
Beschäftigungen und Besitzverhältnissen zusammen. So wirkt z. B. der
Ackerbau, dieser alte Boden des Matriarchats, zersetzend, das Nomadentum
Page 476
dagegen erhaltend auf die Sippe, den aristokratischen Geschlechtsverband.
[1158] Auch politische Ursachen, besonders der Aufbau des Staates, führten,
wie F u s t e l d e C o u l a n g e s scharfsinnig nachgewiesen, zur
Auflösung der Sippen. So lange jede derselben für sich lebte, konnte ihre
Einheitlichkeit erhalten bleiben. Mit dem Aneinanderschliessen mehrerer
Geschlechter zu einem staatlichen Ganzen trat notwendig Zerfall ein. Das
Vorrecht der Erstgeburt, in dem ihre Einheitlichkeit wurzelte, verschwand,
die einzelnen Glieder trennten sich, es kam zur Aufteilung des
Gemeindebesitzes unter die Sonderfamilien. Jede von diesen hatte nunmehr
ihren eigenen Bodenanteil, ihre eigene Heimstätte, besondere Interessen
und ihre Unabhängigkeit. Singuli singulas familias incipiunt habere, sagt
der lateinische Rechtsgelehrte. Aus jener Zeit stammt wohl auch die alte
Redensart: familiam ducere, welche besagte, dass jemand aus der Gens
schied, um einen eigenen Hausstand zu gründen. Die alte Gens, das
Geschlecht, behielt dann bloss noch eine ideale, religiöse Geltung für diese
abgetrennten Zweige.[1159]
Freilich schritt mit dem Erscheinen des Vaterrechts in den
patriarchalisch geordneten Gruppen auch allmählich eine Umbildung der
volkstümlichen Vorstellung von der Zeugungsphysiologie Hand in Hand,
welche, wie wir wissen, ursprünglich das Kind lediglich der Mutter zuwies,
eine Verwandtschaft des männlichen Erzeugers gar nicht zuliess. Aber auch
noch im starren Patriarchate gehört das Kind durch das Band des Blutes zur
Mutter, zum Vater nur nach dessen Herrschaftsrecht. Nach und nach änderte
sich aber diese Auffassung und schlug sogar in ihr Gegenteil um. Mit der
durch das Patriarchat verursachten Knechtung des Weibes entwickelte sich
auch die Ansicht, dass die Natur der Frauen derjenigen der Männer
untergeordnet, ja dass die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich
Sache der Männer sei, da die Frauen dabei eine sehr untergeordnete Rolle
spielen. Schon die Ägypter meinten, wie D i o d o r bezeugt, dass der Vater
die einzige Ursache der Zeugung sei, die Mutter aber dem Kinde nur
Nahrung und Aufenthalt gewähre. Die gleiche Vorstellung entwickelte sich
bei den Indiern, Hebräern, Griechen und, allerdings erst später, bei den
Römern. Ja, noch T h o m a s v o n A q u i n o (1225–1274) folgerte aus
diesen Ansichten, dass dem Vater eine grössere Liebe als der Mutter
gebühre. Gewann diese physiologische Vorstellung erst genügend Boden, so
fiel mit ihr der Vaterbegriff nach zwei verschiedenen Seiten auseinander:
neben den Vater der H e r r s c h a f t tritt ein Vater der
[1158] Auch politische Ursachen, besonders der Aufbau des Staates, führten,
wie F u s t e l d e C o u l a n g e s scharfsinnig nachgewiesen, zur
Auflösung der Sippen. So lange jede derselben für sich lebte, konnte ihre
Einheitlichkeit erhalten bleiben. Mit dem Aneinanderschliessen mehrerer
Geschlechter zu einem staatlichen Ganzen trat notwendig Zerfall ein. Das
Vorrecht der Erstgeburt, in dem ihre Einheitlichkeit wurzelte, verschwand,
die einzelnen Glieder trennten sich, es kam zur Aufteilung des
Gemeindebesitzes unter die Sonderfamilien. Jede von diesen hatte nunmehr
ihren eigenen Bodenanteil, ihre eigene Heimstätte, besondere Interessen
und ihre Unabhängigkeit. Singuli singulas familias incipiunt habere, sagt
der lateinische Rechtsgelehrte. Aus jener Zeit stammt wohl auch die alte
Redensart: familiam ducere, welche besagte, dass jemand aus der Gens
schied, um einen eigenen Hausstand zu gründen. Die alte Gens, das
Geschlecht, behielt dann bloss noch eine ideale, religiöse Geltung für diese
abgetrennten Zweige.[1159]
Freilich schritt mit dem Erscheinen des Vaterrechts in den
patriarchalisch geordneten Gruppen auch allmählich eine Umbildung der
volkstümlichen Vorstellung von der Zeugungsphysiologie Hand in Hand,
welche, wie wir wissen, ursprünglich das Kind lediglich der Mutter zuwies,
eine Verwandtschaft des männlichen Erzeugers gar nicht zuliess. Aber auch
noch im starren Patriarchate gehört das Kind durch das Band des Blutes zur
Mutter, zum Vater nur nach dessen Herrschaftsrecht. Nach und nach änderte
sich aber diese Auffassung und schlug sogar in ihr Gegenteil um. Mit der
durch das Patriarchat verursachten Knechtung des Weibes entwickelte sich
auch die Ansicht, dass die Natur der Frauen derjenigen der Männer
untergeordnet, ja dass die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich
Sache der Männer sei, da die Frauen dabei eine sehr untergeordnete Rolle
spielen. Schon die Ägypter meinten, wie D i o d o r bezeugt, dass der Vater
die einzige Ursache der Zeugung sei, die Mutter aber dem Kinde nur
Nahrung und Aufenthalt gewähre. Die gleiche Vorstellung entwickelte sich
bei den Indiern, Hebräern, Griechen und, allerdings erst später, bei den
Römern. Ja, noch T h o m a s v o n A q u i n o (1225–1274) folgerte aus
diesen Ansichten, dass dem Vater eine grössere Liebe als der Mutter
gebühre. Gewann diese physiologische Vorstellung erst genügend Boden, so
fiel mit ihr der Vaterbegriff nach zwei verschiedenen Seiten auseinander:
neben den Vater der H e r r s c h a f t tritt ein Vater der
Page 477
Ve r w a n d t s c h a f t .[1160] Damit musste auch ein neuartiger
Familienbegriff entstehen; diesem Begriffe nach mussten innerhalb der
Gesamtfamilie oder Sippe jüngere Familien genau so um den jedesmaligen
Vater als den Erzeuger sich ordnen, wie sich solche einst v o r Entstehung
irgend einer Art von Vaterfamilie um die Mutter geordnet hatten.[1161]
Ein Trugschluss wäre es jedoch zu meinen, dass die Umbildung der
physiologischen Vorstellungen die Auflösung der Sippenverbände
v e r a n l a s s t hätte. Zwar ist die Entstehung der Sonderfamilien so
mannigfaltig, dass man sie nicht nur, wie L i p p e r t bemerkt, bei jedem
Volke, sondern auch wieder auf jeder Bildungsstufe desselben für sich
verfolgen müsste, wollte man mehr als Allgemeines feststellen. Wie wenig
aber die erwähnte Umbildung die treibende Ursache gewesen, geht daraus
hervor, dass die Sonderfamilie ältester Form, wie wir sie aus Hellas und
Rom kennen, noch nichts von jener Veränderung der physiologischen
Begriffe verrät, sondern noch ganz im Rahmen der auch der Sippe eigenen
Vorstellungen sich bewegt. Auch diese älteste Sonderfamilie, auf welche ich
L i p p e r t s Bezeichnung „Altfamilie“ beschränken möchte, ist noch
immer lediglich auf das B e s i t z - und H e r r s c h a f t s verhältnis
gegründet, zum Unterschiede von der später entstandenen Neufamilie der
väterlichen Verwandtschaft. Das Wort „Familie“ selbst hat keine andere
Bedeutung, als „Eigentum“; es bezeichnete das Feld, das Haus, das
Vermögen, die Sklaven,[1162] weshalb auch das Zwölftafelgesetz vom Erben
einfach sagt: familiam nancitor. Das griechische οἶκος aber giebt ohnehin
keinen anderen Sinn als den von Eigentum oder Wohnung.[1163]
Die Altfamilie zeigt bei Griechen und Römern nicht in allen Stücken die
nämlichen Züge.[1164] Jedes Volkstum schuf sich eben, wie dies stets
geschieht, seine besonderen Formen. Was nun H e l l a s anbelangt, so muss
man einen Unterschied machen zuerst zwischen der mythischen oder
poetischen Epoche, dem sogenannten Heroenzeitalter, wie es in H o m e r
sich abspiegelt und in den Trauerspielen sich fortsetzt, und dann der
späteren geschichtlichen Zeit. Es ward schon an früherer Stelle betont, wie
gerade in der älteren und roheren Zeit die Frauen unzweifelhaft eine höhere
Stellung einnahmen, auch die Auffassung der Ehe eine sehr geläuterte war.
Den Homerischen Menschen ist die Hausfrau noch durchaus nicht
unterwürfige Dienerin und Lagergenossin des Mannes, sondern ihm
gleichstehende Lebensgefährtin und in dem durch die Natur dem Weibe
Familienbegriff entstehen; diesem Begriffe nach mussten innerhalb der
Gesamtfamilie oder Sippe jüngere Familien genau so um den jedesmaligen
Vater als den Erzeuger sich ordnen, wie sich solche einst v o r Entstehung
irgend einer Art von Vaterfamilie um die Mutter geordnet hatten.[1161]
Ein Trugschluss wäre es jedoch zu meinen, dass die Umbildung der
physiologischen Vorstellungen die Auflösung der Sippenverbände
v e r a n l a s s t hätte. Zwar ist die Entstehung der Sonderfamilien so
mannigfaltig, dass man sie nicht nur, wie L i p p e r t bemerkt, bei jedem
Volke, sondern auch wieder auf jeder Bildungsstufe desselben für sich
verfolgen müsste, wollte man mehr als Allgemeines feststellen. Wie wenig
aber die erwähnte Umbildung die treibende Ursache gewesen, geht daraus
hervor, dass die Sonderfamilie ältester Form, wie wir sie aus Hellas und
Rom kennen, noch nichts von jener Veränderung der physiologischen
Begriffe verrät, sondern noch ganz im Rahmen der auch der Sippe eigenen
Vorstellungen sich bewegt. Auch diese älteste Sonderfamilie, auf welche ich
L i p p e r t s Bezeichnung „Altfamilie“ beschränken möchte, ist noch
immer lediglich auf das B e s i t z - und H e r r s c h a f t s verhältnis
gegründet, zum Unterschiede von der später entstandenen Neufamilie der
väterlichen Verwandtschaft. Das Wort „Familie“ selbst hat keine andere
Bedeutung, als „Eigentum“; es bezeichnete das Feld, das Haus, das
Vermögen, die Sklaven,[1162] weshalb auch das Zwölftafelgesetz vom Erben
einfach sagt: familiam nancitor. Das griechische οἶκος aber giebt ohnehin
keinen anderen Sinn als den von Eigentum oder Wohnung.[1163]
Die Altfamilie zeigt bei Griechen und Römern nicht in allen Stücken die
nämlichen Züge.[1164] Jedes Volkstum schuf sich eben, wie dies stets
geschieht, seine besonderen Formen. Was nun H e l l a s anbelangt, so muss
man einen Unterschied machen zuerst zwischen der mythischen oder
poetischen Epoche, dem sogenannten Heroenzeitalter, wie es in H o m e r
sich abspiegelt und in den Trauerspielen sich fortsetzt, und dann der
späteren geschichtlichen Zeit. Es ward schon an früherer Stelle betont, wie
gerade in der älteren und roheren Zeit die Frauen unzweifelhaft eine höhere
Stellung einnahmen, auch die Auffassung der Ehe eine sehr geläuterte war.
Den Homerischen Menschen ist die Hausfrau noch durchaus nicht
unterwürfige Dienerin und Lagergenossin des Mannes, sondern ihm
gleichstehende Lebensgefährtin und in dem durch die Natur dem Weibe
Page 478
zugewiesenen Wirkungskreise ganz ebenso geachtet wie der Hausherr.
Niemals sind auch jungfräuliche Keuschheit und eheliche Treue, die
Zierden sowohl wie die Tugenden der vollkommensten Weiblichkeit,
vortrefflicher dargestellt worden, als in den homerischen Gesängen, und
wenn man sich auch gegenwärtig hält, dass die vorgeführten Gestalten
dichterisch verklärt sind, so kann doch der Dichter unmöglich ganz zu
seiner Zeit Undenkbares geschaffen haben. Ich meine die richtige Deutung
dieser später abhanden gekommenen Wertschätzung des Weibes darin zu
finden, dass sie eben noch ein Nachklang älterer, mutterrechtlicher
Zustände in dem aufkommenden, aber noch nicht völlig entwickelten
Patriarchate war. Denn zu gleicher Zeit war die Stellung der Frauen in
vieler Hinsicht eine niedrige. Die Sitte, dem Vater der Braut ein Kaufgeld
zu zahlen, herrschte allgemein. Die Männer scheinen auch dem Umgange
mit Kebsinnen, ohne sich Zwang anzulegen, gehuldigt und in diesem
Punkte geringen oder gar keinen Tadel erfahren zu haben, was deutlich
schon auf patriarchalische Gepflogenheiten hinweist. Begeisterte Lobredner
der Hellenen haben diese auch gepriesen wegen der Einführung der
Einzelehe, welche von den ältesten Zeiten an der griechischen Gesittung
ihre Überlegenheit über die ihr vorangegangenen asiatischen Zivilisationen
gesichert habe. Wahr ist aber bloss, dass in Hellas nur e i n e Frau rechtliche
Geltung hatte, und diesen Zustand hat man trotz der zahlreich gehaltenen
Kebsweiber als monogamisch bezeichnet. In Wirklichkeit aber blieben die
Griechen bei der Übergangsstufe der Unterscheidung einer ersten Frau von
den Nebenfrauen stehen; zu einer Monogamie mit der Folge der
gegenseitigen Beschränkung gelangten sie nie.[1165] Einer Kebsin Sohn zu
sein, gereichte nicht zur Schande, war doch selbst Ulysses in dieser Lage.
In der nachtroischen, geschichtlichen Zeit Griechenlands erfuhr die
Stellung des Weibes eine wesentliche Veränderung; dass dieselbe jedoch,
wie häufig angenommen wird, eine plötzliche gewesen, dem widerspricht
die erhaltene hellenische Litteratur durchaus. Die Wandlung vollzog sich
vielmehr in gleichem Masse als die Mannesherrschaft in der Altfamilie sich
befestigte. Auch begegnen wir einem auffallenden Unterschiede in der
Erziehung und Stellung der Frauen bei den einzelnen, nach Sitten, Denk-
und Mundart allerdings sehr verschiedenen Stämmen der Griechen, und
namentlich sehen wir das Weib in Athen ganz anders aufgefasst als in
Lakedämon. Das scheinbar Unvermittelte zwischen den Verhältnissen der
heroischen und der geschichtlichen Zeit verliert auch seine Schroffheit
Niemals sind auch jungfräuliche Keuschheit und eheliche Treue, die
Zierden sowohl wie die Tugenden der vollkommensten Weiblichkeit,
vortrefflicher dargestellt worden, als in den homerischen Gesängen, und
wenn man sich auch gegenwärtig hält, dass die vorgeführten Gestalten
dichterisch verklärt sind, so kann doch der Dichter unmöglich ganz zu
seiner Zeit Undenkbares geschaffen haben. Ich meine die richtige Deutung
dieser später abhanden gekommenen Wertschätzung des Weibes darin zu
finden, dass sie eben noch ein Nachklang älterer, mutterrechtlicher
Zustände in dem aufkommenden, aber noch nicht völlig entwickelten
Patriarchate war. Denn zu gleicher Zeit war die Stellung der Frauen in
vieler Hinsicht eine niedrige. Die Sitte, dem Vater der Braut ein Kaufgeld
zu zahlen, herrschte allgemein. Die Männer scheinen auch dem Umgange
mit Kebsinnen, ohne sich Zwang anzulegen, gehuldigt und in diesem
Punkte geringen oder gar keinen Tadel erfahren zu haben, was deutlich
schon auf patriarchalische Gepflogenheiten hinweist. Begeisterte Lobredner
der Hellenen haben diese auch gepriesen wegen der Einführung der
Einzelehe, welche von den ältesten Zeiten an der griechischen Gesittung
ihre Überlegenheit über die ihr vorangegangenen asiatischen Zivilisationen
gesichert habe. Wahr ist aber bloss, dass in Hellas nur e i n e Frau rechtliche
Geltung hatte, und diesen Zustand hat man trotz der zahlreich gehaltenen
Kebsweiber als monogamisch bezeichnet. In Wirklichkeit aber blieben die
Griechen bei der Übergangsstufe der Unterscheidung einer ersten Frau von
den Nebenfrauen stehen; zu einer Monogamie mit der Folge der
gegenseitigen Beschränkung gelangten sie nie.[1165] Einer Kebsin Sohn zu
sein, gereichte nicht zur Schande, war doch selbst Ulysses in dieser Lage.
In der nachtroischen, geschichtlichen Zeit Griechenlands erfuhr die
Stellung des Weibes eine wesentliche Veränderung; dass dieselbe jedoch,
wie häufig angenommen wird, eine plötzliche gewesen, dem widerspricht
die erhaltene hellenische Litteratur durchaus. Die Wandlung vollzog sich
vielmehr in gleichem Masse als die Mannesherrschaft in der Altfamilie sich
befestigte. Auch begegnen wir einem auffallenden Unterschiede in der
Erziehung und Stellung der Frauen bei den einzelnen, nach Sitten, Denk-
und Mundart allerdings sehr verschiedenen Stämmen der Griechen, und
namentlich sehen wir das Weib in Athen ganz anders aufgefasst als in
Lakedämon. Das scheinbar Unvermittelte zwischen den Verhältnissen der
heroischen und der geschichtlichen Zeit verliert auch seine Schroffheit
Page 479
durch die Erwägung, dass wir ja bei Homer fast gar keine Nachrichten über
die Zustände in den mittleren und unteren Volksschichten erfahren. Zudem
musste der Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern um so schärfer
hervortreten, je mehr deren Interessen auseinander gingen.
In Athen hatte die solonische Gesetzgebung die Entwicklungskeime der
Demokratie gepflanzt, und je schneller diese sich entfalteten, wurde der
Mann, dessen Heimat die Öffentlichkeit ward, seinem Hause und dem
Familienleben entfremdet und das Weib in den Hintergrund geschoben.
Mehr oder weniger galt dies übrigens für ganz Griechenland. Der Bund der
Geschlechter, schon frühzeitig geschlossen — in Athen heirateten die
Mädchen zwischen dem fünfzehnten und achtzehnten Lebensjahre — war
noch nirgends auf Liebe gegründet. Wenn auch in der Poesie und den
bildenden Künsten wie im täglichen Leben die reinsten und edelsten Züge
Ausdruck fanden, wenn auch Dichter und Dichterinnen Gefühle glühendster
und innigster Liebe verherrlichten, so darf man eine solche Leidenschaft
doch nicht im Sinne der Romantik sich denken. Die Auffassung der
Griechen von der Liebe war eine ganz andere als die unsrige, eine wie bei
den Morgenländern sinnlichere, leidenschaftlichere; sie entwuchs mehr dem
Boden des Natürlichen und verstieg sich nicht bis zu einer
überschwänglichen Apotheose der Geliebten, war aber auch in ihrem
ethischen Werte nicht so hoch stehend. Darum blieb bei der Wahl der Gattin
alle Romantik ausgeschlossen; zumeist wählte der Vater für den Sohn, da es
eben auf persönliche Neigung durchaus nicht ankam, und ohne dass dieser
die Braut je zuvor gesehen. Als massgebend bei der Wahl zeigte sich starke
Rücksichtsnahme auf die Familie des Mädchens und die Mitgift, welche
dieses in das Haus des Bräutigams zu bringen hatte. Unter Vaterrecht zahlt
nämlich, wie wir wissen, der Bewerber den Preis ein für allemal an den
Mundwalt des Weibes, und indem dieses nun, um dem Manne zu folgen,
aus dem väterlichen Hause ausgeschieden werden muss, entgeht ihr der
Anteil am Genusse des Familienbesitzes, zu dem es durch Geburt und
Aufnahme berechtigt war. Darum scheidet nun wieder der Vater einen
entsprechenden Betrag aus dem Familienbesitze aus und giebt diesen dem
Mädchen als Entschädigung und zugleich zur Begründung eines neuen
Hausstandes. So entstanden Mitgift und Aussteuer.[1166] Allen diesen
Gesichtspunkten zufolge ward das Weib bei den Griechen eigentlich nur als
Mittel zum Zweck betrachtet, als ein für das Bestehen des Hauses und der
Kindererzeugung wegen nicht zu entbehrendes Übel. A r i s t o t e l e s
die Zustände in den mittleren und unteren Volksschichten erfahren. Zudem
musste der Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern um so schärfer
hervortreten, je mehr deren Interessen auseinander gingen.
In Athen hatte die solonische Gesetzgebung die Entwicklungskeime der
Demokratie gepflanzt, und je schneller diese sich entfalteten, wurde der
Mann, dessen Heimat die Öffentlichkeit ward, seinem Hause und dem
Familienleben entfremdet und das Weib in den Hintergrund geschoben.
Mehr oder weniger galt dies übrigens für ganz Griechenland. Der Bund der
Geschlechter, schon frühzeitig geschlossen — in Athen heirateten die
Mädchen zwischen dem fünfzehnten und achtzehnten Lebensjahre — war
noch nirgends auf Liebe gegründet. Wenn auch in der Poesie und den
bildenden Künsten wie im täglichen Leben die reinsten und edelsten Züge
Ausdruck fanden, wenn auch Dichter und Dichterinnen Gefühle glühendster
und innigster Liebe verherrlichten, so darf man eine solche Leidenschaft
doch nicht im Sinne der Romantik sich denken. Die Auffassung der
Griechen von der Liebe war eine ganz andere als die unsrige, eine wie bei
den Morgenländern sinnlichere, leidenschaftlichere; sie entwuchs mehr dem
Boden des Natürlichen und verstieg sich nicht bis zu einer
überschwänglichen Apotheose der Geliebten, war aber auch in ihrem
ethischen Werte nicht so hoch stehend. Darum blieb bei der Wahl der Gattin
alle Romantik ausgeschlossen; zumeist wählte der Vater für den Sohn, da es
eben auf persönliche Neigung durchaus nicht ankam, und ohne dass dieser
die Braut je zuvor gesehen. Als massgebend bei der Wahl zeigte sich starke
Rücksichtsnahme auf die Familie des Mädchens und die Mitgift, welche
dieses in das Haus des Bräutigams zu bringen hatte. Unter Vaterrecht zahlt
nämlich, wie wir wissen, der Bewerber den Preis ein für allemal an den
Mundwalt des Weibes, und indem dieses nun, um dem Manne zu folgen,
aus dem väterlichen Hause ausgeschieden werden muss, entgeht ihr der
Anteil am Genusse des Familienbesitzes, zu dem es durch Geburt und
Aufnahme berechtigt war. Darum scheidet nun wieder der Vater einen
entsprechenden Betrag aus dem Familienbesitze aus und giebt diesen dem
Mädchen als Entschädigung und zugleich zur Begründung eines neuen
Hausstandes. So entstanden Mitgift und Aussteuer.[1166] Allen diesen
Gesichtspunkten zufolge ward das Weib bei den Griechen eigentlich nur als
Mittel zum Zweck betrachtet, als ein für das Bestehen des Hauses und der
Kindererzeugung wegen nicht zu entbehrendes Übel. A r i s t o t e l e s
Page 480
spricht es kurzweg aus, dass der Mann besser, das Weib schlechter sei, und
P l a t o ist der Ansicht, dass das Weib mehr zur Verschlagenheit und
Schlauheit neige, und deshalb um so mehr gezügelt werden müsse, als die
weibliche Natur in Bezug auf die Tugend schlechter sei als die männliche.
Es lässt sich aber nicht leugnen, dass dies bei den Griechen allgemeine
Ansicht war. Unter solchen Umständen stand die Ehe im allgemeinen auch
in keinem hohen Ansehen; sie war, wenngleich bei der Schliessung religiös
geheiligt, k e i n e religiöse, noch weniger eine Einrichtung für sittliche
Befriedigung persönlicher Neigung, sondern ein rechtlich-politisches
Institut und galt für Pflicht, weil die Götter einen Nachwuchs von
Verehrern, der Staat Bürger und Krieger, das Geschlecht Nachkommen
bedurfte, um Haus und Vermögen der Einzelnen zu erhalten. Das erste
Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe war für Athen, dass Gatte und Gattin
bürgerlicher Herkunft waren, denn die Kinder aus der Ehe eines Bürgers
und einer Nichtbürgerin waren illegitim und erbten nicht nach dem Vater,
falls nicht eine formelle Adoption erfolgte. Verwandtschaft war kein
Hindernis, kamen doch Ehen zwischen Halbgeschwistern vor, und bei
entfernteren Verwandtschaftsgraden galt die Ehe sogar für wünschenswert.
Vollbürger zu zeugen war also die Hauptsache; Hagestolze fielen, weil sie
ihrer Bürgerpflicht nicht genügt, der Missachtung anheim; ja in Athen
bestand selbst ein gesetzlicher Zwang zum Heiraten. Nicht freiwillig und
von Natur, sondern durch das Gesetz gezwungen, bequemt man sich zum
Heiraten und Kinderzeugen — sagt P l a t o ganz allgemein.[1167]
Die spartanische Gesetzgebung hatte vollends die Ehe ganz unter den
Gesichtspunkt einer Anstalt zur Erzeugung gesunder und rüstiger Bürger
gestellt und hiernach das Verhältnis zwischen Mann und Weib geregelt. Die
Mädchen wurden durch die gymnastischen Übungen in der Palästra in einer
an Entblössung grenzenden Kleidung zu kecker Dreistigkeit und
unweiblicher Derbheit erzogen. Man war ferner unbefangen genug, sie
zuschauen zu lassen, wenn die Knaben ganz unbekleidet sich mit ähnlichen
Turnübungen beschäftigten, und auf Chios liess man sogar Jünglinge und
Mädchen öffentlich miteinander ringen. Bei den Vermählten konnte daher
der Begriff ehelicher Treue als einer geheiligten Verpflichtung eigentlich
gar nicht aufkommen; die Ehe musste ihnen als eine Form erscheinen,
deren Zweck durch die Geburt kräftiger Krieger für den Staat erfüllt wurde,
wobei es nicht darauf ankam, wer der Vater war. Denn der Gesetzgeber
wollte, wie P l u t a r c h sagt, nicht, dass die Bürger eifersüchtig auf den
P l a t o ist der Ansicht, dass das Weib mehr zur Verschlagenheit und
Schlauheit neige, und deshalb um so mehr gezügelt werden müsse, als die
weibliche Natur in Bezug auf die Tugend schlechter sei als die männliche.
Es lässt sich aber nicht leugnen, dass dies bei den Griechen allgemeine
Ansicht war. Unter solchen Umständen stand die Ehe im allgemeinen auch
in keinem hohen Ansehen; sie war, wenngleich bei der Schliessung religiös
geheiligt, k e i n e religiöse, noch weniger eine Einrichtung für sittliche
Befriedigung persönlicher Neigung, sondern ein rechtlich-politisches
Institut und galt für Pflicht, weil die Götter einen Nachwuchs von
Verehrern, der Staat Bürger und Krieger, das Geschlecht Nachkommen
bedurfte, um Haus und Vermögen der Einzelnen zu erhalten. Das erste
Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe war für Athen, dass Gatte und Gattin
bürgerlicher Herkunft waren, denn die Kinder aus der Ehe eines Bürgers
und einer Nichtbürgerin waren illegitim und erbten nicht nach dem Vater,
falls nicht eine formelle Adoption erfolgte. Verwandtschaft war kein
Hindernis, kamen doch Ehen zwischen Halbgeschwistern vor, und bei
entfernteren Verwandtschaftsgraden galt die Ehe sogar für wünschenswert.
Vollbürger zu zeugen war also die Hauptsache; Hagestolze fielen, weil sie
ihrer Bürgerpflicht nicht genügt, der Missachtung anheim; ja in Athen
bestand selbst ein gesetzlicher Zwang zum Heiraten. Nicht freiwillig und
von Natur, sondern durch das Gesetz gezwungen, bequemt man sich zum
Heiraten und Kinderzeugen — sagt P l a t o ganz allgemein.[1167]
Die spartanische Gesetzgebung hatte vollends die Ehe ganz unter den
Gesichtspunkt einer Anstalt zur Erzeugung gesunder und rüstiger Bürger
gestellt und hiernach das Verhältnis zwischen Mann und Weib geregelt. Die
Mädchen wurden durch die gymnastischen Übungen in der Palästra in einer
an Entblössung grenzenden Kleidung zu kecker Dreistigkeit und
unweiblicher Derbheit erzogen. Man war ferner unbefangen genug, sie
zuschauen zu lassen, wenn die Knaben ganz unbekleidet sich mit ähnlichen
Turnübungen beschäftigten, und auf Chios liess man sogar Jünglinge und
Mädchen öffentlich miteinander ringen. Bei den Vermählten konnte daher
der Begriff ehelicher Treue als einer geheiligten Verpflichtung eigentlich
gar nicht aufkommen; die Ehe musste ihnen als eine Form erscheinen,
deren Zweck durch die Geburt kräftiger Krieger für den Staat erfüllt wurde,
wobei es nicht darauf ankam, wer der Vater war. Denn der Gesetzgeber
wollte, wie P l u t a r c h sagt, nicht, dass die Bürger eifersüchtig auf den
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ausschliessenden Gebrauch ihrer Frauen Anspruch machten; sie sollten
vielmehr diesen Besitz bereitwillig mit anderen teilen; ein älterer Mann
sollte seine Gattin einem jüngeren auf einige Zeit überlassen, damit auch
dieser Kinder mit ihr zeuge; und so galt es denn, wie P o l y b i u s sagt, für
schön und geschah häufig, dass ein Mann, der bereits mehrere Kinder von
seiner Gattin hatte, diese nun auch einem seiner Freunde lieh.[1168] Die
Polyandrie ging so weit, dass nach dem Zeugnisse des P o l y b i u s drei
oder vier Männer in Lakedämon e i n e Frau gemeinschaftlich hatten.[1169]
An diesen Anschauungen der dorischen Spartaner, welche auf noch weit
ältere Gesittungsstufen als im übrigen Griechenland hinweisen und
augenscheinlich den ältesten Zeiten des Patriarchats entstammen, nahmen
allerdings die jonischen Hellenen Anstoss, welche streng auf makellose Ehe
hielten; aber auch ihnen war die Gattin nur die Mutter einer gesetzmässigen
Nachkommenschaft. Darnach regelte sich auch die Stelle der griechischen
Frau in der Familie. Auf den Strassen werden wir in der Zeit des fünften
und vierten Jahrhunderts v. Chr. ihrer nur wenigen begegnen, soweit es sich
um die besseren Stände handelt. Das Hüten des Hauses gilt als die erste
Pflicht der Frau, und der Begriff der Häuslichkeit war strenge begrenzt. Bis
unter die Hausthür wagten sich die athenischen Frauen bloss in den Tagen
der höchsten Not und Aufregung. Im Hause bewohnten sie Gemächer, die
von denen der Männer sowie von der Aussicht auf die Strasse getrennt
waren. Hier beschäftigten sie sich in Gesellschaft der Sklavinnen mit
Spinnen und Weben, empfingen Basen, Muhmen, Freundinnen und suchten
sich so gut als möglich die Langeweile zu vertreiben. Hier wuchs auch die
Jungfrau in grösster Eingezogenheit und tiefer Unwissenheit auf. Umgang
mit Männern kannte die Griechin nicht, ausser mit ihrem Eheherrn, der
jedoch den grössten Teil des Tages ausser Hause weilte. Deshalb wäre es,
gerade wie heute noch im Morgenlande, eine grobe Unschicklichkeit
gewesen, hätte ein Mann in Abwesenheit des Hausherrn das Haus betreten.
Wie der Harem, so wurde sein Vorbild, das Frauengemach (γυναικωνῖτις),
als eine Art Heiligtum betrachtet, das nur den nächsten männlichen
Angehörigen zu betreten erlaubt war. Im Hause war die Frau als Mesodoma
völlige Gebieterin, ausserhalb desselben aber durften sich wenigstens die
Frauen der höheren Stände nie ohne Vorwissen und ohne Begleitung einer
Sklavin, auch nur unter gewissen Beschränkungen zeigen.[1170] In Sparta,
wo freiere Ansichten walteten, gingen Verheiratete nie ohne Schleier aus.
Durchaus orientalische Verhältnisse! Die Pflichten der Hausfrau waren
vielmehr diesen Besitz bereitwillig mit anderen teilen; ein älterer Mann
sollte seine Gattin einem jüngeren auf einige Zeit überlassen, damit auch
dieser Kinder mit ihr zeuge; und so galt es denn, wie P o l y b i u s sagt, für
schön und geschah häufig, dass ein Mann, der bereits mehrere Kinder von
seiner Gattin hatte, diese nun auch einem seiner Freunde lieh.[1168] Die
Polyandrie ging so weit, dass nach dem Zeugnisse des P o l y b i u s drei
oder vier Männer in Lakedämon e i n e Frau gemeinschaftlich hatten.[1169]
An diesen Anschauungen der dorischen Spartaner, welche auf noch weit
ältere Gesittungsstufen als im übrigen Griechenland hinweisen und
augenscheinlich den ältesten Zeiten des Patriarchats entstammen, nahmen
allerdings die jonischen Hellenen Anstoss, welche streng auf makellose Ehe
hielten; aber auch ihnen war die Gattin nur die Mutter einer gesetzmässigen
Nachkommenschaft. Darnach regelte sich auch die Stelle der griechischen
Frau in der Familie. Auf den Strassen werden wir in der Zeit des fünften
und vierten Jahrhunderts v. Chr. ihrer nur wenigen begegnen, soweit es sich
um die besseren Stände handelt. Das Hüten des Hauses gilt als die erste
Pflicht der Frau, und der Begriff der Häuslichkeit war strenge begrenzt. Bis
unter die Hausthür wagten sich die athenischen Frauen bloss in den Tagen
der höchsten Not und Aufregung. Im Hause bewohnten sie Gemächer, die
von denen der Männer sowie von der Aussicht auf die Strasse getrennt
waren. Hier beschäftigten sie sich in Gesellschaft der Sklavinnen mit
Spinnen und Weben, empfingen Basen, Muhmen, Freundinnen und suchten
sich so gut als möglich die Langeweile zu vertreiben. Hier wuchs auch die
Jungfrau in grösster Eingezogenheit und tiefer Unwissenheit auf. Umgang
mit Männern kannte die Griechin nicht, ausser mit ihrem Eheherrn, der
jedoch den grössten Teil des Tages ausser Hause weilte. Deshalb wäre es,
gerade wie heute noch im Morgenlande, eine grobe Unschicklichkeit
gewesen, hätte ein Mann in Abwesenheit des Hausherrn das Haus betreten.
Wie der Harem, so wurde sein Vorbild, das Frauengemach (γυναικωνῖτις),
als eine Art Heiligtum betrachtet, das nur den nächsten männlichen
Angehörigen zu betreten erlaubt war. Im Hause war die Frau als Mesodoma
völlige Gebieterin, ausserhalb desselben aber durften sich wenigstens die
Frauen der höheren Stände nie ohne Vorwissen und ohne Begleitung einer
Sklavin, auch nur unter gewissen Beschränkungen zeigen.[1170] In Sparta,
wo freiere Ansichten walteten, gingen Verheiratete nie ohne Schleier aus.
Durchaus orientalische Verhältnisse! Die Pflichten der Hausfrau waren
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natürlich verschieden, je nach dem Reichtume des Hausstandes; in der
Regel aber hatte die Frau nebst der Überwachung des Gesindes auch die
Bereitung der Mahlzeiten zu besorgen und kranke Familienmitglieder zu
pflegen, sowie der Erziehung der Kinder obzuliegen, die aber bei den
Mädchen, welche bloss zu Hause von der Mutter im Lesen und Schreiben
und höchstens noch in der Musik unterwiesen wurden, in Bezug auf den
Unterricht nur eine sehr mangelhafte sein konnte. Darüber darf eine
Täuschung nicht bestehen, dass die Griechen der Frau in ihrem Walten in
der Familie keine ethische und moralische Bedeutung zuerkannten,
wenngleich es sicher nicht an Familien fehlte, in welchen das Verhältnis
zwischen den Gatten im guten Sinne sich über den Durchschnitt erhob, wie
auch an solchen, in denen der Pantoffel gelegentlich auch eine mehr als
figürliche Rolle spielte.
Die privatrechtliche Stellung der Frauen blieb in Athen immer eine sehr
untergeordnete; sie mussten sich bei allen Rechtsgeschäften von Männern
vertreten lassen, und die Witwe verfiel der Vormundschaft des eigenen
Sohnes. In Vermögenssachen galten die Frauen zeitlebens als Unmündige,
indem alle Käufe, Verkäufe, Schenkungen, Verpachtungen und andere
Geschäfte, deren Gegenstand den Wert eines Scheffels Gerste überstieg,
ihnen untersagt waren. Ja, selbst Massnahmen der Männer konnten
angefochten werden, wenn sie nachweislich auf Überredung durch die Frau
beruhten. Eine vaterlose Erbtochter war verpflichtet, sich vom nächsten
Verwandten heiraten zu lassen, wollte er sich dazu nicht verstehen, so hatte
er Strafe zu zahlen. Diese gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen
blieben auch dann noch in Kraft, als nach dem peloponnesischen Kriege die
sittlichen Zustände immer mehr in Verfall gerieten. Stets aber blieb der
Mann der Herr und das unter allen Umständen anerkannte Oberhaupt des
Hauses, unumschränkt in seiner Gewalt in der Familie. Seine Macht, die
Gattin zu verstossen, eine andere, hübschere, jüngere, reichere zu nehmen,
war im Grunde gar nicht beschränkt; da sie ganz in die Hand des Mannes
gegeben, konnte die Frau es nicht wohl wagen, zu einer Trennung ihre
Zustimmung zu versagen; sie musste es geschehen lassen, dass sie völlig
wie eine Ware an einen andern verhandelt, verschenkt, durch Testament
vermacht wurde. Nur die Mitgift, die den Mundwalten des Weibes gehörte
und von welcher der Gatte nur die Nutzniessung hatte, wirkte hier
einigermassen als Schutzmittel, wenn es dem Manne nicht gelegen war, sie
Regel aber hatte die Frau nebst der Überwachung des Gesindes auch die
Bereitung der Mahlzeiten zu besorgen und kranke Familienmitglieder zu
pflegen, sowie der Erziehung der Kinder obzuliegen, die aber bei den
Mädchen, welche bloss zu Hause von der Mutter im Lesen und Schreiben
und höchstens noch in der Musik unterwiesen wurden, in Bezug auf den
Unterricht nur eine sehr mangelhafte sein konnte. Darüber darf eine
Täuschung nicht bestehen, dass die Griechen der Frau in ihrem Walten in
der Familie keine ethische und moralische Bedeutung zuerkannten,
wenngleich es sicher nicht an Familien fehlte, in welchen das Verhältnis
zwischen den Gatten im guten Sinne sich über den Durchschnitt erhob, wie
auch an solchen, in denen der Pantoffel gelegentlich auch eine mehr als
figürliche Rolle spielte.
Die privatrechtliche Stellung der Frauen blieb in Athen immer eine sehr
untergeordnete; sie mussten sich bei allen Rechtsgeschäften von Männern
vertreten lassen, und die Witwe verfiel der Vormundschaft des eigenen
Sohnes. In Vermögenssachen galten die Frauen zeitlebens als Unmündige,
indem alle Käufe, Verkäufe, Schenkungen, Verpachtungen und andere
Geschäfte, deren Gegenstand den Wert eines Scheffels Gerste überstieg,
ihnen untersagt waren. Ja, selbst Massnahmen der Männer konnten
angefochten werden, wenn sie nachweislich auf Überredung durch die Frau
beruhten. Eine vaterlose Erbtochter war verpflichtet, sich vom nächsten
Verwandten heiraten zu lassen, wollte er sich dazu nicht verstehen, so hatte
er Strafe zu zahlen. Diese gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen
blieben auch dann noch in Kraft, als nach dem peloponnesischen Kriege die
sittlichen Zustände immer mehr in Verfall gerieten. Stets aber blieb der
Mann der Herr und das unter allen Umständen anerkannte Oberhaupt des
Hauses, unumschränkt in seiner Gewalt in der Familie. Seine Macht, die
Gattin zu verstossen, eine andere, hübschere, jüngere, reichere zu nehmen,
war im Grunde gar nicht beschränkt; da sie ganz in die Hand des Mannes
gegeben, konnte die Frau es nicht wohl wagen, zu einer Trennung ihre
Zustimmung zu versagen; sie musste es geschehen lassen, dass sie völlig
wie eine Ware an einen andern verhandelt, verschenkt, durch Testament
vermacht wurde. Nur die Mitgift, die den Mundwalten des Weibes gehörte
und von welcher der Gatte nur die Nutzniessung hatte, wirkte hier
einigermassen als Schutzmittel, wenn es dem Manne nicht gelegen war, sie
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herauszubezahlen. Eine Ehe ohne Mitgift stand thatsächlich dem
Konkubinate ziemlich gleich.[1171]
Gross war auch des Mannes Vatergewalt; er konnte das Neugeborene
nach Belieben aussetzen und dem Tode oder einem ungewissen Schicksale
preisgeben. Obgleich von der öffentlichen Meinung gemissbilligt, kam es
doch nicht selten vor, dass Töchter insbesondere, eben wegen der Mitgift,
dem Vater eine Last waren, deren man sich durch Aussetzen oder durch
Verkauf in die Sklaverei zu entledigen suchte; haben doch selbst P l a t o
und A r i s t o t e l e s vor diesen und ähnlichen Mitteln nicht nur nicht
zurückgeschreckt, sondern sie sogar empfohlen. In Sparta, wo der Staat fast
alles im Leben der Bürger regelte und streng beaufsichtigte, konnte der
Vater das Neugeborene auch töten lassen, was bei schwächlichen oder
krüppelhaften Kindern sogar geschehen musste, eine Massregel, welche die
Heranbildung eines ebenso schönen als kräftigen und gesunden
Menschenschlages zur Folge hatte. Auch Verstossung und Enterbung der
Kinder, und zunächst der Söhne, war gesetzlich nicht verboten, wenngleich
nur in besonderen Fällen gebilligt. Dagegen war es erwachsenen Söhnen
gesetzlich gestattet eine Klage gegen den Vater anzustellen und ihn der
Verwaltung des Familienvermögens entheben zu lassen, wenn er derselben
aus Geistesschwäche nicht mehr gewachsen schien.
Wie aus dieser kurzen Darstellung hervorgeht, hatte die hellenische
Altfamilie viele Züge mit der slavischen Inokoština gemein, welche der
älteren Hausgenossenschaft nachgebildet ist. Letztere lernten wir ihrerseits
wiederum als einen älteren Typus innerhalb des Patriarchates kennen. Doch
stand die griechische Familie noch unter der Inokoština durch das
Hinzutreten von Nebenfrauen, welche das Christentum nicht gestattet. Das
Verhältnis zum Kebsweibe, zur Pallake (παλλακή), war häufig ein
vertragsmässiges und stand selbst unter dem Schutze des Gesetzes. Grösser
noch war der Einfluss der Buhlerinnen, der H e t ä r e n (ἑταίραι), auf das
Familienleben. „Wir haben Hetären — sagte D e m o s t h e n e s — für das
Vergnügen, Konkubinen für die täglichen Bedürfnisse, Gattinnen aber, um
uns rechtmässige Kinder zu geben und für das Innere des Hauses zu
sorgen.“ Diese „Freundinnen“, welche von ihren flüchtigen Verbindungen
lebten und zumeist aus den ausgesetzten Mädchen hervorgingen, scheinen
in der Zeit vor den Perserkriegen noch selten gewesen zu sein; wegen des
Einflusses, den ihre Bildung auf Kunst und Litteratur, namentlich in Athen,
Konkubinate ziemlich gleich.[1171]
Gross war auch des Mannes Vatergewalt; er konnte das Neugeborene
nach Belieben aussetzen und dem Tode oder einem ungewissen Schicksale
preisgeben. Obgleich von der öffentlichen Meinung gemissbilligt, kam es
doch nicht selten vor, dass Töchter insbesondere, eben wegen der Mitgift,
dem Vater eine Last waren, deren man sich durch Aussetzen oder durch
Verkauf in die Sklaverei zu entledigen suchte; haben doch selbst P l a t o
und A r i s t o t e l e s vor diesen und ähnlichen Mitteln nicht nur nicht
zurückgeschreckt, sondern sie sogar empfohlen. In Sparta, wo der Staat fast
alles im Leben der Bürger regelte und streng beaufsichtigte, konnte der
Vater das Neugeborene auch töten lassen, was bei schwächlichen oder
krüppelhaften Kindern sogar geschehen musste, eine Massregel, welche die
Heranbildung eines ebenso schönen als kräftigen und gesunden
Menschenschlages zur Folge hatte. Auch Verstossung und Enterbung der
Kinder, und zunächst der Söhne, war gesetzlich nicht verboten, wenngleich
nur in besonderen Fällen gebilligt. Dagegen war es erwachsenen Söhnen
gesetzlich gestattet eine Klage gegen den Vater anzustellen und ihn der
Verwaltung des Familienvermögens entheben zu lassen, wenn er derselben
aus Geistesschwäche nicht mehr gewachsen schien.
Wie aus dieser kurzen Darstellung hervorgeht, hatte die hellenische
Altfamilie viele Züge mit der slavischen Inokoština gemein, welche der
älteren Hausgenossenschaft nachgebildet ist. Letztere lernten wir ihrerseits
wiederum als einen älteren Typus innerhalb des Patriarchates kennen. Doch
stand die griechische Familie noch unter der Inokoština durch das
Hinzutreten von Nebenfrauen, welche das Christentum nicht gestattet. Das
Verhältnis zum Kebsweibe, zur Pallake (παλλακή), war häufig ein
vertragsmässiges und stand selbst unter dem Schutze des Gesetzes. Grösser
noch war der Einfluss der Buhlerinnen, der H e t ä r e n (ἑταίραι), auf das
Familienleben. „Wir haben Hetären — sagte D e m o s t h e n e s — für das
Vergnügen, Konkubinen für die täglichen Bedürfnisse, Gattinnen aber, um
uns rechtmässige Kinder zu geben und für das Innere des Hauses zu
sorgen.“ Diese „Freundinnen“, welche von ihren flüchtigen Verbindungen
lebten und zumeist aus den ausgesetzten Mädchen hervorgingen, scheinen
in der Zeit vor den Perserkriegen noch selten gewesen zu sein; wegen des
Einflusses, den ihre Bildung auf Kunst und Litteratur, namentlich in Athen,
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ausübte, sind sie ein beliebter Gegenstand ausführlicher Schilderungen
geworden. Ich begnüge mich daher mit der Erwähnung, dass Mädchen,
welche zu diesem Gewerbe bestimmt waren, eine sorgfältige Erziehung
erhielten, wie sie den für den Ehestand bestimmten Töchtern verweigert
ward. So war die Buhlerin der hervorragendste und blendendste Typus der
jonischen Weiblichkeit, und bei den Männern wenigstens war die
Herrschaft der Leidenschaft beinahe unbeschränkt. Durch die wollüstige
Verehrung der Aphrodite Pandemos und durch den unzüchtigen Erwerb der
Hierodulen in deren Tempeln erhielt ihr Gewerbe sogar eine Art religiöser
Weihe. Alle Beschränkungen, welche Sitte und Brauch der ehrbaren Frau
auferlegten, hatten auf die Hetären natürlich keinen Bezug. Übrigens — das
sei nicht unbemerkt — hat man nur mit Unrecht diese Damen der Halbwelt
als die Krone nicht bloss der leiblichen, sondern auch der geistigen Bildung
angesehen, denn jene durch Geist und Bildung, wie durch körperliche
Schönheit hervorleuchtenden Hetären, von denen die Geschichte spricht,
bildeten doch nur einen schwachen Bruchteil unter dem Heere der
öffentlichen Dirnen, die bereits vor Solon zu Athen, aus Gründen, mit denen
der heilige A u g u s t i n übereinstimmt, von Staatswegen in öffentlichen
Häusern (πορνεῖον, dikterion) untergebracht und besonders in allen
Hafenstädten als unentbehrlich erachtet wurden.[1172] Nebst der Strenge,
womit auf eheliche Nachkommenschaft gesehen wurde, veranlasste wohl
auch die grosse Verbreitung unnatürlicher Laster bei den Ioniern diese
solonische Massregel. Insbesondere gilt dies von der Knabenliebe
(παιδεραστία), welche ohne Zweifel unter dem Einflusse der öffentlichen
Spiele mit ihren vollständig nackten Gestalten entstand, ein Laster, von dem
die angesehensten Männer und selbst Philosophen nicht nur ganz
ungescheut wie von einem wesentlichen Elemente des griechischen Lebens
sprachen, sondern das sie auch zu den erlaubten Freuden zählten und das
sogar zu einer vom Staate geduldeten Erwerbsquelle der Jugend wurde. Die
Knabenliebe war in ganz Hellas verbreitet, wurde aber am zügellosesten in
Böotien und Ellis als etwas öffentlich Gebilligtes, am rücksichtsvollsten in
Sparta getrieben, aber selbst da als Erziehungsmittel begünstigt, ja sogar
gesetzlich angeordnet. Dagegen fehlte hier das Hetärenwesen. Nicht nur
dass Keuschheit überhaupt als überflüssige Eigenschaft der Mädchen galt,
waren auch die Frauen gern zu uneigennütziger Ausschweifung bereit,
welche das Bestehen von Buhlerinnen unmöglich machte. Wünschte
jemand in Sparta aber Kinder zu erzeugen, ohne sich doch mit einer Frau zu
geworden. Ich begnüge mich daher mit der Erwähnung, dass Mädchen,
welche zu diesem Gewerbe bestimmt waren, eine sorgfältige Erziehung
erhielten, wie sie den für den Ehestand bestimmten Töchtern verweigert
ward. So war die Buhlerin der hervorragendste und blendendste Typus der
jonischen Weiblichkeit, und bei den Männern wenigstens war die
Herrschaft der Leidenschaft beinahe unbeschränkt. Durch die wollüstige
Verehrung der Aphrodite Pandemos und durch den unzüchtigen Erwerb der
Hierodulen in deren Tempeln erhielt ihr Gewerbe sogar eine Art religiöser
Weihe. Alle Beschränkungen, welche Sitte und Brauch der ehrbaren Frau
auferlegten, hatten auf die Hetären natürlich keinen Bezug. Übrigens — das
sei nicht unbemerkt — hat man nur mit Unrecht diese Damen der Halbwelt
als die Krone nicht bloss der leiblichen, sondern auch der geistigen Bildung
angesehen, denn jene durch Geist und Bildung, wie durch körperliche
Schönheit hervorleuchtenden Hetären, von denen die Geschichte spricht,
bildeten doch nur einen schwachen Bruchteil unter dem Heere der
öffentlichen Dirnen, die bereits vor Solon zu Athen, aus Gründen, mit denen
der heilige A u g u s t i n übereinstimmt, von Staatswegen in öffentlichen
Häusern (πορνεῖον, dikterion) untergebracht und besonders in allen
Hafenstädten als unentbehrlich erachtet wurden.[1172] Nebst der Strenge,
womit auf eheliche Nachkommenschaft gesehen wurde, veranlasste wohl
auch die grosse Verbreitung unnatürlicher Laster bei den Ioniern diese
solonische Massregel. Insbesondere gilt dies von der Knabenliebe
(παιδεραστία), welche ohne Zweifel unter dem Einflusse der öffentlichen
Spiele mit ihren vollständig nackten Gestalten entstand, ein Laster, von dem
die angesehensten Männer und selbst Philosophen nicht nur ganz
ungescheut wie von einem wesentlichen Elemente des griechischen Lebens
sprachen, sondern das sie auch zu den erlaubten Freuden zählten und das
sogar zu einer vom Staate geduldeten Erwerbsquelle der Jugend wurde. Die
Knabenliebe war in ganz Hellas verbreitet, wurde aber am zügellosesten in
Böotien und Ellis als etwas öffentlich Gebilligtes, am rücksichtsvollsten in
Sparta getrieben, aber selbst da als Erziehungsmittel begünstigt, ja sogar
gesetzlich angeordnet. Dagegen fehlte hier das Hetärenwesen. Nicht nur
dass Keuschheit überhaupt als überflüssige Eigenschaft der Mädchen galt,
waren auch die Frauen gern zu uneigennütziger Ausschweifung bereit,
welche das Bestehen von Buhlerinnen unmöglich machte. Wünschte
jemand in Sparta aber Kinder zu erzeugen, ohne sich doch mit einer Frau zu
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belasten, so entlehnte man die Frau des Nachbars auf einige Zeit. Gegen zu
starke Volksvermehrung, wie um die Folgen unerlaubter Verbindungen zu
beseitigen, stand in ganz Griechenland Entfernung der Leibesfrucht in
Übung, ohne sittliche Bedenken zu erwecken.[1173]
Mehr noch als in Hellas gelangt die väterliche Gewalt in der Altfamilie
der R ö m e r zum Ausdruck, welche durchaus auf Agnatio, auf
zivilrechtliche Blutsverwandtschaft von Mannspersonen, die zur Familie
gehörten, gegründet war. Ihr gegenüber stand die Cognatio, die weitere, auf
gemeinsamer Abstammung beruhende, natürliche Verwandtschaft. Die
Agnaten bildeten allein die wirkliche Familie, mochten sie auch von dem
gemeinsamen Ahnherrn im zwanzigsten Grade entfernt sein. Sie allein
hatten Anrechte auf die Erbschaft und die Übernahme von
Vormundschaften, während eine zivilrechtliche Verbindung zwischen dem
Sohne und der Mutter und deren nächsten Verwandten nicht bestand.
In der Ehe sahen auch die Römer zunächst bloss eine für die Erzeugung
und Erziehung der Kinder geschlossene Verbindung. In der Urzeit erwarb
man das Weib wohl durch Raub, wovon Spuren bis in die Kaiserzeit in der
Sitte sich erhielten, die Braut über die Schwelle zu heben und ihr das Haar
mit einem Pfeil zu teilen. Auf den Raub folgte, wie allerwärts, der
Frauenkauf, welcher in Gestalt von Scheinkauf die herrschende Eheform
(Coëmptio) in Rom blieb. Wenn in ältester Zeit die Sitte, dem Vater der
Braut Geschenke zu geben, noch nicht bestanden zu haben scheint,[1174] so
ist dies ein Überlebsel aus vorpatriarchalischen Verhältnissen, welches in
der schon einmal besprochenen Usus-Ehe fortlebte.[1175] Da aber die
römische Altfamilie auf der unumschränkten Machtvollkommenheit ihres
Hauptes, des Mannes, begründet war, dem eine Gewalt über Leben und Tod
der Frau und der Kinder zustand, so war das Weib auch in der Ususehe
eigentlich nicht freier, denn anstatt unter der Gewalt ihres Gatten, verblieb
sie unter der nicht minder strengen ihres Vaters oder ihrer Agnaten; konnte
doch in solchem Falle der Vater seine Tochter dem Manne wieder abfordern
oder von ihm scheiden. Doch hatte auch in dieser Ehe der Mann über seine
Frau das Züchtigungsrecht. In der Coëmptio-Ehe vollends war die Frau
völlig von dem Gatten abhängig; sie stand in seiner „Hand“ (Manus), d. h.
sie war ganz und gar in seiner Gewalt. Gehörte sie einem
Patriziergeschlecht an, so ward die Coëmptio durch die sogenannte
Confarreatio verschleiert, eine Zeremonie, wobei die Braut vor zehn
starke Volksvermehrung, wie um die Folgen unerlaubter Verbindungen zu
beseitigen, stand in ganz Griechenland Entfernung der Leibesfrucht in
Übung, ohne sittliche Bedenken zu erwecken.[1173]
Mehr noch als in Hellas gelangt die väterliche Gewalt in der Altfamilie
der R ö m e r zum Ausdruck, welche durchaus auf Agnatio, auf
zivilrechtliche Blutsverwandtschaft von Mannspersonen, die zur Familie
gehörten, gegründet war. Ihr gegenüber stand die Cognatio, die weitere, auf
gemeinsamer Abstammung beruhende, natürliche Verwandtschaft. Die
Agnaten bildeten allein die wirkliche Familie, mochten sie auch von dem
gemeinsamen Ahnherrn im zwanzigsten Grade entfernt sein. Sie allein
hatten Anrechte auf die Erbschaft und die Übernahme von
Vormundschaften, während eine zivilrechtliche Verbindung zwischen dem
Sohne und der Mutter und deren nächsten Verwandten nicht bestand.
In der Ehe sahen auch die Römer zunächst bloss eine für die Erzeugung
und Erziehung der Kinder geschlossene Verbindung. In der Urzeit erwarb
man das Weib wohl durch Raub, wovon Spuren bis in die Kaiserzeit in der
Sitte sich erhielten, die Braut über die Schwelle zu heben und ihr das Haar
mit einem Pfeil zu teilen. Auf den Raub folgte, wie allerwärts, der
Frauenkauf, welcher in Gestalt von Scheinkauf die herrschende Eheform
(Coëmptio) in Rom blieb. Wenn in ältester Zeit die Sitte, dem Vater der
Braut Geschenke zu geben, noch nicht bestanden zu haben scheint,[1174] so
ist dies ein Überlebsel aus vorpatriarchalischen Verhältnissen, welches in
der schon einmal besprochenen Usus-Ehe fortlebte.[1175] Da aber die
römische Altfamilie auf der unumschränkten Machtvollkommenheit ihres
Hauptes, des Mannes, begründet war, dem eine Gewalt über Leben und Tod
der Frau und der Kinder zustand, so war das Weib auch in der Ususehe
eigentlich nicht freier, denn anstatt unter der Gewalt ihres Gatten, verblieb
sie unter der nicht minder strengen ihres Vaters oder ihrer Agnaten; konnte
doch in solchem Falle der Vater seine Tochter dem Manne wieder abfordern
oder von ihm scheiden. Doch hatte auch in dieser Ehe der Mann über seine
Frau das Züchtigungsrecht. In der Coëmptio-Ehe vollends war die Frau
völlig von dem Gatten abhängig; sie stand in seiner „Hand“ (Manus), d. h.
sie war ganz und gar in seiner Gewalt. Gehörte sie einem
Patriziergeschlecht an, so ward die Coëmptio durch die sogenannte
Confarreatio verschleiert, eine Zeremonie, wobei die Braut vor zehn
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Zeugen einen vom Pontifex des Jupiter gespendeten Kuchen aus feinstem
Mehle mit ihrem zukünftigen Gatten teilte. Diese höchste Eheform, die
justae nuptiae, welche lange ein ausschliessliches Vorrecht der Patrizier
blieb, erheischte nämlich die Weihe durch den Kult. Schon diese
verschiedenen Eheformen hätten F u s t e l d e C o u l a n g e s vor dem
Irrtum bewahren sollen, die väterliche und eheliche Gewalt aus der Religion
abzuleiten,[1176] welche, ich wiederhole es, erst nachträglich heiligte, auch
in bestimmte Satzungen kleidete, was schon vorher sich herangebildet.
Wenn der verdiente französische Forscher die Kultehe für älter, als die
anderen Eheformen hält,[1177] so rührt dies daher, dass er, immer bloss die
geschichtlichen Zeiten im Auge, übersieht, wie diese zu Symbolen
herabgesunkenen Formen vorgeschichtlichen, thatsächlichen Zuständen
entsprechen. Es lässt sich begreifen, dass z. B. die blosse Zeremonie des
Raubes, der Scheinraub oder gar nur die daran mahnenden
Hochzeitsgebräuche die Kultweihe erhielten; es ist aber völlig undenkbar,
dass religiöse Vorstellungen irgend welcher Art den Menschen schon einmal
den w i r k l i c h e n Weiberraub oder Mädchenkauf geboten hätten. Diese
Arten der Beweibung können nur gesellschaftlichen Ursachen, niemals
religiösen Anschauungen entspringen.
Gleichviel nun, ob durch Coëmptio oder durch Confarreatio, — das
Weib gelangte mit Leib und Gut in die Gewalt des Mannes, d. h. des freien
römischen „Bürgers“ der Geschichte. Man möge ermessen, welche
unberechenbare Frist verstrichen sein muss, ehe der Begriff des mit
zahlreichen Rechten ausgestatteten „Bürgers“ reifen konnte, der uns schon
im Anfange der römischen Geschichte entgegentritt. Nur für ihn gelten die
in Rede stehenden Bestimmungen; nur er hatte das Jus connubii, das Recht,
eine gültige Ehe zu schliessen. In seiner Eigenschaft als Pater familias
erkannten ihm Sitten und Gesetze Rechte zu, die ihm eine ganz
eigentümliche Weihe verliehen. Als Haupt seines Hauses war er der Priester
der Laren und befand sich, wie bemerkt, im Besitze einer unbeschränkten
Gewalt — als Gatte über seine Frau (manus), als Vater über seine Kinder
(patria potestas), als Herr über seine Sklaven (dominica potestas), während
er für seine Person durchaus sui juris dastand. Nach dem Willen der Römer
sollte keinerlei Autorität zwischen Vater und Sohn, zwischen einen Mann
und seine Frau treten dürfen; der häusliche Herd galt als ein geheiligtes
Asyl, wohin nicht einmal die Vertreter des Staatsgesetzes dringen sollten.
[1178] Die Römer haben aus der väterlichen Gewalt in weit höherem Grade
Mehle mit ihrem zukünftigen Gatten teilte. Diese höchste Eheform, die
justae nuptiae, welche lange ein ausschliessliches Vorrecht der Patrizier
blieb, erheischte nämlich die Weihe durch den Kult. Schon diese
verschiedenen Eheformen hätten F u s t e l d e C o u l a n g e s vor dem
Irrtum bewahren sollen, die väterliche und eheliche Gewalt aus der Religion
abzuleiten,[1176] welche, ich wiederhole es, erst nachträglich heiligte, auch
in bestimmte Satzungen kleidete, was schon vorher sich herangebildet.
Wenn der verdiente französische Forscher die Kultehe für älter, als die
anderen Eheformen hält,[1177] so rührt dies daher, dass er, immer bloss die
geschichtlichen Zeiten im Auge, übersieht, wie diese zu Symbolen
herabgesunkenen Formen vorgeschichtlichen, thatsächlichen Zuständen
entsprechen. Es lässt sich begreifen, dass z. B. die blosse Zeremonie des
Raubes, der Scheinraub oder gar nur die daran mahnenden
Hochzeitsgebräuche die Kultweihe erhielten; es ist aber völlig undenkbar,
dass religiöse Vorstellungen irgend welcher Art den Menschen schon einmal
den w i r k l i c h e n Weiberraub oder Mädchenkauf geboten hätten. Diese
Arten der Beweibung können nur gesellschaftlichen Ursachen, niemals
religiösen Anschauungen entspringen.
Gleichviel nun, ob durch Coëmptio oder durch Confarreatio, — das
Weib gelangte mit Leib und Gut in die Gewalt des Mannes, d. h. des freien
römischen „Bürgers“ der Geschichte. Man möge ermessen, welche
unberechenbare Frist verstrichen sein muss, ehe der Begriff des mit
zahlreichen Rechten ausgestatteten „Bürgers“ reifen konnte, der uns schon
im Anfange der römischen Geschichte entgegentritt. Nur für ihn gelten die
in Rede stehenden Bestimmungen; nur er hatte das Jus connubii, das Recht,
eine gültige Ehe zu schliessen. In seiner Eigenschaft als Pater familias
erkannten ihm Sitten und Gesetze Rechte zu, die ihm eine ganz
eigentümliche Weihe verliehen. Als Haupt seines Hauses war er der Priester
der Laren und befand sich, wie bemerkt, im Besitze einer unbeschränkten
Gewalt — als Gatte über seine Frau (manus), als Vater über seine Kinder
(patria potestas), als Herr über seine Sklaven (dominica potestas), während
er für seine Person durchaus sui juris dastand. Nach dem Willen der Römer
sollte keinerlei Autorität zwischen Vater und Sohn, zwischen einen Mann
und seine Frau treten dürfen; der häusliche Herd galt als ein geheiligtes
Asyl, wohin nicht einmal die Vertreter des Staatsgesetzes dringen sollten.
[1178] Die Römer haben aus der väterlichen Gewalt in weit höherem Grade
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als aus der natürlichen Verwandtschaft das die Familie zusammenhaltende
Band gemacht. Dem Vater g e h ö r t e n alle in seiner Ehe geborenen
Kinder: is pater est quem nuptiae demonstrant. Uneheliche oder einer nicht
gesetzlich anerkannten Verbindung entstammende Kinder hatten keinen
Vater, sondern traten in die Stellung ein, in der ihre Mutter zur Zeit ihrer
Entbindung sich befand. Die väterliche Gewalt schloss das Recht über
Leben und Tod in sich. Nahm der Vater das zu seinen Füssen niedergelegte
Neugeborene auf, so galt es fortan als anerkanntes Glied der Familie; liess
er es liegen, so stiess er es damit aus, es ward dann ausgesetzt und dem
Verderben preisgegeben. Dieses Recht über Leben und Tod blieb dem Vater
auch dann noch, wenn die Kinder erwachsen, ja wenn sie Beamte waren.
Umsomehr konnte er sie auch verkaufen; die väterliche Gewalt gegenüber
den Söhnen erlosch erst dann, wenn er sie dreimal hintereinander verkauft
hatte, gegenüber den Mädchen schon nach dem ersten Verkauf. Im übrigen
dauerte sie jedesmal so lange, als der damit bekleidete Hausherr am Leben
war und erstreckte sich über a l l e seine Nachkommen in gerader Linie.
Gleichviel wie alt und mit welcher Würde sie bekleidet waren, blieben die
Kinder also andauernd in der Gewalt ihres Vaters, der über sie nicht
weniger bestimmt gebieten konnte, wie über seinen toten Besitz oder seine
Sklaven, und selbst das Recht hatte, in ihre liebsten Neigungen, ja sogar in
die Verhältnisse der von ihnen neugegründeten Familie störend
einzugreifen. Im Hause diente das Kind sozusagen als ein Werkzeug des
Erwerbs: es erwarb für den Vater und konnte kein persönliches, kein
selbständiges Eigentum besitzen. Z u w i r k l i c h e m Eigentum gelangte
der Sohn erst durch das Peculium castrense, durch das Sondergut oder die
Ersparnisse, die er als Soldat gewonnen hatte; in späterer Zeit auch durch
das Peculium quasi castrense, das im öffentlichen Dienste erworbene
Vermögen. Waren in einer Familie, richtiger Ehe, keine Kinder vorhanden,
so konnte der Hausherr einen Adoptivsohn wählen, denn ein Sohn war nicht
bloss ein Arbeiter für die Familie, sondern auch eine neue Gewähr für die
Fortdauer des Stammes, ein Pfand dafür, dass der Dienst der Manen des
Hauses niemals erlöschen, dass die Sacra gentilicia niemals ihre gewohnten
Opfer vermissen würden. Daher trat auch der Adoptivsohn in den Kult
seiner neuen Familie ein. Die Römer kannten zwei Arten der Adoption,
nämlich die „Ankindung“ im eigentlichen Sinne des Wortes und die
Adrogation, je nachdem es sich um Kinder (alieni juris), die noch unter
väterlicher Gewalt standen, oder um durchaus selbständige Bürger (sui
Band gemacht. Dem Vater g e h ö r t e n alle in seiner Ehe geborenen
Kinder: is pater est quem nuptiae demonstrant. Uneheliche oder einer nicht
gesetzlich anerkannten Verbindung entstammende Kinder hatten keinen
Vater, sondern traten in die Stellung ein, in der ihre Mutter zur Zeit ihrer
Entbindung sich befand. Die väterliche Gewalt schloss das Recht über
Leben und Tod in sich. Nahm der Vater das zu seinen Füssen niedergelegte
Neugeborene auf, so galt es fortan als anerkanntes Glied der Familie; liess
er es liegen, so stiess er es damit aus, es ward dann ausgesetzt und dem
Verderben preisgegeben. Dieses Recht über Leben und Tod blieb dem Vater
auch dann noch, wenn die Kinder erwachsen, ja wenn sie Beamte waren.
Umsomehr konnte er sie auch verkaufen; die väterliche Gewalt gegenüber
den Söhnen erlosch erst dann, wenn er sie dreimal hintereinander verkauft
hatte, gegenüber den Mädchen schon nach dem ersten Verkauf. Im übrigen
dauerte sie jedesmal so lange, als der damit bekleidete Hausherr am Leben
war und erstreckte sich über a l l e seine Nachkommen in gerader Linie.
Gleichviel wie alt und mit welcher Würde sie bekleidet waren, blieben die
Kinder also andauernd in der Gewalt ihres Vaters, der über sie nicht
weniger bestimmt gebieten konnte, wie über seinen toten Besitz oder seine
Sklaven, und selbst das Recht hatte, in ihre liebsten Neigungen, ja sogar in
die Verhältnisse der von ihnen neugegründeten Familie störend
einzugreifen. Im Hause diente das Kind sozusagen als ein Werkzeug des
Erwerbs: es erwarb für den Vater und konnte kein persönliches, kein
selbständiges Eigentum besitzen. Z u w i r k l i c h e m Eigentum gelangte
der Sohn erst durch das Peculium castrense, durch das Sondergut oder die
Ersparnisse, die er als Soldat gewonnen hatte; in späterer Zeit auch durch
das Peculium quasi castrense, das im öffentlichen Dienste erworbene
Vermögen. Waren in einer Familie, richtiger Ehe, keine Kinder vorhanden,
so konnte der Hausherr einen Adoptivsohn wählen, denn ein Sohn war nicht
bloss ein Arbeiter für die Familie, sondern auch eine neue Gewähr für die
Fortdauer des Stammes, ein Pfand dafür, dass der Dienst der Manen des
Hauses niemals erlöschen, dass die Sacra gentilicia niemals ihre gewohnten
Opfer vermissen würden. Daher trat auch der Adoptivsohn in den Kult
seiner neuen Familie ein. Die Römer kannten zwei Arten der Adoption,
nämlich die „Ankindung“ im eigentlichen Sinne des Wortes und die
Adrogation, je nachdem es sich um Kinder (alieni juris), die noch unter
väterlicher Gewalt standen, oder um durchaus selbständige Bürger (sui
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juris) handelte. Wenn, was zuweilen vorkam, der neu „Adrogierte“ bereits
selbst Kinder hatte, so gingen auch diese, wie sein Vermögen, mit ihm
zugleich in die Gewalt des Adoptivvaters über, der dadurch mit einem Male
Vater und Grossvater wurde. Der aus einer rechtmässig geschlossenen Ehe
und aus der Adoption wie aus der Adrogation entsprungenen väterlichen
Gewalt unterstanden endlich auch die aus einem später in eine gültige Ehe
umgewandelten Konkubinat hervorgegangenen „natürlichen“ Kinder.[1179]
Die Monogamie wurde in Rom zwar von den ältesten Zeiten an streng
eingeschärft; jede zweite, gleichzeitige Ehe war nichtig, infam und wurde
als Ehebruch bestraft, aber zu allen Zeiten stand es dem Manne frei, sich
seiner Sklavinnen als Konkubinen[1180] zu bedienen. Eigentliche Polygamie
war mit dem Wesen der römischen Ehe unverträglich. Der Gründung eines
Haushalts ging keine lange Einleitung voraus. Das Gefühl hatte bei einer
Eheschliessung fast gar kein Wort mitzusprechen, und was wir „den Hof
machen“ nennen, war bei den Römern bis ins vierte Jahrhundert völlig
unbekannt. Man heiratete sich, ohne sich zu kennen, ja vielfach ohne vor
der Verlobung sich gesehen zu haben. Die Sache wurde von den Eltern
abgemacht, die Töchter oft schon als Kinder verlobt. Auch war das Alter, in
welchem die bis dahin in ziemlich strenger Abgeschlossenheit gehaltenen
Mädchen heirateten, nicht derart, dass sie eine Wahl treffen konnten.
Gesetzlich war dieses Alter auf zwölf Jahre bestimmt, aber der Brauch
wollte, dass man bis zum vierzehnten Jahre wartete; neunzehn Jahre war die
äusserste Grenze, die man nicht überschreiten durfte. Die Männer
verheirateten sich gegen das dreissigste Jahr. Die Töchter erhielten also ihre
Gatten aus der Hand ihrer Eltern und es ist kein Beispiel von Widerstand
gegen den väterlichen Willen bekannt. Die Ehehindernisse waren sehr
zahlreich, namentlich durfte der Bräutigam mit der jungen Dame im Sinne
des Gesetzes nicht zu nahe verwandt, noch auch ein Peregrinus
(Nichtbürger) sein. So wie heute, spielte auch bei den Römern die
Vermögensfrage eine grosse und sogar die erste Rolle. Das Mädchen erhielt
nämlich schon Mitgift (Dos), welche in der älteren Zeit in die Gewalt des
Gatten kam und den praktischen Römern oft Schönheit, Jugend und Rang
ersetzen musste, was freilich auch heute noch vorkommt. War die Frage der
Mitgift geregelt, so fand eine förmliche, feierliche Verlobung (Sponsalia)
mit rechtlich bindender Kraft statt; aber sie änderte in den Verhältnissen der
zukünftigen Gatten nichts; sie lernten sich jetzt ebenso wenig kennen als
vorher; ein bräutliches Verhältnis gab es nicht; so wenig wie die Griechen
selbst Kinder hatte, so gingen auch diese, wie sein Vermögen, mit ihm
zugleich in die Gewalt des Adoptivvaters über, der dadurch mit einem Male
Vater und Grossvater wurde. Der aus einer rechtmässig geschlossenen Ehe
und aus der Adoption wie aus der Adrogation entsprungenen väterlichen
Gewalt unterstanden endlich auch die aus einem später in eine gültige Ehe
umgewandelten Konkubinat hervorgegangenen „natürlichen“ Kinder.[1179]
Die Monogamie wurde in Rom zwar von den ältesten Zeiten an streng
eingeschärft; jede zweite, gleichzeitige Ehe war nichtig, infam und wurde
als Ehebruch bestraft, aber zu allen Zeiten stand es dem Manne frei, sich
seiner Sklavinnen als Konkubinen[1180] zu bedienen. Eigentliche Polygamie
war mit dem Wesen der römischen Ehe unverträglich. Der Gründung eines
Haushalts ging keine lange Einleitung voraus. Das Gefühl hatte bei einer
Eheschliessung fast gar kein Wort mitzusprechen, und was wir „den Hof
machen“ nennen, war bei den Römern bis ins vierte Jahrhundert völlig
unbekannt. Man heiratete sich, ohne sich zu kennen, ja vielfach ohne vor
der Verlobung sich gesehen zu haben. Die Sache wurde von den Eltern
abgemacht, die Töchter oft schon als Kinder verlobt. Auch war das Alter, in
welchem die bis dahin in ziemlich strenger Abgeschlossenheit gehaltenen
Mädchen heirateten, nicht derart, dass sie eine Wahl treffen konnten.
Gesetzlich war dieses Alter auf zwölf Jahre bestimmt, aber der Brauch
wollte, dass man bis zum vierzehnten Jahre wartete; neunzehn Jahre war die
äusserste Grenze, die man nicht überschreiten durfte. Die Männer
verheirateten sich gegen das dreissigste Jahr. Die Töchter erhielten also ihre
Gatten aus der Hand ihrer Eltern und es ist kein Beispiel von Widerstand
gegen den väterlichen Willen bekannt. Die Ehehindernisse waren sehr
zahlreich, namentlich durfte der Bräutigam mit der jungen Dame im Sinne
des Gesetzes nicht zu nahe verwandt, noch auch ein Peregrinus
(Nichtbürger) sein. So wie heute, spielte auch bei den Römern die
Vermögensfrage eine grosse und sogar die erste Rolle. Das Mädchen erhielt
nämlich schon Mitgift (Dos), welche in der älteren Zeit in die Gewalt des
Gatten kam und den praktischen Römern oft Schönheit, Jugend und Rang
ersetzen musste, was freilich auch heute noch vorkommt. War die Frage der
Mitgift geregelt, so fand eine förmliche, feierliche Verlobung (Sponsalia)
mit rechtlich bindender Kraft statt; aber sie änderte in den Verhältnissen der
zukünftigen Gatten nichts; sie lernten sich jetzt ebenso wenig kennen als
vorher; ein bräutliches Verhältnis gab es nicht; so wenig wie die Griechen
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besassen die Römer einen Ausdruck für Braut.[1181] Nach der Verlobung
beschäftigte man sich mit der Ausstattung, was Sache des Brautvaters war.
Wenn der Heiratsvertrag (Instrumentum dotale) von beiden Seiten
angenommen und die Zustimmung zu der neuen Verbindung von den
jungen Brautleuten oder jenen, die über sie zu verfügen hatten,
ausgesprochen war, galt die römische Ehe als gesetzmässig geschlossen.
Keine bürgerliche oder geistliche Behörde hatte daran teilzunehmen,
lediglich die Confarreatio-Ehe in Patrizierfamilien ausgenommen, welche
von Seiten des Pontifex Maximus und des Flamen Dialis durch ein Opfer
geweiht wurde. Wenn der feierliche Hochzeitszug vor dem Hause des
Bräutigams ankam, nahm letzterer an der Schwelle von der Braut die
Erklärung entgegen: Ubi tu Gajus, ego Gaja; darauf erfolgte die Verzehrung
des Hochzeitskuchens (Far), wobei rings um den Herd die Ahnenbilder und
Hausgötter der Familie aufgestellt waren. Von diesem Augenblicke an teilte
die junge Frau den Hausgottesdienst ihres Mannes; seine Götter und Ahnen
waren fortan auch die ihrigen. Am Morgen nach der Hochzeit ergreift die
junge Frau die Zügel der Regierung im Hause; alle reden sie als Domina an
und wenn sie ausgeht, umgiebt die alte Sitte überall schützend die junge
„Matrone“, die noch gestern ein Mädchen war. Sehr verschieden von der
Griechin, war sie ihrem Gatten ebenbürtig, nahm auch, wie heute, an dessen
amtlicher Stellung und deren Wirkungen teil, stand ihm als Mater familias
ratgebend zur Seite, beteiligte sich an den öffentlichen Festen und an den
Gastmählern, war die Vorsteherin des Haushaltes und hatte am häuslichen
Herde die Sacra privata zu vollziehen. Das römische Gesetz fasste die Ehe
als eine freiwillige Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts
zu inniger Lebensgemeinschaft (Consortium omnis vitae) auf, deren Zweck
zugleich Kindererzeugung ist. Dass in alter Zeit diese Ehe unlösbar war,
sicherte der Römerin hohe Achtung und eine so würdige Stellung, wie wir
dem im ganzen Altertum nicht wieder begegnen. Und dennoch, obwohl sie
nicht selten in der Ehe den Pantoffel schwang, der auch den Römern als
Sinnbild der weiblichen Herrschaft galt, befand sie sich zu Hause von
Rechtswegen in einer sehr fühlbaren Abhängigkeit. Wo die Ehe sie in die
Hand ihres Gatten gegeben, ward sie gewissermassen als die Tochter des
letzteren, als die Schwester seiner Kinder angesehen; alle Verbindungen mit
ihrer ursprünglichen Familie waren zerrissen. Ihr Gatte hatte ihr gegenüber
ein sehr ausgedehntes Strafrecht und konnte, wenn er sie auf frischer That
in Ehebruch ertappte, sie sofort töten. Stand die Frau nicht in der „Hand“
beschäftigte man sich mit der Ausstattung, was Sache des Brautvaters war.
Wenn der Heiratsvertrag (Instrumentum dotale) von beiden Seiten
angenommen und die Zustimmung zu der neuen Verbindung von den
jungen Brautleuten oder jenen, die über sie zu verfügen hatten,
ausgesprochen war, galt die römische Ehe als gesetzmässig geschlossen.
Keine bürgerliche oder geistliche Behörde hatte daran teilzunehmen,
lediglich die Confarreatio-Ehe in Patrizierfamilien ausgenommen, welche
von Seiten des Pontifex Maximus und des Flamen Dialis durch ein Opfer
geweiht wurde. Wenn der feierliche Hochzeitszug vor dem Hause des
Bräutigams ankam, nahm letzterer an der Schwelle von der Braut die
Erklärung entgegen: Ubi tu Gajus, ego Gaja; darauf erfolgte die Verzehrung
des Hochzeitskuchens (Far), wobei rings um den Herd die Ahnenbilder und
Hausgötter der Familie aufgestellt waren. Von diesem Augenblicke an teilte
die junge Frau den Hausgottesdienst ihres Mannes; seine Götter und Ahnen
waren fortan auch die ihrigen. Am Morgen nach der Hochzeit ergreift die
junge Frau die Zügel der Regierung im Hause; alle reden sie als Domina an
und wenn sie ausgeht, umgiebt die alte Sitte überall schützend die junge
„Matrone“, die noch gestern ein Mädchen war. Sehr verschieden von der
Griechin, war sie ihrem Gatten ebenbürtig, nahm auch, wie heute, an dessen
amtlicher Stellung und deren Wirkungen teil, stand ihm als Mater familias
ratgebend zur Seite, beteiligte sich an den öffentlichen Festen und an den
Gastmählern, war die Vorsteherin des Haushaltes und hatte am häuslichen
Herde die Sacra privata zu vollziehen. Das römische Gesetz fasste die Ehe
als eine freiwillige Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts
zu inniger Lebensgemeinschaft (Consortium omnis vitae) auf, deren Zweck
zugleich Kindererzeugung ist. Dass in alter Zeit diese Ehe unlösbar war,
sicherte der Römerin hohe Achtung und eine so würdige Stellung, wie wir
dem im ganzen Altertum nicht wieder begegnen. Und dennoch, obwohl sie
nicht selten in der Ehe den Pantoffel schwang, der auch den Römern als
Sinnbild der weiblichen Herrschaft galt, befand sie sich zu Hause von
Rechtswegen in einer sehr fühlbaren Abhängigkeit. Wo die Ehe sie in die
Hand ihres Gatten gegeben, ward sie gewissermassen als die Tochter des
letzteren, als die Schwester seiner Kinder angesehen; alle Verbindungen mit
ihrer ursprünglichen Familie waren zerrissen. Ihr Gatte hatte ihr gegenüber
ein sehr ausgedehntes Strafrecht und konnte, wenn er sie auf frischer That
in Ehebruch ertappte, sie sofort töten. Stand die Frau nicht in der „Hand“
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des Gatten, so begnügte er sich, sie zu verstossen, ihren Angehörigen die
Bestrafung überlassend. Natürlich wurde auch in Rom das Vergehen des
Ehebruchs nur auf das Weib bezogen; dann erst, wenn der Mann die Frau
eines andern verführte, traf ihn der Vorwurf des Ehebruchs.[1182] In Sachen
des Erbrechts wurde die Frau gleichfalls als Tochter des Hauses behandelt.
Überlebte sie den Gatten, so erhielt sie für sich ihr Eingebrachtes und ein
Erbschaftsanteil, wie er auf die Kinder entfiel. Starb sie dagegen vor ihrem
Manne und kinderlos, so hinterliess sie keine Erbschaft, doch blieb in
Sachen der Mitgift ihrem Vater ein Heimfallsrecht gewahrt. Vor Ablauf von
zehn Monaten nach des Gatten Tode durfte keine Witwe zu einer neuen Ehe
schreiten, und solche, die dies ganz unterliessen, wurden stets mit
besonderer Hochachtung angesehen. Alles in allem stand zur Zeit der
Herrschaft des ältesten römischen Rechts die Frau, selbst die Frau sui juris,
für Lebenszeit unter Vormundschaft.[1183]
Dies in grossen Zügen das Bild der römischen Altfamilie. Dasselbe
gehört in seiner Reinheit indes bloss den Tagen des Königtums und den
ersten Jahrhunderten der Republik an. Die Stellung der Frau besserte sich
nämlich allgemach, seitdem ein freierer Geist gegen die alten starren
Formen anzukämpfen begann; zugleich aber nahm die fortschreitende
Zersetzung der Altfamilie ihren Anfang. Die spätere Geschichte der Römer,
insbesondere unter dem Kaiserreiche, zeigt die Altfamilie in ihrer
allmählichen Umgestaltung zur Familie unserer Tage, wie sie zuletzt durch
das Christentum ausgebildet wurde, begriffen. Als Zeiten des Sittenverfalls
brandmarken sie die Geschichtsschreiber; gerade aus ihnen ging aber die
moderne Familie als neuer Phönix hervor; ja sie sind gewissermassen eine
n o t w e n d i g e Vo r b e d i n g u n g dazu gewesen. Stets, wie wir sahen,
hat die Stellung des Weibes, seine Freiheit oder Unfreiheit, auch die
Gestaltung der Familie selbst bedingt. Wo der Mann Herr der Gattin ist,
herrscht er auch über Kinder und Familie. Seine patria potestas steigt und
sinkt mit seiner ehelichen Gewalt. Indem das Weib derselben sich, wenn
auch schliesslich auf Kosten der Sittlichkeit, entwand, untergrub sie auch
die väterliche Autorität, auf welcher die Altfamilie beruhte.
Der Gang dieser Ereignisse wäre Sache einer besonderen,
kulturgeschichtlichen Darstellung. Nur so viel sei hier angedeutet, dass es
wiederum das in der Geschichte der Familie so hochwichtige Eigentum war,
welches die Umwandlung einleitete. Mit dem dritten Jahrhundert vor
Bestrafung überlassend. Natürlich wurde auch in Rom das Vergehen des
Ehebruchs nur auf das Weib bezogen; dann erst, wenn der Mann die Frau
eines andern verführte, traf ihn der Vorwurf des Ehebruchs.[1182] In Sachen
des Erbrechts wurde die Frau gleichfalls als Tochter des Hauses behandelt.
Überlebte sie den Gatten, so erhielt sie für sich ihr Eingebrachtes und ein
Erbschaftsanteil, wie er auf die Kinder entfiel. Starb sie dagegen vor ihrem
Manne und kinderlos, so hinterliess sie keine Erbschaft, doch blieb in
Sachen der Mitgift ihrem Vater ein Heimfallsrecht gewahrt. Vor Ablauf von
zehn Monaten nach des Gatten Tode durfte keine Witwe zu einer neuen Ehe
schreiten, und solche, die dies ganz unterliessen, wurden stets mit
besonderer Hochachtung angesehen. Alles in allem stand zur Zeit der
Herrschaft des ältesten römischen Rechts die Frau, selbst die Frau sui juris,
für Lebenszeit unter Vormundschaft.[1183]
Dies in grossen Zügen das Bild der römischen Altfamilie. Dasselbe
gehört in seiner Reinheit indes bloss den Tagen des Königtums und den
ersten Jahrhunderten der Republik an. Die Stellung der Frau besserte sich
nämlich allgemach, seitdem ein freierer Geist gegen die alten starren
Formen anzukämpfen begann; zugleich aber nahm die fortschreitende
Zersetzung der Altfamilie ihren Anfang. Die spätere Geschichte der Römer,
insbesondere unter dem Kaiserreiche, zeigt die Altfamilie in ihrer
allmählichen Umgestaltung zur Familie unserer Tage, wie sie zuletzt durch
das Christentum ausgebildet wurde, begriffen. Als Zeiten des Sittenverfalls
brandmarken sie die Geschichtsschreiber; gerade aus ihnen ging aber die
moderne Familie als neuer Phönix hervor; ja sie sind gewissermassen eine
n o t w e n d i g e Vo r b e d i n g u n g dazu gewesen. Stets, wie wir sahen,
hat die Stellung des Weibes, seine Freiheit oder Unfreiheit, auch die
Gestaltung der Familie selbst bedingt. Wo der Mann Herr der Gattin ist,
herrscht er auch über Kinder und Familie. Seine patria potestas steigt und
sinkt mit seiner ehelichen Gewalt. Indem das Weib derselben sich, wenn
auch schliesslich auf Kosten der Sittlichkeit, entwand, untergrub sie auch
die väterliche Autorität, auf welcher die Altfamilie beruhte.
Der Gang dieser Ereignisse wäre Sache einer besonderen,
kulturgeschichtlichen Darstellung. Nur so viel sei hier angedeutet, dass es
wiederum das in der Geschichte der Familie so hochwichtige Eigentum war,
welches die Umwandlung einleitete. Mit dem dritten Jahrhundert vor
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unserer Zeitrechnung kam nämlich das „Dotalsystem“ zur Geltung, wonach
die Frau ihre Mitgift für sich behielt, und damit war ein wesentlicher
Fortschritt in ihrer Befreiung von der Mannesherrschaft angebahnt.
Zugleich ward nun ermöglicht, was früher unmöglich gewesen: die
Trennung der Ehe. Wenn es auch übertrieben ist, dass erst im Jahre 520 der
Stadt die erste Ehescheidung daselbst vorgekommen sein soll, so waren
dieselben doch gewiss höchst selten. Desto häufiger wurden sie seit den
punischen Kriegen, wobei man als Grund zur Trennung Unverträglichkeit
des Charakters geltend machte. Dabei vermied man, grosses Aufsehen zu
erregen; jeder Teil nahm, was eben früher nicht anging, sein Eigentum an
sich, um fortan wieder nach seinem Geschmack zu leben. War die
Bewegung der Römerin in der Öffentlichkeit von Haus aus eine freiere, so
begünstigte sie noch wesentlich das Eindringen der griechischen Gesittung
in das bis dahin einfach ländliche, zugleich rauhe und kriegerische Leben
Roms. Die Frauen nahmen an der neuen Strömung den hervorragendsten
Anteil, und eine eigentümliche Erscheinung sind die geistreichen
Frauenzirkel, welche zur Zeit der Scipionen der Mittelpunkt des höheren
Lebens in Rom waren. Diese wachsende Gesittung konnte die
Selbständigkeit des Weibes nur fördern; aber aus der Sicherheit eines engen,
jedoch heiligen Berufes traten sie auch auf den schlüpfrigen Boden einer
bedenklichen Ungebundenheit hinaus. Damit war eine Lockerung der
ehelichen Bande unvermeidlich, zumal als die Frau die dem Manne in
geschlechtlichen Dingen gestattete Freiheit auch für sich zu beanspruchen
begann. Indes nicht erst unter dem Kaiserreiche, schon in den letzten
Menschenaltern der Republik waren die Ehescheidungen und
Wiedervermählungen an der Tagesordnung und gab es Damen, welche ihre
Jahre nicht nach der Zahl der Konsuln, sondern ihrer Gatten zählten. Indem
die Frauen immer mehr Verfügungsrecht über ihr Eigentum errangen und
steigende Lebensansprüche erhoben, gewann die Ansicht, welche die Ehe
als eine Last, als ein notwendiges Übel betrachtete, worauf der Censor Q.
Metellus Numidicus schon 102 vor Chr. hingewiesen hatte, immer mehr
Boden und die Ehelosigkeit nahm schliesslich in Rom ebenso überhand wie
die leichtsinnigen Ehescheidungen. Damit mehrten sich wieder alle Arten
von Ausschweifungen unter beiden Geschlechtern. Schon Cäsar musste
durch Belohnungen zur Ehe aufmuntern, was aber sehr wenig half;
Oktavian erliess strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit und befreite
Mütter, die drei Kinder besassen, von aller Vormundschaft.
die Frau ihre Mitgift für sich behielt, und damit war ein wesentlicher
Fortschritt in ihrer Befreiung von der Mannesherrschaft angebahnt.
Zugleich ward nun ermöglicht, was früher unmöglich gewesen: die
Trennung der Ehe. Wenn es auch übertrieben ist, dass erst im Jahre 520 der
Stadt die erste Ehescheidung daselbst vorgekommen sein soll, so waren
dieselben doch gewiss höchst selten. Desto häufiger wurden sie seit den
punischen Kriegen, wobei man als Grund zur Trennung Unverträglichkeit
des Charakters geltend machte. Dabei vermied man, grosses Aufsehen zu
erregen; jeder Teil nahm, was eben früher nicht anging, sein Eigentum an
sich, um fortan wieder nach seinem Geschmack zu leben. War die
Bewegung der Römerin in der Öffentlichkeit von Haus aus eine freiere, so
begünstigte sie noch wesentlich das Eindringen der griechischen Gesittung
in das bis dahin einfach ländliche, zugleich rauhe und kriegerische Leben
Roms. Die Frauen nahmen an der neuen Strömung den hervorragendsten
Anteil, und eine eigentümliche Erscheinung sind die geistreichen
Frauenzirkel, welche zur Zeit der Scipionen der Mittelpunkt des höheren
Lebens in Rom waren. Diese wachsende Gesittung konnte die
Selbständigkeit des Weibes nur fördern; aber aus der Sicherheit eines engen,
jedoch heiligen Berufes traten sie auch auf den schlüpfrigen Boden einer
bedenklichen Ungebundenheit hinaus. Damit war eine Lockerung der
ehelichen Bande unvermeidlich, zumal als die Frau die dem Manne in
geschlechtlichen Dingen gestattete Freiheit auch für sich zu beanspruchen
begann. Indes nicht erst unter dem Kaiserreiche, schon in den letzten
Menschenaltern der Republik waren die Ehescheidungen und
Wiedervermählungen an der Tagesordnung und gab es Damen, welche ihre
Jahre nicht nach der Zahl der Konsuln, sondern ihrer Gatten zählten. Indem
die Frauen immer mehr Verfügungsrecht über ihr Eigentum errangen und
steigende Lebensansprüche erhoben, gewann die Ansicht, welche die Ehe
als eine Last, als ein notwendiges Übel betrachtete, worauf der Censor Q.
Metellus Numidicus schon 102 vor Chr. hingewiesen hatte, immer mehr
Boden und die Ehelosigkeit nahm schliesslich in Rom ebenso überhand wie
die leichtsinnigen Ehescheidungen. Damit mehrten sich wieder alle Arten
von Ausschweifungen unter beiden Geschlechtern. Schon Cäsar musste
durch Belohnungen zur Ehe aufmuntern, was aber sehr wenig half;
Oktavian erliess strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit und befreite
Mütter, die drei Kinder besassen, von aller Vormundschaft.
Page 492
Um diese Zeit ärgster Zügellosigkeit der Sitten, wie sie in solchem
Grade und Umfange die Welt nicht zum zweiten Male gesehen, im letzten
Jahrhundert der Republik und in den Anfängen des Kaiserreiches, bestand
die Mündigung (Emancipatio) der Weiber in den höheren Kreisen
thatsächlich, und das einzige Lebensziel war hier der Genuss. Wenn aber
der grimmige und heissblütige Dichter der „Pharsalia“ im achten Gesange
schreibt:
Barbarische Liebe
Kennt die Welt! Nach tierischer Art blind rasend befleckt sie
Durch unzählige Frauen Gesetz und Sitte des Ehebunds.
Und verschleiert ist nicht das Geheimnis schnöder Vermählung!
Unter hundert Frauen, erhitzt vom Mahl und Weine,
Scheuet die Königsburg der Gelüste keine, die andern
Frommer Gebrauch verwehrt. In Umarmungen vieler ermattet
Nicht der eine Gemahl in der ganzen Nacht. Mit dem König
Liegen die Schwestern vereint und (ein heiliger Name!) die Mutter —
so sei nicht vergessen, dass bei L u c a n wie im „Satyricon“ des
P e t r o n i u s u. a. wir es mit Schilderungen zu thun haben, welche
durchaus keine allgemeine Geltung gestatten. Man durchschaut heute die
Übertreibungen der Sittenschilderer, welche die Ausschweifungen einzelner
Kreise zur Lebensregel stempeln. Unleugbar hatte Rom wie jedes Volk der
Welt seinen wohlbemessenen Anteil an Lasterhaftigkeit. Knabenliebe ging
im Schwange und die grössten Männer der Republik machten aus ihr kein
Hehl; die Tuskergasse, die Damen der Theater und der Schenken boten zur
Genüge Bilder der Zügellosigkeit. Aber selbst Rom kannte doch in grosser
Anzahl auch Frauen anderer Art, während in den Provinzen, und sogar in
der höheren Gesellschaft, Sittenstrenge waltete. Auf den erhaltenen
Grabinschriften spricht sich oft ein inniges Verhältnis der beiden Gatten
aus, und häufiger als man annehmen sollte, sind die Univirae, die Witwen,
die nur einem Manne angehört hatten.[1184] Schon im Zeitalter der Antonine
(138–180 n. Chr.) ist die durch so grosse Massen schnell und auf
schlimmem Wege gewonnener Reichtümer in Unordnung geratene
römische Gesellschaft wieder zu sich selbst, wieder zu grösserer Ruhe
gekommen. Offenbar hatte sie einen ähnlichen Charakter angenommen, wie
alle Teile der menschlichen Gesellschaft, die eine hohe Stufe des
Reichtums, der geistigen Kultur und der Verfeinerung erreicht haben. So
begegnen wir auch bei ihr schmachvollen Lastern und erhabener Tugend,
Grade und Umfange die Welt nicht zum zweiten Male gesehen, im letzten
Jahrhundert der Republik und in den Anfängen des Kaiserreiches, bestand
die Mündigung (Emancipatio) der Weiber in den höheren Kreisen
thatsächlich, und das einzige Lebensziel war hier der Genuss. Wenn aber
der grimmige und heissblütige Dichter der „Pharsalia“ im achten Gesange
schreibt:
Barbarische Liebe
Kennt die Welt! Nach tierischer Art blind rasend befleckt sie
Durch unzählige Frauen Gesetz und Sitte des Ehebunds.
Und verschleiert ist nicht das Geheimnis schnöder Vermählung!
Unter hundert Frauen, erhitzt vom Mahl und Weine,
Scheuet die Königsburg der Gelüste keine, die andern
Frommer Gebrauch verwehrt. In Umarmungen vieler ermattet
Nicht der eine Gemahl in der ganzen Nacht. Mit dem König
Liegen die Schwestern vereint und (ein heiliger Name!) die Mutter —
so sei nicht vergessen, dass bei L u c a n wie im „Satyricon“ des
P e t r o n i u s u. a. wir es mit Schilderungen zu thun haben, welche
durchaus keine allgemeine Geltung gestatten. Man durchschaut heute die
Übertreibungen der Sittenschilderer, welche die Ausschweifungen einzelner
Kreise zur Lebensregel stempeln. Unleugbar hatte Rom wie jedes Volk der
Welt seinen wohlbemessenen Anteil an Lasterhaftigkeit. Knabenliebe ging
im Schwange und die grössten Männer der Republik machten aus ihr kein
Hehl; die Tuskergasse, die Damen der Theater und der Schenken boten zur
Genüge Bilder der Zügellosigkeit. Aber selbst Rom kannte doch in grosser
Anzahl auch Frauen anderer Art, während in den Provinzen, und sogar in
der höheren Gesellschaft, Sittenstrenge waltete. Auf den erhaltenen
Grabinschriften spricht sich oft ein inniges Verhältnis der beiden Gatten
aus, und häufiger als man annehmen sollte, sind die Univirae, die Witwen,
die nur einem Manne angehört hatten.[1184] Schon im Zeitalter der Antonine
(138–180 n. Chr.) ist die durch so grosse Massen schnell und auf
schlimmem Wege gewonnener Reichtümer in Unordnung geratene
römische Gesellschaft wieder zu sich selbst, wieder zu grösserer Ruhe
gekommen. Offenbar hatte sie einen ähnlichen Charakter angenommen, wie
alle Teile der menschlichen Gesellschaft, die eine hohe Stufe des
Reichtums, der geistigen Kultur und der Verfeinerung erreicht haben. So
begegnen wir auch bei ihr schmachvollen Lastern und erhabener Tugend,
Page 493
wüsten Ausschweifungen und strengster Sittlichkeit.[1185] Aber die Familie
hatte eine Wandlung erfahren, aufgebaut auf die Selbständigkeit des
Weibes, zu deren Entwicklung auch die durchlebte Periode wüster Gährung
mit ihrem Durchbrechen der Schranken alter Sitte und Begriffe nicht wenig
beigetragen hatte.
Schon gegen Ende der Republik hin wurde, wie erwähnt, eine freiere
Ehe Sitte, in welcher die Frau weder die Verfügung über ihr angestammtes
Vermögen verlor, noch persönlich der Gewalt des Mannes unterworfen war.
Unter dem Kaiserreiche wurden die alten Formen der Eheschliessung
vollends fast ganz obsolet: die besprochene losere, auf einfacher
gegenseitiger Einwilligung ohne religiöse oder bürgerliche Zeremonieen
beruhende Form der sogenannten freien Ehe wurde die durchaus
gewöhnliche und hatte die Folge, dass die auf solche Weise verheiratete
Frau in den Augen des Gesetzes als der Familie ihres Vaters angehörig
betrachtet wurde und unter dessen Vormundschaft stand, nicht unter jener
ihres Gatten. Die alte patria potestas hatte sich vollständig überlebt, und die
praktische Folge der allgemeinen Annahme dieser Art von Eheschliessung
war die vollständig gesetzliche Unabhängigkeit der Frau. Nur ihre Mitgift
ging in das Vermögen des Mannes über, aber nicht einmal an diese war sein
Anrecht unbeschränkt; ihr übriges Hab und Gut behielt die Frau als
Eigentum und rechtlich stand dem Manne nicht einmal dessen Niessbrauch
zu.[1186] Sie hatte also das freie Verfügungsrecht sowohl über ihr
eingebrachtes Vermögen als über das, was ihr später aus der Erbschaft ihres
Vaters zufiel.[1187] Auf solche Art ging ein sehr beträchtlicher Teil des
römischen Reichtums in den unbeschränkten Besitz der Frauen über,
welche dann im eigentlichsten Sinne des Wortes die Gebieterinnen ihrer
Gatten wurden. So erlangten die Frauen im Kaiserreiche einen Grad von
Freiheit und Würde, den sie später einbüssten und niemals ganz wieder
erlangten. Die Verfassung der Familie hatte dergestalt eine vollständige
Umwälzung erlitten. Anstatt auf dem alten Grundsatz der unumschränkten
Mannesherrschaft, war sie auf dem der gleichen Berechtigung der Frau
aufgebaut. Die gesetzliche Stellung der Frau war eine völlig unabhängige
geworden, während ihre gesellschaftliche Stellung eine höchst geachtete
war.[1188] Schon Kaiser Claudius schaffte die Vormundschaft der
Seitenverwandten männlicher Linie ab, und wahrscheinlich war bereits mit
dem dritten Jahrhundert unserer Zeitrechnung von einer Vormundschaft
gegenüber Frauen sui juris, welche das 25. Lebensjahr vollendet hatten,
hatte eine Wandlung erfahren, aufgebaut auf die Selbständigkeit des
Weibes, zu deren Entwicklung auch die durchlebte Periode wüster Gährung
mit ihrem Durchbrechen der Schranken alter Sitte und Begriffe nicht wenig
beigetragen hatte.
Schon gegen Ende der Republik hin wurde, wie erwähnt, eine freiere
Ehe Sitte, in welcher die Frau weder die Verfügung über ihr angestammtes
Vermögen verlor, noch persönlich der Gewalt des Mannes unterworfen war.
Unter dem Kaiserreiche wurden die alten Formen der Eheschliessung
vollends fast ganz obsolet: die besprochene losere, auf einfacher
gegenseitiger Einwilligung ohne religiöse oder bürgerliche Zeremonieen
beruhende Form der sogenannten freien Ehe wurde die durchaus
gewöhnliche und hatte die Folge, dass die auf solche Weise verheiratete
Frau in den Augen des Gesetzes als der Familie ihres Vaters angehörig
betrachtet wurde und unter dessen Vormundschaft stand, nicht unter jener
ihres Gatten. Die alte patria potestas hatte sich vollständig überlebt, und die
praktische Folge der allgemeinen Annahme dieser Art von Eheschliessung
war die vollständig gesetzliche Unabhängigkeit der Frau. Nur ihre Mitgift
ging in das Vermögen des Mannes über, aber nicht einmal an diese war sein
Anrecht unbeschränkt; ihr übriges Hab und Gut behielt die Frau als
Eigentum und rechtlich stand dem Manne nicht einmal dessen Niessbrauch
zu.[1186] Sie hatte also das freie Verfügungsrecht sowohl über ihr
eingebrachtes Vermögen als über das, was ihr später aus der Erbschaft ihres
Vaters zufiel.[1187] Auf solche Art ging ein sehr beträchtlicher Teil des
römischen Reichtums in den unbeschränkten Besitz der Frauen über,
welche dann im eigentlichsten Sinne des Wortes die Gebieterinnen ihrer
Gatten wurden. So erlangten die Frauen im Kaiserreiche einen Grad von
Freiheit und Würde, den sie später einbüssten und niemals ganz wieder
erlangten. Die Verfassung der Familie hatte dergestalt eine vollständige
Umwälzung erlitten. Anstatt auf dem alten Grundsatz der unumschränkten
Mannesherrschaft, war sie auf dem der gleichen Berechtigung der Frau
aufgebaut. Die gesetzliche Stellung der Frau war eine völlig unabhängige
geworden, während ihre gesellschaftliche Stellung eine höchst geachtete
war.[1188] Schon Kaiser Claudius schaffte die Vormundschaft der
Seitenverwandten männlicher Linie ab, und wahrscheinlich war bereits mit
dem dritten Jahrhundert unserer Zeitrechnung von einer Vormundschaft
gegenüber Frauen sui juris, welche das 25. Lebensjahr vollendet hatten,
Page 494
überhaupt nicht mehr die Rede.[1189] Aber die völlige Aufhebung der die
natürlichen Gefühle verleugnenden zivilrechtlichen Blutsverwandtschaft
fand erst unter dem Einflusse zarterer Empfindungen und der christlichen
Ideen im Jahre 543 durch Justinian statt. Damit war erst der Boden für
Familie und Ehe im modernen Sinne geschaffen.
[1156] L i p p e r t . Geschichte der Familie. S. 218–219.
[1157] M. L a n g e . Römische Altertümer. Berlin 1863. Bd. I. S. 90.
[1158] L i p p e r t . A. a. O. S. 221.
[1159] F u s t e l d e C o u l a n g e s . La cité antique. S. 301–306.
[1160] L i p p e r t . A. a. O. S. 150.
[1161] A. a. O. S. 219.
[1162] Famuli origo ab Oscis dependet, apud quos servus famel dicitur, unde
et familia vocata sagt P a u l u s D i a c o n u s .
[1163] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 122.
[1164] Die Ehe- und Familienverhältnisse der Griechen und besonders der
Römer sind der Gegenstand sehr genauer juridischer Untersuchungen geworden
und es liegen umfangreiche Werke darüber vor. Ich beschränke mich daher in
obigem auf die für die Zwecke meines Buches unentbehrlichsten Umrisse.
[1165] L i p p e r t . A. a. O. S. 145.
[1166] L i p p e r t . A. a. O. S. 167.
[1167] D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. S. 681.
[1168] Geschah es doch sogar in Athen, dass Sokrates seine Frau Xantippe
dem Alkibiades lieh.
[1169] A. a. O. S. 682.
[1170] A l b e r t F o r b i g e r . Hellas und Rom. Zweite Abteil. I. Bd.
Leipzig 1876. S. 5.
[1171] D ö l l i n g e r . A. a. O. S. 683.
[1172] Ausführlicheres siehe bei: F o r b i g e r . Hellas und Rom. A. a. O. S.
280–283.
[1173] Um Fehlgeburten zu bewirken wurden Pessaria, die aus Honig und
Nieswurz oder Euphorbium bereitet waren, tief eingeführt (Archiv für
Anthropologie Bd. V. S. 451).
[1174] W i l l i a m E d w a r d H a r t p o l e L e c k y . Sittengeschichte
Europas von Augustus bis auf Karl den Grossen. Deutsch von Dr. H.
J o l o w i c z . Leipzig und Heidelberg 1879. Bd. II. S. 249.
[1175] Siehe oben S. 304.
[1176] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 40.
natürlichen Gefühle verleugnenden zivilrechtlichen Blutsverwandtschaft
fand erst unter dem Einflusse zarterer Empfindungen und der christlichen
Ideen im Jahre 543 durch Justinian statt. Damit war erst der Boden für
Familie und Ehe im modernen Sinne geschaffen.
[1156] L i p p e r t . Geschichte der Familie. S. 218–219.
[1157] M. L a n g e . Römische Altertümer. Berlin 1863. Bd. I. S. 90.
[1158] L i p p e r t . A. a. O. S. 221.
[1159] F u s t e l d e C o u l a n g e s . La cité antique. S. 301–306.
[1160] L i p p e r t . A. a. O. S. 150.
[1161] A. a. O. S. 219.
[1162] Famuli origo ab Oscis dependet, apud quos servus famel dicitur, unde
et familia vocata sagt P a u l u s D i a c o n u s .
[1163] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 122.
[1164] Die Ehe- und Familienverhältnisse der Griechen und besonders der
Römer sind der Gegenstand sehr genauer juridischer Untersuchungen geworden
und es liegen umfangreiche Werke darüber vor. Ich beschränke mich daher in
obigem auf die für die Zwecke meines Buches unentbehrlichsten Umrisse.
[1165] L i p p e r t . A. a. O. S. 145.
[1166] L i p p e r t . A. a. O. S. 167.
[1167] D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. S. 681.
[1168] Geschah es doch sogar in Athen, dass Sokrates seine Frau Xantippe
dem Alkibiades lieh.
[1169] A. a. O. S. 682.
[1170] A l b e r t F o r b i g e r . Hellas und Rom. Zweite Abteil. I. Bd.
Leipzig 1876. S. 5.
[1171] D ö l l i n g e r . A. a. O. S. 683.
[1172] Ausführlicheres siehe bei: F o r b i g e r . Hellas und Rom. A. a. O. S.
280–283.
[1173] Um Fehlgeburten zu bewirken wurden Pessaria, die aus Honig und
Nieswurz oder Euphorbium bereitet waren, tief eingeführt (Archiv für
Anthropologie Bd. V. S. 451).
[1174] W i l l i a m E d w a r d H a r t p o l e L e c k y . Sittengeschichte
Europas von Augustus bis auf Karl den Grossen. Deutsch von Dr. H.
J o l o w i c z . Leipzig und Heidelberg 1879. Bd. II. S. 249.
[1175] Siehe oben S. 304.
[1176] F u s t e l d e C o u l a n g e s . A. a. O. S. 40.
Page 495
[1177] A. a. O. S. 47.
[1178] D u r u y . Geschichte des römischen Kaiserreichs. Bd. III. S. 6.
[1179] D u r u y . A. a. O. S. 7–23.
[1180] Verbindungen, die eingestandenermassen nur für einige wenige Jahre
eingegangen wurden, haben immer neben dauernden Ehen bestanden; unter dem
Kaiserreiche, wahrscheinlich seit Augustus, wurden sie gesetzlich anerkannt und
das Konkubinat erhält den Namen Ehe. Die Benennung Concubina bezeichnete
im Kaiserreiche „Frau“ im streng gesetzlichen Sinne. Diese Verbindung war im
wesentlichen eine Form der Eheschliessung, denn wer sich zu einer Konkubine
eine „Frau“ oder noch eine Konkubine nahm, machte sich gesetzlich des
Ehebruchs schuldig. Wie die niedrigste Form der Ehe wurde sie ohne jede
Feierlichkeit geschlossen und konnte nach Belieben gelöst werden. Es war also
eine „Ehe auf Zeit“. Das Eigentümliche dabei war, dass sie von patrizischen
Männern mit freigelassenen Frauen geschlossen wurde, die gesetzlich keine Ehe
eingehen durften, dass die Konkubine bei ihrer vollkommen anerkannten und
ehrenvollen Stellung nicht den Rang ihres Mannes teilte, dass sie keine Mitgift
brachte und dass die Kinder im Range der Mutter verblieben und von der
Beerbung des Vaters ausgeschlossen waren.
[1181] L u d w i g F r i e d l ä n d e r . Darstellungen aus der Sittengeschichte
Roms in der Zeit von August bis zum Ausgange der Antonine. Leipzig 1862. Bd.
I. S. 269.
[1182] D u r u y . A. a. O. S. 25–50.
[1183] D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. S. 702.
[1184] Ein ausführliches Gemälde des römischen Familienlebens zur Zeit
der Antonine siehe bei A l b e r t F o r b i g e r . Hellas und Rom. Erste
Abteilung. Bd. I. S. 308–336.
[1185] D u r u y . A. a. O. S. 505–506.
[1186] F r i e d l ä n d e r . A. a. O. S. 273.
[1187] L e c k y . Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 254.
[1188] L e c k y . A. a. O. S. 255.
[1189] D u r u y . A. a. O. S. 51.
[1178] D u r u y . Geschichte des römischen Kaiserreichs. Bd. III. S. 6.
[1179] D u r u y . A. a. O. S. 7–23.
[1180] Verbindungen, die eingestandenermassen nur für einige wenige Jahre
eingegangen wurden, haben immer neben dauernden Ehen bestanden; unter dem
Kaiserreiche, wahrscheinlich seit Augustus, wurden sie gesetzlich anerkannt und
das Konkubinat erhält den Namen Ehe. Die Benennung Concubina bezeichnete
im Kaiserreiche „Frau“ im streng gesetzlichen Sinne. Diese Verbindung war im
wesentlichen eine Form der Eheschliessung, denn wer sich zu einer Konkubine
eine „Frau“ oder noch eine Konkubine nahm, machte sich gesetzlich des
Ehebruchs schuldig. Wie die niedrigste Form der Ehe wurde sie ohne jede
Feierlichkeit geschlossen und konnte nach Belieben gelöst werden. Es war also
eine „Ehe auf Zeit“. Das Eigentümliche dabei war, dass sie von patrizischen
Männern mit freigelassenen Frauen geschlossen wurde, die gesetzlich keine Ehe
eingehen durften, dass die Konkubine bei ihrer vollkommen anerkannten und
ehrenvollen Stellung nicht den Rang ihres Mannes teilte, dass sie keine Mitgift
brachte und dass die Kinder im Range der Mutter verblieben und von der
Beerbung des Vaters ausgeschlossen waren.
[1181] L u d w i g F r i e d l ä n d e r . Darstellungen aus der Sittengeschichte
Roms in der Zeit von August bis zum Ausgange der Antonine. Leipzig 1862. Bd.
I. S. 269.
[1182] D u r u y . A. a. O. S. 25–50.
[1183] D ö l l i n g e r . Heidentum und Judentum. S. 702.
[1184] Ein ausführliches Gemälde des römischen Familienlebens zur Zeit
der Antonine siehe bei A l b e r t F o r b i g e r . Hellas und Rom. Erste
Abteilung. Bd. I. S. 308–336.
[1185] D u r u y . A. a. O. S. 505–506.
[1186] F r i e d l ä n d e r . A. a. O. S. 273.
[1187] L e c k y . Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 254.
[1188] L e c k y . A. a. O. S. 255.
[1189] D u r u y . A. a. O. S. 51.
Page 496
XXIX.
Entwicklung der modernen Ehe und
Familie.
er durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff
der Alten und jenem, wie er sich bei den christlichen
Kulturvölkern im Laufe des Mittelalters herausgestaltet hat,
liegt darin, dass er aus einem vorwiegend r e c h t l i c h e n ein
vorwiegend r e l i g i ö s - s i t t l i c h e r geworden. Eine Darstellung dieser
nur sehr langsam sich vollziehenden Umwälzung müsste strenge
genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen Mittelalters werden, daher
dieser abschliessende Abschnitt bloss einige der wichtigsten Streiflichter
darauf zu werfen vermag.
Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der
veränderten Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese
reicht noch bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen
wir, galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden sinnlichen
Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der wichtigsten Schritte war
demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit fallende, entschiedene
Auftreten für die G e g e n s e i t i g k e i t jener Pflicht ehelicher Treue,
welche zuvor beinahe ausschliesslich den Frauen auferlegt war. Nach des
A r i s t o t e l e s Vorbilde suchten P l u t a r c h und S e n e c a , beide im
ersten christlichen Jahrhundert, den Männern in der schärfsten und
unzweideutigsten Weise die Pflicht einzuschärfen, in der Ehe dieselbe Treue
gegen ihre Frauen zu beobachten, welche sie von ihnen erwarteten.
Theoretisch gewann auch diese Pflicht so festen Fuss im römischen Leben,
dass der grosse Jurist U l p i a n (gest. 228 n. Chr.) sie als gesetzliche
Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das Emporblühen der
neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die Anschauung, dass der
Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse seien und alle Tugend in
einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen bestehe. Die wichtigste Folge
Entwicklung der modernen Ehe und
Familie.
er durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff
der Alten und jenem, wie er sich bei den christlichen
Kulturvölkern im Laufe des Mittelalters herausgestaltet hat,
liegt darin, dass er aus einem vorwiegend r e c h t l i c h e n ein
vorwiegend r e l i g i ö s - s i t t l i c h e r geworden. Eine Darstellung dieser
nur sehr langsam sich vollziehenden Umwälzung müsste strenge
genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen Mittelalters werden, daher
dieser abschliessende Abschnitt bloss einige der wichtigsten Streiflichter
darauf zu werfen vermag.
Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der
veränderten Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese
reicht noch bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen
wir, galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden sinnlichen
Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der wichtigsten Schritte war
demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit fallende, entschiedene
Auftreten für die G e g e n s e i t i g k e i t jener Pflicht ehelicher Treue,
welche zuvor beinahe ausschliesslich den Frauen auferlegt war. Nach des
A r i s t o t e l e s Vorbilde suchten P l u t a r c h und S e n e c a , beide im
ersten christlichen Jahrhundert, den Männern in der schärfsten und
unzweideutigsten Weise die Pflicht einzuschärfen, in der Ehe dieselbe Treue
gegen ihre Frauen zu beobachten, welche sie von ihnen erwarteten.
Theoretisch gewann auch diese Pflicht so festen Fuss im römischen Leben,
dass der grosse Jurist U l p i a n (gest. 228 n. Chr.) sie als gesetzliche
Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das Emporblühen der
neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die Anschauung, dass der
Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse seien und alle Tugend in
einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen bestehe. Die wichtigste Folge
Page 497
hiervon war die etwas strengere Ansicht von der Keuschheit vor der Ehe bei
Männern. Der bithynische Rhetor und Philosoph Dion
C h r y s o s t o m o s (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.) verlangte schon,
dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde. Der Glaube an die
Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht, sich über dieselben zu
erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit Nachdruck eingeschärft. Bald
machte sich das Christentum zum Vertreter der neuen Richtung. Es
betrachtete die geschlechtliche Reinheit als die wichtigste aller Tugenden,
und der grösste Teil der kirchlichen Verordnungen bezog sich auf Sünden
der Unkeuschheit. Das Christentum ward der grosse Feind der sinnlichen
Leidenschaften und im Gegensatze zu dem Schönheitsgürtel der Griechen
und Römer trugen die christlichen Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel,
welche die sinnliche Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.[1190]
So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung
von der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die
Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der
Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten
Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite
betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der
Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein
niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit zu und
rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und Befreiung von
grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als einen Zustand der
Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit anstreben, entfliehen
müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe sich der vollständigen
Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis der Heiligkeit angesehen,
daher auch nominelle Ehen, bei denen beide Teile übereinkamen, das
Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren. Aus dieser Vorstellung von
der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr natürlich das Gefühl, dass die
Geistlichkeit, welcher in den ältesten Zeiten der Kirche die Ehe ohne
Einschränkung gestattet war,[1191] als der heiligste Stand in dieser
Beziehung weniger Freiheit haben müsste als die Laien. Schon im Verlaufe
des vierten Jahrhunderts ward es ein anerkannter Grundsatz, dass
Priesterehen strafbar seien. Nichtsdestoweniger wurden sie
gewohnheitsmässig und zwar meist mit der grössten Öffentlichkeit feierlich
geschlossen. Die vollständige Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich
erst Papst Gregor VII. (Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit
Männern. Der bithynische Rhetor und Philosoph Dion
C h r y s o s t o m o s (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.) verlangte schon,
dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde. Der Glaube an die
Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht, sich über dieselben zu
erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit Nachdruck eingeschärft. Bald
machte sich das Christentum zum Vertreter der neuen Richtung. Es
betrachtete die geschlechtliche Reinheit als die wichtigste aller Tugenden,
und der grösste Teil der kirchlichen Verordnungen bezog sich auf Sünden
der Unkeuschheit. Das Christentum ward der grosse Feind der sinnlichen
Leidenschaften und im Gegensatze zu dem Schönheitsgürtel der Griechen
und Römer trugen die christlichen Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel,
welche die sinnliche Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.[1190]
So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung
von der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die
Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der
Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten
Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite
betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der
Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein
niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit zu und
rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und Befreiung von
grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als einen Zustand der
Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit anstreben, entfliehen
müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe sich der vollständigen
Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis der Heiligkeit angesehen,
daher auch nominelle Ehen, bei denen beide Teile übereinkamen, das
Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren. Aus dieser Vorstellung von
der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr natürlich das Gefühl, dass die
Geistlichkeit, welcher in den ältesten Zeiten der Kirche die Ehe ohne
Einschränkung gestattet war,[1191] als der heiligste Stand in dieser
Beziehung weniger Freiheit haben müsste als die Laien. Schon im Verlaufe
des vierten Jahrhunderts ward es ein anerkannter Grundsatz, dass
Priesterehen strafbar seien. Nichtsdestoweniger wurden sie
gewohnheitsmässig und zwar meist mit der grössten Öffentlichkeit feierlich
geschlossen. Die vollständige Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich
erst Papst Gregor VII. (Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit
Page 498
unermüdlicher Beharrlichkeit verfolgte.[1192] Unfraglich kam Gregor VII.
mit dem 1075 erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.
[1193]
Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke
Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite Ehe
einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen, ward wohl als
minder unziemlich empfunden. Die Montanisten und Novatianer
verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die Strenggläubigen erklärten
sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der menschlichen Natur für
gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber aufs nachdrücklichste.[1194]
A t h a n a g o r a s im zweiten Jahrhundert nannte die Digamie oder zweite
Heirat geradezu einen „anständigen Ehebruch“. Der Streit über die
Zulässigkeit der Wiederverheiratung ward endlich durch die Autorität
A u g u s t i n s dahin entschieden, dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des
anderen Teiles nicht wieder heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach
christlicher Satzung bloss bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten
Matthäus zufolge hat Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe
ausgesprochen.[1195] Doch wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich
ins Leben eingeführt; erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht
von der gänzlichen Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen
und auch im bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast
ebenso lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren
Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im
heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt
abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach
kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich; es
gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der
Verlobten.[1196] Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht
auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe
liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte. So
erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der
Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche Weihe
das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit weggelassen
und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel schon zur
Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert
unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,[1197] wo die Ehe
ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit Sacramentum übersetzt,
mit dem 1075 erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.
[1193]
Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke
Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite Ehe
einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen, ward wohl als
minder unziemlich empfunden. Die Montanisten und Novatianer
verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die Strenggläubigen erklärten
sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der menschlichen Natur für
gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber aufs nachdrücklichste.[1194]
A t h a n a g o r a s im zweiten Jahrhundert nannte die Digamie oder zweite
Heirat geradezu einen „anständigen Ehebruch“. Der Streit über die
Zulässigkeit der Wiederverheiratung ward endlich durch die Autorität
A u g u s t i n s dahin entschieden, dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des
anderen Teiles nicht wieder heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach
christlicher Satzung bloss bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten
Matthäus zufolge hat Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe
ausgesprochen.[1195] Doch wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich
ins Leben eingeführt; erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht
von der gänzlichen Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen
und auch im bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast
ebenso lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren
Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im
heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt
abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach
kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich; es
gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der
Verlobten.[1196] Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht
auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe
liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte. So
erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der
Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche Weihe
das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit weggelassen
und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel schon zur
Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert
unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,[1197] wo die Ehe
ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit Sacramentum übersetzt,
Page 499
legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und noch heute
erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben Sakramente an.
Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen
religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie, zur
ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum die
Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet
vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre
Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss
geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums
Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der
heilige A u g u s t i n sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht
verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang der
Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.[1198] In der
Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass der
christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden gegen alle
Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung auflehnten.
Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt weiter. Es forderte
nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es als ein religiöses,
unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass alle Arten des
Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen strafbar seien.
Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen Konkubinate einen
offenen und unversöhnlichen Krieg, der freilich erst sehr spät zum Siege
führte. In Deutschland z. B. wurde das Konkubinat erst durch die
Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas Unsittliches und
Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem nun das Christentum
lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma als unumstösslich
anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen und tiefe Schmach auf
vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese in den meisten Ländern zu
heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die von den Kirchenvätern
verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider Geschlechter zur
Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein der Christenheit über,
besteht sogar noch nicht in der Gegenwart, welche immer noch für Mann
und Weib einen anderen sittlichen Massstab hat. Der strenge Tadel gegen
die aussereheliche Verbindung stützt sich eben nicht auf ein Naturgesetz,
sondern nur auf eine positive Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen
Zeiten dagegen gefrevelt ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum
Sakrament die Überzeugung hervor, dass die lebenslängliche Verbindung
erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben Sakramente an.
Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen
religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie, zur
ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum die
Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet
vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre
Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss
geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums
Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der
heilige A u g u s t i n sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht
verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang der
Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.[1198] In der
Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass der
christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden gegen alle
Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung auflehnten.
Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt weiter. Es forderte
nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es als ein religiöses,
unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass alle Arten des
Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen strafbar seien.
Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen Konkubinate einen
offenen und unversöhnlichen Krieg, der freilich erst sehr spät zum Siege
führte. In Deutschland z. B. wurde das Konkubinat erst durch die
Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas Unsittliches und
Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem nun das Christentum
lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma als unumstösslich
anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen und tiefe Schmach auf
vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese in den meisten Ländern zu
heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die von den Kirchenvätern
verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider Geschlechter zur
Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein der Christenheit über,
besteht sogar noch nicht in der Gegenwart, welche immer noch für Mann
und Weib einen anderen sittlichen Massstab hat. Der strenge Tadel gegen
die aussereheliche Verbindung stützt sich eben nicht auf ein Naturgesetz,
sondern nur auf eine positive Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen
Zeiten dagegen gefrevelt ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum
Sakrament die Überzeugung hervor, dass die lebenslängliche Verbindung
Page 500
e i n e s Mannes und e i n e r Frau unter allen Umständen die einzige nicht
ungesetzliche Form des Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung
hat die Kraft einer intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.[1199]
Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für die
christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen und
bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der natürlichen
Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter
Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der
Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten
Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich wie
diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt, sie ward
in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib gleich grausam
eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung vom
Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung beherrschte,
fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck: in der Ehelosigkeit
und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies aber zwei Satzungen,
welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem natürlichen Gefüge rissen.
Das Klosterwesen entspross jener, der zum sittlichen System erhobene
Ehebruch dieser. Es sind gegen die Klöster die schwersten sittlichen
Anklagen geschleudert worden, und wenn auch die moderne geschichtliche
Forschung vielen derselben den Boden entzogen hat und sie als
Übertreibungen erscheinen lässt, so bleibt doch genug davon noch übrig.
Immerhin, bemerkt sehr treffend L e c k y , bleibt es sehr zweifelhaft, ob die
Klöster, selbst in ihrer schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als
gestiftet haben, und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen
Orden einen der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.[1200]
Nach der andern Seite hin war das M i n n e w e s e n des Mittelalters eine
Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das Rütteln an der
Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest der natürlichen
menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und cynischere Formen
annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu einem sittlichen und
gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.[1201] Im Kreise der höfischen
Kultur, welche in Frankreich und Deutschland ihren Sitz hatte,[1202] war
eine dem heidnischen Altertume fremde Blume aufgeblüht: die Empfindung
der L i e b e , der den Geschlechtstrieb veredelnden, über ihn hinaus
begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung die vom Christentum gepredigte
Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen Überschwänglichkeit nicht wenig
ungesetzliche Form des Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung
hat die Kraft einer intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.[1199]
Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für die
christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen und
bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der natürlichen
Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter
Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der
Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten
Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich wie
diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt, sie ward
in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib gleich grausam
eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung vom
Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung beherrschte,
fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck: in der Ehelosigkeit
und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies aber zwei Satzungen,
welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem natürlichen Gefüge rissen.
Das Klosterwesen entspross jener, der zum sittlichen System erhobene
Ehebruch dieser. Es sind gegen die Klöster die schwersten sittlichen
Anklagen geschleudert worden, und wenn auch die moderne geschichtliche
Forschung vielen derselben den Boden entzogen hat und sie als
Übertreibungen erscheinen lässt, so bleibt doch genug davon noch übrig.
Immerhin, bemerkt sehr treffend L e c k y , bleibt es sehr zweifelhaft, ob die
Klöster, selbst in ihrer schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als
gestiftet haben, und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen
Orden einen der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.[1200]
Nach der andern Seite hin war das M i n n e w e s e n des Mittelalters eine
Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das Rütteln an der
Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest der natürlichen
menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und cynischere Formen
annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu einem sittlichen und
gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.[1201] Im Kreise der höfischen
Kultur, welche in Frankreich und Deutschland ihren Sitz hatte,[1202] war
eine dem heidnischen Altertume fremde Blume aufgeblüht: die Empfindung
der L i e b e , der den Geschlechtstrieb veredelnden, über ihn hinaus
begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung die vom Christentum gepredigte
Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen Überschwänglichkeit nicht wenig
Page 501
beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit der Welt hat man wohl so viel über
das Wesen der Liebe gegrübelt, als in jener der Minnesänger. Die „Frau
Venus“ ist allgewaltig, und jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie
und der Geistliche, der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und
Dichter. Sie alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis
dieser Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz
und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte,
welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz und
gar, und einzig nur dieser.[1203] In der Erziehungsweise jener rauhen Zeit
fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle Berechtigung,
nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des Geistes und Gemütes.
An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften Jahrhundert dem
Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen Sitte war aber
echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend, Schamhaftigkeit und
Bescheidenheit oder die „Masse“.[1204] In den Strahlen dieser Sonne keimte
jener zuerst übersinnliche Frauendienst, welcher dem Ritter Minne zu guten
edlen Frauen vorschrieb und ihm gestattete, auch zu einer hoch über ihm
stehenden Dame das Auge zu erheben. Nach der Weise der Zeit ward das
Verhältnis zwischen dem Ritter und seiner Dame etwa als das eines
Vasallen gegenüber seinem Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den
Stempel der Idealität und Reinheit — aber nicht lange. Rasch genug trat der
Umschwung ein und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon
grösstenteils vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass
diese von den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen
lediglich platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer
waren denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von
Gegenliebe musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern.
Und wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist
es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den
Männern, noch den Frauen gedient.[1205] Nur zu oft fand der treue Minner
Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit. Sicher,
dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten und
verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe Hungernden
mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder, wenn es
hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst und mit
ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber. Diese Ursache
war der Zwiespalt mit der Ehe,[1206] von welcher die oben erwähnten
das Wesen der Liebe gegrübelt, als in jener der Minnesänger. Die „Frau
Venus“ ist allgewaltig, und jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie
und der Geistliche, der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und
Dichter. Sie alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis
dieser Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz
und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte,
welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz und
gar, und einzig nur dieser.[1203] In der Erziehungsweise jener rauhen Zeit
fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle Berechtigung,
nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des Geistes und Gemütes.
An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften Jahrhundert dem
Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen Sitte war aber
echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend, Schamhaftigkeit und
Bescheidenheit oder die „Masse“.[1204] In den Strahlen dieser Sonne keimte
jener zuerst übersinnliche Frauendienst, welcher dem Ritter Minne zu guten
edlen Frauen vorschrieb und ihm gestattete, auch zu einer hoch über ihm
stehenden Dame das Auge zu erheben. Nach der Weise der Zeit ward das
Verhältnis zwischen dem Ritter und seiner Dame etwa als das eines
Vasallen gegenüber seinem Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den
Stempel der Idealität und Reinheit — aber nicht lange. Rasch genug trat der
Umschwung ein und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon
grösstenteils vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass
diese von den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen
lediglich platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer
waren denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von
Gegenliebe musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern.
Und wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist
es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den
Männern, noch den Frauen gedient.[1205] Nur zu oft fand der treue Minner
Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit. Sicher,
dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten und
verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe Hungernden
mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder, wenn es
hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst und mit
ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber. Diese Ursache
war der Zwiespalt mit der Ehe,[1206] von welcher die oben erwähnten
Page 502
strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine Frau minnen,
gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel ob er selbst eine
Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes seine Ritterdienste nicht
widmen; es musste eine andere sein. Dabei ward der Charakter des
Verführers in der christlichen Volkslitteratur in einer Weise verherrlicht und
idealisiert, wozu sich keine Parallele im Altertum finden lässt. Indem nun
das Rittertum die Minne als Zeichen auf die Fahne erhoben, unbekümmert
um das bürgerliche Sittengesetz, geriet es mit der allgemein gültigen Moral
in Streit. Hatte sich die alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer
Schwärmerei gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste
Begierde hinab. G u i b e r t von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen
folgendermassen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn sie
nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam zeigten.
Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten sie auch ihre
Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei anderen zu
versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer gefügig zu
machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen nicht. Unter
ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche auf Abenteuer
auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen kamen. So
schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben geradezu, ihre
Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren, suchen dieselben
in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die Zaghaften. Und es will fast
scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht übertrieben.
Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse sind das
Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für die Geschichte der
Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen. Dies e i n e Gefühl der
Liebe, bemerkt G e r v i n u s , diese Bereitwilligkeit in einem rauhen
Geschlechte von Männern, von dem zarteren Geschlechte Sitte und Zucht
zu lernen, milderte damals die Roheit des Lebens, warf die erste Freude in
ein eintöniges Dasein. Erst das Rittertum erhob auch die Frau zu der ihr
eigenen, ihrer Wesenheit entsprechenden Stellung, welche sie heute noch in
der Familie einnimmt, wonach sie die eine Hälfte des menschlichen Lebens,
das Gemüt und die Häuslichkeit, auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es ist
die gesellschaftliche Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie dieselbe
trotz ihrer rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib von altersher
unmündig und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger war es das ältere
Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn die priesterliche
gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel ob er selbst eine
Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes seine Ritterdienste nicht
widmen; es musste eine andere sein. Dabei ward der Charakter des
Verführers in der christlichen Volkslitteratur in einer Weise verherrlicht und
idealisiert, wozu sich keine Parallele im Altertum finden lässt. Indem nun
das Rittertum die Minne als Zeichen auf die Fahne erhoben, unbekümmert
um das bürgerliche Sittengesetz, geriet es mit der allgemein gültigen Moral
in Streit. Hatte sich die alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer
Schwärmerei gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste
Begierde hinab. G u i b e r t von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen
folgendermassen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn sie
nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam zeigten.
Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten sie auch ihre
Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei anderen zu
versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer gefügig zu
machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen nicht. Unter
ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche auf Abenteuer
auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen kamen. So
schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben geradezu, ihre
Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren, suchen dieselben
in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die Zaghaften. Und es will fast
scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht übertrieben.
Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse sind das
Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für die Geschichte der
Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen. Dies e i n e Gefühl der
Liebe, bemerkt G e r v i n u s , diese Bereitwilligkeit in einem rauhen
Geschlechte von Männern, von dem zarteren Geschlechte Sitte und Zucht
zu lernen, milderte damals die Roheit des Lebens, warf die erste Freude in
ein eintöniges Dasein. Erst das Rittertum erhob auch die Frau zu der ihr
eigenen, ihrer Wesenheit entsprechenden Stellung, welche sie heute noch in
der Familie einnimmt, wonach sie die eine Hälfte des menschlichen Lebens,
das Gemüt und die Häuslichkeit, auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es ist
die gesellschaftliche Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie dieselbe
trotz ihrer rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib von altersher
unmündig und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger war es das ältere
Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn die priesterliche
Page 503
Beschränktheit jener früheren Zeiten betrachtete das Weib durch Evas
Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter dem vereinigten
Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke und der asketischen
Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die Stellung der Frau von
Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat sie durchaus nicht aus ihrer
rechtlichen Unfreiheit und Bevormundung heraus; sie blieb in dieser
Beziehung was sie war und wie sie es war. Ja, in der ganzen feudalen
Gesetzgebung erhielten die Frauen eine viel tiefere Stellung als im
heidnischen Kaiserreiche. Nächst den persönlichen Beschränkungen,
welche notwendig aus den Lehren über die Ehescheidung und die
Unterordnung des schwächeren Geschlechts entstanden, wehrten viele
strenge Verordnungen den Frauen den Besitz eines irgend beträchtlichen
Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss die Wahl zwischen Ehe und
Kloster. Das Gesetz betonte beständig die völlig untergeordnete
Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts, und überall, wo das kanonische
Recht die Grundlage der Gesetzgebung war, herrschten Erbfolgegesetze,
welche die Interessen der Frauen und Töchter opferten, sowie eine nach
diesen Gesetzen gestaltete öffentliche Meinung.[1207] Der Grundsatz: Mulier
taceat in ecclesia galt auch im Rechtsleben. Nur so viel war gegenüber den
Zuständen im Altertume gewonnen, dass die Familie nicht mehr bloss auf
der Agnation sich aufbaute, sondern auch die Verwandtschaft der
weiblichen Linie, die Kognation, immer mehr in ihre Rechte trat.
Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert die
ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in immer
tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben aus anderer
Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte, es erstarkte die
bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue Kultur die Erziehung auch
der bürgerlichen Frau zur vollen und gleichberechtigten Bildung des
Geistes wie des Gemütes zur Folge, so dass fortan auch der bescheidene
Herd die volle Befriedigung bot, die bis dahin nur die höfische Halle
gewährt hatte.[1208] Erst in dieser späten Zeit wuchs der Begriff der
F a m i l i e zu dem heran, was sie uns heute noch ist: zu einer auf
Monogamie und Blutsverwandtschaft ruhenden Verbindung von Gatten,
Eltern und Kindern, vom Bande der Liebe umschlungen und getragen von
Autorität und Pietät. In der so gearteten Familie wurde auch der Ehebegriff
die natürliche, sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und
Weib zur wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der
Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter dem vereinigten
Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke und der asketischen
Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die Stellung der Frau von
Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat sie durchaus nicht aus ihrer
rechtlichen Unfreiheit und Bevormundung heraus; sie blieb in dieser
Beziehung was sie war und wie sie es war. Ja, in der ganzen feudalen
Gesetzgebung erhielten die Frauen eine viel tiefere Stellung als im
heidnischen Kaiserreiche. Nächst den persönlichen Beschränkungen,
welche notwendig aus den Lehren über die Ehescheidung und die
Unterordnung des schwächeren Geschlechts entstanden, wehrten viele
strenge Verordnungen den Frauen den Besitz eines irgend beträchtlichen
Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss die Wahl zwischen Ehe und
Kloster. Das Gesetz betonte beständig die völlig untergeordnete
Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts, und überall, wo das kanonische
Recht die Grundlage der Gesetzgebung war, herrschten Erbfolgegesetze,
welche die Interessen der Frauen und Töchter opferten, sowie eine nach
diesen Gesetzen gestaltete öffentliche Meinung.[1207] Der Grundsatz: Mulier
taceat in ecclesia galt auch im Rechtsleben. Nur so viel war gegenüber den
Zuständen im Altertume gewonnen, dass die Familie nicht mehr bloss auf
der Agnation sich aufbaute, sondern auch die Verwandtschaft der
weiblichen Linie, die Kognation, immer mehr in ihre Rechte trat.
Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert die
ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in immer
tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben aus anderer
Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte, es erstarkte die
bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue Kultur die Erziehung auch
der bürgerlichen Frau zur vollen und gleichberechtigten Bildung des
Geistes wie des Gemütes zur Folge, so dass fortan auch der bescheidene
Herd die volle Befriedigung bot, die bis dahin nur die höfische Halle
gewährt hatte.[1208] Erst in dieser späten Zeit wuchs der Begriff der
F a m i l i e zu dem heran, was sie uns heute noch ist: zu einer auf
Monogamie und Blutsverwandtschaft ruhenden Verbindung von Gatten,
Eltern und Kindern, vom Bande der Liebe umschlungen und getragen von
Autorität und Pietät. In der so gearteten Familie wurde auch der Ehebegriff
die natürliche, sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und
Weib zur wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der
Page 504
Gegensätze des Körpers, Geistes und Gemütes, zur Darstellung eines
vollen, ganzen, harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten
diese Sätze zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie
niemals und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine
bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch die
Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche die Wurzel
jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen bedeutsamen Schritt
in dieser Richtung brachte erst die Reformation, indem sie die Ehe ihres
sakramentalen Charakters entkleidete und die Wohlthat gewährte, ein
unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis, das weder innerlich, noch
äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen zu können. Heute nennt man
das eine demokratische Errungenschaft.
Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des
Familienlebens, wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die
sittliche Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters
und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und
führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und
abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit
verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr
Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde
gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche und
geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die
Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht
erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und ihre
Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche Ideal
an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es erreichte
dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte, das natürliche
Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu lassen. Im
Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene Zersetzung, der
Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt.
Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es sich
nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren die
Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein kurzer
Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese Frage am
besten beantworten.
vollen, ganzen, harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten
diese Sätze zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie
niemals und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine
bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch die
Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche die Wurzel
jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen bedeutsamen Schritt
in dieser Richtung brachte erst die Reformation, indem sie die Ehe ihres
sakramentalen Charakters entkleidete und die Wohlthat gewährte, ein
unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis, das weder innerlich, noch
äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen zu können. Heute nennt man
das eine demokratische Errungenschaft.
Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des
Familienlebens, wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die
sittliche Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters
und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und
führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und
abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit
verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr
Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde
gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche und
geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die
Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht
erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und ihre
Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche Ideal
an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es erreichte
dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte, das natürliche
Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu lassen. Im
Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene Zersetzung, der
Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt.
Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es sich
nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren die
Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein kurzer
Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese Frage am
besten beantworten.
Page 505
[1190] L e c k y . A. a. O. S. 261–266.
[1191] J o h a n n e s J a n s e n erläutert dies dahin, dass allerdings solche,
welche schon Frauen hatten, zuweilen zum Priestertume angenommen wurden,
dass aber weder Bischöfe, noch Priester während ihres Priestertums Frauen
nahmen. (J o h . J a n s e n . Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgang
des Mittelalters. Freiburg 1881. Bd. III. S. 184.)
[1192] L e c k y . A. a. O. S. 268–278.
[1193] H a n s P r u t z . Staatengeschichte des Abendlandes im Mittelalter.
Berlin 1885. Bd. I. S. 354.
[1194] L e c k y . A. a. O. S. 272–273.
[1195] Matthäus 19, 8. 9.
[1196] Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und Verlöbnis mit
einem und demselben Worte: Sponsalia, und lässt das Verlöbnis (Sponsalia de
futuro) schon durch die fleischliche Verbindung der Verlobten von selbst zur Ehe
(Sponsalia de praesenti) werden.
[1197] Ephes. 5, 32.
[1198] Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger, welche
gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und Karl der Grosse hielt
einen Harem trotz einem türkischen Sultan. Er lebte in einer Doppelehe und hielt
sich viele Kebsweiber. In noch späterer Zeit erneuerte König Friedrich II. zu
Palermo die halborientalische Haremswirtschaft, die schon in der normannischen
Zeit dort üblich gewesen war (H. P r u t z . A. a. O. S. 607). Der oft angeführte
Fall von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach des Freiherrn von
T e t t a u Untersuchungen wenig geschichtlichen Hintergrund, und ebenso
wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des Hennegauer Ritters Gileon von
Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu legen. Geschichtlich dagegen ist die
Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen, welcher auch die Vielweiberei
öffentlich verteidigen liess. Philipps Hofprediger, Dionysius Melander, welcher
selbst drei lebende Frauen hatte, vollzog die Trauung mit der zweiten Frau. Dass
viele Reformatoren die Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl kaum
abzustreiten sein. Die Wiedertäufer predigten sie offen in Münster 1531. Wer ein
rechter Christ sein wolle, verkündigten die Prädikanten, müsse mehrere Weiber
nehmen. Jeder nahm der Frauen so viel er wollte; Rothmann vier, Jan van
Leiden sechzehn Frauen. In einer Visitationsordnung der Grafschaft Mansfeld
vom Jahre 1554 wird als allgemein berichtet: mehr dann ein Mann oder Weib
zugleich zur Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen Frieden ward
Bigamie in dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss gesetzlich erlaubt,
sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der fränkische Kreistag zu
Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden Beschluss, der wörtlich nach
den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem Mannsspersonen 2 Weyber zu
heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle und Jede Mannssperson ernstlich
erinnert, auch auf den Kanzeln öfters ermanth werden sollen, Sich dergestalten
hierinnen zu verhalten und vorzusehen, dass er sich völlig und gebührender
Diskretion und versorg befleisse, damit Er als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei
Weyber zu nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge,
sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser Beschluss
[1191] J o h a n n e s J a n s e n erläutert dies dahin, dass allerdings solche,
welche schon Frauen hatten, zuweilen zum Priestertume angenommen wurden,
dass aber weder Bischöfe, noch Priester während ihres Priestertums Frauen
nahmen. (J o h . J a n s e n . Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgang
des Mittelalters. Freiburg 1881. Bd. III. S. 184.)
[1192] L e c k y . A. a. O. S. 268–278.
[1193] H a n s P r u t z . Staatengeschichte des Abendlandes im Mittelalter.
Berlin 1885. Bd. I. S. 354.
[1194] L e c k y . A. a. O. S. 272–273.
[1195] Matthäus 19, 8. 9.
[1196] Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und Verlöbnis mit
einem und demselben Worte: Sponsalia, und lässt das Verlöbnis (Sponsalia de
futuro) schon durch die fleischliche Verbindung der Verlobten von selbst zur Ehe
(Sponsalia de praesenti) werden.
[1197] Ephes. 5, 32.
[1198] Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger, welche
gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und Karl der Grosse hielt
einen Harem trotz einem türkischen Sultan. Er lebte in einer Doppelehe und hielt
sich viele Kebsweiber. In noch späterer Zeit erneuerte König Friedrich II. zu
Palermo die halborientalische Haremswirtschaft, die schon in der normannischen
Zeit dort üblich gewesen war (H. P r u t z . A. a. O. S. 607). Der oft angeführte
Fall von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach des Freiherrn von
T e t t a u Untersuchungen wenig geschichtlichen Hintergrund, und ebenso
wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des Hennegauer Ritters Gileon von
Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu legen. Geschichtlich dagegen ist die
Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen, welcher auch die Vielweiberei
öffentlich verteidigen liess. Philipps Hofprediger, Dionysius Melander, welcher
selbst drei lebende Frauen hatte, vollzog die Trauung mit der zweiten Frau. Dass
viele Reformatoren die Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl kaum
abzustreiten sein. Die Wiedertäufer predigten sie offen in Münster 1531. Wer ein
rechter Christ sein wolle, verkündigten die Prädikanten, müsse mehrere Weiber
nehmen. Jeder nahm der Frauen so viel er wollte; Rothmann vier, Jan van
Leiden sechzehn Frauen. In einer Visitationsordnung der Grafschaft Mansfeld
vom Jahre 1554 wird als allgemein berichtet: mehr dann ein Mann oder Weib
zugleich zur Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen Frieden ward
Bigamie in dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss gesetzlich erlaubt,
sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der fränkische Kreistag zu
Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden Beschluss, der wörtlich nach
den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem Mannsspersonen 2 Weyber zu
heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle und Jede Mannssperson ernstlich
erinnert, auch auf den Kanzeln öfters ermanth werden sollen, Sich dergestalten
hierinnen zu verhalten und vorzusehen, dass er sich völlig und gebührender
Diskretion und versorg befleisse, damit Er als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei
Weyber zu nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge,
sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser Beschluss
Page 506
gesetzliche Kraft hatte, ist leider nicht mehr zu ermitteln. In jüngster Zeit haben
bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen Zustände thatsächlich auf
Vielweiberei gegründet.
[1199] L e c k y . A. a. O. S. 290.
[1200] L e c k y . A. a. O. S. 309.
[1201] W. H. R i e h l . Die Familie. S. 53.
[1202] Der normannische Adel Englands war von Frankreich abhängig; alle
anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von der in Frankreich heimischen
Kultur, teils, wie der skandinavische Norden und vollends der Osten, ohne
nähere Berührung mit derselben, im Besitze einer eigentümlichen, aus andern
Quellen stammenden oder ganz wesentlich modifizierten Bildung.
[1203] J a k o b F a l k e . Die ritterliche Gesellschaft im Zeitalter des
Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49.
[1204] A. a. O. S. 58.
[1205] A l w i n S c h u l t z . Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger.
Leipzig 1879–80. Bd. I. S. 451.
[1206] F a l k e . A. a. O. S. 74.
[1207] L e c k y . A. a. O. S. 284.
[1208] F a l k e . A. a. O. S. 172.
bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen Zustände thatsächlich auf
Vielweiberei gegründet.
[1199] L e c k y . A. a. O. S. 290.
[1200] L e c k y . A. a. O. S. 309.
[1201] W. H. R i e h l . Die Familie. S. 53.
[1202] Der normannische Adel Englands war von Frankreich abhängig; alle
anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von der in Frankreich heimischen
Kultur, teils, wie der skandinavische Norden und vollends der Osten, ohne
nähere Berührung mit derselben, im Besitze einer eigentümlichen, aus andern
Quellen stammenden oder ganz wesentlich modifizierten Bildung.
[1203] J a k o b F a l k e . Die ritterliche Gesellschaft im Zeitalter des
Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49.
[1204] A. a. O. S. 58.
[1205] A l w i n S c h u l t z . Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger.
Leipzig 1879–80. Bd. I. S. 451.
[1206] F a l k e . A. a. O. S. 74.
[1207] L e c k y . A. a. O. S. 284.
[1208] F a l k e . A. a. O. S. 172.
Page 507
XXX.
Rückblick und Ausblick.
n den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich
tierischen Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen
Horden, eine der andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf
ums Dasein kämpfend. Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag
der Stärkste der Hordenführer gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen
Kreise herrschte ungebundener Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss
durch natürliche Momente, wie sie auch in der Tierwelt sich geltend
machen. Keine Ehe, keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als
Hordenglieder, blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte
indes in dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange
später die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies
das Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die
Mutter eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren
Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine Väter,
wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist mehrere Jahre
hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe bildete sich dabei
immer stärker aus, immer später trennte sich die Mutter vom Kinde. Es
entstand die Muttergruppe, welcher als dauernder Bestandteil der Mann
noch fremd blieb. Nach und nach tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich
gründende Mutterfolge hinzu. Der Mutter bewegliche Habe geht auf deren
Kinder, als deren nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des
Mannes auf die Schwesterkinder.
Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete, desto
mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche. Der wilde
Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes des Stärkeren:
innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber fremder, feindlicher
Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem eigenen Stamme als sein
persönliches Besitztum ein. Noch galten sie ihm nicht höher als die Habe an
leblosen Dingen, aber mit der Vermehrung der letzteren erwuchs auch die
Rückblick und Ausblick.
n den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich
tierischen Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen
Horden, eine der andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf
ums Dasein kämpfend. Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag
der Stärkste der Hordenführer gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen
Kreise herrschte ungebundener Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss
durch natürliche Momente, wie sie auch in der Tierwelt sich geltend
machen. Keine Ehe, keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als
Hordenglieder, blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte
indes in dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange
später die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies
das Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die
Mutter eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren
Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine Väter,
wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist mehrere Jahre
hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe bildete sich dabei
immer stärker aus, immer später trennte sich die Mutter vom Kinde. Es
entstand die Muttergruppe, welcher als dauernder Bestandteil der Mann
noch fremd blieb. Nach und nach tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich
gründende Mutterfolge hinzu. Der Mutter bewegliche Habe geht auf deren
Kinder, als deren nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des
Mannes auf die Schwesterkinder.
Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete, desto
mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche. Der wilde
Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes des Stärkeren:
innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber fremder, feindlicher
Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem eigenen Stamme als sein
persönliches Besitztum ein. Noch galten sie ihm nicht höher als die Habe an
leblosen Dingen, aber mit der Vermehrung der letzteren erwuchs auch die
Page 508
Liebe zum Besitze selbst. Viel Weiber zu besitzen ward sein Ehrgeiz, sein
Stolz und zugleich sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten
endlich die friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen
Gewalt. Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen
Sinnbild herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede
Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam, die
andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte
Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der Ehe
geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal
polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten
Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den
Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als
sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche
geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des
Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen Schätze
in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden Berührung,
schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt sie dem
Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht. Obgleich
unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer Kinder
kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort, bis endlich
auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach dem Grundsatze:
Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht. Noch kannte diese Zeit
nur Vaterr e c h t e , keine Vaterp f l i c h t e n , so wenig als Vaterliebe. In
diesen Anschauungen erstarkte die väterliche Gewalt, es erstand die
Patriarchalfamilie, richtiger die Sippe, welche den grossen Kreis aller in der
Gewalt des Patriarchen befindlichen, männlichen und weiblichen
Mitglieder umfasste und eine gründliche Umwälzung der
Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die natürliche mütterliche
Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die künstliche Vorstellung der
Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn, und diese neue
Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen Linie fort. Dies
geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon eine vergleichsweise
hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die Beweibung zu einer ernsten
Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf umschriebener
Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr die freie natürliche
Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern hatte den gesellschaftlichen
Zweck, r e c h t m ä s s i g e Erben zu schaffen und wurde damit Gegenstand
Stolz und zugleich sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten
endlich die friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen
Gewalt. Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen
Sinnbild herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede
Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam, die
andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte
Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der Ehe
geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal
polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten
Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den
Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als
sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche
geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des
Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen Schätze
in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden Berührung,
schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt sie dem
Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht. Obgleich
unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer Kinder
kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort, bis endlich
auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach dem Grundsatze:
Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht. Noch kannte diese Zeit
nur Vaterr e c h t e , keine Vaterp f l i c h t e n , so wenig als Vaterliebe. In
diesen Anschauungen erstarkte die väterliche Gewalt, es erstand die
Patriarchalfamilie, richtiger die Sippe, welche den grossen Kreis aller in der
Gewalt des Patriarchen befindlichen, männlichen und weiblichen
Mitglieder umfasste und eine gründliche Umwälzung der
Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die natürliche mütterliche
Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die künstliche Vorstellung der
Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn, und diese neue
Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen Linie fort. Dies
geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon eine vergleichsweise
hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die Beweibung zu einer ernsten
Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf umschriebener
Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr die freie natürliche
Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern hatte den gesellschaftlichen
Zweck, r e c h t m ä s s i g e Erben zu schaffen und wurde damit Gegenstand
Page 509
wirtschaftlicher Berechnung. Wesentlich solchen wirtschaftlichen Gründen
entsprang die Einehe, und mit ihr war der erste grosse Akt der seit dem
Aufkommen des Patriarchats sich vollziehenden Knechtung des Weibes
vollendet; es sank von seiner Höhe herab, und es gab von nun an nur mehr
herrschende und beherrschte Klassen.
Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen der
durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen,
ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft.
Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen
Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft
trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere
Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern
bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft unter
gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen. Unter dem
Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das Sippengefühl, so
dass es endlich die allgemeineren Interessen des Stammes oder des Volkes
überwog. Für den einzelnen ward in dieser Entwicklungsperiode die Sippe
der eigentliche Hort, der ihm Schutz und Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung
ward alles daher untergeordnet und der Familienegoismus zur höchsten
Tugend erhoben. Wohl konnte dem nicht anders sein in einer Zeit, als die
grosse Gemeinschaft, Volk, Staat, sich um den einzelnen kaum
bekümmerte, als jeder aufwuchs und lebte, wie er eben konnte. In dieser
patriarchalischen Sippe gelangte auch die Einehe zu immer grösserer
Geltung. Monogamie war freilich überall und stets das Los der Armut
gewesen; nur Reiche vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es
gereichte der Einehe aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung
der auf Agnation beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere
Überwindung bequemte man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für
den Mann nichts als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm
neben der einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet.
Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern
Eifersucht verwehrt.[1209] Erst als die Sippe durch Anschwellen der
Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt sah,
ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die
polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu können,
so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge Einehe
entsprang die Einehe, und mit ihr war der erste grosse Akt der seit dem
Aufkommen des Patriarchats sich vollziehenden Knechtung des Weibes
vollendet; es sank von seiner Höhe herab, und es gab von nun an nur mehr
herrschende und beherrschte Klassen.
Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen der
durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen,
ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft.
Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen
Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft
trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere
Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern
bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft unter
gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen. Unter dem
Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das Sippengefühl, so
dass es endlich die allgemeineren Interessen des Stammes oder des Volkes
überwog. Für den einzelnen ward in dieser Entwicklungsperiode die Sippe
der eigentliche Hort, der ihm Schutz und Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung
ward alles daher untergeordnet und der Familienegoismus zur höchsten
Tugend erhoben. Wohl konnte dem nicht anders sein in einer Zeit, als die
grosse Gemeinschaft, Volk, Staat, sich um den einzelnen kaum
bekümmerte, als jeder aufwuchs und lebte, wie er eben konnte. In dieser
patriarchalischen Sippe gelangte auch die Einehe zu immer grösserer
Geltung. Monogamie war freilich überall und stets das Los der Armut
gewesen; nur Reiche vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es
gereichte der Einehe aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung
der auf Agnation beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere
Überwindung bequemte man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für
den Mann nichts als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm
neben der einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet.
Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern
Eifersucht verwehrt.[1209] Erst als die Sippe durch Anschwellen der
Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt sah,
ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die
polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu können,
so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge Einehe
Page 510
widerstrebe noch jetzt der Mehrzahl der Menschheit, besonders ihrer
männlichen Hälfte.
In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder sich
beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt über Weib
und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der L i e b e , deren
Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie so schwer zu bestimmen ist,
deren erste Regungen sich fast jeder geschichtlichen Beobachtung
entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger als die Betrachtung der
Veränderungen, welche Theorie und Praxis der Liebe im Laufe der Zeiten
erlitten haben. Wenn wir die dichterische Darstellung dieser Leidenschaft
im Altertum, im Mittelalter und in der neueren Zeit bis herab auf die
neueste miteinander vergleichen, so eröffnet sich uns eine auf- und
niedersteigende Stufenleiter der ungleichartigsten Bilder, die sich mit der
verschiedenen Auffassung des Gegensatzes von Mann und Weib
keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte lehrt nämlich, dass nicht allein die
geistige, sondern auch die sinnliche Liebe zu verschiedenen Zeiten eine
andere ist, so dass man sie nach vollendetem Übertritt aus der einen Phase
in die andere kaum mehr als die nämliche Leidenschaft zu erkennen
vermag. Nur so viel lässt sich sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald
das eine, bald das andere im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer
Zeit gänzlich. Ja den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche
Mensch je nach dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der
geistige je nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite der
Liebe entfaltet.[1210] Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war nun
schon längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war ja Hand
in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift sich, dass
mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer enger, die
Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen der Liebe
mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn sie auch
von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum vermochte
niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als einen ihr
innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch nicht
gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die sich um
anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der Gattung
bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem Zweck und
wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie sie im Frühling
zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit, die günstigste Wahl zur
männlichen Hälfte.
In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder sich
beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt über Weib
und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der L i e b e , deren
Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie so schwer zu bestimmen ist,
deren erste Regungen sich fast jeder geschichtlichen Beobachtung
entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger als die Betrachtung der
Veränderungen, welche Theorie und Praxis der Liebe im Laufe der Zeiten
erlitten haben. Wenn wir die dichterische Darstellung dieser Leidenschaft
im Altertum, im Mittelalter und in der neueren Zeit bis herab auf die
neueste miteinander vergleichen, so eröffnet sich uns eine auf- und
niedersteigende Stufenleiter der ungleichartigsten Bilder, die sich mit der
verschiedenen Auffassung des Gegensatzes von Mann und Weib
keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte lehrt nämlich, dass nicht allein die
geistige, sondern auch die sinnliche Liebe zu verschiedenen Zeiten eine
andere ist, so dass man sie nach vollendetem Übertritt aus der einen Phase
in die andere kaum mehr als die nämliche Leidenschaft zu erkennen
vermag. Nur so viel lässt sich sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald
das eine, bald das andere im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer
Zeit gänzlich. Ja den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche
Mensch je nach dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der
geistige je nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite der
Liebe entfaltet.[1210] Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war nun
schon längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war ja Hand
in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift sich, dass
mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer enger, die
Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen der Liebe
mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn sie auch
von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum vermochte
niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als einen ihr
innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch nicht
gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die sich um
anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der Gattung
bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem Zweck und
wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie sie im Frühling
zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit, die günstigste Wahl zur
Page 511
Fortpflanzung zu schaffen, so führt sie auch, mittelst der geschlechtlichen
Wechselanziehung, Menschen zu Menschen, und zwar um so
unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient ist, ohne die
mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher dabei
zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in Betracht,
dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen Verbindungen
den Verbundenen meist teuer zu stehen kommen. Einen schnell
vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres ganzen
Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das kommende
Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das spanische
Sprichwort sagt: Quien se casa por amores ha de vivir con dolores (Wer aus
Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn nun eine gewisse
Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“ beansprucht, sagt
J u l i u s D u b o c , so muss ihr auch das ganze Leben des Individuums und
sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst und alles dem Gesetze der
Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt erscheinen. Dies entspricht der
christlichen Weltanschauung, welche stets die Ewigkeit als ein Reales im
Hintergrunde ihrer Gedanken- und Gefühlswelt hat, und es war auch nur
folgerichtig, dass die Kirche die Familie auf die Unauflösbarkeit und
Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht aber entsprach dies einer menschlichen
Denk- und Empfindungsweise, welche in der Begrenzung der
Erscheinungswelt zu leben, zu denken und zu fühlen gelernt hat.
Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung
unleugbar viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu
läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso
unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende
Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit dem
herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss die
Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger Ausdehnung,
es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen nicht, für welche den
Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf. Die Reformation brachte
endlich die Ehescheidung mit der Freiheit der Wiedervermählung, und die
französische Revolution, welche die Vorrechte abschaffen wollte, musste
natürlich auch das kanonische des Ehesakraments beseitigen. Längst war ja
der S t a a t entstanden und unter dem Schutze der von ihm erlassenen
Gesetze heischten die Bürger eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In
dem Masse nun, als die Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die
Wechselanziehung, Menschen zu Menschen, und zwar um so
unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient ist, ohne die
mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher dabei
zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in Betracht,
dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen Verbindungen
den Verbundenen meist teuer zu stehen kommen. Einen schnell
vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres ganzen
Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das kommende
Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das spanische
Sprichwort sagt: Quien se casa por amores ha de vivir con dolores (Wer aus
Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn nun eine gewisse
Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“ beansprucht, sagt
J u l i u s D u b o c , so muss ihr auch das ganze Leben des Individuums und
sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst und alles dem Gesetze der
Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt erscheinen. Dies entspricht der
christlichen Weltanschauung, welche stets die Ewigkeit als ein Reales im
Hintergrunde ihrer Gedanken- und Gefühlswelt hat, und es war auch nur
folgerichtig, dass die Kirche die Familie auf die Unauflösbarkeit und
Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht aber entsprach dies einer menschlichen
Denk- und Empfindungsweise, welche in der Begrenzung der
Erscheinungswelt zu leben, zu denken und zu fühlen gelernt hat.
Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung
unleugbar viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu
läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso
unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende
Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit dem
herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss die
Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger Ausdehnung,
es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen nicht, für welche den
Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf. Die Reformation brachte
endlich die Ehescheidung mit der Freiheit der Wiedervermählung, und die
französische Revolution, welche die Vorrechte abschaffen wollte, musste
natürlich auch das kanonische des Ehesakraments beseitigen. Längst war ja
der S t a a t entstanden und unter dem Schutze der von ihm erlassenen
Gesetze heischten die Bürger eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In
dem Masse nun, als die Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die
Page 512
eigenen Rechte der Familie als einer sozialen und sittlichen Macht
zurücktreten zu Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in
neuerer Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die
bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt
unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts
führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen
Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in
England, allerdings nur vorübergehend, die Z i v i l e h e eingeführt. Dem
Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend, machte
sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von
Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über. Die der
Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser heutiges
öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und
Gewissensfreiheit.
Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei
den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und
Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses
Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den grössten
Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders als jene des
Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners oder Franzosen. So
wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich die Ehe gesetzlich als
eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche einander Treue,
Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden; in Deutschland wird
dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen Akt selbst gesehen.[1211]
Massgebend für alle bleibt aber jeweils die Stellung der Frau. Im Vereine
mit den Rechtsüberlieferungen Altroms, mit manchen barbarischen und
feudalen Anschauungen sind die christlichen Ideen bei einem hinkenden
Kompromiss angekommen, wonach das Weib weder Sklavin, noch Dienerin
mehr ist, wohl aber vielfach in Unmündigkeit[1212] verharrt. Während
jedoch in England J o h n S t u a r t M i l l nicht mit Unrecht von der
„Hörigkeit“ der Frau sprechen konnte, erfreut diese sich jenseits des Ozeans
schon der weitgehendsten Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind
die Frauen Königinnen, baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller
ihrer Mitglieder auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf
Lockerung der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar
moralisch wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt
sich im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die
zurücktreten zu Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in
neuerer Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die
bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt
unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts
führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen
Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in
England, allerdings nur vorübergehend, die Z i v i l e h e eingeführt. Dem
Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend, machte
sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von
Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über. Die der
Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser heutiges
öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und
Gewissensfreiheit.
Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei
den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und
Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses
Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den grössten
Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders als jene des
Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners oder Franzosen. So
wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich die Ehe gesetzlich als
eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche einander Treue,
Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden; in Deutschland wird
dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen Akt selbst gesehen.[1211]
Massgebend für alle bleibt aber jeweils die Stellung der Frau. Im Vereine
mit den Rechtsüberlieferungen Altroms, mit manchen barbarischen und
feudalen Anschauungen sind die christlichen Ideen bei einem hinkenden
Kompromiss angekommen, wonach das Weib weder Sklavin, noch Dienerin
mehr ist, wohl aber vielfach in Unmündigkeit[1212] verharrt. Während
jedoch in England J o h n S t u a r t M i l l nicht mit Unrecht von der
„Hörigkeit“ der Frau sprechen konnte, erfreut diese sich jenseits des Ozeans
schon der weitgehendsten Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind
die Frauen Königinnen, baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller
ihrer Mitglieder auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf
Lockerung der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar
moralisch wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt
sich im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die
Page 513
Familie in vieler Beziehung allmächtig, aber diese Allmacht ruht mehr in
ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt ihres
Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die Kinder
immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer
wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der
Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind in
entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des
Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der
Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.[1213] Zwar giebt es keine
Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl aber
eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist
unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen
zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere
Zahl der Geburten immer kleiner werden.
So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende
Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für
Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst. Da
will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen und vergisst
völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses Gefühls. Noch in der
Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss den von der Liebe
Ergriffenen, Umnebelten, so recht eigentlich Hören und Sehen vergangen
sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als eines der Ideale des Lebens,
sondern geradezu als das Lebensideal schlechthin betrachtet. Nach dieser
Zeit sehen wir aber sodann eine Übergangsperiode die moderne Welt zu
jener realistischen Anschauung von der Liebe hinüberleiten, wie sie
nunmehr Leben und Dichtung mit geringfügigen Ausnahmen gleichmässig
beherrscht. Wie lang oder kurz auch in dieser nüchternen Auffassung die
„drei schönen Frühlingstage Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des
einzelnen sind, ist von individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei
sind nicht allein Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale
Energie, seine Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren
Lebensumstände desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe
den Luxus der Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch
auch nicht gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist
und die Not zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht
sich davon und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft
untersuchte bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen
ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt ihres
Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die Kinder
immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer
wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der
Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind in
entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des
Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der
Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.[1213] Zwar giebt es keine
Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl aber
eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist
unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen
zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere
Zahl der Geburten immer kleiner werden.
So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende
Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für
Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst. Da
will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen und vergisst
völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses Gefühls. Noch in der
Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss den von der Liebe
Ergriffenen, Umnebelten, so recht eigentlich Hören und Sehen vergangen
sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als eines der Ideale des Lebens,
sondern geradezu als das Lebensideal schlechthin betrachtet. Nach dieser
Zeit sehen wir aber sodann eine Übergangsperiode die moderne Welt zu
jener realistischen Anschauung von der Liebe hinüberleiten, wie sie
nunmehr Leben und Dichtung mit geringfügigen Ausnahmen gleichmässig
beherrscht. Wie lang oder kurz auch in dieser nüchternen Auffassung die
„drei schönen Frühlingstage Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des
einzelnen sind, ist von individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei
sind nicht allein Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale
Energie, seine Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren
Lebensumstände desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe
den Luxus der Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch
auch nicht gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist
und die Not zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht
sich davon und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft
untersuchte bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen
Page 514
und fand ein auffallend regelmässiges Verhältnis. Die höchsten Weizen- und
Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen
zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr
erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die Sorgen
eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das Leben
wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der
Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer
jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form der
Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ — was nebenbei bemerkt das
schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen
Entwicklung ist — „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur grössten
aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich gewöhnlich
heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und Mädchen...
förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe durchaus
gesondert vorzustellen, ja sogar jene und diese in der Ehe als gegensätzlich
zu empfinden.“[1214] Stellten aber nicht schon die provençalischen
Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe mit dem Ehestande
nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der Gesellschaft für höchst
sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser als das Konkubinat.“[1215] Ich
könnte lange fortfahren, ohne die Klagen über das Elend der modernen Ehe
zu erschöpfen, wie die schöngeistigen Schriften sie fast auf jeder Seite und
beinahe bei allen Kulturvölkern bieten. Allein konnten solche Klagen nicht
zu allen Zeiten erhoben werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus
Schicklichkeit oder meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte
Frauenkauf in gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als
eine solche Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die
Ehen im ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch
sind, wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne
wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen, nach
W a c h e n h u s e n s treffender Bemerkung, das weibliche Geschlecht, das
die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben hat, sie für seidene
Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese genossen werden?[1216]
Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen
der einzelne sich blutig und wund stösst —, auch die unserige. Wahr ist:
viele Männer und Frauen kommen nicht zur Gründung eines eigenen
Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen der
Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten Frauenfrage.
Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen
zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr
erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die Sorgen
eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das Leben
wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der
Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer
jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form der
Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ — was nebenbei bemerkt das
schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen
Entwicklung ist — „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur grössten
aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich gewöhnlich
heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und Mädchen...
förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe durchaus
gesondert vorzustellen, ja sogar jene und diese in der Ehe als gegensätzlich
zu empfinden.“[1214] Stellten aber nicht schon die provençalischen
Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe mit dem Ehestande
nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der Gesellschaft für höchst
sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser als das Konkubinat.“[1215] Ich
könnte lange fortfahren, ohne die Klagen über das Elend der modernen Ehe
zu erschöpfen, wie die schöngeistigen Schriften sie fast auf jeder Seite und
beinahe bei allen Kulturvölkern bieten. Allein konnten solche Klagen nicht
zu allen Zeiten erhoben werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus
Schicklichkeit oder meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte
Frauenkauf in gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als
eine solche Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die
Ehen im ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch
sind, wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne
wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen, nach
W a c h e n h u s e n s treffender Bemerkung, das weibliche Geschlecht, das
die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben hat, sie für seidene
Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese genossen werden?[1216]
Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen
der einzelne sich blutig und wund stösst —, auch die unserige. Wahr ist:
viele Männer und Frauen kommen nicht zur Gründung eines eigenen
Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen der
Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten Frauenfrage.
Page 515
Nicht umsonst geht jetzt jene grosse Bewegung, welche der Frau gilt, durch
die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des Weibes ist die sittliche
Reaktion gegen die frühere moralische Erniedrigung, die dichterische
Ausbeutung des Familienelends ist der Aufschrei der zerrütteten und
bedrohten Gesellschaft. Aber W. H. R i e h l hat in seinem geistvollen und
scharfsinnigen Buche über die Familie nachgewiesen,[1217] wie die höhere
Gesittung n a t u r g e m ä s s zu einer immer tieferen Ausprägung des
Charakteristischen der beiden Geschlechter führen muss, also zu einer
bestimmteren Unterscheidung von Mann und Frau, daher das Streben, den
Frauen den gleichen Beruf mit den Männern zu überweisen, keine That des
Fortschritts wäre. Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne,
Herz und Blut haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und
Kraft hat. Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich
dagegen das Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt,
an die Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und
ebenso ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und
wäre der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren
aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein
Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das Kind
dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt glücklich sein
zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern seitdem es ein
Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die Geschichte: Legitimität!
Und ging man früher in solcher Härte gegen das Individuum nicht noch viel
weiter? Wahr ist endlich auch, dass viele Männer, insbesondere der höheren
Stände, erst in einem Alter zur Gründung der Familie gelangen, in welchem
ihr Gemüt an Frische, ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur
Unwissenheit kann sittliche U m kehr, W i e d e r erweckung der uralt-
heiligen Ordnung verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen
Freiheit entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den
einzelnen wie der Gesamtheit den moralischen Frieden, die Ruhe des
Gemütes, das Glück des Herzens w i e d e r g e b e . Diese gepriesene uralt-
heilige Ordnung hat eben n i e m a l s und n i r g e n d s bestanden. Man
kann also nicht zu ihr umkehren, sie nicht wieder erwecken, sie kann nicht
wiedergeben, was man nie besessen. Schon seit Einführung der Monogamie
ist die ganze Geschichte eine Reihe von Klassenkämpfen, und die
Gegensätze können sich nimmer ausgleichen, nur noch verschärfen. Heute,
nachdem das Vater- und Erbrecht erst wenige tausend Jahre geherrscht,
die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des Weibes ist die sittliche
Reaktion gegen die frühere moralische Erniedrigung, die dichterische
Ausbeutung des Familienelends ist der Aufschrei der zerrütteten und
bedrohten Gesellschaft. Aber W. H. R i e h l hat in seinem geistvollen und
scharfsinnigen Buche über die Familie nachgewiesen,[1217] wie die höhere
Gesittung n a t u r g e m ä s s zu einer immer tieferen Ausprägung des
Charakteristischen der beiden Geschlechter führen muss, also zu einer
bestimmteren Unterscheidung von Mann und Frau, daher das Streben, den
Frauen den gleichen Beruf mit den Männern zu überweisen, keine That des
Fortschritts wäre. Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne,
Herz und Blut haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und
Kraft hat. Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich
dagegen das Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt,
an die Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und
ebenso ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und
wäre der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren
aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein
Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das Kind
dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt glücklich sein
zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern seitdem es ein
Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die Geschichte: Legitimität!
Und ging man früher in solcher Härte gegen das Individuum nicht noch viel
weiter? Wahr ist endlich auch, dass viele Männer, insbesondere der höheren
Stände, erst in einem Alter zur Gründung der Familie gelangen, in welchem
ihr Gemüt an Frische, ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur
Unwissenheit kann sittliche U m kehr, W i e d e r erweckung der uralt-
heiligen Ordnung verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen
Freiheit entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den
einzelnen wie der Gesamtheit den moralischen Frieden, die Ruhe des
Gemütes, das Glück des Herzens w i e d e r g e b e . Diese gepriesene uralt-
heilige Ordnung hat eben n i e m a l s und n i r g e n d s bestanden. Man
kann also nicht zu ihr umkehren, sie nicht wieder erwecken, sie kann nicht
wiedergeben, was man nie besessen. Schon seit Einführung der Monogamie
ist die ganze Geschichte eine Reihe von Klassenkämpfen, und die
Gegensätze können sich nimmer ausgleichen, nur noch verschärfen. Heute,
nachdem das Vater- und Erbrecht erst wenige tausend Jahre geherrscht,
Page 516
steht die moderne Gesellschaft anscheinend ratlos vor ihren ureigenen
Erzeugnissen.
Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des
geschichtlichen Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung,
Zersetzung, Fäulnis, Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die
Lockerung althergebrachter Sitten, die Erschütterung altgewohnter
Zustände als verdammenswert, verderblich und sittenlos befunden. Wenn
nun P e s c h e l betont, die Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle
hochgestiegenen Völker die eheliche und überhaupt die geschlechtliche
Reinheit strenge gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die
Zerrüttung der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,[1218] so zeigt die
nämliche Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser
geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die
Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.[1219]
Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich
obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und so
wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt L e c k y , dass
von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen der
Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der Zukunft
sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.[1220] Darf solch
ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es vielleicht statthaft zu
denken: D i e E n t w i c k l u n g s r i c h t u n g d e r F a m i l i e w i r d
abhängen von jener des Staates.
Was die Ehe anbetrifft, so hat sich gezeigt: k e i n e Eheform ist
u n b e d i n g t notwendig. Die Menschheit hat es schon mit gar vielen
versucht. Sie wird neue Formen ersinnen. Nach welcher Richtung sie sich
bewegen werden, lässt sich bloss ahnen: wahrscheinlich in jener, die
gesellschaftlich die erspriesslichste sein wird. Das Nützliche schwankt aber
je nach der Beschaffenheit der Gesellschaft. Dort wo der Staat an der
Kindererziehung unbeteiligt verharrt, wird strengere Einehe notwendig
werden; die Familie wird fester gefügt sein müssen, denn nur in ihr werden
die kommenden Geschlechter Schutz und Erziehung erhalten können. Wo
hingegen, wie in den Ländern höchster Gesittung, die Interessen der
Einzelwesen immer mehr der Solidarität zustreben, wird der Staat
stufenweise immer mehr die Familie in der Sorge um die Erziehung seiner
zukünftigen Bürger ersetzen müssen.[1221] Genau betrachtet hat Ähnliches
Erzeugnissen.
Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des
geschichtlichen Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung,
Zersetzung, Fäulnis, Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die
Lockerung althergebrachter Sitten, die Erschütterung altgewohnter
Zustände als verdammenswert, verderblich und sittenlos befunden. Wenn
nun P e s c h e l betont, die Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle
hochgestiegenen Völker die eheliche und überhaupt die geschlechtliche
Reinheit strenge gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die
Zerrüttung der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,[1218] so zeigt die
nämliche Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser
geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die
Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.[1219]
Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich
obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und so
wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt L e c k y , dass
von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen der
Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der Zukunft
sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.[1220] Darf solch
ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es vielleicht statthaft zu
denken: D i e E n t w i c k l u n g s r i c h t u n g d e r F a m i l i e w i r d
abhängen von jener des Staates.
Was die Ehe anbetrifft, so hat sich gezeigt: k e i n e Eheform ist
u n b e d i n g t notwendig. Die Menschheit hat es schon mit gar vielen
versucht. Sie wird neue Formen ersinnen. Nach welcher Richtung sie sich
bewegen werden, lässt sich bloss ahnen: wahrscheinlich in jener, die
gesellschaftlich die erspriesslichste sein wird. Das Nützliche schwankt aber
je nach der Beschaffenheit der Gesellschaft. Dort wo der Staat an der
Kindererziehung unbeteiligt verharrt, wird strengere Einehe notwendig
werden; die Familie wird fester gefügt sein müssen, denn nur in ihr werden
die kommenden Geschlechter Schutz und Erziehung erhalten können. Wo
hingegen, wie in den Ländern höchster Gesittung, die Interessen der
Einzelwesen immer mehr der Solidarität zustreben, wird der Staat
stufenweise immer mehr die Familie in der Sorge um die Erziehung seiner
zukünftigen Bürger ersetzen müssen.[1221] Genau betrachtet hat Ähnliches
Page 517
sich von Alters her vollzogen. Die ursprüngliche Vaterfamilie war, so sahen
wir, ein Mikrokosmus, welcher Staat, Kirche, Schule, Volkswirtschaft,
Gesellschaft im Keime enthielt und die Verrichtungen dieser Lebenskreise
mit vollzog. Allmählich aber lösten sich die Verrichtungen der genannten
umfassenderen Lebenskreise von der Familie ab und die Familie ward auf
ihre eigenartigen Verrichtungen beschränkt. Die Familie, lehrt man, ist die
Grundlage von Gesellschaft und Staat. Zwiefach falsch: geschichtlich und
thatsächlich! Der Staat ist keineswegs die erweiterte Familie, noch ist der
Organismus der Familie schlechthin ein Vorbild des Staatsorganismus.[1222]
Familienleben und Staatsleben bedingen sich nicht in ihrem Prinzip, wohl
aber in ihren Wirkungen.[1223] Die wirtschaftlichen und die
Erziehungsaufgaben einer Kulturgemeinschaft lassen sich ohne die Familie
lösen, die heutige Familie sich nur schwer dem Geiste des
Kulturfortschrittes anpassen. Ist die oben erwähnte Allmacht der Familie,
selbst in ihrer jetzigen, schon abgeschwächten Gestalt, nicht in mancher
Hinsicht kulturgefährlich? Kraft dieser Allmacht dürfen Eltern ihre Kinder
um ein Bettelgeld der Maschinenarbeit ausliefern, deren Geistesanlagen und
Körperkraft verschleudern, sie sogar an das Laster verkaufen. Und alles
dieses dank einer volltönenden Phrase, des Schlagwortes „Elternrechte“. So
wenig aber „Kinder haben“ Würde verleiht, so wenig und noch weniger
giebt es Rechte auf diese Kinder. Vielmehr sind s i e berechtigt, sagt
treffend F e r d i n a n d v o n S a a r , von den Eltern zu fordern, was sie
immer wollen, von ihnen, die sie in die Welt gesetzt im raschen Taumel
einer sünd’gen Lust. Eine gute Erziehung ist die einzige Entschuldigung,
welche die Eltern vor den Wesen haben — denen sie das gefährliche
Geschenk des Lebens machten; denn sie ist das Mittel, die unbegehrte
Existenz würdig oder wenigstens erträglich zu machen. So urteilt
scharfsinnig eine Frau.[1224] Oft aber kümmern sich die Eltern gar nicht
oder nur schlecht um der Kinder geistige und sittliche Erziehung. Ja, die
Beispiele von Ausbeutung, von bewusster Verwahrlosung sind gar nicht
vereinzelt. Erst als die gesellschaftliche Obervormundschaft des Staates
einigermassen zur Geltung gelangte, konnten die schwersten und
verderblichsten Fesseln der Kindersklaverei gelockert werden. Wo bleibt
die ausnahmslose Berechtigung der Familie? Wo ihr sittlicher Wert? Man
versuche also nicht, das „Heiligtum der Familie“ zu verherrlichen. Sie hat
zu allen Zeiten neben ihren glänzend strahlenden Lichtseiten auch ihre sehr
hässlichen Flecken gehabt, und so wie die Lobredner sie darstellen, gehört
wir, ein Mikrokosmus, welcher Staat, Kirche, Schule, Volkswirtschaft,
Gesellschaft im Keime enthielt und die Verrichtungen dieser Lebenskreise
mit vollzog. Allmählich aber lösten sich die Verrichtungen der genannten
umfassenderen Lebenskreise von der Familie ab und die Familie ward auf
ihre eigenartigen Verrichtungen beschränkt. Die Familie, lehrt man, ist die
Grundlage von Gesellschaft und Staat. Zwiefach falsch: geschichtlich und
thatsächlich! Der Staat ist keineswegs die erweiterte Familie, noch ist der
Organismus der Familie schlechthin ein Vorbild des Staatsorganismus.[1222]
Familienleben und Staatsleben bedingen sich nicht in ihrem Prinzip, wohl
aber in ihren Wirkungen.[1223] Die wirtschaftlichen und die
Erziehungsaufgaben einer Kulturgemeinschaft lassen sich ohne die Familie
lösen, die heutige Familie sich nur schwer dem Geiste des
Kulturfortschrittes anpassen. Ist die oben erwähnte Allmacht der Familie,
selbst in ihrer jetzigen, schon abgeschwächten Gestalt, nicht in mancher
Hinsicht kulturgefährlich? Kraft dieser Allmacht dürfen Eltern ihre Kinder
um ein Bettelgeld der Maschinenarbeit ausliefern, deren Geistesanlagen und
Körperkraft verschleudern, sie sogar an das Laster verkaufen. Und alles
dieses dank einer volltönenden Phrase, des Schlagwortes „Elternrechte“. So
wenig aber „Kinder haben“ Würde verleiht, so wenig und noch weniger
giebt es Rechte auf diese Kinder. Vielmehr sind s i e berechtigt, sagt
treffend F e r d i n a n d v o n S a a r , von den Eltern zu fordern, was sie
immer wollen, von ihnen, die sie in die Welt gesetzt im raschen Taumel
einer sünd’gen Lust. Eine gute Erziehung ist die einzige Entschuldigung,
welche die Eltern vor den Wesen haben — denen sie das gefährliche
Geschenk des Lebens machten; denn sie ist das Mittel, die unbegehrte
Existenz würdig oder wenigstens erträglich zu machen. So urteilt
scharfsinnig eine Frau.[1224] Oft aber kümmern sich die Eltern gar nicht
oder nur schlecht um der Kinder geistige und sittliche Erziehung. Ja, die
Beispiele von Ausbeutung, von bewusster Verwahrlosung sind gar nicht
vereinzelt. Erst als die gesellschaftliche Obervormundschaft des Staates
einigermassen zur Geltung gelangte, konnten die schwersten und
verderblichsten Fesseln der Kindersklaverei gelockert werden. Wo bleibt
die ausnahmslose Berechtigung der Familie? Wo ihr sittlicher Wert? Man
versuche also nicht, das „Heiligtum der Familie“ zu verherrlichen. Sie hat
zu allen Zeiten neben ihren glänzend strahlenden Lichtseiten auch ihre sehr
hässlichen Flecken gehabt, und so wie die Lobredner sie darstellen, gehört
Page 518
sie meist in das Bereich frommer Wünsche, auch theoretischer
Anforderungen, welchen die Wirklichkeit nur selten entspricht. Wer
vermöchte es zu leugnen, dass in der grossen Mehrzahl der Fälle, seine
Familienumgebung dem Kinde eine bedauerliche Schule sei, wie
geschaffen, den Körper zu verkümmern, das Gemüt zu verderben und den
Geist zu fälschen?[1225]
So wie sie dermalen ist, mit allen ihren leuchtenden Vorzügen und
schweren Mängeln, ist die Familie ein geschichtlich notwendig
Gewordenes, aus den jeweiligen Gesittungszuständen Hervorgegangenes,
und wer m a c h t denn, fragt sehr treffend R i e h l , in letzter Instanz die
politischen und sozialen Zustände, als das Volk selber?[1226] Was die
Familie in Wechselwirkung für die Förderung der Gesittung geleistet hat,
muss und soll ihr unvergessen bleiben. So will es die Unparteilichkeit der
geschichtlichen Beurteilung. Auf absehbare Zeiten ist auch ihre Rolle nicht
ausgespielt. Nur so viel kann man, glaube ich, voraussetzen, dass ganz im
Gegensatze zu H. S p e n c e r s Annahme, in gewissen Gesellschaften
wenigstens, die Bedeutung der Familie eine immer geringere werden wird.
Ich kann die Ansicht des geistvollen R i e h l nicht teilen, dass wir jetzt
schon bei dem der Familienallmacht entgegengesetzten Extrem stünden, wo
die Familie erdrückt wird von der schrankenlosen Berechtigung des
Individuums.[1227] Allmählich wird aber die Gesellschaft allerdings es stets
mehr als ihre Aufgabe erachten, weniger die Ehe zu regeln und mehr die
neue Gesellschaft heranzubilden. Die Sorge um die Kindheit wird ihr
wichtigstes Interesse sein, während die Verbindungen der beiden
Geschlechter an sich in wachsender Weise als einfache Handlungen des
Privatlebens gelten, sich immer freier lösbarer gestalten dürften. Erziehen,
und gut erziehen, darauf wird der Staat immer mehr abzielen und dieses
wichtige Geschäft an sich nehmen. Wie diese einschneidende Umgestaltung
der Familie im gesellschaftlichen Organismus sich vollziehen, wo sie Halt
machen werden, steht freilich dahin. Auf dem weiten Gebiete, wo Staat und
Familie sich berühren, erkennt man vorerst nur unbestimmte Umrisse,
schwankende Gestalten. Diese festzuhalten, ihnen Körper und Wesenheit zu
verleihen, bleibt Sorge und Aufgabe der nachkommenden
Enkelgeschlechter.
[1209] C h . L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 357–358. 379–380.
Anforderungen, welchen die Wirklichkeit nur selten entspricht. Wer
vermöchte es zu leugnen, dass in der grossen Mehrzahl der Fälle, seine
Familienumgebung dem Kinde eine bedauerliche Schule sei, wie
geschaffen, den Körper zu verkümmern, das Gemüt zu verderben und den
Geist zu fälschen?[1225]
So wie sie dermalen ist, mit allen ihren leuchtenden Vorzügen und
schweren Mängeln, ist die Familie ein geschichtlich notwendig
Gewordenes, aus den jeweiligen Gesittungszuständen Hervorgegangenes,
und wer m a c h t denn, fragt sehr treffend R i e h l , in letzter Instanz die
politischen und sozialen Zustände, als das Volk selber?[1226] Was die
Familie in Wechselwirkung für die Förderung der Gesittung geleistet hat,
muss und soll ihr unvergessen bleiben. So will es die Unparteilichkeit der
geschichtlichen Beurteilung. Auf absehbare Zeiten ist auch ihre Rolle nicht
ausgespielt. Nur so viel kann man, glaube ich, voraussetzen, dass ganz im
Gegensatze zu H. S p e n c e r s Annahme, in gewissen Gesellschaften
wenigstens, die Bedeutung der Familie eine immer geringere werden wird.
Ich kann die Ansicht des geistvollen R i e h l nicht teilen, dass wir jetzt
schon bei dem der Familienallmacht entgegengesetzten Extrem stünden, wo
die Familie erdrückt wird von der schrankenlosen Berechtigung des
Individuums.[1227] Allmählich wird aber die Gesellschaft allerdings es stets
mehr als ihre Aufgabe erachten, weniger die Ehe zu regeln und mehr die
neue Gesellschaft heranzubilden. Die Sorge um die Kindheit wird ihr
wichtigstes Interesse sein, während die Verbindungen der beiden
Geschlechter an sich in wachsender Weise als einfache Handlungen des
Privatlebens gelten, sich immer freier lösbarer gestalten dürften. Erziehen,
und gut erziehen, darauf wird der Staat immer mehr abzielen und dieses
wichtige Geschäft an sich nehmen. Wie diese einschneidende Umgestaltung
der Familie im gesellschaftlichen Organismus sich vollziehen, wo sie Halt
machen werden, steht freilich dahin. Auf dem weiten Gebiete, wo Staat und
Familie sich berühren, erkennt man vorerst nur unbestimmte Umrisse,
schwankende Gestalten. Diese festzuhalten, ihnen Körper und Wesenheit zu
verleihen, bleibt Sorge und Aufgabe der nachkommenden
Enkelgeschlechter.
[1209] C h . L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 357–358. 379–380.
Page 519
[1210] Vergl. darüber: K a r l J u l i u s D u b o c . Die Psychologie der
Liebe. Hannover 1874.
[1211] Daher gilt in Deutschland eine vollständige und unheilbare
Untüchtigkeit des Mannes, welche während der Ehe entstanden ist, als
Scheidungsgrund (S c h m i d t s Jahrbücher der in- und ausländischen gesamten
Medizin. Leipzig 1888. Bd. 218. S. 269).
[1212] In den Niederlanden bewirkte die Reformation frühzeitig grössere
Selbständigkeit der Frau. Siehe: S. J. F o c k e m a A n d r e a e . Bijdragen tol de
Nederlandsche Rechtsgeschiedenis. Haarlem 1888. Bd. I. S. 87–62.
[1213] W. H. R i e h l . Die Familie. S. 220.
[1214] M a x N o r d a u . Die konventionellen Lügen der Kulturmenschheit.
Leipzig 1884. S. 330.
[1215] R i c h a r d Vo s s . Rolla. Die Lebenstragödie einer Schauspielerin.
Leipzig o. J. Bd. II. S. 65.
[1216] H a n s W a c h e n h u s e n . Was die Strasse verschlingt. Berlin 1882.
Bd. I. S. IV. Bekanntlich sucht jedes Zeitalter das Gute in der Vergangenheit. So
singt z. B. A r i o s t :
Cortesi donne ebbe l’antiqua estade,
Che le virtà, non le ricchesse, amaro.
Al tempo nostro si ritrovan rade,
A cui, più del guadagno, altro sia caro.
(Orlando furioso, 26.)
[1217] W . H . R i e h l . Die Familie. Stuttgart, 1873. S. [?]
[1218] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 220.
[1219] L e c k y . Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 309.
[1220] A. a. O.
[1221] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 359–360.
[1222] W. H. R i e h l . Die Familie. S. 117.
[1223] A. a. O. S. 110.
[1224] A u g u s t e G r o n e r im Echo 1887. Bd. II. S. 360.
[1225] L e t o u r n e a u . A. a. O. S. 381.
[1226] W. H. R i e h l . A. a. O. S. 284.
[1227] A. a. O. S. 230.
Liebe. Hannover 1874.
[1211] Daher gilt in Deutschland eine vollständige und unheilbare
Untüchtigkeit des Mannes, welche während der Ehe entstanden ist, als
Scheidungsgrund (S c h m i d t s Jahrbücher der in- und ausländischen gesamten
Medizin. Leipzig 1888. Bd. 218. S. 269).
[1212] In den Niederlanden bewirkte die Reformation frühzeitig grössere
Selbständigkeit der Frau. Siehe: S. J. F o c k e m a A n d r e a e . Bijdragen tol de
Nederlandsche Rechtsgeschiedenis. Haarlem 1888. Bd. I. S. 87–62.
[1213] W. H. R i e h l . Die Familie. S. 220.
[1214] M a x N o r d a u . Die konventionellen Lügen der Kulturmenschheit.
Leipzig 1884. S. 330.
[1215] R i c h a r d Vo s s . Rolla. Die Lebenstragödie einer Schauspielerin.
Leipzig o. J. Bd. II. S. 65.
[1216] H a n s W a c h e n h u s e n . Was die Strasse verschlingt. Berlin 1882.
Bd. I. S. IV. Bekanntlich sucht jedes Zeitalter das Gute in der Vergangenheit. So
singt z. B. A r i o s t :
Cortesi donne ebbe l’antiqua estade,
Che le virtà, non le ricchesse, amaro.
Al tempo nostro si ritrovan rade,
A cui, più del guadagno, altro sia caro.
(Orlando furioso, 26.)
[1217] W . H . R i e h l . Die Familie. Stuttgart, 1873. S. [?]
[1218] P e s c h e l . Völkerkunde. S. 220.
[1219] L e c k y . Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 309.
[1220] A. a. O.
[1221] L e t o u r n e a u . Sociologie. S. 359–360.
[1222] W. H. R i e h l . Die Familie. S. 117.
[1223] A. a. O. S. 110.
[1224] A u g u s t e G r o n e r im Echo 1887. Bd. II. S. 360.
[1225] L e t o u r n e a u . A. a. O. S. 381.
[1226] W. H. R i e h l . A. a. O. S. 284.
[1227] A. a. O. S. 230.
Page 520
Sach-Register.
Abasen 498.
Abessinier 311. 328. 339. 359.
Abiponer 311.
Abortus s. Fruchtabtreibung.
Ackerbau der Nomaden 198.
Adel 351. 518.
Adighe 292.
Adiye oder Bubi 68.
Adoption in Altrom 545,
in Japan 385.
Adrogation 545.
Ägypter 334. 336. 369–371.
Affen, sind oft Polygamisten 22–23.
Afghanen 224. 264. 265. 311.
Afrika, Ausdehnung des Matriarchats in — 108–211.
Polyandrie in — 245–246.
Agareb 334.
Agathyrsen 130. 241.
Aghori- oder Aghorpunts 70.
Agnation 204. 235,
der Römer 523. 541.
Ahnendienst 270. 375. 460.
Abasen 498.
Abessinier 311. 328. 339. 359.
Abiponer 311.
Abortus s. Fruchtabtreibung.
Ackerbau der Nomaden 198.
Adel 351. 518.
Adighe 292.
Adiye oder Bubi 68.
Adoption in Altrom 545,
in Japan 385.
Adrogation 545.
Ägypter 334. 336. 369–371.
Affen, sind oft Polygamisten 22–23.
Afghanen 224. 264. 265. 311.
Afrika, Ausdehnung des Matriarchats in — 108–211.
Polyandrie in — 245–246.
Agareb 334.
Agathyrsen 130. 241.
Aghori- oder Aghorpunts 70.
Agnation 204. 235,
der Römer 523. 541.
Ahnendienst 270. 375. 460.
Page 521
Aht 179.
Aikeam-benanos 216.
Akdi 438.
Akwapim 210.
Albanesen 265. 435. 515. 516.
Albatros (Diomedea exulans) 20.
Aleuten 245. 327. 436.
Alfuren 229. 231. 266. 267. 268. 311.
Alligator 18.
Altbayern 300.
Altfamilie 529.
„Altvater“ 303.
Amazonen 127. 216.
Ambel-anak-Ehe 236. 267.
Amethyst-Schnecke (Janthina) 33.
Ampallang 294. 295.
Amsel (Merula vulgaris) 29.
Andamanen s. Mincopie.
Angelsachsen 316.
Angobr 316.
Anstandsgefühl s. Sittsamkeit.
Anthropomorphen, Monogamie der — 26.
Ihre Grausamkeit 114.
Antlitz, Verhüllung des — der Frauen 94–96. 400. 419–421.
Apingi 78.
Araber 95. 116. 153. 171. 186. 198. 237–238. 264. 327. 360. 391–401.
441. 493.
Aikeam-benanos 216.
Akdi 438.
Akwapim 210.
Albanesen 265. 435. 515. 516.
Albatros (Diomedea exulans) 20.
Aleuten 245. 327. 436.
Alfuren 229. 231. 266. 267. 268. 311.
Alligator 18.
Altbayern 300.
Altfamilie 529.
„Altvater“ 303.
Amazonen 127. 216.
Ambel-anak-Ehe 236. 267.
Amethyst-Schnecke (Janthina) 33.
Ampallang 294. 295.
Amsel (Merula vulgaris) 29.
Andamanen s. Mincopie.
Angelsachsen 316.
Angobr 316.
Anstandsgefühl s. Sittsamkeit.
Anthropomorphen, Monogamie der — 26.
Ihre Grausamkeit 114.
Antlitz, Verhüllung des — der Frauen 94–96. 400. 419–421.
Apingi 78.
Araber 95. 116. 153. 171. 186. 198. 237–238. 264. 327. 360. 391–401.
441. 493.
Page 522
Araukaner 291.
Arawaken 140. 171.
Arc, Jeanne d’ — 119.
Archon 522.
Argentinier 74.
Arier 239.
Weiberraub 296.
Eheformen 297.
Ethnologisches über die — 453–455.
Älteste Kulturzustände 455–463.
Aristokratie entspringt aus dem Patriarchat 497–498. 518.
Armenier 336. 512.
Arscha-Ehe 312. 463.
Arthropoden 33.
Arusi 403.
Aschanti 209.
Aschira 69.
Aserbeidschan 442.
Asura-Ehe. 312. 463.
Asyr 327.
„Atapeius“ 215. 244.
Athen, Familienleben in — 534–536.
Atlasvögel 21.
Attikotten 499.
Auerhahn 19.
Ausblick auf die Entwicklung der Familie 578–581.
Auser 256.
Arawaken 140. 171.
Arc, Jeanne d’ — 119.
Archon 522.
Argentinier 74.
Arier 239.
Weiberraub 296.
Eheformen 297.
Ethnologisches über die — 453–455.
Älteste Kulturzustände 455–463.
Aristokratie entspringt aus dem Patriarchat 497–498. 518.
Armenier 336. 512.
Arscha-Ehe 312. 463.
Arthropoden 33.
Arusi 403.
Aschanti 209.
Aschira 69.
Aserbeidschan 442.
Asura-Ehe. 312. 463.
Asyr 327.
„Atapeius“ 215. 244.
Athen, Familienleben in — 534–536.
Atlasvögel 21.
Attikotten 499.
Auerhahn 19.
Ausblick auf die Entwicklung der Familie 578–581.
Auser 256.
Page 523
Australier 22. 62. 68. 88. 91. 103. 108. 109. 133–139. 148. 152–153.
181. 182–183. 184. 187. 194–195. 207. 215. 244. 290. 293.
Avanos 245.
Baenda 89.
Bafiote 342.
Bahamainsulaner 67.
Bajuwaren 517. 519.
Bakongo 109.
Balanten 348.
Bali-Insulaner 183.
Balonda 78. 203. 211.
Balti 260.
Bambarra 12.
Banksinseln 290.
Barea 211.
Bastarde fehlen im Islâm 415.
Batta 205. 229. 230. 232. 266. 268. 291. 295.
Bawe-Neger 68.
Bazen 211.
Bê-Mbang-Nê 215.
Beama 137.
Beduinen 198. 441.
Beilegung (Composition) 288. 289.
Bekleidung, beginnt oft erst mit der Altersreife 60.
Schamgefühl befestigt in der — 75–76;
aber nicht aus Schamgefühl entstanden 83–87;
181. 182–183. 184. 187. 194–195. 207. 215. 244. 290. 293.
Avanos 245.
Baenda 89.
Bafiote 342.
Bahamainsulaner 67.
Bajuwaren 517. 519.
Bakongo 109.
Balanten 348.
Bali-Insulaner 183.
Balonda 78. 203. 211.
Balti 260.
Bambarra 12.
Banksinseln 290.
Barea 211.
Bastarde fehlen im Islâm 415.
Batta 205. 229. 230. 232. 266. 268. 291. 295.
Bawe-Neger 68.
Bazen 211.
Bê-Mbang-Nê 215.
Beama 137.
Beduinen 198. 441.
Beilegung (Composition) 288. 289.
Bekleidung, beginnt oft erst mit der Altersreife 60.
Schamgefühl befestigt in der — 75–76;
aber nicht aus Schamgefühl entstanden 83–87;
Page 524
— kann Schamhaftigkeit erwecken 88–90;
— anfangs in den Geschlechtern nicht differenziert 112.
Belunesen 266.
Berber 208–209. 327.
Bergkalmyken 154.
Beschneidung 363.
Beuteltiere 38.
Bhutia 251–252.
Biber 35.
Bihe 209.
Bina-Ehe 255. 266.
Bint-amm 396.
Birkhahn (Tetrao tetrix L.) 19.
Birun 417.
Bisayer 295.
Bissagos-Neger 309.
Blut, Einheit des — 155.
Blutbrüderschaft 156–158.
Blutschande der ersten biblischen Menschen 59;
— hat ursprünglich nicht bestanden 130.
Scheu vor — bei den Buschmännern 142.
Entstehung derselben 179–181;
im Islâm 402.
Bochârâ 434.
Bodo 179.
Bogos 211.
Bojken 256.
Bongo 308.
— anfangs in den Geschlechtern nicht differenziert 112.
Belunesen 266.
Berber 208–209. 327.
Bergkalmyken 154.
Beschneidung 363.
Beuteltiere 38.
Bhutia 251–252.
Biber 35.
Bihe 209.
Bina-Ehe 255. 266.
Bint-amm 396.
Birkhahn (Tetrao tetrix L.) 19.
Birun 417.
Bisayer 295.
Bissagos-Neger 309.
Blut, Einheit des — 155.
Blutbrüderschaft 156–158.
Blutschande der ersten biblischen Menschen 59;
— hat ursprünglich nicht bestanden 130.
Scheu vor — bei den Buschmännern 142.
Entstehung derselben 179–181;
im Islâm 402.
Bochârâ 434.
Bodo 179.
Bogos 211.
Bojken 256.
Bongo 308.
Page 525
Bosnien 320. 512.
Botokuden 50. 68. 90. 103. 140.
Brahma-Ehe 463.
Brasilianische Indianer 185. 186. 311.
Mischlinge 451.
Bratstvenici 503.
Bratstvo 502.
Brautlauf 300.
Brautschatz 269. 298.
Brautstand 546–547.
Brehongesetze in Irland. 494. 499.
Britannier 242.
Bruder, seine Rolle im Patriarchat 204.
Bruni 294.
Bryllup 300.
Bubi s. Adiye
Budduma 309.
Buddhismus 360.
Buginesen 267.
Bulgaren 118. 320. 345. 511.
Burgunder 316.
Buschmänner 68. 141.
Busenrecht 322.
Byzantiner 335.
Çadaq 404.
Botokuden 50. 68. 90. 103. 140.
Brahma-Ehe 463.
Brasilianische Indianer 185. 186. 311.
Mischlinge 451.
Bratstvenici 503.
Bratstvo 502.
Brautlauf 300.
Brautschatz 269. 298.
Brautstand 546–547.
Brehongesetze in Irland. 494. 499.
Britannier 242.
Bruder, seine Rolle im Patriarchat 204.
Bruni 294.
Bryllup 300.
Bubi s. Adiye
Budduma 309.
Buddhismus 360.
Buginesen 267.
Bulgaren 118. 320. 345. 511.
Burgunder 316.
Buschmänner 68. 141.
Busenrecht 322.
Byzantiner 335.
Çadaq 404.
Page 526
Caraya 22.
Castitas 65.
Cayapoindianer 140.
Cayuga 166.
Chal 238. 396.
Charivari 353.
Châtun 407.
Chaymasindianer 69.
Chewsuren 174. 184.
Chibcha 311.
China und Chinesen 94. 95. 104. 108. 162. 182. 189. 255. 311. 337.
339. 376–383.
Chippeway-Indianer 169.
Cholos 74.
Christentum 360.
Sein Einfluss auf Ehe und Familie 555.
Clan 187.
Seine Entstehung 188. 190–196;
— der Zigeuner 464;
— u. Dorfverfassung 481–496.
Reine u. unreine — 488–489.
Clöbbergöll 219.
Coëmptio 301. 314. 315. 542.
Cognatio 523. 526.
Cognomen 525.
Coitus 8;
— öffentlich 91–92.
Compani 500.
Castitas 65.
Cayapoindianer 140.
Cayuga 166.
Chal 238. 396.
Charivari 353.
Châtun 407.
Chaymasindianer 69.
Chewsuren 174. 184.
Chibcha 311.
China und Chinesen 94. 95. 104. 108. 162. 182. 189. 255. 311. 337.
339. 376–383.
Chippeway-Indianer 169.
Cholos 74.
Christentum 360.
Sein Einfluss auf Ehe und Familie 555.
Clan 187.
Seine Entstehung 188. 190–196;
— der Zigeuner 464;
— u. Dorfverfassung 481–496.
Reine u. unreine — 488–489.
Clöbbergöll 219.
Coëmptio 301. 314. 315. 542.
Cognatio 523. 526.
Cognomen 525.
Coitus 8;
— öffentlich 91–92.
Compani 500.
Page 527
Confarreatio 301. 542. 547.
Consanguinei 156.
Couvade 362.
Črnagora s. Tschernagorzen.
Çulka 312.
Cumhal 499.
Cunnilingua 433.
Curio 522.
Dafla oder Dophla 251.
Dahomeh, Amazonen in 116.
Frauenkauf in — 309. 348.
Daiva-Ehe 463.
Dakota 311. 352.
Dama 209.
Dauerfamilie 138.
Dayak 142. 267. 294–295.
Delawaren s. Leni-Lenape.
Dessa der Javanen 469. 493.
Deutsche 105.
Dewadaschi 358.
Differenzierung der Geschlechter 6.
Anfangs sehr gering 112.
Diga-Ehe 255.
Digamie 556–557.
Dikterion 540.
Dinka-Neger 69. 70.
Consanguinei 156.
Couvade 362.
Črnagora s. Tschernagorzen.
Çulka 312.
Cumhal 499.
Cunnilingua 433.
Curio 522.
Dafla oder Dophla 251.
Dahomeh, Amazonen in 116.
Frauenkauf in — 309. 348.
Daiva-Ehe 463.
Dakota 311. 352.
Dama 209.
Dauerfamilie 138.
Dayak 142. 267. 294–295.
Delawaren s. Leni-Lenape.
Dessa der Javanen 469. 493.
Deutsche 105.
Dewadaschi 358.
Differenzierung der Geschlechter 6.
Anfangs sehr gering 112.
Diga-Ehe 255.
Digamie 556–557.
Dikterion 540.
Dinka-Neger 69. 70.
Page 528
Dithmarsen 316.
Domacin oder Starešina 507–508.
Domochosain oder Bolschak 507.
Dondoneger 342.
Dorfgemeinschaft der Hindu 469. 491.
Dorier 520.
Dos 316. 534. 546.
Dotalsystem in Altrom 549.
Dreiviertelheiraten 262. 273–274.
Drewier 182.
Drusen 264. 344.
Dschâhilija 392.
Dschangar 69.
Dschudschur-Ehe 236.
Duaïsch-Mauren 79.
Dualla 108. 325. 331. 338.
Duar 493.
Durrah 407.
Ecuador 450.
Ehe 1. 2. 25. 122.
Ursprünglich nicht vorhanden 122–123. 129. 176.
— im Matriarchat 228.
Erste Ehebegriffe 285–286.
— nimmt religiöse Formen an 301.
— in China 311. 377. 380.
— u. Kebstum 368.
— im Islâm 401.
Domacin oder Starešina 507–508.
Domochosain oder Bolschak 507.
Dondoneger 342.
Dorfgemeinschaft der Hindu 469. 491.
Dorier 520.
Dos 316. 534. 546.
Dotalsystem in Altrom 549.
Dreiviertelheiraten 262. 273–274.
Drewier 182.
Drusen 264. 344.
Dschâhilija 392.
Dschangar 69.
Dschudschur-Ehe 236.
Duaïsch-Mauren 79.
Dualla 108. 325. 331. 338.
Duar 493.
Durrah 407.
Ecuador 450.
Ehe 1. 2. 25. 122.
Ursprünglich nicht vorhanden 122–123. 129. 176.
— im Matriarchat 228.
Erste Ehebegriffe 285–286.
— nimmt religiöse Formen an 301.
— in China 311. 377. 380.
— u. Kebstum 368.
— im Islâm 401.
Page 529
Zeitehen und wilde Ehen 438–452.
— bei den alten Ariern 458.
— im alten Hellas 533. 535.
— der Römer 542–543. 447–548.
Lockerung der — in Rom 549–553.
Entwicklung der modernen 554–566.
Ehebruch, entsteht auf der Stufe des Frauenkaufs 329.
— ist Verletzung des Eigentums 330.
Bestrafung des — 331–333.
— in Altisrael 373;
in China 381;
im Islâm 411–412.
Ehescheidung, in Altisrael 373.
— in China 380–381.
— im Islâm 408–411.
— in Persien 411.
— in Altrom 549.
— durch die Reformation wieder eingeführt 571.
Eier, deren Pflege 33–34.
Eifersucht, im Tierreiche 23.
Eigentum, seine Geschichte 151–154. 202. 497. 508. 510–511. 513.
Einzelehe s. Monogamie.
Ekbole s. Fruchtabtreibung.
Elefant 41.
Elternliebe zu den Nachkommen 10.
— bei niederen Tieren nicht vorhanden 38;
bei niederen Stämmen 148.
Elternrechte 580.
Emancebarse 448.
Emancipation 550.
Enderun 417.
— bei den alten Ariern 458.
— im alten Hellas 533. 535.
— der Römer 542–543. 447–548.
Lockerung der — in Rom 549–553.
Entwicklung der modernen 554–566.
Ehebruch, entsteht auf der Stufe des Frauenkaufs 329.
— ist Verletzung des Eigentums 330.
Bestrafung des — 331–333.
— in Altisrael 373;
in China 381;
im Islâm 411–412.
Ehescheidung, in Altisrael 373.
— in China 380–381.
— im Islâm 408–411.
— in Persien 411.
— in Altrom 549.
— durch die Reformation wieder eingeführt 571.
Eier, deren Pflege 33–34.
Eifersucht, im Tierreiche 23.
Eigentum, seine Geschichte 151–154. 202. 497. 508. 510–511. 513.
Einzelehe s. Monogamie.
Ekbole s. Fruchtabtreibung.
Elefant 41.
Elternliebe zu den Nachkommen 10.
— bei niederen Tieren nicht vorhanden 38;
bei niederen Stämmen 148.
Elternrechte 580.
Emancebarse 448.
Emancipation 550.
Enderun 417.
Page 530
Endogamie (Inzucht) 179.
Engeräckmung s. Botokuden.
England, Unkeuschheit in — 222.
Weiberverkäufe in — 317–318.
Ente, chinesische (Anas galericulata) 29–30.
Entführung der Mädchen 182–184.
Entsagung der Mutter auf den Geschlechtsgenuss 171.
Entwöhnen der Kinder 168.
Erbrecht im Matriarchat 206.
— der Malayen 234–235.
— der Naïr 249.
— der Juden 374.
— im Islâm 405.
— in Indien 472–476.
— in Hellas 538.
— in Altrom 548.
Erbtochter und Erbtochtermann bei den Südslaven 505. 510.
Erdienen des Weibes 313.
Erröten 60.
Anlage dazu bei den Tieren 61.
Ob allen Menschenrassen zukommend? 61–62.
Ersa 321.
Erstgeburtsrecht 524. 530.
Eskimo 88. 103. 169. 245. 327. 436.
Esten 321.
Etrusker 205.
Eunuchen 334–335.
Exogamie 178.
— keine unbedingt notwendige Entwicklungsstufe 184.
— hat nicht den Begriff der Blutschande geschaffen 185–186.
Engeräckmung s. Botokuden.
England, Unkeuschheit in — 222.
Weiberverkäufe in — 317–318.
Ente, chinesische (Anas galericulata) 29–30.
Entführung der Mädchen 182–184.
Entsagung der Mutter auf den Geschlechtsgenuss 171.
Entwöhnen der Kinder 168.
Erbrecht im Matriarchat 206.
— der Malayen 234–235.
— der Naïr 249.
— der Juden 374.
— im Islâm 405.
— in Indien 472–476.
— in Hellas 538.
— in Altrom 548.
Erbtochter und Erbtochtermann bei den Südslaven 505. 510.
Erdienen des Weibes 313.
Erröten 60.
Anlage dazu bei den Tieren 61.
Ob allen Menschenrassen zukommend? 61–62.
Ersa 321.
Erstgeburtsrecht 524. 530.
Eskimo 88. 103. 169. 245. 327. 436.
Esten 321.
Etrusker 205.
Eunuchen 334–335.
Exogamie 178.
— keine unbedingt notwendige Entwicklungsstufe 184.
— hat nicht den Begriff der Blutschande geschaffen 185–186.
Page 531
— der alten Araber 397.
Familie 1. 2.
— kein ausschliessliches Produkt der Menschheit 42.
— auf den untersten Stufen noch nicht vorhanden 121. 122.
— aber in gewissem Sinne älter als die Ehe 149.
— nicht zu verwechseln mit Clan 189.
— ihr Beginn im Matriarchat 204.
— der Malayen 233–234.
— der Chinesen 378–379.
— in Japan 381–386.
— im Islâm 391–416.
— der alten Arier 458–460.
— der siebenbürgischen Zeltzigeuner 464–468.
Inokoština der Südslaven 513–514.
Die Altfamilie 529.
— Entwicklung der modernen — 554–566.
Familienleben der Tiere 33–42.
Fanti 209.
Faultier 38.
Feldherr 276.
Felshahn (Rupicola aurantia L.) 20.
„Fensterln“ 223.
Ferka 493.
Feuerländer s. Pescheräh.
Finnen 75. 183. 321.
Fischotter 38.
Fortschritt 178.
Franken 316. 353.
Frarescheux 500.
Familie 1. 2.
— kein ausschliessliches Produkt der Menschheit 42.
— auf den untersten Stufen noch nicht vorhanden 121. 122.
— aber in gewissem Sinne älter als die Ehe 149.
— nicht zu verwechseln mit Clan 189.
— ihr Beginn im Matriarchat 204.
— der Malayen 233–234.
— der Chinesen 378–379.
— in Japan 381–386.
— im Islâm 391–416.
— der alten Arier 458–460.
— der siebenbürgischen Zeltzigeuner 464–468.
Inokoština der Südslaven 513–514.
Die Altfamilie 529.
— Entwicklung der modernen — 554–566.
Familienleben der Tiere 33–42.
Fanti 209.
Faultier 38.
Feldherr 276.
Felshahn (Rupicola aurantia L.) 20.
„Fensterln“ 223.
Ferka 493.
Feuerländer s. Pescheräh.
Finnen 75. 183. 321.
Fischotter 38.
Fortschritt 178.
Franken 316. 353.
Frarescheux 500.
Page 532
Frauengut 475.
Frauenkauf 302. 306–322.
— seine Kulturwirkungen 323–346.
Frauenraub und seine Folgen 275–286.
Fruchtabtreibung 293–294.
— bei den Osmanen 432.
Fulah oder Fulbe 209. 210.
Fulsajya 478.
Gabunesen 290. 309. 325.
Gänsevögel 29.
Gakkiya 465.
Galaktophagen 130.
Gallina 309. 328.
Galuan 519.
Gamergu 69.
Gandharva-Ehe 297. 304. 305. 462.
Garamanten 130.
Gardonis 117.
Garo 237. 250.
Gavelkind 500.
Gebären, öffentliches 92.
Gehirn, ist am grössten und schwersten bei den höchstgestiegenen
Rassen 13.
Gemeinbesitz (Kollektiveigentum) 153. 200–202. 493–496. 524.
Gemeinderschaft in der Schweiz 512.
Gemeinschaftsehe 124.
Frauenkauf 302. 306–322.
— seine Kulturwirkungen 323–346.
Frauenraub und seine Folgen 275–286.
Fruchtabtreibung 293–294.
— bei den Osmanen 432.
Fulah oder Fulbe 209. 210.
Fulsajya 478.
Gabunesen 290. 309. 325.
Gänsevögel 29.
Gakkiya 465.
Galaktophagen 130.
Gallina 309. 328.
Galuan 519.
Gamergu 69.
Gandharva-Ehe 297. 304. 305. 462.
Garamanten 130.
Gardonis 117.
Garo 237. 250.
Gavelkind 500.
Gebären, öffentliches 92.
Gehirn, ist am grössten und schwersten bei den höchstgestiegenen
Rassen 13.
Gemeinbesitz (Kollektiveigentum) 153. 200–202. 493–496. 524.
Gemeinderschaft in der Schweiz 512.
Gemeinschaftsehe 124.
Page 533
Generatio 8.
Gens 189. 521–528. 530.
Gentiles 523.
Genussehe 238. 393. 441.
Germanen 115. 205. 214. 238. 297.
Kaufehe 315–318.
Grabfolge 352.
Gemeinbesitz 494.
Sippenverbände 516–519.
Geschlechter, die 4.
ihr anatomischer Bau 15–16.
ihre anfängliche geringe Differenziertheit 112.
Numerisches Verhältnis 258–259.
Geschlechtsgenossenschaft 122. 145.
Geschlechtstrieb s. Paarungstrieb.
Geschlechtsverkehr, seine Formen 22–30;
bedingt durch den Kampf ums Dasein 32;
hat nicht notwendig die Familie zur Folge 33;
in der Urzeit 121–144;
unter Blutsverwandten 176–177.
Geschwisterehen 176. 396.
Gevatterschaft der Südslaven 504.
Ghatki 478.
Ghatuck 477.
Gimpel 28.
Gliederfüsser (Arthropoden) 33.
Goajiro 311.
Gorilla 23.
Goten 243. 316.
Gens 189. 521–528. 530.
Gentiles 523.
Genussehe 238. 393. 441.
Germanen 115. 205. 214. 238. 297.
Kaufehe 315–318.
Grabfolge 352.
Gemeinbesitz 494.
Sippenverbände 516–519.
Geschlechter, die 4.
ihr anatomischer Bau 15–16.
ihre anfängliche geringe Differenziertheit 112.
Numerisches Verhältnis 258–259.
Geschlechtsgenossenschaft 122. 145.
Geschlechtstrieb s. Paarungstrieb.
Geschlechtsverkehr, seine Formen 22–30;
bedingt durch den Kampf ums Dasein 32;
hat nicht notwendig die Familie zur Folge 33;
in der Urzeit 121–144;
unter Blutsverwandten 176–177.
Geschwisterehen 176. 396.
Gevatterschaft der Südslaven 504.
Ghatki 478.
Ghatuck 477.
Gimpel 28.
Gliederfüsser (Arthropoden) 33.
Goajiro 311.
Gorilla 23.
Goten 243. 316.
Page 534
Gotra 487.
Gottheiten, weibliche und männliche 355–357. 360.
Grabfolge 352. 353.
Grausamkeit des Menschen 113.
— besonders auch des Weibes 114.
Griechen s. Hellenen.
Griechenland, Frauenverkauf in 318.
Grihya-Sûtra 461.
Grundeigentum 152. 200–202.
Guantschen 67. 139. 243.
Guatemala 447.
Guaykuru 140.
Guayuco 77.
Gürteltier 38.
Gurkha 332–333.
Guyana 11.
Gynaikokratie 214.
Gynaikonitis 335. 537.
Gynaikonomen 335.
Häuptlingstum 154.
Weibliches — 213.
— des Mannes 278.
Haidah 140. 215.
Haiderabad, Amazonen in 117.
Hamster 36.
Hanum 413.
Gottheiten, weibliche und männliche 355–357. 360.
Grabfolge 352. 353.
Grausamkeit des Menschen 113.
— besonders auch des Weibes 114.
Griechen s. Hellenen.
Griechenland, Frauenverkauf in 318.
Grihya-Sûtra 461.
Grundeigentum 152. 200–202.
Guantschen 67. 139. 243.
Guatemala 447.
Guaykuru 140.
Guayuco 77.
Gürteltier 38.
Gurkha 332–333.
Guyana 11.
Gynaikokratie 214.
Gynaikonitis 335. 537.
Gynaikonomen 335.
Häuptlingstum 154.
Weibliches — 213.
— des Mannes 278.
Haidah 140. 215.
Haiderabad, Amazonen in 117.
Hamster 36.
Hanum 413.
Page 535
Harem 334. 400. 417–437.
Haremsitten 419.
Hassanieh-Araber 273–274.
Hauptfrau 382. 400. 407. 467.
Hausgenossenschaft oder Hauskommunion 500–515.
Haushälterin im ostind. Archipel 446.
Hautmalerei 83.
Hawaii-Insulaner 73. 138. 159. 160. 244.
Hebräer s. Juden.
Hedaja 414.
Hedschas-Beduinen 344–345.
Heiratsvermittler 377. 384. 477.
Hellenen 105.
Frauenkauf 313–314.
Eunuchen 335.
Einteilung in Stämme 520.
in Phratrien 521.
Altfamilie 532–541.
„Hemmen“ 298.
Herrenrecht 349.
Herzegowina 320. 501.
Hesareh 115.
Hetären, Hochachtung derselben 358. 359.
— in Althellas 540. 541.
Hetärismus 124–127.
Hierodulen 357.
Hindustân, Nacktheit in 70.
Polyandrie der alten Hindu 243.
Haremsitten 419.
Hassanieh-Araber 273–274.
Hauptfrau 382. 400. 407. 467.
Hausgenossenschaft oder Hauskommunion 500–515.
Haushälterin im ostind. Archipel 446.
Hautmalerei 83.
Hawaii-Insulaner 73. 138. 159. 160. 244.
Hebräer s. Juden.
Hedaja 414.
Hedschas-Beduinen 344–345.
Heiratsvermittler 377. 384. 477.
Hellenen 105.
Frauenkauf 313–314.
Eunuchen 335.
Einteilung in Stämme 520.
in Phratrien 521.
Altfamilie 532–541.
„Hemmen“ 298.
Herrenrecht 349.
Herzegowina 320. 501.
Hesareh 115.
Hetären, Hochachtung derselben 358. 359.
— in Althellas 540. 541.
Hetärismus 124–127.
Hierodulen 357.
Hindustân, Nacktheit in 70.
Polyandrie der alten Hindu 243.
Page 536
Levirat in — 269.
— in der vedischen Zeit 303.
Frauenkauf 312.
Absperrung der Frau 336.
Sati 353.
Prostitution 358.
Entwicklung des Patriarchats in — 453–480.
Hochzeiten 403.
Homo alalus 53.
Homogalaktes 525.
Horde ursprünglichste Geschlechtsgenossenschaft 122.
— übt Gemeinbesitz 153.
Hottentotten 93–94. 179. 308.
Hova 160. 211.
Hunger, der mächtigste Urheber alles Fortschrittes 7–8.
Hunsas 326.
Huri 416.
Hylobates 22.
Hyrkanien 434.
Igorroten 222.
Ikbal 425.
Indianer 7. 12. 77. 153. 162. 181. 183. 190–192.
Indien s. Hindustân.
Infibulation 343.
Inokoština-Familie 513–514.
Instrumentum dotale 547.
Inzucht s. Endogamie.
— in der vedischen Zeit 303.
Frauenkauf 312.
Absperrung der Frau 336.
Sati 353.
Prostitution 358.
Entwicklung des Patriarchats in — 453–480.
Hochzeiten 403.
Homo alalus 53.
Homogalaktes 525.
Horde ursprünglichste Geschlechtsgenossenschaft 122.
— übt Gemeinbesitz 153.
Hottentotten 93–94. 179. 308.
Hova 160. 211.
Hunger, der mächtigste Urheber alles Fortschrittes 7–8.
Hunsas 326.
Huri 416.
Hylobates 22.
Hyrkanien 434.
Igorroten 222.
Ikbal 425.
Indianer 7. 12. 77. 153. 162. 181. 183. 190–192.
Indien s. Hindustân.
Infibulation 343.
Inokoština-Familie 513–514.
Instrumentum dotale 547.
Inzucht s. Endogamie.
Page 537
Irland 494.
Irokesen 165. 214. 245.
Isländer 75.
Islâm 360. 386–388. 391–416.
Izba 495.
Jagd, ihr Einfluss auf die Differenzierung der Geschlechter 6.
Jakuten 310.
Japaner 91. 104. 108. 221. 336–386.
Jaschmak 420.
Java und Javanen 108. 229. 311.
Joint undivided family 469. 500.
Juden in Rumänien 75.
Schamlosigkeit der — im Altertum 91.
Weiberraub bei den — 183.
Levirat 269–272.
Frauenkauf der alten — 312–313.
Ehesitten 334.
Kindermord 354. 355.
Hierodulie 358.
Patriarchat 360.
Familienverhältnisse 371–376;
im späten Mittelalter 565.
Jumana 311.
Juneh 498.
Jungfrau, hat vielfach keinen sprachlichen Ausdruck 143.
Geringschätzung der — 342.
Jus connubii 543.
Jus primae noctis, im Tierreiche 23.
Fälschliche Anwendung dieser Bezeichnung 342;
Irokesen 165. 214. 245.
Isländer 75.
Islâm 360. 386–388. 391–416.
Izba 495.
Jagd, ihr Einfluss auf die Differenzierung der Geschlechter 6.
Jakuten 310.
Japaner 91. 104. 108. 221. 336–386.
Jaschmak 420.
Java und Javanen 108. 229. 311.
Joint undivided family 469. 500.
Juden in Rumänien 75.
Schamlosigkeit der — im Altertum 91.
Weiberraub bei den — 183.
Levirat 269–272.
Frauenkauf der alten — 312–313.
Ehesitten 334.
Kindermord 354. 355.
Hierodulie 358.
Patriarchat 360.
Familienverhältnisse 371–376;
im späten Mittelalter 565.
Jumana 311.
Juneh 498.
Jungfrau, hat vielfach keinen sprachlichen Ausdruck 143.
Geringschätzung der — 342.
Jus connubii 543.
Jus primae noctis, im Tierreiche 23.
Fälschliche Anwendung dieser Bezeichnung 342;
Page 538
als Verpflichtung 348–350.
Kabylen 102. 115.
Kadine 407.
Kaffern 291. 307.
Kalang 142. 179.
Kalifornier 140. 215.
Kalmücken 184. 291. 310.
Kalym 310. 320.
Kamerun 90. 309. 325. 338.
Kampf um das Weibchen 17.
Kamilaroi 139. 192.
Kamtschadalen 92. 291. 293. 327. 342.
Kanaanäer 354.
Kantabrer 203. 237.
Karelen 494.
Kariben 103. 107. 128. 148. 183. 188. 198.
Karo-Karo 268.
Karolinen-Insulaner 128. 212. 311.
Karthager 354. 435.
Kasaken 198. 201.
Kaschmir 251.
Kastenbildung 460–461.
Katschari 291.
Kau 498.
Kaufehe 322.
Kabylen 102. 115.
Kadine 407.
Kaffern 291. 307.
Kalang 142. 179.
Kalifornier 140. 215.
Kalmücken 184. 291. 310.
Kalym 310. 320.
Kamerun 90. 309. 325. 338.
Kampf um das Weibchen 17.
Kamilaroi 139. 192.
Kamtschadalen 92. 291. 293. 327. 342.
Kanaanäer 354.
Kantabrer 203. 237.
Karelen 494.
Kariben 103. 107. 128. 148. 183. 188. 198.
Karo-Karo 268.
Karolinen-Insulaner 128. 212. 311.
Karthager 354. 435.
Kasaken 198. 201.
Kaschmir 251.
Kastenbildung 460–461.
Katschari 291.
Kau 498.
Kaufehe 322.
Page 539
Kaukasusvölker 291. 498.
Kebsin 286. 368. 382. 414. 533. 539.
Kedeschen 358.
Kelten 494. 499.
Kenaivölker 205.
Keuschheit (Castitas) oder Züchtigkeit, oft mit Schamhaftigkeit
verwechselt 65–66.
— ihr Begriff ursprünglich nicht vorhanden 130. 136.
— wird mit Treue verwechselt 136.
— ein Instinkt zweiten Ranges 144.
— der Jungfrauen im Matriarchat noch nicht geschätzt 220–222.
Überlebsel dieser Auffassung in Europa 222–224.
Geschichte ihrer Entwicklung 224–226;
der Naturvölker 292–296;
im Christentum 559.
Khasia 205. 250.
Khoikhoin s. Hottentotten.
Khond 181. 282. 298.
Kiltgang 224.
Kimbunda 209.
Kinder, Aufbringen der 168.
— werden Eigentum 338. 354.
Ablösung der — 361.
Verhältnis der Eltern zu den — im Islâm 412–413.
Kindermord, in Kulu 253.
Schwinden der Sitte 340;
als Kulthandlung 354.
Kindesannahme 385. 505. 545.
Kindesliebe zu den Erzeugern unter den Säugern seltene Ausnahme
41.
— durch Mutterliebe gezeitigt 169–170;
Kebsin 286. 368. 382. 414. 533. 539.
Kedeschen 358.
Kelten 494. 499.
Kenaivölker 205.
Keuschheit (Castitas) oder Züchtigkeit, oft mit Schamhaftigkeit
verwechselt 65–66.
— ihr Begriff ursprünglich nicht vorhanden 130. 136.
— wird mit Treue verwechselt 136.
— ein Instinkt zweiten Ranges 144.
— der Jungfrauen im Matriarchat noch nicht geschätzt 220–222.
Überlebsel dieser Auffassung in Europa 222–224.
Geschichte ihrer Entwicklung 224–226;
der Naturvölker 292–296;
im Christentum 559.
Khasia 205. 250.
Khoikhoin s. Hottentotten.
Khond 181. 282. 298.
Kiltgang 224.
Kimbunda 209.
Kinder, Aufbringen der 168.
— werden Eigentum 338. 354.
Ablösung der — 361.
Verhältnis der Eltern zu den — im Islâm 412–413.
Kindermord, in Kulu 253.
Schwinden der Sitte 340;
als Kulthandlung 354.
Kindesannahme 385. 505. 545.
Kindesliebe zu den Erzeugern unter den Säugern seltene Ausnahme
41.
— durch Mutterliebe gezeitigt 169–170;
Page 540
bei niederen Stämmen 170.
Kindwitwen in Indien 479–480.
Kingsmill-Insulaner 159.
Kirgisen 184. 310.
Kissama 78.
Kleinasien, Mädchenraub in 299–300.
Kleinrussen 345.
Klosterwesen 560.
Knabenliebe s. Päderastie.
Knes 503.
Knistenaux 327.
„Koborg“ 181. 194.
Königswürde, Vererbung in Afrika 210.
Königtum 351. 498.
Kognatisches Familiensystem 267.
Kollektiveigentum s. Gemeinbesitz.
Koljuschen 102. 169. 191. 264. 265.
Komantschen 215. 327.
Kommi 210.
Kommunismus der Wilden 152.
Konjagen 245.
Konkubinat 368. 382. 444. 452. 499. 545. 558–559.
Konnubium 283.
Konvenienzheirat 576.
Kooch oder Kotsch 179. 251.
Korân 399.
Kindwitwen in Indien 479–480.
Kingsmill-Insulaner 159.
Kirgisen 184. 310.
Kissama 78.
Kleinasien, Mädchenraub in 299–300.
Kleinrussen 345.
Klosterwesen 560.
Knabenliebe s. Päderastie.
Knes 503.
Knistenaux 327.
„Koborg“ 181. 194.
Königswürde, Vererbung in Afrika 210.
Königtum 351. 498.
Kognatisches Familiensystem 267.
Kollektiveigentum s. Gemeinbesitz.
Koljuschen 102. 169. 191. 264. 265.
Komantschen 215. 327.
Kommi 210.
Kommunismus der Wilden 152.
Konjagen 245.
Konkubinat 368. 382. 444. 452. 499. 545. 558–559.
Konnubium 283.
Konvenienzheirat 576.
Kooch oder Kotsch 179. 251.
Korân 399.
Page 541
Korjäken 245. 291. 300.
Koroado 311.
Kosaken 495.
Kotkäfer 34.
Kragenvögel 21.
Kranich (Grus cinerea Bech.) 21.
Kreta 435.
Kriegersinn der Weiber 115–119.
Krihk 214.
Krokodil, Sorge um die Brut 34.
Kru 309.
Kuckuck 22.
Kulu 252. 253.
Kum 504.
Kurg oder Kudoju 248.
Kurien 521–522.
Kurumbar 312.
Kuskokwim 140.
Kuss und Küssen 99–106.
Kutschin 140.
La Plata 450.
Lacandon-Indianer 6.
Lamponger 267.
Landsallmende 494.
Langobarden 94. 316. 317.
Koroado 311.
Kosaken 495.
Kotkäfer 34.
Kragenvögel 21.
Kranich (Grus cinerea Bech.) 21.
Kreta 435.
Kriegersinn der Weiber 115–119.
Krihk 214.
Krokodil, Sorge um die Brut 34.
Kru 309.
Kuckuck 22.
Kulu 252. 253.
Kum 504.
Kurg oder Kudoju 248.
Kurien 521–522.
Kurumbar 312.
Kuskokwim 140.
Kuss und Küssen 99–106.
Kutschin 140.
La Plata 450.
Lacandon-Indianer 6.
Lamponger 267.
Landsallmende 494.
Langobarden 94. 316. 317.
Page 542
Lappen 179. 183. 291. 494.
Lari 78.
Latuka-Neger 68.
Lendenschnur 84–85.
Leni-Lenape oder Delawaren 162.
Lesbos 433.
Levirat 262–274. 470.
Liburner 130. 241.
Liebe, entsteht aus dem Paarungstriebe 8.
Idealisierte — im Tierreiche unbekannt 31.
Was ist — 97–99.
Verschiedene Arten der — 106–107.
— eine Frucht unserer Kultur 110.
— kein Gemeingut aller Menschen 111.
Entstehen der Vaterliebe 340.
Im Patriarchat 371;
in China 377.
— der Araber und anderer Orientalen 395. 406;
in Althellas 534;
im Mittelalter 561–563.
Geschichte 569–571. 575.
Liebe, lesbische 433.
Lingam 296.
Loanda 342.
Löwen, Werben um das Weibchen 24–25.
Lokrer 205.
Longoneger 77.
Lubu 142.
Luceres 520.
Lukokescha 276.
Lari 78.
Latuka-Neger 68.
Lendenschnur 84–85.
Leni-Lenape oder Delawaren 162.
Lesbos 433.
Levirat 262–274. 470.
Liburner 130. 241.
Liebe, entsteht aus dem Paarungstriebe 8.
Idealisierte — im Tierreiche unbekannt 31.
Was ist — 97–99.
Verschiedene Arten der — 106–107.
— eine Frucht unserer Kultur 110.
— kein Gemeingut aller Menschen 111.
Entstehen der Vaterliebe 340.
Im Patriarchat 371;
in China 377.
— der Araber und anderer Orientalen 395. 406;
in Althellas 534;
im Mittelalter 561–563.
Geschichte 569–571. 575.
Liebe, lesbische 433.
Lingam 296.
Loanda 342.
Löwen, Werben um das Weibchen 24–25.
Lokrer 205.
Longoneger 77.
Lubu 142.
Luceres 520.
Lukokescha 276.
Page 543
Lykier 205–206.
Machboub 434.
Madagaskar 327.
Mäaten 130. 242.
Mädchenmord 260–261. 398.
Männerkindbett 361–363.
Magyaren 162. 183.
Mahliyâ 464.
Mahr 393.
Maitressenwesen 445.
Makak Uanderu (Macacus silerus) 26.
Makassaren 267.
Malayen 92. 94. 212. 229. 269. 344.
Maler 268.
Malgaschen 104. 265.
Maljsoren 515.
Mancipatio 314.
Mandingding-Ehe 266.
Mandingo 78. 209. 210. 309.
Manga-Mysterien 143.
Mangalija 268.
Mangoli 269.
Mangun 264.
Mann, seine Bedeutung in der Geschlechtsgenossenschaft 275–279.
Manus Gesetzbuch 297. 304. 312. 462. 491.
Machboub 434.
Madagaskar 327.
Mäaten 130. 242.
Mädchenmord 260–261. 398.
Männerkindbett 361–363.
Magyaren 162. 183.
Mahliyâ 464.
Mahr 393.
Maitressenwesen 445.
Makak Uanderu (Macacus silerus) 26.
Makassaren 267.
Malayen 92. 94. 212. 229. 269. 344.
Maler 268.
Malgaschen 104. 265.
Maljsoren 515.
Mancipatio 314.
Mandingding-Ehe 266.
Mandingo 78. 209. 210. 309.
Manga-Mysterien 143.
Mangalija 268.
Mangoli 269.
Mangun 264.
Mann, seine Bedeutung in der Geschlechtsgenossenschaft 275–279.
Manus Gesetzbuch 297. 304. 312. 462. 491.
Page 544
Manus der Römer 314. 315.
Maori 82. 88. 93. 103. 104. 184. 244. 300. 327. 341.
Mar 265.
Maravaneger 78–79. 89.
Markesas-Insulaner 81–82. 93. 215. 220. 244. 294.
„Maro“ 85.
Marshall-Insulaner 212. 264. 294.
Maskat 94.
Massageten 130.
Massai 86. 91. 115. 293. 329.
Masturbation im Harem 432.
Matriarchat, schon dem Keime nach in der Tierwelt vorhanden 42.
— unterschieden von der Muttergruppe 151.
Entwicklungsbedingungen und Wesen des — 197–207.
Einrichtungen und Sitten im — 208–226.
Bündnisformen im — 227–240.
Matrimonio alla carta 442.
Matrone in Altrom 547.
Maulwurf 36–37.
Maus, Mutterliebe der 35–36.
Maypures 245.
Mbondemoneger 309.
Meder 243. 433.
Meerschweinchen 35.
Mekake 384.
Mekka 441.
Melanesien 244.
Maori 82. 88. 93. 103. 104. 184. 244. 300. 327. 341.
Mar 265.
Maravaneger 78–79. 89.
Markesas-Insulaner 81–82. 93. 215. 220. 244. 294.
„Maro“ 85.
Marshall-Insulaner 212. 264. 294.
Maskat 94.
Massageten 130.
Massai 86. 91. 115. 293. 329.
Masturbation im Harem 432.
Matriarchat, schon dem Keime nach in der Tierwelt vorhanden 42.
— unterschieden von der Muttergruppe 151.
Entwicklungsbedingungen und Wesen des — 197–207.
Einrichtungen und Sitten im — 208–226.
Bündnisformen im — 227–240.
Matrimonio alla carta 442.
Matrone in Altrom 547.
Maulwurf 36–37.
Maus, Mutterliebe der 35–36.
Maypures 245.
Mbondemoneger 309.
Meder 243. 433.
Meerschweinchen 35.
Mekake 384.
Mekka 441.
Melanesien 244.
Page 545
Menangkabau 268. 269.
Mesodoma 537.
Meta 316.
Metsch 291.
Mika-Operation 295.
Milchverwandtschaft 402. 504. 525.
Mincopies 68. 89. 92. 105. 341.
Minnewesen 560–563.
Mir der Grossrussen 469. 495. 503.
Miranha-Indianer 147.
Mirediten 515–516.
Missheirat 447.
Mitgift 534–535. 546.
Moesinoeken 130.
Mohallil 410.
Môhar 313. 373.
Mokscha 321.
Molochsdienst 354.
Monbuttu 77. 293.
Mongolen 264. 291. 310. 342.
Monogamie (Einzelehe) im Tierreiche 25–30;
erste Form des Geschlechtsverkehrs 125–129.
— in der Geschlechtsgenossenschaft 284.
— der Armut 324.
Falsche — 368. 369.
— in China 381.
— im Islâm 412–413.
— in Hellas 533.
Mesodoma 537.
Meta 316.
Metsch 291.
Mika-Operation 295.
Milchverwandtschaft 402. 504. 525.
Mincopies 68. 89. 92. 105. 341.
Minnewesen 560–563.
Mir der Grossrussen 469. 495. 503.
Miranha-Indianer 147.
Mirediten 515–516.
Missheirat 447.
Mitgift 534–535. 546.
Moesinoeken 130.
Mohallil 410.
Môhar 313. 373.
Mokscha 321.
Molochsdienst 354.
Monbuttu 77. 293.
Mongolen 264. 291. 310. 342.
Monogamie (Einzelehe) im Tierreiche 25–30;
erste Form des Geschlechtsverkehrs 125–129.
— in der Geschlechtsgenossenschaft 284.
— der Armut 324.
Falsche — 368. 369.
— in China 381.
— im Islâm 412–413.
— in Hellas 533.
Page 546
— in Altrom 545.
— durch das Christentum zur ausschliesslichen Eheform erhoben
558.
Mopla oder Mapilla 249.
Moraikko 385.
Mordwinen 321. 494.
Morgengabe, zuerst Sühngabe 298.
dann Kaufpreis 302.
Mortlock-Insulaner 93. 159. 212.
Mosaïb 434.
Moschusente, australische 20.
Mpongwe 328.
Muata Jamwos Reich 276–277.
Mu-etschèl 404.
Muhammed 398.
Mulattinnen, Üppigkeit ihrer Körperformen 7.
Küssen 106.
Munda 293.
Mundium 316.
Mundr 316.
Murmeltiere 35.
Mustahüll 410.
Mutter, als Stamm der Familie 146.
Mutterfolge 150.
— bei den Indianern 191–192.
— in Afrika 208–211.
— in Amerika 211–212.
— in Polynesien 212.
— durch das Christentum zur ausschliesslichen Eheform erhoben
558.
Mopla oder Mapilla 249.
Moraikko 385.
Mordwinen 321. 494.
Morgengabe, zuerst Sühngabe 298.
dann Kaufpreis 302.
Mortlock-Insulaner 93. 159. 212.
Mosaïb 434.
Moschusente, australische 20.
Mpongwe 328.
Muata Jamwos Reich 276–277.
Mu-etschèl 404.
Muhammed 398.
Mulattinnen, Üppigkeit ihrer Körperformen 7.
Küssen 106.
Munda 293.
Mundium 316.
Mundr 316.
Murmeltiere 35.
Mustahüll 410.
Mutter, als Stamm der Familie 146.
Mutterfolge 150.
— bei den Indianern 191–192.
— in Afrika 208–211.
— in Amerika 211–212.
— in Polynesien 212.
Page 547
Muttergruppe 149–175.
Mutterliebe im Tierreiche 34–35.
— keine Folge des Gebärens 41.
— ein Instinkt zur Sicherung der Art 146–147;
bei manchen Völkern noch wenig entwickelt 147–148;
stärker als die Liebe zum Manne 148–149;
zeitigt die Kindesliebe 170.
Mutterrecht 151. 203.
Mycetes 22.
Nachkommen, ihr Verhältnis zu den Erzeugern 9–10.
— zur Art 33.
Pflege derselben 33–35.
Nacktheit 67.
— in Indien 70.
— im alten Rom 70–73.
— in der Südsee 73.
— in Südamerika 74.
— in Osteuropa 85.
— verpönt in Europa 76.
Naïr 168. 229. 248.
Nakôdo 384.
Naradas Gesetz 473.
Narraganset 214.
Nasamonen 130–131. 253.
Nasengruss 104.
Natchetz 214.
Naturvölker 44.
— deren angebliche Entartung 47.
Nautsch-Mädchen 358.
Mutterliebe im Tierreiche 34–35.
— keine Folge des Gebärens 41.
— ein Instinkt zur Sicherung der Art 146–147;
bei manchen Völkern noch wenig entwickelt 147–148;
stärker als die Liebe zum Manne 148–149;
zeitigt die Kindesliebe 170.
Mutterrecht 151. 203.
Mycetes 22.
Nachkommen, ihr Verhältnis zu den Erzeugern 9–10.
— zur Art 33.
Pflege derselben 33–35.
Nacktheit 67.
— in Indien 70.
— im alten Rom 70–73.
— in der Südsee 73.
— in Südamerika 74.
— in Osteuropa 85.
— verpönt in Europa 76.
Naïr 168. 229. 248.
Nakôdo 384.
Naradas Gesetz 473.
Narraganset 214.
Nasamonen 130–131. 253.
Nasengruss 104.
Natchetz 214.
Naturvölker 44.
— deren angebliche Entartung 47.
Nautsch-Mädchen 358.
Page 548
Navajos 214.
Nebenfrauen s. Kebsin.
Neffenverhältnis 207.
Neger, haben ein weniger empfindliches Nervensystem 12.
— ein geringeres Hirngewicht 13.
— erröten wenig 62.
— sind weniger schamhaft 63;
werden es durch Berührung mit Europäern 89.
— küssen nicht 103.
Liebe und Liebkosung 108. 210.
Matriarchalische Verwandtschaft bei den — 225.
Frauenraub 291.
Negerinnen, wenig verschieden von den Männern 6.
Schmalheit des Beckens 7.
Langes Säugen der Kinder 172.
Nehannes 214.
Nepal 252.
Nervensystem, Verfeinerung des 11–12.
Nestorianer 441–443.
Neubritannien 5. 114. 115. 147.
Neuguinea-Insulaner s. Papua.
Neuhebriden-Insulaner 69. 245. 259.
Neukaledonier 69. 85. 264. 294.
Neuseeländer s. Maori.
Njaai 446.
Niamniam 157. 348.
Nias-Insulaner 268.
Nikah-al-mota-Ehe 238. 393.
Niyoga 470.
Nebenfrauen s. Kebsin.
Neffenverhältnis 207.
Neger, haben ein weniger empfindliches Nervensystem 12.
— ein geringeres Hirngewicht 13.
— erröten wenig 62.
— sind weniger schamhaft 63;
werden es durch Berührung mit Europäern 89.
— küssen nicht 103.
Liebe und Liebkosung 108. 210.
Matriarchalische Verwandtschaft bei den — 225.
Frauenraub 291.
Negerinnen, wenig verschieden von den Männern 6.
Schmalheit des Beckens 7.
Langes Säugen der Kinder 172.
Nehannes 214.
Nepal 252.
Nervensystem, Verfeinerung des 11–12.
Nestorianer 441–443.
Neubritannien 5. 114. 115. 147.
Neuguinea-Insulaner s. Papua.
Neuhebriden-Insulaner 69. 245. 259.
Neukaledonier 69. 85. 264. 294.
Neuseeländer s. Maori.
Njaai 446.
Niamniam 157. 348.
Nias-Insulaner 268.
Nikah-al-mota-Ehe 238. 393.
Niyoga 470.
Page 549
Nogaische Tataren 184.
Nomadentum 198.
Nomen gentilicium 525. 526.
Nordamerika, Fruchtabtreibung 294.
Nue-Kun 215.
Nuer-Neger 69.
Nukuhiwa 244.
Oberbayern, Unkeuschheit in 223.
Obboneger 77.
Odaliske 415.
Odschibwä 214.
Oesbeken 310. 434.
Ohrenrobben (Otaria jubata L.) 17. 18.
Olo Ot 142.
Oltsche 264.
Onkel, mütterlicher; seine Rolle im Matriarchat 204–205. 207;
bei den Malayen 233;
bei den Arabern 238.
Onondaga 166.
Orang-Sakai 142.
Orang-Utan 26. 87.
Osseten 311. 519–520.
Osterinsel 327.
Ostgoten 517.
Ostjaken 183. 264. 265. 311. 321.
Ostindischer Archipel 445–447.
Nomadentum 198.
Nomen gentilicium 525. 526.
Nordamerika, Fruchtabtreibung 294.
Nue-Kun 215.
Nuer-Neger 69.
Nukuhiwa 244.
Oberbayern, Unkeuschheit in 223.
Obboneger 77.
Odaliske 415.
Odschibwä 214.
Oesbeken 310. 434.
Ohrenrobben (Otaria jubata L.) 17. 18.
Olo Ot 142.
Oltsche 264.
Onkel, mütterlicher; seine Rolle im Matriarchat 204–205. 207;
bei den Malayen 233;
bei den Arabern 238.
Onondaga 166.
Orang-Sakai 142.
Orang-Utan 26. 87.
Osseten 311. 519–520.
Osterinsel 327.
Ostgoten 517.
Ostjaken 183. 264. 265. 311. 321.
Ostindischer Archipel 445–447.
Page 550
Ova-herero 209. 245.
Paaren, in der Urzeit auf gewisse Jahreszeiten beschränkt 127–128.
Paarungs- oder Geschlechtstrieb, veredelbar 8.
— ein Naturgesetz 8.
— seine Folgen 16.
— im Tierreich 17. 31. 123;
im Frühjahre und Sommer 128;
durch das Christentum als unrein betrachtet 555.
Päderastie 433–436. 541. 551.
Pahari 252.
Paiçaea-Ehe 297.
Palau-Insulaner 85. 213. 220.
Pallake 539.
Pantoffel im Harem 423.
Pantschayat 492.
Papua 103. 133. 183. 202. 264. 269. 290. 311.
Paradiesvögel (Amblyornis ornata) 21.
Paraguiten 74. 448–450.
Pasemaher 231. 268.
Passauindianer 139.
Patagonen 93.
Pater familias 543.
Patriarch 286. 529.
Patriarchalfamilie 303.
Patriarchat, Ausbildung des 347–365.
— seine Vielweiberei 366–390.
Entwicklung in Indien 453–480.
Paaren, in der Urzeit auf gewisse Jahreszeiten beschränkt 127–128.
Paarungs- oder Geschlechtstrieb, veredelbar 8.
— ein Naturgesetz 8.
— seine Folgen 16.
— im Tierreich 17. 31. 123;
im Frühjahre und Sommer 128;
durch das Christentum als unrein betrachtet 555.
Päderastie 433–436. 541. 551.
Pahari 252.
Paiçaea-Ehe 297.
Palau-Insulaner 85. 213. 220.
Pallake 539.
Pantoffel im Harem 423.
Pantschayat 492.
Papua 103. 133. 183. 202. 264. 269. 290. 311.
Paradiesvögel (Amblyornis ornata) 21.
Paraguiten 74. 448–450.
Pasemaher 231. 268.
Passauindianer 139.
Patagonen 93.
Pater familias 543.
Patriarch 286. 529.
Patriarchalfamilie 303.
Patriarchat, Ausbildung des 347–365.
— seine Vielweiberei 366–390.
Entwicklung in Indien 453–480.
Page 551
Patrizier 526–527.
Pavian 22.
Peculium 497. 511.
Peculium castrense 544.
Peculium quasi castrense 544–545.
Pehuenchen 311.
Perser 94. 334. 360. 395. 403. 411. 412. 414. 417. 424. 426. 433. 434.
435. 438–440.
Peruaner der Inkazeit 139.
Pescheräh 22. 68. 88. 89. 103. 121. 141. 147. 153. 291.
Pflanzenkost, ihr Einfluss auf die Entwicklung des Weibes 6–7.
Phallusdienst 296.
Pharaonen, Häuslichkeit der 69.
Philippinen 92. 311.
Phratria 502. 521–522.
Phyle 189. 502. 520.
Phylopatores 521.
Piçaca-Ehe 463.
Pikten 243.
Plattwürmer (Plenarien) 33.
Plebejer in Altrom 526–528.
Pleme 502.
Plenarien 33.
Pobratimstvo 505.
Poggi- oder Pageh-Insulaner 142.
Polen 319.
Pavian 22.
Peculium 497. 511.
Peculium castrense 544.
Peculium quasi castrense 544–545.
Pehuenchen 311.
Perser 94. 334. 360. 395. 403. 411. 412. 414. 417. 424. 426. 433. 434.
435. 438–440.
Peruaner der Inkazeit 139.
Pescheräh 22. 68. 88. 89. 103. 121. 141. 147. 153. 291.
Pflanzenkost, ihr Einfluss auf die Entwicklung des Weibes 6–7.
Phallusdienst 296.
Pharaonen, Häuslichkeit der 69.
Philippinen 92. 311.
Phratria 502. 521–522.
Phyle 189. 502. 520.
Phylopatores 521.
Piçaca-Ehe 463.
Pikten 243.
Plattwürmer (Plenarien) 33.
Plebejer in Altrom 526–528.
Pleme 502.
Plenarien 33.
Pobratimstvo 505.
Poggi- oder Pageh-Insulaner 142.
Polen 319.
Page 552
Polyandrie s. Vielmännerei.
Polygamie 22. 228. 368.
Polygynie s. Vielweiberei.
Polynesier 198. 244. 311.
Ponapesen 82. 128.
Potowatomi 214.
Prachtfinken 28.
Prajapati-Ehe 463.
Prcija 510.
Priesterehe 556.
Promiskuität (schrankenlose Vermischung) 22.
— in der Urzeit? 124;
nach Dr. Starcke 456–458.
Prostitution, gastliche 187. 326–329.
Unterschied zwischen — und Vielmännerei 241.
— entwickelt sich neben der Familie 274.
Kultliche — 357.
Käufliche — 358. 359.
— in Japan 385.
— in Althellas 540.
— in Altrom 551.
Unterdrückung durch das Christentum 555.
Psittacus pertinax 28.
Pudor 65.
Pui, Puipui 159. 213.
Puri-Indianer 68.
Quânfang 300.
Queridas 447.
Polygamie 22. 228. 368.
Polygynie s. Vielweiberei.
Polynesier 198. 244. 311.
Ponapesen 82. 128.
Potowatomi 214.
Prachtfinken 28.
Prajapati-Ehe 463.
Prcija 510.
Priesterehe 556.
Promiskuität (schrankenlose Vermischung) 22.
— in der Urzeit? 124;
nach Dr. Starcke 456–458.
Prostitution, gastliche 187. 326–329.
Unterschied zwischen — und Vielmännerei 241.
— entwickelt sich neben der Familie 274.
Kultliche — 357.
Käufliche — 358. 359.
— in Japan 385.
— in Althellas 540.
— in Altrom 551.
Unterdrückung durch das Christentum 555.
Psittacus pertinax 28.
Pudor 65.
Pui, Puipui 159. 213.
Puri-Indianer 68.
Quânfang 300.
Queridas 447.
Page 553
Quiguáberás 449.
Radha 402.
Radschputen 260. 481. 487. 489–490.
„Rahad“ 85.
Rakschasa-Ehe 297. 463.
Ramnes 520.
Ratten 36.
Raub der Frauen s. Weiberraub.
Raubehe 196.
Raubsitte 287.
Reddi 249. 250.
Redschang 268.
Religion, war nicht das bildende Prinzip der antiken Familie 304.
Ridhâ at 402.
Rinder als Kaufpreis der Weiber 307. 308. 312. 314.
Römer, geringes Schamgefühl bei den 70–73.
— ihre Ausdrücke für Kuss und Küssen 106.
Weiberraub bei den — 183.
— ihre Ausdrücke für Oheim 205.
Fruchtabtreibung 294.
Raubform der Ehe 301.
Scheinkauf 314–315.
Einteilung in Stämme 520, in Kurien 521.
Altfamilie 541.
Rshi-Ehe 312. 463.
Rubaend 420.
Rückblick auf die Geschichte der Familie 567–574.
Radha 402.
Radschputen 260. 481. 487. 489–490.
„Rahad“ 85.
Rakschasa-Ehe 297. 463.
Ramnes 520.
Ratten 36.
Raub der Frauen s. Weiberraub.
Raubehe 196.
Raubsitte 287.
Reddi 249. 250.
Redschang 268.
Religion, war nicht das bildende Prinzip der antiken Familie 304.
Ridhâ at 402.
Rinder als Kaufpreis der Weiber 307. 308. 312. 314.
Römer, geringes Schamgefühl bei den 70–73.
— ihre Ausdrücke für Kuss und Küssen 106.
Weiberraub bei den — 183.
— ihre Ausdrücke für Oheim 205.
Fruchtabtreibung 294.
Raubform der Ehe 301.
Scheinkauf 314–315.
Einteilung in Stämme 520, in Kurien 521.
Altfamilie 541.
Rshi-Ehe 312. 463.
Rubaend 420.
Rückblick auf die Geschichte der Familie 567–574.
Page 554
Russen 75. 105. 319. 495. 502. 503. 506–507.
Saan s. Buschmänner.
Sabier 354.
Sabinerinnen, Raub der 183.
Sachem 278.
Sachsen 316.
Sacra gentilicia 545.
Sacrament der Ehe 557.
Sacrificia gentilicia 522.
Säugeperiode der Kinder 168–173.
Samanodoca 487.
Samoa, Schamlosigkeit auf 91. Fruchtabtreibung auf — 294.
Samojeden 181. 183. 291. 327.
Sapinda 469.
Saporogische Kosaken 248.
Sati 269. 353. 471–472.
Scat 316.
Schädel, Wachstum seines Volumens mit dem Fortschreiten der
Gesittung 13;
sein Umfang nach Klassen und Berufen 14.
Scham, geschlechtliche (Pudor) 65.
Schamgürtel 85.
Schamgefühl 60–96.
Schamhaftigkeit, auf den untersten Stufen nicht vorhanden 62.
— ein Instinkt jüngerer Art 62.
Ausbildung der — beim Kulturmenschen 63–65.
— oft mit Sittsamkeit und Keuschheit verwechselt 65.
Saan s. Buschmänner.
Sabier 354.
Sabinerinnen, Raub der 183.
Sachem 278.
Sachsen 316.
Sacra gentilicia 545.
Sacrament der Ehe 557.
Sacrificia gentilicia 522.
Säugeperiode der Kinder 168–173.
Samanodoca 487.
Samoa, Schamlosigkeit auf 91. Fruchtabtreibung auf — 294.
Samojeden 181. 183. 291. 327.
Sapinda 469.
Saporogische Kosaken 248.
Sati 269. 353. 471–472.
Scat 316.
Schädel, Wachstum seines Volumens mit dem Fortschreiten der
Gesittung 13;
sein Umfang nach Klassen und Berufen 14.
Scham, geschlechtliche (Pudor) 65.
Schamgürtel 85.
Schamgefühl 60–96.
Schamhaftigkeit, auf den untersten Stufen nicht vorhanden 62.
— ein Instinkt jüngerer Art 62.
Ausbildung der — beim Kulturmenschen 63–65.
— oft mit Sittsamkeit und Keuschheit verwechselt 65.
Page 555
— in Indien 70.
— im alten Rom 70–73.
— in der Südsee 73.
— in Südamerika 74.
— in Osteuropa 75.
— in Island 75.
— beim weiblichen Geschlecht 77–83;
als Ursprung der Kleidung, Hautmalerei und Tättowierung 83.
Scheinkampf um das Weib 289–292.
Scheinkauf der Frauen 314.
Scheinraub, seine Phasen 287–305.
Schilluk-Neger 68.
Schimpanse (Troglodytes calvus) 26.
Schmerzempfindung, geringer auf niederen Gesittungsstufen 12.
Schmuck, älter als Kleidung 84.
Schönheitssinn im Tierreiche 18–19.
Schotten 181.
Schwarzspecht (Picus martius L.) 19.
Schweiz, Kiltgang in der 224.
Gemeinderschaft 512.
Schwiegermutter 289–290. 302–303. 423. 476.
Seeland, Unkeuschheit in 222. 223.
Seelenkult 375.
Selamlik 417.
Semando-Ehe 266.
Sept 494. 500.
Serakolet 209. 210.
Serben 171. 320.
— im alten Rom 70–73.
— in der Südsee 73.
— in Südamerika 74.
— in Osteuropa 75.
— in Island 75.
— beim weiblichen Geschlecht 77–83;
als Ursprung der Kleidung, Hautmalerei und Tättowierung 83.
Scheinkampf um das Weib 289–292.
Scheinkauf der Frauen 314.
Scheinraub, seine Phasen 287–305.
Schilluk-Neger 68.
Schimpanse (Troglodytes calvus) 26.
Schmerzempfindung, geringer auf niederen Gesittungsstufen 12.
Schmuck, älter als Kleidung 84.
Schönheitssinn im Tierreiche 18–19.
Schotten 181.
Schwarzspecht (Picus martius L.) 19.
Schweiz, Kiltgang in der 224.
Gemeinderschaft 512.
Schwiegermutter 289–290. 302–303. 423. 476.
Seeland, Unkeuschheit in 222. 223.
Seelenkult 375.
Selamlik 417.
Semando-Ehe 266.
Sept 494. 500.
Serakolet 209. 210.
Serben 171. 320.
Page 556
Serere 210.
Sesshaftigkeit, nicht gleichbedeutend mit Ackerbau 198–199.
Setr-Awret 419.
Shanghai 443.
Siam 311.
Sibirien, Weiberkauf in 320.
Wilde Ehen in — 444–445.
Sierra Leone 309. 325. 328. 331.
Sighe 438.
Singhalesen 254–255.
Sippe 189.
— der Zigeuner 465.
— der Hindu 469.
— der Radschputen 491.
Der Geschlechter- oder Sippenverband 497–528.
Doppelbedeutung des Wortes — 516.
Sippenfest in der Crnagora 503–504.
Sittsamkeit oder Anstandsgefühl oft mit Schamhaftigkeit verwechselt
65.
Sizilien, Mädchenentführung in, 184.
Skandinavier 182. 316.
Sklave und Sklavin 285. 286. 351. 368. 414–415.
Skoten 499.
Slaven 305.
Frauenkauf 319–321.
Grabfolge 352.
Slovenen 300.
Sogkonate 214.
Somal 103. 290. 308. 344.
Sesshaftigkeit, nicht gleichbedeutend mit Ackerbau 198–199.
Setr-Awret 419.
Shanghai 443.
Siam 311.
Sibirien, Weiberkauf in 320.
Wilde Ehen in — 444–445.
Sierra Leone 309. 325. 328. 331.
Sighe 438.
Singhalesen 254–255.
Sippe 189.
— der Zigeuner 465.
— der Hindu 469.
— der Radschputen 491.
Der Geschlechter- oder Sippenverband 497–528.
Doppelbedeutung des Wortes — 516.
Sippenfest in der Crnagora 503–504.
Sittsamkeit oder Anstandsgefühl oft mit Schamhaftigkeit verwechselt
65.
Sizilien, Mädchenentführung in, 184.
Skandinavier 182. 316.
Sklave und Sklavin 285. 286. 351. 368. 414–415.
Skoten 499.
Slaven 305.
Frauenkauf 319–321.
Grabfolge 352.
Slovenen 300.
Sogkonate 214.
Somal 103. 290. 308. 344.
Page 557
Sondereigentum, sein Entstehen 512–513.
— in Altrom und Hellas 524.
Sonrhay 339.
Sparta, Frauenraub in 301.
Die Familie in — 536. 537.
Vatergewalt 539.
Keine Prostitution 541.
Spinnen 34.
Sponsalia 546.
Sprödigkeit, Eigenschaft des Weibes 15.
Stamm, entwickelt sich aus der Horde 155. 482.
Stammeszeichen 364.
Stanitza 495.
Stichling (Gasterosteus pungitus) 39.
Storch 30.
Stridhana 475.
Suanen 311.
Südsee-Insulaner 79. 93. 153.
Südslaven, das Weib bei den 118.
Mädchenraub 299.
Frauenkauf 319–320.
Stellung der Witwe 353.
Zadruga od. Hausgenossenschaft 500.
Sufi 434.
Sulukaffern 109. 264. 265.
Sumando-Ehe 233. 266.
Sutra 461.
Suya-Indianer 68.
— in Altrom und Hellas 524.
Sonrhay 339.
Sparta, Frauenraub in 301.
Die Familie in — 536. 537.
Vatergewalt 539.
Keine Prostitution 541.
Spinnen 34.
Sponsalia 546.
Sprödigkeit, Eigenschaft des Weibes 15.
Stamm, entwickelt sich aus der Horde 155. 482.
Stammeszeichen 364.
Stanitza 495.
Stichling (Gasterosteus pungitus) 39.
Storch 30.
Stridhana 475.
Suanen 311.
Südsee-Insulaner 79. 93. 153.
Südslaven, das Weib bei den 118.
Mädchenraub 299.
Frauenkauf 319–320.
Stellung der Witwe 353.
Zadruga od. Hausgenossenschaft 500.
Sufi 434.
Sulukaffern 109. 264. 265.
Sumando-Ehe 233. 266.
Sutra 461.
Suya-Indianer 68.
Page 558
Tättowierung 83.
Tagalen 68. 222.
Tahitier 79–80. 91. 103. 244. 304.
Tanzkunst im Tierreiche 20–22.
Tarungareh 68.
Tarantelspinne 34.
Tasmanier 22. 50. 81. 183.
Tataren 310.
Telugu oder Telinga 249.
Tetrao umbellus 20.
Tetrao urophasianus 19.
Thraker 435.
Tibeter 254. 326. 336.
Tierreich, Werbesitten und Geschlechtsverkehr 17–82.
Familienleben 33–42.
Timani 309.
Timoresen 231. 266. 268.
Tinné-Indianer 327.
Tities 520.
Tlako 498.
Tlakozük 498.
Tlinkit 169. 191–192.
Toda 179. 246. 247. 311.
Togoland, Frauenkauf 309.
Torodo 209.
„Totem“ 181. 190. 194. 392.
Tagalen 68. 222.
Tahitier 79–80. 91. 103. 244. 304.
Tanzkunst im Tierreiche 20–22.
Tarungareh 68.
Tarantelspinne 34.
Tasmanier 22. 50. 81. 183.
Tataren 310.
Telugu oder Telinga 249.
Tetrao umbellus 20.
Tetrao urophasianus 19.
Thraker 435.
Tibeter 254. 326. 336.
Tierreich, Werbesitten und Geschlechtsverkehr 17–82.
Familienleben 33–42.
Timani 309.
Timoresen 231. 266. 268.
Tinné-Indianer 327.
Tities 520.
Tlako 498.
Tlakozük 498.
Tlinkit 169. 191–192.
Toda 179. 246. 247. 311.
Togoland, Frauenkauf 309.
Torodo 209.
„Totem“ 181. 190. 194. 392.
Page 559
Tottiyar 249.
„Trauertoilette“ in Westafrika 81.
Trennung der Geschlechter 4.
— in der Wohnweise 218–220.
Treue, eheliche, in der Tierwelt 30.
— bei den Wilden 135–139.
Tribadismus 433.
Tribinus 521.
Tribus 502. 520.
Trumai-Indianer 68. 96.
Troglodytes-Arten 123.
Tschader 420.
Tschechen 319.
Tscheremissen 494.
Tscherkessen 181. 184. 264. 311.
Tschernagorzen 118. 320. 501.
Tscheva 78.
Tschumbuka 78.
Tschuwaschen 321. 493.
Tsi und Tsie 382.
Tuareg 208.
Tubari 93.
Türken 108. 294. 434. 436.
Tungusen 264. 291. 311.
Tupinamba 264.
Turkmenen 184. 310.
Turteltauben 20.
„Trauertoilette“ in Westafrika 81.
Trennung der Geschlechter 4.
— in der Wohnweise 218–220.
Treue, eheliche, in der Tierwelt 30.
— bei den Wilden 135–139.
Tribadismus 433.
Tribinus 521.
Tribus 502. 520.
Trumai-Indianer 68. 96.
Troglodytes-Arten 123.
Tschader 420.
Tschechen 319.
Tscheremissen 494.
Tscherkessen 181. 184. 264. 311.
Tschernagorzen 118. 320. 501.
Tscheva 78.
Tschumbuka 78.
Tschuwaschen 321. 493.
Tsi und Tsie 382.
Tuareg 208.
Tubari 93.
Türken 108. 294. 434. 436.
Tungusen 264. 291. 311.
Tupinamba 264.
Turkmenen 184. 310.
Turteltauben 20.
Page 560
Tyrannis 498.
Uganda 78.
Uistiti (Harpale Jacchus) 26.
Uled Naïl 221.
Ummweled 412.
Ungarn 319.
Unkeuschheit der Mädchen 341.
Unyamuezi 341.
Upastri 476.
Urmensch 43. 53.
Urzeit, Lieblosigkeit der 112.
Usadba 495.
Uskoken 299.
Usus-Ehe 304. 305.
Vater, ursprünglich zwar Herr, aber kein Mitglied der Familie 186.
— bei den Malayen 233.
Entstehen den —begriffs 286.
Der — des Patriarchats 303.
— des Sippenverbandes 529.
— der Altfamilie 531.
— in Althellas 539.
— in Altrom 543.
Vaterliebe, keineswegs angeboren 41;
ihr Entstehen 340.
Vaterrecht 303.
Vaterschaft 167.
Verlobung 321. 340.
Uganda 78.
Uistiti (Harpale Jacchus) 26.
Uled Naïl 221.
Ummweled 412.
Ungarn 319.
Unkeuschheit der Mädchen 341.
Unyamuezi 341.
Upastri 476.
Urmensch 43. 53.
Urzeit, Lieblosigkeit der 112.
Usadba 495.
Uskoken 299.
Usus-Ehe 304. 305.
Vater, ursprünglich zwar Herr, aber kein Mitglied der Familie 186.
— bei den Malayen 233.
Entstehen den —begriffs 286.
Der — des Patriarchats 303.
— des Sippenverbandes 529.
— der Altfamilie 531.
— in Althellas 539.
— in Altrom 543.
Vaterliebe, keineswegs angeboren 41;
ihr Entstehen 340.
Vaterrecht 303.
Vaterschaft 167.
Verlobung 321. 340.
Page 561
Verschleierung 400. 419–421.
Verschnittene 334. 401.
Verwandtschaft 155.
Verwandtschaftssysteme 159;
Hindernis des Geschlechtsverkehrs 176.
— bei Exogamen 186.
Veränderung der —begriffe 365.
Umgestaltung der natürlichen — in eine künstliche 470.
Umgestaltung durch physiologische Vorstellungen 530–531.
Vielmännerei (Polyandrie) im Tierreiche 24–25;
im Matriarchat 228. 241–261.
Vielweiberei (Polygynie, Polygamie) im Tierreiche 22–24.
— durch Frauenraub geregelt 279.
— ein Herrschaftsverhältnis 285.
— ausgebildet durch den Frauenkauf 324.
Die patriarchalische — 366–390.
— im Christentume 558–559.
Viti-Insulaner 143. 174. 183. 205. 228. 290. 294.
Vögel, sind vielfach Monogamen 27.
— ihr Familienleben 38.
Vojvoda 502.
Wadschagga 69. 299.
Wahabiten 328.
Wahárá 341.
Wahlverschwisterung 504–505.
Wakavirondo 79. 91.
Wakuafi 308.
Wanyamuesi 308.
Wapokomo 268.
Verschnittene 334. 401.
Verwandtschaft 155.
Verwandtschaftssysteme 159;
Hindernis des Geschlechtsverkehrs 176.
— bei Exogamen 186.
Veränderung der —begriffe 365.
Umgestaltung der natürlichen — in eine künstliche 470.
Umgestaltung durch physiologische Vorstellungen 530–531.
Vielmännerei (Polyandrie) im Tierreiche 24–25;
im Matriarchat 228. 241–261.
Vielweiberei (Polygynie, Polygamie) im Tierreiche 22–24.
— durch Frauenraub geregelt 279.
— ein Herrschaftsverhältnis 285.
— ausgebildet durch den Frauenkauf 324.
Die patriarchalische — 366–390.
— im Christentume 558–559.
Viti-Insulaner 143. 174. 183. 205. 228. 290. 294.
Vögel, sind vielfach Monogamen 27.
— ihr Familienleben 38.
Vojvoda 502.
Wadschagga 69. 299.
Wahabiten 328.
Wahárá 341.
Wahlverschwisterung 504–505.
Wakavirondo 79. 91.
Wakuafi 308.
Wanyamuesi 308.
Wapokomo 268.
Page 562
Wataweita 69. 88.
Wateita 291.
Watschandi 134.
Webervogel (Ploceus socius Lath.) 20.
Weddah 50.
Wehrhaftmachung 364.
Weib, erotischen Genüssen weniger zugethan 128.
— in der Geschlechtsgenossenschaft gleichberechtigt mit dem
Manne 146.
— Hüterin und Besitzerin der Hütte 200.
— baut das Feld 203.
— ist Familienhaupt im Matriarchat 208–226.
— wird allmählich dem Manne dienstbar 277–279;
endlich Gegenstand des Besitzes 285.
Erniedrigung des — 323.
— in Altägypten 369.
— in Altisrael 371.
— in China 379.
— im vorislâmitischen Arabien 393–397.
— im Islâm 408.
Stellung des —es bei den Slaven 509.
— bei den alten Griechen 532–539;
in Altrom 543–549;
im Mittelalter 563–564.
Weibchen, der Stamm der Tierfamilie 41.
Weibergemeinschaft 124.
Weiberkauf 302.
Weiberraub 181. 275–286.
Weibersoldaten 116–119.
Weibersprache 188.
Weibertausch 137–138.
Wateita 291.
Watschandi 134.
Webervogel (Ploceus socius Lath.) 20.
Weddah 50.
Wehrhaftmachung 364.
Weib, erotischen Genüssen weniger zugethan 128.
— in der Geschlechtsgenossenschaft gleichberechtigt mit dem
Manne 146.
— Hüterin und Besitzerin der Hütte 200.
— baut das Feld 203.
— ist Familienhaupt im Matriarchat 208–226.
— wird allmählich dem Manne dienstbar 277–279;
endlich Gegenstand des Besitzes 285.
Erniedrigung des — 323.
— in Altägypten 369.
— in Altisrael 371.
— in China 379.
— im vorislâmitischen Arabien 393–397.
— im Islâm 408.
Stellung des —es bei den Slaven 509.
— bei den alten Griechen 532–539;
in Altrom 543–549;
im Mittelalter 563–564.
Weibchen, der Stamm der Tierfamilie 41.
Weibergemeinschaft 124.
Weiberkauf 302.
Weiberraub 181. 275–286.
Weibersoldaten 116–119.
Weibersprache 188.
Weibertausch 137–138.
Page 563
Weibliches Geschlecht, Rolle desselben im Paarungstriebe 14–15.
— empfindet zuerst Sorge für die Brut 40.
— bleibt völlig nackt, während die Männer sich schon bekleiden
77–80.
Schamhaftigkeit beim — 80–83;
seine Grausamkeit 114–116;
beim Wilden 119–120.
Werbesitten im Tierreiche 17–32.
Werinen 317.
Westgoten 517.
Wilde Ehe 444–452.
Winipeg 214.
Wirbeltiere (Vertebraten) 33.
Wittemon 316.
Witwe, in China 381;
in Indien 478–480.
Witwenverbrennung 269. 353. 471–472.
Wogulen 311. 321.
Wollust, beim Zeugungsgeschäft 10–11.
— steigert sich mit der Ausbildung des Nervensystems 11–14.
Wolof-Neger 205. 209. 210. 268.
Wotjäken 222. 322.
Yoshi-ni-naru 385.
Yoshiwara 385.
Zadruga 500. 504.
Zeitehen 438–452.
Zenana 336. 417. 476.
— empfindet zuerst Sorge für die Brut 40.
— bleibt völlig nackt, während die Männer sich schon bekleiden
77–80.
Schamhaftigkeit beim — 80–83;
seine Grausamkeit 114–116;
beim Wilden 119–120.
Werbesitten im Tierreiche 17–32.
Werinen 317.
Westgoten 517.
Wilde Ehe 444–452.
Winipeg 214.
Wirbeltiere (Vertebraten) 33.
Wittemon 316.
Witwe, in China 381;
in Indien 478–480.
Witwenverbrennung 269. 353. 471–472.
Wogulen 311. 321.
Wollust, beim Zeugungsgeschäft 10–11.
— steigert sich mit der Ausbildung des Nervensystems 11–14.
Wolof-Neger 205. 209. 210. 268.
Wotjäken 222. 322.
Yoshi-ni-naru 385.
Yoshiwara 385.
Zadruga 500. 504.
Zeitehen 438–452.
Zenana 336. 417. 476.
Page 564
Zersetzung der Familie 566.
Zeugung mit Rücksicht auf Nachkommenschaft 9. 11.
Zeugungsapparat, männlicher 15.
— weiblicher 15–16.
Zeugungsgeschäft (Coitus) 8. 10.
Zeugungsphysiologie, Umgestaltung der Vorstellungen von der 530–
531.
Zeugungstrieb s. Paarungstrieb.
Zigeuner 69. 105. 463–468.
Zinâ 403.
Zivilehe 573.
Züchtigkeit s. Keuschheit
Zupa 502.
Zwergpapageien 28.
Zeugung mit Rücksicht auf Nachkommenschaft 9. 11.
Zeugungsapparat, männlicher 15.
— weiblicher 15–16.
Zeugungsgeschäft (Coitus) 8. 10.
Zeugungsphysiologie, Umgestaltung der Vorstellungen von der 530–
531.
Zeugungstrieb s. Paarungstrieb.
Zigeuner 69. 105. 463–468.
Zinâ 403.
Zivilehe 573.
Züchtigkeit s. Keuschheit
Zupa 502.
Zwergpapageien 28.
Page 565
Druck von Emil Herrmann senior in Leipzig.
Page 566
Ernst Günthers Verlag in Leipzig.
Dr. Carl du Prel’s Schriften:
Entwickelungsgeschichte des Weltalls. Entwurf einer
Philosophie der Astronomie. Dritte vermehrte Auflage der Schrift: Der
Kampf ums Dasein am Himmel. 1882.
M. 5.—
Die Planetenbewohner und die Nebularhypothese. Neue
Studien zur Entwickelungsgeschichte des Weltalls. 1880.
M. 2.—
Unter Tannen und Pinien. Wanderungen in den Alpen, Italien,
Dalmatien und Montenegro. 1875.
M. 5.—
Psychologie der Lyrik. Beiträge zur Analyse der dichterischen
Phantasie. 1880.
M. 2.—
Philosophie der Mystik. 1885.
M. 10.—
Monistische Seelenlehre. 1888.
M. 6.—
Das weltliche Kloster. Eine Vision. 1888.
Dr. Carl du Prel’s Schriften:
Entwickelungsgeschichte des Weltalls. Entwurf einer
Philosophie der Astronomie. Dritte vermehrte Auflage der Schrift: Der
Kampf ums Dasein am Himmel. 1882.
M. 5.—
Die Planetenbewohner und die Nebularhypothese. Neue
Studien zur Entwickelungsgeschichte des Weltalls. 1880.
M. 2.—
Unter Tannen und Pinien. Wanderungen in den Alpen, Italien,
Dalmatien und Montenegro. 1875.
M. 5.—
Psychologie der Lyrik. Beiträge zur Analyse der dichterischen
Phantasie. 1880.
M. 2.—
Philosophie der Mystik. 1885.
M. 10.—
Monistische Seelenlehre. 1888.
M. 6.—
Das weltliche Kloster. Eine Vision. 1888.
Page 567
M. 1.—
Die Mystik der alten Griechen. 1888.
M. 3.—
Anmerkungen zur Transkription
Der vorliegende Text wurde anhand der 1888 erstmals erschienenen und 1889 wieder aufgelegten
Buchausgabe so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Zeichensetzung und
offensichtliche typographische Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche sowie
inkonsistente Schreibweisen wurden beibehalten, insbesondere wenn diese in der damaligen Zeit
üblich waren oder im Text mehrfach auftreten. Fremdsprachliche Begriffe und Zitate wurden nicht
korrigiert.
Nicht sinnvolle Bereiche von Seitenzahlen (z.B. ‚S. 87–62‘) bei Literaturstellen wurden
beibehalten, wenn die Originalzitate nicht überprüft werden konnten. Die Fußnote [1217] fehlt im
Original. Autor und Name der Monographie wurde vom Bearbeiter eingefügt, zusammen mit den
zugehörigen Daten für Erscheinungsort und -jahr, die durchgehend für das vorliegende Buch
verwendet wurden. Die Seitenzahl konnte hingegen nicht ermittelt werden.
Der Verweis auf das ‚Sach-Register‘ im Inhaltsverzeichnis wurde vom Bearbeiter hinzugefügt.
Die Mystik der alten Griechen. 1888.
M. 3.—
Anmerkungen zur Transkription
Der vorliegende Text wurde anhand der 1888 erstmals erschienenen und 1889 wieder aufgelegten
Buchausgabe so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Zeichensetzung und
offensichtliche typographische Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche sowie
inkonsistente Schreibweisen wurden beibehalten, insbesondere wenn diese in der damaligen Zeit
üblich waren oder im Text mehrfach auftreten. Fremdsprachliche Begriffe und Zitate wurden nicht
korrigiert.
Nicht sinnvolle Bereiche von Seitenzahlen (z.B. ‚S. 87–62‘) bei Literaturstellen wurden
beibehalten, wenn die Originalzitate nicht überprüft werden konnten. Die Fußnote [1217] fehlt im
Original. Autor und Name der Monographie wurde vom Bearbeiter eingefügt, zusammen mit den
zugehörigen Daten für Erscheinungsort und -jahr, die durchgehend für das vorliegende Buch
verwendet wurden. Die Seitenzahl konnte hingegen nicht ermittelt werden.
Der Verweis auf das ‚Sach-Register‘ im Inhaltsverzeichnis wurde vom Bearbeiter hinzugefügt.
Page 568
*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE
MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER ENTSTEHUNG UND
NATÜRLICHEN ENTWICKELUNG ***
Updated editions will replace the previous one—the old editions will
be renamed.
Creating the works from print editions not protected by U.S. copyright
law means that no one owns a United States copyright in these works,
so the Foundation (and you!) can copy and distribute it in the United
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apply to copying and distributing Project Gutenberg™ electronic
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works, reports, performances and research. Project Gutenberg eBooks
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MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER ENTSTEHUNG UND
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EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH
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paragraph 1.F.3, this work is provided to you ‘AS-IS’, WITH NO
OTHER WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED,
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MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.
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warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages. If
any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the law
of the state applicable to this agreement, the agreement shall be
interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by
the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any
provision of this agreement shall not void the remaining provisions.
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Foundation, the trademark owner, any agent or employee of the
Foundation, anyone providing copies of Project Gutenberg™
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volunteers associated with the production, promotion and distribution
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costs and expenses, including legal fees, that arise directly or indirectly
from any of the following which you do or cause to occur: (a)
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and (c) any Defect you cause.
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Gutenberg
Project Gutenberg is synonymous with the free distribution of
electronic works in formats readable by the widest variety of
computers including obsolete, old, middle-aged and new computers. It
exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations
from people in all walks of life.
Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg’s goals
and ensuring that the Project Gutenberg collection will remain freely
available for generations to come. In 2001, the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation was created to provide a secure and
permanent future for Project Gutenberg and future generations. To
learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 and
the Foundation information page at www.gutenberg.org.
Section 3. Information about the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation
The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non-profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the state
of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal Revenue
Service. The Foundation’s EIN or federal tax identification number is
64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary Archive
Foundation are tax deductible to the full extent permitted by U.S.
federal laws and your state’s laws.
The Foundation’s business office is located at 41 Watchung Plaza
#516, Montclair NJ 07042, USA, +1 (862) 621-9288. Email contact
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Gutenberg Literary Archive Foundation
Project Gutenberg™ depends upon and cannot survive without
widespread public support and donations to carry out its mission of
increasing the number of public domain and licensed works that can be
freely distributed in machine-readable form accessible by the widest
array of equipment including outdated equipment. Many small
donations ($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax
exempt status with the IRS.
The Foundation is committed to complying with the laws regulating
charities and charitable donations in all 50 states of the United States.
Compliance requirements are not uniform and it takes a considerable
effort, much paperwork and many fees to meet and keep up with these
requirements. We do not solicit donations in locations where we have
not received written confirmation of compliance. To SEND
DONATIONS or determine the status of compliance for any particular
state visit www.gutenberg.org/donate.
While we cannot and do not solicit contributions from states where we
have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
against accepting unsolicited donations from donors in such states who
approach us with offers to donate.
International donations are gratefully accepted, but we cannot make
any statements concerning tax treatment of donations received from
outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
Please check the Project Gutenberg web pages for current donation
methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
ways including checks, online payments and credit card donations. To
donate, please visit: www.gutenberg.org/donate.
Foundation’s website and official page at www.gutenberg.org/contact
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electronic works
Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg
concept of a library of electronic works that could be freely shared
with anyone. For forty years, he produced and distributed Project
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Project Gutenberg eBooks are often created from several printed
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the U.S. unless a copyright notice is included. Thus, we do not
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Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
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